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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Tabakfabrik Die ehemalige Malzfabrik Marx, ein viergeschossiger Massivbau aus Backsteinmauerwerk mit
Sandsteingliederungen, um 1890 erbaut, ist ein Kulturdenkmal nach §2 Denkmalschutzgesetz Baden-
Württemberg. Am Erhalt des Gebäudes besteht aus wissenschaftlichen, heimatgeschichtlichen und
künstlerischen Gründen ein öffentliches Interesse. Es handelt sich um einen Umbau, die Sanierung
und Aufstockung eines denkmalgeschützten Gebäudes. Alle Ausführungen und Festlegungen müssen
mit dem Amt für Denkmalpflege abgestimmt werden. Viele Festlegungen können erst im Laufe des
Baufortschritts erfolgen. Abweichungen können daher möglich werden. Diese werden jedoch in
gleicher Qualität und Güte der ursprünglich angedachten Leistung umgesetzt.
Tabakfabrik
01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
01.__.__.0001 Baustelleneinrichtung liefern, aufbauen, vorhalten, abbauen Einrichten, Vorhalten, Betreiben, Umsetzen und Räumen der für die vertragsgemäße Ausführung sämtlicher Dachabdichtungs-, Dachaufbau-, Geländer-, Absturzsicherungs- und Nebenarbeiten erforderlichen Baustelleneinrichtung.
Die Position umfasst sämtliche Aufwendungen für An- und Abtransport, Montage, Demontage, Vorhaltung, Wartung, Betrieb sowie alle erforderlichen Nebenleistungen für die gesamte Bauzeit.
Im Leistungsumfang enthalten sind insbesondere:
Baustelleneinrichtung einschließlich Lager-, Arbeits- und Montageflächen
Baustellenorganisation und Baustellenlogistik
Vorhaltung sämtlicher erforderlicher Hebezeuge und Fördermittel
Mobilkrane, Autokrane oder vergleichbare Hebegeräte einschließlich aller erforderlichen Kraneinsätze, Umsetzungen, Bedienpersonal, Genehmigungen und Verkehrsmaßnahmen
Materialaufzüge, Bauaufzüge und Transporthilfen
Sämtliche für die Ausführung erforderlichen Arbeits-, Schutz-, Fang-, Dachrand-, Fassaden-, Gerüst- und Sondergerüste einschließlich Auf-, Um- und Abbau
Gerüstverbreiterungen, Konsolen, Treppentürme, Seitenschutzsysteme und Schutzdächer
Vorhaltung aller Gerüste und Hebezeuge für die gesamte Ausführungszeit einschließlich etwaiger Bauzeitverlängerungen innerhalb des vertraglich vereinbarten Bauablaufs
Baustrom- und Bauwasserverteilungen ab bauseitig bereitgestelltem Anschlusspunkt
Schutzmaßnahmen zur Sicherung von Personen, Verkehrswegen, Gebäudeteilen und angrenzenden Flächen
Baustelleninterne Transporte, Umlagerungen und Mehrfachtransporte
Zwischenlagerungen von Materialien und Bauteilen
Provisorien, Abdeckungen, Witterungsschutzmaßnahmen und sonstige Hilfskonstruktionen
Vorhaltung sämtlicher Sicherheits- und Schutzeinrichtungen entsprechend den geltenden Arbeitsschutzvorschriften
Räumung und vollständiger Rückbau der Baustelleneinrichtung nach Fertigstellung der Leistungen
Mit dem Einheitspreis sind sämtliche Kosten für Einrichtung, Vorhaltung, Betrieb, Wartung, Umsetzen, Vorhalten von Gerüsten und Hebezeugen, Kranleistungen, Sicherheitsmaßnahmen sowie Rückbau und Räumung abgegolten. Gesonderte Vergütungen für Kraneinsätze, Gerüste, Bauaufzüge, Vorhaltezeiten oder bauablaufbedingte Umsetzungen werden nicht gewährt.
01.__.__.0001
Baustelleneinrichtung liefern, aufbauen, vorhalten, abbauen
1,00
Psch
01.__.__.0002 Entsorgung von Bauschutt und Verpackungsmaterial Fachgerechtes Entsorgen von bei den Arbeiten anfallendem Bauschutt, Abbruchmaterial, Verschnitt und Verpackungsmaterialien.
Die Entsorgung umfasst das Sammeln, Trennen nach Abfallfraktionen gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und den Abtransport zu einer zertifizierten Entsorgungsanlage. Nachweise über die ordnungsgemäße Entsorgung sind der Bauleitung auf Verlangen vorzulegen.
01.__.__.0002
Entsorgung von Bauschutt und Verpackungsmaterial
1,00
Psch
02 Dachabdichtungsarbeiten
02
Dachabdichtungsarbeiten
ZTV Dachabdichtungsarbeiten 1. Allgemeines
Für die Ausführung gelten die VOB/C, insbesondere DIN 18338 „Dachdeckungs- und Dachdichtungsarbeiten“, die allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie die zum Ausführungszeitpunkt gültigen Regelwerke der einschlägigen Fachverbände und Institutionen (u. a. DIN, DGUV, FLL, ZVDH, vdd, DBV, Deutsche Bauchemie).
Eine Ausführung entsprechend den Fachregeln des Deutschen Dachdeckerhandwerks gilt als technisch gleichwertig zur DIN 18531 und stellt keinen Mangel dar.
2. Planung und Vorbereitung
Der Auftragnehmer (AN) hat dem Auftraggeber (AG) rechtzeitig vor Ausführungsbeginn sämtliche bauaufsichtlichen Zulassungen, Prüfzeugnisse, technischen Datenblätter und Einbauvorschriften der vorgesehenen Produkte vorzulegen.
Vor Beginn der Arbeiten sind alle relevanten Maße, Höhen, Gefälle und Toleranzen eigenverantwortlich zu prüfen. Abweichungen oder Bedenken sind dem AG unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
Der AN erstellt eine vollständige Werkstatt- und Montageplanung einschließlich Detailausbildungen, Anschlüssen, Befestigungen, Windsogsicherung, Entwässerung, Notüberläufen, bauphysikalischen Nachweisen sowie der Prüfung sämtlicher Anschlusshöhen.
Baustelleninterne Hilfsmittel, Hebezeuge, Provisorien, Zwischenzustände und Schutzmaßnahmen sind Bestandteil der Leistung und werden nicht gesondert vergütet.
3. Ausführung
Der AN prüft vor Ausführung die Eignung des Untergrundes hinsichtlich Ebenheit, Tragfähigkeit, Materialverträglichkeit, Feuchtigkeit, Gefälle sowie der Anforderungen an die Abdichtung.
Die Abdichtungsarbeiten sind so auszuführen, dass während der gesamten Bauzeit keine Durchfeuchtung des Dachaufbaus eintreten kann. Bei Arbeitsunterbrechungen sind geeignete Schutzmaßnahmen vorzusehen.
Tagwasser ist während der Bauzeit durch den AN zu beseitigen. Die Untergründe müssen vor Ausführung trocken und frei von Verunreinigungen sein.
Beschädigungen oder Mängel an vorhandenen Abdichtungen sind dem AG unverzüglich anzuzeigen.
4. Konstruktion und Bemessung
Dachflächen sind grundsätzlich mit mindestens 2 % Quergefälle und 1 % Längsgefälle auszubilden. Entwässerung, Gefälleführung und Notüberläufe sind nach den geltenden Regelwerken zu bemessen.
Dächer sind, sofern nicht anders beschrieben, entsprechend Anwendungsklasse K2 nach DIN 18531 auszuführen.
Aufständerungen, Fundamente und technische Anlagen sind möglichst ohne Durchdringung der Abdichtung auszuführen. Erforderliche Druckfestigkeiten der Dämmung sowie ausreichende Revisionsmöglichkeiten der Abdichtung sind zu berücksichtigen.
5. Untergrund, Dämmung und Dampfsperre
Untergründe sind fachgerecht vorzubereiten. Fugen, Unebenheiten und Pfützenbildungen sind auszugleichen.
Dampfsperren und Dampfbremsen sind luft- und konvektionsdicht auszuführen. Wärmedämmungen sind dicht gestoßen, versetzt verlegt und an Anschlüssen sowie Durchdringungen vollständig auszubilden.
Im Bereich von Dachabläufen sind nichtbrennbare Dämmstoffe vorzusehen. Alle Attiken, Aufkantungen und konstruktiv verbundenen Bauteile sind wärmegedämmt auszuführen.
6. Einbauteile, Anschlüsse und Fugen
Durchdringungen, Abläufe und Einbauteile sind dauerhaft wasserdicht mit geeigneten Klemm- oder Klebeflanschen einzubinden.
Zwischen Einbauteilen sowie zu aufgehenden Bauteilen ist grundsätzlich ein Mindestabstand von 30 cm einzuhalten.
Fugen und Bewegungsanschlüsse sind dauerhaft wasserdicht und entsprechend den zu erwartenden Bewegungen auszubilden.
Attika- und Randanschlüsse sind vollständig abzudichten. Metallbauteile in bituminösen Abdichtungsebenen erhalten einen geeigneten Korrosionsschutz.
7. Schutzmaßnahmen
Die Abdichtung ist während der Bauzeit vor Beschädigungen zu schützen. Schutzlagen und Schutzmaßnahmen sind entsprechend der zu erwartenden Beanspruchung auszuwählen.
Als Auflastmaterial ist ausschließlich gewaschener Rollkies zulässig.
8. Lichtkuppeln, RWA und Dachausstiege
Lichtkuppeln, Dachausstiege und Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) sind einschließlich aller erforderlichen Zubehörteile, Steuerungen, Beschläge, Anschluss- und Abdichtungsarbeiten als vollständige Leistung auszuführen.
Soweit nicht anders beschrieben, sind RWA-Anlagen elektrisch betrieben und mit Lüftungsfunktion auszuführen. Erforderliche Prüfungen, Inbetriebnahmen und Sachverständigenabnahmen sind Bestandteil der Leistung.
9. Absturzsicherungen
Die wärmebrückenfreie Einbindung von Absturzsicherungen in den Dachaufbau sowie deren fachgerechte Einbindung in die Dachabdichtung gehören zum Leistungsumfang des AN.
10. Dokumentation
Der AN erstellt sämtliche erforderlichen Prüf-, Revisions- und Bestandsunterlagen, Nachweise, Wartungshinweise sowie Dokumentationen und übergibt diese vor Abnahme an den AG.
ZTV Dachabdichtungsarbeiten
02.01 Dampfsperre BA1
02.01
Dampfsperre BA1
02.02 Gedämmt
02.02
Gedämmt
02.03 Dachabdichtung - wurzelfest
02.03
Dachabdichtung - wurzelfest
02.04 Anschlüsse
02.04
Anschlüsse
02.05 Durchdringungen
02.05
Durchdringungen
02.06 Dachbeläge
02.06
Dachbeläge
02.07 Dachbegrünung
02.07
Dachbegrünung
02.08 Einbauteile
02.08
Einbauteile
03 Klempnerarbeiten
03
Klempnerarbeiten
03.01 Dachränder, Attiken
03.01
Dachränder, Attiken
03.02 Einläufe und Durchführungen
03.02
Einläufe und Durchführungen
03.03 Rinnen
03.03
Rinnen
03.04 Fallleitungen
03.04
Fallleitungen
03.05 Standrohr
03.05
Standrohr
04 Absturzsicherung
04
Absturzsicherung
04.01 Geländersystem
04.01
Geländersystem
04.02 Absturzsicherung
04.02
Absturzsicherung