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Angebot einreichen
bis
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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Vertrag und Ausführung
Die Bedingungen des Hauptauftrages gelten auch für alle
Nachtragsaufträge. Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Massen sind
zur Materialbeschaffung zu überprüfen. Im nachstehenden
Leistungsverzeichnis ist jeweils - wenn nicht ausdrücklich anders
beschrieben - die Lieferung und Montage der einzelnen Arbeiten in fix
und fertiger Arbeit, einschl. Einrichten der Baustelle für die jeweils
ausgewiesenen Leistungen, einschl. der zugehörigen Nebenleistungen sowie
Vorhaltung aller für die Ausführung erforderlichen Geräte und Gerüste
ausgeschrieben.
Terminplanung
Der AN hat, wenn nicht anders vereinbart, nach Vertragsabschluss einen
detaillierten Terminplan auf der Grundlage des Rahmenterminplanes
vorzulegen. Jede Terminverzögerung, die der AN nicht zu vertreten hat,
ist der Bauleitung des Auftraggebers innerhalb von 48 Stunden
schriftlich mitzuteilen, auch wenn angenommen wird, dass der Verzug oder
die Verzugsgründe bekannt sind.
Baustellenordnung
Zu Anordnungen auf der Baustelle ist nur die Bauleitung berechtigt. Der
Auftragnehmer hat vor Arbeitsbeginn einen verantwortlichen Vertreter zu
benennen. Jeder Wechsel bedarf der Zustimmung der Bauleitung. Mit der
Benennung des verantwortlichen Vertreters bestätigt der Auftragnehmer,
dass dieser mit der Bauordnung und den speziellen
Unfallverhütungsvorschriften vertraut ist. Der Bauherr haftet nicht für
Verluste oder Beschädigungen jeglicher Art.
Bei der Baustelle handelt es sich um eine innerstädtische Baustelle im
Bestand. Für die Kalkulation und Vorbereitung ist dringend ein
Vor-Orttermin zu empfehlen. Des weiteren sind die beigefügten Anlagen
zur Logistik und Ordnung auf der Baustelle zu berücksichtigen.
Sauberkeit
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle von seinen Arbeiten
herrührenden Verunreinigungen (anfallender Bauschutt, Materialreste,
Verpackungsmaterial, Rückstände usw.) im Bereich des Bauobjekts und des
Baugrundstücks regelmäßig zu beseitigen. Die Baustelle muss täglich
besenrein gereinigt werden und ist zum Wochenende (Freitags) zu säubern,
jeglicher Müll ist dabei zu entfernen, um ein sicheres Arbeiten
verschiedener Gewerke zur selben Zeit und auf begrenztem Raum zu
ermöglichen.
Die Entsorgung von Bau? und Verpackungsabfällen erfolgt bauseits und
ist nicht vom Auftragnehmer (AN) zu kalkulieren oder zu bepreisen.
Entsprechende Entsorgungscontainer werden vom Auftraggeber
bereitgestellt. Der AN ist verpflichtet, die anfallenden Abfälle nach
Abfallart bzw. gemäß Abstimmung mit der Bauleitung zu trennen.
Anfallende größere Abfallmengen sind rechtzeitig vorab anzukündigen,
damit ein geeigneter Entsorgungsweg organisiert werden kann.
Verzögerungen oder Stillstände, die aufgrund mangelnder Abstimmung oder
fehlender Entsorgungsmöglichkeiten entstehen, liegen im Verantwortungs?
und Risikobereich des AN.
Baustellenverhältnisse
Der Auftragnehmer hat sich vor Angebotsabgabe über die genauen
Baustellenverhältnisse und auch die Zufahrtstraße zum Grundstück kundig
zu machen. Er kann sich ansonsten nicht auf Unkenntnis berufen. Es ist
zu beachten, dass auch andere am Bau beteiligte Firmen Lagerflächen
benötigen. Alle eingesetzten Geräte müssen geräuscharm und gedämpft nach
dem neuesten Stand der Technik ausgerüstet sein. Der AN hat die
Inanspruchnahme der BE-Flächen terminlich mit den anderen am Bau
beteiligten Firmen und der Bauleitung zu koordinieren.
Beweissicherung
Zum Zwecke des Baustellenbetriebes zur Verfügung gestellte private
Flächen sind in ihrem ursprünglichen Zustand zurückzugeben. Vor dem
Beginn der Baustelleneinrichtung ist der Zustand der Flächen auf dem
Grundstück gemeinsam mit Vertretern des Bauherrn, Architekten und
Auftragnehmer im Beweissicherungsverfahren zu dokumentieren. Für die
Bereiche der Baustelleneinrichtung im öffentlichen Raum hat der AN ohne
gesonderte
Vergütung
ggfs. erforderliche Beweissicherungsverfahren zu veranlassen.
Sonstiges
Evtl. Bedenken gegen die Ausführungsart bzw. Leistungsbeschreibung sind
vor Ausführung der Arbeiten schriftlich geltend zu machen. Baustrom und
Bauwasser werden kostenlos vom AG zur Verfügung gestellt. Der jeweilige
Anschluss ist Teil der Leistung des AN.
Dokumentation
Zu Übermitteln ist nach Beendigung der Arbeiten und mit Einreichen der
Schlussrechnung eine vollständige Projektdokumentation in digitaler
Form.
Vertragsbedingungen
Es gelten die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen in all
ihren Teilen (VOB). Die Ausführung der Leistungen hat in Übereinstimmung
mit den jeweils geltenden DIN- und EN Normen, den Regeln der
Fachverbände, Verordnungen der Baubehörden sowie den Herstellerangaben
zu erfolgen. Sie gelten vollinhaltlich als Ergänzung der
Leistungsbeschreibung. Die Allgemeinen und einschlägigen Bauvorschriften
und DIN-Normen sind bei der Ausführung zu berücksichtigen. Die
Vorschriften der Bauberufsgenossenschaft sind einzuhalten.
Stundenlohnarbeiten werden nach Stundenverrechnungssätzen nur zum
Nachweis und Freigabe durch die Bauleitung berücksichtigt. Die
Stundennachweise hierfür sind täglich zu führen und innerhalb von drei
Werktagen dem Auftraggeber zur Bestätigung vorzulegen. Zuschläge für
Mehr-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit sowie Erschwerniszuschläge
sind nicht in die Stundenverrechnungssätze mit einzubeziehen. Sie werden
auch nicht vergütet. Evtl. Bedenken gegen die Ausführungsart bzw.
Leistungsbeschreibung sind vor Ausführung der Arbeiten schriftlich
geltend zu machen.
Der Auftragnehmer (AN) hat sämtliche Leistungen unter Einhaltung der
geltenden brandschutztechnischen Vorschriften, insbesondere der VStättVO
sowie des beigefügten Brandschutzkonzepts, auszuführen.
Alle eingesetzten Materialien und Bauteile müssen den geforderten
Baustoffklassen entsprechen, insbesondere:
DIN 4102-1: mindestens B1 (schwer entflammbar), sofern nicht anders
gefordertDIN EN 13501-1: mindestens A2 bzw. A1 (nicht brennbar), sofern
erforderlichAbweichungen sind nur nach vorheriger schriftlicher
Freigabe durch den Auftraggeber (AG) zulässig.
Der AN hat für alle eingesetzten Materialien und Systeme geeignete
Nachweise (z. B. Prüfzeugnisse, Klassifizierungen,
Herstellerzertifikate) vorzulegen.
Elektrotechnische Installationen sind gemäß den einschlägigen Normen,
insbesondere DIN VDE 0100 sowie der MLAR, auszuführen.
Revisionsöffnungen für technische Komponenten sind vorzusehen,
dauerhaft zugänglich auszuführen und in den Werk- und Bestandsplänen
eindeutig zu kennzeichnen.
Die Einhaltung der Brandschutzanforderungen ist Voraussetzung für die
Abnahme. Bei Nichteinhaltung kann die Abnahme verweigert werden; daraus
entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des AN.
Die Baumaßnahmen für die Krombacher Erlebniswelt in
Krombach-Kreuztal sind durch die Vielzahl an Gewerken sowohl zeitlich
als auch räumlich gewissen Einschränkung/ Herausforderungen unterlegen.
Daher ist eine klar kommunizierte Ablaufplanung aller Gewerke
Vorraussetzung für einen reibungsarmen Ablauf.
Sollten aus Sicht des Auftragnehmers einzelne Elemente in den
ausgeschriebenen Einzelpositionen fehlen oder Verbesserungsvorschläge
hinsichtlich Funktionalität, Konstruktion oder Gestaltung bestehen, sind
diese im Rahmen des Angebots aktiv mit aufzuführen und zu
berücksichtigen.
Herstellervorschläge zur konstruktiven oder gestalterischen Optimierung
sind ausdrücklich erwünscht. Sie können bei Zustimmung und schriftlicher
Freigabe durch den Auftraggeber in die Ausführung übernommen werden.
Vertrag und Ausführung
01 Vorbereitungen und Schutzmassnahmen
01
Vorbereitungen und Schutzmassnahmen
01.01 Baustelleneinrichtung und
Schutzmaßnahmen
01.01
Baustelleneinrichtung und
Schutzmaßnahmen
02 Trockenbauarbeiten
02
Trockenbauarbeiten
Alle Trockenbaukonstruktionen sind im eingebauten
Zustand entsprechend den Anforderungen des
Brandschutzkonzepts sowie der VStättVO auszuführen. Die
erforderlichen Feuerwiderstandsklassen und
Baustoffklassen sind durch den AN eigenständig zu
berücksichtigen und nachzuweisen.
Alle Trockenbaukonstruktionen sind im eingebauten
Die Spachtelung sämtlicher sichtbarer Flächen der
nachfolgenden Positionen hat in Qualitätsstufe Q3 gemäß
Merkblatt Nr. 2 der Industriegruppe Gipsplatten im
Bundesverband der Gips- und Gipsbauplattenindustrie
e.V., malerfertig für Anstrich zu erfolgen.
Die Spachtelung sämtlicher sichtbarer Flächen der
02.01 Innenwände - Trockenbauwände
02.01
Innenwände - Trockenbauwände
02.02 GK-Abhangdecke
02.02
GK-Abhangdecke
02.03 Metall-Abhangdecke (Designoberfläche:
Wasserwelle)
02.03
Metall-Abhangdecke (Designoberfläche:
Wasserwelle)
02.04 Austausch Zu- und Abluftgitter
02.04
Austausch Zu- und Abluftgitter
02.05 Tankbier Exponat ? Verkleidung
02.05
Tankbier Exponat ? Verkleidung
03 Bodenbelagsarbeiten
03
Bodenbelagsarbeiten
03.01 Eventualposition: Instandsetzung
Holzfußboden Braustube
03.01
Eventualposition: Instandsetzung
Holzfußboden Braustube
04 Malerarbeiten
04
Malerarbeiten
04.01 Außenputzarbeiten Bereich Brunnen
04.01
Außenputzarbeiten Bereich Brunnen
04.02 Putzarbeiten Akustikdecke
04.02
Putzarbeiten Akustikdecke
04.03 Malerarbeiten Grundierung
04.03
Malerarbeiten Grundierung
04.04 Malerarbeiten Wände
04.04
Malerarbeiten Wände
04.05 Malerarbeiten Decken
04.05
Malerarbeiten Decken
04.06 Lackierarbeiten
04.06
Lackierarbeiten
05 Möbelbauarbeiten
05
Möbelbauarbeiten
05.01 Austausch Holztüren WCs Braustube
05.01
Austausch Holztüren WCs Braustube
05.02 Blende mit Möbeltür als
Nischenverdeckung (Vorraum WCs)
05.02
Blende mit Möbeltür als
Nischenverdeckung (Vorraum WCs)
05.03 Sitzbankanlage Braustube
05.03
Sitzbankanlage Braustube
05.04 Aufarbeitung Bestandstische
05.04
Aufarbeitung Bestandstische
05.05 Thekenverkleidung, gefliest
05.05
Thekenverkleidung, gefliest
05.06 Empfangstresen neues Thekenblatt
05.06
Empfangstresen neues Thekenblatt
06 Raumausstattung
06
Raumausstattung
06.01 Akustik-Deckensegel
06.01
Akustik-Deckensegel
06.02 Teppich Auslegware
06.02
Teppich Auslegware
06.03 Polsterarbeiten
06.03
Polsterarbeiten
06.04 Vorhänge + Vorhangschienen
06.04
Vorhänge + Vorhangschienen
07 Beleuchtung
07
Beleuchtung
07.01 Lichtplanung (Planungsleistung)
07.01
Lichtplanung (Planungsleistung)
07.02 Beleuchtung Elemente
07.02
Beleuchtung Elemente
08 Sonstiges
08
Sonstiges
08.01 Reinigungsarbeiten
08.01
Reinigungsarbeiten
08.02 Stundenlohnarbeiten
08.02
Stundenlohnarbeiten