WDVS - Holzaufbau BA1 & BA2 & Loggien
TFB Tabakfabrik Bruchsal
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Vorbemerkungen 1. Vertragsgrundlagen Grundlage dieses Leistungsverzeichnisses sind die genannten Fassaden- und Detailpläne (u. a. WP-07, WP-11 bis WP-14, WP_D27, WP_D28), die Baubeschreibung, die VOB/B sowie die VOB/C einschließlich der einschlägigen DIN-Normen für Wärmedämm-Verbundsysteme, die allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen der Systemhersteller und die anerkannten Regeln der Technik. Bei Widersprüchen zwischen den Unterlagen ist die Bauleitung vor Ausführung zu informieren; eine eigenmächtige Entscheidung des Auftragnehmers begründet keinen Vergütungsanspruch. 2. Denkmalschutz Das Bauvorhaben betrifft ein Kulturdenkmal nach § 2 Denkmalschutzgesetz Baden-Württemberg. Sämtliche Ausführungsdetails, Farbtöne, Putzstrukturen, Profile und Materialien sind vor Ausführung mit dem Amt für Denkmalpflege abzustimmen und, soweit gefordert, zu bemustern. Der Bieter hat den hiermit verbundenen Abstimmungs- und gegebenenfalls Wartezeitaufwand bei der Kalkulation zu berücksichtigen; er begründet für sich allein keinen Anspruch auf Mehrvergütung. 3. Mengenvorbehalt Alle in den Positionen angegebenen Mengen sind vorläufig und beruhen auf den vorliegenden Planunterlagen. Sie sind vor Ausführung durch Aufmaß am Bau zu prüfen. Die Vergütung erfolgt nach den tatsächlich ausgeführten, aufgemessenen Mengen gemäß § 2 VOB/B. Mengenabweichungen innerhalb der in § 2 Abs. 3 VOB/B genannten Grenzen begründen für sich allein keinen Anspruch auf Anpassung der vereinbarten Einheitspreise. 4. Vollständigkeit der Einheitspreise Die Einheitspreise schließen sämtliche Nebenleistungen gemäß VOB/C sowie alle für eine vollständige, fachgerechte und mängelfreie Leistungserbringung erforderlichen Arbeiten, Materialien, Geräte, Schutz-, Sicherungs- und Reinigungsmaßnahmen ein, soweit diese nicht als eigene Position ausgeschrieben sind. 5. Ausführungsanpassungen im Bauablauf Aufgrund des Bauablaufs an einem denkmalgeschützten Bestandsgebäude können sich einzelne Ausführungsdetails, Farbtöne, Profile, Putzstrukturen oder Anschlussausbildungen im Zuge der weiteren Planungs- und Abstimmungsprozesse mit dem Amt für Denkmalpflege ändern. Derartige Anpassungen, die in gleicher Qualität und Güte wie die ursprünglich ausgeschriebene Leistung ausgeführt werden und das Art- und Mengengerüst der Leistung nicht wesentlich verändern, sind von den vereinbarten Einheitspreisen umfasst und begründen keinen Nachtrag. 6. Anzeige- und Nachtragspflichten Erkennt der Auftragnehmer, dass eine ausgeführte oder auszuführende Leistung nicht Gegenstand dieses Leistungsverzeichnisses ist oder von der ausgeschriebenen Leistung wesentlich abweicht, hat er dies vor Ausführung unverzüglich schriftlich gegenüber der Bauleitung anzuzeigen und ein prüffähiges Nachtragsangebot gemäß § 2 Abs. 5 und 6 VOB/B vorzulegen. Ohne vorherige schriftliche Anzeige und Freigabe durch den Auftraggeber besteht kein Anspruch auf zusätzliche Vergütung. 7. Bemusterung Die in den Positionen genannten Farbtöne, Beschichtungen und Putzstrukturen stellen den planerisch vorgesehenen Stand dar und stehen unter dem Vorbehalt der endgültigen Freigabe durch das Amt für Denkmalpflege. Eine im Rahmen vergleichbarer Qualität und Güte hiervon abweichende endgültige Festlegung im Zuge der Bemusterung begründet keinen Anspruch auf Mehrvergütung, sofern sich der Ausführungsaufwand dadurch nicht wesentlich erhöht. 8. Pauschalierung nach Baustellenbesichtigung Nach Angebotsabgabe ist mit den für eine Beauftragung in Betracht kommenden Bietern eine gemeinsame Baustellenbesichtigung vorgesehen, im Rahmen derer der Leistungsumfang abgeglichen und das Angebot, soweit möglich, zu einem Pauschalpreis überführt werden soll. Bis zu einer solchen Überführung gelten die in diesem Leistungsverzeichnis ausgewiesenen Einheitspreise und Mengenansätze als verbindliche Kalkulationsgrundlage. 9. Informations- und Prüfpflicht des Bieters Der Bieter hat sich vor Angebotsabgabe über die örtlichen Verhältnisse, den baulichen Bestand sowie sämtliche Planunterlagen zu informieren. Erkennbare Unklarheiten, Widersprüche oder Lücken sind vor Angebotsabgabe schriftlich zu klären.
Allgemeine Vorbemerkungen
01 WDVS-Arbeiten OG4 (Penthaus-Aufstockung)
01
WDVS-Arbeiten OG4 (Penthaus-Aufstockung)
Hinweis zu Umfang und Grundlagen Die nachfolgenden Positionen umfassen ausschließlich die Wärmedämm-Verbundsystem-Arbeiten (WDVS) im Bereich der Penthaus-Aufstockung (4. Obergeschoss / OG4) des Bauvorhabens „Umbau u. Erweiterung Alte Tabakfabrik“, Kaiserstraße 27, Bruchsal. Grundlage sind die Fassadenpläne Ansicht Nordwest (Plan-Nr. WP-11), Ansicht Südost (WP-12), Ansicht Nordost (WP-13) und Ansicht Südwest (WP-14), Index b, Stand 10./11.08.2026. Alle Maße sind am Bau zu prüfen. Sämtliche Ausführungen, Farbtöne und Materialwahl sind mit dem Amt für Denkmalpflege abzustimmen. Anschlüsse an Fensterelemente sind mit dem Fensterbauer zu koordinieren. Die in den Positionen angesetzten Mengen sind vorläufig; maßgeblich ist das Aufmaß vor Ort.
Hinweis zu Umfang und Grundlagen
01.01 Fassade Nordwest
01.01
Fassade Nordwest
01.02 Fassade Nordost
01.02
Fassade Nordost
01.03 Fassade Südost
01.03
Fassade Südost
01.04 Fassade Südwest
01.04
Fassade Südwest
02 Anschlüsse und Profile Penthaus
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Anschlüsse und Profile Penthaus
02.01 Anschlüsse an Fenster- und Türelemente
02.01
Anschlüsse an Fenster- und Türelemente
02.02 Eck- und Abschlussprofile
02.02
Eck- und Abschlussprofile
02.03 Außenfensterbänke
02.03
Außenfensterbänke
03 Armierungs- und Putzarbeiten
03
Armierungs- und Putzarbeiten
03.01 Armierungsschicht
03.01
Armierungsschicht
03.02 Oberputz und Schlussbeschichtung
03.02
Oberputz und Schlussbeschichtung
04 WDVS-Arbeiten Loggien BA1 und BA2
04
WDVS-Arbeiten Loggien BA1 und BA2
04.01 Loggien BA1 – WE 8, 1. OG und WE 11, 2. OG
04.01
Loggien BA1 – WE 8, 1. OG und WE 11, 2. OG
04.02 Loggia BA2 – Wohnung 5, Erdgeschoss
04.02
Loggia BA2 – Wohnung 5, Erdgeschoss