Erdarbeiten
Stadt Bonn / Kurfürstenbad / BN
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
01 Vorbemerkungen
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Vorbemerkungen
01.01 ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN
01.01
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN
01.02 Baubeschreibung und allgemeine Vorbemerkungen MIU
01.02
Baubeschreibung und allgemeine Vorbemerkungen MIU
Baubeschreibung und allgemeine Vorbemerkungen Miu 1. Baubeschreibung und allgemeine Vorbemerkungen: Hinweis zum Gesamt-LV: AG - Auftraggeber AN - Auftragnehmer o.glw. - oder gleichwertig IB - Ingenieurbüro (x) - gültig () - ungültig 1.1 Besonderheiten der Baustelle, Ortstermin Die Energie- und Wasserversorgung der Baustelle wird vom AG erstellt und vorgehalten. Die Verbrauchskosten der Energie- und Wasserversorgung der Baustelle wird über die Bauumlage vergütet (siehe Deckblatt der Ausschreibung). Der bei den Arbeiten des AN anfallende Schutt ist täglich zu entsorgen. Der infolge Verpflegung des Personals anfallende "Hausmüll" wird in vom AG zur Verfügung gestellte Abfallcontainer entsorgt. Die hierfür erforderlichen Behältnisse und Kippgebühren werden über die Bauumlage dem AG vergütet. 1.2 Allgemeine Grundlagen des Angebotes Die Baustelleneinrichtung ist in die jeweiligen Positionen einzurechnen, sie wird nicht gesondert vergütet, falls im LV nicht anders angegeben ist. Die Baustelle muss ständig mit einem deutschsprachigen Polier besetzt sein. Die als Anlage beiliegenden Bestandspläne, Pläne des Neubaus, das Geotechnische Gutachten des Geotechnischen Büro ROF. DR.-ING. H. DÜLLMANN GMBH. Die Gegebenheiten auf der Baustelle sind von Ihnen zu überprüfen und entsprechend einzukalkulieren. Sollten hierbei Widersprüche auftreten, möchten wir Sie bitten, diese mitzuteilen und mit uns gemeinsam klar zu stellen. Sollten Sie bei den ausgeschriebenen Arbeiten im Gesamten bessere und wirtschaftlichere Lösungen sehen, bitten wir Sie, diese neben dem Leistungsverzeichnis durch die Abgabe eines Alternativ-Angebotes anzubieten. 1.3 Termine Abgabetermin des Angebotes siehe beiliegendes Deckblatt. Die Angaben entsprechen dem derzeitigen Terminplan und werden definitiv bei der Auftragserteilung mit Ihnen festgelegt. Die Arbeiten sind ohne Unterbrechungen auszuführen. Terminverschiebungen oder Arbeitsunterbrechungen ganz gleich aus welchem Grund führen nicht zu Bauzeitverlängerungen und Nachforderungen. 1.4 Qualität und Eigenprüfung Das Ansehen und damit auch der Erfolg unseres Unternehmens werden wesentlich geprägt von dem Maß, in dem wir die Qualitätsanforderungen unserer Kunden erfüllen. Mit einem systematisch betriebenen und verbindlichen Qualitätssystem, zertifiziert nach DIN ISO 9001, sollen Fehler von Anfang an vermieden und Fehlerquellen sofort und konsequent beseitigt werden. Bei unseren Auftragnehmern setzen wir das Bestreben voraus, die vertraglich zugesicherte Bauleistung nach den anerkannten Regeln der Technik und zu unserer Zufriedenheit auszuführen. 1.5 Zu beachtende Vorschriften und Unterlagen a) Technische Vorbemerkungen b) Leistungsverzeichnis mit Anlagen c) VOB/B, DIN 1961, Ausgabe 2015 d) VOB/C, Ausgabe 2015 e) Technische Vorschriften für Bauleistungen - Bauordnungsrechtliche Bestimmungen, - Unfallverhütungsvorschriften, - Werksvorschriften für die Verarbeitung der   Werkstoffe in den jeweils zur Abnahme gültigen   Fassungen Bei der Ausführung der beschriebenen Leistungen müssen alle relevanten Gesetze, Normen, Erlasse, Verordnungen, Verarbeitungsvorschriften der Hersteller sowie die anerkannten Regeln der Technik, wie sie zum Zeitpunkt der Abnahme gültig sind, berücksichtigt werden. Dies bestätigt der Bieter ausdrücklich rechtsverbindlich durch die Unterschrift dieses Angebotes. 1.6 SiGe-Plan Der für die Baustelle erstellte SiGe-Plan ist einzuhalten. Die Gefährdungsanalysen und die Unterweisungsprotokolle für die Baustelle sind dem SiGeKo und der Bauleitung vor Arbeitsbeginn vorzulegen. 1.7 Preisstellung Die Angebotspreise sind Nettopreise. Die Mehrwertsteuer ist am Schluß der Nettoangebotssumme hinzuzurechnen. Alle Positionen verstehen sich als komplette fertige Leistungen, einschließlich Nebenarbeiten, auch wenn sie nur mit einem Kurztext beschrieben sind. Es ist die Komplettleistung zu kalkulieren. Für abhandengekommene oder beschädigte Materialien, Leistungen und Geräte wird vom Auftraggeber kein Ersatz geleistet. 1.8 Nebenleistung Die angebotenen Leistungen gelten einschließlich aller Nebenleistungen nach DIN 18299, falls nichts gegenteiliges in den Vorbemerkungen bzw. Positionstexten erwähnt ist. Als Nebenleistung gilt auch das Herstellen von Schnurgerüsten für die Anbringung von Vermessungsmarken durch den Vermesser. Das Abladen, Lagern und Fördern der Baustoffe auf der Baustelle ist mit den Einheitspreisen abgegolten, wenn nichts anderes im Leistungsverzeichnis vorgeschrieben ist. Das Einweisen und das Auf- und Abladen von Material und Geräten von LKW´s zur Baustellenversorgung ist einzukalkulieren. . Das Umstapeln von Material und Geräten zur Schaffung von Stellflächen für Kräne, Betonpumpen, Anlieferung von Material etc. ist in den Einheitspreisen einzukalkulieren. Dazu gehört auch das tägliche Öffnen und Schließen des Bauzaunes. 1.9 PSA und Kleingeräte Kleinwerkzeug und PSA (persönliche Schutzausrüstung) hat der AN selber zu stellen. 1.10 Vermessung Die Einheitspreise berücksichtigen das Einhalten der Konstruktionsmaße der Bauteile, ausgehend vom gegebenen Meterriss und Achsmaßen nach VOB. Auf der Baustelle wird zur Vermessung elektrooptische Tachymetrie eingesetzt (Hilti-Pos o. ä.), die Referenzpunkte werden durch den AG angelegt. Die Arbeiten für das Abstecken der benötigten Messpunkte durch den AN zum Anlegen der Bauteile ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. 1.11 Gerüste Das Auf- , Abbauen und Vorhalten von Arbeitsgerüsten bis zu einer Belaghöhe von 3,0 m Höhe wird nicht ge- sondert vergütet. Die für die Arbeiten notwendigen Schutzgerüste oder Absturzsicherungen sind für die jeweilige Bauzeit herzu- stellen und bis zum Abschluss der Arbeiten vor zu halten. Beschädigungen an Gerüstmaterial sind vom AN zu verantworten soweit sie nicht dem normalen Verschleiß unterliegen. 1.12 Sauberkeit auf der Baustelle Der Arbeitsplatz ist besenrein zu verlassen, die Abfälle sind sortiert in die vom AN gestellten Containern zu entsorgen, d. h. der Transport zwischen Abfallentstehung und Abfallcontainer ist vom AN durchzuführen. (Müllentsorgung) 1.13 Absturzschutz Die für die jeweiligen Arbeiten nötigen Schutzgerüste oder Absturzsicherungen sind für die jeweilige Bauzeit herzustellen und bis zum Abschluss der Arbeiten zu unterhalten. Absturzschutz für Fremdfirmen werden gesondert vergütet. 1.15 Arbeitszeit Die tägliche Arbeitszeit sowie Samstagsarbeit wird nach den Erfordernissen des Vertragsterminplans geregelt. Aufgrund der anliegenden Nachbarschaft des Seniorenheims und der Kindergärten dürfen in der 2-stündigen Mittagsruhezeit von 11:30Uhr-13:30 keine lärmintensiven Arbeiten ausgeführt werden. Die jeweiligen Kolonnen werden durch einen deutsch- sprachigen Vorarbeiter oder Werkpolier besetzt. Der durch die örtliche Bauleitung vorgegebene Arbeits- ablauf ist unbedingt einzuhalten. Sollte aus Bauzeitgründen ein 2-Schicht-Betrieb notwendig sein, so führt dies nicht zu preislichen Mehrforderungen. 1.16 außervertragliche Arbeiten Sollten Arbeiten auszuführen sein, die nicht im Leistungsverzeichnis beschrieben sind, so sind diese vor Ausführung festzustellen und gesondert anzubieten. Mit der Ausführung der Arbeiten ist erst nach Beauftragung durch den AG dem Grunde nach zu beginnen. 2. Angetroffene Schichtenfolge 2.1Beschreibung der Bodenschichten Nach den durchgeführten Untersuchungen setzt sich das Baugrundprofil aus den Folgend beschrie benen Schichtgliedern zusammen. Die Definition der Schichtglieder basiert auf einem Erkundungsraster mit den vier Achsen A bis D (siehe Anlage 2), die vom westlichen zum östlichen Teil des Projektgebiets verlaufen. Jede Achse verbindet 3 Erkundungspunkte, wobei an den Achsen B und C Maschinenbohrungen durchgeführt wurden. Bei den Schichten handelt es sich im Einzelnen um (von oben nach unten): Schicht 1: Oberboden/Auffüllung Der humose Oberboden wurde außerhalb des Bestandsgebäudes in den Achsen A und D mit Mächtigkeiten von ca. 20 cm angetroffen. Im Bereich des Bestandgebäudes sind z.T. mehrere Meter mächtige Auffüllungen zu verorten. Es ist davon auszugehen, dass die Mächtigkeit der Auffüllung mit der Gründungstiefe des Bestandgebäudes korrespondiert. Bei den Auffüllungen handelt es sich hauptsächlich um umgelagerte Böden mit schluffigen oder tonigen Hauptanteilen und sandig bis kiesigen Nebenanteilen. Untergeordnet sind auch rollige Auffüllungen mit bindigen Nebenanteilen vorhanden. In den Maschinenbohrungen B3 und C2 wurden zudem KG-Rohr- und Ziegelreste angetroffen. Schicht 2: Hanglehm/Hangschutt Unter dem humosen Oberboden folgen im westlichen Teil des Projektgebiets Bereiche aus Hanglehm und Hangschutt, die in Richtung Osten an Mächtigkeit verlieren bzw. in den Achsen C und D nicht mehr zu verorten sind. Der Hangschutt ist lediglich in der Achse A erkundet worden und als mitteldicht bis dicht gelagerter Kies mit geringen Anteilen an Schluff, Sand und Steinen gekennzeichnet. Die sehr grobkörnigen Abschnitte liegen in Wechsellagerung mit schluffigeren Bereich, die dennoch sandige und kiesige Anteile aufweisen. Unterhalb des Hangschutts wird Hanglehm angetroffen, der sich ebenfalls bis zur Achse B verjüngt. Der Hanglehm enthält kiesige bis feinsandige Nebenanteile mit halbfest bis festen Konsistenten. In der folgenden Abb. 5 sind Körnungslinien des Hanglehms in drei verschiedenen Tiefenlagen dargestellt. Die Körnungslinien zeigen ein weitgestuftes Material, welches sowohl Ton- und Schluffanteile als auch Sand- und Kiesanteile beinhaltet. Bei der Bodenprobe B3_T4 (Bohrung B3, t = 10,3-10,4 m) wurden die Konsistenzgrenzen ermittelt, sodass nach DIN 18196 [U27] eine leicht bis mittelplastische Konsistenz (TL, TM) resultiert (siehe Abb. 10). Der natürliche Wassergehalt liegt bei 15,4 %. Mit zunehmender Tiefe erhöht sich bei den getesteten Proben der Anteil des Feinstkorns (Tonanteil). Der untersuchte Glühverlust nach DIN 18128 [U29] der Bodenprobe B1_T4 (Bohrung B1) beträgt 4,34 %. Schicht 3: Hochflutlehm Im östlichen Teil des Projektgebiets folgt unter dem humosen Oberboden der Hochflutlehm. Dieser ist bis ca. 50 m NHN (MB C1) vorzufinden. Der Hochflutlehm ist gekennzeichnet durch einen vorrangig schluffigen Hauptanteil mit bindigen und nichtbindigen Nebenanteilen. In Wechsellagerungen werden zum Teil sandige und kiesige Bereiche angetroffen und in Achse C örtlich Steine und Gesteinsbruch. Die Konsistenz ist überwiegend als weich bis steif anzutreffen. In tiefen Lagen des Hochflutlehms gehen diese in steife bis halbfeste Konsistenzen über, was sich vor allem in Bereichen mit kiesigen und steinigen Anteilen in den Schlagzahlen widerspiegelt (vgl. Schlagzahlen der Sondierungen C1 und C2, Anlage 2.4). Durch die angetroffene Wechsellagerung im Bereich des Hochflutlehms ergeben sich Körnungsli nien, die im Folgenden aufgrund ihrer Charakteristik in drei Kategorien zusammengefasst werden. Die Abb. 6 zeigt die Körnungskurven eines enger gestuften Materials mit Massenanteilen des Feinstkorns <10 %. Das Material wurde in den drei Bohrungen der südöstlichen Seite (C1-C3) in Höhenlagen von 6,5 - 8,2 m unter GOK entnommen. Die Bestimmung der Zustandsgrenzen nach DIN 18122-1 [U28] an den Proben C2_T3 und C3_T4 ergibt Sand-Schluff bis Sand-Ton-Gemische (Zwischenbereich SU bis ST). Siehe dazu auch Abb. 10. Die Wassergehalte liegen zwischen 17,3 % und 19,3 %. Der untersuchte Glühverlust nach DIN 18128 [U29] der Probe C1_T2 beträgt 0,83 % und 1,75 % bei der Probe C3_T4. Die nächste Abbildung enthält die als leicht plastisch definierten Tone der Bohrungen C1 und C3 in unterschiedlichen Höhenlagen. Die Körnungslinien sind weitgestuft mit einem Tonanteil <11 %. Die Probe C1_T1 enthält einen verhältnismäßig hohen Kiesanteil für die Höhenlage von 3,8-4,0 m unter GOK, sodass es sich hier ggf. noch um Auffüllung handelt. Nach DIN 18196 [U27] resultieren leicht plastische Tone (TL), z. T. am Übergang zum Sand-Ton-Gemisch (C1_UP1), siehe Abb. 10. Die Wassergehalte liegen bei 13,6 % und 16,8 % in tieferen Lagen (8,0 bis 11,0 m unter GOK) und bei 26,1 % der Probe C1_T1 (3,8-4,0 m unter GOK). Der untersuchte Glühverlust nach DIN 18128 [U29] der Proben C1_UP1 beträgt 2,22 %. Weiterhin wurden weitgestufte Körnungslinien mit einem Tonanteil >10 % zusammengefasst (siehe Körnungslinien in Abb. 8). Die Proben wurden in Höhenlage ab ca. 13 m unter GOK bis 18,3 m unter GOK entnommen. Die Konsistenzen wurden an den Proben C1_T4 und C2_T5 ermittelt. In beiden Fällen wurden die Proben als mittelplastische Tone (TM) angesprochen (siehe Abb. 10) mit natürlichen Wassergehalten von 7,8 % und 15,7 %. Der untersuchte Glühverlust nach DIN 18128 [U29] der Proben C2_T5 beträgt 3,56 %. Schicht 4: Fels Der Fels wurde lediglich bei den Maschinenbohrungen in den Achsen B und C angetroffen. Der Felshorizont fällt von Nordwest nach Südost hin ab. In Achse B liegt der Horizont bei ca. 58 bis 65 m NHN und in Achse C bei ca. 49 bis 52,5 m NHN. Es ist davon auszugehen, dass der Horizont nicht linear verläuft. Es wurden Bohrteufen von 19 bis 30 m unter GOK erreicht, wobei die tiefste Bohrung an der Stelle B3 durchgeführt wurde. In der Achse B wurde Sand- und Tonstein des Devonischen Grundgebirges in Wechsellagerung erkundet. In Achse liegt C vorrangig Tonstein vor. Alle erbohrten Kerne haben einen von stark verwitterten/zersetzten bis angewitterten Zustand in tieferen Lagen ergeben. Die Grenzen sind nicht eindeutig zu definieren, tendenziell nimmt der Verwitterungsgrad mit der Tiefe ab und der Sandstein weist gegenüber dem Tonstein geringere Verwitterungsgrade auf. Im Rahmen der Erkundungen wurde kein Basalt angetroffen. Das Vorkommen im Baufeld kann jedoch nicht ausgeschlossen werden (vgl. U2). Insbesondere die Übergangszone vom Hanglehm in den Fels ist zum Teil fließend, da der Fels zunächst stark zersetzt oder verwittert ist. Eine eindeutige Angabe zum Schichtübergang in denFels kann somit nicht gegeben werden (siehe Schnitt, Profil B-B). Die Kornverteilungen des verwitterten Tonsteins (B1_T5 und B2_T6) und Sandsteins (B3_T5) sind in der Abb. 9 dargestellt. Die Bohrungen auf der Achse B liegen hangseitig, sodass der zersetzte Fels schon ab ca. 6 m unter GOK ansteht. Die Körnungslinien des zersetzten Tonsteins sind vergleichbar mit denen des Hanglehms, wodurch verdeutlicht wird, dass eine klare Trennung nicht möglich ist. Auch hier ergeben sich weitgestufte Körnungslinien mit erhöhten Anteilen der Sand und Kieskörnung. Beim Sandstein ist ein deutlich geringer Feinkornanteil gegenüber dem Tonstein zu verzeichnen. An der Bodenprobe B2_T6 wurden die Zustandsgrenzen bestimmt, sodass nach DIN 18196 [U27] ein mittelplastischer Ton resultiert (siehe Abb. 10). Der natürliche Wassergehalt liegt bei 13,9 % und der Glühverlust nach DIN 18128 [U29] bei 4,04 %. Das folgende Plastizitätsdiagramm nach DIN 18196 [U27] beinhaltet die Ergebnisse der Konsistenzuntersuchungen. 2.2 Schichtgrenzen und -mächtigkeiten Die In den Aufschlussbohrungen ermittelten Schichtgrenzen und -mächtigkeiten sind In den folgen den Tabellen zusammengestellt. 3.) Aushubarbeiten zwischen Bohrpfahlwand und vohandenem Gebäude: Zwischen der Bohrphalwand und dem vorhandenen Gebäude gefindet sich ein ca. 1,40m breiter Arbeitsraum. Im ersten Abschnitt wird der Erdaushub bis zu einer Zwischenebenene mit einem geeigneten Gerät aus dem v.g. Arbeitsraum entfernt. Nach dem erfolgten Abschälen der schadstffbelasteten Bestandsabdichtung der Außenwände und/oder dem Herstellen der Bohranker zur Rückverankerung der Bohrpfahlwand erfolgt im zweiten Schritt der Erdaushub bis zur Gründungssohle. 4.)Wasserhaltung: Es wird darauf jedoch hingewiesen, dass es bei Starkregenereignissen zu Staunässe und zu daraus resultierendem Schichtenwasser kommen kann. Hangabwärts gerichtet kann dadurch ein relevanter Wasserdruck auf den Verbau bzw. das Bauwerk entstehen. Die Gründungsebenen des Bauwerks (62,7 m NHN und 64,0 m NHN) liegen innerhalb der gering durchlässigen Schichten (Hanglehm, Hochflutlehm). Aufgrund der vorliegenden Geologie und der Hanglage des Standorts muss bei anfallendem Schichtenwasser mit drückenden Schichtwasserhorizonten und ggf. einem Aufstau des anfallenden Niederschlagswassers im verfüllten Arbeitsraum des Gebäudes gerechnet werden, sofern dieses nicht abgeleitet werden kann (z.B. bei undurchlässigem Verbau). ............................................................................. Ort / Datum / Stempel / rechtsverbindliche Unterschrift Stand 03/2026
Baubeschreibung und allgemeine Vorbemerkungen Miu
01.03 TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN
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TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN
02 Erdarbeiten
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02.01 Wasserhaltung
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02.02 Erdarbeiten
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