Erdarbeiten
Neubau Feuerwehrhaus Völlenerfehn
Um Ihr Angebot auszufüllen und abzugeben, . Erfahren Sie hier mehr darüber, wie Sie mit Cosuno neue Ausschreibungen finden können.

Kalkulationsangebot einreichen

bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Baubeschreibung Projekt: Neubau eines Feuerwehrhauses mit 34 Einstellplätzen und Werbeanlagen in Westoverledingen Bauherr: Gemeinde Westoverledingen Bahnhofstraße 18 26810 Westoverledingen Projektbeschreibung An dem Furkeweg in 26810 Westoverledingen/Völlenerfehn soll ein neues Feuerwehrhaus für die Freiwillige Feuerwehr errichtet werden. Der Neubau besteht aus zwei Bereichen, einer Fahrzeughalle mit insgesamt 4 Einstellplätzen für Einsatzfahrzeuge, sowie Lagerflächen, Werkstatt, Umkleiden, etc. und einem Sozialtrakt mit Büros, Schulungsräumen und Toiletten, und allen weiteren nach DIN 14092 erforderlichen Räumen. Im Außenbereich befinden sich 34 Einstellplätze für PKWs. Der Baukörper besteht aus zwei aneinandergebauten Teilen. Die Fahrzeughalle wird mit einem versetzen Satteldach und der Sozialtrakt größenteils mit einem Flachdach und einem kleinen Pultdach abgeschlossen. Die Erschließung erfolgt über den Furkeweg - eine direkte Ausfahrt der Einsatzfahrzeuge im Alarmfall ist über die Anbindung der Fahrzeughalle zum Furkeweg mit insgesamt 4 Außentoren gewährleistet. Die PKW-Einstellplätze befinden sich auf der nord- und nordwestlichen Seite des Gebäudes. Von dort aus gelangen die Einsatzkräfte im Alarmfall über die Einsatz-Eingänge zu den Umkleiden. Das Eingangsfoyer wird über die westliche Seite des Gebäudes betreten. Die Schulungsräume, Umkleiden, Küche, weitere sanitäre Anlagen und die Funkzentrale (Büro) sind erdgeschossig angeordnet und an den Eingangsbereich angeschlossen. Im Obergeschoss des Gebäudes befindet sich eine Freiflächen und ein Technikraum. Dieses ist über eine massive Treppe im Bereich der Fahrzeughalle zu erreichen. Der Hausanschlussraum befindet sich im Erdgeschoss, im hinteren Teil der Fahrzeughalle. Das Tragwerk der Fahrzeughalle bildet eine Stahlkonstruktion und das des Sozialtraktes eine Stahlbetonkonstruktion mit tragendem Mauerwerk. Die tragenden Bauteile bestehen aus einem Stahlskelett bzw. Stahlbetondecken. Die Außenfassade besteht im Bereich der Fahrzeughalle aus Sandwichpaneelen und im Bereich des Sozialtraktes aus zweischaligen Verblendmauerwerk mit einer Kerndämmung. Das Satteldach der Fahrzeughalle wird mit Sandwichelementen gedeckt und somit als harte Bedachung ausgeführt. Der Sozialtrakt erhält ein Flachdach aus einer Stahlbetondecke mit Dachabdichtung in entsprechendem Gefälle und einer Begrünung. Das Abteil der Schulungsräume und Küche wird mit einem Pultdach überdeckt. Das Gebäude stellt einen Brandabschnitt dar und wird aus brandschutztechnischer Sicht in zwei Nutzungseinheiten unterteilt: a) Fahrzeughalle b) Sozialtrakt Die einzelnen Nutzungseinheiten werden durch feuerhemmende Trennwände gem. §7 DVO-NBauOAbschnitt 1 (1) und entsprechende Türen (T30-RS) voneinander getrennt. Beigefügte Unterlagen Zeichnungen zur Baumaßnahme, die Statik mit Berechnungen und Plänen, ein Baustelleinrichtungsplan, ein Bauzeitenplan sowie ein Bodengutachten liegen der Ausschreibung bei. Die Zeichnungen gelten vor dem Text der Positionen. Alle Positionen verstehen sich inkl. Lieferung, Herstellung bzw. Montage, statisch erf. zugelassenen Edelstahlbefestigungsmaterialien und erf. Dichtbänder, auch wenn nichts formuliert ist. Baunebenkosten/ anteilige Umlagekosten Baustrom:        0,15 % von der Netto-Schlussabrechnungssumme Bauwasser:        0,15 % von der Netto-Schlussabrechnungssumme Bauschild:        0,15 % von der Netto-Schlussabrechnungssumme Baureinigung:        0,25 % von der Netto-Schlussabrechnungssumme Bauleistungsversicherung:    0,50 % von der Brutto-Schlussabrechnungssumme Sicherheitsleistung:        3,00 % von der Brutto-Schlussabrechnungssumme             (durch Bankbürgschaft) zus. für öffentliche Ausschreibungen ab 250.000,00 € Netto-Auftrag: Vertragserfüllung:5,00 % von der Brutto-Auftragssumme (durch Bankbürgschaft) Vorbemerkung SiGeKo Vorbemerkung zum Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf der Baustelle Arbeitssicherheit: Sicherheits- und Arbeitsbereiche sind weiträumig abzusichern und mit der Bauleitung abzustimmen. Entsprechend des Arbeitsschutzgesetzes § 19 vom 7. August 1996 gilt für die Baustelle und alle Arbeiten die "Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen" (Baustellenverordnung) in der letzten gültigen Fassung. Vom Auftraggeber wird deshalb ein Fachingenieur als "Sicherheitskoordinator" eingesetzt, welcher die Durchführung und Überwachung der vorbeschriebenen Verordnung ausführt. Er ist im Rahmen seines Auftrages auf der Baustelle gegenüber allen Beteiligten weisungsberechtigt. Der Auftragnehmer hat alle im Zusammenhang mit dieser Verordnung erforderlichen Maßnahmen durchzuführen und die Weisungen des Koordinators zu befolgen. Eventuell entstehende Kosten hierfür werden nicht gesondert vergütet. Allgemeine Sicherheitsanweisungen: Die folgenden Vorschriften sind bei der Arbeit einzuhalten: - die Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (Unfallverhütungsvorschriften) für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, - Berufsgenossenschaftlichen Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, - die Berufsgenossenschaftlichen Informationen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, - die Verordnung über Arbeitsstätten (ArbStättV), - die Arbeitsstättenrichtlinien. Die Gefährdungsbeurteilung gemäß Arbeitsschutzgesetz (§§ 5 und 6) ist vor den Tätigkeiten auf der Baustelle vorzulegen. Die auf der Baustelle eingesetzten Mitarbeiter (auch Mitarbeiter von Subunternehmen) sind mindestens 1x jährlich entsprechend den ausgeführten Tätigkeiten zu unterweisen (§ 4 UVV Grundsätze der Prävention (BGV A1). Diese Unterweisung ist aktenkundig zu machen und dem Sicherheitskoordinator auf Nachfrage vorzulegen. Von jeder auf der Baustelle tätigen Firma muss mindestens eine deutschsprachige Aufsichtsperson auf der Baustelle vorhanden sein. Auf der Baustelle herrscht Alkohol- und Rauschmittelverbot. Das Mitführen von Explosionsstoffen sowie Waffen und Munition im Sinne des Waffengesetzes ist untersagt. Der Unternehmer hat folgende Voraussetzungen für die Organisation der Ersten-Hilfe bereitzustellen: - Meldeeinrichtung, über die Hilfe herbeigerufen werden kann (Telefon, Handy, u.a.) - Erste-Hilfe-Material (Verbandskästen) - Ersthelfer, je nach Beschäftigtenzahl (§ 26 Grundsätze der Prävention BGV A1) Vorbemerkung Das zu errichtende Nichtwohngebäude wird im Rahmen des Förderprogramms Nr. 499 - Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) - Klimafreundlicher Neubau Kommunen (KFN) errichtet. Es handelt sich hierbei um die Förderstufe "Klimafreundliches Nichtwohngebäude mit LCA-Nachweis (ohne QNG)". Ziel der Maßnahme ist die Errichtung eines besonders energieeffizienten und nachhaltigen Gebäudes, das die technischen, förderrechtlichen und ökologischen Anforderungen dieser Förderstufe in der jeweils gültigen Fassung erfüllt. Die Planung, Ausführung und Dokumentation sämtlicher Leistungen haben die technischen Mindestanforderungen sowie die förderrelevanten Vorgaben des Programms "Klimafreundlicher Neubau - Kommunen (KFN)" zu berücksichtigen. Dies betrifft insbesondere: - die energetische Qualität der Gebäudehülle, - die Effizienz und Ausführung der Anlagentechnik, - die Bilanzierung der Treibhausgasemissionen im Rahmen der Lebenszyklusanalyse (LCA), - den Einsatz förderfähiger und nachhaltiger Baustoffe, - die ordnungsgemäße Nachweisführung gegenüber der Förderstelle. Die im Leistungsverzeichnis ausgeschriebene Qualität der Produkte ist verbindlich einzuhalten. Abweichungen hiervon sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Vor Beginn der Ausführung sind für alle vorgesehenen Produkte folgende Unterlagen zur Prüfung und Freigabe vorzulegen: - Produktdatenblätter - gültige Prüfzeugnisse, - Nachhaltigkeitsnachweis in Form einer EPD-Erklärung (Environmental Product Declaration). Für die Dokumentation der ausgeführten Arbeiten sind mit der Schlussrechnung zwingend folgende Unterlagen einzureichen: - Fachunternehmererklärung über die ausgeführten Arbeiten Die Schlussrechnung muss zudem folgende Angaben enthalten: - Anschrift des Bauherrn, - vollständige Anschrift der Objektadresse: Furkeweg, 26810 Westoverledingen OT Völlen, Gemeinde Westoverledingen - Ausführungszeitraum, - Angabe des ausgeführten Gewerkes. Die Vorlage vollständiger, prüffähiger und förderkonformer Unterlagen ist Voraussetzung für die Abnahme und die Freigabe der Schlusszahlung
Allgemeine Baubeschreibung
Zusätzliche allgemeine Vertragsbedingung Die Baustellenzuwegung besteht aus öffentlichen Straßen, die Tragfähigkeit ist nicht bekannt. Alle zur Durchführung seiner Arbeiten erforderlichen Lager-, Arbeits-, Aufenthalts- und Sanitärcontainer sind vom AN mitzubringen, vorzuhalten und mit dem Bauherrn/ Architekten abzustimmen. Geeignete Plätze und Flächen sind begrenzt im Umfeld der Baustelle vorhanden und in Eigenverantwortung zu unterhalten. Diese Lagerflächen sind vor Beginn der Arbeiten mit der Bauleitung abzustimmen. Alle zur Durchführung seiner Arbeiten erforderlichen Krane, Hebezeuge, Maschinen und Werkzeuge sind vom AN zu beschaffen und vorzuhalten. Der AG stellt keine Baustelleneinrichtungen zur Verfügung. Die Baustelleneinrichtung muss mit dem AG/ Architekten abgestimmt werden. Die Baustellenzufahrt ist stets freizuhalten. Vom AG wird Strom und Wasser auf dem Baugrundstück bereitgestellt. Die Baunebenkosten richten sich nach den besonderen Vertragsbedingungen sowie nach den Angaben der allgemeinen Baubeschreibung. Die Heranführung von Strom und Wasser zu den jeweiligen Verbrauchsstellen ist Sache des AN. Der AN hat arbeitstäglich ein Bautagebuch zu führen und dem AG wöchentlich zu übergeben. Der AN hat an den 1x wöchentlich stattfindenden Baubesprechungen persönlich oder mit einer fachkundigen Kraft teilzunehmen. Wir weisen darauf hin, dass Nachträge ausschließlich dann zulässig sind, wenn diese vor der Ausführung schriftlich bei uns eingereicht und von uns bzw. dem Bauherren beauftragt wurden. Bitte stellen Sie sicher, dass entsprechende Nachtragsangebote rechtzeitig und in schriftlicher Form zur Prüfung und Freigabe bei uns vorliegen. Ohne eine vorherige schriftliche Beauftragung können zusätzliche Leistungen nicht anerkannt oder vergütet werden.
Zusätzliche allgemeine Vertragsbedingung
Zusätzliche technische Vertragsbedingung Das Aufmass ist vom AN grundsätzlich eigenverantwortlich am Bau zu nehmen. Vor Fertigungsbeginn hat der AN sämtliche für die Detailklärung, Prüfung und Herstellung erforderlichen Zeichnungen, Planungen, Nachweise, Details, etc. zu liefern. Aus den Darstellungen müssen Konstruktion, Maße, Einbau, Befestigung und Bauanschlüsse der Bauteile sowie die Einbaufolge erkennbar sein (DIN 18360, Zif. 3.1.1.3). Der AN ist verpflichtet, kontinuierlich und kostenlos seine eigenen Abfälle, Verunreinigungen, Verpackungsmaterial und Bauschutt von der Baustelle zu entfernen. In jedem Falle jedoch an jedem Freitag. Kommt der AN seinen Pflichten zur Beseitigung der o.g. Stoffe auch nach besonderer Aufforderung nicht nach, erfolgt die Schuttbeseitigung durch Dritte auf Kosten des Auftragnehmers. Darüberhinaus hat der AN alle dadurch entstandenen Mehraufwendungen bei dem AG und der Bauüberwachung zu tragen. Für die Ausführung der folgenden Arbeiten gilt die VOB Teil C "Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen" (ATV) sowie die vorher genannten zusätzlichen allgemeinen und technischen Vertragsbedingungen.
Zusätzliche technische Vertragsbedingung
Hinweise zur Kalkulation In den nachfolgend aufgeführten Leistungspositionen sind folgende Leistungen gem. VOB ausgeschrieben: - Rohbauarbeiten nach DIN 18 300, - Arbeits- und Schutzgerüste nach DIN 4420. Bei mehrschichtigen Systemen darf grundsätzlich nur Material aus dem System eines Herstellers verwendet werden. Die Zeichnungen gelten vor dem Text der Positionen. Alle Positionen verstehen sich inkl. Lieferung, Herstellung bzw. Montage, auch wenn nichts formuliert ist. Ausführung gemäß Statik, Gründungs- und Bewehrungsplan. Die Entsorgung von Bauschutt, Abfall, ggfs. Abbruch, Verpackungsmaterial und Materialverschnitt, o.ä. ist alleine Sache des Bieters. Die Kosten sind in den Einheitspreisen einzukalkulieren. Bei der Bauausführung kann es erforderlich sein, dass Arbeiten eines Gewerkes gleichzeitig in verschiedenen Bereichen auszuführen sind, auch zeitliche Unterbrechungen im Rahmen des baulichen Ablaufes können vorkommen. Mehrfache An- un Abfahrten entsprechend dem Bauablauf sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Nachforderungen durch Unterbrechung der Leistung sind ausgeschlossen.
Hinweise zur Kalkulation
03 Erdarbeiten
03
Erdarbeiten
03.__.000.1 Grenzsteine /- punkte aufsuchen und sichern Grenzsteine /- punkte sowie Vermessungspunkte im Baufeld während der Bauarbeiten aufsuchen und nach Wahl des AN sichern. Vorher genannte Punkte werden vor Baubeginn vom AG angezeigt. Beschädigte Grenzsteine /- punkte sowie Vermessungspunkte sind auf Kosten des AN durch einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur wieder herzustellen. Grenzanzeige bzw. Grenzwiederherstellung gem. Verm. KO. Niedersachsen in der jetzt gültigen Fassung.
03.__.000.1
Grenzsteine /- punkte aufsuchen und sichern
8,00
St
03.__.000.2 Querschläge bis zu B/L/T = 0,35/1,00/1,50 m herstellen Feststellung von Post-, Elektro-, Steuer-, Überwachungskabel, Trinkwasser- oder Gasleitungen. Vor der Bodenauskofferung nach Anweisung der zuständigen Stellen und ggf. mittels Suchgeräten ausfindig gemachte Kabel und Leitungen Lage- und Höhenmäßig in Hand- und Maschinenarbeit feststellen und eventl. erforderliche Höhenveränderungen der geplanten Leitungen der Bauleitung rechtzeitig mitteilen. Bis zu den Verlegearbeiten ist der Boden wieder ordnungsgemäß einzubringen und zu verdichten.
03.__.000.2
Querschläge bis zu B/L/T = 0,35/1,00/1,50 m herstellen
4,00
St
03.__.000.3 Versorgungsleitungen sichern Im Betrieb befindliche Versorgungsleitungen (Strom, Post, Trinkwasser und Gasleitungen) sowie PVC- Rohrleitungen bis DN 200, erdverlegt, während der Bauzeit sichern. Kabel und Leitungen die in einem Abstand von bis zu 30 cm parallel auf einer Höhe verlegt sind, werden als eine Einheit angesehen.
03.__.000.3
Versorgungsleitungen sichern
40,00
m
03.__.000.4 vorhandenes Pflaster aufnehmen vorhandenes Pflaster im Zufahrtsbereich zu Haus Nr. 20 aufnehmen und entsorgen. Material geht an den AN. verschiedene Materialien
03.__.000.4
vorhandenes Pflaster aufnehmen
40,00
m2
03.__.000.5 Bäume fällen und roden, 10 bis 30 cm Durchmesser Bäume 10 bis 30 cm Durchmesser fällen und Material fachgerecht von der Baustelle entfernen. einschl. freilegen und roden des Wurzelwerkes.
03.__.000.5
Bäume fällen und roden, 10 bis 30 cm Durchmesser
10,00
St
03.__.000.6 Bäume fällen und roden, 31 bis 50 cm Durchmesser Bäume 31 bis 50 cm Durchmesser fällen und Material fachgerecht von der Baustelle entfernen. einschl. freilegen und roden des Wurzelwerkes.
03.__.000.6
Bäume fällen und roden, 31 bis 50 cm Durchmesser
7,00
St
03.__.000.7 Buschwerk abtragen und entsorgen vorhandenes Buschwerk aufnehmen und entsorgen. Entlang der Grundstücksgrenze zum geplanten RRB hin. Die Abrechnung erfolgt über die Fläche. Material geht an den AN.
03.__.000.7
Buschwerk abtragen und entsorgen
300,00
m2
03.__.000.8 Vegetationsfläche aufreißen und zerkleinern Vegetationsfläche aus Rasenbewuchs mit geeignetem Gerät aufreißen und zerkleinern. Auch in der Bauverbotszone um eventuell überschüssigen Oberboden dort nachträglich einzubauen. Überwiegendes Material wird mit der nächsten Position abgetragen und zwischengelagert. Abgerechnet wird nach zerkleinerter Fläche.
03.__.000.8
Vegetationsfläche aufreißen und zerkleinern
4.000,00
m2
03.__.000.9 Oberboden abtragen und einbauen Oberboden aufnehmen und auf der Nebenfläche (Flurstück 36/5 abkippen und bis 40 cm stark auf einer Fläche nach Angabe des AG einebnen. Dicke des Abtrages 60 cm bis 110 cm; im Mittel 70 cm. Abgerechnet wird nach Profilaufmass an der Einbaustelle..
03.__.000.9
Oberboden abtragen und einbauen
500,00
m3
03.__.001.0 Oberboden abtragen und zwischenlagern Oberboden aufnehmen und auf der Übungsfläche abkippen und für den Wiedereinbau zwischenlagern. Oberboden als Miete herstellen Dicke des Abtrages 60 cm bis 110 cm; im Mittel 70 cm. Abgerechnet wird nach Profilaufmass an der Einbaustelle..
03.__.001.0
Oberboden abtragen und zwischenlagern
200,00
m3
03.__.001.1 unbrauchbaren Oberboden abtragen und entsorgen unbrauchbaren Oberboden in entsprechender Stärke abtragen und von der Baustelle entfernen. einfacher Transportweg bis zu 50 km Abtragsstärke im Mittel 0,50 m Bodenklasse 1 gem. DIN 18300 Materialklasse BM-0/BM-0* Abgerechnet wird nach aufgenommener Kubatur.
03.__.001.1
unbrauchbaren Oberboden abtragen und entsorgen
2.200,00
m3
03.__.001.2 Frostsicheren Boden liefern und einbauen Frostsicheren Boden der Bodengruppe SE, SI, SW gem. DIN 18196, der Klasse F1 gem. ZTVE-StB 17 und nach ZTVT-StB 95/02 liefern und als Frostschutzschicht in Auftragsstrecken sowie zur Auffüllung von Baugruben lagenweise, profilgerecht einbauen und verdichten. gef. Verdichtungsgrad: EV2 > 70 MN/m². Die Auffüllungsflächen sind lagenweise einzubauen und in 4 - 6 Übergängen auf mindestens mitteldichte Lagerung herzustellen und nachzuweisen. Die max. Schüttstärke soll 40 cm nicht überschreiten. Die Verdichtungsarbeiten müssen statisch erfolgen. Die Abrechnung erfolgt über fest eingebauter Masse.
03.__.001.2
Frostsicheren Boden liefern und einbauen
2.200,00
m3
03.__.001.3 Sandplanum herstellen Planum profilgerecht mit +/- 2 cm Toleranz gem. ZTVT- StB 07 herstellen. Planum auf Sand der befestigten Außenflächen und unter der Sohlplatte des Gebäudes.
03.__.001.3
Sandplanum herstellen
3.700,00
m2
03.__.001.4 Baustraße aus Schottertragschicht herstellen Baustraße aus Schottertragschichtmaterial, Brechkorngemisch nach ZTV T-StB 95/02 liefern, höhen- und profilgerecht einbauen und verdichten. Es dürfen nur Gesteine angeliefert werden, die der Güteüberwachung entsprechend der RG Min 93/00 unterliegen. Einbaubereich: als Tragschicht Fläche: 100 m x 3 m Einbaustärke:  20 cm Körnung: 0/32 bzw. 0/45 mm B 1 Seitliche Abböschung mit 1 : 1,5 anlegen. Verdichtungsgrad: Ev2 > 150 MN/m² Die Abrechnung erfolgt nach der Fläche und Mengen- nachweis durch Lieferscheine bzw. Wiegekarten.
03.__.001.4
Baustraße aus Schottertragschicht herstellen
300,00
m2
03.__.001.5 Schottertragschicht, B 1, herstellen Schottertragschicht aus Brechkorngemisch nach ZTV T-StB 95/02 liefern, profilgerecht einbauen und verdichten. Es dürfen nur Gesteine angeliefert werden, die der Güteüberwachung entsprechend der RG Min 93/00 unterliegen. Einbaubereich: als Tragschicht Einbaustärke:  20 cm, Fläche für Feuerwehrfahrzeuge Körnung: 0/32 bzw. 0/45 mm B 1 Seitliche Abböschung mit 1 : 1,5 anlegen. Verdichtungsgrad: Ev2 > 150 MN/m² Die Tragfähigkeit auf dem Mineralgemisch ist vom AN im Beisein der Bauleitung nachzuweisen. Die Abrechnung erfolgt nach der eingebauten Fläche und im Vergleich mit dem Mengennachweis durch Lieferscheine bzw. Wiegekarten. Diese sind mit dem Vermerk der Einbaustelle zu versehen und der Bauleitung spätestens 1 Tag nach Anlieferung vorzulegen.
03.__.001.5
Schottertragschicht, B 1, herstellen
500,00
m2
03.__.001.6 Schottertragschicht, B 1, herstellen Schottertragschicht aus Brechkorngemisch nach ZTV T-StB 95/02 liefern, profilgerecht einbauen und verdichten. Es dürfen nur Gesteine angeliefert werden, die der Güteüberwachung entsprechend der RG Min 93/00 unterliegen. Einbaubereich: als Tragschicht Einbaustärke:  15 cm, Zufahrten, Parkplätze Körnung: 0/32 bzw. 0/45 mm B 1 Seitliche Abböschung mit 1 : 1,5 anlegen. Verdichtungsgrad: Ev2 > 120 MN/m² Die Tragfähigkeit auf dem Mineralgemisch ist vom AN im Beisein der Bauleitung nachzuweisen. Die Abrechnung erfolgt nach der eingebauten Fläche und im Vergleich mit dem Mengennachweis durch Lieferscheine bzw. Wiegekarten. Diese sind mit dem Vermerk der Einbaustelle zu versehen und der Bauleitung spätestens 1 Tag nach Anlieferung vorzulegen.
03.__.001.6
Schottertragschicht, B 1, herstellen
3.000,00
m2
03.__.001.7 Planum auf Schottertragschicht herstellen Planum profilgerecht mit +/- 2 cm Toleranz gem. ZTVT- StB 07 herstellen. Planum auf Schottertragschicht der befestigten Außenflächen herstellen.
03.__.001.7
Planum auf Schottertragschicht herstellen
3.700,00
m2
03.__.001.8 Plattendruckversuche herstellen statischer Plattendruckversuche nach DIN 18134 zur Bestimmung der Druckfestigkeit und Tragfähigkeit von Böden und Materialien nach Angabe des AG durchführen; einschl. Bereitstellung sämtlicher Geräte, mit Auswertung und Darstellung der Messergebnisse. Auf Sand und auf Schottertragschicht
03.__.001.8
Plattendruckversuche herstellen
3,00
St
03.__.001.9 Fundamentgräben 80 cm Bodenmassen der Fundamentgräben Breiten:80 cm Tiefe: 80 cm ausheben und im unmittelbaren Bereich verteilen. Nach dem gleichmäßigen Verteilen des Bodens darf die Höhe der Unterkante Sohle nicht überschritten werden. Überschüssiger Sandboden ist außerhalb des Gebäudes zu verteilen.
03.__.001.9
Fundamentgräben 80 cm
45,00
03.__.002.0 Fundamentgräben 60 cm Bodenmassen der Fundamentgräben Breiten: 60 cm Tiefe: 60 cm ausheben und im unmittelbaren Bereich verteilen. Nach dem gleichmäßigen Verteilen des Bodens darf die Höhe der Unterkante Sohle nicht überschritten werden. Überschüssiger Sandboden ist außerhalb des Gebäudes zu verteilen.
03.__.002.0
Fundamentgräben 60 cm
38,00