01 VORBEMERKUNGEN
01.01 ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN
01.02 TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN
01.03 LIEFERKETTENSORGFALTSPFLICHTENGESETZ
LIEFERKETTENSORGFALTSPFLICHTENGESETZ
01.04 VORBEMERKUNGEN ZU MATERIALIEN
VORBEMERKUNGEN ZU MATERIALIEN
01.05 VORBEMERKUNGEN ZUR PREISFINDUNG
VORBEMERKUNGEN ZUR PREISFINDUNG
02 ABDICHTUNGSARBEITEN
--- FLB, s.S. 151 --- 6.7 Dächer
Die bauphysikalischen, statischen, brandschutztechnischen und sicherheitstechnischen Vorgaben sind zu erfüllen.
Ein Nachweis der Gefälleplanung mit der äquivalenten horizontalen
Dämmschichtdicke ist vorzulegen. Bei Holzkonstruktionen ist der instationäre Feuchteschutz simulationstechnisch nachzuweisen. Die Statik der Dachkonstruktionen ist in den Lastreserven für Gründächer und für PV-Anlagen auszulegen.
Bei der Konstruktion und Materialwahl ist zu beachten, dass die Dachflächen begangen werden. Dabei sind die Anforderungen an die UVV und der gesetzlichen Unfallversicherer für Sicherungs- und Absturzhalterungen zu berücksichtigen. Seil- bzw. Schienensysteme werden vom Nutzer bevorzugt.
Folgende Anforderungen an die Dachkonstruktion und Dachbeläge sind zu beachten und umzusetzen:
▪ Bei Flachdächern ist eine Mindestdachneigung von 3 % einzuhalten.
▪ Bei Flachdächern ist ansonsten die Anwendungskategorie K2 gemäß DIN 18531-1 einzuhalten
▪ Für Flachdächer sind die Anforderungen der neuesten
Flachdachrichtlinie bei der Planung und Ausführung einzuhalten.
▪ Bei Widersprüchen zwischen Flachdachrichtlinie und DIN 18531 ist die höherwertige bzw. aufwendigere Art der Ausführung zu kalkulieren.
▪ Bei der Deckung geneigter Dächer sind Dachziegel zu verwenden.
▪ Ein Zugang zu erforderlichen Dachaufbauten für technische Anlagen muss vorhanden sein
▪ Alle Dächer müssen zu Wartung und Instandsetzungszwecken begehbar sein. Es sind Gehwegplatten zu planen und auszuführen.
▪ Alle (ausgenommen Vordächer) Dachflächen sind statisch so zu dimensionieren und mit Leerrohren auszustatten, dass eine PV-Anlage installiert werden kann
▪ Die Notentwässerung soll z.B. über Speier erfolgen, die Gestaltung innerhalb der Außenwandbekleidung ist darzustellen
▪ Alle Außentüren erhalten ein Vordach, mindestens über die Breite
der Türanlage, sofern die Türen nicht ausreichend zurückversetzt in der Fassade liegen.
02.01 TITEL 1: VORBEREITENDE MASSNAHMEN
TITEL 1: VORBEREITENDE MASSNAHMEN
02.02 TITEL 2: ABDICHTUNG (BITUMEN)
TITEL 2: ABDICHTUNG (BITUMEN)
02.03 TITEL 3: WÄRMEDÄMMUNG
02.04 TITEL 4: STB-LASTVERTEILUNGSPLATTE & STB-RAMPE
TITEL 4: STB-LASTVERTEILUNGSPLATTE & STB-RAMPE
02.05 TITEL 5: EINBAUTEN etc.
02.06 TITEL 6: GUSSASPHALT & KLEBEBORDE
TITEL 6: GUSSASPHALT & KLEBEBORDE
02.07 TITEL 7: MARKIERUNGEN
02.09 TITEL 8: WARTUNG