Sanitärtechnik
Stadt Köln / HS Albermannstr. / K
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Vorbemerkungen Allgemeine Vorbemerkungen (AV) Art und Lage des Bauvorhabens Gegenstand dieser Ausschreibung ist die schlüsselfertige und betriebsbereite Errichtung des Projekts "Neubau - GGS Albermannstraße" an der Albermannstraße, 51143 Köln. Die hier vorliegende Ausschreibung  umfasst dabei den  1. Bauabschnitt mit der Hauptschule und einem ersten Teil der zukünftigen Mensa. Dazu zählt desweiteren ebenfalls ein Teil der Außenanlagen und dessen Anbindung an die verkehrliche und technische Infrastruktur. Die Schulgebäude liegen auf einem städtischen Grundstück an der Falckensteinstr, Remscheider Str. und Albermannstr. in Köln-Kalk. Das Bauvorhaben umfasst den Neubau einer Haupt- und Grundschule sowie einer Sporthalle an der Albermannstraße 21 in Köln-Kalk. Nach dem Rückbau der bestehenden Gebäude auf dem Gelände werden Neubauten in mehreren Bauabschnitten errichtet. Diese sollen, neben dem Untergeschoss, über drei Obergeschosse geführt werden und neben einer Aula, einer Sporthalle und einer Mensa, auch über zwei Hausmeister-Wohnungen verfügen. Das Gebäude kann grundsätzlich in zwei Bereiche getrennt werden. Im westlichen Flügel soll die Hauptschule gebaut werden. Direkt angrenzend zur östlichen Seite wird die Grundschule errichtet. Die Sporthalle wird südlich des Schulkomplexes ausgeführt. Bauherr:Gebäudewirtschaft der Stadt Köln Nutzer:   Hauptschule und Grundschule (Schulbetrieb) sowie               Vereine (außerschulische Nutzung der Sporthalle) 1.BA Neubau Hauptschule: Schule inkl. Verwaltung, Mensa Teil 1, Fachräumen und einer Hausmeisterwohnung 2.BA Sport: Neubau einer 3-Fach-Sporthalle mit Dach-Schulhof und -Sportfeld 3.BA Neubau Grundschule: Schule inkl. Verwaltung, Schulküche, Mensa Teil 2, Aula als Versammlungsstätte und einer Hausmeisterwohnung Ziel der Maßnahme ist die Errichtung eines modernen, inklusiven Bildungsstandortes, der pädagogische Anforderungen (Cluster-Schule) mit hohen energetischen Standards und Betriebssicherheit verbindet. Die folgenden Bauabschnitte BA2 "Sporthalle" und BA3 "Grundschule" werden in separaten Leistungsbeschreibungen erfaßt und sind noch nicht Gegenstand dieser Leistungsbeschreibung. Die Umsetzung aller Maßnahmen soll während des regulären Schulbetriebs im den Restgebäuden erfolgen. Allgemeine Grundlagen des Angebots Die in der Anlage gekennzeichneten Pläne (soweit vorhanden)sowie die Gegebenheiten auf der Baustelle sind vom AN zu überprüfen und entsprechend einzukalkulieren. Sollten hierbei Widersprüche auftreten, möchten wir Sie bitten, diese mitzuteilen und mit uns gemeinsam klarzustellen. Sollten Sie bei den ausgeschriebenen Arbeiten im Gesamten bessere und wirtschaftlichere Lösungen sehen, bitten wir Sie, diese neben dem Leistungsverzeichnis durch die Abgabe eines Alternativ-Angebotes anzubieten. In der Preisgestaltung des AN sind alle Hinweise aus den allgemeinen Vorbemerkungen und zusätzlichen technischen Vorbemerkungen des AG zu berücksichtigen. Alle Einzelpreise sind als Komplettpreise zu kalkulieren. Termine Die Angaben im Anschreiben entsprechen dem derzeitigen Terminplan und werden bei der Auftragserteilung mit Ihnen festgelegt. Qualität- und Eigenprüfung Das Ansehen und damit auch der Erfolg unseres Unternehmens werden wesentlich geprägt von dem Maß, in dem wir die Qualitätsanforderungen unserer Kunden erfüllen. Mit einem systematisch betriebenen und für nesseler bau gmbh verbindlichen Qualitätssystem, zertifiziert nach DIN ISO 9001, sollen Fehler von Anfang an vermieden und Fehlerquellen sofort und konsequent beseitigt werden. Bei unseren Mitunternehmern setzen wir das Bestreben voraus, die vertraglich zugesicherte Bauleistung nach den anerkannten Regeln der Technik zu unserer Zufriedenheit und damit auch der unserer Kunden auszuführen und sich gleichzeitig als Partner für neue Projekte zu qualifizieren. Zu beachtende Vorschriften und Unterlagen: -  Technische Vorbemerkungen -  Leistungsverzeichnis mit Anlagen und Pläne -  VOB Teil B/C -  Technische Vorschriften für Bauleistungen -  Bauordnungsrechtliche Bestimmungen, -  Unfallverhütungsvorschriften, - Werksvorschriften für die Verarbeitung der Werkstoffe in den jeweils zum             Ausführungszeitpunkt gültigen Fassungen. Bei der Ausführung der beschriebenen Leistungen müssen alle relevanten Gesetze, Normen, Erlasse, Verordnungen, Verarbeitungsvorschriften der Hersteller sowie die anerkannten Regeln der Technik, wie sie zum jetzigen Zeitpunkt gültig sind, berücksichtigt werden. Fabrikate/Produkte Als Mindeststandard gelten die in den Leistungsbeschreibungen geforderten Fabrikate und Qualitäten. In den einzelnen Leistungsverzeichnissen sind z.T. Fabrikate und Produkte vorgegeben, die den geforderten Qualitätsstandard definieren. Dem Angebot sind die Fabrikate zu Grunde zu legen, die in der jeweiligen Leistungsposition angeführt sind. Werden alternative Fabrikate / Produkte kalkuliert, ist deren Gleichwertigkeit nachzuweisen und das gewählte Fabrikat in einem dazugehörigen Formblatt alle relevanten Daten, wie im LV-Text benannt, anzugeben. Der Gleichwertigkeitsnachweis bezieht sich immer auf das in den Leistungsbeschreibungen angegebene Fabrikat. Gibt es hierzu keine Angaben durch den Bieter, so gilt das ausgeschriebene Fabrikat als geschuldet. Abweichungen von den alternativ angebotenen Fabrikaten / Produkten sind durch den AN zu benennen. Lässt der AN dieses Prozedere außer Acht, berechtigt dies den AB, auch noch im Nachhinein, den Preisunterschied von der Schlussrechnung im Abzug zu bringen. Werk- und Montageplanung Der AG nutzt das Planportal Catenda für den Planaustausch. Dort stellt  der AN seine Werkplanung ein und bedient sich der Ausfühungsplanung. Der AN hat auf Grundlage der vom AG zur Verfügung gestellten Planung (im Planportal Catenda) eine für die Ausführung der Leistung vollständige und umfassende Werk- und Montageplanung nach der Vorgabe der VOB/C und den gewerkespezifischen DIN-Vorschriften zuerstellen. Die weiteren Anforderungen an Art und Umfang der Werk- und Montageplanung sind in den Vorbemerkungen  aufgeführt. Der Ablauf des Prüfprozesses inkl. der Regelungen zur Übergabe und die Übergabe der Planunterlagen an den AG ist dringend einzuhalten. Die Unterlagen sind mindestens 4-fach in Papierformat und einmal in digitaler Form, in einem mit den AG und dessen Vertreter abgestimmten Dateiformat, an den AG zu übergeben. Sämtliche vereinbarte Zwischentermine nach Auftragsvergabe hierzu sind Vertragstermine. Diese Leistungen sind, sofern dafür keine separate Position angegeben, in die Einheitspreise einzukalkulieren. Die Installation der Leistung des AN darf erst mit dem Freigabevermerk des AG oder dessen Vertreter, auf der vom AN zu erstellenden Montageplanung erfolgen. Bei installierten Leistungen ohne Freigabevermerk, hat der AG das Recht auf eine kostenlose Demontage der nichtgenehmigten Leistung, ohne dass der vereinbarte Terminplan gefährdet wird. Für den AN besteht hierzu nicht nur eine Bringschuld, sondern auch eine Holschuld. Revisionsunterlagen (Dokumentation) Der AN erstellt vollumfängliche Revisionsunterlagen in einer Qualität, die langfristig einen wirtschaftlichen Betrieb der Liegenschaft ermöglicht. Der AN hat die Revisionsunterlagen nach dem tatsächlichen Stand der Ausführung zu fertigen, gemäß den formalen Vorgaben des AG, die im Leistungsverzeichnis definiert sind bzw. nachgereicht werden. Die Unterlagen sind mindestens 2-fach in Papierform und einmal auf Datenträger an den AG zu übergeben. Die Revisionsunterlagen sind entsprechend den Anforderungen der VDI 6026 "Dokumentation in der Technischen Gebäudeausrüstung; Inhalte und Beschaffenheit von Planungs-, Ausführungs- und Revisionsunterlagen" zu erstellen. Bemusterung Ziel der Bemusterung ist die Sicherung des Qualitätsstandards und in Sonderfällen das Aufzeigen der Funktionsweise. Die Musterflächen und Objekte sollen die endgültige Bauausführung und den geforderten Qualitätsstandard zeigen, der von Auftraggeber, Architekten und Fachplanern zur Ausführung freigegeben wird. Sie dienen als Referenz für die weitere Ausführung. Die Bemusterung kann in unterschiedlicher Form durchgeführt werden. Zur Ausführung kommen a)Katalogbemusterung, b) Handbemusterung, c) Musterausführungen in definierten Größen d) 1:1 Einrichtung eines Musterraumes. Ein 1:1 Muster soll entsprechend Ihrer späteren Einbausituation gezeigt werden. Das Bemustern von Funktionen ist nur in Sonderfällen gefordert, die jeweils in den einzelnen dafür vorgesehenen Positionen aufgelistet werden. Dort sind die jeweils geforderte Art und der Umfang näher beschrieben. Grundsätzlich soll die ausgeschriebene Qualität zur Bemusterung kommen. Sollte diese wider Erwarten nicht erreicht werden, behält sich der Auftraggeber vor, weitere Muster einzufordern, bis die beschriebene Qualität erreicht wird. Bei bereits installierten Leistungen die nicht der ausgeschriebenen Qualität entsprechen, hat der AG ein Recht auf Wandlung und/oder Schadensersatz. Eine Bemusterung gemäß Ausführung a) bis c) ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. Die Baubeschreibung sieht eine 1:1 Bemusterung in Form eines Musterraumes vor, dieser ist auch Bestandteil einer pauschalen Beauftragung. Pflichten des AN Der AN verpflichtet sich die Leistung im eigenen Betrieb zu erbringen. Eine Weiterbeauftragung seiner Leistung an Nachunternehmer ist nur nach Voranmeldung und mit Genehmigung des AG möglich. Bei Verstößen ist der AG berechtigt, die Weitergabe von Leistung zu verweigern und auf die vereinbarte Erfüllung durch den AN zu bestehen. Der Anspruch auf Schadensersatz bleibt hiervon unberührt. Eventuell erforderlich werdende Stundenlohnarbeite n müssen vor Beginn der Arbeiten vom AN angemeldet und begründet werden. Die Höhe des eventuellen Lohns und Materialverbrauchs bei Stundenlohnarbeiten ist vom AN im Vorfeld abzuschätzenund dem AG vor Ausführung der Leistung mitzuteilen. In Zweifelsfällen hat der AN die Arbeiten vorbehaltlich einer vertraglichen Prüfung durch den AG, durchzuführen. Der AN hat den Baufortschritt jederzeit zu fördern. Eigen verschuldete oder versäumte Koordinations- und Abstimmungsfehler des AN berechtigen nicht zu Nachforderungen. Mehrleistungen oder Sonderleistungen haben nur einen Anspruch auf Vergütung, wenn diese vor Beginn der Arbeiten angemeldet, begründet, in Ihrer Höhe beziffert und vom AG oder dessen bevollmächtigten Vertreter beauftragt oder angeordnet wurden. Die Teilnahme an Baubesprechungen ist Pflicht. Die Kosten hierzu sind in den EP`s zu berücksichtigen. Eventuelle Stellvertreter müssen nicht nur weisungsbefugt sein, sondern auch für ihren Teil die ausreichende Fachkompetenz besitzen. Er muss mit dem Projekt soweit vertraut sein, dass er kompetente Auskunft erteilen kann. Das Führungspersonal des AN muss die deutsche Sprache in Wort und Schrift mindestens auf Level C2 sicher beherrschen. Der AN hat den gesamten Bauablauf zu dokumentieren. Besonders zu dokumentieren sind Begehungsprotokolle, Sicht- und Vorabnahmen, Druckproben, Spülen der Leitungen, hydraulische Abgleiche, usw. Eine Prüfung ohne geeichte Prüfgeräte wird nicht anerkannt. Sämtliche Kosten für die Dokumentationen sind mit in die EP`s zu kalkulieren. Jeder Mitarbeiter des AN, welcher am Bau beteiligt ist, muss vom AN selbst, eine aktuelle Einweisung zur Einhaltung der UVV und der Baustellenordnung erhalten haben. Eine Teilnehmerliste des AN ist dem AG vor Beginn der Arbeiten unaufgefordert zu übergeben. Aus arbeitssicherheitstechnischen Gründen hat der HU das Recht, bei Nichteinhaltung ein Baustellenverbot für nichtunterwiesene Mitarbeiter des AN zu erteilen. Der AN hat dafür Sorge zu tragen das die vereinbarten Termine hierdurch nicht gefährdet werden. Für den AN gilt grundsätzlich die Bringschuld und die Holschuld gleichermaßen. Fristen Der AN ist an nachfolgende Fristen vertraglich gebunden: Vorlage des Versicherungsnachweises / vor Beginn der Arbeiten Vorlage der Vertragserfüllungsbürgschaft / vor Beginn der Arbeiten (wenn vereinbart) Vorlage der Gewährleitungsbürgschaft / vor Auszahlung des Restbetrages Der AG ist berechtigt bis zur Vorlage fällige Zahlungen zu verweigern. Allgemeine Hinweise Alle Hinweise aus den Bauumständen, aus der Baustellenordnung, aus dem Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan und der Baustellenlogistik sowie den zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen und technischen Vorbemerkungen auf Gewerke- Paket- und/oder Losebene resultierenden Randbedingungen, zusätzlichen Leistungen, Erschwernisse und Behinderungen sind in die Positionen mit einzukalkulieren. Die unter den VOB/C benannten besonderen Nebenleistungen sind in die EP`s einzukalkulieren. Sollte eine Kalkulation aus besonderen Gründen nicht möglich sein, muss dies vor Angebotsabgabe dem AG benannt werden. Eine Nachforderung nach Auftragserteilung ist nicht mehr möglich. Eventuell anfallende Kosten für Lohnzuschläge des AN sind mit den Einheitspreisen abgegolten. Alle Installationsarbeiten sind nach dem neusten Stand der Technik durchzuführen. Unterschriften des AG oder dessen Vertreter dokumentieren nur den jeweils geleisteten Umfang, stellen aber keine n Anspruch auf eine Vergütung dar. Erst die Beauftragung des AG ist maßgeblich. Zusätzl. Technische Vertragsbedingungen (ZTV) Die zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen sind Bestandteil im Sinne der VOB und sind vom AN bei der Kalkulation, Ausführung und Berechnung von Lieferung und Leistungen zu beachten. Die ZTV und AV sollen die Regelungen des Vertrages und den ATV (VOB-B und -C ) lediglich ergänzen und wo notwendig hervorheben. Die Anforderungen der ZTV und AV sind bei der Kalkulation des AN zu berücksichtigen, eine besondere Vergütung erfolgt hierzu nicht, es sei denn, hierzu wird ein gesonderter Preis abgefragt. Allgemeines Es wird großen Wert auf die optimale Harmonisierung der einzelnen Anlagenteile für die Gebäudetechnik gelegt. Preisangaben beinhalten grundsätzlich die Lieferung, die Einbringung, transportieren zum Einbau-/ Montageort, die Montage und die Inbetriebnahme, sofern in den Leistungspositionen keine anderen Angaben gemacht werden. Die in den Leistungspositionen genannten Montagehöhen verstehen sich inkl. der erforderlichen Gerüststellung, für darüberhinausgehende Montagehöhen können in entsprechende Gerüstpositionen in der Leistungsbeschreibung vorgesehen sein. Die Regelungen bei der Erstellung von Dokumenten, Berechnungen, Plänen, etc. sind zu beachten und einzuhalten. Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählen neben  den freigegebenen Werkstatt- und Montagezeichnungen auch eine Ausfertigung der Leistungsbeschreibung sowie die Fortschreibung der W+M- Planung (auch in Form von Handeintragungen und Skizzen). Baustelleneinrichtung Alle für die Baustelleneinrichtungen erforderliche n Leistungen, die der AN benötigt, um seine Leistung zu erbringen, hat der AN in die Einheitspreise einzukalkulieren, bei der Baudurchführung zu liefern, vorzuhalten und nach Abschluss der Arbeiten in Abstimmung mit dem Auftraggeber wieder abzubauen. Werk- und Montageplanung Der Auftragnehmer (AN) erhält vom Auftraggeber (AG) die hierzu notwendigen Planungsunterlagen, die in Dokumentenverzeichnissen übersichtlich erfasst sind. Die Planung des AG ist als Standard zu übernehmen und demzufolge fortzuschreiben. Die nach VOB-B § 3 Abs atz 3 gegebene Prüfpflicht des AN für die vom Auftraggeber  beigestellten Planungsunterlagen sind von AN prüffähig nach Art und Umfang zu dokumentieren. Sämtliche Werk-/Montagepläne sind vor Montagebeginn vom AN mit den anderen Fachgewerken (z.B. ausführende Firmen Lüftung, Elektro, Heizung, Kälte, Sanitär, Sprinkler etc.) abzustimmen, zu koordinieren und im Rahmen der Baubesprechungen gegenzuzeichnen. Gleiches gilt für alle anderen am Bau beteiligten Gewerke gleichermaßen. Änderungen im Zuge der W+M-Planung durch den AN, welche neue Berechnungen und Dimensionierungen der Anlagen nach sich ziehen, sind vomAN anzufertigen, in die Montagepläne einzuarbeiten und dem Auftraggeber vorzulegen. Hierbei sind die in den ZTVs angegebenen Garantiewerte sowie die vertraglich festgelegten Fabrikate und Typen inkl. deren technischer Werte zu beachten. Eine gesonderte Vergütung hierfür erfolgt nicht. Angaben zur Ausführung Die Fachbauleitung des AN nimmt an den regelmäßigen Baubesprechungen teil. Der AN hat alle Transport- und Einbringmöglichkeiten bei der Montage- und Werkstattplanung zu prüfen, zu berücksichtigen und bei unzureichenden Transport- bzw. Einbringverhältnissen rechtzeitig Bedenken geltend zu machen. Auf Grund der baulichen Gegebenheiten sind die Geräte nach Erfordernis in geteilter Ausführung anzuliefern und einzubringen. Der AN hat die für seine Leistungen erforderlichen Berechnungen und Ausführungsunterlagen zu erstellen. Er hat Werkstattpläne, Elektrische Anschlusswerte, Angaben zur Netzberechnung (Selektivität, etc.), soweit sie nicht vom AG zu liefern sind, ohne besondere Vergütung zu erstellen und dem AG rechtzeitig vorzulegen. Ebenso sind vom AN alle Angaben und Daten für seinen Leistungsumfang, die für andere Lose / Gewerke von Bedeutung sind, rechtzeitig bereitzustellen. Mit der Genehmigung und Freigabe übernimmt der AG keinerlei Verantwortung und Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Geeignetheit der Unterlagen. Alle erforderlichen Vermessungsarbeiten für die zu erbringenden Leistungen sind vom AN verantwortlich durchzuführen und sind im Leistungsumfang enthalten. Vermessungspunkte sind ausreichend zu sichern, auch wenn diese nicht vom AN hergestellt wurden. Soweit für die Leistungsabwicklung die Abmessung der Vorleistungen ausschlaggebend ist, hat der AN das örtliche Aufmass verantwortlich durchzuführen. Der AN hat auf Verlangen des AG nachzuweisen, dass die Qualität der von ihm verwendeten Stoffe/Materialien seiner fertigen Leistungen den vertraglichen Anforderungen und Vorgaben entspricht und die Stoffe/Materialien gesundheitlich unbedenklich sind. Im Zweifel kann der AG Qualitätsprüfungen verlangen, die der AN nach den einschlägigen Vorschriften durchzuführen hat. Dies ist im Leistungsumfang enthalten. Der AN hat alle im Zusammenhang mit seinen geschuldeten Leistungen erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen. Auch für die Zeiten der Arbeitsruhe müssen alle Gefahrstellen durch andere geeignete Maßnahmen unfallsicher abgesperrt und beschildert werden. Die Benutzung vom AG oder Dritter zur Verfügung gestellter Gerüste und Schutzvorrichtungen geschieht auf eigene Verantwortung und Gefahr. Sie sind erforderlichenfalls, gemäß den Unfallverhütungsvorschriften, zu ergänzen und zu erweitern. Nach Abschluss der Arbeiten hat der AN die übernommenen Schutzvorrichtungen ordnungsgemäß zurückzugeben. Über die Lage von Leitungen aller Art, insbesondere unterirdische Leitungen, hat sich der an vor Beginn der Arbeiten eingehend selbst zu informieren. Eingriffe in solche Leitungen oder Anlagen sind nur mit Zustimmung des AG und nach Weisung der zuständigen Stellen gestattet. Der AN haftet für jeden weiteren daraus entstehenden Schaden. Anlagen, die einer Bedienung und/oder Überwachung bedürfen, sind bis zur Abnahme vom AN eigenverantwortlich z u warten und zu betreiben. Eine Ausführliche Nutzereinweisung, bei Bedarf auch mehrfach, ist in die Einzelpreise einzurechnen. Montagehinweise Bei der Montage aller mechanischen und elektrischen Anlagenteile ist auf eine einwandfreie Zugänglichkeit zur Wartung, bei der Bedienung und bei etwaigen Auswechslungsarbeiten zu achten. In Bereichen, wo wasserführende Leitungen über Schaltschränken montiert sind, müssen Auffangwannen eingebaut werden, die mit einem Leckagewarnsystem mit Anschluss an die GLT zu versehen sind. Das Gewerk Elektrotechnik montiert an den geplanten Stellen Potentialausgleichschienen. Ab dort verkabelt jedes Haustechnische Gewerk die notwendigen Potentialausgleichsleitungen eigenständig, und schließt diese entsprechend an. Das Auflegen und die Funktionsprüfungen aller in den Gewerken gelieferten Verbraucher erfolgt über das jeweilige Gewerk selbst. Sofern nicht anders vereinbart, verlegt das Gewerk Elektro die Spannungsversorgung bis zu den Komponenten der Gewerke HSLK und GA, die Gewerke HSLK und GA legen die Kabel auf. Sämtliche Einbaukomponenten sind bis zur Abnahme/Gefahrenübergang durch den AN vor Beschädigungen, Verschmutzungen, Beschriftung etc zu schützen (siehe auch VDI 6022, Hygienische Anforderungen an raumlufttechnische Anlagen und Geräte, VDI 6023, Hygienetechnische Anforderungen an Trinkwasserinstallationen etc.). Jede Art von Geräten, Armaturen, Rohrleitungen, Kanälen und Bodenkanälen, etc. sind vor Transportverunreinigungen zu schützen. Bei Montageunterbrechungen (ab länger als 4 Stunden) sind diese Teile gegen Verschmutzung zu sichern (Abkleben mit Folie). Stoffe und Bauteile müssen den Verwendungszweck entsprechend dauerhaft korrosionsgeschützt sein. Darüber hinaus sind die Rohrleitungen und Armaturen zum Einbau in sensible Bereiche wie z.B. Rechenzentrum vor Verschmutzung geschützt anzuliefern (z.B. Folieneinschweißung und Endstopfen). Durch den AN ist dies sicherzustellen und zu protokollieren. Die Vorgaben der AGI-Arbeitsblätter, insbesondere der AGI Q 151 "Korrosionsschutz bei Kälte- und Wärmedämmungen an betriebstechnischen Anlagen" sind zu beachten und einzuhalten. Verschmutzte Bauteile sind vor dem Einbau chemisch zu reinigen oder durch neue auszutauschen. Späne von Bohren und Fräsen sowie Reste von Schleifstaub sind sofort von den bearbeiteten Teilen zu entfernen. Grundsätzlich sind durch den AN geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um Leistungen Dritter zu schützen. Dies gilt analog füoberflächenfertige Bauteile anderer Baustoffklassen, insbesondere für glänzende, lackierte und gläserne Oberflächen. Bei der Ausführung der Leistungen sind alle gelten den Deutschen und EU- Normen, Richtlinien und Verordnungen einzuhalten. Einheitlichkeit von Geräten Alle Systembedingten Einzelteile, die zur Montage der zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen Anlagenteile gehören und nicht besonders erwähnt sind, aber für die Herstellung und zur Vollendung der Anlage unerlässlich sind, müssen im Leistungsumfang enthalten sein. Geräte gleicher Zweckbestimmung müssen auch gleichen Fabrikates sein. Alle Geräte- und Anlagenteile sind mit dem zum einwandfreien Dauerbetrieb notwendigen Zubehör auszurüsten. Es sind prinzipiell Typen der letzten aufgelegten Serien zu verwenden. Die Eignung aller zum Einbau vorgesehenen Materialien und Produkte sind durch Prüfzeugnisse bzw. Prüfberichte staatlich anerkannter Materialprüfungsämter zu belegen. Sie müssen in allen Teilen der gültigen Bau- und DIN-Vorschriften entsprechen und die entsprechenden Gütesiegel tragen. Brandschutzmaßnahmen Durchdringungen brandschutztechnisch qualifizierter Wände oder Decken sind durch den Einsatz von Brandschutzmaterialien in der entsprechenden Qualität bzw. Feuerwiderstandsdauer mit zugelassenen Systemen herzustellen. Prüfzeugnisse, allgemein bauaufsichtliche Zulassungen oder Einzelfallzulassungen der eingesetzten Materialien sind vor Einbau und zur Abnahme vorzulegen. Die dem AN vom AG zu Verfügung gestellten Ausführungsunterlagen entsprechen den Auflagen der Baubehörde, des Brandschutzgutachters und des Sachverständigen hinsichtlich des geforderten Brandschutzzieles. Sollten sich im Zuge der Werk- und Montageplanung Änderungen hinsichtlich des ausgeschriebenen Leistungsumfanges ergeben, so sind diese durch den AN auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung, dem Brandschutzkonzept und Regeln der Technik zum vorbeugenden Brandschutz abzugleichen, zu dokumentieren und der Fachbauleitung sowie dem AG zur Prüfung vorzulegen. Grundlage sind die behördlichen Auflagen, das Brandschutzgutachten, die Bauordnung in Verbindung mit der MLAR und insbesondere auch die Detaillösungen der Gutachter. Der Montageablauf hat mindestens so zu erfolgen, das Brandschutzklappen von zwei Seiten und Rohrleitungen sowie Kabeltrassen von einer Seite frei für die Brandschutzarbeiten zugänglich sind. Dübel zur Befestigung müssen auf den Untergrund und die Anforderung (z.B. Brandschutz) abgestimmt sein; ihre Spreizkräfte dürfen keine zu großen inneren Spannungen erzeugen. Bei nicht ausreichend festem Untergrund sind Injektionsanker zu verwenden. Bei Schweißarbeiten oder sonstigen funkenerzeugenden Arbeiten sind die zusätzliche technische Vertragsbedingungen für Arbeiten, z.B. auch Trennarbeiten mit Trennscheiben und Brennschneidearbeiten, in der Nähe von Bauteilen der Baustoffklasse B2 bzw. B3 nach DIN 4102 Teil 1 zu beachten. Hier sind geeignete Brandschutzmaßnahmen vom AN zu treffen. Bei funkenerzeugenden Arbeiten, z.B. Trennarbeiten mit Trennscheiben und Brennschneidearbeiten, in der Nähe zu erhaltender Bauteile sind Glasflächen, glasierte Keramikoberflächen und andere durch den Funkenflug gefährdete Oberflächen sowie Leistungen Dritter abzudecken. Körperschall- und Schwingungsschutzmaßnahmen Die zum Schwingungsschutz erforderlichen baulichen Fundamente werden nach den in der Leistungsbeschreibung enthaltenen Aggregaten AG-seits ausgeführt. Sollten die vom AN angebotenen Fabrikate und Typen andere Fundamente als die baulich vorgesehen benötigen, sind diese Angaben unverzüglich dem AG zur Weiterleitung zu übergeben. Aggregate wie Pumpen, Pumpen von Hebeanlagen, Druckerhöhungsanlagen, Ventilatoren und sonstige schallemittierende Geräte sind gegen das Gebäude schwingungsfrei zu lagern. Entsprechende Schwingungsdämpfer und Rahmen sind in den jeweiligen Leistungspositionen beschrieben. Vom AB werden im Zuge der W+M-Planung vollständig vermasste Zeichnungen über Sockel- und Zwischenfundamente angefertigt, in denen der Gesamtschwerpunkt des Masse-Feder-Masse-Systems eingetragen ist. Alle körperschallführenden Versorgungsleitungen müssen körperschalldämmend und bauwerksentkoppelt durch das Bauwerk geführt werden bzw. an ihm mittels körperschalldämmender Einlagen und Umwicklungen aus geeigneten Materialien befestigt werden. Alle Befestigungen sowie alle Berührungsstellen mit anderen Bauteilen sind mit schall- und wärmedämmenden Einlagen, entsprechend den Anforderungen der Leistungspositionen, zu versehen. Die Lagerung aller beweglichen Teile, Achsen, usw. muss geräusch- und wartungsarm sein. Der AN hat die ausgeschriebenen Lieferungen und Leistungen auf die Schallpegel-Grenzwerte hin zu überprüfen. Er informiert den AG schriftlich über Bedenken an den ausgeschriebenen Systemen und Bauteilen seiner Lieferungen und Leistungen. Befestigungen und Konsolen Zur Aufhängung und Befestigung der Rohrleitungs- / Kanaltrassen, Armaturen und Aggregaten, sowohl in den Montageschächten als auch an den Decken sind stabile Konstruktionen aus Profileisen und industriell gefertigte Befestigungssysteme, jeweils in verzinkter Ausführung, herzustellen bzw. zu montieren. Der rechnerische Nachweis über die Zug- und Druckfestigkeit ist vorzulegen. Schweißstellen an feuerverzinkten Konstruktionen sind mit Kaltverzinkung zu behandeln. Das Durchstemmen von Decken zu Befestigungs- zwecken ist grundsätzlich nicht zulässig. Befestigungen, gleich welcher Art, dürfen nicht eingeschossen werden. Die entsprechenden Festlegungen des Schwingungs- und Schallschutzes sind einzuhalten. Wand- und Decken- durchführungen sind körperschalldämmend und dicht verschlossen auszuführen. Alle verwendeten Dämmmaterialien müssen nicht brennbar (nach Klasse A 1/A2) sein. Für Befestigungen in Fluren und Rettungswegen sind nur F30 zugelassene Befestigungen (DIBt) nach der gültigen LAR zugelassen. Sämtliche Befestigungen und Aufhängung en sind durch Bohren und Verdübeln auszuführen. Das Einschießen von Dübeln ist nicht zulässig. Es dürfen nur vom Institut für Bautechnik allgemein bauaufsichtlich und baurechtlich zugelassene Dübel verwendet werden. Dübel im Bereich von Außenlufteinflüssen, z.B. Tiefgarage oder Feuchträume, benötigen einen entsprechenden Korrosionsschutz und müssen für den Einbau geeignet sein. Die in der Zulassung festgelegten Vorgaben für den Einbau sind genauestens einzuhalten und vom AN eigenverantwortlich zu kontrollieren. Genehmigungsunterlagen Der AN ist verpflichtet, in Verbindung mit dem Bauherrn und Fachplanern, alle erforderlichen Genehmigungsunter lagen zur behördlichen Abnahme zu erstellen. Die hierfür erforderlichen Aufwendungen sind im Leistungsumfang enthalten. Die Anlagen werden von dem AG erst nach Zulassung bzw. nach behördlicher Genehmigung abgenommen (Funktionsabnahme). Qualitätsüberwachung und -prüfung Die Qualitätsüberwachung hat abgestimmt auf die jeweiligen Leistungen strukturiert nach einem zu erstellenden Pflichtenheft, einem Prüfplan, Prüflisten, Protokollen und Berichten in folgenden Projektphasen bzw. durch Nachweise durch den Errichter zu erfolgen. Die Anforderungen der Stadt Köln sind zu erfüllen. Besonders zu beachten sind: - Fertigung der Einzelkomponenten beim Hersteller (nur wenn erforderlich) - Spülung der Anlagen - Druckproben und Dichtheitsprüfungen - Schweißnahtprüfung (nur wenn gesondert vereinbart) - Herstellerbescheinigungen/ Werkzeugnisse - Werks- und Labortests - Hygieneerstinspektion in Anlehnung an VDI 6022 - Inbetriebnahme - Hydraulischer Abgleich - Luftmengenmessungen - Nachweis zur Einhaltung der Garantiewerte und der geforderten Leistungsdaten - Abschnittsweise Funktionsprüfung vor Ort - Funktionsprüfung der Anlagen unter verschiedenen Lastbedingungen (Nennlast, Teillast, Sommer-/ Winterbetrieb) vor Ort nach    Fertigstellung und vor Übergabe. An den im Prüfplan festgelegten Qualitätsprüfungen ist es dem AG und/oder dessen beauftragten Dritten jederzeit gestattet teilzunehmen, um sich von der Ausführungsqualität und dem Erfüllungsgrad des Pflichtenheftes einen Eindruck zu verschaffen. Aufwendungen hierfür sind im Leistungsumfang enthalten. Abnahme Die Abnahme regelt sich im Übrigen nach den Vereinbarungen im Verhandlungsprotokoll bei der Beauftragung. Aufmass (Planaufmass) / Leistungsnachweise Bei Aufmassaufträgen ist das Aufmass mittels Aufmassplänen als prüffähiger Abrechnungsnachweis zu erstellen. Zum Planaufmass gehören mindestens: -  Aufmasspläne (M 1:50) mit Maßangaben -  Stücklisten mit Positionsangaben -  Fotodokumentation für später nicht mehr einsehbare Bauteile -  Markierte Aufmasspläne Die Aufmasspläne sind entsprechend fortzuschreiben und das Aufmass ist kumuliert entsprechend den späteren Rechnungsstellungen aufzubauen. Im Fall einer Pauschalisierung der Leistung entfal len die vorgenannten Leistungsnachweise. Die Abrechnung erfolgt, wenn nichts anderes vereinbart ist, global pauschal. Alle hierfür anfallenden Kosten sind mit den Einheitspreisen abgegolten. Anerkennung des Bieters Der Bieter bestätigt ausdrücklich und rechtsverbindlich, die allgemeinen Vorbemerkungen und die zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen des AG durch die Unterschrift dieses Angebotes anzuerkennen. .................................................. .... Ort / Datum / Stempel / rechtsverbindliche Unterschrift Stand: 07/2026 Vorbemerkung 3D W+M-Planung und Revisionsunterlage n Die Ausführungsplanung wurde in 3D bzw. BIM Methodik erstellt. Dabei wurde zur Modellierung Revit 2024 und zur Berechnung MH und MagiCad verwendet. Die durch den AG übergebene Ausführungsplanung ist exakt wie modelliert örtlich umzusetzen und zu bauen. Abweichungen davon ohne zwingenden Grund und ausdrückliche Freigabe sind nicht gestattet. Auf Verlangen des AG sind ohne Genehmigung ausgeführte Leistungen auf eigene Kosten des AN zurückzubauen und durch planmäßig vorgesehene Leistungen zu ersetzen. Die Bestimmungen von §3 Nr.3 VOB/B bleiben hiervon unberührt. Für die nach §3 Nr.3 VOB/B vorgesehene Prüfung der zur Verfügung gestellten Ausführungsunterlagen vereinbaren der AG und der AN eine Frist von maximal 12 Wochen ab Vertragsunterzeichnung. Innerhalb dieser Frist bessert der AG Leistungen, die vom AN als fehlerhaft erkannt wurden zu seinen Lasten nach. Nach Ablauf dieser Frist verzichtet der AN auf sein Nachbesserungsrecht gegenüber dem AG und wird die als fehlerhaft erkannten Leistungen in dem Sinne ausführen, die der ursprünglich geplanten Leistung inhaltlich, technisch und geometrisch am nächsten kommt. Der AG überführt die geänderten Leistungen zu Lasten des AN in das As-built Modell. Für Berechnungen, die im Zuge der Werk- und Montageplanung erstellt wurden, gilt das zuvor Gesagte sinngemäß. Der AG übergibt dem AN Attribuierungslisten im Format Excel. In diesen Listen sind je Modellobjekt die geforderten Attribute enthalten, die durch den AN mit den entsprechenden Werten befüllt werden müssen. Die fertig bearbeiteten Listen übergibt der AN dem AG 4 Monate vor seinem vertraglich vereinbarten Fertigstellungstermin. Vorbemerkung Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG): Auch wenn der AN nicht unter die Verpflichtungen des LkSG  direkt fällt, verpflichtet er sich gegenüber dem AG, in seinem  Verantwortungsbereich die Menschenrechte einzuhalten und  die Umwelt zu schützen. Der AG wird auch seine Lieferanten  und Auftragnehmer wiederum dazu zu verpflichten, dies  ebenso zu tun und diese Verpflichtungen wiederum mit ihren  Lieferanten und Auftragnehmern zu vereinbaren. Baustellen-Brandschuztzordner für Durchbrüche / Brandschottung Der AN muß im Rahmen der Montageplanung alle verwendeten  Brandschutzmaterialien und Rohrschott, deren Bezeichnung,  Einbauort und Zulassung benennen. Dazu ist eine entsprechende Tabelle mit Bezug zur Montageplanung anzulegen und fortzuschreiben. Tabelle, Originalzulassungen aller verwendeten Brandschotts und Brandschutzmaterialien sind auf der Baustelle in einem  DINA4-Ordner dem Baufortschritt folgend - wöchentlich aktualisiert bereitzustellen und vorzuhalten, incl.  Register und  tabellarischer Inhaltsübersicht. Der Ordner wird abschließend digitalisiert und Bestandteil der Dokumentations- und Revisionsunterlagen.
Allgemeine Vorbemerkungen
Beschreibung Sanitärtechnik in der Hauptschule Kurzbeschreibung der Sanitärtechnik Schmutzwasseranlagen Die Haupt-, Fall- und Sammelleitungen werden überwiegend aus SML-Gussrohr nach DIN EN 877 mit EPDM-Dichtmanschetten und Edelstahlspannverbindern hergestellt. Anschlussleitungen werden aus schallgedämmten PP-Abwasserrohrsystemen bzw. HT-Rohren entsprechend den Einsatzbereichen ausgeführt. Lehrküchen- und Laborentwässerungsleitungen werden aus schalltechnisch optimierten PP-Entwässerungsleitungen mit hergestellt. Die Rohrleitungen erhalten schallentkoppelte Befestigungen gemäß DIN 4109. Erforderliche Dämmungen zum Schall- und Tauwasserschutz werden entsprechend den technischen Anforderungen ausgeführt. Rohrdurchführungen durch Brandabschnitte werden mit bauaufsichtlich zugelassenen Brandschutzabschottungen hergestellt. Schmutzwasser- und Lüftungsleitungen erhalten im letzten Geschoss unter der Dachhaut eine diffusionsdichte Tauwasser-Schutzdämmung. Regenwasseranlagen Die Haupt-, Fall- und Sammelleitungen werden überwiegend aus SML-Gussrohren nach DIN EN 877 hergestellt. In schalltechnisch sensiblen Bereichen kommen schallgedämmte PP-Regenwasserrohrsysteme zum Einsatz. Innenliegende Regenwasserleitungen erhalten eine diffusionsdichte Tauwasser-Schutzdämmung. Dachabläufe werden wärmegedämmt und mit elektrischer Begleitheizung ausgestattet. Sämtliche Rohrdurchführungen durch Brandabschnitte werden mit zugelassenen Brandschutzsystemen ausgeführt. Kaltwasseranlagen Die Hauptleitungen und Steigestränge werden überwiegend aus nichtrostenden Edelstahlrohren (Werkstoff 1.4401 bzw. 1.4521) mit Pressverbindungssystem hergestellt. Erdverlegte Leitungen werden aus PE-HD-Rohr ausgeführt. Sämtliche Armaturen bestehen aus korrosionsbeständigen, DVGW-zugelassenen Werkstoffen. Die Kaltwasserleitungen erhalten eine Tauwasserdämmung entsprechend den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und der DIN 1988. In Technikzentralen und stoßgefährdeten Bereichen werden die Dämmungen zusätzlich mit Blechmantel geschützt. Rohrdurchführungen durch Brandabschnitte werden mit bauaufsichtlich zugelassenen Brandschutzabschottungen hergestellt. Im naturwissenschaftlichen Fachräumen werden analog ebenfalls Verbindungsleitungen als Kaltwasserleitungen mit DVGW-Zulassung ausgeführt.Absperrarmaturen werden an jedem Ende gemäß Vorgabe Laborplanung eingesetzt. Warmwasseranlagen In der Hauptschule werden ausschließlich dezentrale elektrische Warmwasserbereiter in verschiedenen Typen eingesetzt Die Warmwasserleitungen werden überwiegend aus nichtrostenden Edelstahlrohren mit Pressverbindungssystem ausgeführt. Sämtliche Armaturen und Formstücke werden aus DVGW-zugelassenen Werkstoffen hergestellt. Warmwasserleitungen erhalten Wärmedämmungen gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG). Armaturen, Flansche und Formstücke werden vollständig in die Dämmung einbezogen. In Technikzentralen und stoßgefährdeten Bereichen erhalten die Dämmungen zusätzlich einen mechanischen Schutz durch Blechmantel. Rohrdurchführungen durch Brandabschnitte werden mit bauaufsichtlich zugelassenen Brandschutzsystemen verschlossen. Sanitäreinrichtungen Sanitärobjekte werden als hochwertige, langlebige Ausführungen aus Sanitärkeramik bzw. - soweit funktional erforderlich - aus Edelstahl geliefert und montiert. Vorwandinstallationen werden mit selbsttragenden, höhenverstellbaren Montagesystemen ausgeführt. Armaturen werden als wassersparende, geräuscharme und DVGW-zugelassene Ausführungen vorgesehen. Die Montage erfolgt einschließlich aller erforderlichen Anschlussleitungen, Geruchsverschlüsse, Absperrarmaturen, Befestigungen sowie Schallentkopplungen. Sämtliche Anschlüsse werden entsprechend den Anforderungen des Schall-, Wärme- und Brandschutzes ausgeführt. Gasleitungen Für den Bereich der naturwissenschaftlichen Fachräume sind kurze Gas-Verbindungsleitungen mit Abschlüssen als Kugelhahn zu installieren. Eingesetzt werden Edelstahlrohr, Fittinge und Gasarmaturen aus nicht rostendem Edelstahl mit DVGW-Zulassung ausgeführt.Absperrarmaturen werden an jedem Ende eines Gasstranges gemäß Vorgabe Laborplanung eingesetzt Feuerlöschanlagen Lieferung und Montage trockener Steigleitungen einschließlich verzinkter Stahlrohrleitungen, Einspeise- und Entnahmeeinrichtungen, Be- und Entlüftungsarmaturen, Entleerungseinrichtungen, Rohrbefestigungen, Kennzeichnung sowie erforderlicher Brandschutzabschottungen entsprechend dem Brandschutzkonzept.
Beschreibung Sanitärtechnik in der Hauptschule
Technische Vorbemerkungen - besondere Bedingungen aus der FLB Besondere Bedingungen aus der FLB Im Folgenden sind Auszüge aus der FLB und und den Energieleitlinien der Stadt Köln aufgeführt. Die aufgeführten Punkte beschreiben jedoch nicht vollständig die Anforderungen des Bauherrn. Die Dokumente sind in Gänze zu berücksichtigen. Das Sanitärtrinkwassernetz wird in den Dimensionen < DN65 in Edelstahl als Presssystem ausgeführt. Gas-Anschlußleitungen im Schullabor werden ebenfalls als gepresstes Edelstahlnetz ausgeführt. Abwassernetze werden gemäß FLB überwiegend in SML ausgeführt, in Vorwänden aus HT-Rohr. In besonderen Bereichen wie Schullabor, Lehrküche, bei Druckleitungen oder Leitungen im UG werden auch spezielle PP-Leitungssysteme verwendet. Trockene Steigleitung werden aus verschraubtem und verzinktem Stahlrohr erstellt Abwasserleitungen werden mit einem Gefälle 1:100 bis 1:50 verlegt; Umlenkungen grundsätzlich mit 2 x 45° Bögen ausführen. Alle Abwasserleitungen mindestens alle 2 m mit schallgedämmten Befestigungsschellen befestigen. Entwässerungsleitungen unter Rückstauebene sind zusätzlich mit Systemkrallen zu sichern. Wichtige Geräte, Absperrarmaturen und Komponenten werden mit lösbaren Verbindungen (Flansche oder  Verschraubungen) für einen zerstörungsfreien Ausbau und Wartung ausgeführt. Es werden Dämmung zur Vermeidung von Körperschall und Luftschallübertragung gemäß DIN 4109 inkl. Ergänzungen/Beiblatt 2 eingestezt. Offen verlegte Installationen In Nebenräumen wie Lagern, Technikzentralen in sichtbaren Bereichen werden mit einer optisch ansprechenden Leitungsführung hergestellt. Isolierung von außenliegenden Leitungen sowie im Innenbereich offen verlegte Leitungen, Armaturen etc. (bis zu einer Installationshöhe von 2,5m über OKFFB) erhalten eine verzinkten Blechmantelumhüllung. Wand- und Deckendurchführungen mit brandschutztechnischen Anforderungen mit Rohrabschottungen nach ABP ausführen und gegen Wasserdurchtritt sichern. Schottungen, Brandschutzverkleidungen und wichtige Installationen werden dauerhaft vor Ort beschriftet und in Revisionsplänen dargestellt. Geräte, wesentliche Armaturen, Gefäße, Verteiler und Rohrleitungen erhalten Kennzeichnungen, Schrifttafeln und Bezeichnungsschilder mit Fließrichtungspfeilen. Vor Fertigmontage sind die Rohrnetze gemäß FLB zu spülen, zu desinfizieren und die Keimfreiheit ist per Laboranalyse belegen. Nach erstmaligem Befüllen sind die Leitungsnetzte unmittelbar zu Spülen. Die Inbetriebnahmetermine ind rechtzeitig beim AG anmelden. Vor Inbetriebnahme ist gemäß FLB eine Legionellenbeprobung nach DIN EN ISO 19458 Tabelle 1 Zweck b inkl. zusätzliche Proben an der Peripherie durchzuführen.
Technische Vorbemerkungen - besondere Bedingungen aus der FLB
01 KG 411 Abwasseranlagen
01
KG 411 Abwasseranlagen
01.01 Regenwassersysteme
01.01
Regenwassersysteme
01.02 Schmutzwassersysteme
01.02
Schmutzwassersysteme
01.03 Bodenabläufe und Zubehör
01.03
Bodenabläufe und Zubehör
01.04 Schmutzwasserhebeanlagen und Zubehör
01.04
Schmutzwasserhebeanlagen und Zubehör
01.05 Begleitheizung Regenwasserstrang
01.05
Begleitheizung Regenwasserstrang
01.06 Sonstiges Abwasseranlagen
01.06
Sonstiges Abwasseranlagen
02 KG 412 Wasseranlagen
02
KG 412 Wasseranlagen
02.01 Hausanschlusseinrichtung
02.01
Hausanschlusseinrichtung
02.02 Wasserzählereinrichtungen
02.02
Wasserzählereinrichtungen
02.03 Trinkwasserleitungen
02.03
Trinkwasserleitungen
02.04 Systemzubehör Trinkwasserleitungen
02.04
Systemzubehör Trinkwasserleitungen
02.05 Trinkwasserleitungen, Dämmung und Brandschottung
02.05
Trinkwasserleitungen, Dämmung und Brandschottung
02.06 Trinkwasserarmaturen
02.06
Trinkwasserarmaturen
02.07 Dezentrale elektrische Wassererwärmer
02.07
Dezentrale elektrische Wassererwärmer
02.08 Vorwand- und Montageelemente und Hygienespülungen
02.08
Vorwand- und Montageelemente und Hygienespülungen
02.09 Sanitär-Einrichtungen
02.09
Sanitär-Einrichtungen
02.10 Sanitär-Armaturen
02.10
Sanitär-Armaturen
02.11 Sanitär-Accessoires
02.11
Sanitär-Accessoires
02.12 Hydrantenanlage DIN 14462 (trockene Steigeleitungen)
02.12
Hydrantenanlage DIN 14462 (trockene Steigeleitungen)
02.13 Sonstige Leistungen für Wasseranlagen
02.13
Sonstige Leistungen für Wasseranlagen
03 KG 413 Gasleitungen und Zubehör
03
KG 413 Gasleitungen und Zubehör
Allgemeine Erläuterungen zum Gasleitungssystem Algemeine Erläuterungen zum Gassystem Das Gasleitungssystem ist gemäß Vorgabe wie folgt auszuführen: Es werden dezentrale Flaschengase für das Sculklabor verwendet (Propan, Buthan) Eingesetzt wird Edelstahlrohr und Fittinge aus nicht rostendem Cr-Ni-Mo Stahl: Werkstoff Nr. 1.4401 Absperr- und Sicherheitsarmaturen werden aus Edelstahl mit DVGW-Zulassung ausgeführt.Absperrarmaturen werden an jedem Ende eines Gasstranges gemäß Vorgabe Laborplanung eingesetzt Rohrleitungen sind mechanisch geschützt zu verlegen,  spannungsfrei zu montieren: Es sind nur nur geschweißte, hartgelötete oder gepresste Systeme  zugelassen. Lösbaren oder geschraubte Verbindungen in Hohlräumen sind  nicht zugelassen; Zur Befestigung werden metallische Dübel und verzinkte Befestigungssysteme verwendet.
Allgemeine Erläuterungen zum Gasleitungssystem
Vortext: Gas-Edelstahlrohr 1.4401, gepresst 12/25 NB Vortext: Edelstahlrohrsystem aus nichtrostendem, korrosionsbeständigem Cr-Ni-Mo-Stahl, geeignet für Gasinstallationen (Erdgas und Flüssiggas), bestehend aus Rohren und Systemfittings mit entsprechender DVGW-Systemzulassung für die jeweiligen Medienbereiche. Ausführung gemäß: - DVGW TRGI G 600 (Technische Regel Gasinstallation) - DVGW G 5614 bzw. systembezogene Zulassungen für   Pressverbindungen im Gasbereich - einschlägige DIN- und EN-Normen - Herstellervorgaben und Systemzulassungen Rohrmaterial Gas Edelstahlrohre Cr-Ni-Mo-Stahl nach DIN EN 10088, Werkstoff 1.4401 oder systemgleichwertig, für Gasinstallation zugelassenes Presssystem. Korrosionsbeständig, gasdicht und systemkonform geprüft. PRE-Wert = 24 (Mo-Gehalt = 2,2 %). Systemfittings Gas-Pressfittings aus Edelstahl mit gaszulässigen Elastomer-Dichtelementen (mediengeeignet für Erdgas und Flüssiggas), Gas-Pressverbindungen., jeweils mit KTW-Empfehlung und DVGW-Zulassung für Gas. Werkstoffnummer 1.4401 oder systemkonform gleichwertig. Lösbaren oder geschraubte Verbindungen in Hohlräumen sind  nicht zugelassen; Pressverbindungen Gas-Presssysteme ausschließlich mit DVGW-Zulassung für Erdgas und Flüssiggas gemäß TRGI G 600. Unlösbare Pressverbindungen im Systemverbund. Mit definierter Leckagefunktion bei unverpresstem Zustand zur Dichtheitskontrolle. Prüfung gemäß TRGI: - Festigkeitsprüfung mit Luft/Inertgas (typ. 1,0 bar) - Dichtheitsprüfung typ. 150 mbar Pressverbindungen bis DN 50 mit systemabhängiger Doppelpresskontur (vor und hinter dem Dichtelement), inklusive Systemzulassung und Baumusterprüfzertifikat. Schraub- und Flanschverbindungen Schraub- und Flanschverbindungen nur gemäß DVGW-GW 2 bzw. TRGI-konformen Systemkomponenten, entsprechend dem jeweiligen Anwendungsfall für Gasinstallation. Verlegung Verlegung der Rohrleitungen gemäß DVGW TRGI G 600 (Gasinstallation) und den einschlägigen Herstellerverarbeitungsrichtlinien. Verlegung inkl. Ablängen, Ausrichten, Biegen, Befestigen sowie Maßnahmen zur thermischen Längenausdehnung. Die Rohrleitungen sind dauerhaft mit selbstklebenden Rohrkennzeichen nach DIN 2403 mit Flussrichtung zu beschriften. Grundfarbe gelb. Befestigung / Schallschutz Sämtliche Rohrbefestigungen körperschallgedämmt gemäß DIN 4109 sowie VDI 4100, mit Zulassung für Gasleitungen, Verwendung von Rohrbefestigungen mit Elastomereinlage, metallischen Dübeln, einschließlich aller Befestigungsmittel, Gewindestangen, Dübel und Zubehör. Schlitzschienenanlagen ausschließlich verzinkt oder gleichwertig mit statischem Nachweis. Brandschutz Rohrdurchführungen durch Wände und Decken gemäß den geltenden brandschutztechnischen Anforderungen (z. B. R 30 bis R 90), einschließlich zugelassener Abschottungssysteme, auch für Gasleitungen entsprechend den jeweiligen Zulassungen. Anforderungen Sämtliches systembedingt erforderliches Zubehör (Formstücke, Verbinder, Übergänge, Festpunkte, Halterungen, Dicht- und Verbindungsmaterialien) ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. Die Verarbeitungsrichtlinien des jeweiligen Systemherstellers sind zwingend einzuhalten. Lieferung und Montage einschließlich aller Nebenleistungen wie Befestigungsmaterial, Werkzeugeinsatz, Bohrarbeiten, Verschnitt, Schutzmaßnahmen bei Durchführungen sowie betriebsfertige Übergabe. Einsatzbereich Edelstahlrohrsystem: Gasinstallationen: Gasinstallationen im Niederdruckbereich                               (Erdgas und Flüssiggas / Flaschengas)                              innerhalb der Systemzulassung                              gemäß DVGW TRGI G 600,                              Prüfdrücke gemäß Regelwerk: Betriebsdruckbereich : bis ca. 100 mbar Festigkeitsprüfung     : 1,0 bar (Luft oder Inertgas) Dichtheitsprüfung       : 150 mbar Beispielfabrikate:  Viega, Geberit, Conel, Mapress oder                               gleichwertig Typ                    : Sanpress Inox G gewähltes Fabrikat  : Werkstoffnummern : 1.4401 Gütezeichen            : DVGW-Zeichen Gasinstallation mit nachgewiesenen Zulassungen für Gas-Pressverbindungen.nachfolgende Position liefern und mit allem Zubehör betriebsfertig montieren als
Vortext: Gas-Edelstahlrohr 1.4401, gepresst 12/25 NB
03.__.___.0010 Edelstahlrohr, Typ: 15 x 1 mm (DN12) Edelstahlrohr, Typ: 15 x 1 mm (DN12)
03.__.___.0010
Edelstahlrohr, Typ: 15 x 1 mm (DN12)
20,00
m
03.__.___.0020 Edelstahlrohr, Typ: 18 x 1 mm (DN15) Edelstahlrohr, Typ: 18 x 1 mm (DN15)
03.__.___.0020
Edelstahlrohr, Typ: 18 x 1 mm (DN15)
E
1,00
m
03.__.___.0030 Edelstahlrohr, Typ: 22 x 1,2 mm (DN20) Edelstahlrohr, Typ: 22 x 1,2 mm (DN20)
03.__.___.0030
Edelstahlrohr, Typ: 22 x 1,2 mm (DN20)
E
1,00
m
Vortext: VA-Gas-Kugelhahn DVGW 1/19 Vortext: VA-Kugelhahn für Gasinstallation (Erdgas & Flüssiggas) Kugelhahn für Gasinstallationen nach den geltenden DVGW-Regelwerken, schwere Ausführung, mit vollem Durchgang, geeignet für den Einsatz in Gasleitungen aus Edelstahl. Gehäuse und Kugel aus korrosionsbeständigem Edelstahl, mit beidseitigen Anschlüssen passend zum eingesetzten Rohrleitungssystem, ausblassicherer Spindel, wartungsfreier Spindelabdichtung, PTFE-Sitzdichtungen sowie robustem Hebelgriff mit gelber Ummantelung und eindeutiger Stellungsanzeige "Auf/Zu". DVGW-zertifiziert für Gasinstallationen, geeignet für Gase der 1., 2. und 3. Gasfamilie gemäß DVGW-Arbeitsblatt G 260, insbesondere Erdgas und Flüssiggas (Propan), einschließlich gegebenenfalls vom Hersteller freigegebener Wasserstoffbeimischungen. Werkstoff   :  Edelstahl 1.4408 oder höherwertig Nennweiten: DN 15 bis DN 50 Betriebsdruck: nach Herstellerzul., mind. MOP 5 Temperaturbereich: -20 °C bis +60 °C Komplett mit allen erforderlichen Verbindungs-, Dichtungs-, Befestigungs- und Anschlussmaterialien liefern, fachgerecht montieren und betriebsfertig anschließen als.
Vortext: VA-Gas-Kugelhahn DVGW 1/19
03.__.___.0040 Gas-Gewindekugelhahn DN 15 Gas-Gewindekugelhahn DN 15
03.__.___.0040
Gas-Gewindekugelhahn DN 15
6,00
St
03.__.___.0050 Gas-Gewindekugelhahn DN 20 Gas-Gewindekugelhahn DN 20
03.__.___.0050
Gas-Gewindekugelhahn DN 20
2,00
St
Vortext: Verschlußstopfen Vortext Verschlußstopfen als Reserveanschluß oder Schutzstopfen in Gas-Rohrnetzen aus Edelstahlrohr, als Zulage, incl. aller Verbindungs-, Dichtungs- und Anschlußmaterialien, incl. aller Vor- und Nebenarbeiten Abschluß incl. Gewindemuffe komplett liefern und betriebsfertig montieren als
Vortext: Verschlußstopfen
03.__.___.0060 Verschlußstopfen mit Dichtung, Typ: 15 x 1,0 mm (DN12) Verschlußstopfen mit Gewindemuffe und Dichtung als Zulage, Typ: 15 x 1,0 mm (DN12)
03.__.___.0060
Verschlußstopfen mit Dichtung, Typ: 15 x 1,0 mm (DN12)
6,00
St
03.__.___.0070 Verschlußstopfen mit Dichtung, Typ: 22 x 1,2 mm (DN20) Verschlußstopfen mit Gewindemuffe und Dichtung als Zulage, Typ: 22 x 1,2 mm (DN20)
03.__.___.0070
Verschlußstopfen mit Dichtung, Typ: 22 x 1,2 mm (DN20)
2,00
St
------------ Rohrschotts -----------------------
------------ Rohrschotts -----------------------
Vortext: Rohrabschottung (Gasleitungen EI 90), nichtbrennbare Rohre 25/01 Vortext: Abschottung von Rohrdurchführungen (Gasleitungen EI 90) Herstellen von feuerbeständigen Rohrabschottungen für Durchführungen von Gasinstallationsrohren durch Wände und Decken aus Massivbauteilen sowie geeigneten leichten Trennwänden. Abschottung von nicht brennbaren Rohrleitungen der Baustoffklasse A1 (z. B. Stahl- und Edelstahlrohre) gemäß DIN EN 13501 bzw. bauaufsichtlicher Zulassung des jeweiligen Systems. Geeignet für Rohrleitungen aus Stahl und Edelstahl (Gasinstallationen), sofern systemseitig zugelassen. Nachweis / Zulassung Ausführung gemäß allgemeinem bauaufsichtlichen Prüfzeugnis (abP) bzw. Europäischer Technischer Bewertung (ETA) des jeweiligen Rohrschottsystems. Rohrwerkstoff und Dimensionen müssen den Zulassungsbedingungen entsprechen. Nach Abschluss der Arbeiten ist eine Übereinstimmungserklärung (ÜZ) durch den Ausführenden zu erbringen. Einbau Einbau in Massivbauteilen und geeigneten leichten Trennwänden. Feuerwiderstandsklasse: EI 90 nach DIN EN 13501-2 Geeignete Bauteile: Massivwände aus Mauerwerk, Beton oder Stahlbeton Porenbetonwände leichte Trennwände gemäß Systemzulassung Mindestbauteildicke gemäß Zulassung (i. d. R. = 100 mm Wand / = 150 mm Decke) Ringspaltverschluss / Einbauart Einbau in Kernbohrungen bzw. Wand- und Deckendurch- führungen. Ringspalt vollständig hohlraumfrei und formschlüssig mit zugelassenen, nicht brennbaren Baustoffen (z. B. Mörtel, Beton oder systemgebundene Brandschutzmassen) verschließen. Alternativ systemgeprüfte Manschetten- oder Schottlösungen gemäß Zulassung. Dämmung / Zusatzmaßnahmen Erforderliche Zusatzdämmung der Rohrleitungen beidseitig der Durchführung gemäß Zulassung, i. d. R. bis ca. 1,0 m Länge. Befestigung der Dämmung mit geeignetem Bindedraht oder systemkonformer Fixierung. Parallelinstallationen / Abstände Nachweis der zulässigen Abstände zu weiteren Rohrleitungen Kabelabschottungen. Brandschutzklappen und Lüftungsanlagen Abstände / Installation Zulässige Abstände zu Fremdgewerken nur gemäß Systemzulassung; Nullabstand nur bei nachgewiesener Eignung. Kennzeichnung Kennzeichnung der Rohrabschottung dauerhaft und gut sichtbar Kennzeichnungsschild mit Angaben gemäß Zulassung ist dauerhaft neben der Abschottung zu befestigen. Der Mehraufwand ist in die Einheitspreise einzurechnen. Baustoffeigenschaften (Systemdämmung / Schottmaterial) Baustoffklasse       : A2 nach DIN 4102-1 Schmelzpunkt        : > 1000 °C Wärmeleitfähigkeit : ca. 0,035 W/(m·K) Rohdichte               : ca. 150 kg/m³ Oberfläche             : systemabhängig, ggf. aluminiumkaschiert                                   oder beschichtet Einbaulänge             : = Bauteilstärke bzw.Systemzulassung. Beispielfabrikat:    Rockwool oder gleichwertig                               z. B. Conlit 150 P / Conlit U oder                               zugelassene Systemlösung für                               EI 90 Rohrabschottung Beispielfabrikat : Rockwool oder gleichwertig Isolierschale                     : Conlit 150 P oder U gewähltes Fabrikat/Typ    :                                    (Angabe des Bieters) Brandschutzmanschette einschließlich aller Nebenarbeiten und dauerhafter Kennzeichnung gemäß bauaufsichtlicher Zulassung, mit Prüfzeugnis, Rohrschott incl. aller Vor- und Nebenarbeiten, mit allen erforderlichen Kleinteilen und Zubehör liefern und brtriebsfertig montieren als
Vortext: Rohrabschottung (Gasleitungen EI 90), nichtbrennbare Rohre 25/01
03.__.___.0080 Rohrschott für metallische Rohre, Nennweite DN 12 Rohrschott Conlit Nennweite DN 12
03.__.___.0080
Rohrschott für metallische Rohre, Nennweite DN 12
2,00
St
03.__.___.0090 Rohrschott für metallische Rohre, Nennweite DN 15 Rohrschott Conlit Nennweite DN 15
03.__.___.0090
Rohrschott für metallische Rohre, Nennweite DN 15
6,00
St
03.__.___.0100 Rohrschott für metallische Rohre, Nennweite DN 20 Rohrschott Conlit Nennweite DN 20
03.__.___.0100
Rohrschott für metallische Rohre, Nennweite DN 20
2,00
St
Vortext: Zulage für Brandschutzverkleidung in F90 Abkofferungen bei Durchführungen mit Conlit-Schalen 12/05 Vortext: Zulage zur Brandschutzverkleidung beschrieben wie vor für die Rohrdurchführung und Verkleidung eines Rohrschottes von nicht-brennbarenb Rohren aus Metall in Leichtbauwänden oder vor Massivwänden, Rohrschott aus Mineralwoll-Schalen separat beschrieben, Herstellen der kompletten Bekleidung gemäß Zulassung Feuerwiderstandsdauer 90 Minuten in Anlehnung an DIN 4102 und der Nachweis gemäß DIN 1053 ist mit Prüfbericht zu belegen. Die zusätzliche Brandschutzverkleidungen sind mit geeigneten und zugelassenen Befestigungeskonstruktionen zu montieren. Die Fugen sind mit Abdeckstreiefen gemäß Zulassung, mit geeigneten Verbindungen und in ausreichender Breite zu  montieren.Die Fugen sind gemäß Zulassung mit geeigneten Materialien zu verspachteln, Hohläume auszustofen und mit zugelassenen Marterialien zu verfugen. Bei Wand oder Deckendurchbrüchen sind verbleibende Zwischenräume mit Steinwolle oder geeignetem Mörtel zuverschließen. Die Konstruktionen können ein oder zeilagig sein. mit Prüfzeugnis Feuerwiderstandsklasse : F 90 liefern und komplett betriebsfertig montieren als:
Vortext: Zulage für Brandschutzverkleidung in F90 Abkofferungen bei Durchführungen mit Conlit-Schalen 12/05
03.__.___.0110 Rohrschott EI90, Rohrtyp : DN 12 Rohrschott wie beschrieben, mit allem Zubehör, Rohrtyp: DN 12
03.__.___.0110
Rohrschott EI90, Rohrtyp : DN 12
E
1,00
St
03.__.___.0120 Rohrschott EI90, Rohrtyp : DN 15 Rohrschott wie beschrieben, mit allem Zubehör, Rohrtyp: DN 15
03.__.___.0120
Rohrschott EI90, Rohrtyp : DN 15
E
1,00
St
03.__.___.0130 Rohrschott EI90, Rohrtyp : DN 20 Rohrschott wie beschrieben, mit allem Zubehör, Rohrtyp: DN 20
03.__.___.0130
Rohrschott EI90, Rohrtyp : DN 20
E
1,00
St
------------ Deckenverguß -----------------------
------------ Deckenverguß -----------------------
Vortext: Vergießen von Decken/Wandöffnungen 13/06 Vortext: Vergießen von Rohrdurchführunge/Rohrtrassen durch Wände und Decken. Die geforderte Feuerwiderstandsdauer von 90 Minuten in Anlehnung an DIN 4102 und der Nachweis gemäß DIN 1053 ist mit Prüfbericht zu belegen. Der Brandschutzmörtel K2 ist mittels automatisch mischender Pumpe über flexible Schläuche in die Hohlräume der Rohrdurchführungen zu verpressen bzw. per Hand einzubringen. Lieferung und Einbau aller Stoffe in abnahmereifer Form einschließlich aller Nebenarbeiten und dauerhafter Kennzeichnung gemäß bauaufsichtlicher Zulassung. mit Prüfzeugnis Feuerwiderstandsklasse  : F 90 Dicke Wand/Decke          : ca. 250 - 350 mm liefen und komplett betriebsfertig montieren als:
Vortext: Vergießen von Decken/Wandöffnungen 13/06
03.__.___.0140 Abschottung von Rohrdurchführungen Decken/Wandöffnung: bis 0.05 m² Abschottung von Rohrdurchführungen, Decken/Wandöffnung: bis 0.05 m²
03.__.___.0140
Abschottung von Rohrdurchführungen Decken/Wandöffnung: bis 0.05 m²
E
1,00
St
Vortext: Spülen, Entlüften, Druckprobe, Inbetriebnahme Gasrohrnetzes n. TRGI/ TRF Vortext: Spülen, Entlüften und Inbetriebnahme eines Gasrohrnetzes nach TRGI (DVGW G 600) bzw. TRF für Flüssiggas sowie den anerkannten Regeln der Technik, einschließlich Druckprüfung, Funktionsprüfung und betriebsfertiger Übergabe. Leistungsumfang: - Entlüften der gesamten Gasinstallation vor Inbetriebnahme - ggf. Spülen mit inertem Gas (z. B. Stickstoff) - Durchführung der Druckprüfung nach TRGI/TRF,   bestehend aus:    - Festigkeitsprüfung mit 1,1-fachem Betriebsdruck      (mindestens jedoch 1 bar Überdruck) gemäß TRGI/TRF      und Anlagenart    - anschließende Dichtheitsprüfung mit Betriebsdruck bzw.      reduziertem Prüfdruck      (typisch 150 mbar bzw. entsprechend TRGI/TRF) - kontrollierter Gasanfahrbetrieb der Anlage - Funktionsprüfung aller Rohrleitungen, Armaturen, Regelgeräte - und angeschlossenen Verbraucher - Prüfung der Absperr- und Sicherheitseinrichtungen - Prüfung sicherheitsrelevanter Funktionen    (z.B. Not-Aus, Sicherheitsmagnetventile) - Prüfung von Druckregelung und Überwachungseinrichtungen - Prüfung der Abschaltung bei Störung und    Spannungsversorgungsausfall - Prüfung und Abstimmung der GLT-Anbindung -   (Betriebszustände, Freigaben, Störmeldungen) - Parametrierung der sicherheitsrelevanten Funktionen gemäß   Vorgaben von Planer und Betreiber -  vollständiger Systemfunktionstest der Gesamtanlage Dokumentation: - Erstellung eines vollständigen Prüfprotokolls nach TRGI/TRF    inkl. Druckprüfungen - Dokumentation aller Prüfdrücke, Prüfzeiten,   Temperaturbedingungen und Messergebnisse - Nachweis eingesetzter Prüfgeräte inkl. Kalibrierung   Übergabe der vollständigen Inbetriebnahmeunterlagen Inbetriebnahme mit Spülen, Entlüften und Druckproben inkl. Bereitstellung aller Mess-, Prüf-, Spül- und Hilfsmittel Abstimmung mit GLT, Fachplanung und Betreiber Einweisung des Betriebspersonals, Herstellung der vollständigen Betriebsbereitschaft incl. aller Vor- und Nebenarbeiten, für folgende Rohrnetze komplett liefern und herstellen für:
Vortext: Spülen, Entlüften, Druckprobe, Inbetriebnahme Gasrohrnetzes n. TRGI/ TRF
03.__.___.0150 Edelstahlrohrstrang, Typ: 15 x 1 mm (DN12) Edelstahlrohrstrang, mit zu- und abströmseitigem Absperrkugelhahn Länge Rohrstrang: bis 10 m Typ: bis 15 x 1 mm (DN12)
03.__.___.0150
Edelstahlrohrstrang, Typ: 15 x 1 mm (DN12)
3,00
St
04 KG 419 Sonstige Leistungen Sanitäranlagen
04
KG 419 Sonstige Leistungen Sanitäranlagen
04.01 Wartungsarbeiten
04.01
Wartungsarbeiten
04.02 Revisionsunterlagen
04.02
Revisionsunterlagen
04.03 Bezeichnungsschilder
04.03
Bezeichnungsschilder