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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
16 Einbruchmeldetechnik
16
Einbruchmeldetechnik
Achtung: Achtung: Es wird nur der Grundausbau gemacht er ist in den Plänen auf dem Rosa Hintergrund. Der Mieterausbau kommt später. Schemata beachten dies nicht. Sie müssen in den Plänen zählen
Achtung:
Vorbemerkungen EMA/ ZUKO Die Brandmelderanlage ist nach den anerkannten Regeln der Technik herzustellen. Hervorzuheben sind insbesondere: DIN EN 54, DIN 14675, DIN VDE 0833, DIN VDE 0815. Die aufgeführten Beschreibungen sind Kalkulations- und Vertragsbestandteile. Sie sind beiden Beschreibungender Einzel anlagen und der Betriebsmittel, auch wenn sie nicht mehr im Detail erwähnt werden, zu berücksichtigen. Die Anlagen mit sämtlichen notwendigen System zubehör und Kleinteilen und betriebsfertig montiert anzubieten. Betriebsmittel sind inklusive notwendiger Anschluss und Verbindungsklemmen zu kalkulieren. Paßschrauben und -ringe, Schraubkappen, Sicherungseinsätze sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Alle ausgeschriebenen Leistungen und Teilen sind zu liefern, zu montieren und betriebsfertig anzuschließen auch wenn nicht in Detail erwähnt ist. Die Melder müssen währendder Bauphase mit Melderabdeckkappe vor Verschmutzung geschutzt werden und sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Das Leistungsverzeichnis definiert die geschuldete Qualität, die Ausführungspläne definieren die Menge. Die im LV ausgewiesenen Mengen sind unverbindliche Schätzwerte; maßgeblich für die Mengenermittlung sind ausschließlich die Pläne. Der Nachunternehmer ermittelt die Mengen eigenverantwortlich aus den Plänen und bildet auf dieser Grundlage eine Pauschale für den gesamten Leistungsumfang. Mit der Pauschale sind sämtliche zur vollständigen, funktionsfähigen Leistung erforderlichen Mengen und Leistungen abgegolten. Dies gilt insbesondere für die BMA / das Rauchansaugsystem (RAS), dessen Mengen aus den Plänen herauszumessen sind (LV nur geschätzt). Hersteller Vorgabe : Telenot Allgemeine Geschäftsbedingungen der RESO GmbH für Nachunternehmer- und Lieferleistungen Stand: Juni 2026 § 1 Geltungsbereich und Vorrang (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Verträge, Bestellungen, Beauftragungen und Leistungen, die der Auftragnehmer (nachfolgend „AN") gegenüber der RESO GmbH, Marienhütte 16, 57080 Siegen (nachfolgend „AG"), erbringt, einschließlich aller Liefer-, Werk-, Bauwerk-, Montage- und Dienstleistungen. (2) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des AN werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der AG hat ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn der AG in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des AN dessen Leistung vorbehaltlos annimmt oder Zahlungen leistet. (3) Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen den Parteien, ohne dass es einer erneuten ausdrücklichen Einbeziehung im Einzelfall bedarf. (4) Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen AGB und individuellen, in Textform getroffenen Vereinbarungen gehen die Individualvereinbarungen vor (§ 305b BGB). § 2 Vertragsschluss, Angebot und Angebotsbindung (1) Angebote, Kostenvoranschläge und Kalkulationen des AN sind unentgeltlich und begründen für den AG keine Verpflichtungen. (2) Der AN ist an sein Angebot mindestens 90 Kalendertage ab Eingang beim AG gebunden, sofern im Angebot keine längere Bindefrist angegeben ist. (3) Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Bestellung oder Beauftragung durch den AG zustande. Mündliche oder fernmündliche Erklärungen, Zusagen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen oder textlichen Bestätigung durch den AG. (4) Erkennbare Irrtümer, Schreib- und Rechenfehler sowie Unvollständigkeiten und Unklarheiten der Bestellung oder der Vertragsunterlagen hat der AN dem AG vor Ausführungsbeginn unverzüglich in Textform anzuzeigen. (5) Nimmt der AN die Bestellung nicht innerhalb von zehn Kalendertagen nach Zugang an, ist der AG zum Widerruf berechtigt. § 3 Vertragsgrundlagen und Rangfolge (1) Grundlage des Vertrages sind, in der nachstehenden Reihenfolge ihres Vorrangs: a) das Verhandlungs- und Vergabeprotokoll nebst den dort getroffenen besonderen Vereinbarungen, b) der Bauvertrag bzw. die Bestellung nebst diesen AGB, c) das Leistungsverzeichnis sowie die Leistungs- und Funktionsbeschreibungen, d) die Pläne, Zeichnungen, Schemata und technischen Vorgaben, e) die Baustellenordnung des AG, f) die VOB/B in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung, g) die VOB/C (ATV DIN 18299 ff.), h) die einschlägigen technischen Regelwerke, insbesondere die Normen der Reihe DIN VDE, die DIN- und EN-Normen sowie die VDE-Bestimmungen, i) die allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie die einschlägigen gesetzlichen und behördlichen Vorschriften. (2) Bei Widersprüchen zwischen den Vertragsgrundlagen gilt die vorgenannte Rangfolge. Etwaige erkennbare Widersprüche, Lücken oder Unklarheiten hat der AN dem AG unverzüglich in Textform anzuzeigen; eine eigenmächtige Auslegung zu seinen Gunsten ist ausgeschlossen. § 4 Leistungsumfang und Komplettheitsgebot (1) Der AN erbringt die im Leistungsverzeichnis und in den weiteren Vertragsgrundlagen beschriebenen Leistungen vollständig, fach- und sachgerecht, mangelfrei, funktionstüchtig und betriebsbereit. (2) Geschuldet ist eine funktionstaugliche und zweckentsprechende Gesamtleistung. In der vereinbarten Vergütung sind sämtliche Neben-, Hilfs- und Zusatzleistungen enthalten, die zur ordnungsgemäßen, vollständigen und funktionsfähigen Erbringung der Hauptleistung erforderlich sind, auch wenn sie im Leistungsverzeichnis nicht ausdrücklich erwähnt sind (Komplettheitsgebot). (3) Der AN hat sich vor Angebotsabgabe und vor Ausführungsbeginn über die örtlichen Verhältnisse, die baulichen Gegebenheiten, die Vorleistungen sowie die für die Ausführung maßgeblichen Umstände eingehend zu informieren. Auf unzureichende Kenntnis kann er sich nachträglich nicht berufen. (4) Der AN schuldet auch solche Leistungen, die zwar nicht ausdrücklich beschrieben, jedoch zur Erreichung des vertraglich vorausgesetzten Zwecks technisch notwendig sind und die ein fachkundiger AN bei sorgfältiger Prüfung der Vertragsunterlagen hätte erkennen können. § 5 Ausführung, Pläne und Unterlagen (1) Die Leistung ist nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik, den geltenden gesetzlichen und behördlichen Vorschriften, den einschlägigen Normen sowie den vom AG übergebenen Plänen und Vorgaben auszuführen. (2) Überlassene Pläne, Zeichnungen, Berechnungen, Datenträger und sonstige Unterlagen bleiben Eigentum des AG. Sie sind vertraulich zu behandeln, dürfen nur für die Vertragsdurchführung verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Nach Vertragsende sind sie auf Verlangen zurückzugeben oder nachweislich zu vernichten. (3) Der AN prüft die ihm übergebenen Unterlagen, Vorleistungen und die vorgesehene Art der Ausführung auf Eignung und Vollständigkeit. Bedenken sind unverzüglich nach Maßgabe von § 4 Abs. 3 VOB/B in Textform anzumelden. (4) Der AN erstellt erforderliche Montage-, Werk- und Detailplanungen im Rahmen seines Gewerks auf eigene Kosten, soweit dies vertraglich vorgesehen oder zur fachgerechten Ausführung erforderlich ist, und stimmt diese mit dem AG ab. § 6 Vergütung (1) Die vereinbarte Vergütung ist eine Festpreisvergütung und gilt für die gesamte Vertragslaufzeit. Sie versteht sich netto zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit nicht die Steuerschuldnerschaft nach § 13b UStG auf den AG übergeht (§ 21). (2) Mit der Vergütung sind sämtliche Leistungen, Lieferungen, Geräte-, Werkzeug- und Materialvorhaltungen, Lohn- und Lohnnebenkosten, Transport-, Fracht-, Verpackungs- und Entsorgungskosten, Versicherungen sowie alle sonstigen zur Leistungserbringung erforderlichen Aufwendungen abgegolten, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. (3) Eine Anpassung der Vergütung wegen gestiegener Lohn-, Material- oder Energiekosten ist ausgeschlossen, soweit nicht ausdrücklich eine Preisgleitklausel vereinbart wurde. § 7 Stundenlohn- und Regiearbeiten (1) Stundenlohn- und Regiearbeiten werden nur vergütet, wenn sie vor Ausführung in Textform durch den AG dem Grunde nach beauftragt wurden. (2) Stundenlohnzettel sind arbeitstäglich, spätestens jedoch am folgenden Werktag, der Bauleitung des AG zur Gegenzeichnung vorzulegen. Sie müssen Tätigkeit, Ort, eingesetzte Personen, geleistete Stunden und verwendetes Material nachvollziehbar ausweisen. (3) Die Gegenzeichnung bestätigt allein die tatsächliche Leistung, nicht jedoch deren Erforderlichkeit, Angemessenheit oder Vergütungsfähigkeit. Nicht oder verspätet vorgelegte Stundenlohnzettel begründen keinen Vergütungsanspruch. § 8 Nachträge, geänderte und zusätzliche Leistungen (1) Der AG ist berechtigt, Änderungen des Leistungsinhalts und zusätzliche Leistungen anzuordnen (§§ 1 Abs. 3 und 4 VOB/B). (2) Nachtragsleistungen sind dem AG vor Ausführung anzukündigen und bedürfen einer schriftlichen Beauftragung. Ohne vorherige schriftliche Beauftragung durch den AG besteht kein Anspruch auf zusätzliche oder geänderte Vergütung; dies gilt nicht in den Fällen des § 2 Abs. 8 Nr. 2 VOB/B. (3) Nachtragsangebote sind unverzüglich, prüffähig und auf Grundlage der Urkalkulation bzw. der Einheitspreise des Hauptauftrags vorzulegen. Der AN legt die Preisermittlung offen. (4) Streitigkeiten über Grund oder Höhe eines Nachtrags berechtigen den AN nicht zur Einstellung oder Verzögerung der Arbeiten; die Pflicht zur Weiterführung der Leistung bleibt unberührt. § 9 Aufmaß und Abrechnung (1) Aufmaße sind rechtzeitig gemeinsam mit der Bauleitung des AG zu nehmen. Einseitig erstellte Aufmaße werden nicht anerkannt, sofern der AG nicht trotz rechtzeitiger Aufforderung an der gemeinsamen Aufmaßnahme nicht teilgenommen hat. (2) Rechnungen sind prüffähig, nach Titeln und Positionen des Leistungsverzeichnisses geordnet und unter Beifügung der erforderlichen Aufmaße, Mengennachweise und sonstigen Belege zu erstellen. (3) Nicht prüffähige Rechnungen lösen weder Fälligkeit noch Verzug aus. Der AG ist berechtigt, nicht prüffähige Rechnungen zurückzuweisen. § 10 Zahlungsbedingungen (1) Abschlagszahlungen werden nach prüffähiger und nachgewiesener Leistung gewährt. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Kalendertage nach Eingang einer prüffähigen Rechnung und Feststellung der Leistung durch den AG. (2) Die Schlussrechnung ist nach Abnahme prüffähig vorzulegen. Mit der vorbehaltlosen Annahme der Schlusszahlung sind nachträgliche Forderungen ausgeschlossen, soweit der AN nicht innerhalb der Frist des § 16 Abs. 3 VOB/B einen Vorbehalt erklärt und begründet. (3) Zahlungen erfolgen unter Vorbehalt der sachlichen und rechnerischen Prüfung und stellen keine Anerkennung der Leistung als vertrags- und mangelfrei dar. (4) Zahlungen befreien den AN nicht von seinen Leistungs- und Gewährleistungspflichten. § 11 Sicherheiten (1) Zur Sicherung der vertragsgemäßen Ausführung einschließlich Abschlags- und Überzahlungen sowie etwaiger Schadensersatz- und Vertragsstrafenansprüche stellt der AN eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 10 % der Netto-Auftragssumme. (2) Zur Sicherung der Mängelansprüche einschließlich Schadensersatz stellt der AN eine unbefristete, selbstschuldnerische Gewährleistungsbürgschaft in Höhe von 5 % der Netto-Abrechnungssumme. Diese ist Voraussetzung für die Auszahlung des nach Abnahme verbleibenden Restwerklohns. (3) Bürgschaften sind von einem in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitut oder Kreditversicherer unter Verzicht auf die Einreden der Aufrechenbarkeit (soweit unbestritten oder rechtskräftig festgestellt), der Anfechtbarkeit und der Vorausklage (§§ 770, 771 BGB) zu stellen. (4) Die Sicherheiten dienen der Absicherung aller Ansprüche des AG aus dem jeweiligen Vertrag. Der AG gibt nicht verwertete Sicherheiten nach Ablauf der jeweiligen Sicherungszwecke frei. § 12 Ausführungsfristen und Termine (1) Die im Vertrag, im Terminplan oder in dessen Fortschreibungen festgelegten Ausführungs-, Zwischen- und Endfristen sind verbindliche Vertragsfristen. (2) Der AN passt seine personellen und gerätetechnischen Kapazitäten dem Bauablauf an und stellt eine fristgerechte Ausführung sicher. Er folgt dem Terminplan des AG sowie dessen zumutbaren Fortschreibungen und Beschleunigungsanordnungen. (3) Erkennt der AN, dass er Vertragsfristen nicht einhalten kann, hat er dies dem AG unverzüglich in Textform unter Angabe der Gründe und der voraussichtlichen Dauer anzuzeigen. (4) Der AG ist berechtigt, bei drohendem Verzug nach erfolgloser angemessener Fristsetzung die erforderlichen Maßnahmen zur Einhaltung der Termine auf Kosten des AN zu treffen; weitergehende Rechte bleiben unberührt. § 13 Vertragsstrafe (1) Bei vom AN zu vertretender Überschreitung verbindlicher Vertragsfristen (End- und Zwischenfristen) wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,3 % der Netto-Auftragssumme je Kalendertag der Verspätung fällig, insgesamt jedoch höchstens 5 % der Netto-Auftragssumme. (2) Mehrere verwirkte Vertragsstrafen werden auf den Höchstbetrag von 5 % angerechnet. (3) Die Vertragsstrafe kann bis zur Schlusszahlung geltend gemacht werden; eines Vorbehalts bei der Abnahme bedarf es. Die verwirkte Vertragsstrafe wird auf einen weitergehenden Verzugsschaden angerechnet; die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt. § 14 Behinderung und Bedenken (1) Umstände, die die ordnungsgemäße Ausführung behindern, sind dem AG unverzüglich nach Maßgabe von § 6 Abs. 1 VOB/B in Textform anzuzeigen. Die Anzeige muss Art, Umfang und voraussichtliche Dauer der Behinderung sowie deren Auswirkungen auf den Bauablauf erkennen lassen. (2) Bedenken gegen die vorgesehene Art der Ausführung, gegen die Güte der vom AG oder von Dritten gelieferten Stoffe und Bauteile sowie gegen Vorleistungen anderer Unternehmer sind dem AG unverzüglich und in Textform nach Maßgabe von § 4 Abs. 3 VOB/B anzumelden. (3) Unterlässt der AN eine gebotene Behinderungs- oder Bedenkenanzeige, kann er sich auf die behindernden Umstände bzw. auf eine Enthaftung wegen mangelhafter Vorleistungen oder Stoffe nicht berufen. § 15 Stoffe und Bauteile, Eigentum und Gefahrtragung (1) Es sind ausschließlich neue, mangelfreie und für den vertraglich vorausgesetzten Verwendungszweck geeignete Stoffe und Bauteile zu verwenden, die den vereinbarten Spezifikationen, Normen und technischen Regeln entsprechen. Soweit Fabrikate vorgegeben sind, ist deren Verwendung verbindlich; gleichwertige Erzeugnisse dürfen nur mit vorheriger Zustimmung des AG eingesetzt werden. (2) Die Leistungs- und Vergütungsgefahr trägt der AN bis zur Abnahme seiner Leistung. (3) Vom AG beigestellte Stoffe, Bauteile und Geräte sind vom AN zu prüfen, sorgfältig zu behandeln, getrennt zu lagern, zu kennzeichnen und gegen Verlust und Beschädigung zu sichern. Sie bleiben Eigentum des AG. (4) Ein verlängerter oder erweiterter Eigentumsvorbehalt des AN gegenüber dem AG wird nicht anerkannt. Mit dem Einbau gehen die Stoffe und Bauteile in das Eigentum des AG bzw. des Bauherrn über. § 16 Koordination, Baustelle und Personal (1) Der AN ordnet sich der Gesamtkoordination und Bauleitung des AG unter und nimmt an den angesetzten Baubesprechungen teil. (2) Der AN setzt ausschließlich fachlich geeignetes, zuverlässiges und ausreichend qualifiziertes Personal ein und benennt eine verantwortliche, deutschsprachige und weisungsbefugte Ansprechperson auf der Baustelle. (3) Die Baustellenordnung des AG ist verbindlicher Vertragsbestandteil. Anordnungen der Bau- und Projektleitung des AG zu Ablauf, Koordination, Sicherheit und Ordnung sind zu befolgen, soweit sie den vertraglichen Leistungsumfang nicht überschreiten. (4) Der AG kann den Austausch von Personal verlangen, das ungeeignet ist, gegen die Baustellenordnung verstößt oder den Bauablauf stört. § 17 Abnahme (1) Die Abnahme erfolgt förmlich. Eine fiktive oder stillschweigende Abnahme sowie eine Abnahme durch Ingebrauchnahme sind ausgeschlossen. (2) Teilabnahmen erfolgen nur, soweit ausdrücklich vereinbart. (3) Voraussetzung der Abnahme ist die vollständige, mangelfreie und betriebsbereite Fertigstellung sowie die Übergabe sämtlicher Dokumentationen, Prüf-, Mess- und Inbetriebnahmeprotokolle, Bestandsunterlagen und Nachweise, insbesondere der Prüfprotokolle nach DIN VDE. (4) Der AG ist zur Verweigerung der Abnahme berechtigt, solange wesentliche Mängel vorliegen oder die geschuldeten Unterlagen nicht vollständig übergeben sind. § 18 Gewährleistung und Mängelansprüche (1) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 5 Jahre ab Abnahme, soweit nicht gesetzlich eine längere Frist gilt. (2) Bei Auftreten eines Mangels ist der AN nach Aufforderung des AG verpflichtet, innerhalb einer angemessenen Frist nachzuerfüllen. Bei Gefahr im Verzug, bei Verweigerung oder bei fruchtlosem Ablauf der gesetzten Frist ist der AG berechtigt, den Mangel selbst oder durch Dritte auf Kosten des AN beseitigen zu lassen (Ersatzvornahme); der Anspruch auf Kostenvorschuss bleibt unberührt. (3) Die gesetzlichen und in der VOB/B vorgesehenen Mängelrechte des AG (Nacherfüllung, Selbstvornahme, Minderung, Rücktritt, Schadensersatz) bleiben im Übrigen unberührt. (4) Für im Rahmen der Nacherfüllung erbrachte oder erneuerte Leistungen beginnt die Verjährungsfrist mit deren Abnahme neu, längstens jedoch für die gesetzlich zulässige Dauer. (5) Die Mängelhaftung des AN umfasst auch Mängel, die auf von ihm verwendete Stoffe oder Bauteile sowie auf von ihm eingesetzte Nachunternehmer zurückzuführen sind. § 19 Haftung und Freistellung (1) Der AN haftet für alle von ihm, seinen gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern, Nachunternehmern und sonstigen Erfüllungsgehilfen verursachten Personen-, Sach- und Vermögensschäden nach den gesetzlichen Vorschriften. (2) Der AN stellt den AG von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer Pflichtverletzung des AN, seiner Mitarbeiter oder seiner Erfüllungsgehilfen gegen den AG geltend gemacht werden, einschließlich Ansprüchen aus Produkthaftung, Arbeitsschutz-, Sozialversicherungs-, Steuer- und Mindestlohnrecht sowie aus der Verletzung von Schutzrechten. (3) Die Freistellungsverpflichtung umfasst auch die zur Rechtsverteidigung erforderlichen angemessenen Kosten. § 20 Versicherung (1) Der AN unterhält während der gesamten Vertragslaufzeit sowie während der Gewährleistungszeit eine Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung mit angemessenen Deckungssummen, mindestens 3 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie 1 Mio. EUR für Vermögensschäden, jeweils zweifach maximiert pro Jahr. (2) Der AN weist den bestehenden Versicherungsschutz auf Verlangen durch eine aktuelle Versicherungsbestätigung nach. Der Nachweis ist Voraussetzung für die Aufnahme der Leistung. (3) Eine Unterversicherung oder das Fehlen ausreichenden Versicherungsschutzes berührt die Haftung des AN nicht. § 21 Steuerliche Bestimmungen (1) Bei Bauleistungen im Sinne des § 13b UStG geht die Steuerschuldnerschaft auf den AG über (Reverse-Charge-Verfahren). Rechnungen sind in diesem Fall ohne gesonderten Ausweis der Umsatzsteuer mit dem Hinweis auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers zu stellen. (2) Legt der AN keine gültige Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vor, ist der AG verpflichtet, 15 % der Gegenleistung als Bauabzugsteuer einzubehalten und an das zuständige Finanzamt abzuführen. Der Einbehalt gilt insoweit als Erfüllung der Zahlungsverpflichtung des AG gegenüber dem AN. (3) Der AN trägt dafür Sorge, dass eine gültige Freistellungsbescheinigung während der gesamten Vertragslaufzeit vorliegt, und übermittelt deren Verlängerung unaufgefordert. § 22 Mindestlohn, Sozialversicherung, Schwarzarbeit und Arbeitnehmerüberlassung (1) Der AN gewährleistet die Einhaltung sämtlicher arbeits-, sozialversicherungs-, melde- und lohnrechtlicher Vorschriften, insbesondere des MiLoG, des AEntG und des SchwarzArbG, auch durch die von ihm eingesetzten Nachunternehmer und Verleiher. (2) Eine unzulässige oder verdeckte Arbeitnehmerüberlassung im Sinne des AÜG ist untersagt. (3) Der AN legt auf Verlangen des AG die erforderlichen Nachweise und Unbedenklichkeitsbescheinigungen (Finanzamt, Krankenkassen/Sozialversicherungsträger, Berufsgenossenschaft, SOKA-BAU) sowie Nachweise zur Einhaltung des Mindestlohns vor. (4) Der AN stellt den AG von sämtlichen Ansprüchen frei, die gegen den AG aufgrund der Generalunternehmer- bzw. Auftraggeberhaftung nach § 13 MiLoG, § 14 AEntG, § 28e Abs. 3a SGB IV oder vergleichbaren Vorschriften geltend gemacht werden. § 23 Einsatz von Nachunternehmern (1) Der Einsatz weiterer Nachunternehmer durch den AN bedarf der vorherigen Zustimmung des AG in Textform. Die Zustimmung darf nicht ohne sachlichen Grund verweigert werden. (2) Der AN überbindet sämtliche Pflichten aus dem Vertrag einschließlich dieser AGB, der Baustellenordnung und der gesetzlichen Verpflichtungen vollumfänglich auf seine Nachunternehmer und überwacht deren Einhaltung. (3) Der AN bleibt für die Leistungen seiner Nachunternehmer in vollem Umfang verantwortlich. Ein Wechsel in der Person des AN tritt durch den Einsatz von Nachunternehmern nicht ein. § 24 Dokumentation und Revisionsunterlagen (1) Der AN erstellt die vollständige Dokumentation seines Gewerks, insbesondere Bestandspläne, Schalt- und Funktionsschemata, Prüf-, Mess- und Inbetriebnahmeprotokolle, Datenblätter, Konformitätserklärungen sowie Wartungs- und Bedienungsanleitungen, und übergibt sie spätestens zur Abnahme in der vereinbarten Form und Anzahl, auf Verlangen auch in digitaler Form. (2) Die Fälligkeit der Schlusszahlung tritt erst mit vollständiger Übergabe der geschuldeten Dokumentation ein. § 25 Schutzrechte, Geheimhaltung und Datenschutz (1) Der AN gewährleistet, dass durch seine Leistungen und die von ihm verwendeten Stoffe und Verfahren keine Schutzrechte Dritter (Patente, Gebrauchsmuster, Urheber-, Marken- oder sonstige Rechte) verletzt werden, und stellt den AG von entsprechenden Ansprüchen Dritter frei. (2) Der AN wahrt über alle ihm im Zusammenhang mit dem Vertrag bekannt gewordenen geschäftlichen, technischen und betrieblichen Informationen des AG und seiner Auftraggeber Stillschweigen, auch über das Vertragsende hinaus, und verpflichtet seine Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen entsprechend. (3) Der AN beachtet bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die Vorschriften der DSGVO und des BDSG und trifft die erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen. § 26 Werbung und Referenzen Die Verwendung des Bauvorhabens, des Namens oder der Marke des AG sowie dessen Auftraggeber zu Werbe-, Referenz- oder Veröffentlichungszwecken, einschließlich der Anfertigung und Verwendung von Bild- und Filmaufnahmen sowie des Anbringens von Werbung auf der Baustelle, bedarf der vorherigen Zustimmung des AG in Textform. § 27 Compliance und Verhaltensgrundsätze (1) Der AN beachtet die geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere zur Korruptions-, Bestechungs-, Geldwäsche- und Kartellrechtsprävention sowie zum Außenwirtschafts- und Sanktionsrecht. (2) Der AN gewährt weder dem AG, seinen Mitarbeitern oder ihm nahestehenden Personen noch Dritten ungerechtfertigte Vorteile im Zusammenhang mit dem Vertrag. (3) Verstöße gegen wesentliche Compliance-Pflichten berechtigen den AG zur Kündigung aus wichtigem Grund. § 28 Kündigung und Insolvenz (1) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund sowie die Kündigungsrechte nach der VOB/B, insbesondere nach §§ 8 und 9 VOB/B, bleiben unberührt. (2) Der AG ist insbesondere zur Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt, wenn der AN trotz Aufforderung und angemessener Fristsetzung wesentliche Vertragspflichten verletzt, die Ausführung verzögert oder einstellt, gegen wesentliche Vorschriften der Baustellenordnung oder gesetzliche Vorschriften verstößt. (3) Bei Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des AN, bei dessen Zahlungseinstellung oder bei wesentlicher Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse ist der AG zur Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt, soweit gesetzlich zulässig. (4) Im Falle einer berechtigten Kündigung durch den AG ist dieser berechtigt, die noch nicht erbrachten Leistungen auf Kosten des AN durch Dritte fertigstellen zu lassen. § 29 Abtretung, Aufrechnung und Zurückbehaltung (1) Forderungen des AN gegen den AG sind nur mit vorheriger Zustimmung des AG in Textform abtretbar oder verpfändbar. (2) Der AN ist zur Aufrechnung oder zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen berechtigt. (3) Der AG ist berechtigt, mit sämtlichen ihm gegen den AN zustehenden Forderungen aufzurechnen, auch wenn diese aus einem anderen Vertragsverhältnis stammen (Konzernverrechnung im Rahmen der Görg Gruppe). § 30 Höhere Gewalt (1) Ereignisse höherer Gewalt sowie sonstige von keiner Partei zu vertretende, unvorhersehbare und unabwendbare Umstände befreien die betroffene Partei für deren Dauer und Umfang von der Leistungspflicht. (2) Der AN zeigt solche Ereignisse dem AG unverzüglich in Textform an und unternimmt alle zumutbaren Anstrengungen, deren Auswirkungen zu begrenzen und die Leistung schnellstmöglich wieder aufzunehmen. § 31 Schlussbestimmungen (1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). (2) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie dieser AGB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung oder Änderung dieses Formerfordernisses. (3) Erfüllungsort für sämtliche Leistungen und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag ist Siegen, soweit der AN Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Der AG ist berechtigt, den AN auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen. (4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die Parteien werden eine unwirksame Bestimmung durch eine wirksame ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt. In die Pauschale sind folgende Dinge einzukalkulieren : 1. Montageplanung komplett zur Vorlage beim Fachplaner binnen 2 Wochen nach Auftragsunterzeichnung 2. Inbetriebnahmen und Abstimmungen sämtlicher Art 3. Revisionsplanung 4. Massenrisiko liegt beim AN 7. SV - Abnahme
Vorbemerkungen EMA/ ZUKO
Vergabe Vorbemerkungen / Vertragsbedingungen für Nachunternehmer (NU) 1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Für die Beauftragung und Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der RESO GmbH für Nachunternehmer in ihrer jeweils gültigen Fassung. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Nachunternehmers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn ihnen im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprochen wird. Mit Abgabe seines Angebots erkennt der Nachunternehmer die AGB der RESO GmbH als verbindlich an. ( einsehbar auf unserer Homepage ) 2. Umlagen Von sämtlichen Abrechnungssummen (Abschlags- und Schlussrechnungen) werden folgende Umlagen netto in Abzug gebracht: 2,0 % Bauwesenversicherung – anteilige Beteiligung an der bauseitig abgeschlossenen Bauwesen-/Bauleistungsversicherung. 2,5 % Baustrom, Bauwasser und allgemeine Umlagegebühren – abgegolten sind hiermit die anteiligen Kosten der allgemeinen Baustelleneinrichtung und -nutzung (u. a. Baustrom, Bauwasser, Kran- und Gerüstmitbenutzung, Sanitäreinrichtungen, Bauschutt- und Abfallentsorgung sowie Reinigung der Gemeinschaftsbereiche). 3. Zahlungsbedingungen / Skonto Abschlagszahlungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage prüffähiger, durch RESO geprüfter und anerkannter Aufmaße bzw. Rechnungen. Die Zahlung erfolgt innerhalb von 21 Bankarbeitstagen nach Eingang der prüffähigen Rechnung abzüglich 3 % Skonto ( Pflichtabzug ) . Das Skonto wird von der gesamten Auftrags- bzw. Abrechnungssumme (vor Abzug der Umlagen) berechnet. Der Skontoabzug gilt für Abschlags- wie für die Schlusszahlung. Maßgeblich für die Wahrung der Skontofrist ist der Tag der Veranlassung der Zahlung (Bankauftrag). 4. Vorrang der AGB Die vorstehenden Regelungen konkretisieren die AGB der RESO GmbH für Nachunternehmer; im Übrigen gelten diese ergänzend und vorrangig vor den Bestimmungen der VOB/B, soweit gesetzlich zulässig. 5. Zahlungsziele , Abzüge etc  aus dem Vortext gelten vorrangig allgemeinen Bestimmungen. Baustellenordnung der RESO GmbH 1. Geltungsbereich und Verbindlichkeit (1) Diese Baustellenordnung gilt für alle auf der Baustelle tätigen Personen des Auftragnehmers (nachfolgend „AN") sowie dessen Nachunternehmer, Lieferanten, Leiharbeitnehmer und sonstigen Erfüllungsgehilfen. (2) Sie ist verbindlicher Bestandteil des Bauvertrages. Bei Widerspruch zwischen Baustellenordnung und einer baustellenspezifischen Ordnung des Bauherrn/SiGeKo gilt die jeweils strengere Regelung. (3) Der AN ist verpflichtet, alle von ihm eingesetzten Personen vor Arbeitsaufnahme nachweislich über deren Inhalt zu unterweisen und die Einhaltung laufend zu überwachen. (4) Die Unterweisung ist zu dokumentieren und der Bauleitung des Auftraggebers (nachfolgend „AG") auf Verlangen vorzulegen. 2. Zutritt, Anmeldung und Ausweispflicht (1) Der Zutritt zur Baustelle ist ausschließlich angemeldetem, eingewiesenem und berechtigtem Personal gestattet. (2) Der AN meldet sein Personal vor Arbeitsbeginn bei der Bauleitung des AG an und führt eine tagesaktuelle Liste der eingesetzten Personen (Name, Funktion, Arbeitgeber), die auf Verlangen vorzulegen ist. (3) Auf Baustellen mit Zutrittskontroll-, Ausweis- oder Erfassungssystemen sind die jeweiligen Regelungen (z. B. elektronische Erfassung, Lichtbildausweis, Mindestlohn-/Meldenachweise) einzuhalten. (4) Mitgeführte Ausweis-, Melde- und Qualifikationsnachweise sind auf Verlangen vorzuzeigen. Unbefugten ist der Zutritt zu verwehren; festgestellte Unbefugte sind der Bauleitung zu melden. (5) Der Aufenthalt außerhalb der zugewiesenen Arbeitsbereiche sowie außerhalb der vereinbarten Arbeitszeiten ist nur mit Zustimmung der Bauleitung gestattet. 3. Arbeitszeiten und Lärm (1) Es gelten die für die Baustelle festgelegten Arbeitszeiten sowie die örtlichen Vorschriften zu Ruhe- und Nachtzeiten. (2) Arbeiten außerhalb der regulären Zeiten, an Sonn- und Feiertagen oder mit besonderer Lärmentwicklung bedürfen der vorherigen Abstimmung mit der Bauleitung. (3) Lärm-, Staub- und Erschütterungsemissionen sind auf das unvermeidbare Maß zu begrenzen; lärmarme Geräte und Verfahren sind vorrangig einzusetzen. 4. Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (1) Es gelten die Vorschriften der BaustellV, des ArbSchG, der Betriebssicherheitsverordnung, der Gefahrstoffverordnung, der DGUV-Vorschriften sowie der SiGe-Plan der Baustelle. (2) Den Anordnungen des SiGeKo und der Bauleitung des AG zu Sicherheit und Gesundheitsschutz ist Folge zu leisten. (3) Jeder AN benennt eine für Arbeitssicherheit verantwortliche, weisungsbefugte Person auf der Baustelle. (4) Erforderliche Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen sind vor Arbeitsbeginn zu erstellen und vorzuhalten. (5) Unfälle, Beinaheunfälle, gefährliche Zustände und Sachschäden sind der Bauleitung unverzüglich zu melden; meldepflichtige Unfälle sind zusätzlich der zuständigen Berufsgenossenschaft anzuzeigen. 5. Persönliche Schutzausrüstung (PSA) (1) Auf der Baustelle besteht Helm-, Sicherheitsschuh- und Warnkleidungspflicht. (2) Tätigkeitsbezogene PSA (Augen-, Gehör-, Atem-, Hand-, Absturzschutz) ist nach Gefährdungsbeurteilung mitzuführen und bestimmungsgemäß zu tragen. (3) Die Bereitstellung, Prüfung und Instandhaltung der PSA obliegt dem AN. 6. Arbeiten mit besonderen Gefährdungen (1) Arbeiten mit Absturzgefahr erfordern geeignete Absturzsicherungen; persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz ist nur zulässig, wenn kollektive Maßnahmen nicht möglich sind. (2) Elektrische Arbeiten sind ausschließlich durch Elektrofachkräfte bzw. unter deren Leitung und Aufsicht nach den fünf Sicherheitsregeln (DIN VDE 0105-100) auszuführen. Arbeiten unter Spannung sind grundsätzlich untersagt. (3) Freischaltungen, Sperrungen und Wiederinbetriebnahmen erfolgen ausschließlich nach Abstimmung mit der Bauleitung und gegen Quittierung (Schaltberechtigung, Sperr-/Freigabeverfahren). (4) Arbeiten in Behältern, engen Räumen, Gräben sowie Erd- und Tiefbauarbeiten bedürfen besonderer Schutzmaßnahmen und ggf. einer Freigabe. 7. Brandschutz und feuergefährliche Arbeiten (1) Feuergefährliche Arbeiten (Schweißen, Schneiden, Löten, Trennschleifen, Heißluft) bedürfen eines Erlaubnisscheins der Bauleitung sowie der Bereitstellung geeigneter Löschmittel und ggf. einer Brandwache. (2) Nach Abschluss solcher Arbeiten ist der Arbeitsbereich über die vorgeschriebene Zeit nachzukontrollieren. (3) Rauchen ist nur in ausdrücklich ausgewiesenen Bereichen gestattet; im Gebäude und in Gefahrbereichen besteht Rauchverbot. (4) Brandschutzeinrichtungen, Feuerlöscher, Hydranten und Fluchtwege sind freizuhalten und dürfen nicht zweckentfremdet werden. 8. Flucht- und Rettungswege, Erste Hilfe (1) Flucht- und Rettungswege, Notausgänge und Sammelplätze sind stets freizuhalten und dürfen nicht verstellt oder zugestellt werden. (2) Jeder AN stellt für sein Personal die Erste-Hilfe-Versorgung (Ersthelfer, Verbandmaterial) sicher und kennt die Standorte von Sammelplatz und Notruf­einrichtungen. (3) Im Alarmfall sind die Anweisungen der Bauleitung und des SiGeKo zu befolgen. 9. Ordnung, Sauberkeit und Abfallentsorgung (1) Jeder AN hält seinen Arbeitsbereich sauber, geräumt und verkehrssicher; Verkehrs-, Flucht- und Rettungswege sind stets freizuhalten. (2) Die tägliche Reinigung des eigenen Arbeitsbereichs sowie die Entsorgung der eigenen Abfälle obliegen dem AN. Kommt der AN dem nach Aufforderung nicht nach, ist der AG zur Ersatzvornahme auf Kosten des AN berechtigt. (3) Abfälle sind nach den geltenden Vorschriften getrennt zu sammeln und ordnungsgemäß zu entsorgen; Nachweise sind auf Verlangen vorzulegen. Die Mitbenutzung fremder Container ist unzulässig. (4) Gefährliche Abfälle sind gesondert zu erfassen und vorschriftsgemäß zu entsorgen. 10. Strom, Wasser und Medien (1) Die Entnahme von Baustrom und Bauwasser erfolgt ausschließlich an den dafür vorgesehenen Anschlusspunkten. (2) Eigene elektrische Betriebsmittel und Leitungen müssen geprüft (DGUV V3), gekennzeichnet und mängelfrei sein; defekte Betriebsmittel sind unverzüglich außer Betrieb zu nehmen. (3) Provisorische Installationen sind nur durch Elektrofachkräfte und nur mit Zustimmung der Bauleitung zulässig. 11. Lagerung, Verkehrswege und Materialtransport (1) Lager- und Verkehrsflächen werden durch die Bauleitung zugewiesen. Eine eigenmächtige Belegung von Flächen ist unzulässig. (2) Der AN sichert sein Material und seine Geräte gegen Witterung, Beschädigung und Diebstahl selbst. Der AG übernimmt hierfür keine Obhut und keine Haftung. (3) Zulässige Verkehrswege, Lastannahmen von Decken und Aufzügen sowie Transportwege und Krannutzungszeiten sind zu beachten. (4) Kran-, Hebe- und Schwerlastarbeiten sind mit der Bauleitung abzustimmen; gemeinsame Nutzung von Hebezeugen erfolgt nur nach Freigabe. 12. Geräte, Maschinen, Leitern und Gerüste (1) Es dürfen nur geprüfte, mängelfreie und vorschriftsgemäß gekennzeichnete Geräte, Maschinen, Leitern und Arbeitsmittel eingesetzt werden. (2) Fremde Gerüste dürfen nur nach Freigabe und mit gültiger Gerüstkennzeichnung (Freigabeschein) benutzt werden; eigenmächtige Umbauten, Veränderungen oder das Entfernen von Bauteilen sind untersagt. (3) Festgestellte Mängel an gemeinschaftlich genutzten Einrichtungen sind unverzüglich der Bauleitung zu melden. 13. Gefahrstoffe und Umweltschutz (1) Boden, Gewässer und Luft sind vor Verunreinigung zu schützen. (2) Gefahrstoffe sind auf das notwendige Maß zu begrenzen, vorschriftsgemäß zu lagern, zu kennzeichnen und mit Sicherheitsdatenblatt vorzuhalten. (3) Wassergefährdende Stoffe (z. B. Öle, Kraftstoffe) sind in geeigneten Auffangvorrichtungen zu lagern; das Befüllen und Reinigen von Geräten erfolgt nur auf gesicherten Flächen. (4) Austretende Stoffe und Umweltschäden sind unverzüglich der Bauleitung zu melden und nach Kräften zu begrenzen. 14. Schutz vorhandener Anlagen und Bauteile (1) Vorhandene Bauteile, Leitungen, Anlagen und Fremdgewerke sind vor Beschädigung und Verschmutzung zu schützen. (2) Beschädigungen sind unverzüglich der Bauleitung zu melden; die Beseitigung erfolgt auf Kosten des Verursachers. (3) Durchbrüche, Schlitze und Eingriffe in die Bausubstanz bedürfen der vorherigen Freigabe durch die Bauleitung. 15. Verhalten auf der Baustelle (1) Der Konsum sowie das Mitführen von Alkohol, Drogen und sonstigen berauschenden Mitteln sind verboten. Personen, die hierunter stehen, ist der Aufenthalt auf der Baustelle untersagt; sie sind zu verweisen. (2) Waffen sind auf der Baustelle verboten. (3) Fotografieren und Filmen ist nur mit vorheriger Zustimmung des AG gestattet. (4) Ein respektvolles, diskriminierungsfreies Verhalten gegenüber allen Beteiligten wird vorausgesetzt. 16. Parken und Verkehr auf dem Baustellengelände (1) Das Befahren und Parken ist nur auf den zugewiesenen Flächen gestattet; Rettungs- und Feuerwehrzufahrten sind freizuhalten. (2) Auf dem Baustellengelände gilt Schrittgeschwindigkeit sowie die jeweils ausgeschilderte Verkehrsregelung. 17. Koordination, Besprechungen und Ansprechpartner (1) Der AN nimmt an den angesetzten Baubesprechungen teil und benennt eine verantwortliche, deutschsprachige und weisungsbefugte Ansprechperson auf der Baustelle. (2) Termin-, Ablauf- und Koordinationsvorgaben der Bauleitung des AG sind einzuhalten; bei sich überschneidenden Gewerken ist gegenseitige Rücksichtnahme erforderlich. (3) Sprachliche Verständigung ist sicherzustellen; auf Verlangen ist Personal mit ausreichenden Deutschkenntnissen oder eine geeignete Übersetzung vorzuhalten. 18. Sozialeinrichtungen (1) Bereitgestellte Sozial-, Sanitär- und Aufenthaltseinrichtungen sind pfleglich und sauber zu nutzen. (2) Die Nutzung erfolgt nach den Vorgaben der Bauleitung; Beschädigungen sind zu melden und auf Kosten des Verursachers zu beheben. 19. Witterung und besondere Bedingungen (1) Bei extremen Witterungsbedingungen sind die Anordnungen der Bauleitung zu beachten; gefährdende Arbeiten sind ggf. einzustellen. (2) Winterbau-, Frost- und Hitzeschutzmaßnahmen sind nach Vorgabe der Bauleitung umzusetzen. 20. Dokumentation und Kontrolle (1) Der AG bzw. der SiGeKo ist berechtigt, die Einhaltung dieser Baustellenordnung jederzeit zu kontrollieren. (2) Der AN duldet diese Kontrollen und unterstützt sie; festgestellte Mängel sind unverzüglich abzustellen. 21. Verstöße und Sanktionen (1) Bei Verstößen gegen diese Baustellenordnung ist der AG berechtigt, betroffene Personen der Baustelle zu verweisen, Arbeiten einzustellen und – nach erfolgloser Aufforderung – erforderliche Maßnahmen auf Kosten des AN durchzuführen. (2) Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen, insbesondere gegen Sicherheits-, Arbeitsschutz- oder gesetzliche Vorschriften, bleibt das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund unberührt. (3) Durch Verstöße verursachte Kosten, Schäden und Mehraufwendungen trägt der AN. Weitergehende vertragliche und gesetzliche Rechte des AG bleiben unberührt. RESO GmbH · Marienhütte 16 · 57080 Siegen · HRB 10283 AG Siegen · USt-IdNr. DE293053674
Vergabe
16.__.0010 Einbruchmeldeanlage Die Einbruchmeldeanlage wird mit dem Ziel geplant, durch die frühzeitige Detektion unberechtigter Eindring- versuche von Gelegenheitstätern und die Alarmierung von Sicherheitskräften Vandalismusschäden im Gebäude zu minimieren. Gleichzeitig wird ein Abschreckungseffekt erreicht. Die Einbruchmeldeanlage ist nach DIN VDE 0100, 0833 und DIN 40040 Anwen- dungsklassen, nach den Vorschriften des Verbandes der Sachversicherer (angelehnt an VDS-Klasse X, SG X) sowie den ÜEA-Richtlinien der Polizei zu erstellen. Sie muss folgenden Vorschriften und Richtlinien entsprechen: VDE 0100 (Allgemeine Bestimmungen) VDE 0833 (Gefahrenmeldeanlagen) DIN EN 50136 (Alarmanlagen) DIN 40040 (Anwendungsklassen) DIN 40050 (Anwendungsklassen) VdS Richtlinien Der Errichter muss im Besitz der VdS-Anerkennung sein. Die Einbruch- meldeanlage darf nur durch eine VdS- zugelassenen Fachfirma montiert, angeschlossen und in Betrieb genommen werden. Die entsprechende Zertifizierung und die Zulassung nach VdS sind bei der Angebotseinreichung mit abzugeben. Darüber hinaus muss der Bieter auch in der Lage sein, die angebotenen Systeme in Stand zu halten. Dies hat in Form eines 24-Stunden-Services zu erfolgen, d.h. das Service-Personal des Bieters muss rund um die Uhr erreichbar und einsetzbar sein. Die angebotene Einbruchmeldeanlage muss in allen Teilen komplett vom VdS mit den entsprechenden Zulassungs- nummern zugelassen sein. Die Einbruch- meldeanlage dient der Aussenhaut- und Fallenüberwachung. Die angebotenen Komponenten zu dieser Anlage müssen ein in sich schlüssiges und aufeinander abgestimmtes System darstellen. Diese wird in Bustechnik installiert. Die Zuordnung von Meldern erfolgt durch Programmierung der Zentrale und der Busteilnehmer. Überwacht werden die Zugangstüren auf Öffnen und Verschluss. Außerdem erfolgt eine Fallensicherung mit Bewegungsmeldern in den Zwangswegen der Gebäude. Zusätzlich ist schwerpunktmäßig eine Raumüberwachung in den Bereichen vorgesehen: Der Ausschreibung ist das Fabrikat NOVAR by Honeywell, Produkt Honeywell Security zugrunde gelegt. Fabrikat Honeywell oder glw. Typ: gewähltes Fabrikat/Typ: ‘_ _ _ _ _ _ _ /_ _ _ _ _ _ _ ‘
16.__.0010
Einbruchmeldeanlage
1,00
Ea
16.__.0020 Zentrale Artikel: *TXT Alternativ:________________________________ Liefern und montieren: Lohn: __________ Material: __________ Summe: __________ ____________
16.__.0020
Zentrale
1,00
Ea
16.__.0030 MB-Secure PRO motherboard MB-Secure PRO motherboard MB-Secure PRO Rechnerplatine Multifunktionale Rechnerplatine für Einbruchmelde- und Zutrittskontroll-Anwendungen Diese Platine muss mit einer Basislizenz (Art. 05951x)ausgestattet werden. 4 elektronisch abgesicherte BUS-Anschlüsse, umschaltbar - BUS-2 - IB2 - Modulbus/RS-485 - AADP/RS-485 2 Fast Ethernet-Anschlüsse (10/100) mit RJ-45 2 USB-Anschlüsse für LTE/4G oder zur Parametrierung 8 konventionelle Meldergruppen-Eingänge mit Löscheinrichtung 8 Halbleiterausgänge aktiv 12 V DC/50 mA 3 Eingänge für Abreißkontakt und Deckelkontakte 2 Relais 30 V DC / 4 A Modular ausbaufähig durch BUS-Teilnehmer und Lizenzoptionen: max: - 512 Bereiche - 4096 Meldergruppen - 512 Türen (BUS-2) - 10.000 Benutzer - 512 Raum-/Zeitzonen - 2000 Makros - 32 konventionelle Türen - 10.000 Benutzer für Scharf/Unscharf/Zutrittskontrolle verwaltbar Bis zu 32 Modulbus/RS-485 Leser pro Zentrale Bis zu 10 Bedienteile pro BUS-2 Anschluss Leistungsfähige Makro-Funktion zur Umsetzung komplexer Aufgabenstellungen Umfangreiche ZK-Funktionalität, auch in Verbindung mit IQ MultiAccess und IQ SystemControl Fernservice per Web-Interface Fernbedienung und Fernparametrierung über IP/Ethernet Programmierung über USB oder TCP/ IP in Verbindung mit PC/ Laptop und Softwarepaket IQ PanelControl WINMAG-Ankopplung direkt per TCP/IP mifare DESFire, verschlüsselt Frei programmierbare Ein-/Ausgänge im gesamten System Empfindlichkeit und Abschlusswiderstand der Meldergruppeneingänge programmierbar Mit abgesetzten Energieversorgungen (über BUS-2) erweiterbar Funkkomponenten BUS-2 (max. 256 Funkteilnehmer) ? Max. 32 RF-Handsender einsetzbar ? Ereignisspeicher für bis zu 30000 Ereignisse ? Einfaches Firmware-Update über USB-Stick ? Kundenspezifische Texte mit bis zu 50 Zeichen für Bereiche, Meldergruppen, Benutzer, Eingänge, Ausgänge, Raum-/Zeitzonen Technische Daten: Betriebsnennspannung 12 V DC Stromaufnahme unscharf 200 mA Betriebstemperaturbereich -5°C bis +45°C Umweltklasse II Fabrikat: Honeywell Security Typ: MB-Secure PRO oder glw. Basisplatine Artikel: MB-PRO4000BASE Artikel: MB-PRO4000BASE gewähltes Fabr. / Typ: _ _ _ _ _ / _ _ _ _ _ _ kompl. einschl. allem erforderl. Zubehör betriebsfertig liefern und montieren.
16.__.0030
MB-Secure PRO motherboard MB-Secure PRO motherboard
1,00
Ea
16.__.0040 MB-Secure/PRO 5000 Basislizenz Für die Inbetriebnahme einer MB-Secure Basisplatine 013810. ? 512 Meldergruppen ? 64 Bereiche ? 64 Türen/Schalteinrichtungen ? 512 Benutzer/Bediencodes/Datenträger ? 64 Raum/Zeitzonen ? 250 Makros Artikel: 059550 gewähltes Fabr. / Typ: _ _ _ _ _ / _ _ _ _ _ _ kompl. einschl. allem erforderl. Zubehör betriebsfertig liefern und montieren.
16.__.0040
MB-Secure/PRO 5000 Basislizenz
1,00
Stk.
16.__.0050 ZG4 Gehäuse für MB-Secure/PRO Artikel: 013760.10 ZG4 Gehäuse für MB-Secure PRO Plombierbares Stahlblechgehäuse mit Schwenktür zum VdS-gerechten Einbau einer MB-Secure PRO Rechnerplatine, Erweiterungsmodulen sowie Netzteil und Akkus. Mit eingebautem Deckelkontakt und beiliegender Abreißsicherung. Die mehrteilige Konstruktion mit Rückwand und Montagerahmen sowie abnehmbarem Gehäuserahmen ermöglicht die unkomplizierte Installation und Verdrahtung der elektronischen Komponenten auf der Rückwand mit anschließender Montage des Gehäuserahmens. Die GSM-Kabelzuführung erfolgt sabotagegeschützt im Gehäuseinneren. Die Kabelzuführung kann wahlweise aufputz oder von hinten erfolgen. Bis zu zwei Akkus können durch die Haltewinkel und optionalem Montagezubehör 055280 Fixier- und Klettband VdS-gerecht gesichert werden. Zusätzlich ist der Einbau eines Gehäuseschlosses 028050 oder 028051 möglich. ? Platz für MB-Secure PRO Rechnerplatine, 2 LTE Modems und 8 Erweiterungsmodule ? 2 vorgeprägte Öffnungen für Antennenmontage ? Vorprägung für ein Gehäuseschloß ? Kabeleinführungen mit Zugentlastungsmöglichkeit ? Deckelkontakt und Wandabreißkontakt mit Steckverbindern für MB-Secure PRO ? Durchgängiger Potentialausgleich ? Inkl. Verbindungskabel MB-Secure PRO zu Netzteil ? Kompatibel zu Netzteilen 013950, 013960 ? Akkustellplatz bis zu 2 x 65 Ah Technische Daten: Material: Stahlblech, pulverbeschichtet Abmessungen: (BxHxT)580x640x300 mm max. Akkustellraum: 565x280x180 mm Gewicht: 20kg max. Belastbarkeit: 80 inkl. Gehäuse Schutzart nach EN60529: IP30 Gehäusefarbe: verkehrsweiß, ähnlich RAL9016 Zulassung VdS beantragt Fabrikat: Honeywell Security Typ: ZG4 Gehäuse für MB-Secure PRO Artikel: 013760.10 Artikel: 013760.10 gewähltes Fabr. / Typ: _ _ _ _ _ / _ _ _ _ _ _ kompl. einschl. allem erforderl. Zubehör betriebsfertig liefern und montieren.
16.__.0050
ZG4 Gehäuse für MB-Secure/PRO
1,00
Ea
16.__.0060 Netz-/Ladeteil 140Ah MB-Secure Vollelektronisches, spannungs- stabilisiertes und strombegrenzendes Netz-/Ladeteil für Bereitschafts- parallelbetrieb mit Tiefentladungs- schutz, Akkuüberwachung und Batterie- defekt-Erkennung, ausgelegt bis max. 140 Ah Akkukapazität. ? BUS-2-Kommunikation zu MB-Secure ? Permanente Akku-Überwachung von 2 Akkus ? Temperaturgeführte Akku-Ladespannung ? Spannungsstabilisiert mit Strombegrenzung ? Tiefentladungsschutz ? Ladeschaltungsüberwachung ? Batteriedefekt-Erkennung ? Eingang für Sabotagekontakt ? Bis zu 5A / 8A Dauerstrom (gesamt) ? 1 Ausgang zur Zentrale mit 5A ? 4 Ausgänge ext. Verbraucher mit 2A / 1A / 1A / 1A ? Alle Ausgänge elektronisch abgesichert, mit Taster zum Rücksetzen bei Abschaltung ? Diagnose- und Servicefunktionen bei BUS-2 Betrieb ? 14 LEDs zur Status- und Störungsanzeige ? Akkutypen per DIP-Schalter wählbar 6,5Ah, 12Ah, 17Ah, 18Ah, 26Ah, 38Ah und 65Ah Technische Daten: Betriebsnennspannung: U_b 230 V AC Betriebsspannungsbereich: 230 V AC - 10% bis +15% Frequenz: 47 Hz bis 63 Hz Nennleistung 180 W Leistungsaufnahme: 1,3A / 230 V AC Ausgangsspannungsbereich: 10,5 bis 14,5 V DC Maximaler Dauerstrom: 5 A / 8 A Kurzzeitige Dauerstromentnahme: (max. 5 Min.) 5 A / 8 A Maximaler Ladestrom: 8 A / 5 A Akku für Notstromversorgung: geschlossener Blei-Gel-Akku IEC60896-21 /60896-22 Anzahl anschließbarer Akkus: 2 max. Mögliche Akku-Kombinationen: 6,5Ah/12Ah/17Ah/18Ah/26Ah/38Ah/65Ah Akkuladung: 24h auf 80% Betriebstemperaturbereich: -10 °C bis +50 °C Lagerungstemperaturbereich: -25 °C bis +70 °C rel. Luftfeuchte: max. 75% nicht betauend Umweltklasse gemäß VdS: II Abmessungen (LxBxH): ca. 250 x 105 x 70 mm Gewicht: 1100 g Artikel: MBPSU140 gewähltes Fabr. / Typ: _ _ _ _ _ / _ _ _ _ _ _ kompl. einschl. allem erforderl. Zubehör betriebsfertig liefern und montieren.
16.__.0060
Netz-/Ladeteil 140Ah MB-Secure
1,00
Ea
16.__.0070 Akku 12 V / 65 Ah VdS-Zugelassen Leistungsmerkmale: - Wartungsfrei - Tiefentladesicher - Lageunabhängig Artikel: 018010.10 gewähltes Fabr. / Typ: _ _ _ _ _ / _ _ _ _ _ _ kompl. einschl. allem erforderl. Zubehör betriebsfertig liefern und montieren.
16.__.0070
Akku 12 V / 65 Ah VdS-Zugelassen
2,00
Stk.
16.__.0080 Zusätzliche Stromversorgung Wir empfehlen die Spannungs- & Notstromversorgung anhand der finalen Peripherie zu dimensionieren. Artikel: *TXT gewähltes Fabr. / Typ: _ _ _ _ _ / _ _ _ _ _ _ kompl. einschl. allem erforderl. Zubehör betriebsfertig liefern und montieren.
16.__.0080
Zusätzliche Stromversorgung Wir empfehlen die Spannungs- & Notstromversorgung anhand der finalen Peripherie zu dimensionieren.
1,00
Ea
16.__.0090 Netz-/Ladeteil 26Ah MB-Secure Vollelektronisches spannungs- stabilisiertes und strombegrenzendes Netz-/Ladeteil für Bereitschafts- parallelbetrieb mit Tiefentladungs- schutz, Akkuüberwachung und Batterie- defekt-Erkennung, ausgelegt bis max. 26 Ah Akkukapazität. ? BUS-2-Kommunikation zu MB-Secure ? Permanente Akku-Überwachung von 2 Akkus ? Temperaturgeführte Akku-Ladespannung ? Spannungsstabilisiert mit Strombegrenzung ? Tiefentladungsschutz ? Ladeschaltungsüberwachung ? Batteriedefekt-Erkennung ? Eingang für Sabotagekontakt ? Eingang /SE im BUS-2-Betrieb als digitaler Eingang verwendbar ? Bis zu 2A / 3A Dauerstrom (gesamt) ? 1 Ausgang zur Zentrale mit 5A ? 4 Ausgänge ext. Verbraucher mit 2A / 1A / 1A / 1A ? Alle Ausgänge elektronisch abgesichert, mit Taster zum Rücksetzen bei Abschaltung ? Diagnose- und Servicefunktionen bei BUS-2 Betrieb ? 14 LEDs zur Status- und Störungsanzeige ? Akkutypen per DIP-Schalter wählbar 6,5Ah, 12Ah, 17Ah, 18Ah, 26Ah, 38Ah und 65Ah Technische Daten: Betriebsnennspannung: U_b 230 V AC Betriebsspannungsbereich: 230 V AC - 10% bis +15% Frequenz: 47 Hz bis 63 Hz Nennleistung 180 W Leistungsaufnahme: 1,3A / 230 V AC Ausgangsspannungsbereich: 10,5 bis 14,5 V DC Maximaler Dauerstrom: 2 A / 3 A Kurzzeitige Dauerstromentnahme: (max. 5 Min.) 2 A / 3 A Maximaler Ladestrom: 3 A / 2 A Akku für Notstromversorgung: geschlossener Blei-Gel-Akku IEC60896-21 /60896-22 Anzahl anschließbarer Akkus: 2 max. Mögliche Akku-Kombinationen: 6,5Ah/12Ah/17Ah/18Ah/26Ah/38Ah/65Ah Akkuladung: 24h auf 80% Betriebstemperaturbereich: -10 °C bis +50 °C Lagerungstemperaturbereich: -25 °C bis +70 °C rel. Luftfeuchte: max. 75% nicht betauend Umweltklasse gemäß VdS: II Abmessungen (LxBxH): ca. 250 x 105 x 70 mm Gewicht: 1100 g Artikel: MBPSU26 gewähltes Fabr. / Typ: _ _ _ _ _ / _ _ _ _ _ _ kompl. einschl. allem erforderl. Zubehör betriebsfertig liefern und montieren.
16.__.0090
Netz-/Ladeteil 26Ah MB-Secure
3,00
Ea
16.__.0100 Netz-/Ladeteil 52Ah MB-Secure Vollelektronisches, spannungs- stabilisiertes und strombegrenzendes Netz-/Ladeteil für Bereitschafts- parallelbetrieb mit Tiefentladungs- schutz, Akkuüberwachung und Batterie- defekt-Erkennung, ausgelegt bis max. 52 Ah Akkukapazität. ? BUS-2-Kommunikation zu MB-Secure ? Permanente Akku-Überwachung von 2 Akkus ? Temperaturgeführte Akku-Ladespannung ? Spannungsstabilisiert mit Strombegrenzung ? Tiefentladungsschutz ? Ladeschaltungsüberwachung ? Batteriedefekt-Erkennung ? Eingang für Sabotagekontakt ? Eingang /SE im BUS-2-Betrieb als digitaler Eingang verwendbar ? Bis zu 3A / 4A Dauerstrom (gesamt) ? 1 Ausgang zur Zentrale mit 3A ? 4 Ausgänge ext. Verbraucher mit 2A / 1A / 1A / 1A ? Alle Ausgänge elektronisch abgesichert, mit Taster zum Rücksetzen bei Abschaltung ? Diagnose- und Servicefunktionen bei BUS-2 Betrieb ? 14 LEDs zur Status- und Störungsanzeige ? Akkutypen per DIP-Schalter wählbar 6,5Ah, 12Ah, 17Ah, 18Ah, 26Ah, 38Ah und 65Ah Technische Daten: Betriebsnennspannung: U_b 230 V AC Betriebsspannungsbereich: 230 V AC - 10% bis +15% Frequenz: 47 Hz bis 63 Hz Nennleistung 180 W Leistungsaufnahme: 1,3A / 230 V AC Ausgangsspannungsbereich: 10,5 bis 14,5 V DC Maximaler Dauerstrom: 3 A / 4 A Kurzzeitige Dauerstromentnahme: (max. 5 Min.) 3 A / 4 A Maximaler Ladestrom: 4 A / 3 A Akku für Notstromversorgung: geschlossener Blei-Gel-Akku IEC60896-21 /60896-22 Anzahl anschließbarer Akkus: 2 max. Mögliche Akku-Kombinationen: 6,5Ah/12Ah/17Ah/18Ah/26Ah/38Ah/65Ah Akkuladung: 24h auf 80% Betriebstemperaturbereich: -10 °C bis +50 °C Lagerungstemperaturbereich: -25 °C bis +70 °C rel. Luftfeuchte: max. 75% nicht betauend Umweltklasse gemäß VdS: II Abmessungen (LxBxH): ca. 250 x 105 x 70 mm Gewicht: 1100 g Artikel: MBPSU52 gewähltes Fabr. / Typ: _ _ _ _ _ / _ _ _ _ _ _ kompl. einschl. allem erforderl. Zubehör betriebsfertig liefern und montieren.
16.__.0100
Netz-/Ladeteil 52Ah MB-Secure
E
2,00
Ea
16.__.0110 ZG20 Gehäuse für MB-Secure/PRO Artikel: 013730.10 ZG20 Gehäuse für MB-Secure PRO Kompaktes, plombierbares Stahlblechgehäuse zum VdS-gerechten Einbau einer MB-Secure PRO Rechnerplatine, Erweiterungsmodulen sowie Netzteil mit Akku. Mit verschraubbarer Haube und eingebautem Deckelkontakt. Eine Abreißsicherung liegt bei und kann bei Bedarf installiert werden.Die GSM-Kabelzuführung erfolgt sabotagegeschützt im Gehäuseinneren. Für die Wandmontage stehen mehrere Montagepunkte zur Verfügung, die Kabeleinführung erfolgt vorzugsweise von hinten. ? Platz für MB-Secure PRO Rechnerplatine, 2 LTE Modems und 2 Erweiterungsmodule ? 2 vorgeprägte Öffnungen für Antennenmontage ? Kabeleinführungen mit Zugentlastungsmöglichkeit ? Deckelkontakt und Wandabreißkontakt mit Steckverbindern für MB-Secure PRO ? Durchgängiger Potentialausgleich ? Inkl. Verbindungskabel MB-Secure PRO zu Netzteil ? Inkl. Montagewinkel für Netzfilter 050510 ? Kompatibel zu Netzteilen 013950, 013960, 013970 ? Akkustellplatz bis zu 18 Ah Technische Daten: Material: Stahlblech, pulverbeschichtet Abmessungen: (BxHxT)460x382x95 mm max. Akkustellraum: B 190 mm x H 170 mm x T 80 mm Gewicht: 5kg max. Belastbarkeit: 10 inkl. Gehäuse Schutzart nach EN60529: IP30 Gehäusefarbe: verkehrsweiß, ähnlich RAL9016 Zulassung VdS beantragt Fabrikat: Honeywell Security Typ: ZG20 Gehäuse für MB-Secure PRO Artikel: 013730.10 Artikel: 013730.10 gewähltes Fabr. / Typ: _ _ _ _ _ / _ _ _ _ _ _ kompl. einschl. allem erforderl. Zubehör betriebsfertig liefern und montieren.
16.__.0110
ZG20 Gehäuse für MB-Secure/PRO
3,00
Ea
16.__.0120 ZG3.1 Gehäuse für MB-Secure/PRO Artikel: 013750.10 ZG3.1 Gehäuse für MB-Secure PRO Plombierbares Stahlblechgehäuse mit Schwenktür zum VdS-gerechten Einbau einer MB-Secure PRO Rechnerplatine, Erweiterungsmodulen sowie Netzteil und Akkus. Mit eingebautem Deckelkontakt und beiliegender Abreißsicherung. Die mehrteilige Konstruktion mit Rückwand und Montagebügel sowie abnehmbarem Gehäuserahmen ermöglicht die unkomplizierte Installation und Verdrahtung der elektronischen Komponenten auf der Rückwand mit anschließender Montage des Gehäuserahmens. Die GSM-Kabelzuführung erfolgt sabotagegeschützt im Gehäuseinneren. Die Kabelzuführung kann wahlweise aufputz oder von hinten erfolgen. Bis zu zwei Akkus können durch die Haltewinkel und optionalem Montagezubehör 055280 Fixier- und Klettband VdS-gerecht gesichert werden. Zusätzlich ist der Einbau eines Gehäuseschlosses 028050 oder 028051 möglich. ? Platz für MB-Secure PRO Rechnerplatine, 2 LTE Modems und 2 Erweiterungsmodule ? 2 vorgeprägte Öffnungen für Antennenmontage ? Vorprägung für ein Gehäuseschloß ? Kabeleinführungen mit Zugentlastungsmöglichkeit ? Deckelkontakt und Wandabreißkontakt mit Steckverbindern für MB-Secure PRO ? Durchgängiger Potentialausgleich ? Inkl. Verbindungskabel MB-Secure PRO zu Netzteil ? Kompatibel zu Netzteilen 013950, 013960 ? Akkustellplatz bis zu 2 x 26 Ah Technische Daten: Material: Stahlblech, pulverbeschichtet Abmessungen: (BxHxT)500x300x210 mm max. Akkustellraum: 335x185x127 mm Gewicht: 9kg max. Belastbarkeit: 50 inkl. Gehäuse Schutzart nach EN60529: IP30 Gehäusefarbe: verkehrsweiß, ähnlich RAL9016 Zulassung VdS beantragt Fabrikat: Honeywell Security Typ: ZG3.1 Gehäuse für MB-Secure PRO Artikel: 013750.10 Artikel: 013750.10 gewähltes Fabr. / Typ: _ _ _ _ _ / _ _ _ _ _ _ kompl. einschl. allem erforderl. Zubehör betriebsfertig liefern und montieren.
16.__.0120
ZG3.1 Gehäuse für MB-Secure/PRO
E
2,00
Ea
16.__.0130 Akku 12 V / 17,0 Ah VdS-Zugelassen Leistungsmerkmale: - Wartungsfrei - Tiefentladesicher - Lageunabhängig Artikel: 018007.10 gewähltes Fabr. / Typ: _ _ _ _ _ / _ _ _ _ _ _ kompl. einschl. allem erforderl. Zubehör betriebsfertig liefern und montieren.
16.__.0130
Akku 12 V / 17,0 Ah VdS-Zugelassen
3,00
Stk.
16.__.0140 Akku 12 V / 38 Ah VdS-Zugelassen Leistungsmerkmale: - Wartungsfrei - Tiefentladesicher - Lageunabhängig Artikel: 018008.10 gewähltes Fabr. / Typ: _ _ _ _ _ / _ _ _ _ _ _ kompl. einschl. allem erforderl. Zubehör betriebsfertig liefern und montieren.
16.__.0140
Akku 12 V / 38 Ah VdS-Zugelassen
E
4,00
Stk.
16.__.0150 Übertrgung Artikel: *TXT gewähltes Fabr. / Typ: _ _ _ _ _ / _ _ _ _ _ _ kompl. einschl. allem erforderl. Zubehör betriebsfertig liefern und montieren.
16.__.0150
Übertrgung
1,00
Ea
16.__.0160 MB-Secure PRO LTE Modul Artikel: MB-CM001 gewähltes Fabr. / Typ: _ _ _ _ _ / _ _ _ _ _ _ kompl. einschl. allem erforderl. Zubehör betriebsfertig liefern und montieren.
16.__.0160
MB-Secure PRO LTE Modul
1,00
Ea
16.__.0170 MB-Secure/PRO Option IP VdS2465 100 K. Übertragungswege - Ethernet/IP Schnittstelle der MB-Secure - Mit 057820 zusätzliche Ethernet/IP-Schnittstelle - Mit 057810 zuätzlich LTE/UMTS/GPRS+Ethernet/IP Übertragungsprotokolle - VdS SecurIP (AES 128/256Bit) - VdS 2465-1 (AES 128Bit) - E-Mail SSL verschlüsselt - SMS (mit 057810) VdS2463 Typ Z konform in Verbindung mit 057810 (Zentralenüberwachung) Bis zu 4 Dual-Path bzw. 8 Single-Path Verbindungen 40 bedarfsgesteuerte Verbindungen 20 Anwahlfolgen mit je 20 Verbindungswegen 8 frei parametrierbare Testmeldungen (Routineruf) 100 Kanäle programmierbar VdS-Meldungen, SMS und E-Mail mit freien Textbausteinen 100 E-Mail Adressen in 20 Gruppen Artikel: 059830 gewähltes Fabr. / Typ: _ _ _ _ _ / _ _ _ _ _ _ kompl. einschl. allem erforderl. Zubehör betriebsfertig liefern und montieren.
16.__.0170
MB-Secure/PRO Option IP VdS2465 100 K.
1,00
Ea
16.__.0180 GSM/3G/4G Aussenantenne mit 5 m Kabel GSM/2G/3G/4G Außenantenne mit Befestigungsbügel, Kabeladapter SMA auf MMCX und Montagematerial. Artikel: 057591.20 gewähltes Fabr. / Typ: _ _ _ _ _ / _ _ _ _ _ _ kompl. einschl. allem erforderl. Zubehör betriebsfertig liefern und montieren.
16.__.0180
GSM/3G/4G Aussenantenne mit 5 m Kabel
1,00
Ea
16.__.0190 GSM/3G/4G Kabel 5m SMA-SMA GSM/UMTS-Antennenkabel, Länge 5 m. Spezialkabel mit optimierter Dämpfung für GSM/GPRS/UMTS(3G) Anwendungen. Artikel: 057592.10 gewähltes Fabr. / Typ: _ _ _ _ _ / _ _ _ _ _ _ kompl. einschl. allem erforderl. Zubehör betriebsfertig liefern und montieren.
16.__.0190
GSM/3G/4G Kabel 5m SMA-SMA
1,00
Stk.
16.__.0200 Außenalarmierung Artikel: *TXT gewähltes Fabr. / Typ: _ _ _ _ _ / _ _ _ _ _ _ kompl. einschl. allem erforderl. Zubehör betriebsfertig liefern und montieren.
16.__.0200
Außenalarmierung
1,00
Ea
16.__.0210 Sirenenmodul BUS-2 für MB-Secure/PRO VdS: G114026 Erweiterungsmodul für akustische und optische Alarmierung Das Modul erlaubt die Erweiterung einer Einbruchmelderzentrale zum Anschluss von akustischen Signalgebern und einer Blitzlampe. Leistungsmerkmale: - Eigene Prozessorsteuerung zur zyklischen Überwachung der angeschlossenen Komponenten - Adernsparende BUS-Technik - Betrieb am BUS-2 - 2 frei programmierbare Analog- eingänge mit Löschfunktion - Alle Anschlüsse in praktischer Löt-Stecktechnik - Kompakte Bauweise, geeignet für den Einbau in Zentralengehäuse oder abgesetzte Montage im Feld in der Nähe des entsprechenden Alarmierungs- gerätes. - Deckelkontakt - Abreißkontakt Technische Daten: Betriebsspannung 12V DC Betriebsspannungsbereich 10,5 V DC bis 15 VDC Stromaufnahme inaktiv / Meldergruppen offen LEDs aus 55 mA Stromaufnahme aktiv mit Honeywell 048700.17 / 048720.17 max. 1 A Stromaufnahme aktiv mit ESSER 160455.10 / 160456.10 max. 1,1 A Schutzart nach EN 60529 IP 30 Umweltklasse gemäß VdS II Betriebstemp.bereich -5° C bis +45° C Lagerungstemp.bereich -25° C bis +70° C Abmessungen Platine 121 x 90 mm Abmessungen Gehäuse (LxBxH) 163 x 151 x 39 mm Farbe verkehrsweiß (ähnlich RAL 9016) Artikel: 013920 gewähltes Fabr. / Typ: _ _ _ _ _ / _ _ _ _ _ _ kompl. einschl. allem erforderl. Zubehör betriebsfertig liefern und montieren.
16.__.0210
Sirenenmodul BUS-2 für MB-Secure/PRO VdS: G114026
1,00
Stk.
16.__.0220 Kompaktalarmierung im Kunststoffgehäuse G100067 Kompaktalarmierung mit Blitzlampe und Druckkammerlautsprecher, geeignet für den Außenbereich. Dauerhaft witterungsbeständiges Kunststoffgehäuse. Mit Sabotagekontakt, Abreißsicherung und Anschaltmodul mit Überwachungsschaltung für den Druckkammerlautsprecher. Durchgriffschutz eingebaut. Technische Daten: Lautstärke >100 dB(A) Blitzfrequenz ca. 2 Hz Betriebsspannung 12 V DC Stromaufnahme: - Druckkammerlautsprecher typ. 250 mA - Blitzlampe Schutzklasse nach EN 60529 IP 44 Umweltklasse gemäß VdS IV Betriebstemperaturbereich -25°C bis +60°C Lagerungstemperaturbereich -25°C bis +70°C Abmessungen (BxHxT) 185x315x98 mm Farbe: Gehäuse verkehrsweiß (ähnlich RAL 9016) Leuchtfeld rot Artikel: 048720.17 gewähltes Fabr. / Typ: _ _ _ _ _ / _ _ _ _ _ _ kompl. einschl. allem erforderl. Zubehör betriebsfertig liefern und montieren.
16.__.0220
Kompaktalarmierung im Kunststoffgehäuse G100067
1,00
Stk.
16.__.0230 Akustischer Signalgeber VDS: G100068 Akustischer Signalgeber mit Druckkammerlautsprecher, geeignet für den Außenbereich. Dauerhaft witterungsbeständiges Kunststoffgehäuse. Mit Sabotagekontakt, Abreißsicherung und Anschaltmodul mit Überwachungsschaltung für den Druckkammerlautsprecher. Durchgriffschutz eingebaut. Technische Daten: Lautstärke >100 dB(A) Betriebsspannung 12 V DC Stromaufnahme typ. 250 mA Schutzklasse nach EN 60529 IP 44 Umweltklasse gemäß VdS IV Betriebstemperaturbereich -25°C bis +60°C Abmessungen (BxHxT) 185x210x98 mm Farbe verkehrsweiß (ähnlich RAL 9016) VdS-Anerkennung beantragt. Artikel: 048700.17 gewähltes Fabr. / Typ: _ _ _ _ _ / _ _ _ _ _ _ kompl. einschl. allem erforderl. Zubehör betriebsfertig liefern und montieren.
16.__.0230
Akustischer Signalgeber VDS: G100068
1,00
Stk.
16.__.0240 Bedienteil Artikel: *TXT gewähltes Fabr. / Typ: _ _ _ _ _ / _ _ _ _ _ _ kompl. einschl. allem erforderl. Zubehör betriebsfertig liefern und montieren.
16.__.0240
Bedienteil
1,00
Ea
16.__.0250 MB TouchScreen V2, ws Touchscreen Bedienteil weiss TouchScreen Bedienteil für den Betrieb an den Zentralen-Baureihen MB-Secure und MB-12/24/48/100/256 plus. Kapazitiver 9" Touchscreen im Tablet Design BUS-2 Schnittstelle zu MB-Secure und MB-12/24/48/100/256plus Flaches Kunststoffgehäuse, wahlweise Aufputz- oder Hohlwandmontage Nur 30 mm bei Aufputz- bzw. 16 mm bei Hohlwandmontage Leser für IK2/proX1 und IK3/proX2 Datenträger integriert Leser für mifare / mifare DESFire EV1 und EV2 integriert LED-Anzeigen (rot, grün, gelb und blau) zur Zustandsanzeige Dialoggeführte intuitive Benutzerführung mit Symbolen Klartextanzeige aller Meldungen Übersichtliche Anzeige des Anlagenzustandes Flash-Technologie für Updates Verschiedene Landessprachen möglich VdS-Anerkennungs-Nr. G121014 VdS2252 Klasse C / Umweltklasse II EN Konformität EN 50131-3: Grad 3 EN 50131-1: Umweltklasse II SES Konformität SES-EMA-RL-T2:2010-08 Betriebsnennspannung U_b 12V DC Betriebsspannungsbereich 10V DC bis 15V DC- Stromaufnahme in Ruhe Bei 12V DC 190mA Bei 10V DC 220mA Stromaufnahme bei Max. Bildschirmhelligkeit 12V DC: - im Mittel 230mA - max. 390mA Stromaufnahme bei Max. Bildschirmhelligkeit 10V DC - im Mittel 270mA - max. 480mA Integrierter Leser IK2/proX1, IK3/proX2 Und mifare DESFire EV1, EV2 Lesedistanz 0 3cm für proX und mifare Datenträger Frequenzband, Sendeleistung: proX1, proX2 125 kHz <10dB A/m in 10m Entfernung mifare 13,56 MHz, <0dB A/m in 10m Entfernung Bildschirmdiagonale (sichtbar) 9" (22,8cm) Bildschirmformat 16 : 9 Umweltklasse gemäß VdS II Umweltklasse gemäß EN 50131-3 Class II Schutzart nach EN 60529 IP30 Betriebstemperaturbereich -5 °C bis +45 °C Lagerungstemperaturbereich -25 °C bis +60 °C Relative Luftfeuchtigkeit 93% nicht Betauend Gewicht 850 g Abmessungen (B x H x T) 218 x 162 x 30 Mm Farbe weiss Fabrikat: Honeywell Security Artikel: MB-TS001 gewähltes Fabr. / Typ: _ _ _ _ _ / _ _ _ _ _ _ kompl. einschl. allem erforderl. Zubehör betriebsfertig liefern und montieren.
16.__.0250
MB TouchScreen V2, ws
3,00
Ea
16.__.0260 Scharfschaltung/ ZK Türen Artikel: *TXT gewähltes Fabr. / Typ: _ _ _ _ _ / _ _ _ _ _ _ kompl. einschl. allem erforderl. Zubehör betriebsfertig liefern und montieren.
16.__.0260
Scharfschaltung/ ZK Türen
1,00
Ea
16.__.0270 DCM PLUS Türmodul für MB/ACS DCM PLUS Türmodul KG 456 Türmodul für EMA- und ZK-Zentralen Zur Verwendung an MB-Secure und MB-Classic als IK3-Schalteinrichtung und an ACS PRO und ACS-8 als Türmodul. Ermöglicht den Anschluß aller benötigten Kontakte, Melder und Ausgänge zur Überwachung und Steuerung, Melder und Ausgänge zur Überwachung und Steuerung der Tür für Scharf-/Unscharf bzw. Zutrittskontrolle. Als Eingabeeinrichtung können über rückwirkungsfreie Schnittstellen je nach Betriebsart bis zu 4 Leser angeschlossen werden. Zur Ansteuerung von Sperreinrichtungen stehen zwei Relais zur Verfügung Leistungsmerkmale an MB-Secure / MB-Classic als IK3: - Scharf-/Unscharf und ZK mit demselben Leser - Berechtigungssteuerungen erfolgen durch EMZ, optional durch IQMA/IQSC - Unterschiedliche S/US und ZK-Kriterien für Innen und Außen (MB-Secure) - Mehrpersonen-ZK bis zu 9 Personen für Innen und Außen - Bereichswechselkontrolle (MB-Secure) - BUS-2 Schnittstelle zu MB-Secure / MB-Classic - Modulbus/RS-485 Schnittstelle für bis zu vier Leser mit beliebiger RFID Technologie - Überwachte MG-Eingänge für: - Öffnungskontakt - Glasbruchsensor, löschbar - ext. Deckelkontakt - Ankerkontakt - Eingang für Riegelschaltkontakt - Eingang für Türfreigabe-Taster - Eingang für Anwesenheitsüberwachung - Eingänge für Rückmeldung von Sperrelement 1/3 - Relais für Sperreinrichtung, umkonfi- gurierbar auf Sperrelement-Ansteuerung - Relais für ZK-Türöffner - Summer - DIP-Schalter für BUS-2 Adresse - Deckelkontakt/Wandabreißkontakt - Firmware-Update über BUS-2 Leistungsmerkmale an ACS PRO/ ACS-8 im Türmodul-Modus: - Zutrittskontrolle für zwei Türen oder für eine Tür mit Ein-/Ausgangsleser - Zwei Schnittstellen für Clock/Data- Leser/Tastatur mit LED rot+grün - Frei programmierbare Ein-/Ausgänge: - Drei überwachte MG-Eingänge - Drei digitale Eingänge - Ein Halbleiterausgang - Zwei Relais - zwei Eingänge zur Überwachung Netzteil - Summer - DIP-Schalter für BUS-Adresse - Deckelkontakt/Wandabreißkontakt Technische Daten: Betriebsspannung: 12 VDC Betriebsspannungsbereich: 9 . . . 15 VDC Stromaufnahme: max. 65 mA Relais-Kontaktbelastbarkeit: max. 2A, 30 VDC / 2A, 42VAC Betriebstemperatur: -5°C . . . +55°C Schutzklasse: IP 30 Gehäuse ABS Abmessungen (BxHxT): 163 x 152 x 40 mm Farbe: verkehrsweiß (ähnlich RAL 9016) Fabrikat: Honeywell Security Typ: Türmodul für MB/ACS Artikel: MB-DC001 Artikel: MB-DC001 gewähltes Fabr. / Typ: _ _ _ _ _ / _ _ _ _ _ _ kompl. einschl. allem erforderl. Zubehör betriebsfertig liefern und montieren.
16.__.0270
DCM PLUS Türmodul für MB/ACS
36,00
Ea
16.__.0280 luminAXS mifareD readerRS485/cd/W16key EMA/ZK-Leser im luminAXS Design mit mifare DESFire-Lesetechnologie mit 16 Tasten. Der luminAXS Leser mit 16 Tasten eignet sich zur Scharf- und Unscharfschaltung der EMA und zur Integration in Zutritts- kontrollanlagen. Die Einbruchmelder- zentrale kann mittels Identifkations- merkmalträgern, PIN-Code oder einer Kombination daraus, individuell scharf und unscharf geschalten werden. Desweiteren können je nach Zentralentyp bis zu 100 Steuerungs- und Schalt- funktionen realisiert werden. Durch das schmale, flache und robuste Gehäuse entspricht der Leser modernen architektonischen Designanforderungen. Der Leser entspricht darüber hinaus den neuesten Anforderungen für höchste Sicherheits-Ansprüche. Leistungsmerkmale: - Schmales, flaches und robustes Gehäuse - Innen und Außen einsetzbar (IP65) - 16 Tasten - zeitbegrenzte Hintergrundbeleuchtung - individueller PIN für jeden Datenträger - Alle Bedienfunktionen über: - Transponder - PIN - PIN und/oder Transponder - Funktionstasten - Überfallcode - Leuchtring als Designelement in Dunkelblau - individuelle Farbanpassung des Leuchtrings über Programmierbox USB möglich. - automatische Antennen-Reichweiten- anpassung der Übertragungs- und Lesereichweite bei Montage des Lesers auf Metalloberflächen. - 3 Status LEDs - integrierter Summer - Sabotageüberwachung mit integriertem Mikroschalter. - Firmwareupdate möglich (mit Program- mierbox USB) - Anschluss über RS 485 oder Clock/Daten - individuelle Installation mit Zubehör - VdS Klasse C zugelassen Technische Daten: Betriebsspannung 12 V DC Betriebsspannungsbereich 9 V bis 15 V DC Stromaufnahme im stand by Betrieb <40 mA bei zeitbegrenztem Schreib-Lesebetrieb inkl. Zustandsanzeigen <80 mA Schnittstelle RS 485, Clock/Daten Schutzart IP65 Umweltklasse gemäß VdS IV Betriebstemperatur -25°C bis +65°C Abmessungen (BxHxT) 80,4x80,4x13,5 mm Farbe graphitgrau (ähnlich RAL 7024) Artikel: 027914.10 gewähltes Fabr. / Typ: _ _ _ _ _ / _ _ _ _ _ _ kompl. einschl. allem erforderl. Zubehör betriebsfertig liefern und montieren.
16.__.0280
luminAXS mifareD readerRS485/cd/W16key
36,00
Ea
16.__.0290 luminAXS mifareD readerRS485/cd/W2key EMA/ZK-Leser im luminAXS Design mit mifare DESFire-Lesetechnologie mit 2 Tasten. Der luminAXS Leser mit 2 Tasten eignet sich zur Scharf- und Unscharfschaltung der EMA und zur Integration in Zutritts- kontrollanlagen. Durch das schmale, flache und robuste Gehäuse entspricht der Leser modernen architektonischen Designanforderungen. Der Leser entspricht darüber hinaus den neuesten Anforderungen für höchste Sicherheits- Ansprüche. Leistungsmerkmale: - Schmales, flaches und robustes Gehäuse - Innen und Außen einsetzbar (IP65) - 2 Tasten mit scharf/unscharf Symbolen - zeitbegrenzte Hintergrundbeleuchtung - Leuchtring als Designelement in Dunkelblau - individuelle Farbanpassung des Leuchtrings über Programmierbox USB möglich. - automatische Antennen-Reichweiten- anpassung der Übertragungs- und Lesereichweite bei Montage des Lesers auf Metalloberflächen. - 3 Status LEDs - integrierter Summer - Sabotageüberwachung mit integriertem Mikroschalter. - Firmwareupdate möglich (mit Program- mierbox USB) - Anschluss über RS 485 oder Clock/Daten - individuelle Installation mit Zubehör - VdS Klasse C zugelassen Technische Daten: Betriebsspannung 12 V DC Betriebsspannungsbereich 9 V bis 15 V DC Stromaufnahme im stand by Betrieb <40 mA bei zeitbegrenztem Schreib-Lesebetrieb inkl. Zustandsanzeigen <80 mA Schnittstelle RS 485, Clock/Daten Schutzart IP65 Umweltklasse gemäß VdS IV Betriebstemperatur -25°C bis +65°C Abmessungen (BxHxT) 80,4x80,4x13,5 mm Farbe graphitgrau (ähnlich RAL 7024) Artikel: 027915.10 gewähltes Fabr. / Typ: _ _ _ _ _ / _ _ _ _ _ _ kompl. einschl. allem erforderl. Zubehör betriebsfertig liefern und montieren.
16.__.0290
luminAXS mifareD readerRS485/cd/W2key
E
36,00
Ea
16.__.0300 luminAXS Abstandsplatte für Wandmontage Die luminAXS Abstandsplatte für Wandmontage wird benötigt, wenn eine Kabelzuführung Aufputz an der Wand erfolgt. Technische Daten Abmessungen: (B x H x T) 80,4 x 80,4 x 6 mm Artikel: LU45BB gewähltes Fabr. / Typ: _ _ _ _ _ / _ _ _ _ _ _ kompl. einschl. allem erforderl. Zubehör betriebsfertig liefern und montieren.
16.__.0300
luminAXS Abstandsplatte für Wandmontage
E
36,00
Stk.
16.__.0310 MB-Secure MIFARE DESFire EV2 Schl.Anh. ID-Schlüsselanhänger für berührungslos arbeitende mifare DESFire Leser/Bedienteile mit und ohne Tastatur. Vorformatiert mit verschlüsselter Honeywell-Applikation zum Einsatz an MB-Secure als sicherer Identifikationsmerkmalträger. Höchste Sicherheit durch AES-Verschlüsselung der für die Scharf-/Unscharfschaltung/ZK-relevanten Daten. Einfacher Einsatz an MB-Secure durch IQ PanelControl, keine zusätzliche Formatierung/Programmierung erforderlich. Das Aufbringen weiterer Applikationen ist möglich. Technische Daten: ? 4k mifare DESFire EV2 Schlüsselanhänger ? Schwarzes Polycarbonat, mit massivem Rahmen aus poliertem Edelstahl ? Wasserdicht ? 36,5 x 45,0 x 5,2 mm ? UID (Seriennummer) frei lesbar ? IS-Code aufgedruckt/gelasert Artikel: 026350 gewähltes Fabr. / Typ: _ _ _ _ _ / _ _ _ _ _ _ kompl. einschl. allem erforderl. Zubehör betriebsfertig liefern und montieren.
16.__.0310
MB-Secure MIFARE DESFire EV2 Schl.Anh.
200,00
Ea
16.__.0320 MB-Secure MIFARE DESFire EV2 Karte bl. ID-Karte für berührungslos arbeitende mifare DESFire Leser/Bedienteile mit und ohne Tastatur. Vorformatiert mit verschlüsselter Honeywell-Applikation zum Einsatz an MB-Secure als sicherer Identifikationsmerkmalträger. Höchste Sicherheit durch AES-Verschlüsselung der für die Scharf-/Unscharfschaltung/ZK-relevanten Daten. Einfacher Einsatz an MB-Secure durch IQ PanelControl, keine zusätzliche Formatierung/Programmierung erforderlich. Das Aufbringen weiterer Applikationen ist möglich. Technische Daten: ? 4k mifare DESFire EV2-Ausweiskarte ? beidseitig blanko weiß / hochglanz ? UID (Seriennummer) frei lesbar ? IS-Code aufgedruckt Artikel: 026355 gewähltes Fabr. / Typ: _ _ _ _ _ / _ _ _ _ _ _ kompl. einschl. allem erforderl. Zubehör betriebsfertig liefern und montieren.
16.__.0320
MB-Secure MIFARE DESFire EV2 Karte bl.
E
200,00
Ea
16.__.0330 VdS-Riegelschaltkontakt, 6 m Kabel VdS: G100023, Kl. C, Kl. Schaltleistung Riegelschaltkontakt Riegelschaltkontakte sind elektro- mechanische Kontakte mit Schnappschalt- werk, die zur Verschlußüberwachung von Türen eingesetzt werden. Leistungsmerkmale: - Wasser- und staubdichte Ausführung - Eingegossenes Anschlußkabel - Kompakte Bauweise aus Zinn-Druckguß - geringe Einbautiefe - Einfache und schnelle Montage - Sichere und variable Justierung über Bohrschablone und Montagehilfe - Keine Begrenzung des Riegelweges - Inklusive Montagebausatz mit Verlängerungsnase - VdS-Anerkennung gemäß Klasse C Technische Daten: Schaltleistung min. 1,5 V-/10 uA max. 30 V-/100 mA Schutzart IP 67 Betriebstemperatur -40 bis +70°C Abmessungen (BxHxT) 11x27x16 mm Anschlußkabel 6 m Artikel: 031309.06 gewähltes Fabr. / Typ: _ _ _ _ _ / _ _ _ _ _ _ kompl. einschl. allem erforderl. Zubehör betriebsfertig liefern und montieren.
16.__.0330
VdS-Riegelschaltkontakt, 6 m Kabel VdS: G100023, Kl. C, Kl. Schaltleistung
60,00
Stk.
16.__.0340 Elektromech. Sperrelement Typ 1 plus VdS: G195097 Elektromechanisches Sperrelement Mit dem Sperrelement wird der Zugang zu scharfgeschalteten Bereichen einer Einbruchmeldeanlage verhindert. Leistungsmerkmale: - Einbaulage beliebig - Der Zugang zum gesicherten Bereich kann an einer oder an mehreren Stellen realisiert werden - Die Scharfschaltung kann durch verschiedene Scharfschalteorgane an beliebiger Stelle erfolgen - Einfache Montage im Türrahmen mit Gegenstück im Türblatt - Stulp auswechselbar - Ansteuerung kann über Impuls oder über Dauersignal erfolgen - Elektrische sowie mechanische Notentriegelung möglich - Gegenstück und 4 m Anschlusskabel im Lieferumfang enthalten VdS-Anerkennung gemäß Klasse C. Technische Daten: Betriebsspannung 12V DC Ruhestrom 4 mA Betriebstemperatur -25 bis +55°C Abmessungen: Gehäuse (BxHxT) 18x140x32 mm Stulp 20x2x188 mm Verschlussbolzen Durchmesser 8 mm Verschlussbolzenweg 10 mm Artikel: 019030.20 gewähltes Fabr. / Typ: _ _ _ _ _ / _ _ _ _ _ _ kompl. einschl. allem erforderl. Zubehör betriebsfertig liefern und montieren.
16.__.0340
Elektromech. Sperrelement Typ 1 plus VdS: G195097
E
36,00
Stk.
16.__.0350 In Flucht- und Rettungswegen dürfen Sperrelemente nicht eingesetzt werden. In Flucht- und Rettungswegen dürfen Sperrelemente nicht eingesetzt werden. Artikel: *SPERRFT 2 gewähltes Fabr. / Typ: _ _ _ _ _ / _ _ _ _ _ _ kompl. einschl. allem erforderl. Zubehör betriebsfertig liefern und montieren.
16.__.0350
In Flucht- und Rettungswegen dürfen Sperrelemente nicht eingesetzt werden.
1,00
Ea
16.__.0360 Türöffner Artikel: *TXT gewähltes Fabr. / Typ: _ _ _ _ _ / _ _ _ _ _ _ kompl. einschl. allem erforderl. Zubehör betriebsfertig liefern und montieren.
16.__.0360
Türöffner
1,00
Ea
16.__.0370 Elektro-Türöffner 118 RR - FaFix 10-24V Elektro-Türöffner in Arbeitsstromaus- führung in kompakter Bauweise mit 3 mm verstell- und fixierbarer Radiusfalle, mit Rückmeldekontakt (Tür auf/zu) als potentialfreier Wechselkontakt Technische Daten: Festigkeit gegen Aufbruch: 3750 N Entstörschutz durch Supressordiode Nennspannung: 10-24 Volt GS/WS Nennstrom (12 V): 280 mA GS 250 mA WS Nennstrom (24 V): 560 mA GS 500 mA WS Nennwiderstand: 43 Ohm Dauerentriegelung: 10-13 V DC Fallenvorlast AC: 200N (12 V) >350N (24 V) Fallenvorlast DC: 50N (12 V) 200N (24 V) ohne Schließblech, Universal Artikel: 019090 gewähltes Fabr. / Typ: _ _ _ _ _ / _ _ _ _ _ _ kompl. einschl. allem erforderl. Zubehör betriebsfertig liefern und montieren.
16.__.0370
Elektro-Türöffner 118 RR - FaFix 10-24V
8,00
Stk.
16.__.0380 Elektro-Türöffner 118F f. Feuerschutzt. Feuerschutz-Türöffner geeignet für die Verwendung in Feuer- und Rauchschutz- türen Prüfzeugnis Nr. P-120003624 in Arbeits- stromausführung, in kompakter Bauweise, mit 3 mm verstell- und fixierbarer Radiusfalle, mit Rückmeldekontakt (Tür auf/zu) als Potentialfreier Wechselkontakt Technische Daten: Festigkeit gegen Aufbruch: 9000 N Entstörschutz durch Supressordiode Betriebstemperaturbereich: 15°C bis +40°C Nennspannung: 10-24 Volt GS/WS Nennstrom (12 V): 280 mA GS 250 mA WS Nennstrom (24 V): 560 mA GS 500 mA WS Nennwiderstand: 43 Ohm Dauerentriegelung: 10-13 V DC Fallenvorlast AC: 350N (12 V) >450N (24 V) Fallenvorlast DC: 80N (12 V) 300N (24 V) ohne Schließblech, Universal Artikel: 019091 gewähltes Fabr. / Typ: _ _ _ _ _ / _ _ _ _ _ _ kompl. einschl. allem erforderl. Zubehör betriebsfertig liefern und montieren.
16.__.0380
Elektro-Türöffner 118F f. Feuerschutzt.
E
8,00
Stk.
16.__.0390 Flachschließblech Edelstahl f. Tö 118 Flachschließblech mit Riegelausschnitt, mit 4 Befestigungsbohrungen Technische Daten: Oberfläche: Edelstahl Maße: 250x25 mm Artikel: 019092 gewähltes Fabr. / Typ: _ _ _ _ _ / _ _ _ _ _ _ kompl. einschl. allem erforderl. Zubehör betriebsfertig liefern und montieren.
16.__.0390
Flachschließblech Edelstahl f. Tö 118
E
8,00
Stk.
16.__.0400 Motorschlösser Artikel: *TXT gewähltes Fabr. / Typ: _ _ _ _ _ / _ _ _ _ _ _ kompl. einschl. allem erforderl. Zubehör betriebsfertig liefern und montieren.
16.__.0400
Motorschlösser
1,00
Ea
16.__.0410 Motorsicherheitsschloss 509X-RR-35mm/92 für Rohrrahmentür, Dornmaß 35mm, Entfernung 92mm, universal Sicherheitsschloss Motorausführung - Selbstverriegelnd mit Kreuzfalle und Riegel - Integrierte Anti-Panikfunktion über den Innendrücker - Elektromotorische Entriegelung von Falle und Riegel - Elektrische Steuerung über externe Motorschloss-Steuerung 022080.10 - Wechselfunktion zur Entriegelung über Schlüssel von außen - Automatische Wiederverriegelung, auch bei Stromausfall - Mechanische Ablaufsteuerung zwischen Kreuz- und Steuerfalle EG - Konformitätszertifikat 0432-BPR-0001 der harmonisierten Norm EN 179 Klassifikation: 37601342A EG - Konformitätszertifikat 0432-BPR-0017 der harmonisierten Norm EN 1125 Klassifikation: 37601341/2A Technische Daten: Schließbartstellung des Profilzylinders: max. 45° Einstellmöglichkeiten: Panikseite, DIN-Richtung Schlossabmessungen: 254x50x20,5 mm Stulp: 300x24x3 mm Riegelausschluss: 20 mm Drückernuss: 9 mm Dornmaß: 35 mm Entfernung: 92 mm (Euro-Zylinder) Universal verwendbar Arbeitsstromprinzip Betriebstemperatur: -20°C bis +60°C Für die Verwendung in Feuerschutzab- schlüssen wird zusätzlich ein bauauf- sichtlich zugelassener Rauchschutz- schalter benötigt. Artikel: 022085.10 gewähltes Fabr. / Typ: _ _ _ _ _ / _ _ _ _ _ _ kompl. einschl. allem erforderl. Zubehör betriebsfertig liefern und montieren.
16.__.0410
Motorsicherheitsschloss 509X-RR-35mm/92 für Rohrrahmentür, Dornmaß 35mm, Entfernung 92mm, universal
27,00
Stk.
16.__.0420 Motorsicherheitsschloss 509X-VB-65mm/72 für Vollblatttür, Dornmaß 65mm, Entfernung 72mm, universal Sicherheitsschloss Motorausführung - selbstverriegelnd mit Kreuzfalle und Riegel - integrierte Anti-Panikfunktion über den Innendrücker - elektromotorische Entriegelung von Falle und Riegel - elektrische Steuerung über externe Motorschloss-Steuerung 022080.10 - Wechselfunktion zur Entriegelung über Schlüssel von außen - automatische Wiederverriegelung, auch bei Stromausfall - Mechanische Ablaufsteuerung zwischen Kreuz- und Steuerfalle EG - Konformitätszertifikat 0432-BPR-0001 der harmonisierten Norm EN 179 Klassifikation: 37601342A EG - Konformitätszertifikat 0432-BPR-0017 der harmonisierten Norm EN 1125 Klassifikation: 37601341/2A Technische Daten: Schließbartstellung des Profilzylinders: max. 45° Einstellmöglichkeiten: Panikseite, DIN-Richtung Schlossabmessungen: 168,5x98x16,5 mm Stulp: 235x24x3 mm Riegelausschluss: 20 mm Drückernuss: 9 mm Dornmaß: 65 mm Entfernung: 72 mm (Euro-Zylinder) Universal verwendbar Arbeitsstromprinzip Betriebstemperatur: -20°C bis +60°C Für die Verwendung in Feuerschutzab schlüssen wird zusätzlich ein bauauf- sichtlich zugelassener Rauchschutz- schalter benötigt. Artikel: 022087.10 gewähltes Fabr. / Typ: _ _ _ _ _ / _ _ _ _ _ _ kompl. einschl. allem erforderl. Zubehör betriebsfertig liefern und montieren.
16.__.0420
Motorsicherheitsschloss 509X-VB-65mm/72 für Vollblatttür, Dornmaß 65mm, Entfernung 72mm, universal
E
27,00
Stk.
16.__.0430 Steuerunggerät für Motorschloss 509X 12-24 V DC, 12-18 V AC zur Ansteuerung der Motorsicherheitsschlosses 509X - im Kunststoffgehäuse für aP-Montage - vier potentialfreie Kontakte 30 V AC/DC 0,8A - ohmsche Last zur Überwachung von: - Schloßriegel entriegelt - Schloßriegel verriegelt - Steuerfalle, - Profilzylinderkontakt - Türdrückerbetätigung - Sabotageschleife - Kurzzeit- und Dauerentriegelung - automatische Verriegelung bei Stromausfall Technische Daten: - Abmessungen (BxHxT): 192x110x45 mm - Schutzart: IP 40 - Nennspannung: 12 - 24 V DC stab. (-10 %, +15 % 12 - 18 V AC (-10%, +15%) U eff - Stromaufnahme: - I normal 80 mA (12 V) 40 mA (24 V) - I Motorbetrieb 450 mA (12 V) 220 mA (24 V) - I max = 1300 mA (12 V),600 mA (24 V) - Wiederverriegelungszeit einstellbar 2 - 15 Sek. Für die Verwendung in Feuerschutzab- schlüssen wird zusätzlich ein bauauf- sichtlich zugelassener Rauchschutz- schalter benötigt. Artikel: 022080.10 gewähltes Fabr. / Typ: _ _ _ _ _ / _ _ _ _ _ _ kompl. einschl. allem erforderl. Zubehör betriebsfertig liefern und montieren.
16.__.0430
Steuerunggerät für Motorschloss 509X 12-24 V DC, 12-18 V AC
27,00
Stk.
16.__.0440 Anschlußkabel f. 509X-709X 10 m, 16polig für Motorschloss 509x oder E-Sicherheitschloss 709X - 16-polig - mit einseitig angeschlagenem Stecker - Länge: ca. 10 m Artikel: 022081.10 gewähltes Fabr. / Typ: _ _ _ _ _ / _ _ _ _ _ _ kompl. einschl. allem erforderl. Zubehör betriebsfertig liefern und montieren.
16.__.0440
Anschlußkabel f. 509X-709X 10 m, 16polig für Motorschloss 509x oder E-Sicherheitschloss 709X
27,00
Stk.
16.__.0450 Lappenschließblech 24x3x232mm 509X-709X Universal DIN Links und Rechts Technichische Daten: Schließblech (BxHxT): 232x32x3 mm Lappen: 176x12 mm Materialoberfläche: verchromt Artikel: 022082.10 gewähltes Fabr. / Typ: _ _ _ _ _ / _ _ _ _ _ _ kompl. einschl. allem erforderl. Zubehör betriebsfertig liefern und montieren.
16.__.0450
Lappenschließblech 24x3x232mm 509X-709X Universal DIN Links und Rechts
27,00
Stk.
16.__.0460 Metallschutzschlauch Typ 2, ws L=10 m, Dm=10/7 mm Metallschutzschlauch Durchmesser: Außen 10 mm Innen 7 mm Länge 10 m Farbe weiß Artikel: 050226 gewähltes Fabr. / Typ: _ _ _ _ _ / _ _ _ _ _ _ kompl. einschl. allem erforderl. Zubehör betriebsfertig liefern und montieren.
16.__.0460
Metallschutzschlauch Typ 2, ws L=10 m, Dm=10/7 mm
27,00
Stk.
16.__.0470 Magn. Kontakt, Sm, VdS C, Gr. 3 G 109 044, VdS-Klasse C, EN 50131-2-6 Grad 3 Aufbaumagnetkontakt LSA-Schneidklemmtechnik geeignet. Für Differentialmeldegruppen, sabotagegeschützt, für parallele Aufbaumontage Artikel: MBMCMK48SG3 gewähltes Fabr. / Typ: _ _ _ _ _ / _ _ _ _ _ _ kompl. einschl. allem erforderl. Zubehör betriebsfertig liefern und montieren.
16.__.0470
Magn. Kontakt, Sm, VdS C, Gr. 3 G 109 044, VdS-Klasse C, EN 50131-2-6 Grad 3
E
27,00
Ea
16.__.0480 Magnetkontakt Artikel: *TXT gewähltes Fabr. / Typ: _ _ _ _ _ / _ _ _ _ _ _ kompl. einschl. allem erforderl. Zubehör betriebsfertig liefern und montieren.
16.__.0480
Magnetkontakt
1,00
Ea
16.__.0490 Magn. Kontakt, Sm, VdS C, Gr. 3 G 109 044, VdS-Klasse C, EN 50131-2-6 Grad 3 Aufbaumagnetkontakt LSA-Schneidklemmtechnik geeignet. Für Differentialmeldegruppen, sabotagegeschützt, für parallele Aufbaumontage Artikel: MBMCMK48SG3 gewähltes Fabr. / Typ: _ _ _ _ _ / _ _ _ _ _ _ kompl. einschl. allem erforderl. Zubehör betriebsfertig liefern und montieren.
16.__.0490
Magn. Kontakt, Sm, VdS C, Gr. 3 G 109 044, VdS-Klasse C, EN 50131-2-6 Grad 3
200,00
Ea
16.__.0500 Magn. Kontakt, Rm+Sm, VdS B, Gr. 2 G 191 563, VdS-Klasse B, EN 50131-2-6 Grad 2 Einbau- / Aufbaumagnetkontakt LSA-Schneidklemmtechnik geeignet. Magnetkontakt, VdS-Klasse B, Gr. 2 Einbau- / Aufbaumagnetkontakt LSASchneidklemmtechnik geeignet. Zulassung: G 191 563, VdS-Klasse B G 191 563, EN 50131-2-6 Grad 2 Technische Daten Kontaktart: 1-poliger Schließer Betriebsspannung: max. 40 V DC Schaltstrom: max. 500 mA Kontaktbelastbarkeit: max. 6 W Anschlusskabel: LIYY 4 x 0,14 mm², Cu verzinnt Maße Kabel: L 2 m, Ø 3,2 mm Kontakt: Ø 8 x 31 mm Magnet: Ø 6 x 30 mm AINiCo, axial polarisiert Kunststoffrohr: Ø 8 x 31 mm für Magnet EF 8/10: 2 Einbauflansche für Magnet und Kontakt, für Holz, Kunststoff, Aluminium und nichtmagnetische Metalle Temperaturbereich: -40 °C bis +70 °C Schutzart: EN-Umweltklasse IIIA, VdS-Umweltklasse III, IP 67 Hersteller: ' Honeywell ' Typ: ' MBMCEMK46ATG2 ' Artikel: MBMCEMK46ATG2 gewähltes Fabr. / Typ: _ _ _ _ _ / _ _ _ _ _ _ kompl. einschl. allem erforderl. Zubehör betriebsfertig liefern und montieren.
16.__.0500
Magn. Kontakt, Rm+Sm, VdS B, Gr. 2 G 191 563, VdS-Klasse B, EN 50131-2-6 Grad 2
E
200,00
Ea
16.__.0510 Bewegungsmelder Artikel: *TXT gewähltes Fabr. / Typ: _ _ _ _ _ / _ _ _ _ _ _ kompl. einschl. allem erforderl. Zubehör betriebsfertig liefern und montieren.
16.__.0510
Bewegungsmelder
E
1,00
Ea
16.__.0520 Viewguard PIR BUS-2/BUS-1 VdS: G108509, Klasse B, Flächenoptik Passiv-Infrarot-Bewegungsmelder zum Anschluss an EMZ über BUS-System. Leistungsmerkmale: - Adernsparende 3-Draht-BUS-Technik - Betrieb am BUS-2 oder BUS-1 - Flächenspiegeloptik zur Überwachung von Flächen mit 12 m x 12 m - Umrüstbar auf Strecken- oder Vorhang- optik durch Austausch der Spiegeloptik - Konventionelle Meldergruppe (ohne Löschfunktion) - Detektionsempfindlichkeit programmier- bar - Reichweite programmierbar - Betriebsspannungsüberwachung - LED-Anzeige Alarm, beim BUS-2 mit Erstmelderkennung (EMK-Funktion) - LED-Anzeige Störung - Gehtestfunktion mit selektiver LED-Anzeige - LED-Anzeige deaktiviert im Zustand ''scharf'' und ''unscharf'' - Löschfunktion für Alarm- und Störungsspeicher - Temperaturalarm (nur BUS-2) Alarmschwellen programmierbar - Deckelkontakt und Abreißsicherung - Gehäuse zur Eck- und Wandmontage geeignet VdS-Anerkennung gemäß Klasse B Konform zu EN 50131-1 und EN 50131-2-2, Grad 2 Technische Daten: Betriebsspannung 12 V DC Stromaufnahme - Sensorik 0,6 mA BUS-2 3,0 mA BUS-1 - LED 4 mA Reichweite 8 bis 15 m Optikaufteilung 22 Zonen, 5 Ebenen Öffnungswinkel 80 ° Betriebstemperatur -10 bis +55 °C Schutzart IP 30 Abmessungen (BxHxT) 64x130x48 mm Farbe verkehrsweiß (ähnlich RAL 9016) Artikel: 033332.21 gewähltes Fabr. / Typ: _ _ _ _ _ / _ _ _ _ _ _ kompl. einschl. allem erforderl. Zubehör betriebsfertig liefern und montieren.
16.__.0520
Viewguard PIR BUS-2/BUS-1 VdS: G108509, Klasse B, Flächenoptik
E
2,00
Stk.
16.__.0530 Verstellgelenk, Viewguard/SCM Verstellgelenk für SCM-Melder Artikel: 033390.17 gewähltes Fabr. / Typ: _ _ _ _ _ / _ _ _ _ _ _ kompl. einschl. allem erforderl. Zubehör betriebsfertig liefern und montieren.
16.__.0530
Verstellgelenk, Viewguard/SCM
E
2,00
Stk.
16.__.0540 Meldegruppenmodul Artikel: *TXT gewähltes Fabr. / Typ: _ _ _ _ _ / _ _ _ _ _ _ kompl. einschl. allem erforderl. Zubehör betriebsfertig liefern und montieren.
16.__.0540
Meldegruppenmodul
1,00
Ea
16.__.0550 2-Meldergruppenmodul BUS-2/ BUS-1, aP VdS: G109010 Kl.C, EN50131-3 Gr.3 Modul zur Adaptierung konventioneller Anschlusstechnik in ein BUS-2- oder BUS-1 System. Leistungsmerkmale: - Adernsparende BUS-Technik - 2 Differentialmeldergruppen mit Lösch- funktion - Bis zu 20 Kontakte oder Glasbruchmelder pro Eingang anschließbar - Keine zusätzliche Stromaufnahme beim Löschen der Meldergruppeneingänge - 2 LEDs als MG-Zustandsanzeige oder Funktion frei programmierbar - Kann für 4 unterschiedliche Funktionen verwendet werden: - DUO I/O Modul - 5 Eingangsmodul - Meldergruppen-Anschlussmodul - Universal-Anschlussmodul Technische Daten: Betriebsnennspannung 12 V DC Betriebsspannungsber. 9 V bis 15 V DC Stromaufnahme bei 12 V DC: - Meldergruppen offen - zusätzlich pro Meldergruppe mit 12k1 abgeschlossen - zusätzlich pro LED Meldergruppeneingänge: - Abschlusswiderstand wählbar 4k-14k - Überwachungsbereich +-20% Schutzart nach DIN 40 050 IP 40 Umweltklasse gemäß VdS II Betriebstemperaturber. -10°C bis +55°C Farbe verkehrsweiß (ähnlich RAL 9016) Artikel: 010135.10 gewähltes Fabr. / Typ: _ _ _ _ _ / _ _ _ _ _ _ kompl. einschl. allem erforderl. Zubehör betriebsfertig liefern und montieren.
16.__.0550
2-Meldergruppenmodul BUS-2/ BUS-1, aP VdS: G109010 Kl.C, EN50131-3 Gr.3
150,00
Stk.
16.__.0560 2-MG Modul, uP, BUS-2/BUS-1 VdS: G109010 Kl.C, EN50131-3 Gr.2 Modul zur Adaptierung konventioneller Anschlusstechnik in ein BUS-2- oder BUS-1 System. Leistungsmerkmale: - Adernsparende BUS-Technik - Sehr kompakte Bauweise, geeignet für den Einbau in uP- oder Hohlwanddosen, d=60 mm (DIN, Österreich und Schweiz) - 2 Differentialmeldergruppen mit Lösch- funktion - Bis zu 20 Kontakte oder Glasbruchmelder pro Eingang anschließbar - Keine zusätzliche Stromaufnahme beim Löschen der Meldergruppeneingänge - 2 LEDs als MG-Zustandsanzeige oder Funktion frei programmierbar - Kann für 4 unterschiedliche Funktionen verwendet werden: - DUO I/O Modul - 5 Eingangsmodul - Meldergruppen-Anschlussmodul - Universal-Anschlussmodul Technische Daten: Betriebsnennspannung 12 V DC Betriebsspannungsber. 9 V bis 15 V DC Stromaufnahme bei 12 V DC: - Meldergruppen offen - zusätzlich pro Meldergruppe mit 12k1 abgeschlossen - zusätzlich pro LED Meldergruppeneingänge: - Abschlusswiderstand wählbar 4k-14k - Überwachungsbereich +-20% Schutzart nach DIN 40 050 IP 40 Umweltklasse gemäß VdS II Betriebstemperaturber. -10°C bis +55°C Farbe verkehrsweiß (ähnlich RAL 9016) Artikel: 010128 gewähltes Fabr. / Typ: _ _ _ _ _ / _ _ _ _ _ _ kompl. einschl. allem erforderl. Zubehör betriebsfertig liefern und montieren.
16.__.0560
2-MG Modul, uP, BUS-2/BUS-1 VdS: G109010 Kl.C, EN50131-3 Gr.2
E
150,00
Stk.
16.__.0570 4MG/2A Modul BUS-2/BUS-1 ap 4E/2A VdS: G109010 Kl.C, EN50131-3 Gr.3 Modul zur Adaptierung konventioneller Anschlusstechnik in ein BUS-2- oder BUS-1 System. Leistungsmerkmale: - Adernsparende BUS-Technik - 4 Differentialmeldergruppen mit Lösch- funktion - Bis zu 20 Kontakte oder Glasbruchmelder pro Eingang anschließbar - Keine zusätzliche Stromaufnahme beim Löschen der Meldergruppeneingänge - 4 LEDs als MG-Zustandsanzeige oder Funktion frei programmierbar - 2 Halbleiterausgänge - Kann für 5 unterschiedliche Funktionen verwendet werden: - DUO I/O Modul - 5 Eingangsmodul - Meldergruppen-Anschlussmodul - Schaltmodul - Universal-Anschlussmodul Technische Daten: Betriebsnennspannung 12 V DC Betriebsspannungsber. 9 V bis 15 V DC Stromaufnahme bei 12 V DC: - Meldergruppen offen - zusätzlich pro Meldergruppe mit 12k1 abgeschlossen - zusätzlich pro LED Meldergruppeneingänge: - Abschlusswiderstand wählbar 4k-14k - Überwachungsbereich +-20% Halbleiterausgänge max. 30 V DC/50 mA open collector, LOW aktiv Schutzart nach DIN 40 050 IP 40 Umweltklasse gemäß VdS II Betriebstemperaturber. -10°C bis +55°C Farbe verkehrsweiß (ähnlich RAL 9016) Artikel: 010130.10 gewähltes Fabr. / Typ: _ _ _ _ _ / _ _ _ _ _ _ kompl. einschl. allem erforderl. Zubehör betriebsfertig liefern und montieren.
16.__.0570
4MG/2A Modul BUS-2/BUS-1 ap 4E/2A VdS: G109010 Kl.C, EN50131-3 Gr.3
E
150,00
Stk.
16.__.0580 DUO I/O-Modul BUS-2/BUS-1, uP 4E/2A VdS: G109010 Kl.C, EN50131-3 Gr.2 Modul zur Adaptierung konventioneller Anschlusstechnik in ein BUS-2- oder BUS-1 System. Leistungsmerkmale: - Adernsparende BUS-Technik - Sehr kompakte Bauweise, geeignet für den Einbau in uP- oder Hohlwanddosen, d=60 mm (DIN, Österreich und Schweiz) - 4 Differentialmeldergruppen mit Lösch- funktion - Bis zu 20 Kontakte oder Glasbruchmelder pro Eingang anschließbar - Keine zusätzliche Stromaufnahme beim Löschen der Meldergruppeneingänge - 4 LEDs als MG-Zustandsanzeige oder Funktion frei programmierbar - 2 Halbleiterausgänge - Kann für 5 unterschiedliche Funktionen verwendet werden: - DUO I/O Modul - 5 Eingangsmodul - Meldergruppen-Anschlussmodul - Schaltmodul - Universal-Anschlussmodul Technische Daten: Betriebsnennspannung 12 V DC Betriebsspannungsber. 9 V bis 15 V DC Stromaufnahme bei 12 V DC: - Meldergruppen offen - zusätzlich pro Meldergruppe mit 12k1 abgeschlossen - zusätzlich pro LED Meldergruppeneingänge: - Abschlusswiderstand wählbar 4k-14k - Überwachungsbereich +-20% Halbleiterausgänge max. 30 V DC/50 mA open collector, LOW aktiv Schutzart nach DIN 40 050 IP 40 Umweltklasse gemäß VdS II Betriebstemperaturber. -10°C bis +55°C Farbe Abdeckrahmen verkehrsweiß (ähnlich RAL 9016) Artikel: 010120.17 gewähltes Fabr. / Typ: _ _ _ _ _ / _ _ _ _ _ _ kompl. einschl. allem erforderl. Zubehör betriebsfertig liefern und montieren.
16.__.0580
DUO I/O-Modul BUS-2/BUS-1, uP 4E/2A VdS: G109010 Kl.C, EN50131-3 Gr.2
E
150,00
Stk.
16.__.0590 Abreisskontakt für 010120.17 und 010128 Abreisskontakt für 010120.17 und 010128. Erforderlich für VdS KL.C und EN Grad 3 - gerechte Montage. Benötigt einen Meldergruppeneingang des jeweiligen Moduls. Artikel: 010129 gewähltes Fabr. / Typ: _ _ _ _ _ / _ _ _ _ _ _ kompl. einschl. allem erforderl. Zubehör betriebsfertig liefern und montieren.
16.__.0590
Abreisskontakt für 010120.17 und 010128
E
150,00
Ea
16.__.0600 Glasbruch Artikel: *TXT gewähltes Fabr. / Typ: _ _ _ _ _ / _ _ _ _ _ _ kompl. einschl. allem erforderl. Zubehör betriebsfertig liefern und montieren.
16.__.0600
Glasbruch
1,00
Ea
16.__.0610 Mini-Glasbruchsensor "Z", ws, Kl. B VdS: G182513, Kabellänge 6 m Passiver Glasbruchsensor Sensor zur Durchbruchüberwachung an Glasflächen Leistungsmerkmale: - Auch für LSA-Schneidklemmtechnik geeignet - LED-Anzeige bei Auslösung - Überbrückungsüberwachung durch 4adrige Z-Verdrahtung - Komplett wasserdicht vergossen - Mit Anschlusskabel - Sehr kompakte Bauweise - VdS-Anerkennung gemäß Klasse B Technische Daten: Betriebsspannung 12 V DC Ruhestrom 10 uA Kabellänge 6 m Abmessungen (BxHxT) 21x21x11 mm Farbe verkehrsweiß (ähnlich RAL) 9016 Artikel: 032272.17 gewähltes Fabr. / Typ: _ _ _ _ _ / _ _ _ _ _ _ kompl. einschl. allem erforderl. Zubehör betriebsfertig liefern und montieren.
16.__.0610
Mini-Glasbruchsensor "Z", ws, Kl. B VdS: G182513, Kabellänge 6 m
70,00
Stk.
16.__.0620 Aktiver Glasbruchmeld. MAGS- E Farbe weiss VdS-Nr. G 193087 Aktiver Glasbruchsensor einsetzbar für alle Glasarten. Mit integriertem Alarmspeicher und potentialfreiem Relaiskontakt. max. Überwachungsfläche:25 m2 Farbe:weiß Artikel: 170080 gewähltes Fabr. / Typ: _ _ _ _ _ / _ _ _ _ _ _ kompl. einschl. allem erforderl. Zubehör betriebsfertig liefern und montieren.
16.__.0620
Aktiver Glasbruchmeld. MAGS- E Farbe weiss VdS-Nr. G 193087
E
70,00
Stk.
16.__.0630 Rettungswegtechnik ================ Artikel: *FTS gewähltes Fabr. / Typ: _ _ _ _ _ / _ _ _ _ _ _
16.__.0630
Rettungswegtechnik ================
1,00
Ea
16.__.0640 uP-RWT-Terminal 1385-11A GIRA E2 weis 3R für System GIRA E2 reinweiß glänzend Zur Steuerung von elektrischen Verriegelungselementen im Verlauf von Flucht- und Rettungswegen zugelassen gem. EltVTR und DIN EN 13637:2015. Fluchttürsteuermodul: Nottaste beleuchtet mit wiederverwendbarer, unverlierbarer, nicht splitternder Schutzhaube Integrierte optische Türzustandsanzeige mit symbolisch angeordneten Hochleistungs-LED's (grün / rot / gelb) für entriegelt / verriegelt / Alarm Akustischem Signalgeber für Alarmmeldungen Hinweisschild Nottastenbetätigung Sabotagekontakt Einstellbare Zeitabläufe für max. Dauerfreigabe, Verzögerung Dauerfreigabe, Kurzzeitentriegelung, Voralarm, Alarmzeit, Orientierungssignal Überwachung der Türöffnungszeit bei Kurzzeitentriegelung Mit einem parametrierbaren Eingang für: Steuerung von Ver-/Entriegeln, Kurzzeitentriegelung, Alarmquittierung über einen potenzialfreien Kontakt von Bedienelementen wie z.B. Kartenleser, Türcodegeräte o.ä. oder Kurzzeitentriegelung über Zutrittskontrollsystem oder Verriegeln mit Vorrang über Einbruchmeldeanlage oder Entriegelung über Zeitschaltuhr uvm. Mit einem Eingang für: Notentriegelung über Brandmeldeanlage Mit einem parametrierbaren Relaisausgang für: Tür verriegelt/entriegelt oder Tür offen/geschlossen oder Sammelalarm oder Einzelalarm oder Ansteuerung Türöffner/Motorschloss/ Drehtürantrieb/Feststellanlage Anschlüsse: SYSCON-4: Spannungsversorgung SYSCON-5: Bedienteil Schraub-Steckklemmen Produktversion: 2 Modellreihe 1385: TS-Busschnittstelle für Parametrierung über Software (FT- Manager) und Vernetzung für den parallelen Betrieb an Visualisierungssoftware, Tableau und OPC Server Blindabdeckung: Blindabdeckung für das 3. Modul Zur Aufnahme von zusätzlichen Komponenten Schlüsselschaltermodul: Mit Euro-Profilhalbzylinder, inkl. 3 Schlüssel Zum Ver-/Entriegeln, Kurzzeitentriegeln, Alarmrückstellung Abdeckung passend zum entsprechenden Schalterprogramm Sabotagekontakt Schalterprogramm: Gira E2; Reinweiß glänzend Technische Daten: Nennspannung: 12-24 VDC SELV Eigenstromaufnahme: 0,1A bei 24V Ausgangsstrom: Max. 1 A (abhängig vom verwendeten Netzteil) Stromversorgung: Netzteil notwendig Steuerung: ja, integriert Eingänge: 1x: parametrierbar; 1x: Brandmeldeanlage Ausgänge: 1x; parametrierbar Umschaltkontakt 30 V / 1 A Einzelanwendung (offline): Ja Notschalter: Ja TS-Bus-Schnittstelle: Nur Modellreihe 1385 Anschluss an Tableau, Visualisierung, OPC Server : Nur Modellreihe 1385 Zentrale Konfiguration über FT Manager: Nur Modellreihe 1385 Einzelanwendung mit E/A Modul (stand alone): Nur Modellreihe 1385 Einstellen von Zeiten und Funktionen: Über Schlüsselschalter; Modellreihe 1385 zusätzlich über FT Manager (i.Verb. m. Buscontroller) Bedienelement: Schlüsseltaster mit Euro PZ, Schließbart verstellbar 8 x 45°, Länge 30,5 mm Schlüsselschalter entgegen Fluchtrichtung: Ja (ohne Anzeige) Betriebstemperaturbereich: -5°C bis +40°C Schutzart: IP 30 Anwendungsgebiet: Zur Verwendung im Innenbereich, ohne Kondensation Geprüft nach: EltVTR; DIN EN 13637:2015 Abmessung: 3fach Rahmen im Schalterprogramm, Montage in 3 uP- Schalterdosen 62,5 mm Tiefe, aP-Version incl. aP-Gehäuse Fluchttürterminal für bidirektionalen Fluchtweg: Nein Artikel: 022638.10 gewähltes Fabr. / Typ: _ _ _ _ _ / _ _ _ _ _ _ kompl. einschl. allem erforderl. Zubehör betriebsfertig liefern und montieren.
16.__.0640
uP-RWT-Terminal 1385-11A GIRA E2 weis 3R für System GIRA E2 reinweiß glänzend
5,00
Ea
16.__.0650 Netzteilmodul 1003FT 24V DC geregelt 1A Für jeden Anwendungsfall steht die passende Stromversorgung in 12 VDC oder 24 VDC zur Verfügung. Die einzelnen Stromversorgungen zeichnen sich durch ihre konstante Ausgangsspannung bei Netzspannungsschwankungen und Lastwechsel aus. Die Stromversorgungen mit einer Ausgangsspannung entsprechend der SELV Anforderung finden z.B. bei Zutrittskontrollanlagen und Rettungswegsystemen ihren Einsatz. Betriebsnennspannung: 230 VAC Ausgangsspannung: 24 VDC SELV Nennleistung: 26 W Schutzart: IP 20 Material Gehäuse: Kunststoff Höhe: 32,5 mm Montageart: Schalter-/Verteilerdose Überlastungsschutz: Elektronisch Betriebstemperaturbereich: -10°C + 50°C Schutzklasse: II Artikel: 022605.10 gewähltes Fabr. / Typ: _ _ _ _ _ / _ _ _ _ _ _ kompl. einschl. allem erforderl. Zubehör betriebsfertig liefern und montieren.
16.__.0650
Netzteilmodul 1003FT 24V DC geregelt 1A
5,00
Ea
16.__.0660 E/A-Erweiterung 901-20 f. 1385 Terminals E/A Erweiterung zum Betrieb in Verbindung mit Fluchttürsteuerungen oder Türüberwachungen der Baureihe 1385 mit 8 programmierbaren Eingängen für - Kurzzeitfreigabe über Zutrittskontrollsystem - Notentriegelung über Brandmeldeanlage - Verriegeln mit Vorrang über Einbruchmeldeanlage - Entriegelung über Zeitschaltuhr - Schleusenfunktionen mit 2 programmierbaren Relaisausgängen für - Tür verriegelt/entriegelt oder - Tür offen/geschlossen oder - Sammelalarm oder - Einzelalarm oder - Ansteuerung Türöffner/Motorschloss/Drehtürentrieb/Fe ststellanlage mit 4 programmierbaren Halbleiterausgängen zur Umsetzung von Schleusenfunktionen mit TS-Busschnittstelle zur Anbindung an o.g. Steuerungen. Parametrierung über Software (FT-Manager) im aP Kunststoffgehäuse Technische Daten: Abmessungen (HxBxT): 118x118x30 mm Betriebsspannung: 12 oder 24 V DC geregelt Stromaufnahme: 100 mA bei 24 V DC Artikel: 022644 gewähltes Fabr. / Typ: _ _ _ _ _ / _ _ _ _ _ _ kompl. einschl. allem erforderl. Zubehör betriebsfertig liefern und montieren.
16.__.0660
E/A-Erweiterung 901-20 f. 1385 Terminals
5,00
Stk.
16.__.0670 RWT-Controller TS-Bus 970-30 24V Prozessorgesteuerter Bus-Master zum Betrieb von TS Bus Netzwerken mit bis zu 110 Teilnehmern. Mit 4 parametrierbaren Eingängen für systemübergreifende Notentriegelung durch Brandmeldeanlage, Verriegelung mit Vorrang durch Einbruchmeldeanlage und Entriegelung durch Zeitschaltuhr. Mit 4 parametrierbaren Relaisausgängen für systemübergreifende Meldungen für Sammelalarm, Einzelalarm und Systemstörung. Mit Ethernet-Schnittstelle zur Anbindung an einen PC in Verbindung mit einer Visualisierungssoftware, Konfigurationssoftware oder IP-Services. Integrierte Gruppenfunktionen zur Realisierung von Schleusenabhängigkeiten (gegenseitige Verriegelung), Brandmeldegruppen (Notentriegelung), Sicherungszonen in Verb. mit Einbruchmeldeanlagen (vorrangige Verriegelung), Freigabezonen in Verbindung mit Zeitschaltuhren (Dauerfreigabe) sowie gruppenbezogene Alarm- und Störungsmeldungen. Im Kunststoffgehäuse für Verteilereinbau Inkl. Crossover-Kabel (RJ45) Inkl. Software FT Manager als integrierte web-basierende Anwendung zur zentralen Konfiguration von vernetzten Fluchttürsteuerungen der FT II Generation (ab Baureihe 1385, 720-40) Technische Daten: Nennspannung: 24 VDC +/- 10% SELV Max. Stromaufnahme: 400 mA Schutzart: IP 30 (wenn vollständig montiert) Betriebstemperaturbereich: 0°C ? 40°C Version: Zur Verwendung im Innenbereich Batterie: Typ CR2032 Lithium Knopfzelle 3 V 210 mAh Ethernet: RJ45 Übertragungsrate 100 MBit/s IEEE-Norm 802.3.-100BASE-TX Einstellbare IPv4 Adresse: Ja DHCP-Client: Nein TS-Bus-Schnittstelle: 2 wire twisted pair cable Aufbau Gehäuse: Verteilereinbau Hutschiene nach DIN EN 60715 TH35 Abmessung: (LxBxH) 158x98x58 mm Teileinheiten: 9 TE Artikel: 022520.11 gewähltes Fabr. / Typ: _ _ _ _ _ / _ _ _ _ _ _ kompl. einschl. allem erforderl. Zubehör betriebsfertig liefern und montieren.
16.__.0670
RWT-Controller TS-Bus 970-30 24V
1,00
Ea
16.__.0680 aP-RWT-Steuertermin KOMPAKT 230V st-alon Stand-alone. Kompakt-Steuerterminal, 1338-14 aP, 230V, grün Kompakt-Fluchttür-Steuerterminal aP-Ausführung, Basisversion, mit integriertem Netzteil. Das Steuerterminal ist zur Steuerung einer Tür mit bis zu 2 Verriegelungs- elementen ausgelegt. Leistungsmerkmale: - Zustandsanzeige über LED's - Sperren und Freigabe der Tür über integrierten Schlüsselschalter - Beleuchteter Nottaster mit Plexiglas- abdeckung (Abdeckung ist nach Notentriegelung wieder verwendbar) - abschaltbare Hinterleuchtung der Plexiglasabdeckung in rot oder grün (Zustandsanzeige) - Piezo-Alarmgeber integriert (100dBA) - Anschluss an ein zentrales Überwachungstableau möglich - Einbindung in eine Gefahrenmeldeanlage möglich (Automatische Freischaltung) - Hinweisschild ''Notausgang'' liegt bei Technische Daten: Anschlussspannung: 230 V/AC Betriebsspannung: 24 V/DC Stromaufnahme ohne externe Verbraucher: 150 mA Verriegelungselement: max. 320 mA Betriebstemperatur: 0°C bis +35°C Schutzart: IP20 Abmessungen (BxHxT) Gehäuse: 92,5x250x98 mm Farbe: grün Artikel: 022234 gewähltes Fabr. / Typ: _ _ _ _ _ / _ _ _ _ _ _ kompl. einschl. allem erforderl. Zubehör betriebsfertig liefern und montieren.
16.__.0680
aP-RWT-Steuertermin KOMPAKT 230V st-alon Stand-alone. Kompakt-Steuerterminal, 1338-14 aP, 230V, grün
E
5,00
Stk.
16.__.0690 Fluchttüröffner 331RRAKRR,DL,kl 24 V mit FAFIX-Verstellung Fluchttüröffner mit flachem Schließblech, DIN links. Elektromagnetisches Verriegelungselement für Türen in Rettungswegen, das auch bei einem Türgegendrücken von bis zu 5000 N sicher entriegelt. Mit Fafix-Verstellung zur einfacheren Montage. Technische Daten: Betriebsnennspannung 24 V DC Stromaufnahme 160 mA Druckfestigkeit gegen Aufbruchversuche 7500 N Arbeitsweise Ruhestromprinzip Artikel: 019168 gewähltes Fabr. / Typ: _ _ _ _ _ / _ _ _ _ _ _ kompl. einschl. allem erforderl. Zubehör betriebsfertig liefern und montieren.
16.__.0690
Fluchttüröffner 331RRAKRR,DL,kl 24 V mit FAFIX-Verstellung
5,00
Stk.
16.__.0700 Gegenstück für Fluchttüröffner 331 Schnapper Typ 807-10 Einsteck-Fallenschloß Gegenstück zu Fluchttüröffner Artikel: 019184 gewähltes Fabr. / Typ: _ _ _ _ _ / _ _ _ _ _ _ kompl. einschl. allem erforderl. Zubehör betriebsfertig liefern und montieren.
16.__.0700
Gegenstück für Fluchttüröffner 331 Schnapper Typ 807-10
5,00
Stk.
16.__.0710 Zylinder Bitte beachten: Zur Ermittlung der genauen Maße für Zylinder und Beschläge sowie Ausführungen verwenden Sie bitte unseren Konfigurator. Es ist eine ggf. eine Vorort- besichtigung für die Endplanung notwendig, um die genaue Platzierung und Ausführung zu ermitteln. Sämtliche Zylinder und Beschläge werden auftragsbezogen für Sie gefertigt und sind daher von der Rückknahme/Umtausch ausgeschlossen! Erst nach Freigabe der Schließ- zylinderlänge werden diese angefertigt. Bitte Prüfen Sie den Hinweis ''Mindestausstattung bei einer Erstbestellung'' in unserem aktuellen Katalog. Wenn Sie ein Projekt mit Digitalen Schließzylindern noch nie in Betrieb genommen haben, empfehlen wir Ihnen vor Auftragsvergabe eine Schulung durch unsere Schulungsabteilung zu besuchen. Artikel: *TXT gewähltes Fabr. / Typ: _ _ _ _ _ / _ _ _ _ _ _
16.__.0710
Zylinder
1,00
Ea
16.__.0720 Standard Zylinder 30/30 mm, mifare ASSA ABLOY Elektronischer Doppelzylinder mit einseitigem RFID Leser - C100 Elektronischer Doppelzylinder mit und ohne RFID-Leser (feste oder demontierbare Knauf-Versionen) elektronischer Knaufzylinder passend für alle DIN-Einsteckschlösser, auch geeignet für Schlösser an Glastürflügeln und -wänden, Zertifizierungen: CE; Feuerschutztüren bis T90 mit BLE- Modul Hauptelektronik (RFID + Funk) im Außenknauf - sicherheitsrelevante Elektronik im Zylinderkern, LED zur Statusanzeige (rot/grün/orange) freilaufender Schließbart, freilaufender Außenknauf - Innenknauf ständig gekuppelt Online: Kommunikation via Hub über RS485-Bus zum Online-Zutrittskontrollsystem (adressierbar) Zugangsentscheidung erfolgt im Zutrittskontrollsystem Notkarten: Es können bis zu 10 Notkarten für einen Notzugang bei Ausfall oder Störung der Kommunikation mit der Zutrittskontrolle oder des Hubs gespeichert werden Smart Credential-Handling: Zusätzlich zu den Notkarten können die zuletzt berechtigten Begehungen (bis 1000) automatisch und zeitlich begrenzt (bis 30 Tage) zwischengespeichert werden, damit eine Öffnung trotzdem und ohne Eingreifen des Administrators möglich ist. Offline: Zutrittsberechtigung im Aperio® Zylinder auf Basis der gelesenen Kartendaten ? das Programmieren der Zutrittsrecht auf die Karte erfolgt über den Updater des Zutrittskontrollsystems Ausführungen: Online+OSS (Standard) Online+DoC (erfordlich zur Verwendung mit SCALA offline) Technische Daten: Schutzart: IP65* Betriebstemperaturbereich: -20° bis +55°C *Bitte beachten Sie, dass widrige Umgebungsbedingungen die Funktionsfähigkeit des Produkts beeinträchtigen können (Nässe, übermäßige Luftfeuchtigkeit, Salz, extreme Temperaturen) Konfiguration: Version: Doppelknaufzylinder E/MD RFID-Leser Knauf an Seite A (außen)/ Demontierbarer mechanischer Knauf an Seite B Knauf: Metall (Edelstahl) RFID: MIFARE®/iCLASS Integration: Online+OSS Sonderausführung: Ohne Länge: 30mm/30mm Profil: EURO Schraubenlänge: 85mm Artikel: AP-0010 gewähltes Fabr. / Typ: _ _ _ _ _ / _ _ _ _ _ _ kompl. einschl. allem erforderl. Zubehör betriebsfertig liefern und montieren.
16.__.0720
Standard Zylinder 30/30 mm, mifare
22,00
Stk.
16.__.0730 MB-Secure/PRO Option Assa Aperio Tür "f. ASSA AH30 Hub at RS-485 of MB-Secure" Lizenoption für MB-Secure Erweitert eine MB-Secure um eine drahtlose Tür, die mit ASSA Aperio Funkzylindern oder -beschlägen über einen an der MB-Secure angeschlossenen APERIO Hub RS-485 betrieben werden kann. Mit dem RS-485 Hub können insgesamt 8 Online-Komponenten gekoppelt und somit 8 Türen verwaltet und gesteuert werden, dabei belegt jeder Zylinder/Beschlag eine Adresse auf dem RS-485 Bus. Durch den reinen Online-Betrieb sind Fehlalarme durch unautorisierte Zutrittsvorgänge ausgeschlossen. ? Betrieb von ASSA AH30 Hub ? 8 Zylinder pro Hub ? 32 Adressen pro RS-485 Anschluß ? 32 Türen pro MB-Secure Artikel: 059685 gewähltes Fabr. / Typ: _ _ _ _ _ / _ _ _ _ _ _ kompl. einschl. allem erforderl. Zubehör betriebsfertig liefern und montieren.
16.__.0730
MB-Secure/PRO Option Assa Aperio Tür "f. ASSA AH30 Hub at RS-485 of MB-Secure"
22,00
Stk.
16.__.0740 Halbzylinder, 30/10 mm, mifare ASSA ABLOY Elektronischer Halbzylinder mit RFID Leser - C100 Elektronischer Halbzylinder mit RFID- Leser (feste oder demontierbare Knauf- Versionen) elektronischer Knaufzylinder passend für alle DIN-Einsteckschlösser, auch geeignet für Schlösser an Glastürflügeln und -wänden, Zertifizierungen: CE; Feuerschutztüren bis T90 mit BLE- Modul Hauptelektronik (RFID + Funk) im Außenknauf - sicherheitsrelevante Elektronik im Zylinderkern, LED zur Statusanzeige (rot/grün/orange) freilaufender Schließbart, freilaufender Außenknauf - Innenknauf ständig gekuppelt Online: Kommunikation via Hub über RS485-Bus zum Online-Zutrittskontrollsystem (adressierbar) Zugangsentscheidung erfolgt im Zutrittskontrollsystem Notkarten: Es können bis zu 10 Notkarten für einen Notzugang bei Ausfall oder Störung der Kommunikation mit der Zutrittskontrolle oder des Hubs gespeichert werden Smart Credential-Handling: Zusätzlich zu den Notkarten können die zuletzt berechtigten Begehungen (bis 1000) automatisch und zeitlich begrenzt (bis 30 Tage) zwischengespeichert werden, damit eine Öffnung trotzdem und ohne Eingreifen des Administrators möglich ist. Offline: Zutrittsberechtigung im Aperio® Zylinder auf Basis der gelesenen Kartendaten ? das Programmieren der Zutrittsrecht auf die Karte erfolgt über den Updater des Zutrittskontrollsystems Ausführungen: Online+OSS (Standard) Online+DoC (erfordlich zur Verwendung mit SCALA offline) Technische Daten: Schutzart: IP65* Betriebstemperaturbereich: -20° bis +55°C * Bitte beachten Sie, dass widrige Umgebungsbedingungen die Funktionsfähigkeit des Produkts beeinträchtigen können (Nässe, übermäßige Luftfeuchtigkeit, Salz, extreme Temperaturen) Konfiguration: Version: Halbzylinder E/- Knauf mit RFID-Leser Knauf: Metall (Edelstahl) RFID: MIFARE®/iCLASS Integration: Online+OSS Sonderausführung: Ohne Länge: 30mm/- Profil: EURO Schraubenlänge: 85mm Artikel: AP-0020 gewähltes Fabr. / Typ: _ _ _ _ _ / _ _ _ _ _ _ kompl. einschl. allem erforderl. Zubehör betriebsfertig liefern und montieren.
16.__.0740
Halbzylinder, 30/10 mm, mifare
E
22,00
Stk.
16.__.0750 Aufpreis Länge gemäß Konfigurator Artikel: AP-0040 gewähltes Fabr. / Typ: _ _ _ _ _ / _ _ _ _ _ _ kompl. einschl. allem erforderl. Zubehör betriebsfertig liefern und montieren.
16.__.0750
Aufpreis Länge gemäß Konfigurator
E
22,00
Stk.
16.__.0760 Aufpreis Antipanik Artikel: AP-0050 gewähltes Fabr. / Typ: _ _ _ _ _ / _ _ _ _ _ _ kompl. einschl. allem erforderl. Zubehör betriebsfertig liefern und montieren.
16.__.0760
Aufpreis Antipanik
E
22,00
Stk.
16.__.0770 Aufpreis beidseitig lesend Artikel: AP-0060 gewähltes Fabr. / Typ: _ _ _ _ _ / _ _ _ _ _ _ kompl. einschl. allem erforderl. Zubehör betriebsfertig liefern und montieren.
16.__.0770
Aufpreis beidseitig lesend
E
22,00
Stk.
16.__.0780 Aufpreis abnehmbarer Knauf (Außenseite) Artikel: AP-0070 gewähltes Fabr. / Typ: _ _ _ _ _ / _ _ _ _ _ _ kompl. einschl. allem erforderl. Zubehör betriebsfertig liefern und montieren.
16.__.0780
Aufpreis abnehmbarer Knauf (Außenseite)
E
22,00
Stk.
16.__.0790 Aperio AH30 Gen 5 RS485 Nabe HUB RS-485 für Aperio an MB-Secure Aperio AH30 Gen 5 RS485 Hub Artikel: AH30-RS485-G5 gewähltes Fabr. / Typ: _ _ _ _ _ / _ _ _ _ _ _ kompl. einschl. allem erforderl. Zubehör betriebsfertig liefern und montieren.
16.__.0790
Aperio AH30 Gen 5 RS485 Nabe
8,00
Ea
16.__.0800 externe Antenne für HUB (IP/RS-485) ASSA ABLOY Externe Antenne für Hub AH20/AH30 für RS485 Kommunikations-Hub Artikel: AP-EXT-ANT gewähltes Fabr. / Typ: _ _ _ _ _ / _ _ _ _ _ _ kompl. einschl. allem erforderl. Zubehör betriebsfertig liefern und montieren.
16.__.0800
externe Antenne für HUB (IP/RS-485)
E
8,00
Ea
16.__.0810 Funk Dongle ASSA ABLOY Aperio? USB Radio Dongel Zur speziellen Konfiguration von Aperio Beschlag und Aperio Zylinder Artikel: AP-500ZB-RD-USB-00 gewähltes Fabr. / Typ: _ _ _ _ _ / _ _ _ _ _ _ kompl. einschl. allem erforderl. Zubehör betriebsfertig liefern und montieren.
16.__.0810
Funk Dongle
1,00
Ea
16.__.0820 Option EMA Artikel: IQMA2200.01 Alternativ: Liefern und montieren:
16.__.0820
Option EMA
E
1,00
Ea
16.__.0830 USB Kombi-Desktop Leser mifare / LEGIC Schreib-/Lesestation in Tischausführung zum Lesen und Beschreiben von mifare classic und DESFire EV1 Transpondern sowie LEGIC prime und advant Transpondern inklusive Segmentierung. Anschluss an PC über USB. Geeignet für den Einsatz an Zutrittskon- troll- und EMZ Programmiersoftware. Artikel: 026430.03 Alternativ:
16.__.0830
USB Kombi-Desktop Leser mifare / LEGIC
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1,00
Stk.
16.__.0840 Die Mifare und Legic Einlesestationen können bei der MB Secure nur in Verbindung mit IQ Multi Access verwendet werden. Die Mifare und Legic Einlesestationen können bei der MB Secure nur in Verbindung mit IQ Multi Access verwendet werden. Artikel: *STATION ML
16.__.0840
Die Mifare und Legic Einlesestationen können bei der MB Secure nur in Verbindung mit IQ Multi Access verwendet werden.
1,00
Ea
16.__.0850 Inbetriebnahme Programmierung und Inbetriebnahme nach erfolgter Installation der gesamten Sicherheitsanlage durch den Installateur mit den notw. System- parametern in Zusammenarbeit mit Betreiber und Planer. Zuverfügungsstellung eines sach- und ortskundigen Technikers. Die Schulung kann auf Betreiberwunsch in mehreren Abschnitten erfolgen. Übergabe der Bedienungsunterlagen in Kurz- und Langform. -Einspielen der Software und Hochfahren der Anlage -Sicherung auf Datenträger -Besprechung der Kundendaten -Programmierung der Kundendaten -Programmierung der Geräte- grundfunktionen -Überprüfen der angeschlossenen Geräte -Funktionstest der Zentrale -Erstellen eines Prüfprotokolls (1:1-Prüfprotokoll) -Erstellen eines Übergabeprotokolls mit schriftlicher Bestätigung.. Artikel: *LV INBETRIEB
16.__.0850
Inbetriebnahme
1,00
Ea
16.__.0860 Wartung Wartungskosten im Gewährleistungs- zeitraum Gemäß VOB/B 13 Nr. 4(2) beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei maschinellen und elektro- technischen/elektronischen Anlagen 4 Jahre, wenn der Auftraggeber dem Anlagenerrichter die Wartung überträgt. Der Gesamtpreis der Position Wartung geht in die Angebotsbewertung ein und wird somit bei der Ermittlung des wirt- schaftlichsten Angebotes berücksichtigt. Der Wartungsvertrag wird aber zu einem späteren Zeitpunkt durch den Bauherrn/ Betreiber der Anlage separat abge- schlossen und ist somit nicht Bestand- teil der Auftragssumme. Ein Rechtsan- spruch des Auftragnehmers auf Abschluss eines Wartungsvertrags besteht jedoch nicht. Bei Nichtübertragung der Wartung erfolgt keine Ersatzleistung. Jährliche Wartungskosten innerhalb der Gewährleistung für die Einbruchmelde- anlage. Wartung vorbezeichneter Anlage gem. den Bestimmungen und Richtlinien, die für EMA und UMA gelten, insbesondere VDE 0800 und die in VDE 0800 Teil 1 2c genannten weiteren Bestimmungen und Richtlinien, DIN 57833/VDE 0833 Teil 1 und Teil 3, die jeweils gültigen VdS-Richtlinien für ''Einbruch- und Überfall-Meldeanalagen'' sowie die Vor- schriften des Systemherstellers, vierteljährliche Wartung und jährliche Inspektion gem. Prüfverordnung, einschl. aller Nebenkosten innerhalb der 4-jährigen Verjährungszeit für Mängelansprüche. (Gesamtpreis für 4 Jahre) Artikel: *LV WARTUNG
16.__.0860
Wartung
E
1,00
Ea
16.__.0870 Einweisung Der Auftragnehmer hat das Betriebs- personal des Auftraggebers in die Bedienung der Anlage dieses Titels einzuweisen. Die Einweisung hat so detailliert zu erfolgen, dass einfache Wartungs- arbeiten und Reparaturen vom Betriebspersonal durchgeführt werden. Ferner soll die Einweisung so informativ sein, dass einfache Fehler schnell erkannt werden und beseitigt werden können. Zur Einweisung ist entsprechendes Fachpersonal mit den notwendigen Meß- und Prüfgeräten bereitzustellen.Über die Einweisung des Personals ist ein Protokoll zu führen Die Einweisung ist in Form einer Teilnehmerliste mit genauen Einweisungsinhalten nachzuweisen und in dreifacher Ausfertigung der Bauleitung zu übergeben. Artikel: *LV EINWEISUNG
16.__.0870
Einweisung
1,00
Ea
16.__.0880 Revisionsunterlagen Die Revisionspläne sind für alle errichteten oder erweiterten Anlagen wie folgt zu erstellen: Ausführung 3-fach, geordnet nach Inhaltsverzeichnis und auf Datenträger zu erstellen. Erstellung und Klärung aller benötigten Dokumente und die Zuverfügungsstellung eines sach- und ortskundigen Technikers. Übergabe der erforderlichen Dokumentation -Grundrisspläne in M 1:50, farbig gedruckt und auf DIN A4 gefaltet -Schemen und Legenden zu objekt- bezogenen Anlagenteilen -Revisionszeichnungen mit eingetragenen Geräten und dem Leitungsnetz. -Plankopf der ausführenden Firma auf den Plänen mit Angabe des Objekts, der Anlage, Plannummer (fortlaufend), Verteilerschlüssel, Unterschrift, Herstelldatum sowie sämtl. Änderungen. -Schaltpläne der Verteilungen in DIN A4 Format mit Angabe von Sicherungsorganen, Querschnitt und Zielbezeichnung. -Anlagen- und Funktionsbeschreibung -Bedienungs- und Montageanleitungen -Bedienungs- und Wartungsanweisung -Ersatzteilliste -Kopie behördlicher Prüfbescheinigungen -Werksatteste und Werkstoffnachweise -Schaltpläne sämtlicher Unter- verteilungen einschließlich deren Belegung -Gerätekarten mit technischen Angaben und Gerätekennlinien -Revisionspläne -Erklärung über die Einhaltung einschlägiger Vorschriften Artikel: *LV DOKU
16.__.0880
Revisionsunterlagen
1,00
Ea