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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
01 Vorbemerkungen
01
Vorbemerkungen
Allgemeine Vorbemerkungen 1. Alle Kosten, die durch Forderungen dieser Vorbemerkungen entstehen, sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Die Herausnahme bzw. separate Vergabe von Titeln bleibt vorbehalten.
2. Änderungsvorschläge
Vorschläge für geeignetere Materialwahl sowie wirtschaftlichere und konstruktiv bessere Lösungen sind mit der Angebotsabgabe bekanntzugeben. Zu den angebotenen Fabrikaten sind mit der Angebotsabgabe Muster und Prospektmaterial kostenlos vorzulegen.
3. Maßnahmen gegen schädliche Witterungseinflüsse
Zum Schutz gegen schädliche Witterungseinflüsse aller Art sind jahreszeitlich unabhängig, für die Durchführung und Sicherung aller eigenen Leistungen entsprechende Vorkehrungen zu treffen.
4. Baugrube
Vor Beginn der Bauarbeiten hat der Rohbauauftragnehmer vom Auftragnehmer für die vorbereitenden Erdarbeiten die Baugrube voll verantwortlich zu übernehmen. Zu diesem Zweck werden bei der Übernahme von dem AN für die vorbereitenden Erdarbeiten ein Protokoll und Zeichnungen über vorhandene Aushubhöhen, Böschungen, Zustand der angrenzenden Gehwege usw. übergeben. Der Rohbauauftragnehmer hat die Unterlagen unverzüglich genau zu prüfen für abzuzeichnen.
Werden Abweichungen und/ oder Mängel festgestellt, so sind diese unter Angabe der Mängelbeseitigungsmöglichkeiten zu vermerken. Das Protokoll ist zugleich Abrechnungsgrundlage und ist der Bauleitung 2-fach zu übergeben. Evtl. später notwendige Regulierungsarbeiten gehen allein zu Lasten des Rohbauauftragnehmers.
Mit der Baugrube übernimmt der Auftragnehmer die Haftung und die Kosten für die Spartensicherung.
Bei Baugrubenaushub (nach Grobaushub) sind als Beihilfen Schnurgerüste, Nebenachsen und Hilfspunkte, welche für die Feinabsteckung und Einmessung des Bauwerkes (einschl. der Fundamente) erforderlich sind, Zug um Zug zu erstellen.
5. Maße und Nivellemente
Alle Maßnahmen und Eintragungen in den Planunterlagen sind vor Beginn der Ausführung und im Verlauf der Bauzeit zu überprüfen. Übernommene Festpunkte wie Meterrisse usw. sind örtlich zu kontrollieren und festgestellte Abweichungen oder Bedenken vor Ausführung der Arbeiten schriftlich dem Auftraggeber mitzuteilen.
6. Grund- und Baueinmessungen
Der AN bekommt vom Auftraggeber beauftragten Vermessungsbüro kostenfrei zwei Grundachsen, sowie einen verbindlichen Höhenpunkt übergeben.
Der Unternehmer haftet für die Einhaltung aller Grundstücksgrenzen, Flucht- und Baulinien, Höheneinmessungen und Nachbaranschlüsse, so, wie sie in den behördlichen oder sonstigen genehmigten Plänen eingetragen sind. Örtliche Einmessungen sind daraufhin laufend zu kontrollieren.
Grenzsteine, Grenzmarkierungen, städtische Messungspunkte etc. sind durch Setzen von Rohren, Meisselkreuzen oder sonstiger Kennzeichen im Einvernehmen mit den zuständigen Stellen zu sichern. Übernommene Festpunkte sind für die ganze Dauer der Bauzeit gegen jegliche Beschädigung fachgerecht zu schützen.
Verlorengegangene Punkte sind wieder herzustellen. Außerdem ist der Nachweis zu führen, dass sämtliche Bauteile plangerecht ausgeführt wurden.
Der Nachweis ist von einem staatlich anerkannten Vermessungsingenieur zu führen und auf Verlangen der Bauleitung vorzulegen.
Die Anzeichnung der Meterrisse an allen Wohnungszugängen (Türöffnungen) ist bei der Rohbauausführung mittels mechanisch befestigter Meterrissplakette vorzunehmen und verbindlich zu kennzeichnen. Undeutliche bzw. entfernte Markierungen sind ggf. auch mehrmals zu wiederholen.
Im Bereich der Aufzüge sind ebenfalls verbindliche Höhenmarkierungen fest am Gebäude
mittels mechanisch befestigter Meterrissplakette o.ä. zu realisieren und nach Fertigstellung der Aufzüge zu entfernen. Anfallende Kosten sind in den Einheitspreisen zu berücksichtigen.
7. Gebäudesicherung
Die Zugänge zum Neubau sind mit provisorischen Verschalungen und Brettertüren zu versehen, die nach der Arbeitszeit und an Feiertagen verschlossen gehalten werden müssen. Je 2 Schlüssel sind der Bauleitung zu übergeben.
Allgemeine Vorbemerkungen
Termine Ausführungszeitraum Rohbau:
Beginn voraussichtlich 27.11.2026
1 Woche nach Auftragserteilung erfolgt gemeinsam mit der Bauleitung des AG eine Anlaufbesprechung.
Weitere Zwischentermine für Lieferungen und Leistungen werden nach Terminplan bzw. nach Baufortschritt von der Bauleitung bekanntgegeben.
Wegen der Kürze der Termine sind Lieferungen und Leistungen mit den anderen am Bau beschäftigten Firmen exakt abzustimmen. Es wird besonders darauf hingewiesen, dass die sehr knapp bemessene Bauzeit nicht überschritten werden darf. Um eine rechtzeitige Fertigstellung zu gewährleisten, ist der Auftragnehmer verpflichtet, seine Vertragsleistungen mit den Vertragsleistungen der anderen am Bau beteiligten Firmen entsprechend abzustimmen.
Dies gilt besonders bei Zwischenterminen, sowie einzelner abgeschlossener Teilleistungen.
Die Arbeitstermine können sich verschieben, maßgebend sind dann die für die Fertigstellung der einzelnen Bauabschnitte genannten Arbeitstage.
Bei bauseitigem Terminverzug (z.B. fehlende Vorleistung anderer Gewerke) erfolgt ein erneuter Abruf drei Werktage vor Arbeitsbeginn. Mehrkosten durch Terminverschiebungen entstehen dem AG nicht.
Sonderwünsche:
Änderungswünsche des Bauherrn sind jederzeit möglich, sofern es der Bautenstand zulässt und hierdurch keine Verzögerungen auftreten. Die hierdurch bedingten Mehr- oder Minderkosten sind dem Bauherrn gesondert in Rechnung zu stellen bzw. zu erstatten. Der Auftragnehmer wird darauf hingewiesen, dass bei den auszuführenden Arbeiten der behördlich vorgeschriebene Lärmschutz eingehalten werden muss.
Termine
Baubeschreibung Die BUWOG Berlin Wohnen GmbH errichtet zwischen den Grundstücken
Hasselwerderstraße, Fließstraße, Spreestraße und der Spree in 12439 Berlin im Ortsteil
Niederschöneweide des Bezirks Treptow-Köpenick ein neues Wohngebiet
mit dem Namen bdquo;Wohnwerkldquo;.
Das Baufeld WA 1.1/2.1 wird begrenzt durch die Straße Kupferkamp im Südwesten, der
Spreestraße im Nordwesten, der Spree im Norden und dem Baufeld WA 1.2/2.2 im
Südosten.
Die geschlossene Bauweise der geplanten Bebauung mit zwei verbundenen Gebäuden
orientiert sich parallel zur Straße.
Durch die Anordnung einer Tiefgarage, die vom Kupferkamp erschlossen wird, ist der
Innenraum zum Nachbarbaufeld verkehrsfrei und erlaubt damit die Bildung eines
ungestörten Freiraums mit einer dem Wohnen angemessenen Aufenthaltsqualität.
In nachhaltiger Porotonbauweise werden 62 Wohnungen mit rund 1.500 m² Außen- bzw.
Spielfläche entstehen.
Ein fünfgeschossiges und ein siebengeschossiges Wohngebäude, jeweils mit einem
zurückgesetzten Staffelgeschoss, formen in ihrer Gebäudegeometrie einen Riegel parallel zur
Grundstücksgrenze entlang der Spreestraße bzw. entlang der Baugrenze des Kupferkamps.
Die beiden in sich verzahnten Körper sind durch ein zurückgesetztes Sicherheitstreppenhaus
miteinander verbunden.
Baubeschreibung
Technische Vorbemerkungen Rohbauarbeiten 1. Allgemein
Diesen Arbeiten liegt die VOB, neueste Fassung, insbesondere deren technische Vorschriften, sowie
alle DIN und sonstigen Vorschriften in der neuesten Fassung, zu Grunde. Der AN versichert, alle Leistungen einschließlich aller Nebenleistungen nach den anerkannten Regeln der Technik und Baukunst auszuführen. Sollten sich hier innerhalb der Vorschriften, Regeln und Normen Widersprüche in der Ausführungsweise ergeben, ist der AG unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen, um, zusammen mit dem AN, eine projektspezifische Lösung zeitnah herbeiführen zu können.
2. Baustelleneinrichtung
2.1 Allgemein
Der Auftragnehmer hat die Baustelleneinrichtung unter eigener Verantwortung auszuführen.
Die Schallimmission ist entsprechend den örtlichen Vorschriften zu berücksichtigen.
Der AN verpflichtet sich, sich vor Angebotsabgabe über die Verhältnisse und die Situation der zukünftigen Baustelle zu informieren.
Arbeitsgeräte, Container, u.ä. sind aus Gründen des Eigentumsnachweises mit der Firmenaufschrift zu versehen.
Während der gesamten Bauzeit muss gewährleistet sein, dass die Feuerwehr jederzeit ungehindert
auf die Baustellen fahren kann. Bei der Einrichtung der Baustellen ist das Merkblatt der Berliner Feuerwehr Stand 02/2026, vollumfänglich zu berücksichtigen.
Für das Aufstellen von Kränen ist eigenständig und rechtzeitig bei der Senatsverwaltung für Umwelt,Verkehr und Klimaschutz, Referat IV E, ein Antrag auf Genehmigung zum Einsatz von Kränen (Luftrecht) einzuholen.
2.2 Baustellenverkehr
Der Baustellenverkehr muss den Regelungen (sect;sect;) der STVO und den Verordnungen entsprechen und
danach abgewickelt werden.
Der Baustellenverkehr hat ausschließlich über die vereinbarten Straßen zu erfolgen. Eventuell notwendige Genehmigungen sind vom AN bei den zuständigen Behörden einzuholen.
Durch den AN verursachte Schäden und Verunreinigungen an den öffentlichen Verkehrsstraßen, Wegen und Plätzen sind von ihm unverzüglich zu beseitigen.
Es sind Baustraßen und -wege zur und auf der Baustelle herzustellen, zu unterhalten und nach Übergabe des Bauvorhabens wieder zu beseitigen. Der ursprüngliche Zustand ist wieder herzustellen.
3. Erdarbeiten
Übergabe an den Rohbauer: Die beauftragte Firma für die vorbereitenden Erdarbeiten übergibt eine gemäß Baugrubenplänen vollständig ausgehobene Baugrube etwa auf Bausohlenniveau,
Höhenkote ca. +32.20 bis +32.70 über NHN, = ca. UK Sauberkeitsschicht.
Die Sicherung der Baugrube, des angrenzenden Bürgersteiges, der Straßen- und Hofflächen, sowie der städt. Versorgungsleitungen bei den Ausbauarbeiten geht zu Lasten des Unternehmers und ist ggf. in Abstimmung mit den betreffenden Versorgungsunternehmen auszuführen.
4. Beton-und Stahlbetonarbeiten
4.1 Allgemein
Die statischen Berechnungen und die Bewehrungspläne werden vom Auftraggeber gestellt. Bei Auftragserteilung wird dem Unternehmer eine Ausfertigung der Statik einschl. Positionsplänen, Bewehrungspläne und Werkpläne rechtzeitig vor Ausführungsbeginn vorgelegt.
Für alle Stahlbetonteile in Ortbeton wird der benötigte Stahlbedarf jeweils in getrennter Position nach
den genehmigten Bewehrungsplänen bzw. den Stahllisten abgerechnet.
Bei der Ausführung sämtlicher Bauwerksteile in Beton oder Stahlbeton sind die planlich vorgesehenen und die von der Bauleitung bekanntgegebenen Aussparungen, Öffnungen, Durchbrüche, Schlitze, Nischen, Deckenkanäle usw. in jeglicher Art und Größe auszubilden.
Das Zubetonieren oder Zumauern aller vorhandenen Öffnungen, Schlitze, Decken- und Bodenkanäle und Aussparungen nach Fertigstellung der anderen Arbeiten erfolgt unter besonderer Beachtung der Maßnahmen für die Schall-, Wärmedämmung und Brandschutzes.
Das rechtzeitige Abrufen, Abladen, Lagern, sowie Einlegen und Befestigen von bauseits gelieferten Kleineisenteilen, Hülsrohren, Überschubrohren, Gewindehülsen, Kunststoffleerrohren, Anschweißplatten, Halfeneisen oder anderen Ankerschienen einschl. Ablängen, Holzdübel, Gerüsthalter, Auflager und Befestigungskonstruktionen u.a. ist in allen vorkommenden Bauwerksteilen plan- und anweisungsgerecht vorzunehmen. Dies gilt auch für den Einbau von Verankerungen für Fertigteile. Die Kosten hierfür sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
4.2 Rohbautoleranzen (alle Bauteile)
Nach DIN 18202 - Ebenheit gem. Tabelle 3 mit erhöhten Anforderungen in allen Bereichen.
4.3 Leitungsverlegungen
Der AN hat seine Nachunternehmer zeitlich zu koordinieren und jeweils rechtzeitig abzurufen.
Beim Einbringen des Betons ist darauf besonders Rücksicht zu nehmen. Für jegliche Beschädigung ist der Auftragnehmer verantwortlich. Er hat die Firmen auf die ordnungsgemäße Befestigung der Einbauteile etc. hinzuweisen und unsachgemäße Verlegungen zu beanstanden. Installationsleitungen dürfen erst einbetoniert werden, wenn die erforderlichen Dämmmäntel fachgerecht ausgeführt und von der Bauleitung freigegeben sind, das gleiche gilt für Rohrdurchgänge.
4.4 Bauablauf
Betonierreihenfolgen sind, soweit vorgegeben, den Unterlagen der Statik zu entnehmen und zu beachten.
4.5 Bauzustände (in die EPs mit einzurechnen)
Die Nachweise für Bauzustände und die hierfür erforderlichen Abstützungen bzw. Gerüste erfolgen durch die ausführende Firma. Dies gilt insbesondere auch für Traggerüste der Bemessungsklasse B gem. DIN EN 12812.
Für Abstützungen im Außenbereich ist der Untergrund für die Aufnahme der Gerüstlasten entsprechend herzurichten.
Statische Berechnungen und die zeichnerische Darstellung für Baubehelfe und Bauzustände sind dem Prüfer zur Freigabe vorzulegen, soweit diese Leistungen über das Erfassen von normalen Bauzuständen hinausgehen. Das gilt auch für statische Berechnungen zu Bauzuständen, in denen das statische System von dem des Endzustandes abweicht. Diese technische Bearbeitung ist in die EPs mit einzukalkulieren.
4.6. Betonarbeiten (in die EPs mit einzurechnen)
Entmischen des Betons ist zu vermeiden. In Wänden und Stützen sind beim Einbringen Fallrohre zu verwenden. Der Beton ist durch Innenrüttler sorgfältig zu verdichten. Frühschwindrisse und Temperaturrisse sind durch eine konsequente frühe Nachbehandlung zu vermeiden. Der Schutz gegen Austrocknen ist im Allgemeinen 7 Tage, der Schutz gegen Abkühlen mindestens 3 Tage vorzusehen. Chemische Nachbehandlungsmaßnahmen sind vorher anzuzeigen und zu genehmigen. Die Betonoberflächen, auf die später ein Oberflächenschutzsystem oder eine Bauwerksabdichtung aufgebracht werden soll, müssen die hierfür geforderten Eigenschaften haben.
Für alle zwangsbeanspruchten Bauteile, für die eine rissbeschränkende Bewehrung für frühen Zwang (z. B. abfließende Hydratationswärme) berechnet wird, gilt der Ansatz einer Frühfestigkeit eines Betons mit mittlerer Festigkeitsentwicklung (vgl. Tab. 7 DBV-Merkblatt "Begrenzung der Rissbildung im Stahlbeton- und Spannbetonbau"). Dies ist bei der Festlegung des Betons und der Bauausführung zu berücksichtigen.
Für die Bodenplatte ist ein Beton mit langsamer Festigkeitsentwicklung einzusetzen.
In Bereichen hoher Bewehrungskonzentrationen ist das Größtkorn des Zuschlags auf den vorhandenen Bewehrungsgrad abzustimmen.
Lagenweises Betonieren mit Schichthöhen <50 cm. Bei hohem Bewehrungsgrad <30 cm.
Schalungsfugen und Kanten sind abzudichten um Ausblutungen des Betons zu vermeiden.
Sichtbetonkanten sind vor Beschädigungen zu schützen.
Arbeitsfugen sind verzahnt auszuführen, sofern nicht anders angegeben. Arbeitsfugen sind außerhalb
kritischer Bereiche vorzusehen (z. B. außerhalb von Durchstanzbereichen, Abfangungen, dem Anschluss von Druck- oder Zuggurten, etc.).
4.7. Sichtbeton
Die für die Herstellung eines einwandfreien Sichtbetons erforderlichen Mehraufwendungen ndash; gegenüber einem Beton ohne besondere Anforderungen sind in den entsprechenden Positionen zu berücksichtigen.
Der Auftragnehmer trägt die Verantwortung für die zu erbringende Oberflächenqualität.
Ohne Anspruch auf Vollständigkeit seien genannt
a) Zusammensetzung der Zuschlagstoffe (Mehlkorngehalt; Größtkorn)
b) Zementmenge und Art
c) Verarbeitung des Frischbetons (Schütthöhe, Verdichtungsgeräte u.a.)
d) Pflege der fertigen Betonteile (Schwindrissbildung), Anbringung eines geeigneten und wirkungsvollen Eckenschutzes.
Der Auftraggeber behält sich vor, untergeordnete Wände, z.B. Normalwände im Keller, als Musterwände zur Begutachtung und Eignungsprüfung der Sichtbetonqualität vorweg ausführen zu lassen. Das festgelegte und vereinbarte Muster ist verbindlich.
Die Abrechnung dieser Proben erfolgt zu den einschlägigen LV-Positionen ohne weitere Preiszuschläge.
Glatte und profilierte Sichtbetonflächen sind so herzustellen, dass eine Nachbehandlung auf keinen Fall erforderlich ist. Das Einbringen und Verdichten des Betons muss so sorgfältig geschehen, dass geschlossene, nesterfreie und glatte Oberflächen entstehen. Auf die erforderliche Sorgfalt beim Ausschalen und auf die Pflege des Frischbetons wird besonders hingewiesen. Schalmaterial, neuwertig nach gewünschter Oberfläche glatt oder strukturiert.
Sichtbetonflächen werden als Zulagepositionen zur Schalung erfasst, sofern nicht bereits in Bauteilpositionen gefordert.
Sichtbetonkanten sind vor Beschädigungen zu schützen.
4.8. Schalung
Die Wahl der Schalungssysteme obliegt dem AN. Die vorgeschlagene Schalungstechnik, ist skizzenhaft dem Angebot beizulegen und darzustellen. In den EPs inbegriffen ist das Ein- und Ausschalen aller Schalungen.
Schalungsfugen und Kanten sind abzudichten um Ausblutungen des Betons zu vermeiden
Bauteile in rauer Schalung Schalung nach Wahl des Auftragnehmers ohne Nachbehandlung nach dem Ausschalen.
Bauteile in glatter Schalung:
Schalung mit glatten Schalttafeln bzw. Großflächenschalungen. Alle Flächen sind nach dem Ausschalen flächengleich zu entgraten. Die Kosten hierfür sind in die entsprechenden Einheitspreise einzurechnen.
Bauteile ohne Anforderung an die Oberfläche sind mit Schalmaterial nach Wahl des Bieters auszuführen.
Bauteile in Sichtflächenschalung:
Alle sichtbaren Betonflächen, incl. Fertigteilelementen, werden in Sichtbeton, "SB 2" in Anlehnung an
das DBV/BPZ-Merkblatt, ausgeführt.
Glatt geschalte Stahlbetonbauglieder, Schalhautstöße nach Planangaben oder Angaben der Bauleitung.
Betonoberfläche porenarm, größter Porendurchmesser kleiner 1,5 mm. Nachbesserungen jeder
Art an der Betonoberfläche sind ausgeschlossen. Für ein gleichmäßiges farbliches Erscheinungsbild
ist Sorge zu tragen.
Folgendes gilt:
Textur, Schalelementestoß T2
- geschlossene und weitgehend einheitliche Betonfläche
- in den Schalungsstößen ausgetretener Zementleim/ Feinmörtel ist ca. 10 mm, Breite und ca. 5 mm
Tiefe zulässig
- Versatz der Elemente bis ca. 5 mm zulässig
- Grate nicht zulässig! Porigkeitsklasse P3
- Prüffläche 500x500 mm
- max. Porenteil in mm² ca.1500
Farbtongleichmäßigkeit FT2; gleichmäßige, großflächige Hell- und Dunkelverfärbungen zulässig
- unterschiedliche Arten und Vorbehandlung der Schalhaut sowie Ausgangsstoffe verschiedener Art
und Herkunft unzulässig
Der Verschluss von Betonabstandhaltern hat unter Einhaltung der Brand- und Schallschutzanforderungen wasserdicht zu erfolgen. Der sichtbare Verschluss mit Betonstopfen. Der Verschluss ist zu bemustern.
4.9 Bewehrung
Bewehrungsstahl, auch für Zusatzbewehrung, wird nach gesonderter Position abgerechnet. Die erforderliche Betondeckung gem. Brandschutznachweis der Stahleinlagen ist durch entsprechende Maßnahmen (Abstandhalter, Stahlbügel usw.) vor Verspannung der Schalung zu sichern. Abstandhalter, Stahlbügel usw. werden nicht vergütet. Bei mehrlagigen Bewehrungen sind Abstandseisen von vorschriftsmäßigem Durchmesser in ausreichender Anzahl einzubauen.
4.10 Betonprüfung
Zur laufenden Überwachung der Betonqualität sind unaufgefordert bzw. auf Veranlassung der Bauleitung Probewürfel gem. DIN aktueller und neuester Stand, in Serien von je 6 Stück herzustellen. Jeweils 3 Stück sind nach 7 Tagen, die restlichen 3 Stück nach 20 Tagen, zu prüfen. Die Vorhaltung einer ausreichenden Anzahl von Stahlwürfelformen (20 cm Kantenlänge), die Kosten für die Herstellung, Transport und Prüfung an einer amtlichen Materialprüfstelle gehen zu Lasten des AN. Der AN übernimmt sämtliche Kosten für BII-Überwachung.
4.11. Abrechnung
Die Einheitspreise sämtlicher Beton- und Stahlbetonarbeiten verstehen sich einschl. aller benötigten
Geräte, Baustoffe und Gerüste.
Stützen ab 1 m horizontaler Länge werden als Wände abgerechnet.
Für auskragende Ortbetonteile, Konsolenteile, Konsolen, Kragplatten o.ä. wird kein Zuschlag gewährt,
es sei denn, dass die Massen in gesonderten Positionen erfasst sind.
4.12 Stahlbetonfertigteile
Für alle tragenden Bauglieder (z.B. Treppenläufe) wird die statische Berechnung bauseits erstellt.
Schal- und Bewehrungspläne mit Stahllisten sind vom Auftragnehmer zu erstellen und geprüft vorzulegen.
Die für Transport und Montage erforderlichen Schraubanschlüsse oder Ankerdetails sowie evtl. erforderliche Dorne und Hülsen (Hüllrohre) sind vom Bieter festzulegen und einzukalkulieren. Alle erforderlichen Pläne zu den Fertigteilen mit Angaben über die Schalung, Oberflächengestaltung (z.B. Sichtbeton), statische Einbauteile (Anschlüsse, Ankerschienen), Installationen, Bewehrung, Betondeckung, Lage der Elemente im Bauwerk, Fugenbewehrung, Anschlussteile für die Verbindung der Elemente sowie die Umrechnung der erforderlichen Bewehrung sind vom Bieter zu erstellen.
Die Ausführung erfolgt nach Detailplänen. Die Auflagerungen und Verankerungen sind mit Architekt,
Statiker und Versetzfirma abzustimmen, im Einvernehmen mit der zuständigen Behörde.
Stahlbetonfertigteile für Verwendung im Freien müssen wetterbeständig und wasserundurchlässig
sein.
Alle sichtbaren Flächen sind in glatter Schalung (z.B. Betoplan- oder Stahlschalung) bzw. nach Angabe herzustellen.
An den Sichtflächen darf keine Nachbehandlung erforderlich werden.
Aus den Fertigteilen herausragende, der Witterung ausgesetzte Verankerungsteile, sind aus Stahl der
Güteklasse V4A anzufertigen. Kontaktkorrosion ist vom Auftragnehmer verantwortlich zu vermeiden.
Transportanker sind so anzuordnen, dass sie unsichtbar bleiben. Witterungsbeständige Verschlüsse
von Ankergewinden usw., sind vom Auftragnehmer nach dem Versetzen einzubauen. Justiervorrichtungen sind, soweit erforderlich, vorzusehen. Material- und Einbaukosten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Der Einbau von Auflagerungselementen (Neoprene etc.), die Anlieferung von Justiervorrichtungen und
Befestigungsteilen am Bauwerk, sind plan- und weisungsgemäß vorzunehmen.
Die Bewehrung für alle Fertigteile, außer evtl. erforderlicher Transportbewehrungen, wird in den
Baustahlpositionen nach den genehmigten Bewehrungsplänen bzw. den Stahllisten abgerechnet.
Die Einheitspreise gelten für die erforderlichen Betongüten und -dicken. Die angegebenen Dicken sind
Hinweise.
Horizontale Fugenflächen von Fassadenplatten, Wandflaggen und horizontale Flächenteile sind z.B.
durch schwache Neigungen so zu gestalten, dass ablaufendes Tagwasser keinen Durchfeuchtungsschaden bewirken kann.
Für alle nichttragenden Bauglieder sind die statische Berechnung, Schal- und Bewehrungspläne mit
Stahllisten vom Auftragnehmer zu erstellen und geprüft vorzulegen.
Wärmedämmschichten sind möglichst vollflächig zu erhalten bzw. wiederherzustellen.
Bei Konsolenverankerung ist die Innenseite wärmegedämmt und rissfrei der umliegenden Wandoberfläche, in der Regel "spachtelfähig", herzustellen.
Alle Fertigteile sind höhen- und fluchtgerecht zu versetzen.
In den Einheitspreisen für die Herstellung, Anlieferung und den Einbau von Stahlbetonfertigteilen sind
enthalten:
· Gefälle und Rinnenausbildungen,
· das Fasen der Ecken nach Plan und Angabe,
· das Ausbilden von Ecken, Enden, Schenkeln, Pass- und Ausgleichsstücke,
· Anschlüsse aller Art und Aussparungen,
· für das Versetzen am Bauwerk erforderliche Ankerplatten, Anhänge und Befestigungsteile,
· bei Fertigteilen, die mit Nocken versetzt werden, Versetznocken, Justierelemente bzw. Abstandsschrauben,
· evtl. erforderliche Auflagerungselemente, Transportanker und deren Verschlüsse,
· der Einbau von bauseits gelieferten Ab- und Überläufen und sonstigen Kleineisenteilen,-FD-Schienen, Halfeneisen, etc.,
· alle Anlieferungskosten frei Baustelle mit Abladen.
Es ist eine für Tieflader geeignete Zufahrt zur Entladestelle vom Auftragnehmer sicherzustellen. Soweit Abschrankungen und andere Sicherheitsmaßnahmen während der Stand- und Entladezeiten der Lieferfahrzeuge notwendig sind, sind diese vom Auftragnehmer kostenlos beizustellen.
Der Rohbauunternehmer ist verpflichtet, alle angelieferten Fertigteile während des Abladens auf evtl.
Beschädigungen, Anschlussbewehrungen, Maßhaltigkeit, Oberflächenstruktur u.a. Qualitätsmerkmale
verbindlich zu überprüfen. Falls Fertigteile nicht den im Angebot geforderten und festgelegten Erfordernissen entsprechen, so liegt es im Ermessen des Rohbauunternehmers, die Übernahme zu verweigern. Der örtlichen Bauleitung sind die Lieferscheine mit den Beanstandungsvermerken vorzulegen.
Entstehen durch Annahmeverweigerung oder Beanstandungen, Terminveränderungen oder Unstimmigkeiten, so sind diese mit der örtlichen Bauleitung und dem Fertigteilhersteller abzuklären und zu regeln.
· der zeitgerechte Abruf des erforderlichen Befestigungsmaterials, der Einbau der Verankerungs- und
Justiervorrichtungen am Bauwerk und deren Montage.
· der Einbau von Auflagerungselementen (Lager und Gleitfolien).
· die Abdichtung von Fugen mit geeigneten Materialien, z.B. dauerelastischen Mitteln auf Thiokol- oder
Silikonbasis an Auflagerungen, Anschlüssen gegen die Weiterleitung von Tagwasser, soweit erforderlich,
· Verschließen der Ankerlöcher.
5. Dämm- und Abdichtungsarbeiten
Der Unternehmer haftet für die fachgerechte Durchführung aller erforderlichen Dämm- und Abdichtungsarbeiten, auch wenn diese nach seiner Meinung in den Plänen bzw. im Leistungstext nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt sind.
Die erdberührenden Flächen bei aufgehenden Betonwänden sind nach vorheriger gründlicher Reinigung fachgerecht abzudichten.
Wärmedämmmaßnahmen sind durch Wahl spezieller Baustoffe und Baumethoden so fachgerecht vorzunehmen, dass die erforderlichen Werte nach dem Wärmeschutznachweis tatsächlich erreicht werden.
Als Nebenleistungen, die ohne besondere Berechnung mit auszuführen sind, gelten auch:
· Das Reinigen der Flächen nach Klebeanstrich von überstrichenen Rändern und Spritzern, mit geeigneten Lösungsmitteln durch Abbürsten, Abschaben bzw. Abfegen.
Das Austrocknen von Teilflächen (Abdecken) bei Anschlüssen etc. Das Abschranken von Abdichtungsflächen zum Schutz gegen vorzeitige Begehung bzw. Beschädigung.
6. Hybridabdichtungssystem der WU-Konstruktion für die Nutzungsklasse A
6.1 Frischbetonverbundsystem
Für die Ausführung von RESCON SEAL Frischbetonverbundsystemen o. glw., müssen folgende technischen Grundsätze gegeben sein, bzw. müssen eingehalten werden:
- geeignete Untergründe: Sauberkeitsschicht, tragfähige Gebäudelagerung oder Dämmung, verlorene
oder entfernbare Schalung, angrenzende Unterkonstruktionen
- die Sauberkeitsschicht/Dämmung muss eben, trocken, beräumt, besenrein sein, lose Teile sind zu
entfernen, keine Hohlstellen, Rillen o.Ä., sonst ausbessern ggfs. mit Feinspachtel
- der Arbeitsbereich muss ausreichend, beräumt und zugänglich sein
- die Frischbetonverbundfolie ist bauseits vor mechanischen Beschädigungen, Schweißarbeiten und
Verschmutzungen zu schützen
- die Abdichtung aller Sohldurchdringungen mittels Sperrflanschen o. Ä. erfolgt bauseits
- sollte die FBVF nur in Teilbereichen ausgeführt werden, kann sie aufgrund von Trennrissen unterlaufen werden.
- die Arbeiten können nicht bei Regen und Feuchtigkeit ausgeführt werden
- die Freigabe des Fachplaners zur Ausführung ist einzuholen
- die Einbauorte und Einbauhöhen sind bauseits anzuzeichnen
- Angebotslegung erfolgt auf Grundlage von Einbautemperaturen (Bauteiltemperaturen) = 0deg;C
- die Schalung im Randbereich der Sohle muss bis über die Anfängereisen geführt werden, wenn ein
FBV-System an den Wänden ausgeführt werden soll
Frischbetonverbundsysteme können bei wasserbeanspruchten Bauteilen in Verbindung mit einer wasserundurchlässigen Konstruktion nach WU-Richtlinie verwendet werden. Die FBV-Systeme stellen keine Abdichtung dar, da sie in keiner DIN geregelt sind. Allerdings wurden diese geprüft. Es handelt sich dabei lediglich um eine Zusatzmaßnahme.
6.2 WU-Konstruktion Weiße Wanne
Für die Ausführung von Rescon-Konstruktionen o. glw. müssen folgende technischen Grundsätze gegeben sein:
Die Standsicherheit der Konstruktion verbleibt im Aufgabenbereich des Konstrukteurs. Die Konstruktion muss den Stand und den Regeln der Technik entsprechen. Grundlage hierfür sind die WU-Richtlinie (2017) vom Deutschen Ausschuss für Stahlbeton, die Erläuterungen zur WU-Richtlinie Heft 555 (2006) und das DBV-Merkblatt WU-Dächer (Juli 2013).
Auf der Grundlage von den Schalplänen ist ein Plan zu erstellen, der verbindlich für die Abdichtungsdetails ist. Die Fugendichtungspläne sind als als PDF-Datei, bzw. digital zu übergeben. Sowohl bei der Fugenvorabplanung als auch bei den Fugendichtungsplänen ist durch den Statiker bzw. AG zu prüfen, dass der Einbau der Fugendichtung im Einklang mit der Bewehrung steht.
Bei der Begrenzung der Rissbreite wird die Bemessung nach der DIN EN 1992-1-1 und dem DBV
Merkblatt Begrenzung der Rissbildung im Stahlbeton- und Spannbetonbau durchgeführt. Hohlwände
haben eine Mindestdicke von 30cm aufzuweisen.
Bei der Vorgabe des Entwurfsgrundsatzes durch den Bauherrn / Tragwerksplaner werden Risse in der
Konstruktion geplant. Bei oben genannter Bemessung der Rissbreite unter Berücksichtigung einer maximalen Rissbreite von 0,2 mm, abhängig von der Wasseranstauhöhe, für den Endzustand, übernimmt der AN die vollständige Gewährleistung auf die WU-Konstruktion.
Ausschließlich wasserführende Risse stellen einen Mangel dar und werden im Zuge der Gewährleistung gedichtet. Bei nicht wasserführenden Rissen (z.B. Oberflächenrisse) ist eine ggf. geforderte Verpressung durch den AG zu vergüten.
Vor der Betonage ist die Betonrezeptur abzustimmen. Wird die Bemessung der Mindestbewehrung unter Berücksichtigung von langsam erhärtendem Beton erstellt, ist dieser zu verwenden.
Für die Erstellung des Betons sind die EN 206-1, die DIN 1045 bzw. DIN EN 1992-1-1 und deren mitgeltende Schriften maßgebend und unbedingt einzuhalten.
Die Nachbehandlung erfolgt gemäß DIN 1045-3:2012-03 bzw. DIN EN 1992-1-1 (und nationale Anhänge).
Die Schalungsfristen sind gemäß DBV Merkblatt Betonschalungen und Ausschalfristen (2013) zwingend einzuhalten. WU-Konstruktionen dürfen nicht über die Gebrauchstauglichkeit belastet werden. Weiterhin sind beispielsweise bei WU-Decken Notsteifen in Abstimmung mit dem Statiker zur Vermeidung von Rissen vorzusehen. Die Zugänglichkeit zu den WU-Bauteilen für nachträgliche Verpressarbeiten ist gemäß WU-Richtlinie jederzeit bauseits zu gewährleisten.
Technische Vorbemerkungen Rohbauarbeiten
Allgemeine Vorschriften / Regeln Leistungen, welche zur ordnungsgemäßen Durchführung der Baumaßnahme notwendig sind, auch wenn nicht explizit beschrieben, sind in den Positionen mit einzukalkulieren.
Die Benutzung von Räumen innerhalb der Neubauten als Unterkunft oder Baustofflager ist grundsätzlich nicht gestattet.
Die Lagerung feuergefährlicher Stoffe bedarf einerausdrücklichen Zustimmung der Bauleitung.
Standorte für Baumaschinen und Geräte sowie die Lagerflächen sind mit der Bauleitung des Auftraggebers
abzustimmen. Durch Verbrennungsmotoren angetriebene Maschinen sind so aufzustellen, dass die Fassaden oder aber das fertiggestellte Bauteil nicht verschmutzt werden.
Gebühren für die Inanspruchnahme öffentlicher Flächen sind grundsätzlich vom Auftragnehmer zu tragen.
Werden durch Fahrzeuge des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen öffentliche Straßen, Wege und Plätze infolge der Bauarbeiten verschmutzt, sind sie unverzüglich im Rahmen der Verkehrssicherung zu
reinigen; diese Arbeit gehört zu den Nebenleistungen.
Bauteile aus eigenen oder fremden Leistungen,die bereits Endprodukte darstellen, sind soweit erforderlich - besonders zu schützen. An ihnen dürfen keine Kennzeichen, Beschriftungen u. dgl. angebracht werden.
Sind bei der Ausführung der Arbeiten Verschmutzungen zu erwarten, so gehören unbeachtlich der jeweiligen
Vergütungsregelung (Nebenleistung, Besondere Leistung) die gewerksüblichen Maßnahmen zur Vermeidung von Beschädigungen bzw. Verschmutzungen zu den Pflichten des Auftragnehmers, auch wenn diese nicht
ausgeschrieben sind.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nach Auftragserteilung das Projekt den tatsächlichen Gegebenheiten bzw. eventuellen baulichen Änderungen der Baustelle anzupassen. Alle Einzelheiten des Projektes,
Dimensionierung, Maße usw. sind auf ihre Übereinstimmung mit dem Bau laufend zu überprüfen.
Allgemeine Vorschriften / Regeln
Beton: Expositionsklassen, Feuchtigkeitsklasse etc. Die Expositionsklassen, Feuchtigkeitsklassen und sonstige betontechnologische Kennwerte sind in den
Positionen bzgl. der Ausführung der Betonarbeiten in der Regel noch nicht angegeben. Sie sind gemäß noch zu erstellender Vorgabe des Statikers auszuführen.
Beton: Expositionsklassen, Feuchtigkeitsklasse etc.
07 Betonarbeiten
07
Betonarbeiten
07.03 Frischbetonverbundfolie
07.03
Frischbetonverbundfolie