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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Baubeschreibung Ausgangssituation SunYard Heidelberg
Geplant ist der Neubau eines 3- bis 5-gschossigen Büro- und Dienstleistungsgebäudes, bestehend aus den Häusern A, B und C, welche oberirdirsch mit aufgeständerten Brücken verbunden sind.
Einer eingeschoßigen Tiefgarage im 1.UG sowie Technik- und Lagerflächen im 1. und 2. Untergeschoss, die in den Plänen dargestellt sind.
Das 1. Untergeschoß beinahltet neben ca. 93 PKW-Stellplätzen sowie Fahrradstellplätzen (gefordert 96 Stück), Sanitär- sowie Dusch- und Umkleidemöglichkeiten für die Mieter der Häuser A, B, und C.
Im Erdgeschoß sind Läden- und eine Gastronomieeinheite vorgesehen.
Baubeschreibung
DGNB GOLD + QNG Zertifizierung nach DGNB
Für das Gebäude wird eine DGNB-Zertifizierung in der Systemversion 2023 (Neubau Hotelgebäude) durchgeführt. Ein im Juli 2023 abgeschlossener PreCheck ergab eine geplante Zertifizierung im Standard „Gold“.
Die sich aus der Förderung und der Zertifizierung ergebenden Vorgaben sind bei der Umsetzung des BV zu erfüllen und im Angebot einzukalkulieren.
Im Rahmen der Zertifizierung sind ökologische, ökonomische, soziokulturelle und prozessbedingte Aspekte zu beachten. Ziel ist, die umweltrelevanten Auswirkungen des neuen Gebäudes bezüglich Ressourcenverbrauch und Emissionen gering zu halten und gleichzeitig ein flexibel nutzbares und bei geänderter Nutzung anpassungsfähiges, zukunftssicheres Gebäude mit hohem Nutzerkomfort zu schaffen.
Auf folgende Aspekte wird im Rahmen dieser Vorbemerkungen übergeordnet hingewiesen.
Schadstoffarmes Bauen
Nicht zuletzt zur Verbesserung der Innenraumluftqualität und damit im Sinne des Schutzes der Gesundheit der Gebäudenutzer sind schadstoffarme Baustoffe einzusetzen. Es sind mindestens die Anforderungen der Qualitätsstufe 3 entsprechend Kriterienmatrix DGNB Kriterium ENV 1.2 zu beachten, umzusetzen und nachzuweisen. Diese ist in der Anlage zur Ausschreibung beigefügt und grundsätzlich zu beachten.
Die vorgesehenen Produkte sind vor endgültiger Bestellung und Verarbeitung dem DGNB-Auditor zur Freigabe vorzulegen (Technische Merkblätter, Sicherheitsdatenblätter, Zertifikate). Angaben über den Einbauort und die Menge sind digital zur Verfügung zu stellen.
Insbesondere zu beachten sind flüchtige Inhaltsstoffe von Verlegehilfsstoffen wie Kleber, Beschichtungen, Grundierungen, Fugenmaterial, Lacke.
Folgende explizite Anforderungen sind hinsichtlich der Alu-Fenster zu erfüllen. Die vorgesehenen Produkte sind zu benennen und die Anforderungen an das schadstoffarme Bauen sind über Datenblätter nachzuweisen:
Ressourcengewinnung
Als Mindestanforderung an alle im Gebäude und den Außenanlagen eingesetzten Produkte sind folgende Grundätze durch Selbsterklärung oder Auszüge aus dem Unternehmensleitbild des Herstellers sicherzustellen:
- Ausschluss von Korruption und Bestechung
- Ausschluss von Verstößen gegen die Menschenrechte, Kinder- und Zwangsarbeit
- Verhinderung von illegalem Rohstoffabbau
In die Nachhaltigkeitsbewertung fließt die Verwendung von Baustoffen positiv ein, für die der Hersteller zusätzlich die in den Produkten eingesetzten Primärrohstoffe und Verarbeitungsschritte sowie die jeweiligen Orte der Verarbeitung in Form einer Herstellererklärung dokumentiert (z.B. Auszüge aus Unternehmensleitlinien, Auszüge aus Risikomanagement der eingesetzten Rohstoffe o.ä.). Diese sind zusammen mit den Nachweisen zum schadstoffarmen Bauen vor Einbau zur Freigabe vorzulegen.
DGNB GOLD + QNG
ATV ALLGEMEINE TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN ZUM GEWERK:
METALLBAUARBEITEN
Grundlage der Ausführung sind die Bestimmungen der VOB sowie alle einschlägigen und während der Bauzeit gültigen DIN-Vorschriften, Gesetze, Verordnungen und Herstellerrichtlinien, jeweils in der neusten Fassung.
- Richtlinie des Institutes für Fenstertechnik e.V.
83026 Rosenheim
- Richtlinie der Gütegemeinschaft Fenster e.V.
35392 Giessen 1, Wilhelmstrasse 25
Darüber hinaus müssen die Einheitspreise beinhalten:
Ausführungsplanung: Die Positionen zeigen schematisch die Aufteilung und Funktion der anzubietenden Fenster.
Falls der Ausschreibung Skizzen oder Pläne beiliegen, gelten diese als Ausschreibungsgrundlage und zur Verdeutlichung der beschriebenen Einzelheiten und grundsätzlichen Erwartungen.
Nach Auftragserteilung hat der AN Konstruktionszeichnungen anzufertigen und im Rahmen der vertraglichen Termine rechtzeitig zu liefern.
Vom AN gelieferte zeichnerische und beschriebene Darstellungen, aus denen Konstruktion, Maße, Befestigung und Anschlüsse an das Bauwerk zu ersehen sind, bedürfen der Genehmigung durch den AG.
Die Überprüfung der Zeichnungen durch den AG erstreckt sich nur auf Übereinstimmung mit dem Leistungsverzeichnis und auf grundsätzlichen Forderungen.
Die Erstellung der ausführungsreifen firmeneigenen Planung einschl. der zugehörigen Berechnungen wie Wärme-, Schallschutz und Festigkeitsnachweise sind mit den Angebotspreisen abgegolten.
Der AN ist für die Richtigkeit der Maße und für die Beachtung der im LV angeführten Vorschriften und Bedingungen selbst verantwortlich.
Konstruktionen der Elemente und Anlagen müssen alle auf sie einwirkenden Kräfte aufnehmen können und den statischen und funktionellen Erfordernissen entsprechen. Profile sind für eine Durchbiegung von max. 1/300 zu bemessen.
Für Elemente mit größeren Abmessungen sind die erforderlichen Querschnitte statisch nachzuweisen und prüfen zu lassen. Die Prüfkosten gehen zu Lasten des AN.
Die Verbindung der Rahmenteile hat nach DIN zu erfolgen. Die Vorschriften der Profilhersteller sind genauestens einzuhalten.
Einflüsse aus der vorhandenen Rohbaukonstruktion, wie Kriechen, Schwinden, Temperatureinflüsse, verschiedene Setzungen des Baukörpers usw. sind zu berücksichtigen. Es müssen alle Konstruktionen und Befestigungen so ausgebildet werden, dass nach dem derzeitigen Stand der Technik eine möglichst geräuscharme, einwandfreie Dehnungsmöglichkeit gegeben ist und die sich aus verschiedenen Einflüssen ergebenden Längenänderungen ohne Beeinträchtigungen der Bauteile und Fassadendichtigkeit an den Fugen aufgenommen werden kann.
Bauteile, die bei Längenbewegungen aufeinander gleiten, müssen zwischen gelegte Kunststoff-Gleitstücke erhalten.
Die Befestigung der Fenster und Türen im Außenbereich muss durch Schrauben unsichtbar erfolgen. Der AN hat sich darüber zu informieren, welche Befestigungsmöglichkeiten einzukalkulieren sind.
Unterschiedliche Werkstoffe und Lieferformen (z. B. Profile, Bleche, Bänder) sind entsprechend den Anforderungen an das Erscheinungsbild aufeinander abzustimmen.
Ausführungen aller zu öffnenden Flügel mit Doppelfalz und Dichtungsprofil bzw. entsprechend dem erforderlichen SchallschutAAz.
Alle Profile sind so zu gestalten, dass das Wasser nach außen abgeleitet wird.
Statisch erforderliche Metall-Verstärkungen sowie alle zur Herstellung und Montage der Fenster benötigten Metallteile müssen hochwertig korrosionsgeschützt (min. verzinkt) sowie kraftschlüssig und wasserdicht mit den Profilen verbunden sein.
Werkstoff Aluminium: alle LM-Profile sind in der Legierung AlMgSi0,5, min. F 22 vorzusehen. Die Legierung und die Qualität der Oberfläche der Profile ist auf die Oberflächenbehandlung abzustimmen. Es sind ausschließlich Legierungen in Eloxalqualität einzubauen.
Alle LM-Bleche sind in der Legierung AlMg1 F18 halbhart vorzusehen. Werkstoff Stahl. Alle Stahlteile sind in feuerverzinkter Ausführung vorzusehen. Statisch beanspruchte Bauteile, die im Kaltbereich liegen, müssen aus V2A-Stahl oder aus Aluminium gefertigt werden.
Statisch beanspruchte Bauteile, die im Warmbereich liegen, können aus S235 gefertigt werden.
Alle Befestigungsmittel wie Schrauben, Bolzen, Stifte, Dorne usw. sind in Chromnickelstahl herzustellen. Werden sie in andere Metalle, z.B. Aluminium eingelassen, so sind sie durch Kunststoffhüllen und Scheiben zu isolieren.
Schweißnähte sind nach statischen Erfordernissen herzustellen.
Die Schweißnaht-Beurteilung erfolgt nach DIN EN ISO 5817 und ISO 6520-1 1998.
Sichtbare Schweißnähte sind nach Bewertungsgruppe B, verdeckte Schweißnähte nach Bewertungsgruppe C (sofern statisch zulässig) herzustellen.
Widerstandsklassen nach DIN und Pos.- Angabe.
Schallschutzanforderungen an die Gesamtkonstruktion einschließlich Verglasung, nach DIN und Pos.- Angabe.
Wärmeschutzforderungen an die Fensterkonstruktion als eine innen nach außen dampfdichte Fassade. Die wärmegeschützte Konstruktion muss durch einen rechnerischen od. experimentellen Nachweis belegt werden, so dass sie der Wärmeschutzverordnung entspricht.
Dämmstoffe müssen aus nichtbrennbaren Stoffen bestehen. Für die außenseitige Wärmedämmung sind Mineralfaser-Dämmplatten in der errechneten Dicke zu verwenden. Die Platten müssen wasserabweisend und verrottungsfest sein.
Dichtigkeit: innere Abdichtung dampfdicht, äußere Abdichtung wind- und schlagregendicht. Für die Fenster- und Fassadenelemente sind die Dichtungswerte gemäß DIN 18055 gefordert.
Dichtungsbaustoffe:
Sämtliche Dichtungsbaustoffe müssen alterungsbeständig und, soweit sie Witterungseinflüssen ausgesetzt sind, gegen diese beständig sein. Sie müssen ihre elastischen Eigenschaften im vorkommenden Temperaturbereich beibehalten
Profil-System Die erforderlichen Profile bestehen aus thermisch getrennten Aluminium-Strangpreßprofilen.
Die Belüftung und Entwässerung des Falzgrundes und der Vorkammer muss so ausgebildet sein, dass anfallende Feuchtigkeit nach außen abgeleitet wird. Sichtbare Entwässerungsschlitze sind mit Kappen abzudecken.
chwNachweise, Prüfzeugnisse und Zeichnungen sind vom AN auf Anforderung nachzureichen. Falz und Dichtungen. Die Falzdichtungen zwischen Flügel und Blendrahmen sind rundumlaufend in eAnfiner Ebene einzubauen. Die Dichtungsprofile müssen auswechselbar und in den Ecken auf Gehrung durch Vulkanisierung dicht sein.
Die Einbaurichtlinien der Isolierglashersteller sind zu beachten. Die Profilierungen für den Anschluss innerer und äußerer Fensterbänke sowie Rollladenkastendeckel sind vorzusehen.
Verglasungen: zur Ausführung dürfen nur Gläser kommen, die eine Planität von min. 1/1000 haben. Verglasungen und Glasdicken sind unter Berücksichtigung der Anforderungen an den Schall- und Wärmeschutz sowie an die Windbelastung nach den Vorschriften der Glashersteller zu ermitteln und sind gemäß der Tabelle zur Ermittlung der Beanspruchungsgruppe zur Verglasung von Fenstern, herausgegeben vom Institut der Fenstertechnik e.V. Rosenheim, auszuführen.
Absturzsichernde Verglasung ist nach DIN 18008 zu bemessen.
Die Befestigung der Verglasung erfolgt über die raumseitig angebrachten Glashalteleisten.
Zur Verglasung gehören Chloroprene-Kautschuk-Profile mit kontrollierbarem Anpressdruck die an der Innen- und Außenseite der Scheiben angeordnet sind und in die Aluminium-Konstruktion eingedrückt werden.
Verbundpaneele: Glas-Verbundpaneele sind aus ESG-Scheiben als Außenschale und Alublech, min. d=2 mm, als Innenschale mit einem nicht brennbaren Wärmedämmstoff und einem druckfesten, jedoch wärmedämmenden Randverbund, dampfdicht herzustellen und einzubauen. Einbau wie Verglasung. Es wird darauf hingewiesen, dass auch der Randverbund dampfdicht ausgebildet sein muss.
Alu-Verbundpaneele sind aus jeweils einem Alublech, d min. 2 mm, als Außen- bzw. Innenschale einzubauen. Wärmedämmung, Randverbund und Einbau wie Glas-Paneele.
Oberfläche der Profile - Farbgebung. Sämtliche sichtbare Profilteile sind eloxiert oder beschichtet anzubieten. Die Beschichtung kann mit Naßlack oder Pulverlack erfolgen. Beide Verfahren müssen eingebrannt werden. Die Farbbeschichtung kann auf PUR oder Polyester-Basis erfolgen.
Die Schichtdicke wird min. 60 my (innen) und 80 my (außen) vorgeschrieben.
Temperaturbeständigkeit im Bereich von -50 bis +80 Grad C. Lichtbeständigkeit entsprechend der Bewertungsnote 8 der Lichtechtheitsskala. Verträglichkeit mit Zweikomponenten-Abdichtmassen auf Thiokolbasis.
Der ausführende Beschichtungsbetrieb muss Inhaber des Gütezeichens der GSB (Gütegemeinschaft für Stückbeschichtung) von Bauteilen sein. Farbton nach Wahl des AG aus dem RAL-Register. Farbmuster sind dem AG auf Anforderung umgehend vorzulegen.
Profilverbindungen:
Die Herstellung von Eck-, Stoß- und Winkelverbindungen müssen absolut planeben sein und dürfen keine Versätze aufweisen. Verbindungen müssen eine ausreichende Festigkeit, Steifigkeit und Dichtheit aufweisen, damit eine einwandfreie Funktion sichergestellt wird. Blitzschutz. Einzelne Konstruktionsteile der LM-Fassade werden an die vorgesehene Blitzschutzfassade angeschlossen.
weDie hierfür erforderlichen Vorkehrungen sind im LV nicht besonders aufgeführt, sind aber in die Einheitspreise mit einzurechnen.
Anschlüsse und Verbindungen müssen in Zusammenarbeit mit der beauftragten Firma, die die Blitzschutzanlage ausführt, abgestimmt und hergestellt werden und den leittechnischen Grundsätzen des Anschlusses für Blitzableiterbau entsprechen.
Antidröhn:
Fensterbänke, Verkleidungen, Anschlussbleche und dergl. sind auf der Unter- bzw. Rückseite mit einer mind. 3 mm starken Antidröhnmasse zu beschichten. Die Kosten sind in den EP einzukalkulieren.
Beschläge:
Für die Konstruktion sind hochwertige Qualitätserzeugnisse in stabiler Ausführung zu verwenden.
Es sind grundsätzlich Einhandbeschläge zu verwenden. Sofern im LV nichts anderes vorgeschrieben ist, müssen alle Beschlagteile, mit Ausnahme der Bedienungshebel und Flügelbänder, verdecktliegend angeordnet werden.
Die im Falz angeordneten Beschläge sind form- und kraftschlüssig mit den Profilen zu verbinden.
Die Beschläge müssen aus nichtrostendem Material (Aluminium oder Edelstahl) bestehen. Für alle Beschläge sind vor der Ausführung Muster vorzulegen. Alle Beschläge incl. Griffe sind in die Angebotspreise einzurechnen.
Unter Berücksichtigung der Lastannahmen sind Zusatzteile, wie Zweitscheren, zusätzliche Bänder und Verriegelungen, nach den Bemessungstabellen des Herstellers einzusetzen.
Der Einbau erfolgt nach den Vorschriften der Herstellerfirma.
Leichtmetall-eloxierte oder polierte Beschläge sind während der Bauzeit gegen Beschädigungen und Verunreinigungen mit entsprechenden Folien oder Klebestreifen zu schützen.
Alle eingebauten Werkstücke sind einwandfrei gangbar zu machen, Schlösser, Getriebe, Schließfallen, Bänder und alle beweglichen Teile sind zu reinigen und zu ölen.
Dreh-Kipp-Beschläge sind mit einer wirksamen Fehlbedienungssperre auszustatten.
Öffnungsbegrenzer nach Erfordernis.
Fenstertüren sind mit Einhandbedienung auszustatten einschl.:
Verriegelung senkrecht
, Zusatzeinheit für Türen (Rollschnäpper)
, Türziehgriff
, Handhebel-Getriebe, verdecktliegend, mit Rastpunkten in Drehverschluss- und Kippstellung
, Fensterbänke außen.
Fensterbänke für die vorbeschriebenen Fenster aus Leichtmetall. Die Befestigung muss materialbedingte Wärmeausdehnungen geräuschlos ausgleichen. Tropfnase 25 bis 40 mm. Einzellängen nach Erfordernis. Endstücke und Abdichtungsarbeiten sind einzurechnen.
Unterseite der vorbeschriebenen Fensterbänke mit Antidröhnbeschichtung, Hohlraum mit Mineralwolle oder PU-Schaum gefüllt.
Bauwerksanschlüsse. Anordnung und Ausbildung der Wärmedämmung im Anschlussbereich der Fenster- und Fassadenelemente sowie die Abdichtung der Fugen unter Berücksichtigung der bauphysikalischen und klimatischen Gegebenheiten (Wärme, Feuchtigkeit, Schall und Fugenbewegung).
Innenfugen luftdicht und dampfbremsend, Außenfugen wo erforderlitunch wetterdicht. Ausführung sinngemäß DIN 18540. Bodenanschlüsse bei Balkonen oder Terrassen sind nach Detail auszuführen.
@ Sonstiges:
Alle Leistungen umfassen Lieferung, Zusammenbau und Einbau der beschriebenen Bauteile und Stoffe einschl. abladen, lagern und Transport auf der Baustelle, wenn nicht anders im Pos. Text beschrieben.
Allgemein gilt:
Die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Maße sind Rohbaumaße Elemente, welche bis zu Fußboden reichen, sind ab Oberkante Rohdecke gemessen. Vor Fertigungsbeginn sind die Maße entweder am Bau zu nehmen oder gemeinsam mit der örtlichen Bauleitung zu bestimmen.
Während der Bauzeit stehen dem AN keine Hebezeuge, Aufzüge, Aufenthalts- und Lagerräume zur Verfügung.
Der AN hat seine Leistungen je nach Baustand und Baufortschritt evtl. abschnittsweise ohne Mehrkosten zu erbringen.
Die in den nachfolgenden Positionen beschriebenen Leistungen müssen die Forderungen der "Allgemeinen Technischen Vorbemerkungen" in vollen Umfang erfüllen.
Die Einheitspreise sind entsprechend zu ermitteln, auch wenn in den einzelnen Positionen dies nicht besonders vermerkt wird.
ATV
ATV-SONNENSCHUTZANLAGEN Allgemeine Technische Vorbemerkungen zum Gewerk:
SONNENSCHUTZANLAGEN
Grundlagen der Ausführung sind die Bestimmungen der VOB sowie alle einschlägigen und während der Bauzeit gültigen DIN-Vorschriften, Gesetze, Verordnungen und Herstellerrichtlinien, jeweils in der neuesten Fassung.
Darüber hinaus müssen die Einheitspreise beinhalten:
Die Leistungen umfassen Lieferung, Zusammenbau und Einbau der beschriebenen Bauteile und Stoffe, einschl. Abladen, Lagern und Transport auf der Baustelle, wenn im Pos.-Text nicht anders beschrieben.
Alle erforderlichen Bohrungen zur Durchführung von Antriebswellen oder Elektroanschlüssen sind herzustellen.
Falls elektrotechnische Bauteile einzubauen sind, erhält der AG spätestens 2 Wochen nach Auftragserteilung einen verbindlichen Geräteplan, einen Schaltplan oder Stromlaufplan mit Klemmenplan zur bauseitigen Verlegung der elektrischen Leitungen.
Leitungsquerschnitte sind vom AN verbindlich anzugeben.
Im Lieferumfang Motoreinheit ist das Motoranschlusskabel mit Stecker und Kupplung und die evtl. erforderliche Motorsteuereinheit enthalten.
Gruppensteuergeräte und die Steuerung über Windwächter ist besonders zu ermitteln.
Während der Inbetriebnahme ist ein mit der Anlage vertrauter Fachmann zur Prüfung der elektrischen Leitungsanlage zur Verfügung zu stellen.
Bauseitige Leistungen sind:
Das Liefern und Verlegen der Zuleitungskabel, der Steuerleitungen, der Taster. Die Montage der Steuereinheiten sowie alle erforderlichen Auflegearbeiten an Schaltern und Motorkupplungen erfolgt bauseits. Leitungsquerschnitte sind vom AN verbindlich anzugeben.
Während der Montagezeit stehen dem AN keine Hebezeuge, Aufzüge, Aufenthalts- und Lagerräume bauseits zur Verfügung.
Der AN hat seine Leistung je nach Baustand und Baufortschritt evtl. abschnittsweise und ohne Mehrkosten zu erbringen.
Die in den nachfolgenden Positionen beschriebenen Leistungen müssen die Forderungen der "Allgemeinen Technischen Vorbemerkungen" in vollem Umfang erfüllen. Die Einheitspreise sind entsprechend zu ermitteln, auch wenn in den einzelnen Positionen dies nicht besonders vermerkt wird.
ATV-SONNENSCHUTZANLAGEN
01 Raffstoreanlagen
01
Raffstoreanlagen
01.01 Sonnenschutz Anlagen
01.01
Sonnenschutz Anlagen