Um Ihr Angebot auszufüllen und abzugeben, . Erfahren Sie hier mehr darüber, wie Sie mit Cosuno neue Ausschreibungen finden können.

Angebot einreichen

bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Angebots- LV Elektroinstallation Bauvorhaben: Ulviev Eichenstraße 16 85614 Kirchseeon FlurStück, Gemeinde: Projekt- / HUS-Nummer: 6713 / HUS-Nr. 005-2023-032-DHH Ausführungszeitraum: 04.05.2026 - 22.05.2026, sowie nach Abruf durch den Bauleiter. Die Bauleitung erfolgt über die Niederlassung Dachau, zusändiger Bauleiter ist: Herr S. Grieger  Tel.: 0172 2094695 Für Fragen wenden Sie sich bitte an: Matthias Wand Massivhaus GmbH A.Bittdorf 0361 5507016 a.bittdorf@wand-massivhaus.de Mit freundlichen Grüßen A.Bittdorf : Angebots- und Auftragsbe- dingungenA. Alle Festlegungen in diesem Leistungsverzeichnis gehen den Bedingungen der VOB (unter A. 3. und A.4.) vor und werden zum Bestandteil des abzuschließenden Bauvertrages. A. 1. die umseitigen "Besonderen Vertragsbedingungen" des Leistungsverzeichnisses A. 2. die "Zusätzlichen Technischen Vorschriften" des Leistungsverzeichnisses A. 3. die "Allgemeinen Vertragsbedingungen" für die Ausführung von Bauleistungen VOB/B, DIN 1961 in der bei Angebotsabgabe gültigen Fassung A. 4. die "Allgemeinen Technischen Vorschriften" für Bauleistungen VOB Teil C: neueste Fassung A. 5. die beim Generalunternehmer vorliegenden Pläne sowie vorgelegte Material- und Ausführungsmuster A. 6. die einschlägigen DIN-Vorschriften - neueste Fassung - für die zu liefernden und zu verarbeitenden Stoffe und deren Zulässigkeit nach den jeweiligen Erfordernissen A. 7. die einschlägigen VDE-Vorschriften und Ausführungsregeln. zu beachten und  einzuhaltenB Unfallverhütungsvorschriften, Bauarbeiterschutzbestimmungen, Gerüstordnung, Vorschriften der Aufsichtsbehörden, baurechtliche Bestimmungen, Feuer-, Gewerbe-, Verkehrs- und Gesundheitssind: polizeiverordnungen, örtliche Vorschriften, Vorschriften des Bau- und Nachbarrechts, technische Bedingungen der Strom-, Gas- und Wasserlieferwerke sowie des Telegrafenbauamtes, der Stadtwerke und Verkehrsbetriebe Weitere Vertragsbestandteile – Angebots- und Vertragsbedingungen für Bauleistungen und -lieferungen 1. Vertragsbestandteile und Vertragsgrundlagen, gültig bei 4.5 Bautagebücher hat der Auftragnehmer auf Anforderung zu führen und davon etwaigen Widersprüchen in folgender Reihenfolge:dem Fachplaner täglich Durchschriften zu übergeben. Die Berichte müssen 1.1 der Bauvertrag mit den vorgenommenen Eintragungen; Änderungenalle Angaben enthalten, die für die Bauausführung und Abrechnung von und Nebenabrede sollen aus Beweisgründen schriftlich erfolgenBedeutung sind, insbesondere über Behinderungen. 1.2 die hier vorliegenden Angebots- und Vertragsbedingungen 4.6 Muster und Proben von allen Werkstoffen und Einrichtungsgegenständen 1.3 die Leistungsbeschreibung, sowie die ihr zugrunde liegenden Zeichnungensind auf Anforderung rechtzeitig dem Fachplaner zur Genehmigung 1.4 etwaige "Zusätzliche Vertragsbedingungen" unentgeltlich vorzulegen. Vom Auftraggeber genehmigte Proben oder Muster 1.5 etwaige `Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen"sind zur Abnahme vorzuhalten. 1.6 VOB Teil C: "Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für 4.7 Prüfung: Erforderliche Baustoffprüfungen hat der Auftragnehmer auch ohne Bauleistungen" in der bei Vertragsabschluß gültigen Fassungbesondere Anweisung auf seine Kosten durch staatlich anerkannte 1.7 VOB Teil B: "Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung vonPrüfstellen durchführen zu lassen, wobei die Entscheidung der Prüfstelle für Bauleistungen" ihn verbindlich ist. Er darf nur Baustoffe und -verfahren anwenden, für die 1.8 das BGB, insbesondere die Bestimmungen über den Werkvertrageine ordnungsgemäße Zulassung vorliegt. 1.9 etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers 4.8 Der Einsatz von Subunternehmern (Nachunternehmer) bedarf der werden nicht Vertragsbestandteil und zwar auch dann nicht, wenn derschriftlichen Genehmigung des Auftraggebers. Auftragnehmer in späteren Schreiben auf sie hinweist. 5.-7. Siehe §§ 5 - 11 VOB/B. 2. Vergütung 8. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber jegliche Änderungen, 2.1Auftragserweiterungen und -änderungen, insbesondere zusätzlichedie Auswirkungen auf die erteilte Freistellungsbescheinigung gem. §§ 48 ff. und im Vertrag nicht vorgesehene Leistungen, werden nur vergütet,EstG haben können, mitzuteilen. Wird die Freistellungsbescheinigung wenn der Auftragnehmer vor der Ausführung die Mehrkosten angekündigtwiderrufen, kann der Auftraggeber den Vertrag aus wichtigem Grund ohne und diese Leistungen anbietet und wenn der Auftraggeber dann denEinhaltung einer Frist kündigen. Im Übrigen gilt § VOB/B. Auftragnehmer ausdrücklich beauftragt. Dies gilt auch für nicht mit dem 9. - 11. Siehe §§ 9 – 11 VOB/B. Vertragsgegenstand in Zusammenhang stehenden Leistungen. Ein 12. Abnahme, Mängelrüge: Hierfür gilt § 12 VOB/B mit folgender Maßgabe: Mehrvergütungsanspruch kann jedoch geltend gemacht werden, wenn die 12.1 Verlangt der Auftragnehmer die förmliche Abnahme, hat der Auftraggeber vom Auftraggeber getroffenen Erweiterungen bzw. Änderungen  ganzsie binnen 12 Werktagen nach Fertigstellung der Gesamtleistung offensichtlich zu Mehrkosten führen müssen. vorzunehmen, soweit nichts anderes vereinbart wird. Der Auftraggeber 2.2 Auftragsminderung: Der Auftrag kann dem Umfang nach vermindertkann jedoch die Abnahme so lange verweigern, wie die Leistung werden. Einzelne Positionen können entfallen. § 2 Nr. 3 VOB/B gilt unberührt.wesentliche Mängel aufweist. 2.3 Auf Mengenüberschreitungen gegenüber der Leistungsbeschreibung 12.2 Ist die Leistung fertig gestellt und hat der Auftraggeber die Leistung in (Leistungsverzeichnis) hat der Auftragnehmer vor der AusführungBenutzung genommen, so gilt die Abnahme nach Ablauf von 12 Werktagen nachhaltig hinzuweisen. nach Beginn der Benutzung als stillschweigend erfolgt, es sei denn, der 2.4 Vertragspreise bleiben unverändert ohne Rücksicht aufAuftraggeber erklärt ausdrücklich, dass er die Abnahme bis zur Beseitigung Lohnerhöhungen oder Materialpreissteigerungen.bestimmter wesentlicher Mängel ablehnt, oder es sei denn, dass er diese 2.5 Wird ausdrücklich eine Lohn- oder Stoffpreisgleitklausel vereinbart,bereits anlässlich einer vorhergehenden schriftlichen Mängelrüge so ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Lohn- bzw. Materialpreisänderungvorsorglich abgelehnt hatte. spätestens binnen zwei Wochen nach Eintreten der Änderung anzuzeigen. 12.3 Erfolgt eine stillschweigende Abnahme nach vorstehender Bestimmung, 2.6 Giftmüll und Problemmüll, die bei seiner Vertragsleistung anfallen,sind Vorbehalte wegen bekannter Mängel oder wegen Vertragsstrafen vom hat der Auftragnehmer auf jeden Fall auf eigene Kosten ordnungsgemäßAuftraggeber innerhalb der genannten 12 Werktage geltend zu machen, zu entsorgen. sofern sie nicht schon vorher vorsorglich schriftlich angemeldet wurden. 2.7 Die Angebots- und Vertragspreise gelten für die fertige Leistung 12.4 Technische Abnahmen durch den Architekten, Sonderfachplaner oder bzw. Lieferung frei Bau-/Verwendungsstelle einschließlich Abladen,sonstigen Dritten sowie öffentlich-rechtliche Abnahmen durch Behörden Verpackung und Entsorgung des Verpackungsmaterials.stellen keine rechtsgeschäftliche Abnahme dar. Zu dieser ist ausschließlich 3. Ausführungsunterlagen. Es gilt § 3 VOB/B mit folgender Maßgabe:der Auftraggeber berechtigt. 3.1 Ausführungspläne müssen den Freigabevermerk des Fachplaners 13. Gewährleistung und Verjährung: Es gilt § 13 VOB/13, sofern im Vertrag tragen. Sie sind für den Auftragnehmer verbindlich. Planinhalte, Maße,nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Dimensionen und Leistungsverzeichnisse sind vom Auftragnehmer zu 14. Abrechnung: Die Schlussrechnung ist vierfach mit allen erforderlichen prüfen; auf Unstimmigkeiten oder zu befürchtende Mängel und/oder BedenkenUnterlagen zur Prüfung an den mit der Prüfung der Schlussrechnung hat er den Auftraggeber unverzüglich und schriftlich hinzuweisen. DemBeauftragten und einfach an den Auftraggeber einzureichen. Fachplaner ist eine Abschrift zu übermitteln. Planlieferungen erfolgenProjektnummer und Vertragsdatum, sowie erhaltene Abschlagszahlungen entsprechend dem Baufortschritt. sind aufzuführen. Im Übrigen gilt § 14 VOB/B. 3.2 Unterlagen über technische Anlagen, Installationen o. ä., die der 15. Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn sie (gem. Ziffer 2.1 Auftragnehmer nicht selbst erstellt hat, sondern von Herstellerseitedieses Vertrages) ausdrücklich vom Auftraggeber angeordnet worden sind. unentgeltlich erlangt hat, sind spätestens bei Abnahme unentgeltlichIm Übrigen gilt § 15 VOB/B. dem Auftraggeber zu übergeben. 16. Zahlungen. Es gilt § 16 VOB/13 mit folgender Maßgabe: Rückforderungen 3.3 Dem Auftragnehmer ist es untersagt, ihm im Rahmen der Erfüllung seineraus Überzahlung (§§ 812 ff. BGB) kann der Auftraggeber stellen. Der Leistungspflicht übergebene Pläne, Zeichnungen und BerechnungenAuftraggeber ist insoweit berechtigt, die Auftragnehmerrechnung auch anderweitig zu verwenden, zu verwerten oder zu verändern.nach der Bezahlung durch eine Prüfinstanz nachprüfen zu lassen. Im 4. Ausführung. Soweit im Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes ver-Übrigen gilt § 16 VOB/B einschl. § 16 Nr. 3 VOB/B betreffend einbart ist, gilt § 4 VOB/B mit folgender Maßgabe:Schlusszahlung. 4.1 Schadens- und Unfallverhütung: Der Auftragnehmer hat für seine 17. Sicherheitsleistung. Es gilt § 17 VOB/B. Leistungen alle Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, um Personen- und 18. Sonstige rechtliche Regelungen. Es gilt § 18 VOB/B. Ferner gilt: Sachschaden abzuwenden. Vor, während und nach der Arbeit sowie 18.1 Das Aufmaß erfolgt gemeinsam durch den Fachplaner zusammen mit dem in den Arbeitspausen hat der Auftragnehmer von sich aus für alleAuftragnehmer. Verdeckte Teile sind rechtzeitig auf zu messen. Die Schadensverhütungsmaßnahmen zu sorgen, wie Abschrankungen,Messurkunde ist durch den Auftragnehmer auf seine Kosten leicht prüfbar Beleuchtung, Geländer, Fanggerüste, Absteifungen, Warntafeln,gemäß den Angebotspositionen zu erstellen. Brandverhütung, Sturmsicherung aller Gegenstände, Vorschriftsmäßigkeit 18.2 Forderungsabtretungen sind unzulässig. von elektrischen Geräten, Leitungen usw. Mängel an der Baustelle, auch an 18.3 Für Arbeitsgemeinschaften gilt: Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Geräten, Gerüsten usw. anderer Auftragnehmer hat der Benutzer zuhaben beim Angebots- bzw. Vertragsabschluss eine Mitgliedsfirma beanstanden. Der Auftragnehmercstellt den Auftraggeber ausdrücklich freifederführend schriftlich zu allen Rechtshandlungen mit Wirkung für und von Schadensersatzansprüchen, die er im Zusammenhang mit seinengegen die Arbeitsgemeinschaft zu bevollmächtigen. Der Auftraggeber kann Leistungen oder Lieferungen zu vertreten hat. aus wichtigem Grund bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist von der 4.2 Schutz seiner ausgeführten Leistungen auch gegen Wasser-, Frost-,Arbeitsgemeinschaft die Bestimmung einer anderen federführenden Firma Sturm- und Winterschäden sowie gegen Beschädigung, Korrosion undverlangen. Alle Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch. Verschmutzung obliegt dem Auftragnehmer ohne Aufpreis bis zur 18.4 Die Anlieferung bei reinen Lieferungen ist dem Auftraggeber bzw. Abnahme. Ebenso obliegt ihm ohne Aufpreis Entfernung von SchneeFachplaner rechtzeitig anzukündigen. Übernahmezeitpunkt und -adresse und Eis, soweit für seine Leistungen nötig. sind zu vereinbaren. Die Transportgefahr geht zu Lasten des Lieferanten. 4.3 Leitungen im Erdreich und in Bauteilen hat der Auftragnehmer zu 18.5 Ausreichende Haftpflichtversicherung ist die Auftragsvoraussetzung. beachten und zu schützen, bevor er dort Arbeiten vornimmt.Deckungszusagen und -summe sind für die ganze Bauzeit nachzuweisen. 4.4 Ein Polier oder Vorarbeiter des AN, der fachlich und persönlich 18.6 Gerichtsstand: Es gilt der Gerichtsstand des Sitzes geeignet und deutschsprachig ist, muss während dergesamten Arbeitszeitdes Auftraggebers als vereinbart. anwesend sein. Er darf nur abgezogen werden, wenn mit dem bauführenden Bauleiter des AG eine Vereinbarung über eine geeignete Ersatzperson 18.7 Rechtsunwirksamkeit von Vertragsteilen berührt die übrigen nicht. erfolgt ist. Auf Anforderung hat der Auftragnehmer einen Fachbauleiter nach den jeweils geltenden öffentlich-rechtlichen Bestimmungen einzusetzen, sofern im Vertrag vereinbart. Recyclingverpflichtung/Bauschuttentsorgung Im Rahmen der Umweltzertifizierung unseres Unternehmens haben wir uns verpflichtet, künftig alle recycelbaren Baustoffe einer umweltgerechten Verwertung zuzuführen. Dies betrifft insbesondere Sämtliche Kartonagen, (Pack-)Papiere, Einwegpaletten etc. Sämtliche Verpackungsstoffe und Füllstoffe (z. B. Folien, Styroporchips, Luftpolsterfolien etc.) Sämtliche Dämmstoffe und Dämmstoffreste Sämtliche Kunststoffteile, Kunststoffrohre und Ähnliches Es gilt somit als vereinbart, dass der AN diese Stoffe selbst entsorgen und der Industrieentsprechend der gültigen Rücknahmeverpflichtungen wieder zuführen. Der Auftragnehmer hat von seinen Arbeiten herrührende Verunreinigungen (Abfälle, Verpackungsmaterialien, Schutt, Schmutz und dergleichen) ohne besondere Aufforderungen des Auftraggebers am Ende jedes Arbeitstages, jedoch spätestens jede Woche bis Freitagmittag, 12.00Uhr zu beseitigen, das heißt, zu sammeln, abzufahren und fachgerecht zu entsorgen. Nach dem wöchentlichen Einsatz, jedoch spätestens Freitags, ist die Baustelle besenrein und frei von Verunreinigungen (z. B. Putz-, Mörtel-, Stein-, Ziegel- und Betonresten etc) zu verlassen. Container zur Entsorgung aller o. g. Materialien werden vom Auftraggeber nicht gestellt. Für ordnungsgemäße Trennung und den Abtransport dieser Stoffe ist der Auftragnehmer selbst verantwortlich. Sind Verunreinigungen vom AN innerhalb dieser Vertragsfrist nicht beseitigt, ist der Auftraggeber berechtigt, dem Auftragnehmer eine angemessene Nachfrist zu setzen und im Falle des fruchtlosen Verstreichens dieser Nachricht die Verunreinigungen selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen. Die nachgewiesenen Kosten hierfür trägt der AN. Eine Entsorgungspauschale wird nicht mehr erhoben. Eigene Werbetafeln oder Hinweisschilder des Auftragnehmers auf der Baustelle sind untersagt und werden ggf. auf Kosten des Nachunternehmers entsorgt
Angebots- LV Elektroinstallation
01 Allgemeine Vorbemerkungen
01
Allgemeine Vorbemerkungen
Die angebotenen Einheitspreise gelten für ein Jahr, sowie darüber hinaus bis auf Die angebotenen Einheitspreise gelten für ein Jahr, sowie darüber hinaus bis auf Widerruf, für alle Baustellen der Matthias Wand Massivhaus GmbH      und      Wand Wohnbau GmbH mit Sitz in 99084 Erfurt, Anger 23. Die Baustellen befinden sich in den Lankreisen: um München sowie Stadt München.
Die angebotenen Einheitspreise gelten für ein Jahr, sowie darüber hinaus bis auf
ALLGEMEINE HINWEISE ALLGEMEINE HINWEISE Der AN hat sich vor Ausführung der Arbeiten über die Lage von Leitungen, Kabeln, Dränen, Kanälen u.ä. beim AG und bei den für die Ver- und Entsorgungsanlagen zuständigen Trägern anhand der ausliegenden Bestandsplänen zu unterrichten. Für sämtliche im Leistungsverzeichnis beschriebenen Leistungen sind alle erforderlichen Stoffe, Bauteile und Bauelemente vom AN bereitzustellen. Übergabeort Baustelle:  Alle im nachstehenden Leistungsverzeichnis aufgeführten Materialien einschließlich aller Stoffe, die über Nachträge angeboten werden, sind vom AN abzuladen und gegebenfalls zwischenzulagern. Für eventuelle Provisorien werden keine gesonderten  Kosten vergütet. Das Leistungsverzeichnis ist keine Bestellgrundlage. Für die Materialbestellung sind die genauen Massen durch den Auftragnehmer festzustellen. Werden Fabrikatsanfragen nicht ausgefüllt, geht der  Auftraggeber grundsätzlich davon aus, daß das Leitfabrikat angeboten wurde oder der Auftragnehmer eine freie Fabrikatauswahl zuläßt. Die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen VOB/B und die Allgemeinen Technischen Vorschriften - ATV- VOB/C gelten in der jeweils letzten Fassung, die spätestens drei Monate vor dem Eröffnungs-/Einrichtungstermin im Bundesanzeiger bekanntgemacht worden ist. Die weiteren in den Vertragsbedingungen genannten DIN-Normen sind in der drei Monate vor dem Eröffnungs-/Einrichtungstermin gültigen Fassung maßgebend. Grundlage für die Ausführung aller das Bauvorhaben betreffenden Leistungen sind nachstehende Leitsätze, Regeln und Vorschriftenwerke: Leitsätze und Regeln des Verbandes der Deutschen Elektrotechniker mit allen Nachträgen in der jeweils letztgültigen Fassung (VDE), die Arbeitsstättenrichtlinien, die DIN 57185, Teil 1 und 2, für Blitzschutzanlagen. Weiterhin sind alle für die Arbeiten gültigen behördlichen Vorschriften und Auflagen zu beachten, auch wenn sie im Leistungsverzeichnis nicht mehr einzeln aufgeführt sind. Die Anordnung der Anlagenteile ist so zu wählen, daß eine gute Zugänglichkeit der Bedienstelle, eine leichte gefahrlose Bedienbarkeit sowie eine gute Ablesbarkeit aller Meßinstrumente gewährleistet ist und ferner ausreichender Platz zur Durchführung von Reparaturen und zum Ausbau von Teilen zur Verfügung steht. Die Größe und Lage von Einbringöffnungen für die Auswechslung von Anlagenteilen ist vor Montagebeginn zu überprüfen. Werden dem Auftragnehmer Ausführungszeichnungen zur Verfügung gestellt, so hat der AN diese vor Beginn der Arbeiten auf die tatsächlichen örtlichen Gegebenheiten sowie auf die zur Verwendung kommenden Bauteile abzustimmen und zu ergänzen. Maßangaben für Einbauten sind grundsätzlich vor Fertigung bzw. Bestellung der Einbauten am Bau zu überprüfen.Die Ausführung der Anlage ist unter Einhaltung aller für die Konstruktion, Errichtung und den Betrieb von haustechnischen Anlagen gültigen Bestimmungen und Richtlinien und den neuesten technischen Erkenntnissen sowie den anerkannten Regeln der Technik einschließlich Anweisungen und Auflagen der sonstigen, zu Überwachung und Kontrolle zuständigen Behörden und Stellen zu erfolgen. Es dürfen nur Materialien erster Qualität verwendet werden; soweit diese einer Gütezeichenüberwachung unterliegen, müssen sie mit entsprechenden Güteschutzzeichen versehen sein. Alle elektrischen Geräte, Kabel, Leitungen usw. müssen das VDE-Prüfzeichen oder gleichwertig tragen. Die Zulässigkeit und Ordnungsmäßigkeit alle Materialien auch bei Lieferung durch den Bauherrn, läßt der Auftragnehmer auf seine Kosten und ohne besondere Veranlassung prüfen, andernfalls haftet er in vollem Umfang für alle Schäden, die durch die Verwendung von ungeeigneten, fehlerhaften oder beschädigten Materialien entstehen. Grundsätzlich dürfen bei Lieferung keine Geräte auslaufender Serien angeboten und eingebaut werden. Sollten sich zwischen Auftragserteilung und endgültigem Montagebeginn Fabrikatsänderungen ergeben, so ist der Auftragnehmer verpflichtet, vor Einbau eine Klärung mit der Fachbauleitung herbeizuführen. Kommen andere als in der Ausschreibung geforderte Stoffe oder Bauteile zur Verwendung, so ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Gleichwertigkeit nachzuweisen. Die Verantwortung für die fachgerechte, den Vorschriften entsprechende und technisch einwandfreie Ausführung sowie für die Vollständigkeit und die betriebssichere Funktion der gesamten Anlage obliegt voll dem Auftragnehmer und wird durch nichts eingeschränkt. In der nachstehenden Beschreibung ausgewiesenen Eckdaten und Anlagendimensionierungen sind generell vom Auftragnehmer auf die tatsächlichen Gegebenheiten zu überprüfen, zu korrigieren und bei der Angebotspreisgestaltung zu berücksichtigen.In der Beschreibung fehlende oder unvollständige Angaben, die zur Erfüllung der notwendigen Funktionen notwendig sind,berechtigen nicht zu Nachforderungen.
ALLGEMEINE HINWEISE
ALLGEMEINE BAUBESCHREIBUNG UND TECHNISCHE ERLÄUTERUNGEN ALLGEMEINE BAUBESCHREIBUNG UND TECHNISCHE ERLÄUTERUNGEN Allgemeine Baubeschreibung Das Gebäude wird in mehrgeschossig aus Stahlbeton, Mauerwerk und mit Trockenbauelementen errichtet. Leistungsumfang ist die komplette Ausführung der gesamten Stark- und Schwachstrominstallation des Gebäudes sowie die Verlegesysteme und die Verkabelung Telefon, Antenne, Schwachstrom. Folgende Leistungsgrenzen werden vereinbart: 1. Starkstromanlage: Abgangsklemmen der Hausanschlusssicherung des EVU  (Kabelverteiler der EnBW im Hausanschlussraum), 2. Haustechnik (Lüftung, Kälte, Heizung, Sanitär): jeweilige Netz-Anschlußklemme und komplette Verdrahtung der Bauteile 3. Installation aller Räume und Beleuchtung gem. Baubeschreibung, Installation bis Anschlußklemme an Leuchtenauslaß bzw. Einbaugerät. Bei entsprechender Auftragserteilung erweitert sich der Leistungsumfang auf die einzubauenden Leuchten, Leuchtmittel und Geräte. 4. Leitungen und Abschluß im Verteiler für die Leitungsnetze Telefon 5. Antennenleitungen zwischen Hausübergabepunkt im HAR bis zu den Anschlussdosen als rückkanal taugliches Netz . Energieversorgung Das Gebäude erhält eine Einspeisungen aus dem Ortsnetz des Energieversorgers. Kosten die eventuell seitens der Versorgungsunternehmen (z.B. Hausanschlußkosten, Zählermontagen etc.) anfallen, werden direkt vom Versorgungsunternehmen an die Bauherren verrechnet. Schutzmaßnahme, Potentialausgleich, Überspannungsschutz Schutzmaßnahme Als Schutzmaßnahme gegen gefährliche Körperströme werden angewendet gem. DIN VDE 0100 Teil 410: 1. Fehlerstromschutzschaltung mit I^n=0,03 A für Steckdosenstromkreise in Dusch- und Sanitärräumen, feuchten Räumen und im Außenbereich, 2. Fehlerstromschutzschaltung mit I^n=0,03 A für Steckdosenstromkreise, Lichtstromkreise und Festanschlüsse an beigestellten Betriebsmitteln bei Erfordernis zur Erhöhung des Sicherheitsniveaus gegenüber dem Schutz durch Abschaltung innerhalb von 0,2 Sekunden, 3. Schutz durch Abschaltung durch die Überstromschutzeinrichtungen in den Steckdosen und Beleuchtungsstromkreisen. Nach DIN 40050 sind die Installationen in Wohnräumen, trockenen Räumen und zugehörigen Nebenräumen im Mindestschutzgrad IP 20, in Keller-, Technik- und feuchten Nebenräumen in Mindestschutzgrad IP 44 auszuführen. Für spritzwassergefährtdete Installationen gilt der anzuwendende Mindestschutzgrad IP 54, bei Gefährdung durch Strahlwasser  IP 65. Potentialausgleich  und Überspannungsschutz Der Potentialausgleich wird nach DIN VDE 0100 Teil 410 für neu zu errichtende Verbraucheranlagen gefordert. Der Potentialausgleich verhindert Potentialunterschiede zwischen Schutzleiter und nicht zum Betriebsstromkreis gehörenden leitfähigen Anlagenteile, wie Wasser- und Heizungsrohre, Lüftungskanäle, Blitzschutz, Aufzugsanlage, Stahlkonstruktionen sowie Verlegesysteme aus elektrisch leitenden Werkstoffen. Nach DIN VDE 0100 Teil 410 besteht der Potentialausgleich aus dem: - Hauptpotentialausgleich - Nebenptentialausgleich Die Hauptpotentialausgleichschiene ist im Kellergeschoß in der Nähe der Haupt-Unterverteilungen zu installieren. Anschlüsse sind entsprechend DIN VDE 0100 vorzunehmen. In den Potentialausgleich sind folgende Anlagenteile einzubeziehen: - Fundamenterder - Abflußrohre (metallisch) - Wasserleitungen - Rohre der Warmwasserheizung - Kanäle der Lüftung - Aufzugsschienen - Blitzschutzanlage - metallene Verlegesysteme und sonstige metallene Leitungskanäle Sämtliche Anschlüsse sind entsprechend ihrer Art dauerhaft zu beschriften. Bei der Installation in Duschen oder Bädern werden für leitfähige Einrichtungen ebenfalls Potentialausgleichmaßnahmen gefordert, die mit dem Schutzleiter nicht in Verbindung stehen. Gleiches gilt für die Ableitungen elektrostatisch leitfähiger Fußböden sowie für Abschirmungen gegen elektrische Störfelder. Über weitere Maßnahmen zum Schutz einzelner Geräte entscheidet der Nutzer. Verrechnungsmeßeinrichtungen für Heizung und Trinkwasser sind elektrisch leitend zu überbrücken. Zusätzlicher Potentialausgleich ist in den Dusch- und Badräumen gem. DIN VDE 0100 Teil 701 vorzunehmen. Die Querschnitte für Potentialausgleichsleiter gelten nach DIN VDE 0100 Teil 540. Erdung Der bauseits eingebaute Fundament- und Ringerder ist zu verwenden. Die Verbindung des Fundamenterders des Gebäudes mit dem Potentialausgleich soll im Hausanschlussraum  erfolgen. Energieverteilung und Steigleitungen Kunststoffkabel und Leitungen werden in den Dämmschicht des Fußbodenaufbaus, zu fräsende Wandschlitze und Trockenbauwänden / Koffer verlegt. Installation Die komplette Installation im Gebäude wird unter Einsatz von Kabeln und Leitungen ausgeführt, die den derzeit gültigen VDE-Bestimmungen und Normbezeichnungen entsprechen. Die Dimensionierung der Starkstromkabel und Starkstromleitungen hat durch den Auftragnehmer entsprechend der installierten Leistung, unter Berücksichtigung der Gleichzeitigkeitsfaktoren, des Spannungsabfalls und der Häufung auf/in den Kabelträgersystemen zu erfolgen. Angegebene Kabelquerschnitte auf den Plänen (Schema UV) dienen nur als Orfientierungswerte und sind durch den Auftragnehmer bei seiner Ausführungsplanung zu überprüfen, zu aktualisieren bzw. neu festzulegen. Folgende Kabel und Leitungen kommen zum Einsatz: -  Mehrleiter-Kunststoffkabel NYY, - NYM und NYCWY als Einspeisekabel für Etagenverteiler und zentrale Schaltschränke des Gewerkes HLS. Sonst werden für die Starkstromverkabelung Plastmantelleitungen NYM, für vieladrige Steuerkabel Kunststoffkabel NYY verlegt. Bei Anschlüssen von ortsveränderlichen Betriebsmitteln und abgependelten Leuchten ist flexible Gummischlauchleitung einzusetzen. Die Schwachstromverkabelung erfolgt entsprechend Beschreibung der Schwachstromanlagen. Funtionserhaltende Kabel und Leitungen sind wie folgt zu verwenden: -   JE-H(St)HRH E30 für die Verkabelung der RWA-Taster -   JE-H(St)H E30 für die Verkabelung der Rauchmelder der RWA-Anlage - (N)HXH E30 für die Verkabelung der Sicherheitsbeleuchtung von der Batterie zum Sicherheitslichtgerät und von dort bis jewei ersten Sicherheitsleuchte im jeweiligen Brandabschnitt. Bei den Installationsgeräten ist ein einheitliches Flächenprogramm eines Fabrikates einzusetzen. Anzahl und Anordnung der einzelnen Installationsgeräte ist den Installationsplänen bzw. der Bemusterung zu entnehmen. Bei Wandflächen mit Fliesenbelag erfolgt die Installation unter Putz in Feuchtraumausführung. Das Setzen der Dosen erfolgt in Abstimmung mit dem Fliesenbelag auf Mitte Fliese oder im Fugenkreuz, sofern beauftragt. Aufputzinstallationsgeräte sind generell im Schutzgrad IP 44 einzusetzen. Unterputzinstallationsgeräte in Naßbereichen (Wasch- und Duschräume, Außenanlagen) sind als Geräte im Schutzgrad IP 44 (Steckdosen mit Klappdeckel) einzusetzen. Die Anschlußpunkte von Einzelgeräten sind vor Ausführung der Leitungsinstallation zu benennen und abzustimmen. In Abstimmung mit der Bauleitung sind die beigestellten Steuerungen für Türen und Rauch-Wärme-Abzug einschließlich der notwendigen Bediengeräte (Not-Schalter, Bedienungstableau) anzuschließen und zu installieren. Geräte- und Montagehöhen Montagehöhen über OKFF: - Schalter            1,05 m (Türklinkenhöhe) - Taster               1,05 m - Steckdosen            0,30 m - Reinigungs-   und Arbeitsplatzsteckdosen      1,05 m (bzw. in Abstimmung  mit der Bauleitung u. Architekt) - Herdanschlußdosen         0,30 m - Wandauslässe, Spiegelleuchten   1,80 - 2,10 m (bzw. in Abstimmung  mit der Bauleitung u.                       Architekt) - Oberkante Verteilung         1,80 m - Kontrolleuchten            2,50 m - Abzweigdosen, von UK Decke      0,30 m - Handmelder BMA und RA-Taster   1,30 m - Taster und Steckdosen - Behindertengerecht         0,85 m - Rauchmelder             an der Decke (bzw. in Abstimmung mit der Bauleitung u.                       Architekt) Lüftungstechnik Material der LUNOS Lüftungsanlage wird bauseits geliefert und ist vom AN einzubauen sowie die notwendige Verkabelung herzustellen und anzuschließen. Ein Unterdruckwächter für die Lüftungsanlage oder Fensterkontakt für die Abzugshaube ist nicht gefordert. Abnahme Die Erfüllung aller Leistungen ist der Bauleitung zur förmlichen Abnahme rechtzeitig anzuzeigen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Anlage vor der Ausführung mit dem Auftraggeber durchzusprechen und gegebenfalls Abänderungen gemäß Angaben durchzuführen.
ALLGEMEINE BAUBESCHREIBUNG UND TECHNISCHE ERLÄUTERUNGEN
ZTV - ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN FÜR DEN BEREICH ELEKTROTECHNIK ZTV - ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN FÜR DEN BEREICH ELEKTROTECHNIK ___________________________________________________ ALLGEMEINE HINWEISE Diese Vorbemerkungen sind ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN - ZTV. Bei Widersprüchen zu den ZTV gelten vorrangig die Angaben im Leistungsverzeichnis.Einwände oder Bedenken gegen das vorliegende  Leistungsverzeichnis oder einzelne Positionen in technischer Hinsicht sind vom Bieter bei Abgabe seines Angebotes in schriftlicher Form vorzubringen und zubegründen. Der Bieter bestätigt, daß die aufgeführten Lohnstundensätze unter Beachtung der preisrechtlichen Vorschriften ermittelt worden sind und die üblichen Berechnungsmerkmale vollständig beinhalten. Der Einheitspreis ist in EUR anzugeben. Mit den Preisen ist die komplette Leistung abgegolten, falls in den besonderen Hinweisen oder den Leistungsbeschreibungen nichts anderes zum Ausdruck kommt. Das gilt auch für Vermessungsleistungen, soweit sie der Auftragnehmer zur Durchführung seiner Leistungen zu erbringen hat. Nebenleistungen werden nicht gesondert vergütet und gehören ohne Erwähnung zur vertraglichen Leistung. Im Zweifel gelten zur Abgrenzung von Neben- und BesonderenLeistungen die ATV DIN 18299 ff (VOB/C). Der Wortlaut des vom Auftraggeber übergebenen Leistungsverzeichnisses ist verbindlich. Das gilt auch dann, wenn der Auftragnehmer selbst nicht bestätigte Gegenangebote abgibt oder Kurzfassungen verwendet sowie für Eventual- oder Alternativpositionen. Der Einheitspreis des Angebotes ist maßgebend. Das gilt auch dann, wenn das Produkt aus Menge und Einheitspreis fehlerhaft (z.B. durch Rechen- oder Eingabefehler) ist. Der Auftragnehmer hat die Vereinbarung von Preisen für nicht im Vertrag vorgesehene Leistungen vor der Ausführung anzubieten; versäumt er dies, setzt der Auftraggeber marktübliche Preise nach billigem Ermessen ein, falls es sich um noch nicht beschriebene Leistungen handelt. Sämtliche Einzelpreise sind Nettopreise. Die Mehrwertsteuer ist gesondert auszuweisen. Die vom Auftragnehmer verwendeten Ausführungsunterlagen müssen den Freigabevermerk des Auftraggebers oder seines Architekten tragen, um Verwechslungen bei der Bauausführung zu vermeiden. Nicht freigegebene Unterlagen dürfen nicht verwendet werden. Dies entbindet den Auftragnehmer aber nicht von seiner eigenen Prüfungs- und Hinweispflicht. Diese bleiben unberührt. Werden unter 2.1 - Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage - Allgemeine Technische Vertragsbedingungen der VOB/C (DIN 18299 ff) genannt, so gelten die in diesen aufgeführten DIN bzw. DIN EN ohne besondere Erwähnung als Ausführungsgrundlage, Leistungs- und Gütebestimmung. Werden für einzubauendes Material Gütenachweise gemäß den Rechtsvorschriften, DIN-Bestimmungen oder Vertragsunterlagen gefordert, so gelten diese auch dann als erbracht, wenn ein Überwachungsvermerk eines zugelassenen Instituts oder einer amtlichen Einrichtung auf den Baustoffen oder der Verpackung oder dem Lieferschein angebracht ist. Eventualpositionen bzw. Bedarfspositionen werden nur auf ausdrückliche Anordnung der Bauleitung des Auftraggebers ausgeführt. Über die Ausführung von Alternativpositionen ist rechtzeitig eine Vereinbarung zu treffen. Folgende Unterlagen sind spätestens drei Wochen nach der Abnahme gem. Bauvertrag beizubringen: - Grundrisspläne M 1:50 mit Eintragung der Elektroinstallation - Schemata - FM-Kabellisten Bestandszeichnungen mit den Eintragungen der Ausführungsart, Anlagen und   Bedienungsanleitungen, Auswertung aller Messungen - Zusätzlich ist ein Ordner mit Informationen/ Produktdatenblättern über alle eingebauten Betriebsmittel anzulegen und zu übergeben. BESONDERE HINWEISE Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich ebenso wie die technische Ausführung grundsätzlich aus DIN 18382 und DIN 18384. Weitere Ausführungsgrundlage sind u.a. - die Anschlußvorschriften des EVU - die VDE-Vorschriften - die Vorschriften der Deutschen Telekom - die DIN-Vorschriften bzw. Sonderzulassungen der eingebauten Kabel,   Schalter, Verteilungen, Sicherungen, Geräte und Hilfsvorrichtungen - die DIN-Vorschriften über Beschilderungen und Schaltungsunterlagen - die VDE 0108 Sicherheitsstromversorgung-Sicherheitsbeleuchtung - die Technischen Baubestimmungen Für einzubauende Aggregate, Steuer-, Meß- und Regeleinrichtungen u. dgl. gelten die jeweils zutreffenden DIN-Vorschriften. Vorleistungen und Baufreiheit Schlitze und Durchbrüche sind, sofern nichts anderes ausgeschrieben ist, durch den Auftragnehmer nur in Abstimmung mit der Bauleitung zu erstellen. Kostenabgrenzung Bauseitig gestellte Bauteile sind zu prüfen und einschließlich aller Nebenleistungen einzubauen bzw. anzuschließen und mit dem Einheitspreis anzubieten. Alle Verteilungen, soweit sie nicht mit Einbauautomaten ausgerüstet sind, sind mit komplettem Sicherungsmaterial, Paßschrauben, Stöpselköpfen und Sicherungspatronen bestückt, anzubieten. Die Reserve- Stromkreise müssen mit Stöpselköpfen abgedeckt sein. Zum betriebsfertigen Anschließen einer Verteilung gehört ferner auch das Einführen und Anschließen sämtlicher Stromkreise zu- und abgehender Leitungen. Sämtliche Eisenteile sind, soweit Verzinkung nicht ausdrücklich verlangt wird, korrosionsgeschützt (dreischichtig) anzubieten. Hilfs- und Haltekonstruktionen, z.B. C- oder L-Profile, für die ausgeschriebene Verlegeart sind in die Preise einzurechnen. Der Verbrauch von Kleinmaterial, wie Lötzinn, Dichtbuchsen, Schellen, Haken, Schmelzeinsätzen, Bindemitteln, Kitt, Dübeln, Schrauben u. dgl. ist mit den Preisen abgegolten. Leistungen gemäß Nr. 6.3.2 bis 6.3.4 DIN 18382 gelten als Nebenleistung. In die Preise sind auch die notwendigen und üblichen Beschilderungen und Beschriftungen für Befehlsgeber, sonstige Steuereinrichtungen und Geräte sowie ggf. für Kästen und Abzweige einzurechnen. Im Beton verlegte Rohre und Kanäle sind auf Durchgang zu prüfen und ggf. zu reinigen. Vom Bieter angebotene Ausrüstungen, Aggregate, Schaltschränke, Geräte und dgl. beinhalten im Preis den betriebsfertigen Zustand einschl. der kompletten Oberflächenbeschichtung, der Bestückung mit Leistungsschildern, der Abnahme - soweit erforderlich, der Lieferung der technischen Dokumentation. Als Nebenleistung ist auch das Beschaffen der notwendigen Genehmigungen der Versorgungsbetriebe bzw. Rechtsträger, sowie Vollzungsmeldungen bzw. Abnahmen anzusehen. Abfallbeseitigung Eigenes Restmaterial, Verschnitt, Bruch, Verpackungsmaterial u. dgl. ist vom Auftragnehmer kostenlos zu beseitigen. Die einschlägigen Vorschriften über die Entsorgung von Sondermüll, insbesondere für asbesthaltige Baustoffe bei Abbruch sind einzuhalten. Das Einfüllen in Gruben, Aufschüttungen u.ä. oder das Verbrennen ist untersagt. Allgemeine Angaben zur Bauausführung Kabel Leitungs- und Schemakennzeichen bei Elektroinstallationen: Zuordnung der Farben bei NYA-Drähten: (gemäß DIN VDE 0293) für dreiphasige Leitungen: Phase L1            schwarz Phase L2            braun Phase L3            grau Nulleiter            blau Schutzleiter            grün-gelb - für einphasige Leitungen: Phase                  schwarz Nulleiter            blau Schutzleiter            grün-gelb - für Steuerleitungen: Nulleiter (zur Schützspule)      blau Phase (zum Doppeldrückknopf)      schwarz - für Lichtleitungen allgemein: Phase                  schwarz Nulleiter            blau Schutzleiter            grün-gelb Phase zum Schalter         schwarz vom Schalter zur Lampe      grau Nulleiter zur Lampe         blau - für Lichtleitungen bei Stromstoßschaltern, Treppenhaus-Automaten usw., Nulleiter zu den Drückern      blau Leitungen zu allen Drückern (Tasterleitungen)         gelb Leitungen zu den Lampen (Lampenleitungen)         schwarz Verteilungen, Dosen, Geräte Für Schalter- und Steckdosen müssen Isolierstoff - Unterputzdosen für Schraubbefestigung verwendet werden. Schalter und Steckdosen, sowie Einsätze für Kombinationen müssen mit Tragringen ausgerüstet sein und sind mittels Schrauben in den Isolierstoff - Unterputzdosen zu befestigen. Gleiches gilt für den Einsatz von Schaltern und Steckdosen in Isolierstoff Hohlwanddosen. Hier ist besonders bei der Kabeleinführung auf eine entsprechende Zugentlastung bzw. Kabelbefestigung zu achten. Für Unterputzdosen, Schalter und Steckdosen, sowie Einsätze für Kombinationen und Lichtdrücker darf im gesamten Bauvorhaben nur ein einheitliches Fabrikat verwendet werden. Durchbrüche und Schlitze, die für andere Installationen vorgesehen sein können, dürfen nur nach Abstimmung mit der Bauleitung belegt werden. Beim Anbringen von Schaltern und Steckdosen ist auf die Schlagrichtung der Türen zu achten. Ferner ist darauf zu achten, daß: -  alle Kästen senkrecht sitzen -  Abzweigdosen bzw. -kästen jeweils in gleicher Höhe liegen -  die Dosen für Schalter bzw. Steckdosen jeweils in gleicher Höhe liegen wenn nichts anderes angegeben wird, - untereinander- bzw. nebeneinander liegende Schalterdosen genau in   lotrechter bzw. waagrechter Linie liegen - Schalterdosen in gefliesten Wänden genau im Fugenschnitt gesetzt    (Zusammenarbeit mit dem Fliesenleger) sofern beauftragt - bei nebeneinanderliegenden Dosen oder Kästen, sofern die Abweichungen nicht zu groß sind, entweder nur Dosen oder nur Kästen verwendet werden. - Schalter in der Kippstellung "oben aus" montiert werden. Stahlblechkästen für Auf- oder Unterputzmontage sind mit innenliegenden Winkeleisenrahmen mit Deckel im Falz und Messingschrauben zu befestigen, sie sind mit einem glattem, einwandfrei haftendem Grundanstrich zu liefern. Bei Verlegung von Stark- und Schwachstromleitungen in einem Kasten sind Trennwände und bei Postleitungen getrennte Deckel vorzusehen. Sämtliche Verteilungen sind, wenn nicht besonders vermerkt, nach den Standardmaßen zu fertigen. Sämtliche Motorschutzgeräte, auch bauseits gelieferte, müssen auf die Nennstromstärke des jeweils zu schützenden Motors eingestellt werden. Die Überprüfung der Relais hat nach Vorschrift der Herstellerfirma zu erfolgen. Allgemeines Stellt der Auftragnehmer Abweichungen zwischen Ausführungsplänen und Leistungsverzeichnis fest, hat er sich sofort mit dem ausschreibenden Planungsbüro in Verbindung zu setzen. Eigenmächtige Änderungen dürfen nicht vorgenommen werden. Sämtliche zur Verfügung stehende Pläne müssen als Ausführungspläne gekennzeichnet sein. Vorabzugspläne dürfen nicht als Ausführungspläne benützt werden. Bei der Installation von Verteilungsleitungen für Heizung, Lüftung usw. der Auftragnehmer vor Arbeitsbeginn mit den ausführenden Heizungs- bzw. Lüftungsfirmen Verbindung aufzunehmen. Bei der Montage der Telefonleitung ist auf einen ausreichenden, gegenseitigen Abstand zwischen Fernmelde- und Starkstromleitung zu achten. Das Erstellen von Schlitzen an Leichtbauwänden und Mauerwerk darf nur mit Mauerfräse vorgenommen werden. Stemmarbeiten sind mit geeignetem Werkzeug unter möglichster Schonung der Bauwerke auszuführen, Aussparungen für die wichtigsten Durchbrüche werden nach Möglichkeit vorgesehen. Bei der Montage ist darauf zu achten, daß Kamine und Luftschächte nicht beschädigt werden, ggfs. ist ein anderer Leitungsweg zu wählen. Verteilungsanlagen, Sicherheitsschalter und sonstige, zur Sicherheit dienende Betriebsmittel sind zu beschriften. Bei Einlegearbeiten in Ortbeton muß der Bieter in der Lage sein, auf Abruf die Arbeiten innerhalb eines Tages zu beginnen. Bauseitig gelieferte Einbauteile, Leuchten, Motoren usw. sind entgegenzunehmen, einzulagern und vor dem Einbau abzunehmen, soweit es ohne Funktionsprobe möglich ist. Das Anbringen von Elektrobauteilen unter wasserführenden Rohrleitungen bzw. sanitär- und heizungstechnischen Objekten, bei denen Undichtigkeiten nicht absolut auszuschließen sind, ist grundsätzlich zu vermeiden. Im Ausnahmefall sind Bauteile mit dem entsprechenden Schutzgrad gegen Wasser einzubauen oder Abdeckungen anzubringen. Beschriftungen müssen dauerhaft angebracht sein; eine handschriftliche Ausführung ist nicht zulässig. Alle Verteilungen müssen einen Schaltplan in einer Schaltbildtasche enthalten; codierte Bezeichnungen sind zu erläutern. Die nach Nr. 3.2 bis 3.4 DIN 18382 vorzunehmenden Einweisungen und zu übergebenden Unterlagen schließen auch ein: - Bestandspläne der neuen Anlage - Technische Beschreibung von Geräten - Ersatzteillisten - die Einweisung über die Überwachung und Wartung der Anlage. Die Gestaltung eines Wartungsvertrages wird hiervon nicht berührt. TECHNISCHE ERLÄUTERUNGEN SCHWACHSTROM Besonders zu beachtende Vorschriften und Vorgaben DIN VDE-Bestimmungen Gruppe 01, 0108 T2, T6 und T7, DIN-Normen 18299 und 18382, Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen - Leitungsanlagen-Richtlinie LAR 2000 ,Technische Anschaltbedingungen der Feuerwehr, AGB der Deutschen Telekom, DIN-Normen, Richtlinie für Antennenanlagen (RGA), Auflagen der Baugenehmigung, EMV-Richtlinien. Der Auftragnehmer hat auf der Grundlage der vom Auftraggeber übergebenen Unterlagen Leistungsbeschreibung mit Plänen (Schemata/Installationspläne) eine Montageplanung zu erstellen. Auf der Grundlage der Planung sind dann die erforderlichen Montage- und Werkstattzeichnungen (Werkplanung) gemäß DIN 18382 und 18386 zu erstellen. Die Ausführungs- und die Werkplanung dem AG zu übergeben. Der Auftraggeber wird dann eine Ausfertigung - mit einem Sichtvermerk gekennzeichnet - zurückgeben. Vor Inbetriebnahme der jeweiligen Anlage ist eine Prüfung auf Betriebsfähigkeit und eine Prüfung gem. den DIN-Normen auszuführen. Die Aufzeichnungen der Prüfergebnisse einschl. Dokumentationen sind zu übergeben. Das Bedienungspersonal ist in die Handhabung aller technischen Anlagen einzuweisen. Bei diesen Einweisungen sind auch Hinweise zu Art und Umfang der Wartung zu erläutern. Die Einweisungen sind in Form eines Einweisungsprotokolls (Anlage, Namen der anwesenden Personen, Datum, Unterschrift usw.) festzuhalten und zu übergeben. Für alle prüfpflichtigen Anlagen - gemäß Hausprüfverordnung ist eine Prüfung durch eine Sachverständigen ( z.B. TÜV Süddeutschland ) durchführen zu lassen; das jeweilige Prüfprotokoll ist zu übergeben. Die Prüfungstermine sind rechtzeitig bekanntzugeben. Für Neuanlagen sind alle für den sicheren und wirtschaftlichen Betrieb der jeweiligen Anlage erforderlichen Bedienungs- und Wartungsanleitungen sowie Bestandspläne zu fertigen und zu übergeben: Bedienungs- und  Wartungsanleitungen, im Ordner mit Inhaltsangabe Bestandspläne, 1fach auf Diskette/CD-ROM (CAD-Zeichnungen). Standorte der Zentralen Die Deutsche Telekom errichtet den Telefonanschluß und setzt im Gebäude im HAS den Hausübergabepunkt.  Der Telefon-Hauptverteiler ist unmittelbar daneben zu setzen. Für das Antennenleitungsnetz ist vorgesehen eine Baumstruktur im Gebäude, beginnend vom HÜP im Hausanschlussraum UG rückkanaltauglich aufzubauen. Antennenleitungsanlage Die Ausführung Antennenleitungsanlage hat zu erfolgen nach den gültigen DIN- und EN-Normen sowie Richtlinien und Verfügungen der RegTP insbesondere in Hinsicht auf Fremdstörstrahlsicherheit. Das Leitungsnetz ist geschirmt nach EN 50083 sowie rückkanaltauglich auszuführen. Alle eingesetzten Geräte, wie Verstärker, Verteiler, Abzweiger  (sofern beauftragt) und Anschlußdosen müssen eine CE-Kenzeichnung und Schirmungsmaß Klasse A DIN-EN 50083-2 aufweisen. Die Breitbandverteilanlage ist von einem Hausübergabepunkt im HA-Raum vorgesehen. Die mögliche Kanalbelegung ist vor Ausführung vom AN mit dem Kabelnetzbetreiber (Kabel BW) abzustimmen. Vom AN ist das komplette rückkanaltaugliche Leitungsnetz einschl. eingepegelter Anschlußdosen und Verteilerkomponenten zu erstellen und mit Dokumentation zum Nachweis dem Nutzer zu übergeben.Alle Komponenten der Anlage sind für Breitbandbetrieb anzubieten. Sämtliche Kabel (HF-Kabel) sind unter Putz bzw. im Steigeschacht und auf Kabelpritschen zu verlegen. Die Antennenleitungsanlage ist vorschriftsmäßig zu erden. Weichen, Verteiler, Abzweiger, Schalterdosen, Anschlußdosen und Befestigungsmaterial sind mit einzukalkulieren.
ZTV - ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN FÜR DEN BEREICH ELEKTROTECHNIK
02 Standardinstallation laut BLB
02
Standardinstallation laut BLB
02.01 Standardinstallation Haus ohne Keller
02.01
Standardinstallation Haus ohne Keller
02.02 zusätzliche Räume
02.02
zusätzliche Räume
02.03 zusätzliche Raumausstattung
02.03
zusätzliche Raumausstattung
02.04 Anschlüsse Fußbodenheizung
02.04
Anschlüsse Fußbodenheizung
04 Elektroinstallation für Wärmeerzeuger und Solaranlagen
04
Elektroinstallation für Wärmeerzeuger und Solaranlagen
04.01 Anschluss Luft- Wasser- Wärmepumpe
04.01
Anschluss Luft- Wasser- Wärmepumpe
05 Zusätzliche Installationen und Ausführungsarten
05
Zusätzliche Installationen und Ausführungsarten
05.01 Installationen
05.01
Installationen
05.02 Installationsarten
05.02
Installationsarten
05.03 Anschlüsse Lüftungsanlagen und Unterdruckwächter
05.03
Anschlüsse Lüftungsanlagen und Unterdruckwächter
07 Erdungsanlagen
07
Erdungsanlagen
07.01 Ringerder
07.01
Ringerder
08 Schutzeinrichtungen
08
Schutzeinrichtungen
08.01 Überspannungsschutz
08.01
Überspannungsschutz
Die Abrechnung aller Leistungen erfolgt pauschal gemäß Endsumme, Baufortschritt und Zahlplan. Stundenzettel sind wöchentlich bzw. innerhalb der nächsten drei Werktage der Folgewoche vom Bauleiter durch seine Unterschrift bestätigen zu lassen, später vorgetragene Stundenzettel werden nicht anerkannt und nicht vergütet. Dieses Auftrags-LV gilt nur in Verbindung mit dem zu schließenden Bauvertrag. Wir bestätigen hiermit verbindlich die Auftragsausführung wie angefordert. 04.05.2026 - 22.05.2026 sowie nach Abruf durch den Bauleiter Ort / Datum........................................ Unterschrift Auftragnehmer.................................................................
Die Abrechnung aller Leistungen erfolgt pauschal gemäß Endsumme, Baufortschritt und Zahlplan.