Verbauarbeiten
Stadt Köln / GS Paul-Humburg-Str. / K
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bis
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Baubeschreibung und allgemeine Vorbemerkungen Miu Hinweis zum Gesamt-LV: AG - Auftraggeber AN - Auftragnehmer o.glw. - oder gleichwertig IB - Ingenieurbüro (x) - gültig () - ungültig 1.1 Grundstück, Bauwerk und Besonderheiten der Baustelle 'Allg. Beschreibung siehe Anlagen zum LV ' Die Energie- und Wasserversorgung der Baustelle wird vom AG erstellt und vorgehalten. Die Verbrauchskosten der Energie- und Wasserversorgung der Baustelle wird über die Bauumlage dem AN berechnet (siehe Deckblatt der Ausschreibung). Der bei den Arbeiten des AN anfallende Schutt ist täglich zu entsorgen. Die entsprechenden Behältnisse und Kippgebühren werden über die Bauumlage dem AN berechnet (siehe Deckblatt der Ausschreibung). 1.2 Allgemeine Grundlagen des Angebotes Die Baustelleneinrichtung ist in die jeweiligen Positionen einzurechnen, sie wird nicht gesondert vergütet, falls im LV nicht anders  beschrieben. Die Baustelle muss ständig mit einem deutschsprachigen Polier besetzt sein. Die als Anlage beiliegenden Pläne sowie die Gegebenheiten auf der Baustelle sind von Ihnen zu überprüfen und entsprechend einzukalkulieren. Sollten hierbei Widersprüche auftreten, möchten wir Sie bitten, diese mitzuteilen und mit uns gemeinsam klar zu stellen. Sollten Sie bei den ausgeschriebenen Arbeiten im Gesamten bessere und wirtschaftlichere Lösungen sehen, bitten wir Sie, diese neben dem Leistungsverzeichnis durch die Abgabe eines Alternativ-Angebotes anzubieten. 1.3 Termine Abgabetermin des Angebotes siehe beiliegendes Deckblatt. Die Angaben entsprechen dem derzeitigen Terminplan und werden definitiv bei der Auftragserteilung mit  dem AN festgelegt. Die Arbeiten sind ohne Unterbrechungen auszuführen. Hinweis: Verschiebt sich der Baubeginn oder verschiebt sich der Bauablauf in einzelnen Bauabschnitten, aus Gründen, die der AG zu vertreten hat, so verschiebt sich der Bauablauf parallel. Mehrkosten hieraus werden nicht vergütet. Schlechtwetter im üblichen Umfang ist in in der Bauzeit enthalten ( VOB Regelung). Andere Arbeitsunterbrechungen aus höherer Gewalt führen nur dann zu einer Bauzeitverlängerung, wenn 5 AT Unterbrechung überschritten werden. 1.4 Qualität und Eigenprüfung Das Ansehen und damit auch der Erfolg unseres Unternehmens werden wesentlich geprägt von dem Maß, in dem wir die Qualitätsanforderungen unserer Kunden erfüllen. Mit einem systematisch betriebenen und verbindlichen Qualitätssystem, zertifiziert nach DIN ISO 9001, sollen Fehler von Anfang an vermieden und Fehlerquellen sofort und konsequent beseitigt werden. Bei unseren Auftragnehmern setzen wir das Bestreben voraus, die vertraglich zugesicherte Bauleistung nach den anerkannten Regeln der Technik und zu unserer Zufriedenheit auszuführen. Die Qualitätskontrolle erfolgt mit der nesseler app n.core. Mängel und Restleistungen werden über diese app erfasst und elektronisch an den MIU übermittelt. Die Mängel sind zeitnah zu beheben und in der app freizumelden. Dies ist eine  geschuldete Nebenleistung. 1.5 Zu beachtende Vorschriften und Unterlagen ( neben den Ausführungszeichnungen) a) Technische Vorbemerkungen b) Leistungsverzeichnis mit Anlagen c) VOB/B, DIN 1961, Ausgabe '2019 ' d) VOB/C, Ausgabe '2019 ' e) Technische Vorschriften für Bauleistungen - Bauordnungsrechtliche Bestimmungen, - Unfallverhütungsvorschriften, - Werksvorschriften für die Verarbeitung der    Werkstoffe in den jeweils zur Abnahme gültigen    Fassungen Bei der Ausführung der beschriebenen Leistungen müssen alle relevanten Gesetze, Normen, Erlasse, Verordnungen, Verarbeitungsvorschriften der Hersteller sowie die anerkannten Regeln der Technik, wie sie zum Zeitpunkt der Abnahme gültig sind, berücksichtigt werden. Dies bestätigt der Bieter ausdrücklich rechtsverbindlich durch die Unterschrift dieses Angebotes. 1.6 SiGe-Plan Der für die Baustelle erstellte SiGe-Plan ist einzuhalten. Die Gefährdungsanalysen und die Unterweisungsprotokolle für die Baustelle sind dem SiGeKo und der Bauleitung vor Arbeitsbeginn vorzulegen. 1.7 Preisstellung Die Angebotspreise sind Nettopreise. Die Mehrwertsteuer ist am Schluß der Nettoangebotssumme hinzuzurechnen. Alle Positionen verstehen sich als komplette fertige Leistungen, einschließlich Nebenarbeiten, auch wenn sie nur mit einem Kurztext beschrieben sind. Es ist die 'Komplettleistung ' zu kalkulieren. Für abhandengekommene oder beschädigte Materialien, Leistungen und Geräte wird vom Auftraggeber kein Ersatz geleistet. 1.8 Nebenleistung Die angebotenen Leistungen gelten einschließlich aller Nebenleistungen nach DIN 18299, falls nichts gegenteiliges in den Vorbemerkungen bzw. Positionstexten erwähnt ist. Darüberhinaus sind folgende Nebenleistungen zu beachten. Als Nebenleistung gilt auch das Herstellen von Schnur- gerüsten für die Anbringung von Vermessungsmarken durch den Vermesser. Das Abladen, Lagern und Fördern der Baustoffe auf der Baustelle ist mit den Einheitspreisen abgegolten, wenn nichts anderes im Leistungsverzeichnis vorgeschrieben ist. Das Einweisen und das Auf- und Abladen aller Materialien, Schalungen und Geräten von LKW´s zur Baustellenversorgung ist einzukalkulieren. Es ist genügend Personal für die Lade- und Entladetätigkeit einzuplanen, so dass keine unnötige LKW Wartezeit ensteht . Das Umstapeln von Material und Geräten zur Schaffung von Stellflächen für Kräne, Betonpumpen, Anlieferung von Material etc. ist in den Einheitspreisen einzukalkulieren. Auch das mehrmalige Umlagern ist enthalten ( siehe auch Punkt 1.23). Hierbei sind Flucht- und Verkehrswege ständig freizulassen. Die im BE Plan ausgewiesenen Stellflächen sind zu beachten. Dazu gehört auch das tägliche Öffnen und Schließen des Bauzaunes. Die Reinigung der Schalung sofort nach dem Ausschalen und vor dem Rücktransport. Die Reinigung aller sonstigen zur Verfügung gestellten Arbeitsgeräte, Absturzsicherungen, Gerüste, Transportbehätnisse, Container und Maschinen. 1.9 PSA und Kleingeräte Kleinwerkzeug und PSA (persönliche Schutzausrüstung) hat der AN selber zu stellen, dies betrifft auch die persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (Gurte etc.). Kleingeräte wie Bohrmaschinen, Schleifhexen, Stichsägen o. ä. können dem AN gegen Unterschrift zur Verfügung gestellt werden. Bei Verlust haftet der AN mit dem Neupreis. 1.10 Vermessung Die Einheitspreise berücksichtigen das Einhalten der Konstruktionsmaße der Bauteile, ausgehend vom gegebenen Meterriss und Achsmaßen nach VOB. Auf der Baustelle werden zur Vermessung elektrooptische Tachymeter eingesetzt (Hilti-Pos o. ä.) Die Referenzpunkte werden durch den AG angelegt. Die Arbeiten für das Abstecken der benötigten Messpunkte, durch den AN, zum Anlegen der Bauteile ist in den Einheitspreisen enthalten. Das Einmessen der vertikalen Bauteile hat zusammenhängend für alle vertikalen Bauteile nach der Betonage der Decke zu erfolgen. Die Lagerung von Materialien oder Schalung auf der Decke darf erst nach Beendigung der Einmessarbeien erfolgen. 1.11 Fassaden-Gerüste Das Auf- , Abbauen und Unterhalten von Fassadengerüsten ist Sache des AG. Das Fassadengerüst wird nach der Arbeitsraumverfüllung erstellt. Die Absturzsicherung am Kellerdeckenrand zum Arbeitsraum erstellt der AN ( Siehe 1.13) Beschädigungen oder Verschmutzungen an Gerüstmaterial sind vom AN zu verantworten soweit sie nicht dem normalen Verschleiß unterliegen. betonreste auf den gerüsten sind sofort zu entfernen. 1.12 Sauberkeit auf der Baustelle Der Arbeitsplatz ist täglich besenrein zu verlassen, die Abfälle sind sortiert in den entsprechend vorgehaltenen Containern zu entsorgen, d. h. der Transport zwischen Abfallentstehung und Abfallcontainer ist vom AN durchzuführen. Spätestens 4 Wochen nach Deckenbetonage ist die darunterliegende Etage ausbaufertig zu übergeben. Ausbaufertig bedeutet: Vermörtelung der Spannstellen, Entfernung aller Betongrate Stahlbetonbauteilen, verschiebesichere Abdeckung der Deckendurchbrüche, Entfernung aller Rohbaumaterialien. Fertigstellung der Leibungen bei Mauerwerk, Betonkosmetik bei Fehlstellen im Stahlbeton, Beseitigung von Fehlstellen und offenen Stoßfugen beim Mauerwerk. 1.13 Absturzschutz/Arbeitsgerüste Die für alle Rohbauarbeiten ( auch Bewehrungsarbeiten, Leerrohrverlegung oder Ähnlichem in Decken und Wänden , etc. ) nötigen Arbeitsgerüste oder Absturzsicherungen, auch an allen Betonierkanten und Tagesfeldfugen, sind für die jeweilige Bauzeit vom AN herzustellen und bis zum Abschluss der Arbeiten zu unterhalten ( Einschränkung siehe unter 1.11). Die Kosten hierfür sind in die Einheitspreise der Schal- und Betonierpositionen einzurechnen ( Nebenleistung im Sinne der VOB) Absturzschutz für Ausbaufirmen nach der Erstellung der Rohbauleistungen werden, nur nach gesonderter Beauftragung durch den AG, vergütet. Der Einsatz von Hebebühnen, fertigen Bewehrungsgerüsten etc. fallen unter diesem Absatz und sind pfleglich nach Herstellervorgaben zu behandeln. 1.14 Aussparungen Das Aussparen und spätere Schließen aller Öffnungen für Rüsthölzer, Balkenauflager und Reinigungsöffnungen etc. ist im Einheitspreis enthalten. Dies gilt nur für das eigene  Gewerk. Das Schließen von Aussparungen für TGA-Gewerke etc. wird gesondert vergütet. 1.15 Arbeitszeit Die tägliche Arbeitszeit sowie Samstagsarbeit wird nach den Erfordernissen des Vertragsterminplans geregelt. Die jeweiligen Kolonnen werden durch einen deutsch- sprachigen Vorarbeiter oder Werkpolier besetzt. Der durch die örtliche Bauleitung vorgegebene Arbeits- ablauf ist unbedingt einzuhalten. Sollte aus Bauzeitgründen ein 2-Schicht-Betrieb notwendig sein, so führt dies nicht zu zusätzlichen  Vergütungsansprüchen des AN. 1.16 Aufmaß Das Aufmaß ( prüfbar mit Aufmaßplänen) ist mindestens monatlich durchzuführen und dem ver- antwortlichen Bauleiter des AG zur Anerkennung und Prüfung vorzulegen. Ohne Aufmaß besteht kein Vergütungsanspruch. 1.17 außervertragliche Arbeiten Sollten Arbeiten auszuführen sein, die nicht im Leistungsverzeichnis beschrieben sind, so sind diese vor Ausführung festzustellen und gesondert anzubieten. Mit der Ausführung der Arbeiten ist erst nach Beauftragung durch den AG, dem Grunde nach, zu beginnen. Bedarfspositionen und Einheitspreispositionen sind nur nach gesonderter Beauftragung durch den AG auszuführen und vergütungspflichtig. 1.18 Wartezeiten Eventuell anfallende Wartezeiten auf die zur Verfügung gestellten Hebegeräte oder andere Hilfsmittel werden nicht vergütet. Geräte- und Maschinenreparaturen im normalen Umfang und die damit verbundenen Wartezeiten führen nicht zu Mehrvergütung und nicht zu zusätzlicher Bauzeit. 1.19 Erklärung Berufsgenossenschaft, Haftpflichtversicherung Der Bieter erklärt hiermit, daß er Mitglied seiner Berufsgenossenschaft ist und im Auftragsfalle die Verpflichtung der beschäftigten Person sowie die Verantwortung zur Befolgung der zur Verhütung von Unfällen erlassenen Vorschriften zu tragen hat. Desweiteren bestätigt der Bieter, dass er ausreichend versichert ist. Die erforderlichen Nachweise hat der AN spätestens bei der Vergabeverhandlung vorzulegen. 1.20 Teilkündigung Der Auftraggeber behält sich vor einzelne Positionen oder Bauabschnitte aus dem Leistungsverzeichnis selber auszuführen oder entfallen zu lassen bzw. anderweitig zu vergeben. Daraus stehen dem Auftragnehmer keine Entschädigungsansprüche zu. 1.21 Bürgschaften Der AG fordert vom AN bei Vorlage der Schlussrechnung eine Sicherheitsleistung nach § 17 VOB/B in Höhe von 5 % der Nettoauftragssumme für die Dauer von 5 Jahren. Diese Sicherheitsleistung kann durch eine Bürgschaft, einer deutschen Bank oder eines deutschen Kautionsversicherers gestellt werden. Die Bürgschaft muss den Verzicht auf die Einreden der Anfechtbarkeit und Vorausklage gemäß §770 Abs. 1, §771 BGB und den Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit gemäß § 770 Abs. 2 BGB - soweit die Forderungen  nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind enthalten. Hinweis: Beim Gewerk Erdarbeiten wird die o. g. Bürgschaft nur auf die Nettoauftragssumme der Arbeiten Verfüllen und Verdichten gefordert. 1.22 Wartungs- und Bestandsunterlagen siehe Technische Vorbemerkungen '(X) ' entfällt 1.23 Lean-Management Die Baustelle wird gegebenenfalls mit Hilfe des Lean-Management durchgeführt. Vor Baustellenstart findet eine Vorab-Infoveranstaltung statt. Wärend der Bauausführung findet täglich, vormittags, eine Taktstatus-Besprechung von ca. 10-15 Minuten Dauer zwischen Polieren, Vorarbeitern und ggf. Bauleitung statt. Wöchentlich findet eine ca.1-stündige Taktabsicherungs-Besprechung zwischen Bauleitern und Polieren statt in der die Arbeitsziele und Schwierigkeiten auf der Baustelle ausgetauscht und Lösungsmöglichkeiten gemeinsam ausgearbeitet werden. Ebenfalls wird eine Vorausschau der nächsten 2-Wochen erstellt. Die in den Taktstatusbesprechungen und in den Taktabsicherungsbesprechungen neu erarbeiteten Termine und Ziele sind für den weiteren Bauablauf verbindlich. Die ursprünglichen Meilensteine des Vertrages sind weiterhin maßgebend und ändern sich nur nach gesonderter vertraglicher Vereinbarung. Diese Veranstaltungen und Besprechungen sind für den AN teilnahmepflichtig und sind im Sinne der VOB eine Nebenleistung. Die Teilnehmer des AN, an den Lean-Besprechungen , sind auskunfst- und weisungsbefugt. Die in den Logistikplänen ausgewiesen Flächen sind verbindlich zu nutzen ( siehe auch Punkt 1.8). Das Lean-Konzept sieht auch vor, dass die fertiggestellten Arbeitsbereiche ( Betonage der Decke eines jeweiligen Abschnittes unmittelbar nach dem Ausschalen) gereinigt werden. Anschließend erfolgt die Mängelbeseitigung.  Hierfür ist genügend Personal zeitnah einzuplanen. ............................................................................. Ort / Datum / Stempel / rechtsverbindliche Unterschrift Stand 03-2021
Baubeschreibung und allgemeine Vorbemerkungen Miu
01 Sondierbohrungen
01
Sondierbohrungen
01.0010 Baustelleneinrichtung Kampfmittelsondierungen + Dok. An- und Abtransport sowie Vorhaltung der erforderlichen Geräte, Wekzeuge und sonst- iger Betriebsmittel, die zur Durchführung der Detektionsbohrungen erforderlich sind. Vorhalten sämtlicher Sicherheitseinrichtungen. inkl. der folgenden Leistungen gemäß neuer Kampfmittelverordnung: An- und Abmelden der Räumstelle bei den zuständigen Behörden gem. § 14 SprengG. Die An- und Abmeldung muss gem. der Vorgaben des SprengG bei den folgenden Behörden erfolgen: - Gewerbeaufsicht/Staatliches Amt für Arbeitsschutz des Bundeslandes, in dem die Räumstelle liegt. - KMRD des Bundeslandes, in dem die Räumstelle liegt. - Örtliche zuständige Ordnungsbehörde. Die Abrechnung erfolgt einmalig pauschal für die gesamte Räummaßnahme. Erstellen der Räumstellendokumentation. Die Dokumentation muss folgende Unterlagen beinhalten: - Bautagesberichte. - Bohrlochlisten mit Auswertungsergebnissen. - Zwischen-/Abschlussberichte. - Lageplan der Bohrlochdetektion. Die Abrechnung erfolgt pauschal je zeitlich zusammenhängendem Detektionseinsatz lt. bauseitiger Vorgabe. Die Dokumentation wird dem Auftraggeber per E -Mail übermittelt.
01.0010
Baustelleneinrichtung Kampfmittelsondierungen + Dok.
1,00
Stk
01.0020 Sondierbohrungen d120mm, Vollbohrschnecke Sondierbohrung / Vollbohrschnecke: Durchmesser 120 mm, Bodenklasse: 3-5 Einfussbereich Durchmesser 1,50 m als vorbereitetende Maßnahme zur Tiefendetektion, in Abstimmung mit dem Staatlichen Kampfmittel- beseitigungsdienst. Bohrlöcher mit Kunststoffrohr oder Nichtmetallrohr (Innendurchmesser 60 mm) versehen und nach Tiefendetektion entfernen. Verfüllen der Bohrlöcher mit Bohrgut, überschüssiges oder kontaminiertes Bohrgut ist durch AG zu entsorgen. Leitungsfreigabe bzw. Einweisung erfolgt durch den AG. inkl. der folgenden Leistungen gemäß neuer Kampfmittelverordnung: Kampfmitteldetektion mittels Z-Gradiometer Auswertung der Detektionsdaten auf das Vorhandensein von Bombenblindgängern. Die Abrechnung erfolgt pauschal je lfm.
01.0020
Sondierbohrungen d120mm, Vollbohrschnecke
126,00
m
01.0040 Probebohrungen im Aufschuttbereich Probebohrungen in dem Aufschuttbereich als Sondier- bohrung bzw. Tastbohrung / Vollbohrschnecke: Durchmesser: 120 mm, Bodenklasse: 3-5 Bohrtiefe: Dicke der Aufschuttschicht Anzahl:                     6 Stück /pro geplanter Verbauträger                                   (Bohrdurchmesser Trägerbohrung 60cm) Ausführung als Tastbohrung, wenn im Aufschuttbereich aufgrund der Zusammensetzung der Bodenfremdbestandteile keine Aussage zu Kampfmitteln bei der Detektion getroffen werden kann. Verfüllen der Bohrlöcher mit Bohrgut, überschüssiges oder kontaminiertes Bohrgut ist durch den AG zu entsorgen. Leitungsfreigabe bzw. Einweisung erfolgt durch den AG.
01.0040
Probebohrungen im Aufschuttbereich
E
1,00
m
01.0050 Zulage Durchbohren Trümmerschutt Zulage für das Durchbohren von Trümmer- schutt und sonstigen Aufschüttungen, die einen erhöhten Bohrwiderstand darstellen, als Zulage pro Bohrmeter.
01.0050
Zulage Durchbohren Trümmerschutt
E
1,00
m
01.0070 Durchbohren von Asphalt/Verbundsteinpflaster Durchbohren von Asphaltbelägen / Verbund- steinplaster bis ca. 20 cm Stärke inkl. Unterbau an jedem Bohransatzpunkt des Straßenbereichs im Durchmesser der anschließ- enden Sondierbohrung.
01.0070
Durchbohren von Asphalt/Verbundsteinpflaster
E
1,00
Stk
02 TBV
02
TBV
Hinweis Verbau - keine einvibrierten Träger Die Träger sind mittels verrohrter Bohrung in den Untergrund einzubringen. Die Ausführungung mittels Hochfrequenzrüttler (Träger einvibrieren) ist aufgrund des denkmalgeschützten Bestandes nicht möglich.
Hinweis Verbau - keine einvibrierten Träger
02.0010 BE Drehbohrgerät für Trägerbohrungen An- / Abtransport, Auf- / Abbau folgender Geräte: - 1 Drehbohrgerät - sonstige Maschinen und Geräte, Werkzeuge und Betriebsmittel für das Herstellen der Trägerbohrungen. inkl. Vorhaltung für die Dauer der Arbeiten
02.0010
BE Drehbohrgerät für Trägerbohrungen
1,00
Stk
02.0020 BE Ziehgerät An- / Abtransport, Auf- / Abbau folgender Geräte: - 1 Ziehgerät - sonstige Maschinen und Geräte, Werkzeuge und Betriebsmittel für das Ziehen der Träger nach Abschluss der Arbeitsraumverfüllung. inkl. Vorhaltung für die Dauer der Arbeiten
02.0020
BE Ziehgerät
2,00
Stk
02.0080 Verbaustatik und Plan (ohne Prüfkosten) Technische Bearbeitung und prüffähige Ver- baustatik nach bauseitiger Übergabe der relevanten Bodenkennwerte (qb,k; qs,k; Es), Prüfung und Prüfgebühren bauseits. einschl. Ausführungsplan bzw. Rammplan, Abstimmung mit Bodengutachter und Trag- werksplaner des Gebäüdes.
02.0080
Verbaustatik und Plan (ohne Prüfkosten)
1,00
pau
02.0120 Prüfgebühr Verbaustatik Prüfgebühr für Verbaustatik
02.0120
Prüfgebühr Verbaustatik
1,00
pau
02.0130 Frei eingespannter Trägerbohlverbau, h bis 4,1 m (Bauteil A) Trägerbohlverbau wie folgt herstellen: - frei eingespannt / ohne Rückverankerung - freie Höhe (OK Baugrubensohle bis GOK)   bis 4,1 m - hindernisfreie Böden, Bkl 3 bis 5 - bemessen auf aktiven Erddruck, ohne Sonderauflasten - inkl. Herstellen Holzausfachung   Holz verbleibt im Boden   (Ausbau Holz bis 1,5 m u GOK wird gesondert vergütet) - Vorhaltung '18 ' Wochen - Träger werden komplett gezogen, wieder verladen   und abgefahren Abgerechnet wird die Verbaufläche laufende Meter Verbauachse * mittlere freie Höhe Vom Bieter auszufüllen: Kalkulierter Abstand der Verbauträger: Kalkulierter Träger-Typ: Träger-Länge (freie Höhe + Einbindetiefe):
02.0130
Frei eingespannter Trägerbohlverbau, h bis 4,1 m (Bauteil A)
48,00
m2
02.0150 Frei eingespannter Trägerbohlverbau, h bis 4,6 m (Bauteil C) Trägerbohlverbau wie folgt herstellen: - frei eingespannt / ohne Rückverankerung - freie Höhe (OK Baugrubensohle bis GOK)   bis 4,6 m - hindernisfreie Böden, Bkl 3 bis 5 - bemessen auf aktiven Erddruck, ohne Sonderauflasten - inkl. Herstellen Holzausfachung   Holz verbleibt im Boden   (Ausbau Holz bis 1,5 m u GOK wird gesondert vergütet) - Vorhaltung '26 ' Wochen - Träger werden komplett gezogen, wieder verladen   und abgefahren Abgerechnet wird die Verbaufläche laufende Meter Verbauachse * mittlere freie Höhe Vom Bieter auszufüllen: Kalkulierter Abstand der Verbauträger: Kalkulierter Träger-Typ: Träger-Länge (freie Höhe + Einbindetiefe):
02.0150
Frei eingespannter Trägerbohlverbau, h bis 4,6 m (Bauteil C)
96,00
m2
02.0160 Verlängerte Vorhaltung Verbau Grundvorhaltungszeit Trägerbohlverbau BT A: 18 Wochen BT C: 26 Wochen Bei Längervorhaltung wird pro m² und Woche für eine verlängerte Vorhatung des Verbaus eine Zulage berechnet.
02.0160
Verlängerte Vorhaltung Verbau
E
1,00
m2Wo
02.0190 Zulage für verlorene Träger Zulage für verlorene Verbauträger, falls diese nicht gezogen werden können. Abrechnung pro Tonne Stahl
02.0190
Zulage für verlorene Träger
E
1,00
to
02.0200 Verbauträger ca. 1,5 m tief abbrenen u. entsorgen Verbauträger, die nicht gezogen werden können, ca. '1,5 ' m tief abbrenen, ausbauen und entsorgen. Träger Typ: 'HEB 300 '
02.0200
Verbauträger ca. 1,5 m tief abbrenen u. entsorgen
E
1,00
Stk
02.0216 Holzschutzgeländer auf der Verbaukrone Holzschutzgeländer auf der Verbaukrone mit dreiteiligem Seitenschutz herstellen.
02.0216
Holzschutzgeländer auf der Verbaukrone
33,00
m
02.0220 Rückbau Holzausfachung h=1,5 m u GOK Holzausfachung bis ca. '1,5 ' m u GOK ausbauen, Material fachgerecht entsorgen.
02.0220
Rückbau Holzausfachung h=1,5 m u GOK
50,00
m2
02.0260 Kolonnenstunden Bohrhindernisbeseitigung Kolonnenstunden für Bohrhindernisbeseitigung
02.0260
Kolonnenstunden Bohrhindernisbeseitigung
E
1,00
h
02.0270 Zulage Hindernisbohrung d=60cm MW Zulage für die Hindernisbohrung bei bestehenden Hindernissen aus Mauerwerk. Bohrdurchmesser d=60cm Abgerechnet wird lfd. Meter Bohrung.
02.0270
Zulage Hindernisbohrung d=60cm MW
E
1,00
m
02.0275 Zulage Hindernisbohrung d=60cm Beton Zulage für die Hindernisbohrung bei bestehenden Hindernissen aus Beton ohne Bewehrung. Bohrdurchmesser d=60cm Abgerechnet wird lfd. Meter Bohrung.
02.0275
Zulage Hindernisbohrung d=60cm Beton
E
1,00
m
02.0280 Zulage Hindernisbohrung d=60cm Stahlbeton Zulage für die Hindernisbohrung bei bestehen- den Hindernissen aus Stahlbeton. Bohrdurchmesser d=60cm Abgerechnet wird lfd. Meter Bohrung.
02.0280
Zulage Hindernisbohrung d=60cm Stahlbeton
E
1,00
m