Kunststoff-Fenster/-Türen mit Sonnenschutz + Absturzsicherung
Niederkassel-Rheidt
Um Ihr Angebot auszufüllen und abzugeben, . Erfahren Sie hier mehr darüber, wie Sie mit Cosuno neue Ausschreibungen finden können.

Angebot einreichen

bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
16 Kunststoff-Fenster
16
Kunststoff-Fenster
Bauvorhaben: Neubau einer Seniorenresidenz mit 96 vollstationären Pflegeplätzen sowie 16 Kurzzeitpflege- plätze Auftraggeber: Cureus West GmbH Karl-Breuing-Str. 4 45770 Marl 1.1. Projektbeschreibung 1.2. Lage des Grundstücks Der Standort des zu errichtenden Bauvorhabens befindet sich in Niederkassel. Die Anschrift des Baugrundstückes lautet: Marktstraße 102 53859 Niederkassel 1.1.3. Bestand Das Grundstück ist unbebaut. Die Rohbauarbeiten werden zum Teil parallel zu den Arbeiten der Aussenentwässerung stattfinden. 1.1.4. Städtebauliches Konzept Das insgesamt 4 - geschossige Gebäude (EG, 1.OG, 2.OG, STG) mit Teilunterkellerung ist mit einem Flachdach geplant. 1.1.5. Verkehrstechnische Erschließung Die verkehrstechnische Erschließung erfolgt über "Marktstraße". 1.2. Planungskonzept, Projektdaten Grundlage für die funktionsgerechte Planung sind die Vorschriften der derzeit gültigen Heimmindestbauverordnung, die darüber hinausgehenden Vorschriften des Bundeslandes und der DIN 18040; sowie alle weiteren zur Errichtung des funktionstüchtigen Gebäudes gültigen DIN-Vorschriften, Normen und Gesetzgebung
Bauvorhaben:
Ausschreibung: Im Text des Leistungsverzeichnisses wird aus Gründen der Vereinfachung auf selbstverständliche Ausdrücke wie z. B.: liefern, fachgerecht, usw. verzichtet. Die Ausführung jeder Position versteht sich demnach als die vorschriftsmäßige, ordentliche und gebrauchsfähige Erbringung der geforderten Leistung einschließlich aller notwendigen, aber nicht immer besonders erwähnten Nebenleistungen und Materiallieferung. Die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Fabrikate gelten als Qualitätsbeispiel und schaffen für alle Bieter eine einheitliche Kalkulationsgrundlage. Sie werden durch Angebotsabgabe Bestandteil des Angebotes. Der Anbieter hat die Möglichkeit, ein gleichartiges Erzeugnis anzubieten,  wobei der Nachweis der Gleichwertigkeit durch den Auftraggeber verlangt werden kann. Die Bauleitung behält es sich vor, von allen zur Anwendung kommenden Stoffe Proben zu entnehmen und auf Qualität und Eignung prüfen zu lassen. Die Leistungsbeschreibung dient der Preisfindung. Erkennt der Anbieter, dass Leistungen nicht erschöpfend beschrieben sind, so hat er dieses schriftlich mitzuteilen. Art der Positionen: Eventualposition mit Gesamtpreis (Bedarfsposition): Eventualposition mit GP sind als solche im LV gekennzeichnete Positionen ohne Gesamtpreisansatz, bei denen zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht feststeht, ob bzw. von wem und in welchem Umfang sie zur Ausführung kommen. Die Entscheidung über die Ausführung der Eventualpositionen (Bedarfspositionen) trifft der Auftraggeber bei der Vergabe bzw. während der Bauzeit. Eventualpositionen (Bedarfspositionen) sind als Gesamtpreis anzubieten. Eventualposition ohne Gesamtpreis: Eventualpositionen ohne GP sind als solche im LV gekennzeichnete Positionen ohne Gesamtpreisansatz, bei denen zum Zeitpunkt der Auftragserteilung nicht feststellbar ist, ob und in welchem Umfang sie zur Ausführung kommen. Eventualpositionen sind nur als E.P. anzubieten, nicht als Gesamtpreis. Alternativposition: Alternativpositionen sind als solche im LV gekennzeichnete Positionen ohne Gesamtpreisansatz. Sie können anstelle einer oder mehrerer anderer Grundpositionen zur Ausführung vorgesehen werden. Die Entscheidung hierüber trifft der Auftraggeber in der Regel bei der Auftragserteilung. Ist die Entscheidung ausnahmsweise, z. B. aus technischen Gründen, erst nach der Auftragserteilung möglich, wird der AN rechtzeitig vom Auftraggeber darüber informiert. Alternativpositionen sind nur als E.P. anzubieten, nicht als Gesamtpreis. Ablauf: Sämtliche Leistungen sind sach- und fachgerecht entsprechend der DIN - Normen, der Herstellerrichtlinien und den allgemein anerkannten Regeln der Technik auszuführen. Es sind  Bautagesberichte (einschl. Fotodokumentation) zu erstellen, die mindestens wöchentlich einzureichen sind. Der Auftragnehmer hat sämtlichen anfallenden Bauschutt und Baustellenabfälle, die durch ihn verursacht wurden (Reste und Verpackungen, usw.), in regelmäßigen Abständen zu beseitigen, andernfalls wird dies durch den Auftraggeber, bzw. durch den Auftraggeber beauftragte Fremdfirmen auf Kosten des Auftragnehmers veranlasst. Für die beschriebenen Reinigungs-, Endschichtungs- und Entsorgungspositionen wird auf die gültigen Gesetze, örtlichen Verordnungen, Satzungen und Transportbestimmungen verwiesen, die bei den zuständigen Behörden zu erfragen sind. Behördliche Forderungen und Auflagen sind, soweit nicht besonders beschrieben, entsprechend einzukalkulieren. Alle Leistungen umfassen auch die Lieferung der dazugehörigen Stoffe und Bauteile, einschl. Abladen und lagern auf der Baustelle, wenn nicht anderes ausgeschrieben ist. Alle ausgeschriebenen Leistungen verstehen sich als abnahmefähig, in  fix- und fertiger, fachgerechter Ausführung inkl. aller erforderlichen Materialien und Hilfsstoffe, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes ausgeschrieben. Die Anlieferung aller zum Einsatz kommenden Werkstoffe und Materialien muss in der Originalverpackung erfolgen. Es sind die Richtlinien des Werkstoffherstellers zu berücksichtigen. Bei Systemaufbauten dürfen nur die Stoffe eines Herstellers verwendet werden. Für alle einzubauenden Materialien sind vor Einbau Produktatenblätter bzw. Zulassungen einzureichen! Sämtliche für die Erstellung der auszuführenden Arbeiten erforderlichen Baustelleneinrichtungsmaßnahmen, die nachfolgend nicht gesondert aufgeführt sind, gelten als Nebenleistung und werden nicht gesondert vergütet. Entsprechend benötigte Hebezeuge sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Eine mögliche Nutzung des Baukranes seitens des Rohbauunternehmers ist eigenverantwortlich abzustimmen. Beschädigungen an den Zufahrts-, Rad- und Gehwegen sind vom AN durch geeignete Maßnahmen zu vermeiden. Das Beseitigen von eventuell entstehenden Schäden geht zu Lasten des AN. Das Gebäude ist bauseitig mit einem Bauzaun versehen. Der AN hat diesen entsprechend zu unterhalten und nach Beendigung seiner Arbeiten stets zu schließen. Das Anbringen von Werbeschildern an vorgenanntem Bauzaun ist aus statischen Gründen untersagt. Der Bieter hat  sich vor Abgabe des Angebotes über die Örtlichkeiten zu informieren (Zufahrtswege, Stellplätze Baustelleneinrichtung usw.) Besondere Hinweise: Werkstattpläne aller wesentlichen Bereiche und Anschlusspunkte hat der Auftragnehmer auf Verlangen rechtzeitig vor Ausführung in Abstimmung mit dem Auftraggeber und übrigen Projektbeteiligten anzufertigen und zur Freigabe vorzulegen. Es sind  Bautagesberichte (einschl. Fotodokumentation) zu erstellen, die mindestens wöchentlich einzureichen sind. Für alle einzubauenden Materialien sind dem Auftraggeber unaufgefordert vor dem jeweiligen Einbau Produktatenblätter, Zulassungen, Prüfzeugnisse etc. einzureichen! Der AN verpflichtet sich, einen der deutschen Sprache mächtigen örtlichen Fachbauleiter zu benennen, welcher ständig während der Ausführungen der Leistungen vor Ort ist und an den Baubesprechungen (ca. 1 x pro Woche) teilnimmt. Ist im LV die Erstellung und Vorlage von Revisionsunterlagen gefordert, so sind diese vollständig vor, spätestens jedoch mit der Schlussrechnung einzureichen. Hierzu gehören auch oben genannte Nachweise etc. Wir weisen an dieser Stelle darauf hin, dass die Leistung erst nach Vorlage der Revisionsunterlagen -die sonstige Fertigstellung vorausgesetzt- komplett erbracht sind. Einwände oder Bedenken gegen das vorliegende Leistungsverzeichnis oder einzelne Positionen in technischer Hinsicht sind vom Bieter bei Abgabe seines Angebots in schriftlicher Form vorzubringen und zu begründen. Im Auftragsfalle sind Preise für nicht im LV angebotene Leistungen unbedingt vor Ausführung anzubieten; versäumt der AN dieses, setzt der AG marktübliche Preise nach billigem Ermessen ein. Mit seiner Unterschrift unter das ausgefüllte Leistungsverzeichnis erkennt der Auftragnehmer/Bieter an, dass diese Vorbemerkungen Bestandteil seines Angebotes sind und in den Einheitspreisen enthalten sind. Ort, Datum, Stempel, Unterschrift des Bieters
Ausschreibung:
DGNB-Zertifizierung übergreifende Anforderungen für die Ausschreibung _______________________________________________________ _____________________ Für das Bauvorhaben der CUREUS GmbH soll der QNG-Siegel Plus Standard (V1.3) umgesetzt werden. Das "Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude" ist ein staatliches Qualitätssiegel für Gebäude. Voraussetzung für die Vergabe des QNG-Siegels ist ein Nachweis der Erfüllung allgemeiner und besonderer Anforderungen an die technischen, funktionalen, ökologischen, soziokulturellen und ökonomischen Qualitäten des Gebäudes, sowie an die Qualitäten der Planungs- und Bauprozesse auf Grundlage einer unabhängigen Prüfung. Das Qualitätssiegel wird in Plus und Premium vergeben. Zertifizierung gemäß DGNB (Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen) Für die Vergabe des QNG-Siegels ist eine Nachhaltigkeitszertifizierung, auf Grundlage eines bei der deutschen Akkreditierungsstelle registrierten Nachhaltigkeitsbewertungssystems, erforder-lich. Das o.g. Bauvorhaben wird nach den Kriterien der DGNB (Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen) bewertet und zertifiziert. Mit der Zertifizierung gemäß DGNB V2018 (Neubau Wohngebäude) soll mindestens die Auszeichnungsstufe Silber erreicht werden. 1. Anforderungen an Materialien/Produkte/ Baustoffe Für eine erfolgreiche Zertifizierung ist generell sicherzustellen, dass die eingesetzten Baustoffe und Bauprodukte (einschließlich der verwendeten Hilfsmaterialien) für die gesamte Dauer der geplanten Nutzung gesundheitlich unbedenklich sind. Ebenso ist sicherzustellen, dass diese robust, wartungsarm und umweltverträglich sind, sowie der Ressourcenverbrauch und die Risiken für Grund- und Oberflächenwasser, Boden und Luft minimiert werden und eine gute Recycling- und Demontagefreundlichkeit der eingesetzten Produkte besteht. Entsprechend sind die Bauverfahren und Bauausstattungen energie- und wassersparend auszuwählen. Für dieses Bauvorhaben soll grundsätzlich, gemäß der Anforderungen nach DGNB, das Qualitätsniveau 2 (QN 2), für Baustoffe, Materialien und Produkte eingehalten werden. Die Anforderungen an die eingesetzten Baustoffe, Materialien und Produkte sind vom AN zu beachten und umzusetzen Zudem ist die Einhaltung der Anforderungen an Baustoffe, Materialien und Produkte gemäß QNG sicherzustellen. Zum Nachweis, dass die Anforderungen an die Schadstoffvermeidung eingehalten werden, verpflichtet sich der AN hiermit vertraglich, die beschriebenen Qualitätsanforderungen zu kennen und im Rahmen der Produktauswahl einzuhalten. Der AN verpflichtet sich zudem, nach Fertigstellung der Leistungen deren Erfüllung schriftlich zu erklären. Hinsichtlich materialökologischer Prüfungen sind die mindestens folgende Dokumente und Informationen seitens Auftragnehmer einzureichen: Hersteller & Produktname Angaben zum Einsatzort verbaute Menge Sicherheitsdatenblätter Technische Produktdatenblätter Herstellererklärungen EPD (Environmental Product Declaration) Es sind alle Baustoffe/ Materialien/ Produkte der folgenden Flächen zu beachten: Bodenaufbauten inkl. Gründungen Außenwandaufbauten Innenwandaufbauten Deckenaufbauten Dachaufbauten Tiefgaragen Die zur Prüfung erforderlichen Nachweise sind 4 Wochen VOR Einbau bei der Objektüberwachung oder Bauleitung zur Übergabe an den Auditor einzureichen. Der AN ist dafür verantwortlich, dass sich auch ggf. zu beauftragende Nachunternehmer ebenfalls an diese Bedingungen halten. Die Materialien dürfen erst nach Freigabe durch den AG bzw. die von ihm beauftragte Bauleitung eingesetzt werden. 1.1 Hölzer und Holzwerkstoffe Für die Anforderungen des Qualitätssiegel Nachhaltige Gebäude sowie für die DGNB -Zertifizierung ist die Verwendung von zertifiziertem Holz erforderlich. In Summe müssen mindestens 50% der neu eingebauten Hölzer, Holzprodukte und / oder Holzwerkstoffe nachweislich aus nachhaltiger Forstwirtschaft stammen. Die Gesamtbetrachtung erfolgt für alle verbauten Hölzer bis zu den Innenzargen, Türen, Holztreppen, Holzfensterbänke usw.) 1.1.1 Hölzer Belegt werden kann die Erfüllung der Anforderung durch: PEFC-Zertifikate (Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes) FSC-Zertifikate (Forest Stewardship Council) vergleichbare Zertifikate oder Einzelnachweise, die bestätigen, dass die für das jeweilige           Herkunftsland geltenden Kriterien des PEFC oder FSC erfüllt werden Auflistung des verbauten Holzes Schlussrechnungen und Leistungsverzeichnisse Lieferscheine mit CoC-Nummer Die CoC (Chain of Custody) Nummer muss mit den Lieferscheinen übereinstimmen. 1.1.2 Holzwerkstoffe mit FSC-Mix Insofern Holzwerkstoffe nur teilweise einen Holzanteil aus nachhaltiger Waldbewirtschaftung aufweisen, ist das entsprechend anteilige Volumen anzusetzen, bspw. 70% bei "FSC-Mix" oder Certified Content CC bei dem PEFC-Zertifikat. Erforderlich sind diesbezüglich die folgenden Nachweise: Auflistung aller verwendeten Holzprodukte oder holzbasierenden Materialien nach Gewerken inkl. Angaben über den prozentualen Anteil am Gesamtvolumen und die vorhandenen Zertifikate PEFC-Zertifikate (Programme für Endorsment of Forest Certification Schemes) FSC-Zertifikate (Forest Stewardship Council) ggf. vergleichbare Zertifikate oder Einzelnachweise, die bestätigen, dass die für das jeweilige Herkunftsland geltenden Kriterien des PEFC oder FSC erfüllt werden Schlussrechnungen und Leistungsverzeichnisse der Gewerke mit den relevanten Materialien in Auszügen Lieferschein der zertifizierten Hölzer bzw. Holzwerkstoffe Zur Nachweisführung sind somit die gesamte, verbaute Menge des Holzes / Holzwerkstoffe, Zertifikate (inklusive des Anteils des zertifizierten Holzes z.B. FSC.Mix oder PEFC) und die Lieferscheine für das gesamte verbaute Holz, zu liefern. 1.2 Weitere Anforderungen zur Material- und Baustoffbeschaffung gem. DGNB Es dürfen zudem nur Baustoffe verwendet werden, die frei von Kinder- und Zwangsarbeit hergestellt wurden und ein illegaler Rohstoffabbau /-herstellung ausgeschlossen ist. Dies gilt auch für die Verwendung von Natursteinen. Bei Verwendung von Natursteinen aus Ländern der EU werden die Mindest- sowie die inhaltlichen Anforderungen als umgesetzt angenommen. Als Nachweis ist eine Herstellererklärung vorzulegen, die die Einhaltung der Mindestanforderungen bestätigt sowie, dass sämtliche Herkunfts- und Verarbeitungsorte in Ländern der EU liegen. Für Natursteine aus NICHT-EU-Staaten muss nachgewiesen werden, dass die Anforderungen der ILO-Konvention 182 erfüllt sind und dass unangekündigte, unabhängige Kontrollen in den Steinbrüchen stattfinden (Label WiN=WiN Fair Stone). 2 Anforderungen Bauprozess  Baustelle Im Rahmen der Erfüllung der Zertifizierbarkeit nach DGNB müssen zudem folgende weitere Aspekte während des Bauprozesses berücksichtigt und nachgewiesen werden. 2.1 Lärmarme Baustelle Die durch Baumaßnahmen in den Objekten ausgelösten Lärmimmissionen dürfen zu keiner übergesetzlichen Beeinträchtigung der benachbarten Gebiete führen. Es sind grundsätzlich lärmarme Geräte und Maschinen einzusetzen. Soweit dennoch Arbeiten durchzuführen sind, die das Umfeld wesentlich stören können, ist der Zeitpunkt und Modus dieser Arbeiten mit dem AG zuvor abzustimmen. Bei der Ausführung sind umweltfreundliche Technologien und Geräte einzusetzen. 2.2 Staubarme Baustelle Unnötige Staubentwicklung ist durch zusätzliche, geeignete Maßnahmen, wie z. B: Befeuchten, Abdecken, Einsatz von Absauggeräten, etc., zu vermeiden. Stäube sind an der Entsteh-ungsstelle möglichst vollständig zu erfassen und gefahrlos zu entsorgen. Die Ausbreitung des Staubs auf unbelastete Arbeitsbereiche muss verhindert werden, soweit dies technisch möglich ist. Ablagerungen sind zu vermeiden. Geräte und Maschinen sind vor Einsatz auf technisch einwandfreien Zustand zu überprüfen. 2.3 Abfallarme Baustelle Grundsätzlich soll der Anfall von Abfall und Reststoffen unter Einsatz der besten verfügbaren Techniken auf ein Minimum eingeschränkt werden. Der AN hat alle anfallenden Baustellenabfälle arbeitstäglich selbst zu entsorgen. Die Arbeitsplätze sind unverzüglich nach Beendigung der Arbeiten zu reinigen und in einem ordnungsgemäßen Zustand zu übergeben. Die nach den abfallrechtlichen Bestimmungen und gesetzlichen Mindestvorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetz zum Nachweis einer ordnungsgemäßen Entsorgung erforderlichen Erklärungen, Bestätigungen, Belege usw. sind auf Anforderung dem AG vorzulegen oder in Kopie zukommen zu lassen. Die Baustoffe müssen mindestens in mineralische Abfälle, Wertstoffe (Metall, Beton, Holz, MW, Erdstoffe, Stahl), Problemabfälle und gefährliche Abfälle getrennt werden. Gemischte Baustellenabfälle sind nachweislich zu minimieren und alle Arbeitskräfte bzw. am Bauprozess Beteiligten des AN gezielt auf die Abfalltrennung einzuweisen und zu schulen. Im Falle von Abbrucharbeiten, soll stets ein selektiver Abbruch erfolgen, um die Entfernung und sichere Handhabung von Gefahrstoffen zu ermöglichen und weiterhin eine Erleichterung der Wiederverwendung und des hochwertigen Recyclings durch selektive Entnahme von Materialien mittels Sortiersysteme für Bau- und Abbruchabfälle zu ermöglichen. 2.4  Boden- und Grundwasserschutz Weiterhin sind der Boden und das Grundwasser vor schädlichen Stoffeinträgen und chemischen sowie mechanischen Einflüssen durch die Baumaßnahme zu schützen. Ziel ist es, den Boden nach Beendigung möglichst in seinen ursprünglichen Zustand zurückzuversetzen. Dabei sind gewachsene Bodenschichten besonders zu schützen. Um Boden und Grundwasser vor schädlichen Stoffeinträgen zu schützen, müssen Stoffe vermieden werden, die den Boden, das Wasser bzw. die Umwelt gefährden. Es darf auf keine Stoffe mit der chemikalienrechtlichen Kennzeichnung "umweltgefährlich" zurückgegriffen werden. Für unvermeidbare, umweltgefährliche Baumaterialien wie z. B. nicht ausgehärtete Epoxid-harze, muss auf der Baustelle sichergestellt werden, dass diese Stoffe nicht in Kontakt mit der Umwelt kommen. Anlagen werden zum Bauvertrag ausgehändigt: Anlage 1  Anforderungen DGNB (Neubau Wohngebäude V2018) zu ENV1.2 Anlage 2  Anforderungen QNG Schadstoffvermeidung (Anhang Dokument 313) Version     1.3 / gültig ab 03/2023 Mit seiner Unterschrift unter das ausgefüllte Leistungsverzeichnis erkennt der Auftragnehmer/Bieter an, dass diese ZTV zur Nachhaltigkeit Bestandteil seines Angebotes und in den Einheitspreisen enthalten sind. _______________________________________ Ort, Datum, Stempel, Unterschrift des Bieters
DGNB-Zertifizierung
Nachfolgend aufgeführte Unterlagen sind dem Leistungsverzeichnis beigefügt und bei der Kalkulation zu beachten: Anlagen: Positionspläne Fenster Pos.-F_RHEI-AF-01, KG, BT A-B, 1_100, 2026-02-06 Pos.-F_RHEI-AF-02, EG, BT A-B, 1_100, 2026-02-06 Pos.-F_RHEI-AF-03, 1.OG, BT A-B, 1_100, 2026-02-06 Pos.-F_RHEI-AF-04, 2.OG, BT A-B, 1_100, 2026-02-06 Pos.-F_RHEI-AF-05, STG, BT A-B, 1_100, 2026-02-06 Pos.-F_RHEI-AF-20, Ansichten 1, BT A-B, 1_100, 2026-02-06 Pos.-F_RHEI-AF-21, Ansichten 2, BT A-B, 1_100, 2026-02-06 RHEI-BA-00, Lageplan, 2025-06-11 RHEI-AF-10, Schnitt A-A, BT A-B, 1_100, 2026-02-06 RHEI-AF-11, Schnitt B-B, BT A, 1_100, 2026-02-23 RHEI-AF-12, Schnitt C-C, BT A, 1_100, 2026-02-06 RHEI-AF-13, Schnitt D-D, BT B, 1_100, 2026-02-06 RHEI-AF-14, Schnitt E-E, BT B, 1_100, 2026-02-06 RHEI-Schallschutznachweis C245 Stückliste Kunststoff
Nachfolgend aufgeführte Unterlagen sind dem
6.9 Fenster und Außenelemente 6.9.1 Allgemein Die Ausführung der Fenster und Außentüren hat nach den Planungsunterlagen zu erfolgen. Die Charakteristik der Elemente ist den Zeichnungen des Architekten zu entnehmen. Die Festlegung der Ausführung in Kunststoff oder Aluminium ist den Übersichtsplänen (DIN A3) zu entnehmen. Sämtliche zur Ausführung kommende Terrassen-/Balkon-, Haupt-/Nebeneingangs- sowie Fluchttüren sind schwellenlos und barrierefrei mit geeignetem Türdichtungssystem (schlagregendicht) auszuführen. Im obersten Geschoss der Haupttreppenhäuser ist mind. ein Fenster oder eine Lichtkuppel mit einer RWA-Anlage (Lüftungsquerschnitt gem. Landesbauordnung und Brandschutzkonzept), mit elektromotorisch angetriebenem Öffnungsmechanismus, nach Zeichnung und Angabe des Brandschutzgutachters und der Baugenehmigung, auszuführen. Die Auslösestellen befinden sich i.d.R. im Erdgeschoss sowie im obersten Geschoss. Maßgebend sind die TGA-Planung und das Brandschutzkonzept. Die Fenster im Küchen- und Wäschereibereich einschl. deren Nebenräume erhalten ein Insektenschutzgitter. Ausführung als abnehmbare Vorsatzrahmen oder als Insektenschutzrollo in den geplanten Sonnenschutzsystemen integriert. 6.9.2 Anforderung an die Konstruktion Die Fenster- und Fassadenelementkonstruktion, einschließlich der Verbindungselemente, Abdichtungen, etc. zum Baukörper, muss alle planmäßig auf sie einwirkenden Kräfte aufnehmen und an die tragenden Bauteile des Baukörpers abgeben können. Die Anforderungen bezüglich Windwiderstandsfähigkeit, Schlagregendichtheit und Luftdurchlässigkeit, Aufpralllast, Wärmeschutz, Schallschutz, etc. müssen erfüllt sein. Nachzuweisen ist der Uw-Wert des Fensters und nicht der Ug- Wert des ausgeschriebenen Glases. Die Berechnung soll gem. DIN 10077-1 durchgeführt werden. Geforderter Uw-Wert des Fensters (zertifiziertes Fenster) von 0,76 W/m²K gem. Energie-einsparnachweis des Fachplaners. Durch den Einbau der Sonnenschutzanlagen und Absturzsicherungen Montage auf Blendrahmen darf die Standsicherheit der Fenster nicht beeinträchtigt werden. Die Profilquerschnitte müssen so dimensioniert werden, dass die erforderlichen Verstärkungen fachgerecht integriert werden können. Die Schlagregendichtheit muss nach EN 1027 geprüft und nach EN 12208 klassifiziert sein. Nachweis der Fenster über die Systemprüfung. Die Fugendurchlässigkeit der Fenster muss nach EN 1026 geprüft und nach EN 12207 klassifiziert sein. Für den Schallschutz von Neubauten gelten die DIN 4109, die VDI-Richtlinien 2719 und die Auflagen aus der Baugenehmigung bzw. Festsetzungen im Bebauungsplan. Das erforderliche Schalldämm-Maß Rw,R des Fensters ist je nach Lärmpegelbereich im Zusammenspiel mit Außenwand, Aufsatzkasten (Rollladen bzw. Raffstore) und Lüfter dem Schallschutznachweis des Fachplaners zu entnehmen. Bei der Ausführung von Sonnenschutzanlagen ist die Blendrahmenbreite der Fenster entsprechend anzupassen bzw. BLR-Verbreiterungen ggf. zu berücksichtigen. Ebenfalls ist das Überdämmen der Blendrahmen im Bereich WDVS, Anschläge bei Verblendfassaden, sowie die Montage von Insektenschutzgitter bei der Ausführung zu beachten. Die Ausführung der Schwelle bei den schwellenlosen Elementen ist mit AG und Betreiber frühzeitig abzustimmen und zu bemustern. Alle bodentiefen Fenster mit Austrittsmöglichkeit in die Außenanlagen sowie Terrassen- & Balkontüren erhalten äußere Griffschalen (Farbton der Fenster) in stabiler Ausführung mit Schnapper oder Magnetverschluss. In alle Bewohnerzimmer sind Zuluftelemente in den Fenstern, im Bereich des Rollladenaufsatzkasten oder der Fassade (Fensterleibungsbereich) entsprechend den Schallschutzanforderungen einzubauen => siehe Haustechnik bzw. gemäß LV. . Die für Bewohner zugänglichen Türen mit Anschluss an die Außenanlagen (Gartenbereich), Terrassen, Balkone, Dachterrassen, sowie die Haupteingangstüren zum Alten- und Pflegeheim erhalten ein Schwellensystem (0,00cm), z.B. System Alumat o.glw., siehe Übersichtsplan. 6.9.3 Profilfarben Die Farbe der Fenster und Außentüren erfolgt gem. der Festlegung in der Schnittstellenliste: Farbe der Fenster- und Außentürelemente (Kunststoff, Aluminium): Innenfarbe: weiß (RAL 9016) Außenfarbe: Quarzgrau (RAL 7039) Minderkosten für eine einfarbige Ausführung der Fenster (Farbton weiß innen und außen) sind dem AG separat im Angebot auszuweisen. 6.9.4 Verglasungen Im Standard werden 3-fach Verglasungen mit einem wärmedämmtechnisch verbesserten Randverbund TPS oder gleichwertig eingesetzt bzw. gem. Energieeinsparnachweis des Fachplaners. Das gilt insbesondere für alle U- Werte sowie für die g- Werte von Verglasungen. Das Glas entspricht in Güte und Abmessung den Forderungen der DIN 18361 bzw. DIN 1249. Der Glasfalz der Fenster-/Außentürelemente muss Gläser mit ausreichender Stärke aufnehmen können, um entsprechend der Anforderungen an die Funktionsgläser für Wärmeschutz, Schallschutz, Einbruchschutz und TRAV zu erfüllen. Die Bautiefe des Profils ist den Anforderungen anzupassen. Festverglasungen im Brüstungsbereich ebenerdiger Elemente sowie im Bereich der Balkone / Dachterrassen in den Obergeschossen sind mit einer VSG-Verglasung auszuführen. Außerhalb der Balkone / Dachterrassen sind die Elemente bei nicht vorhandener Absturzsicherung mit einer Verglasung gem. den Anforderungen der DIN 18008-4 auszuführen. Verglasungen von WC, Pflegebädern, Umkleideräumen, Technikräumen und anderen sichtschutz-bedürftigen Räumen sind mit Ornamentglas oder Folierung gem. Bemusterungsliste und vorheriger Absprache mit dem Betreiber auszuführen. Wo die Realisierung einer äußeren Sonnenschutzanlage ggf. nicht möglich ist, ist die Verglasung als Sonnenschutzverglasung vorzusehen. 6.9.5 Beschläge Die Beschläge werden der Konstruktion und Größe der Elemente entsprechend ausgeführt. Es werden nur selbstlehrende, klemmbare und justierbare Beschläge eingebaut. Sämtliche Beschlagteile einschließlich Schrauben, sind aus rostfreiem Stahl. Es werden nur Markenbeschläge verarbeitet, die den Güte- und Prüfbestimmungen der Gütegemeinschaft entsprechen z.B. der Firma Schüco, Roto NT, o.glw. und die die Anforderungen der EN 13126 erfüllen sowie den zu erwartenden Belastungen angepasst sind. Alle Fenster und Fenstertüren erhalten Fenstergriffe im Farbton weiß. Alle Fenster (Ausnahme Fluchtund Rettungswege) sind mit abschließbaren Fenstergriffen (alle gleichschließend) gem. Bemusterungsliste sowie einem Beschlag Kipp-vor-Dreh mit einer Fehlbedienungssperre auszuführen. Z.B Fenstergriff "greenteQ, FG10.TBT1" Im Bereich der von Rollstuhlfahrer genutzten Bewohnerzimmer (siehe Pos. Pläne) ist die Griffhöhe nach DIN 18040-2 Barrierefreies Bauen in einer Höhe von 850 bis 1050 mm anzuordnen. Beschläge Hauseingangs- und Hausnebeneingangstüren. Es sind Einbruchsschutzrosetten, Stoßgriff außen und Drückergarnitur (RC2N) mit Panikverschluss innen zu berücksichtigen. Bei der Abstimmung zur Ausführung Stoßgriff / Knauf / Drücker ist der Betreiber mit einzubeziehen. Erforderliche Obentürschließer sind gem. der Anforderungen an barrierefreies Bauen auszuführen, z.B. GEZE TS 5000 in der Ausführung ECLine. Alle nach außen aufschlagenden Türen sind mit einem Türschließer mit mechanischer Feststellung und integriertem Türstopper mit Pufferfunktion auszuführen. Fluchttürüberwachung Fluchttüren und alle für Bewohner zugängliche Außentüren sowie alle Fluchttüren der Haupt-verbindungsflure im Bereich der Wohngruppen erhalten eine Fluchttürüberwachung. In Abstimmung mit dem Betreiber erfolgt die Fluchttürüberwachung an 3 festzulegenden Türen in Form eines Fluchttürterminals / Türzentralen z.B. Fa. GEZE, Dorma o.glw. und einer Aufschaltung mittels potenzialfreien Kontaktes zur Telekommunikationsanlage inkl. Aufschaltung auf die BMA. In den restlichen Bereichen mit Hilfe eines Einhand-Türwächters für Türdrücker inkl. Reed-Kontakt zur Aufschaltung auf Störmelde- / Tel.-Anlage. 6.9.6 Anschlüsse / Abdichtung zum Baukörper Die Montagerichtlinien der RAL-Gütegemeinschaft sind zu beachten. An allen Fenstern und Außentüren ist, innen und außen, ein umlaufendes Dichtungsband (Wind- / Luftdichtigkeit) vorzusehen. Das innere Dichtungsband wird eingeputzt. Die Dichtungsart wird nach der Tabelle "Anschluss der Fenster zu Baukörpern" vom Fensterinstitut Rosenheim gewählt. Zu verwenden sind dauerelastische Dichtstoffe nach DIN 18540 auf Thiokol-Basis. Als Hinterfüllmaterial ist ein geschlossenzelliger Schaumstoff zu verwenden. Alternativ können auch elementbreite 3-D Dichtungsbänder (Trioplex - Fa. Temco-Illbruck o. glw.) in gleicher Funktion eingebaut werden. Anschluss unten: Die Anschlüsse der Fenster und Außentürelemente an den Rohbau im Sockelbereich sowie im Bereich von Balkonen u. Dachterrassen sind wasserdicht mit einer Flüssigkunststoffabdichtung gem. DIN  8533 abzudichten z.B. 2K -wasserdichter System-Anschluss (System Kemper o.glw.). Im Bereich von begehbaren Balkonen und Dachterrassen sind höhenverstellbare Drainroste (System Sita, Gutjahr o.ä.) in Leibungsstärke gem. Einbauanleitung des Herstellers funktionsgerecht durch den AN einzubauen. 6.9.7 Haupteingangstüren (APH) Die Haupteingangstür der Seniorenresidenz sowie die Tür zwischen dem angrenzten Windfang und dem Foyer- / Empfangsbereich werden als zweiflügelige Automatikschiebetüranlagen installiert (Fabrikat: z.B. DORMA, GEZE, RECORD o.glw.). Die Ausführung erfolgt mit einem Standardantrieb und feingerahmten Leichtmetallprofilen im RAL-Farbton der Fenster einschl. einer Isolier-/ Wärmeschutz-verglasung als Fluchtwegtür gem. Brandschutzkonzept. Stromlos öffnend (Akkupaket), mit redundantem, selbstüberwachtem Antrieb, mit Selbstregulierung und -überwachung der Türflügelbewegung. Ausstattung mit zwei selbstüberwachten Lichtvorhängen und zwei Radarbewegungsmeldern, davon der Melder in Fluchtrichtung in selbstüberwachter Ausführung. Antrieb mit Mikroprozessorsteuerung, selbstlernend, mit intelligenter Schnittstelle. Schaltprogramme Aus, Ausgang, Dauerauf, Automatik, selbstregelnd Teiloffen. Eine Öffnung der Außentür muss über die Telefon- und Schwesternrufanlage möglich sein. Abmessungen gem. Plan, Kämpferkonstruktion: Durchgangsmontage mit Seitenteil gem. Planung, Schutzflügel mit Einscheibensicherheitsglas ESG 10mm klar, elektronische Verriegelung mit Handentriegelung, Einbau abschließbarer Programmschalter, Einbau in den Antrieb, thermisch entkoppelt. Der Taster für die Handentriegelung der äußeren Tür ist formschön im Eingangsbereich zu platzieren. Die Position ist mit AG und Betreiber abzustimmen. Es ist eine Außenöffnung über PZ-Zylinderschließung und ein Öffnungstaster im Windfang für die äußere Tür vorzusehen. Automatsche Schiebetüren in Flucht- u. Rettungswegen dürfen gem. (AutSchR) nicht verriegelt werden. Wenn die Türen auf Wunsch des AG / Betreiber z.B. im Nachbetrieb verriegelt werden soll, muss eine automatische Öffnung der Türen im Brandfall sowie eine Öffnung der Türen im Panikfall über einen Fluchttürterminal erfolgen. Hierfür muss eine Zustimmung im Einzelfall bei der zuständigen Genehmigungsbehörde durch den Fachplaner Brandschutz des AG eingeholt werden. Der AN hat dies entsprechend zu koordinieren. 6.9.8 Hausnebeneingangstüren (Anlieferung, Fluchttüren, usw.) Hausnebeneingangs- / Ausgangstüren (Anlieferung), Fluchttüren, sowie Türen mit Alumat-Schwelle (siehe Planung) werden als ein- oder zweiflüglige Drehtüren je nach Nutzung oder Frequentierung in Kunststoff oder Aluminium-Glas-Konstruktion hergestellt. Diese Außentüren sind mit einer beidseitigen Verbundsicherheitsverglasung einbruchhemmend, auszustatten. Im Bereich der Anlieferung ist zu beachten, dass diese Überdacht sein muss. Die Bedarfsflügel / Seitenteile der 2-flg. Fluchttüren sind gem. Planung mit einem integrierten Fensterflügel (Kipp-Beschlag) auszuführen. Bei den Beschlägen sind Einbruchsschutzrosette, Stoßgriff außen und Drückergarnitur mit Panikverschluss innen zu berücksichtigen. Alle für Bewohner zugänglichen Außentüren sowie die Fluchttüren der Hauptverbindungsflure im Bereich der Wohngruppen werden mit einer Türüberwachung durch Aufschaltung auf die Telefonanlage mittels potentialfreien Kontaktes ausgestattet. Zudem werden bis zu drei Türen in Abstimmung mit dem Betreiber mit einem Türterminal (Fluchtwegsteuerung UP) z.B. Fa. GEZE, Dorma ausgeführt. 6.9.9 Alu-Glasfassade Großflächige Fensterfassaden sind in Aluminium auszuführen. Bei geschossübergreifenden Alu-Glas-Fassaden ist eine Pfosten- Riegelkonstruktion oder Stapelfassade auszuführen. Im Sichtbereich von Geschossdecken, Abhangdecken o.ä. sind diese Flächen mit einem geschlossenen Element als Sandwichelement oder einer Delogcolor Verglasung nach Wahl des AG auszuführen. In Brüstungsbereichen ist eine absturzsichere Verglasung vorzusehen. 6.9.10 Kunststofffenster Die Fenster-, Fenstertüren und Türen sind nach den Vorgaben und Vorschriften des Instituts für Fenstertechnik Rosenheim und den DIN-Normen zu liefern und einzubauen. U.a. sind die DIN-Normen DIN 1055, Teil 4, für Windlasten, DIN 1055, Teil 3, für Horizontallasten (Seitenkräfte) an Verglasungen und Riegeln bis Brüstungshöhe für Vertikallasten auf Riegel bei zu öffnenden Fenstern einzuhalten. Mehrkammerprofilsysteme, z.B. Fa. Schüco, Kömmerling, Drutex oder gleichwertig sind mit einer Bautiefe von ca. 80-90mm, drei Dichtungsebenen (mit Mitteldichtung), bei weißen Profilen mit lichtgrauen Dichtungen, bei Dekorprofilen mit schwarzen Dichtungen auszuführen. Unabhängig von der Fenstergröße sind die Fensterprofile grundsätzlich auszusteifen. Es werden nur Profilsysteme aus Qualitätsmarkenrohstoffen auf der Basis eines hochschlagzähen Polyvinylchlorids (PVC-U) eingebaut, deren Profile den Güte- und Prüfbestimmungen gem. RAL-Richtlinien RAL-GZ 716/1 entsprechen. Der Hersteller sowie das Profil einschl. techn. Datenblatt ist anzugeben und vom AG freizugeben. Entwässerungsöffnungen in der Sichtfläche werden durch PVC-Kappen abgedeckt, bzw. erhalten eine durchgängige Abdeckleiste bei darunter angeordneter Festverglasung. Die bodentiefen Fenster werden standardmäßig, falls nicht anders in den Architektenplänen dargestellt als 2-flg. Stulpfenster ausgeführt. In den oberen Geschossen kommt zudem ein Brüstungsgeländer der Firma Abel Metallsysteme System Vitrum, Höhe mind. 1,00m bestehend aus einem umlaufenden Quadratrohrprofil mit VSG-Verglasung im Farbton der Fenster zur Ausführung. Die Befestigung erfolgt als zugelassene Absturzsicherung auf den Blendrahmen des Fensters. Bodentiefe Fenster, die ohne äußeres Brüstungsgeländer geplant bzw. dargestellt sind, werden als 2 bzw. 4-tlg. Fensterelemente mit einer Festverglasung im Brüstungsbereich mit waagerechtem Riegel, im EG als VSG-Verglasung bzw. nach DIN 18008 -4 in den oberen Geschossen als Absturzsicherung ausgeführt. 2-flg. Fenster kommen hierbei als Drehkippfenster mit Pfosten zur Ausführung. 6.9.11 Fensterbänke Außenfensterbänke sind entsprechend dem Wärmedämmverbundsystem (Systemgleich) aus Aluminium (Fa. STO, o.glw.) mit rückseitig angeordneter Anti-Dröhn-Matte (2/3 der Ausladungsfläche) und seitlicher Aufkantung bzw. seitlichen Gleitendkappen wasserdicht einzubauen. Die Fensterbänke sind mit nicht rostenden Befestigungsmitteln inkl. Abdeckkappen (Farbe der Kappen wie Fenster) und einem Dichtungsband am Fensterbankanschlussprofil ausreichend zu befestigen. Bei einer mehrschaligen Baukörperausbildung (Verblendmauerwerk, Vorhangfassaden, etc.) ist unterhalb der Fensterbänke eine Dichtungsbahn anzuordnen, die zusammen mit der Fensterbank am Fensterbankanschlussprofil zu befestigen und wannenförmig auszubilden ist. Die Außenfensterbänke müssen mindestens 40 mm über die fertiggestellte Fassade auskragen. Bei Ausladungen von mehr als 150mm sind zusätzliche Befestigungen (Konsolen) zum Schutz vor  Abheben einzubauen. Die Fensterbänke einschl. der Untersichten sind für die Dauer der Bauarbeiten gegen Verschmutzung und Beschädigung (Verkratzung) zu schützen. Die Außenfensterbänke sind als einbrennlackierte Alu - Fensterbänke im Farbton der Fenster auszuführen. 6.9.12 Äußerer Sonnenschutz (siehe Übersichtsplan Sonnenschutz) Bewohnerzimmer Alle Bewohnerzimmer erhalten eine Rollladenanlage mit Aufsatzkasten und motorischer Steuerung gem. Bemusterungsliste. Entsprechend der zulässigen Behanggröße erfolgt die Ausführung als Kunststoff- oder Aluminiumrollladenpanzer. Die Elektroinstallation der Rollladenanlage wird mit einer Einzelsteuerung je Raum entsprechend ausgestattet. Die Umsetzung einer Zentralsteuerung (Etage / Fassade) von der Zentrale + den Dienstzimmern wird in der Schnittstellenliste festgelegt. Büroräume, Speisesaal, Aufenthaltsräume der Wohngruppen, Therapieräume, Café, Restaurant Die Fenster erhalten gem. Übersichtsplan Sonnenschutz und Bemusterungsliste eine Raffstore- / Lamellenanlage (als aufgesetzten Fenster-Raffstorekasten z.B. Fabr. Roma Typ PURO XR RS, bzw. je nach Planung s.Ansichten als vorgesetzte Anlage) mit verstärkten Führungsschienen und motorischer Steuerung. Jedes Fenster erhält eine separate Einzelsteuerung (auf/ab) sowie bei den Bewohneraufenthaltsräumen eine zentrale Etagensteuerung (fassadenabhängig) vom zugehörigen Dienstzimmer und von der Verwaltung aus. Ausführung mit Wind- und Regenwächter, Steuerungen, Zentrale, und UP-Motorsteuereinheiten. Die Zuleitung ist von innerer Dose zum Motor mit Hirschmann-Stecker / Kupplung) auszustatten. Bei Räumen mit mehreren Sonnenschutzanlagen (Fenster) ist zusätzlich im zentralen Eingangsbereich ein Gruppentaster vorzusehen. Sämtliche Führungsschienen und sichtbaren Elemente haben den gleichen RAL - Farbton wie die Fenster. Lamellen erhalten den Farbton RAL 9006. Im Bereich der Fluchttüren / Notausgangstüren / Notausstiegen sind die Sonnenschutzanlagen mit einer Notraffung inkl. der Aufschaltung an die Brandmeldeanlage auszuführen oder die Bereiche werden mit einer Sonnenschutzverglasung ausgeführt (siehe Betreiberkonzept). Für den Funktions-erhalt bei Stromausfall ist ein Akku vorzusehen. Bezüglich der Realisierung / Ausführung hat vom AN eine frühzeitige Abstimmung mit dem Brandschutzprüfer / AG zu erfolgen. Falls in den Architektenzeichnungen dargestellt, sind im Bereich von Terrassen, Balkonen und Dachterrassen Gelenkarmmarkisen z.B. vom Typ Warema K60 mit Elt.-Antrieb geplant. Diese sind selbstüberwachend und werden nicht in das Zentralsystem eingebunden. 6.10.3 Brüstungsgeländer außen - bodentiefe Fenster Die bodentiefen Fenster in den Obergeschossen erhalten gem. den Architektenplänen ein Brüstungs- geländer. Die Geländer werden von der Firma Abel Metallsysteme System Vitrum bzw. Simplum, H=1,00m bzw. H=1,10m über Oberkante Fertigfußboden bzw. mögliche Auftrittskante, oder gleichwertig, ausgeführt. Die Befestigung der Geländer erfolgt über zugelassene Tragsysteme auf den Blendrahmen der Fenster. Evtl. hierfür erforderliche Verbreiterungen an den Fenster sind entsprechend in den Fensterpositionen mit einzukalkulieren. Absturzsicherung für bodentiefe Fenster nach Grundlage DIN 18008-4 Kategorie A, Auslegung für Holmlast 1,0 kN AbP (allgemein bauaufsichtliches Prüfzeugnis) Statischer Nachweis für Holm- und Windlast.
6.9 Fenster und Außenelemente
16.01 Kunststoff-Elemente
16.01
Kunststoff-Elemente
16.02 Stundenlohnarbeiten
16.02
Stundenlohnarbeiten