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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
0.0 Allgemeine Beschreibung der Leistung
0.0.1 Auszuführende Leistungen
In dem Gebäudekomplex Brienner Forum, Richard-Wagner-
Straße 1 in München werden die Netze der
Trockensprinkleranlagen UG3 bis UG1 und Nebenräume
ausgetauscht. Für den Zugang Bereich Tiefgaragenabfahrt
und Bereich 1.UG Glasaufzug müssen Trockenbaudecken
geöffnet und wieder verschlossen werden.
In dieser Ausschreibung:
Im vorliegenden Ausschreibungspaket sind die Arbeiten
Gewerk Trockenbau zu finden
0.0.2 bereits ausgeführte Vorarbeiten
entfällt
0.0.3 Gleichzeitig laufende Arbeiten
entfällt
0.0 Allgemeine Beschreibung der Leistung
Vorbemerkungen
Die nachfolgend ausgeschriebenen Arbeiten sind
grundsätzlich nach den allgemein anerkannten Regeln der
Technik entsprechend auszuführen. Die gültigen
DIN/EN-Normen neuester Fassung, Normen, Merkblätter,
Regelwerke sind zu beachten. Dabei sind folgende
Vorschriften besonders zu beachten:
VOB/C Allgemeine Technische Vertragsbedinugnen für
Bauleistungen (ATV)
Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art - DIN
18 299 in der neuesten Fassung.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technsiche
Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen
Europäische Normen umgesetzt werden, europäische
technische Zulassungen, gemeinsame technische
Spezifikationen, Internationale Normen, Bezug genommen
wird, werden auch ohne den ausrdücklichen Zusatz: "oder
gleichwertig" immer gleichwertige Technische
Spezifikationen in Bezug genommen.
Vorbemerkungen
Allgemeine technische Vertragsbedingungen
Die Abwicklung der Maßnahme unterliegt den Vorgaben und
Regelungen der VOB/B und VOB/C.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf technische
Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen
Europäische Normen umgesetzt werden, europäische
technische Zulassungen, gemeinsame technische
Spezifikationen, Internationale Normen, Bezug genommen
wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder
gleichwertig" immer gleichwertige Technische
Spezifikationen in Bezug genommen.
Allgemeine technische Vertragsbedingungen
0.1 ATV- Allgemein: Angaben zur Baustelle
0.1.1 Lage der Baustelle
Die Baustelle liegt in München im Bereich der
Augustenstraße, Brienner Str und Richard Wagner Str.
Es handelt sich um den Gebäudekomplex Briennerforum.
Der Gebäudekomplex besteht aus den Häusern A/B/C/D/E/F/
G/H. Im Leistungsverzeichnis sind Arbeiten an den der
haustechnischen Gewerke vorhanden.
0.1.2 Besondere Belastungen, Bedingungen
Die haustechnischen Anlagen befinden sich in Betrieb.
im Bereich der Sanierung befinden sich vermietete
Bereiche die nicht den allgemein zugänglichen Bereiche
zugehören. In diesen Bereichen ist ein Höchstmaß an
Sorgfalt und Rücksichtnahme auf den laufenden Betrieb
erforderlich.
0.1.3 Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle,
Verkehrsbeschränkungen
Anlieferungen mit Transportern sind
lediglich mit Transportern bis 7,5t möglich.
0.1.4 Für den Verkehr freizuhaltende Flächen
Die für den Verkehr gesperrten Flächen, insbesondere
Zufahrten, Feuerwehrzufahrten o.ä. sind unbedingt
freizuhalten.
0.1..5 Transporteinrichtungen und Wege
Zum vertikalen Transport im Gebäude können die
vorhandenen Aufzugsanlagen verwendet werden. Falls
diese nicht bereits geschützt sind, ist gegen eine
Beschädigung dieser entsprechendes Material zu
kalkulieren. Alternativ stehen Treppen zur Verfügung.
0.1.6 Lage, Art, Anschlusswerte für Wasser, Energie,
Abwasser und Telekommunikation
Wasser:
Im Gebäude kann durch den AG ein Wasseranschluss zur
Verfügung gestellt werden. Im Bestand kann das
Wasser in Sanitärbereichen entnommen werden. Der
Transport und die Weiterleitung an die
Verwendungsstelle innerhalb des Gebäudes ist Sache des
AN und wird nicht gesondert vergütet. Die Verantwortung
für die
Weiterleitungseinrichtungen, insbesondere bei
Wasserschäden auch aus Fremdnutzung liegt beim
Ersteller der Weiterleitungseinrichtung. Die
Verbrauchskosten
werden vom Bauherrn übernommen.
Energie:
Für die Installation einer Baustromversorgung können
an bestehenden Verteileinrichtungen in Abstimmung
mit dem AG Abgänge nach Bedarf des AN zur Versorgung
einer durch den AN zu unterhaltenden und zu
betreibenden Baustelleneinrichtung errichtet werden.
Die Errichtung der Baustromversorgung ist Sache des
AN.
Im Weiteren können im Umfeld der Baustelle vorhandene
Schukosteckdosen in Abstimmung mit dem AG zum Bezug von
Energie herangezogen werden. Es wird darauf
hingewiesen, dass diese ggf. keine Baustellenqualität
besitzen. Die Vorhaltung von möglicherweise
erforderlichen Schutzeinrichtungen (z.B. RCD) sind
Sache des AN.
Ein Anspruch auf die Bereitstellung von Energie
besteht nicht, die Weiterleitung an die
Verwendungsstelle ist
Sache des AN und wird nicht gesondert vergütet.
Arbeitsausfälle aufgrund baustellenbedingter
Stromausfälle
werden nicht vergütet.
Die Verbrauchskosten werden vom Bauherrn übernommen.
Beleuchtung:
Vom AG wird keine Beleuchtung zur Verfügung gestellt.
Abwasser:
Abwasser muss ordnungsgemäß eingeleitet werden. Es
darf keine größeren Verunreinigungen aufweisen,
als es die Entwässerungssatzung der Landeshauptstadt
München vorschreibt.
Die Einrichtung entsprechender Anschlüsse ist bauseits
nicht geplant. Sofern benötigt, sind entsprechende
Anschlüsse durch den AN selbst zu beantragen und zu
erstellen.
0.1.7 Überlassene Räume und Flächen
Jedem AN werden für die Baustelleneinrichtung/
Materiallagerung durch den Logistiker Teilflächen
zugewiesen.
Aufgrund der begrenzten Verfügbarkeit von
Baustelleneinrichtungsflächen- und Lagerflächen ist der
Flächenbedarf so gering wie möglich zu halten. Auf eine
Anlieferung "just in time" wird hingewiesen.
0.1.8 Bodenverhältnisse
entfällt
0.1.9 Hydrologische Werte von Grundwasser und
Gewässern
entfällt
0.1.10 Besondere umweltrechtliche Vorschriften
entfällt
0.1.11 Entsorgung, Abwasser und Abfallbeseitigung
Farbreste, Säure, Laugen und sonstige wassergefährdende
Stoffe dürfen nicht in die Kanalisation geleitet
werden. Eine Entsorgung von Fremdschutt ist auf der
Baustelle strengstens untersagt und wird durch die OÜ
überwacht. Bei Zuwider- handlungen werden die
entstehenden Kosten dem Verursacher im vollen Umfang
abgezogen.
Im weiteren liegt die Entsorgung von anfallendem
Bauschutt, Baustellenabfällen, Verpackungen und
sonstigen Restmaterialien in der Verantwortung des AN.
Alle Positionen sind grundsätzlich inkl. Abtransport,
Entsorgung einschl. Kippgebühren zu kalkulieren, auch
wenn in der Position nicht gesondert erwähnt oder
falls nicht expilzit anders beschrieben.
Auf die Einhaltung von behördlichen Umwelt- und
Entsorgungsvorschriften wird besonders hingewiesen.
Die ausschließliche Benutzung von Sanitäreinrichtungen
ist Pflicht. Das Urinieren und Verrichten der Notdurft
außerhalb solcher Einrichtungen hat sofortiges
Baustellenverbot für den betreffenden Mitarbeiter zur
Folge.
0.1.11 Schutzgebiete oder Schutzzeiten
Die Arbeitszeit auf der Baustelle soll Montag bis
Freitag von 7 bis 19 Uhr betragen. Darüber
hinausgehende Arbeitszeiten oder Arbeiten an
Wochenenden /Feiertagen müssen rechtzeitig über die
Bauleitung mit dem Nutzer abgestimmt / vereinbart
werden.
Alle Arbeiten müssen rechtzeitig terminlich über die
Bauleitung genau abgesprochen und angemeldet
werden.
Im weiteren gilt:
Lt. BImSchG müssen Geräusche verhindert werden, die
nach dem Stand d. Technik vermeidbar sind u. es
dürfen nur Geräte betrieben werden, die dem Stand der
Technik entsprechen. Überschreitung der zulässigen
TA-Werte für Lärm bedarf Freigabe durch AG und OÜ.
Durch den AN ist ein Konzept zum Lärmschutz zu
erarbeiten u. d. AG/OÜ vorzustellen.
Staubentwicklung und deren Ausbreitung auf unbelastete
Arbeitsbereiche sowie Ablagerungen ist vom AN zu
unterbinden. Auf gesetzl. Vorgaben ist zu achten. Im
Fall von Staubentwicklung ist durch den AN ist ein
Konzept zum Staubschutz zu erarbeiten u. d. OÜ/AG
vorzustellen.
0.1.12 Schutzmaßnahmen
entfällt
0.1.13 Vorhandene Anlagen
Im Umfeld der Baustelle befinden sich sensible
technische Anlagen. Eine Beschädigung von
Versorgungsleitungen ist unter
allen Umständen zu vermeiden. Eine Begehung zur
Identifikation mit dem Betrieb ist vor Ausführung der
Maßnahmen unbedingt durchzuführen. Unterlagen, soweit
vorhanden, werden nach Vergabe zur Verfügung gestellt.
0.1.14 Hindernisse im Baustellenbereich
entfällt
0.1.15 Kampfmittel
entfällt
0.1.16 Maßnahmen gemäß Baustellenordnung
Die Baustellenordnung des AG ist einzuhalten;
Anweisungen des SiGeKo sind zu befolgen.
0.1.17 Besondere Anordnungen
Der AN hat sich vor Ausführung der Arbeiten über die
Lage von Leitungen, Kabeln, Dränen, Kanälen u. dgl.
beim AG und bei den für die Ver- und Entsorgungsanlagen
zuständigen Trägern, dem Technischen Betrieb,
anhand der ausliegenden Bestandspläne und den dazu
ergangenen Anweisungen zu unterrichten.
0.1.18 Vorarbeiten
entfällt
0.1 ATV- Allgemein: Angaben zur Baustelle
ATV- Allgemein: Angaben zur Ausführung
0.2 ATV- Allgemein: Angaben zur Ausführung
0.2.1 Bauablauf
Es ist davon auszugehen, dass eine Bearbeitung der
Bauleistung ohne große Unterbrechungen durchgeführt
werden kann.
0.2.2 Besondere Erschwernisse während der Ausführung
entfällt
0.2.3 Erschwernisse für Arbeiten in kontaminierten
Bereichen
entfällt
0.2.4 Erschwernisse bei Baustelleneinrichtung und
Entsorgungseinrichtung
siehe 0.1 ATV-Allgemein: Angaben zur Baustelle
0.2.5 Verkehrsregelung/ Verkehrssicherung
entfällt
0.2.6 Gerüste, die keine Nebenleistung sind
Dem AN werden für die Ausführung seiner Leistungen
keine bauseitigen Gerüste zur Ausführung der
Arbeiten zur Verfügung gestellt.
Die für die Kalkulation zu berücksichtigenden
Montagehöhen sind in den jeweiligen Vorbemerkungen der
Positionen angegeben.
Fahrbare Gerüste und Hubsteiger für Innen- und
Außenbereiche sind entsprechend der Erfordernis der
angegebenen Montagehöhen einzukalkulieren. Eine
gesonderte Vergütung für Gerüste, Hebezeuge oder
sonstige Steigehilfen erfolgt nicht.
0.2.7 Mitbenutzung fremder Gerüste und Einrichtungen
Dem AN werden für die Ausführung seiner Leistungen
keine bauseitigen Gerüste zur Verfügung gestellt.
0.2.8 Vorhaltung von Gerüsten und Einrichtungen für
Dritte
entfällt
0.2.9 Verwendung von Recyclingstoffen
Nur wenn in Leistungstexten darauf eingegangen wird,
ist die Benutzung von Recycling-Baustoffen gestattet.
0.2.10 Wiederaufbereitung von Recyclingstoffen
entfällt
0.2.11 Anforderungen an Güte und Umweltverträglichkeit
der Stoffe und Bauteile
Es dürfen nur Materialien verwendet werden, die mit
geringem Primärenergieaufwand und geringer
Schadstoffemission hergestellt, verarbeitet und
eingebaut werden können, die Gesundheit und das
Wohlbefinden nicht oder nur in einem unvermeidbaren
Maß beeinträchtigen sowie umweltschonend beseitigt
werden können.
Es besteht für Materialien, die im Innenbereich
verbaut verden, ein striktes Verbot
lackbenetzungsstörender
Substanzen (Kraterverursacher), insbesondere Silikone
und Polytetrafluoräthylene, diese einzusetzen.
.
0.2.12 Art und Umfang von Eignungs- und
Gütenachweisen, Prüfungen
Alle Aufwendungen für Prüfungen, Prüfzeugnisse und
Unterlagen, die zum Nachweis der ausgeschriebenen
Qualitäten und Anforderungen erforderlich sind, sind
Nebenleistung und werden nicht gesondert vergütet.
Der AN hat dem AG den Nachweis der Überwachung
(Güteüberwachung) der zu liefernden Stoffe und
Bauteile entsprechend den betroffenen DIN-Normen zu
erbringen. Diese Forderung gilt für nicht genormte
Stoffe und Bauteile als erfüllt, wenn ein
Güteschutzzeichen einer anerkannten Überwachungs-
/Güteschutzgemeinschaft vorliegt.
0.2.13 Weiterverwendung von auf der Baustelle
gewonnenen Stoffen
Sollen abzubrechende Baustoffe einer weiteren oder
zukünftigen Nutzung zugeführt werden, wird in den
entsprechenden Positionen der Leistungsbeschreibung
darauf näher eingegangen.
0.2.14 Verwertungs- und Entsorgungswege, Nachweise der
Entsorgung
Entsorgung werthaltiger Stoffe:
Alle werthaltigen Stoffe, die rückgebaut werden, sind
wie folgt zu entsorgen:
- die Stoffe sind im Gebäude D im ersten Stock sauber,
falls notwendig auf bauseits gestellte Paletten zu
lagern.
Wenn im Weiteren nicht besonders darauf eingegangen
wird, gehen abzubrechende Teile in das Eigentum
des AN über und sind von diesem zu beseitigen.
Hierbei sind die entsprechenden Entsorgungsvorschriften
zu beachten und einzuhalten.
Sofern Schadstoffanalysen vorgeschrieben sind, sind
diese
einzurechnen und nachzuweisen. Der Nachweis der
ordnungsgemäßen Entsorgung gegenüber dem AG ist
grundsätzlich zu führen.
0.2.15 Beigestellte Stoffe und Bauteile
entfällt
0.2.16 Übernahme von Leistungen durch den AG
0.2.17 Leistungen für andere Unternehmer. Insbesondere
Schutzmaßnahmen und Baustelleneinrichtungen werden auch
von anderen Unternehmen genutzt.
0.2.18 Einstellen und Inbetriebnahme von Anlagen im
Zusammenwirken mit Dritten
entfällt.
0.2.19 Benutzung von Teilen der Leistung vor der
Abnahme
entfällt.
0.2.20 Wartung/ Instandhaltung
entfällt
0.2.21 Aufmaßverfahren, Abrechnung nach Zeichnung/
Tabellen
Die Abrechnung erfolgt nach Plan und nach Aufmaß. Die
tatsächlich ausgeführten Leistungen sind in
Aufmaßplänen, farbig, dem jeweiligen Aufmaß eindeutig
zuordenbar, darzustellen und zu dokumentieren. Die
Aufmaßpläne sind von Aufmaß zu Aufmaß fortzuschreiben.
Eine separate Vergütung für die Erstellung von Aufmaß-
plänen erfolgt nicht.
Sofern die ausgeführte Leistung nur durch örtliches
Aufmaß festzustellen ist, bzw. eine Zugänglichkeit nach
Abschluss der Maßnahme nicht mehr gegeben ist, ist
dieses vorgegeben.
Bei Entsorgungsleistungen gelten die Wiegescheine der
Entsorgungsbetriebe als Abrechnungsgrundlage.
Die Rechnungen sind aufsteigend ("kummulativ")
aufzustellen.
ATV- Allgemein: Angaben zur Ausführung
ATV- Allgemein: Ergänzungen
0.3 ATV- Allgemein: Ergänzungen
Grundsätzlich verstehen sich alle beschriebenen
Leistungen gemäß VOB betriebsfertig installiert und in
Betrieb genommen, sofern nicht ausdrücklich anders
beschrieben.
0.3.1 Bauwesenversicherung
Bauseits wird keine Bauwesenversicherung abgeschlossen.
0.3.2 Ausführungsunterlagen
Die vom Auftragnehmer verwendeten
Ausführungsunterlagen müssen den Freigabevermerk des
AG oder seines Ingenieurbüros tragen, um Verwechslungen
bei der Bauausführung zu vermeiden.
Die Freigabe der Unterlagen erfolgt innerhalb von 12
Werktagen durch den Erfüllungsgehilfen des AG.
Die Unterlagen sind nach Abstimmung mit dem Freigeber
in Papier oder digital vorzulegen. Ggf. wird ein
Datenaustauschsystem herangezogen.
Nicht freigegebene Unterlagen dürfen nicht verwendet
werden. Dies entbindet den Auftragnehmer aber nicht
von seiner eigenen Prüfungs- und Hinweispflicht. Diese
bleibt unberührt.
0.3.3 Abfälle, Müll, Reststoffe
Eigenes Restmaterial, Verschnitt, Bruch,
Verpackungsmaterial und ähnliche Müllbestandteile, die
nicht Teil von Demontageleistungen sind, sind vom AN
ohne
gesonderte Vergütung werktäglich zu entfernen. Die
einschlägigen Vorschriften über die Entsorgung von
Sondermüll sind zu beachten. Die sachgerechte
Entsorgung ist auf Verlangen nachzuweisen.
0.3.4 Vermessung
Im Rahmen der Bauausführung ist der Auftragnehmer zu
Vermessungsarbeiten verpflichtet. Hierzu zählen
insbesondere:
- zeitlich vorgezogenes Aufmaß, auch abschnittsweise
- Prüfung der Voraussetzungen
- Einmessen der Anlagen zur Ausführung der Leistungen
- Vermessung nach Fertigstellung, mit Darstellung der
tatsächlichen Toleranzen
Das Prüfen der Voraussetzungen zur Ausführung der
eigenen Leistungen hat mindestens zwei Wochen vor
Ausführung der Arbeiten zu erfolgen. Sollten hierbei
hindernde Umstände vorgefunden werden, sind diese zu
dokumentieren und dem Auftraggeber rechtzeitig
aufzuzeigen.
0.3.5 Baubesprechung/ Lean Construction
Der AN ist zur laufenden Kosten- und Terminkontrolle
mit der Bauleitung und dem Auftraggeber verpflichtet.
Die Abstimmung erfolgt nach vorheriger Übereinkunft,
mindestens vierzehntägig.
Die Teilnahme des AN bzw. eines weisungsbefugten,
deutschsprachigen Stellvertreters an den
wöchentlichen Baubesprechungen ist zwingend
erforderlich und Vertragsbestandteil.
Im weiteren ist auf Grundlage des Vertragsterminplanes
vom AN ein kontinuierliches Termincontrolling
durchzuführen.
Im Mittelpunkt steht hierbei der optimale Gesamtprozess
für alle Beteiligten mit möglichst großer Wertschöpfung
in Hinblick auf die zu sanierenden Gebäude..
0.3.6 Bautagebuch
DerAuftragnehmer ist zur Führung eines Bautagebuchs
verpflichtet.
Das Bautagebuch ist vom AN unaufgefordert
arbeitstäglich, mindestens aber wöchentlich der
Bauleitung zur Unterschrift vorzulegen. Das Bautagebuch
muss mindestens die im Folgenden genannten Eintragungen
enthalten:
Datum, Witterung,
Anzahl und Qualifikation der eingesetzten
Arbeitnehmer mit Namen,
Arbeitszeit und Pausenzeiten der eingesetzten
Arbeitnehmer,
Arbeitsleistung (aufgegliedert nach Leistung und
Bereich, d.h. Gebäudeachsen, Stockwerk, Raum, etc.),
Leistungsstand in Bezug auf die vereinbarten Termine.
0.3.7 Sichtabnahme, Leistungsfeststellung
Sämtliche Leistungen, welche zu einem späteren
Zeitpunkt nicht mehr direkt zugänglich oder sichtbar
sind, bedürfen einer Leistungsfeststellung gem. VOB/B §
4, Abs. 10. Diese ist bei der Bauleitung schriftlich,
mit
mindestens 3 AT Vorlauf, anzufordern.
ATV- Allgemein: Ergänzungen
ATV - TRGS 521
2.0 ATV - TRGS 521
Die Demontage der Dämmungen hat nach den Vorgabe der
TRGS 521 sowie der weiteren Regelungen und Merkblätter,
jeweils neuester Fassung, zu erfolgen:
Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen
(Gefahrstoffverordnung - GefStoffV), Verordnung über
Sicherheit- und Gesundheitsschutz bei der
Bereitstellung von Arbeitsmitteln und der Benutzung bei
der Arbeit, über Sicherheit beim Betrieb
überwachungsbedürftiger Anlagen und über die
Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes
(Betriebssicher-heitsverordnung BetrSichV)"
Verordnung über Arbeitsstätten
(Arbeitsstättenverordnung ArbStättV)
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf
Baustellen (Baustellen-verordnung - BaustellV)
TRGS 402 "Ermittlung und Beurteilung der Konzentration
gefährlicher Stoffe in der Luft in Arbeitsbereichen"
Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen bei Tä-
tigkeiten mit Gefahrstoffen: Inhalative Exposition"
TRGS 500 "Schutzmaßnahmen"
TRGS 555 "Betriebsanweisung und Information der
Beschäftigten"
TRGS 900 "Arbeitsplatzgrenzwerte"
TRGS 905 "Verzeichnis krebserzeugender,
erbgutverändernder oder fortpflan-zungsgefährdender
Stoffe"
TRGS 906 "Verzeichnis krebserzeugender Tätigkeiten oder
Verfahren nach §3 Abs. 2 Nr. 3 der GefStoffV"
BG-Regel: Einsatz von Schutzkleidung (BGR 189)
BG-Regel; Benutzung von Atemschutzgeräten (BGR 190)
BG-Regel: Betreiben von Arbeitsmitteln (BGR 500)
BG-Information: Verfahren zur Bestimmung von
lungengängigen Faser licht-mikroskopisches Verfahren
(BGI 505-31)
BG-Information: Getrennte Bestimmung der Konzentration
von anorganischen Fasern in Arbeitsbereichen -
Rasterelektronenmikroskopisches Verfahren (BGI 505-46)
Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz an
Arbeitsplätzen mit Arbeitsplatz-lüftung (BGR 121)
Verzeichnis zertifizierter Atemschutzgeräte (BGI 693,
alt: ZH 1/606) Verordnung über Arbeitsstätten
(Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV): §§ 45-47.
BGIA-Arbeitsmappe: Messung von Gefahrstoffen; BG/BIA-
Empfehlungen 1012 X/93 "Isolierung im Hochbau und
technische Isolierung mit Mineralwolle-Dämmstoffen"
(Anmerkung: zurückgezogen im Juni 2000)
Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften
(HVBG) - Berufsge-nossenschaftliches Institut für
Arbeitsschutz (BGIA) (Hrgs.), Arbeitschutzlösun-gen für
ausgewählte Stoffe und Verfahren, S. 126- 157; Oktober
2006; Sankt Augustin
Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften
(Hrgs.), Arbeitsmedi-zinische Vorsorge
Berufsgenossenschaftliche Grundsätze für
arbeitsmedizini-sche Vorsorgeuntersuchungen, 3.
Auflage, Gertner Verlag Stuttgart
Umgang mit Mineralwolledämmstoffen (Glaswolle,
Steinwolle), Handlungsanlei-tung der
Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (Hrsg.), Abruf-
Nr. 341 oder im Internet unter www.gisbau.de
VDI 3469 Blatt 1, Ausgabe: Weißdruck 2006, Herstellung,
Verarbeitung von fa-serhaltigen Materialien.
Grundlagen; Überblick
VDI 3469 Blatt 6, Ausgabe: Gründruck 2006, Herstellung,
Verarbeitung von Mi-neralwolle-Dämmstoffe
Gütegemeinschaft Mineralwolle: www.mineralwolle.de
ATV - TRGS 521
1 Trockenbauarbeiten Tiefgaragenabfahrt
1
Trockenbauarbeiten Tiefgaragenabfahrt
Um das Sprinklernetz im Bereich der Teifgaragenabfahrt
zu erneuern, muss die Trockenbaudecke teilweise
demontiert und montiet werden.
Gerüst wird bauseits erstellt.
Um das Sprinklernetz im Bereich der Teifgaragenabfahrt
1.1 Abbrucharbeiten
1.1
Abbrucharbeiten
1.2 Trockenbauarbeiten
1.2
Trockenbauarbeiten
2 Trockenbauarbeiten Glasaufzug 1.UG
2
Trockenbauarbeiten Glasaufzug 1.UG
Um das Sprinklernetz im Bereich der Teifgaragenabfahrt
zu erneuern, muss die Trockenbaudecke teilweise
demontiert und montiet werden.
Um das Sprinklernetz im Bereich der Teifgaragenabfahrt
2.1 Abbrucharbeiten
2.1
Abbrucharbeiten
2.2 Trockenbauarbeiten
2.2
Trockenbauarbeiten
3 Stundenlohnarbeiten und Insgemein
3
Stundenlohnarbeiten und Insgemein
Für unvorhergesehene Arbeiten
Für unvorhergesehene Arbeiten werden
Stundenlohnarbeiten zu den angebotenen Sätzen in
Auftrag gegeben.
Diese Arbeiten müssen vor Ausführung von der Bauleitung
genehmigt werden.
Die genehmigten Stundenlohnarbeiten sind täglich zur
Unterzeichnung vorzulegen.
Nicht genehmigte und unterzeichnete Stundenlohnarbeiten
werden nicht anerkannt.
Entfernungszulagen sind in die Einheitspreise
miteinzurechnen.
Für unvorhergesehene Arbeiten
3.1 Stunden
3.1
Stunden