Baumeisterarbeiten
Stagl Alexandra u. Christoph
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bis
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Angaben zum Bauvorhaben 1. Bauvorhaben / Grundstückslage Frau Alexandra und Herr Christoph Stagl beabsichtigen ein Einfamilien- Wohnhaus mit Hanggarage als Ersatzbau für das besteh. Einfamilien-Wohnhaus in 83684 Tegernsee, Perronstraße 23 auf Fl.NR. 593/2 der Gemarkung Tegernsee zu errichten. Das Grundstück wird von der Schwaighofstraße (B307) über die Perronstraße erschlossen. Die Perronstraße ist vor dem Baugrundstück eine Privatstraße, auf der die Zufahrt nur bis zur südlichen Grundstücksgrenze / bis zu der bestehenden Garage möglich ist. Eine Nutzung der Perronstraße über dies hinaus ist nicht gestattet. Das Baugrundstück mit Südwesthanglage weist von Norden nach Süden einen Höhenunterschied von ca. 13-14 m auf. Hangfuß an Südwestecke ca. 745,0 m ü. NN, OK. Gelände Nordostecke 747,50 ü. NN. Entlang der östlichen Grundstücksgrenze verläuft der nicht ausgebaute Wildbach 'Rottacher Wiesengraben' (ein Gewässer 3. Ordnung). Die geplanten Fußbodenebenen für: OK Einfahrt Hanggarage 746,68 m ü. NN. OK. FFB. Hanggarage  749,07 m ü. NN. OK. FFB. Kellergeschoss  752,24 m ü. NN. OK. FFB. Erdgeschoss  755,22 m ü. NN. Bedingt durch die Hanglage können die Arbeiten nur in Teilabschnitten ausgeführt werden. Die gesamte Baustelleneinrichtung ist über die gesamte Ausführungszeit vorzuhalten, zu betreiben und zu betreuen. 2. Verkehrsverhältnisse, vorhandene Zufahrts-, Lager- und Arbeitsplätze 2.1 Die Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle sind aufgrund des Platzmangels als extrem schwierig einzustufen. Für die Zufahrtsstraßen geltende Tonagenbegrenzungen sind zu beachten. Zur Befahrung mit höheren Tonagenlasten sind die Genehmigungen bei Beauftragung vom AN einzuholen. Verkehrs- und Sicherungsmaßnahmen auf den Zufahrtsstraßen und Stichstraße obliegen dem AN und sind eigenverantwortlich mit den Behörden abzustimmen. 2.2 Die Sauberhaltung der Straßen und Zufahrten obliegt dem AN. Verschmutzungen sind umgehend zu beseitigen. Schutzmaßnahmen sind zu treffen für Randsteine/Zäune/Grenzsteine etc. 2.3 Die Stellplatzsituation vor Ort ist extrem stark eingeschränkt. Das Abstellen von Fahrzeugen ist ausschließlich auf ausgewiesenen und ordnungsgemäßen Parkflächen zulässig. Auf die Belange der Anwohner ist besondere Rücksicht zu nehmen. Unzulässiges Parken ist strikt zu vermeiden. 3. Angaben zur Ausführung 3.1 Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen im Wesentlichen die Baumeisterarbeiten für die geplante Baumaßnahme (Tiefbau-, Beton-, Maurerarbeiten). 3.2 Die gesamte Baustelleneinrichtung ist über die gesamte Ausführungszeit vorzuhalten, zu betreiben und wieder zu beseitigen. 3.3 Anschlüsse für Wasser und Strom sowie Abwasser sind vom AN zu beantragen, einzurichten, vorzuhalten und wieder abzubauen. 3.4 Die Beseitigung von Abwasser und Abfällen ist vom AN mit den Behörden abzustimmen. 3.5 Die Flächen der Baustelle sind vom AN für die Durchführung der Baumaßnahme nutzbar. Anderweitig zu nutzende Flächen außerhalb der Baustelle (z. B. für die Baustelleneinrichtung usw.) hat der AN eigenständig und auf eigene Kosten zu organisieren und anzumieten (inkl. aller Nebenkosten, Gebühren usw.). Die Kosten werden in der Position "Baustelleneinrichtung" vergütet bzw. sind in den EP der folgenden Positionen einzurechnen. 3.6 Lager- und Arbeitsplätze sind entsprechend der räumlichen Lage nur stark eingeschränkt bzw. nicht vorhanden. 3.7 Die Organisation der Lager- und Arbeitsplätze auf dem Baugrundstück sind mit der Bauüberwachung des AG abzustimmen. 3.8 Auf dem Baugrundstück sind Zugänge und Flächen außerhalb des Baukörpers, für Versorgungswege und Baustelleneinrichtung vom AN herzustellen, zu unterhalten und wieder zu beseitigen. Die Kosten sind in die EP der Baustelleneinrichtung einzukalkulieren. 3.9 Die Baustelle ist stets sauber zu halten. Das Beseitigen aller Verunreinigungen wie Abfälle und Bauschutt, die von den Arbeiten des AN herrühren, ist laut Ziffer 4.1.11 VOB Teil C, DIN 18299 Sache des AN (Nebenleistung). Unterbleibt die Erfüllung der Vertragsnebenleistung "Beseitigen von Verunreinigungen, die von den Arbeiten des AN herrühren" oder wird sie unzureichend durchgeführt, was einer Nichterfüllung des Vertrages entspricht, so ist der AG bei einmaliger schriftlicher angemessener Fristsetzung berechtigt, diese Nebenleistungen selbst oder durch Dritte zu Lasten des AN durchführen zu lassen. 3.10 Die Arbeiten sind im Rahmen des vorgegebenen Termins auszuführen. Der AN sichert zu, dass durch entsprechenden Personal- und Geräteeinsatz (u. a. Bereitstellung von Ersatzgeräten) die festgelegten Termine eingehalten werden. Mehrungen, Ausfallzeiten bzw. besondere Maßnahmen für Schlechtwettertage sind einzukalkulieren. Es ist in jedem Falle eine 5-Tage-Arbeitswoche anzunehmen. Über eventuelle Auflagen der Stadt Tegernsee z. B. zur Einhaltung von Ruhezeiten, hat sich der AN vorab zu informieren. Evtl. einzuhaltende Ruhezeiten sind in den Arbeitsablauf einzuplanen und können weder der Bauzeit angerechnet noch vergütet werden. Ausnahmeregelungen sind selbständig mit den Behörden zu vereinbaren. Der AN hat sich auf die zeitlichen Gegebenheiten einzustellen. Die Auflagen des Gewerbeaufsichtsamtes sowie der entsprechenden Gesetze zur Einhaltung der maximalen täglichen Arbeitsstunden pro Arbeitnehmer sind zu beachten. 3.11 Vor Beginn der Arbeiten ist durch den AN eine Gefährdungs- und Belastungsanalyse gemäß Vordrucke der BBG durchzuführen. Die Arbeiten haben nach den einschlägigen technischen Baubestimmungen unter Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften zu erfolgen. 3.12 Eine Beweissicherung der angrenzenden und umliegenden Gebäude und Straßen wird vom AG durchgeführt. 4. Arbeitsablauf Bedingt durch die Hanglage können die Arbeiten nur in Teilabschnitten ausgeführt werden (Erd-, Kanal-, Mauerwerks- und Betonarbeiten). 5. Geplanter Terminablauf Baubeginn:     ca. 36. KW 2026 Beginn Rohbauarbeiten:    ca. 40. KW 2026 Fertigstellung Rohbau:    ca. 15. KW 2027 6. Örtliche Besichtigung Der Bieter ist verpflichtet, die örtlichen Gegebenheiten zu besichtigen, welche der Bieter mit Unterschrift auf dem Kostenangebot bestätigt. Nachforderungen, die mit fehlender Ortskenntnis begründet werden, sind ausgeschlossen. 7. Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen zwingend mit vorzulegen: Schriftliche Bestätigung des Bieters, dass er sich von den örtlichen Gegebenheiten der Baustelle, des Umfeldes usw. durch Ortsbesichtigung in Kenntnis gesetzt hat. 7.1 In Erweiterung der Allgemeinen Angaben gelten die folgenden Allgemeinen Vertragsbedingungen Zusätzliche und Besondere Vertragsbedingungen Technische Vorbemerkungen
Allgemeine Angaben zum Bauvorhaben
Allgemeine Vertragsbedingungen 1.  Vertragsbestandteile Dem Leistungsverzeichnis zum Angebot, Abrechnung und Ausführung der Arbeiten liegen zugrunde: 1.1 Auflistung der beiliegenden Pläne und schriftlichen Unterlagen. 1.2 Das Leistungsverzeichnis mit allen Vertragsbedingungen. 1.3 Die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen DIN 1961. 1.4 Die Vorschriften der VOB/C in der zum Zeitpunkt der Abnahme geltenden Fassung, deren Abrechnungsbestimmungen, jedoch in der bei Unterzeichnung dieses Vertrages geltenden Fassung. 1.5 Die anerkannten Regeln der Technik, sämtliche DIN-Normen, alle sonstigen gültigen technischen Vorschriften und Auflagen der in der Bundesrepublik Deutschland allgemein anerkannten Fach-, Sicherheits- und Aufsichtsbehörden sowie Gütegemeinschaften, jeweils in der zum Zeitpunkt der Abnahme der Vertragsleistung geltenden Fassung. 1.6 Verkaufs- und Lieferungsbedingungen des Auftragnehmers, die dem Angebot beigefügt sind, gelten nur soweit als verbindlich, als sie bei der Auftragserteilung ausdrücklich schriftlich anerkannt werden. 1.7 Mündliche, telefonische und telegrafische Mitteilungen oder Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung um rechtsverbindlich zu werden. 2.  Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmers Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat er unverzüglich vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen. 3. Unzulässige Wettbewerbsbeschränkung Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist. 4. Angebot und Vergabe: 4.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. 4.2 Das Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. 4.3 Eine selbstgefertigte Kopie oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig. Die vorgegebene Langfassung des Leistungsverzeichnisses ist allein verbindlich. 4.4 Das Leistungsverzeichnis gilt als Angebot und ist an dafür vorgesehener Stelle durch rechtsverbindliche Unterschrift des Anbieters anzuerkennen. 4.5 Alle Preise sind in Euro mit höchstens zwei Nachkommastellen anzugeben. Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen. Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die - ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden und - an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt. 4.6 Glaubt der Anbieter, dass zur vollständigen Herstellung der geforderten Leistung, Arbeiten oder Lieferungen erforderlich sind, welche nach seiner Ansicht aus den Zeichnungen und dem Leistungsbeschrieb nicht ersichtlich sind, so hat er dies in einem Zusatzangebot mit Begründung mitzuteilen. 4.7 Der Anbieter hat in gesonderter Anlage zum Angebot aufzuführen, welche bauseitigen Arbeiten oder Lieferungen er zur Herstellung seiner eigenen Leistung voraussetzt (sofern sie nicht schon in dafür aufgeführten Nebenleistungen des Unternehmers enthalten sind). 4.8 Die Abgabe der Angebote erfolgt für den Auftraggeber kostenlos. Der Auftraggeber behält sich freie Wahl unter den Angeboten vor, ohne an das billigste gebunden zu sein. Mit der Abgabe des Angebotes erklärt der Unternehmer, dass er über die Preisberechnung mit konkurrierenden Firmen keine Preisabsprache oder Vereinbarung getroffen hat. Für den Fall, dass sich diese Erklärung als unrichtig herausstellt, steht es dem Bauherrn frei, sofort vom Vertrag zurückzutreten. 4.9 Der Anbieter bleibt an sein Angebot 24 Werktage ab Einreichungsdatum gebunden. 4.10. Nach Vergabe der Arbeiten sind Lohn- oder Materialpreiserhöhungen der angebotenen Leistung auf die Dauer der Bauzeit einzukalkulieren, mind. jedoch auf die Dauer eines Jahres ab Vertragsabschluss. 5. Nebenangebote 5.1 Nebenangebote müssen die geforderten Mindestanforderungen erfüllen. Im Übrigen müssen sie im Vergleich zur Leistungsbeschreibung qualitativ und quantitativ gleichwert sein. Die Erfüllung der Mindestanforderungen bzw. die Gleichwertigkeit ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen. 5.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten. Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Bauleistung erforderlich sind. Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen oder in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen. 5.3 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme). 5.4 Nebenangebote, die den Nummern 5.1 bis 5.3 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausgeschlossen. 6. Bietergemeinschaften Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte / mit Siegel versehene Erklärung abzugeben. 7. Nachunternehmen Beabsichtigt der Bieter Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen zu lassen, muss er in seinem Angebot Art und Umfang der durch Nachunternehmen auszuführenden Leistungen angeben und auf Verlangen die vorgesehenen Nachunternehmen benennen. 8. Zusätzliche Ergänzungen zu VOB Teil B zu § 2. Vergütungen: Soweit die ermittelte Leistung nach Aufmaß vergütet wird, gelten die vereinbarten Einheitspreise auch dann, wenn die Massen um nicht mehr als 10 % von dem im Auftrag vorgesehenen Umfang abweichen. Das gleiche gilt entsprechend, wenn vorhergesehene Lieferungen nach Auftragserteilung ganz oder teilweise wegfallen. Bei der Vergabe als Pauschalauftrag sind die zugrundeliegenden Massen vor Auftragserteilung vom Auftragnehmer zu überprüfen und anzuerkennen. Mit Annahme des Auftrages erkennt er sie als für sich verbindlich an. Rechenfehler oder sonstige Irrtümer bei der Preisermittlung begründen keine Änderung des Pauschalpreises. Zusatz- und Nachtragspositionen dürfen nur nach dem vorher eingereichten und genehmigten Nachtragsangebot, Einzel- bzw. Pauschalpreisen abgerechnet werden. zu § 4. Ausführungen: Ohne Zustimmung des Auftraggebers ist die Weitergabe des dem Auftragnehmers erteilten Auftrages an Nachunternehmer nicht gestattet. Der Auftragnehmer muss bei genehmigter Vergabe solcher Leistungen an Nachunternehmer diese ebenfalls auf die für den Auftragnehmer gültigen Vertragsbedingungen festlegen. Der Auftragnehmer bleibt in jedem Falle dem Auftraggeber allein verantwortlich. zu § 5. Ausführungsfristen: Ausführungsfristen bzw. Montagetermine sind auf der Titelseite angegeben und werden im Bauvertrag besonders vereinbart. zu § 7. Verteilung der Gefahr: Für das Bauvorhaben wird vom Auftraggeber eine Bauleistungsversicherung gegen unvorhersehbare Beschädigungen oder Zerstörungen an eingebauten Bauteilen und Bauleistungen abgeschlossen. Der Versicherungsschutz umfasst das schlüsselfertige Bauobjekt. Die anteilmäßige Prämie beträgt 0,30 % der Auftragssumme. Diese wird dem Auftragnehmer bei der Schlussrechnung angelastet und abgezogen. Die Selbstbeteiligung des jeweiligen Schadens von 250,-- ı muss vom Vertragspartner getragen werden, der den Schaden zu vertreten hat. zu § 11. Vertragsstrafe: 11.1 Kommt es zu einer durch den AN schuldhaft verursachten Überschreitung einer Vertragsfrist, kann der AG eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,2% der Brutto-Schlussrechnungssumme pro Werk-tag geltend machen. Betrifft die Überschreitung nur einen abgrenzbaren Teil der Leistung, der die Fertigstellung/Inbetriebnahme des geschuldeten Werks nicht beeinträchtigt, so berechnet sich die Vertragsstrafe nur nach dem Wert dieser Teilleistung. Die Vertragsstrafe, die für den einzelnen, konkreten Werktag zu bezahlen ist, beträgt höchstens 0,2% der Brutto- Schlussrechnungssumme. Dies gilt auch dann, wenn der AN mehrere Vertragstermine schuldhaft überschritten hat. In diesem Fall werden also die an die schuldhafte Überschreitung der einzelnen Vertragstermine geknüpften Vertragsstrafen nicht addiert. Es bleibt vielmehr bei der vom AN zu bezahlenden Vertragsstrafe in Höhe von 0,2% der Brutto- Schlussrechnungssumme. 11.2 Die nach 11.1 anfallende Vertragsstrafe ist der Höhe nach - unabhängig von der Dauer der Fristüberschreitung - auf höchstens 5% der Brutto-Schlussrechnungssumme begrenzt. zu § 12. Abnahme: Für die Abnahme gilt § 12 VOB/B, jedoch mit Ausnahme von Ziffer 5. Eine Abnahme erfolgt also nicht stillschweigend durch die Unterlassung des Verlangens nach Abnahme oder dadurch, dass die Bauherrschaft die Leistung oder einen Teil der Leistung des Auftragnehmers in Nutzung nimmt. Eine Abnahme erfolgt förmlich und zwar gemeinsam mit Auftragnehmer, Auftraggeber und örtlicher Bauleitung. Von der Abnahme ist ein schriftliches Protokoll anzufertigen. zu § 13. Gewährleistung: Für die Gewährleistung des Auftragnehmers gilt VOB/B § 13, jedoch beträgt die Verjährungsfrist in Abänderung von Satz 4 generell 5 Jahre, sofern im Bauvertrag nichts anderes vereinbart. Der Auftragnehmer kann die Gewährleistungsansprüche auf Dritte übertragen. zu § 14. Abrechnung: Sind in den Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis bzw. werden im Bauvertrag keine anderen Aufmaßgrundsätze festgelegt, erfolgt das Aufmaß und Abrechnung nach der VOB. Der Auftragnehmer hat Aufmaß und Abrechnungszeichnungen in 3-facher Fertigung über alle von ihm ausgeführten Bauleistungen anzufertigen u. als Beilage zu jeder Rechnung über die Bauleitung einzureichen. Alle in der Rechnung erscheinenden Stückzahlen, Maße und Massen müssen in Übereinstimmung mit dem Auftragsmaß in prüfbarer Form enthalten sein. Als Unterlagen können ggf. die Zeichnungen d. Architekten u. Ingenieure verwendet werden. Der Nachweis der ausgeführten Leistungen ist in jedem Falle Sache des Auftragnehmers. zu § 16. Zahlungen: Abschlags-, Tagelohn- und Schlussrechnungen sind mit dem Leistungsnachweis in 3-facher Ausfertigung über die Bauleitung einzureichen. Abschlagszahlungen, auf a-Conto-Forderungen und Zwischenrechnungen werden zu 90 % des Wertes inkl. MwSt. der geleisteten Arbeit gemäß § 16 Ziffer 3 bezahlt. Schlussrechnungen können erst nach Abschluss des gesamten Auftrages gestellt werden. Die Zahlungsmodalitäten werden im Auftragsfall vertraglich vereinbart. Umsatzsteueränderung: Es gilt der jeweils gesetzliche Umsatzsteuersatz als vereinbart. Sofern sich während der Bauzeit die Höhe des Umsatzsteuersatzes ändert, sind vom Auftragnehmer für die bis zum Zeitpunkt der Umsatzsteueränderung in sich abgeschlossenen Teilleistungen mit dem alten Umsatzsteuersatz abzurechnen. zu § 17. Sicherheitsleistungen: Die Parteien vereinbaren eine Sicherheitsleistung in Höhe von 5% der Brutto-Schlussrechnungssumme für die Dauer der Gewährleistungsfrist. Für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung wird eine Sicherheit in Höhe von 5% der Brutto-Auftrags-Summe vereinbart. Der AN ist berechtigt, den Sicherheitseinbehalt durch Stellung einer schriftlichen, unbedingten, unbefristeten, unwiderruflichen und selbstschuldnerischen Bürgschaft eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers abzulösen. Im Übrigen gilt § 17 Ziff. 2 VOB/B. Die Bürgschaften gehen zu Lasten des AN. zu § 18. Streitigkeiten: Erfüllungsort für die Bauleistung ist die Baustelle. Streitigkeiten entscheiden die ordentlichen Gerichte. Gerichtsstand ist der Sitz des AG, bzw. gem. vertraglicher Vereinbarung. 9.  Verbrauchskosten: 9.1 Allen Auftragnehmern werden Strom- und Wasserverbrauchskosten, sowie die Kosten für Bauschuttabfuhr einschl. Kippgebühr gemäß nachfolgender Aufschlüsselung berechnet. Kostenverteilung für              Strom       Wasser     Bauschutt Putzarbeiten      1,0 %        0,5 %        1,0 % Zimmermannsarbeiten       0,5 %        -          0,5 % Dachdeckerarbeiten                0,3 %        -          0,5 % Spenglerarbeiten                    0,3 %          - 0,3 % Heizungsinstallation             0,7 %        0,3 %        0,5 % Sanitärinstallation            0,7 %         0,3 %        0,5 % Lüftungsinstallation     0,5 %         -       0,5 % Elektroinstallation                 0,5 %       0,1 %       0,5 % Schreiner-/Glaserarb. (Innenausb.)      0,5 %       -       0,3 % Innentüren - Fertigelemente     0,3 %         -           0,5 % Estricharbeiten      0,8 %      0,7 %            1,0 % Fliesenarbeiten                   0,7 %         0,3 %         1,0 % Natursteinarbeiten              0,7 %       0,3 %        0,5 % Trockenputzarbeiten               0,7 %        0,3 %        0,7 % Malerarbeiten                      0,5 %      0,3 %       0,4 % Rollladenarbeiten/Tore     0,3 %         -              0,2 % Schmiedearbeiten                    0,5 %        -         0,2 % Bodenbelagsarbeiten Teppich      0,5 %        -              0,5 % Bodenbelagsarbeiten Parkett       0,5 %        -       0,5 % Garten-, Landschaftsarbeiten    0,7 %       0,3 %           - Tiefbauarbeiten      0,5 %       -          - Aufzugsbau      0,5 %       -          - Für nicht aufgelistete Gewerke werden die Verbrauchskosten mit dem jeweiligen Unternehmer in den Vertragsverhandlungen festgelegt. 9.2 Vom Punkt 9.1 befreit werden nur Auftragnehmer, die unter Absprache mit dem Hauptunternehmer, eigene Zwischenzähler montieren. Die Zähleranfangs- u. Endstände sind in Anwesenheit des Hauptunternehmers abzulesen. Die Ablesetermine hat jeder Auftragnehmer mit dem Hauptunternehmer selbst zu vereinbaren. 9.3 Für die Bauschuttabfuhr, einschl. Kippgebühr, wird wie im Punkt 9.1 verfahren, sofern nicht eine eigene Bauschuttentsorgung erfolgt u. nachgewiesen wird. Zur Bauschuttbeseitigung werden hierfür vom Hauptunternehmer Container aufgestellt u. geleert, bzw. vom Hauptunternehmer ein Schuttzwischenlagerplatz zugeteilt, welcher dann vom Hauptunternehmer entsorgt wird. 9.4 Der Auftragnehmer ist verpflichtet in Abständen von längstens 3 Tagen seinen Bauschutt besenrein, aus u. um das Gebäude zu räumen u. zum Container, bzw. Schuttzwischenlagerplatz zu transportieren. Werkstoffe, wie sämtl. Metalle, Karton, Papier oder chemisch verunreinigte Behältnisse (Lack u. Farbeimer) sind vom Auftragnehmer eigenverantwortlich, über die von den Kommunen zur Verfügung gestellten Einrichtungen, zu entsorgen. 9.5 Kommt der Auftragnehmer der Verpflichtung der Baureinigung u. Schuttentsorgung, wie unter Punkt 9.4 beschrieben, nicht nach, und nimmt er trotz schriftlicher Aufforderung u. Terminsetzung das gesetzlich geregelte Nachbesserungsrecht nicht wahr, wird im hierfür ein Anteil von 1 % der Auftragssumme von der Schlussrechnung in Abzug gebracht. 10.  Leistungsumfang: Zweifel über Art, Umfang und Ausführung der Leistung sind vor Angebotsabgabe zu klären. Dem Angebot und allen Leistungen liegen die Eingabe-, Werk- und Detailpläne, die im Architekturbüro nach vorheriger Terminvereinbarung eingesehen werden können, zugrunde. Treten Unklarheiten bezüglich der Ausführung auf, so hat er sich durch Rücksprache mit dem Büro KPW Architekten vor Ausfüllung der betreffenden Position im Leistungsverzeichnis, Klarheit zu verschaffen. Der Anbieter hat sich an Ort und Stelle über die Lage, der Zu- und Abfahrtswege, sowie der Transport, Lager- und Unterkunftsmöglichkeit auf der Baustelle zu unterrichten, welche der Bieter mit Unterschrift auf dem Kostenangebot bestätigt. Nachforderungen, die mit fehlender Ortskenntnis begründet werden, sind ausgeschlossen. Alle Massen und Abmessungen sind vor Ausführung durch den Auftragnehmer verantwortlich festzustellen. Vor Inangriffnahme der Arbeiten hat der Auftragnehmer alle Pläne auf Maßrichtigkeit zu prüfen. Etwaige Maßfehler berechtigen ihn deshalb nicht zu Schadenersatzforderungen. 11.  Anerkenntnis: Mit seiner Unterschrift unter die Allgemeinen Vertragsbestimmungen erkennt der Auftragnehmer an, dass die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen Regelungen Vertragsbestandteil werden und dass eigene Vertragsbestimmungen des Auftragnehmers keine Gültigkeit haben und zwar auch dann nicht wenn in dem Angebot des Auftragnehmers oder sonstigen Schriftstücken auf sie Bezug genommen wird. ________________________________ ____________________________________ Ort, Datum                         Der Auftragnehmer Der Unternehmer ist Mitglied der   ____________________________ Berufsgenossenschaft mit Sitz in   ____________________________ Nummer der Mitgliedskarte            ____________________________
Allgemeine Vertragsbedingungen
Besondere Vertragsbedingungen 1. Objekt-/Bauüberwachung 1.1 Die übergeordnete Objekt-, Bauüberwachung obliegt dem hierfür beauftragten Ingenieur-/Architekturbüro. Der Architekt übt als Bevollmächtigter des Auftraggebers das Hausrecht auf der Baustelle aus. Anordnungen Dritter dürfen nicht befolgt werden. 1.2 Bauleitung/Bauüberwachung vom AN Der AN ist alleine für die Ausführung und ordnungsgemäße Erfüllung seiner Leistungen verantwortlich. Er nimmt alle Bauleitungsaufgaben bzw. Bauüberwachungsfunktionen für seine Leistungen wahr. Der AN hat zur ständigen Leitung der Arbeiten einen zuverlässigen, technisch gebildeten und praktisch erprobten, verantwortlichen Bauleiter abzuordnen und vor Baubeginn dem Auftraggeber schriftlich zu benennen. Der Bauleiter muss bevollmächtigt sein, im Verkehr mit dem Auftraggeber den AN an der Durchführung des Vertrags zu vertreten, so dass seine Handlungen und Unterlassungen in dieser Beziehung den Auftragnehmer verpflichten. Der Auftragnehmer hat täglich Bautagebuchberichte zu liefern, die alle Angaben enthalten müssen, die für die Ausführung und Abrechnung der Leistung von Bedeutung sein können. Von allen wichtigen Maßnahmen und Ereignissen im Baubereich ist der Auftraggeber rechtzeitig in Kenntnis zu setzen; insbesondere hat der AN Bauunfälle, bei denen Personen oder Sachschäden entstanden sind, Leitungsbeschädigungen, Beschwerden und Hinweise von Anliegern, Schäden an Nachbargrundstücken und -gebäuden, und sonstige Ereignisse unverzüglich mitzuteilen. Er hat eine mündliche Mitteilung innerhalb von zwei Werktagen schriftlich zu bestätigen. 1.3 Auftragnehmer, Projektverantwortlicher, Bauleitung, Vorarbeiter Die Auftragnehmer, Projektverantwortlicher, Bauleitung, Bauführung sowie der Vorarbeiter müssen der deutschen Sprache fließend sprechend mächtig sein und bei Ausführung der beauftragten Leistung ständig vor Ort sein. Dieses gilt ebenfalls für, vom Auftragnehmer, eingesetzte Nachunternehmer. 2. Baustelleneinrichtung - Baustellenmitbenützung 2.1 Verkehrsverhältnisse, vorhandene Zufahrtswege, Lager - Arbeitsplätze Die Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle sind aufgrund des Platzmangels als extrem schwierig einzustufen. Lager- und Arbeitsplätze in der angrenzenden Umgebung sind vom AN unter Berücksichtigung der lokalen polizeilichen und ordnungsrechtlichen Bestimmung zu beschaffen. Die Kosten hierfür sind in der Baustelleneinrichtung einzurechnen. Sowohl die Organisation der Lager- und Arbeitsplätze auf dem Baugrundstück als auch in der angrenzenden Umgebung sowie die Regelung der Zufahrt zur Baustelle über vorhandene Zufahrtswege sind mit der Objekt-/Bauüberwachung des AG abzustimmen (Baustelleneinrichtungsplan). Baustellenunterkünfte, Wohncontainer u. ä. sind für die Baumaßnahme nicht zugelassen. 2.2 Sofern für Baustelleneinrichtung keine gesonderten Positionen ausgeschrieben sind, sind die Kosten für Baustelleneinrichtung in die Einheitspreise einzukalkulieren. 2.3 Anschlüsse für Wasser und Strom sowie Abwasser sind für die Ausbaugewerke vorhanden. Die Verteilung auf der Baustelle sowie notwendige Verlegungen und/oder Umbauten sind Sache des AN. Die Verrechnung der Verbrauchskosten erfolgt gemäß dem beigefügten Kostenverteilungsschlüssel. 2.4 Die Bereitstellung der sanitären Einrichtungen erfolgt für die Ausbaugewerke bauseits. 2.5 Der Transport der Materialien an die jeweiligen Einbauorte obliegt dem AN. Hier sind in jedem Falle erschwerte Bedingungen mit ggf. notwendigen Zwischentransporten mit Kleingeräten oder per Hand einzukalkulieren. Evtl. vom AN einzusetzende Lastenaufzüge sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und entsprechend den UVV und in Abstimmung mit dem SiGeKo aufzustellen und zu betreiben. Der Einsatz der bauseitigen Kräne, falls zum Ausführungszeitpunkt noch vorhanden, ist Sache des AN und von diesem mit dem Rohbauunternehmer eigenverantwortlich abzustimmen. 3. Verhalten auf der Baustelle 3.1 Der AN ist dafür verantwortlich, dass sämtliche Bestimmungen der Berufsgenossenschaft sowie die Anordnungen der Polizei, Behörden und der zuständigen SiGe-Koordination eingehalten werden. Alle vom AN auf der Baustelle verwendeten Arbeitsmittel (Werkzeuge, Hebezeuge, Steighilfen etc.) müssen in einem einwandfreien und geprüften Zustand sein. Der AN dokumentiert dies mit Prüflisten und Prüfplaketten die auf erstmaliges Verlangen des AG zur Einsicht auszuhändigen sind. 3.2 Die Baustellen- und Brandschutzordnung ist zu beachten. 3.3 Sämtliche Forderungen und Auflagen zum Arbeitsschutz und zur Unfallverhütung, insbesondere der VBG 109 und UVV sind zu erfüllen. 3.4 Umweltschutz Die Arbeiten sind so durchzuführen, dass eine Beeinträchtigung der Umwelt vermieden wird. Die geltenden Unfallverhütungsvorschriften sind zu beachten. Der AN übernimmt für seine Arbeiten alle gesetzlichen Verpflichtungen im Rahmen des Umweltschutzes, insbesondere bezüglich des Lärmschutzes. Es sind für die Durchführung seiner Leistungen nur solche Geräte und Maschinen einzusetzen, die dem neuesten Stand der Lärmschutztechnik entsprechen. 4. Terminablauf Die Arbeiten sind im Rahmen der vorgegebenen Ausführungsfristen auszuführen. 5. Materialökologische Vorgaben 5.1 Allgemeine Anforderungen an die Materialwahl Es dürfen keine Baukonstruktionen und -materialien verwendet werden, die gesundheits- und/oder umweltunverträgliche Stoffe enthalten bzw. abgeben können. Zur Umsetzung dieser Ziele müssen für die ausgewählten Baustoffe Angaben zur Zusammen-setzung, zu Inhaltsstoffen und deren Konzentration gemacht werden. Der AN hat für die in der Leistungsbeschreibung benannten Baustoffe alle Nachweise über Inhaltsstoffe beizubringen. Werden Produkte verbaut die nicht den geforderten Anforderungen genügen oder nicht durch den AG oder die Bauleitung freigegeben wurden, so werden diese auf Kosten des AN entfernt. Für anfallende Schäden haftet der AN. Die geforderten Leistungen für die Produktdeklarationen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. 5.2 Negativliste nach toxikologischen Kriterien (gesundheitsgefährdend) Zu beachten ist im Besonderen die folgende Negativliste mit Produktion oder Materialien, deren Verwendung im Hinblick auf ein gesundes Umfeld für die Nutzer verboten oder auf Ausnahmen beschränkt ist. Ihr Einsatz muss im Einzelfall vom Auftraggeber genehmigt werden. Die Anforderungen an den Gebäudebetrieb sind darüber hinaus zu beachten. Problematische Stoffe und Materialien Formaldehyd bei kleinflächigem Einsatz von Holzwerkstoffen: Verwendung von Holzwerkstoffen mit E1-Klassifizierung oder emissionsärmere Holzwerkstoffe (entsprechend der DIBt-Richtlinie 100) bei großflächigem Einsatz von Holzwerkstoffen: nur formaldehydarme bzw. -freie Holzwerkstoffe (Klassifizierung RAL-UZ 76 bzw. RAL-UZ 38) Nachweis des Herstellers über die Einhaltung des Richtwerts für Formaldehyd bei Baustoffen und Möbeln vor Zuschlagserteilung. Cadmium-, chrom-, asbest- und bleihaltige Produkte Verzicht auf Cadmium-, chrom-, asbest- und bleihaltige Produkte bei Farben, Anstrichen, Dämmstoffen und anderen Produkten. Holzschutzmittel Kein Einsatz von chemischen Holzschutzmitteln in Innenräumen. Es ist allenfalls ein Bläueschutz für Nadelhölzer tolerierbar. Verwendung von chemischen Holzschutzmitteln nur im zwingend vorgeschriebenen Rahmen (DIN 68800) - für nichttragende Holzbauteile mit dem RAL-Prüfzeichen der Gütegemeinschaft Holzschutzmittel e. V. bzw. für tragende Holzbauteile mit dem Prüfzeichen des Instituts für Bautechnik. Lösemittel Verzicht auf lösemittelhaltige Baustoffe im Innenbereich (z. B. Haftgrund, Primer, Kleber, Farben, Lacke). Reduzierung der Lösemittelemission auf ein Minimum durch ausschließlichen Einsatz schadstofffreier bzw. -armer Produkte in Innenräumen. Lösemittelhaltige Produkte dürfen nur eingesetzt werden, wenn dies ausdrücklich verlangt wird. Chlorierte Kohlenwasserstoffe Keine Produkte mit chlorierten Kohlenwasserstoffen einsetzen. Künstliche Mineralfasern Beachtung der vorsorglichen Schutzmaßnahmen im Umgang mit Mineralwolle (TRGS 521, Empfehlung der Bauberufsgenossenschaften). Ausschließlich Verwendung von Produkten, die den Kriterien "Kanzerogenitätsindex Ki > 40" oder "Halbwertzeit < 40 Tage" und somit dem RAL-Gütezeichen für Produkte aus Mineralwolle entsprechen. Einbau gegenüber Innenräumen nur mit Abdichtung (z. B. Platten, Folien). Biozide Verzicht auf kennzeichnungspflichtige Fungizide, Insektizide, Bakterizide in Materialien und Produkte. 6. Stundenlohnarbeiten 6.1 Es gilt die VOB/B, § 15 Stundenlohnarbeiten sind nur nach schriftlicher Anforderung durch die Objektüberwachung auszuführen. Der Auftragnehmer hat über Stundenlohnarbeiten arbeitstäglich bis spätestens 9.00 Uhr des folgenden Werktages Stundenlohnzettel in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Diese müssen folgende Angaben enthalten: - fortlaufende Nummerierung - die genaue Bezeichnung des Ausführungsort innerhalb der Baustelle - die Art der Leistung - die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn- oder Gehaltsgruppe - genaue Angaben über verbrauchte Stoffe und verwendete Geräte (Gerätekenngrößen) Prozentuale Angaben bei den Verbrauchstoffen werden nicht anerkannt, und gem. VOB sind Mengennachweise zu erbringen. 7. Ausführung 7.1 Der Auftragnehmer hat sich vor Beginn seiner Arbeiten zu überzeugen, dass er seine Leistungen oder Lieferungen ohne Gefährdung von nachfolgenden Bauarbeiten ausführen bzw. einbringen kann. 7.2 Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass die Zusammenarbeit mit den anderen an der Baustelle tätigen Unternehmen reibungslos verläuft. Er ist verpflichtet, die Benutzung seiner Rüstungen, Anfahrtswege, Versorgungsleitungen usw. durch andere Unternehmer unentgeltlich zu gestatten, bzw. mit diesen nach vorheriger Vereinbarung direkt zu verrechnen. 7.3 Es ist die Pflicht des Auftragnehmers, sich vor Arbeitsbeginn mit allen in Frage kommenden Versorgungsbetrieben in Verbindung zu setzen und sich über die Lage etwaiger Leitungen zu unterrichten. Eine Absicherung der Kreuzungsstellen, Absperrungen der Leitungen und die Genehmigung der Leitungskreuzung ist rechtzeitig einzuholen. 7.4 Der Auftragnehmer hat alle Angaben, Lieferungen und Leistungen der Bauherrschaft oder Bauleitung, sowie vorher tätig gewordenen Auftragnehmern zu untersuchen, zu prüfen und die Bauherrschaft oder die Bauleitung vor Inangriffnahme oder Fortsetzung seiner Arbeiten auf Bedenken aufmerksam zu machen. 7.5 Der Auftragnehmer haftet für Mängel und Folgen aus dieser Handhabung oder Unterlassung, es sei denn, dass die Bauherrschaft oder die Bauleitung auf ihre Anordnung besteht. Ist der Auftragnehmer im Einzelfall zu einer fachlichen Prüfung nicht in der Lage, ist er verpflichtet die Bauherrschaft oder die Bauleitung hierauf schriftlich hinzuweisen, sonst bleibt seine Haftung bestehen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, diese Bedingungen auch Nachunternehmern aufzuerlegen. 7.6 Treten an der Baustelle nicht vorhersehbare Schwierigkeiten auf, so kann die Bauherrschaft oder die Bauleitung verlangen, dass entgegen dem Terminplan die Errichtung bestimmter Bauteile vorgezogen wird, ohne dass daraus der Auftragnehmer besondere Ansprüche herleiten kann. 8. Baustoffe 8.1 Für die Ausführung des Auftrages dürfen nur Baustoffe in 1. Qualität mit Güteschutzzeichen verwendet werden und müssen den Materialökologischen Vorgaben entsprechen. 8.2 Baustoff- und Materialprüfungszeugnisse sind auf Wunsch vorzulegen. Baustoffprüfungen werden von der Bauleitung angeordnet. Die Prüfungskosten gehen zu Lasten des AN. 8.3 Fehlerhafte Leistungen anderer Gewerke darf der Auftragnehmer mit seinen Leistungen nicht in Verbindung bringen oder überdecken (Abnahme des Untergrundes). 8.4 Auf Anordnung der Bauüberwachung hat der Unternehmer Materialproben und Muster zur Auswahl vorzulegen. Der Auftragnehmer hat auf der Baustelle solange Proben durchzuführen, bis sie vom AG gutgeheißen werden. Wird die vom Architekten gewünschte und besprochene Wirkung infolge unsachgemäßen Arbeitens oder aus Missverständnis des Auftragnehmers nicht erzielt, so ist eine Abänderung unentgeltlich vorzunehmen. 9. Leistungsumfang Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart, verstehen sich die Einheitspreise (Positionspreise) einschließlich Material mit Nebenwerkstoffen, Herstellung, Lieferung, anbringen (verlegen - versetzen), Transport zur Arbeits- und Verwendungsbaustelle, Vorhalten aller Geräte, Schalungen, Rüstung und sonstigen Hilfsmitteln einschl. der Nebenarbeiten, die zur vollständigen Fertigstellung der einzelnen Position erforderlich sind. 10. Übergabedokumentation Nachfolgend aufgeführte Unterlagen sind als Teil der Abnahme bereits zwei Wochen vorher an den Auftraggeber vollständig zu übergeben: - Gewährsbescheinigung: schriftliche Erklärung des Unternehmers über die ordnungsgemäße Erstellung der Leistung nach den anerkannten Regeln der Technik. - Fertigstellungsanzeige: schriftliche Mitteilung an den Bauherrn über die Fertigstellung des Bauvorhabens. - Bautagebuch: Kopien des Bautagebuches über die gesamte Bauzeit. - Nachunternehmerliste: vollständige Auflistung aller beteiligten Subunternehmer. - Zulassungsbescheide, Prüfzeugnisse bzw. Gütenachweise aller eingebauten Materialien. - Konstruktion: Protokolle der Bewehrungsabnahmen (Abnahmen durch den projektbeteiligten Statiker). - Bestandspläne - Wartungs- und Vorgangslisten: Der Auftragnehmer hat sämtliche für den Betrieb und die Instandhaltung erforderlichen Wartungs- und Vorgangslisten zu erstellen und dem Auftraggeber zu übergeben. Diese müssen alle relevanten Anlagen und Komponenten umfassen und die durchzuführenden Wartungsintervalle, Prüfschritte sowie Abläufe nachvollziehbar und vollständig dokumentieren. - Rückgabe der Baufeldübergabebestätigung mit der von der Bauleitung unterzeichneten Abnahme auf Unversehrtheit bzw. Wiederherstellung des Urzustandes der genutzten Flächen. - Entsorgungsnachweise (EVN), notwendige Begleitpapiere, erforderliche Nachweise usw. Vorlage in 2-facher Ausfertigung: 1x AG, 1x Bauakt
Besondere Vertragsbedingungen
1 Baustelleneinrichtung
1
Baustelleneinrichtung
Baustelleneinrichtung BESONDERER TEIL   -   Baustelleneinrichtung 1 Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage Der sachliche Geltungsbereich betrifft alle Bauleistungen - mit Ausnahme der Gewerke Gerüstbauarbeiten, Wasserhaltungsarbeiten, Schalungsarbeiten, Verbau- und Rammarbeiten -, die in der Regel nicht körperlich in das Bauvorhaben eingehen, aber zu seiner Herstellung erforderlich sind. Von den einschlägigen Normen sind besonders zu beachten: RSA - Richtlinien des Bundesministeriums für Verkehr für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen DIN EN 12352 - Anlagen zur Verkehrssteuerung; Warn- und Sicherheitsleuchten DIN EN 60 439-5 - Besondere Anforderungen an Niederspannungs- Schaltgerätekombinationen, die im Freien an öffentlich zugängigen Plätzen aufgestellt werden; Kabelverteilerschränke (KVS) in Energieversorgungsnetzen. Soweit vorhanden, sind in den Ländern auch Richtlinien für Ausführung und Abrechnung von Baustelleneinrichtungen zu beachten. Gleiches gilt für die vom GAEB ausgearbeiteten Richtlinien. Sie gelten nachrangig. 2 Stoffe, Bauteile Baustromverteiler müssen mindestens der Schutzart IP 43, die ggf. dazu gehörenden Messeinrichtungen IP 54 entsprechen. 3 Ausführung Auf Verlangen ist vor Einrichten der Baustelle ein Baustelleneinrichtungsplan zu erstellen und dem Auftraggeber zur Genehmigung vorzulegen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass etwaige Vermessungsarbeiten, insbesondere für Absteckung und Nachprüfung der Straßen-, Wege- und Baugrenzen, nicht behindert werden. Im Einrichtungsplan ist die Lagerung der Erdmassen mit zu berücksichtigen. Die für die Baustelleneinrichtung zu nutzenden Flächen, Lagerflächen, freizuhaltenden Flächen und dergleichen sind im Baustelleneinrichtungsplan unter Angabe des Verwendungszweckes anzulegen. Baustelleneinrichtung auf Grasnarbe oder Humus ist nicht gestattet. Die Kronen- und Wurzelbereiche von Bäumen sind - auch von Materiallagerungen freizuhalten. Die Einrichtung der Baustelle ist so vorzunehmen, dass die Ver- und Entsorgungsleitungen der Baumaßnahme rechtzeitig und ohne Behinderung verlegt werden können. Vorhandene Grenzsteine und Vermessungsmarkierungen sind mit Beginn der Arbeiten im Zuge der Baustelleneinrichtung bis zum Räumen der Baustelleneinrichtung zu sichern. Vor Beginn der Arbeiten hat sich der Auftragnehmer über den Verlauf von Leitungen, Kabeln usw. (unter- und überirdisch) zu informieren. Notwendige Umlegungen sind rechtzeitig vom Auftragnehmer zu beantragen. Baustellen- und endgültige Anschlüsse müssen grundsätzlich zugänglich bleiben und geschützt werden. Im Zweifel ist vom Auftragnehmer an den Auftraggeber ein Hinweis zu geben, erforderlichenfalls ist eine Festlegung zu treffen. Werden durch die Baustelleneinrichtung Rechte Dritter - insbesondere von Nachbarn - für die Dauer der Bauarbeiten oder vorübergehend und kurzfristig beeinträchtigt, ist der Bauherr oder die Bauleitung unverzüglich zu informieren. Das gilt auch im Zweifel über das Vorliegen von Rechten oder bei zu vermutenden Beeinträchtigungen bzw. bei Beschädigung vorhandener Bauwerke oder Bauteile. Die Standorte für folgende Baumaschinen und Geräte sind mit der Bauleitung des Auftraggebers oder in deren Ermangelung mit diesem selbst abzustimmen: - Krane und Krananlagen (außer Mobilkrane) - Mischeinrichtungen und Silos - Fördereinrichtungen und Aufzüge Bei Turmdrehkranen ist dazu die maximale Höhe, Ausladung und Abstützlast anzugeben. Das gilt auch, wenn ein noch nicht bestätigter Baustelleneinrichtungsplan vorliegt. Beim Abbau der Baustelleneinrichtung ist zu beachten: - Der Auftraggeber ist über den beabsichtigten Abbau der Baustelleneinrichtung oder von wesentlichen Teilen derselben zu informieren. - Nicht mehr benötigte Teile der Baustelleneinrichtung sind unverzüglich zu entfernen. - Nach Abbau der Baustelleneinrichtung sind das dafür benötigte Gelände bzw. die genutzten baulichen Anlagen und Gebäude in den ursprünglichen Zustand zu versetzen, falls nichts anderes vereinbart ist. 4 Preisinhalte Soweit nicht anders beschrieben, umfasst die Baustelleneinrichtung den Auf- und Abbau, den An- und Abtransport, sowie Herstellung, die Vorhaltung und Unter-haltung unter anderem von - Baustraßen, Gleisanlagen, befestigten Plätzen - Tagesunterkünften, Sanitäreinrichtungen und Baustofflagern - Ver- und Entsorgungseinrichtungen für Wasser, Abwasser, Strom, Gas, Wärmeenergie für eigene und Subunternehmerleistungen (der Verbrauch wird gesondert geregelt) - Baustellenbeleuchtung und Arbeitsplatzbeleuchtung - Winterbauschutzeinrichtungen - Vormontageplätzen, Arbeitsplätzen für technologische Einrichtungen, Baumaschinen und dergl. - Bauten (auch Baracken, Container) für Büros, sanitäre und soziale Zwecke - Bauzäunen, Absperrungen, Verkehrsleiteinrichtungen, Schutzwänden, Behelfsbrücken und -überdachungen, provisorischen Einhausungen. - Schutzvorrichtungen für bestehende Baulichkeiten oder die Umwelt - Bauaufzügen, Bautreppen, Rampen - Bauschuttsammel- bzw. Recyclinganlagen - Maßnahmen des Umwelt- und Gewässerschutzes Die Nutzung der Teile der Baustelleneinrichtung durch einzelne Auftragnehmer wird in den Besonderen Vertragsbedingungen bauvorhabenbezogen festgelegt. Baustraßen werden von allen am Bau Beteiligten für diese kostenfrei benutzt. Das Vorlegen eines Baustelleneinrichtungsplanes ist mit den Preisen abgegolten. Das gilt auch für den Fall, dass mehrere Pläne für unterschiedliche Bauphasen erforderlich sind. Statische und gründungstechnische Berechnungen für das Aufstellen von Kränen, Silos u. dgl. sind in den Preis einzurechnen. In den Preis einzurechnen sind die Gebühren im Zusammenhang mit der Baustelleneinrichtung, soweit sie nicht vom Auftraggeber zu tragen sind. Werden öffentliche Flächen über das vorgesehene Maß (zeitlich oder räumlich) auf Veranlassung des Auftragnehmers in Anspruch genommen, hat dieser die entsprechende Abstimmung mit den Behörden vorzunehmen (z.B. Sondernutzungserlaubnis nach StVO) und die erhöhten Gebühren zu tragen. Ist der Auftragnehmer mit der Verkehrssicherung der Baustelle beauftragt, so gehört dazu auch die laufende Kontrolle der Sicherungseinrichtungen. Die zeitlichen Abstände der Kontrollen richten sich nach den örtlichen Gegebenheiten.
Baustelleneinrichtung
1._. 1 Schnurgerüst Schnurgerüst rings um die gesamte Baugrube, standsicher verstrebt, aufstellen. Die durchgehend angeordneten Horizontalbohlen zum Einschneiden für den Geometer müssen absolut waagerecht und mindestens 1,00 m über Gelände angebracht werden. Es darf erst nach erfolgtem Anlegen sämtlicher Umfassungs- und tragender Zwischenwände im EG entfernt werden. Evtl. erforderliche Abnahmen durch die Baubehörde sind rechtzeitig vom Auftragnehmer zu beantragen.
1._. 1
Schnurgerüst
P
1,00
Psch
1._. 2 Gebäude einmessen Schnurgerüst durch ein zugelassenes Vermessungsbüro erstellen, lage- und höhenmäßig einmessen lassen und ausstellen einer Einmessbescheinigung mit Lageplan zur Vorlage beim Landratsamt.
1._. 2
Gebäude einmessen
1,00
Psch
1._. 3 Baustelleneinrichtung Antransport und betriebsfertiger Aufbau der Baumaschinen, Geräte, Werkzeuge, Bauhütten für Material und Personal zur ordnungsgemäßen und termingerechten Durchführung der vertraglichen Arbeiten. Herrichten und unterhalten der Lager- und Arbeitsflächen. Sicherungen und Absperrungen zu Straßen, fremden Grundstücken und Baugruben einschl. der erforderlichen Beleuchtung, sowie Unterhaltung bis Bauende. Herstellen der für den Material- und Bodentransport erforderlichen Zu- und Abfahrtswege auf der Baustelle. Der Baukran mit Führer ist für Zimmer-, Dachdeckungs- und Abdichtungsarbeiten zur Verfügung zu stellen. Die Abrechnung erfolgt direkt mit den betreffenden Unternehmern. Der Bauherr leistet hierfür keine gesonderte Vergütung. Vorhalten, Wiederabbau und Abtransport aller Einrichtungen und Anlagen, Räumung aller beanspruchten Flächen, Zufahrten und dergl. und wiederherstellen des ursprünglichen Zustandes.
1._. 3
Baustelleneinrichtung
1,00
Psch
1._. 4 Bautoilette Bautoilette (Chemietoilette, anschlussfrei) gemäß den Vorschriften der Bauberufsgenossenschaft und Arbeitsstättenrichtlinien aufstellen und vorhalten. Die Bautoilette ist ab Rohbaufertigstellung bis zur Bezugsfertigstellung des Bauvorhabens allen am Bau beteiligten Handwerkern zur Verfügung zu stellen. Wieder Abtransport, einschl. aller Nebenleistungen wie Miete, Reinigung (inkl. Chemikalien) in angemessenen Zeiträumen (mind. 1x wöchentlich) und dergl. Inkl. dem Herrichten, Auf- und Abbau eines geeigneten Unterbaues aus Holzdielen (ca.2m²) zum Aufstellen und sauberem Zugang zu den Toiletten. Vorhaltdauer ca. 11 Monate Abrechnungsbeginn ab Ende Rohbau.
1._. 4
Bautoilette
1,00
Psch
1._. 5 Bauwasserhauptanschluss Wasserversorgung der Baustelle, auch für Fremdfirmen nutzbar, herstellen, vorhalten, unterhalten, frostsicher verwahren und nach Fertigstellung des Bauwerks abbauen. Für die Sicherstellung der Frostsicherheit sind Heizbänder, frost-sichere Gründung der Leitungen sowie mit Betonringen vertiefte, wärmegedämmte und abdeckbare bzw. überirdische komplett eingehauste Entnahmestellen zu erstellen und zu unterhalten. Der Bauwasseranschluss ist beim zuständigen Wasserversorgungsunternehmen zu beantragen und mit demselben zu verrechnen. Herstellen der Zuleitung und Stellung der erforderlichen Zapfstellen in ausreichender Anzahl nach Angabe, mit provisorischer Leitung heranführen, einschl. Erdarbeiten vom öffentlichen Anschluss bis zum Schwerpunkt der Baustelleneinrichtung komplett herstellen, einschl. vor-halten, unterhalten und beseitigen nach Fertigstellung des Bauwerks. Der Unternehmer ist verpflichtet, allen Nachunter-nehmern die Anlage zur Verfügung zu stellen. Die Verbrauchskosten hat er mit diesen selbst zu verrechnen. Für die Nachfolgehandwerker erfolgt die Abrechnung nach den Angaben in den Vorbemerkungen.
1._. 5
Bauwasserhauptanschluss
1,00
Psch
1._. 6 Baustromanschluss Stromversorgung, Baustromanschluss mit Messsatz, auch für Fremdfirmen nutzbar, mit Anschlusskabel, Verteilerkasten mit Schloss, ausreichend abgesichert, mit provisorischer Leitung heranführen, einschl. Erdarbeiten vom öffentlichen Anschluss bis zum Schwerpunkt der Baustelleneinrichtung komplett herstellen, einschl. vorhalten, unterhalten und beseitigen nach Fertigstellung des Bauwerks. Die behördlichen Anträge für die Einrichtung und Beseitigung der Anlage sind ohne Mitwirkung des AG zu stellen. Für den Auf- und Abbau des Baustromanschlusses-Haupt- stromverteiler mit Licht und Drehstrom hat der Unternehmer zu sorgen und die Kosten zu tragen. Der Unternehmer ist verpflichtet, allen Nachfolgeunternehmern die Anlagen zur Verfügung zu stellen. Die Verbrauchskosten hat er mit diesen selbst zu verrechnen. Für die Nachfolgehandwerker erfolgt die Abrechnung nach den Angaben in den Vorbemerkungen.
1._. 6
Baustromanschluss
1,00
Psch
1._. 7 Baustromverteiler-Schrank Baustromverteiler-Schrank nach DIN 57612 und VDE 0612 _______________________________ Nachstehende Geräte in geeigneter IP-Ausführung Ausführung in geschlossenem Blechkasten verschließbar, darin eingebaut: 1 Drehstromzähler für Messung 1 Hauptsicherung als Griffsicherungslasttrenner 100 A, 3-polig 1 4-pol. Fehlerstromschutzschalter Nennstrom 100 A Grenzfehlerstrom 0,5 A 9 Abgangssicherung 3 x 63 A mit Schraubsicherungen 1 5-pol. CEE-Steckdose 32 A 2 5-pol. CEE-Steckdosen 16 A 10 Schukosteckdosen 16 A 1 Lichthauptschalter 1 x 16 A 1 Zeitschaltuhr mit Hilfsschütz (Steuerung Baubeleuchtung) Komplett mit allem Zubehör inkl. allen Sicherungseinsätzen montiert und angeschlossen.
1._. 7
Baustromverteiler-Schrank
2,00
Stck
1._. 8 Erdspieß/Staberder Ausführung: Kreuzprofil 50x50x3 mm Werkstoff: Fluss-Stahl, feuerverzinkt mit Anschlusslasche komplett montiert und angeschlossen.
1._. 8
Erdspieß/Staberder
2,00
Stck
1._. 9 Bauzaun, Stahlrahmen (mobil, h = 2,00 m) Bauzaun aus mobilen Stahlrahmenelementen mit Rundstahlfüllstäben, Stützfüßen aus Beton, inkl. sämtlicher Verbindungen, Kupplungen etc. Der Zaun ist aufzustellen, und nach Abschluss aller Bauarbeiten wieder abzubauen. Türen und Tore werden gesondert vergütet. Zaunhöhe: 2,00 m Vorhaltedauer 14 Monate
1._. 9
Bauzaun, Stahlrahmen (mobil, h = 2,00 m)
M
50,00
m
1._.10 Bauzauntor 3,50 m Bauzauntor, verschließbar, 2-flügelig, passend zum Bauzaun, einschl. Türschloss und Zylinder, 6 Stück Schlüssel; Vorhaltdauer: ca. 14 Monate. Durchfahrtsweite: 3,50 m, Höhe: 2,0 m
1._.10
Bauzauntor 3,50 m
M
1,00
Stck
1._.11 Verkehrssicherung Auf- und Abbau Baustelle und alle zugehörigen Baustellenteile nach den Vorschriften der StVO mit den erforderlichen Verkehrs- und Hinweiszeichen, Schutz- und Sicherheitseinrichtung kennzeichnen. Die benötigten Flächen sind anschießend in den geplanten oder Originalzustand zu versetzen. Das Aufstellen eines Beschilderungsplanes und die Abstimmung mit den Behörden ist einzurechnen.
1._.11
Verkehrssicherung Auf- und Abbau
1,00
Psch
1._.12 Sicherungsgerüste Erstellen und unterhalten von Abdeckungen und Umwehrungen von Öffnungen im Gebäude und Gebäudeumfassung, diese sind über die eigene Benutzungsdauer hinaus dem Unternehmer zur Verfügung zu stellen. Die dafür notwendigen Umbauten sind mit den Nachfolgehandwerkern abzustimmen. Decken- und Bodenöffnung behelfsmäßig umwehren, durch Herstellen, Vorhalten, Unterhalten und Beseitigen von Trag- und Unterkonstruktion sowie der erforderlichen Aussteifungen und Befestigung an massive Bauteile. Deckenöffnung mit Kanthölzern und Bohlen abdecken, einschl. der erforderlichen Abstützung; unverschiebbar, begehbar; inkl. vorhalten, unterhalten und beseitigen. Abdeckungen in verschiedenen Größen. Deckenränder, Treppengeländer sowie Treppenpodest- Umwehrung aus Holz oder Metall provisorisch herstellen, vorhalten und beseitigen. Die Geländer sind zwingend derart auszubilden, dass eine einmalige Befestigung über Horizontal-adapter an der Treppenwange bzw. Deckenstirnseite für die gesamte Bauzeit erfolgen kann, und somit ein freier Zugang zu den Podest- und Treppenober-, -unter- und -wangenseiten für die Ausbauhandwerker gewährleistet ist. Hierzu sind geeignete Hülsen in FT- und Ortbetonschalungen einzubauen. Die wiedergewinnbaren Teile sind nach Aufforderung durch die Bauleitung vom AN abzubauen und abzutransportieren. Die Ausbildung der Abdeckungen, Geländer und Seitenschutze ist gemäß den UVV und nach Angabe der Bauleitung und/oder des SiGeKo durchzuführen.
1._.12
Sicherungsgerüste
1,00
Psch
1._.13 Höhenfestpunkt herstellen, t=80 cm Höhenfestpunkt bestehend aus einem Bolzen mit Rundkopf (mind. 10 cm lang) in einem Betonfundament aus B35 (Querschnitt mindestens 0,07 m²) inkl. aller Nebenarbeiten komplett herstellen. Die Lage ist gemeinsam mit dem AG festzulegen. Die Höhenfestpunkte sind gleich nach Auftragserteilung herzustellen und vor Durchführung der ersten Geländeaufnahme durch den AN auf die vom AG zur Verfügung gestellten Höhenfestpunkte einzumessen. Während und nach Ablauf von Frostperioden sind die Höhenlagen der Festpunkte zu kontrollieren und Veränderungen zu protokollieren. Gründungstiefe: 80 cm
1._.13
Höhenfestpunkt herstellen, t=80 cm
M
1,00
Stck
1._.14 Rohbaubegleitende Vermessung Rohbaubegleitende Vermessung über alle Gebäudeteile durch einen zugelassenen Vermesser zur Einhaltung und Kontrolle der Vorgaben aus den Ausführungs-/Werkplänen (erhöhte Anforderungen an Maßtoleranzen, Ebenheit, Flucht- und Lotrechtigkeit, siehe Vorbemerkungen). Die Achsen und Höhen sind vor und nach den Schal- und Betonarbeiten einzumessen, dauerhaft anzutragen und zu kontrollieren. Vor Beginn der weiteren Schal- und Betonarbeiten ist der Untergrund bzw. Boden (=Decke darunterliegendes Geschoss) höhenmäßig aufzunehmen und der Meterriss mit der örtlichen Bauleitung festzulegen. Die fertiggestellten Wände sind vor Beginn der Deckenschalarbeiten nochmals auf flucht- und lotrechte Ausbildung zu kontrollieren. Für jedes Geschoss ist ein Einmess- und Kontrollprotokoll vorzulegen. Die Meterrisse und Achsen sind mittels Bolzen dauerhaft in jedem Stockwerk anzubringen (Meterrisse an Wänden und Stützen, Achsen am Boden und Decke) und nach Freigabe durch die Bauleitung wieder zu entfernen.
1._.14
Rohbaubegleitende Vermessung
E
1,00
Psch
1._.15 Bautür, provisorisch Bautür, behelfsmäßig, Ausführung in Systembauweise aus Metall, verschließbar, in das Bauwerk einbauen, vorhalten und beseitigen. Inkl. umlaufenden Holzrahmen, am Bauwerk befestigt. Inkl. Schließzylinder mit 6 Schlüsseln. Lichte Weite: ca. 1,00 m Höhe:  ca. 2,00 m Bodenfreiheit: ca. 0,05 m Vorhaltedauer: 6 Monate
1._.15
Bautür, provisorisch
2,00
Stck
1._.16 Bauschuttbeseitigung Bauschuttbeseitigung: Baurestmasse Kl. 5a (thermisch gut verwertbar). Bis zur Fertigstellung des Rohbaues ist die Bauschuttbeseitigung Nebenleistung des Bauunternehmers und über die von den Kommunen zur Verfügung gestellten Einrichtungen zu entsorgen. Mit Beginn der Ausbaugewerke bis zum Zeitpunkt der Baufeinreinigung sind auf der Baustelle Container aufzustellen und nach Bedarf über die zur Verfügung stehenden Einrichtungen zu entsorgen. Container mit 7,0 cbm Nutzinhalt für Bauschutt. Baurestmasse Kl. 5a "thermisch verwertbar" wie Papier, Pappe, Kartonagen, Kunststoffbehälter, Folien, Kleinholzreste, Styropor, Styrodur, weitgehendst alle Schaumprodukte, Teppich, Textilien.
1._.16
Bauschuttbeseitigung
M
5,00
to
1._.17 Bauschuttbeseitigung Bauschuttbeseitigung wie Pos. 1.16, jedoch Baurestmasse Kl. 5b "thermisch nicht verwertbar" wie Kunststoffbehälter mit Metallteilen, Steinwolle, Glaswolle, Heraklith, Kabelkanäle, Dachpappe, Matratzen, Metallteile, mineralische Abfälle, Rigips, PVC, Laminat, Ausgleichsschüttungen.
1._.17
Bauschuttbeseitigung
M
3,00
to
1._.18 Bauschuttbeseitigung Bauschuttbeseitigung wie Pos. 1.16, jedoch Baurestmasse Kl. 5c, vermischte Baurestmassen aus 5a und 5b.
1._.18
Bauschuttbeseitigung
M
3,00
to
Fassadengerüste Es wird nochmals auf die Vorbemerkungen  in den Allgemeinen Angaben bezüglich der erschwerten Antransportmöglichkeiten und der Abrechnungsmodalitäten hingewiesen. Die gesamten Positionen verstehen sich inkl. Aufbau, Vorhaltung, Unterhalt und Abbau auch wenn in den Positionen nichts weiter beschrieben ist. Der Abrechnungszeitraum 1 Woche vor Beginn der Zimmererarbeiten bis zum Tag der Freimeldung durch die Bauüberwachung. Beschriebener Aufbau: Grundgerüst W06 Gerüstverbreiterung nach innen 70cm Dachfangschutz in der letzten Gerüstlage W06 nach außen
Fassadengerüste
1._.19 Schutz- und Arbeitsgerüste W06 Erstellen, vorhalten und wieder abbauen eines Metallgerüstes gem. DIN EN 12811-1 als längenorientiertes Standgerüst (Fassadengerüst gem. DIN EN 12810-1) um das Gebäude. Das Gerüst ist auf die Dauer von 36 Wochen für Zimmerer-, Dachdecker-, Spengler-, Fensterbau-, VWS/ Putz- und Malerarbeiten vorzuhalten und entsprechend für die vorgenannten Gewerke zu ergänzen. Eine Gerüstaufstellung, sowie -abbau in mehreren Abschnitten ist zu berücksichtigen u. schließt Nachforderungen aus. Im Preis inbegriffen sind alle Nebenleistungen wie Gerüstbrücken in Eingangsbereichen, Leitergänge nach Erfordernis u. Höhenausgleiche. An- und Abtransportarbeiten, wieder entfernen von Verankerungsmittel u. verschließen der Öffnungen beim Gerüstabbau. Abgerechnet wird die tatsächliche Gerüstfläche. Grundvorhaltezeit: 36 Wochen Breitenklasse: W06 Höhenklasse : H1 Lastklasse: 3 Gerüsthöhe: 5,50 m bis 11,00 m Gerüstlänge: ca. 90 lfm Aufstellung: Süd-, Nord-, Ost- und Westseite.
1._.19
Schutz- und Arbeitsgerüste W06
600,00
1._.20 Vorhalten Schutz- u. Arbeitsgerüst W06 Vorhalten des Schutz- und Arbeitsgerüstes über die in der Pos. 1.19 angegebene Standzeit hinaus. Die Abrechnung erfolgt nach m² Gerüst pro angefangene Woche.
1._.20
Vorhalten Schutz- u. Arbeitsgerüst W06
M
1.200,00
m²Wo
1._.21 Zulage Gerüstverbreiterung außen 0,70m Zulage zu Pos. 1.19 für die Verbreiterung des Gerüstbelages von Standgerüsten nach außen durch Konsolen oder Kragträger von 70 cm Breite, zur Ausbildung eines Dachfangschutzgerüstes unter Dachvorsprüngen und dgl. inkl. Verankerungsbügel u. Befestigungen; Gebrauchsüberlassung bis 36 Wochen (Grundeinsatzzeit). Der Rückbau erfolgt im Zuge der Fassadenarbeiten nach Angabe der Bauleitung, auch in Teilbereichen. Arbeitslage: bis 9 m ü. Gelände Konsolbreite: ca. 0,70m bei Gerüsten W06
1._.21
Zulage Gerüstverbreiterung außen 0,70m
60,00
m
1._.22 Zulage Gerüstverbreiterung außen 0,70 m, Gebr. überl. Gerüstverbreiterung außen; Verlängerung der Gebrauchs- überlassung über die Grundeinsatzzeit der Pos. 1.18 hinaus.
1._.22
Zulage Gerüstverbreiterung außen 0,70 m, Gebr. überl.
M
120,00
m/Wo
1._.23 Dachfangschutzgerüst an Fassadengerüst Ausbau des Arbeitsgerüstes der Pos. 1.19 zum Dachfangschutzgerüst gem. DIN 4420-1 mit Schutzwand inkl. Netzverkleidung gem. DIN EN 1263-1 an den Trauf- und Giebelseiten für Zimmerer-, Dachdecker-, Klempner- und Malergewerke. Abrechnung Gerüstverbreiterung (Konsolen) über gesonderte Pos. Gebrauchsüberlassung: 12 Wochen Fanglage: FL 1 Schutzwand: SWD1 Gerüstart: DG Neigung Dachfläche: >18° Breite Fanglage: mind. W06 Höhe Schutzwand bis min. 1,0 m über OK Traufe bzw. OK Giebel.
1._.23
Dachfangschutzgerüst an Fassadengerüst
65,00
m
1._.24 Dachfangschutzgerüst, Gebrauchsüberlassung Vorhalten des Dachfanggerüstes über die in der Pos. 1. 23 angegebene Standzeit hinaus. Die Abrechnung erfolgt nach lfm. Dachfangschutzgerüst pro angefangene Woche.
1._.24
Dachfangschutzgerüst, Gebrauchsüberlassung
M
130,00
m/Wo
1._.25 Podesttreppenanlage an Fassadengerüst Podesttreppenanlage an Fassadengerüst der Pos. 1.19. über die gesamte Gerüsthöhe, Zugang in jede Gerüstlage. Grundeinsatzzeit bis 32 Wochen. Grundfläche: ca. 0,60 / 2,50 - 3,00 m Gerüsthöhe: bis 9,0m
1._.25
Podesttreppenanlage an Fassadengerüst
1,00
Stck
1._.26 Podesttreppe, Gebrauchsüberlassung Verlängerung der Gebrauchsüberlassung über die Grundeinsatzzeit der Pos. 1.25. hinaus.
1._.26
Podesttreppe, Gebrauchsüberlassung
M
2,00
StWo
1._.27 Gerüstträger Gerüstträger in Gitterkonstruktion für die Überbrückung von Durchfahrten, Eingängen, nicht tragfähigen Bauteilen u. dgl. in die Gerüstkonstruktion der Pos. 1.19. einbauen; Gebrauchsüberlassung bis 32 Wochen (Grundeinsatzzeit). Öffnungsbreite: bis 6,0 m Abrechnung nach lfm Überbrückung (1 lfm Überbrückung = min. 2 lfm Gerüstträger)
1._.27
Gerüstträger
M
5,00
m
1._.28 Gerüstträger, Vorhaltung Gerüstträger in Gitterkonstruktion für die Überbrückung von Durchfahrten u. dgl.; Verlängerung der Gebrauchsüberlassung über die Grundeinsatzzeit der Pos. 1.27. hinaus. Die Abrechnung erfolgt nach lfm Überbrückung pro angefangener Woche.
1._.28
Gerüstträger, Vorhaltung
M
10,00
mWo
1._.29 Absturzsicherung/Innengeländer Innengeländer als wandseitige Absturzsicherung  am Fassadengerüst, bestehend aus Geländer- und Zwischenholm, ohne Bordbrett. Das Geländer ist überall dort anzubringen, wo der Abstand zur Wand mehr als 30 cm beträgt. Der Rückbau erfolgt im Zuge der Fassadenarbeiten durch den AN der VWS-Arbeiten. Die Lagerung erfolgt auf den jeweiligen Gerüstebenen. In der Position ist der 1-malige zusätzliche zwischenzeitliche Abtransport durch die Gerüstbaufirma nach Abruf durch die Bauleitung im Zuge der VWS- Arbeiten enthalten. Gebrauchsüberlassung bis 24 Wochen (Grundeinsatzzeit).
1._.29
Absturzsicherung/Innengeländer
M
20,00
m
2 Tiefbauarbeiten
2
Tiefbauarbeiten
2.1 Erdarbeiten
2.1
Erdarbeiten
2.2 Kanalarbeiten
2.2
Kanalarbeiten
2.3 Regiearbeiten
2.3
Regiearbeiten
3 Betonarbeiten
3
Betonarbeiten
Vorbemerkung Die Ausführung der Arbeiten hat nach den allgemeinen technischen Vorschriften für Bauleistungen DIN 18331, VOB sowie nach DIN 1045-1 bis 3 Beton- und Stahlbetonbau, Bemessung und Ausführung zu erfolgen. Die zu verarbeitenden Materialien müssen den Forderungen der jeweiligen Stoffnorm entsprechen. Expositionsklassen DIN 1045-1 entsprechend den jeweiligen Erfordernissen bzw. nach Angabe in den Bewehrungsplänen des Statikers. Weiterhin sind zu beachten: - DIN 18202  - Maßtoleranzen im Hochbau - hier Teil 5 Ebenheitstoleranzen mit erhöhten Anforderungen (Zeile 4 und 7) Ausführung:  Allgemeines Betonzusatzmittel Bei Betonzusatzmitteln dürfen - außer bei Fließmitteln - nicht mehrere Zusatz-mittel derselben Wirkungsgruppe verwendet werden. Bei Stahlbeton bedarf der Einsatz von Stabilisierern der ausdrücklichen Genehmigung durch die Bauleitung. Das gilt analog beim Einsatz von Dichtungsmitteln für wasserundurchlässigen Beton. Bei Stahlbeton sind chloridhaltige Zusatzmittel nicht zugelassen. Betonzusatzstoffe Betonzusatzstoffe müssen genormt sein oder ein Prüfzeichen besitzen. Eine Eignungsprüfung kann verlangt werden. Sie dürfen keine korrosionsfördernden Be-standteile haben. Schalung Das Aufbringen von Trennmitteln im Sprühverfahren nach Einbringung der Bewehrung bedarf der Zustimmung der Bauleitung; die Verarbeitungsrichtlinien des Herstellers sind dazu vorzulegen. Gegen die Verwendung von zugelassenem Schalungsöl besteht kein Einwand, sofern keine Schäden, Verfärbungen und dergleichen entstehen. Das Einlegen von Rohrleitungen in die Schalung durch andere Unternehmen, z. B. Stahlpanzerrohre der elektrischen Leitungen, Rohre für die sanitäre Installation usw. sowie Anker und sonstige Befestigungseisen, ist zu gestatten. Die Löcher der Schalungsabstandhalter sind nach dem Ausschalen zu schließen (Nebenleistung). Sichtbeton Für den Begriff "Sichtbeton" gibt es noch keine verbindlichen Definitionen. Zur inhaltlichen Abgrenzung der ausgeschriebenen Positionen kann deshalb nachfolgende Einteilung vorgenommen werden: Sichtbeton I Sichtbar bleibende Betonflächen ohne spezielle Forderung; Schalung nach freier Wahl des Auftragnehmers. Sichtbeton II Sichtbar bleibende Betonflächen für bauseitige malermäßige Oberflächenbearbeitung (Teilspachtelung und Anstrich oder Tapezieren) Schalung: - einheitliche nichtsaugende Schalung - regelmäßige Anordnung der Schalungsstöße und -anker - gefaste/nicht gefaste Kanten nach Wahl des Auftraggebers - Grate abgeschliffen Sofern im Leistungsverzeichnis nicht näher beschrieben, gilt Sichtbeton II als Ausführungs- und Kalkulationsgrundlage: Wasserundurchlässiger Beton Für wasserundurchlässigen Beton sind langsam erhärtende Zemente zu verwenden, z. B. Z 32,5. Die Sieblinie der Zuschlagstoffe soll zwischen A und B liegen. Vor Erstarrungsbeginn ist eine Nachverdichtung vorzunehmen. Mechanische Beanspruchungen und Erschütterungen durch Bauprozesse sind in den ersten Tagen zu vermeiden. Abstandhalter aus Kunststoff sind grundsätzlich nicht zu verwenden. Falls das Betonieren aus technologischen oder vom Auftragnehmer zu vertretenden zeitlichen Gründen nicht in einem Arbeitsgang erfolgen kann, sind wasserundurchlässige Fugen mit Fugenbändern oder - blechen herzustellen; eine besondere Vergütung erfolgt in diesem Fall nicht. Bewehrung Das Einbringen der Bewehrung ohne Abstandhalter ist unzulässig. Bei Abstandhaltern aus Kunststoff ist zu garantieren, dass keine Verformung durch Erwärmen oder kein Sprödbruch eintritt; ein Prüfnachweis kann verlangt werden. Für frei bewitterte Außenbauteile sind zementgebundene Abstandhalter zu verwenden. Die Bewehrung darf beim Betonieren nicht betreten werden, geeignete Laufstege sind vorzusehen. Die Angaben über die Überdeckung der Bewehrung sind den Ausführungsplänen für die Bewehrung und den Schalungszeichnungen zu entnehmen. Aus Gründen des Brandschutzes oder der Gefahr der schnellen Karbonatisierung des Betons können wesentlich höhere Werte als die Mindestwerte nach DIN 1045 gefordert sein. Der Auftragnehmer vereinbart rechtzeitig die Termine für vorgeschriebene Abnahmen mit dem Statiker oder Prüfingenieur. Die Bauleitung ist darüber zu informieren. Eine Ausfertigung des Abnahmeprotokolls der Bewehrung ist dem Auftraggeber zu übergeben. Stahlbetonfertigteile Für Stahlbetonfertigteile gilt der Angebotspreis für Herstellung, Lieferung und Montage einschließlich Hilfs- und Schutzgerüste; Montagehalterungen Kraneinsatz, Verschließen der Transportöffnungen und das Einholen von Transport-genehmigungen. Für Stahlbetonfertigteile hat das liefernde Unternehmen ohne besondere Aufforderung den Güteschutznachweis, Prüfzeugnisse und den Eignungsprüfungsnachweis zu stellen. Konstruktionszeichnungen sind auf Verlangen zu liefern. Es werden statische Nachweise gefordert: - Anforderungen an die Auflager - Berücksichtigung der Anhängelasten - Angabe der Verbindungsmittel - Befestigungspunkte für provisorische Umwehrungen - Montageabsteifungen einschließlich Befestigungspunkte oder -linien Für Stahlbeton-Fertigteil-Decken dürfen nur allgemein bauaufsichtlich zugelassene und güteüberwachte Fabrikate verwendet werden. Preisinhalte Die Leistungen der Beton-Stahlbetonarbeiten sind getrennt nach (Beton einschl. Schalung) und Bewehrung ausgeschrieben. Soweit in der Ausschreibung und dem Leistungsverzeichnis nichts anderes vorgesehen ist, gelten ergänzend zu Nr. 4.1 DIN 18331 nachfolgende Leistungen als Nebenleistung: - Maßnahmen zur Erfüllung erhöhter Anforderungen an die Ebenheit und Maß haltigkeit. - Herstellen von Aussparungen nach Plan für Fenster, Türen, Sturzauflager. - Aussparungen für Schlitze und Durchbrüche der Haustechnik (Elektro-Heizung- Lüftung-Sanitärleitungen), Aussparungen für Aufzugeinbauteile. - Fenster- und Türstürze für betonierte Innen- und Außenwände sind in den jeweiligen Massen enthalten und werden nicht gesondert vergütet. - Sämtliche Kanten an Betonbauteilen, auch bei Dehnfugen sind, wenn nicht aus technischen Gründen scharfkantig erforderlich, mit Dreikantleisten abzufasen, Kragplatten sind mit Wassernase auszuführen. - Liefern und einbauen von Bewehrungsanschlüssen, Maueranschlussanker, Verankerungen für Lichtschächte und dergl. (Halfenschienen). - Das Herstellen von Arbeitsfugen, die sich aus dem Arbeitsablauf des Auftrag nehmers ergeben. - Bei Fertigteilen, auch bei Filigrandecken und - wänden, die werkseitig eingebrachte Bewehrung, die Schalung, das Herstellen der Auflager mit Ausnahme spezieller Gleitlager oder Knoten, das Vergießen montagebedingter Aussparungen so wie das Schließen der Fugen an der Untersicht bei Decken und der Stoß- und Lagerfugen bei Wänden mit Ausnahme von Dehnfugen. - Bei Spannbetonfertigteilen die Spannarbeiten einschließlich Spannstähle, Spannglieder und Hilfsmaterialien bei sofortigem Verbund. - Das Entfernen belassener Abdeckungen und Umwehrungen von Öffnungen nach Aufforderung durch die Bauleitung. - Das Entfernen von Halterungen für Konsolgerüste. - Das Mitbenutzen von Gerüsten des Auftragnehmers währen dessen Tätigkeitszeitraumes durch andere Auftragnehmer, sofern keine Behinderungen entstehen. - Das Vorhalten von Abdeckungen und Umwehrungen bis zu 4 Wochen über die eigene Benutzungszeit hinaus. - Der Schutz des Betons gegen Austrocknen (besonders bei kühler Witterung). - Das Kühlen des Betons bei Gleitbauweisen. - Das Reinigen von Fugen - bei Bedarf auch das Beseitigen von Betonbrücken - wenn Maßnahmen des Schall- und Wärmeschutzes ausgeschrieben oder aus den Plänen zu erkennen sind. Das gilt analog bei der Ausbildung von Gerbergelenken. - Das Ausschalen, auch wenn das im Leistungsverzeichnis nicht erwähnt ist. Die Leistung entfällt nur dann, wenn "verlorene Schalung" ausgeschrieben ist, über deren örtliche Anwendung hat sich der Auftragnehmer im Zweifel mit der Bauleitung abzustimmen. - Auf- und Abbau sowie Vorhaltung von Montagehalterungen für Fertigteile. - Bei Unterfahrungen von Fundamenten oder beim Einziehen von Decken die nachträgliche kraftschlüssige Verbindung mit Quellmörtel. - Das Entfernen der Hartschaumkerne von Ankerscheinen nach dem Ausschalen; die Schienen sind zu säubern. - Hilfskonstruktionen, wie Hilfsstützen, nach dem Ausschalen oder Unter- stützungen von Stahlbeton- und Filigrandecken. - Das Hinterfüllen von ausgeschriebenen Fugen, das Reinigen, Vorbehandeln und das Begradigen der Ränder ggf. durch Abkleben. - Entfernen von Betonrändern an Decken und Wänden, sowie entgraten aller Betonteile nach dem Ausschalen. - Betonkosmetische Behandlung fehlerhafter Betonoberflächen, Kunstharzverpressen von Betonnestern. - Statische Nachweise für den Montagezustand und für die Anschlag- (Lastaufnahme-) Vorrichtungen bei Stahlbetonfertigteilen.
Vorbemerkung
3._. 1 Betonüberwachung ÜK II gem. DIN 1045-3 Durchführung der Betonüberwachung ÜK II gemäß DIN 1045 Teil 3. Die Betonüberwachung umfasst folgende Leistungen: Vorgaben für die Betonrezeptur, Festlegung der Einbauvorschriften, Festlegung der Nachbehandlungsmaßnahmen, Festlegung der Betonierabschnitte usw. Abstimmung der vorgenannten Punkte mit dem Statiker, Bodengutachter, Betonlieferant, sowie laufende Überprüfung der Einhaltung der Vorgaben und Festlegungen. Frischbetonprüfungen nach DIN 1045-3 durch eine anerkannte unabhängige E-Prüfstelle. Festbetonprüfungen nach DIN 1045-3 durch eine anerkannte unabhängige E-Prüfstelle. Anmeldung über eine anerkannte F-Prüfstelle. Erstellung der erforderlichen Prüfformulare. Nachweise und Abschlussbericht der Prüfstellen. Die Vorschriften für eine Baustelle der ÜK II nach DIN 1045 Teil 3 sind vom AN einzuhalten. Die Qualifikation ist nachzuweisen.
3._. 1
Betonüberwachung ÜK II gem. DIN 1045-3
1,00
Psch
3._. 2 Zulage für Ausführung Permaton Zulage zu den Positionen der WU-Wände und Bodenplatten für die Ausführung mit Abdichtungssystem PERMATON (vormals Zementol) bzw. gleichwertig, mit 10-jähriger Gewährleistung, gemäß Auflagen der Firma PERMATON herstellen. Oberfläche eben und sauber abgezogen und zugerieben. Die Arbeiten sind zu überwachen und bestätigen zu lassen. Angebotenes System: ____________________
3._. 2
Zulage für Ausführung Permaton
M
1,00
Psch
Betonstahl für Ortbetonbauteile
Betonstahl für Ortbetonbauteile
3._. 3 BST 500 S (A), gerade Betonstahl BST 500 S (A) (Rundstahl), liefern, schneiden und einbauen nach statischer Berechnung und Bewehrungsplänen des Statikers. Abrechnung ohne Verschnitt nach Stahlauszug des Statikers.
3._. 3
BST 500 S (A), gerade
18,00
to
3._. 4 BST 500 S (A), gebogen Betonstahl BST 500 S (A) (Rundstahl), liefern, schneiden, biegen und einbauen nach statischer Berechnung und Bewehrungsplänen des Statikers. Abrechnung ohne Verschnitt nach Stahlauszug des Statikers.
3._. 4
BST 500 S (A), gebogen
7,00
to
3._. 5 BST 500 M (A), gerade Betonstahl BST 500 M (A) (Baustahlmatten), liefern, schneiden und einbauen nach statischer Berechnung und Bewehrungsplänen des Statikers. Abrechnung ohne Verschnitt nach Stahlauszug des Statikers.
3._. 5
BST 500 M (A), gerade
16,00
to
3._. 6 BST 500 M (A), gebogen Betonstahl BST 500 M (A) (Baustahlmatten), liefern, schneiden, biegen und einbauen nach statischer Berechnung und Bewehrungsplänen des Statikers. Abrechnung ohne Verschnitt nach Stahlauszug des Statikers.
3._. 6
BST 500 M (A), gebogen
3,00
to
3._. 7 Baustahlgewebeunterstützungskörbe Baustahlgewebe-Unterstützungskörbe für Bauteile aus Ortbeton. Bei Sichtbeton sind Unterstützungskörbe mit Kunststoffabstandhalter zu verwenden.
3._. 7
Baustahlgewebeunterstützungskörbe
750,00
kg
3._. 8 Dübelleisten als Durchstanzbewehrung Liefern und einbauen von Dübelleisten Fabr. Schöck Typ BOLE U 10/170-5/A600-CV25 o. glw. Angebotenes Fabrikat: ____________________
3._. 8
Dübelleisten als Durchstanzbewehrung
3,00
Stck
3._. 9 Dübelleisten als Durchstanzbewehrung Liefern und einbauen von Dübelleisten Fabr. Schöck Typ BOLE U 10/170-3/A360-CV25 o. glw. Angebotenes Fabrikat: ____________________
3._. 9
Dübelleisten als Durchstanzbewehrung
10,00
Stck
3._.10 Dübelleisten als Durchstanzbewehrung Liefern und einbauen von Dübelleisten Fabr. Schöck Typ BOLE U 10/170-9/A1080-CV25 o. glw. Angebotenes Fabrikat: ____________________
3._.10
Dübelleisten als Durchstanzbewehrung
4,00
Stck
3._.11 Dübelleisten als Durchstanzbewehrung Liefern und einbauen von Dübelleisten Fabr. Schöck Typ BOLE U 10/170-7/A840-CV25 o. glw. Angebotenes Fabrikat: ____________________
3._.11
Dübelleisten als Durchstanzbewehrung
3,00
Stck
3._.12 Dübelleisten als Durchstanzbewehrung Liefern und einbauen von Dübelleisten Fabr. Schöck Typ BOLE U 16/280-9/A1800-CV35 o. glw. Angebotenes Fabrikat: ____________________
3._.12
Dübelleisten als Durchstanzbewehrung
4,00
Stck
3._.13 Ankerschienen, verzinkt, Profil 38/17 Ankerschienen, feuerverzinkt, in unterschiedlichen Längen in die Schalung einbauen, inkl. Entfernen der Schaumfüllung nach dem Ausschalen. Stahlgüte: S235JR Profil: 38/17 mm Angebotenes Fabrikat: ____________________
3._.13
Ankerschienen, verzinkt, Profil 38/17
25,00
m
3._.14 Ankerschienen, verzinkt, Profil 28/15 Ankerschienen, feuerverzinkt, in unterschiedlichen Längen in die Schalung einbauen, inkl. Entfernen der Schaumfüllung nach dem Ausschalen. Stahlgüte: S235JR Profil: 28/15 mm Angebotenes Fabrikat: ____________________
3._.14
Ankerschienen, verzinkt, Profil 28/15
M
5,00
m
3._.15 Ankerschienen, verzinkt, Profil 40/22 Ankerschienen, feuerverzinkt, in unterschiedlichen Längen in die Schalung einbauen, inkl. Entfernen der Schaumfüllung nach dem Ausschalen. Stahlgüte: S235JR Profil: 40/22 mm Angebotenes Fabrikat: ____________________
3._.15
Ankerschienen, verzinkt, Profil 40/22
M
5,00
m
3._.16 Fugenband Bodenplatte-Wand Fugenband (Fabr. Permaton bzw. gleichwertig) zum Ausbilden von Arbeits- und Dehnungsfugen für wasserdichte Betonbauwerke im Übergang Bodenplatte zur Wand. Alterungsbeständige Weich-PVC-Fugenbänder, unverrottbar, witterungs- und aggressivbeständig in allen in der Praxis verwandten Profilen und Qualitäten, einschl. aller Formstücke, Stöße und Eckausbildungen gemäß Herstellervorschrift, liefern und in die Bewehrung der Bodenplatte bzw. Decke einbauen. Inkl. evtl. erforderlicher Betonaufkantungen in Wandstärke (25-30 cm) 12 cm hoch auf der Bodenplatte bzw. Decke (je nach angebotenem Fabrikat). Arbeits-/Dehnfugenband mit Stehbügel 24 cm breit. Angebotenes Fabrikat: ____________________
3._.16
Fugenband Bodenplatte-Wand
140,00
m
3._.17 Fugenband Wand-Wand Fugenband (Fabr. Permaton bzw. gleichwertig) zum Ausbilden von Arbeits- und Dehnungsfugen für wasserdichte Betonbauwerke im Übergang Wand zu Wand. Alterungsbeständige Weich-PVC-Fugenbänder, unverrottbar, witterungs- und aggressivbeständig in allen in der Praxis verwandten Profilen und Qualitäten, einschl. aller Formstücke, Stöße und Eckausbildungen gemäß Herstellervorschrift, liefern und in die Bewehrung der Wände einbauen. Arbeits-/Dehnfugenband mit Stehbügel 24 cm breit. Angebotenes Fabrikat: ____________________
3._.17
Fugenband Wand-Wand
12,00
m
3._.18 Fugenblech Wand/Decke Fugenblech zum Ausbilden von Arbeits- und Dehnfugen für wasserdichte Betonbauweise im Übergang Wand zu Decke. Fugenblech V4A mit Spezialbeschichtung einschl. aller Formstücke, Klemmbügel, Stoß- und Eckausbildungen, gemäß Herstellervorschrift liefern und in die Bewehrung der Wände einbauen. Fugenblech H = 150 mm
3._.18
Fugenblech Wand/Decke
120,00
lfm
3._.19 Fugenband Dehnungsfugenband Fugenband wie Pos. 3.16 und 3.17, jedoch als Dehnungsfugenband 24 cm breit.
3._.19
Fugenband Dehnungsfugenband
20,00
m
3._.20 Ortbeton-Sauberkeitsschicht C12/15, waagrecht Ortbeton-Sauberkeitsschicht C12/15, d = 5 cm aus unbewehrtem Beton, als Normalbeton DIN 1045 C12/15, Untergrund waagerecht, obere Betonfläche waagerecht im Bereich der Fundamente und Bodenplatten nach Angabe herstellen. Abrechnung erfolgt nach Breite x Länge der aufzubetonierenden Fundamente, Bodenplatten etc.
3._.20
Ortbeton-Sauberkeitsschicht C12/15, waagrecht
230,00
3._.21 Ortbeton-Sauberkeitsschicht C12/15, geneigt Ortbeton-Sauberkeitsschicht B15, d = 5 cm, wie Pos. 7. 17, jedoch Untergrund in schräger, Neigung bis 45 Grad. Ausführung im Bereich der Bodenplattenanvoutung und Bereich Rampe.
3._.21
Ortbeton-Sauberkeitsschicht C12/15, geneigt
110,00
3._.22 Ortbeton C12/15 als Höhenausgleich Ortbeton C12/15, als Auffüllung und Höhenausgleich ohne Schalung an Höhenversprüngen aus unbewehrtem Beton DIN 1045, C12/15, Untergrund abgetreppt, obere Betonfläche waagerecht, Dicke bis 100 cm.
3._.22
Ortbeton C12/15 als Höhenausgleich
M
5,00
Bodenplatten
Bodenplatten
3._.23 Bodenplatte C30/37, XC4, XF1, XD1, XA1, XM1, WU, d= 30cm Ortbeton-Fundamentplatte C30/37, WU, güteüberwacht, Untergrund geneigt, Bewehrung in gesonderter Position. Fundamentbodenplatte in C30/37 in wasserundurchlässigem Beton nach DIN 1045-1 bis 3 und Prüfbestimmungen nach DIN 1045-1 bis 3, Beanspruchungsklasse 1, Nutzungsklasse A (gemäß WU-Richtlinie 2003). Bodenplatte an den Rändern und Aussparungen in Plattenstärke abgeschalt (Schalung ca. 49 lfm.), Oberfläche eben, sauber abgezogen u. zugerieben herstellen. Plattenstärke: 30 cm, Oberfläche im Gefälle Ort: Tiefgaragenzufahrt Beton: C30/37, XC4, XF1, XD1, XA1, XM1
3._.23
Bodenplatte C30/37, XC4, XF1, XD1, XA1, XM1, WU, d= 30cm
90,00
3._.24 Bodenplatte C30/37, XC4, XF1, XD1, XA1, XM1, WU, d= 30-40cm Ortbeton-Fundamentplatte C30/37, WU, güteüberwacht, Untergrund waagrecht, Bewehrung in gesonderter Position. Fundamentbodenplatte in C30/37 in wasserundurchlässigem Beton nach DIN 1045-1 bis 3 und Prüfbestimmungen nach DIN 1045-1 bis 3, Beanspruchungsklasse 1, Nutzungsklasse A (gemäß WU-Richtlinie 2003). Bodenplatte an den Rändern und Aussparungen in Plattenstärke abgeschalt (Schalung ca. 43 lfm.), Oberfläche eben, sauber abgezogen u. zugerieben herstellen. Plattenstärke: 30-40 cm, Oberfläche im Gefälle Ort: Tiefgarage, Treppenhaus Beton: C30/37, XC4, XF1, XD1, XA1, XM1
3._.24
Bodenplatte C30/37, XC4, XF1, XD1, XA1, XM1, WU, d= 30-40cm
105,00
3._.25 Bodenplatte tieferliegend als Zulage Zulage zu Ortbeton-Fundamentbodenplatte, WU, für Teilabsenkungen zum Einbau eines Parksystems Platte unter 45° mit der Sauberkeitsschicht abgeschrägt. 1. Absenkung, achteckig, Kantenlänge 199 cm Abmessung 480x480 cm, Höhe 10cm 2. Absenkung, rechteckig, Abmessung 50x80 cm, Höhe 33cm gem. beiliegendem Datenblatt der Fa. Klaus Multiparking
3._.25
Bodenplatte tieferliegend als Zulage
5,00
3._.26 Zulage Oberfläche Bodenplatten glätten Zulage zu Pos. 3.23 und 3.24 für das maschinelle Glätten der Bodenplatten-Oberfläche zur Erreichung einer fertigen Fußbodenoberfläche, inkl. aller notwendigen Maßnahmen zur Nachbehandlung (z. B. Folienabdeckung).
3._.26
Zulage Oberfläche Bodenplatten glätten
195,00
3._.27 Zulage Erschwernis Betonkernaktivierung Zulage zu Pos. 3.24. für den bauseitigen Einbau einer Fußbodenheizung (Betonkernaktivierung). Die Bewehrungs- und Betonarbeiten sind mit der Installationsfirma abzustimmen.
3._.27
Zulage Erschwernis Betonkernaktivierung
M
22,00
3._.28 Zulage Oberseite schräg Zulage zu Pos. 3.24 für das Ausbilden von oberseitigem Gefälle gem. Planzeichnung Breite:  140 Länge: 250 cm Höhe: 0-5 cm Ausführungsort: Schleuse im Türanschluss zur Garage
3._.28
Zulage Oberseite schräg
1,00
Stck
3._.29 Bodenplatte tieferliegend C25/30, XC4, XF1, XA1, WU, d=25cm Ortbeton-Fundamentbodenplatte C25/30, WU, güteüberwacht, Untergrund waagerecht, wie Pos. 3.24, Plattenstärke:  25 cm Ort:   Aufzugsunterfahrt Beton:  C25/30, XC4, XF1, XA1, WU, GK16, ÜK2
3._.29
Bodenplatte tieferliegend C25/30, XC4, XF1, XA1, WU, d=25cm
5,00
3._.30 Bodenplatte C25/30, XC4, XF1, XA1, WU, D=30cm Ortbeton-Fundamentplatte C25/30, WU, güteüberwacht, Untergrund waagerecht, Bewehrung in gesonderter Position. Fundamentbodenplatte in C25/30 in wasserundurchlässigem Beton nach DIN 1045-1 bis 3 und Prüfbestimmungen nach DIN 1045-1 bis 3, Beanspruchungsklasse 1, Nutzungsklasse A (gemäß WU-Richtlinie 2003). Bodenplatte an den Rändern und Aussparungen in Plattenstärke abgeschalt (Schalung ca. 64 lfm). Oberfläche eben, sauber abgezogen und zugerieben herstellen. Plattenstärke: 30 cm Ort: Gründung Bodenplatte Kellergeschoss Beton: C25/30, XC4, XF1, XA1, WU, GK16, ÜK2
3._.30
Bodenplatte C25/30, XC4, XF1, XA1, WU, D=30cm
20,00
3._.31 Bodenplatte C25/30, XC4, XF1, XA1, WU, D=30cm Ortbeton-Fundamentplatte C25/30, WU, güteüberwacht, Untergrund waagerecht, Bewehrung in gesonderter Position. Fundamentbodenplatte in C25/30 in wasserundurchlässigem Beton nach DIN 1045-1 bis 3 und Prüfbestimmungen nach DIN 1045-1 bis 3, Beanspruchungsklasse 1, Nutzungsklasse A (gemäß WU-Richtlinie 2003). Bodenplatte an den Rändern und Aussparungen in Plattenstärke abgeschalt (Schalung ca. 64 lfm). Oberfläche eben, sauber abgezogen und zugerieben herstellen. Plattenstärke: 30 cm Ort: Gründung Bodenplatte Erdgeschoss Beton: C25/30, XC4, XF1, XA1, WU, GK16, ÜK2
3._.31
Bodenplatte C25/30, XC4, XF1, XA1, WU, D=30cm
70,00
3._.32 Streifenfundamente C25/30, XC4, XF1, XA1 Streifenfundamente aus Stahlbeton auf vorhandene Sauberkeitsschicht betoniert, 2-seitig geschalt. Bewehrung in gesonderter Position. Ausführung als Fundament unter Stützwänden. Beton: C25/30, XC4, XF1, XA1 Abmessungen: b/h 45/75 cm, in verschiedenen Längen, oberseitig und unterseitig waagerecht. Einbau: Streifenfundamente Stütwand Garagenzufahrt
3._.32
Streifenfundamente C25/30, XC4, XF1, XA1
M
3,00
Ortbetonwände
Ortbetonwände
3._.33 Wände WU, C25/30, XC4, XF1, XA1, d=25cm, 2-seitig geschalt Ortbetonwände C25/30, WU, Stahlbeton, 2-seitig geschalt, Seitenflächen senkrecht, obere Betonfläche waagerecht in C25/30, XC4, XF1, XA1, WU, in wasserundurchlässigem Beton. Bewehrung in gesonderter Position. Wandhöhe: bis 280 cm Wandstärke: 25 cm Ort: Garagenzufahrt, Umfassung Wohngebäude und Garage
3._.33
Wände WU, C25/30, XC4, XF1, XA1, d=25cm, 2-seitig geschalt
330,00
m2
3._.34 Wände WU, C25/30, XC4, XF1, XA1, d=25cm, 2-seitig geschalt Ortbetonwände C25/30, WU, Stahlbeton, 2-seitig geschalt, Seitenflächen senkrecht, obere Betonfläche waagerecht in C25/30, XC4, XF1, XA1, WU, in wasserundurchlässigem Beton. Bewehrung in gesonderter Position. Wandhöhe: bis 150 cm Wandstärke: 25 cm Ort: Auzugunterfahrt
3._.34
Wände WU, C25/30, XC4, XF1, XA1, d=25cm, 2-seitig geschalt
10,00
m2
3._.35 Wände, C25/30, XC4, XF1, XA1, d=25cm, 2-seitig geschalt Ortbetonwände C25/30, WU, Stahlbeton, 2-seitig geschalt, Seitenflächen senkrecht, obere Betonfläche waagerecht in C25/30, XC4, XF1, XA1. Bewehrung in gesonderter Position. Wandhöhe: bis 150 cm Wandstärke: 25 cm Ort: Pool
3._.35
Wände, C25/30, XC4, XF1, XA1, d=25cm, 2-seitig geschalt
M
25,00
m2
3._.36 Wände, WU, C25/30, XC4, XF1, XA1, d=30 cm, 2-seitig geschalt Ortbetonwände C25/30, WU, Stahlbeton, 2-seitig geschalt. Seitenflächen senkrecht, obere Betonfläche waagerecht in C25/30, XC4, XF1, XA1, WU, in wasserundurchlässigem Beton. Bewehrung in gesonderter Position. Wandhöhe: ca. 280 cm Wandstärke: 30 cm Ort: Untergeschoss Wohngebäude
3._.36
Wände, WU, C25/30, XC4, XF1, XA1, d=30 cm, 2-seitig geschalt
E
1,00
m2
3._.37 Wände C 25/30, Stahlbeton, Dicke 20 cm, Innen Wände aus Stahlbeton, Oberfläche glatt, mit regelmäßig sichtbaren Schalungsstößen. Betonwarzen und Grate abschleifen. inkl. Schalung, Bewehrung in gesonderten Positionen. Bauteil : Innenwand Betongüte : C 25/30 Wanddicke : 20 cm Innenwände H= 2,70m-3,00m
3._.37
Wände C 25/30, Stahlbeton, Dicke 20 cm, Innen
130,00
m2
3._.38 Wände C 25/30, Stahlbeton, Dicke 25 cm, Innen Wände aus Stahlbeton, Oberfläche glatt, mit regelmäßig sichtbaren Schalungsstößen. Betonwarzen und Grate abschleifen. inkl. Schalung, Bewehrung in gesonderten Positionen. Bauteil : Innenwand Betongüte : C 25/30 Wanddicke : 25 cm Innenwände H= 2,70m-3,00m
3._.38
Wände C 25/30, Stahlbeton, Dicke 25 cm, Innen
10,00
m2
3._.39 Beton stocken Betonoberfläche mittels Pressluftmeisel stocken bis eine einheitliche Struktur entsteht. Bearbeitungstiefe: 5-10 mm inkl. erhöhte Betondeckung von 5 cm im Bereich der zu stockenden Wandflächen.
3._.39
Beton stocken
M
20,00
Stützen
Stützen
3._.40 Aussteifungs-, Zugstütze, C25/30, XC1, 2-seitige Wärmedä. 36,5/36,5cm Ortbeton-Stütze, C25/30, Stahlbeton, Stütze als Aussteifungs-, Zugstütze im ausgesparten Mauerwerk, außenseitig 2-seitig senkrecht wärmegedämmt mit Poroton DRS o. glw., mit 15 mm porisierter Ziegelschale und 105 mm Neopor-Dämmung. Stütze 4-seitig geschalt, 2-seitig gedämmt, Nenndicke: 120 mm Beton: C25/30, XC1 Querschnitt: 36,5 / 36,5 cm, Höhe 285 cm Einbauort: Giebelwände OG Eckbereiche Zulage zum MW.
3._.40
Aussteifungs-, Zugstütze, C25/30, XC1, 2-seitige Wärmedä. 36,5/36,5cm
3,00
Stck
3._.41 Aussteifungs-, Zugstütze, C25/30, XC1, 2-seitige Wärmedä. 24/36,5cm Ortbeton-Stütze, C25/30, Stahlbeton, Stütze als Aussteifungs-, Zugstütze im ausgesparten Mauerwerk, außenseitig 1-seitig senkrecht wärmegedämmt mit Poroton DRS o. glw., mit 15 mm porisierter Ziegelschale und 105 mm Neopor-Dämmung. Stütze 4-seitig geschalt, 1-seitig gedämmt, Nenndicke: 120 mm Beton: C25/30, XC1 Querschnitt: 24 / 36,5 cm, Höhe 285 cm Einbauort: Traufwände OG Zulage zum MW.
3._.41
Aussteifungs-, Zugstütze, C25/30, XC1, 2-seitige Wärmedä. 24/36,5cm
4,00
Stck
3._.42 Aussteifungs-, Zugstütze, C25/30, XC1, 2-seitige Wärmedä. 24/36,5cm Ortbeton-Stütze, C25/30, Stahlbeton, Stütze als Aussteifungs-, Zugstütze im ausgesparten Mauerwerk, außenseitig 1-seitig senkrecht wärmegedämmt mit Poroton DRS o. glw., mit 15 mm porisierter Ziegelschale und 105 mm Neopor-Dämmung. Stütze 4-seitig geschalt, 1-seitig gedämmt, Nenndicke: 120 mm Beton: C25/30, XC1 Querschnitt: 24 / 36,5 cm, Höhe 425 cm Einbauort: Giebelwande OG Firstbereiche Zulage zum MW.
3._.42
Aussteifungs-, Zugstütze, C25/30, XC1, 2-seitige Wärmedä. 24/36,5cm
1,00
Stck
3._.43 Aussteifungs-, Zugstütze, C25/30, XC1, 2-seitige Wärmedä. 49/36,5cm Ortbeton-Stütze, C25/30, Stahlbeton, Stütze als Aussteifungs-, Zugstütze im ausgesparten Mauerwerk, außenseitig 1-seitig senkrecht wärmegedämmt mit Poroton DRS o. glw., mit 15 mm porisierter Ziegelschale und 105 mm Neopor-Dämmung. Stütze 4-seitig geschalt, 1-seitig gedämmt, Nenndicke: 120 mm Beton: C25/30, XC1 Querschnitt: 49 / 36,5 cm, Höhe 425 cm Einbauort: Giebelwande OG Firstbereiche Zulage zum MW.
3._.43
Aussteifungs-, Zugstütze, C25/30, XC1, 2-seitige Wärmedä. 49/36,5cm
1,00
Stck
3._.44 Profilstahl, Hohlprofil als Stahlstütze S235 Profilstahl S235JR aus nahtlosen Hohlprofilen nach DIN 2448 rund bzw. quadratisch nach DIN 59410 mit Kopf- und Fußplatten, Schraub- und Schweißverbindungen nach statischer Berechnung und Bewehrungsplänen des Statikers. Liefern und senkrecht als tragende Stützen zwischen Geschossdecken gemäß Detailplanvorgabe einbauen. Profilstahl entrosten und Farbbeschichtung als Korrosionsschutz. Profilquerschnitt QRO: 120/8 mm mit Kopfplatte: 180/180/15 mm, Fußplatte b/l/d: 180/180/15 mm, Einzellänge 2800 mm, Einbau als Tragstütze
3._.44
Profilstahl, Hohlprofil als Stahlstütze S235
1,00
Stck
Geschossdecken
Geschossdecken
3._.45 Stahlbeton-Massivdecke, Ortbeton C25/30, XC1, d=25cm Ortbeton-Stahlbeton-Massivdecke als Plattendecke nach statischer Berechnung, unterseitig im Gefälle geschalt herstellen. Oberfläche eben, sauber abgezogen und zugerieben, Höhe Betonunterseite über OK.-RFB 250 cm. Bewehrung in gesonderter Position. Plattenränder abgeschalt ca. 50 lfm. Betongüte: C25/30, XC1, Deckenstärke 25 cm Einbauort: Decke über Garagenzufahrt
3._.45
Stahlbeton-Massivdecke, Ortbeton C25/30, XC1, d=25cm
43,00
3._.46 Stahlbeton-Massivdecke, Ortbeton C25/30, XC1, d=25-38cm Ortbeton-Stahlbeton-Massivdecke als Plattendecke nach statischer Berechnung, unterseitig im Gefälle geschalt herstellen. Oberfläche eben, sauber abgezogen und zugerieben, Höhe Betonunterseite über OK.-RFB 250 cm. Bewehrung in gesonderter Position. Plattenränder abgeschalt ca. 50 lfm. Betongüte: C25/30, XC1, Deckenstärke 25-38 cm Einbauort: Decke über Garagenzufahrt
3._.46
Stahlbeton-Massivdecke, Ortbeton C25/30, XC1, d=25-38cm
43,00
3._.47 Stahlbeton-Massivdecke, Ortbeton C25/30, XC1, d=35cm Ortbeton-Stahlbeton-Massivdecke als Plattendecke nach statischer Berechnung, unterseitig waagerecht geschalt herstellen. Oberfläche eben, sauber abgezogen und zugerieben, Höhe Betonunterseite über RFB ca. 280 cm. Bewehrung in gesonderter Position. Plattenränder abgeschalt ca. 45 lfm. Betongüte: C25/30, XC1, Deckenstärke 35 cm Einbauort: Decke über UG Garage
3._.47
Stahlbeton-Massivdecke, Ortbeton C25/30, XC1, d=35cm
90,00
3._.48 Stahlbeton-Massivdecke, Ortbeton C25/30, XC1, d=22cm Ortbeton-Stahlbeton-Massivdecke als Plattendecke nach statischer Berechnung, unterseitig waagerecht geschalt herstellen. Oberfläche eben, sauber abgezogen und zugerieben, Höhe Betonunterseite über RFB ca. 280 cm. Bewehrung in gesonderter Position. Plattenränder abgeschalt ca. 37 lfm. Betongüte: C25/30, XC1, Deckenstärke 22 cm Einbauort: Decke über Kellergeschoss (untere Ebene)
3._.48
Stahlbeton-Massivdecke, Ortbeton C25/30, XC1, d=22cm
44,00
3._.49 Stahlbeton-Massivdecke, Ortbeton C25/30, XC1, d=24cm Ortbeton-Stahlbeton-Massivdecke als Plattendecke nach statischer Berechnung, unterseitig waagerecht geschalt herstellen. Oberfläche eben, sauber abgezogen und zugerieben, Höhe Betonunterseite über RFB ca. 280 cm. Bewehrung in gesonderter Position. Plattenränder abgeschalt ca. 35 lfm. Betongüte: C25/30, XC1, Deckenstärke 24 cm Einbauort: Decke über Kellergeschoss (obere Ebene)
3._.49
Stahlbeton-Massivdecke, Ortbeton C25/30, XC1, d=24cm
64,00
3._.50 Stahlbetonmassivdecke aus Gitterträgerplatten C25/30, XC1, d=24 cm Stahlbetonmassivdecke aus Gitterträgerplatten für Ortbetonergänzung als Plattendecke aus ca. 5 cm dicken vorgefertigten Betonelementplatten mit Sichtbetonuntersicht nach DIN 1045-1 bis 3 und entsprechenden Aufbeton, einschl. Beischalung, Montageunterstützung und Gitterträger o. a., Unterseite glatt, tapezier- und streichfähig. Oberfläche eben, sauber abgezogen und zugerieben. Deckenauflager abdecken mit 500er Bitumenpappe besandet in Auflagerbreite. Deckenauflager: Umfassungswände in Beton, Wärmedämmung an der Deckenstirnseite aus Polystyrol Hartschaumplatten DIN 18164-1, Typ WD, extrudiert (XPS) WLG 040, Baustoffklasse B1, Oberseite angeraut, einschl. der erforderlichen Befestigungsmittel. Dämmdicke: 120 mm, Höhe in Deckenstärke. Deckenauflager: Umfassungswände in Mauerwerk, Wärmedämmung an der Deckenstirnseite mit Ziegelschale, Dämmdicke 120 mm, Höhe in Deckenstärke z. B. "Poroton DRS Plus" bzw. glw. Die stirnseitige Dämmung und Papplage ist in den Einheitspreis einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet. Höhe Betonunterseite über OK.RFB ca. 280 cm. Bewehrung gesonderte Position. Plattenränder abgeschalt, ca. 55 lfm. Aufbeton: Betongüte C25/30, XC1, Deckenstärke 24 cm Einbauort: Decke über Erdgeschoss
3._.50
Stahlbetonmassivdecke aus Gitterträgerplatten C25/30, XC1, d=24 cm
120,00
3._.51 Stahlbetonmassivdecke aus Gitterträgerplatten C25/30, XC1, d=22 cm Stahlbetonmassivdecke aus Gitterträgerplatten für Ortbetonergänzung als Plattendecke aus ca. 5 cm dicken vorgefertigten Betonelementplatten mit Sichtbetonuntersicht nach DIN 1045-1 bis 3 und entsprechenden Aufbeton, einschl. Beischalung, Montageunterstützung und Gitterträger o. a., Unterseite glatt, tapezier- und streichfähig. Oberfläche eben, sauber abgezogen und zugerieben. Deckenauflager abdecken mit 500er Bitumenpappe besandet in Auflagerbreite. Deckenauflager: Umfassungswände in Beton, Wärmedämmung an der Deckenstirnseite aus Polystyrol Hartschaumplatten DIN 18164-1, Typ WD, extrudiert (XPS) WLG 040, Baustoffklasse B1, Oberseite angeraut, einschl. der erforderlichen Befestigungsmittel. Dämmdicke: 120 mm, Höhe in Deckenstärke. Deckenauflager: Umfassungswände in Mauerwerk, Wärmedämmung an der Deckenstirnseite mit Ziegelschale, Dämmdicke 120 mm, Höhe in Deckenstärke z. B. "Poroton DRS Plus" bzw. glw. Die stirnseitige Dämmung und Papplage ist in den Einheitspreis einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet. Höhe Betonunterseite über OK.RFB ca. 280 cm. Bewehrung gesonderte Position. Plattenränder abgeschalt, ca. 55 lfm. Aufbeton: Betongüte C25/30, XC1, Deckenstärke 22 cm Einbauort: Decke über Erdgeschoss
3._.51
Stahlbetonmassivdecke aus Gitterträgerplatten C25/30, XC1, d=22 cm
E
1,00
3._.52 Geschossdecke Ortbeton Aufzug Geschossdecke des Aufzugs Ausführung in Ortbeton, inkl. Schalung, Bewehrung in gesonderter Position. Plattenränder abgeschalt ca. 8 lfm. Betongüte: C25/30, XC1, Deckenstärke 20 cm Einbauort: Decke über Erdgeschoss
3._.52
Geschossdecke Ortbeton Aufzug
4,00
m2
3._.53 Eingangspodest C25/30, Isokorb, Rostaussparung Eingangspodest Stahlbeton mit Schöck Isokorb XT, Typ K-M4-V2-Rei120-CV35-X120-H=200-6.0 Fabr. Schöck bzw. glw., zur thermischen Trennung an Bodenplatte gehängt. Podestplatte zur Aufnahme von Oberbelägen. Podestplatte mit Aussparung 120/75 cm im Bereich des Belagrostes, gemäß Planangabe herstellen. Podestabschalung 3-seitig. Bewehrung in gesonderter Position. Plattengröße L/B: 250/100 cm Plattenstärke: d=22cm Betongröße: C25/30, XC2 Einbauort: Eingangspodest über FT-Zuluftschacht
3._.53
Eingangspodest C25/30, Isokorb, Rostaussparung
M
1,00
Stck
3._.54 Deckenausklinkungen Treppenauflager Zulage für das Ausbilden von oberseitigen Deckenausklinkungen zur Auflagerung von Fertigteiltreppen. Ausklinkung: b/h ca. 12/12 cm, in Teillängen von 100- 110 cm.
3._.54
Deckenausklinkungen Treppenauflager
4,00
m
3._.55 Betonaufkantung, C25/30, XC1, 2-seitig geschalt Ortbetonaufkantung am Deckenrand der Geschossdecken aufgesetzt. Aufkantung 2-seitig geschalt, Seitenflächen senkrecht und glatt, Oberfläche waagerecht, alle Kanten gebrochen. Bewehrung in gesonderter Position. Höhe über Rohdecke bis 14 cm. Querschnitt:  b/h 12/12-14 cm Betongüte:  C25/30, XC Einbauort:  Aufkantung um Treppenaussparungen
3._.55
Betonaufkantung, C25/30, XC1, 2-seitig geschalt
24,00
m
Treppenanlagen / Fertigteiltreppen
Treppenanlagen / Fertigteiltreppen
3._.56 Fertigteiltreppen C35/45, 17 Stg., Antrittspodest, viertelgewendelt Liefern und montieren von vorgefertigten, viertelgewendelten Treppenläufen mit Austrittspodest, aus Stahlbeton C35/45, Feuerwiderstandsklasse F90, gemäß inkl. Bewehrung, gemäß mitzuliefernder Statik. Treppenlauf Ober-, Unter-, Wangenseite in glattem Sichtbeton, alle Kanten gebrochen, Stufenvorderkante leicht gerundet, Laufoberfläche abriebsicher. Treppenlauf viertelgewendlet mit 17 Stg. Steigungsverhältnis 18,4 / 27 cm Laufbreite 100 cm, Laufplatte d=20cm mit einseitig angeformter Auflagerkonsolen 12/12 cm Treppenlauf mit Antrittspodest b/l ca. 100/113 cm, d=25cm, Auf Elastomerlagern und Dorn in Bodenplatte aufgelagert. Einbauort: Garage - Kellergeschoss
3._.56
Fertigteiltreppen C35/45, 17 Stg., Antrittspodest, viertelgewendelt
1,00
Stck
3._.57 Fertigteiltreppen C35/45, 16 Stg., Antrittspodest Liefern und montieren von vorgefertigten Treppenläufen mit Austrittspodest, aus Stahlbeton C35/45, Feuerwiderstandsklasse F90, gemäß inkl. Bewehrung, gemäß mitzuliefernder Statik. Treppenlauf Ober-, Unter-, Wangenseite in glattem Sichtbeton, alle Kanten gebrochen, Stufenvorderkante leicht gerundet, Laufoberfläche abriebsicher. Treppenlauf geradläufig mit 7 Stg. Steigungsverhältnis 18,6 / 27 cm Laufbreite 107 cm, Laufplatte d=20cm mit einseitig angeformter Auflagerkonsole 12/12 cm, Treppenlauf mit Antrittspodest b/l ca. 100/100 cm, d=25cm, Auf Elastomerlagern und Dorn in Geschossdecke aufgelagert. Einbauort: Kellergeschoss - Erdgeschoss
3._.57
Fertigteiltreppen C35/45, 16 Stg., Antrittspodest
1,00
Stck
3._.58 Fertigteiltreppen C35/45, 16 Stg. Liefern und montieren von vorgefertigten Treppenläufen mit Austrittspodest, aus Stahlbeton C35/45, Feuerwiderstandsklasse F90, gemäß inkl. Bewehrung, gemäß mitzuliefernder Statik. Treppenlauf Ober-, Unter-, Wangenseite in glattem Sichtbeton, alle Kanten gebrochen, Stufenvorderkante leicht gerundet, Laufoberfläche abriebsicher. Treppenlauf geradläufig mit 16 Stg. Steigungsverhältnis 18,6 / 27 cm Laufbreite 107 cm, Laufplatte d=20cm mit zweiseitig angeformter Auflagerkonsole 12/12 cm, Auf Elastomerlagern aufgelagert. Einbauort: UG Treppe - Zwischenpodest
3._.58
Fertigteiltreppen C35/45, 16 Stg.
1,00
Stck
3._.59 Trittschallschutzlager Liefern und einbauen von Trittschallschutzlagern auf die Auflagerkonsolen der FT-Treppen und Podeste Fabr. Schöck: Tronsole Typ F-V1, Einzellänge 110 cm o. glw.
3._.59
Trittschallschutzlager
4,00
Stck
3._.60 Trittschalldämmelement Treppenlauf/Bodenplatte Tronsole Typ B mit D Liefern und einbauen von Trittschalldämmelementen zwischen Treppenlauf und Bodenplatte. Fabr. Schöck Tronsole Typ B mit Lagesicherungsdorn Typ D. Einzellänge 120 cm, Breite 50 cm, Dicke 1,5 cm Angebotenes Fabrikat: ____________________
3._.60
Trittschalldämmelement Treppenlauf/Bodenplatte Tronsole Typ B mit D
5,00
Stck
3._.61 Schallbrückenfreie Fugenausbildung Typ L Schallbrückenfreie Fugenausbildung zwischen Wand, Treppenlauf und Podest. Fabr. Schöck bzw. glw. Tronsole-Fugenplatte Typ L, Einzellänge bis 250 cm, Höhe 40 cm, Stärke 1,5 cm im Bereich des Treppenlaufs, liefern und nach Hersteller-Einbauanleitung auf Beton- bzw. MW anbringen.
3._.61
Schallbrückenfreie Fugenausbildung Typ L
18,00
m
Stürze
Stürze
3._.62 Ortbeton-Sturz C30/37, XC4, XF1, XA1, b/h 25/55cm,3-seitig geschalt Ortbeton-Sturz C 25/30 Stahlbeton, 3-seitig geschalt, als Sturz auf Stützen und Wänden aufgelagert, gemäß statischer Berechnung und Planangabe herstellen. Bewehrung in gesonderter Position. Seitenflächen senkrecht, Betonsichtfläche glatt, Oberseite in Deckenschräge, Unterseite waagerecht. Abgerechnet wird die zu überdeckende Öffnung. Bewehrung in gesonderter Position. Höhe UK. Sturz über OK. RFB ca. 235 cm. Querschnitt einschl. WD b/h 25/55 cm inkl. 25 cm Geschossdecke Betongüte: C30/37, XC4, XF1, XA1 Einbauort: Sturz Garagentor
3._.62
Ortbeton-Sturz C30/37, XC4, XF1, XA1, b/h 25/55cm,3-seitig geschalt
3,00
m
3._.63 Ortbeton-Sturz C30/37, XC4, XF1, XA1, b/h 50/65cm,3-seitig geschalt Ortbeton-Sturz C 25/30 Stahlbeton, 3-seitig geschalt, als Sturz auf Stützen und Wänden aufgelagert, gemäß statischer Berechnung und Planangabe herstellen. Bewehrung in gesonderter Position. Seitenflächen senkrecht, Betonsichtfläche glatt, Oberseite in Deckenschräge, Unterseite waagerecht. Abgerechnet wird die zu überdeckende Öffnung. Bewehrung in gesonderter Position. Höhe UK. Sturz über OK. RFB ca. 235 cm. Querschnitt einschl. WD b/h 50/65 cm inkl. 35 cm Geschossdecke Betongüte: C30/37XT Typ K-O-M1-REI120-CV35-LR145-X120- H200-7.0 , XC4, XF1, XA1 Einbauort: Garage
3._.63
Ortbeton-Sturz C30/37, XC4, XF1, XA1, b/h 50/65cm,3-seitig geschalt
6,00
m
3._.64 Ortbeton-Sturz C30/37, XC4, XF1, XA1, b/h 45/39cm,3-seitig geschalt Ortbeton-Sturz C 30/37 Stahlbeton, 3-seitig geschalt, als Sturz auf Stützen und Wänden aufgelagert, gemäß statischer Berechnung und Planangabe herstellen. Bewehrung in gesonderter Position. Seitenflächen senkrecht, Betonsichtfläche glatt, Oberseite in Deckenschräge, Unterseite waagerecht. Abgerechnet wird die zu überdeckende Öffnung. Bewehrung in gesonderter Position. Höhe UK. Sturz über OK. RFB ca. 235 cm. Querschnitt einschl. WD b/h 45/39 cm inkl. 24 cm Geschossdecke Betongüte: C30/37XT Typ K-O-M1-REI120-CV35-LR145-X120- H200-7.0 , XC4, XF1, XA1 Einbauort: Kellergeschoss
3._.64
Ortbeton-Sturz C30/37, XC4, XF1, XA1, b/h 45/39cm,3-seitig geschalt
8,00
m
3._.65 Zulage deckengleiche Unterzüge Zulage zu den Positionen der Decken für den Mehraufwand und Verschnitt der Deckenschalung im Bereich der Fenster- und Türstürze, Ausführung  bei deckengleichen Unterzügen.
3._.65
Zulage deckengleiche Unterzüge
15,00
lfdm
3._.66 Attikaaufkantung, C25/30, XC1, XF1, XA1, 2-seitig geschalt Ortbeton-Attikaaufkantung am Deckenrand aufgesetzt. Aufkantung 2-seitig geschalt, Seitenflächen senkrecht und glatt, Oberfläche im Gefälle, alle Kanten gebrochen. Bewehrung in gesonderter Position. Höhe über Rohdecke bis 70 cm. Querschnitt:  b/h 16/20-50 cm Betongüte:  C25/30, XC1, XF1, XA1, GK16 Einbauort:  Aufkantung Decke über Garagenzufahrt
3._.66
Attikaaufkantung, C25/30, XC1, XF1, XA1, 2-seitig geschalt
13,00
m
3._.67 Attikaaufkantung, C25/30, XC1, XF1, XA1, 2-seitig geschalt Ortbeton-Attikaaufkantung am Deckenrand aufgesetzt. Aufkantung 2-seitig geschalt, Seitenflächen senkrecht und glatt, Oberfläche waagerecht, alle Kanten gebrochen. Bewehrung in gesonderter Position. Querschnitt:  b/h 16/20-25 cm Betongüte:  C25/30, XC1, XF1, XA1, GK16 Einbauort:  Aufkantung Decke über Kellergeschoss
3._.67
Attikaaufkantung, C25/30, XC1, XF1, XA1, 2-seitig geschalt
M
19,00
m
Zuluftschacht
Zuluftschacht
3._.68 Zuluftschacht-Fertigteil, wasserundurchlässig Wasserundurchlässiger Zuluftschacht mit Dreifachdichtung. Betonqualität: C30/37, Spezial-Betonmischung massiv und wasserdicht für dauerhafte Haltbarkeit. Fertigteil-Kellerlichtschacht U-förmig mit Boden mit Direktablaufmuffe Ø 50 mm, mit Acrylglasstandrohr. Sichtfläche in Sichtbeton, Ecken mit verstärkter Eckaussteifung. Wasserdicht: nach DIN 18195 Lastfall 6 Druckwasserdicht: 0,2 bar ~ 2 Meter Wassersäule Dichtungen: incl. fertig montiertes, und umlaufendes doppeltes Dichtungsband aus geschlossen zelligen PVC und einer mittigen Dichtung als flexibles Butyl-Band Klasse 1, Bodenablauf an Entwässerungsringleitung anschließen. Lichtschacht komplett liefern und nach Herstellervorschrift montieren. Fabr. HAIN-AQUATherm-Beton-Lichtschachtsystem o. glw. Lichte Weite b/t 175/125 cm, Gesamthöhe 225 cm, Wandstärke 10 cm Angebotenes Fabrikat................................
3._.68
Zuluftschacht-Fertigteil, wasserundurchlässig
1,00
Stck
Geländestützwände
Geländestützwände
3._.69 Ortbeton-Sauberkeitsschicht C12/15, waagerecht Ortbeton-Sauberkeitsschicht C12/15, d=5cm aus unbewehrtem Beton, als Normalbeton DIN 1045 C12/15, Untergrund waagerecht bzw. bis zu 15% geneigt, obere Betonfläche waagerecht im Bereich der Fundamente und Bodenplatten nach Angabe herstellen. Abrechnung erfolgt nach Breite und Länge der aufzubetonierenden Fundamente, Bodenplatte usw.
3._.69
Ortbeton-Sauberkeitsschicht C12/15, waagerecht
20,00
3._.70 Stützwandfundamentplatte C25/30, XC4, XF1, XA1, d=25cm Stützwandfundamentplatte aus Stahlbeton, in wasserundurchlässigem Beton nach DIN 1045-1 bis 3, Seitenflächen senkrecht, obere Betonfläche 2% abgeschrägt, Fundamentplatte bis 15% geneigt, auf vorhandene Sauberkeitsschicht betoniert. Bewehrung in gesonderter Position. Beton: C25/30, XC2 (Abschalung ca. 60 lfm) Abmessungen: Stärke 25-30 cm, Breite bis ca. 1,30 m, verschiedene Längen bis 520 cm.
3._.70
Stützwandfundamentplatte C25/30, XC4, XF1, XA1, d=25cm
4,00
3._.71 Stützwand WU, C30/37, XC3, XD3, XF4, WU, d=30cm Stahlbetonstützwand in 2-seitiger Schalung in Stahlbeton WU, güteüberwacht, in wasserundurchlässigem Beton nach DIN 1045-1 bis 3, Seitenflächen senkrecht, Oberseite waagerecht, in Längsrichtung bis 25% geneigt, Unterseite in Längsrichtung bis 10% geneigt. Erhöhte Betondeckung von 5 cm im Bereich der zu stockenden Wandflächen. Oberfläche in Sichtbetonqualität. Wandhöhe:  130 - 400 cm Wandstärke:  30 cm Beton:  C30/37, XC3, XD3, XF4, WU, WF, ÜK2,   cnom 4,0 cm seitlich,   cnom 5,5 cm an der Oberseite Ausführung: Geländestützwände
3._.71
Stützwand WU, C30/37, XC3, XD3, XF4, WU, d=30cm
9,00
3._.72 Beton stocken Betonoberfläche mittels Pressluftmeisel stocken bis eine einheitliche Struktur entsteht. Bearbeitungstiefe: 5-10 mm inkl. erhöhte Betondeckung von 5 cm im Bereich der zu stockenden Wandflächen.
3._.72
Beton stocken
M
20,00
Einbauteile
Einbauteile
3._.73 Elektrodosen Liefern und einbauen von Elektrodosen in die Stahlbeton-Filigrandecken. Fabr. Kaiser Typ 1227-55 o. glw.
3._.73
Elektrodosen
M
30,00
Stck
3._.74 Einbaugehäuse aus Kunststoff für Nieder- und Hochvolt Halogenleuchten Einbaugehäuse aus Kunststoff für Nieder- und Hochvolt Halogenleuchten, mit Montageplatte. Gehäuse-Einbauhöhe 133 mm, in Plattendecke Lampenleistung max. 50 W Auslassöffnung (DA) Leuchte ca. 80 mm Einbauhöhe (ET) Leuchte ca. 100 mm Hersteller/Typ: Kaiser HaloX-P o. glw. Art.-Nr.: 1291-15 Einbaugehäuse liefern und gemäß Planvorgabe in die Geschossdecke einbauen. E-Verrohrung bauseits. Angebotenes Fabrikat: ____________________
3._.74
Einbaugehäuse aus Kunststoff für Nieder- und Hochvolt Halogenleuchten
M
10,00
Stck
Aussparungen schließen
Aussparungen schließen
3._.75 Deckenaussparungen schließen, bis -0,05 m² Deckenaussparungen und -durchbrüche mit Beton in gleicher Güte des Bauteils nachträglich schließen sowie Angleichen der Oberfläche an angrenzende Bauteile, inkl. Schalung, konstruktiver Bewehrung und Anarbeiten an die Leibungen, Durchführungen und Einbauteile. Einzelgröße: bis 0,05 m² Deckendicke: bis 25 cm
3._.75
Deckenaussparungen schließen, bis -0,05 m²
15,00
Stck
3._.76 Deckenaussparungen schließen, 0,05 - 0,50 m² Deckenaussparungen und -durchbrüche mit Beton in gleicher Güte des Bauteils nachträglich schließen sowie Angleichen der Oberfläche an angrenzende Bauteile, inkl. Schalung, konstruktiver Bewehrung und Anarbeiten an die Leibungen, Durchführung und Einbauteile. Einzelgröße: 0,05 bis 0,50 m² Deckendicke: bis 25 cm
3._.76
Deckenaussparungen schließen, 0,05 - 0,50 m²
10,00
Stck
3._.77 Wandaussparungen schließen, -0,05 m² Wandaussparungen mit Beton in gleicher Güte des Bauteils nachträglich schließen sowie Angleichen der Oberfläche an angrenzende Bauteile, inkl. beidseitiger glatter Schalung, konstruktiver Bewehrung und Anarbeiten an die Leibungen, Durchführungen etc. Einzelgröße: bis 0,05 m² Tiefe: bis 0,40 m
3._.77
Wandaussparungen schließen, -0,05 m²
5,00
Stck
3._.78 Wandaussparungen schließen, 0,05 - 0,25 m² Wandaussparungen mit Beton in gleicher Güte des Bauteils nachträglich schließen sowie Angleichen der Oberfläche an angrenzende Bauteile, inkl. beidseitiger glatter Schalung, konstruktiver Bewehrung und Anarbeiten an die Leibungen, Durchführungen etc. Einzelgröße: über 0,05 bis 0,25 m² Tiefe: bis 0,40 m
3._.78
Wandaussparungen schließen, 0,05 - 0,25 m²
5,00
Stck
Dämmungen
Dämmungen
3._.79 Dämmung unter Bodenplatten mit Verkehrslasten, d=120mm Dämmung unter Bodenplatten aus extrudiertem Polystyrol-Hartschaum (FCKW- und HFCKW-frei) entsprechend DIN 18164 Typ WD/WS, Rohdichte 38 kg/m³, WLG 040, B1 - schwer entflammbar - nach DIN 4102, Druckspannung bzw. Druckfestigkeit nach DIN EN 826; 0,50 N/mm², Oberfläche glatt, Kantenausbildung mit Stufenfalz, Deckmaß 1250 x 600 mm, liefern als Wärmedämmung unter der Bodenplatte, auf Sauberkeitsschicht lose verlegen. Dämmplatte mit einer Lage PE-Folie als Trennlage abdecken, Stöße lose mind. 20 cm überlappt. Plattendicke: 120 mm Ausführung: unter Bodenplatten UG Wohnhaus und Garage Angebotenes Fabrikat: ____________________
3._.79
Dämmung unter Bodenplatten mit Verkehrslasten, d=120mm
145,00
3._.80 Zulage für Dämmung auf schräge Anvoutung Zulage für Dämmung auf schräger Anvoutung, 45% geneigt. Einschneiden der Plattenstreifen von bis 60 cm Breite. (ca. 10 lfm)
3._.80
Zulage für Dämmung auf schräge Anvoutung
5,00
3._.81 Perimeterdämmung, d=120mm Dämmung von erdberührten Außenwänden aus extrudierten Polystyrol-Hartschaumplatten (FCKW- und HFCKW-frei) nach Perimeterzulassung Z-23.5-225, entsprechend DIN 18164 Typ WD/WS, Wärmeleitfähigkeitsgruppe 034, B1 - schwer entflammbar - nach DIN 4102, Druckspannung bzw. Druckfestigkeit nach DIN EN 826: 0,30 N/mm², Druckspannung für Dauerdruckbelastung nach DIN EN 1606 (Stauchung 2% nach 50 Jahren): 0,13 N/mm², mit umlaufender Stufenfalz, Deckmaß 1250 x 600 mm, dicht gestoßen auf vorhandenen Unterbau, dicht gestoßen und im Verband verlegt, mit lösungsmittelfreiem Kaltbitumenkleber, vollflächig bzw. nicht hinterläufig aufkleben bzw. befestigen. Dämmstärke: 120 mm Angebotenes Fabrikat: ____________________ Ausführung: Umfassung Unterflurgarage
3._.81
Perimeterdämmung, d=120mm
230,00
3._.82 Wärmedämmung d=50mm, in Wandleibung, Breite 10 cm Wärmedämmung wie Pos. 7.92 in Wandleibung eingelegt, jedoch als Streifen von 10 cm Breite von Wandaußenkante in die Leibung. Nenndicke: 50 mm, Breite 10 cm Ort: UG Wohngebäude, Leibung Fassadenelemente
3._.82
Wärmedämmung d=50mm, in Wandleibung, Breite 10 cm
30,00
lfm
3._.83 Schutz, Abdichtung, Kunststoff-Noppenbahn mit aufkaschiertem Polypropylen-Vlies Kunststoff-Noppenbahn zum Schutz der Dichtung oder Dämmung an erdberührten Wandflächen, einschl. Fixierung an der Wand und Ausbildung der Ecken. Überdeckung: 6 Noppenreihen Foliendicke: 0,7 mm Noppenhöhe: ca. 8 mm Noppenbahn mit aufkaschiertem Polypropylen-Vlies (ca. 110 gr/m²) Angebotenes Fabrikat: ____________________
3._.83
Schutz, Abdichtung, Kunststoff-Noppenbahn
200,00
3._.84 Wärmedämmung auf Betonwände und -decken (Tektalan) d=125mm Wärmedämmung in Betonwände aus Mineralwolle-Mehrschichtplatte nach DIN 1101 aus nicht brennbaren Mineralwollekern nach DIN 18165 Teil und magnesitgebundenen, feinwolligen Heraklith Deckschichten, WLG 045, einschl. erforderliches, nicht brennbares Befestigungsmittel. Tektalan - HDX bzw. glw. Plattendicke: 125 mm Ort: Außenwand Wohnhaus UG zur Garage Angebotenes Fabrikat: ____________________
3._.84
Wärmedämmung auf Betonwände und -decken (Tektalan) d=125mm
M
130,00
3._.85 Wärmedämmung, Schaumglasplatten, d=120mm Wärmedämmung als Plattenstreifen auf Betonwände liefern und in Schalung einlegen bzw. nachträglich befestigen. Schaumglasplatten nach DIN EN 13167, Anwendungstyp PW nach DIN 4108-10, WLS 045 Plattendicke: 120 mm Streifenbreite ca. 30 cm, ca. 10 lfm Schaumglasplatten Angebotenes Fabrikat: ____________________
3._.85
Wärmedämmung, Schaumglasplatten, d=120mm
M
3,00
4 Erdungsanlagen
4
Erdungsanlagen
Vorbemerkung Fundament-, Ringerder Das Gebäude erhält eine Blitzschutzanlage, die entsprechend den neuesten Vorschriften der VDEW-Richtlinien (0815 Teil 1 und 2/11.82) ABB- Richtlinien und Leitsätze DIN-Norm allen örtlichen, gültigen Behördenvorschriften, insbesondere die der örtlichen Brandbehörde Richtlinien des Verbandes der Sachversicherer geltenden Vorschriften der Deutschen Bundespost gewerblichen Berufsgenossenschaft den Plänen des Fachingenieurs auszuführen ist. Der Fundamenterder dient gemäß Paragraf 9 ABB und 2 Paragraf 2/6 VDEW als Erdung der Blitzschutzanlage sowie als Mittelspannungs-Schutzerder. Es sind ausschließlich Materialien zu verwenden, die in Güte und Maßen DIN 48801 bis 48860 entsprechen. Grundlage der Massenpositionen im nachfolgenden Leistungsverzeichnis sind die Entwurfspläne des beauftragten Architekturbüros, werden der Fundamenterder sowie die Ableitungen fachgerecht verlegt. Die Rohbaufirma übergibt der Blitzschutzfirma die Ausführungspläne, jegliche Änderungen sind eingezeichnet. Die nachstehenden Einheitspreise verstehen sich pro Stück bzw. pro Meter. Bei Bauteilen aus Aluminium oder Aluminiumlegierungen, feuerverzinktem Stahl, feuerverzinktem Temperguss oder Zinkdruckguss dürfen nur Schrauben aus verzinktem Stahl (Feuerverzinkung) verwendet werden. Beim Übergang von verschiedenen Werkstoffen dürfen keine Korrosionsschäden auftreten. Das zur Verwendung kommende Material ist auf Wunsch der örtlichen Bauleitung vor dem Einbau vorzulegen. Bandstahl 30 x 4 mm, feuerverzinkt, Zinkauflage 500g/m² nach DIN 48801 wird hochkant auf Abstandshaltern in Beton verlegt, einschließlich allem zugehörigen Klein- und Befestigungsmaterialien. Beim Einsatz von WU-Beton wird zusätzlich ein Ringerder vorgesehen (V4A).
Vorbemerkung Fundament-, Ringerder
Fundamenterder / Stahl verzinkt - Bodenplatte
Fundamenterder / Stahl verzinkt - Bodenplatte
4._. 1 Fundamenterder Bandstahl FI30 Bandstahl verzinkt 30 x 3,5 mm DIN 50164-2 liefern und nach DIN 18014 in der Bodenplatte mit Abstandshaltern alle 2-3 m hochkant verlegen. Verbindung mit den Armierungseisen durch Armierungsklemmen (auch Kreuzstücke). Einschl. Verlege- u. Verbindungs- und Befestigungsmaterial.
4._. 1
Fundamenterder Bandstahl FI30
140,00
m
4._. 2 Anschlussfahne aus verzinktem Bandstahl 30/3,5 mm, Länge ca. 2,0 m nach Wandaustritt liefern und montieren. Ausführung nach DIN 18014. Befestigung an der Armierung durch Armierungsklemmen, leitfähiger Anschluss an die Armierung alle 3 m. Für Anschlussfahnen im Innenbereich Wandaustritt 0,25 m oberhalb Rohfußboden.
4._. 2
Anschlussfahne aus verzinktem Bandstahl 30/3,5 mm,
3,00
Stck
4._. 3 Verbinder Kl.N Kreuzverbindung Stahl Verbinder DIN EN 62561-1 (VDE 0185-561-1), Klasse N für normale Belastung, für Kreuzverbindungen, aus nichtrostendem Stahl, für Fl 30 mit Fl 30.
4._. 3
Verbinder Kl.N Kreuzverbindung Stahl
8,00
Stck
4._. 4 Verbindungsklemme Band Klemme DIN EN 62561-1 (VDE 0185-561-1), Klasse N für normale Belastung, für Flach- und Profilstahl, aus nichtrostendem Stahl, mit Treibschrauben und Gegenplatte.
4._. 4
Verbindungsklemme Band
12,00
Stck
4._. 5 Erdungsfestpunkt Typ M NIRO (V4A) Erdungsfestpunkt Typ M NIRO (V4A) M10/M12 als korrosionsfreier Anschluss z.B. der Ableitung an die Bewehrung von Gebäuden oder an die Erdungsanlage für den Schutzpotentialausgleich und/oder den Funktionspotentialausgleich Typ M mit Anschlussachse (l = 180 mm, Ø10 mm) Anschlussgewinde:  M10 / M12 Werkstoff Platte:  NIRO (V4A) Werkstoff-Nr.:   1.4571 / 1.4404 / 1.4401 ASTM / AISI:   316Ti / 316L / 316 Werkstoff Achse:  St/tZn Kurzschlussstrom (AC 50 Hz / DC): 6,5 kA Normenbezug:   DIN EN 62561-1
4._. 5
Erdungsfestpunkt Typ M NIRO (V4A)
2,00
Stck
Ringerder / Edelstahl V4A
Ringerder / Edelstahl V4A
4._. 6 Erdung Ringerder Stahl Niro Rd10 Erdung als Ringerder, DIN EN IEC 62561-2 (VDE 0185-561-2), aus nichtrostendem Stahl, Rd 10, Werkstoff-Nr. 1.4571, unter Sauberkeitsschicht und in vorhandene Baugrube einlegen.
4._. 6
Erdung Ringerder Stahl Niro Rd10
130,00
m
4._. 7 Anschlussfahne Stahl Niro Rd10 L 3m Anschlussfahne einschl. Anschluss an den Erder, DIN EN IEC 62561-2 (VDE 0185-561-2), aus nichtrostendem Stahl, Rd 10, Werkstoff-Nr. 1.4571, Einzellänge 3 m.
4._. 7
Anschlussfahne Stahl Niro Rd10 L 3m
6,00
Stck
4._. 8 Verbindungsklemme Stahl Niro Kreuzstücke Kreuzstücke, für ober- und unterirdische Verbindungen zum Verbinden von Leitern, in Kreuz- und T-Anordnung Werkstoff Klemme NIRO (V4A) Klemmbereich Rd / Rd Rd / Rd 8-10 / 8-10mm Klemmbereich Rd / Fl 8-10 / 30mm Klemmbereich Fl / Fl Fl / Fl30/30mm Zwischenplatte: Ja Normenbezug DIN EN 50164-1 oder gleichwertig liefern und montieren
4._. 8
Verbindungsklemme Stahl Niro Kreuzstücke
8,00
Stck
4._. 9 Kennzeichnung für Anschlussfahnen Kennzeichnung für Anschlussfahnen zum Aufstecken auf Runddrähte oder Bänder als auffällige Kennzeichnung (wie nach DIN 18014 gefordert) während der Bauphase. Werkstoff:  PVC Durchmesser  Ø: 70 mm Aufnahme Fl:  30 x 3,5 mm Aufnahme Rd:  10 mm Farbe:   grün / gelb
4._. 9
Kennzeichnung für Anschlussfahnen
3,00
Stck
4._.10 Korrosionsschutz Anschluss- und Verbindungsstellen Korrosionsschutz an Anschluss- und Verbindungsstellen im Erdreich mit Korrosionsschutzbinde DIN 30672-1 und DIN 30672-2.
4._.10
Korrosionsschutz Anschluss- und Verbindungsstellen
8,00
m
4._.11 Dichtmanschette für Rundleiter 10mm Dichtmanschette zum Verhindern des kapillaren Eindringens von Wasser in den Beton bei der Einführung von Anschlussfahnen im Bereich des Grundwassers. Entspricht der Norm DIN EN 62561-5 (VDE 0185-561-5). Druckwassergeprüft bis 5 bar. Werkstoff: Thermoplastisches Elastomer Dimension:  RD 10
4._.11
Dichtmanschette für Rundleiter 10mm
6,00
Stck
4._.12 Rammung eines Tiefenerders Ausführung in V4A, Rammtiefe: 3,0 m Materialien: OBO 5000866, OBO 5001633, OBO 3041212, OBO 5021647, Dehn 47841 Kopfloch ausheben, Tiefenerder rammen. Komplett mit Verbindungsklemmen, Anschlussklemmen und allem Zubehör. Mit zulässigem Prüfbericht nach DIN VDE 0100/600.
4._.12
Rammung eines Tiefenerders
E
1,00
Stck
4._.13 Laufenden Meter Erdgraben Laufenden Meter Erdgraben in Handschachtung öffnen und nach dem Verlegen der Erdleitung wieder verfüllen und verdichten.
4._.13
Laufenden Meter Erdgraben
E
1,00
m
Dokumentation
Dokumentation
4._.14 Fotodokumentation der Erdungseinrichtung Fotodokumentation der im Beton und im Erdreich verbauten Erdungseinrichtungen, wie V4A Raster 10 x 10 m, Fundamenterder, Klemmenbefestigung an Bewehrung, Ableitungen, Erdungsfestpunkte u. a., Übergabe der sauber beschrifteten Dokumentation per Papier/ Datei (pdf) zu übergeben an die Fachbauleitung.
4._.14
Fotodokumentation der Erdungseinrichtung
1,00
psch
4._.15 Messen/Prüfen Messen und Prüfen der Erdungsanlage, gemäß DIN EN 62305, DIN VDE 0185-305, DIN 18014. Anzahl der Messstellen 25, gemessene Widerstandswerte auflisten einschließlich Prüfbericht, Anlagenbeschreibung und Bestandszeichnung in 2-facher Papierausfertigung sowie digital auf CD-ROM.
4._.15
Messen/Prüfen
1,00
psch
4._.16 Dokumentation nach DIN 18014 Dokumentation nach DIN 18014 Es ist eine Dokumentation anzufertigen. Hierfür ist das Ergebnis der Durchgangsmessung sowie Pläne und Fotografien vorzulegen. Bei der Installation der Erdungsanlage sind ausreichend Fotos für eine lückenlose Dokumentation zu erstellen. Die Dokumentation in Form von Bestandszeichnungen und Prüfprotokollen in spätestens 4 Wochen nach Fertigstellung zu übergeben.
4._.16
Dokumentation nach DIN 18014
1,00
psch
5 Abdichtungsarbeiten
5
Abdichtungsarbeiten
Vorbemerkung Für die Ausführung der Abdichtung gegen drückendes Wasser der Außenwände im Erdreich wird vorausgesetzt, dass die Betonwände keine Fehl-, Hohl- oder sonstigen haftungsmindernden -stellen aufweisen. Dies ist im Leistungsumfang der Betonarbeiten zwingend enthalten. Der Untergrund muss frostfrei, fest, sauber, ausreichend trocken sowie frei von Nestern, klaffenden Fugen, Graten und sonstigen Verunreinigungen sein. Wasserabweisende und haftungsmindernde Bestandteile sind zu entfernen, Kanten sind zu brechen und Kehlen sind zu runden. Fugen und Vertiefungen sind durch eine geeignete Füllspachtelung zu schließen. Sämtliche Vor- bzw. Nacharbeiten sind vom AN festzustellen und durchzuführen. Eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht.
Vorbemerkung
5.1 Betondecken
5.1
Betondecken
5.2 Wände
5.2
Wände
6 Maurerarbeiten
6
Maurerarbeiten
Vorbemerkung - MAURERARBEITEN nach DIN 18330 Die Ausführung der Arbeiten hat nach den allgemeinen technischen Vorschriften für Bauleistungen DIN 18330 VOB, sowie nach DIN 1053 "Mauerwerk Berechnung und Ausführung" zu erfolgen. Die zu verarbeitenden Materialien müssen den Forderungen der jeweiligen Stoffnorm entsprechen. Die Abrechnung erfolgt nach VOB/C - Abschnitt 5. Besondere Abrechnungsmodalitäten sind nachfolgend in der Vorbemerkung bzw. im Leistungsbeschrieb aufgeführt und gelten als verbindlich. Preisinhalte: In die Preise der Maurerarbeiten sind einzukalkulieren: - Das Anlegen und Mauern von Pfeilern, Fenster- und Türöffnungen (auch mit schräger Leibung). - Anlegen von Aussparungen und Durchbrüchen für HLSE. - Herstellen von Schlitzen für HLSE, Schlitze für Wandeinbindungen. - Das Einbinden und verankern von Zwischenwänden mit den anschließenden Wänden, Böden und Decken. - Planmäßiges Einbauen bzw. Einlegen von bauseits gelieferten Kleinteilen. - Die statisch vorgeschriebene Überdeckung aller Öffnungen bis zu einer Lichten Weite, von 2,0 m, soweit Ziegelstürze verwendet werden können, in gerader Form in allen Trag-, Trenn-, bzw. Umfassungswänden. - Herstellen von Pfeilern-, Wandecken-, Schlitz- und Wandeinbindungen und sonstige nicht auf den ganzen Ziegel bzw. Formstücke abgestimmte Bauteile. - Das Glätten aller Flächen für die waagerechten Mauerwerksabdichtungen mit reinem Zementmörtel. - Mehrbreiten der horizontalen Mauerwerksabdichtung zum Anschluss anderer Bahnen. - Das Ausgleichen der Deckenauflager oder der Trennwände mit Steinen anderer Formate (das Problem der Kantenpressung beachten). - Das Entfernen belassener Abdeckungen und Umwehrungen von Öffnungen nach  Aufforderung durch die Bauleitung. - Das Entfernen von Halterungen für Konsolgerüste. - Das Mitbenutzen von Gerüsten des Auftragnehmers während dessen Tätigkeits- zeitraumes durch andere Auftragnehmer, sofern keine Behinderungen entstehen. - Das Einlegen der Dämmstreifen zum Anschluss unbelasteter Trennwände an Decken. - Das provisorische Abdecken von Trennfugen. - Hilfsabsteifungen und Hilfsschalungen für Stürze und Decken. - Hilfskonstruktionen im Sinne von Nr. 4.1.1 DIN 18330 sind z. B. Lehrgerüste für Schalungen, Bögen, Gewölbe sowie Transportbrücken für die eigene Tätigkeit. - Sichern der Mauerwerksbauteile gegen Niederschlagswasser mit dem normalerweise gerechnet werden muss, und seine erforderliche Beseitigung. - Fensterbrüstung und Mauerkronen sind während der Bauphase in jeder Schicht gegen eindringendes Tagwasser (Regen-Schnee) zu sichern. - In die Arbeitsräume abfallende Stein- und Mörtelreste sind vor Hinterfüllung der Arbeitsräume zu entfernen. - In den einzelnen Stockwerken sind an jeder Türe, sowie in allen Ecken Meterrisse nach genauem Nivellement gut sichtbar anzubringen. - Ein Nachweis der Güteschutzüberwachung aller verwendeten Baustoffe ist entsprechend der Bay. BO auf der Baustelle bereitzuhalten.
Vorbemerkung - MAURERARBEITEN nach DIN 18330
6._. 1 Außenmauerwerk, Planziegel d = 36,5 cm, 0,065 W/(mk) Mauerwerk in allen Geschossen lot- u. fluchtgerecht nach Zeichnung u. Angabe herstellen aus Planziegel Die Ziegel sind entsprechend der Leistungsbeschreibung mit Dünnbettmörtel gedeckelt, entsprechend der Zulassung Z-17.21-1300 und der DIN EN 1996 zu vermauern, unter Verwendung zugehöriger System- und Ergänzungsziegel. Mauerwerk, mörtelfreie Stoßfugenverzahnung, Dünnbettmörtel gedeckelt. Rohdichteklasse  0,65 kg/dm3 Druckfestigkeitsklasse  8 Rechenwert der Wärmeleitzahl  ?R = 0,065 W/(mK) Bewertetes Schalldämmmaß Rw,bau,ref = 49,3 dB Charakt. Mauerwerksdruckfestigkeit fk = 3,9 MN/m² Geeignet für Erdbebenzonen nach DIN 4149  0-3 Fabr. Hörl & Hartmann WS065 SILVACOR d = 365 mm; 12 DF (247/365/249 mm) Angebotenes Fabrikat: ____________________
6._. 1
Außenmauerwerk, Planziegel d = 36,5 cm, 0,065 W/(mk)
200,00
6._. 2 Vormauerung Fußpfette d = 11,5 (6DF/Planziegel T08) Vormauerung der Fußpfette d = 11,5 cm (6 DF/Planziegel T08), Vormauerung auf Umfassungs-MW, auf der Pfetteninnenseite von UK. Pfette bis UK. Dachsparren, zwischen den Sparren, Ziegeloberseite in Schräge der Dachneigung geschnitten. Im Preis inbegriffen sind die Lieferung und das Verlegen einer mineralischen für Kerndämmung zugelassenen Mineralfaser-dämmplatte WLG 040/A1 zwischen Pfette und Vormauerung. Mineralfaserdämmplatte d = 60 mm Höhe Vormauerung 45 cm Mauerstärke 11,5 cm
6._. 2
Vormauerung Fußpfette d = 11,5 (6DF/Planziegel T08)
17,00
6._. 3 Zulage 1. Reihe im EG d = 24 cm (Planziegel) Zulage zu Pos. 6.1 für die Ausführung der 1. Reihe mit Planziegel d=24cm U-Wert: 0,47 W/(m²K) Mauerdruckfestigkeit: Fk 3,7 MN/m² Fabrikat: Poroton T16 o. glw. Angebotenes Fabrikat: ____________________
6._. 3
Zulage 1. Reihe im EG d = 24 cm (Planziegel)
20,00
m
6._. 4 Abgleichen v. Giebelanschlüssen Abgleichen von oberen Giebelanschlüssen durch Anpassen des Mauerwerks in Schräge der Dachneigung als Zuschlag zum MW. Mauerstärke 36,5 cm
6._. 4
Abgleichen v. Giebelanschlüssen
14,00
m
6._. 5 Innenmauerwerk d = 24 cm Planz. 1,2/12 Innenmauerwerk, HLZ-Planziegel 1,2/12, d = 24 cm. Mauerwerk aus Hochlochziegel nach DIN 105 u. bauaufsichtlicher Zulassung. Die Ziegel sind mit einem Dünnbettmörtel nach DIN 1053-1 entsprechend bauaufsichtlicher Zulassung u. DIN 1053 zu vermauern. Mauerwerk in allen Geschossen lot- und fluchtrecht mit entsprechenden Ergänzungs- u. Ausgleichsziegel nach Zeichnung u. Angabe herstellen. Im Preis inbegriffen ist das Anlegen u. Ausführen von Pfeilern, Öffnungen, Aussparungen und Durchbrüchen, ebenso beinhaltet ist die statisch vorgeschriebene Überdeckung aller Öffnungen bis zu einer Lichten Weite von 2,0 m in waagrechter Form, soweit Ziegelstürze verwendet werden können. Mauerwerk, mörtelfreie Stoßfugenverzahnung, Dünnbettmörtel Angebotenes Fabrikat: ____________________ Rohdichteklasse                            1,2 kg/dm³ Festigkeitsklasse                           12 Grundwert der zul. Druckspannung  mind. 1,8 MN/m² Format: 10 DF (240/308/249 mm) Wandstärke: 24 cm
6._. 5
Innenmauerwerk d = 24 cm Planz. 1,2/12
E
1,00
6._. 6 Innenmauerwerk d=17,5cm, Planziegel 1,2/12 Innenmauerwerk HLZ-Planziegel 1,2/12, d=17,5cm, wie Pos. 6.5., jedoch Format: 7,5 DF (175/308/249 mm) Wandstärke: 17,5 cm
6._. 6
Innenmauerwerk d=17,5cm, Planziegel 1,2/12
M
26,00
6._. 7 Innenmauerwerk d = 11,5 cm Planz. 1,2/12 Innenmauerwerk, HLZ-Planziegel 1,2/12, d = 11,5 cm, wie Pos. 6.5, jedoch Format: 5 DF (115/308/249 mm) Wandstärke: 11,5 cm
6._. 7
Innenmauerwerk d = 11,5 cm Planz. 1,2/12
E
1,00
6._. 8 Innenmauerwerk HLZ A 1,2/12 d = 11,5 cm San. Vorm. Innenmauerwerk, HLZ A 1,2/12, MG II, d = 11,5 cm für nachträgliches vor- und einmauern der Sanitärinstallation. Als gesondertes MW vor die Trag- bzw. Trennwände gesetzt. Format: 2 DF (115/240/113 mm) Wandstärke: 11,5 cm
6._. 8
Innenmauerwerk HLZ A 1,2/12 d = 11,5 cm San. Vorm.
E
1,00
6._. 9 Sturzauflager Sturzauflager, HLZ A 1,4/20, MG IIa / III entsprechend den statischen Erfordernissen nach Angabe der Bewehrungs-pläne im Außen- und Innenmauerwerk in allen Geschossen als Zuschlag herstellen. Rohdichteklasse: 1,4 Druckfestigkeitsklasse: 12/20 Format: 2 DF (240/115/113 mm) Wandstärke: 24 - 49 cm
6._. 9
Sturzauflager
M
0,50
6._.10 Pfeilermauerwerk HLZ A Pfeilermauerwerk, HLZ A, 1,4/20, MG IIa/III entsprechend den statischen Erfordernissen nach Zeichnung und Angabe in allen Geschossen herstellen. Pfeiler als Einzelpfeiler bzw. mit Innenmauerwerk verzahnt. Rohdichteklasse: 1,4 Druckfestigkeitsklasse: 12/20 Format: 2 DF (240/115/113 mm) Einzelquerschnitt bis 2500 cm²
6._.10
Pfeilermauerwerk HLZ A
M
0,50
6._.11 Einbauen Rollladenkästen Einbauen von bauseits gelieferten Rollladenkästen in 36,5 cm Mauerstärke. Gerechnet wird die zu überdeckende Öffnung.
6._.11
Einbauen Rollladenkästen
E
1,00
m
6._.12 Ziegel-Wärmedämmsturz für Außenmauerwerk Liefern und Verlegen von Ziegel-Wärmedämmstürzen über Öffnungen von < 2,25 m nach Herstellerangaben und gemäß DIN EN 1996 mit einem Auflager von mind. 11,5 cm in einem Mörtelbett (mind. MG IIa). Die Stürze sind so einzubauen, dass die Ziegelschale unten liegt. Bei längeren Stürzen ist spätestens nach 1,25 m eine Montageunterstützung vorzusehen, die erst nach ausreichender Steifigkeit in der Druckzone (12,5 bis 100 cm) bzw. erreichter Aushärtungszeit der Stahlbetondecke nach DIN wieder entfernt werden darf. Sturzbreite: 365 mm über Öffnung, lichte Maueröffnungen zw. 88,5 cm Abrechnung nach Gesamtlänge des Sturzes. Angeb. Fabrikat: ...................................... ....................... Ziegel-Flachsturz wärmegedämmt d = 365; h = 113 mm Abrechnung nach Fertigmaß
6._.12
Ziegel-Wärmedämmsturz für Außenmauerwerk
2,00
St
6._.13 Ziegel-Wärmedämmsturz für Außenmauerwerk Liefern und Verlegen von Ziegel-Wärmedämmstürzen über Öffnungen von < 2,25 m nach Herstellerangaben und gemäß DIN EN 1996 mit einem Auflager von mind. 11,5 cm in einem Mörtelbett (mind. MG IIa). Die Stürze sind so einzubauen, dass die Ziegelschale unten liegt. Bei längeren Stürzen ist spätestens nach 1,25 m eine Montageunterstützung vorzusehen, die erst nach ausreichender Steifigkeit in der Druckzone (12,5 bis 100 cm) bzw. erreichter Aushärtungszeit der Stahlbetondecke nach DIN wieder entfernt werden darf. Sturzbreite: 365 mm über Öffnung, lichte Maueröffnungen zw. 176 cm Abrechnung nach Gesamtlänge des Sturzes. Angeb. Fabrikat: ...................................... ....................... Ziegel-Flachsturz wärmegedämmt d = 365; h = 113 mm Abrechnung nach Fertigmaß
6._.13
Ziegel-Wärmedämmsturz für Außenmauerwerk
6,00
St
6._.14 Ziegel-Wärmedämmsturz für Außenmauerwerk Liefern und Montage von Ziegel-Wärmedämmstürzen an Dachkonstruktion. Die Stürze sind so einzubauen, dass die Ziegelschale unten liegt. Sturzbreite: 365 mm über Öffnung, lichte Maueröffnungen zw. 301 cm Abrechnung nach Gesamtlänge des Sturzes. Angeb. Fabrikat: ...................................... ....................... Ziegel-Flachsturz wärmegedämmt d = 365; h = 113 mm Abrechnung nach Fertigmaß
6._.14
Ziegel-Wärmedämmsturz für Außenmauerwerk
1,00
St
6._.15 Ziegel-Wärmedämmsturz für Außenmauerwerk Liefern und Montage von Ziegel-Wärmedämmstürzen an Dachkonstruktion. Die Stürze sind so einzubauen, dass die Ziegelschale unten liegt. Sturzbreite: 365 mm über Öffnung, lichte Maueröffnungen zw. 488,5 cm Abrechnung nach Gesamtlänge des Sturzes. Angeb. Fabrikat: ...................................... ....................... Ziegel-Flachsturz wärmegedämmt d = 365; h = 113 mm Abrechnung nach Fertigmaß
6._.15
Ziegel-Wärmedämmsturz für Außenmauerwerk
1,00
St
6._.16 Glattputz Mauerleibung Herstellen der Fenster- und Türleibungen im Mauerwerk der Pos. 6.1, für RAL-Montage der Fenster- und Fenstertüren best. aus: Schließen der offenen Steinkammern leibungsseitig mit Kalkgipsmörtel und abglätten der Leibungsflächen bis 5 mm Stärke mit bauaufsichtlich zugelassenen Glättmörtel. Mauerstärke 36,5 cm
6._.16
Glattputz Mauerleibung
130,00
m
6._.17 Stoßfugen-Flachstahlanker Stoßfugen-Flachstahlanker 300/22/0,75 mm aus V4A Stahl in die Lagerfugen von stumpfgestoßenem Schallschutz MW. liefern und nach DIN 1053 einbauen.
6._.17
Stoßfugen-Flachstahlanker
200,00
Stck
6._.18 Ausgesparte Schlitze 12 - 25 cm Ausgesparte Schlitze im Mauerwerk u. Betonwänden, für Heizung - Sanitär - Elektro und dergl. schließen, Ausmauern mit HLZ A, 2 DF, Rohdichte 1,2, MG IIa einschl. aller Nebenleistungen. Schlitzbreiten 12 - 25 cm, Schlitztiefe 12 - 15 cm
6._.18
Ausgesparte Schlitze 12 - 25 cm
M
15,00
m
6._.19 Schließen Mauerschlitze, 25 - 35 cm Schließen von Mauerschlitzen wie Pos. 6.18, jedoch Schlitzbreiten 25 - 35 cm, Schlitztiefe 12 - 15 cm
6._.19
Schließen Mauerschlitze, 25 - 35 cm
M
15,00
m
6._.20 Schließen Mauerschlitze, 35 - 50 cm Schließen von Mauerschlitzen wie Pos. 6.18, jedoch Schlitzbreiten 35 - 50 cm, Schlitztiefe 12 - 15 cm
6._.20
Schließen Mauerschlitze, 35 - 50 cm
M
10,00
m
6._.21 Elektroschlitze mit Kalkmörtel Elektroschlitze mit Kalkmörtel auswerfen, als Putzgrund für den Innenputz.
6._.21
Elektroschlitze mit Kalkmörtel
M
200,00
m
6._.22 Wanddurchbrüche Wanddurchbrüche für Heizung - Sanitär - Elektro - Lüftung u. dergl. in Ziegelmauerwerk und Betonwänden, schließen mit einem entsprechend dem Wandmaterial angepassten Material einschl. aller Nebenleistungen. Abgerechnet wird die Aussparungsgröße. Wandstärke 11 - 49 cm (Einzelquerschnitt 500 - 2500 cm²)
6._.22
Wanddurchbrüche
M
1,50
6._.23 Deckendurchbrüche Deckendurchbrüche für Heizung - Sanitär - Elektro - Lüftung u. dergl. schließen, einschl. Schalung, Beton u. allen Nebenarbeiten (Deckenstärke 16 - 22 cm, Einzelquerschnitt 500 - 2500 cm²) Abgerechnet wird die Aussparungsgröße.
6._.23
Deckendurchbrüche
M
1,50
Vorbereitung Technikraum
Vorbereitung Technikraum
6._.24 Zement-Kalkputz Wand Zement-Kalkputz, vor Beginn der Installationsarbeiten im Heiz- bzw. Tankraum zum Grundieren und filzen mit Hasit-Maschinenputz bzw. gleichwertig (Hasigrund 650), der Mörtelgruppe II DIN 18550, liefern und mit Feinputzmaschine in zwei Putzlagen lot- und fluchtgerecht auftragen und filzen. Ausführung gemäß Werksvorschrift. Der Einheitspreis versteht sich einschl. aller Eckschutzschienen.
6._.24
Zement-Kalkputz Wand
45,00
6._.25 Feuchtigkeitssperre Feuchtigkeitssperre aus Bitumenschweißbahn V60 S4 liefern, auf nicht unterkellerten Betongrund, bestehend aus Voranstrich, Schweißbahn satt aufgeklebt, Stöße mind. 10 cm überlappt und verschweißt, an den Wänden bis OK. Belag hochgezogen. Gerechnet wird nur die Bodenfläche.
6._.25
Feuchtigkeitssperre
15,00
6._.26 Trennlage auf Feuchtigkeitssperre Trennlage auf Bitumenabdichtung aus 1 Lage PE-Folie 0,2 mm, 10 cm Stoßüberdeckung liefern, lose verlegen, an den Wänden bis OK. Estrich hochziehen.
6._.26
Trennlage auf Feuchtigkeitssperre
15,00
6._.27 Wärmedämmung PUR Wärmedämmung aus PUR-Hartschaumplatten, WLG 025, Brandschutzklasse B1. Auf dem Boden verlegte Rohrleitungen aussparen, Hohlräume mit Perlitte auffüllen. Randdämmstreifen ca. 8 mm zu aufgehende Bauteile bis OK. Fußbodenbelag liefern und einlagig verlegen. Dämmschichtdicke: 50 mm
6._.27
Wärmedämmung PUR
15,00
6._.28 Trennlage auf Wärme-/Trittschalldämmung Trennlage auf Wärme-/Trittschalldämmung aus 1 Lage PE-Folie 0,2 mm, 10 cm Stoßüberdeckung liefern, lose verlegen, an den Wänden bis OK Estrich hochziehen.
6._.28
Trennlage auf Wärme-/Trittschalldämmung
15,00
6._.29 Zementestrich CT - C25 - F4 - S65 Zementestrich, Güteklasse CT - C25 - F4 - S65 liefern und einbauen als schwimmender Zementestrich als Unterlage für Fliesen- und Plattenbeläge, Nutzlast bis 3 kN/m². Oberfläche gerieben und geglättet. Fugenanordnung nach DIN. Nenndicke: 65 mm
6._.29
Zementestrich CT - C25 - F4 - S65
15,00
6._.30 AKS-Gitter AKS-Gitter, 1-lagig, in Estriche unter Keramikbelägen liefern und einlegen.
6._.30
AKS-Gitter
15,00
7 Regiearbeiten
7
Regiearbeiten
Vorbemerkung Regiearbeiten Für nicht massenmäßig erfassbare Arbeiten und dergl. Ausführung erfolgt nur auf besondere Anordnung der örtlichen Bauleitung und gegen täglichen Nachweis (Regieberichte mit Auflistung Arbeitsstunden - Geräte und Materialeinsatz). Von der Bauleitung bzw. Bauherrn nicht bestätigte Regieberichte werden bei der Abrechnung nicht anerkannt. Alle eingesetzten Einheitspreise sind Festpreise ohne MwSt. auf Dauer der Gesamtbauzeit. Lohnkosten verstehen sich einschl. Stellung der Werkzeuge, Unternehmer-zuschläge, Sozialkosten, Telefonkosten, Portogebühren, Steuerabgaben, Auslösungen, Wegegelder und dergl. An- und Abfahrten zur Baustelle werden nicht gesondert vergütet.
Vorbemerkung
7._. 1 Meisterstunden Meisterstunden
7._. 1
Meisterstunden
10,00
Std.
7._. 2 Polierstunden Polierstunden
7._. 2
Polierstunden
10,00
Std.
7._. 3 Vorarbeiterstunden Vorarbeiterstunden
7._. 3
Vorarbeiterstunden
20,00
Std.
7._. 4 Facharbeiterstunden Facharbeiterstunden
7._. 4
Facharbeiterstunden
60,00
Std.
7._. 5 Helferstunden Helferstunden
7._. 5
Helferstunden
20,00
Std.
Gerätestunden für Baumaschinen Gerätestunden für Baumaschinen verstehen sich inkl. An- und Abtransport zur Baustelle, Be- und Entladen, Wartung- und Betriebsstoffe, sowie aller Nebenkosten, Unternehmerzuschläge und dergl.
Gerätestunden für Baumaschinen
7._. 6 Baukran Mietgebühr mit Bedienungspers. Baukran Mietgebühr mit Bedienungspersonal
7._. 6
Baukran Mietgebühr mit Bedienungspers.
20,00
Std.
Betonbohr- und -schneidearbeiten Bohren und Schneiden von Durchbrüchen in Wänden oder Fundamenten mittels Diamantbohr- oder sägegerät, in Beton C10/15 bis C35/45, bewehrt und unbewehrt, Bauteildicken 10 - 60 cm, incl. beseitigen der Bohrkerne und Wandteile und laufende Absaugung und Entsorgung des Schlammwassers. Das Aufmaß erfolgt bei Bohrarbeiten nach effektiver Bohrtiefe in cm im Bauteil, ohne zusätzliche Vergütung von Stahl-bewehrungen. Das Aufmaß bei Schneidarbeiten erfolgt nach geschnittener Betonleibungsfläche im m², unabhängig der Aussparungsgröße. Notwendige Zwischenschnitte zur besseren Abtransportfähigkeit werden nicht vergütet.
Betonbohr- und -schneidearbeiten
7._. 7 Bohren von Durchbrüchen Ø 153 mm Bohren von Durchbrüchen in Stahlbetonwände Durchmesser bis 153 mm, Wandstärken bis 40cm
7._. 7
Bohren von Durchbrüchen Ø 153 mm
100,00
cm
7._. 8 Bohren wie dto.,jed. bis 204 mm Bohren von Durchbrüchen wie dto., jedoch Durchmesser bis 204 mm, Wandstärken bis 40cm
7._. 8
Bohren wie dto.,jed. bis 204 mm
75,00
cm
7._. 9 Bohren wie dto.,jed. bis 304 mm Bohren von Durchbrüchen wie dto., jedoch Durchmesser bis 304 mm, Wandstärken bis 40cm
7._. 9
Bohren wie dto.,jed. bis 304 mm
50,00
cm
7._.10 Aufstellen von Bauschuttcontainern 7,0 m³ Aufstellen von Bauschuttcontainern 7,0 m³ nach Bedarf, einschl. Mietgebühr, Austausch oder Abtransport (Entleeren)
7._.10
Aufstellen von Bauschuttcontainern 7,0 m³
3,00
Stck
7._.11 Materialkosten verstehen sich frei Baustelle Materialkosten verstehen sich frei Baustelle einschl. Unternehmerzuschläge - Leihgebühren für Paletten, sowie Unkosten. Nicht im LV aufgeführte Materialpreise werden für Regiearbeiten gegen Nachweis zu den Einheitspreisen der Fa. ..................... mit einem Zuschlag von ...... ...% berechnet. Materialverbrauch angenommen ı 500,00
7._.11
Materialkosten verstehen sich frei Baustelle
1,00
Psch