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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Zusätzliche Technische Vorbemerkungen Zusätzliche technische Vorbemerkungen (ZTV)
1. Allgemein
Bei der Ausführung der Elektroinstallationsarbeiten sind folgende Punkte zu berücksichtigen:
a.) die technischen Vorschriften für Bauleistungen nach DIN 18 382 und 18 384,
b.) die Anschlussbedingungen des zuständigen EVU's,
c.) die für das Projekt anwendbaren behördlichen Verordnungen,
d ) die DIN-Normen und VDE-Vorschriften in der gültigen Fassung.
2. Genehmigung der Anlagenerstellung und Haftung
Die Einholung der Genehmigung für die Anlagenerstellung ist Sache des Auftragnehmers. Kosten h ierfür sind in die Einheitspreise mit einzurechnen. Hat der Auftragnehmer Bedenken gegen die in den Planunterlagen bzw. Beschreibung im Leistungsverzeichnis dargestellte Technik, muss er diese um- gehend dem Planungsbüro schriftlich mitteilen, da sonst für alle evtl. Fehler oder Missverständnisse
der Auftragnehmer die volle Haftung übernimmt.
3. Material und Geräte
Alle im Leistungsverzeichnis aufgeführten Geräte und Materialien sind frei Baustelle anzuliefern und auf Kosten und Risiko des Auftragnehmers einzulagern. Grundsätzlich dürfen nur neue, unbenutzte Materialien installiert werden. Sie müssen den Güte-, Maß- und DIN-Vorschriften oder den Zulassungsbedingungen entsprechen. Vom Unternehmer sind vor Lieferung der Bauleitung Muster der zu montierenden Geräte, Leuchten usw. vorzulegen, um evtl. spätere Reklamationen bzw. kostenlosen Umtausch der eingebauten Materialien zu vermeiden.
Alle Verpackungen sind nach den gültigen Gesetzen und Bestimmungen fachgerecht zu entsorgen.
Die anfallenden Kosten sind in die jeweiligen Einheitspreisen einzukalkulieren.
4. Baunebenarbeiten
Arbeiten, die im direkten Zusammenhang mit der auszuführenden Installation stehen, wie z.B. Stemm-, Schlitz- und Durchbrucharbeiten, sind Auftragsbestandteil (und somit kostenmäßig in den Einheitspreisen enthalten) und vom Auftragnehmer durchzuführen. Ausgenommen davon sind das Erstellen von benötigten Fundamenten, Sockeln u.a., für die der Auftragnehmer jedoch entsprechende Zeichnungen rechtzeitig der Bauleitung vorzulegen hat. In tragenden Gebäudeelementen werden von der Planung her im allgemeinen größere Schlitze und Durchbrüche für die Installationsarbeiten berücksichtigt. Vor Beginn der Rohbauarbeiten hat jedoch der Auftragnehmer diese vorhandenen Aussparungspläne zu überprüfen und bei Bedarf, in Absprache mit der Statik, zu ergänzen. Nachträglich erforderliche Schlitze und Durchbrüche müssen vom Auftragnehmer in jedem Falle kostenlos erstellt werden. Sinngemäß gilt dies auch für event. erforderliche Leerrohrnetze, für deren Vollständigkeit der Unternehmer später, d.h. nach Abschluss der Rohbauarbeiten, in vollem Umfang haftet.
5. Aufbau-, Montage- und Revisionspläne
Vor Beginn der Montagearbeiten sind der Bauleitung Montage- bzw. Aufbau-, Stromlauf-, Ansichts- und Klemmpläne in 3-facher Ausfertigung als Lichtpausen zur Genehmigung vorzulegen. Ferner ist es Sache des Auftragnehmers, sämtliche erforderlichen Unterlagen für die vorgeschriebenen Genehmigungsanträge beim zuständigen EVU/TÜV/Telekom zu erstellen. Enstehende Kosten, die durch das verspätete Anfertigen der benötigten Unterlagen entstehen, gehen zu Lasten des Auftragnehmers.
Auf die VOB, Teil C, Punkt 3, (DIN 18382-18 384) wird besonders hingewiesen.
Die Ausführungspläne müssen in jedem Fall vor Montagebeginn der Anlage zusätzlich einen erkennbaren Vermerk des zuständigen EVU's, TÜV's, oder der Telekom aufweisen. (Siehe hierzu Punkt 2!)
Vollständige und mit allen Änderungen versehene, pausfähige Ausführungspläne, einschl. 3 Satz Lichtpausen und Datenträger, sind nach Fertigstellung der Arbeiten als Installations-Revisionspläne der Schlussrechnung zusammen mit der schriftlichen Bestätigung, dass alle Leistungswege in den Isolationswerten gemessen und die Anlage nach den gültigen VDE-Bestimmungen errichtet wurde, beizufügen.
6. Abnahme der Anlage
Für die Abnahme der erstellten Anlage durch das EVU, TÜV, Telekom, Bauleitung und Auftraggeber sind alle Vorkehrungen für einen reibungslosen Ablauf zu treffen.
Ferner sind bei der Abnahme alle Bedienungsanleitungen, Prüfprotokolle, Gerätegarantiescheine und Unterlagen nach den TÜV- und EVU-Bestimmungen dem Auftraggeber zu überreichen.
7. Kostenerfassung
Alle Kosten, die durch die aufgeführten Bedingungen entstehen, sind vom Auftragnehmer zu tragen und in die Einheitspreise einzurechnen. Ausgenommen sind Kosten, die in den Bedingungen als nicht B estandteil des vorliegenden Leistungsumfanges hervorgehoben sind.
HINWEIS:
Der Bauherr behält sich vor, Kürzungen und Ergänzungen in den jeweiligen LV-Positionen vorzunehmen,
so dass die VOB/B/§2, Abs. 3 nicht zur Anwendung gebracht werden kann.
8. Preise im Leistungsverzeichnis
Die abgegebenen Preise müssen nach VOB alle Nebenkosten enthalten; Auslösungen, Wegegelder, Gefahren- und Schmutzzulagen, sowie Verschnitt sind dabei ebenfalls zu berücksichtigen.
Die Einheitspreise verstehen sich als Festpreis bis zur Fertigstellung des Bauvorhabens. (einschl. Kupfer)
Die Abrechnung der kompletten Anlage erfolgt an Hand der mit der Bauleitung gemeinsam zu erstellenden Aufmaßblätter in Verbindung mit dem Leistungsverzeichnis, sofern kein Pauschalauftrag vereinbart wurde.
9. Beleuchtungskörper
Bei der Kalkulation der Beleuchtungskörper ist grundsätzlich darauf zu achten, dass für die Leuchtstoff- röhren die Lichtfarbe "Osram 840 Lumilux cool white 4000k" zu wählen ist. In Ausnahmefällen wird im Leistungsverzeichnis besonders darauf hingewiesen.
Die Vorschaltgeräte sind sind generell als Elektronische Vorschaltgeräte (EVG) auszuführen.
Im Leuchtenangebotspreis sind alle Klein- und Befestigungsmaterialien einzurechnen - auch wenn sie u.U. im Leistungsverzeichnis nicht besonders hervorgehoben sind. Bei Deckeneinbrüchen sind, wenn dies erforderlich sein soll, die Deckenausschnitte herzustellen und in den Einheitspreis einzukalkulieren. Ergeben sich während der Bauphase Änderungen in der Form, Ausführung oder Stückzahl der Beleuchtungskörper, verpflichtet sich das auszuführende Unternehmen, den Umtausch oder die Rücknahme kostenlos für den Bauherrn durchzuführen.
10. Installation
Die Starkstrominstallation innerhalb der Gebäude ist mit Mantelleitung (NYM) und außerhalb (sowie auch für die VT-Zuleitung) mit Erdkabel (NYCWY) durchzuführen.
Eine Stegleitungsinstallation ist nicht zulässig.
Bei uP-Installation hat die Verlegung sauber in waagerechten bzw. senkrechten Wandschlitzen zu erfolgen.
Im Bereich der abgehängten Decken kann aP installiert werden.
Installationsgeräte, die aP angefahren werden, müssen für die Zuleitung ca. 1,5 m lange Schutzrohre e rhalten.
Leitungen, Schellen, Schalter, Steckdosen, Abzweigdosen usw. sind in aP-Ausführung in grauer, in uP- Ausführung in weißer Farbe vorzusehen (sofern im Leistungsverzeichnis nichts anderes angegeben ist). Installationsgeräte müssen aus schlagfestem Kunststoff bestehen und sollten für das gesamte Bauvorhaben von einem Hersteller stammen!
Die endgültige Fabrikats-Festlegung der Installationsgeräte in Form und Ausführung erfolgt rechtzeitig bei einer Bemusterung durch den Bauherrn und den Architekten.
Als Montagehöhe sind folgende Maße zu berücksichtigen:
Schalterhöhe = 1,05 m über Fertigboden
Steckdosen, Herdanschlussdosen = 0,30 m über Fertigboden
Abzweigdosen = 0,20 m unter Fertigdecke
Vor Montagebeginn müssen diese Angaben durch die Bauleitung bestätigt werden, damit event. Änderungen noch berücksichtigt werden können.
Bei Kabel und Leitungen ist darauf zu achten, daß folgende Aderfarben unbedingt eingehalten werden:
230 V - WS (NYM) 400 V - DS (NYM)
Phase : braun Phase L1 : braun
N : blau Phase L2 : schwarz
PE : grün-gelb Phase L3 : grau
N : blau
PE : grün-gelb
(Bei Verwendung von NYCY bzw. NYCWY ist der konzentrische Leiter mit grüngelbem Schutzschlauch am Anschluss zu versehen.
Für die lüftungs-, heizungs- und sanitärtechnischen Anlagenteile ist lediglich die reine Leitungsverlegung durchzuführen. Aus Gewährleistungsgründen erfolgen die Geräteanschlüsse von den jeweiligen Auftrag - nehmern der jeweiligen Fachgebiete. Der Auftragnehmer für die Elektro-Installationsarbeiten hat vom zuständigen Planungsbüro für die Leitungsverlegung zu den Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärgeräten genaue Anschlusspläne mit schematischer Angabe der Querschnitte und Aderzahl anzufordern. (Sinngemäß gilt dies auch für Elektroanlagen anderer Ausbau- oder Fremdgewerke).
Für die Installation von Gemeinschaftsantennenanlagen ist die Genehmigung der Telekom einzuholen. Alle anwendbaren Vorschriften für die Errichtung derartiger Anlagen sind unbedingt zu berücksichtigen. Anfallende Kosten für das Genehmigungsverfahren der Anlage sind in die Einheitspreise einzurechnen.
Sind in der Leistungsbeschreibung Fabrikats- oder Typenbezeichnung ohne Zusatz "oder gleichwertig" angegeben, ist das ausgeschriebene Gerät unbedingt aus formalen, maßlichen oder technischen Gründen anzubieten.
Zusätzliche Technische Vorbemerkungen
Besondere Hinweise Besondere Hinweise:
1. Alle Deckeninstallationen sind mit Hohlkammer geeigneter Befestigung (Dübel usw.) und
Bohrschablon auszuführen.
2. Die Wände werden nicht tapeziert die gestrichene Putzoberfläche ist die fertige Oberfläche
3. Sämtliche Trockenwände werden mit gleitendem Anschluss hergestellt, Installtionen wie Rohre usw. sind zu unterbrechen, Die Kabel sind als Schlaufe unter den Deckenanschlüssen
durchzuführen
4. Die Bauausführung vom 14.12 bis 31.12.2026 betrifft den beginn der Rohinstallation im EG hierbei
werden die Installationen in den Trockenbauwänden und an Decken bevorzugt gestartet.
ZTV und Hinweise Gelesen und anerkannt:
..........................................., ............................
(Ort, Datum)
.........................................................................
(Unterschrift, Firmenstempel)
Besondere Hinweise
01 KGR 440 Starkstromanlagen
01
KGR 440 Starkstromanlagen
01.02 443 Verteiler
01.02
443 Verteiler
01.04 444 Versorgungskabel
01.04
444 Versorgungskabel
01.05 444 Leitungsnetz
01.05
444 Leitungsnetz
01.06 444 Leitungsnetz HLSK / MSR
01.06
444 Leitungsnetz HLSK / MSR
01.07 444 Verlegesysteme
01.07
444 Verlegesysteme
01.08 444 Vorbereitung Ladestationen
01.08
444 Vorbereitung Ladestationen
01.09 Jalousiesteuerung
01.09
Jalousiesteuerung
01.10 444 Installationsgeräte
01.10
444 Installationsgeräte
01.11 444 RWA-Anlage
01.11
444 RWA-Anlage
01.12 445 Beleuchtungskörper Innen
01.12
445 Beleuchtungskörper Innen
01.13 445 Beleuchtungskörper Außen
01.13
445 Beleuchtungskörper Außen
01.14 445 Beleuchtungskörper Außen Eventual
01.14
445 Beleuchtungskörper Außen Eventual
01.15 445 Sicherheitsbeleuchtung
01.15
445 Sicherheitsbeleuchtung
01.16 449 Kernbohr- u. Durchbruchsarbeiten, Gerüste
01.16
449 Kernbohr- u. Durchbruchsarbeiten, Gerüste
01.17 449 Brandschottungen
01.17
449 Brandschottungen
01.18 446 Erdungsanlagen
01.18
446 Erdungsanlagen
01.19 446 Überspannungsschutz
01.19
446 Überspannungsschutz
01.20 449 Sonstiges
01.20
449 Sonstiges
02 KGR 450 Schwachstromanlagen
02
KGR 450 Schwachstromanlagen
02.01 452 Klingel-Sprechanlage
02.01
452 Klingel-Sprechanlage
02.03 457 Strukturierte Verkabelung
02.03
457 Strukturierte Verkabelung