Erd- und Kanalbauarbeiten
T15 Unterschleißheim
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Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
L E I S T U N G S V E R Z E I C H N I S FÜR DIE VERGABE, AUSFÜHRUNG UND ABRECHNUNG VON Rohbauarbeiten BAUVORHABEN: T15 Technikzentrale (Infrastrukturzentrum) BAUORT: Business Campus: Unterschleißheim Emmy-Noether-Ring 18; 85716 Unterschleißheim PLANUNG UND DV Plan GmbH BAULEITUNG: ABGABETERMIN: Mittwoch, 17.12.2025 - 11 Uhr ANGEBOTSSUMME: ANBIETENDE FIRMA: ................................. ...................................................... EURO NETTO STEMPEL UND UNTERSCHRIFT ________________________________________________________________________ __________ P R Ü F V E R M E R K:   ....................................................               GEPRÜFTE ANGEBOTSSUMME Der Ausschreibung, Vergabe, Durchführung und Abrechnung der Leistungen liegen die Bedingungen für die Abgabe des Angebotes (Ziffer I.), die Besonderen Vertragsbedingungen (Ziffer II.) und die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (Ziffer III.) zugrunde. I. ANGEBOTSBEDINGUNGEN A. ANGEBOT 1. Die Erstellung des Angebotes erfolgt für den Auftraggeber (im Folgenden kurz "AG") kostenfrei. 2. Sollten den Ausschreibungsunterlagen einzelne Unterlagen oder Blätter nicht beigegeben sein, auf die im Text der Ausschreibungsunterlagen Bezug genommen wird, hat der Biete diese Unterlagen vor Abgabe des Angebotes bei der ausschreibenden Stelle anzufordern. Sind die Ausschreibungsunterlagen, insbesondere das Leistungsverzeichni unvollständig, unklar, widersprüchlich oder unrichtig, so hat der Bieter vor Abgabe des Angebotes den AG hierauf hinzuweisen, zumindest jedoch bei Abgabe des Angebotes in einem Begleitschreiben niederzulegen. 3. Der Bieter hat das Leistungsverzeichnis vollständig auszufüllen. Alle angegebenen Preise sind mit Tinte, Tintenstift oder Schreibmaschine in Zahlen einzusetzen. Verwendet der Bieter zur Abgabe des Angebotes EDV-Ausdrucke, so sind im Original-LV deutlich erkennbar die geforderten Angaben wie z. B. Fabrikate usw. einzutragen. Die Ausführung erfolgt ausschließlich gemäß Originaltext des Leistungsverzeichnisses. Die Preisangaben in den Positionen haben ohne Mehrwertsteuer zu erfolgen, diese ist am Schluss der jeweiligen Zusammenstellung gesondert aufzuführen. 4. Abänderungsvorschläge, die eine technische Verbesserung, eine wirtschaftlichere Ausführung oder eine Beschleunigung der angebotenen Leistungen mit sich bringen, können in einem Begleitschreiben, falls erforderlich unter Beifügung von Zeichnungen und Mustern, angeführt werden. Sie werden jedoch nur Vertragsinhalt, wenn dies bei der Beauftragung ausdrücklich vereinbart wird. Streichungen oder Zusätze der Ausschreibung sind unzulässig und können zum Ausschluss führen. Es gelten ausschließlich die Allgemeinen Vorbemerkungen der DV Plan gem Ausschreibung als vertragsgegenständlich, außer Änderungen oder Ergänzungen sind im Bauvergabeprotokoll explizit aufgeführt. AGB`s des Bieters haben keine Gültigkeit. Dies gilt auch fü Nachträge. 5.  Der Bieter hat die Pflicht das Angebot auf Vollständigkeit zu prüfen und am Schluss des Leistungs- verzeichnisses rechtsverbindlich zu unterschreiben. Durch die Abgabe des mit Stempel und seiner Unterschrift versehenen Angebotes anerkennt der Bieter gleichzeitig die Bedingungen für die Abgabe des Angebotes (Ziffer I.), die Besonderen Vertragsbe- dingungen (Ziffer II.) und die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (Ziffer III.). Der Bieter ist verpflichtet in alle zur Ausschreibung gehörenden Unterlagen, insbesondere in alle aufliegenden Zeichnungen Einsicht zu nehmen und sich über die örtlichen Verhältnisse an der Baustelle genau zu unterrichten. 6.  Der Bieter hält sich an sein Angebot bis 60 Tage nach Ablauf der Angebots-Abgabefrist gebunden. 7.  Haftpflichtversicherung (Bietereintrag): Haftpflichtversicherung ist abgeschlossen bei: '........................................' Versicherungsschein-Nr.:     '........................................' Personenschäden:      '........................................' Sachschäden:     '........................................' 8.  Berufsgenossenschaft (Bietereintrag): Der Bieter gehört der   '........................................'   in   '........................................' als Mitglied unter Nr.  '........................................'  an. Jede Änderung bis zur Vertragserfüllung ist dem Auftraggeber mitzuteilen. 9. Der AG kann vom Bieter nach Abgabe des Angebotes jederzeit die Vorlage folgender weiteren Bescheinigungen verlangen: a) Des Finanzamtes, dass aus steuerlichen Gründen keine Bedenken gegen die Erteilung des Auftrages bestehen. b) Der Berufsgenossenschaft, der Krankenkassen und sozialen Einrichtungen, dass alle Beiträge bezahlt sind. c) Der Industrie- und Handelskammer über die Berechtigung für die Beschäftigung von Auszubildenden. d) Bestätigung über die Eintragung in die Handwerksrolle. e) Bestätigung über die Zahlung des gesetzlichen Mindestlohnes. Insbesondere jedoch ist die Freistellungsbescheinigung den Angebotsunterlagen beizufügen. Darüber hinaus versichert der AN mit Zahlungen an das Finanzamt, Krankenkasse und Berufsgenossenschaft nicht in Rückstand zu sein. B. VERGABE 1. Der Auftrag kommt durch den Zuschlag (schriftliche Auftragserteilung) zustande. 2. Losweise Vergabe: Will der Bieter für den Fall der Vergabe mehrerer Lose/Titel dem AG einen Nachlass anbieten, so hat er dies, sowie die Höhe des Nachlasses im Begleitschreiben zum Angebot anzugeben. Dies wird bei der Wertung entsprechend berücksichtigt. 3. Bieter- und Arbeitsgemeinschaften sind zur Abgabe von Angeboten zugelassen. Sämtliche Mitglieder solcher Gemeinschaften haben das Angebot zu unterzeichnen. Des Weiteren haben sie ein Mitglied der Gemeinschaft als Bevollmächtigten für Verhandlungen und der Entgegennahme des Zuschlags zu benennen. Des Weiteren haben sie anzugeben, welches Mitglied im Auftragsfall die kaufmännische und die technische Federführung übernimmt. II. Besondere Vertragsbedingungen 1. Beschreibung des Bauvorhabens: T15 Technikzentrale 2. Lage des Grundstücks:  Business Campus München: Unterschleißheim 3. Ausführungsfristen: Die Ausführung ist zu beginnen am:  16.02.2026 Unverzüglich nach Erteilung des Zuschlages: Ausführungsdauer:    21 Wochen Fertigstellung:     10.07.2026 Folgende Einzelfristen sind Vertragsfristen: Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber auf Anforderung den Entwurf eines Bauzeitenplanes für die von ihm zu erbringende Leistung zu übergeben. 4. Dem Auftragnehmer werden zur Verfügung gestellt: 4.1 Lager und soziale Einrichtungen: keine Darüber hinausgehende Lager und soziale Einrichtungen hat der Auftragnehmer zu beschaffen und sind mit den Einheitspreisen abgegolten, sofern nicht in Positionen separat beschrieben. 4.2 Verkehrswege innerhalb des Baugeländes: - 4.3 Wasseranschlussmöglichkeiten: Siehe LV-Position und Baustelleneinrichtungsplan Lage:     Durchmesser: 4.4 Stromanschlussmöglichkeiten: Siehe LV-Position und Baustelleneinrichtungsplan Lage:    Stromart:            /Spannung                    /Stromstärke 4.5 Sonstige Anschlüsse: Keine 5.  Örtliche Bauleitung: 5.1 Die örtliche Bauleitung obliegt der DV Plan GmbH. 5.2 Anordnung Dritter dürfen nicht befolgt werden. 5.3 Der AN hat dem AG einen verantwortlichen Bauleiter zu benennen, der die deutsche Sprache spricht. 5.4 Es kommt eine mobile und webbasierte Software für Baudokumentation, Aufgaben- und Mängel- management zum Einsatz. Die Anwendung ist für den Auftragnehmer verpflichtend und kostenlos. 6. Vorgesehene Bauabschnitte/Arbeitsunterbrechungen: 7. Besondere Erschwernisse: 8. Müllentsorgung: Der AN ist verpflichtet, auf Verlangen der Bauleitung nachzuweisen, welche Vorkehrungen er für die Beseitigung getroffen hat, insbesondere welche Abfallcontainer er selbs vorhält oder mitbenutzen darf. Über ein behauptetes Mitbenutzungsrecht hat der AN auf Verlangen eine schriftliche Bestätigung des Inhabers der Container vorzulegen. Der AN ist verpflichtet, alle von ihm verursachten Verunreinigungen am Ende eines jeden Arbeitstages zu beseitigen. Die Aufforderung zur Schutt und Abfallbeseitigung kann durch die Bauleitung bei Fristsetzung von 1 Tag mündlich, telefonisch oder schriftlich erfolgen. Kommt der AN dieser Verpflichtung nicht innerhalb dieser Frist nach, so ist der AG berechtigt den Schutt, Abfall und Verunreinigungen auf Kosten des AN zu beseitigen. Auf die darüber hinaus bestehende Verpflichtung gem. DIN 18299, Ziff. 4.1.12 wird hingewiesen. 9.  Vertragsstrafe: Bei verschuldeter Überschreitung des vertraglich vereinbarten Fertigstellungstermins beträgt die Vertragsstrafe 0,1 % der Bruttoauftragssumme für jeden überschrittenen Werktag, höchstens jedoch 5 % der Bruttoauftragssumme. 10. Werbung: Werden bauseits Bauschilder bzw. Firmentafeln zur Verfügung gestellt, kann der AG vom AN eine Beteiligung an den Kosten in Höhe des auf den AN entfallenen, nach billigem Ermessen festzusetzenden Kostenanteils verlangen. Firmenschilder des AN dürfen nur mit Genehmigung der Bauleitung nach deren Angaben auf dem Grundstück angebracht werden. 11. Sicherheitskoordination: Zur Aufrechterhaltung der Belange der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes sind vom AN folgende Informationen vor Beginn der Arbeiten an den AG zu übergeben: Nennung der Ersthelfer des Betriebes Übergabe der erforderlichen Nachweise (z. B. Arbeitsverfahren und -abläufe, Prüfzertifikate, Lagerung und Entsorgung) und der Gefährdungsanalyse Sofern Räume auf der Baustelle vom AN (nach ausdrücklicher Genehmigung durch AG) verschlossen werden müssen, übergibt der AN zur Aufrechterhaltung der permanenten Zugänglichkeit aller Räume der Bauleitung des AG einen Schlüssel im verschlossenen Umschlag und erteilt hiermit dem AG die Berechtigung, im Notfall aufzuschließen. Ansonsten wird auf Kosten des AN aufgebrochen. Darüber hinaus verpflichtet sich der AN zur Einhaltung der Baustellenverordnung und des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes für alle Mitarbeiter. 12. Mindestlohngesetz: Mit der Beauftragung verpflichtet sich der Auftragnehmer gegenüber der DV Plan GmbH ausdrücklich, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern den jeweilig geltenden gesetzlichen Mindestlohn zu zahlen und alle von ihm beauftragten Nachunternehmer ebenfalls zur Zahlung des jeweiligen geltenden gesetzlichen Mindestlohnes an seine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer schriftlich zu verpflichten. Der Auftragnehmer haftet der DV Plan GmbH für sämtliche Schäden und sonstige Nachteile, die sich daraus ergeben, dass durch ihn oder beauftragte Nachunternehmer gesetzliche Vorschriften verletzt und insbesondere gesetzliche Mindestlohnvorschriften nicht eingehalten werden. Wird die DV Plan GmbH wegen der Verletzung von gesetzlichen Vorschriften, insbesondere gesetzlichen Mindestlohnvorschriften, durch Arbeitnehmer des Auftragnehmers oder dessen Nachunternehmers in Anspruch genommen, stellt der Auftragnehmer die DV Plan GmbH auf  erste Anfordern von allen Ansprüchen und mit ihnen zusammenhängenden Kosten frei (Freistellungsklausel). Vorstehende Verpflichtungen gelten unabhängig davon, ob Forderungen von privater oder öffentlicher Seite erhoben werden. Ergänzend erklärt der Auftragnehmer sich damit einverstanden, dass entsprechende Forderungen von der Schlussrechnung einbehalten werden. Darüber hinaus verpflichtet der Auftragnehmer sich auch, auf erste Anforderung des Auftraggebers entsprechende Nachweise zur Einhaltung des Mindestlohngesetzes spätestens innerhalb 3 Tagen vorzulegen. 13. Sonstiges: Veröffentlichungen über die Bauleistungen sind nur mit vorheriger Zustimmung des AG zulässig. Als Veröffentlichung in diesem Sinne gelten auch die Beschreibung der Bauausführung, die Bekanntgabe von Zeichnungen, Berechnungen und sonstiger Unterlagen. III. ZUSÄTZLICHE VERTRAGSBEDINGUNGEN Vorbemerkung: Die §§ beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen auf der Grundlage der VOB/B. 1. Vertragsbestandteile (zu § 1): Bei Widersprüchen im Vertrag gelten nacheinander: a) das Zuschlagsschreiben Auftragserteilung unter Bezugnahme auf das Vergabe-Verhandlungsprotokoll b) die Leistungsbeschreibung c) die besonderen Vertragsbedingungen d) die zusätzlichen Vertragsbedingungen e) die zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen f) die allgemeinen technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen g) die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen Ist im Leistungsverzeichnis bei einer Teilleistung eine Bezeichnung für ein bestimmtes Fabrikat mit dem Zusatz "oder gleichwertiger Art" verwendet worden, und fehlt die für das Angebot geforderte Bieterangabe, gilt das im Leistungsverzeichnis genannte Fabrikat als vereinbart. Bei Widersprüchen zwischen Leistungsverzeichnis und Zeichnungen geht das Leistungsverzeichnis vor. 2. Vergütung (zu § 2): Der AN hat auf Verlangen des AG eine Fertigung der dem Angebot zugrunde gelegten ausführlichen Kalkulation in verschlossenem und versiegeltem Umschlag beim AG zu hinterlegen. Diese wird nach Auftragsbeendigung und Abrechnung an den AN zurückgegeben. Bei Streitigkeiten über die Vergütung ist der AG zur Einsichtnahme in die hinterlegte Kalkulation berechtigt. Der AN ist seinerseits berechtigt, an der Einsichtnahme teilzunehmen. Der AG ist zur Einsichtnahme ohne dem AN berechtigt, sofern der AN nicht an dem vom AG binnen angemessener Frist festgelegten Einsichtnahmetermin teilnimmt. Angemessen ist eine Frist von jedenfalls einer Woche. Dem eingereichten Angebot sind die neuesten gültigen Löhne zugrunde gelegt. Materialpreiserhöhungen und Lohnerhöhungen werden innerhalb der Dauer der Festpreisbindung in keinem Fall bezahlt. Eine Lohn- und Materialpreisklausel wird deshalb nicht besonders vereinbart. Nachtragsangebote: Ist nach VOB/B § 2 Abs. 5 oder § 2 Abs. 6 eine Preisvereinbarung zu treffen, so hat der AN sowohl eine Mehrkostenankündigung als auch sein Nachtragsangebot vor Ausführung beim AG selbst einzureichen. Die Anordnung von im Vertrag nicht vorgesehenen Leistungen kann nur durch den AG und nicht durch die Bauleitung erfolgen. Nachträge müssen gem. VOB auf Grundlage des Hauptangebotes kalkuliert werden. Soweit für eine Nachtragsposition eine vergleichbare LV-Position vorhanden ist, kann der Auftraggeber verlangen, die Preisermittlung für diese vergleichbare Position offen zu legen. Die Materialpreise sind mindestens durch Kopien der Preislisten bzw. der Lieferantenrechnungen zu belegen. Die dabei aus Kalkulationsfehlern oder Spekulationen resultierenden Risiken trägt der Auftragnehmer, es sei denn, er benennt und begründet bereits bei Abgabe des Hauptangebotes die Positionen, die für Kalkulationsnachweise nicht verwendet werden dürfen (z. B. bei vorhandenen Restbeständen oder Sonderangeboten von Zulieferern). Eine zusätzliche Vergütung für die Erstellung eines Nachtragsangebotes erfolgt nicht. Die Positionierung von Nachtragsangeboten ist mit dem Auftraggeber abzustimmen und muss sich mit den Positionsangaben im Aufmaß decken. Entfallen durch ein Nachtragsangebot Positionen aus dem Leistungsverzeichnis, so sind diese in jedem Nachtragsangebot mit dem Hinweis "hierfür entfällt aus dem LV Pos..." in Abzug zu bringen. Ist infolge geänderter oder zusätzlicher Leistungen eine Verlängerung der Ausführungsfristen erforderlich, so hat dies der AN im Nachtragsangebot anzugeben, ebenso welche Ausführungsfristen sich um wie viele Arbeitstage verlängern sollen. Für zu beauftragende Stundenlohnarbeiten haben die angebotenen Einheitspreise für Stundenlohnarbeiten vertragliche Gültigkeit. Folgende Informationen müssen die Nachträge jedoch mindestens beinhalten: Stoff-, Lohn- (Zeitansatz und Verrechnungslohn), Geräte- und sonstige Kosten Listenpreis, Fracht, Verpackung, Kleinteile Nachunternehmerleistungen Gesamtzuschlag, bestehend aus Baustellengemeinkosten, allgemeinen Geschäftskosten, Wagnis und Gewinn Übermittlung der Nachträge im GAEB-Format 3. Ausführungsunterlagen (zu § 3): Dem AN werden Pläne digital zur Verfügung gestellt (als Datei im Format pdf, dxf oder dwg). Der AN hat (entsprechend dem Baufortschritt) dem AG den Zeitpunkt, zu dem er die nach dem Vertrag vom AG zu liefernden Unterlagen benötigt, möglichst frühzeitig anzugeben, damit die Übergabe durch den AG rechtzeitig erfolgen kann. Sofern im Einzelfall keine abweichende Regelung getroffen wird, nimmt der Auftragnehmer am Dokumentenaustausch über den digitalen Projektraum teil. Der Begriff "digitaler Projektraum" bezeichnet im Rahmen dieses Vertrags eine cloudbasierte Projektplattform (Projektkommunikations- und Management-System, PKMS), über die sämtlichen projektrelevanten Dokumente und Pläne ausgetauscht und verwaltet werden. Voraussetzung für die Teilnahme ist ein internetfähiger PC mit geeigneter Softwareausstattung. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die technischen Voraussetzungen für die Nutzung des digitalen Projektraums eigenverantwortlich zu schaffen. Der Austausch der Dokumente erfolgt in den Formaten *.dwg und *.pdf. Mit Vertragsabschluss erhält der Auftragnehmer einen Benutzernamen sowie Zugangsdaten zum Projektraum. Auf Wunsch wird durch den Auftraggeber eine gesonderte Einweisung angeboten. Eine Bedienungsanleitung ist innerhalb der Anwendung hinterlegt. Die projektbezogene E-Mail-Adresse des Kommunikationssystems ist im Auftragsfall vom Auftragnehmer abzufragen und wird Bestandteil des Vertrags. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber nach Auftragserteilung eine gültige E-Mail-Adresse für den Empfang von Systemnachrichten mitzuteilen. Änderungen dieser Adresse sind unverzüglich anzuzeigen. Der Auftragnehmer hat den E-Mail-Eingang regelmäßig, mindestens alle zwei Kalendertage, zu prüfen. Es wird darauf hingewiesen, dass der Versand der Dokumente automatisiert über den Mailserver des digitalen Projektraums erfolgt. Antwortmails (z.?B. Abwesenheitsnotizen) können von diesem System nicht empfangen werden. Auf Veranlassung des Versenders erhält der Empfänger vorab eine Versandbenachrichtigung. Die betreffenden Dokumente stehen anschließend im Projektraum zum Abruf bereit. Sie gelten am nächsten Werktag nach Einstellung in den Projektraum als zugegangen. Im Rahmen der Nutzung des digitalen Kommunikationssystems besteht für den Auftragnehmer sowohl eine Holschuld (Abruf der Dokumente) als auch eine Bringschuld (Bereitstellung eigener Dokumente). Sofern der Versender eine Empfangsbestätigung anfordert, sind beide Vertragsparteien verpflichtet, diese unverzüglich abzugeben. Die Kosten für die Nutzung des digitalen Projektraums trägt der Auftraggeber. 4. Ausführung (zu § 4): Hinsichtlich der Einmessung gilt grundsätzlich § 3 Abs. 2 VOB/B. Sollten darüber hinausgehende Vermessungsarbeiten erforderlich werden, sind diese eine Sache des AN. Im Übrigen sind alle Maße am Bau vom AN entsprechend zu überprüfen. Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass weder er noch seine Nachunternehmer Arbeitskräfte auf der Baustelle beschäftigen, die nicht die erforderlichen Arbeitserlaubnisse besitzen. Der AG ist berechtigt, entsprechende Nachweise jederzeit zur Einsicht zu nehmen. Der AN hat alle Unfallverhütungsvorschriften einzuhalten. Die Vorschriften zum Schutz der am Bau beschäftigten Personen sind von AN zu erfüllen. Der AN hat eine Person für die verantwortliche Bauleitung im Sinne des Gesetzes zu benennen. Benutzt er Gerüste anderer Unternehmer, so erfolgt dies auf seine Gefahr und Verantwortung, insbesondere dass die Gerüste den UVV entsprechen. Die durch Gesetz und Verordnung bestimmten Plakate, Bau- und Verbotstafeln, sowie Absperrungen sind an der Baustelle anzubringen, ebenso ggf. notwendige Genehmigungen (Nachtarbeit, Sonntagsarbeit) sind durch den AN zu beschaffen. Der AN hat sich vor Beginn seiner Arbeiten davon zu überzeugen, dass die Bedingungen für seine Arbeiten einwandfrei sind. Etwaige Beanstandungen sind umgehend der Bauleitung mitzuteilen. Der AN ist verpflichtet, Tagesberichte zu führen und der Bauleitung arbeitstäglich Kopien zuzuleiten. Die Tagesberichte müssen mindestens Angaben über Wetter, Temperaturen, die Anzahl der anwesenden Arbeitskräfte des AN und eine stichwortartige Beschreibung der ausgeführten Leistungen nebst Benennung des Arbeitsortes nach Bauteilen und Stockwerken enthalten. Lieferung von Stoffen durch den AG: Werden vom AG Materialien oder Teile bauseits geliefert, so sind sie beim Wareneingang vom AN zu prüfen (Wareneingangsprüfung) und die Lieferscheine innerhalb eines Tages an den AG weiterzuleiten. Außerdem ist die Ware vom AN bis zur Abnahme vor Beschädigung und Diebstahl zu schützen und nach dem Grundsatz sparsamer Wirtschaftsführung zu verwenden; ihr Verbrauch ist dem AG nachzuweisen. Die Materialien und Teile sind vom AN vor Winterschäden und Grundwasser zu schützen und Schnee und Eis ist zu beseitigen. Fordert der AG das Verpackungsmaterial für von ihm gelieferte Materialien und Teile zurück, so ist dieses ebenfalls schonend zu behandeln und unverzüglich zurückzugeben. Vor Beginn der Arbeiten hat sich der AN über Leitungen aller Sparten (insbesondere unterirdische) bei den dafür zuständigen Stellen und Behörden über deren Lage und Verlauf zu informieren. Kommt der AN dieser Verpflichtung nicht nach und entsteht deshalb ein Schaden, haftet er dem AG für den ihm daraus entstandenen Schaden. 5. Ausführungsfristen (zu § 5): Beginn und Fertigstellung sind in den Besonderen Vertragsbedingungen festgelegt. 6. Behinderung und Unterbrechung der Ausführung (zu § 6): Unterbrechungen, die nicht auf eine Behinderung gem. § 6 Abs. 1 zurückzuführen sind, dürfen nur im Einvernehmen mit der Bauleitung erfolgen. 7. Verteilung der Gefahr (zu § 7): Ohne zusätzliche Bedingungen. 8. Kündigung durch den AG (zu § 8): Ohne zusätzliche Bedingungen. 9.  Kündigung durch den AN (zu § 9): Ohne zusätzliche Bedingungen. 10. Haftung der Vertragsparteien (zu § 10): Ohne zusätzliche Bedingungen. 11. Vertragsstrafe (zu § 11): Siehe Punkt 10 der besonderen Vertragsbedingungen. 12. Abnahme (zu § 12): Es findet eine förmliche Abnahme statt (§ 12 Abs. 4 Nr. 1). Der AN ist auf Verlangen des AG verpflichtet, die Güte der erbrachten Bauleistungen, sowie der verwendeten Materialien, Anlagen u. ä. durch Prüfzeugnisse nachzuweisen. Produktdatenblätter der eingesetzten Materialien sind dem AG für die Dokumentation (Hausakte) spätestens zu diesem Zeitpunkt auszuhändigen. 13. Mängelansprüche (zu § 13): Ohne zusätzliche Bedingungen. 14. Abrechnung (zu § 14): Rechnungsanschrift:  DV Plan GmbH, Im Gewerbepark C 25, 93059 Regensburg Rechnungsversand:  Per Post oder per E-Mail an erechnung@dv-plan.de. Pro E-Mail eine Rechnung als pdf-Datei, alle Anlagen in derselben E-Mail als zip-Datei (.zip, nicht .7z) Regieberichte: Es besteht die Möglichkeit, Regieberichte zur Freigabe per E-Mail an regieberichte@dv-plan.de zu senden. Sie können mehrere Regieberichte in einer E-Mail versenden, jedoch muss jeder Regiebericht aus einer separaten PDF bestehen (Lesbarkeit, Qualität prüfen). Nach Bearbeitung erhalten Sie den geprüften Regiebericht per E-Mail zurück. Alternativ können Regieberichte händisch bei unserer Bauleitung abgegeben werden, da diese dann in unserem Haus digital erfasst werden. Aufmaße:     große Dateien: GAEB-Datei direkt an Abrechnungsabteilung kleine Dateien: regieberichte@dv-plan.de 15. Stundenlohnarbeiten (zu § 15): Stundenlohnarbeiten werden nach den vertraglichen Vereinbarungen gem. § 2 Abs. 10 VOB/B abgerechnet. Bei Anfall sind vom AN werktäglich die Stundenlohnarbeiten beim AG zur Bestätigung einzureichen. Die Unterschrift unter Stundenlohnzettel gilt nicht als Rechnungsanerkennung; es bleibt die Prüfung vorbehalten, ob es sich um Stundenlohn- oder Vertragsarbeiten handelt. Außerdem stellt die Unterschrift keine Abnahme dar. Setzt der AN Meister und Vorarbeiter ein, ohne dass dies mit dem AG gesondert vereinbart wurde, wird für die Vergütung dieser Stunden lediglich der Facharbeiterlohn zugrunde gelegt. Überstundenzuschläge werden nur vergütet, wenn dies vom AG angeordnet worden ist. 16. Zahlungen (zu § 16): Zahlungen erfolgen innerhalb der vereinbarten Fristen durch Verrechnungsscheck oder Überweisung. Sofern die Freistellungsbescheinigung zur Bauabzugsbesteuerung zum Zeitpunkt der Rechnungsprüfung immer noch nicht vorliegt (siehe auch Kap. A-Angebot, Pkt. 9 b und Kap. B-Vergabe, Pkt. 1), erfolgt der 15%-ige Abzug gemäß Steuergesetzgebung. Mit Wirkung zum 01.04.2004 wurde die Übertragung der Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger bei der Umsatzsteuer eingeführt (§ 13 b UStG). Betroffen sind Unternehmen, die Bauleistungen für andere Unternehmen ausführen, die wiederum selbst Bauleistungen ausführen. Zu diesen Firmen zählt auch die DV Plan GmbH. Durch das BFH-Urteil vom 22.08.2013 in Verbindung mit dem BMF-Schreiben vom 05.02.2014 wurde der Übergang der Steuerschuldnerschaft dahingehend eingeschränkt, dass der Leistungsempfänger die an ihn erbrachte Bauleistung seinerseits zur Erbringung einer Bauleistung verwenden muss. Dies trifft bei der DV Plan GmbH zu, da die ihr in Rechnung gestellten Bauleistungen in voller Höhe an den Auftraggeber weiterberechnet werden. Die Rechnungen müssen daher gemäß § 13 b ohne Umsatzsteuer an uns gestellt werden (dies gilt nicht für Gerüst-, Baureinigungsarbeiten, reine Materialkosten, Mietgeräte, Kanalinspektionen und Bepflanzungen). Die Rechnungen müssen den Hinweis "Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers" enthalten. Der Auftragnehmer gewährt dem Auftraggeber ein Skonto (Höhe gemäß Bauvergabeprotokoll) unter folgenden Voraussetzungen: a) wenn der Auftraggeber bei Abschlagszahlungen die Zahlung innerhalb der im Bauvergabeprotokoll festgelegten Fristen nach Eingang einer prüffähigen Rechnung beim AG bezahlt. b) wenn der Auftraggeber bei der Schlusszahlung die Zahlung innerhalb der im Bauvergabeprotokoll festgelegten Fristen nach Eingang einer prüffähigen Rechnung beim AG bezahlt. Die Parteien sind sich diesbezüglich ferner darüber einig, dass der Zeitraum vom 20.12. bis 06.01. eines jeweiligen Jahres bei Bestimmung der Zahlungsfrist für die Gewährung von Skonto nicht angerechnet wird. Für die Wahrung der Skontofrist bei Verrechnungsschecks gilt das Datum des Scheckeingangs beim AN. 17. Sicherheitsleistungen (zu § 17): Der AN hat Sicherheit zu leisten Die Sicherheit dient dazu, die vertragsgemäße Ausführung der Leistung und die Mängelansprüche sicherzustellen, dementsprechend hat der AN wie nachfolgend Sicherheit zu leisten: Die Vertragsparteien einigen sich darauf, dass eine Sicherheit ab einer Nettoauftragssumme von 250.000,00 ? zu leisten ist. Die Sicherheitsleistung durch Hinterlegung von Geld ist ausgeschlossen und kann lediglich durch Vorlage einer Bürgschaft eines Kreditinstituts oder Kreditversicherers geleistet werden. Voraussetzung ist jedoch, dass der AG den Bürgen als tauglich anerkannt hat. Zur Erfüllung des Auftrages hat der AN durch Vorlage einer Vertragserfüllungsbürgschaft Sicherheit zu leisten in Höhe von 2 % der Netto-(Auftragssumme). Die Sicherheit ist binnen 18 Werktagen nach Vertragsabschluss zu leisten. Soweit der AN diese Verpflichtung nicht erfüllt hat, ist der AG berechtigt, die Abschlagszahlungen einzubehalten bis der Sicherheitsbetrag erfüllt ist. Zur Sicherung der Gewährleistung wird vereinbart, dass der Auftraggeber von der Schlussrechnungssumme 3 % einbehalten darf. Klarstellend wird festgehalten, dass sich der Einbehalt auf die nach Abnahme fällige Werklohnforderung bezieht. Der AN ist berechtigt den Einbehalt durch Vorlage einer Mängelansprüche-bzw./Gewährleistungsbürgschaft abzulösen. Die Bürgschaftserklärung ist schriftlich, unbeschränkt und selbstschuldnerisch unter Verzicht auf die Einrede der Vorausklage abzugeben (§ 771 BGB); sie darf nicht auf bestimmte Zeit begrenzt und muss nach Vorschrift des Auftraggebers ausgestellt sein (siehe Anlage Bürgschaftsmuster). Der Auftraggeber wird eine nicht verwertete Sicherheit für Mängelansprüche nach Ablauf von 4 Jahren zurückzugeben. Soweit jedoch zu diesem Zeitpunkt die vom AG geltend gemachten Ansprüche noch nicht erfüllt sind, darf dieser einen entsprechenden Teil der Sicherheit zurückhalten. Soweit der AN zur Vorlage der Bürgschaft verpflichtet ist, muss diese den Gerichtsstand Regensburg enthalten. 18. Streitigkeiten (zu § 18): Als ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag, insbesondere im kaufmännischen Verkehr, wird - soweit gesetzlich zulässig - Regensburg vereinbart. 19. Sonstiges: Die Bedingungen (Pkt. 1-18), einschließlich der Preisnachlässe und Skonti gelten auch für die im Vergabegespräch individuell vereinbarten Einzelpunkte, Nachträge, Auftragserweiterungen, zusätzliche Beauftragungen und Stundenlohnarbeiten. Stand 28.09.2022; Überarbeitet 12.09.2025 Pö (Ergänzung Punkt 3 (Ausführungsunterlagen)) Mf - Rohbau Anlagen Bürgschaftsmuster als pdf-Dokument FB-5.6.06.01-Mängelansprüchebürgschaft FB-5.6.06.02-Vertragserfüllungsbürgschaft FB-5.6.06.03-Vorauszahlungsbürgschaft Anlagen Hinweis: Folgende Anlagen liegen dieser Leistungsbeschreibung bei (im .pdf-Format herunterzuladen): Pläne für Gebäude T15: Lageplan / Baustelleneinrichtungsplan: - T15 - LP Uebersichtslageplan_M2000 - T15 - LP Baustelleneinrichtung_M200 - T15 - LP Entwässerung 2.BA_M200 - T15 - LP Sparten 2.BA_M200 Grundrisse: -   T15_LP5_HB_GR_DA_Gesamt_M50_FG_W220_a-.pdf -   T15_LP5_HB_GR_DAS_Gesamt_M50_FG_W240_a-.pdf -   T15_LP5_HB_GR_E00_Gesamt_M50_FG_W200_b-.pdf -   T15_LP5_HB_GR_TCHG_Gesamt_M50_FG_W230_a-.pdf -   T15_LP5_HB_GR_ZG00_Gesamt_M50_FG_W210_b-.pdf Ansichten: -   T15_LP5_HB_AN_N_Gesamt_M50_VA_W510_a-.pdf -   T15_LP5_HB_AN_O_Gesamt_M50_VA_W511_a-.pdf -   T15_LP5_HB_AN_S_Gesamt_M50_VA_W512_a-.pdf -   T15_LP5_HB_AN_W_Gesamt_M50_VA_W513_a-.pdf -   A 2910_ Fertigbauteile Ansichten 1_200.pdf Schnitte: -   T15_LP5_HB_SC_I_Gesamt_M50_FG_W490_b-.pdf -   T15_LP5_HB_SC_II_Gesamt_M50_FG_W491_b-.pdf -   T15_LP5_HB_SC_III_Gesamt_M50_FG_W492_b-.pdf Details: -  T15_LP5_HB_DT_E00_Müllstation_M10_VA_D642_a-.pdf -  T15_LP5_HB_DT_E00_Werkstatt_M10_VA_D643_a-.pdf -  T15_LP5_HB_DT_TR_Fluchtweg Treppe_M25_VA_D640_c.pdf -  T15_LP5_HB_DT_TR_Stahltreppe_M25_VA_D641_b-.pdf Anlagen (DIN A4): - T15 Geotechnisches Gutachten - Holzzaun Rückseite - Holzzaun Vorderseite - Stromanschluss- und -Lieferbedingungen - Dokumentationsrichtlinie für Bestandsunterlagen_010 Rohbauarbeiten Wichtiger Hinweis: Eine Besichtigung vor Ort wird dringend empfohlen. Es wird davon ausgegangen, dass sich der Bieter mit der Situation und den Umständen vor Ort vertraut macht und diese in seine Einheitspreise einkalkuliert. Mehraufwendungen, welche aus vorhersehbaren der Örtlichkeit geschuldeten Umständen entstehen, werden nicht gesondert vergütet. Für einen Ortstermin wenden Sie sich bitte an unseren Bauleiter vor Ort: Herr Piotr Nowak Telefon: 089 9901565-15 Mobil:  0151 14088451 Grundstück Das Grundstück befindet sich in Unterschleißheim, am Emmy-Noether-Ring. Das Baufeld für den Neubau des Infrastrukturzentrums liegt auf einer bestehenden unbebauten Parkplatzfläche. Die restlichen Flächen sind den Grünanlagen vorbehalten. Die Zufahrt erfolgt über den Emmy-Noether-Ring. Siehe hierzu Lageplan. Baubeschreibung Bei dem vorliegenden Bauvorhaben handelt es sich um den Neubau einer Technikzentrale ohne Tiefgarage, das in Massivbauweise errichtet wird. Das Gebäude befindet sich südlich des im Bau befindlichen Neubaues "Mehrzweckgebäude T20". Das Bauwerk "Technikzentrale T15" wird multifunktional genutzt und dient als Müllstation, Energiezentrale, Kältezentrale sowie als Lager. Zusätzlich werden bauseits auf einer Dach-Stahlrostkonstruktion Rückkühler für die technische Gebäudeausstattung (TGA) installiert. Die Außenabmessungen des Gebäudes betragen ca. 43,40 m in der Länge, 15,75 m in der Breite und 11,55 m in der Höhe. Es umfasst ein Erdgeschoss, ein Zwischengeschoss sowie ein Flachdach mit einer bauseitigen Dachkonstruktion mit aufgesetzter Stahlrostkonstruktion. In den Bereichen Müllraum, Lager und Kältemaschinenraum ist keine Zwischendecke vorgesehen. Die Decken werden auf Stahlbeton-Unterzügen sowie auf tragenden Außen- und Innenwänden gelagert. Sämtliche tragenden Bauteile werden als Ortbetonbauteile in Stahlbetonbauweise ausgeführt. Nur die Fassadenriegel im Dachgeschoss sind als Fertigteile auszuführen (Siehe Plan "A 2910 Fertigteile Ansichten"). Die statische Aussteifung des Gebäudes erfolgt durch die massiven Ortbetonwände, die auf einer Stahlbeton-Fundamentplatte gegründet sind. Diese Fundamentplatte weist Vertiefungen für Pumpensümpfe und den Gebäudeanschluss auf. Gebäude-Abmessungen: - Länge: ca. 43,40 m - Breite: ca. 15,75 m - Höhe: ca. 11,55 m über Gelände - Höhe ±0,00 m = +475,35 m ü. NN Baustelleneinrichtung: Die Baustelleneinrichtung, einschl. Einrichten, Vorhalten und Räumen aller relevanten Einrichtungen, wie Mannschaftsunterkünften, Lagerflächen mit Einzäunung, usw., sind in separate Positionen in Titel 1 zu kalkulieren. Das Herstellen, Vorhalten und Abbauen von Abdeckungen und Umwehrungen von Öffnungen während der eigenen Nutzungsdauer des AN sind jedoch "Nebenleistungen" laut VOB Teil C (DIN 18331: Betonarbeiten, Punkt 4.1.9 sowie 4.2.7) und werden nicht separat abgerechnet. Lage:   Die geplante Baustelleneinrichtungsfläche befindet sich auf der gegenüberliegenden Straßenseite (Emmy-Noether-Ring), in ca. 15 m Luftlinie zur Baustelle. Zusätzliche Parkplätze für die Baustellenfahrzeuge befinden sich in ca. 155 m Luftlinie süd-östlich zur Baustelle (Siehe Baustelleneinrichtungsplan). Weiterhin ist zu beachten, dass keine Mannschaftsunterkünfte und Materiallagerplätze innerhalb des Gebäudes gestattet sind. Der Auftragnehmer hat auf dem ihm zugewiesenen Gelände eine eigene Baustelleneinrichtung für die gesamte Bauzeit bis zur Fertigstellung des Neubaus bzw. bis zur Aufforderung zum Abbau durch die Bauleitung vorzuhalten. Der Stromanschluss der Unterkunfts- und Lagerräume an die Baustromversorgung muss über einen beglaubigten Zähler erfolgen. Widerrechtlich genutzte Räume innerhalb des Gebäudes werden kostenpflichtig durch die Bauleitung geräumt. Wohn- und Schlafräume dürfen weder im Gebäude noch auf dem Baugelände eingerichtet werden. Durch seine Unterschrift erkennt der Bieter das Leistungsverzeichnis vollinhaltlich an. ..............., den ........... Ort ________________________________________________ (Stempel und Unterschrift Bieter)
L E I S T U N G S V E R Z E I C H N I S
01 Rohbauarbeiten Gebäude T15
01
Rohbauarbeiten Gebäude T15
Ausschreibungsunterlagen Erd- & Kanalbau ~Baubeginn: 02.03.2026 Fertigstellung: 07.08.2026 ~Teilabschnitte:1. Aushub Fundamente und Grundleitungen 02.03.2026 - 20.03.2026 2. HinterfüllungMärz & April 2026 3. Kanalarbeiten außerhalb des Gebäudes 15.06.2026 - 07.08.2026 ~Anlagen gem. beiliegender ZIP-Datei
Ausschreibungsunterlagen Erd- & Kanalbau ~Baubeginn: 02.03.2026 Fertigstellung: 07.08.2026 ~Teilabschnitte:1. Aushub Fundamente und Grundleitungen 02.03.2026 - 20.03.2026 2. HinterfüllungMärz & April 2026 3. Kanalarbeiten außerhalb des Gebäudes 15.06.2026 - 07.08.2026 ~Anlagen gem. beiliegender ZIP-Datei
01.01 T1 Baustelleneinrichtung
01.01
T1 Baustelleneinrichtung
01.02 T2 Erdarbeiten
01.02
T2 Erdarbeiten
01.03 T3 Entwässerung, Elektro, Wärme- undKälteleitungen, Wasserleitungen
01.03
T3 Entwässerung, Elektro, Wärme- undKälteleitungen, Wasserleitungen
01.04 T4 Gebäudeentwässerung: Regenwasser
01.04
T4 Gebäudeentwässerung: Regenwasser
01.05 T5 Gebäudeentwässerung: Schmutzwasser
01.05
T5 Gebäudeentwässerung: Schmutzwasser
01.08 T8 Abdichtungsarbeiten
01.08
T8 Abdichtungsarbeiten
01.11 T11 Stundenlohnarbeiten
01.11
T11 Stundenlohnarbeiten