Trockenbau
Erfurt, Zum Güterbahnhof 18, DB, GU-Ausbau
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
02 Trockenbau
02
Trockenbau
Vorbemerkungen Trockenbauarbeiten Vorbemerkungen Trockenbauarbeiten Alle Trockenbauarbeiten sind gemäß DIN 18340 sowie den anerkannten Regeln der Technik und den jeweiligen Herstellerrichtlinien auszuführen. Die Ausführung erfolgt als Systemkonstruktion unter Verwendung aufeinander abgestimmter Systemkomponenten eines Herstellers oder gleichwertig mit entsprechenden Zulassungen. Allgemeine Anforderungen: - Sämtliche Bauteile sind lot- und fluchtgerecht herzustellen. - Die jeweils zulässigen Wandhöhen, Befestigungsabstände und systembedingten Anforderungen sind einzuhalten. - Anschlüsse an angrenzende Bauteile sind fachgerecht, dauerhaft funktionsfähig und entsprechend den bauphysikalischen Anforderungen auszuführen. - Die Ausführung hat unter Einhaltung der zulässigen Ebenheitstoleranzen gemäß DIN 18202 zu erfolgen. Untergründe: - Untergründe sind vor Beginn der Arbeiten eigenverantwortlich zu prüfen. - Der Auftragnehmer hat Bedenken hinsichtlich der Ausführbarkeit, insbesondere bei ungeeigneten oder mangelhaften Untergründen, unverzüglich schriftlich gemäß VOB/B anzuzeigen. - Untergrund- und Vorleistungsmängel, die über das übliche Maß hinausgehen (z. B. Abweichungen von DIN 18202, unzureichende Ebenheit, mangelhafte Vorleistungen oder Schäden), sind nicht Bestandteil der Leistung. Anschlüsse: - Wandanschlüsse sind in der Regel starr auszuführen, sofern keine besonderen Anforderungen bestehen. - Deckenanschlüsse sind gleitend auszuführen, sofern mit Verformungen oder Durchbiegungen zu rechnen ist. - Gleitende Anschlüsse sind entsprechend den Systemvorgaben auszuführen. - Die Dimensionierung erfolgt unter Berücksichtigung der zu erwartenden Verformungen gemäß statischen Vorgaben und Ausführungsplanung. - Bei brandschutztechnischen Anforderungen sind Anschlüsse so auszubilden, dass die geforderte Feuerwiderstandsklasse auch im Anschlussbereich erhalten bleibt (systemgeprüfte Details, Nachweis durch Prüfzeugnis). Schallschutz: - Alle Trockenbaukonstruktionen sind schalltechnisch entkoppelt auszuführen. - Unterkonstruktionen sind im Anschlussbereich mit geeigneten Trennwanddichtungsbändern auszuführen. - Bei Anforderungen an den Schallschutz sind Anschlüsse und Befestigungen entsprechend den Systemvorgaben und entsprechenden Prüfzeugnissen besonders schallentkoppelt auszuführen. - Flankenübertragungen sind durch geeignete Maßnahmen zu minimieren. Bodenanschlüsse: - Anschlüsse sind unter Verwendung von Trennwanddichtungsband schallentkoppelt auszuführen. - Die Ausführung erfolgt auf Rohboden oder auf fertigem Estrich gemäß Ausführungsplanung. - Die Abstimmung der Höhenlagen und Anschlussdetails mit angrenzenden Gewerken (insbesondere Estrich und Bodenbelag) ist Bestandteil der Leistung. - Anschlussfugen zum Estrich oder Bodenbelag sind fachgerecht auszubilden. Oberflächen und Spachtelung: - Gipskartonflächen sind mindestens in Qualitätsstufe Q2 gemäß Merkblatt Bundesverband der Gipsindustrie auszuführen, sofern nichts anderes gefordert ist. - Für nachfolgende Beschichtungen oder erhöhte optische Anforderungen können höhere Qualitätsstufen erforderlich sein. - Sofern höhere Anforderungen erforderlich sind, sind diese gesondert zu vergüten. - Spachtelmaterialien sind systemgerecht gemäß DIN EN 13963 zu verwenden. Feuchtebeanspruchung: - Trockenbauflächen in Bereichen mit erhöhter Feuchtebeanspruchung sind entsprechend der Nutzung geeignet herzustellen. - Es sind geeignete Gipsplatten (z. B. imprägnierte Platten Typ H2 gemäß DIN EN 520) zu verwenden. - Die Festlegung erfolgt gemäß Regelwerken und Ausführungsplanung. - Die Oberflächen sind eben, tragfähig und zur Aufnahme nachfolgender Beläge geeignet herzustellen. Eckschutz und Kantenausbildung: - Außenecken sind mit geeigneten Eckschutzschienen auszubilden (z. B. verzinkt oder kunststoffbeschichtet). - Kanten sind lot- und fluchtgerecht sowie stoßfest herzustellen. - Die Ausführung ist Bestandteil der Leistung und wird nicht gesondert vergütet. Verstärkungen / Lastabtrag: - Zur Aufnahme von Lasten aus Einrichtungen und Einbauten sind geeignete Verstärkungen vorzusehen. - Die Ausführung erfolgt gemäß Ausführungsplanung, z. B. mit UA-Profilen, Traversen oder systemgebundenen Verstärkungselementen. - Anordnung und Dimensionierung richten sich nach den zu erwartenden Lasten und Herstellervorgaben. - Lieferung und Einbau sind Bestandteil der Leistung. - Freie Wandenden sind verstärkt und geschlossen auszubilden. - Erforderliche Verstärkungen sind Bestandteil der Leistung, sofern nicht gesondert ausgeschrieben. -Verstärkungen für Türen sind entsprechend den Türlasten auszuführen. Dämmstoffe: - Dämmstoffe sind dicht gestoßen, hohlraumfrei und abrutschsicher zu verlegen. - Es sind nichtbrennbare Dämmstoffe zu verwenden, sofern nichts anderes gefordert ist. Durchdringungen: - Öffnungen und Durchdringungen für Installationen sind fachgerecht herzustellen, sofern aus den Planunterlagen ersichtlich. - Schall- und brandschutztechnische Anforderungen sind einzuhalten. - Erforderliche Zusatzmaßnahmen sind Bestandteil der Leistung. Ausführungshinweis: Aufgrund der Tatsache, dass viele Anschlüsse am Holztragwerk befestigt werden, sowie auf den Holz-Beton-Verbund-Decken (HBV) ist besondere Sorgfalt bei der Ausführung der Befestigungsmittel geboten. Die Befestigung erfolgt teilweise an Baubuche-Stützen- und Unterzügen sowie an Unterzügen aus Fichten-Holz. Koordination: - Die eigenverantwortliche Koordination mit allen angrenzenden Gewerken ist Bestandteil der Leistung. - Dies betrifft insbesondere Schnittstellen zu Sanitär-, Elektro- und Lüftungsinstallationen sowie angrenzenden Ausbaugewerken. Nachweise: - Technische Datenblätter, Systemnachweise und Prüfzeugnisse der eingesetzten Materialien sind auf Verlangen vorzulegen. - Bei geforderten bauphysikalischen Eigenschaften (z. B. Schall- oder Brandschutz) sowie Einbruchschutz sind entsprechende Nachweise zu erbringen. Vergütung und Leistungsumfang: Die in diesen Vorbemerkungen beschriebenen Leistungen, Anforderungen und Nebenleistungen sind Bestandteil der jeweiligen Positionen und gelten als mit den Einheitspreisen abgegolten, sofern in den Einzelpositionen nichts anderes angegeben ist. Dies umfasst insbesondere auch alle zur vollständigen, funktionsgerechten und fachgerechten Ausführung erforderlichen Nebenarbeiten, Hilfsleistungen sowie Materialien, auch wenn diese im Einzelnen nicht gesondert beschrieben sind. Hierzu zählen insbesondere Anschlüsse, Befestigungen, Verstärkungen, Dichtungsbänder, Eckschutzschienen, Anpassarbeiten, Durchdringungen sowie sonstige systembedingte Zusatzleistungen. Ebenfalls eingeschlossen sind alle erforderlichen Arbeits- und Schutzgerüste, Arbeitsbühnen, Hebezeuge sowie sonstige Hilfsmittel. Ein gesonderter Vergütungsanspruch hierfür besteht nicht. Geltung: Diese Vorbemerkungen gelten für alle nachfolgenden Trockenbaupositionen, auch wenn dies in den Einzelpositionen nicht gesondert aufgeführt ist. Anforderungen sowie Oberflächenbeschaffenheiten von Wänden, Vorsatzschalen, Installationswänden sowie andere in Trockenbau ausgeführten Flächen, sind den Grundrissen und Wandübersichten zu entnehmen. Siehe: Anlage A.15.03_520 Wände
Vorbemerkungen Trockenbauarbeiten
02.01 Wände
02.01
Wände
02.02 Vorsatzschale
02.02
Vorsatzschale
02.03 Installationswände
02.03
Installationswände
02.04 Türöffnungen und Laibungen
02.04
Türöffnungen und Laibungen
02.05 Brandschott
02.05
Brandschott
02.06 Deckenschürze
02.06
Deckenschürze
02.07 Durchführungen
02.07
Durchführungen
02.08 Abhangdecke
02.08
Abhangdecke
02.09 Stürze über Systemtrennwänden
02.09
Stürze über Systemtrennwänden
02.10 Revisionsöffnungen
02.10
Revisionsöffnungen
02.11 Wandverstärkungen
02.11
Wandverstärkungen
02.12 Akkustikpanele
02.12
Akkustikpanele
02.13 Sonderkonstruktionen
02.13
Sonderkonstruktionen
02.14 Zulage Spachtelung
02.14
Zulage Spachtelung