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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
04 VE06_14_Trockenbauarbeiten
04
VE06_14_Trockenbauarbeiten
ZTV Trockenbauarbeiten Z usätzliche T echnische V ertragsbedingungen (ZTV) für den Leistungsbereich Trockenbauarbeiten
Leistung
Die Leistung umfasst u.a. die Herstellung, die Lieferung und die fachgerechte Erstellung von:
nicht tragenden Innenwände als Einfach- und Doppelständerwände Installationswände und Vorsatzschalen, etc. Schachtwände Stürze abgeh. Decken Brandschutzbekleidungen von Holzdecken und -balken Brüstungsbekleidungen, Akustische Bekleidungen, Bekleidungen von RS- und BS-Vorhängen, etc. sind nicht Bestandteil der Ausschreibung.
Trockenbaukonstruktionen inklusive aller erforderlichen Profile, Verstärkungen, Auswechselungen, Einbauteile, Ausschnitte, Aussparungen, Schlitze, Durchführungen, Bewegungsfugen etc., sowie Revisionsklappen, reversible Konstruktionen nach Erfordernis, Durchdringungen, Adapter und Anschlussdichtungen an flankierende Bauteile und untereinander, etc.
Unterkonstruktionen für Türöffnungen und andere Öffnungen werden gem. den Anforderungen (Öffnungshöhen, Türblattgewicht, Türblattgröße, etc.) mit Hohlprofilen und Verstärkungen nach statischen Angaben des AN hergestellt. Dies ist zu berücksichtigen und einzukalkulieren.
Alle Gerüste die zur Ausführung der Arbeiten erforderlich sind, auch Gerüste für Arbeitshöhen über 3,50 m sowie Flächengerüste, sind Bestandteil der Leistungen und entsprechend in der Kalkulation zu berücksichtigen (sofern nicht explizit anderweitig beschrieben).
Der Großteil der Wände (Flure, EI 30, EI90, etc.) wird auf Stahlbetondecken /-bodenplatten und CLT-Decken montiert.
Das Aufmaß ist auf der Baustelle vom AN eigenverantwortlich zu nehmen. Der AN hat nach dem örtlichen Aufmaß Konstruktionszeichnungen / Werk- und Montageplanungen für sämtliche Konstruktionen und Anschlusspunkte zu erstellen und durch den ARCH freigeben zu lassen.
Die örtliche Prüfung von Verankerungsteilen, Meterrissen, Öffnungsmaßen, DIN-Richtungen und Fußbodenhöhen vor Einbau bzw. Montagebeginn ist mit den Einheitspreisen abgegolten.
Ausführung
Der Einbau der Konstruktionen ist nach den genehmigten Konstruktionszeichnungen / Werk- und Montageplanungen spannungsfrei vorzunehmen, Bewegungen aus thermischen Beanspruchungen des Materials, sowie aus Bewegungen des Bauwerkes müssen aufgenommen werden können.
Verstärkungsprofile, etc., zum Einbau von Installationen und wandhängenden Lasten gem. den Anforderungen an die Tragfähigkeit, sind vorzusehen.
Bohrungen für Schalter und Steckdosen in Trennwänden werden durch den AN ELT/MSR erstellt.
Die Wandprofile sind mit selbstklebendem Trennwandfilz oder ähnlichen an massive Bauteile zu montieren. Auf Schallentkopplung ist an allen Anschlüssen zu achten und einzukalkulieren.
Die Anschlussfugen sind mit elastischem Dichtungsmaterial zu verschließen.
Bodenanschlüsse erfolgen im Plattenbereich z.B. durch Uniflott und sind einzukalkulieren.
Alle Ecken und Abschlüsse sind grundsätzlich mit geeigneten Profilen auszuführen.
Die Baustoffe sind entsprechend den Einbaubereichen zu verwenden. Der AN bleibt für die richtige Auswahl der Systeme, Werkstoffe, Materialien, usw. allein verantwortlich.
Zu allen Bauelementen, welche einer bauaufsichtlichen Zulassung bedürfen, d.h. Konstruktionen mit Anforderung an Brandschutz oder Schallschutz, sind entsprechende gültige Zulassungen vor Montage vorzulegen.
Es dürfen nur Wandbekleidungen verwendet werden, welche nicht vergilbt sind.
Alle Konstruktionen müssen so bemessen sein, dass sie den statischen Anforderungen entsprechen.
Die Umsetzung der geforderten Schalldämm-Maße ist den bauphysikalischen Unterlagen und den Planunterlagen zu entnehmen.
Nach Fertigstellung der Leistung können die geforderten Werte durch den AG in Bezug auf Schallschutz und Raumakustik im Gebäude durch eine zertifizierte Prüfstelle, durch normgerechte Messungen, geprüft werden. Bei nicht erreichen der gef. Werte hat der AN auf seine Kosten die erf. Maßnahmen zur Einhaltung der Werte zu erbringen. Die Festlegung der zu prüfenden Bauteile erfolgt durch den AG bzw. durch die OÜ.
Die Vorgaben des Brandschutzgutachtens sind einzuhalten, zu berücksichtigen und einzu- kalkulieren.
Für den Ausbau sind gemäß DIN 18202 - Tabelle 3, folgende Ebenheitstoleranzen einzuhalten:
Montagewände, Zeile 6
Die Ausführung der Leistungen des AN erfolgt Hand in Hand mit anderen Gewerken. Die Koordination der Montageabläufe mit den betroffenen Gewerken hat in Abstimmung mit der OÜ zu erfolgen. Ebenso ist das zeitversetzte Erbringen der Leistungen des AN einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet.
Bei der Montage auf den Rohboden sind die Bodenprofile im Bereich von kreuzenden Leitungen vom technischen Ausbau freizustellen. Diese Leistung ist einzukalkulieren.
Installationsdurchführungen sind sorgfältig gegen Schallübertragung zu sichern, z.B. durch zusätzliches Hinterstopfen, Versiegeln, Ausschäumen usw.. Die Leistung ist einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet.
Vor Ausführung hat seitens des AN eine Bemusterung aller sichtbaren Bauteile/Objekte stattzufinden.
Kleinere, transportable Teile, wie z.B. (Abschluss-) Profile, Oberflächenbehandlungen, Konstruktionselemente etc. sind komplett oder ausschnittsweise zu bemustern.
Die Qualität der Muster muss entsprechend der planerischen Vorgaben absolut der späteren Ausführung entsprechen. Muster aus Oberflächenbehandlungen müssen zur Qualitätsprüfung herangezogen werden können, um festzustellen ob die spezifizierte Qualität vorliegt.
Sämtliche Verspachtelungen der Trockenbauplatten haben in der Oberflächenqualität Q2 gem. Merkblatt 2 der Industriegruppe Gipsplatten und Gipsfaserplatten (IGG) des Bundesverbands der Gipsindustrie e.V. zu erfolgen.
Alle Fugen und Stöße sind mit einem geeigneten Armierungsband als Fugenbewehrung zu versehen.
Das nachträgliche Schließen von Aussparungen, Schächten etc., für Technikinstallationen etc., hierzu gehört auch der Einbau von Brandschutzklappen, Vorrichtungen für Revisionsöffnungen etc., erfolgt nach Baufortschritt und Abstimmung mit der ÖÜ TGA Freigabe durch die OÜ. Die Freigabe hat schriftlich zu erfolgen.
Das Material zum Schließen hat dem der Wandoberfläche zu entsprechen und muss ferner den Anforderungen aus Brand-, Wärme-, und Schallschutz genügen.
Die Dämmung der Trockenbauwände erfolgt mittels Mineralfaserdämmstoff, ein- bis zweilagig, entspr. der bauphysikalischen Anforderungen und Planangaben, vollflächig und dicht gestoßen, rutschsicher verlegt.
Alle Fugen, Verbindungen, Anschlüsse, Einbauteile, etc. sind entsprechend der geforderten bauphysikalischen Eigenschaften (Schallschutz, Feuchteschutz, etc.) sowie der Brandschutz- anforderungen auszuführen. Sie sind in allen Bereichen Bestandteil der Leistung und einzu- kalkulieren.
Einschl. sämtlicher Bohr-, Stemm- und Befestigungsarbeiten, Zuschnitte, Ausklinkungen etc.
Zeitversetztes und bauteilversetztes Arbeiten ist einzuplanen.
Keine sichtbaren Verschraubungen der Konstruktionen.
Dübelungen unter Berücksichtigung der vorhandenen Bewehrung (z.B. Spannlitzen, etc.) in Abstimmung mit dem bauseitigen Tragwerksplaner bzw. der OÜ.
Unterkonstruktionen für Türen bzw. Türanlagen sind zusammen mit dem Ständerwerk der Trennwände zu verstärken. Die erfolgt mit raumhohen Metallständerprofilen sowie Sturzprofilen.
Alle erforderlichen An- und Abschlussprofile u. a. im Anschluss an angrenzende andersartige Wandbeläge, Stützen, Türen, Fenster, etc. sowie Schattenfugen- und Winkelprofile als Eckschutzschienen im Bereich von Außenecken, freien Enden, Kanten, Abschluss gleitender Deckenanschlüsse, sind Bestandteil der Leistungen.
Anschlussfugen etc. sind elastisch und überstreichbar zu versiegeln.
Material verdeckt liegender Profile: verzinktes Stahlblech
Material sichtbarer Profile und alle Profile in Sanitärräumen: Edelstahl
Zur Befestigung von Hängeschränken in z.B. Küchen, technischen Geräten, Heizkörpern, Sanitärelementen, etc. sowie zur Befestigung von Installationen in Schächten und Wänden sind Unterkonstruktionen (Traversen, etc.) nach statischem Erfordernis auszuführen.
Die Installationswände sind mit allen notwendigen verstärkten Profilen zur Befestigung der Sanitärblöcke, Waschtische, Stützgriffe etc. auszuführen.
Generell ist die Ausführung von Fugen mit den Architekten abzustimmen. Nur freigegebene Fugenausbildungen dürfen ausgeführt werden.
Arbeits- und Abschnittsfugen sind nach Herstellerangaben und Erfordernis durch den AN eigenverantwortlich herzustellen.
Die Fugen sind mit geeignetem Hinterfüllmaterial zu hinterfüllen und mit elastischem, überstreichbaren Dichtstoff auszufugen.
Abschnitts- und Bewegungsfugen sind gem. Regeln der Technik und der Herstellerrichtlinien zu erstellen.
Vorhandene Bauteile, wie Fenster, Türen, Verglasungen, Fußböden, Einbauteile u. ä. sind vor Verunreinigungen und Beschädigungen zu schützen, einschl. erforderlicher Staubwände und staubdichter Abdeckungen. Die Leistungen sind mit anderen Gewerken zu koordinieren und abzustimmen.
Alle fertigen Oberflächen, oberflächenfertig beschichtete Einbauteile, etc. sind ausreichend gegen Beschädigung zu schützen. Alternativ ist z.B. der Einbau oberflächenfertig beschichteter Einbauteile zeitlich so zu legen, dass keinerlei Beschädigungen während der Bauphase durch den AN oder andere Gewerke entstehen können.
Schutzfolien, Abdeckungen, etc. sind nach Aufforderung durch die OÜ zu entfernen und zu entsorgen.
Der AN trägt nach VOB Teil B § 4 Abs. 5 die Gefahr bis zur Abnahme seiner Leistung. Alle hierfür erforderlichen Schutzmaßnahmen, auch gegen Diebstahl, Witterungseinflüsse und Beschädigungen, hat der AN vorzusehen und sind als Nebenleistungen mit Einheitspreisen abgegolten (sofern nicht gesondert in den Positionen definiert).
ZTV Trockenbauarbeiten
04.01 Einfachständerwände
04.01
Einfachständerwände
04.02 Doppelständerwände
04.02
Doppelständerwände
04.03 Vorsatzschalen
04.03
Vorsatzschalen
04.04 Schachtwände
04.04
Schachtwände
04.05 Unterdecken
04.05
Unterdecken
04.06 Sonstige Leistungen
04.06
Sonstige Leistungen
19 VE06_15/16_Trockenbauarbeiten
19
VE06_15/16_Trockenbauarbeiten
ZTV Trockenbauarbeiten Z usätzliche T echnische V ertragsbedingungen (ZTV) - Trockenbauarbeiten -
Leistung
Die Leistung umfasst u.a. die Herstellung, die Lieferung und die fachgerechte Erstellung von:
nicht tragenden Innenwände als Einfach- und Doppelständerwände Installationswände und Vorsatzschalen, etc. Schachtwände Stürze abgeh. Decken Bekleidungen Brüstungsbekleidungen, Akustische Bekleidungen, Bekleidungen von RS- und BS-Vorhängen, etc. sind nicht Bestandteil der Ausschreibung.
Trockenbaukonstruktionen inklusive aller erforderlichen Profile, Verstärkungen, Auswechselungen, Einbauteile, Ausschnitte, Aussparungen, Schlitze, Durchführungen, Bewegungsfugen etc., sowie Revisionsklappen, reversible Konstruktionen nach Erfordernis, Durchdringungen, Adapter und Anschlussdichtungen an flankierende Bauteile und untereinander, etc.
Unterkonstruktionen für Türöffnungen und andere Öffnungen werden gem. den Anforderungen (Öffnungshöhen, Türblattgewicht, Türblattgröße, etc.) mit Hohlprofilen und Verstärkungen nach statischen Angaben des AN hergestellt. Dies ist zu berücksichtigen und einzukalkulieren.
Alle Gerüste die zur Ausführung der Arbeiten erforderlich sind, auch Gerüste für Arbeitshöhen über 3,50 m sowie Flächengerüste, sind Bestandteil der Leistungen und entsprechend in der Kalkulation zu berücksichtigen (sofern nicht explizit anderweitig beschrieben).
Der Großteil der Wände (Flure, EI 30, EI90, etc.) wird auf Stahlbetondecken /-bodenplatten sowie CLT-Decken montiert. Brürotrennwände, o.ä. mit niedrigen Schallschutzanforderungen werden zeitlich versetzt auf Trockenhohlböden (FB-Aufbau ca. 16 cm) montiert.
Das Aufmaß ist auf der Baustelle vom AN eigenverantwortlich zu nehmen. Der AN hat nach dem örtlichen Aufmaß Konstruktionszeichnungen / Werk- und Montageplanungen für sämtliche Konstruktionen und Anschlusspunkte zu erstellen und durch den ARCH freigeben zu lassen.
Die örtliche Prüfung von Verankerungsteilen, Meterrissen, Öffnungsmaßen, DIN-Richtungen und Fußbodenhöhen vor Einbau bzw. Montagebeginn ist mit den Einheitspreisen abgegolten.
Ausführung
Der Einbau der Konstruktionen ist nach den genehmigten Konstruktionszeichnungen / Werk- und Montageplanungen spannungsfrei vorzunehmen, Bewegungen aus thermischen Beanspruchungen des Materials, sowie aus Bewegungen des Bauwerkes müssen aufgenommen werden können.
Der Einbau der Wände erfolgt je nach Einbausituation ab OK-Rohboden bzw. auf HoBo/DoBo (zeitlich versetzt).
Verstärkungsprofile, etc., zum Einbau von Installationen und wandhängenden Lasten gem. den Anforderungen an die Tragfähigkeit, sind vorzusehen.
Bohrungen für Schalter und Steckdosen in Trennwänden werden durch den AN ELT/MSR erstellt.
Die Wandprofile sind mit selbstklebendem Trennwandfilz oder ähnlichen an massive Bauteile zu montieren. Auf Schallentkopplung ist an allen Anschlüssen zu achten und einzukalkulieren.
Die Anschlussfugen sind mit elastischem Dichtungsmaterial zu verschließen.
Bodenanschlüsse erfolgen im Plattenbereich z.B. durch Uniflott und sind einzukalkulieren.
Alle Ecken und Abschlüsse sind grundsätzlich mit geeigneten Profilen auszuführen.
Die Baustoffe sind entsprechend den Einbaubereichen zu verwenden. Der AN bleibt für die richtige Auswahl der Systeme, Werkstoffe, Materialien, usw. allein verantwortlich.
Zu allen Bauelementen, welche einer bauaufsichtlichen Zulassung bedürfen, d.h. Konstruktionen mit Anforderung an Brandschutz oder Schallschutz, sind entsprechende gültige Zulassungen vor Montage vorzulegen.
Es dürfen nur Wandbekleidungen verwendet werden, welche nicht vergilbt sind.
Alle Konstruktionen müssen so bemessen sein, dass sie den statischen Anforderungen entsprechen.
Die Umsetzung der geforderten Schalldämm-Maße ist den bauphysikalischen Unterlagen und den Planunterlagen zu entnehmen.
Nach Fertigstellung der Leistung werden die geforderten Werte in Bezug auf Schallschutz und Raumakustik im Gebäude durch eine zertifizierte Prüfstelle, durch normgerechte Messungen, geprüft. Bei nicht erreichen der gef. Werte hat den AN auf seine Kosten die erf. Maßnahmen zur Einhaltung der Werte zu erbringen. Die Festlegung der zu prüfenden Bauteile erfolgt durch den AG bzw. durch die OÜ.
Die Vorgaben des Brandschutzgutachtens sind einzuhalten, zu berücksichtigen und einzu- kalkulieren.
Für den Ausbau sind gemäß DIN 18202 - Tabelle 3, folgende Ebenheitstoleranzen einzuhalten:
Montagewände, Zeile 6
Die Ausführung der Leistungen des AN erfolgt Hand in Hand mit anderen Gewerken. Die Koordination der Montageabläufe mit den betroffenen Gewerken hat in Abstimmung mit der OÜ zu erfolgen. Ebenso ist das zeitversetzte Erbringen der Leistungen des AN einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet.
Bei der Montage auf den Rohboden sind die Bodenprofile im Bereich von kreuzenden Leitungen vom technischen Ausbau freizustellen. Diese Leistung ist einzukalkulieren.
Installationsdurchführungen sind sorgfältig gegen Schallübertragung zu sichern, z.B. durch zusätzliches Hinterstopfen, Versiegeln, Ausschäumen usw.. Die Leistung ist einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet.
Vor Ausführung hat seitens des AN eine Bemusterung aller sichtbaren Bauteile/Objekte stattzufinden.
Kleinere, transportable Teile, wie z.B. (Abschluss-) Profile, Oberflächenbehandlungen, Konstruktionselemente etc. sind komplett oder ausschnittsweise zu bemustern.
Die Qualität der Muster muss entsprechend der planerischen Vorgaben absolut der späteren Ausführung entsprechen. Muster aus Oberflächenbehandlungen müssen zur Qualitätsprüfung herangezogen werden können, um festzustellen ob die spezifizierte Qualität vorliegt.
Sämtliche Verspachtelungen der Trockenbauplatten haben in der Oberflächenqualität Q2 gem. Merkblatt 2 der Industriegruppe Gipsplatten und Gipsfaserplatten (IGG) des Bundesverbands der Gipsindustrie e.V. zu erfolgen.
Alle Fugen und Stöße sind mit einem geeigneten Armierungsband als Fugenbewehrung zu versehen.
Das nachträgliche Schließen von Aussparungen, Schächten etc., für Technikinstallationen etc., hierzu gehört auch der Einbau von Brandschutzklappen, Vorrichtungen für Revisionsöffnungen etc., erfolgt nach Baufortschritt und Abstimmung mit der ÖÜ TGA Freigabe durch die OÜ. Die Freigabe hat schriftlich zu erfolgen.
Das Material zum Schließen hat dem der Wandoberfläche zu entsprechen und muss ferner den Anforderungen aus Brand-, Wärme-, und Schallschutz genügen.
Die Dämmung der Trockenbauwände erfolgt mittels Mineralfaserdämmstoff, ein- bis zweilagig, entspr. der bauphysikalischen Anforderungen und Planangaben, vollflächig und dicht gestoßen, rutschsicher verlegt.
Alle Fugen, Verbindungen, Anschlüsse, Einbauteile, etc. sind entsprechend der geforderten bauphysikalischen Eigenschaften (Schallschutz, Feuchteschutz, etc.) sowie der Brandschutz- anforderungen auszuführen. Sie sind in allen Bereichen Bestandteil der Leistung und einzu- kalkulieren.
Einschl. sämtlicher Bohr-, Stemm- und Befestigungsarbeiten, Zuschnitte, Ausklinkungen etc.
Zeitversetztes und bauteilversetztes Arbeiten ist einzuplanen.
Keine sichtbaren Verschraubungen der Konstruktionen.
Dübelungen unter Berücksichtigung der vorhandenen Bewehrung (z.B. Spannlitzen, etc.) in Abstimmung mit dem bauseitigen Tragwerksplaner bzw. der OÜ.
Unterkonstruktionen für Türen bzw. Türanlagen sind zusammen mit dem Ständerwerk der Trennwände zu verstärken. Die erfolgt mit raumhohen Metallständerprofilen sowie Sturzprofilen.
Alle erforderlichen An- und Abschlussprofile u. a. im Anschluss an angrenzende andersartige Wandbeläge, Stützen, Türen, Fenster, etc. sowie Schattenfugen- und Winkelprofile als Eckschutzschienen im Bereich von Außenecken, freien Enden, Kanten, Abschluss gleitender Deckenanschlüsse, sind Bestandteil der Leistungen.
Anschlussfugen etc. sind elastisch und überstreichbar zu versiegeln.
Material verdeckt liegender Profile: verzinktes Stahlblech
Material sichtbarer Profile und alle Profile in Sanitärräumen: Edelstahl
Zur Befestigung von Hängeschränken in z.B. Küchen, technischen Geräten, Heizkörpern, Sanitärelementen, etc. sowie zur Befestigung von Installationen in Schächten und Wänden sind Unterkonstruktionen (Traversen, etc.) nach statischem Erfordernis auszuführen.
Die Installationswände sind mit allen notwendigen verstärkten Profilen zur Befestigung der Sanitärblöcke, Waschtische, Stützgriffe etc. auszuführen.
Generell ist die Ausführung von Fugen mit den Architekten abzustimmen. Nur freigegebene Fugenausbildungen dürfen ausgeführt werden.
Arbeits- und Abschnittsfugen sind nach Herstellerangaben und Erfordernis durch den AN eigenverantwortlich herzustellen.
Die Fugen sind mit geeignetem Hinterfüllmaterial zu hinterfüllen und mit elastischem, überstreichbaren Dichtstoff auszufugen.
Abschnitts- und Bewegungsfugen sind gem. Regeln der Technik und der Herstellerrichtlinien zu erstellen.
Vorhandene Bauteile, wie Fenster, Türen, Verglasungen, Fußböden, Einbauteile u. ä. sind vor Verunreinigungen und Beschädigungen zu schützen, einschl. erforderlicher Staubwände und staubdichter Abdeckungen. Die Leistungen sind mit anderen Gewerken zu koordinieren und abzustimmen.
Alle fertigen Oberflächen, oberflächenfertig beschichtete Einbauteile, etc. sind ausreichend gegen Beschädigung zu schützen. Alternativ ist z.B. der Einbau oberflächenfertig beschichteter Einbauteile zeitlich so zu legen, dass keinerlei Beschädigungen während der Bauphase durch den AN oder andere Gewerke entstehen können.
Schutzfolien, Abdeckungen, etc. sind nach Aufforderung durch die OÜ zu entfernen und zu entsorgen.
Der AN trägt nach VOB Teil B § 4 Abs. 5 die Gefahr bis zur Abnahme seiner Leistung. Alle hierfür erforderlichen Schutzmaßnahmen, auch gegen Diebstahl, Witterungseinflüsse und Beschädigungen, hat der AN vorzusehen und sind als Nebenleistungen mit Einheitspreisen abgegolten (sofern nicht gesondert in den Positionen definiert).
ZTV Trockenbauarbeiten
19.01 Einfachständerwände
19.01
Einfachständerwände
19.02 Doppelständerwände / Installationswände
19.02
Doppelständerwände / Installationswände
19.03 Vorsatzschalen
19.03
Vorsatzschalen
19.04 Schachtwände
19.04
Schachtwände
19.05 Unterdecken / Verkofferungen
19.05
Unterdecken / Verkofferungen
19.06 Bekleidungen
19.06
Bekleidungen
19.07 Sonstige Leistungen
19.07
Sonstige Leistungen