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bis
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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen - Qualitätssicherung Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen - Qualitätssicherung :
Angaben zur Leistungsbeschreibung:
Grundlage des Angebotes ist das vorliegende Leistungsverzeichnis einschließlich der Vorbemerkungen, sämtlichen beiliegenden Gutachten, sämtlichen beiliegenden sonstigen Dokumenten und Plänen, etc..
Hinweis zu aufgeführte Normen etc.:
Alle aufgeführten Normen, Vorschriften, Gesetze gelten, wenn nicht anders in den Texten vermerkt, in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung.
Bei Widersprüchen zwischen der Planung, den technischen Richtlinien des AG und der Ausschreibung
geht die weitergehende Verpflichtung vor.
Qualitätssicherung:
Gemäß der Bauproduktenverordnung muss für jedes nachfolgend beschriebene Bauprodukt, das von einer harmonisierten Norm erfasst ist oder das einer Europäisch Technischen Bewertung entspricht, eine Leistungserklärung, in Bezug auf dessen wesentliche Merkmale (Anhang ZA der harmonisierten Norm) vorliegen. Alle für den Verwendungszweck im Mitgliedstaat geforderten wesentlichen Merkmale sind in der Leistungserklärung anzugeben.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen - Qualitätssicherung
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen - Baustelleneinrichtung Vorbemerkungen / Erläuterungen - Bauablauf:
Die Baumaßnahme ist in mehrere vorgegebene Bauabschnitte gegliedert.
In den beiliegenden Unterlagen zur Terminplanung sind für die einzelnen Leistungen des GU / AN verschiedene Zeitfenster vorgesehen und Abhängigkeiten der bauseitigen Vorleistungen aufgezeigt.
Innerhalb dieser Zeitfenster obliegt es dem AN, seine Arbeiten zu organisieren und koordinieren.
Das abschnittsweise Arbeiten in den unterschiedlichen Teilbereichen ist bei der Kalkulation zu berücksichtigen.
Die von AG vorgegebene Bauabschnitte gelten als Referenz für den Bauablauf und sind durch den AN
zu prüfen und bei Bedarf anzupassen.
Die DGUV Vorschrift 38 "Bauarbeiten" ist während der gesamten Bauzeit zu berücksichtigen.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen - Baustelleneinrichtung:
Für die Aufstellung von Containern, Kränen und sonstigen Teilen der Baustelleneinrichtung steht lediglich das Baugrundstück zur Verfügung ( siehe Lageplan ).
Eine Besichtigung der örtlichen Gegebenheiten vor Angebotsabgabe wird dringend empfohlen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, diese Einrichtungen nach den geltenden Gesetzen, Vorschriften,
Verordnungen und anerkannten Regeln der Technik zu erstellen, vorzuhalten, ggf. umzusetzen und später wieder abzubauen.
"Eine Abstimmung mit der Verkehrspolizei, Ordnungsamt und sonstigen Behörden ist erforderlich" und Leistungsumfang des AN.
Die Baustelleneinrichtung muss einen reibungslosen Bauablauf gewährleisten. Es ist zu berücksichtigen,
dass andere am Bau beschäftigte Firmen - andere Dritt-AN - ebenfalls Anrecht auf einen Einrichtungsplatz haben. Die Koordination der Flächen obliegt dem Baustellenleiter. Die Vorbereitung aller Flächen ist Leistungsumfang des AN.
Es ist Sache des Auftragnehmers diese Einrichtungen jederzeit in betriebs- und unfallsicherem Zustand zu
halten. Sie dürfen erst nach Aufforderung durch die örtliche Bauleitung entfernt werden.
Die unfallsichere Ausleuchtung der Baustelle nach ASR A3.4 einschl. des dafür notwendigen Baustromes ist bis zum verlangten Abbau dieser Einrichtungen Sache des AN.
Sollten durch die Baubehörde zusätzliche Auflagen im Rahmen der allgemeinen und zumutbaren Sicherheit der Baustelleneinrichtung gefordert werden, so sind diese Kosten mit den Einheitspreisen abgegolten.
Dem AN obliegt die mit dem Auftrag, dem Objekt und dem Baugrundstück im Zusammenhang stehende
Verkehrssicherungspflicht für die Dauer seiner Tätigkeit.
Ein- und Ausfahrten für Erdbewegungen, Betonlieferung usw. hat der AN mit den zuständigen Ordnungsämtern abzustimmen. Belästigungen sind auf das absolut erforderliche Minimum zu reduzieren. Der Bauzaun ist ständig verschlossen zu halten, insbesondere haftet der AN dem AG gegenüber dafür, dass außerhalb der Arbeitszeit die Baustelle verschlossen bleibt.
Das Grundstück ist über befestigte Straße bzw. über eine geschotterte Baustraße zu erreichen.
Die Transportwege auf der Baustelle sind eine Leistung des AN.
Der Abbau von Teilen der Baustelleneinrichtung darf nur im Benehmen mit dem AG erfolgen.
Die Zustimmung muss schriftlich erteilt werden.
Verschuldete oder unverschuldete Terminüberschreitungen berechtigen nicht zu einer besonderen Vergütung für die Baustelleneinrichtung.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen - Baustelleneinrichtung
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen - Erdarbeiten Erdarbeiten / Organisation / Timing:
Die nachfolgend beschriebenen Erdarbeiten sind - auf Basis der Terminplanung des AG - so zu organisieren, dass Aushub und Verfüllung in den jeweiligen Bereichen nicht doppelt ausgeführt werden müssen. Das heißt, dass die Tragschicht zur Bodenverbesserung ( Arbeitsebene ) vorerst nur da einzubauen ist, wo später keine Gebäude, Fundamente, Kabelzugschächte, Kabel und Leitungstrassen,
etc, gebaut werden müssen.
Für diese Forderung gibt es natürlich dann Ausnahmen, wenn sie ein sinnvolles und wirtschaftliches Arbeiten unmöglich macht.
Dieser eventuell zusätzliche Aufwand ist durch das Angebot bereits bepreist.
Der Einbau der Bodenverbesserung erfolgt in der Regel immer erst dann, wenn im jeweiligen Abschnitt das flächige Gefälle, das Drainagesystem zur Flächenentwässerung sowie das Erdungsnetz eingebaut ist.
Für sämtliche Bauarbeiten dient die Tragschicht zur Bodenverbesserung vorab als Arbeitsebene ( ca. 40 cm dick und ca. 40 cm unterhalb der späteren fertigen Geländeoberfläche ). Sämtliche Erdarbeiten ( Aushub für Bauwerke, Einzelfundamente, Kabelschächte etc.) erfolgen von dieser Tragschicht aus.
Nach Fertigstellung der Rohbauarbeiten der Gebäude und sonstiger Ortbetonbauwerke, nach dem Setzen der Fertigteilfundamente, Kabelschächte, Leerrohrtrassen etc. werden die jeweiligen Arbeitsräume wieder auf dieses Niveau aufgefüllt.
Erst nachdem nahezu sämtliche Bauarbeiten auf dem Areal abgeschlossen sind, wird die Schicht Schotterrasen einschließlich zugehöriger Substratschicht flächig und in einem Arbeitsgang aufgebracht.
Soweit die Tragschicht der Arbeitsebene durch die Bauarbeiten verschmutzt wird, wird der betroffene Bereich der Tragschicht ausgetauscht.
Die DGUV Regel 101-604 "Tiefbau" gilt ganzheitlich.
Hinweis - zu Recycling-Materialien
Sämtliche Positionen für Verfüllungen mit Tragschichtmaterialien sind mit Naturschotter anzubieten.
Alternativ werden im Titel Recycling-Material Minder-Preise für die Verwendung von RC-Material abgefragt.
Der AG behält sich ausdrücklich vor, diese Positionen zu aktivieren, soweit die angebotenen Einheitspreise für den AG wirtschaftlich interessant sind.
Lagerflächen des AN
Generell sollte versucht werden, eine In-situ-Untersuchung der zu entsorgenden Erdmassen so rechtzeitig durchzuführen, dass diese Erdmassen fortlaufend abgefahren und entsorgt werden können.
Soweit es bei der angedachten Annahmestelle / Deponie zu Störungen z. Bsp. durch Witterungseinflüsse kommt oder der Materialabfluss aus anderen Gründen gestört ist, ist das anfallende (bodenfunktional) wiederzuverwertende und zu entsorgende Material auf ein Lager des AN zu transportieren und bis zur endgültigen (bodenfunktionalen) Wiederverwertung bzw. Entsorgung zwischenzulagern.
Siehe entsprechende Leistungspositionen.
Ziel der Zwischenlagerung ist der äußerst enge Terminplan, der aufgrund von Störungen bei der Entsorgung von Aushubmaterial nicht beeinträchtigt werden soll.
Der AN ist für die Bodenlagerung bis einer Wiederverwendung innerhalb- oder außerhalb des Baufeldes oder einer Deponie verantwortlich. Massenbilanzen sind zu erstellen und regelmäßig zu aktualisieren.
Sollte aus baubetrieblichen Gründen keine weitere Zwischenlagerung vor Ort möglich sein, so ist der AN für eine Zwischenlagerung außerhalb der Projektfläche verantwortlich.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen - Erdarbeiten
Für die Ausführung nachstehender Leistungen gelten die Zusätzlichen Technischen Vorschriften und Richtlinien für Erdarbeiten im Straßenbau (ZTVE-StB), die Technischen Vorschriften und Richtlinien für die Ausführung von Tragschichten im Straßenbau (ZTVT), die Technischen Lieferbedingungen für Mineralstoffe im Straßenbau (TL Min), das Merkblatt für das Verfüllen von Leitungsgräben, das Kabelmerkblatt der Deutschen Bundesbahn.
In der Leistungsbeschreibung bedeutet 'profilgerecht', dass bei den Erdarbeiten folgende Abweichung vom
Sollmaß zugelassen ist: Für Sohlen und Böschungen +/- 2 cm.
Die DIN-Vorschriften 18.300, VOB Teil C sowie alle sonstigen zur Zeit gültigen Vorschriften sind Vertragsbestandteil.
Soweit öffentliche Straßen, Zufahrten etc. für An- und Abtransport von Materialien, Boden, Kies etc. genutzt werden, ist für die entsprechende Reinigung kontinuierlich auch zum Zeitraum der Durchführung bzw. nach Erfordernis (Ordnungsbehörden, Anlieger etc.) Rechnung zu tragen und für eine ständige Reinhaltung zu sorgen.
Soweit Verkehrsregelungsverpflichtungen für die Durchführung der Leistungen durch Ordnungsbehörden
gefordert werden, sind diese durch den AN ohne Kostenvergütung zu erbringen.
Soweit aus der Lage des Objektes Umweltschutzmaßnahmen, Auflagen und Verpflichtungen bestehen, sind diese grundsätzlich zu beachten.
Versehentlich zu tief ausgeführter Aushub ist kostenlos durch verdichteten Kiessand (flächenhaft) oder durch
Magerbeton (örtlich) zu ersetzen. Die Anweisungen des Bodengutachters sind in diesem Fall besonders zu
beachten. Die Gründungssohle darf durch Maschineneinsatz nicht beschädigt bzw. gestört werden.
Maßnahmen zur Baugrubensicherung, Schutz der Baugrubensohle vor Witterungseinflüssen, die Beseitigung von Tageswasser sowie der Schutz der Böschungen gegen Oberflächen- und Tageswasser sind soweit nicht gesondert ausgeschrieben, Nebenleistungen, die der AN durchzuführen hat.
Beim Freilegen unbekannter Leitungen sind die Bauleitung, die Bauüberwachung des AGs sowie alle Teilprojektleiter des AGs zu verständigen.
Grundsätzliche Hinweise zur Beachtung des Bodenschutzes :
Das Bodenschutzkonzept vom 29.08.2025 (Ersteller Smoltczyk & Partner GmbH ) ist bei der Ausführung zu beachten.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen - Erdarbeiten
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen - Stahlbetonbauarbeiten Vorbemerkungen und Erläuterungen - Stahlbetonarbeiten
Die nachfolgend beschriebenen Stahlbetonarbeiten sind das Ergebnis der Genehmigungsstatik des Tragwerkplaners.
Für den Bauherrn wirtschaftlichere Alternativen, die technisch gleichwertig sind und sich innerhalb der BImSch-Genehmigung und der geltenden Normen, Richtlinien und Vorschriften bewegen, sind prinzipiell zugelassen und erwünscht.
Die vom Tragwerksplaner erarbeiteten "Hinweise zur Ausschreibung" sind hierbei prinzipiell als Mindestanforderungen anzusehen. Abweichungen hiervon sind grundsätzlich möglich, müssen jedoch zwingend mit dem AG und dem Prüfingenieur kommuniziert werden.
Hinweis - Bewehrung:
Die Bewehrung aller relevanten Bauwerke unterliegt einer stichprobenartigen Prüfung durch den Prüfingenieur. Mit dem Betonieren darf erst begonnen werden, wenn die ingenieurtechnische Kontrolle der Bewehrung durch den AG abgenommen und eine Freigabe erteilt ist. Die Abnahme bzw. Überwachung ist rechtzeitig durch den AN beim Prüfingenieur und dem AG zu beantragen. Ein entsprechendes Abnahmeprotokoll ist zu fertigen und dem AG vorzulegen.
Zusätzlich ist vom AN ein Qualitätssicherungsplan zu erstellen und mit dem AG abzustimmen.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen - Stahlbetonbauarbeiten
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen - Elektroarbeiten Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen - Elektroarbeiten:
A. Besondere Vertragsbedingungen
Alle Betriebsmittel verstehen sich frei Verwendungsstelle in fabrikneuer Ausfertigung fertig montiert, betriebsbereit angeschlossen und programmiert, sofern nicht anders beschrieben.
Sämtliche nachfolgende Leistungen sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren.
A.1 Dokumentation
A.1.1 Ausführungs-, Montage- und Revisionsdokumente
Alleinige Vertragssprache ist Deutsch. Alle Unterlagen müssen in deutscher Sprache vorgelegt werden.
A.1.2 Vom Auftraggeber (AG) zur Verfügung gestellte Dokumente (Ausführungsdokumente)
Die Ausführungsplanung wird digital 1-fach auf Datenträger dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellt.
Der Auftragnehmer hat, die vom Auftraggeber überreichten Unterlagen auf Beschaffenheit sowie auf Vollständigkeit zu prüfen. Der Auftragnehmer hat spätestens 24 Werktage nach Erhalt Bedenken bezüglich Mängel oder Unvollständigkeit anzumelden.
Die Ausführungsdokumente sind für die Abmessungen des Bauwerks nicht verbindlich.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Maße am Bau eigenständig aufzunehmen.
Als CAD Austauschdatenformat gilt, sofern nicht vertraglich anders festgelegt, dwg Format.
Die Ausschreibungsunterlagen werden im A uftragsfall Vertragsbestandteil. Für Kalkulationszwecke kann bedarfsweise nach Terminvereinbarung in die Ausführungsplanung Einsicht genommen werden.
A.1.3 Vom Auftragnehmer (AN) zu erstellende Dokumente (Montagedokumente)
Folgende Unterlagen sind vom Auftragnehmer zu erstellen:
Bauzeiten- und Personaleinsatzplan
Auf Basis der vertraglich vereinbarten Ausführungsfristen ist vom Auftragnehmer ein Montageterminplan in Anlehnung an den gültigen Bauzeitenplan vorzulegen. Der Plan muss Auskunft geben, in welcher Form und zeitlicher Reihenfolge der AN die Arbeiten mit welchem Montagepersonal angedacht hat.
Im Montageterminplan müssen die Zeiten (Anlagen bezogen) für Montageplanung, Genehmigung, Fertigung, Montage, Inbetriebnahme und Abnahme ersichtlich sein.
Vor Arbeitsbeginn erfolgt eine Terminabstimmung aller parallellaufender Gewerke.
Die in dieser Abstimmung getroffenen Festlegungen müssen vom AN berücksichtigt werden und sind in den Montageterminplan einzuarbeiten.
Nach Prüfung und Freigabe des Montageterminplanes durch den Auftraggeber wird dieser Vertragsbestandteil.
Der Montageterminplan ist spätestens alle 4 Wochen an den tatsächlichen Stand der Arbeiten anzupassen. Diese Leistung wird nicht extra vergütet.
Montagepläne
Die Montagepläne inkl. bedarfsweise erforderlicher Sondernachweise, z. B. statischer Nachweis (in den jeweiligen Technischen Vorbemerkungen extra aufgeführt), sind durch den AN dem AG 3-fach digital in pdf Format zur Anerkennung vorzulegen.
Etwaige Änderungsvorschläge gegenüber der Ausführungsplanung sind vor Fertigstellung der Montageplanung beim Auftraggeber / planenden Ingenieurbüro zu beantragen.
Alle hierbei vorgesehenen Änderungen gegenüber der Ausführungsplanung sind hierbei kenntlich zu machen. Die aufgrund von Änderungen gegenüber übergebenen Ausführungsplanung gegebenenfalls entstehende Kosten für nochmalige Prüfung / Koordination der Planungsbeteiligten trägt der Auftragnehmer.
Die Folgen nicht abgestimmter Änderungen trägt der ausführende Auftragnehmer.
Alle fortgeschriebenen Montageunterlagen des AN müssen das Schriftenfeld des AGs / Dokumentenerstellers enthalten.
Für die Planfortschreibung sowie die bedarfsweise Planerstellung ist das CAD-Pflichtenheft des Auftraggebers zwingend zu berücksichtigen. Liegt kein CAD-Pflichtenheft seitens des AG vor, so gilt das CAD-Pflichtenheft des Ingenieurbüros.
Dokumente, die den Vorgaben nicht entsprechen, werden vom AG ungeprüft zurückgegeben. Die Dokumente sind ergänzt / berichtigt zur Prüfung neu einzureichen. Die hierdurch eintretenden Verzögerungen hat der AN mit allen sich daraus ergebenden Folgen zu vertreten.
Nach Abschluss der Montageplanung jedes Ausführungsabschnittes ist vom Auftragnehmer ein Soll-Ist-Vergleich der Mengen (Bezug: LV-Gliederung) durchzuführen und dem Auftraggeber mit den dazugehörigen Handaufschrieben mit zu übergeben.
Die gekennzeichneten Unterlagen sind nach Leistungsverzeichnistitel gegliedert und in Papierausgabe Schnellhefter, Ringordner etc. einsortiert, in der Verzeichnisstruktur (jeweils mit Inhaltsangabe) rechtzeitig vom AN dem AG zur Prüfung vorzulegen. Als Prüfungs- / Genehmigungszeitraum sind mind. 20 Arbeitstage zu berücksichtigen. Dieser Zeitraum ist vom AN beim Erstellen des Bauzeiten- / Personaleinsatzplanes so zu berücksichtigen, dass hierdurch keine Behinderung des Baufortschrittes entsteht. Bei etwaigen Katalogauszügen sind die zu beachtenden Stellen farblich zu markieren!
Genehmigungslauf für Montagepläne
Genehmigung von Montagepläne 3-fach/digital an den AG über die Fachbauleitung. Sichtung der Unterlagen durch die Fachbauleitung mit 2-facher/digitaler Weiterleitung an den AG. Nach Sichtung durch den AG in 1-fach / digital als Rückläufer an den Auftragnehmer mit festgestellten zu berücksichtigten Hinweisen.
Bei Feststellung von wesentlichen Ausführungsplanungsabweichungen der Unterlagen erfolgt in digital ein 2-facher Rückläufer an den Auftragnehmer.
A.1.4 Revisionsdokumente
Von allen Anlagen sind auf Basis der Montagedokumente die Revisionsdokumente anzufertigen und in 3-facher/digitaler Ausfertigung dem AG zu überreichen. Zusätzlich ist in jeder elektrischen Anlage der zugehörige Stromlaufplan samt Legende (laminiert) in einer Plantasche (Stromkreisnummer + Abgangsbezeichnung) an der Innenseite der Schaltschranktür anzubringen.
Alle Revisionsdokumente sind zusätzlich im Datenformat auf Datenträger dem AG und dem Fachingenieur je 1-fach/digital zu übergeben.
Die CAD-Zeichnungen sind im Format dwg und pdf zu übergeben.
Alle Dokumente in Listenform (Beschreibungen) sind im Format xlsm bzw. docm sowie als pdf zu übergeben. Alle anderen Dokumente sind im pdf Format zu übergeben.
Zur Schlussabnahme ist ein Satz der kompletten Revisionsdokumente dem Auftraggeber zur Prüfung zu übergeben.
Achtung:
Die revidierten Installationspläne müssen auf revidierten Objektplänen (Architekturpläne) basieren. Diese sind eigenständig bei der Bauleitung abzuverlangen.
Die nachfolgend aufgeführten Unterlagen, Nachweise, etc. sind entsprechend ihrer Kennzeichnung mit den Montageunterlagen und/oder den Revisionsunterlagen zu übergeben. Für die Montageunterlagen wird die Kennzeichnung "M", für die Revisionsunterlagen die Kennzeichnung "R" und für die Montage- und Revisionsunterlagen die Kennzeichnung "M + R" verwendet.
Allgemein (bedarfsweise
Angaben zu KGR DIN 210, 230)
M Erste-Hilfe-Angaben gemäß
Aufstellung
M Baustelleneinrichtungsplan
R Errichterbestätigung zu allen
Anlagenteilen, sofern
nachfolgend nicht separat
ausgewiesen
R Einweisungsprotokolle zu
allen Anlagenteilen, sofern
nachfolgend nicht separat
ausgewiesen
R Sachverständigenabnahmeprotoko
lle gemäß LV-Positionen
R Abnahmeniederschriften aller
Abnahmen und Anlagenteile
Starkstromanlagen (KGR DIN
276: 440)
Netzersatzanlage
(Photovoltaik) (KGR DIN 276:
442)
M+R Grundlegende Systemangaben
M+R Systementwickler
M+R Systeminstallateur
M+R Stromlaufplan (mehrpolig)
M+R Übersichtsplan (Generator,
Strang, Erdung,
Überspannungsschutz,
Netzanbindung)
M+R Produktdatenblätter aller
wesentlichen Komponenten
M+R Angaben zur mechanischen
Konstruktion
(Konstruktionszeichnungen,
Statik - Nachweise)
M Soll-Ist-Vergleich der Mengen
R Inbetriebsetzungsprotokoll
R Einweisungsprotokoll
R Kompletter Satz Prüf- /
Messprotokolle
R Betriebsbuch
R Wartungsanleitung
Niederspannungshauptverteiler,
Bereichsverteiler,
Rangierverteiler (KGR DIN
276: 443+444)
M+R Stromlaufplan (mehrpolig)
M+R Anordnungsplan
(Anlagenansichten,
Grundrissdarstellung)
M+R Übersichtsplan (einpolig)
M+R Technische Datenblätter der
für die Installation
vorgesehenen Komponenten
M+R Bauartennachweis des
Herstellers
M+R Einstellwerte sämtlicher
Schutzeinrichtungen
M+R Zulassungszertifikate für
Verteiler in Funktionserhalt
R Stücknachweis des Herstellers
M Soll-Ist-Vergleich der Mengen
R Kompletter Satz Prüf- /
Messprotokolle
R Stromkreisliste (-legende)
R Inbetriebsetzungsprotokoll
R CE - Konformitätserklärung
R Bestätigung, dass alle
Schraubverbindungen mit den
erforderlichen Drehmomenten
angezogen worden sind.
R Einweisungsprotokoll
R Betriebsbuch
R Wartungsanleitung
M+R Selektivitätsnachweis sowie
Kurzschlussberechnung (für
alle Netzarten) gemäß
LV-Position
Verlegesysteme (KGR DIN 276:
444)
M+R Durch den Auftragnehmer
Elektro eigenständig zu
erstellende Leerrohrpläne
M+R Produktdatenblätter der für
die Installation vorgesehenen
Verlegesysteme
M+R Zulassungszertifikate für
Kabelwege in Funktionserhalt
M+R Angaben / Zulassungen, dass
das vorgesehene Verlegesystem
mit Funktionserhalt mit den
angebotenen Kabel / Leitungen
nach DIN 4102 zugelassen ist
M+R Angaben / Zulassungen der
vorgesehenen
Befestigungsmaterialien für
alle Kabeltrassen (Dübel etc.)
M Soll-Ist-Vergleich der Mengen
Hauptkabel und
Installationsleitungen (KGR
DIN 276: 444)
M+R Technische Datenblätter der
für die Installation
vorgesehenen Kabel
M+R Zulassungszertifikate für
Kabel in Funktionserhalt
M+R Steigleitungsschema (bis zum
Endverbraucher)
mit folgenden Mindestangaben:
- Kabel- / Leitungstyp
- Querschnitt
- Kabellänge
- Angenommener Nennstrom
- Absicherung
- Angenommener Spannungsfall
M Soll-Ist-Vergleich der Mengen
Installationsgeräte (KGR DIN
276: 444)
M+R Installationspläne für alle
Anlagen (als Grundeinteilung
gelten die Vorgaben der
Ausführungspläne)
Hinweis: Die Beschriftung der
einzelnen elektrischen
Betriebsmittel mit den
zugehörigen Stromkreisnummern
ist hierin zu berücksichtigen.
M Soll-Ist-Vergleich der Mengen
Sonderinstallation (KGR DIN
276: 444)
M+R Protokoll zur Abstimmung der
Installation mit Fremdgewerken
M Soll-Ist-Vergleich der Mengen
Beleuchtung (innen / außen)
(KGR DIN 276: 445+546)
M+R Technische Datenblätter der
für die Installation
vorgesehenen Leuchten
M+R Beleuchtungsberechnungen für
alle Bereiche, in denen von
den Fabrikaten
der Angebotsaufforderung
abgewichen wird
M Soll-Ist-Vergleich der Mengen
R Leuchten- / Leuchtmittelliste
mit Mindestangaben
- Verwendungsort
- Fabrikat, Typ, Artikelnummer
- Anzahl
- Leuchtmitteltyp
- Anzahl
R Beleuchtungsmessungsprotokoll
pro Raumstandart
R Wartungsanleitung
Sicherheitsbeleuchtung (KGR
DIN 276: 445+442)
M+R Technische Datenblätter der
für die Installation
vorgesehenen Komponenten
M+R Übersichtsplan (einpolig)
M+R Anordnungsplan
M+R Rechnerischer Nachweis zur
Batteriekapazität
M+R Steigleitungsschema (bis zum
Endverbraucher)
mit folgenden Mindestangaben:
- Kabel- / Leitungstyp
- Querschnitt
- Kabellänge
- Angenommener Nennstrom
- Absicherung
- Angenommener Spannungsfall
M+R Wärmelastangaben der Anlage
M+R Funktionskurzbeschreibung
M+R Lastverteilung der Batterie
(kg/m²)
M+R Luftvolumenstrom
M Soll-Ist-Vergleich der Mengen
R Kompletter Satz Prüf- /
Messprotokolle
R Zusätzlich Ruhe- und
Ladespannungsprotokoll
R Beleuchtungsmessungsprotokoll,
grundrissbezogen
R Einweisungsprotokoll
R Betriebsbuch
R Wartungsanleitung
Potenzialausgleich (KGR DIN
276: 446)
M+R Technische Unterlagen zu den
Komponenten
M+R Erdungsschema mit folgenden
Angaben:
- Kabel- / Leitungstyp
- Querschnitt
- Kabellänge
- Montageorte der
Potenzialausgleichsschienen
Nummerierung
M Soll-Ist-Vergleich der Mengen
Blitzschutz / Erdungsanlage
(KGR DIN 276: 446)
M+R Technische Unterlagen zu den
Komponenten des inneren
Blitzschutzes
M+R Blitzschutzplan der äußeren
Blitzschutzanlage, samt
Trennstellenkennzeichnung
M Soll-Ist-Vergleich der Mengen
R Kompletter Satz Prüf- /
Messprotokolle
R Photodokumentation, als
Nachweis der normgerechten
Ausführung der nicht mehr
sichtbaren bzw. zugänglichen
Teile oder Verbindungen mit
eindeutige Zuordnung zum
Einbauort
R Prüfbuch
R Formblatt für die
Dokumentation der
Erderanlage, in Anlehnung an
die DIN 18014, DIN 62305-3
und DIN 50522
M+R Messprotokoll der spez.
Erdwiderstandsbestimmung
Brandschutz (KGR DIN 276: 447)
M+R Produktdatenblätter der für
die Installation vorgesehenen
Brandschutzmaterialien
M+R Zulassungszertifikate
M+R Installationsplaneintragungen
mit Schottklassifikation
M Soll-Ist-Vergleich der Mengen
R Bauaufsichtliche Zulassung
R Übereinstimmungsbestätigung
Sonstiges
R Auflistung aller
Störmeldungen inkl. dem
Alarmierungsplan
A.2 Ausführung
A.2.1 Organisation
Unklarheiten sind rechtzeitig mit der Bauleitung / Fachbauleitung zu klären.
Sofern vertraglich nicht anders festgelegt gilt:
Der Schriftverkehr ist über die Fachbauleitung an den Auftraggeber zu richten.
A.2.4 Bemusterung
Sofern vertraglich nicht anders festgelegt gilt:
Muster sämtlicher Installationskomponenten sind rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten vom Auftragnehmer an den Auftraggeber vorzulegen.
Die Freigabe dieser Muster erfolgt durch die Fachbauleitung bzw. durch den Auftraggeber direkt an den Auftragnehmer. Arbeiten ohne Freigabe gelten als nicht erfolgt.
A.3 Abrechnung
Sofern vertraglich nicht anders geregelt gilt:
Die Leistungen werden durch ein örtliches Aufmaß abgerechnet.
Alle Rechnungen sind immer 1-fach dem Auftraggeber zur Prüfung vorzulegen.
Alle Rechnungen sind auf den Auftraggeber auszustellen und über die Fachbauleitung einzureichen. Die Prüfungsfrist beginnt mit Eingangsstempel der Fachbauleitung.
Leistungen auf Stundennachweis sind in gesonderter Rechnung und spätestens 24 Werktage nach der Ausführung abzurechnen.
A.3.1 Aufmaß
Sofern vertraglich nicht anders festgelegt gilt:
Die Erstellung des Aufmasses einschließlich örtlicher Überprüfung mit dem Auftraggebervertreter sind in den Einheitspreisen einzukalkulieren.
Die Art (raumweise, anlagenweise etc.) des Aufmasses ist vor Beginn mit dem Auftraggeber / Bauleitung abzustimmen.
Werden örtliche Feststellungen (Aufmaßprüfung) zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr zugänglich und sind hierbei von Ausführungszeichnungen abweichenden Leistungen notwendig, so sind diese mind. 12 Werktage im Voraus schriftlich bei der Fachbauleitung / Bauleitung zu beantragen.
A.4 Nebenleistungen
Sofern nicht anders vertraglich vereinbart gilt:
Nebenleistungen sind Leistungen, die auch ohne Erwähnung im Vertrag zu vertraglichen Leistungen gehören.
Zusätzlich zu den in der VOB aufgeführten Nebenleistungen sind nachfolgende Leistungen in die Einheitspreise einzukalkulieren:
- Das Weiterleiten und Protokollierung von Besprechungsergebnissen an die betroffenen Stellen sowie die Teilnahme an allen örtlichen Baubesprechungen.
- Eigenständiges Einholen aller für die zu errichtenden Anlagen erforderlichen behördlichen
Genehmigungen / Pläne.
- Sämtliche für die Elektroinstallation erforderlichen Unterlagen von Fremdgewerken
(Heizung, Lüftung etc.) sind rechtzeitig einzuholen.
B. Zusätzliche technische Vorbemerkungen
B.1 Anzuwendende Vorschriften
Grundsätzlich gelten die folgenden Vorschriften in der zum Tag der Abnahme gültigen Fassung, außer mit dem Auftraggeber sind schriftlich abweichende Festlegungen getroffen worden.
Für die Ausführung gilt sofern nicht einzeln speziell definiert folgende zu beachtende Vorgabenreihenfolge:
- TransnetBW Richtlinien (TR-NSG-3001, TR-NSU-6190, TR-NSU-7000, TR-NSU-7070, TR-NSU-7080)
- allgemein anerkannten Regeln der Technik
- Stand der Technik
- Stand der Wissenschaft und Technik
- ISO Normen
- IEC Normen
- EN Normen
- VDE Bestimmungen
- TAB / Richtlinien der ÜNB
- Fernmelderichtlinien des Fernmeldenetzbetreibers
- VDI Richtlinien
- VDS Richtlinien
- VDMA Richtlinien
- DGUV - Vorschriften
- Arbeitsstättenrichtlinien
- Baurordnung, Richtlinien, Verordnungen, Gesetze, Erlasse, Hinweise etc. der betroffenen Kommune, des betreffenden Bundeslandes und des Bundes
B.2 Allgemeines
Alle angebotenen / eingesetzten Produkte müssen CE konform sein.
Alle angebotenen / verwendeten Produkte müssen soweit es sich um Elektromaterialien handelt, das VDE-Zeichen besitzen und der DIN entsprechen und die Verpflichtungen des ElektroG / der WEEE erfüllen (entsprechende EAR - Registrierungsnummer ist bedarfsweise dem Auftraggeber nachträglich als Nachweis vorzulegen).
Vor Bestellung und Einbringung sämtlicher Materialien sind die Transportwege und die Maße am Bau eigenverantwortlich zu prüfen.
Folgende Materialien sind sofern sie nicht in den Positionen ausgewiesen sind, in den Einheitspreisen enthalten:
Verbindungs- und Befestigungsmaterial
Formteile
B.2.1 Befestigungen (Dübel, Anker, etc.)
Es dürfen nur Befestigungen, Dübel / Anker, verwendet werden die eine bauaufsichtliche Zulassung haben.
Generell sind zugzonengeeignete Produkte einzusetzen. Bedarfsweise sind Produkte mit reversibler Nachspreizfähigkeit zu berücksichtigen.
Bei der Auswahl der Befestigungen muss eigenverantwortlich mindestens auf folgende Punkte geachtet werden:
- Einsatzort (trockene Innenräume, feuchte Innenräume, Außenbereich)
- Korrosives Umfeld (Säuren, Basen)
- Art der Belastung (statische Belastung, dynamische Belastung, etc.)
- Feuerwiderstand (direkte / indirekte Beflammung)
- Befestigungsuntergrund (Beton, Mauerwerk, Leichtbaustoffe etc.)
Das Setzen der Befestigungsmittel darf nur mit fachkundigem, geschultem Personal durchgeführt werden.
Spezielle Anforderungen an Dübel beim Einsatz in trockenen Innenräumen:
- Die metallischen Dübel müssen korrosionsgeschützt sein (verzinkt).
Spezielle Anforderungen an Dübel im Außenbereich bzw. bei nassen Innenräumen:
- Die metallischen Dübel müssen aus nichtrostendem Stahl sein.
Der Auftraggeber behält sich vor, zu sich folgende Nachweise vorlegen zu lassen:
- Fachkundenachweis für eingesetztes Personal
- Geforderter Zulassungsnachweis für die eingesetzten Produkte
B.2.2 Geräteverdrahtungsstandards
Bei Geräteverdrahtungskanal-Systemen sind halogenfreie Materialien zu verwenden.
B.2.3 Elektrische Betriebsstätten
Die Zugänge der elektrischen Betriebsstätten sind mit Sicherheitszeichen (Warnschilder) gemäß den gültigen Vorschriften zu versehen.
B.2.4 Bohrungen
Vor Durchführung von Durchbrüchen oder Bohrungen antragenden Bauteilen wie Stahl- oder Stahlbetonkonstruktionen müssen diese von der Bauleitung genehmigt werden.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen - Elektroarbeiten
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen - Reinigungsarbeiten Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen - Reinigungsarbeiten:
Die Baustelle ist vom AN zu jedem Zeitpunkt sauber und ordentlich zu führen.
Die Reinigungsarbeiten der einzelnen Gebäude werden separat abgerechnet.
Siehe entsprechende Leistungspositionen.
Angaben zu Stoffen und Bauteilen:
Reinigungs-, Pflege- und Behandlungsmittel sowie Geräte und Maschinen müssen für den jeweiligen Verwendungszweck geeignet sein. Geräte und Maschinen müssen den Sicherheitsbestimmungen entsprechen und deutlich lesbare Prüfzeichen und Typschilder haben.
Der Auftragnehmer hat bei der Auswahl der Reinigungs- und Pflegemittel die geltenden Umweltschutzvorschriften zu beachten.
Der Auftragnehmer hat bei der Auswahl und der Verwendung von Desinfektions- und anderen Zusatzmitteln die geltenden behördlichen Vorschriften und Verordnungen zu beachten.
Für Produkte, die nach der Gefahrstoffverordnung gekennzeichnet sein müssen, sind dem Auftraggeber unaufgefordert die Sicherheitsdatenblätter zu übergeben.
Verpackungsmaterial und Abfälle des Unternehmers verbleiben im Eigentum des Auftragnehmers und sind unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben täglich abzufahren und zu entsorgen.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen - Reinigungsarbeiten
03 Bauwerke
03
Bauwerke
03.05 Betriebsgebäude
03.05
Betriebsgebäude