Gerüstarbeiten Typ 2
Bücker-Werke Rangsdorf - HybriCubes
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Bauvorhaben Die terraplan Baudenkmalsanierungsgesellschaft mbH hat die Areale der ehemaligen Bücker-Werke und des angrenzenden ehemaligen Flugplatzes in der Gemeinde Rangsdorf erworben und plant diese zu entwickeln. LAGE DES BAUGRUNDSTÜCKES Das Gelände der ehemaligen Bückerwerke / Flugplatz Rangsdorf liegt in der Gemeinde Rangsdorf südlich von Berlin im Landkreis Teltow-Fläming. Die ehemaligen Bückerwerke werden im Nordwesten und Nordosten von Wohngebieten begrenzt, im südlichen Bereich (ehemaliges Rollfeld) sowie direkt im Norden hingegen von Grünlandfläche, die z.T. einer landwirtschaftlichen Nutzung (Schafhaltung) unterliegen. Westlich schließt sich an die Bebauung und die Bückerwerke der Rangsdorfer See an. Entlang der Ostgrenze verläuft die Bahnlinie Berlin-Dresden. Zukünftig soll parallel zur Bahnlinie ein Straßenzug errichtet werden, der sogenannte Nord-Süd-Verbinder. Dieser befindet sich in der Planung. Land:            Brandenburg Landkreis:    Teltow-Fläming Gemarkung:  Rangsdorf ERSCHLIESSUNG Die Baustelle ist von der B96 aus östlicher Richtung kommend, über die Pramsdorfer Straße mittels einer asphaltierten Baustraße zu erreichen sein. Ca. 50 m nach einem Bahnübergang über die Pramsdorfer Straße führt dann eine Abzweigung auf eine eigens angelegte Baustraße zum Baufeld. BESICHTIGUNG Ein Besichtigungstermin kann mit dem Bauleiter Herrn Kliewer, 0152 / 2821 46 11, vereinbart werden. 5 x Ausführen In dieser Ausschreibung ist das Haus 12 beschrieben. Diese Gebäude wird baugleich 5 x mit ca. 1-3 Monaten Versatz des Baubeginns errichtet. Der Bauherr ist bestrebt, alle 5 Gebäude an einen AN zu vergeben
Bauvorhaben
ZTV Gerüst ZTV Gerüst 1. Allgemeines Mindestens eine Woche vor Ausführungsbeginn sind die baulichen Voraussetzungen für die Leistungserbringung des Auftragnehmers (Vorleistungen etc.) vom Auftragnehmer zu prüfen. Eventuelle Bedenken und/oder Handlungsbedarf sind dem AG unverzüglich schriftlich mitzuteilen. 2. Mitgeltende Normen und Regeln Zur technischen Ausführung sind alle nach DIN 18299 (ATV) sowie DIN 18451 gültigen Regeln zu beachten. Darüber hinaus gelten alle zum Ausführungszeitpunkt gültigen EN- und DIN-Normen, Arbeitstättenrichtlinien, Unfallverhütungsvorschriften, behördlichen Erlasse und Gesetze sowie die anerkannten Regeln der Technik und Auflagen der Feuerwehr. Speziell sind dies: - DIN EN 13374 Temporäre Seitenschutzsysteme - Produktfestlegungen und Prüfverfahren - BGI 663 Handlungsanleitung für den Umgang mit Arbeits- und Schutzgerüsten - BGR 179 Einsatz von Schutznetzen - TRBS 2121-1 Gemäß VOB Teil C, Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art - DIN 18299, gilt das Einrichten, Vorhalten und Räumen der Baustelle einschließlich der Geräte und dergleichen als Nebenleistung. Eine Baustelleneinrichtung wird somit nicht gesondert vergütet. Mannschaftscontainer, Magazincontainer o.ä. für das eigene Personal sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Eingänge, Hauseingänge und Einfahrten sind im vollen Öffnungsquerschnitt von Bauteilen der Gerüstanlage freizuhalten. Werden Gerüste auf wasserführenden Flächen wie Vordächer, Dachterrassen und Flachdächer erstellt, hat der Auftragnehmer dafür zu sorgen, dass die wasserführende Eindichtung durch die Gerüstbelastung nicht perforiert bzw. beschädigt wird. Diese Flächen dürfen nur im Rahmen der zulässigen Belastung genutzt werden. Im Zweifel ist die Bauleitung zu informieren. Das Verkleiden von Gerüsten mit Folie kann von der Bauleitung geschossweise verlangt werden, um bei ungünstigen Verhältnissen eine Kaminwirkung auszuschließen. Metallgerüste sind gegen statische Aufladung zu erden. Bohlen und Abdeckungen sind gegen Verschieben zu sichern. Sofern im Leistungsverzeichnis nicht näher beschrieben, erfolgt die Gerüstverankerung nach den allgemeinen technischen Regeln. Im Zuge der Leistungserfüllung ist es Aufgabe des AN, sich fachkundig mit dem Auftraggeber oder dessen Vertreter über die Gerüstverankerung an der Fassade oder sonstigen Bauteilen abzusprechen. Die Verankerung ist so zu wählen, dass die Verankerungstechnik und das Schließen der Verankerungslöcher auf den Schichtenaufbau des Bauteilelementes (geputzte Fassade, Fassade mit Thermohaut geputzt, Ziegelsichtmauerwerk, Betonsichtflächen, Metallfassaden, Fassadenverkleidungen sonstiger Art etc.) abgestimmt ist. Beim Abrüsten an der Fassade entstehende Beschädigungen sind zu beseitigen oder über den Unternehmer für die Fassadengestaltung in eigener Regie und auf eigene Kosten ausbessern zu lassen. Werden die Schäden, sofern sie gering sind, selbst beseitigt, kann der AN das dazu benötigte Material in Kleinmengen über die Bauleitung anfordern. In jedem Fall sind die Beschädigungen der Bauleitung anzuzeigen. Aussparungen und Ankerlöcher für die Gerüstverankerung sind im Zuge des Abbaus der Gerüste durch den AN entsprechend der vorhandenen Fassaden fachgerecht zu verschließen. Die Art der Ausführung ist vorher mit der Bauleitung abzustimmen. Für das Bauvorhaben ist vom Bauherrn ein Sicherheits- und Gesundheitsschutz Koordinator (SiGeKo) beauftragt. Obwohl der SiGeKo gemäß Baustellenverordnung vom 10. Juni 1998 keine Weisungsbefugnisse hat, sind die Hinweise und Ratschläge des SiGeKo unverzüglich zu beachten und auszuführen. Alle Unterlagen, die vom SiGeKo gefordert werden, sind unverzüglich und kostenlos zur Verfügung zu stellen. Kosten, die durch Zuwiderhandeln entstehen, werden mit der Schlussrechnung verrechnet. 3. Angaben zur Abrechnung Die Vergabe erfolgt nach freier Wahl des AG pauschal oder auf Nachweis (Einheitspreisvertrag). Alle im Leistungsverzeichnis eingetragenen Preise gelten für die fix und fertige Arbeit einschließlich Lieferung sämtlicher Materialien, Transport und Einbau sowie aller Neben- und Besonderen Leistungen, die für die funktionsgerechte Leistungserstellung erforderlich sind. Kosten für eventuell erforderliche Baustelleneinrichtungen sind inbegriffen. Tagelohnarbeiten sind nur auf Anforderung durch die örtliche Bauleitung auszuführen. Grundlage ist § 15 Abs. 3 VOB/B. Die Nachweise sind werktäglich vorzulegen. Verspätet vorgelegte Tagelohnnachweise werden nicht anerkannt und vergütet. 4. Sonstige Angaben Sofern in den Leistungspositionen die Vorgänge "Aufbauen", "Vorhalten" oder "Abbauen" nicht gesondert beschrieben sind, gelten diese Vorgänge unter Zugrundelegung der allgemein anerkannten Regeln der Baukunst und Technik, der gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen und Ausführungsbestimmungen nach den DIN-Normen der ATV-VOB, Teil C, als beschrieben. Der Auftragnehmer übernimmt die eigenverantwortliche Fachbauleitung gemäß der gültigen Landesbauordnung für die Ausführungen der beauftragten Leistungen. Die Übernahme der Fachbauleitung schließt die volle zivilrechtliche Verantwortung des Auftragnehmers ein. Der Auftragnehmer sichert in diesem Zusammenhang die Einhaltung der staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, der BGV A1 "Grundsätze der Prävention", insbesondere § 2 Sätze 1 und 2, der allgemeinen und der für das Gewerk besonderen UVV zu. Alle Mitarbeiter auf der Baustelle haben einen gültigen Personalausweis, eine gültige Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis bei sich zu tragen. Aus Personalkontrollen können keine Rechte abgeleitet werden. Der Auftragnehmer garantiert, dass er den Pflichten gemäß Arbeitnehmerentsendegesetz und seinen Verpflichtungen gegenüber dem Finanzamt und den Trägern der Sozialversicherung rechtzeitig und vollständig nachkommt. Eventuelle Beanstandungen der baukontrollierenden Behörde sind Sache des Auftragnehmers. Für die sofortige Beseitigung der Beanstandungen wird dieser eigenverantwortlich sorgen. Kosten hierfür sind mit den Preisen abgegolten. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist. Es sind für jeden Arbeitstag Bautagesberichte zu führen, die der Bauleitung wöchentlich zu übergeben sind.
ZTV Gerüst
01 Fassdengerüst
01
Fassdengerüst
Aufbau, Fasaade, Standzeit Das nachfolgend beschriebene Gerüst dient als Schutz- und Arbeitsgerüst. Von dem Gerüst aus soll im UG und im Hochpaterre ein 26 cm starkes Wärmedämmverbundsystem an einer Mauerwerksfassade und in den Obergeschossen eine Holzfassade angebracht werden. Im 1. und 2. OG bestehen keine Befestigungsmöglichkeiten mehr. Deshalb ist das Gerüst frei stehend auszuführen. Da das Gerüst auch als Schutzgerüst dient, ist dies in den Arbeitstakten der Rohbauarbeiten auszuführen. Es sind mindestens 2 Arbeitseinsätze für den Aufbau einzukalkulieren. Um die Arbeitssicherheit während der Rohbauarbeiten zu gewährleisten, ist zwischen Gerüst und der Außenkante Gebäude ein Konsolbelag anzuordnen, der den Abstand zwischen Gebäude und Gerüst auf max. 30 cm beschränkt. Als Standzeit sind 20 Wochen vorgesehen.
Aufbau, Fasaade, Standzeit
01.__.01 Fassadengerüst LK3 W09 Arbeitsgerüst als längenorientiertes Standgerüst ohne Bekleidung, vertikaler Zugang mit einer Leiter, inkl. äußerer und seitlicher Absturzsicherungen, auf waagerechter Standfläche auf- und abbauen. (Vorhaltung gemäß gesonderter Position.) Die Verankerung erfolgt nach Wahl des AN entsprechend der angegebenen Fassadenflächen. Die Gerüstfelder können je nach Gebäudestuktur und Öffnungsanordnung unterschiedliche Längen haben. Auf- und Abbau erfolgt zwingend nach der neuesten Fassung der TRBS 2121-1 (02/2019). Bei Zuwiderhandlung haftet ausschließlich der AN. Lastklasse 3, Verkehrslast 2 kN/m² Breitenklasse W09 Höhenklasse H2 Gebäudeabmessungen: Länge: ca. 18 m Breite: ca. 18 m Höhe: ca. 13 m Abstand Gerüststütze zur rohen Massivwand ca. 50 - 60 cm Der genaue Abstand zur Fassade ist durch den AN vor dem Aufbau mit der Bauleitung abzustimmen. Dabei ist zu beachten, dass später zu montierende Fallrohre zwischen fertigem Wandaufbau und Gerüst hindurchgeführt werden können. An den Stellen der Fallrohre sollte möglichst keine Gerüststütze stehen..
01.__.01
Fassadengerüst LK3 W09
1.191,00
01.__.02 Strandzeit Gerüst LK3 W09
01.__.02
Strandzeit Gerüst LK3 W09
23.811,00
m²Wo
01.__.03 Konsole 30cm LK3 Konsole inkl. Belag LK3, 30 cm, im Zuge des Aufbaus auf der Fassadenseite montieren und abbauen.
01.__.03
Konsole 30cm LK3
510,00
m
01.__.04 Gebrauchsüberlassung Konsolen 30cm LK3
01.__.04
Gebrauchsüberlassung Konsolen 30cm LK3
10.205,00
mWo
01.__.05 Weitspannträger LK3 bis 5m Gitterträger zur Überbrückung bis 5,00 in vorbeschriebenem Gerüst LK3, über Eingängen, Durchfahrten o.ä., einschließlich Gerüstlage in Überbrückungshöhe. Abrechnung als Einzelträger.
01.__.05
Weitspannträger LK3 bis 5m
14,00
St
01.__.06 Gebrauchsüberlassung Weitspannträger LK3 5m
01.__.06
Gebrauchsüberlassung Weitspannträger LK3 5m
280,00
StWo
01.__.07 Gerüstfelder zur Abstützung für frei stehendes Fassadengerüst Einzelne Gerüstfelder, je nach Gerüstsystem 2,50 - 3,00 m lang, im Abstand von ca. 5 - 6 m als Abstützung quer zum Fassadengerüst aufgebaut, so dass das Fassadengerüst frei steht und keine Verankerung am Gebäude erforderlich ist. Sicherung der Verbindung zum Fassadengerüst, so dass ein Betreten der Querfelder nicht möglich ist. Auf- und Abbau erfolgt zwingend nach der neuesten Fassung der TRBS 2121-1 (02/2019).
01.__.07
Gerüstfelder zur Abstützung für frei stehendes Fassadengerüst
595,00
01.__.08 Gebrauchsüberlassung Gerüstfelder
01.__.08
Gebrauchsüberlassung Gerüstfelder
11.906,00
m²Wo
01.__.09 innerer Seitenschutz Gerüst Inneren Seitenschutz im Zuge des Aufbaus am Gerüst montieren und abbauen.
01.__.09
innerer Seitenschutz Gerüst
510,00
m
01.__.10 Gebrauchsüberlassung innerer Seitenschutz
01.__.10
Gebrauchsüberlassung innerer Seitenschutz
10.205,00
mWo
01.__.11 Dachdeckerseitenschutz Dachdeckerseitenschutz, als Schutzwand aus Netzen o.glw. ca. 2 m hoch, auf der obersten Gerüstebene.
01.__.11
Dachdeckerseitenschutz
E
1,00
m
01.__.12 Gebrauchsüberlassung Dachdeckerseitenschutz
01.__.12
Gebrauchsüberlassung Dachdeckerseitenschutz
E
1,00
mWo
01.__.13 Gerüsttreppe Gerüsttreppe als Podesttreppenaufstieg für vorbeschriebenes Gerüst, Treppenaufgang von Standfläche bis zur obersten Gerüstlage, Laufbreite 0,5 m, mit Podesten alle 2 m Höhe. Höhe: ca. 13 m
01.__.13
Gerüsttreppe
2,00
St
01.__.14 Standzeit Treppenturm
01.__.14
Standzeit Treppenturm
20,00
StWo
02 besondere Leistungen
02
besondere Leistungen
02.__.01 Statik Statik für Gerüst und Befestigung anfertigen und dem AG vor Ausführungsbeginn übergeben. Diese Position nur bepreisen, wenn für die oben beschriebene Gerüstkonstruktion eine Statik erforderlich ist. Statik erforderlich: ja / nein (Bieterangabe)
02.__.01
Statik
P
1,00
psch
02.__.02 zusätzliche Anfahrt zusätzliche An- und Abfahrt bei einer Baustellenunterbrechung bzw. für Umbauarbeiten, die nicht durch den Auftragnehmer zu vertreten ist. Die Position beinhaltet sämtliche Fahrkosten, Baustelleneinrichtung, Nebenkosten etc.
02.__.02
zusätzliche Anfahrt
E
1,00
St
02.__.03 Stundenlohnarbeiten Mittellohn Stundenlohnarbeiten als Mittellohn durch Arbeitskräfte auf Anordnung des AG ausführen. Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn. Ebenfalls enthhalten sind Kosten für benötigte Kleingeräte und Werkzeuge - Bohrmaschine, Flex, Akkuschrauber u.ä., Standzeiten für benötigte KfZ - Manschaftstransporter, Werkstattwagen o.ä. Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit werden gesondert vergütet.
02.__.03
Stundenlohnarbeiten Mittellohn
E
1,00
h