Malerarbeiten, Beschichtung
Stralauer One, Berlin
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Liste der Projektbeteiligten Liste der Projektbeteiligten Bauherr Irene Propco 7 (Stralauer One) GmbH 2-4 rue Eugène Ruppert L-2453 Luxembourg vertreten durch: OFFICEFIRST Real Estate GmbH, MesseTurm 60308 Frankfurt am Main Tel: 49 (0)69 60 60 50-1521 emanuel.krell@officefirst.com Projektsteuerung Drees & Sommer SE Bundesallee 39-40a 10717 Berlin Tel: +49 172 7692827 Email: stralauer.one@dreso.com Architekt Objektplanung caspar.schmitzmorkramer gmbh Erftstraße 17 50672 Köln Tel: +49 (0)221 99 20 79 -121 Email: 632_kh@caspar.archi Baumanagement, Objektüberwachung LeitWerk Berlin GmbH Fanny-Zogel-Straße 11 12435 Berlin Tel: +49 (0)30 95 62 95 21 Email: sab@leitwerk-ag.de Technische Gebäudeausrüstung DES GmbH Auguststraße 14 22085 Hamburg Tel: +49(0)40 63 606-30 Email: eierkuehlhau@des.de Tragwerksplanung wh-p GmbH - Beratende Ingenieure Düsseldorfer Straße 88 10707 Berlin Tel: +49 (0)30 887 0 887-0 Email: tragwerk-eierkuehlhau@wh-p.de Zertifizierung LEED HOINKA GmbH Lembergweg 7/1 71067 Sindelfingen Tel: +49 (0)7031 7659-441 Email: thomas.hoinka@hoinka.com SiGeKo SIGE(+)PLUS health & safty Management Coaching gfx.support Rykestraße 25 10405 Berlin Tel.: +49 171 834 4415 Email: info@danielheinisch.de Fassade Drees & Sommer SE Geisenhausenerstraße 17 81379 München Te.: +49 89 149816-4920 Email: frank.brodueffel@dreso.com Landschaftsarchitekten Topotek 1 Gesellschaft von Landschaftsarchitekten mbH Sophienstraße 18 10178 Berlin Tel.: +49 30 246 258 26 Email: s.schmidt@topotek1.de
Liste der Projektbeteiligten
Unterlagen zur Kalkulation Unterlagen zur Kalkulation Unterlagen ergänzend zu Leistungsbeschreibung als Anlagen: Planungsunterlagen zu Objektplanung, Stand gem. Planliste von caspar. Unterlagen zu Zertifizierung nach LEED, Stand 30.11.23 von HOINKA GmbH Unterlagen zu Fachplanung Baulogistik, Stand 20.03.25 von DREES & SOMMER SE Lageplan zu Grundstück, Stand 23.08.23 von Vermessung Zimmermann Hinweis: Besondere Vertragsbedingungen des AG werden zu Abstimmungen zur Vergabe ausgewählten Bietern mit Einladung zum Bietergespräch zur Verfügung gestellt
Unterlagen zur Kalkulation
Objektbeschreibung Objektbeschreibung Baubeschreibung / Lage und Erschließung Bei dem Gebäude handelt es sich um das historische denkmalgeschützte ehemalige Eierkühlhaus aus den 1920-er Jahren. Nach mehrmaligen Umbauten wurde das ehemalige Lagergebäude seit dem Jahr 2000 als Bürogebäude genutzt. Das Gebäude befindet sich in Berlin, am Ufer der Spree, nahe der Oberbaumbrücke. Am Spreeufer befindet sich eine Fußgängerpromenade. Auf der Nordseite befindet sich eine mehrspurige Straße, die Stralauer Allee, über die die Erschließung des Gebäudes erfolgt. Es ist Sache des AN, sich über die Befahrbarkeit der Erschließungsstraßen bis zum Grundstück und auf dem Grundstück bis ans Baufeld zu informieren. Das Bestandsgebäude soll saniert / umgebaut werden und danach wieder als Bürofläche genutzt werden. Es besteht aus Untergeschoss (UG), Erdgeschoss (EG), 1.OG bis 7.OG, und das Staffelgeschoss / Dachgeschoss (8.OG). Das Gebäude wird zur Zeit über zwei innenliegende Treppenhäuser und mehrere Aufzugsanlagen erschlossen. Die Aufzugsanlagen werden zu Beginn der Baumaßnahme bauseits stillgelegt. Die Geschossflächen betragen insgesamt (BGF) ca. 25.208 m2. Konstruktionsbeschreibung Das Untergeschoss, das Erdgeschoss und die Obergeschosse wurden in Stahlbetonbauweise erstellt. Das gleichmäßige Stützenraster von ca. 5,80 x 5,60 m zieht sich über alle Geschosse, wobei sich die Stützenquerschnitte etagenweise zu den oberen Geschossen verjüngen. Die Stützen weisen Pilzköpfe und Abstufungen auf. Das Gebäude wurde im Jahr 1929 im ersten Bauabschnitt und im Jahr 1940 im zweiten Bauabschnitt errichtet. Zwischen den beiden Bauabschnitten ist eine konstruktive Fuge ausgebildet, bei der im Übergangsbereich Doppelstützen angeordnet sind. Die tragende Konstruktion ist als Stahlbetonskelettbau hergestellt. Die Deckenstärke beträgt im Regelfall 24cm und wird im Bereich der Stützen pilzartig verstärkt. Bedingt durch die historische Nutzung als Lagerhaus sind die Decken für eine realtiv hohe Nutzlast von 10kN/m² ausgelegt. Die bestehenden Geschossdecken unterscheiden sich in der jeweiligen Geschossebene in Stärke und Höhenlage je nach Erstellungszeitpunkt. Hieraus resultieren einige Höhenversätze in den Geschossdecken. Daraus ergeben sich unterschiedliche Aufbauhöhen zu OK Fertigfußboden. Dies ist bei der Kalkulation zu beachten. Die Fassade besteht aus der denkmalgeschützten Ziegelfassade mit Ziegelornamentik und transluzenten Glasfassaden an der Nord-, Süd- und Ostseite, sowie einer Glaslamellen-Konstruktion an der Südseite. Die BE-Fläche rechts und vor dem Gebäude ist unterkellert, da sich dort eine Tiefgarage für die Stralauer Allee 1 befindet, die sich bis unter die Stralauer Allee 2 erstreckt. Die TG-Decke wird unter der BE-Fläche im Logistikkonzept zusätzlich ausgesteift, sodass während der Bauphase eine Verkehrslast von 100 kN/m² getragen werden kann.
Objektbeschreibung
ZTV allgemein Zusätzliche technische Vorbemerkungen - ZTV allgemein Baustellensituation, Lager- und Arbeitsflächen Durch den Bauherrn wird ein Logistikunternehmen beauftragt. Zum Zeitpunkt der Ausführung der Arbeiten werden einzelne Leistungen direkt durch den AN für leichten Abbruch (ohne Tragkonstruktionen) ausgeführt. Diese Leistungen werden nach Beendigung der Arbeiten an das Baulogistikunternehmen übergeben. Die übergeordnete, durch den AG /AN Baulogistik veranlasste Baustelleneinrichtung beinhaltet: - Aufstellen von Bürocontainern - Aufstellen von Aufenthaltsräumen (Mannschaftscontainer zu Miete) - Sanitäranlagen - Entnahmestellen für Bauwasser, Baustrom, Abwasser - Beleuchtung der Flucht- und Rettungswege - Behälter bzw. Abfallcontainer für Bauschutt - Bauaufzüge, Fassadengerüste - Nutzung der BE-Fläche durch alle Gewerke bis Ende der Bauzeit. Die gewerkespezifische Baustelleneinrichtung ist in die Position Baustelleneinrichtung einzukalkulieren. Benötigte Lager- und Arbeitsflächen stehen in begrenztem Umfang zur Verfügung. Sie sind den örtlichen Gegebenheiten anzupassen und mit dem Baulogistiker bzw. der Objektüberwachung abzustimmen. Die inhaltliche Abstimmung ist mit der Objektüberwachung des AG durchzuführen. Die Logistik der Materialanlieferung, Materialvorhaltung und ggf. Abtransport von Bauausrüstung/Equipment ist auf die Verhältnisse innerhalb des Baufeldes anzupassen. Auf der Baustelle herrscht ein Alkohol- und Rauchverbot. Das Rauchverbot gilt im gesamten Gebäude. Das Übernachten auf der Baustelle ist strikt untersagt. Werbung an Fassadengerüsten wurde vom Denkmalamt nicht zugestimmt. Das Anbringen von Firmenbannern / Werbung usw. ist nur nach Abstimmung mit dem Denkmalamt möglich. Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass während der gesamten Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend Deutsch sprechender, mit der Baustelle vertrauter, Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist. Straßen im Baustellenbereich Das Baufeld ist über die bestehenden Straßen erreichbar. Die Zugänglichkeiten für andere sind freizuhalten. Baustellensituation / Baustelleneinrichtung AG / Versorgungsanschlüsse Entnahmestellen für Bauwasser bzw. Baustrom sowie Abwasserleitungen sind für die Dauer der Arbeiten auf der Baustelle vorhanden. Für den Verbrauch werden durch den AG Pauschalen bzw. Umlageschlüssel gem. Vertrag in Rechnung gestellt. Die Verteilung der Medien zum Arbeitsplatz und deren Vorhaltung ist Sache des AN. Die Anschlüsse sind so herzustellen, dass die vorhandenen Straßen und Wege uneingeschränkt weiter nutzbar sind. Alle für die Arbeiten erforderlichen Hebezeuge, auch stationäre oder mobile Krane, Hilfskonstruktionen und temporäre Abstützungen für Bauzustände, entsprechend den örtlichen Einbausituationen und den Maßgaben der Berufsgenossenschaften sind vom AN aufzustellen, zu unterhalten und abzubauen. Beschädigungen der bleibenden Rohbau-Oberflächen sind durch geeignete Maßnahmen auszuschließen. Dies betrifft ausdrücklich auch das Stellen, den Unterhalt und den Abbau von Arbeits-, Hilfs- und Schutzgerüsten für die eigene Leistung. Wenn in den Leistungspositionen oder in gesonderten Positionen nicht ausdrücklich hierauf hingewiesen wird, sind alle hierfür entstehenden Kosten in die Einheitspreise der Positionen einzukalkulieren. Gem. Baulogistikkonzept sind zwei stationäre Turmdrehkräne (TDK) vorgesehen, die vom AN-Rohbau aufgebaut werden. Alle erforderlichen Aufwendungen für das Aufbauen der Turmdrehkräne sind durch den AN zu erbringen. Kranstandorte sind vorher über die Objektüberwachung mit dem Tragwerksplaner abzustimmen, dies gilt insbesondere im Bereich der Tiefgarage. Grundsätzlich sind bei Kranstellung innerhalb oder außerhalb des Baufeldes oder öffentlichem Straßenland alle behördlichen Genehmigungen und Anträge durch den AN zu erbringen. Etwaige behördliche Auflagen sind umzusetzen. Eine Vergütung der Antragstellung, anfallende Gebühren und Kosten für die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt nicht. Nach dem aktuellen Terminplan überschneiden sich teilweise die Montage der neuen Fensterelementfassaden und die Rohbauarbeiten. Während dieser Zeiträume sollte ein Kran beim Rohbauer und ein weiterer beim Fassadenbauer verbleiben. Die Aufteilung der beiden Kräne wird in Absprache mit der OÜ vorgenommen, um einen unterbrechungsfreien Arbeitsablauf für beide Firmen zu gewährleisten. Bauseitig werden im Gebäude keine Gerüste gestellt. Sind Traggerüste der Bemessungsklasse B erforderlich, sind die Aufwendungen hierfür in die Einheitspreise der betroffenen Positionen einzukalkulieren. Es wird besonders auf die beengten Verhältnisse innerhalb des Baufeldes und des Zugangs zum Grundstück entsprechend des Baustelleneinrichtungsplanes hingewiesen. Dies ist bei der Angebotskalkulation und der erforderlichen Logistik zu berücksichtigen. Sauberkeit auf der Baustelle Auf die Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit auf der Baustelle wird durch den Auftraggeber sehr viel Wert gelegt. Der Auftragnehmer hat für eine arbeitstägliche Reinigung seiner Arbeitsbereiche, sowie nach Aufforderung durch die Objektüberwachung des AG, zu sorgen. Ein zusätzlicher Wassereintrag ins Gebäude ist zu minimieren, etwaige erforderliche Öffnungen (z.B. Fassade und Dach) sind täglich zu verschließen. Staubentwicklungen bei Abbruch- / Reinigungsarbeiten sind zu begrenzen. Die Baustelle, der Baustellenbereich, deren Umfeld und die vom AN genutzten privaten und öffentlichen Verkehrsflächen sind sauber zu halten. Der AN ist dafür verantwortlich, dass die von ihm, seinen Subunternehmern oder einem von ihm beauftragten Dritten (z.B. Lieferanten) verursachten Verunreinigungen umgehend beseitigt werden. Eine Verschmutzung von Boden und Grundwasser ist auszuschließen. Farbreste, Säure, Laugen und sonstige Wasser gefährdende Stoffe dürfen nicht in die Kanalisation oder die anliegende Spree geleitet werden. Schutzmaßnahmen Für die gesamte Bauzeit hat der AN geeignete Schutzmaßnahmen für sein Gewerk vorzusehen, um jegliche Schäden, auch gegenüber Nachfolgeunternehmen auszuschließen. Der AN trägt die Verantwortung bis zur Abnahme und hat ggf. Reparaturen auf eigene Kosten durchzuführen. Dazu gehören insbesondere der Schutz angrenzender tragender und gebäudeabschließender Bauteile. Dies ist in die Positionen einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet. Baustellensicherheit Bei dem Bauvorhaben wird die Baustellenverordnung - BaustellV - angewendet. Es ist ein Sicherheitskoordinator nach BaustellV tätig. Er hat ebenso die Aufgabe, auf mögliche Nichteinhaltung der Vorschriften des Arbeitsschutzes hinzuweisen. Diese Hinweise, der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan, sowie eine für die Baustelle gültige Baustellenordnung sind zu beachten. Alle AN sind verpflichtet, sämtliche Maßnahmen zur Sicherung ihrer eigenen Arbeitsbereiche nach den einschlägigen Bestimmungen der Berufsgenossenschaften, Unfallverhütungsvorschriften etc. zu treffen und bis zum Abschluss aller von ihnen geschuldeten Leistungen einschließlich Rest- und Mängelbeseitigung vorzuhalten, sowie wieder zu entfernen. Dies gilt auch, wenn andere Firmen Arbeiten auf den Bauflächen ausführen oder die Baustelleneinrichtung mitnutzen. Hierunter fallen unter anderem Beleuchtung der Arbeitsstellen bzw. Arbeitsbereiche, Absperrungen, Geländer, Abdeckungen von Aussparungen und sonstige Sicherheitsmaßnahmen innerhalb der Arbeitsbereiche. Die Durchführung von Schweißarbeiten in brand- und explosionsgefährdeten Bereichen ist grundsätzlich untersagt. Lässt sich die Brandgefahr aus baulichen oder betriebstechnischen Gründen nicht restlos beseitigen, hat der Unternehmer der ausführenden Firma die anzuwendenden Sicherheitsmaßnahmen in einer schriftlichen Schweißerlaubnis festzulegen. Auf DGUV Regel 100-500 Kapitel 2.26, Schweißen, Schneiden und verwandte Verfahren wird hingewiesen. Von jedem AN muss, während seiner Arbeiten, ein Ersthelfer auf der Baustelle anwesend sein. Unterlagen Ergänzend zur Leistungsbeschreibung werden dem Bieter als Anlage zum Leistungsverzeichnis Planunterlagen gem. Anlage zur Verfügung gestellt. Sie dienen als Basis der Kalkulation. Die beigelegten Pläne sind Bestandteile des Leistungsverzeichnisses und sind in die Positionen eingebunden. Hieraus sind auch die baulichen Zwänge entsprechend der Baukörpergeometrie, des Baugeländes und die Erschließungsmöglichkeiten zu entnehmen. Die Unterlagen ersetzten nicht die Besichtigung der Baustelle vor Ort. Auf der Baustelle vorzuhalten sind folgende Ausführungsunterlagen (die für das jeweilige Gewerk zutreffenden): Alle Werkpläne/Detailpläne des Architekten und der Fachplaner, sowie Berechnungen, Gutachten, usw. welche für die Durchführung der Leistungen des AN notwendig sind. Eine Ausfertigung der Leistungsbeschreibung und das Auftrags-LV. Leistungsumfang und Arbeitsablauf Die Leistungen können kontinuierlich erbracht werden und erstrecken sich über den gesamten Ausführungszeitraum. Die Arbeiten können parallel in verschiedenen Bereichen ausgeführt werden. LEED Zertifizierung Das Gebäude soll im LEED-Platin-Standard zertifiziert werden, für den Abbruch entsprechende Anforderungen sind zu berücksichtigen. Die Unterlagen zur LEED Zertifizierung werden dem AN beim LV-Versand zur Verfügung gestellt. LEED Die offizielle Zertifizierungsversion ist LEED v4.0 Core & Shell. Die HOINKA GmbH führt die Zertifizierung für den Bauherrn in der Funktion des LEED Accredited Professionals (LEED AP) durch und ist die Schnittstelle zur Zertifizierungsstelle U.S. Green Building Council in Washington, bei der alle notwendigen Nachweise eingereicht werden. Zum Erreichen des Zertifizierungsziels ist die aktive Mitarbeit und Verantwortungsübernahme des Auftragnehmers (AN) erforderlich. Hierbei ist die Koordination, Abstimmung und Zusammenarbeit mit allen anderen an der Planung und Ausführung Beteiligten, insbesondere mit dem Zertifizierungsmanagement des AG, sicherzustellen. Der AN hat sich vor Angebotsabgabe selbständig über die Anforderungen des LEED Systems zu informieren und die für das Projekt definierten LEED Anforderungen umzusetzen, sowie die erforderlichen Dokumentationen zu erbringen. Bei weiterführender Planung und Planänderungen sind die folgenden projektübergreifenden LEED Anforderungen zu berücksichtigen, wie sie in den untenstehenden projektspezifischen Unterlagen, siehe "LEED Anlagen" festgelegt sind: 00_xxx_LEED_v4_Ausschreibung_Leistung_xxx_ _Stralauer_Allee_1_Berlin_vX.pdf 01_LEED Pre-Assessment LEED Pre-Assessment 02_LEED Pflichtenheft LEED Pflichtenheft 04_LEED CWM Plan (Abfallmanagement) CWM Entsorgungsliste 06_LEED Inbetriebnahme (Commissioning) (NUR TGA KG 400) Installationschecklisten (Beispiel) Funktionschecklisten (Beispiel) Teilnehmerliste Schulung Einweisung 07_LEED Bauökologie LEED Produktbewertungsliste Nachhaltigkeitszertifikate LEED Produktbewertungsliste Emissionsarme Produkte. LEED-Einweisungsbesprechung Nach Auftragsvergabe nehmen Vertreter des AG und AN an einer Einweisungsbesprechung teil. In dieser Besprechung werden die LEED-Anforderungen des Projektes als Ganzes erläutert, sowie die angestrebten LEED-Zertifizierungsvorgaben vorgetragen. Die Teilnahme an dieser Besprechung ist für den AN verpflichtend. Bauschuttbeseitigung und Entsorgung Der AN ist verpflichtet Abfälle und Bauschutt, welche sich aus den Abbrucharbeiten ergeben und bei den Arbeiten des AN anfallen, sortenrein zu trennen und in die von der Baulogistik zur Verfügung gestellten Behälter, Bigbags oder Abfallcontainer auf der BE-Fläche zu entsorgen. Dabei ist die Gebäudegeometrie mit Untergeschoss, Erdgeschoss und 8.Obergeschossen der Kalkulation zugrunde zu legen. Die Entfernungen sind einzukalkulieren. Die Containerstellung und Schuttbeseitigung samt Abtransport zur Deponie ist Sache des AN Baulogistik. AN Rohbau hat zu beachten dass das Abbruchmaterial (geschnittener Beton oder Mauerwerk) gewisse Größe aufweist, dass das Material von Entsorgungshöfen angenommen und problemlos entsorgt wird. Tagesberichte / Baubesprechungen Der Auftragnehmer hat unaufgefordert Tagesberichte anzufertigen und diese arbeitstäglich, oder auf Grundlage besonderer Abstimmungen mit der Objektüberwachung, nur digital vorzulegen. Der AN ist verpflichtet, für die Dauer seiner Arbeiten, an den wöchentlichen Bausitzungen teilzunehmen. Eine Vergütung hierüber erfolgt nicht und ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. Ein unentschuldigtes Fernbleiben von Bausitzungen wird mit einer Strafe von 500 EUR / Termin belegt und in Abzug gebracht. Rechnungen / Aufmaß Rechnungen und Aufmaße sind kumulierend zu stellen. Das Aufmaß ist positionsweise zu erstellen. In den Aufmaßblättern der jeweiligen Rechnung sind nur die zugehörigen Mengenzuwächse darzustellen. Mengen aus vorangegangenen Rechnungen sind als Übertrag voranzustellen. Grundlage des Aufmaßes bzw.der Abrechnungspläne sind die Werk-/Schal-/Bewehrungs-/Montagepläne/Architektenpläne. Sollte die abzurechnende Leistung hier nicht ausreichend erkennbar sein, sind Abrechnungspläne / Detailpläne beizubringen aus denen die abzurechnende Leistung hervorgeht. Alle Einzelmaße der in den Aufmaßblättern aufgeführten Leistungen müssen ausnahmslos aus den Abrechnungsplänen hervorgehen. Sie sind farblich anzulegen und über entsprechende Legenden / Bezeichnungen zu kennzeichnen. Kann ein Abrechnungsmaß nicht aus den Maßangaben des Architekten oder Tragwerksplaners ermittelt werden, ist das errechnete oder vor Ort ermittelte Maß in den Abrechnungsplan zu übernehmen. Änderungen der Rechnungsprüfung durch den AG sind grundsätzlich in die neuen Abschlagsrechnungen zu übernehmen. Bei Wiedersprüchen ist mit der OÜ vor neuer Rechnungslegung eine Einigung zu erzielen. Bei den zu kalkulierenden Leistungen handelt es sich um eine abnahmefähige, gebrauchsfertige Leistung nach Herstellerrichtlinien sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Leistungen, welche zur Erfüllung dieser Anforderungen notwendig, aber nicht explizit beschrieben sind, sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Sollte der Bieter über den Beschrieb hinausgehende, vergütungswürdige Leistungen erkennen, so hat er derartige Leistungen in seinen Angebotspreisen einzukalkulieren oder aber bei Angebotsabgabe schriftlich auf fehlende Leistungsbeschreibungen hinzuweisen. Ansonsten gilt das Angebot in allen Leistungsteilen und für die Herstellung oben beschriebener Beschaffenheit des Werkes als vollumfänglich kalkuliert. Terminplan AN Nach Auftragserteilung ist durch den AN innerhalb von 10 Arbeitstagen unaufgefordert ein aussagekräftiger und detaillierter Terminplan über die Durchführung seiner Leistungen in Übereinstimmung mit dem übergeordneten Bauablaufplan des AG vorzulegen. Witterungsgerechtes Einrichten der Baustelle / (Winterbau) Der Baubetrieb und die Verfahrenstechnik sind entsprechend dem Wetter und der Jahreszeit zu wählen, zu planen, einzurichten und müssen berücksichtigt werden. Alle Aufwendungen für einen eventuellen Winterverschluss der Baustelle mit den erforderlichen Sicherungs- und Schutzmaßnahmen einschließlich der ordnungsgemäßen Räumung der anliegenden Verkehrswege bei Schnee und Glätte, deren laufende Kontrolle und das Wiedereinrichten der Baustelle bei der Arbeitsaufnahme sowie Kosten für eventuelle Winterbaumaßnahmen einschließlich der dafür erforderlichen Energiekosten trägt der AN. Zuschläge für Schlechtwetter / (Winterbau) werden nicht vergütet, es sei denn, die Durchführung von Winterbaumaßnahmen wird verursacht durch vom AG zu vertretende hindernde Umstände, die angezeigt wurden oder dem AG offenkundig als Tatsache mit hindernder Wirkung bekannt waren. Die vorgenannten Verpflichtungen in Bezug auf Winterbaumaßnahmen beziehen sich auf die Durchführung des AN. Ausführungszeitraum / Ausführungsfristen Für die Arbeiten sind die Ausführungsfristen entsprechend des Rahmenterminplanes bei der Kalkulation zu berücksichtigen. Normen und Richtlinien Es gelten die Ausführungen der VOB/C, neueste Fassung. Besondere Vertragsbedingungen Bei der Angebotskalkulation sind die Besonderen Vertragsbedingungen für Bauleistungen gemäß Anlage zu berücksichtigen. Alle hieraus ersichtlichen Aufwendungen sind mit der Angebotssumme abgegolten. Projektdatenraum Durch den AG wurde ein Projektdatenraum eingerichtet. Es handelt sich um die Projektplattform Conclude. Diese ist durch den AN zu nutzen. Die Nutzung des Planservers ist für den AN kostenfrei. Die Pläne und andere relevanten Unterlagen sind selbstständig herunterzuladen. Der Zugang und die Freischaltung zur Projektplattform sind durch den AN aktiv beim AG anzustoßen. Mehrkosten können hieraus nicht veranschlagt werden. Dokumentation Spätestens 14 Tage nach Baufertigstellung ist die Dokumentation vollständig und prüfbar beim AG einzureichen, in jedem Fall ist die Dokumentation vor der Abnahme einzureichen. Dies betrifft vor allem die Fachbauleiterbescheinigungen und die vollständigen Entsorgungsnachweise der abgebrochenen Materialien. Die Dokumentation ist auf die LEED-Zertifizierung abzustimmen.
ZTV allgemein
Leistungen der Baulogistik Leistungen der Baulogistik Planung und Fortschreibungen Dem AN werden vom AG für die Baulogistik sowohl ein Logistikhandbuch, als auch ein BE-Konzept einschließlich Bauphasenpläne zur Verfügung gestellt. Diese sind nach Rücksprache mit dem AG ggf. anzupassen, zu konkretisieren und für die Dauer der gesamten Baumaßnahme fortzuschreiben. Neben dem AN Rohbau, sind die AN HDI, AN Stahlbau AN Ausbau, usw. auf der Baustelle tätig. Daraus entstehende Schnittstellen sind bei der Fortschreibung der Baulogistikplanung zu berücksichtigen. Ausführung und Allgemeines Gebühren für Miete (Sondernutzung), sämtliche Kosten für die verkehrsrechtliche Anordnung/Genehmigung und Behördengänge, sowie daraus resultierende Anforderungen, wie z.B. Beschilderungen, Markierungen, Straßenbeleuchtungen und Absperrungen trägt der AN Baulogistik für den gesamten Ausführungszeitraum. Ziel der Baulogistik ist eine bedarfsgerechte Baustelleneinrichtung und eine Minimierung der Störungen bei Abläufen.Bei möglichen Störungen sind alle AN verpflichtet sich sofort mit dem AN Baulogistik abzustimmen, umBehinderungen in der Bauausführung zu vermeiden. Über die Vorgaben der Baulogistik hinaus, gilt insbesondere die Baustellensicherheitsordnung. Durch das Baumanagement und den AN Baulogistik erfolgt für jeden an der Baustelle tätigen AN eine Einweisung ins zu erstellende Logistikhandbuch und alle damit verbundenen Abläufe. Der Aufwand ist entsprechend einzukalkulieren. Vor Ausführung sind zuständige Ansprechpartner zu nennen, die im Falle von Störungen jeder Zeit während des Baustellenbetriebs erreichbar sind. Verkehrssicherung Die Anforderungen für die Verkehrssicherung, wie z.B. Beschilderungen, Markierungen, Straßenbeleuchtungen und Absperrungen übernimmt der AN Baulogistik für die gesamte Bauzeit. Baustellensicherung Alle Vorgaben aus dem Sicherheitskonzept des SiGeKo sind einzuhalten. Rettungs- und Fluchtwege und Feuerwehrzufahrten sind stets zu gewährleisten. Der AN Baulogistik ist für die gesamte Sicherung innerhalb des Baufeldes, bis zur Fertigstellung allein verantwortlich. Die tägliche Schließung des Baufeldes ist durch den AN zu prüfen und sicherzustellen. Die Sicherungsanforderung der Baufeldschließung ist den Bauphasen anzupassen. Bauwasser Das Einrichten und Abbauen von Bauwasseranschlüssen in genügender Anzahl mittels Standrohr, ausreichend dimensioniert für die Versorgung des gesamten Baustellenbetriebes und die weiteren Ausbaugewerke mit Auslegung für Spitzenbelastungen bei z.B. Estrich- und Verputzarbeiten, (gesichert und ordentlich als Kasten farblich erkennbar) ist Sache des AN Baulogistik, inklusive der behördlichen Anträge für die Einrichtung und Beseitigung der Anlage. Zusätzlich ist in der Tiefgrage ein C-Wasseranschluss je Treppenhauskern für die bauseitigen HDI-Maßnahmen einzurichten. Die Bauwasseranlagen sind mit Begleitheizung auszuführen. Die Verbrauchskosten von Bauwasser und Abwasser werden vom AG getragen und durch Pauschalen bzw. Umlageschlüssel gem. Vertrag in Rechnung gestellt Baustrom Die Baustromanlagen werden durch den AN Baulogistik eingerichtet. Mit Beginn der Leistung obliegt die komplette Baustromanlage samt Baustellenverteilung dem AN. Spezielle Anschlüsse und Absicherungen sind rechtzeitig mit dem AG abzustimmen. Baustromanschlüsse sind in im Innen- und Außenbereich, ausreichend dimensioniert und abgesichert (mind. 3 Baustromverteiler mit Starkstrom je Geschoss) einzurichten, inklusive der behördlichen Anträge für Einrichtung und Beseitigung der Anlage. Baustromanschlüsse müssen für die Ausbaugewerke nutzbar sein. Für alle vom AN Baulogistik ausgeführten Leistungen gilt, dass der Baustromanschluss, sowie der Verteilung vom AN Baulogistik herzustellen und miteinzukalkulieren sind. Die Verbrauchskosten werden vom AG getragen und durch Pauschalen bzw. Umlageschlüssel gem. Vertrag in Rechnung gestellt Container Die Containerstellung erfolgt durch den AN Baulogistik. Dies beinhaltet die Container für den AG, Sanitärcontainer, Sanitätscontainer und, sowie Container für weitere AN. Kosten für Aufbau, Vorhaltung und Rückbau sowie Medien werden den AN per Umlageschlüsses in Rechnung gestellt Aufgrund der Platzverhältnisse sind die Container aufgeständert 4-geschossig zu stapeln. Die Baustrom- und Bauwasserverteilung der Container erfolgt ebenfalls durch den AN. Flächenmanagement und Transportlogistik Mit Beginn der Arbeiten übernimmt der AN Baulogistik das Flächenmanagement. Somit übernimmt er die Koordination, Verwaltung und Zuteilung der Lagerflächen. Den jeweiligen Unternehmern stehen ausschließlich die zugewiesenen Flächen zur Verfügung. Lagerflächenvergabe und Flächenaufteilung unter der Berücksichtigung von Kurzzeitlagerflächen, Entsorgungsflächen, Umschlagsflächen, Wartezonen, Containerflächen sowie Be- und Entladezonen als gesamtes Flächenmanagementsystem erfolgt durch den AN Baulogistik. Lagerflächen dürfen nur zur Materialzwischenlagerung genutzt werden. Die Entsorgungsfläche wird ebenso durch den Baulogistiker verwaltet. Der AN Baulogistik hat den Baustellenverkehr eigenverantwortlich zu koordinieren und dabei die begrenzten Halteflächen zu berücksichtigen. Just-in-time Lieferungen, seitens der AN Baulogistik sind so zu koordinieren, dass der Verkehr in den umliegenden Straßen nicht behindert wird. Das Baulogistikhandbuch inkl. Avisierungssystem sind zu beachten. Für den Vertikaltransport werden vom AN Baulogistik Bauaufzüge betrieben. Für jeden AN muss eine Einweisung zur Nutzung und den Sicherheitsbestimmungen für die Bauaufzüge durchgeführt werden. Entsorgung Durch den AN Baulogistik ist ab Beginn der Arbeiten ein Wertstoffhof einzurichten, vorzuhalten, zu unterhalten und zu betreiben. Die Entsorgung erfolgt gemäß Baustellenabfall-Management-Plan (LEED). Es ist ein Abfallkoordinator zu stellen. Jeder AN hat eigenständig und eigenverantwortlich seine Bauabfälle zum Wertstoffhof bzw. Etagensammelstelle zu transportieren. Die Abfall-Abgabe hat sortenrein zu erfolgen. Durch den AN Baulogistik erfolgt die Sortierung in Container/Big Bags auf dem Entsorgungshof sowie der Transport und die Entsorgung. Durch die weiteren AN erfolgt die Sortierung fraktionsweise in Etagensammelbehältern eigenständig mit Kontrolle durch den AN Baulogistik. Sollten Abfälle unsachgemäß gelagert werden, ist dies durch den AN Baulogistik an den jeweiligen AN zu melden. Bei falscher Sortierung in die Etagen-Sammelbehälter erfolgt eine Nachsortierung auf Stundenbasis zusammen mit einer Fotodokumentation. Nachsortierungen werden dem Verursacher in Rechnung gestellt. Abfälle (Baustellenabfälle, z.B. Verpackungsmaterial, Reststoffe usw.) sind entsprechend den LEED-Vorschriften (z.B. örtliche Abfallsatzung), zu entsorgen. Wertstoffe sind auszusondern. Baustellenabfälle werden in die unterschiedlichen Abfallfraktionen durch den AN getrennt und sind der Wiederverwertung zuzuführen. Entsorgungslogistik Der AN Baulogistik stellt einen Wertstoffhof auf der Südseite des Baufelds her. Die AN entsorgen die Abfälle fraktionsweise in die bereitgestellten Etagensammelstellen bzw. Big Bags des Wertstoffhofs. Der AN Baulogistik verbringt die sortierten Abfälle zum Entsorgungsort. Reinigung und Räumdienst Auf die Sicherheit, Sauberkeit und Ordnung auf der Baustelle wird sehr viel Wert gelegt. Dementsprechend ist eine wöchentliche Baureinigung seitens AN Baulogistik einzukalkulieren. Eine entsprechende Umlage wird bei allen AN festgelegt. Sollten die AN dieser Pflicht nicht nachkommen, erfolgt die Reinigung als Ersatzvornahme durch den AN Baulogistik nach Anweisung durch den AG. Der AN Baulogistik übernimmt die Räum- und Streupflicht für das Baugrundstück, insbesondere die Verkehrswege auf und vor dem Grundstück, im Gebäude, auf Zufahrten, Bürgersteigen, etc. Der Räumdienst beinhaltet das Räumen und Freimachen der Wege und Verkehrsflächen innerhalb der vom Bauzaun eingefassten Flächen einschließlich der Baustelleneinfahrten bzw. Ausfahrten. Provisorischer Oberflächenschutz Der Bestandspflasterbelag auf dem Grundstück ist durch geeignete Maßnahmen provisorisch zu schützen. Die Flächen sind über die gesamte Bauzeit hinweg vorzuhalten und zu warten. Eine Beschädigung der Flächen ist auszuschließen. Bauheizung In Abhängigkeit der Witterungsverhältnisse und in Absprache mit dem AG soll der AN Baulogistik in der Winterperiode (Ausbauphase) eine Bauheizung liefern, aufbauen und betreiben. Sämtliche verbliebene Öffnungen zum Außenbereich sind provisorisch zu verschließen. Notwendige Durchgänge sollen durch provisorische Türen zugänglich bleiben. Die Ausführung erfolgt in Abstimmung mit dem AG. Angaben zu geplanten Bauaufzügen : Transportbühne für max. 7 Personen und Lasten,Tragfähigkeit bis 1500 kg, Typ Geda 1500 Z/ZP Bühne "B", Abmessungen 1,45 x 3,3 m Nutzhöhe ca. 33 m, mit Etageneinrichtungen für 8 Haltestellen Aufbauort: Nordseite, Achse F. optional zusätzlich: Südseite, Achse A.
Leistungen der Baulogistik
ZTV Maler- und Beschichtungsarbeiten Technische Vorbemerkung - Maler- und Beschichtungsarbeiten 1. Mitgeltende Normen und Regeln Allgemeines Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter. BFS Merkblatt Nr. 1 Beschichtung/Instandhaltung von Betonaußenflächen Herausgeber: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz (BFS) BFS Merkblatt Nr. 4 Zinkstaubbeschichtungen Herausgeber: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz (BFS) BFS Merkblatt Nr. 5 Beschichtungen auf Zink und verzinktem Stahl Herausgeber: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz (BFS) BFS Merkblatt Nr. 6 Beschichtungen auf Bauteilen aus Aluminium Herausgeber: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz (BFS) BFS Merkblatt Nr. 8 Innenbeschichtungen, Tapezier- und Klebearbeiten auf Betonflächen Herausgeber: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz (BFS) BFS Merkblatt Nr. 11 Beschichtungen, Tapezier- und Klebearbeiten auf Porenbeton Herausgeber: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz (BFS) BFS Merkblatt Nr. 12 Oberflächenbehandlung von Gipsplatten (Gipskartonplatten) und Gipsfaserplatten Herausgeber: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz (BFS) BFS Merkblatt Nr. 20 Baustellenübliche Prüfungen zur Beurteilung des Untergrundes für Beschichtungs- und Tapezierarbeiten Herausgeber: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz (BFS) BFS Merkblatt Nr. 25 Richtlinien zur Beurteilung von Farbübereinstimmungen und Farbabweichungen Herausgeber: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz (BFS) BFS Merkblatt Nr. 26 Farbveränderung von Beschichtungen im Außenbereich Herausgeber: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz (BFS) Merkblatt 2 Verspachtelung von Gipsplatten Oberflächengüten Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V., Industriegruppe Gipsplatten Merkblatt 2.1 Verspachtelung von Gipsfaserplatten Oberflächengüten Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V., Industriegruppe Gipsplatten 2. Angaben zur Baustelle Allgemeine Angaben Die Arbeiten sind in allen Geschossen auszuführen: 1.UG bis 9.OG Gerüste Gerüste werden nicht bauseits gestellt und sind entsprechend der Angaben zur Einbauhöhe einzukalkulieren. 3. Angaben zu Stoffen und Bauteilen Das eingebaute Material muss dem Muster entsprechen; eine Bestätigung des Musters durch den Auftraggeber ist einzuholen. Der Auftragnehmer soll für den Beschichtungsaufbau möglichst Produkte desselben Herstellers verwenden, um das System als Ganzes zu erhalten. 4. Angaben zur Ausführung Allgemeines Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit der Objektüberwachung des Auftraggebers festzulegen, wo das zu verwendende Material auf der Baustelle gelagert werden kann, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden. Bei Schleifarbeiten im Trockenverfahren sind Absauggeräte zu verwenden. Sind Schleifen und Spachteln vorgesehen, so bleiben die Anzahl der Schleifgänge und Spachtelaufträge sowie die Wahl der richtigen Körnung dem Auftragnehmer überlassen und sind auf die vorgesehene Beschichtung einzustellen. Nach Fertigstellung der Arbeiten hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine Liste über die verlegten Produkte, gegliedert nach Verwendungsort, Produktbezeichnung und Hersteller für spätere Nachbestellungen zu übergeben. Das Lagern von feuergefährlichen Stoffen auf der Baustelle ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Objektüberwachung im für die Arbeiten unbedingt notwendigen Umfang zulässig. Nach Aufforderung durch den Auftraggeber sind benutzte Räume innerhalb von drei Werktagen besenrein zu räumen. Korrosionsgefährdete Teile, die nach dem Einbau nicht mehr zugänglich sind, müssen zuvor beschichtet werden. Der Auftragnehmer hat diese Arbeiten nach Aufforderung durch die Objektüberwachung vorrangig auszuführen. Als Gefahrstoffe nach der Gefahrstoffverordnung einzuordnende Anstrichstoffe und Lösungsmittel dürfen grundsätzlich nur in Originalgebinden auf der Baustelle verarbeitet werden. Ist eine Umfüllung nicht zu vermeiden, müssen die Behälter wie das Originalgebinde gekennzeichnet sein. Über den Verbleib von Reststoffen kann die Objektüberwachung einen Nachweis verlangen. Lagerfähiges Restmaterial ist dem Auftraggeber für spätere Reparaturarbeiten zur Verfügung zu stellen. Restmaterial, das der Auftragnehmer nicht übernehmen will, hat er entweder zu entsorgen oder in seinen Besitz zu übernehmen. Nicht lagerfähiges Restmaterial sowie Verpackungen, Behälter, Abdeckmaterial und dergleichen hat der Auftragnehmer ebenfalls zu entsorgen. Dabei sind die einschlägigen Vorschriften über Sonderabfall einzuhalten. Der Auftraggeber kann einen entsprechenden Nachweis verlangen. Farbreste, auch wenn sie in Bezug auf Umweltschutz unbedenklich sind, dürfen nicht in die Entwässerung des Gebäudes bzw. der Außenanlagen geschüttet werden. Mit lösemittelhaltigen Abbeizmitteln entfernte Altanstriche gelten als Sonderabfall und sind entsprechend zu entsorgen. Die Arbeitstechniken für die Beschichtung sind dem Auftragnehmer freigestellt, falls die Nutzung von Räumen - auch durch andere Gewerke - nicht dagegen spricht und in der Leistungsbeschreibung keine bestimmte Technik vorgeschrieben wird. Vorhandene, ausbaubare Dichtungen an Zargen, Türen, Fenstern und dergleichen sowie demontierbare Beschläge sind vor den Arbeiten beschädigungsfrei zu entfernen und anschließend an ihren ursprünglichen Stellen wieder einzubauen. Nicht ausbaubare Dichtungen und nicht demontierbare Beschläge sind abzukleben. Bewegliche Teile sind gangbar zu halten. Abdeckungen von Schaltern, Steckdosen u. dgl. sind vor den Arbeiten beschädigungsfrei abzunehmen, rückseitig zu kennzeichnen, sicher zu lagern und nach Beendigung der Arbeiten wieder einzubauen. Können einzelne Bauteile nicht vom Auftragnehmer ausgebaut werden, ist die Objektüberwachung zu informieren, damit diese entweder den Ausbau und späteren Einbau durch den entsprechenden Fachunternehmer ausführen lässt oder alternativ der Abklebung statt eines Ausbaus zustimmt. Falls Haustechnik-Leitungen zu beschichten sind, sind sie farblich entsprechend DIN 2403 und DIN 2404 zu kennzeichnen. Mörtelreste dürfen keinesfalls überstrichen werden, sie sind vollständig zu entfernen. Vor dem Überstreichen von Dichtstoffen hat sich der Auftragnehmer Gewissheit über die Verträglichkeit der Stoffe zu verschaffen. Werden selbst Dichtstoffe verwendet, so sind sie grundsätzlich nicht zu überstreichen, sondern im entsprechenden Farbton auszuwählen. Fugen unbekannter stofflicher Grundlage sollen nicht überstrichen werden, sie sind vorher abzukleben. Einzelteile aus Holz, wie Scheuerleisten, Ortbretter u. a., erhalten die Schlussbeschichtung grundsätzlich erst nach dem Einbau. 5. Sonstige Angaben Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist. Die Teilnahme des verantwortlichen Ansprechpartners und des Fachbauleiters an turnusmäßigen Baubesprechungen, Sicherheitsbegehungen mit dem SiGeKo und der BG, etc. Die Arbeiten sind dem Baufortschritt und den Erfordernissen der Vorgewerke angepasst auszuführen. Die Arbeitseinsätze erfolgen bauteil- und abschnittsweise nach Angabe der Objektüberwachung, dies ist in den Einheitspreisen zu berücksichtigen. Die Kleinflächenzuschläge sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
ZTV Maler- und Beschichtungsarbeiten
01 Los 01 Grundausbau
01
Los 01 Grundausbau
01.01 Allgemeine Leistungen
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Allgemeine Leistungen
01.02 Geschoss UG
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Geschoss UG
01.03 Geschoss EG
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Geschoss EG
01.04 Geschoss 1.OG
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Geschoss 1.OG
01.05 Geschoss 2.OG bis 3.OG
01.05
Geschoss 2.OG bis 3.OG
01.06 Geschoss 4.OG
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Geschoss 4.OG
01.07 Geschoss 5.OG
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Geschoss 5.OG
01.08 Geschoss 6.OG
01.08
Geschoss 6.OG
01.09 Geschoss 7.OG
01.09
Geschoss 7.OG
01.10 Geschoss 8.OG
01.10
Geschoss 8.OG
01.11 Geschoss 9.OG
01.11
Geschoss 9.OG
01.12 Einzelpreisangaben
01.12
Einzelpreisangaben
02 Los 02 Mieterausbau
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Los 02 Mieterausbau
02.01 Allgemeine Leistungen
02.01
Allgemeine Leistungen
02.02 Geschoss UG - keine Leistungen
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Geschoss UG - keine Leistungen
02.03 Geschoss EG
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Geschoss EG
02.04 Geschoss 1.OG
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Geschoss 1.OG
02.05 Geschoss 2.OG bis 3.OG
02.05
Geschoss 2.OG bis 3.OG
02.06 Geschoss 4.OG
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Geschoss 4.OG
02.07 Geschoss 5.OG
02.07
Geschoss 5.OG
02.08 Geschoss 6.OG
02.08
Geschoss 6.OG
02.09 Geschoss 7.OG
02.09
Geschoss 7.OG
02.10 Geschoss 8.OG
02.10
Geschoss 8.OG
02.11 Geschoss 9.OG
02.11
Geschoss 9.OG
02.12 Einzelpreisangaben
02.12
Einzelpreisangaben