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Kalkulationsangebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Beschreibung der Baumaßnahme
Die Stadt Waltrop plant die Erneuerung der abgängigen Waschbetonfassade
des Theodor-Heuss-Gymnasiums in Waltrop durch eine Vorhangfassade aus
Faserzementplatten.
Hierzu wird die Fassade eingerüstet und der Baubereich mit Bauzaun
gesichert. Die Fassadenelemente werden nach Entfernung der
PCB-belasteten Fugen demontiert und entsorgt.
Die Ausführung erfolgt in drei Bauabschnitten gem. der Bauablaufplanung,
da der lärmintensive Rückbau der Fassade innerhalb der Sommerferien
erfolgen muss. Das Leistungsverzeichnis ist dahingehend entsprechend
unterteilt.
Im Bereich der Grünfläche wird die Baustelleneinrichtung aufgestellt und
verbleibt dort über die gesamte Bauzeit. Beanspruchte Rasenflächen sind
mittels Stahlplatten zu schützen.
Der erste BA befindet sich auf der gegenüberligenden Gebäudeseite. Dort
ist für die Bauzeit eine separate kleinere Baustelleneinrichtung
herzustellen.
Eine Zerkleinerung mit Brechen der Fassadenelemente auf dem Gelände der
BE ist möglich, sofern diese Arbeiten innerhalb der Sommerferien
erfolgen. Anderenfalls müssen die Elemente verladen und auf einem
Geländer des AG zerkleinert werden.
Im Zuge der Baumaßnahme ist auch die Errichtung eines Aufzuges auf der
Schulhofseite (Eckbereich zw. dem 2. und 3. BA ) geplant.
Bei der Ausführung der Arbeiten ist zu beachten, dass keine Gefährung
von Schülern und Passanten erfolgen darf. Der abgeplante Bauzaun ist
stets verschlossen zu halten. Dies betrifft insbesondere auch den
Baustellenverkehr. Beim Rangieren ist stets ein Sicherungsposten
vorzuhalten.
Folgende Gewerke werden zur Umsetzung der Maßnahme ausgeschrieben:
- Abbrucharbeiten, Schadstoffsanierung
- Baustelleneinrichtung, Rohbau, Erdbau, Betonsanierung
- Gerüstbau, Baustellensicherung
- Fassadenbau einschl. Sockelarbeiten sowie Fenster- und
Türumbauarbeiten
- Dachdeckerarbeiten
- Betonsanierungs- und Rohbauarbeiten
Diese Ausschreibung umfasst die FASSADENBAUARBEITEN.
Unmittelbar nach der Auftragsvergabe hat der AN ein Aufmaß durchzuführen
und anschließend zügig mit der Statik sowie Werk- und Montageplanung zu
beginnen, damit die Fassadenarbeiten unmittelbar nach dem Rückbau der
Waschbetonfassade beginnen können. Der Terminplan ist zwingend zu
beachten. Auch die Prüfzeit des Prüfstatikers von bis zu 7 Wochen ist zu
berücksichtigen.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV)
Vorgehängte Hinterlüftete Fassaden nach DIN 18351
ZTV 01 Allgemeines
Die nachfolgenden Titel beschreiben die Fassadenbekleidungsarbeiten von
Wand- und Untersichtsflächen mit großformatigen Faserzementtafeln auf
einer Aluminium-Unterkonstruktion. Die Dämmung hat mittels Mineralwolle,
Brandverhaltensklasse DIN EN 13501-1 A1 (nichtbrennbar), zu erfolgen.
Brandriegel sind gem. Planung einzubauen.
Unterschiedliche Plattenarten sind vorgesehen, diese sind im Vorfeld
durch den AG zu bemustern und freizugeben. Im unteren Bereich sind diese
als ballfurfsicher mit entsprechender Stärke einzubauen.
Im Sockelbereich erfolgt eine Abdichtung mit PMBC, auf die
XPS-Dämmplatten verklebt werden. Darauf sind dann Faserzementtafeln zu
kleben.
Sämtliche Höhen und Abmessungen sind der Planung zu entnehmen. Zudem ist
eine Stückliste begefügt, aus der die Abmessungen der Einzelplatten zu
entnehmen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Liste nur eine
Ergänzung der Ausschreibung darstellt und nicht für die Bestellung der
Platten vorgesehen ist. Die genauen Abmessungen sind im Zuge der Werk-
und Montageplanung nach Erstellung des Aufmaßes zu definieren.
Des weiteren sind die Erneuerung von Fensterpaneelen, Fenster sowie
Türen in der Ausschreibung mit enthalten.
Schutzmaßnahmen der Fenster einschließlich angrenzender Bauteile sind,
sofern nicht gesondert ausgeschrieben, mit einzukalkulieren.
ZTV 02 Technische Grundlagen
Technische Grundlagen für die Ausführung der nachstehenden Leistung sind
die VOB,
DIN 18351 Vorgehängte Hinterlüftete Fassaden, sowie alle einschlägigen
DIN-Normen, Gütebestimmungen und Verarbeitungsrichtlinien, auch der
Hersteller, in ihrer jeweils neuesten Fassung. Alle Formteile sind den
örtlichen Gegebenheiten vorschriftsmäßig und optisch einwandfrei
anzupassen.
ZTV 03 Güteanforderungen
Es sind nur Baustoffe und Fertigteile zu verwenden, die den
DIN-Vorschriften oder besonderen Zulassungen entsprechen und den
Forderungen der Gewerbeaufsicht bezüglich toxischer Unbedenklichkeit
entsprechen. Datenblätter und Zulassungen sind vorzulegen. Zum Nachweis
sämtlicher verarbeiteten Materialien sind zudem die Lieferscheine
vorzulegen.
ZTV 04 Verbindungsmittel
Sämtliche Befestigungs- und Verbindungsteile sind nicht rostend und gem.
statischen Vorgaben vorzusehen. Sie sind so zu wählen, dass
Kontaktkorrosion vermieden wird. Die Nietenköpfe zur Befestigung der
Faserzementtafel sind im Farbton der Platten beschichtet einzubauen. Die
Konsolen sind mit Verankerungsmitteln aus Edelstahl zu befestigen.
ZTV 05 Sicherung gegen Windsog
Alle Konstruktionsteile sind, auch wenn im Leistungsverzeichnis nicht
ausdrücklich vermerkt, durch geeignete Mittel gegen Windsog zu sichern.
ZTV 06 Materialstärken und Befestigung
Die Stärken sämtlicher Bauteile und Befestigungen, sowie Anzahl und
Anordnung der Befestigungsmittel sind eigenverantwortlich festzulegen
und müssen mindestens den Anforderungen der DIN bzw. den
Herstellerrichtlinien entsprechen, soweit nicht im Leistungsverzeichnis
höhere Anforderungen gestellt sind.
Die Halterungen / Konsolen sind aus Edelstahl auszubilden, da diese über
eine deutlich niedrigere Wärmeleitfähigkeit verfügen im Vergleich zu
Alu-Halterungen.
ZTV 07 Dehnung
Erforderliche Dehnungsfugen sind eigenverantwortlich in Anzahl und
Anordnung an den entsprechenden Bauteilen anzuordnen.
Die Platten sind mit ausreichend Fest- und Gleitpunkten gem.
Herstellervorgabe zu befestigen. Dies ist in der Werkplanung detailliert
mit darzustellen.
ZTV 08 Zusammenfügen der Teilanlagen
Leistungen, die für das Zusammenfügen der Teilanlagen, für die Übergänge
zu den angrenzenden Bauteilen anderer Gewerke erforderlich sind oder
Konstruktionsteile, insbesondere Befestigungsmaterialien, Kleinteile
oder ähnliches, die zur funktionsgerechten und mängelfreien
Vertragserfüllung (Herstellung einer funktionsfähigen Gesamtanlage)
notwendig sind, sind, auch wenn sie in der Leistungsbeschreibung keine
besondere Erwähnung gefunden haben, mit den Einheitspreisen der
aufgeführten Einzelpositionen abgegolten.
ZTV 09 Nebenleistungen
Ergänzend zur VOB sind nachfolgende Leistungen Nebenleistungen, die
nicht besonders vergütet werden. Diese Leistungen sind in die
Einheitspreise einzukalkulieren.
1. Alle sich aus den Allgemeinen Regelungen für Bauarbeiten jeder Art
und den ZTV ergebenden Leistungen sind Nebenleistungen, sofern sie im
Leistungsverzeichnis keine besondere Erwähnung gefunden haben.
2. Höhenfestpunkte
Herstellen der erforderlichen und zusätzlichen Höhenfestpunkte, die zur
Durchführung der eigenen Leistung erforderlich sind.
3. Arbeitssicherung
Die Sicherung der eigenen Arbeitsleistung liegt in der Verantwortung des
Auftragnehmer, einschließlich Maßnahmen zum Verhindern nachteiliger
Auswirkungen auf die Leistung aufgrund von Witterungsverhältnissen, z.
B. Feuchtigkeit und Nässe, Schnee und Eis, scharfer Wind. Gedämmte
Fassadenbereiche sind zeitnah nach dem Einbau der Dämmung zu
verschließen.
4. Anarbeiten und Eindichten
Zum Leistungsumfang gehört auch das Anarbeiten und Eindichten aller
Durchführungen, sowie die erforderlichen An- und Abschlüsse jeglicher
Art.
Beschreibung der Baumaßnahme
01 Fassadenerneuerung THG Waltrop - BA1
01
Fassadenerneuerung THG Waltrop - BA1
01.04 Fenster, Türen, Sonnenschutz
01.04
Fenster, Türen, Sonnenschutz
01.06 Arbeiten auf Anordnung des AG
01.06
Arbeiten auf Anordnung des AG
02 Fassadenerneuerung THG Waltrop - BA2
02
Fassadenerneuerung THG Waltrop - BA2
02.04 Fenster, Türen, Sonnenschutz
02.04
Fenster, Türen, Sonnenschutz
02.06 Arbeiten auf Anordnung des AG
02.06
Arbeiten auf Anordnung des AG
03 Fassadenerneuerung THG Waltrop - BA3
03
Fassadenerneuerung THG Waltrop - BA3
03.03 Fenster, Türen, Sonnenschutz
03.03
Fenster, Türen, Sonnenschutz
03.05 Arbeiten auf Anordnung des AG
03.05
Arbeiten auf Anordnung des AG