Exponate / Ausstellung
Umbau Erlebniswelt
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
VORBEMERKUNG ALLGEMEIN Vertrag und Ausführung Die Bedingungen des Hauptauftrages gelten auch für alle Nachtragsaufträge. Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Massen sind zur Materialbeschaffung zu überprüfen. Im nachstehenden Leistungsverzeichnis ist jeweils - wenn nicht ausdrücklich anders beschrieben - die Lieferung und Montage der einzelnen Arbeiten in fix und fertiger Arbeit, einschl. Einrichten der Baustelle für die jeweils ausgewiesenen Leistungen, einschl. der zugehörigen Nebenleistungen sowie Vorhaltung aller für die Ausführung erforderlichen Geräte und Gerüste ausgeschrieben. Terminplanung Der AN hat, wenn nicht anders vereinbart, nach Vertragsabschluss einen detaillierten Terminplan auf der Grundlage des Rahmenterminplanes vorzulegen. Jede Terminverzögerung, die der AN nicht zu vertreten hat, ist der Bauleitung des Auftraggebers innerhalb von 48 Stunden schriftlich mitzuteilen, auch wenn angenommen wird, dass der Verzug oder die Verzugsgründe bekannt sind. Baustellenordnung Zu Anordnungen auf der Baustelle ist nur die Bauleitung berechtigt. Der Auftragnehmer hat vor Arbeitsbeginn einen verantwortlichen Vertreter zu benennen. Jeder Wechsel bedarf der Zustimmung der Bauleitung. Mit der Benennung des verantwortlichen Vertreters bestätigt der Auftragnehmer, dass dieser mit der Bauordnung und den speziellen Unfallverhütungsvorschriften vertraut ist. Der Bauherr haftet nicht für Verluste oder Beschädigungen jeglicher Art. Bei der Baustelle handelt es sich um eine innerstädtische Baustelle im Bestand. Für die Kalkulation und Vorbereitung ist dringend ein Vor-Orttermin zu empfehlen. Des weiteren sind die beigefügten Anlagen zur Logistik und Ordnung auf der Baustelle zu berücksichtigen. Sauberkeit Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle von seinen Arbeiten herrührenden Verunreinigungen (anfallender Bauschutt, Materialreste, Verpackungsmaterial, Rückstände usw.) im Bereich des Bauobjekts und des Baugrundstücks regelmäßig zu beseitigen. Die Baustelle muss täglich besenrein gereinigt werden und ist zum Wochenende (Freitags) zu säubern, jeglicher Müll ist dabei zu entfernen, um ein sicheres Arbeiten verschiedener Gewerke zur selben Zeit und auf begrenztem Raum zu ermöglichen. Die Entsorgung von Bau‑ und Verpackungsabfällen erfolgt bauseits und ist nicht vom Auftragnehmer (AN) zu kalkulieren oder zu bepreisen. Entsprechende Entsorgungscontainer werden vom Auftraggeber bereitgestellt. Der AN ist verpflichtet, die anfallenden Abfälle nach Abfallart bzw. gemäß Abstimmung mit der Bauleitung zu trennen. Anfallende größere Abfallmengen sind rechtzeitig vorab anzukündigen, damit ein geeigneter Entsorgungsweg organisiert werden kann. Verzögerungen oder Stillstände, die aufgrund mangelnder Abstimmung oder fehlender Entsorgungsmöglichkeiten entstehen, liegen im Verantwortungs‑ und Risikobereich des AN. Baustellenverhältnisse Der Auftragnehmer hat sich vor Angebotsabgabe über die genauen Baustellenverhältnisse und auch die Zufahrtstraße zum Grundstück kundig zu machen. Er kann sich ansonsten nicht auf Unkenntnis berufen. Es ist zu beachten, dass auch andere am Bau beteiligte Firmen Lagerflächen benötigen. Alle eingesetzten Geräte müssen geräuscharm und gedämpft nach dem neuesten Stand der Technik ausgerüstet sein. Der AN hat die Inanspruchnahme der BE-Flächen terminlich mit den anderen am Bau beteiligten Firmen und der Bauleitung zu koordinieren. Beweissicherung Zum Zwecke des Baustellenbetriebes zur Verfügung gestellte private Flächen sind in ihrem ursprünglichen Zustand zurückzugeben. Vor dem Beginn der Baustelleneinrichtung ist der Zustand der Flächen auf dem Grundstück gemeinsam mit Vertretern des Bauherrn, Architekten und Auftragnehmer im Beweissicherungsverfahren zu dokumentieren. Für die Bereiche der Baustelleneinrichtung im öffentlichen Raum hat der AN ohne gesonderte Vergütung ggfs. erforderliche Beweissicherungsverfahren zu veranlassen. Sonstiges Evtl. Bedenken gegen die Ausführungsart bzw. Leistungsbeschreibung sind vor Ausführung der Arbeiten schriftlich geltend zu machen. Baustrom und Bauwasser werden kostenlos vom AG zur Verfügung gestellt. Der jeweilige Anschluss ist Teil der Leistung des AN. Dokumentation Zu Übermitteln ist nach Beendigung der Arbeiten und mit Einreichen der Schlussrechnung eine vollständige Projektdokumentation in digitaler Form. Vertragsbedingungen Es gelten die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen in all ihren Teilen (VOB). Die Ausführung der Leistungen hat in Übereinstimmung mit den jeweils geltenden DIN- und EN Normen, den Regeln der Fachverbände, Verordnungen der Baubehörden sowie den Herstellerangaben zu erfolgen. Sie gelten vollinhaltlich als Ergänzung der Leistungsbeschreibung. Die Allgemeinen und einschlägigen Bauvorschriften und DIN-Normen sind bei der Ausführung zu berücksichtigen. Die Vorschriften der Bauberufsgenossenschaft sind einzuhalten. Stundenlohnarbeiten werden nach Stundenverrechnungssätzen nur zum Nachweis und Freigabe durch die Bauleitung berücksichtigt. Die Stundennachweise hierfür sind täglich zu führen und innerhalb von drei Werktagen dem Auftraggeber zur Bestätigung vorzulegen. Zuschläge für Mehr-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit sowie Erschwerniszuschläge sind nicht in die Stundenverrechnungssätze mit einzubeziehen. Sie werden auch nicht vergütet. Evtl. Bedenken gegen die Ausführungsart bzw. Leistungsbeschreibung sind vor Ausführung der Arbeiten schriftlich geltend zu machen.
VORBEMERKUNG ALLGEMEIN
VORBEMERKUNG Ausstellung & Exponate Nutzungsbeschreibung – Umbau Krombacher Erlebniswelt Die Krombacher Erlebniswelt wird im Zuge des Umbaus als interaktive Marken- und Erlebnisfläche neu konzipiert. Im Erdgeschoss befindet sich der Ausstellungsbereich, in dem Besucher über verschiedene Erlebnis- und Interaktionspunkte eigenständig die Marke Krombacher sowie deren Herstellung, Werte und Produkte entdecken können. Der Fokus liegt auf einer spielerischen, informativen und multimedialen Vermittlung. Im 1. Obergeschoss schließt sich der gastronomische Bereich als Abschluss der Erlebnistour an. Hier werden Krombacher Biere verköstigt sowie kalte Speisen angeboten. Der Bereich dient zusätzlich als Aufenthalts- und Veranstaltungsfläche und kann flexibel für Events genutzt werden. Vorbemerkung 1. Allgemeines Die nachfolgenden Leistungen umfassen die Herstellung, Lieferung und Montage von Ausstellungs- und Exponatselementen. Die Ausführung hat gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie den einschlägigen DIN-Normen zu erfolgen. Vertragsgrundlage sind die VOB/B und VOB/C in der jeweils gültigen Fassung. Alle im Leistungsverzeichnis angegebenen Maße dienen der Orientierung. Verbindlich ist das Aufmaß vor Ort durch den Auftragnehmer (AN). 2. Leistungsumfang und Planverbindlichkeit Das Angebot umfasst sämtliche Leistungen zur vollständigen, funktionsfähigen Herstellung der beschriebenen Exponate und Ausstellungselemente gemäß den Planunterlagen (Architektur, Szenografie, Medientechnik) und der Leistungsbeschreibung. Der AN hat sämtliche Werk- und Detailplanungen (z. B. Konstruktionszeichnungen, Ansichten, Schnitte, technische Details) eigenständig zu erstellen und zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Mit der Fertigung darf erst nach schriftlicher Freigabe durch den Auftraggeber (AG) bzw. die Planung begonnen werden. 3. Koordination und Schnittstellen Der AN ist verpflichtet, alle Schnittstellen zu angrenzenden Gewerken (insbesondere Medientechnik, Elektro, TGA, Trockenbau) eigenverantwortlich zu koordinieren. Einbauten, Anschlüsse, Hinterlüftungen, Revisionszugänge sowie Integrationen von Technik (z. B. Monitore, LED-Systeme, Beamer, Sensorik) sind frühzeitig abzustimmen und in der Planung zu berücksichtigen. Vor Ort sind eigenständig Aufmaße zu nehmen und mit der Bauleitung abzugleichen. 4. Materialien, Oberflächen und Qualität Alle Materialien, Oberflächen und Farben sind gemäß den freigegebenen Gestaltungsvorgaben (CI) auszuführen. Die Ausführung hat in hochwertiger, ausstellungs- und möbelgerechter Qualität zu erfolgen: saubere Kanten (z. B. Gehrung oder hochwertige Kantenlösungen) keine sichtbaren Befestigungen, sofern nicht gestalterisch vorgesehen präzise Fugenbilder und gleichmäßige Oberflächen Abweichungen sind vor Ausführung durch Muster freizugeben. 5. Muster und Freigaben Vor Serienfertigung sind Materialmuster, Farbproben sowie ggf. Funktions- oder Detailmuster vorzulegen. Die Fertigung darf erst nach schriftlicher Freigabe erfolgen. Eigenmächtige Änderungen sind unzulässig. 6. Medientechnik und Integration Die Integration von Medientechnik ist Bestandteil der Ausführung (z. B. Einhausungen, Einfräsungen, Halterungen, Hinterlüftung). Die Lieferung der Medientechnik kann – sofern angegeben – in separaten LV-Paketen erfolgen. Der AN hat alle baulichen und konstruktiven Voraussetzungen für eine funktionierende Integration zu schaffen. Revisions- und Wartungszugänge sind zwingend vorzusehen. 7. Montage, Schutz und Reinigung Die Montage hat sorgfältig, passgenau und unter Schutz der bestehenden Bauteile zu erfolgen. Schutzmaßnahmen für angrenzende Flächen (Boden, Wände, Technik) sind durch den AN bereitzustellen. Eine baubegleitende Reinigung sowie eine besenreine Übergabe sind Bestandteil der Leistung. 8. Protokollpflichten / Abnahmen Für technisch komplexe Einbauten sind Montage- und Einbauprotokolle zu erstellen. Nach Fertigstellung erfolgt die gemeinsame Abnahme mit dem AG. Abweichungen, Mängel oder nicht abgestimmte Ausführungen sind auf Kosten des AN zu beheben. 9. Sonderarbeitszeiten und Zugänglichkeit Die Arbeiten können ggf. unter besonderen Rahmenbedingungen (z. B. eingeschränkter Zugang, Arbeiten außerhalb regulärer Zeiten) erfolgen. Vorgaben des Bauherrn sowie betriebliche Abläufe sind zu berücksichtigen. 10. Sicherheit und Vorschriften Der AN ist verantwortlich für die Einhaltung aller geltenden Sicherheitsvorschriften, UVV und Baustellenordnungen. Alle eingesetzten Materialien und Komponenten müssen den geltenden Normen und Zertifizierungen entsprechen (z. B. CE, VDE). 11. Gewährleistung Für sämtliche Leistungen gilt die Gewährleistung gemäß VOB/B §13 (4 Jahre). Mängel infolge fehlerhafter Ausführung, unzureichender Abstimmung oder Materialfehler sind durch den AN auf eigene Kosten zu beheben. 12. Vollständigkeit der Leistung / Hinweispflicht des AN Sollten dem Auftragnehmer (AN) im Zuge der Angebotsbearbeitung, Planung oder Ausführung Unstimmigkeiten, fehlende Leistungen oder Lücken zwischen Leistungsverzeichnis und Planunterlagen auffallen, die zur vollständigen und funktionsfähigen Herstellung der beschriebenen Exponate erforderlich sind, so ist der AN verpflichtet, dies unverzüglich dem Auftraggeber (AG) und dem Planer schriftlich mitzuteilen. Die fehlenden oder ergänzenden Leistungen sind im Rahmen der Ausführungsplanung zu berücksichtigen und in Abstimmung mit AG und Planer zu ergänzen. Ein späterer Mehraufwand aufgrund nicht angezeigter Unklarheiten oder fehlender Leistungen kann nicht geltend gemacht werden.
VORBEMERKUNG Ausstellung & Exponate
VORBEMERKUNG Brandschutz Der Auftragnehmer (AN) hat sämtliche Leistungen unter Einhaltung der geltenden brandschutztechnischen Vorschriften, insbesondere der VStättVO sowie des beigefügten Brandschutzkonzepts, auszuführen. Alle eingesetzten Materialien und Bauteile müssen den geforderten Baustoffklassen entsprechen, insbesondere: DIN 4102-1: mindestens B1 (schwer entflammbar), sofern nicht anders gefordert DIN EN 13501-1: mindestens A2 bzw. A1 (nicht brennbar), sofern erforderlich Abweichungen sind nur nach vorheriger schriftlicher Freigabe durch den Auftraggeber (AG) zulässig. Der AN hat für alle eingesetzten Materialien und Systeme geeignete Nachweise (z. B. Prüfzeugnisse, Klassifizierungen, Herstellerzertifikate) vorzulegen. Elektrotechnische Installationen sind gemäß den einschlägigen Normen, insbesondere DIN VDE 0100 sowie der MLAR, auszuführen. Revisionsöffnungen für technische Komponenten sind vorzusehen, dauerhaft zugänglich auszuführen und in den Werk- und Bestandsplänen eindeutig zu kennzeichnen. Die Einhaltung der Brandschutzanforderungen ist Voraussetzung für die Abnahme. Bei Nichteinhaltung kann die Abnahme verweigert werden; daraus entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des AN.
VORBEMERKUNG Brandschutz
Hinweise Die Baumaßnahmen für die Krombacher Erlebniswelt in Krombach-Kreuztal sind durch die Vielzahl an Gewerken sowohl zeitlich als auch räumlich gewissen Einschränkung/ Herausforderungen unterlegen. Daher ist eine klar kommunizierte Ablaufplanung aller Gewerke Vorraussetzung für einen reibungsarmen Ablauf. Sollten aus Sicht des Auftragnehmers einzelne Elemente in den ausgeschriebenen Einzelpositionen fehlen oder Verbesserungsvorschläge hinsichtlich Funktionalität, Konstruktion oder Gestaltung bestehen, sind diese im Rahmen des Angebots aktiv mit aufzuführen und zu berücksichtigen. Herstellervorschläge zur konstruktiven oder gestalterischen Optimierung sind ausdrücklich erwünscht. Sie können bei Zustimmung und schriftlicher Freigabe durch den Auftraggeber in die Ausführung übernommen werden.
Hinweise
01 Vorbereitungen und Schutzmassnahmen
01
Vorbereitungen und Schutzmassnahmen
01.01 Baustelleneinrichtung und Schutzmaßnahmen
01.01
Baustelleneinrichtung und Schutzmaßnahmen
02 Ausstellung & Exponate
02
Ausstellung & Exponate
02.01 Entry Moment Flaschen-Torbogen
02.01
Entry Moment Flaschen-Torbogen
02.02 Brauprozess
02.02
Brauprozess
02.03 Geländemodell
02.03
Geländemodell
02.04 History Wall Teil A
02.04
History Wall Teil A
02.05 History Wall Teil B
02.05
History Wall Teil B
02.06 Brunnen Exponat
02.06
Brunnen Exponat
02.07 Monitorstele Drehbar
02.07
Monitorstele Drehbar
02.08 Flaschenraum
02.08
Flaschenraum
02.09 Hinterleuchtete Kedergrafik
02.09
Hinterleuchtete Kedergrafik
03 Sonstiges
03
Sonstiges
03.01 Regiestunden
03.01
Regiestunden