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TWL Bad Orb - Autal und Gewerbegebiet Eiserne Hand
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
001 Trinkwasserleitung
001
Trinkwasserleitung
Vorbemerkungen Vorbemerkungen Beschreibung der Baumaßnahme für die neu zu errichtenden Wasserversorgungsanlagen. Für die Wasserversorgung Bad Orb GmbH sind die Erd- und HDD- Arbeiten für die Herstellung der Trinkwasserversorgung sowie die Verlegung der Trinkwasserleitung auszuführen. Siehe hierzu die Planunterlagen, die den Ausschreibungsunterlagen beiliegen. Unmittelbar nach Auftragserteilung hat der AN unaufgefordert durch Besichtigung der Baustelle und durch Einholung von Informationen bei der Bauüberwachung und dem AG anhand der zur Verfügung gestellten Unterlagen alle hinsichtlich seiner Ausführungen wichtigen baulichen Belange und Maße zu überprüfen. Der AN hat sich über Lieferzeiten aller zu beschaffenden Stoffe zu informieren und in seinem Bauablauf zu berücksichtigen. Die Trinkwasserversorgungsleitungen werden mit einer Überdeckung von ca. 1,50m - 1,65m bezogen auf den Endzustand verlegt. Die Abrechnung der Gräben etc. erfolgt nach den lichten Mindestbreiten in den der Vorbemerkungen. Die Abrechnung der Erdarbeiten erfolgt nach senkrechten Wänden. Qualifikationsanforderungen, Qualitätssicherung: Durch den Bieter sind die nachstehenden Qualifikationsanforderungen mit Angebotsabgabe nachzuweisen, sofern die geforderten Unterlagen bzw. dem AG nicht ohnehin vorliegen. Die geforderten Zertifikate sind für die gesamte Dauer der Baumaßnahme aufrecht zu halten. Grundsätzliche Anforderungen für Bauleistungen an Trinkwasserleitungen: Zertifikat DVGW-GW 301, DVGW-GW 381. Die Rohrbauarbeiten sind durch einen Fachmann (Wasser) zu leiten und zu überwachen. Die Verfügbarkeit vor Ort muss gewährleistet sein. Es gelten die Rahmenbedingungen der Technischen Regeln DVGW GW 301. Die zum Einsatz kommenden Schweißer haben eine gültige Prüfbescheinigung entsprechend DVGW-GW 330 nachzuweisen. Die PE-Schweißer müssen eine gültige Schweißer-Zulassung dem AG vorlegen. Die Schweißer müssen mit dem Umgang von elektronischen Schweißdaten vertraut sein und es müssen Geräte eingesetzt werden, die sowohl alle Schweiß- als auch alle Traceabilitydaten speichern können. Die Traceabilitydaten sind dem Auftraggeber zu übergeben. Die Schweißarbeiten sind von einer PE-Schweißaufsicht entsprechend DVGW GW 331 zu leiten und zu überprüfen. Die Schweißarbeiten sind durch eine vom Auftragnehmer benannte Schweißaufsicht qualifiziert nach DIN EN ISO 14731 ausgebildet nach DVS/IIW/EWF zu leiten und zu überwachen. Die Verfügbarkeit vor Ort muss gewährleistet sein. Es gelten die Rahmenbedingungen der Technischen Regeln DVGW GW 301. Vor dem Einsanden der Rohrleitungen müssen das Sandbett sowie die Grabensohle frei von scharfkantigen Gegenständen und sonstigen Verunreinigungen sein. Bei allen Verfüll- und Verdichtungsarbeiten in der Leitungszone ist besonders darauf zu achten, dass die Rohrleitungen nicht beschädigt werden. Die Vorgaben der ZTV E-StB sind einzuhalten. Sonstige anzuwendende technische Regelwerke: Wasserversorgungsanlagen: DVGW-Regelwerk DVS-Regelwerk
Vorbemerkungen
Vorlage von Unterlagen vor der Abnahme Unterlagen zur VOB-Abnahme Vor der Durchführung der Abnahme zur Schlussrechnung ist die vollständige Vorlage aller geforderten Bescheinigungen und Nachweise erforderlich. Erst nach Freigabe der geprüften Bestandsdokumentation durch den AG erfolgt die Abnahme und die Bearbeitung der Schlussrechnung. Hierbei handelt es sich um die Vorlage: - der Schweißprotokolle, - der Druckprüfungsprotokolle, - der Materialfolgeliste, - der Dokumentation und der digitalen Einmessung, - der Bestandsplanerstellung und Übergabe an den AG, - der vollständigen Dokumentation/Nachweise zur HDD-Trasse
Vorlage von Unterlagen vor der Abnahme
Baustelleneinrichtung Baustelleneinrichtung Betriebsfertiges Einrichten, Vorhalten und Unterhalten der für die Durchführung der gesamten Bauarbeiten erforderlichen Baustelleneinrichtung (Baubüros, Unterkünfte, Werkstätten, sanitäre Einrichtungen, Lagerschuppen u. dgl.). Die Benutzung von evtl. vorhandenen sanitären Anlagen ist ausgeschlossen. Baustromanschluss in der erforderlichen Leistung herstellen und vorhalten. Fernsprechanschluss, Telefax, Internet u. dgl. sind incl. der Gerätestellung für die Baustelle herzustellen und zu betreiben. Die Baustelleneinrichtung beinhaltet das An- und Abfahren sowie Auf- und Abbauen der erforderlichen Maschinen, Geräte, Verbau- und Schalmaterials, Hebezeuge usw. Das An- und Abfahren sowie  Auf- und Abbauen der erforderlichen Arbeits-, Schutz- und Traggerüste gem. Gerüsteverordnung DIN 4420, für die gesamten Arbeiten ist ebenfalls enthalten. Die Kosten für das Vorhalten der Maschinen, Gerüste, des Schal-, Stütz- oder Verbaumaterials sowie die Kosten für Betriebs- und Schmierstoffe der Maschinen und Aggregate usw. sind in die Baustelleneinrichtung einzurechnen. Folgende Leistungen sind ebenfalls einzukalkulieren: Messungen für das Ausführen und Abrechnen der Arbeiten einschließlich des Vorhaltens der Messgeräte, Lehren, Absteckzeichen usw., des Erhaltens der Lehren und  Absteckzeichen während der Bauausführung und des Stellens der Arbeitskräfte, einschließlich der erforderlichen Skizzen und Zeichnungen. Befördern aller Stoffe und Bauteile, auch wenn sie vom Auftrag-           geber beigestellt sind, von den Lagerstellen auf der Baustelle zu           den Verwendungsstellen und etwaiges Rückbefördern. Aufwendungen für die behördlichen Genehmigung und  Ab-  nahme  von Baustelleneinrichtungen des Auftragnehmers. Lieferung der Betriebsstoffe Vorhalten der Kleingeräte und Werkzeuge Beseitigen aller Verunreinigungen (Abfälle, Bauschutt und dergleichen),  die von den Arbeiten des Auftragnehmers her-rühren. Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen zur Absicherung der Baugruben und Leitungsgräben nach den Unfallverhütungsvor-  schriften und den behördlichen Bestimmungen. Liefern statischer Berechnungen für den Nachweis der Standsi-           cherheit von zusätzlichen Baustelleneinrichtungen und der für diese Nachweise erforderlichen Zeichnungen. Aufwendungen für die behördliche Genehmigung und Abnahme           von zusätzlichen Baustelleneinrichtungen (z.B. Fußgänger-brücken). Einholung der verkehrsrechtlichen Anordnungen Erstellung eines Beschilderungsplanes in Abklärung mit der zuständigen Ordnungsbehörde für den unmittelbaren Baustellenbereich Aufstellen, Vorhalten und Beseitigen von Einrichtungen zur Sicherung des öffentlichen Verkehrs sowie von Einrichtungen außerhalb der Baustelle zur Umleitung und Regelung des öffentlichen Verkehrs (siehe gesonderde Leistungsposition). Die Grenzsteine und Grenzmarkierungen sind zu sichern und nach Beendigung der Bauarbeiten dem Auftraggeber zu über-geben. Für nicht mehr vorhandene Grenzmarkierungen haftet der Auftragnehmer, sie sind auf seine Kosten wiederherzustellen (ges. POS). Der Auftragnehmer hat die Baustelleneinrichtungen unter eigener Verantwortung auszuführen. Er hat dabei die anerkannten Regeln der Technik und die behördlichen Vorschriften zu beachten. Zusätzliche Baustelleneinrichtungen, die der Auftrag-geber gefordert hat, sind in einem zu dem vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und während der Vorhaltezeit in diesem Zustand zu erhalten. Die erforderlichen Flächen für die Baustelleneinrichtung, die Lagerflächen für sämtliche Baumaterialien sowie die Flächen für das Zwischenlagern von Oberboden und Bodenaushub, der wiederverfüllt wird, können vom AG nicht zur Verfügung gestellt. Baumaterialien können nur im unmttelbaren Baubereich und zum sofortigen Einbau gelagert werden. Für die Beschaffung zusätzlicher Lagerflächen ist der AN eigenverantwortlich. Die Vorbereitung der Baustelleneinrichtungs- und Lagerflächen, z.B. Abschieben des Mutterbodens, Schottern der Lagerflächen, Untergrundverbesserung, Unterhaltung der Flächen etc. werden nicht gesondert vergütet, sondern sind in die Baustellen-einrichtung einzukalkulieren. Wiederherstellung dieser Flächen in ihren Urzustand nach Abschluß der Baumaßnahme. Räumen der Baustelle nach Abschluß der gesamten Baumaßnahmen. Explizit ausgenomme Leistungen Ausgenommen sind die Leistungen im Titel Spülbohrung | HDD- Trasse, siehe hierzu separate POS Einrichtungs- und Grundpauschale | HDD-Trasse für den Abschnitt B. Die Kosten der Baustelleneinrichtung sind in die Einheitspreise der einzelnen Positionen dieses Leistungsverzeichnisses einzurechnen.
Baustelleneinrichtung
001.001 Vorbereitende Arbeiten
001.001
Vorbereitende Arbeiten
001.002 Abschnitt C: Offene Bauweise Trinkwasserleitung
001.002
Abschnitt C: Offene Bauweise Trinkwasserleitung