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Kalkulationsangebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Version 022 (2021-12)
Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht anders angegeben, gelten für alle Leistungen dieser Gruppe folgende Regelungen:
1. Standardausführung:
Im Folgenden sind Dachabdichtungsarbeiten in Standardausführung auf mineralischen und metallischen Untergründen beschrieben.
Dachabdichtungsarbeiten auf Untergründen aus Holzwerkstoffen und brennbaren Dämmstoffen sind in Aufzahlungspositionen beschrieben.
2. Nutzungsdauer:
Im Folgenden sind Dächer der Nutzungskategorie K 2 und K 3 beschrieben.
K 2: geplante Nutzungsdauer bis 20 Jahre (z.B. für Wohn- und Bürogebäude)
K 3: geplante Nutzungsdauer bis 30 Jahre (z.B. für öffentliche Gebäude)
3. Angabe des Auftraggebers (AG):
Die Windlastberechnungen werden, abhängig von der größten Höhe der Dachfläche über Niveau (Urgelände), vom AG beigestellt.
4. Einkalkulierte Leistungen:
Folgende Leistungen sind (ergänzend zu den Nebenleistungen gemäß ÖNORM) in die Einheitspreise einkalkuliert:
4.1 Dachneigung:
Alle Positionen gelten ohne Unterschied der Dachneigung bis 20 Grad.
4.2 Ausführung:
In die Einheitspreise einkalkuliert sind:
das Entfetten bei Haftanstrichen auf profiliertem Blech (z.B. Trapezblech)
das lose Verlegen von Schleppstreifen bei Hochzügen, einschließlich einseitiges Heften oder Verkleben
beim lose Verlegen von Dampfsperrschichten bei Dachbahnen aus Kunststoff das Verkleben oder Verschweißen der Stoß- und Nahtüberdeckungen, einschließlich etwaiger punktweiser Befestigungen auf dem Untergrund und der luftdichte Anschluss an die aufgehenden Bauteile
5. Ausmaß- und Abrechnungsregeln:
Beim Zusammenstoß von waagrechter und lotrechter Abdichtung (Hochzüge) werden Übergriffe nicht gesondert vergütet.
Wenn Flächen zusammenstoßen, ist von der Schnittlinie zu messen, auch wenn der Übergang durch Keile oder Hohlkehlen hergestellt wird.
Version 022 (2021-12)
21.00.01W Dichtheitsprüfung
21.00.01W
0,00
21.00.01X dampfdichte Anschlüsse
21.00.01X
0,00
Kaltdach mit Kunststoff-Abdichtungsbahnen (Kst-B.) für ungenutzte Dächer für eine geplante Nutzungsdauer bis 20 Jahre (z.B. für Wohn- und Bürogebäude).
Kaltdach mit Kunststoff-Abdichtungsbahnen (Kst-B.) für ungenutzte Dächer für eine geplante Nutzungsdauer bis 20 Jahre (z.B. für Wohn- und Bürogebäude).
21.51.00D Angaben Untergrund zu 21.51
21.51.00D
0,00
21.51.03B Kaltdach K2 ug Kst-B. mech.befestigt
21.51.03B
1.520,00
m²
21.51.11C Az Kaltdach K2 ug Kst.B.f.Schutzschicht Holz-Werkstoffpl.
21.51.11C
1.520,00
m²
21.51.11E Az Kaltdach K2 ug Kst.B.f.Gummigranulatmatte
21.51.11E
220,00
m²
21.51.21B Az f.Hochzug K2-Kaltdach m.Kunstst.-Abd.f.ungenutzte Dächer
21.51.21B
110,00
m²
Sonstige Dachabdichtungsarbeiten für Dächer mit Kunststoffabdichtungsbahnen (Kst.) für eine geplante Nutzungsdauer bis 20 Jahre (z.B. für Wohn- und Bürogebäude).
Sonstige Dachabdichtungsarbeiten für Dächer mit Kunststoffabdichtungsbahnen (Kst.) für eine geplante Nutzungsdauer bis 20 Jahre (z.B. für Wohn- und Bürogebäude).
21.56.01A K2-Kst.Lineare Randausbildung
21.56.01A
46,00
m
21.56.02A K2-Kst.Klemmprofil
21.56.02A
118,00
m
21.56.11A K2-Kst.Anarbeiten Öffnungen/Durchdringungen b.0,5m2
21.56.11A
20,00
Stk
21.56.35A Az K2-Kst.f.Anarbeiten Wärmedämmung b.0,5m2
21.56.35A
20,00
Stk
21.56.35B Az K2-Kst.f.Anarbeiten Wärmedämmung ü.0,5-2m2
21.56.35B
10,00
m
21.56.35C Az K2-Kst.f.Anarbeiten Wärmedämmung ü.2-4m2
21.56.35C
16,00
m
21.56.90A Waagr./Lotr 2K PUR - Flüssigkeitsabdichtung 2mm
21.56.90A
28,00
m²
Im Folgenden ist unter dem Begriff Entsorgen das Laden, Abtransportieren sowie das Verwerten, Deponieren oder Entsorgen der Baurestmassen zu verstehen.
Im Folgenden ist unter dem Begriff Entsorgen das Laden, Abtransportieren sowie das Verwerten, Deponieren oder Entsorgen der Baurestmassen zu verstehen.
21.81.02B Froschmaullüfter verz.f.Kunststoffabdichtung
21.81.02B
70,00
Stk
21.81.04A Dreikantleiste 5x5cm
21.81.04A
145,00
m
1. Allgemeines:
In dieser Unterleistungsgruppe werden nur angehängte Regieleistungen gemäß ÖNORM B 2110 erfasst.
Regieleistungen werden nur ausgeführt, wenn sie vom Auftraggeber im Einzelfall angeordnet werden, auch wenn sie im Vertrag (Leistungsverzeichnis) vorgesehen sind.
Die aufgewendeten Stunden, verwendeten Geräte, Transportleistungen und verbrauchten Stoffe werden täglich in die Regiescheine eingetragen und dem Auftraggeber zur Gegenzeichnung vorgelegt.
2. Mengenänderungen:
Die Bestimmungen, wonach bei Mengenänderungen die Neuvereinbarung von Einheitspreisen verlangt werden kann, sind auf Regieleistungen nicht anwendbar.
3. Beschäftigungsgruppen:
Die angeführten Beschäftigungsgruppen entsprechen den kollektivvertraglichen Regelungen. In den Stundensätzen sind auch anteilige Wegegelder, Fahrtspesen und Aufwandsentschädigungen (Auslösen) einkalkuliert. Verrechnet wird die an der Arbeits- oder Montagestelle tatsächlich geleistete Arbeitszeit, die kleinste Einheit ist die angefangene halbe Stunde.
4. Einkalkulierte Leistungen:
Die Einheitspreise für Stoffe gelten frei Baustelle, einschließlich Abladen.
5. Ausmaß- und Abrechnungsregeln:
Zur Verrechnung kommen die Stundensätze jener Beschäftigungsgruppe, die für die jeweilige Regieleistung ausreicht, unabhängig von der Qualifizierung des tatsächlich eingesetzten Personals.
1. Allgemeines:
21.90.01B Regiestunden Facharbeiter
21.90.01B
15,00
h
21.90.01C Regiestunden Hilfsarbeiter
21.90.01C
31,00
h
21.90.51 Materiallieferungen f.Regieleistungen
21.90.51
2.575,00
VE
Version 022 (2021-12)
Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht anders angegeben, gelten für alle Leistungen dieser Gruppe folgende Regelungen:
1. Allgemein:
Im Folgenden sind Bauspenglerarbeiten für verzinktes Stahlblech (verz.), für Zinkblech (Zink), Aluminiumblech (Alu), Kupferblech (Kupfer), Edelstahl (Edelst.) und für verzinkte beschichtete Stahlbleche (vz-besch.) beschrieben.
2. Leistungen AN/AG:
2.1 Die vereinfachte Bemessung der Wind- und Schneelasten gemäß ÖNORM erfolgt durch den Auftragnehmer (AN).
2.2 Nachweise zur Berechnung/Bemessung sind nach der Auftragsvergabe bzw. vor der Ausführung zu erbringen.
2.1 Eine vereinfachte maßstäbliche Darstellung der Dachfläche (Dachdraufsicht mit Angaben zur Dachneigung, Firsthöhen, Geländeform) wird vom Auftraggeber (AG) beigestellt.
3. Oberflächen:
3.1 Oberflächenveredelung:
Verzinktes Stahl-, Zink-, und Kupferblech sowie Edelstahl sind ohne Oberflächenveredelung ausgeführt.
3.2 Werkstoffnummer Edelstahl:
Nicht-rostende Stahlbleche entsprechen der Werkstoffnummer 1.4509, mit lötbarer Oberfläche.
3.3 Farbbeschichtete Bleche:
Aluminiumbleche und verzinkte beschichtete Stahlbleche sind in Standardfarben beschichtet ausgeführt.
Standardfarben sind Farben des Herstellers, für die der Hersteller keinen Aufpreis verlangt.
3.4. Material/Oberflächen von Zubehör (z.B. Rinnenhaken, Rohrschellen) sind gemäß Material/Oberfläche der Rinnen und Rohre ausgeführt.
4. Dachneigung:
Sämtliche Positionen (ausgenommen Dach- und Gaupendeckungen sowie Dachdeckungen mit Dachplatten) gelten ohne Unterschied der Dachneigung bis 45 Grad.
5. Besondere Ausführungen:
5.1 Runde Ausführungen, sind Ausführungen in der Draufsicht betrachtet.
5.2 Gekrümmt Ausführungen, sind Ausführungen im Querschnitt betrachtet.
6. Einkalkulierte Leistungen:
Löt- bzw. Nietverbindungen sind in die Einheitspreise einkalkuliert.
7. Ausmaß- und Abrechnungsregeln:
Zuschläge sind gemäß ÖNORM bei den Ausmaßberechnungen zu berücksichtigen, soweit dafür nicht eigene Positionen ausgeschrieben werden.
Version 022 (2021-12)
Im Folgenden sind Saum-, Ichsen- und Anschlussbleche aus verzinktem Stahlblech (verz.) beschrieben.
Im Folgenden sind Saum-, Ichsen- und Anschlussbleche aus verzinktem Stahlblech (verz.) beschrieben.
23.01.03A Saumstreifen verz.b.20cm
23.01.03A
118,00
m
23.01.03B Saumstreifen verz.b.20cm Stützmauer
23.01.03B
62,00
m
23.01.05A Patentsaumstreifen verz.b.25cm
23.01.05A
118,00
m
23.01.07A Einlaufblech verz.b.20cm
23.01.07A
46,00
m
23.01.33A Mauer-Brüstungsabdeckung verz.b. 33cm Stützmauer
23.01.33A
29,00
m
23.01.33B Mauer-Brüstungsabdeckung verz.ü.50-67cm
23.01.33B
88,00
m
23.01.33C Mauer-Brüstungsabdeckung verz.ü.67-80cm
23.01.33C
33,00
m
23.01.40A Steckputzleiste verz.b.15cm
23.01.40A
118,00
m
1. Allgemein:
Im Folgenden sind Rinnen aus verzinktem Stahlblech (verz.) beschrieben.
2. Einkalkulierte Leistungen:
Rinnenhaken werden mit einem Abstand über 70 bis 90 cm in die Einheitspreise einkalkuliert.
3.
Ausmaß- und Abrechnungsregeln:
3.1 Bei polygonalen Ausführungen (Draufsicht) von Rinnen werden die Rinnenwinkel am Anfang und am Ende der Rinne gesondert verrechnet.
3.2 Richtungsänderungen bei polygonalen Rinnen sind in eigenen Positionen beschrieben und werden als Aufzahlungspositionen verrechnet.
1. Allgemein:
23.02.07A Hängerinne eckig verz.25cm
23.02.07A
46,00
m
23.02.07B Hängerinne eckig verz. über 25cm
23.02.07B
46,00
m
23.02.07E Hängerinne rund verz.25cm
23.02.07E
46,00
m
23.02.07F Hängerinne rund verz. über 25cm
23.02.07F
46,00
m
23.02.08E Az Hängerinne eckig verz.f.Vorköpfe
23.02.08E
9,00
Stk
23.02.09A Einhängekessel f.Hängerinne verz.Anschluss rund b.DN150
23.02.09A
4,00
Stk
Im Folgenden sind Abfall- und Dunstrohre aus verzinktem Stahlblech (verz.) beschrieben.
Im Folgenden sind Abfall- und Dunstrohre aus verzinktem Stahlblech (verz.) beschrieben.
23.04.01C Abfallrohr rund verz.DN150mm
23.04.01C
19,00
m
1. Allgemein:
Im Folgenden sind Deckungen aus vorgefertigten Metalldach- oder Wandplatten aus verzinktem Stahlblech (verz.) beschrieben.
2. Dachneigung:
Metalldachplatten werden bis zu einer Neigung von 45 Grad Dachneigung ausgeführt.
3. Befestigungsmaterial:
Alle Leistungen sind einschließlich des vom Erzeuger der Dachplatten vorgeschriebenen Befestigungsmaterials kalkuliert.
1. Allgemein:
23.19.22B Vorgefertigte Dachplatte Entlüftungsrohr verz.
23.19.22B
20,00
Stk
23.71.01A Insekt.schutzgit. Abschluss Hinterlüftungsebene
23.71.01A
93,00
m
Aufzahlung reines Zinkblech
Aufzahlung reines Zinkblech
23.72.01A Az. f. Gesamtausführung in rein. Zinkblech
23.72.01A
1,00
PA
1. Allgemeines:
In dieser Unterleistungsgruppe werden nur angehängte Regieleistungen gemäß ÖNORM B 2110 erfasst.
Regieleistungen werden nur ausgeführt, wenn sie vom Auftraggeber im Einzelfall angeordnet werden, auch wenn sie im Vertrag (Leistungsverzeichnis) vorgesehen sind.
Die aufgewendeten Stunden, verwendeten Geräte, Transportleistungen und verbrauchten Stoffe werden täglich in die Regiescheine eingetragen und dem Auftraggeber zur Gegenzeichnung vorgelegt.
2. Mengenänderungen:
Die Bestimmungen, wonach bei Mengenänderungen die Neuvereinbarung von Einheitspreisen verlangt werden kann, sind auf Regieleistungen nicht anwendbar.
3. Beschäftigungsgruppen:
Die angeführten Beschäftigungsgruppen entsprechen den kollektivvertraglichen Regelungen. In den Stundensätzen sind auch anteilige Wegegelder, Fahrtspesen und Aufwandsentschädigungen (Auslösen) einkalkuliert. Verrechnet wird die an der Arbeits- oder Montagestelle tatsächlich geleistete Arbeitszeit, die kleinste Einheit ist die angefangene halbe Stunde.
4. Einkalkulierte Leistungen:
Die Einheitspreise für Stoffe gelten frei Baustelle, einschließlich Abladen.
5. Ausmaß- und Abrechnungsregeln:
Zur Verrechnung kommen die Stundensätze jener Beschäftigungsgruppe, die für die jeweilige Regieleistung ausreicht, unabhängig von der Qualifizierung des tatsächlich eingesetzten Personals.
1. Allgemeines:
23.90.01A Regiestunde Facharbeiter
23.90.01A
15,00
h
23.90.01B Regiestunden Hilfsarbeiter
23.90.01B
30,00
h
23.90.51 Materiallieferungen f.Regieleistungen
23.90.51
2.000,00
VE
Version 022 (2021-12)
Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht anders angegeben, gelten für alle Leistungen dieser Gruppe folgende Regelungen:
1. Allgemeines:
Im Folgenden ist das Liefern und Herstellen von Einrichtungen zum Schutz und zur Sicherheit der mit Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten Beschäftigten, die im Umgang mit persönlicher Schutzausrüstung geschult sind, beschrieben.
2. Leistungen des AG/Systemplanung:
Die Systemplanung der Sicherheitsausstattung gemäß ÖNORM B 3417 und etwaige erforderliche statische Nachweise über den Untergrund werden durch den Auftraggeber erbracht.
3. Ausführung:
Nichtrostender Stahl (NIRO): Unter nichtrostendem Stahl (NIRO) ist Stahl mit der Güte 1.4301 (V2A) oder höherwertig, der nach Bearbeitung oberflächenbehandelt (gebeizt) wird, zu verstehen.
4. Einkalkulierte Leistungen:
Folgende Leistungen sind (ergänzend zu den Nebenleistungen gemäß ÖNORM) in die Einheitspreise einkalkuliert:
das Befestigen am Untergrund
das Beibringen von Nachweisen der Tragfähigkeit des Systems beziehungsweise Prüfgutachten und Zulassungen
eine Systemmontage nach den Aufbau- und Verwendungsanleitungen des Herstellers
eine Abnahmeprüfung der Anschlageinrichtung und Ausfertigung eines Errichtungszertifikates
Version 022 (2021-12)
25.02.03A Systemplanung + statischer Nachweis Untergrund
25.02.03A
1,00
PA
Im Folgenden sind dauerhaft an Dächern und Wänden montierte Einrichtungen (Systeme)zum Einhängen von Verbindungsmitteln beschrieben.
· Einrichtungen (Systeme), einschließlich Befestigung (Halterung) am tragenden Untergrund und
· Einrichtungen (Systeme), durch Auflast gehalten,
einschließlich statischem Nachweis oder Prüfzeugnis einer akkreditierten Prüfanstalt, gemäß NORM
1. Anschlagpunkte:
Anschlagpunkte sind gemäß der ÖNORMEN EN 517 und der EN 795 aus nicht rostendem/feuerverzinktem oder verzinktem und pulverbeschichtetem Stahl.
2. Seilsysteme:
Im Folgenden sind Seilsysteme für mindestens 2 Personen - für beidseitige Nutzung ausgelegt - als Durchlaufsystem (übergeleitet mit Seilzwischenhalter und Kurven), beschrieben.
Seilsysteme bestehen aus:
· Seilen und Stützen aus nicht rostendem, feuerverzinktem oder verzinktem und pulverbeschichtetem Stahl
und Zubehör (in eigenen Positionen beschrieben) wie z.B. Endverankerungen für konstante Seilvorspannungen, Verbindungselemente und bewegliche Führungen (Läufer) aus korrosionsbeständigem Material.
3. Schienensysteme:
Im Folgenden sind horizontale, vertikale oder schräge Schienensysteme als Durchlaufsystem beschrieben.
Schienensysteme bestehen aus:
· Schienen und Verankerungen aus nicht rostendem, feuerverzinktem oder verzinktem und pulverbeschichtetem Stahl
und Zubehör (in eigenen Positionen beschrieben) wie z.B. Verbindungselemente und bewegliche Führungen (Läufer) aus korrosionsbeständigem Material.
Im Folgenden sind dauerhaft an Dächern und Wänden montierte Einrichtungen (Systeme)zum Einhängen von Verbindungsmitteln beschrieben.
25.03.00E Untergrund/Dachaufbau Neubau Flachdach zu 25.03
25.03.00E
0,00
25.03.12E Einzelanschlagpunkt Metalleindeckungen
25.03.12E
2,00
Stk
25.03.21C Seilsystem Holz
25.03.21C
129,00
m
25.03.22A Bewegliche Führungen waagrecht f.Seilsysteme
25.03.22A
2,00
Stk
25.03.22D Endverankerung f.Seilsysteme
25.03.22D
2,00
Stk
25.03.22E Kurven-/Eckelemente 45°/90° f.Seilsysteme
25.03.22E
4,00
Stk
25.03.22F Wärmedämmkappen f.Stützen f.Seilsysteme
25.03.22F
31,00
Stk
25.03.35A Persönliche Schutzausrüstung
25.03.35A
2,00
PA
25.03.35B Aufbewahrungsschrank
25.03.35B
1,00
Stk
25.04.01A Dokumentation von Sicherheits-u.Schutzmaßnahmen
25.04.01A
1,00
PA
25.04.01B Aushang Übersichtsplan u.Systembeschreibung
25.04.01B
1,00
Stk
25.04.01C Planung der Anschlageinrichtung nach Norm erstellen
25.04.01C
1,00
PA
1. Allgemeines:
In dieser Unterleistungsgruppe werden nur angehängte Regieleistungen gemäß ÖNORM B 2110 erfasst.
Regieleistungen werden nur ausgeführt, wenn sie vom Auftraggeber im Einzelfall angeordnet werden, auch wenn sie im Vertrag (Leistungsverzeichnis) vorgesehen sind.
Die aufgewendeten Stunden, verwendeten Geräte, Transportleistungen und verbrauchten Stoffe werden täglich in die Regiescheine eingetragen und dem Auftraggeber zur Gegenzeichnung vorgelegt.
2. Mengenänderungen:
Die Bestimmungen, wonach bei Mengenänderungen die Neuvereinbarung von Einheitspreisen verlangt werden kann, sind auf Regieleistungen nicht anwendbar.
3. Beschäftigungsgruppen:
Die angeführten Beschäftigungsgruppen entsprechen den kollektivvertraglichen Regelungen. In den Stundensätzen sind auch anteilige Wegegelder, Fahrtspesen und Aufwandsentschädigungen (Auslösen) einkalkuliert. Verrechnet wird die an der Arbeits- oder Montagestelle tatsächlich geleistete Arbeitszeit, die kleinste Einheit ist die angefangene halbe Stunde.
4. Einkalkulierte Leistungen:
Die Einheitspreise für Stoffe gelten frei Baustelle, einschließlich Abladen.
5. Ausmaß- und Abrechnungsregeln:
Zur Verrechnung kommen die Stundensätze jener Beschäftigungsgruppe, die für die jeweilige Regieleistung ausreicht, unabhängig von der Qualifizierung des tatsächlich eingesetzten Personals.
1. Allgemeines:
25.90.01A Regiestundensatz Facharbeiter
25.90.01A
10,00
h
25.90.01B Regiestundensatz Hilfsarbeiter
25.90.01B
20,00
h
25.90.51 Materiallieferungen f.Regieleistungen
25.90.51
1.000,00
VE