Schreinerarbeiten
SWSG Kundencenter Bad Cannstatt
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
1. Allgemeine Vorbemerkungen 1.1 Ausführungsbereich Der Ausführungsbereich der nachfolgend beschriebenen Leistungen befindet sich an folgender Adresse: SWSG Kundencenter Bad-Canstatt Rostocker Str. 2-6 70376 Stuttgart 1.2 Zweck: Das Ziel des Projekts ist die Umgestaltung und Aufwertung der Büroflächen im Inneren sowie des Terrassenbereichs im Erdgeschoss des SWSG-Kundencenters. Vom Umbau ausgenommen sind jedoch die Treppenhäuser, das Untergeschoss, die Obergeschosse und alle anderen genutzten Bereiche des Gebäudes, die nicht Teil dieses Umbaus sind. 1.3 Baumaßnahe: Art der Baumaßnahme: Sanierung Beteriebszustand bei Arbeiten im Bestandsgebäude: leergezogen Umbaufläche Gesamt:ca.520m² 1.4 Gebäude: Gebäude zur Nutzung als:Gebäudeklasse 5 Gesamtanzahl Geschosse:6 davon Untergeschosse:1 Dachform (Gesamtgebäude): Giebeldach / Satteldach mit tragender Holzkonstruktion und Ziegeldeckung Dachform (Umbaubereich / Dachterrasse): Flachdachkonstruktion aus Stahl / Holz mit Metalldeckung Gebäudemaße ca. Angaben (Gesamt): Länge = 56 m Tiefe = an der breitesten Stelle ca. 21 m Höhe= 17,50 m ü. Gelände (Messung von 0,00 m) 1.5 Geschossnutzung: Das Gebäude wurde um ca.1950 ( genaue Dokumente liegen zum Zeitpunkt Erstellung LV nicht vor) als freistehendes Bauwerk errichtet und im Zuge von Modernisierungsmaßnahmen mehrfach saniert. Es umfasst insgesamt sechs Geschosse einschließlich eines Untergeschosses. Das Gebäude hat eine vielseitige Nutzung und beherbergt neben der Geschäftsstelle der SWSG auch verschiedene andere Einrichtungen. Im Untergeschoss befindet sich die Mobile Jugendarbeit Hallschlag. Dieser Bereich ist über einen separaten Eingang im Hanggeschoss zugänglich. Zudem befindet sich im Gebäude der Polizeiposten Hallschlag, der ebenfalls über einen eigenen Zugang erreichbar ist. Nur die zur Sanierung vorgesehenen Flächen im Erdgeschoss, einschließlich der angrenzenden Terrassenfläche (Flachdachkonstruktion), sind während der Umbauarbeiten leergezogen und stehen dem Auftragnehmer vollständig zur Verfügung. Das Untergeschoss des Gebäudes enthält Flur, Vorraum, Gewölbekeller und Kellerraum, die teils als Lagerflächen genutzt werden. Der sanierte Bereich im Erdgeschoss befindet sich ostsüdlich und bietet Mieterbetreuung sowie Serviceleistungen. In den Obergeschossen befinden sich vermietete Wohnungen, die in unterschiedlichen Nutzungseinheiten untergebracht sind. In den restlichen Büro- und Verwaltungsräumen arbeiten SWSG-Mitarbeiter aus den Abteilungen Verwaltung und technischem Dienst. Kundenparkplätze befinden sich vor dem zentralen Eingang des Gebäudes. Die Zufahrt erfolgt über die Rostocker Straße, die zugleich für Baustellenfahrzeuge und Materialanlieferungen genutzt wird. Zusätzlich stehen während des Umbaus auch Mitarbeiterparkplätze hinter dem Gebäude zur Verfügung. Der Zugang erfolgt über die Straße "Auf der Steig". 1.6 Konstruktion: Das Gebäude basiert auf einer Massivbauweise mit Mauerwerk und Beton. Die tragende Konstruktion umfasst ein Stahlbeton-Tragskelett mit Stahlbetondecken und Stahlbetonbrüstungen entlang der Außenfassade. Die Außenwände bestehen aus Mauerwerk und einer Glasfassade. Für den Brandschutz sind die tragenden Kernwände und F-90 Wände zu den Fluchttreppenhäusern aus Stahlbeton gefertigt. Die Feuerbeständigen Wände zwischen den Nutzungseinheiten sind ebenfalls in Stahlbeton ausgeführt. Die Innenwände bestehen zum größten Teil aus Mauerwerk und sind teilweise in F90 ausgeführt.. Nichttragende Innenwände bestehen aus Trockenbauwänden oder Glastrennwandsystemen. Die lichten Geschosshöhen des Umbaubereichs (OK RFB bis UK RD) betragen: EG Geschlossfläche: ca. 2.80m EG Geschossfläche UK Sturz: ca. 2.25m Innerhalb des Umbaubereichs sind Unterzüge sowie Abhangdecken vorhanden, die sowohl Klimaanlagen als auch Lichttechnik integrieren. Diese sind vollständig zurückzubauen, einschließlich Unterkonstruktionen, Abhänger und Einbauten (z. B. Leuchten, Lüftungsgitter). Darüber hinaus sind vereinzelt Zwischendecken vorhanden, die vermutlich aus brandschutztechnischen Gründen eingebaut wurden. Diese können nach Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung / Fachplanung Brandschutz verbleiben, sofern deren Zustand und Funktion dies zulassen. EG UKFD Unterzüge: ca. 2.19 m / 2.23 m EG UKFD Abhandecke Bürofläche:ca. 2. 45 m / 2.60 m EG UKFD Abhangdecke Eingang:ca. 2.35 m EG UKFD Flur:       ca. 2.52 m Im Zuge der Bestandsaufnahme wurden Erkundungsbohrungen durchgeführt. Die dabei ermittelten Decken- und Aufbauhöhen sind im beiliegenden Dokument "1717_Erkundungsbohrungen_251008.pdf" dokumentiert und den Bietern zur Kenntnisnahme beigefügt. 1.7 Bodenaufbauten Bestand (ca. Angaben) des Umbaubereichs: Hinweis: Die vorliegenden Angaben basieren auf alten Dokumenten sowie Schnitten aus bisherigen Genehmigungsplänen. Aufgrund der verwendeten historischen Unterlagen können kleinere Abweichungen oder Unklarheiten in den technischen Details auftreten. Die Informationen wurden nach bestem Wissen und unter Berücksichtigung der verfügbaren Quellen zusammengetragen. Bieter muss Unklarheiten und relevante Abweichungen unverzüglich in Textform melden. Bodenaufbau EG Bürofläche/ Besprechungsäume Aufbau ca. 130 bis 144 mm auf Betondecke: (Angaben aus Bestandsplänen übernommen) StäbchenparkettEstrichDämmungBetonrippendecke (statisch tragend): ca. 300 mm / ca. 150 mm an dünster StelleDämmung unter Betonrippendecke: ca. 80 mm Bodenaufbau EG Dusche / WC Räume: (Durch Erkundungsproben bestätigt) Aufbau ca. 150 mm auf Betondecke: FliesenEstrichDämmungBetonrippendecke (statisch tragend): ca. 300 mm / ca. 150 mm an dünster StelleDämmung unter Betonrippendecke: ca. 80 mm Bodenaufbau EG Außenbereich, Terrasse: Aufbau auf Betondecke mit Gefälle von ca. 2 %: (Angaben aus Bestandsplanung und Gutachten übernommen) Vegetationsschicht - Pflanzerde, stark durchwurzelt, ca. 10 cmGeotextil - Durchwurzelungsschutz und TrennlageWasserspeicherschicht - Substrat, ca. 10 cmGeotextil - erneute TrennlageBautenschutzmatte, zweilagig, ca. 2 × 6 mmBituminöse Abdichtung, zweilagig (Schweißbahnen, teils mit Kupfereinlage als Durchwurzelungsschutz), ca. 20 mmWärmedämmung - PUR-Hartschaumplatten, ca. 8 cmDampfsperre - Bitumenschweißbahnen, ggf. mit Bitumenverguss, ca. 10 mmTragkonstruktion - Stahlbetondecke ca. 300 mmDämmung unter Betonrippendecke: ca. 80 mm 1.8 Baustelleneinrichtung: Kran zur Mitnutzung:nein Lagermöglichkeiten:Lagermöglichkeiten befinden sich auf den Kunden- und Mitarbeiterparkplätzen Lagerfläche für AN:Nutzung der Außenflächen (Kunden- und Mitarbeiterparkplätze) möglich; Kapazitäten sind begrenzt und vorab mit dem AG / ÖBL festzulegen. Baus. Stromanschluss (kW):Baustromanschlüsse sind vorhanden. Die genaue Anschlussleistung ist vom AN gemeinsam mit Fachplanung / Architekt (FI) zu ermitteln. Baus. Wasseranschluss:Bauwasseranschlüsse sind vorhanden. Die genaue Dimensionierung ist vom AN mit FI / Fachplanung abzustimmen. BE -Fläche für AN im Gebäude:Eingeschränkt zulässig; Nutzung nur nach vorheriger Abstimmung und Freigabe durch AG / ÖBL. Da die bestehenden Sanitäranlagen im Rahmen der Sanierungsmaßnahme ebenfalls erneuert werden, ist die Benutzung der hauseigenen Toiletten während der Bauzeit nicht gestattet. Der Auftragnehmer hat geeignete Baustellentoiletten (Toilettenkabinen oder Containeranlagen) auf eigene Kosten zu stellen, zu reinigen und zu unterhalten. Das WC im Untergeschoss kann vom AN genutzt werden, sofern dies mit den laufenden Arbeiten an den Sanitärleitungen vereinbar ist. Bei gleichzeitigen Arbeiten an den Leitungen oder Sperrungen ist eine mobile Sanitäranlage bauseits durch den AN vorzuhalten. Eine regelmäßige Reinigung und Wartung der Sanitäranlagen ist sicherzustellen. Weitere BE-Einrichtungsflächen sind auf dem Gelände des AG nicht möglich. Falls der AN weitere BE-Flächen benötigt, so liegt dies in seinem Eigenermessen bei gleichzeitiger Kostenübernahme. Vorherige Abstimmung / Freigabe durch ÖBL / AG ist obligatorisch. Erfolgen diese im öffentlichen Bereich, schließen diese die Veranlassungen und Gebühren etc. mit ein. Sollen Eigentümer-Freiflächen in Anspruch genommen werden, bedarf es der separaten Antragstellung und deren Freigabe. Alle Kosten daraus, inkl. Wiederherstellung des Ursprungszustandes, ist / wird Sache des AN. Aus Baustelleneinrichtung AG ableitend, ergeben sich für den AN weitere beispielhafte Eigenleistungen, die mit dem EP als abgegolten gelten: Einrichtung von zusätzlichen BE-Flächen im Bedarfsfall, inkl. Wiederherstellung der Flächen zu Lasten des ANTransportaufwendungen aller Art inkl. Schutzmaßnahmen an Bestandseinbauten Eigentümertägliche Grundreinigung / Schuttsammlung (ist/wird Eigentum AN inkl. Entsorgung außerhalb Bau-Gelände)Arbeitsplatzbeleuchtung Stromversorgung ab BaustromverteilerBauwasserverwendung ab Hahn (der weitere "Wasserweg" muss absolut trocken bleiben)alle Handwerkergerätschaften müssen die UVV-Vorschriften erfüllenbei funkenflugverursachenden Arbeiten und/oder Schweißarbeiten entsprechende Schutzmaßnahmen der Umgebung inkl. Feuerlöscheinrichtungen in unmittelbarer Nähe Maßnahmen zur Bewachung und Verwahrung aller AN-Eigentums, inkl. DiebstahlschutzMaterialdisposition auf Abruf bzw. anschließende VerarbeitungStaubschutzmaßnahmen bei allen staubverursachenden Arbeiten.Schutzmaßnahmen an bleibenden Bestandseinbauten bzw. Neueinbauteilen.Persönliche Schutzausrüstung Mitarbeiter Untersagt wird/ist: -     Konsum alkoholischer Getränke vor und während       Vor-Ort-Tätigkeiten. -     Rauchen im Hause (außerhalb nur in BE-Fläche) -     verantwortungslose Entsorgung von Zigaretten       (Entsorgungseinrichtung z.B. Aschenbecher etc.       muss seitens AN gewährleistet werden) -     Übernachtungen jeglicher Art -     Lagerung/Restmüll von Getränken / Speisen -     der Einsatz von abgasbetriebenen Gerätschaften -     Baureklame -     das Aufstellen von Bau- oder Mietcontainern (nur nach       Freigabe ÖBL / AG) -     Das Einleiten von Schadstoffen und/ oder sich       verklumpenden Restmaterialien etc. in die       Bestandsleitungen. -     Aufstellen von Schuttcontainern ohne Unterlage gegen       bleibende Kratzspuren. 1.9 Baustellenumfeld: Arbeitszeiteneinschränkungen:Die üblichen Ruhezeiten sind einzuhalten (z. B. 20:00-06:00 Uhr). Lärmeinschränkungen:Lärmintensive Arbeiten, insbesondere Abbruch- und Stemmarbeiten, sind mit       dem AG abzustimmen. Der AG informiert bei Bedarf die betroffenen Mieter. Erschütterungseinschränkungen: keine besonderen Einschränkungen bekannt. Da sich vermietete Einheiten im Gebäude befinden, sind bei der Durchführung der Arbeiten besondere Rücksichtnahmen erforderlich, um die Mieter nicht zu stören. Hierzu zählen Einschränkungen bei der Lärmemission sowie die Aufrechterhaltung der Zugänglichkeit und der Sicherheitsvorkehrungen für die Mietparteien. Jegliche Arbeiten, die außerhalb der regulären Arbeitszeiten stattfinden müssen, sind im Vorfeld mit dem Auftraggeber abzustimmen. 1.10 Anlieferung / Logistik / Zufahrt: Parkmöglichkeiten:Kunden- und Mitarbeiterparkplätze stehen in begrenztem Umfang fürMaterialanlieferung und Lagerung zur Verfügung. Die Nutzung ist vorab mit dem AG abzustimmen. Durchfahrtbeschränkungen:Keine besonderen Beschränkungen bekannt; ggf. erforderliche Abstimmungen sind durch den AN vorzunehmen. Durchfahrthöhe:Keine einschränkenden Höhenbegrenzungen bekannt; ist vom AN vor Einsatz größerer Fahrzeuge zu prüfen. Deckenlast:           Tragfähigkeiten von Zufahrten, Gehwegen und Außenflächen sind durch den AN vor Nutzung zu prüfen. Zeitfenster:             Anlieferungen sind während der regulären Arbeitszeiten möglich; genaue Zeitfenster sind mit dem AG abzustimmen. Entladeflächen:Entladeflächen auf Kunden- und Mitarbeiterparkplätzen können nach Abstimmung mit dem AG genutzt werden. Kranentladung:Keine bauseitige Krannutzung vorhanden. Falls erforderlich, ist eine mobile Kranstellung durch den AN zu planen und mit dem AG abzustimmen. Ebenerdige Zugänglichkeit:Ebenerdiger Zugang über den Haupteingang möglich.                                                 Das Treppenhaus wird von Mietern mitgenutzt und kann ausschließlich als Personenzugang oder für den Transport kleiner Materialien verwendet werden.                                                 Es ist jederzeit frei und sauber zu halten, da es als notwendiger Rettungsweg dient. 1.11 Bauablauf: Die Sanierungsarbeiten erfolgen in einem leergezogenen Bürobetrieb und werden in einem Zug durchgeführt. Aufgrund der angrenzenden Nutzung des mobilen Jugendzentrums und der Mietwohnungen sind besondere Vorsichtsmaßnahmen bezüglich Lärm, Erschütterungen, Sauberkeit und der Aufrechterhaltung der Zugänge erforderlich. Auch der Besucherparkplatz muss außerhalb des Baubereichs des Auftragnehmers liegen. Darüber hinaus muss sichergestellt werden, dass Arbeitstätigkeiten im restlichen Gebäudebereich weiterhin ohne Beeinträchtigungen durchgeführt werden können. Zusätzlich muss gewährleistet werden, dass die Treppenhäuser während der gesamten Bauzeit für die anderen zugänglichen Nutzungseinheiten stets zugänglich bleiben, da sie als notwendige bauliche Rettungswege dienen. 1.12 Ausführungstermine: Ausführungszeitraum  wird voraussichtlich von ca. Juni 2026 bis September 2026 für die Umbaumaßnahme stattfinden. Die detaillierte Terminschiene wird im technischen Klärungsgespräch erläutert. Die Beauftragung umfasst die Einhaltung der vorgegebenen Vertragstermine und beinhaltet im Bedarfsfall auch die Bereitstellung zusätzlicher Personenkapazitäten ohne zusätzliche Vergütung. Der Auftraggeber geht grundsätzlich von einer regulären Arbeitswoche aus (MO-FR) Die evtl. erforderliche Genehmigung für Nacht-, Feier- und Sonntagsarbeit holt sich der AN in Abstimmung mit AG selbst ein. 1.13 Gerüste Für Arbeiten auf den Geschossebenen (Raumhöhe >/= 3,00 m) obliegt es dem Bieter Gerüste zu verwenden. Sie gelten als Nebenleistungen und werden nicht gesondert vergütet. Arbeiten sind mit Rollgerüst möglich. Bei Gerüsteinsatz in Bereichen mit bereits fertig verlegten oder wiederzuverwendenden Bodenbelägen (z. B. Teppich, Fliesen, Parkett) sind geeignete Schutzmaßnahmen gegen Eindrücken oder Beschädigungen durch Gerüstrollen unentgeltlich zu erbringen. 1.14 Reinigungsaufwendungen AN-Leistung: tagtägliche Grundreinigung in den Umbaubereichen, einschließlich Transportwege und BE-Flächen.Kostenübernahme, falls vom AN vorgenannte Grundleistungen weder befolgt noch ordnungsgemäß     durchgeführt werden Die Entsorgung der anfallenden Materialien aller Art ist / bleibt AN-Leistung.Zwischenreinigung:Eine gesonderte Zwischenreinigung während der Bauphase erfolgt nicht. Die Sauberkeitspflicht der einzelnen Gewerke ist Bestandteil der jeweiligen Leistung und in den Einheitspreisen einzurechnen. Reinigungstätigkeiten während der Bauzeit (z. B. zur Gewährleistung eines sauberen Arbeitsumfelds oder zur Übergabe von Teilflächen) gelten als Nebenleistung. Eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht. 1.15 Planfreigaben / Materiallieferzeiten Hat der Bieter Bedenken, dass die vom Architekten (IFG) vorgesehenen Materialien weder handelsüblich abrufbar und/oder lange Liefer- / Fertigungszeiten eintreten, so ist mit Angebotsabgabe darauf hinzuweisen. Unabhängig davon liegt es im Eigenermessen des AN, die Planfreigaben rechtzeitig zu erwirken, damit die Montagetermine eingehalten werden können, inkl. der eventuell vorzumontierenden Teile. Der Bauherr geht davon aus, dass der AN die Planerstellung gewissenhaft zur Freigabe einreicht, sodass dem Architekten / AG die Planfreigabe ohne wesentliche Plankorrekturen möglich ist / wird. Grundsätzlich erfolgt vom AN die komplette Ausführungs-und Detailplanung bis zur Freigabe durch den Architekten und / oder Bauherren. 1.16 Handmuster Jedes Materialteil ist als Handmuster vorzulegen, diese bleiben bis zur Abnahme im Besitz des AG. Die Handmuster sind in die EP einzukalkulieren. 1.17 Bemusterungen allgemein: Sämtliche Bemusterungen (Farben, Lacke, Deckenoberflächen, Holz- und Schreineroberflächen) sind mit den angrenzenden Materialien vor Ort abzustimmen. Für Maler- und Deckenflächen sind Musterflächen am Objekt anzulegen, um Farb- und Glanzabstimmungen zu angrenzenden Schreineroberflächen sicherzustellen. Die Bemusterung erfolgt im Beisein der Bauleitung bzw. des Architekten; freigegebene Muster gelten als verbindlich für die Ausführung. Abweichungen hiervon sind nur nach schriftlicher Freigabe zulässig. 1.18 Angebotsgrundlage / Preisermittlung Dem AN ist bewusst, dass es sich um Sanierungsmaßnahmen in einem Bestandsgebäude handelt. Jedoch können trotz sorgfältigster Leistungsermittlung "Ausschreibungsdifferenzen und/oder Wartezeiten, etc." eintreten. Der Bauherr erwartet, dass sich der AN vor Angebotsabgabe über den Ist-Zustand des Umbaubereichs vor Ort informiert und evtl. Unwegbarkeiten bei der Ausführung gleich im Einheitspreis (EP) berücksichtigt werden. Das vom Auftraggeber aufgestellte Leistungsverzeichnis ist allein verbindlich. Urheberrechte, Fabrikats- und Typenangaben sind eindeutig anzugeben. 1.19 Vergabe Für Angebotseröffnung, Wertung und Zuschlag gelten ausschließlich die Regelungen der KEV-Formblätter der SWSG in der jeweils gültigen Fassung. Projektspezifische Festlegungen erfolgen im Rahmen der Vergabeunterlagen bzw. der technischen Klärungsgespräche. Es werden ausschließlich elektronische Angebote (PDF und GAEB) akzeptiert. Aufgrund der Vorgaben des Bauherrn (siehe KEV Blätter) müssen alle elektronischen Angebote jedoch vorab angemeldet und zugelassen werden. Eine Einreichung ohne vorherige Anmeldung ist nicht möglich. 1.20 Freistellungsbescheinigung Vorabzugssteuer Jeder Bieter hat seinem Angebot eine entsprechende Freistellungserklärung des für ihn zuständigen Finanzamtes beizufügen. 1. 21 Einmessung /Geometer (Arbeitnehmerleistung) Der Auftraggeber geht davon aus, dass der Auftragnehmer / Generalunternehmer die zur mängelfreien und passgenauen Umsetzung erforderlichen Einmessarbeiten im eigenen Hause erbringt. Hierzu zählen insbesondere das Anbringen von: AusbauachsenDeckenachsenMeterrissen Darüber hinausgehende Einmessungen sind vom Auftragnehmer eigenverantwortlich durchzuführen. Sie gelten als Nebenleistung und werden nicht gesondert vergütet. 1. 22 Rangfolge der Vertragsunterlagen Für die Rangfolge der Vertragsunterlagen gelten ausschließlich die entsprechenden Regelungen der KEV-Formblätter der SWSG in der jeweils gültigen Fassung. 1. 23 Regelung unvorhersehbarer Umstände Bei unvorhersehbaren Bestandssituationen ist der AG/ÖBL unverzüglich schriftlich zu informieren. Eigenmächtige Änderungen sind unzulässig. Das Vorgehen ist gemeinsam zu dokumentieren und freizugeben. 1. 24 Dokumentationspflichten / Fotodokumentation Der AN führt eine vollständige Fotodokumentation zu allen verdeckten Arbeiten, Öffnungen und kritischen Bauzuständen. Digitale, chronologische Ablage; vorzulegen auf Anforderung und spätestens zur Abnahme. Unvollständige Dokumentation gilt als Pflichtverletzung. 1. 25 Koordination der Gewerke Die Koordination aller Gewerke erfolgt durch den Generalunternehmer (GU). Der GU verantwortet Abstimmung, Schnittstellen, Termine, Arbeitsschutz und Qualitätssicherung. Abstimmungen mit ÖBL sind rechtzeitig zu führen. 1. 26 Rechtliche Grundlagen und Vorschriften Für die Ausführung der Leistungen gelten: - VOB/B und VOB/C in gültiger Fassung inkl. ATV, - KEV Blätter: VOB/A 2016 Abschnitt 1 als Vergabegrundlage - einschlägige DIN-Normen und allgemein anerkannte Regeln der Technik, - LBO Baden-Württemberg, - Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), - Baustellenverordnung (BaustellV), - Unfallverhütungsvorschriften (BG Bau), - Arbeitsstättenrichtlinien (ASR), - projektspezifische behördliche Auflagen. Der AN trägt Verantwortung für deren Einhaltung. Abweichungen sind nur nach schriftlicher Vereinbarung und Freigabe durch den AG zulässig. 1.27 Produktänderungen / Alternativvorschläge / Planungsmehrkosten Planungsmehrkosten, die durch vom Auftragnehmer initiierte Produktänderungen, Materialwechsel oder neue Produktvorschläge entstehen, werden dem Auftragnehmer weiterbelastet, sofern diese Änderungen nicht ausdrücklich vom Auftraggeber veranlasst oder technisch zwingend erforderlich sind. Der Auftragnehmer hat alternative Produktvorschläge vorab schriftlich einzureichen. Eine Prüfung oder Umsetzung erfolgt erst nach schriftlicher Zustimmung durch den Auftraggeber bzw. Planer. Diese Regelung dient der Vermeidung unnötiger Planungsaufwände und stellt eine faire Kostenzuordnung sicher; sie ist nicht als Einschränkung konstruktiver Verbesserungsvorschläge gemeint.
1. Allgemeine Vorbemerkungen
2. Besondere Vertragsbedingungen 2.1 Objekt-/ Bauüberwachung Die Objekt- / Bauüberwachung obliegt dem Architekten. Anordnungen Dritter dürfen nicht befolgt werden. Grundsätzlich ist der AG alleinig zuständig für: -     Änderung und Ergänzungen zum Vertrag. -     Entgegennahme von Behindertenanzeigen -     Vorbehaltserklärungen gegen die Schlusszahlung -     Bewilligung von Kostenveränderungen -     Abnahmen 2.2 Besprechungsteilnahme Der Architekt / AG lädt ein und erstellt über jede Besprechung ein Protokoll. Der AN kann im Bedarfsfall jederzeit eine Besprechung beantragen. Um den Bauablauf zu koordinieren, werden wöchentliche Regelbesprechungen angesetzt. Die Besprechungen werden am Projektstandort stattfinden. Die Teilnahme der eingeladenen Personen ist zwingend. 2.3 Fachbauleitung AN / Sprache Vorausgesetzt wird ein erfahrener und in Wort und Schrift sicherer deutschsprechender Fachbauleiter/in. Alle schriftlichen Äußerungen des AN müssen in deutscher Sprache abgefasst werden. 2.4 Rechnungsstellungen Für Form, Inhalt, Prüffähigkeit und Einreichung aller Rechnungen gelten ausschließlich die entsprechenden Regelungen der KEV-Formblätter der SWSG (insbesondere KEV 112.1, KEV 116.1 und KEV 117) in der jeweils gültigen Fassung. Projektspezifische Abläufe und Ansprechpartner werden im technischen Klärungsgespräch festgelegt. 2.5 Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten sind nur gemäß den Vorgaben der KEV-Formblätter zulässig. Anmeldung, Genehmigung, Nachweisführung und Vergütung richten sich ausschließlich nach den einschlägigen KEV-Bestimmungen. Eine Ausführung ohne vorherige Freigabe des AG ist nicht zulässig. 2.6 Vertragspreise In den Vertragspreisen ist alles enthalten, was zur vollständigen, sach- und ordnungsgemäßen, funktions- und termingerechten Ausführung aller vertraglichen Leistungen notwendig ist. Die Vorziffer 1.12 "Ausführungstermine" , sowie 1.18 "Preisermittlung" ist dabei zu berücksichtigen. Soweit im Leistungsbeschrieb oder an anderer Stelle nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, sind mit den Vertragspreisen insbesondere abgegolten: Kosten für die Erfüllung vertraglicher MitwirkungspflichtenKosten für Lizenzen und gewerbliche SchutzrechteKosten für Forderungen, die sich aus den technischen und vertraglichen Vorschriften ergebenKosten für Prüfzeugnisse, Zulassungen im Einzelfall, TÜV und / oder Sachverständige-GebührenKosten für AN-seitige Bereitstellung von Werk- undLagerplätzen außerhalb Ziffer 1.5 "Anfahrt / Parkflächen"Lohn- und GehaltsnebenkostenBeseitigung des aus den Arbeiten anfallenden Verpackungsmaterials und des Bauschutts inbegriffen 2.7 Kostenveränderungen Minder- oder Mehrleistungen werden gemäß den Regelungen der KEV-Formblätter der SWSG sowie den einschlägigen gesetzlichen Vorgaben behandelt. 2.8 Nachunternehmer Der Einsatz von Nachunternehmern richtet sich nach den Vorgaben der KEV-Formblätter. Alle Nachunternehmer - einschließlich Subunternehmer - sind dem AG rechtzeitig zu benennen und bedürfen dessen Zustimmung. 2.9 Nachweisführung AN Für Dokumentations-, Nachweis- und Informationspflichten gelten die entsprechenden Bestimmungen der KEV-Formblätter der SWSG. Projektspezifische Anforderungen (z. B. Fotodokumentation) ergeben sich aus den Abschnitten 1.24 ff. dieses LV. 2.10 Sicherheit auf der Baustelle Die Anordnungen der Bauleitung und / oder SiGeKo sind Folge zu leisten. Allgemein gelten die Inhalte der jeweiligen Vorschriften und / oder Gesetze. 2.11 Bauhaftpflichtversicherung Die Anforderungen an die Bauhaftpflichtversicherung ergeben sich aus den KEV-Formblättern. Der Nachweis ist vor Vertragsabschluss zu erbringen. 2.12 Bauleistungsversicherung Der AG schließt für das Projekt eine Bauleistungsversicherung ab. 2.13 Haftung / Abnahme / Gewährleistung Für Abnahmen, Haftung, Gewährleistungsfristen und Verjährung gelten ausschließlich die entsprechenden KEV-Formblätter der SWSG (u. a. KEV 116.1, KEV 116.2, KEV 117). Projektbezogene Ergänzungen werden im Rahmen der Vergabe festgelegt. 2.14 Vertragsstrafen Regelungen zu Vertragsstrafen ergeben sich aus den KEV-Formblättern. Projektspezifische Festlegungen werden im technischen Bietergespräch erläutert. 2.15 Bürgschaften Art und Umfang der geforderten Sicherheitsleistungen richten sich nach den KEV-Formblättern der SWSG (insbesondere KEV 310, KEV 311, KEV 312). Konkrete Modalitäten werden im Rahmen der Vergabe festgelegt. 2.16 Revisionsunterlagen Der Unternehmer ist verpflichtet für alle ihm unterstehenden Gewerke die erforderlichen Revisionsunterlagen zusammenzustellen und spätestens bei Schlussrechnung dem AG vorzulegen. Auszahlung erfolgt erst nach Vollständigkeit der Unterlagen. Die Revisionsunterlagen sind wie folgt zu erstellen: - 1 × in Papierform (für den Bauherrn, vollständig gebunden), - 1 × in digitaler Form als PDF- und DWG-Dateien, auf USB-Datenträger oder über eine durch den AG definierte digitale Plattform (z. B. Cloud / SharePoint). Die digitale Version muss alle relevanten Pläne, Schemata, Dokumentationen und Nachweise enthalten und eindeutig beschriftet sein. Die Dokumentationsunterlagen sind in folgender Ordnerstruktur zu übergeben: 1.  Abnahmeprotokolle Errichterbescheinigungen 2.  Revisionspläne, Werk- und Montagepläne 3.  Reinigungs- und Pflegehinweise 4.  Betriebsanleitungen 5.  Wartungsanleitungen (-Angebote, -Plan) 6.  Fabrikatslisten + Datenblätter 7.  Zulassungen 8.  TÜV-und Sachverständigenabnahmen 9.  Fachbauleitererklärungen 10.Fachunternehmerbescheinigung 11.Verwendbarkeitsnachweis beispielhaft, bzw nach Erfordernis. Kein Anspruch auf Vollständigkeit Die Stellung der Teil-Schlussrechnung ist davon abhängig, dass der zuständige Bauleiter die Vollständigkeit geprüft und freigegeben hat. 2.17 VOB /B Die VOB/B ist / wird in der aktuell geltenden Fassung Vertragsbestandteil. 2.18 Salvatorische Klausel Sollten Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen oder sonstigen Vereinbarung unwirksam sein oder werden oder sollte sich im Vertrag eine Lücke herausstellen, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zum Ausfüllen der Lücke solle eine angemessene Regelung gelten, die - soweit noch rechtlich möglich - dem am Nächsten kommt, was die Vertragsschließenden gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt haben würden, wenn sie den Punkt bedacht hätten. Ende der Besonderen Vertragsbedingungen.
2. Besondere Vertragsbedingungen
3. Anlagen - Pläne Dem Leistungsverzeichnis ist eine Planliste beigefügt. "1717_kundencenter bad cannstatt_Planliste.pdf."  >>> als Vorabzug Alle dort verzeichneten Ausführungspläne werden dem Leistungsverzeichnis beigefügt und sind Grundlage der Kalkulation. Im Leistungsbeschrieb werden die Angaben zu Material und Oberfläche meist mit Kürzeln dargestellt ("Materialstempel") Die Übersicht über alle Materialien / Oberflächen finden sich im sogenannten "Materialboard" wieder. Dieses ist dem Leistungsverzeichnis beigefügt. 1717_AUS_EG_MA_101-Materialboard Boden 1717_AUS_EG_MA_102-Materialboard Decke 1717_AUS_EG_MA_103-Materialboard Wand 1717_AUS_EG_MA_104-Materialboard Innenausbau Anlagen nur zur Information! Keine Ausführungszeichnungen!
3. Anlagen - Pläne
4. Anlagen - Sonstige nachfolgende Unterlagen sind dem Leistungsverzeichnis beigefügt  und sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen: 1717_SWSG_Previews.pdf1717_Erkundungsbohrungen_251008.pdf Bauakustisches Konzept * / Lichtplanung / Haustechnikplanung  (für neuen Umbau): wird nachgereicht * nur zur Information / Orientierung. Es gelten die bauakustischen Angaben in den Ausschreibungsunterlagen. Anlagen nur zur Information! Keine Ausführungszeichnungen!
4. Anlagen - Sonstige
13 Tischler-und Möbelschlosserarbeiten
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Tischler-und Möbelschlosserarbeiten
ZTVs Tischlerarbeiten Es gelten die allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB Teil C), sowie alle einschlägigen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen DIN-, EN- und ISO-Normen, Vorschriften und ergänzende Bestimmungen, welche sich auf die vorgesehene Materialien, deren Verarbeitung und Einbau beziehen und in der Ausschreibung zum Tragen kommen. insbesondere DIN 18 355 - Tischlerarbeiten. Des Weiteren sind die baurelevanten DIN-Normen der Sachgruppengliederung 11.000 Möbel besonders zu beachten. Baubiologische und Bauökologische Vorgaben: Die verwendeten Produkte wie Anstrichmittel, Farben, Lacke, Kleber und Fertigprodukte wie Schienen, Deckenplatten, Dämmstoffe und Dichtungsmaterialien dürfen keine Schadstoffe enthalten. Der Auftragnehmer hat die zur Anwendung gelangenden Materialien einzeln in einem Produktdatenblatt zu benennen und die vom Hersteller herausgegebenen Prospektunterlagen/ Produktbeschreibung, einschließlich Sicherheitsdatenblatt nach DIN 52900, vor der Vergabe vorzulegen. Bei der Bearbeitung der Baustoffe anfallender Staub, Schmutz, Abfall oder wieder verwendbare Reste sind unmittelbar am Entstehungsort und sofort zu beseitigen. Dies ist durch geeignete Maßnahmen wie Staubabsaugung, Aufsammeln und Abfüllen in luftdichte PE-Säcke zu gewährleisten. Der Abtransport hat jeweils spätestens am Ende des gleichen Arbeitstages zu erfolgen. Sämtliche Baustoffe und die zu ihrer Verarbeitung erforderlichen Hilfsmittel (Bauhilfsstoffe z.B. Kleber, Spachtelmassen etc.) dürfen in eingebautem Zustand keine gesundheitliche Beeinträchtigung des menschlichen Organismus durch Freisetzen von toxischen Bestandteilen in Gasen oder Dämpfen oder gesundheitsgefährdenden Staub bzw. Rauch hervorrufen. Während der Verarbeitung sind mindestens die MAK (Maximale Arbeitsplatz-Konzentrationswerte), sowie die TRK (Technische Richt-Konzentrationen) einzuhalten. Baustoffe mit Bestandteilen, die nach TRGS (Technische Richtlinie Gesundheitsgefährdender Schadstoffe) ein erwiesenes kanzerogenes, fruchtschädigendes oder erbgutveränderndes Potential aufweisen, sind unzulässig. Sie dürfen weder angeboten, noch eingebaut werden. Es dürfen auch keine Materialien verwendet werden, die zu einer Beeinträchtigung des menschlichen Wohlbefindens führen (z.B. Hautreizungen oder Allergien durch Faserpartikel, Gase, Dämpfe, Geruchsbelästigung). Es dürfen nur Baustoffe und Bauhilfsstoffe eingesetzt werden, die vom Auftraggeber genehmigt werden. Der Auftragnehmer hat dafür zu sorgen, dass die Baustoffe und Bauteile in umweltfreundlicher Verpackung mit möglichst geringem Verpackungsanteil (z.B. Großgebinde, Siloware oder recyclebare Verpackungen) angeliefert werden. Als Verpackungsmaterial wird Papier, Pappe, Polypropylenfolie bevorzugt. Besonderheiten zu Ausführung: Werkplanung: Der AN ist verpflichtet selbst erstellte Werkstattzeichnungen zur Freigabe vorzulegen. Darin sind alle Bauteile im Detail darzustellen. Diese sind rechtzeitig vor Fertigung / Baubeginn (mindestens 5 Werktage) dem Architekten zur Freigabe vorzulegen. Alle Maße sind im Zuge der WM-Planung bauseits zu prüfen und entsprechend in der WM-Planung einzuarbeiten. Maßanpassungen: Der AN ist in der Phase der Arbeitsvorbereitung sowie in der Bauphase verantwortlich für die Überprüfung der Bestandsmaße zu den Maßen in den Plänen. Abweichungen welche sich direkt auf Bauteile, oder auf Bauteile beziehen, welche im Maß oder in Kantenfluchten etc. zu anderen Bauteilen abhängig sind, sind der Bauleitung unverzüglich zu melden. Koordinationspflicht: Eine Koordinationspflicht mit den anderen Gewerken (v.a. Elektro, Haustechnik und Trockenbau) besteht zu allen Zeiten der Bauphase. Handmuster-und Schablonen: Direkt nach Vergabe sind von allen ausgeschriebenen Oberflächen unendgeldlich Muster (2fach min. DinA 4) vorzulegen, die seitens des Bauherren und des Architekten frei gegeben werden. Diese bleiben bis zur Abnahme im Besitz des AG. Zusätzlich sind folgende Details zu bemustern: Polster CoffeepointPolster bank eingangsbereich Muster werden nicht separat vergütet. Montage: Alle Positionen sind inkl. Lieferung, Montage und allen Befestigungsmittel, Sockel, Passleisten etc. anzubieten. Die Baustelleneinrichtung, für die im LV beschriebenen zu erbringenden Leistungen (inkl. eventuell erforderliche Gerüste, Schutzmaßnahmen, Hebewerkzeuge usw.), sind in die Einzelpreise mit einzukalkulieren, wenn sie nicht in Positionen extra ausgewiesen werden. Statik: Die Statik ist vom AN selbstständig zu prüfen. Möbel: Ein Teilen der Möbel und Einbauelemente wird nicht angestrebt. Die Maße von Türöffnungen, Treppenhaus und Personenaufzug sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen. Wenn es die Gegebenheiten vor Ort nicht anders zulassen, ist eine mögliche Teilung mit dem AG zu besprechen. Polsterung: Gesamtaufbau der Polsterung bestehend aus elastischischem Kaltschaum, inkl. Vlies nach EN 1021 Teil 1/2. Polsterbezug ohne sichtbare Nähte. Schaumstoff muss in seiner Stauchhärte und in seinem Raumgewicht für die Anwendung (Z.Bsp. Sitzen und Anlehnen) im Objektbereich geeignet sein. Rückenpolster: 57/60 Sitzflächenpolster: 57/60 (Raumgewicht (kg/cpm) /Stauchhärte) Vor Freigabe ist ein Muster vorzulegen. Nähte: Rücken-sowie Sitzpolster inkl. seitlich umlaufender, einfacher Kappnaht auszuführen und in die Freigabezeichnung einzutragen. Zusätzlich ist die Naht zur Bemsuterung vorzulegen. Schränke: Sockelleisten, Deckenanschlussleisten, sonstige Passleisten gelten mit dem EP als abgegolten. Alle Schrankinnenseiten sind mit Reihenlochbohrung für verstellbare Fachböden auszuführen, Fachböden gegen herausrutschen zu sichern (Steckstift). Sofern im Positionstext nicht anders angegeben, gilt: Fugen und Teilungen: Sofern nicht in der Zeichnung angegeben sind auf Fugen und Teilungen explizit hinzuweisen und im Rahmen der Werkstattzeichnung anzugeben. Kanten: Sofern nicht anders angegeben scharfkantig, nur leicht gebrochen. Ohne Fase oder Rundung. Kanten der Korpusse, wenn nicht anderst angegeben immer in Frontfarbe ausführen. Wenn nicht anders angegeben alle Stöße auf Gehrung. Oberflächen Lack/Kanten: Kanten von lackierten Flächen sind gerundet mit minimalen Radius zu brechen. Fronten seidenmatt: Satte Lackierung inkl. der Kanten, Lackierung in DD-Lack. Fronten seidenmatt: satte Lackierung inkl. aller sichtbaren der Kanten Oberfläche Schrankinnenseiten: Die Schrankinnenseiten sind sofern nicht anders beschrieben farbgleich mit den Außenseiten melaminharzbeschichtet auszuführen. Oberflächen Holzwerkstoffe/ Furnierbild: Falls nicht anderst angegebensind alle Furnierstreifen geschoben anzuordnender (keine gespiegelte Optik). Oberfläche ist mit matte, transparentem  DD-Lack zu versehen. Oberflächen Mineralwerkstoff: Alle Mineralwerkstoffmöbel sind ohne Fugen auszuführen. Die Stöße der Bauteile sind vor Ort sauber zu verschleifen, so dass die Möbel einteilig aussehen und die Stöße nicht sichtbar sind. Kanten der Möbel leicht gefast ausführen. Oberflächenglanz (Schleifkorngröße etc.) nach Bemusterung Oberflächen Schichtstoff: Alle Trägerplatten sind beidseitig mit Schichtstoff zu belegen, die Materialstärken ergeben sich aus den Anforderungen (z.B Küche, Bücherregal) bzw. den Vorgaben aus Positionstext. Innenseiten Schrankkorpen Melaminharz Materialstempel / Materialboard: Sämtliche in den Positionsbeschreibungen aufgeführten Materialien sind mit einem eindeutigen Materialstempel gemäß Materialliste zu kennzeichnen. Der Materialstempel verweist verbindlich auf das jeweilige Materialboard, welches die maßgeblichen Materialeigenschaften, Oberflächenqualitäten, Farben, Glanzgrade und Strukturen definiert. Die Materialboards gelten als verbindliche Grundlage für Ausführung und Bemusterung. Abweichungen hiervon sind nur zulässig, sofern sie schriftlich durch den Architekten oder Auftraggeber freigegeben sind. Bei Werkstattzeichnungen, Mustern und Ausführung ist stets auf den zugehörigen Materialstempel und das Materialboard zu verweisen. Griff: wenn in der Planung nicht anders angegeben golt folgendes: Häfele Griff-Profilleiste Material: Aluminium, silberfarben eloxiert Für Vertikale Ausrichtung: Maß: ca. 30 mm Modell H1827 Für horizontale Ausführung: Maß ca. 50mm Modell H1828 oder gleichwertig Schutzbeläge: Schutzbeläge für die Beläge sind vom Anbieter mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Dies gilt für die eigenen Beläge sowie die Leistungen der angrenzenden Fremgewerke bei der Montage. Silikonfugen: Bei allen fest eingebauten Möbeln ist eine Silikonfuge zum Boden und ggf. zu anschließenden Wänden und Decken bei der Kalkulation zu berücksichtigen. Farbe nach Angabe Architekt (kann zwischen den unterschiedlichen Bauteilen variieren). Beschlagteile: Für Beschlagteile an Möbeln sind Markenfabrikate zu verwenden (z.B. Blum oder Hettich ) Topfbänder Drehtüren sind generell mit 3-dimensionaler Türjustierung auszuführen. Schlösser: Schubladen: Schubladen immer als Vollauszüge anzubieten. Wenn es die Höhe der Schubladen zulässt, selbstschließender Beschlag, blumotion, o.glw. Einbauleuchten: Einbauleuchten/Spots müssen in die Kalkulation reingenommen werden und werden gemeinsam mit dem Gewerk Elektro eingebaut. Elektro/Haustechnik: Die aus den Plänen ersichtlichen Elektroinstallationen sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen. Aussparungen für Steckdosen etc. sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen und werden nicht seperat vergütet. Die Revisionierbarkeit der dargestellten Medien ist zu gewährleisten. Kabelwege in den Möbeln sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen.Bei Einbaugeräten ist auf Abluftführung bei Wärmeentwicklung zu achten. Leistungsumfang: Die Anlieferung und der Transport der Bauteile erfolgen fachgerecht bis zum vorgesehenen Montageort.Die Montage ist präzise und gemäß den Herstellerangaben sowie den anerkannten Regeln der Technik durchzuführen.Eine abschließende Justierung ist sicherzustellen, sodass eine einwandfreie Funktion, Maßhaltigkeit und Stabilität gewährleistet sind.Nach Abschluss der Arbeiten erfolgt eine fachgerechte Endreinigung sowie die betriebsbereite Übergabe an den Auftraggeber. Besondere Anforderungen: Sämtliche Arbeiten sind unter Berücksichtigung der geltenden technischen Normen und Vorschriften auszuführen, insbesondere in Bezug auf Maßhaltigkeit, Stabilität, Brandschutz und Sicherheit.Es sind ausschließlich hochwertige, langlebige Materialien zu verwenden, die den funktionalen, ästhetischen und technischen Anforderungen entsprechen.Alle sichtbaren Oberflächen müssen frei von Beschädigungen, Verunreinigungen und sichtbaren Montagespuren sein.Die Arbeiten sind in Abstimmung mit anderen Gewerken und gemäß den vorgegebenen Planunterlagen durchzuführen.
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13.03 Waschtische
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13.06 Minderpreis-Anfrage
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13.07 Stundenlohnarbeiten
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