Technische Bedingungen Blitzableiteranlagen
Technische Bedingungen Blitzableiteranlagen
1. In den Angebotspreisen müssen enthalten sein:
a) Arbeiten in Höhe von bis zu 20m,
b) die Transportkosten aller Materialien bis
Verwendungsstelle,
c) die Kosten für die Verpackungen,
d) die Kosten für die Vorhaltung sämtlicher
Werkzeuge, Leitern, Gerüste usw.,
e) die Kosten sämtlicher Kleinmaterialien, die zur Inbetriebnahme der Anlagen erforderlich sind, auch wenn diese nicht im Angebotstext aufgeführt sind,
f) die Kosten für Einrichtung der Baustelle,
Fahrten, Auslösung usw.,
g) die Erstellung der Prüfungsunterlagen mit den
eingetragenen Messergebnissen in 3-facher
Ausfertigung.
2. Der Bieter verpflichtet sich, 8 Tage nach
Aufforderung durch die Bauleitung mit der
Montage zu beginnen und innerhalb einer vom
Bauherren gegebenen Frist zu beenden.
3. Vor Beginn der Montage sind keine Geräte und
Materialien anzuliefern.
4. Für die Ausführung sind folgende Bestimmungen
und Richtlinien maßgebend:
a) berufsgenossenschaftlichen Bestimmungen,
b) die Blitzschutzbestimmungen des VDE V 0185
(neueste Ausgabe),
c) die DIN- und VDE-Vorschriften (neueste
Ausgaben),
d) die Angaben der Bauleitung.
5. Die Blitzableiteranlage hat sich den
architektonischen Verhältnissen und
Gegebenheiten anzupassen, damit störende
Elemente in der Fassadenausführung vermieden
werden.
6. Vor Beginn der Arbeiten ist dem Bauherren eine
Ausführungszeichnung in 2-facher Ausfertigung
vorzulegen, von denen nach Prüfung eine
Ausfertigung der Montagezeichnung dem
Auftragnehmer zurückgegeben wird. Änderungen
in der Ausführung bedürfen der Zustimmung der
Bauleitung.
7. Die Montagearbeiten sind im Zuge des
Baufortschrittes auszuführen. Nach Beginn der
Montage sind alle nachfolgend durchzuführenden
Arbeiten ohne besondere Aufforderung durch die
Bauleitung weiterzuführen.
8. Besonders wird darauf hingewiesen, dass infolge
Bauunterbrechungen zusätzlich erforderliche An-
und Abfahrten nicht besonders vergütet werden.
9. Dem Angebot beigefügte Lieferungs- und
Verkaufsbedingungen haben keine Gültigkeit.
10. Beigefügte Vorbemerkungen und Bedingungen
des Bauherren oder Architekten haben
grundsätzlich Vorrang.
11. Es wird Bauseits kein Gerüst oder Steighilfe gestellt.
12. Es sind keine geprüften Anschlagpunkte vorhanden.
Technische Bedingungen Blitzableiteranlagen
01 Erdungs u. Blitzschutzanlagen
Erdungs u. Blitzschutzanlagen
01.01 Haus A (Hostel)
01.02 Haus B (Gastro)
01.03 Haus C (Büro)