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bis
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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
01 Vorbemerkungen
01
Vorbemerkungen
Allgemeine Vorbemerkungen 1. Alle Kosten, die durch Forderungen dieser Vorbemerkungen entstehen, sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Die Herausnahme bzw. separate Vergabe von Titeln bleibt vorbehalten.
2. Änderungsvorschläge
Vorschläge für geeignetere Materialwahl sowie wirtschaftlichere und konstruktiv bessere Lösungen sind mit der Angebotsabgabe bekanntzugeben. Zu den angebotenen Fabrikaten sind mit der Angebotsabgabe Muster und Prospektmaterial kostenlos vorzulegen.
3. Maßnahmen gegen schädliche Witterungseinflüsse
Zum Schutz gegen schädliche Witterungseinflüsse aller Art sind jahreszeitlich unabhängig, für die Durchführung und Sicherung aller eigenen Leistungen entsprechende Vorkehrungen zu treffen.
4. Baugrube
Vor Beginn der Bauarbeiten hat der Rohbauauftragnehmer vom Auftragnehmer für die vorbereitenden Erdarbeiten die Baugrube voll verantwortlich zu übernehmen. Zu diesem Zweck werden bei der Übernahme von dem AN für die vorbereitenden Erdarbeiten ein Protokoll und Zeichnungen über vorhandene Aushubhöhen, Böschungen, Zustand der angrenzenden Gehwege usw. übergeben. Der Rohbauauftragnehmer hat die Unterlagen unverzüglich genau zu prüfen für abzuzeichnen.
Werden Abweichungen und/ oder Mängel festgestellt, so sind diese unter Angabe der Mängelbeseitigungsmöglichkeiten zu vermerken. Das Protokoll ist zugleich Abrechnungsgrundlage und ist der Bauleitung 2-fach zu übergeben. Evtl. später notwendige Regulierungsarbeiten gehen allein zu Lasten des Rohbauauftragnehmers.
Mit der Baugrube übernimmt der Auftragnehmer die Haftung und die Kosten für die Spartensicherung.
Bei Baugrubenaushub (nach Grobaushub) sind als Beihilfen Schnurgerüste, Nebenachsen und Hilfspunkte, welche für die Feinabsteckung und Einmessung des Bauwerkes (einschl. der Fundamente) erforderlich sind, Zug um Zug zu erstellen.
5. Maße und Nivellemente
Alle Maßnahmen und Eintragungen in den Planunterlagen sind vor Beginn der Ausführung und im Verlauf der Bauzeit zu überprüfen. Übernommene Festpunkte wie Meterrisse usw. sind örtlich zu kontrollieren und festgestellte Abweichungen oder Bedenken vor Ausführung der Arbeiten schriftlich dem Auftraggeber mitzuteilen.
6. Grund- und Baueinmessungen
Der AN bekommt vom Auftraggeber beauftragten Vermessungsbüro kostenfrei zwei Grundachsen, sowie einen verbindlichen Höhenpunkt übergeben.
Der Unternehmer haftet für die Einhaltung aller Grundstücksgrenzen, Flucht- und Baulinien, Höheneinmessungen und Nachbaranschlüsse, so, wie sie in den behördlichen oder sonstigen genehmigten Plänen eingetragen sind. Örtliche Einmessungen sind daraufhin laufend zu kontrollieren.
Grenzsteine, Grenzmarkierungen, städtische Messungspunkte etc. sind durch Setzen von Rohren, Meisselkreuzen oder sonstiger Kennzeichen im Einvernehmen mit den zuständigen Stellen zu sichern. Übernommene Festpunkte sind für die ganze Dauer der Bauzeit gegen jegliche Beschädigung fachgerecht zu schützen.
Verlorengegangene Punkte sind wieder herzustellen. Außerdem ist der Nachweis zu führen, dass sämtliche Bauteile plangerecht ausgeführt wurden.
Der Nachweis ist von einem staatlich anerkannten Vermessungsingenieur zu führen und auf Verlangen der Bauleitung vorzulegen.
Die Anzeichnung der Meterrisse an allen Wohnungszugängen (Türöffnungen) ist bei der Rohbauausführung mittels mechanisch befestigter Meterrissplakette vorzunehmen und verbindlich zu kennzeichnen. Undeutliche bzw. entfernte Markierungen sind ggf. auch mehrmals zu wiederholen.
Im Bereich der Aufzüge sind ebenfalls verbindliche Höhenmarkierungen fest am Gebäude
mittels mechanisch befestigter Meterrissplakette o.ä. zu realisieren und nach Fertigstellung der Aufzüge zu entfernen. Anfallende Kosten sind in den Einheitspreisen zu berücksichtigen.
7. Gebäudesicherung
Die Zugänge zum Neubau sind mit provisorischen Verschalungen und Brettertüren zu versehen, die nach der Arbeitszeit und an Feiertagen verschlossen gehalten werden müssen. Je 2 Schlüssel sind der Bauleitung zu übergeben.
Allgemeine Vorbemerkungen
Termine Ausführungszeitraum Rohbau:
Beginn voraussichtlich 27.11.2026
1 Woche nach Auftragserteilung erfolgt gemeinsam mit der Bauleitung des AG eine Anlaufbesprechung.
Weitere Zwischentermine für Lieferungen und Leistungen werden nach Terminplan bzw. nach Baufortschritt von der Bauleitung bekanntgegeben.
Wegen der Kürze der Termine sind Lieferungen und Leistungen mit den anderen am Bau beschäftigten Firmen exakt abzustimmen. Es wird besonders darauf hingewiesen, dass die sehr knapp bemessene Bauzeit nicht überschritten werden darf. Um eine rechtzeitige Fertigstellung zu gewährleisten, ist der Auftragnehmer verpflichtet, seine Vertragsleistungen mit den Vertragsleistungen der anderen am Bau beteiligten Firmen entsprechend abzustimmen.
Dies gilt besonders bei Zwischenterminen, sowie einzelner abgeschlossener Teilleistungen.
Die Arbeitstermine können sich verschieben, maßgebend sind dann die für die Fertigstellung der einzelnen Bauabschnitte genannten Arbeitstage.
Bei bauseitigem Terminverzug (z.B. fehlende Vorleistung anderer Gewerke) erfolgt ein erneuter Abruf drei Werktage vor Arbeitsbeginn. Mehrkosten durch Terminverschiebungen entstehen dem AG nicht.
Sonderwünsche:
Änderungswünsche des Bauherrn sind jederzeit möglich, sofern es der Bautenstand zulässt und hierdurch keine Verzögerungen auftreten. Die hierdurch bedingten Mehr- oder Minderkosten sind dem Bauherrn gesondert in Rechnung zu stellen bzw. zu erstatten. Der Auftragnehmer wird darauf hingewiesen, dass bei den auszuführenden Arbeiten der behördlich vorgeschriebene Lärmschutz eingehalten werden muss.
Termine
Baubeschreibung Die BUWOG Berlin Wohnen GmbH errichtet zwischen den Grundstücken
Hasselwerderstraße, Fließstraße, Spreestraße und der Spree in 12439 Berlin im Ortsteil
Niederschöneweide des Bezirks Treptow-Köpenick ein neues Wohngebiet
mit dem Namen bdquo;Wohnwerkldquo;.
Das Baufeld WA 1.1/2.1 wird begrenzt durch die Straße Kupferkamp im Südwesten, der
Spreestraße im Nordwesten, der Spree im Norden und dem Baufeld WA 1.2/2.2 im
Südosten.
Die geschlossene Bauweise der geplanten Bebauung mit zwei verbundenen Gebäuden
orientiert sich parallel zur Straße.
Durch die Anordnung einer Tiefgarage, die vom Kupferkamp erschlossen wird, ist der
Innenraum zum Nachbarbaufeld verkehrsfrei und erlaubt damit die Bildung eines
ungestörten Freiraums mit einer dem Wohnen angemessenen Aufenthaltsqualität.
In nachhaltiger Porotonbauweise werden 62 Wohnungen mit rund 1.500 m² Außen- bzw.
Spielfläche entstehen.
Ein fünfgeschossiges und ein siebengeschossiges Wohngebäude, jeweils mit einem
zurückgesetzten Staffelgeschoss, formen in ihrer Gebäudegeometrie einen Riegel parallel zur
Grundstücksgrenze entlang der Spreestraße bzw. entlang der Baugrenze des Kupferkamps.
Die beiden in sich verzahnten Körper sind durch ein zurückgesetztes Sicherheitstreppenhaus
miteinander verbunden.
Baubeschreibung
Allgemeine Vorschriften / Regeln Leistungen, welche zur ordnungsgemäßen Durchführung der Baumaßnahme notwendig sind, auch wenn nicht explizit beschrieben, sind in den Positionen mit einzukalkulieren.
Die Benutzung von Räumen innerhalb der Neubauten als Unterkunft oder Baustofflager ist grundsätzlich nicht gestattet.
Die Lagerung feuergefährlicher Stoffe bedarf einerausdrücklichen Zustimmung der Bauleitung.
Standorte für Baumaschinen und Geräte sowie die Lagerflächen sind mit der Bauleitung des Auftraggebers
abzustimmen. Durch Verbrennungsmotoren angetriebene Maschinen sind so aufzustellen, dass die Fassaden oder aber das fertiggestellte Bauteil nicht verschmutzt werden.
Gebühren für die Inanspruchnahme öffentlicher Flächen sind grundsätzlich vom Auftragnehmer zu tragen.
Werden durch Fahrzeuge des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen öffentliche Straßen, Wege und Plätze infolge der Bauarbeiten verschmutzt, sind sie unverzüglich im Rahmen der Verkehrssicherung zu
reinigen; diese Arbeit gehört zu den Nebenleistungen.
Bauteile aus eigenen oder fremden Leistungen,die bereits Endprodukte darstellen, sind soweit erforderlich - besonders zu schützen. An ihnen dürfen keine Kennzeichen, Beschriftungen u. dgl. angebracht werden.
Sind bei der Ausführung der Arbeiten Verschmutzungen zu erwarten, so gehören unbeachtlich der jeweiligen
Vergütungsregelung (Nebenleistung, Besondere Leistung) die gewerksüblichen Maßnahmen zur Vermeidung von Beschädigungen bzw. Verschmutzungen zu den Pflichten des Auftragnehmers, auch wenn diese nicht
ausgeschrieben sind.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nach Auftragserteilung das Projekt den tatsächlichen Gegebenheiten bzw. eventuellen baulichen Änderungen der Baustelle anzupassen. Alle Einzelheiten des Projektes,
Dimensionierung, Maße usw. sind auf ihre Übereinstimmung mit dem Bau laufend zu überprüfen.
Allgemeine Vorschriften / Regeln
Hinweis Gerüststellung: Der Bauherr stellt keine Ger ü ste.
Es sind alle erforderlichen Gerüste (Fassadengerüste, Innengerüste, Raumgerüste o. ä.), die für die Erbringung der eigenen Leistungen erforderlich sind, im Titel Gerüstarbeiten zu kalkulieren bzw. bei Erfordernis zusätzlich auch zusätzlich in die Position bezüglich der Baustelleneinrichtung mit einzukalkulieren.
Treppentürme als temporäre Zugänge und Fluchtwege:
Alle erforderlichen Treppent ürme (siehe u. a. BGI/GUV-I663 Anhang 1 Ziffer 4.5.2.1) und sonstige Konstruktionen als temporäre Zugänge und Fluchtwege oder Ähnliches während der Bauzeit der eigenen Arbeiten sind einzukalkulieren.
Hinweis Gerüststellung: Der Bauherr stellt keine
05 Gerüstarbeiten (3010)
05
Gerüstarbeiten (3010)
Ausführungsbeschreibung: Das Aufbauen und das Abbauen der Fassadengerüste ist im vorliegenden Fall in diesme Titel beschrieben.
Die Vorhaltung der Fassadengerüste inkl. Gitterträgern etc. FÜR DIE EIGENEN LEISTUNGEN ist in die Position bzgl. Baustelleneinrichtung einzukalkulieren.
Die Fassadengerüste werden auch von anderen Gewerken genutzt, z. B. vom Gewerk Dachabdichtung und Fassade.
Aus diesem Grund bleibt die Fassadenrüstung über einen
längeren Zeitraum stehen als die Rohbauarbeiten dauern.
Die Vorhaltung der Fassadengerüste inkl. Gitterträgern für andere Gewerke (Dachabdichtung, Fassadengewerke etc.) ist in gesonderten Positionen in diesem Titel Gerüstarbeiten enthalten.
Absturzsicherung Flachdach:
Das Fassadengerüst muss als Absturzsicherung für
Arbeiten auf dem Flachdach dienen
(Dachabdichtungsarbeiten, Blitzschutzarbeiten,
Klempnerarbeiten). Es liegt im Verantwortungsbereich
des Auftragnehmers, dass Gerüst so auszubilden, dass es
die Anforderungen gemäß UVV / BauBG hierfür erfüllt (u.
a. Abstand oberste Gerüstlage zu Absturzkante). Die dafür erforderlichen Leistungen sind einzukalkulieren.
Ausführungsbeschreibung:
Verankerung Fassadengerüste Die Aussenwände der Gebäude werden als Poroton-Mauerwerk (Hochlochziegel mit Hohlräumen, Hohlräume mit Perlite-Füllung) und die Deckenrandschalen mit Poroton-Deckenrandschalen erstellt. Ein Verankern des Fassadengerüstes ist daher nur mit speziellen Dübeln oder Injektionsmörtel mit Siebhülsen möglich (genaue Ausführung nach statisch-konstruktiven Erfordernissen).
Bohren ist ausschließlich im Drehgang möglich (kein Schlagbohrmodus), um die dünnen Stege des Poroton-Mauerwerkes nicht zu zerstören.
Verankerung Fassadengerüste
05.__.__.__.010 Ankerstatik Erstellung einer Ankerstatik für die Fassadenrüstung, unter Berücksichtigung, dass die Aussenwände als Poroton-Mauerwerk (Hochlochziegel mit Hohlräumen, Hohlräume mit Perlite-Füllung) und die Deckenrandschalen mit Poroton-Deckenrandschalen erstellt werden.
Übergabe in 3-facher Ausführung zur Prüfung durch den
Prüfstatiker des Bauherren. Die Kosten des
Prüfstatikers trägt der Bauherr.
05.__.__.__.010
Ankerstatik
P
1,00
Psch
05.__.__.__.020 Erstellen Abbau Arbeitsgerüst 4Wochen Fassadengerüst Erstellen und Abbauen Arbeitsgerüst DIN EN 12811-1,
einschl. Grundeinsatzzeit (4 Wochen), Standgerüst,
längenorientiert, Fassadengerüst DIN EN 12810-1,
Lastklasse 4 (3 kN/m2), Breitenklasse W09, Höhenklasse
H 1, alle Gerüstlagen genutzt, verankern, Erstellung
und Abbau zeitlich gestaffelt, aufstellen auf
verfülltem Arbeitsraum, direkt belastbar oder auf abgedichteter Betondecke des Staffelgeschosses.
Erschwernis, da teilweise Verankerung nur in Balkon
möglich, jedoch nicht in Schmalfläche und Untersicht
Balkon aufgrund Sichtbetonausführung.
Einschließlich Ausführung als Schutzgerüst für die
Ausführung bauseitiger Dacharbeiten.
Untergrund: Poroton-Mauerwerk bzw. im Bereich der Stirnkanten der Geschossdecken als Poroton-Deckenrandschale.
Hinweis Eigennutzung:
Die Vorhaltung des Fassadengerüstes für die Dauer der
eigenen Arbeiten ist in der Position
Baustelleneinrichtung AN einzukalkulieren.
Vorhaltung des Fassadengerüstes für die Nutzung durch
andere Gewerke nach den hier einzukalkulierenden 4
Wochen Grundeinsatzzeit (Dacharbeiten,
Fassadenarbeiten) in nachfolgender Position.
05.__.__.__.020
Erstellen Abbau Arbeitsgerüst 4Wochen Fassadengerüst
4.950,00
m2
05.__.__.__.030 Gebrauchsüberlassung Arbeitsgerüst längenorientiert Gebrauchsüberlassung über die Dauer der eigenen Nutzung
hinaus für Arbeitsgerüst DIN EN 12811-1, Lastklasse 4
(3 kN/m2), alle Gerüstlagen genutzt.
Abrechenbar 4 Wochen nach Fertigstellung der eigenen
Leistungen.
Zeitraum: Bauseitige Nutzung (Dacharbeiten,
Fassadenarbeiten).
05.__.__.__.030
Gebrauchsüberlassung Arbeitsgerüst längenorientiert
39.600,00
m2Wo
05.__.__.__.040 Aufbau Abbau 4Wochen Systemgitterträger B bis 5m Aufbauen und Abbauen der Überbrückung in Gerüst,
einschl. Grundeinsatzzeit (4 Wochen),
aus Systemgitterträgern, Spannweite bis 5 m, einschl.
Gerüstbelag in Überbrückungshöhe.
Hinweis Eigennutzung:
Vorhaltung für die Dauer der eigenen Arbeiten ist in
der Position Baustelleneinrichtung AN einzukalkulieren.
05.__.__.__.040
Aufbau Abbau 4Wochen Systemgitterträger B bis 5m
7,00
St
05.__.__.__.050 Gebrauchsüberlassung Systemgitterträger B bis 5m Gebrauchsüberlassung über die Grundeinsatzzeit hinaus
für Überbrückung in Gerüst,aus Systemgitterträgern,
Spannweite bis 5 m, mit Gerüstbelag in
Überbrückungshöhe.
Abrechenbar 4 Wochen nach Fertigstellung der eigenen
Leistungen.
Zeitraum: Bauseitige Nutzung (Dacharbeiten,
Fassadenarbeiten).
05.__.__.__.050
Gebrauchsüberlassung Systemgitterträger B bis 5m
56,00
StWo
05.__.__.__.060 Erstellen Abbau Treppenturm, Höhe 28m Erstellen Abbau Treppenturm, Treppenturm für
Arbeitsgerüst und Schutzgerüst dieses Titels, alle
Gerüstlagen genutzt, verankern.
Treppenturm entsprechend Anforderungen der
einschlägigen Vorschriften ausführen (u. a. BGI/GUV-I
663 Anhang 1 Ziffer 4.5.2.1).
OK Attika / First ca. 28 m über OK Gelände.
Hinweis Eigennutzung:
Vorhaltung für die Dauer der eigenen Arbeiten ist in
der Position Baustelleneinrichtung AN einzukalkulieren.
05.__.__.__.060
Erstellen Abbau Treppenturm, Höhe 28m
3,00
St
05.__.__.__.070 Gerbrauchsüberlassung Treppenturm, Höhe 28m Gebrauchsüberlassung über die Grundeinsatzzeit hinaus
für Treppenturm der Vorposition, alle Gerüstlagen
genutzt.
Abrechenbar 4 Wochen nach Fertigstellung der eigenen
Leistungen.
Zeitraum: Bauseitige Nutzung (Dacharbeiten,
Fassadenarbeiten).
05.__.__.__.070
Gerbrauchsüberlassung Treppenturm, Höhe 28m
24,00
StWo
05.__.__.__.080 Erstellen Abbau Treppenturm, Höhe 22m Erstellen Abbau Treppenturm, Treppenturm für
Arbeitsgerüst und Schutzgerüst dieses Titels, alle
Gerüstlagen genutzt, verankern.
Treppenturm entsprechend Anforderungen der
einschlägigen Vorschriften ausführen (u. a. BGI/GUV-I
663 Anhang 1 Ziffer 4.5.2.1).
OK Attika / First ca. 22 m über OK Gelände.
Hinweis Eigennutzung:
Vorhaltung für die Dauer der eigenen Arbeiten ist in
der Position Baustelleneinrichtung AN einzukalkulieren.
05.__.__.__.080
Erstellen Abbau Treppenturm, Höhe 22m
1,00
St
05.__.__.__.090 Gerbrauchsüberlassung Treppenturm, Höhe 22m Gebrauchsüberlassung über die Grundeinsatzzeit hinaus
für Treppenturm der Vorposition, alle Gerüstlagen
genutzt.
Abrechenbar 4 Wochen nach Fertigstellung der eigenen
Leistungen.
Zeitraum: Bauseitige Nutzung (Dacharbeiten,
Fassadenarbeiten).
05.__.__.__.090
Gerbrauchsüberlassung Treppenturm, Höhe 22m
8,00
StWo
05.__.__.__.100 Materialaufzug H28m Traglast 1000kg aufb./abb. 4Wochen Materialaufzug, an der Außenseite von Bauwerken,
Förderhöhe 28m, mit 7 Haltestellen, max. Traglast 1000kg, Hubgeschwindigkeit 12 m/min, aufbauen und abbauen, einschl. Grundeinsatzzeit 4 Wochen.
Materialaufzug dient der Nutzung durch Ausbaugewerke,
Ausführung nur auf Anforderung des AG
Einschl. verstärkter Gerüstverankerung.
Einschl. Ausbildung der Haltestellen am Gerüst mit allen erforderlichen Komponenten gemäß BG / UVV.
Einschl. Abnahmeprüfung und Inbetriebnahme.
05.__.__.__.100
Materialaufzug H28m Traglast 1000kg aufb./abb. 4Wochen
1,00
St
05.__.__.__.110 Materialaufzug H28m vorhalten u. betreiben Materialaufzug der Vorposition vorhalten, Abrechnung
Stück x Woche.
Einschl. erforderlicher Prüfungen / Wartungen.
05.__.__.__.110
Materialaufzug H28m vorhalten u. betreiben
8,00
StWo
05.__.__.__.120 Materialaufzug H22m Traglast 1000kg aufb./abb. 4Wochen Materialaufzug, an der Außenseite von Bauwerken,
Förderhöhe 22m, mit 5 Haltestellen, max. Traglast 1000kg, Hubgeschwindigkeit 12 m/min, aufbauen und abbauen, einschl. Grundeinsatzzeit 4 Wochen.
Materialaufzug dient der Nutzung durch Ausbaugewerke,
Ausführung nur auf Anforderung des AG
Einschl. verstärkter Gerüstverankerung.
Einschl. Ausbildung der Haltestellen am Gerüst mit allen erforderlichen Komponenten gemäß BG / UVV.
Einschl. Abnahmeprüfung und Inbetriebnahme.
05.__.__.__.120
Materialaufzug H22m Traglast 1000kg aufb./abb. 4Wochen
1,00
St
05.__.__.__.130 Materialaufzug H22m vorhalten u. betreiben Materialaufzug der Vorposition vorhalten, Abrechnung
Stück x Woche.
Einschl. erforderlicher Prüfungen / Wartungen.
05.__.__.__.130
Materialaufzug H22m vorhalten u. betreiben
8,00
StWo
05.__.__.__.140 Materialaufzug H28m umsetzen an anderes Gebäude Materialaufzug mit Förderhöhe 28m, mit 7 Haltestellen, max. Traglast 1000kg, abbauen, umsetzen an anderes Gebäude mit Förderhöhe 22m und 5 Haltestellen und dort wieder aufbauen.
Einschl. Abnahmeprüfung und Inbetriebnahme.
05.__.__.__.140
Materialaufzug H28m umsetzen an anderes Gebäude
1,00
St
05.__.__.__.150 Raumgerüst, aufbauen, abbauen Erstellen und Abbauen Arbeitsgerüst DIN EN 12811-1,
einschl. Grundeinsatzzeit (4 Wochen), als im
Gebäudeinnern auszuführendes Raumgerüst.
Standgerüst, flächenorientiert, DIN EN 12810-1,
Lastklasse 3 (2 kN/m2), mit 2 Gerüstlagen, Höhenklasse
H 2, verankern am Bauwerk (jedoch nicht in
Sichtbetontreppe)
Einrüstung für bauseitige Gewerke (Trockenbauarbeiten, Putzarbeiten, Malerarbeiten etc.)
Aufstellen auf Treppen.
Nachträgliche, gebäudeweise Ausführung.
Einbauort:
- Obergeschoss Treppenhaus Haus 1
- Obergeschoss Treppenhaus Haus 2
05.__.__.__.150
Raumgerüst, aufbauen, abbauen
120,00
m3
05.__.__.__.160 Raumgerüst vorhalten Raumgerüst der Vorposition, auf Treppen, vorhalten über
die Grundeinsatzzeit hinaus.
Abrechnung: m3 x Woche
05.__.__.__.160
Raumgerüst vorhalten
1.600,00
m3Wo
05.__.__.__.170 Stundenlohnarbeiten - Kolonnenführer Stundenlohnarbeiten durch Kolonnenführer/-in Gerüstbau
der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
05.__.__.__.170
Stundenlohnarbeiten - Kolonnenführer
E
1,00
h
05.__.__.__.180 Stundenlohnarbeiten - Gerüstbaumonteur Stundenlohnarbeiten durch Gerüstbaumonteur/-in
der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
05.__.__.__.180
Stundenlohnarbeiten - Gerüstbaumonteur
E
1,00
h