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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Vorbemerkungen Gegenstand der Ausschreibung
Gegenstand der Ausschreibung sind die Automatiktüranlagen und die mobile Glasabtrennung für die Umnutzung einer bestehenden Einzelhandelsfläche zu einem Kompetenz-Center der Hannoverschen Volksbank eG.
Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Leistungsverzeichnis, den Vertragszeichnungen, den beigefügten Nachweisen und den sonstigen Vertragsunterlagen.
Ausschreibungs- und Planungsstand
Erkennbare Widersprüche, Unvollständigkeiten oder Unklarheiten der Ausschreibungsunterlagen sind vor Angebotsabgabe schriftlich anzuzeigen. Diese Hinweispflicht ersetzt weder die Planungsverantwortung des Auftraggebers noch begründet sie eine pauschale Übernahme unbekannter Bestands- oder Planungsrisiken durch den Auftragnehmer.
Änderungen des ausgeschriebenen Leistungsumfangs sind vor ihrer Ausführung mit dem Auftraggeber schriftlich abzustimmen.
Vertragsgrundlagen
Der Auftraggeber ist ein privater Auftraggeber. Die Vergabe erfolgt in Anlehnung an die Grundsätze der VOB/A.
Für den später abzuschließenden Bauvertrag gelten, soweit nichts Abweichendes vereinbart wird:
die VOB/B,
die einschlägigen Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen der VOB/C,
die Besonderen und Zusätzlichen Vertragsbedingungen,
das Leistungsverzeichnis einschließlich Vorbemerkungen,
die zum Vertrag gehörenden Zeichnungen, Berechnungen, Nachweise und Anlagen,
ergänzend die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Zwingende gesetzliche Vorschriften bleiben unberührt.
Technische Grundlagen
Sämtliche Leistungen sind nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, den bauaufsichtlichen Bestimmungen, den maßgebenden DIN- und EN-Normen, den Herstellervorschriften und den allgemein anerkannten Regeln der Technik auszuführen.
Die projektspezifischen Anforderungen aus dem Brandschutzkonzept und den zugehörigen Plänen sind zu berücksichtigen.
Die in den Ausschreibungsunterlagen genannten Regelwerke und technischen Anforderungen sind nicht abschließend. Der Auftragnehmer hat die für seine Leistungen einschlägigen Vorschriften zu beachten.
Prüfung der Unterlagen und örtlichen Bedingungen
Der Auftragnehmer hat die für seine Leistungen maßgebenden Vertragsunterlagen und die örtlichen Ausführungsbedingungen vor Beginn der Arbeiten zu prüfen.
Sämtliche für die Fertigung und Montage maßgebenden Maße sind am Bau zu kontrollieren. Zeichnungsmaße dürfen nicht ungeprüft übernommen werden.
Abweichungen zwischen Vertragsunterlagen und Bestand sowie erkennbare ungeeignete Ausführungsbedingungen sind der Bauleitung unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Bedenken gegen die Vorleistungen anderer Gewerke sind vor Beginn der eigenen Ausführung schriftlich anzumelden.
Planung und Freigaben
Die in den Einzelpositionen beschriebenen Planungs- und Bemusterungsleistungen sind rechtzeitig vor Bestellung, Fertigung und Montage zur Prüfung vorzulegen.
Die Planung ist mit den angrenzenden Bauteilen und den Leistungen anderer Gewerke abzustimmen. Erforderliche Angaben zu Vorleistungen und Anschlüssen sind frühzeitig an die Bauleitung zu übergeben.
Die Fertigung darf erst nach Abschluss des Aufmaßes und Freigabe der erforderlichen Unterlagen und Muster beginnen. Die Prüfung oder Freigabe durch den Auftraggeber entbindet den Auftragnehmer nicht von seiner Verantwortung für Maße, Konstruktion und fachgerechte Ausführung seiner Leistungen.
Eine darüber hinausgehende Objekt-, Tragwerks- oder Fachplanung ist nur geschuldet, soweit sie im Leistungsverzeichnis ausdrücklich beschrieben ist.
Koordination mit anderen Gewerken
Der Auftragnehmer hat seine Arbeiten mit der Bauleitung und den beteiligten Gewerken hinsichtlich Arbeitsfolge, Zugänglichkeit und Anschlusssituationen abzustimmen.
Die Leistungsgrenzen und die Zuordnung der jeweiligen Vorleistungen ergeben sich aus den Einzelpositionen und Vertragszeichnungen.
Erforderliche Prüfungen verdeckter Anschlüsse sind rechtzeitig vor deren Verschluss zu ermöglichen.
Baustellenbedingungen
Die Arbeiten erfolgen in einem Bestandsgebäude mit angrenzenden Nutzungen.
Auf dem Grundstück stehen vor dem Gebäude drei Stellplätze als Baustelleneinrichtungs-, Arbeits- und Lagerfläche zur Verfügung. Die Nutzung dieser Flächen ist mit der Bauleitung und den anderen Gewerken abzustimmen.
Darüber hinaus aufgrund der eigenen Baustellenlogistik benötigte Flächen sind durch den Auftragnehmer eigenverantwortlich zu beschaffen. Die hierfür erforderlichen Genehmigungen, Gebühren und Sicherungsmaßnahmen sind in der Position für die Baustelleneinrichtung zu berücksichtigen.
Flucht- und Rettungswege, Verkehrsflächen, Nachbarbereiche und Zugänge sind freizuhalten. Sanitäreinrichtungen sind bauseits vorhanden.
Anlieferung, Lagerung, Transport und Montage sind rechtzeitig mit der Bauleitung abzustimmen. Die Arbeitsbereiche sind gegen unbefugten Zutritt zu sichern.
Schutz bestehender und fertiggestellter Bauteile
Vorhandene und bereits fertiggestellte Bauteile sind während der eigenen Arbeiten gegen Beschädigung und Verschmutzung zu schützen.
Vor Bohr- und Befestigungsarbeiten sind die betroffenen Bereiche auf vorhandene Leitungen und Einbauteile zu prüfen. Werden unbekannte Leitungen oder konstruktive Abweichungen angetroffen, sind die Arbeiten im betroffenen Bereich zu unterbrechen, der Bereich zu sichern und die Bauleitung unverzüglich zu informieren.
Durch die Arbeiten des Auftragnehmers verursachte Beschädigungen sind auf dessen Kosten fachgerecht zu beseitigen.
Baustrom und Bauwasser
Baustrom und Bauwasser werden durch den Auftraggeber an zentralen Übergabestellen bereitgestellt und für die Dauer der Baumaßnahme vorgehalten.
Für die Bereitstellung und Vorhaltung werden dem Auftragnehmer folgende pauschale Umlagen berechnet:
Baustrom: 0,3 %,
Bauwasser: 0,3 %.
Berechnungsgrundlage ist die endgültige Netto-Auftragssumme einschließlich sämtlicher beauftragter Nachträge. Die Umlage beträgt insgesamt 0,6 % dieser Berechnungsgrundlage.
Die gewerkespezifische Verteilung ab den zentralen Übergabestellen ist Sache des Auftragnehmers und nicht Bestandteil der Umlage.
Baucombi-Versicherung
Für die Baumaßnahme ist der Abschluss einer Baucombi-Versicherung durch den Auftraggeber vorgesehen.
Die hierfür anfallenden Kosten werden auf alle an der Baumaßnahme beteiligten Gewerke einschließlich der Fachplaner proportional zum jeweiligen Auftragsvolumen umgelegt.
Berechnungsgrundlage für den Anteil des Auftragnehmers ist die endgültige Netto-Auftragssumme einschließlich sämtlicher beauftragter Nachträge. Die endgültige Höhe der Umlage wird nach Abschluss der Versicherung durch den Auftraggeber mitgeteilt.
Abfälle und Reinigung
Der Auftragnehmer ist für die laufende Beseitigung sowie die fachgerechte und vorschriftsmäßige Entsorgung der durch seine Leistungen anfallenden Abfälle und Verpackungsmaterialien auf eigene Kosten verantwortlich.
Entsorgungscontainer müssen abschließbar sein. Ihre Aufstellorte sind rechtzeitig mit der Bauleitung abzustimmen.
Die eigenen Arbeits- und Lagerbereiche sind regelmäßig zu reinigen und nach Abschluss der Arbeiten besenrein zu übergeben. Die ausgeführten Leistungen sind vor der Abnahme entsprechend den Herstellervorgaben zu reinigen.
Ausführungszeiten
Die vollständigen Werkstatt- und Montagezeichnungen sind spätestens bis zum 15.11.2026 zur Prüfung vorzulegen. Korrekturen aus der Prüfung sind rechtzeitig vor Fertigungsbeginn einzuarbeiten.
Der Einbau erfolgt im Zeitraum vom 11.01.2027 bis zum 15.01.2027. Aufmaß, Bemusterung, Freigaben, Fertigung und Lieferung sind auf diesen Einbauzeitraum abzustimmen.
Die Fertigung darf erst nach Freigabe der erforderlichen Unterlagen und Muster beginnen.
Nebenleistungen und Dokumentation
Die zu den beschriebenen Leistungen gehörenden Nebenleistungen sind in die Einheitspreise einzurechnen, soweit hierfür keine gesonderte Position vorgesehen ist. Gesondert ausgeschriebene Leistungen sind in den dafür vorgesehenen Positionen zu kalkulieren.
Vor der Abnahme sind die ausgeführten Leistungen auf vollständige und vertragsgemäße Funktion zu prüfen.
Die nach den Vertragsunterlagen und Einzelpositionen erforderlichen Bestandsunterlagen, Produktunterlagen, Nachweise sowie Bedienungs- und Wartungsunterlagen sind vor der Abnahme geordnet in deutscher Sprache digital als PDF zu übergeben.
Vorbemerkungen
01 AUTOMATIKTÜREN UND MOBILE GLASABTRENNUNG
01
AUTOMATIKTÜREN UND MOBILE GLASABTRENNUNG
01.01 Baustelleneinrichtung
01.01
Baustelleneinrichtung
01.02 Aufmaß, Werkstattplanung und Bemusterung
01.02
Aufmaß, Werkstattplanung und Bemusterung
01.03 Automatikschiebetür 002
01.03
Automatikschiebetür 002
01.04 Automatikschiebetür 003
01.04
Automatikschiebetür 003
01.05 Mobile Glasabtrennung – 24h-Bereich
01.05
Mobile Glasabtrennung – 24h-Bereich
01.06 Inbetriebnahme, Einweisung und Dokumentation
01.06
Inbetriebnahme, Einweisung und Dokumentation
01.07 Bestandstür 001 - Steuerung und Ertüchtigung
01.07
Bestandstür 001 - Steuerung und Ertüchtigung
01.08 Stundenlohnarbeiten
01.08
Stundenlohnarbeiten