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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Liste der Projektbeteiligten Bauherr/Auftraggeber:
Norddeutsche Wohnbau GmbH
Georgsplatz 8
30159 Hannover
Tel.: 0511 53569 -0
E-Mail: info@norddeutsche-wohnbau.de
Planung Hochbau / Brandschutz:
S&P Planungsgesellschaft für Hochbau mbH
Georgsplatz 8
30159 Hannover
Tel.: 0511 53569 -0
E-Mail: info@sp-planung.de
Tragwerksplanung / Bauphysik:
imp mirsanaye + Partner PartG mbH
Konsul-Smidt-Str. 8u
28217 Bremen
Tel.: 0421 3467100
E-Mail: ing@imp-bremen.de
Planung Haustechnik (TGA):
Heise und Baumgart
Ramsenweg 2b
38700 Braunlage
Tel.: 05520 999 29 -0
E-Mail: info@hb-ingenieure.de
Planung Außenanlagen:
Grünplan Hamburg
Saseler Bogen 3A
22393 Hamburg
Tel.: 040 2715 77 95
E-Mail: info@gruenplan-hamburg.de
Vermesser:
Tiedemann, Wenck & Brand Vermessung
Lotharstraße 8
22041 Hamburg
Tel.: 040 66990416
E-Mail: info@tiedemann-vermessung.de
Baugrundbeurteilung, Gründungsempfehlung:
Baugrund Kuhrau Ingenieurgesellschaft mbH
Hammoorer Weg 18b
22941 Bargteheide
Tel.: 04532 2680941
E-Mail: info@baugrund-kuhrau.de
Liste der Projektbeteiligten
Baubeschreibung Allgemein
Das Grundstück befindet sich auf dem Frahmredder 52/54/54a im Hamburger Stadtteil Sasel im Alstertal.
Es werden 10 Wohnungen als Stadthäuser in drei Zeilen in massiver Bauweise errichtet. Die entstehenden Stadthäuser bilden eine WEG mit Sondereigentumsrechten an den jeweiligen Häusern, Gartenflächen und Stellplätzen.
Die Stadthäuser bestehen aus einem Erdgeschoss und zwei Dachgeschossen.
Im Haus B wird ein Teilkeller errichtet, in dem die Technikzentrale und die Abstellräume der einzelnen Stadthäuser untergebracht sind.
Maßgebend für alle Ausführungen sind, diese Bau- und Leistungsbeschreibung, die von der
Bauaufsichtsbehörde genehmigten Baupläne und die Baugenehmigung mit den Nebenbestimmungen.
Die Ausführung der Arbeiten erfolgt in konventioneller Massivbauweise, gemäß den Anforderungen des ab 01.11.2020 für Neubauten gültigen Gebäude Energie Gesetz (GEG) nach Effizienzhaus 40 EE.
Materialwahl und Dimensionierung von Bauteilen für die Ausführung des Rohbaus werden entsprechend den statischen Berechnungen des Fachingenieurs vorgenommen.
Erdarbeiten
Durchführung aller erforderlichen Erdarbeiten für Baugrund, Fundamente und Rohrleitungsgräben. Der
Oberboden wird abgetragen, zwischengelagert und nach Errichtung des Gebäudes wieder, soweit möglich
verwendet. Der übrige Boden wird ordnungsgemäß entsorgt.
Gründung
Die Gründung wird nach Tragfähigkeit des Bodens mit durchgehender Stahlbetonbodenplatte und Frostschürzen aus Ortbeton mit konstruktiver Rissbewehrung hergestellt.
Wechselnden Bodenverhältnissen wird, soweit notwendig, z. B. durch Gründungsverbesserungsmaßnahmen, statische Verstärkung, dränierende Anlagen oder durch adäquaten Oberflächenschutz, wie z.B. WU-Beton bzw. KS- Wände mit Abdichtung nach DIN 18533, Rechnung getragen.
Der Einbau eines Fundamenterders zum Potenzialausgleich entsprechend der DIN 18014, nach VDE-Vorschrift und technischen Anschlussbedingungen (TAB) des Netzbetreibers erfolgt durch den Verkäufer.
Wände
Die Wände werden in Massivbauweise errichtet, die Bemessung der tragenden Wände und der Bauteile aus Mauerwerk, z. B. Kalksandstein, Leichtbeton oder Stahlbeton bzw. Blähtonfertigwände, Fabrikat Tinglev erfolgen nach statischer Berechnung.
Nichttragende Innenwände können auch in Leichtbauausführung aus Metallständerwerk und zweilagiger Gipskartonbeplankung oder Leichtbeton hergestellt werden.
Die für die technischen Installationen notwendigen Schächte, Vorsatzschalen (Waschbecken, WC, Dusche) und abgehängte Decken werden Gipskartonkonstruktionen hergestellt.
Decken
Die Decken über dem Kellergeschoss des Hauses B und über den Erdgeschossen werden in Stahlbeton-, Elementbau- oder Ortbetonbauweise oder als Hohlkörperdecken, z. B. Fabrikat Dennert errichtet.
Die Decken über dem 1. Dachgeschoss werden als Holzbalkendecken ausgeführt und erhalten unterseitig eine Trockenbauverkleidung aus Gipskartonplatten.
Die Dachschrägen erhalten ebenfalls eine Gipskartonverkleidung mit Dämmung und Dampfsperre gemäß GEG-Berechnung.
Dach
Die Ausführung des Satteldachs erfolgt soweit möglich als Pfettendach-Konstruktion, mit mind. 24 cm starker Wärmedämmung (WLG032) in der Sparren-/Kehlbalkenlage und einer Aufsparrendämmung von 8 cm (WLG 023) sowie Unterkonstruktion, Dampfsperre und Gipskartonplattenverkleidung.
Estrich
Die Wohnungen, Treppenräume, Nutz– und Funktionsflächen im EG und 1. DG erhalten ausschließlich schwim-
menden Zementestrich entsprechend der Norm DIN 18560 unter Berücksichtigung der Trittschall- und Wärme-
schutzanforderungen. Maßtoleranzen gemäß DIN 18202 sind zulässig.
Durch den Verkäufer wird ein Bodenaufbau von ca. 13 mm berücksichtigt. Das 2. DG erhält einen Trockenest-
rich. Das Kellergeschoss des Hauses B erhält einen Estrich auf Trennlage. Die Technikzentrale erhält keinen Est-
rich auf Trennlage, sondern eine flügelgeglättete Sohle.
Baubeschreibung
Angaben zur Baustelle Der Bieter hat sich vor Angebotsabgabe über den Umfang der auszuführenden Arbeiten umfassend zu informieren und die örtlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen. Ansprüche des AN, die auf Unkenntnis der Örtlichkeiten zurückzuführen sind, werden durch den AG nicht gesondert honoriert.
Lage und Transportwege
Zufahrtmöglichkeiten über öffentliche Straßen. Für den Verkehr freizuhaltende Flächen gemäß verkehrsrechtlicher Anordnung.
Art / Lage der Lagerplätze
Die vom AN benötigten Lagerflächen sind mit der örtlichen Bauleitung abzustimmen.
Angaben zur Baustelle
Allgemeine Vertragsbedingungen Art und Umfang der Leistung (§ 1 VOB/B)
Die Vertragsleistung umfasst alle Leistungen und Lieferungen, die erforderlich sind, um das Gewerk funktionsfähig herzustellen. Unvollständigkeiten, Unklarheiten und Widersprüche sind dahingehend aufzulösen, dass eine den übrigen Vorschriften des Vertrages entsprechender funktionsfähiger Leistung geschuldet wird.
Nebenangebote
Nebenangebote sind zugelassen, wenn die geforderten Qualitäten und die Gesamtleistung erfüllt werden.
Aus dem Text von Nebenangeboten muss Art und Umfang der Abweichung von der ausgeschriebenen Leistung klar erkennbar sein.
Die hier aufgeführten Vertragsbedingungen behalten bei einer Beauftragung einer Teil- oder Gesamtleistung über ein Nebenangebot Gültigkeit. Sich evtl. aus den Abweichungen ergebende Änderungen in der technischen Bearbeitung - Planung, Berechnung, Prüfung - sind vom Anbieter zu
erbringen und werden nicht besonders vergütet.
Für vom Bieter frei wählbare o. ggf. nebenangebotene Produkte sind zur Bewertung erforderliche Beschreibungen, Abbildungen und ggf. Muster dem Angebot beizufügen.
Ausführungsunterlagen (§ 3 Abs. 5 und 6 VOB/B)
Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom AG als zur Ausführung bestimmt gekennzeichnet sind. Sämtliche Maße sind vom AN am Bau zu prüfen.
Der AN hat auf Verlangen des AG einen Baustelleneinrichtungsplan und ein Geräteverzeichnis zu erstellen und dem AG zu übergeben.
Der AN hat auf Verlangen des AG einen Bauterminplan für seine Leistungen zu erstellen und dem AG zu übergeben. Dieser Bauterminplan muss auf der Basis des vom AG vorgelegten Bauzeitenplans erstellt werden.
Bauleitung des AG
Die Bauleistungen betreffende Korrespondenz zwischen AG und AN findet ausschließlich über die Bauleitung des AG statt. Ausgenommen hiervon sind direkte Anweisungen durch lizensierte behördliche Vertreter oder der vom AG beauftragten Sonderfachleute, wie der Fachbauleitung der Fachingenieure für Statik, Haustechnik, SiGeKo u. dgl. sowie bei Gefahr in Verzug.
Entsprechende Ansprechpartner und weisungsbefugte Vertreter sowie evtl. Ersatzpersonen werden im Rahmen der Auftragserteilung vom AG benannt.
Termine für Baubesprechungen werden gemeinsam abgestimmt und im Anschluss regelmäßig oder nach Erfordernis durchgeführt. Die Teilnahme der jeweils erforderlichen AN-Vertreter ist verbindlich.
Ergebnisse werden durch Vertreter des AG protokolliert.
Bauaufsicht / Polier des AN
Der AN hat nach der geltenden Landesbauordnung für die Durchführung und die Dauer der Arbeiten eine geeignete Fachkraft als verantwortlichen Firmen-/ Fachbauleiter/ Polier und befugten Vertreter zu bestellen und zu benennen.
Dieser muss zu den üblichen Arbeitszeiten ständig erreichbar sein, über die nötigen fachlichen Qualifikationen verfügen, mit den Vorgaben eines SIGE-Plans und der Baustellenverordnung vertraut sein und über ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift verfügen. Im Verhinderungsfalle ist umgehend ein geeigneter Stellvertreter zu benennen.
Der AN führt eigenverantwortlich ebenso die Koordination seiner Mitarbeiter zur Erfüllung der beauftragten Leistungen und Lieferungen, wie auch die Überwachung der Leistungen auf die gewerkerelevante Übereinstimmung durch. Außerordentliche Vorkommnisse sind umgehend der Bauleitung des AG zu melden!
Sicherungspflicht
Dem AN obliegt die ordnungsgemäße Sicherungspflicht der Baustelle für die gesamte Bauzeit. Dies betrifft sowohl privates wie öffentliches Recht sowie die Sicherung von zwischengelagertem Baumaterial und eigenem Gerät.
Nicht für den Umbau bestimmte Bausubstanz ist ausreichend vor Beschädigungen mit entsprechenden Maßnahmen zu schützen.
Der Firmenbauleiter/Polier trägt Sorge dafür, dass sich alle Mitarbeiter den arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften entsprechend verhalten und gekleidet sind.
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination
Die Verordnung über Sicherheit- und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung - BaustellV) ist
auf diese Maßnahme anzuwenden.
Der entsprechende Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGePlan) wird ggf. entsprechend den AN-Angaben
fortgeschrieben. Dazu ist jedoch in einigen Unterpunkten die Mitwirkung des AN erforderlich
Durch das ausführende Unternehmen sind eine Woche nach Auftragserteilung folgende Angaben zu machen:
Aufstellung der aufsichtführenden Person Ihres Unternehmens auf o. g. Baustelle (Bauleiter, Schachtmeister/ Polier/ Vorarbeiter mit Telefonnummer und Email-Adresse)
Aufstellung Ihrer Subunternehmer mit aufsichtführenden Personen und Ansprechpartnern (Anschrift, Telefonnummer, Email-Adresse)
Gefährdungsbeurteilung für alle Gewerke (gemäß 5 5, 6 Arbeitsschutzgesetz), auch Nachunternehmer entsprechend der gewählten Arbeitsverfahren (z.B. nach Mustern der BauBG)
Namen und Telefonnummer (mobil) des Ersthelfers des AN auf der Baustelle
Die Erstellung dieser Unterlagen wird nicht zusätzlich vergütet. Der AG stellt den Koordinator im Sinne 53 BaustellV und erteilt Weisungen in Wahrnehmung dieser Aufgaben. Der Koordinator hat weiterhin die Pflicht auf Mängel bezüglich des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes hinzuweisen sowie ein Notanordnungsrecht bei Gefahr in Verzug. Der Koordinator ist im Rahmen der Baustellenverordnung nicht für die Kontrolle der Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften verantwortlich. Diese obliegen nach wie vor dem AN.
Bauschild
Ein Bauschild wird bauseits erstellt und aufgestellt. Das Aufstellen weiterer Bauschilder des AN bedarf der Zustimmung des AG.
Werbung (§ 4 Abs. 1 VOB/B)
Werbung auf der Baustelle ist nur nach vorheriger Zustimmung des AG zulässig.
Umweltschutz (§ 4 Abs. 2 und 3 VOB/B)
Der AN hat zum Schutz der Umwelt, Landschaft und Gewässer die durch die Arbeiten verursachten Beeinträchtigungen auf das unvermeidliche Mindestmaß zu beschränken.
Der AN hat behördliche Anordnungen oder Ansprüche Dritter dem AG unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Benutzung von Arbeitsplätzen (§ 4 Abs. 4 VOB/B)
Der AG kann dem AN keine Arbeitsplätze auf der Baustelle gemäß § 4 Abs. 4 VOB/B zur Verfügung stellen. Der dadurch verursachte Aufwand ist in den Angebotspreis der betreffenden Leistungen einzurechnen.
Benutzung von Lagerplätzen (§ 4 Abs. 4 VOB/B)
Der AG kann dem AN keine Lagerplätze auf der Baustelle gemäß § 4 Abs. 4 VOB/B zur Verfügung stellen. Der dadurch verursachte Aufwand ist in den Angebotspreis der betreffenden Leistungen einzurechnen.
Benutzung von Wasser- und Energieanschlüssen (§ 4 Abs. 4 VOB/B)
Die Anschlussanlagen für Wasser und Energie werden bauseits gestellt. Von den Kosten hierfür sowie für die Verbrauchskosten trägt der Auftragnehmer einen Betrag von 0,50 % seiner Schlussrechnungssumme.
Baustoffe
Es dürfen nur gütegesicherte und bauaufsichtlich zugelassene Baustoffe und Bauteile verwendet werden, deren Normgerechtigkeit durch Gütezeichen nachgewiesen werden kann. Alle Materialien und handwerklich, fachlichen Ausführungen müssen den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten in Art, Funktion und Witterungsbeständigkeit entsprechen.
Bei Unklarheiten sind rechtzeitig vorher die Hersteller zu konsultieren oder entsprechendes durch
die Herstellerrichtlinien nachzuweisen.
Baureinigung und Abfallbeseitigung
Dem AN obliegt die Baureinigung nach Abschnitt 4.1 der DIN 18299 (aktuelle Fassung) und der einschlägigen gewerkespezifischen Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C). Kommt der AN dem innerhalb einer angemessenen, ihm gesetzten Frist samt Kündigungsandrohung nicht nach, ist der AG zur Teilkündigung und anschließenden Selbstbeseitigung auf Kosten des AN berechtigt.
Der AN wird sich bemühen, bei der Erbringung seiner Leistung Abfälle zu vermeiden.
Der AN trifft alle erforderlichen Vorkehrungen, um Bau- und Abbruchabfälle nach den geltenden Vorschriften getrennt zu erfassen und zu halten sowie einer sachgerechten Entsorgung zuzuführen.
Ggf. sind die nach den abfallrechtlichen Bestimmungen zum Nachweis einer ordnungsgemäßen Entsorgung erforderlichen Erklärungen, Bestätigungen, Belege usw. dem AG vorzulegen.
Lösungsmittel, Materialreste u. dgl. dürfen nicht in Abflüssen entsorgt werden.
Öffentliche Bereiche sind bei größeren, durch die Baumaßnahmen verursachten Verschmutzungen, umgehend zu reinigen. Baustoffreste, Verpackungsmaterialien und sonstiger Restmüll sind sofort zu beseitigen.
Soweit nicht gesondert in den Leistungspositionen aufgeführt, ist das Aufstellen und anschließende Abtransportieren von Schuttcontainern, einschl. notwendiger Deponiegebühren, in ausreichender Menge,
für die Leistungserfüllung in die Einheitspreise einzurechnen. Die ordnungsgemäße, den gesetzlichen Vorschriften entsprechende und nach Materialien getrennte Entsorgung ist durch den AN auf Verlangen nachzuweisen.
Weitervergabe an Nachunternehmer (§ 4 Abs. 8 VOB/B)
Der AN darf Leistungen nur an Nachunternehmer übertragen, die fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig sind. Dazu gehört auch, dass sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialabgaben nachgekommen sind und die gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllen.
Der AN hat vor der beabsichtigten Übertragung Art und Umfang der Leistungen sowie Name, Anschrift und Berufsgenossenschaft (einschließlich Mitgliedsnummer) des hierfür vorgesehenen Nachunternehmers dem AG schriftlich bekannt zu geben.
Beabsichtigt der AN Leistungen zu übertragen, auf die sein Betrieb eingerichtet ist, hat er vorher die schriftliche Zustimmung des AG gemäß § 4 Abs. 8 Nr. 1, Satz 2 VOB/B einzuholen.
Der AN muss sicherstellen, dass der Nachunternehmer die ihm übertragenen Leistungen nicht weitervergibt, es sei denn, der AG hat zuvor schriftlich zugestimmt.
Bei Verstößen des AN oder der von ihm beauftragten Nachunternehmer gegen die sich aus dem Vertrag ergebenden Bedingungen für die Beauftragung von Nachunternehmern, hat der AN eine Vertragsstrafe gemäß besonders anzufertigender Urkunde zu zahlen.
Ausführung der Leistung (§ 4 Abs. 10 VOB/B)
Für die Teile der Leistung, die durch die weitere Ausführung der Prüfung und Feststellung entzogen werden, wird die gemeinsame Feststellung auf der Baustelle über deren Zustand, ihre Vertragsmäßigkeit sowie deren Art und Umfang verlangt.
Ausführungsfristen (§ 5 VOB/B)
Für die Ausführungsfristen wird der den Vergabeunterlagen beigefügte Bauzeitenplan verbindlich vereinbart. Die im Bauzeitenplan enthaltenen Zwischenfristen sind Vertragsfristen. Der AN ist verpflichtet, mit der Herstellung nach Erteilung des Zuschlags alsbald zu beginnen und in einer angemessenen Zeit zügig zu Ende zu führen.
Vertragsstrafe (§ 11 VOB/B)
Der AG ist berechtigt, für jeden Fall der vom Auftragnehmer verschuldeten Überschreitung des Endtermins als Vertragsstrafe 0,2 % der Netto-Auftragssumme je Werktag der Überschreitungszeit geltend zu machen, insgesamt jedoch höchstens 5 % der Netto-Auftragssumme.
Die Vertragsstrafe für die nicht fristgerechte Erfüllung kann neben dem Anspruch auf Erfüllung geltend gemacht werden. Dem AN bleibt der Mitverursachungs-/ Mitverschuldenseinwand erhalten.
Der AG ist berechtigt, für jeden vom AN auf der Baustelle eingesetzten Schwarzarbeiter als Vertragsstrafe 0,2 % der Netto-Auftragssumme je Werktag und Mann geltend zu machen, insgesamt jedoch höchstens 10 % der Netto-Auftragssumme, maximal aber 250.000,- EUR.
Die Vertragsstrafe ist spätestens bei der Abnahme vorzubehalten und kann von der sich aus der
Schlussrechnung ergebenden noch offenen Werklohnforderung des AN in Abzug gebracht werden.
Wenn es sich bei dem AN um einen Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches handelt und er aus Anlass der Vergabe eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, hat er 3 % der Auftragssumme an den AG zu zahlen. Ansprüche auf einen höheren Schadensersatz bleiben unberührt.
Wenn es sich bei dem AN um einen Nichtkaufmann handelt und er aus Anlass der Vergabe eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, hat er 3 % der Auftragssumme an den AG zu zahlen, es sei denn, dass ein Schaden in anderer, niedrigerer Höhe nachgewiesen wird.
Verteilung der Gefahr (§ 7 VOB/B), Bauwesenversicherung
Vom AG beigestellte Baustoffe hat der AN gegen Diebstahl und andere Schäden zu schützen.
Der AG wird eine Bauwesenversicherung abschließen, welche die Leistungen des AN mit abdeckt. Die Selbstbeteiligung beträgt pro Versicherungsfall 1000,- Euro.
Sofern der AN durch einen Versicherungsfall betroffen ist, trägt er diesen Selbstbehalt im Verhältnis zum AG.
Der AN beteiligt sich an der Versicherungsprämie mit 0,50 % der Schlussrechnungssumme. Der Betrag kommt von der Schlussrechnung in Abzug.
Haftung (§ 10 Abs. 2 VOB/B)
Der AN ist verpflichtet, eigenverantwortlich alle notwendigen Sicherheitsvorkehrungen im eigenen Leistungsbereich zu treffen, um Schäden von Personen und Sachen innerhalb des Baugeländes und des Baubereichs abzuwenden (Verkehrssicherungspflicht).
Der AN stellt den AG im Innenverhältnis von sämtlichen Schadensersatzansprüchen aus schuldhafter Verkehrssicherungspflichtverletzung im eigenen Leistungsbereich frei, insbesondere bei etwaigen von ihm schuldhaft verursachten Schäden an Nachbargebäuden oder -grundstücken (vgl. § 10 Abs. 2, Satz 1, Halbsatz 2 VOB/B).
Der AN hat Bauunfälle, bei denen Personen- oder Sachschäden entstanden sind, dem AG unverzüglich mitzuteilen.
Abrechnung (§ 14 VOB/B)
Ein Aufmaß wird entsprechend ATV DIN 18299 Abschnitt 5 generell nur dann durchgeführt, wenn keine Zeichnungen vorliegen, denen die ausgeführte Leistung entspricht.
Aus Abrechnungszeichnungen oder anderen Aufmaßunterlagen müssen alle Maße, die zur Prüfung einer Rechnung nötig sind, unmittelbar zu ersehen sein.
Die Originale der Aufmaßblätter, Wiegescheine und ähnlicher Abrechnungsbelege erhält der AG, die Durchschriften der AN. Bei Aufmaß und Abrechnung sind Längen und Flächen mit zwei Stellen nach dem Komma, Rauminhalte und Gewichte mit drei Stellen nach dem Komma zu berechnen. Geldbeträge sind auf zwei Stellen nach dem Komma zu runden.
Vor der ersten Rechnungsstellung hat der AN mit der örtlichen Bauleitung einen Zahlungsplan abzustimmen.
Abrechnungsfähig sind nur in sich abgeschlossene Leistungen und fertig erstellte Bauteile. Die
Fertigstellung ist der örtlichen Bauleitung anzuzeigen, bevor die Leistung des AN ggf. durch nachfolgende
Gewerke überbaut wird.
Alle Rechnungen sind ihrem Zweck nach als Abschlags-, Teilschluss oder Schlussrechnung zu bezeichnen. Die
Abschlags- und Teilschlussrechnungen sind durchlaufend zu nummerieren.
Alle Rechnungen sind vom AN inkl. prüffähigen Nachweisen (z.B. Mengenberechnung,
Abrechnungszeichnungen, Handskizzen o.ä.) in digitaler Form, im pdf-Format, unter der E-Mail Adresse
rechnungen@norddeutsche-wohnbau.de an den AG zu richten.
Rechnungen sind mit den Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer aufzuführen; der Umsatzsteuerbetrag ist am
Schluss der Rechnung mit dem Steuersatz einzusetzen, der zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer, bei
Schlussrechnungen zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung gilt. Beim Überschreiten von Vertragsfristen, die
der AN zu vertreten hat, wird die Differenz zwischen dem aktuellen Umsatzsteuerbetrag und dem beim
Fristablauf maßgebenden Umsatzsteuerbetrag nicht erstattet.
Jede Rechnung ist kumuliert aufzustellen, das heißt, das Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen und die
bereits erhaltenen Zahlungen mit gesondertem Ausweis der darin enthaltenen Umsatzsteuerbeträge anzugeben
sind. Die abzurechnenden Leistungen sind dabei in der Reihenfolge und mit Angabe der Positionsnummern
des Auftrags-Leistungsverzeichnisses aufzustellen. Bei Abrechnung von Teilmengen zu einer Position hat der AN
eine prüffähige und separate Aufstellung der Mengen der örtlichen Bauleitung vorzulegen.
Die Schlussrechnung ist vom AN in prüfbarer Form innerhalb von 30 Tagen nach Fertigstellung dem AG
vorzulegen. Der AN verpflichtet sich, jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Änderung in Bezug auf
eine vorgelegte Freistellungsbescheinigung ( 48b EStG) dem AG unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Wird seitens des AN ein Skonto gewährt, gilt für die zu vereinbarende Skontofrist das Datum des
Posteingangsstempel des AG nach Eingang der Rechnung im Original.
Stundenlohnarbeiten (§ 15 VOB/B)
Für im Vertrag nicht vorgesehene Leistungen (Nachträge) gilt § 2 Abs. 6 VOB/B. Für diese sind grundsätzlich mengenbezogene Einheitspreise anzubieten. Eine Abrechnung als Stundenlohnarbeiten ist nur nach ausdrücklicher vorheriger Zustimmung des AG zulässig.
Bei Stundenlohnarbeiten gelten die vereinbarten Verrechnungssätze unabhängig von der Anzahl der geleisteten Stunden.
Der AN hat über Stundenlohnarbeiten arbeitstäglich Stundenlohnzettel in zweifacher Ausfertigung einzureichen.
Diese müssen außer den Angaben nach § 15 Abs. 3 VOB/B enthalten:
das Datum,
die Bezeichnung des Ausführungsortes innerhalb der Baustelle,
die Art der Leistung,
die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn oder Gehaltsgruppe,
die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft,
ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit,
sowie nach im Verrechnungssatz nicht enthaltenen Erschwernissen
und die Gerätekenngrößen.
Stundenlohnrechnungen müssen entsprechend den Stundenlohnzetteln aufgegliedert werden.
Die Originale der Stundenlohnzettel behält der AG, die bescheinigten Durchschriften erhält der AN.
Die Abzeichnung von Stundenlohnzetteln durch den AG oder den Bauleiter und die damit
verbundene Anerkenntniswirkung betreffen nur Art und Umfang der erbrachten Leistung. Es bleibt die Prüfung vorbehalten, ob es sich bei den bescheinigten Arbeiten überhaupt um vergütungspflichtige Leistungen handelt und ob diese dann auf Stundenlohn- oder Einheitspreisbasis abzurechnen sind.
Zahlungen, Vorauszahlungen (§ 16 VOB/B)
Der Anspruch auf Schlusszahlung wird innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Schlussrechnung fällig. Das Bautagebuch und die Revisionsunterlagen sind der Schlussrechnung beizufügen.
Alle Zahlungen werden bargeldlos in Euro geleistet. Als Tag der Zahlung gilt bei Überweisung von einem Konto der Tag, an dem das Geldinstitut den ausführbaren Zahlungsauftrag erhalten hat. Die Zahlungsfrist ist gewahrt, wenn der AG innerhalb der Zahlungsfristen einen Verrechnungsscheck per Post an den AN abgesandt hat.
Bei Arbeitsgemeinschaften werden Zahlungen mit befreiender Wirkung für den AG an den für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigten Vertreter der Arbeitsgemeinschaft oder nach dessen schriftlicher Weisung geleistet. Dies gilt auch nach Auflösung der Arbeitsgemeinschaft.
Der AN erhält Abschlagszahlungen entsprechend dem Bruttowert der jeweils durch prüfbare, an den AG adressierte Rechnung nachgewiesenen vertraglichen Leistungen abzüglich eines 10%igen Einbehalts.
Die Aufrechnung mit vom AG bestrittenen Gegenansprüchen des AN ist ausgeschlossen.
Sicherheitsleistung (§ 17 VOB/B)
Der AG darf als Sicherheit für die vertragsgemäße Erfüllung der Leistungen bis zur Abnahme 10 % der Bruttoauftragssumme (einschl. erteilter Nachtragsaufträge) einbehalten.
Der Einbehalt darf vom AN gegen Übergabe einer unbedingten, unbefristeten, unwiderruflichen selbstschuldnerischen und hinterlegungsklauselfreien Bürgschaft eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers abgelöst werden.
Änderung der Vertragspreise
Lohn- und Stoffpreisgleitklauseln (Material- und Transportgleitklauseln) werden nicht vereinbart. Die
vereinbarten Preise sind - von § 2 Abs. 3 VOB/B und sonst in der VOB/B vorgesehenen wie auch sich sonst nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen ergebenden Preisänderungsmöglichkeiten abgesehen - Festpreise.
Änderung der Vertragsleistungen
Maßnahmen, die sich erst bei der Ausführung der Arbeiten als unumgänglich und notwendig herausstellen, sind
unverzüglich über die Bauleitung des AG vorzutragen und in einem prüfbaren Nachtragsangebot zu unterbreiten.
Nachtragspositionen verstehen sich analog übriger Positionen einschließlich aller zur Herstellung notwendigen
Materialien und Arbeiten, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes vermerkt oder gewünscht.
Die Ausführung der Leistungen, die ein Nachtrag beinhaltet, erfolgt erst nach schriftlicher Beauftragung durch
den AG.
Verträge mit ausländischen Auftragnehmern (§ 18 VOB/B)
Für die Auslegung des Vertrags ist ausschließlich der in deutscher Sprache verfasste Wortlaut der
Vergabeunterlagen verbindlich.
Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher Sprache.
Für die Regelung der vertraglichen und außervertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Allgemeine Vertragsbedingungen
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Art um Umfang der Leistung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Lieferung und Herstellung von Trockenbauelementen, inkl. der frachtfreien Lieferung, Abladung und das Lagern auf der Baustelle sowie aller erforderlichen Zwischen- und Höhentransporte bis zum Bestimmungs- bzw. Einbauort der zur Herstellung benötigten Materialien.
Die Angebotspreise für die ausgeschriebenen Leistungen beinhalten die voll funktionsfähigen, komplett erstellten Trockenbauelemente einschließlich aller für die Ausführung der Arbeiten notwendigen Materialien, auch wenn diese nicht gesondert beschrieben werden. Weiterhin sind örtliche Aufmaße, Hilfsmittel, Geräte und Werkzeuge, die für die Ausführung der Arbeiten notwendig sind, mit den angebotenen Einheitspreisen abgegolten.
Folgende Leistungen sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet:
Lieferung aller für die nachfolgend beschriebenen Leistungen erforderlichen Materialien inkl. für die Ausführung notwendigem Zubehör und deren Einbau für die betriebsbereite Übergabe
Die Vorhaltung der für die beschriebenen Leistungen notwendigen Werkzeuge, Maschinen und Geräte einschl. deren An- und Abtransport
Die fachgerechte der Ausführungsart entsprechende Anordnung und Herstellung der Schnitt-, Schwind-, Dehn- und Bewegungsfugen
Hinweis zu aufgeführte Normen
Ergänzend zu den Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (AVB) -VOB/B- und den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (ATV) -VOB/C- gelten für die Ausführung die nachstehenden aufgeführten Normen in den jeweils neuesten gültigen Fassungen:
Für die ausgeschriebenen Leistungen gelten insbesondere:
DIN 18180, Gipsplatten - Arten und Anforderungen
DIN EN 520, Gipsplatten - Begriffe, Anforderungen und Prüfverfahren
DIN 18181, Gipsplatten im Hochbau - Verarbeitung
DIN 4102, Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
DIN 4103, Nichttragende innere Trennwände
DIN 4108-3, Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden
DIN 4109, Schallschutz im Hochbau
DIN EN 13964, Unterdecken - Anforderungen und Prüfverfahren
DIN EN 12811 Arbeits- und Schutzgerüste (DIN 4420)
sowie sind folgende Richtlinien und Vorschriften zu beachten und einzuhalten:
Herstellerrichtlinien
UVV (UnfalIverhütungsvorschriften)
GUV Vorschriften (Gemeinde Unfall Versicherungsverband)
Arbeitsstattenrichtlinien
Allgemeines
Für alle Arbeiten hat der AN nur geschulte Fachkräfte einzusetzen, wovon mindestens ein Mitarbeiter in deutscher Sprache kommunizieren kann. Seitens des ANs ist spätestens 5 Tage nach Auftragserteilung ein verantwortlicher Fachbauleiter zu benennen, der während der gesamten Zeit der Ausführung der Arbeiten des AN zur Verfügung zu stehen und an allen Baubesprechungen teilzunehmen hat.
Ein Bautagebuch ist durch den AN zu führen und auf Anforderung der Bauleitung vorzulegen.
Eine Beschreibung der Bauausführung ist vor Beginn der Bauarbeiten der örtlichen Bauleitung zu übergeben.
Gerüste
Es wird bauseits ein Fassadengerüst durch den AG zur Verfügung gestellt. Für die Ausführung aller weiteren vertragsgegenständlichen Leistungen sind sämtliche Schutz-, Arbeits- und Hilfsgerüste durch den AN zu stellen und in die jeweiligen Einheitspreise mit einzukalkulieren.
Die Verkehrs- und Unfallsicherheit der durch den AN gestellten Gerüste ist für die Dauer der Nutzung zu garantieren. Die Mitbenutzung der vom AN gestellten Gerüste, ist auch anderen am Bau tätigen Gewerken zu gestatten.
Ausführung
Überprüfen von Vorleistungen:
Der AN hat unaufgefordert, eigenverantwortlich die Vorleistung der Gewerke zu prüfen, an deren Leistungen er anzuschließen hat. Insbesondere hat der AN in Absprache mit den technischen Gewerken zu überprüfen, ob ggf. Einbauten jeglicher Art, wie z.B. LüftungskanäIe etc. eine abnehmbare oder in anderer Form zugängliche Konstruktion (Revision) erhalten müssen.
Der AN hat sich vor Beginn seiner Arbeiten über die geplante Ausführung anhand der Planungsunterlagen des Architekten und der haustechnischen Gewerke usw. zu informieren und hat die daraus resultierenden Vorgaben zwingend einzuhalten.
Montageabläufe:
Die Montage ist vom AN selbsttätig und gemeinsam mit den Heizungs-, Lüftungs-, Sanitär- und Elektroinstallationsgewerken zu koordinieren und mit der örtlichen Bauleitung abzustimmen.
Die Reihenfolge der Montagen in den einzelnen Geschossen wird von der örtlichen Bauleitung bestimmt
und ist bindend.
Einbauten:
Bei Einbauten wie Lüfter, Sanitärinstallationen ect. hat der AN darauf zu achten, dass beim Zusammentreffen verschiedener Werkstoffe keine Kontaktkorrosionen entstehen dürfen.
Alle zusätzlich in Verbindung mit den GK-Arbeiten zu montierenden Einbauten (wenn vorhanden) sind ggf. gesondert abzuhängen oder es ist die Unterkonstruktion des Trockenbauteils in diesem Bereich zu verstärken,
insofern die GK-Konstruktionen über die zulässige Belastung hinaus beansprucht werden würde.
Das Anarbeiten der Beplankungen an Rohrdurchführungen bei gängigen Montagelementen für Sanitärbauteile wird nicht gesondert vergütet und ist in die entsprechenden Einheitspreise mit einzukalkulieren.
Aufmaß:
Für sämtliche zur Fertigung der im Leistungsverzeichnis aufgeführten Konstruktionen benötigten Maße sind an der Baustelle zu nehmen.
Der AN ist für die Richtigkeit der genommenen Maße voII verantwortlich. Sämtliche StückzahIen sind ebenfalls zu überprüfen. Eventuelle Unstimmigkeiten sind vor Beginn der Fertigung mit der Bauleitung zu klären.
Einbauhöhen:
Alle angebenen Einbauhöhen zu den Trockenbauelementen beziehen sich auf den fertig erstellten Fußboden (OKFFB). Der AN hat sich an den bauseits angebrachten Meterrissen zu orientieren und danach seine Einbauten
einzumessen.
Brandschutz:
Sämtliche GK- Konstruktionen müssen aus nicht brennbaren Materialien gemäß DIN 4102 ausgeführt werden.
Schutz der eigenen Leistung:
Es ist Aufgabe des AN dafür Sorge zu tragen, dass die seinerseits fertiggestellten Leistungen (Konstruktionen) nicht von anderen Baubeteiligten beschädigt werden.
Das nachträgliche Öffnen von Wänden und Decken, insofern zwingende Gründe vorliegen, ist nur seitens des
AN gestattet und ist nur nach Absprache und Bestätigung der örtlichen Bauleitung durchzuführen.
Bauschutt, Rest- und Abfallmaterialien:
Bauschutt, Rest- und Abfallmaterialien aus eigenen Arbeiten sind umgehend aus dem Gebäude zu transportieren, zu laden, abzufahren und zu entsorgen. Die Räume sind in Bezug auf die Arbeiten des AN arbeitstäglich gründlich zu säubern. Das Material wird Eigentum des AN.
Kommt der AN seiner Pflicht zur Beseitigung der eigenen Abfälle nicht nach, so ist die örtliche Bauleitung berechtigt, nach einmaliger schriftlicher Aufforderung, die Entfernung und Entsorgung zu Lasten des AN ausführen zu lassen.
Maße / Mengenangaben und Ausführungszeichnungen:
Grundlage der Ausschreibungen und Mengenermittlungen sind die Pläne der Anlage.
Mengen und Maßangaben innerhalb des Leistungsverzeichnisses sind vom AN vor der Ausführung seiner
Leistungen eigenverantwortlich zu prüfen. Die Mengenangaben sind auf fertige Flächen bezogen und zu zu beziehen.
Die Gipskartondecken und -wände dürfen erst seitens des AN geschlossen werden, wenn in
Absprache mit den anderen beteiligten Gewerken alle Installationen einschließlich deren Isolierung
im Zwischenraum abgeschlossen sind. Für das Schließen der Wände und Decken bedarf es zwingend
der schriftlichen Freigabe durch die örtliche Bauleitung.
Ausführungsqualität:
Grundsätzlich sind alle Trockenbauelemente systemkonform von einem Hersteller anzubieten, zu liefern
und zu verarbeiten, wobei neben den einschlägigen Normen auch die Herstellerrichtlinien, -vorgaben und -aufbauanleitungen zu beachten und einzuhalten sind.
Angebotenes System/ Hersteller:
(vom Bieter einzutragen)
Wenn in den einzelenen Positionen nicht anders beschrieben, sind die ausgeschriebenen Trockenbauelemente
in den nachfolgend beschriebenen Qualitäten zu liefern und herzustellen:
Nichttragende innere Trennwand, nach DIN 4103-1, Einbaubereich 1, Ausführung als Montagewand wie folgt:
mit Unterkonstruktion aus verzinkten Stahlblechprofilen nach DIN 18182-1, als Einfachständerwerk
mit Metallständer CW 50, in Teilen CW 100, Boden- und Deckenanschlüsse mit Randprofilen UW 50/ 40, in Teilen UW 100, Befestigung mit bauaufsichtlich zugelassenen Befestigungsmitteln, Trennlagen zu angrenzenden Bauteilen sind zu berücksichtigen, umlaufende Anschlüsse starr
Dämmschicht aus Mineralwolle nach DIN EN 13162, Dämmschichtdicke 40 mm, in Teilen 80 mm, Anwendungsgebiet nach DIN 4108-10 WTR, einlagig, dicht stoßen, abrutschsicher verlegen, Wärmeleitfähigkeit λ ≤ 0,040 W/(mK)
Beplankung beidseitig, aus Gipsplatten nach DIN 18180 und DIN EN 520, 2-lagig, Plattendicke 12,5 mm, befestigen mit Schnellbauschrauben nach DIN 18182-2, Beplankung ist an Massivwände- und decken dicht anzuschließen und konstruktiv mit TrennFix / Bewehrungsstreifen von der Wandbekleidung zu trennen
Untergründe: Oberer und unterer Anschluss: Rohdecke, Stahlbeton,
Seitlicher Anschluss: mit Gipsputz verputzte Kalksandstein-Mauerwerkswände
Wandhöhen: bis 3,0 m
Wandstärke: 100 mm, in Teilen 125 mm
Freistehende Vorsatzschale und Schachtwand, nach DIN 4103-1, Ausführung als leichte Trennwand wie folgt:
mit Unterkonstruktion aus verzinkten Stahlblechprofilen nach DIN 18182-1, als Einfachständerwerk mit Metallständer CW 50, Boden- und Deckenanschlüsse mit Randprofilen UW 50/40, Befestigung mit bauaufsichtlich zugelassenen Befestigungsmitteln, Trennlagen zu angrenzenden Bauteilen sind zu berücksichtigen, umlaufende Anschlüsse starr
Dämmschicht aus Mineralwolle nach DIN EN 13162, Dämmschichtdicke 40 mm, Anwendungsgebiet nach DIN 4108-10 WTR, einlagig, dicht stoßen, abrutschsicher verlegen, Wärmeleitfähigkeit λ ≤ 0,040 W/(mK), Höhlräume sind nach Installation der Rohrleitungen mit Mineralwolle aufzufüllen
Beplankung einseitig, aus Gipsplatten nach DIN 18180, 2-lagig, Plattendicke 12,5 mm, befestigen mit Schnellbauschrauben nach DIN EN 14566 und DIN 18182-2, Beplankung ist an Massivwände- und decken dicht anzuschließen und konstruktiv mit TrennFix / Bewehrungsstreifen von der Wandbekleidung zu trennen
Untergründe: Oberer und unterer Anschluss: Rohdecke, Stahlbeton,
Seitlicher Anschluss: mit Gipsputz verputzte Kalksandstein-Mauerwerkswände
Wandhöhen: bis 3,0 m
Wandstärke: 75 mm
Oberflächenqualitäten:
Grundsätzlich sind, wenn nicht anders beschrieben, alle sichtbaren Bekleidungen der Decken- und Wandkonstruktionen gemäß Merkblatt Nr. 2 des Bundesverbandes der Gipsindustrie e.V. als Standardverspachtelung in Qualitätsstufe Q3, Verarbeitung gemäß DIN 18181, inkl. Schleifen und Reinigung
der hergestellten Decken- und Wandflächen, zu verspachteln.
Bei 2-lagiger Beplankung ist eine Spachtelung der 1. Lage zu berücksichtigen (Schließen von Fugen und Befestigungspunkten).
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Planungsunterlagen Grundlage der nachfolgenden Positionsbeschreibungen dieses Leistungsverzeichnisses waren folgende Planungsunterlagen, die der Bieter sich unter einem im Anschreiben genannten Download-Link herunterladen kann:
Ausführungsplanung Architekt seitens S+P Planungsgesellschaft für Hochbau mbH:
Haus A:
Grundriss EG: FR52_AC2_5_A1_GR_00_0011_E_FRG
Grundriss 1. OG: FR52_AC2_5_A1_GR_01_0012_F_FRG
Grundriss 2. OG: FR52_AC2_5_A1_GR_02_0013_H_FRG
Schnitt A-A: FR52_AC2_5_A1_AS_AA_0041_G_FRG
Schnitt B-B: FR52_AC2_5_A1_AS_BB_0042_E_FRG
Schnitt C-C: FR52_AC2_5_A1_AS_CC_0043_D_FRG
Haus B:
Grundriss EG: FR52_AC2_5_B1_GR_00_0016_G_FRG
Grundriss 1. OG: FR52_AC2_5_B1_GR_01_0017_F_FRG
Grundriss 2. OG: FR52_AC2_5_B1_GR_02_0018_H_FRG
Grundriss Keller: FR52_AC2_5_B1_GR_U1_0015_I_FRG
Schnitt A-A: FR52_AC2_5_B1_AS_AA_0045_I_FRG
Schnitt B-B: FR52_AC2_5_B1_AS_BB_0046_H_FRG
Schnitt C-C: FR52_AC2_5_B1_AS_CC_0047_G_FRG
Haus C:
Grundriss EG: FR52_AC2_5_C1_GR_00_0021_E_FRG
Grundriss 1. OG: FR52_AC2_5_C1_GR_01_0022_D_FRG
Grundriss 2. OG: FR52_AC2_5_C1_GR_02_0023_E_FRG
Schnitt A-A: FR52_AC2_5_C1_AS_AA_0049_D_FRG
Schnitt B-B: FR52_AC2_5_C1_AS_BB_0050_C_FRG
Schnitt C-C: FR52_AC2_5_C1_AS_CC_0051_C_FRG
Detail Wand- und Dachaufbauten: FR52_AC2_5_XX_MW_WA_1002_D_VOR
Detail Gäste-WC / Abst. / Hausans.: FR52_TGA_5_B1_SA_A_3305_A_VOR
Detail Traufe mit Kastenrinne: FR52_AC2_5_XX_DE_DA_0501_B_VOR
Detail Dach an Giebelwand: FR52_AC2_5_XX_DE_DA_0502_A_VOR
Detail Trennwand an Dach: FR52_AC2_5_XX_DE_DA_0503_B_VOR
Detail Dachgaube Nord: FR52_AC2_5_XX_DE_DA_0401_E_VOR
Fliesenspiegel TYP A/C.1.1/WC EG: FR52_AC2_5_A1_AF_01_0901_B_FRG
Fliesenspiegel TYP A/C.2.1/WC EG: FR52_AC2_5_A1_AF_01_0903_B_FRG
Fliesenspiegel TYP B.4.1: FR52_AC2_5_B1_AF_01_0911_B_FRG
Fliesenspiegel TYP B.5.1: FR52_AC2_5_B1_AF_01_0913_B_FRG
Fliesenspiegel TYP B.6.1: FR52_AC2_5_B1_AF_01_0915_B_FRG
Fliesenspiegel TYP B.7.1: FR52_AC2_5_B1_AF_01_0917_B_FRG
Detail Keller Haus B: FR52_AC2_5_B1_DB_WA_0301_A_VOR
Nach Auftragserteilung durch den AG erhält der AN Zugriff auf den Planungsserver des AG und
verpflichtet sich vor Ausführung seiner Leistung sich zu vergewissern, dass die Planungsunterlagen
nach denen er ausführt, dem aktuellsten Planungsstand entsprechen!
Planungsunterlagen
1 Trockenbauwände/ -vorsatzschalen/ -schächte
1
Trockenbauwände/ -vorsatzschalen/ -schächte
1.__.0010 Nichttragende innere Trennwand, D = 100 mm Nichttragende innere Trennwand nach DIN 4103-1, als Montagewand,
gemäß den zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen und der
Ausführungsplanung liefern und inkl. Eckausbildung,
Wand- und Deckenanschlüsse herstellen,
Eckschutz in separater Position,
Wandstärke: 100 mm
Anzahl Ecken: 56 Stück
Wandanschlüsse: ca. 123 lfm.
Deckenanschlüsse ca. 68 lfm.
1.__.0010
Nichttragende innere Trennwand, D = 100 mm
238,00
m2
1.__.0020 Türöffnung erstellen, 885/2135mm Türöffnung in zuvor beschriebener nicht tragender innerer Trennwand erstellen,
inkl. Sturzprofil, seitlicher raumhohen Verstärkung mit Metallständerprofilen UA 50,
Boden- und Deckenanschluss mit Türpfostensteckwinkel,
Einbaulage: alle Wohnungen
Baunennmaß [bxh]: 885 x 2135 mm
Wandstärke: 100 mm
1.__.0020
Türöffnung erstellen, 885/2135mm
3,00
Stk
1.__.0030 Türöffnung erstellen, 760/2135mm Türöffnung in zuvor beschriebener nicht tragender innerer Trennwand erstellen,
inkl. Sturzprofil, seitlicher raumhohen Verstärkung mit Metallständerprofilen UA 50,
Boden- und Deckenanschluss mit Türpfostensteckwinkel,
Einbaulage: alle Wohnungen
Baunennmaß [bxh]: 760 x 2135 mm
Wandstärke: 100 mm
1.__.0030
Türöffnung erstellen, 760/2135mm
10,00
Stk
1.__.0040 Zulage zu Trennwand, Überlappung Rohbau mit 2. Lage Beplankung Zulage zu zuvor beschriebener nicht tragender innerer Trennwand,
für die Weiterführung der 2. Lage der Beplankung als Überlappung des
verputzten Rohbau als Trockenputz, inkl. Befestigungsmaterial,
Einbaulagen: Haus A, B, C EG+2.OG
1.__.0040
Zulage zu Trennwand, Überlappung Rohbau mit 2. Lage Beplankung
7,00
m2
1.__.0050 Vorsatzschale / Schachtwand, D = 75 mm Freistehende Vorsatzschale bzw. Schachtwand nach DIN 4103-1,
als leichte Trennwand, gemäß den zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen
und der Ausführungsplanung liefern und inkl. Eckausbildung,
Wand- und Deckenanschlüssen herstellen, Eckschutz in separater Position.
Wandstärke: 75 mm
Einzelhöhen: von ca. 1,38 m (Ablagen) bis ca. 2,75 m
Anzahl Ecken: 56 Stück
Wandanschlüsse: ca. 204 lfm.
Deckenans. Stb-Decke: ca. 65 lfm.
Deckenanschlüsse
Schrägdach: ca. 14 lfm.
1.__.0050
Vorsatzschale / Schachtwand, D = 75 mm
242,00
m2
1.__.0060 Zulage zu Vorsatzschale / Schachtwand, D = 75 mm, für Ablage, GKBi Zulage für freistehende Vorsatzschale bzw. Schachtwand für Ablage,
1-lagig, mit 12,5 mm dicken Plattenstreifen aus GKBi-Platten beplanken,
inkl. Unterkonstruktion, Eckschutz in separater Position.
Einbaulage: Bäder
Einbauhöhe: OK Beplankung = ca. 1,20 m ab OKFFB
Einzellänge: bis ca. 235 cm
Einzeltiefe: bis ca. 24 cm
1.__.0060
Zulage zu Vorsatzschale / Schachtwand, D = 75 mm, für Ablage, GKBi
7,00
m2
1.__.0070 Vorsatzschale / Schachtwand, D = 100 mm Freistehende Vorsatzschale bzw. Schachtwand nach DIN 4103-1,
als leichte Trennwand, gemäß den zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen
und der Ausführungsplanung liefern und inkl. Eckausbildung,
Wand- und Deckenanschlüssen herstellen, Eckschutz in separater Position.
Wandstärke: 100 mm
Einzelhöhen: bis ca. 2,75 m
Wandanschlüsse: ca. 28 lfm.
Deckenanschlüsse: ca. 3 lfm.
1.__.0070
Vorsatzschale / Schachtwand, D = 100 mm
8,00
m2
1.__.0080 Decken-Abkofferung, ca. 122 x 30 x 40 cm Unterdecke, innen, nach DIN 18168-1, als Decken-Abkofferung aus Gipsplatten,
Plattendicke 12,5 mm, einlagig, und Unterkonstruktion aus verzinkten Stahlblechprofilen,
Dämmung aus Mineralwolle WLG 040, liefern und inkl. Unterdecke und Randschürzen
fachgerecht montieren. Hohlraum ist nach Installation der Rohrleitungen dicht mit
Mineralwolle auszustopfen.
Einbaulage: Haus B EG Abstellraum
Detailverweis: FR52_AC2_5_B1_AF_01_0911_B_FRG,
FR52_AC2_5_B1_AF_01_0913_B_FRG,
FR52_AC2_5_B1_AF_01_0915_B_FRG,
FR52_AC2_5_B1_AF_01_0917_B_FRG
Einbauhöhe UK: ca. 25 cm von UKRD
Größe Deckenfläche [bxt]: ca. 122 x 30 cm
Größe Aufkantung: ca. 122 x 40 cm
1.__.0080
Decken-Abkofferung, ca. 122 x 30 x 40 cm
4,00
Stk
1.__.0090 Decken-Abkofferung, ca. 122 x 30 x 40 cm Unterdecke, innen, nach DIN 18168-1, als Decken-Abkofferung aus Gipsplatten,
Plattendicke 12,5 mm, einlagig, und Unterkonstruktion aus verzinkten Stahlblechprofilen,
Dämmung aus Mineralwolle WLG 040, liefern und inkl. Unterdecke und Randschürzen
fachgerecht montieren. Hohlraum ist nach Installation der Rohrleitungen dicht mit
Mineralwolle auszustopfen.
Einbaulage: Haus A+C EG Abstellraum
Detailverweis: FR52_AC2_5_A1_AF_01_0901_B_FRG,
FR52_AC2_5_A1_AF_01_0903_B_FRG
Einbauhöhe UK: ca. 25 cm von UKRD
Größe Deckenfläche [bxt]: ca. 122 x 30 cm
Größe Aufkantung: ca. 122 x 40 cm
1.__.0090
Decken-Abkofferung, ca. 122 x 30 x 40 cm
6,00
Stk
1.__.0100 Decken-Abkofferung, ca. 102,5 x 20,5 x 20 cm Unterdecke, innen, nach DIN 18168-1, als Decken-Abkofferung aus Gipsplatten,
Plattendicke 12,5 mm, einlagig, und Unterkonstruktion aus verzinkten Stahlblechprofilen,
Dämmung aus Mineralwolle WLG 040, liefern und inkl. Unterdecke und Randschürzen
fachgerecht montieren. Hohlraum ist nach Installation der Rohrleitungen dicht mit
Mineralwolle auszustopfen.
Einbaulage: Haus B EG WC
Detailverweis: FR52_AC2_5_B1_AF_01_0911_B_FRG,
FR52_AC2_5_B1_AF_01_0913_B_FRG,
FR52_AC2_5_B1_AF_01_0915_B_FRG,
FR52_AC2_5_B1_AF_01_0917_B_FRG
Einbauhöhe UK: ca. 25 cm von UKRD
Größe Deckenfläche [bxt]: ca. 102,5 x 20,5 cm
Größe Aufkantung: ca. 102,5 x 20 cm
1.__.0100
Decken-Abkofferung, ca. 102,5 x 20,5 x 20 cm
2,00
Stk
Hinweis zu nachfolgenden Positionen Die nachfolgenden Positionen bzw. Zulagen beziehen sich auf alle zuvor beschriebenen Trockenbaukonstruktionen!
Hinweis zu nachfolgenden Positionen
1.__.0110 Wandende freistehend, Beplankung, Montagewand Beplankung von freistehenden Wandenden der Montagewand, mit Plattenstreifen
(Material und Dicke wie Wandposition), inkl. Kantenschutzprofilen,
ggf. Profilverstärkungen und Verspachtelung der Anschlüsse.
Wanddicke: 100 mm
1.__.0110
Wandende freistehend, Beplankung, Montagewand
143,00
m
1.__.0120 Zulage für einseitige Beplankung mit imprägnierter Bauplatte, GKBi, einlagig Zulage zu zuvor beschriebenen Trockenbaukonstruktionen für die einseitige Beplankung,
einlagig, mit imprägnierten Bauplatten (GKBi), statt der Beplankung der 2 Lagen mit Gipsplatten.
Einbaulage: Bäder
Plattenstärke: 12,5 mm
1.__.0120
Zulage für einseitige Beplankung mit imprägnierter Bauplatte, GKBi, einlagig
379,00
m2
1.__.0130 Zulage für einseitige Beplankung mit Zementbauplatte, einlagig Zulage zu zuvor beschriebenen Trockenbaukonstruktionen für die einseitige Beplankung,
einlagig, mit Zementbauplatte mit Glasfaserarmierung, statt der Beplankung der 2 Lagen
mit Gipsplatten.
Einbaulage: Haus B UG Technikzentrale
Plattenstärke: 12,5 mm
Richtfabrikat: Knauf Aquapaneel o. glw.
Angebotenes Produkt:
(vom Bieter einzutragen!)
1.__.0130
Zulage für einseitige Beplankung mit Zementbauplatte, einlagig
16,00
m2
1.__.0140 Außenecken mit Eckschutzschiene, 31/31/4, verzinkt Eckschutzschiene, 31/31/0,4 mm, aus Stahlblech verzinkt, liefern und bei allen
Außenecken der zuvor beschriebenen Trockenbaukonstruktionen wandhoch
bzw. auf Breite des Bauteils mit Fugenspachtel im Spachtelbett ansetzen und
flächeneben einspachteln.
1.__.0140
Außenecken mit Eckschutzschiene, 31/31/4, verzinkt
366,00
m
1.__.0150 Anpassen Trockenbaukonstruktion bei Montageelementen WC + WT Im Bereich von Montagelementen für WC und Waschtische ist die Unterkonstruktion
der Vorsatzschalen und Trockenbauwände inkl. aller notwendigen Auswechselungen
anzupassen und mit UA-Profilen zu verstärken.
Die Beplankungen sind dicht an die Rohrdurchführungen anzuschließen,
Anzahl Mont.-Elem. WC: 20 Stück
Anzahl Mont.-Elem. WT: 20 Stück
Größe Montageelement: ca. 50 x 112 x 12 cm
1.__.0150
Anpassen Trockenbaukonstruktion bei Montageelementen WC + WT
40,00
Stk
1.__.0160 Verstärkung Trockenbauwand bzw. Vorsatzschale mit Holz-Mehrschichtplatten, 19 mm Verstärkung der Trockenbauwand bzw. Vorsatzschale mit Holz-Mehrschichtplatten,
Stärke 19 mm, liefern und fest zwischen Ständerwerk der Unterkonstruktion hinter
der Beplankung montieren,
Einbaulage: 2.DG Brüstung
Höhe: ca 130 cm
Einzellänge: bis ca. 3,25 m
1.__.0160
Verstärkung Trockenbauwand bzw. Vorsatzschale mit Holz-Mehrschichtplatten, 19 mm
45,00
m2
1.__.0170 Herstellung von Öffnung für Wohnungsstation Öffnung für Einbaugehäuse von Wohnungsstation in Schachtwand herstellen,
inkl. aller notwendigen Auswechselungen und Verstärkungen der Unterkonstruktion
mit UA-Profilen,
Einbaulage: Haus A, B, C 1.DG
Abmessung: gem. Angabe TGA
Herstellung Öffnungsmass erst nach Rücksprache und Abklärung mit örtlicher
Bauleitung und Fachgewerk Heizung!
1.__.0170
Herstellung von Öffnung für Wohnungsstation
10,00
Stk
1.__.0180 Herstellung von Öffnung für HKV/UV Öffnung für Einbaugehäuse von Heizkreisverteiler und elektrischen Unterverteilung
in Schachtwand herstellen inkl. aller notwendigen Auswechselungen und
Verstärkungen der Unterkonstruktion mit UA-Profilen,
Einbaulage: Haus A, B, C 2.DG
Abmessung: gem. Angabe TGA
Herstellung Öffnungsmass erst nach Rücksprache und Abklärung mit örtlicher
Bauleitung und Fachgewerk Heizung!
1.__.0180
Herstellung von Öffnung für HKV/UV
10,00
Stk
1.__.0190 Herstellung von Öffnung für Unterputzgehäuse Lüfter Öffnung für Unterputzgehäuse von elektrischen Lüftern in zuvor beschriebenen
Trockenbaukonstruktionen herstellen inkl. aller notwendigen Auswechselungen
der Unterkonstruktion,
Einbaulage: 1.DG Gauben
Größe Gehäuse [bxhxt]: 160 mm bzw. gem. Angabe TGA
Herstellung Öffnungsmass erst nach Rücksprache und Abklärung mit örtlicher
Bauleitung und Fachgewerk Lüftung!
1.__.0190
Herstellung von Öffnung für Unterputzgehäuse Lüfter
18,00
Stk
1.__.0200 Revisionsklappe 600 x 600 mm Revisionsklappe für den Einbau in 25 mm dick beplankte Trockenbaukonstruktionen,
inkl. Wechsel der Unterkonstruktion und Herstellung der Öffnung, als Standardausführung
inkl. Stahlblech-Außenrahmen und herausschwenkbaren Stahlblechinnendeckel,
Oberfläche pulverbeschichtet, Farbton weiß, ausgestattet mit Vierkant-Verriegelung,
Abmessung: 600 x 600 mm (lichter Durchgang)
Angebotenes Produkt:
(vom Bieter einzutragen!)
liefern und einbauen.
1.__.0200
Revisionsklappe 600 x 600 mm
E
1,00
Stk
1.__.0210 Revisionsklappe 400 x 400 mm Revisionsklappe für den Einbau in 25 mm dick beplankte Trockenbaukonstruktionen,
wie zuvor beschrieben, jedoch:
Abmessung: 400 x 400 mm (lichter Durchgang)
liefern und einbauen.
1.__.0210
Revisionsklappe 400 x 400 mm
E
1,00
Stk
2 Dämmungen/ Dampfsperren
2
Dämmungen/ Dampfsperren
2.__.0010 Zwischensparrendämmung, Mineralwolle 032, d=240mm Zwischensparrendämmung mit Mineralwolle als Klemmfilz zwischen den Sparren
als Volldämmung liefern und dicht gestoßen fachgerecht verlegen,
einschl. aller anfallenden Anschluss- und Nebenarbeiten.
Dämmbahn mit 1 cm Übermaß zuschneiden, dicht stoßen sowie
passgenau und fugenfrei einbauen. Bei mehrlagiger Dämmung sind
die Stöße versetzt anzuordnen.
Einbaulage: Satteldach 1.-2.DG
Zweck: Wärmedämmung
Vorleistung: Dachkonstruktion
Folgeleistung: Dampfbremsfolie innen, Aufsparrendämmung außen
Brandschutz: A1 nach DIN 4102 bzw. DIN EN 13501
Anwendungsgebiet: DZ nach DIN 4108-10
Wärmedämmung: Mineralwolle
Schmelzpunkt: ab 1.000 °C
Ausführungsart: ohne Kaschierung
Wärmeleitstufe: WLS 032
Dämmstärke: 240 mm
Einbauhöhe: bis ca. 4,55 m über OK RB 1.DG,
bis ca. 5,80 m über OK FFB EG
2.__.0010
Zwischensparrendämmung, Mineralwolle 032, d=240mm
786,00
m2
2.__.0020 Zwischensparrendämmung, Mineralwolle 032, d=240mm, Decken Zwischensparrendämmung mit Mineralwolle als Klemmfilz zwischen den Sparren,
wie zuvor beschrieben liefern und verlegen, jedoch:
Einbaulage: EG Sturz über Eingang + Wohnzimmerfenster
Bauteile: Decke
Anwendungsgebiet: DAD nach DIN 4108-10
Dämmstärke: 240 mm
2.__.0020
Zwischensparrendämmung, Mineralwolle 032, d=240mm, Decken
W
31,00
m2
2.__.0030 Zwischensparrendämmung, Mineralwolle 032, d=240mm Innendecke Mineralwollewärmedämmung als Klemmfilz zwischen den Kehlbalken
als Volldämmung liefern und dicht gestoßen fachgerecht verlegen,
einschl. aller anfallenden Anschluss- und Nebenarbeiten.
Dämmbahn mit 1 cm Übermaß zuschneiden, dicht stoßen sowie passgenau
und fugenfrei einbauen. Bei mehrlagiger Dämmung sind die Stöße versetzt anzuordnen.
Einbaulage: Decke über 1.DG
Zweck: Wärmedämmung
Vorleistung: Dachkonstruktion
Folgeleistung: Schalung oben
Brandschutz: A1 nach DIN 4102 bzw. DIN EN 13501
Anwendungsgebiet: DES nach DIN 4108-10
Wärmedämmung: Mineralwolle
Schmelzpunkt: ab 1.000 °C
Ausführungsart: ohne Kaschierung
Wärmeleitstufe: WLS 032
Dämmstärke: 240 mm
Einbauhöhe: bis ca. 3,00 m über OK RB 1.DG,
bis ca. 5,75m über OK FFB EG
2.__.0030
Zwischensparrendämmung, Mineralwolle 032, d=240mm Innendecke
335,00
m2
2.__.0040 Anarbeitung Dammung an Dachflächenfenster Zuvor beschriebene Aufsparrendämmung mit diffusionsoffener
Unterdeckbahn an allseitig an Dachflächenfenster anarbeiten
und die Unterdeckbahn dicht anschließen.
Größe Dachfenster: 940/ 1400 mm
2.__.0040
Anarbeitung Dammung an Dachflächenfenster
20,00
Stk
2.__.0050 Dampfbremse, PE-Folie, unter Dämmung, Satteldach Luft- und Dampfbremse, luftdicht , liefern und verlegen,
einschl. anfallender Anschluss- und Nebenarbeiten,
wie anarbeiten an allen angrenzenden und durchstoßenden Bauteilen,
Leistungsbestandteile
Dampfsperrfolie
Randanschlüsse, abgeklebt und versiegelt
Zweck: Feuchteschutz
Vorleistung: Zwischensparrendämmung
Folgeleistung: Innenschalung auf UK
Schichtdicke: 0,2 mm
Brandverhalten: B1 nach DIN 4102 bzw. E nach DIN EN 13501
SD-Wert: sd = 100m
Richtfabrikat: Bauder VAP DB o. glw.
Angeb. Fabrikat: (vom Bieter einzutragen)
2.__.0050
Dampfbremse, PE-Folie, unter Dämmung, Satteldach
786,00
m2
2.__.0060 Dampfbremse, PE-Folie, unter Dämmung, Decken Luft- und Dampfbremse, luftdicht , liefern und verlegen,
wie zuvor beschrieben, jedoch:
Bauteil: Gaubendach, Decke
2.__.0060
Dampfbremse, PE-Folie, unter Dämmung, Decken
W
517,00
m2
2.__.0070 Anarbeitung Folie an Dachflächenfenster <2,50m2 Allseitiges Anarbeiten von Dampfbrems- oder Dampfsperrfolien an Dachflächenfenster.
Leistungsbestandteile
Dampfsperrfolie
Randanschlüsse, abgeklebt und versiegelt
Größe Dachfenster: 940/ 1400 mm
2.__.0070
Anarbeitung Folie an Dachflächenfenster <2,50m2
20,00
Stk
2.__.0080 Anschluss Dampfbremse an zu verputzende/verspachtelnde Bauteile Putzanschlussband mit Putzträgervlies sowie integriertem Armierungsgewebe
und Selbstklebestreifen sowie Anforderungen nach DIN 4108-11 ungealtert /
gealtert bestanden, liefern und nach Herstellerangaben wie folgt montieren:
Selbstklebestreifen an Dampfbremsbahn ankleben.
Band unter Ausbildung einer Dehnschlaufe mit System-Anschlusskleber
punktuell an der Außenwand bzw. -decke fixieren.
Der luftdichte Anschluss erfolgt später durch das Einbetten des
Putzanschlussbandes in die Mittellage der Putzschicht (gesonderte Position
im Leistungsbereich: Putz- und Stuckarbeiten).
Breite Anschlussband: 20 cm
sd-Wert Anschlussband: 2,3 m
Produkt der Planung: pro clima, CONTEGA PV
Angebotenes Produkt:
(vom Bieter einzutragen!)
2.__.0080
Anschluss Dampfbremse an zu verputzende/verspachtelnde Bauteile
236,00
m
3 Dach-/ Deckenbekleidung
3
Dach-/ Deckenbekleidung
1 Gipsplattenbekleidung, 12,5mm GKB, Holz-UK, Dachstuhl
[1]
Gipsplattenbekleidung, 12,5mm GKB, Holz-UK, Dachstuhl
E
3.__.0010 GK-Deckenverkleidung, 1x12,5mm, 24/48mm Einbaulage: Decke über 1.+2.DG
Befestigungsgrund: Kehlbalken
Holzlatten: 24/ 48 mm
Beplankung: 1x 12,5 mm
Einbauhöhe: bis 2,75 m
Wandanschlüsse
Massivwand: ca. 149 lfm.
3.__.0010
GK-Deckenverkleidung, 1x12,5mm, 24/48mm
R
438,00
m2
3.__.0020 GK-Schrägdachverkleidung, 1x12,5mm, 24/48mm Einbaulage: Dach 1.+2.DG
Befestigungsgrund: Sparren
Holzlatten: 24/ 48 mm
Beplankung: 1x 12,5 mm
Einbauhöhe: bis 2,75 m
Wandanschlüsse
Massivwand: ca. 209 lfm.
Anzahl Fenster: 20 Stück
3.__.0020
GK-Schrägdachverkleidung, 1x12,5mm, 24/48mm
R
428,00
m2
3.__.0030 GK-Bekleidung Abseiten, 1x12,5mm, 24/48mm, h=60cm Einbaulage: 1.+2.DG
Befestigungsgrund: Mittelpfette
Holzlatten: 24/ 48 mm
Beplankung: 1x 12,5 mm
Höhe: 60 cm
Wandanschlüsse
Massivwand: ca. 209 lfm.
3.__.0030
GK-Bekleidung Abseiten, 1x12,5mm, 24/48mm, h=60cm
R
39,00
m2
3.__.0040 GK-Bekleidung Abseiten, 1x12,5mm, 24/48mm, h=60-110cm Einbaulage: 1.+2.DG
Befestigungsgrund: Fußpfette/ Stb-Außenwand
Holzlatten: 24/ 48 mm
Beplankung: 1x 12,5 mm
Höhe: 60 - 100 cm
Wandanschlüsse
Massivwand: ca. 209 lfm.
3.__.0040
GK-Bekleidung Abseiten, 1x12,5mm, 24/48mm, h=60-110cm
R
57,00
m2
3.__.0050 GK-Bekleidung Gaubendecke, 1x12,5mm, 24/48mm Einbaulage: Decke Gauben 1.DG
Befestigungsgrund: OSB-Platte
Holzlatten: 24/ 48 mm
Beplankung: 1x 12,5 mm
Einbauhöhe: bis 2,51 m
3.__.0050
GK-Bekleidung Gaubendecke, 1x12,5mm, 24/48mm
R
91,00
m2
3.__.0060 GK-Bekleidung Gaubenwand, 2x12,5mm, 24/48mm Einbaulage: Wand Gauben 1.DG
Befestigungsgrund: OSB-Platte
Holzlatten: 24/ 48 mm
Beplankung: 2x 12,5 mm
Einbauhöhe: bis 2,51 m
3.__.0060
GK-Bekleidung Gaubenwand, 2x12,5mm, 24/48mm
R
114,00
m2
3.__.0070 Zulage für einseitige Beplankung mit imprägnierter Bauplatte, GKBi, einlagig Zulage zu zuvor beschriebenen Trockenbaukonstruktionen für die
unterseitige Beplankung, einlagig, mit imprägnierten Bauplatten (GKBi),
statt der Beplankung mit Gipsplatten
Einbaulage: 1.DG Bäder
Plattenstärke: 12,5 mm
3.__.0070
Zulage für einseitige Beplankung mit imprägnierter Bauplatte, GKBi, einlagig
65,00
m2
4 Trockenestrich
4
Trockenestrich
4.__.0010 Randdämmstreifen, Mineralwolle, 10mm Randdämmstreifen aus Mineralwolle für Trockenfußbodenkonstruktionen an allen
aufgehenden Bauteilen zur Vermeidung von starren Verbindungen, liefern und verlegen.
inkl. sämtlicher Zuschnittarbeiten und Randanpassungen.
Bauteil: Randdämmstreifen
Material: Mineralwolle, A1
Dicke: ca. 10 mm
Höhe Bodenaufbau: 73 mm
4.__.0010
Randdämmstreifen, Mineralwolle, 10mm
202,00
m
4.__.0020 Untergrund reinigen, grober Schmutz Reinigen des Untergrunds von grober Verschmutzung, z.B. Gips-, Mörtel-, Farbreste oder Öl.
Ausführung: Untergrund reinigen
Art des Untergrunds: OSB-Platte
Art der Verschmutzung: Staub, Mörtelreste, Farbe
4.__.0020
Untergrund reinigen, grober Schmutz
E
260,00
m2
4.__.0030 Trittschalldämmung, WF, 20-2mm, Trockenestrich Holzfaserdämmstoff als Trittschalldämmung, einlagig, für Trockenestrich,
liefern und verlegen, inkl. sämtlicher Zuschnittarbeiten und Randanpassungen.
Untergrung: OSB-Platte
Anwendungsgebiet: DES-sg
Dicke Platte: 20 mm
Zusammendrückbarkeit: 2 mm
Baustoffklasse: B2
Brandverhalten: E
Angebotenes Produkt:
(vom Bieter einzutragen!)
4.__.0030
Trittschalldämmung, WF, 20-2mm, Trockenestrich
260,00
m2
4.__.0040 Fußbodenheizungssystem, Gipsfaserplatte, 1-lagig, 25mm Fußbodenheizungssystem aus Gipsfaserelementen mit gefräster Leitungsführung,
liefern und auf tragfähigem, trockenem Untergrund aus Holzfaserdämmstoff,
entsprechend den Herstellervorschriften, fachgerecht verlegen,
inkl. sämtlicher Zuschnittarbeiten und Randanpassungen,
für bauseitige Verlegung der Fußbodenheizung
Untergrund: Holzfaserdämmstoff
Art der Platte: Gipsfaserplatte
Anzahl Lagen: 1-lagig
Dicke Platte: 25 mm
Baustoffklasse: A (nach DIN 4102-1)
Richtfabrikat: Fermacell Therm 25 o. glw.
Angebotenes Produkt:
(vom Bieter einzutragen!)
4.__.0040
Fußbodenheizungssystem, Gipsfaserplatte, 1-lagig, 25mm
260,00
m2
4.__.0050 Trockenestrich, Gipsfaserplatte, 1-lagig, 15mm Trockenestrich aus Gipsfaserelementen mit Nut, liefern und auf tragfähigem,
trockenem Untergrund aus Gipsplatten, entsprechend den Herstellervorschriften,
fachgerecht verlegen, inkl. sämtlicher Zuschnittarbeiten und Randanpassungen.
Untergrund: Fußbodenheizungssystem aus Gipsplatten
Art der Platte: Gipsfaserplatte
Anzahl Lagen: 1-lagig
Dicke Platte: 15 mm
Baustoffklasse: A (nach DIN 4102-1)
nachfolgender Belag: Holzboden
Angebotenes Produkt:
(vom Bieter einzutragen!)
4.__.0050
Trockenestrich, Gipsfaserplatte, 1-lagig, 15mm
260,00
m2
4.__.0060 Anschlagschiene, Edelstahl, Trockenestrich Anschlagschiene aus Edelstahl für Trockenestrich, inkl. Befestigung mit Stahlwinkeln,
liefern und auf Holzdecke verlegen. Oberkante Schiene gleich Oberkante Belag.
Einbaulage: Deckenkanten
Material: Edelstahl
Höhe Bodenaufbau: 73 mm
Angebotenes Produkt:
(vom Bieter einzutragen!)
4.__.0060
Anschlagschiene, Edelstahl, Trockenestrich
30,00
m
5 Kellerdeckendämmung
5
Kellerdeckendämmung
5.__.0010 Deckendämmung mit PU-Mehrschichtplatte, d = 100 mm, WLS 023, Kellerdecke Oberflächenfertige Mehrschichtplatte mit Dämmkern aus PU-Hartschaum,
beidseitige Aluminiumdeckschicht, Sichtseite mit ökologischem Edelputz auf
mineralischer Basis, in den Abmessungen 1.200 x 600 mm, liefern und auf die
vorbereitete Kellerdecke mit systemzugehörigen Befestigungsklammern,
verzinkt, fluchtrecht befestigen, inkl. Befestigungsmittel,
Einbaulage: EG Garage, Abfallraum
Untergrund: Stahlbeton
Dämmstoffdicke: 100 mm
Wärmeleitfähigkeit: 0,023 W/(mK) nach DIN 4108-4
Brandverhalten: C-s2, d0 nach DIN 13501-1, schwerentflammbar
Anwendungstyp: DI, WI nach DIN 4108-10
Deckschicht: Edelputz, Stärke ca. 2 mm
Farbton Deckschicht: weiß
Kantenausbildung: Nut und Feder, umlaufend
Produkt der Planung: Linzmeier, LINITHERM PAL TG BioZell o. glw.
Angebotenes Produkt:
5.__.0010
Deckendämmung mit PU-Mehrschichtplatte, d = 100 mm, WLS 023, Kellerdecke
110,00
m2
5.__.0020 Wanddämmung mit PU-Mehrschichtplatte, d = 100 mm, WLS 023, Kellerwand Oberflächenfertige Mehrschichtplatte mit Dämmkern aus PU-Hartschaum,
beidseitige Aluminiumdeckschicht, Sichtseite mit ökologischem Edelputz auf
mineralischer Basis, in den Abmessungen 1.200 x 600 mm, liefern und auf die
vorbereitete Kellerwand mit systemzugehörigen Befestigungsklammern,
verzinkt, fluchtrecht befestigen, inkl. Befestigungsmittel,
wie zuvor beschrieben, jedoch:
Einbaulage: Kellerwand zum beheizten Bereich
Dämmstoffdicke: 100 mm
5.__.0020
Wanddämmung mit PU-Mehrschichtplatte, d = 100 mm, WLS 023, Kellerwand
28,00
m2
5.__.0030 Deckendämmung mit PU-Mehrschichtplatte, d = 40 mm, WLS 023, Unterseite Unterzüge Oberflächenfertige Mehrschichtplatte mit Dämmkern aus PU-Hartschaum,
beidseitige Aluminiumdeckschicht, Sichtseite mit ökologischem Edelputz auf
mineralischer Basis, in den Abmessungen 1.200 x 600 mm, liefern und wie zuvor
beschrieben mit systemzugehörigen Befestigungsklammern fluchtrecht befestigen,
jedoch:
Einbaulage: Kellerdecke, Unterseite Unterzüge,
Dämmstoffdicke: 100 mm
5.__.0030
Deckendämmung mit PU-Mehrschichtplatte, d = 40 mm, WLS 023, Unterseite Unterzüge
2,20
m2
5.__.0040 Deckendämmung mit PU-Mehrschichtplatten, d = 100 mm, WLS 023, Seiten Unterzüge Oberflächenfertige Mehrschichtplatte mit Dämmkern aus PU-Hartschaum,
beidseitige Aluminiumdeckschicht, Sichtseite mit ökologischem Edelputz auf
mineralischer Basis, in den Abmessungen 1.200 x 600 mm, liefern und wie
zuvor beschrieben mit systemzugehörigen Befestigungsklammern fluchtrecht
befestigen, jedoch:
Einbaulage: Kellerwand, Seiten Unterzüge
Dämmstoffdicke: 100 mm
5.__.0040
Deckendämmung mit PU-Mehrschichtplatten, d = 100 mm, WLS 023, Seiten Unterzüge
4,50
m2
5.__.0050 Schnittkanten schließen Offene Schnittkanten und Fehlstellen mit Repararturkit gemäß Hersteller mit
Farbroller beschichten, einschl. Lieferung Material und Werkzeug,
Einbaulage: offene Wandenden,
Übergänge Wand zu Decke
Breite Schnittkante: bis 10 cm
Produkt der Planung: Reparaturkit BioZell o. glw.
Angebotenes Fabrikat:
(vom Bieter einzutragen!)
5.__.0050
Schnittkanten schließen
60,00
m
5.__.0060 Zulage zu Decken- und Wanddämmungen für Durchdringungen Zulage zu den zuvor beschriebenen Decken- und Wanddämmungen für die
Anpassung der Platten an Durchdringungen von Kabeltrassen,
Rohleitungen und deren Konsolen (Aufhängungen),
Anzahl Durchdringen: ca. 50 Stück
5.__.0060
Zulage zu Decken- und Wanddämmungen für Durchdringungen
P
1,00
psch
6 Stundenlohnarbeiten
6
Stundenlohnarbeiten
Hinweis zu Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten zum Nachweis dürfen ausschließlich nur nach Aufforderung
durch die Bauleitung des AG ausgeführt werden.
Mit den Einheitspreisen sind alle Leistungszulagen, Sozialzuschläge,
allgemeine Geschäftskosten, Wegegelder, Auslösungen,
Zuschläge für Wagnis und Gewinn sowie Werkzeug und Gerät abgegolten.
Die nachstehend angebotenen Verrechnungssätze sind unter Beachtung der
preislichen Vorschrift zu ermitteln und gelten unabhängig von der Anzahl
der abzurechnenden Stunden.
Hinweis zu Stundenlohnarbeiten
6.__.0010 Facharbeiterstunde Stunden eines Facharbeiters,
Anforderung ausschließlich auf Anweisung des AG und der Bauleitung.
6.__.0010
Facharbeiterstunde
E
1,00
h
6.__.0020 Bauhelferstunde Stunden eines Bauhelfers,
Anforderung ausschließlich auf Anweisung des AG und der Bauleitung.
6.__.0020
Bauhelferstunde
E
1,00
h