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bis
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Anlagen zur Ausschreibung Dem Leistungsverzeichnis liegen folgende Anlagen bei: Planunterlagen - Baustelleneinrichtungsplan - Grundrisse, Schnitte, Ansichten - Detailpläne - Höhenkoten Statische Nachweise des IB Naefcke - Allgemein (Rechnerischer Nachweis + Positionspläne) - Vordach Büroeingang - Außentreppe Büroeingang Speziell für den Titel Innenputzarbeiten: - TRH 2: Fotodokumentation Putzflächen nach Abschleifen des PCB-haltigen - Unterlagen, Nachweise zu Brandschutz, Kampfmittel, Raumakustik, Schallschutz, Wärmeschutz Bei Abweichungen zwischen Positionsbeschreibung und zeichnischer Darstellung in den Anlagen bzw. zwischen Positionsbeschreibung und textlicher Erläuterung in den Anlagen sind für die Angebotskalkulation stets die Angaben in der Positionsbeschreibung maßgeblich. Die Anlagen dienen lediglich zur Verdeutlichung bzw. zur besseren Verständlichkeit der Positionen. Die beiliegenden Unterlagen können nicht als Bestell- oder Fertigungsgrundlage verwendet werden. Der Bieter hat bemerkte Unvollständigkeit bzw. fehlende Eindeutigkeit in den Ausschreibungsunterlagen während der Angebotsbearbeitung dem Auftraggeber mitzuteilen oder diese an geeigneter Stelle (mit entsprechendem Hinweis) einzukalkulieren.
Anlagen zur Ausschreibung
Baubeschreibung Sanierung Schmilinskystraße 70 Baubeschreibung: Projekt Umbau eines Schulgebäudes zum Kita- und Bürogebäude Grundstück: Schmilinskystraße 70, 20099 Hamburg Gebäudekennwerte BRI Bruttorauminhalt: 6.785 m³ BGF Bruttogeschossfläche: 2.340 m² Nutzfläche (ohne Technikfläche): 2.482 m² Höhe First: 18,50 m über Geländeoberkante Gebäudeklasse: Gebäudeklasse 4, Sonderbau Gesamtlänge: 39,50 m Gesamtbreite: 14,50 m Nutzung: Kita , Krippe , Büro Planungsanlass In dem zu beplanenden Gebäude ist momentan die Domschule St. Marien beheimatet. Die Schule wird aus dem Gebäude komplett ausziehen und es wird die Kita St. Marin, in das neu umgebaute Gebäude einziehen. Somit findet hier in dem Gebäude eine Umnutzung statt. Sanierung Außen - Austausch und Sanierung von Fenstern, PR-Fassaden u. Türen - Sanierung Mauerwerk, einschl. Fugen - Fassadengerüst, Dachdeckerfanggerüste Sanierung Innen - Schadstoffsanierung - Sanierung der Sanitärräume und Herstellung eines barrierefreien WCs - Erneuerung des Trinkwassernetzes - Erneuerung Elektro - Umbauten für Änderungen der Raumnutzung - Neuorganisiation des Verwaltungsbereichs / Kita / Krippenräume / Küche - Erneuerung des Bodenbelags - Erneuerung der abgehängten Decken - Renovierungsarbeiten Wände - Ergänzen von Absturzsicherungen in den Treppenräumen - Einbau neuer Türen in den Fluren - Integration einer Aufzuganlage Das Gebäude Das jetzige Schulgebäude Schmilinkystraße 70 wurde 1958 gebaut und steht neben dem Mariendom in St Georg Nord. Das Gesamte Dom-Areal sowie das Schulgebäude selbst gehört zum Erzbistum Hamburg. Das Gebäude besteht neben dem Erdgeschoss aus 3 Obergeschossen und schließt mit dem Dachgeschoss in Walmdachform ab. Durch zwei Treppenhäuser ist das Gebäude in 3 Teile getrennt. Die Treppenhäuser verbinden, über die im mittleren Teil angeordnete Aula, die beiden äußeren Gebäudeteile im EG miteinander. In den Obergeschossen gibt es keine direkte Verbindung. Lediglich im 1.OG und im DG sind durch das Lehrerzimmer und der Einliegerwohnung interne Verbindungen möglich. Durch diese Besonderheit sind zurzeit Spüllüftungen aufgrund des Brandschutzes in den Treppenhäusern notwendig Die Erschließung des Gebäudes erfolgt über aktuell über den Schulhof. Die Haupteingänge werden verlegt auf die gegenüberliegende Seite zur Straße Am Mariendom. Umsetzung Die Sanierung findet in einem Bauabschnitten statt, der Schulbetrieb ist eingestellt. Die Schadstoffsanierung erfolgt zu Beginn der Maßnahme.
Baubeschreibung Sanierung Schmilinskystraße 70
Allgemeine Vorbemerkungen Allgemeine Vorbemerkungen: Aufträge Aufträge werden nur in schriftlicher Form durch den Auftraggeber erteilt. Der Architekt ist nicht befugt, Aufträge zu erteilen. Rechnungen Alle Rechnungen sind digital als Mail an das EBH und nebst Aufmaß bei dem Architekten bzw. Fachplaner zur Prüfung einzureichen. Digitaler Projektraum Die Beteiligung an und Dokumentation in einem vom Auftraggeber bereitgestellten Projektraum ist verbindlich. Der Projektraum von einem externen Anbieter wird vom AG zur Verfügung gestellt. Die Administration erfolgt über den externen Anbieter bzw. AG. Die Aufgabenstellung des AN ist das selbsttätige Hochladen von Plänen und Planungsinhalten und des Schriftverkehrs sowie der geprüften Rechnungen. Die in Kenntnissetzung einer Projektmailadresse des Projektraums in CC des Schriftverkehrs mit Planungsteilnehmern und weiteren Projektbeteiligten ist erforderlich. Planungsinhalte Dritter, z.B. von Planungsbüros oder anderen Gewerken, aus dem Projektraum sind zu berücksichtigen, dabei ist immer der aktuelle Planungsstand zu prüfen und zu verwenden. Baubesprechung Der Auftragnehmer ist verpflichtet, an wöchentlichen Baubesprechungen teilzunehmen, sofern dies' nicht ausdrücklich anders vereinbart ist. Der genaue Termin wird durch die Bauleitung festgelegt Denkmalschutz Der Standort Schmilinskystraße 70 steht nicht unter Denkmalschutz. Somit sind hier keine Denkmalschutzrechtlichen Belange zu berücksichtigen. Bauwesenversicherung Der Auftraggeber schließt keine Bauwesenversicherung ab. Dem Auftragnehmer wird empfohlen eine entsprechende Versicherung für seine Leistungen abzuschließen. Sicherheits- und Gesundheitsschutz Die Gewerke in dem Gebäude werden parallel tätig sein. Die Arbeiten sind mit dem Arbeitsablauf der anderen Ausbaufirmen abzustimmen und ggf. anzupassen. Bei der Durchführung aller Maßnahmen sind die allgemeinen Grundsätze nach § 4 des Arbeitsschutzgesetzes zu berücksichtigen. Gemäß Baustellenverordnung § 5 hat der Auftragnehmer  bei der Ausführung der Arbeiten die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu ergreifen. Der Auftragnehmer hat die Beschäftigten in  verständlicher Form und Sprache über die betreffenden Schutzmaßnahmen zu informieren. Die Verständigung auf der Baustelle erfolgt in deutscher Sprache. Den Anweisungen des für die Baustelle zuständigen Sicherheits und Gesundheitsschutz-Koordinators ist unbedingt Folge zu leisten. Der auf der Baustelle ausliegende Sicherheits- und  Gesundheitsschutzplan (Sige-Plan) ist zu beachten und einzuhalten. Der Auftragnehmer bleibt verantwortlich. Sämtliche Unfallverhütungsvorschriften, Arbeitsstättenrichtlinien und alle übrigen einschlägigen Gesetze sind strikt einzuhalten. Der Auftragnehmer ist verpflichtet seine Arbeitskräfte mit Arbeitskleidung und deutlich sichtbaren Firmennamen auszustatten. Ein Bauleiter ist namentlich zu nennen. An der Baustelle darf nur Montagepersonal - einschl.  Bauleiter - beschäftigt werden, das in die allgemeinen Sicherheitsvorschriften eingewiesen wurde. Der allgemein auf der Baustelle gebräuchliche Umgang muss verstanden werden und jeder Monteur muss sich selbst verständlich äußern können. Die hierfür erforderliche Zeit ist in die Einheitspreise einzurechnen. Inhalt und Zeitpunkt der Unterweisungen sind zu dokumentieren und von den Unterwiesenen durch Unterschrift zu bestätigen. Arbeitszeiten: Aufgrund der umliegenden Wohnbebauung gelten die gesetzlichen Ruhezeiten, entsprechend sind die Arbeiten von Montag bis Freitag von 7:00 bis 20:00 Uhr festgelegt. Arbeiten, die eine erhebliche Lärmbelästigung nach sich ziehen, sind mind. 7 Tage vorab mit dem AG abzustimmen bzw. anzumelden. Arbeiten am Wochenende sind nur nach gesonderter Absprache mit dem AG möglich. Kampfmittelfreiheit: Hinweis bez. Kampfmittelräumungsdienst: Für das Grundstück besteht unter dem Gebäude und in den Aussenanlagen Kampfmittelvetrdacht. Das Grundstück bzw. ein Teil des Grundstückes ist bis zum Beginn der Maßnahme nicht vom Kampfmittelräumungsdienst freigegeben. Bei den nicht freigegebenen Flächen wird der Kampfmittelräumungsdienst baubegleitend vor Ort sein. Dies ist in den entsprechenden Einheitspreisen im Angebot einzukalkulieren.
Allgemeine Vorbemerkungen
Vertragsbedingungen Allgemeine Vertragsbedinungen und Allgemeine Technische Vetragsbedingungen: Die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB Teil B) und die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB Teil C) in der zum Abschluss des Vertrages gültigen Fassung werden Vertragsbestandteil.
Vertragsbedingungen
Ausführungszeitraum / Abschnittsweise Ausführung / Reaktionszeit Ausführungszeitraum Ausführungsbeginn: Juli 2026 bzw. kurzfristig nach Beauftragung Ausführungsende: voraussichtlich März 2027 Abschnittsweise bzw. "nicht durchgehende"  Ausführung: Für die Kalkulation ist von einer abschnittsweisen - sprich nicht durchgehenden - Ausführung auszugehen. Aufgrund der Arbeiten im Bestand kann eine durchgehende Ausführung ohne Arbeitsunterbrechungen NICHT  garantiert werden. Bauabschnitte im herkömmlichen Sinn sind jedoch NICHT geplant. Reaktionsfrist: Werden (Umbau-)arbeiten oder Erweiterungen, etc. am Gerüst erforderlich, so werden diese dem AN durch die Bauleitung des AG mit einer Vorlaufzeit von mindestens 4 Werktagen angekündigt. Der AN muss innerhalb dieser Frist mit der Ausführung der Arbeiten beginnen und diese unverzüglich zu Ende führen.
Ausführungszeitraum / Abschnittsweise Ausführung / Reaktionszeit
Baustelleneinrichtung Baustelleneinrichtung: Zugänglichkeit und Lagermöglichkeiten Für die Baustelleneinrichtung, Mannschafts- und Materialcontainer, Materiallagerung, Gerätestellplätze usw. stehen in begrenztem Umfang Flächen zur Verfügung. Aufstellung nur nach Absprache mit der Bauleitung. Bei der Lagerung von Baustoffen auf dem Boden sind ausreichend feste Folien auszulegen, um den Bodenkontakt zu verhindern. Belastende Baustoffe dürfen nicht in den Boden oder die Siele eingeleitet werden. Lager im Gebäude sind nicht gewünscht. Es dürfen keine Türen oder bautüren eingesetzt oder verschlossen werden. Der Auftragnehmer hat die Baustelle, die Lagerplätze, soweit diese von ihm genutzt werden, stets sauber zu halten und den anfallenden Schutt umgehend, unter Berücksichtigung der z.Z. gültigen Bestimmungen für die Abfallbeseitigung, zu beseitigen. Die einzelnen Räume sind jeden Tag besenrein zu verlassen sowie in einem ordentlichen und aufgeräumten Zustand zu halten. Die Kosten hierfür sind in die Position Baustelleneinrichtung einzurechnen und werden nicht extra vergütet. Das Anlegen von Schutthaufen auf dem Gelände wird nicht toleriert. Über die umweltgerechte Entsorgung des evtl. angefallenen Sondermülls ist der Bauleitung ein schriftlicher Nachweis zu erbringen (Bescheinigung der Mülldeponie bzw. des Containerdienstes). Die Zufahrt auf den Vorplatz der Schule erfolgt von der Genslerstraße. Der Baustelleneinrichtungsplan (Außenbereich) wird von den Architekten gestellt und vor Baubeginn mit dem Bauherrn und dem SiGeKo abgestimmt. Ein Logistik- und Anfahrtkonzept ist in die Position Baustelleneinrichtung einzurechnen. Zufahrt und Parkplätze Die Baustelle ist jederzeit über die Schmilinskystraße 70 , nach Absprache auch über Am Mariendom anfahrbar. Der Transport aller Materialien innerhalb der Baustelle ist durch den AN zu organisieren und entsprechend zu kalkulieren. Bauseits wird eine mit Schotter befestigte Zufahrt auf dem Gelände zum Haupteingang sowie zu den Ost- und Nordfassaden hergestellt. Lage und Abmessungen dieser Zufahrten sind dem beigefügten Baustelleneinrichtungsplan zu entnehmen. Parkmöglichkeiten für PKW stehen in der Nähe der Baustelle nur in begrenztem Umfang zur Verfügung. Sozialräume Für alle Gewerke wird AG ein Sanitär-Container bereitgestellt. Die darüber hinausgehende Herrichtung der Arbeitsplätze ist in die jeweilige Position Baustelleneinrichtung einzukalkulieren und muss den Anforderungen der BG Bau für den Einsatz der eigenen Arbeitskräfte entsprechen. Abfall, Verunreinigungen Alle Positionen verstehen sich einschließlich Schuttabfuhr und Kippgebühren, es sei denn, es ist im LV ausdrücklich etwas anderes vermerkt. Der anfallende Schutt ist unaufgefordert und arbeitstäglich zu beseitigen, der Baubereich weitestgehend sauber zu halten und mindestens täglich zu fegen bzw. abzusaugen. Wird dieser Forderung nicht entsprochen, ist die Bauleitung befugt eine Reinigung des Baubereichs durch einen Dritten auf Kosten des Auftragnehmers bzw. gegen Umlage anzuordnen. Schadstoffhaltige Bauabfälle sind in jedem Fall getrennt zu erfassen und zu entsorgen, um die Verwertbarkeit der übrigen Abfälle nicht zu gefährden. Bauschutt (mineralische Stoffe, wie z.B. Beton, Ziegel), Bodenaushub sowie nicht-mineralische Bauabfälle  (z.B. Holz, Metall, Kunststoff) sind - soweit technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar - jeweils getrennt zu erfassen und zu entsorgen, um eine weitestgehende Verwertung zu erreichen. Im Hinblick auf die Verwertung von Bodenaushub und Bauschutt sind die "Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Reststoffen/Abfällen -Technische Regeln" der LAGA zu beachten. Baustellenabfälle bzw. belasteter Bauschutt (gemischte  Bau- und Abbruchabfälle) sind einer gemäß Gesetz zur Abnahme von Baustellenabfällen zugelassenen Sortieranlage zuzuführen. Bei der Bauleitung ist ein Entsorgungsnachweis über schadstoffbelastete Bauschutt- und Bauabfälle einzureichen. Baustrom und Bauwasser Bauwasser- und Baustromanschluß (400 V) werden durch entsprechende TA-Gewerke im Gebäude gestellt. Für Heizzwecke darf kein Strom verwendet werden. Über die oben beschriebenen Leistungen hinaus benötigte Anschlüsse, sowie die Zuleitungen zu den jeweiligen Einsatzorten sind in die Einheitspreise einzurechnen und damit abgegolten, einschl. der Vorhaltung.
Baustelleneinrichtung
Wichtige Hinweise aus der Statik und zur Kalkulation der Einheitspreise: a) Wichtige Hinweise aus der Statik: Zu verwendende Baustoffe: Stahlbauteile S 235, teilweise mit Brandschutzverkleidung (F90) Beton C20/25 bzw. gemäß Angabe in der jeweiligen Position Betonstahl BSt 500 S (A) Mauerwerk KS 1.8 - 12/IIa (mit Vermörtelung der Lager- und Stoßfugen, keine Dünnbettverklebung) Fertigstürze gem. Zulassung Stahlbauteile im Innenraum: ohne Korrosionsschutz Stahlbauteil im Außenraum und in Außenwänden: mit Korrosionsschutz, verzinkt b) Wichtige Hinweise zur Kalkulation der Einheitspreise: - Sämtliche Abbrucharbeiten sind erschütterungsfrei auszuführen, d.h. Stemmen ist îm gesamten Gebäude nicht zulässig! Sämtliche abzubrechende Bauteile sind durch Schneiden abzustrennen. -  Für sämtliche Abbrucharbeiten gilt: Wenn in der jeweiligen Position nicht ausdrücklich anders erwähnt, sind die Kosten für die Entsorgung bzw. Verwertung (inkl. Transportkosten) des Abbruchmaterials in den Einheitspreis der jeweiligen Position miteinzukalkulieren. Folgende Leistungen sind in die Einheitspreise der betreffenden Titel miteinzukalkulieren: - Überprüfung der Bestandssituation Vor Beginn der Umbauarbeiten ist der Erhaltungszustand der vorhandenen Bauteile zu überprüfen und außerdem zu kontrollieren, ob die in den Standsicherheitsnachweisen getroffenen Voraussetzungen hinsichtlich der vorhandenen Bauteile auch tatsächlich zutreffen. Bei Abweichungen der getroffenen Annahmen ist umgehend Rücksprache mit dem Aufsteller zu halten. - Sämtliche Aufmaßarbeiten vor Ort - Sämtliche Einmessarbeiten (gilt insbesondere für die Erstellung des neuen Aufzugsschachtes und die Höhenlage der neu einzubauenden Stahlträger) - Montageabstützungen: Vor dem Trägereinbau ist die vorhandene Stahlbetondecke fachgerecht beidseitig der Wand abzustützen. Hierbei ist darauf zu achten, dass die Absteifungen NICHT auf den vorhandenen, schwimmenden Estrich abgesetzt werden dürfen. Auf dem Estrich sind zusätzliche Bohlen auszulegen, auf denen wiederum die Absteifungen stehen können; die Lasten werden so in die Wände abgeleitet. Ausführung in Abstimmung / Rücksprache mit dem Statiker. - Ausführung von Trennschnitten beim Abbruch von bzw. beim Herstellen von Öffnungen in Wänden und Decken Die abzubrechenden Bereiche bei Wänden und Decken dürfen ausschließlich durch Trennschnitte abgetrennt werden. Stemmen ist (aufgrund der Erschütterungen) nicht zulässig!
Wichtige Hinweise aus der Statik und zur Kalkulation der Einheitspreise:
01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
01.__.0001 Baustelleneinrichtung Alle für die in diesem LV beschriebenen Leistungen erforderlichen Werkzeuge, Geräte und Hilfsmittel wie Baubeleuchtung, Leitern, Kabeltrommeln usw. anliefern und aufstellen, vertragen am Einsatzort, vorhalten über die Länge der Bauzeit sowie abtransportieren nach Ende der Arbeiten. Ebenfalls sind Hebezeuge, Krane, Dachdeckeraufzug, Schuttrutschen usw. inkl. Hilfsmittel wie Böcke, Rollen etc. nach eigenem Ermessen und Bedarf zu kalkulieren sowie benötigte Hilfsmittel und Provisorien für Lagerung, Einbringung und Montagesicherung der Materialien und Bauteile. Abschnittsweises Arbeiten ist dabei zu kalkulieren. Sollte der AN Material- oder Aufenthalts- / Pausencontainer für die Durchführung seiner Arbeiten benötigen, so sind die Kosten dafür hier einzukalkulieren, und zwar inklusive aller Nebenkosten wie Vorhaltung, Reinigung, Abtransoport usw. Hinweis: Ein Fassadengerüst (Lastklasse 4, Breitenklasse SW09), in der obersten Ebene zum Dachfanggerüst ausgebaut, inkl. drei Treppentürme als Gerüstaufstieg, wird bauseits gestellt. Sanitärcontainer und ein Raum für Besprechungen werden bauseits gestellt. Abrechung als einmalige Pauschale für Antransport, Aufbau, Vorhaltung, Abbau und Abtransport der BE, ausschließlich für die eigene Leistung, unter Berücksichtigung der abschnittsweisen Ausführung.
01.__.0001
Baustelleneinrichtung
P
1,00
psch
01.__.0002 Technische Bearbeitung Technische Bearbeitung (Werkstatt- und Montageplanung, z.B. für die Stahlträger und -stützen, etc.) für alle in den nachfolgenden Leistungspositionen beschriebenen Arbeiten der Vergabeeinheit gem. ZTV, VOB/C und Vortexten: - Aufmaßerstellung durch den AN vor Ort als Grundlage für die Montage- und Ausführungsplanung und Materialbestellung Montage- und Ausführungspläne (erforderliche Ansichten, Details, Verbindungen, Anschlüsse) notwendige statische Nachweise als Einzel- bzw. Systemnachweise einschl. Brand- und Schallschutznachweise prüffähig (z.B. für das Ausmauern und Verputzen von Stahlträgern mit F90-Anfoderung). Rechtzeitige Vorlage der Werkstatt- und Montageplanung durch den AN in Bezug auf mind. 5-tägigen Prüfzeitraum des AG Einarbeitung der Prüfanmerkungen; Wiedervorlage Materialdisposition des AN Werkstatt- und Montageplanung 3-fach in Papierform sowie in Dateiform als PDF. Abrechnung als einmalige Pauschale.
01.__.0002
Technische Bearbeitung
P
1,00
psch
01.__.0003 Beschickung / Transport von Material Aller Aufwand für die Beschickung und Verteilung von Material, Baustoffen und Bauteilen innerhalb der Baustelle inkl. gegebenenfalls nötigem Zwischenlagern ist hier zu kalkulieren, soweit er die sonst üblicherweise in den Einheitspreisen der entsprechenden Leistungspositionen enthaltenen Aufwände übersteigt. Insbesondere ist die Länge des Gebäudes mit nur einer Zufahrt an einem Ende des Gebäudes zu berücksichtigen sowie die Tatsache, dass Lager- und Ladeflächen nur begrenzt und nicht zentral auf dem Grundstück zur Verfügung stehen. Diesbezüglich ist der beigefügte Baustelleneinrichtungs- und Lageplan zu beachten. Länge der Strecke, die maximal im oder auf dem Gebäude zu vertragen oder verfahren ist: 50 m Anzahl der Etagen: 4 Etagen plus Keller, Höhe des Daches: First ca. 17,1m über Gelände Treppen: 2 zentrale Treppenhäuser Hinweis: Ein Fassadengerüst (Lastklasse 4, Breitenklasse SW09), in der obersten Ebene zum Dachfanggerüst ausgebaut, inkl. drei Treppentürme als Gerüstaufstieg, wird bauseits gestellt. Abrechnung als einmalige Pauschale.
01.__.0003
Beschickung / Transport von Material
P
1,00
psch
01.__.0004 Sicherungen / Wetterschutz Abdeckplanen vorhalten und bei Regenereignissen die Leistung abdecken. Planen werden mehrfach je Bauabschnitt eingesetzt. Es ist einzukalkulieren, dass verschlissene, undichte Planen auszutauschen sind. Diese Leistung erfolgt abschnittsweise, der Mehraufwand ist entsprechend in die Position einzukalkulieren.
01.__.0004
Sicherungen / Wetterschutz
80,00
m2
01.__.0005 Teilnahme an Baubesprechungen Entsendung eines geeigneten bevollmächtigten Vertreters zu Baustellenbesprechungen, die der Auftraggeber in je nach Bedarf mehr- oder weniger regelmäßigem Turnus durchführt. Der Teilnehmende Vertreter muss vertraglich verbindliche Aussagen und Entscheidungen treffen können, insbesondere zu Terminen und Ausführungsfristen und alle Auskünfte zum Inhalt und Fortschritt der Leistungen geben können. Termine der Besprechungen werden jeweils in Abstimmung  und abhängig vom Bautenstand von der Bauleitung des AG festgelegt und mit mindestens einer Kalenderwoche Vorlauf mitgeteilt. Typisch wäre ein turnusmäßiger fester wöchentlicher oder zweiwöchentlicher Termin.
01.__.0005
Teilnahme an Baubesprechungen
40,00
St
01.__.0006 Dokumentation Übergabe der Facharbeitererklärung und der vollständigen Dokumentation der eigenen Leistung inklusive von: - Nachweisen zu verwendeten und eingebauten Materialien und   Produkten sowie jeweils Umweltverträglichkeitsdeklarationen - Zulassungen, Übereinstimmungserklärungen - Belege zur fach- und umweltgerechten Entsorgung - Gegebenenfalls Messprotokollen oder Prüfprotokollen 2-fach in Papierform, gut sortiert und leserlich im Aktenordner Hinweis: Liegt die vollständige Dokumentation zur Abnahme nicht vor, wird der doppelte Betrag des angebotenen Preises bei der Schlussrechnung einbehalten. Ist die Inbetriebnahme oder Innutzungnahme des Gebäudes oder von Teilen des Gebäudes ohne Vorlage der Dokumentation unmöglich, kann die Schlussrechnung bis zur Beibringung der Dokumentation zurückgewiesen und die Abnahme verweigert werden.
01.__.0006
Dokumentation
1,00
St
02 Mauerarbeiten
02
Mauerarbeiten
02.01 Mauerarbeiten Innenwände
02.01
Mauerarbeiten Innenwände
02.02 Mauerarbeiten Außenwände / Verblendmauerwerk ergänzen
02.02
Mauerarbeiten Außenwände / Verblendmauerwerk ergänzen
03 Neue Öffnungen / Abfangungen mit Stahlträgern
03
Neue Öffnungen / Abfangungen mit Stahlträgern
03.01 Neue Öffnungen und Abfangungen (Innenraum)
03.01
Neue Öffnungen und Abfangungen (Innenraum)
03.02 Neue Fassadenöffnungen
03.02
Neue Fassadenöffnungen
04 Neuer Aufzugsschacht, EG bis 3.OG
04
Neuer Aufzugsschacht, EG bis 3.OG
Leistungsumfang / Beschreibung der Arbeiten Leistungsumfang / Beschreibung der Arbeiten: In dem Gebäude wird in dem nicht unterkellerten Bereich zwischen Achse 4 und 5 ein Aufzug nachgerüstet, der die Geschosse EG bis 3.OG miteinander verbindet. Die Außenabmessung des Aufzugsschachtes beträgt ca. 2,09 m x 2,36 m. Die Aufzugsunterfahrt wird in STB-Bauweise mit WU-Beton hergerstellt. Ab dem EG wird der Aufzugsschacht aus KS-Mauerwerk errichtet. Zum Leistungsumfang des AN gehört neben der Errichtung des Schachtes und der Unterfahrt auch das Herstellen der Deckenausschnitte in der Geschossdecke EG, 1.OG, 2.OG und 3.OG sowie der erforderliche Erdaushub.
Leistungsumfang / Beschreibung der Arbeiten
VORLEISTUNGEN
VORLEISTUNGEN
04.__.0001 Gerüststellung Sämtliche für die Erbringung der unter diesem Titel "Neuer Aufzugsschacht EG bis 3.OG" beschriebenen Leistungen für die Erstellung des neuen Aufzugsschachtes erforderlichen Arbeits- und Schutzgerüste sowie sonstige Schutzmaßnahmen geben Absturz (PSA etc). werden als einmalige Pauschale über diese Position vergütet. Antransport, Aufbau, Vorhaltung, ggf. Umbau, Abbau und Abtransport. Vorhaltedauer nur für die Ausführung der eigenen Leistung, keine Gebrauchsüberlassung an Drittgewerke. Abrechnung als einmalige Pauschale.
04.__.0001
Gerüststellung
1,00
Psch
04.__.0002 Absicherung an freien Deckenkanten Absicherung an freien Deckenkanten, als Sicherung gegen Absturz, im Bereich der neu hergestellten Deckenöffnungen für den Aufzugsschacht. Die Absicherungen sind durch den AN zu liefern und zu montieren und bis zur Erstellung des Aufzugsschacht vorzuhalten, anschließend abzubauen und abzutransportieren. Abrechnung pro lfdm.
04.__.0002
Absicherung an freien Deckenkanten
18,00
lfdm
04.__.0003 Vermessungs- / Einmessarbeiten Für die genaue Positionierung des Aufzugsschachtes im Grundriss und die Festlegung der Höhenlage der Ankerbalken in Bezug zu den Geschosshöhen ist von einem erhöhten Aufwand für Vermessungs- bzw. Einmessarbeiten auszugehen. Dieser erhöhte Aufwand für Vermessungs- bzw. Einmessarbeiten wird als einmalige pauschale Zulage über diese Position vergütet.
04.__.0003
Vermessungs- / Einmessarbeiten
1,00
Psch
HERSTELLEN VON DECKENÖFFNUNGEN
HERSTELLEN VON DECKENÖFFNUNGEN
04.__.0004 Herstellen von Deckenöffnungen, bxl= ca. 2,0 x 2,15 m Herstellen von Deckenöffnungen für den neuen Aufzugsschacht. bxl= jeweils ca. 2,0 x 2,15 m. Deckenstärke: jeweils ca. 25,5 cm (inkl. Fußbodenaufbau in Höhe von ca. 50-70 mm, d.h. die STB-Decke hat eine Stärke von ca. 18 bis 20 cm) Zwei Außenkanten der herzustellenden Öffnungen grenzen unmittelbar an Bestandswände (an Außenecke), zwei Außenkanten der herzustellenden Öffnung liegen mittig im Raum. Die Deckenöffnungen sind jeweils geschossweise herzustellen, nachdem in dem darunter liegenden Geschoss die neuen Schachtwände des Aufzugs gemauert und kraftschlüssig an die Decke angeschlossen wurden (als AN-Leistung). Gemäß Statik sind deshalb keine Abstützungen erforderlich! Inkl. erforderlicher Trennschnitte (Stemmen ist nicht zulässig!), inkl. Korrosionsschutzbehandlung des durchtrennten Bewehrungsstahls, inkl. Auffangen/Sichern des Abbruchmaterials (Erschütterungen sind unbedingt zu Vermeiden!), Abtransport und fachgerechte Entsorgung / Verwertung des Abbruchmaterials. Ausführungsort: Geschossdecke über EG, 1.OG und 2.OG. Abrechnung pro Stück hergestellte Deckenöffnung.
04.__.0004
Herstellen von Deckenöffnungen, bxl= ca. 2,0 x 2,15 m
3,00
Stck
HERSTELLEN VON BODENÖFFNUNGEN
HERSTELLEN VON BODENÖFFNUNGEN
04.__.0005 Herstellen von Bodenöffnungen, bxl= ca. 3,14 x 3,50 m Herstellen von Öffnungen in der Bodenplatte unter dem EG (der Bereich des neuen Aufzugsschachtes ist nicht unterkellert). Breite: ca. 3,14 m (= von Innenwand zu Innenwand) Länge: ca. 3,50 m (beginnend ab Innenkante der Außenwand) Deckenstärke: jeweils ca. 25,5 cm (inkl. Fußbodenaufbau in Höhe von ca. 65 mm, d.h. die STB-Bodenplatte hat eine Stärke von ca. 190 mm) Inkl. erforderlicher Trennschnitte (Stemmen ist nicht zulässig!), inkl. Korrosionsschutzbehandlung des durchtrennten Bewehrungsstahls, inkl. Abtransport und fachgerechte Entsorgung / Verwertung des Abbruchmaterials. Ausführungsort: Bodenplatte unter dem EG.
04.__.0005
Herstellen von Bodenöffnungen, bxl= ca. 3,14 x 3,50 m
1,00
Stck
AUSHUB BIS OK BESTANDSFUNDAMENT
AUSHUB BIS OK BESTANDSFUNDAMENT
04.__.0006 Aushub bis OK Bestands-Fundament Nachdem die Bodenplatte unter dem EG abgebrochen wurde, ist das darunter befindliche verdichtete Erdreich bis auf Oberkante der darunter liegenden Bestandsfundamente komplett auszuheben bzw. aufzunehmen, aus dem Gebäude zu transportieren und im Baustellenbereich seitlich zu lagern (für späteren Wiedereinbau). Die Aushubarbeiten sind im Gebäude auszuführen, d.h. der Aushub muss mit entsprechender Sorgfalt / Vorsicht von Hand oder mit Kleingerät zu erfolgen, bei der Kalkulation entsprechend zu berücksichtigen. Aushubhöhe ab Unterkante Bodenplatte EG: ca. 103 cm. Abrechnung pro cbm.
04.__.0006
Aushub bis OK Bestands-Fundament
12,00
m3
04.__.0007 Zulage, Aushubmaterial abtransportieren Zulage zur Vorposition, für Überschüssiges Aushubmaterial laden und zur freien Verwendung abfahren, inkl. Verwertung gem. LAGA Z0, in den EP dieser Position einzukalkulieren. Verwertungs- bzw. Entsorgungskosten > Z = werden auf Nachweis gesondert vergütet.
04.__.0007
Zulage, Aushubmaterial abtransportieren
7,00
m3
04.__.0008 Verfüllen bis UK Bodenplatte unter dem EG Nach Erstellung der Aufzugsunterfahrt sind die Arbeitsräume zu verfüllen und zu verdichten; lagenweise und höhengerecht, unter Verwendung des Aushubmaterials der Pos. 04.6. Anforderung Verdichtungsgrad: gem. Angabe Statik (voraussichtlich mitteldichte Lagerung). Ausführung im Gebäude, Art der Ausführung bzw. Verdichtungsverfahren ist vorab mit der Bauleitung und Statik  abzustimmen (keine Erschütterungen im Gebäude zulässig!). Inkl. Herstellen eines sauberen, eberen Planums. Abrechnung nach geometrischen Maßen in eingebautem Zustand.
04.__.0008
Verfüllen bis UK Bodenplatte unter dem EG
7,00
m3
04.__.0009 Füllsand für Arbeitsraumverfüllung liefern Füllsand für Verfüllung der Arbeitsräume zur Baustelle liefern und zum Verwendungsort transportieren. (Einbau wird über Vorposition vergütet).
04.__.0009
Füllsand für Arbeitsraumverfüllung liefern
10,00
m3
NEUE AUFZUGSUNTERFAHRT (Statik-Pos. 60) Hinweise zum Aufzug: Der neue Aufzug wurde im EG in der Gebäudeecke entlang der südlichen Außenwand und der tragenden Innenwand in Achse 4 positioniert, dieser Bereich ist nicht unterkellert. D.h. der Aufzug grenzt entlang von zwei Seiten direkt an Bestand-Bauteile (KS-Mauerwerk im EG bzw. Fundamente unterhalb der Bodenplatte EG). Die neu zu erstellenden Betonbauteile (Schachtsohle und Schachtwände) sind "press" gegen die Bestandsteile zu betonieren (als Kontaktfuge), gemäß Statik ist keine Dämmstreifeneinlage vorgesehen. Der Aufzug verbindet das EG mit dem 3.OG.
NEUE AUFZUGSUNTERFAHRT (Statik-Pos. 60)
MAGERBETONAUFFÜLLUNG
MAGERBETONAUFFÜLLUNG
04.__.0010 Magerbetonauffüllung Magerbetonauffüllung zwischen Unterkante Bodenplatte der neuen Aufzugsunterfahrt und Oberkante der Bestandsfundamente. Höhe: ca. 103 cm. Grundfläche der Magerbetonauffüllung: ca. 2,40 m x 2,80 m. Oberkante Bestandsfundamente liegt ca. 2,31 m tiefer als OK FB im Erdgeschoss. MagerbetonaufLiefern und einbringen.
04.__.0010
Magerbetonauffüllung
7,00
m3
04.__.0011 Randabstellung der Magerbetonauffüllung Zweiseitige Randabstellung der Magerbetonauffüllung, Höhe ca. 103 cm. (Die Aufzugsfahrt grenzt an zwei Seiten an Bestand-Mauern oder -Fundamente, deswegen ist nur entlang von zwei Seiten eine Schalung erforderlich).
04.__.0011
Randabstellung der Magerbetonauffüllung
6,00
m2
BODENPLATTE AUFZUGSUNTERFAHRT, d= 30cm
BODENPLATTE AUFZUGSUNTERFAHRT, d= 30cm
04.__.0012 Ortbeton Bodenplatte Aufzugsunterfahrt, WU Ortbeton der Bodenplatte der Aufzugsunterfahrt, Untergrund waagerecht, obere Betonfläche waagerecht, als Stahlbeton, Normalbeton C 25/30 DIN EN 206, DIN 1045-2, natürliche Gesteinskörnung, Expositionsklasse XC2, (Bewehrungskorrosion durch Karbonatisierung, nass/selten trocken), Feuchtigkeitsklasse WF (Betonkorrosion, feuchte Umgebung), mit hohem Wassereindringwiderstand, WU. Stärke Bodenplatte 30 cm. Liefern und einbringen.
04.__.0012
Ortbeton Bodenplatte Aufzugsunterfahrt, WU
2,00
m3
04.__.0013 Schalung Bodenplatte Aufzugsunterfahrt Schalung der Bodenplatte der Aufzugsunterfahrt, Schalungshöhe 30 cm.
04.__.0013
Schalung Bodenplatte Aufzugsunterfahrt
2,50
m2
SCHACHTWÄNDE AUFZUGSUNTERFAHRT
SCHACHTWÄNDE AUFZUGSUNTERFAHRT
04.__.0014 Ortbeton Wände Aufzugsunterfahrt, WU Ortbeton der Wände der Aufzugsunterfahrt, obere Betonfläche waagerecht, als Stahlbeton, Normalbeton C 25/30 DIN EN 206, DIN 1045-2, natürliche Gesteinskörnung, Expositionsklasse XC2 (Bewehrungskorrosion durch Karbonatisierung, nass/selten trocken), Feuchtigkeitsklasse WF (Betonkorrosion, feuchte Umgebung), mit hohem Wassereindringwiderstand, WU. Wandstärke 30 cm, Wandhöhe (von OK Bodenplatte Aufzugsunterfahrt bis OK Geschossdecke EG): ca. 100 cm. Liefern und einbringen.
04.__.0014
Ortbeton Wände Aufzugsunterfahrt, WU
2,00
m3
04.__.0015 Schalung Wände Aufzugsunterfahrt Schalung der Wände der Aufzugsunterfahrt, Höhe ca. 100 cm. (Hinweis zur Kalkulation: Für 1 qm Wand werden 2 qm Schalung vergütet)
04.__.0015
Schalung Wände Aufzugsunterfahrt
4,00
m2
FUGENBLECHE ARBEITSFUGEN WU-BETON
FUGENBLECHE ARBEITSFUGEN WU-BETON
04.__.0016 Fugenblech Arbeitsfuge, Stahlblech verzinkt Fugenblech für Arbeitsfuge, Einbaulage vertikal, aus verzinktem Stahlblech, beidseitig mit vollflächiger Polymerbitumenbeschichtung zur Abdichtung der Arbeitsfuge Sohle-Wand, Beanspruchung durch drückendes Wasser von außen, einschl. sämtlicher Zubehörteile wie Steckbügel und Stoßklammern, etc., liefern und fachgerecht einbauen. Fugenblech für WU-Beton der Nutzungsklasse A, Blechhöhe 166mm, Mindesteinbindetiefe 35mm, zulässiger Wasserdruck 2 bar, Stöße überlappend und mit Stoßklammern gesichert gemäß Einbauanweisung des Herstellers. Die Abrechnung erfolgt nach lfdm "reiner" Wandlänge, ohne Überlappung, d.h. die Menge der Überlappung wird nicht vergütet. Bei der Kalkulation des Einheitspreises dieser Position ist dies entsprechend zu berücksichtigen und einzukalkulieren. Ausgeschriebenes Fabrikat: Dichtblech ELMCO - DB II-v 166, mit allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnis. Hersteller: Elmenhorst Bauspezialartikel, 25462 Rellingen. Oder gleichwertiges Fabrikat. (Für das gleichwertige Fabrikat muss ebenfalls ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis vorliegen). Einbauort Fugenblech: Waagrechte Arbeitsfuge zwischen Oberkante STB-Schachtbodenplatte Aufzugsunterfahrt (WU) und Unterkante STB-Schachtwand Aufzugsunterfahrt (WU).
04.__.0016
Fugenblech Arbeitsfuge, Stahlblech verzinkt
10,00
lfdm
04.__.0017 Zulage, Eckausbildung Fugenblech Arbeitsfuge Zulage zur Vorposition, Eckstück für Fugenblech als Formteil, aus verzinktem Stahlblech, beidseitig mit vollflächiger Polymerbitumenbeschichtung zur Abdichtung der Arbeitsfuge Sohle-Wand, für 90°-Innen- oder -Außenecken, Blechhöhe 166mm, einschl. sämtlicher Zubehörteile liefern und fachgerecht einbauen.
04.__.0017
Zulage, Eckausbildung Fugenblech Arbeitsfuge
4,00
St
ERGÄNZEN SOHLPLATTE EG Nachdem die Aufzugsunterfahrt hergestellt und die Arbeitsräume verfüllt wurden (s. vorherige Positionen), ist die Sohlplatte im EG wieder zu ergänzen. Die Sohlplatte läuft stumpf / press gegen die Bestands-Wände bzw. die Aufzugsunterfahrt. Der Anschluss an die vorhandene Sohlplatte wird über eine Zulageposition separat vergütet.
ERGÄNZEN SOHLPLATTE EG
04.__.0018 Ortbeton Sauberkeitsschicht unter Sohlplattenergänzung EG Ortbeton Sauberkeitsschicht, unter Sohlplattenergänzung, als unbewehrter Beton, Normalbeton C 8/10 DIN EN 206, DIN 1045-2, natürliche Gesteinskörnung, Dicke 5 cm. (Fläche ca. 3,14 x 3,50 m, abzgl. Aufzugsunterfahrt 2,05 x 2,48 m).
04.__.0018
Ortbeton Sauberkeitsschicht unter Sohlplattenergänzung EG
0,50
m3
04.__.0019 Ortbeton Sohlplattenergänzung EG Ortbeton der Sohlplattenergänzung, Untergrund waagerecht, obere Betonfläche waagerecht, als Stahlbeton, Normalbeton C 25/30 DIN EN 206, DIN 1045-2, natürliche Gesteinskörnung, Expositionsklasse XC2, (Bewehrungskorrosion durch Karbonatisierung, nass/selten trocken), Feuchtigkeitsklasse WF (Betonkorrosion, feuchte Umgebung). Stärke Bodenplatte 25 cm. (Fläche ca. 3,14 x 3,50 m, abzgl. Aufzugsunterfahrt 2,05 x 2,48 m). Liefern und einbringen.
04.__.0019
Ortbeton Sohlplattenergänzung EG
1,50
m3
04.__.0020 Stirnseite vorh. Sohlplatte vorbereiten für Anschluss neue Sohlplatte Stirnseite der vorhandenen Sohlplatte EG (d= ca. 20 cm) gemäß Angabe Statik durch Fräsen konisch herstellen, profilieren und vornässen, zum Anschluss der Sohplattenergänzung. Abrechnung pro lfdm Anschluss.
04.__.0020
Stirnseite vorh. Sohlplatte vorbereiten für Anschluss neue Sohlplatte
9,00
lfdm
FLÜSSIGABDICHTUNG ANSCHLUSSFUGEN
FLÜSSIGABDICHTUNG ANSCHLUSSFUGEN
04.__.0021 Flüssigabdichtung der Anschlussfugen Abdichtung der umlaufenden Anschlussfuge zwischen Sohlplatte EG und Außenkante Schachtwand Aufzugsunterfahrt: - Abdichtung auf Basis von 1-komponentigem Polyurethanharz (PU) - tieftemoperaturflexibel - elastisch und rissüberbrückend - diffusionsfähig und lösemittelfrei - mit abZ für WU-Anwendungen bzw. für die Abdichtung von Arbeits- und Bewegungsfugen. Die Position umfasst folgenden Leistungen: - Systemkonforme Untergrundvorbehandlung - PE-Rundschnur in Fuge einlegen und mit Klebeband abkleben - Auftrag des Abdichtungsharzes inklusive Spezialvlieseinlage, unter Einhaltung der Mindestschichtdicken und der seitlichen Mindestüberdeckungen / -überlappungen - Dokumentation. Fugenbreite bis ca. 25mm. Ausgeschriebenes System: Triflex Smart Tec WU (oder technisch gleichwertiges System). Abrechung pro lfdm Fuge, für sämtliche vor beschriebenen Leistungen.
04.__.0021
Flüssigabdichtung der Anschlussfugen
10,00
lfdm
AUSGLEICHSSCHICHT
AUSGLEICHSSCHICHT
04.__.0022 Ausgleichsschicht Mörtel H bis 5cm, d= 15 cm Ausgleichsschicht aus Mörtel, unter dem KS-Mauerwerk, Höhe der Ausgleichsschicht bis ca. 50 mm, Mauerwerksdicke bis 15 cm.
04.__.0022
Ausgleichsschicht Mörtel H bis 5cm, d= 15 cm
2,00
lfdm
04.__.0023 Ausgleichsschicht Mörtel H bis 5cm, d= 17,5 cm Ausgleichsschicht aus Mörtel, unter dem KS-Mauerwerk, Höhe der Ausgleichsschicht bis ca. 50 mm, Mauerwerksdicke bis 17,5 cm.
04.__.0023
Ausgleichsschicht Mörtel H bis 5cm, d= 17,5 cm
20,00
lfdm
04.__.0024 Ausgleichsschicht Mörtel H bis 5cm, d= 24 cm Ausgleichsschicht aus Mörtel, unter dem KS-Mauerwerk, Höhe der Ausgleichsschicht bis ca. 50 mm, Mauerwerksdicke bis 24 cm.
04.__.0024
Ausgleichsschicht Mörtel H bis 5cm, d= 24 cm
7,00
lfdm
TRAGENDES KS-MAUERWERK DER AUFZUGSSCHACHTWÄNDE
TRAGENDES KS-MAUERWERK DER AUFZUGSSCHACHTWÄNDE
04.__.0025 Mauerwerk Aufzugsschacht, d= 17,5 cm, tragend Mauerwerk DIN EN 1996, als tragende Aufzugsschachtwand, vom EG bis ins 3.OG. Mauerwerksdicke 17,5 cm. Wandlänge 1: ca. 2,36 m, Wandlänge 2: ca. 2,09 m. Lichte Geschosshöhe (von OK Geschossdecke bis UK Geschossdecke) im EG: ca. 307 cm, im 1.OG: ca. 318 cm, im 2.OG: ca. 322 cm, im 3.OG: ca. 317 cm. Kalksandsteinmauerwerk, DIN EN 771-2 in Verbindung mit DIN 20000-402, Festigkeitsklasse 12, Rohdichteklasse 1,8, gemauert mit Mauermörtel IIa mit Stoß- und Lagerfugenvermörtelung. Die Schachtwände sind jeweils bis UK vorh. Geschossdecke zu führen und dort kraftschlüssig anzuschließen (Abrechnung kraftschlüssiger Anschluss über gesonderte Position).
04.__.0025
Mauerwerk Aufzugsschacht, d= 17,5 cm, tragend
52,00
m2
04.__.0026 Mauerwerk Aufzugsschacht, d= 24 cm, tragend Mauerwerk DIN EN 1996, als tragende Aufzugsschachtwand, vom 1.OG ins 3.OG. Beschreibung wie Position 04.25, jedoch Mauerwerksdicke 24 cm. Die 24 cm starke KS-Wand verläuft vom 1. OG bis ins 3. OG im lichten Abstand von ca. 70 mm zu einer Bestands-Wand, d.h. das Aufmauern dieser Wand kann jeweils nur von der Seite des Aufzugsschachtes erfolgen (Gerüststellung erforderlich, s. Position 04.1 dieses Titels). (Im Zuge des Aufmauerns dieser Wand sind die Ankerbalken der Pos. XXX in das Mauewerk mit einzumauern bzw.  einzulegen).
04.__.0026
Mauerwerk Aufzugsschacht, d= 24 cm, tragend
22,00
m2
04.__.0027 Mauerwerk Aufzugsschacht, d= 15 cm, tragend Mauerwerk DIN EN 1996, als tragende Aufzugsschachtwand, im EG und im Bereich der Aufzugsunterfahrt. Beschreibung wie Position 04.25, jedoch Mauerwerksdicke 15 cm. Die 15 cm starke KS-Wand verläuft im EG und im Bereich der Unterfahrt ohne Abstand vor einer Bestands-Wand und ist mit dieser zu verzahnen. Das Verzahnen mit der Bestandswand wird über nachfolgende Position gesondert vergütet. Das Aufmauern dieser Wand kann nur von der Seite des Aufzugsschachtes erfolgen (Gerüststellung erforderlich, s. Position 04.1 dieses Titels). (Im Zuge des Aufmauerns dieser Wand sind die Ankerbalken der Pos. XXX in das Mauewerk mit einzumauern bzw.  einzulegen).
04.__.0027
Mauerwerk Aufzugsschacht, d= 15 cm, tragend
6,50
m2
04.__.0028 Zulage, Verzahnung mit der Bestandswand herstellen Zulage zur Vorposition: Verzahnung mit der Bestandswand herstellen, durch mind. 5 Stück quer gemauerte Steine qro qm Wandfläche, inkl. Herstellung der erforderlichen Aussparungen  in der Bestandswand. S. Statik Seite 106. Die Abrechung erfolgt als Zulage zur Vorposition pro qm Wandfläche.
04.__.0028
Zulage, Verzahnung mit der Bestandswand herstellen
6,50
m2
KRAFTSCHLÜSSIGE DECKENANSCHLÜSSE
KRAFTSCHLÜSSIGE DECKENANSCHLÜSSE
04.__.0029 Kraftschlüssiger Deckenanschluss, d= bis 15 cm Zulage für das Herstellen von kraftschlüssigen Anschlüssen zwischen OK KS-Mauerwerk und UK vorhandene Geschossdecke, Ausführung mit MG III. Ausführung für KS-Mauerwerk mit Wandstärke bis 15 cm. Abrechnung als Zulage pro lfdm kraftschlüssiger Deckenanschluss.
04.__.0029
Kraftschlüssiger Deckenanschluss, d= bis 15 cm
2,00
lfdm
04.__.0030 Kraftschlüssiger Deckenanschluss, d= bis 17,5 cm Beschreibung wie Position 04.29, jedoch Ausführung für KS-Mauerwerk mit Wandstärke bis 17,5 cm.
04.__.0030
Kraftschlüssiger Deckenanschluss, d= bis 17,5 cm
20,00
lfdm
04.__.0031 Kraftschlüssiger Deckenanschluss, d= bis 24 cm Beschreibung wie Position 04.29, jedoch Ausführung für KS-Mauerwerk mit Wandstärke bis 24 cm.
04.__.0031
Kraftschlüssiger Deckenanschluss, d= bis 24 cm
7,00
lfdm
SEITLICHE ANSCHLÜSSE AN BESTANDS-MAUERWERK
SEITLICHE ANSCHLÜSSE AN BESTANDS-MAUERWERK
04.__.0032 Zulage, seitl. Anschluss mit Maueranschlussanker Zulage zu den Pos. 04.25 und folgende: Anschluss neu errichtetes KS-Mauerwerk als Aufzugsschachtwände an Bestands-Mauerwerk. Ausführung mit Maueranschlussanker, aus Edelstahl, Einbau und Anzahl pro lfdm gemäß Herstellervorschrift, in den EP dieser Position entsprechend einzukalkulieren. Abrechnung als Zulage pro lfdm Anschluss neues MW an altes MW.
04.__.0032
Zulage, seitl. Anschluss mit Maueranschlussanker
35,00
lfdm
HERSTELLEN VON TÜRÖFFNUNGEN m
HERSTELLEN VON TÜRÖFFNUNGEN
04.__.0033 Türöffnung herstellen, b/h= 1,20 / 2,20 m Herstellen von Türöffnungen im Zuge des Aufmauern der Wände des Aufzugsschachtes: b/h= 1,20 / 2,20 m, in KS-Wänden 17,5 cm, inkl. Liefern und Einbauen Flachsturz / Kalksandsteinsturz.
04.__.0033
Türöffnung herstellen, b/h= 1,20 / 2,20 m
5,00
Stck
ZULAGE - RUNDE "AUSSEN-/BAUTEILECKE"
ZULAGE - RUNDE "AUSSEN-/BAUTEILECKE"
04.__.0034 Zulage, "Runde Bauteilecke", r= ca. 17,5 cm Die 90°-Außenecke des neuen Aufzugsschachtes im EG soll abgerundet mit einem Radius von ca. 17,5 cm ausgeführt werden, s. Grundriss EG. Es ist geplant, diese Außenecke als Betonfertigteil oder in Ortbetonweise herzustellen, inkl. (beidseitiger) Anschluss an Mauerwerk mit Maueranschlusschiene / -anker. Ausführung nur im EG, lichte Geschosshöhe ca. 307 cm. Abrechung als einmalige, pauschale Zulage (= 1 Stück).
04.__.0034
Zulage, "Runde Bauteilecke", r= ca. 17,5 cm
1,00
Stck
ANKERBALKEN
ANKERBALKEN
04.__.0035 Ankerbalken, 15 x 24 x 217,5 cm Ankerbalken, 15 x 24 x 217,5 cm, als STB-Fertigteil geliefert oder in Ortbetonbauweise vor Ort erstellt, im Zuge der Erstellung des KS-Mauerwerks (d= 15 cm) der Position 04.27 exakt höhengerecht und oberflächenbündig in das KS-Mauerwerk einlegen und einmauern. Die Ankerbalken dienen als Befestigungsuntergrund für die bauseitige Montage von Halfenschienen / Führungsschienen für den Aufzug, Höhenanlage gem. Angabe Aufzugshersteller. Abrechnung pro Stück Ankerbalken.
04.__.0035
Ankerbalken, 15 x 24 x 217,5 cm
2,00
Stck
04.__.0036 Ankerbalken, 24 x 24 x 217,5 cm Ankerbalken, 24 x 24 x 217,5 cm, als STB-Fertigteil geliefert oder in Ortbetonbauweise vor Ort erstellt, im Zuge der Erstellung des KS-Mauerwerks (d= 24 cm) der Position 04.26 exakt höhengerecht und oberflächenbündig in das KS-Mauerwerk einlegen und einmauern. Die Ankerbalken dienen als Befestigungsuntergrund für die bauseitige Montage von Halfenschienen / Führungsschienen für den Aufzug, Höhenanlage gem. Angabe Aufzugshersteller. Abrechnung pro Stück Ankerbalken.
04.__.0036
Ankerbalken, 24 x 24 x 217,5 cm
4,00
Stck
ABSICHERUNG DER SCHACHTZUGÄNGE
ABSICHERUNG DER SCHACHTZUGÄNGE
04.__.0037 Absicherung der Schachtzugänge Absturzsicherung der Schachtzugänge des Aufzugsschachtes nach DIN EN 12811-11, Ausführung als Geländer / Seitenschutz bestehend aus Geländerholm, Zwischenholm und Bordbrett. Bohlenquerschnitt mindestens 30mm x 150mm, Bohlen gegen Lösen und Kippen gesichert. Die Absturzsicherung muss an der Türöffnung befestigt werden und einer horizontalen Kraft von 1000 N standhalten. Absturzsicherung mit geringem Aufwand de- und wiedermontierbar für die Montagearbeiten der Aufzugsfirma. Die Position beinhaltet Lieferung und Montage der Absturzsicherung. Die Vorhaltung und Demontage erfolgt bauseits. Die Holzbohlen werden nach Demontage bauseits entsorgt. Die Befestigungsmittel werden dem AN nach Abschluss der Baumaßnahme (voraussichtlich Mitte 2027) zur Verfügung gestellt (Abholung durch AN beim AG nach Terminvereinbarung). Abrechung für die Absicherung pro Schachtzugang.
04.__.0037
Absicherung der Schachtzugänge
5,00
Stck
ÖLFESTER ANSTRICH AUFZUGSCHACHT
ÖLFESTER ANSTRICH AUFZUGSCHACHT
04.__.0038 Ölfester Anstrich Aufzugsschacht Deckender ölfester und säurebeständiger Anstrich in Schächten und Schachtunterfahrten an waagerechten und senkrechten Flächen, Anstrich beständig gegen Schmier-, Heiz- und Hydrauliköle und Batteriesäure, Auftrag in mindestens 3 Arbeitsgängen, Untergrund Betonflächen.
04.__.0038
Ölfester Anstrich Aufzugsschacht
20,00
m2
05 Stahlbetonarbeiten (Innenraum) - Ergänzen Sohlplatte EG und Herstellung Punktfundamente
05
Stahlbetonarbeiten (Innenraum) - Ergänzen Sohlplatte EG und Herstellung Punktfundamente
Beschreibung der Arbeiten: In der Sohlplatte im Erdgeschoss sind Öffnungen (in schadhaften Bereichen, im Bereich von TGA-Leitungsschächten, im Bereich neuer Punktfundamente, im Bereich eines ehem. Fluchtschachtes) zu schließen bzw. zu ergänzen.
Beschreibung der Arbeiten:
HERSTELLEN VON BODENÖFFNUNGEN
HERSTELLEN VON BODENÖFFNUNGEN
05.__.0001 Herstellen Öffnung in der Sohlplatte, bxl= ca. 3,60 x 2,50 m Herstellen einer Öffnung in der Sohlplatte im EG (Bereich ist nicht unterkellert), für die Erstellung der beiden Punktfundamente (Statik-Pos. 56.) Breite: ca. 3,60 m, Länge: ca. 3,00 m. Deckenstärke: jeweils ca. 25,5 cm (inkl. Fußbodenaufbau in Höhe von ca. 65 mm, d.h. die STB-Bodenplatte hat eine Stärke von ca. 190 mm) Inkl. erforderlicher Trennschnitte (Stemmen ist nicht zulässig!), inkl. Korrosionsschutzbehandlung des durchtrennten Bewehrungsstahls, inkl. Abtransport und fachgerechte Entsorgung / Verwertung des Abbruchmaterials. Wichtiger Hinweis: Mittig in der herzustellenden Öffnung in der Sohlplatte steht eine zu erhaltende STB-Rundstütze (d= 30 cm) auf einem Punktfundament mit Rechteckquerschnitt ca. 40/50 cm (s. dazu Zeichnung auf Seite 88 der Statik). Im Anschluss an die Rundstütze bzw. an das Fundament sind die Arbeiten mit entsprechender Sorgfalt auszuführen, um Beschädigungen zu vermeiden. Gleiches gilt für die Herstellung der Trennschnitte im Anschluss an die Rundstütze und das Fundament. Erhöhter Aufwand ist in den EP dieser Position entsprechend einzukalkulieren!
05.__.0001
Herstellen Öffnung in der Sohlplatte, bxl= ca. 3,60 x 2,50 m
1,00
Stck
AUSHUB BIS OK BESTANDSFUNDAMENT
AUSHUB BIS OK BESTANDSFUNDAMENT
05.__.0002 Aushub bis OK Bestands-Fundament Nachdem die Sohlplatte unter dem EG abgebrochen wurde, ist das darunter befindliche verdichtete Erdreich bis auf Oberkante der darunter liegenden Bestandsfundamente komplett auszuheben bzw. aufzunehmen, aus dem Gebäude zu transportieren und im Baustellenbereich seitlich zu lagern (für späteren Wiedereinbau). Die Aushubarbeiten sind im Gebäude auszuführen, d.h. der Aushub muss mit entsprechender Sorgfalt / Vorsicht von Hand oder mit Kleingerät zu erfolgen, bei der Kalkulation entsprechend zu berücksichtigen. Aushubhöhe ab Unterkante Sohlplatte EG: ca. 140 cm. Abrechnung pro cbm.
05.__.0002
Aushub bis OK Bestands-Fundament
16,00
m3
05.__.0003 Zulage, Sicherung der Grabenwände Zulage zur Vorposition, für die Sicherung der Grabenwände bzw. die Erstellung eines Grabenverbaus, Ausführung parallel zum Aushub, in Abstimmung mit dem Statiker. Größe der "Baugrube" für die Erstellung der Punktfundamente im Gebäudeinnern: ca. 3,6 x 3, 0 m, Aushubtiefe ca. 1,40 m von UK Sohlplatte bis OK Bestandsfundament. Inkl. Rückbau im Zuge des Verfüllens der Arbeitsräume. Abrechnung als einmalige pauschale Zulage.
05.__.0003
Zulage, Sicherung der Grabenwände
1,00
Psch
05.__.0004 Zulage, Aushubmaterial abtransportieren Zulage zur Vorposition, für Überschüssiges Aushubmaterial laden und zur freien Verwendung abfahren, inkl. Verwertung gem. LAGA Z0, in den EP dieser Position einzukalkulieren. Verwertungs- bzw. Entsorgungskosten > Z 0 werden auf Nachweis gesondert vergütet.
05.__.0004
Zulage, Aushubmaterial abtransportieren
16,00
m3
05.__.0005 Verfüllen bis UK Sauberkeitsschicht / Sohlplatte Nach Erstellung der beiden Punktfundamente (s. nachfolgende Positionen) sind die Arbeitsräume höhengerecht und lagenweise zu verfüllen und zu verdichten, unter Verwendung des Aushubmaterials der Pos. 05.2, bis Unterkante Sauberkeitsschicht / neue Sohlplatte. Anforderung Verdichtungsgrad: gem. Angabe Statik (voraussichtlich mitteldichte Lagerung). Ausführung im Gebäude, Art der Ausführung bzw. Verdichtungsverfahren ist vorab mit der Bauleitung und Statik  abzustimmen (keine Erschütterungen im Gebäude zulässig!). Inkl. Herstellen eines sauberen Feinplanums als Untergrund für die Sauberkeitsschicht. Abrechnung nach geometrischen Maßen im eingebautem Zustand.
05.__.0005
Verfüllen bis UK Sauberkeitsschicht / Sohlplatte
14,00
m3
05.__.0006 Füllsand für Arbeitsraumverfüllung liefern Füllsand für Verfüllung der Arbeitsräume zur Baustelle liefern und zum Verwendungsort transportieren. (Einbau wird über Vorposition vergütet). (Ausführung nur für den Fall, dass das Aushubmaterial nicht geeignet ist).
05.__.0006
Füllsand für Arbeitsraumverfüllung liefern
14,00
m3
NEUE PUNKTFUNDAMENTE (Statik-Pos. 56) Unter den Stützen HEB 180 (Pos. 54) sind zwei neue Punktfundamente zu erstellen. Die Bodenplatte wurde dafür bauseits bereits geöffnet bzw. abgebrochen und der Erdaushub durchgeführt.
NEUE PUNKTFUNDAMENTE (Statik-Pos. 56)
05.__.0007 Punktfundamente, 80x80x140 cm, C20/25, XC3 Erstellen der beiden neuen Punktfundamente (Pos. 56) unter den Stützen HEB 180 (Pos. 54) als Bestandteil einer Abfangung im EG. Abmessung der Fundamente: jeweils b x l x h= ca. 80 x 80 x 140 cm. Die Fundamente sind ca. 1,40 m tief bis auf Oberkante des Bestandsfundamtentes (ca. 2,30 x 2,30 m) unterhalb der Bestands-Rundstütze 30/30 cm zu führen. Die Position beinhaltet folgende Leistungen, jeweils pro Fundament: - Als Vorleistung: Profilierung (= Herstellung einer Abtreppung) der im Bestand abgeschrägten Oberseiten der Bestandsfundamente (um ein Abrutschen der neuen Fundamente zu verhindern), UND Profilierung der ca. 50 cm breiten und ca. 140 cm hohen senkrechten Außenflächen des vorhandenen Punktfundamentes unterhalb der Bestandsstütze, s. dazu Zeichnung auf Seite 88 der beiligenden Statik. - Senkrechte Schalung der Fundamente, (ca. 4,5 qm pro Fundament, in Summe ca. 9 qm). - Bewehrung: Pro Fundament: 4x Stabstahl d= 12mm, jeweils in Ecke, Mattenkorb als Bügelbewehrung aus Q 335 A, Bewehrung unten und oben zugfest verankert, liefern und einbringen. (Reine Materialkosten für die Bewehrung werden über Titel "Betonstahl" gesondert vergütet). - Ortbeton der Punktfundamente, obere Betonfläche waagerecht, aus Stahlbeton, Normalbeton C 20/25, DIN 1045-2, natürliche Gesteinskörnung, Expositionsklasse XC3, Betondeckung umlaufend 5,0 cm, liefern und einbringen (ca. 0,9 cbm pro Fundament, in Summe ca. 1,8 cbm). Die Abrechung erfolgt aus einmalige Pauschale für sämtliche vor beschriebene Leistungen für die Herstellung beider Punktfundamente.
05.__.0007
Punktfundamente, 80x80x140 cm, C20/25, XC3
1,00
Psch
ERGÄNZEN SOHLPLATTE EG
ERGÄNZEN SOHLPLATTE EG
05.__.0008 Ortbeton Sauberkeitsschicht unter Sohlplattenergänzung EG Ortbeton Sauberkeitsschicht, unter Sohlplattenergänzungen im EG, als unbewehrter Beton, Normalbeton C 8/10 DIN EN 206, DIN 1045-2, natürliche Gesteinskörnung, Dicke 5 cm. Ausführung als ca. 50 bis 80 cm Streifen im Bereich von Leitungsgräben (insgesamt ca. 16 lfdm) und Ausführung als ca. 7,20 x 1,95 m bzw. ca. 3,60 x 2,50 m große Rechteckfläche. Liefern und einbringen. Abrechnung pro cbm.
05.__.0008
Ortbeton Sauberkeitsschicht unter Sohlplattenergänzung EG
2,00
m3
05.__.0009 Ortbeton Sohlplattenergänzung EG, i.B. von Leitungsgräben Ortbeton der Sohlplattenergänzung, Untergrund waagerecht, obere Betonfläche waagerecht, als Stahlbeton, Normalbeton C 25/30 DIN EN 206, DIN 1045-2, natürliche Gesteinskörnung, Expositionsklasse XC2, (Bewehrungskorrosion durch Karbonatisierung, nass/selten trocken), Feuchtigkeitsklasse WF (Betonkorrosion, feuchte Umgebung). Stärke Bodenplatte 25 cm. Ausführung als ca. 50 bis 80 cm Streifen im Bereich von Leitungsgräben (insgesamt ca. 16 lfdm). Liefern und einbringen.
05.__.0009
Ortbeton Sohlplattenergänzung EG, i.B. von Leitungsgräben
3,00
m3
05.__.0010 Ortbeton Sohlplattenergänzung EG, i.B. von Öffnungen Beschreibung wie Vorposition, jedoch Öffnungen als größere zusammenhängende Rechteckflächen, ca. 7,20 x 1,95 m (im Raum Sanitär 3), bzw. ca. 3,60 x 3,00 m (im Bereich neuer Punktfundamente (Statik-Pos. 56) im Raum Krippengruppe 2), bzw. ca. 1,15 x 1,15 m (im Raum Sanitär 1, ehem. Fluchtschacht).
05.__.0010
Ortbeton Sohlplattenergänzung EG, i.B. von Öffnungen
7,00
m3
05.__.0011 Zulage, Schalung an Deckenunterseite Zulage zur Vorposition, für das Anordnen einer Schalung an der Deckenunterseite im UG, inkl. Abstützmaßnahmen, inkl. Bohlen als Lastverteiler auf die Sohlplatte im UG ausgelegt. Lichte Raumhöhe ca. 2,05 m. Ausführung nur für die ca. 1,15 x 1,15 m große zu schließende Öffnung, da diese im unterkellerten Bereich liegt. Inkl. Rückbau der Schalung nach Aushärten des Betons.
05.__.0011
Zulage, Schalung an Deckenunterseite
2,00
m2
05.__.0012 Stirnseite vorh. Sohlplatte vorbereiten für Anschluss neue Sohlplatte Stirnseite der vorhandenen Sohlplatte EG (d= ca. 20 cm) gemäß Angabe Statik durch Fräsen konisch herstellen, profilieren und vornässen, zum Anschluss der Sohplattenergänzung. Abrechnung pro lfdm Anschluss.
05.__.0012
Stirnseite vorh. Sohlplatte vorbereiten für Anschluss neue Sohlplatte
70,00
lfdm
06 Wand- und Deckendurchbrüche schliessen
06
Wand- und Deckendurchbrüche schliessen
KERNBOHRUNGEN IN DECKEN SCHLIESSEN
KERNBOHRUNGEN IN DECKEN SCHLIESSEN
06.__.0001 Kernbohrungen in den Geschossdecken schließen, DN 60 Kernbohrungen in den Geschossdecken schließen, mit Verguss- / Zementmörtel, inkl. Schalung und Rückbau der Schalung nach Aushärten. DN 60.
06.__.0001
Kernbohrungen in den Geschossdecken schließen, DN 60
60,00
Stck
06.__.0002 Kernbohrungen in den Geschossdecken schließen, DN 80 Kernbohrungen in den Geschossdecken schließen, mit Verguss- / Zementmörtel, inkl. Schalung und Rückbau der Schalung nach Aushärten. DN 80.
06.__.0002
Kernbohrungen in den Geschossdecken schließen, DN 80
10,00
Stck
06.__.0003 Kernbohrungen in den Geschossdecken schließen, DN 100 Kernbohrungen in den Geschossdecken schließen, mit Verguss- / Zementmörtel, inkl. Schalung und Rückbau der Schalung nach Aushärten. DN 100.
06.__.0003
Kernbohrungen in den Geschossdecken schließen, DN 100
10,00
Stck
DECKENDURCHBRÜCHE SCHLIESSEN
DECKENDURCHBRÜCHE SCHLIESSEN
06.__.0004 Deckendurchbruch, ca. 30 x 30 cm, schließen Verschluss von Durchbrüchen in Stahlbetondecken, inkl. Schalung und Bewehrung, inkl. Rückbau der Schalung nach Aushärten. Deckenstärke ca. 20 cm, Durchbruchsgröße bis ca. 30 x 30 cm. Mit Verguss- / Zementmörtel. Inkl. Bewehrung, in angrenzende Deckenteile 10 cm tief einkleben. Inkl. Deckenränder nach oben hin ausweiten, um zu verhindern, dass die Ergänzungen durchrutschen können. Abrechnung pro Stück geschlossene Deckenöffnung, für sämtliche vor beschriebene Leistungen.
06.__.0004
Deckendurchbruch, ca. 30 x 30 cm, schließen
10,00
Stck
06.__.0005 Deckendurchbruch, ca. 50 x 50 cm, schließen Beschreibung wie Position 06.4, jedoch Durchbruchsgröße bis ca. 50 x 50 cm.
06.__.0005
Deckendurchbruch, ca. 50 x 50 cm, schließen
5,00
Stck
06.__.0006 Deckendurchbruch schliessen, bis 100cm² Verschluss von Durchbrüchen in Stahlbetondecken, Beschreibung wie Position 06.4, Durchbruch bis 100 cm².
06.__.0006
Deckendurchbruch schliessen, bis 100cm²
35,00
Stck
06.__.0007 Deckendurchbruch schliessen, bis 500cm² Verschluss von Durchbrüchen in Stahlbetondecken, Beschreibung wie Position 06.4, Durchbruch bis 500 cm².
06.__.0007
Deckendurchbruch schliessen, bis 500cm²
55,00
Stck
06.__.0008 Deckendurchbruch schliessen - TGA , bis 100cm² Verschluss von Durchbrüchen in Stahlbetondecken, Beschreibung wie Position 06.4, jedoch Deckenöffnungen für TGA-Installationen nach Abschluss der Installationsarbeiten. D.h. die Schalung ist entsprechend an Leitungen und Kabel anzuarbeiten bzw. auszusparen. Durchbruch bis 100 cm².
06.__.0008
Deckendurchbruch schliessen - TGA , bis 100cm²
35,00
Stck
06.__.0009 Deckendurchbruch schliessen - TGA , bis 100cm² Beschreibung wie Vorposition, jedoch Durchbruch (mit TGA-Installation) bis 500 cm².
06.__.0009
Deckendurchbruch schliessen - TGA , bis 100cm²
60,00
Stck
WANDDURCHBRÜCHE SCHLIESSEN
WANDDURCHBRÜCHE SCHLIESSEN
06.__.0010 Wanddurchbruch schliessen, bis 100cm² Verschluss von Mauerwerks-Durchbrüchen, inkl. Schalung, Wandstärke: ca. 20-35cm, bis 100 cm², mit Zementmörtel.
06.__.0010
Wanddurchbruch schliessen, bis 100cm²
80,00
Stck
06.__.0011 Wanddurchbruch schliessen, bis 500cm² Durchbruch bis 500 cm².
06.__.0011
Wanddurchbruch schliessen, bis 500cm²
W
30,00
Stck
06.__.0012 Wanddurchbruch schliessen - TGA, bis 100cm² Verschluss von Mauerwerks-Durchbrüchen, Beschreibung wie Position 06.10, jedoch Mauerwerks-Durchbrüche für TGA-Installationen nach Abschluss der Installationsarbeiten. D.h. die Schalung ist entsprechend an Leitungen und Kabel anzuarbeiten bzw. auszusparen. Durchbruch bis 100 cm².
06.__.0012
Wanddurchbruch schliessen - TGA, bis 100cm²
80,00
Stck
06.__.0013 Wanddurchbruch schliessen - TGA, bis 100cm² Beschreibung wie Vorposition, jedoch Durchbruch (mit TGA-Installation) bis 500 cm².
06.__.0013
Wanddurchbruch schliessen - TGA, bis 100cm²
30,00
Stck
07 Einbauteile und Kernbohrungen
07
Einbauteile und Kernbohrungen
07.__.0002 Einbauteile Aus dem Bereich des AG bereitgestellte Einbau- und Montageteile wie Lüftungsgitter, Verteilerkästen, Briefkästen, Schlüsseltresore oder Teile von bauseits gelieferten Einbauteilen der Aufzugstechnik u.ä. in vorhandene Öffnung oder Aussparung einbauen, Anschlüsse einmauern und beiputzen.
07.__.0002
Einbauteile
10,00
St
07.__.0003 Kernbohrung DN 70 Kernbohrung, senkrecht oder waagrecht, in Mauerwerk oder Beton, ein- und mehrschalig, für Leitungen u.ä. für funktionalen Leitungsquerschnitt: DN 70 Tiefe 30 cm
07.__.0003
Kernbohrung DN 70
5,00
St
07.__.0004 Kernbohrung DN 100 Kernbohrung, senkrecht oder waagrecht, in Mauerwerk oder Beton, ein- und mehrschalig, für Leitungen u.ä. für funktionalen Leitungsquerschnitt: DN 100 Tiefe 30 cm
07.__.0004
Kernbohrung DN 100
5,00
St
07.__.0005 Kernbohrung DN 150 Kernbohrung, senkrecht oder waagrecht, in Mauerwerk oder Beton, ein- und mehrschalig, für Leitungen u.ä. für funktionalen Leitungsquerschnitt: DN 150 Tiefe 30 cm
07.__.0005
Kernbohrung DN 150
1,00
St
08 Rissanierung innen
08
Rissanierung innen
08.__.0001 Risse im Innenmauerwerk statisch sanieren Risse im Innenmauerwerk statisch sanieren: - Fugen vorbereiten: Rissverlauf prüfen und die Lagerfugen im Bereich des Risses ca. 40-50 mm tief ausschleifen - Reinigen: Staub aus den Fugen entfernen. - Mörtel einbringen: Ankermörtel in die Fuge füllen. Anker einbetten: Spiralanker in den Mörtel drücken. Verfüllen: Fuge vollständig mit Mörtel verschließen und überputzen. Stärke der Spiralanker gem. Angeb Statik, aktuell geplant d: 8mm Einbau in den Geschossen EG - 3.OG
08.__.0001
Risse im Innenmauerwerk statisch sanieren
80,00
m
09 Erneuerung Kasematten - Ostfassade (entlang Schmilinskystraße)
09
Erneuerung Kasematten - Ostfassade (entlang Schmilinskystraße)
Hinweis zum Leistungsumfang: Die vorhandenen Kasematten entlang der Schmilinskystraße sind schadhaft / abgängig und sollen durch neue Beton-Fertigteil-Lichtschächte ergänzt werden.
Hinweis zum Leistungsumfang:
09.__.0001 Vorhandene Gitterroste ausbauen und entsorgen Vorhandene Gitterroste ausbauen, abtransportieren und fachgerecht entsorgen / verwerten, inkl. Entsorgungs-/Verwertungskosten, in den EP dieser Position einzukalkulieren. Abmessung jeweils: Breite ca. 36 cm, Länge 100 cm, Höhe 5 cm.
09.__.0001
Vorhandene Gitterroste ausbauen und entsorgen
7,00
Stck
09.__.0002 Vorhandene Betonabdeckung in Metallrahmen ausbauen und entsorgen Vorhandene Betonabdeckung in Metallahmen ausbauen, abtransportieren und fachgerecht entsorgen / verwerten, inkl. Entsorgungs-/Verwertungskosten, in den EP dieser Position einzukalkulieren. Abmessung jeweils: Breite ca. 36 cm, Länge ca. 100 cm,  Höhe 5 cm.
09.__.0002
Vorhandene Betonabdeckung in Metallrahmen ausbauen und entsorgen
2,00
Stck
09.__.0003 Vorhandene Betonabdeckung in Metallrahmen ausbauen und entsorgen Beschreibung wie Vorposition, jedoch Abmessung jeweils: Breite ca. 36 cm, Länge ca. 25 cm,  Höhe 5 cm.
09.__.0003
Vorhandene Betonabdeckung in Metallrahmen ausbauen und entsorgen
6,00
Stck
09.__.0004 Betonfertigteil-Lichtschacht Kellerlichtschacht, als Betonfertigteil als Maßanfertigung, in Sichtbetonqualität, Ausführung ohne Bodenplatte, Grundriss in U-Form, aufgrund der Länge in mehrteiliger Ausführung, inkl. Stoßausführung und -abdichtung. Länge: 12,20 m Tiefe: ca. 36 cm (von Außenkante Fassade bis Außenkante Lichtschacht) Höhe: ca. 100 cm. Wandstärke: kleinstmöglich, gem. statischer Erfordernis (möglichst großer freier Lüftungsquerschnitt). Lieferung und fachgerechter Einbau, als fix und fertige Leistung.
09.__.0004
Betonfertigteil-Lichtschacht
1,00
Stck
09.__.0005 Gitterrostabdeckung, Maschenweite 30/10 mm, begehbar Gitterrostabdeckung, Maschenweite 30/10 mm, begehbar, aufgrund der Länge in mehrteiliger Ausführung, entsprechend in den EP dieser Position einzukalkulieren. Gesamt-Abmessung: 0,36 x 12,20 m. Lieferung und fachgerechter Einbau, fest montiert, zu Wartungszwecken leicht zu demontieren.
09.__.0005
Gitterrostabdeckung, Maschenweite 30/10 mm, begehbar
1,00
Stck
09.__.0006 Umlaufende Zarge + zus. Konsolen als Auflager Umlaufende Zargen als L-Profil, aufgrund der Länge in mehrteiliger Ausführung, entsprechend in den EP dieser Position einzukalkulieren, Stahl verzinkt, auf den Oberseiten des Lichtschachtes montiert, Außenkante Lichtschacht = Außenkante Zarge. Aufgrund der - Länge des Lichtschachtes und - der fehlenden Befestigungsmöglichkeiten der Zarge an der Bestandsfassade (wg. vorh. Fensteröffnungen) sind an der Innenseite des Lichtschachts in regelmäßigen Abständen Auflagerkonsolen (Stahl verzinkt) für die Zargen bzw. die Gitterrostabdeckungen zu montieren, in den EP dieser Position entsprechend miteinzukalkulieren. Abrechnung als Pauschale (= 1 Stück).
09.__.0006
Umlaufende Zarge + zus. Konsolen als Auflager
1,00
Stck
09.__.0007 Kies-Aufschüttung Kies-Aufschüttung, im Bereich zwischen Lichtschacht und Bestands-Fassade, ca. 12,2 m x 0,26 m x 0,5 m, Materiallieferung und Einbringen.
09.__.0007
Kies-Aufschüttung
2,00
cbm
Hinweis zu den nachfolgenden Positonen: Das Grundstück des AG endet mit Außenkante des senkrechten Schenkels der Betonaufkantung, im Abstand von ca. 36 cm zur Außenkante der Fassade. D.h. die nachfolgenden Arbeiten sind auf öffentlichem Grund auszuführen und deshalb nur anzubieten, wenn der Bieter über eine entsprechende Zulassung für die Ausführung von GALA-Arbeiten auf öffentlichen Flächen der Stadt Hamburg verfügt. Sollte dies nicht der Fall sein, beauftragt der AG die nachfolgenden Positionen anderweitig. Dies hat keinerlei negativen Auswirkungen auf die Angebotswertung!
Hinweis zu den nachfolgenden Positonen:
09.__.0008 Aufnehmen Gehwegplatten, 50 x 50 cm Aufnehmen Gehwegplatten, 50 x 50 cm, inkl. Unterbau (Bettungs-/Tragschicht-/Frostschutzschicht), über eine Streifenbreite von ca. 100 cm, inkl. seitliches Lagern für späteren Wiedereinbau.
09.__.0008
Aufnehmen Gehwegplatten, 50 x 50 cm
14,00
m2
09.__.0009 Aushub im Bereich des Gehweges Aushub im Bereich des Gehweges, ab Unterkante Frostschutzschicht Gehwegplatten, Aushubtiefe ca. 1,60 m ab OK Gehweg, lichte Grabenbreite an der Grabensohle ca. 0,70 m. Inkl. seitliches Lagern für späteren Wiedereinbau.
09.__.0009
Aushub im Bereich des Gehweges
17,00
m3
09.__.0010 Zulage, Sicherung der Grabenwand Zulage zur Vorposition, für die Sicherung der Grabenwände bzw. die Erstellung eines Grabenverbaus, Höhe bis ca. 1,60 m, Ausführung parallel zum Aushub. (alternativ ist die Ausführung mit geböschter Grabenwand möglich). Inkl. Rückbau im Zuge der Verfüllung der Arbeitsräume. Abrechnung als Zulage pro lfdm.
09.__.0010
Zulage, Sicherung der Grabenwand
14,00
lfdm
09.__.0011 Betonaufkanntung ausbauen und entsorgen Die vorhandene Betonaufkantung ist über die gesamte Fassadenlänge vorsichtig zu lösen, auszubauen und fachgerecht zu entsorgen / verwerten, inkl. Entsorgungs-/Verwertungskosten, in den EP dieser Position einzukalkulieren. Abmessung der Betonaufkantung (in L-Form): Gesamttiefe: ca. 54 cm, Materialstärke waagrechter Schenkel ca. 12 cm, Gesamthöhe: ca. 48 cm, Materialstärke senkrechter Schenkel ca. 6 cm. S. dazu Plan "Lichtschacht" als Anlage zum LV.
09.__.0011
Betonaufkanntung ausbauen und entsorgen
1,50
m3
09.__.0012 Mauerwerkswand / Wandscheiben im Erdreich ausbauen und entsorgen Unterhalb des Gehweges ist im Erdreich eine Mauerwerkswand vorhanden, d= ca. 22 cm, h= ca. 1,60 m. Zwischen Mauerwerkswand und Bestands-Fassade spannen mehrere Wandscheiben mit Gewölbebögen, d= bis ca. 20 cm. Die Mauerwerkswand und die Gewölbebögen sind über die gesamte Fassadenlänge vorsichtig zu lösen, auszubauen und fachgerecht zu entsorgen / verwerten, inkl. Entsorgungs-/Verwertungskosten, in den EP dieser Position einzukalkulieren. S. dazu Plan "Lichtschacht" als Anlage zum LV.
09.__.0012
Mauerwerkswand / Wandscheiben im Erdreich ausbauen und entsorgen
6,00
m3
09.__.0013 Trennschnitte Trennschnitte, zur Abtrennung der Gewölbebogen vom Bestands-Mauerwerk, d= bis ca. 20 cm. Abrechnung nach lfdm.
09.__.0013
Trennschnitte
6,00
lfdm
09.__.0014 Arbeitsraum verfüllen Nach Montage der neuen Betonfertigteil-Lichtschächte sind die Arbeitsräume zu verfüllen und lagenweise und höhengerecht zu verdichten, unter Verwendung des seitlich gelagerten Aushubmaterials der Pos. 09.9. Abrechnung nach geometrischen Maßen in eingebautem Zustand.
09.__.0014
Arbeitsraum verfüllen
23,00
m3
09.__.0015 Füllsand für Arbeitsraumverfüllung liefern Füllsand für Verfüllung der Arbeitsräume zur Baustelle liefern und zum Verwendungsort transportieren. (Einbau wird über Vorposition vergütet).
09.__.0015
Füllsand für Arbeitsraumverfüllung liefern
6,00
m3
09.__.0016 Gehwegplatten verlegen, 50 x 50 cm Gehwegplatten verlegen, 50 x 50 cm, inkl. Bettungs-/Tragschicht-/Frostschutzschicht, inkl. Fugen schließen / einschlämmen, alles in den EP dieser Position einzukalkulieren. Ausführung mit seitlich gelagertem Material.
09.__.0016
Gehwegplatten verlegen, 50 x 50 cm
22,00
m2
09.__.0017 Gehwegplatten liefern, 50 x 50 cm Gehwegplatten liefern, 50 x 50 cm, Optik in Anpassung an vorh. Gehwegplatten.
09.__.0017
Gehwegplatten liefern, 50 x 50 cm
8,00
m2
09.__.0018 Facharbeiterstunde, GALA-Bau
09.__.0018
Facharbeiterstunde, GALA-Bau
10,00
Std
10 Abdichtungs-/Dämmarbeiten im Sockelbereich
10
Abdichtungs-/Dämmarbeiten im Sockelbereich
SOCKELABDICHTUNG
SOCKELABDICHTUNG
10.__.0001 Vorbereitung Sockelbereich, Voranstrich Säubern Sockelbereich im Bereich des freigelegten Sockels und der neu hergestellten Frostschürze (Eingangsbereich) durch Abfegen/Abbürsten. Untergrund muss staubfrei und trocken sein. Danach Haftgrund für folgende Sockelabdichtung liefern und gemäß Herstellervorgaben aufbringen. Material: Im System des Herstellers der Abdichtung vorgesehene Grundierung zur Verbesserung der Hafteigenschaften, ausgewählt für den vorhandenen Untergrund. Fabrikat: Remmers Kiesol MB oder gleichwertig. Ausführung als Streifen mit einer Höhe zw. ca. 60 und 80 cm. Abrechnung pro lfdm.
10.__.0001
Vorbereitung Sockelbereich, Voranstrich
25,00
lfdm
10.__.0002 Sockelabdichtung Sockelabdichtung im Bereich des freigelegten Sockels und der neuen Türöffnungen. Von OK anliegendes Erdreich bzw. anliegende befestigte Flächen bis 60 cm unter Terrain (bzw. bis UK Sockel/Fundament, sofern dieses Maß kürzer ist) Liefern und nach Herstellervorgaben fachgerecht einbauen einer rissüberbrückenden, zementösen Abdichtung auf Polymerbasis. Im ersten Arbeitsgang pastöse Dichtmasse als Kratzspachtelung aufbringen, danach weitere 2 Schichten in je 1,1 mm Nassschichtdicke auftragen. Fabrikat: Remmers MB 2K oder gleichwertig. Abrechnun pro lfdm.
10.__.0002
Sockelabdichtung
25,00
lfdm
10.__.0003 Perimeterdämmung, d= 120 mm Perimeterdämmung auf - Kelleraußenwänden (Beton oder KS-Mauerwerk) oder - auf Stirnseiten der Sohlplatten inkl. anschließendes Streifenfundament oder - auf abgedichtete Flächen der Vorposition mit Klebe- und Dichtungsmasse auf Bitumenbasis (2-Komponentenkleber) befestigen, inkl. Untergrundvorbehandlung. Anforderung Perimeterdämmung: Polystyrol-Hartschaum XPS DIN EN 13164, Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit max. 0,040 W/(mK), Nennwert der Wärmeleitfähigkeit max. 0,039 W/(mK), 2-lagig, Anwendungsgebiet DIN 4108-10 PW, hohe Druckbelastbarkeit - dh, Wassereinwirkungsklasse W1.2-E (Bodenfeuchte und nichtdrückendes Wasser bei Bodenplatten und erdberührten Wänden mit Dränung). Dämmstärke: 120 mm. Ausführung im Bereich der neuen, bodentiefen Fassadenöffnungen im Erdgeschoss (mit Pfosten-Riegel-Fassaden), als ca. 60 - 80 cm hoher Streifen, in Einzellängen zwischen ca. 3,5 und 6,0 m. Abrechnung pro lfdm.
10.__.0003
Perimeterdämmung, d= 120 mm
25,00
lfdm
10.__.0004 Bautenschutzbahn Im Bereich der neu eingebauten Sockelabdichtung liefern und fachgerechter Einbau gem. Herstellervorgaben einer Bautenschutzbahn gem. DIN 18195 Teil 10 und der Dickbeschichtungsrichtlinie. Polyethylen-Noppenbahn mit Gleitfolie und aufkaschiertem Polypropylen-Filtervlies, inkl. mechanischer Lagesicherung Fabrikat: Remmers DS Protect oder gleichwertig. Die Bautenschutzbahn wird im Bereich der Frostschürze am Haupteingang und im Bereich der bodentiefen Fenster außenseitig der Perimeterdämmung eingebaut, ansonsten an Sockeln außenseitig der Sockelabdichtung der Vorposition. Einbau vor dem Verfüllen. Ausführung als Streifen mit einer Höhe zw. ca. 60 und 80 cm. Abrechnung pro lfdm.
10.__.0004
Bautenschutzbahn
25,00
lfdm
SEITLICHER ANSCHLUSS SOCKELABDICHTUNG BEI NEUEN FASSADENÖFFNUNGEN
SEITLICHER ANSCHLUSS SOCKELABDICHTUNG BEI NEUEN FASSADENÖFFNUNGEN
10.__.0005 Sockelabdichtung / Seitlicher Anschluss bei neuen Fassadenöffungen Sockelabdichtung / Seitlicher Anschluss bei neuen, bodentiefen Fassadenöffungen im Erdgeschoss: Vor beschriebene Sockelabdichtung (bestehend aus Voranstrich und 2K-Abdichtung) im Bereich von bodentiefen Fassadenöffnungn an den tragenden KS-Mauerwerkswänden (hinter der Verblendschale) jeweils über eine Breite von ca. 40 cm bis mind. 30 cm über OK Gelände hochführen. Die Abrechnung erfolgt pro Stück seitlichen Anschluss bzw. das Hoch- und Weiterführen der Sockelabdichtung hinter das Verblendmauerwerk wie vor beschrieben. (Das Öffnen bzw. Entfernen und Ergänzen der Verblendschale nach Abschluss der Arbeiten wird über Pos. 02.02.12 und folgende gesondert vergütet).
10.__.0005
Sockelabdichtung / Seitlicher Anschluss bei neuen Fassadenöffungen
8,00
St
ABDICHTUNG ERDBERÜHTER AUSSENWÄNDE
ABDICHTUNG ERDBERÜHTER AUSSENWÄNDE
10.__.0006 Voranstrich Bitumenlösung Außenwand Voranstrich für bahnenförmige Abdichtungen, aus Bitumenlösung, auf Außenwänden, Untergrund KS-Mauerwerk oder Beton.
10.__.0006
Voranstrich Bitumenlösung Außenwand
50,00
m2
10.__.0007 Abdichtung Wand, Polymerbitumen-Schweißbahn PYE-PV200S5 Abdichtung erdberührter Wände DIN 18533-1 und DIN 18533-2, einlagig, Polymerbitumen-Schweißbahnen PYE - PV 200 S5 mit Polyestervlieseinlage 200/250 g/m2, Anwendungstyp DIN SPEC 20000-202 BA (Bahn für Bauwerksabdichtung), im Schweißverfahren aufbringen, Untergrund KS-Mauerwerk oder Beton. Raumnutzungsklasse RN2-E (übliche Anforderung), Wassereinwirkungsklasse W1.2-E (Bodenfeuchte und nichtdrückendes Wasser bei Bodenplatten und erdberührten Wänden mit Dränung), Rissklasse R1-E (gering), Rissüberbrückungsklasse RÜ1-E (geringe Rissüberbrückung bis 0,2 mm).
10.__.0007
Abdichtung Wand, Polymerbitumen-Schweißbahn PYE-PV200S5
50,00
m2
11 Aussentreppe Eingang Büro
11
Aussentreppe Eingang Büro
AUSHUB
AUSHUB
11.__.0001 Aufnehmen+Seitlich Lagern, vorh. Kopfsteinpflaster Aufnehmen des vorh. Kopfsteinfpflasters, inkl. seitliches Lagern des Kopfsteinpflasters für späteren Wiedereinbau. Die Arbeiten sind mit entsprechender Sorgfalt auszuführen! Abrechnung pro qm Pflasterfläche.
11.__.0001
Aufnehmen+Seitlich Lagern, vorh. Kopfsteinpflaster
25,00
m2
11.__.0002 Bodenaushub für Streifenfundamente Bodenaushub für Streifenfundamente (b/h= 100/50 cm), Tiefe bis ca. 1,20 m unter OK Gelände, inkl. abböschen. Fundamentgräben ausheben und Aushubmaterial seitlich  lagern, für den späteren Wiedereinbau bzw. für das Verfüllen der Arbeitsräume; das seitliche Lagern ist in den EP dieser Position einzukalkulieren. Abrechnung pro cbm Erdaushub, wie vor beschrieben.
11.__.0002
Bodenaushub für Streifenfundamente
18,00
m3
11.__.0003 Zulage, Aushubmaterial abtransportieren Zulage zur Vorposition, für Überschüssiges Aushubmaterial laden und zur freien Verwendung abfahren, inkl. Verwertung gem. LAGA Z0, in den EP dieser Position einzukalkulieren. Verwertungs- bzw. Entsorgungskosten > 0 werden auf Nachweis gesondert vergütet.
11.__.0003
Zulage, Aushubmaterial abtransportieren
18,00
m3
11.__.0004 Arbeitsräume verfüllen Nach Erstellung der Treppenanlage sind die Arbeitsräume zu verfüllen und lagenweise und höhengerecht zu verdichten, unter Verwendung des Aushubmaterials der Pos. 11.2. Anforderung Verdichtungsgrad: min. mitteldichte Lagerung. Abrechnung nach geometrischen Maßen im eingebauten Zustand.
11.__.0004
Arbeitsräume verfüllen
6,00
m3
FUNDAMENTE
FUNDAMENTE
11.__.0005 Schalung Streifenfundamente Schalung der Streifenfundamente, unter den Stirn- und Seitenwänden (b/h= 100/50 cm) und unter dem Treppenantritt (b/h 40/50 cm). (Abrechnung pro qm einseitige Schalung).
11.__.0005
Schalung Streifenfundamente
12,00
m2
11.__.0006 Ortbeton Streifenfundamente Ortbeton der Streifenfundamente, unter den Stirn- und Seitenwänden und unter dem Treppenantritt. Untergrund waagerecht, obere Betonfläche waagerecht, als Stahlbeton, Normalbeton C 20/25 DIN EN 206, DIN 1045-2, natürliche Gesteinskörnung, Expositionsklasse XC2, Feuchtigkeitsklasse WF. Querschnitt 100x50 cm bzw. 40x50 cm. Liefern und einbringen.
11.__.0006
Ortbeton Streifenfundamente
5,00
m3
TREPPENAUFGANG
TREPPENAUFGANG
11.__.0007 Fertigteil-Planung Treppenanlage Fertigteil-Planung der nachfolgenden Treppenanlage inkl. Seiten- und Stirnwände durch den AN, in Abstimmung mit dem Statiker. Es sind Grundrisse, Ansichten und Schnitte als Übersichten im M 1:20 sowie für alle wesentlichen Anschlussdetails Vertikal- und Horizontalschnitte bis zum M 1:5 vorlegen, als PDF-Dateien, zur Prüfung und Freigabe durch den Architekten. Die Pläne müssen prüffähig, nachvollziehbar und verständlich sein, die Detailschnitte sind in den Übersichten zu verorten. Mehrere Plandurchläufe sind einzukalkulieren. Abrechnung als einmalige Pauschale.
11.__.0007
Fertigteil-Planung Treppenanlage
1,00
Psch
11.__.0008 Bewehrungspläne Treppenanlage Erstellung der Bewehrungspläne für die Fertigteile der Treppenanlage durch den AN bzw. das Fertigteilwerk (als AN-Leistung).
11.__.0008
Bewehrungspläne Treppenanlage
1,00
Psch
11.__.0009 Treppenaufgang inkl. Podest und Stirn- und Seitenwände, SB 2 STB-Treppenaufgang inkl. Podest und Stirn- und Seitenwände, als Vollfertigteil nach DIN EN 1992 und DIN EN 13369 herstellen, liefern und montieren, als fix und fertige Leistung. Ausführung gemäß Statik. s. Anlage zum LV. Beton C25/30, Expositionsklasse: XC 4 / XF 1; Betondeckung 4,0 cm Die Positon umfasst folgende Bauteile / Leistungen: 1. Treppenlauf (Statik-Pos. 1) mit 8 Stufen, Steigungsverhältnis 30/15,75 cm, Länge 2,40 m, Breite 1,45 m, d= 18 cm, am Fußpunkt mit Auflagerausbildung, b= ca. 30 cm, h= ca. 45 cm. 2. Treppenpodest (Statik-Pos. 1) Größe 2,91 m x 1,45 m, d= 20 cm, Treppenpodest mit Vertiefung, 1,75 x 0,99 x 0,03 m, Vertiefung mit leichtem Gefälle zum Ablauf hin, inkl. Ablauf (s. nachfolgende Positionen), inkl. Aussparung DN 100 (für bauseitiges Regenfallrohr). 3. Fertigteil der Seitenwände (Statik-Pos. 6) insgesamt vier Stück, Breite jeweils 1,20 bzw. 1,22 m, Gesamthöhe 1,975 m, d= 20 cm. Im oberen Bereich über eine Höhe von ca. 42 cm beträgt die Wandstärke nur noch d= 14 cm (= Aufkantung Statik-Pos. 3). Bei zwei der vier Elemente ist das Auflager schräg herzustellen, entsprechend der Neigung des Treppenlaufes. Anschluss Podest an FT-Stirnwand mit Konsole l/h = 15/15 cm und 2x Schöck Dorn LD - 16 - S - A4 zur Lagesicherung, in den EP dieser Position einzukalkulieren. Anschluss Treppenlaufantritt auf Fundament mit 2x Schöck Dorn LD - 16 - S - A4 zur Lagesicherung, in den EP dieser Position einzukalkulieren. 4. Fertigteil der Seitenwände (Statik-Pos. 9) insgesamt 3 Stück Breite 1,20 m, 2 Fertigteile mit Höhe 1,975 m, 1 Fertigteil mit Höhe 2,775 m, Oberkante bei allen drei Elementen schräg verlaufend entsprechend der Treppenneigung, d= 14 cm. Ein Element mit Aussparung ca. 10 / 20 cm (für bauseitige Einbauleuchte), mit Leerrohr für Kabelzuführung, in den EP dieser Position einzukalkulieren. 5. Fertigteil der Stirnwand (Statik-Pos. 4) 1 Stück Breite 1,58 m, Höhe 1,975 m, d= 20 cm. Im oberen Bereich über eine Höhe von ca. 42 cm beträgt die Wandstärke nur noch d= 14 cm (= Aufkantung Statik-Pos. 3). Mit Konsole b/h= 15 / 15 cm, über eine Breite von 1,38 m (als Podestauflager). Inkl. seitliche Anbindung an das Bestandsgebäude mit Kompriband verschliessen, d= ca. 2 cm. Oberflächen der Trittstufen: Rutschhemmungsklasse R 11. Die Oberfläche ist durch Einlegen entsprechender Matritzen in die Schalung herzustellen, eine bauseitige Nachbehandlung des Betons ist nicht geplant! Bei der Kalkulation des EPs dieser Position entsprechend zu berücksichtigen und einzukalkulieren. Sichtbetonanforderung: Für die Stirn- und Seitenwände sowie die Setzstufen besteht für alle sichtbaren Oberflächen Sichtbetonanforderung (in Anlehnung) an Klasse SB 2 gemäß DBV-Merkblatt "Sichtbeton" (s. dazu auch Beschreibung unter Pos. 13.17 ). Sonstige Anforderungen: - Betongrau, in größtmöglicher Übereinstimmung mit der Stützmauer in Ortbetonbauweise - alle Kanten mit Dreikantleiste 10/10 mm gefast - inkl. sämtlicher Einbauteile zur Verbindung der Läufe/Podeste/Seiten-/Stirnwände/Fundamente. - inkl. Aushebe- und Montagehülsen - schalungsglatte, porenarme Betonflächen, Einfüllseiten abgerieben und per Hand geglättet. Zufahrt zum Einbauort: Bei der Kalkulation des EPs dieser Position ist auch der Einbauort bzw. die Zufahrtsmöglichkeit zu berücksichtigen. Die Treppenanlage sitzt vor der Südfassade, die Zufahrt zum Einbauort erfolgt über die Schmilinskiystraße durch die Gebäudedurchfahrt (= Feuerwehrzufahrt) hindurch. Ob auch eine Zufahrt von der Danziger Straße aus möglich ist, muss durch den AN eigenverantwortlich geklärt bzw. mit dem AG abgestímmt werden. Bauseits wird kein Kran vorgehalten. Abrechung als Pauschale (= 1 Stück), für sämtliche vor beschriebene Leistungen. (Die reinen Materialkosten für den Betonstahl werden  über den Titel "Betonstahl" gesondert vergütet).
11.__.0009
Treppenaufgang inkl. Podest und Stirn- und Seitenwände, SB 2
1,00
St
11.__.0010 Zulage, Sichtbeton SB 3 Zulage zur Vorposition, für die Ausführung mit Sichtbetonanforderung (in Anlehnung, da Fertigteil) an Klasse SB 3 gemäß DBV-Merkblatt "Sichtbeton". Textur, Porigkeit, Farbtongleichmäßigkeit, Ebenheit, Arbeitsfugen und Schalungsstöße sowie Schalungshaut gemäß DBV-Merkblatt "Sichtbeton" für SB 3. Schalung nicht saugend. Die Abrechnung erfolgt als einmalige, pauschale Zulage zur Vorpositon.
11.__.0010
Zulage, Sichtbeton SB 3
1,00
Psch
11.__.0011 Loro X Balkondirektablauf LORO X Balkondirektablauf mit Stützrand Serie GF DN 70 Auslauf senkrecht inkl. LORO Edelstahlsieb für Balkonablauf liefern und montieren vor Betonage (im Fertigteilwerk einlegen lassen )
11.__.0011
Loro X Balkondirektablauf
2,00
St
11.__.0012 Giterrost, 1,75 x 0,99 x 0,03 m Giterrost, 1,75 x 0,99 x 0,03 m, Maschenweite 30/10 mm, begehbar, Stahl verzinkt, höhenverstellbar zum Ausgleich des Gefälles, mit Fixiermöglichkeit im Beton gegen unbefugtes Entwenden, liefern und in die Podestvertiefung einlegen.
11.__.0012
Giterrost, 1,75 x 0,99 x 0,03 m
1,00
St
11.__.0013 Muster, Betonoberfläche R 11 Für einen Bemusterungstermin mit dem AG sind drei Betonmuster mit Oberfläche R 11 vorzulegen, jeweils mit unterschiedlichen Matritzen hergestellt. Mustergröße jeweils ca. 30 x 50 cm.
11.__.0013
Muster, Betonoberfläche R 11
3,00
St
PFLASTERARBEITEN
PFLASTERARBEITEN
11.__.0014 Kopfsteinpflaster, inkl. Bettungs-, Schottertrag- und Frostschutzschicht, verlegen Nach Fertigstellung der Stützmauer ist straßenseitig (privater Grund des Erzbistums "Am Mariendom") das Kopfsteinpflaster wieder zu ergänzen, unter Verwendung des seitlich gelagerten Kopfsteinpflasters. Aufbau wie folgt: Kopfsteinpflaster, inkl. Bettunggschicht ca. 4 cm, inkl. Schottertragschicht ca. 20 cm, inkl. Frostschutzschicht ca. 30 cm. Lieferung von Bettungsmaterial Splitt-Brechsandgemisch 0-5 mm aus Hartgestein ist in den EP dieser Position miteinzukalkulieren. Lieferung Fugenmaterial ist in den EP dieser Positon miteinzukalkulieren. Pflaster höhengerecht versetzen und Fugen verfüllen (einkehren und einschlämmen), inkl. Anarbeiten an das vorh. Kopfsteinpflaster. Abrechung pro qm Pflasterfläche wie vor beschrieben. (Ausführung über eine Fläche von ca. 12 x 2 m entlang der neu errichteten Stützmauer).
11.__.0014
Kopfsteinpflaster, inkl. Bettungs-, Schottertrag- und Frostschutzschicht, verlegen
15,00
m2
11.__.0015 Zulage, Lieferung Material für Schottertrag- und Frostschutzschicht Zulage zu Position 11.14, für Lieferung Material für Frostschutz- und Schottertragschicht, Schotter-Splitt-Sand-Gemisch aus Hartgestein Körnung 0/32 mm. Abrechnung pro cbm.
11.__.0015
Zulage, Lieferung Material für Schottertrag- und Frostschutzschicht
7,50
m3
12 Vordach Haupteingang
12
Vordach Haupteingang
AUSHUB
AUSHUB
12.__.0001 Aufnehmen+Seitlich Lagern, vorh. Kopfsteinpflaster Aufnehmen des vorh. Kopfsteinfpflasters, inkl. seitliches Lagern des Kopfsteinpflasters für späteren Wiedereinbau. Die Arbeiten sind mit entsprechender Sorgfalt auszuführen! Abrechnung pro qm Pflasterfläche.
12.__.0001
Aufnehmen+Seitlich Lagern, vorh. Kopfsteinpflaster
40,00
m2
12.__.0002 Bodenaushub für Punktfundamente Bodenaushub für Punktfundamente (175x175x60 cm) Tiefe bis ca. 1,20 m unter OK Gelände, inkl. abböschen. Fundamentgräben ausheben und Aushubmaterial seitlich  lagern, für den späteren Wiedereinbau bzw. für das Verfüllen der Arbeitsräume; das seitliche Lagern ist in den EP dieser Position einzukalkulieren. Abrechnung pro cbm Erdaushub, wie vor beschrieben.
12.__.0002
Bodenaushub für Punktfundamente
15,00
m3
12.__.0003 Zulage, Aushubmaterial abtransportieren Zulage zur Vorposition, für Überschüssiges Aushubmaterial laden und zur freien Verwendung abfahren, inkl. Verwertung gem. LAGA Z0, in den EP dieser Position einzukalkulieren. Verwertungs- bzw. Entsorgungskosten > Z 0 werden auf Nachweis gesondert vergütet.
12.__.0003
Zulage, Aushubmaterial abtransportieren
15,00
m3
12.__.0004 Arbeitsräume verfüllen Nach Erstellung der Punktfundamente sind die Arbeitsräume zu verfüllen und lagenweise und höhengerecht zu verdichten, unter Verwendung des Aushubmaterials der Pos. 12.2. Anforderung Verdichtungsgrad: min. mitteldichte Lagerung. Abrechnung nach geometrischen Maßen im eingebauten Zustand.
12.__.0004
Arbeitsräume verfüllen
9,00
m3
FUNDAMENTE
FUNDAMENTE
12.__.0005 Schalung Punktfundamente Schalung der Punktfundamente, unter den (bauseitigen) Stahlstützen (175x175x60 cm). (Abrechnung pro qm einseitige Schalung).
12.__.0005
Schalung Punktfundamente
13,00
m2
12.__.0006 Ortbeton Punktfundamente Ortbeton der Punktfundamente, unter den (bauseitigen) Stahlstützen, Untergrund waagerecht, obere Betonfläche waagerecht, als Stahlbeton, Normalbeton C 20/25 DIN EN 206, DIN 1045-2, natürliche Gesteinskörnung, Expositionsklasse XC2, Feuchtigkeitsklasse WF, Abmessung 175x175x60 cm. Liefern und einbringen.
12.__.0006
Ortbeton Punktfundamente
6,00
m3
PFLASTERARBEITEN
PFLASTERARBEITEN
12.__.0007 Kopfsteinpflaster, inkl. Bettungs-, Schottertrag- und Frostschutzschicht, verlegen Nach Fertigstellung der Stützmauer ist straßenseitig (aber privater Grund) das Kopfsteinpflaster wieder zu ergänzen, unter Verwendung des seitlich gelagerten Kopfsteinpflasters. Aufbau wie folgt: Kopfsteinpflaster, inkl. Bettunggschicht ca. 4 cm, inkl. Schottertragschicht ca. 20 cm, inkl. Frostschutzschicht ca. 30 cm. Lieferung von Bettungsmaterial Splitt-Brechsandgemisch 0-5 mm aus Hartgestein ist in den EP dieser Position miteinzukalkulieren. Lieferung Fugenmaterial ist in den EP dieser Positon miteinzukalkulieren. Pflaster höhengerecht versetzen und Fugen verfüllen (einkehren und einschlämmen), inkl. Anarbeiten an das vorh. Kopfsteinpflaster. Abrechung pro qm Pflasterfläche wie vor beschrieben. (Ausführung über eine Fläche von ca. 12 x 2 m entlang der neu errichteten Stützmauer).
12.__.0007
Kopfsteinpflaster, inkl. Bettungs-, Schottertrag- und Frostschutzschicht, verlegen
40,00
m2
12.__.0008 Zulage, Lieferung Material für Schottertrag- und Frostschutzschicht Zulage zu Position 12.7, für Lieferung Material für Frostschutz- und Schottertragschicht, Schotter-Splitt-Sand-Gemisch aus Hartgestein Körnung 0/32 mm. Abrechnung pro cbm.
12.__.0008
Zulage, Lieferung Material für Schottertrag- und Frostschutzschicht
20,00
m3
13 Abbruch / Erneuerung Stützmauer (Südseite)
13
Abbruch / Erneuerung Stützmauer (Südseite)
Beschreibung der Arbeiten: Auf der Südseite des Gebäudes ist die vorhandende Sichtmauerwerk-Stützmauer inkl. der Pfeiler und des Stahlzauns vollständig abzubrechen. (Die Stützmauer befindet sich links neben der neuen STB-Außentreppe als AN-Leistung). An gleicher Stelle ist eine neue STB-Stützmauer zu erstellen, auf die bauseits ein Glasgeländer montiert wird. Der Titel umfasst neben der Abbruch- und STB-Arbeiten auch die erforderlichen Erdarbeiten (Aushub und Verfüllen). (Die Fläche bzw. die Straße "Am Mariendom" südlich des Gründstücks bzw. südlich der Stützmauer liegt auf privatem Grund des Erzbistums, d.h. hier bestehen keine Anforderungen hinsichtlich der Ausführung der Gala-Arbeiten, das ausgebaute Kopfsteinpflaster ist nach Erstellung der neuen STB-Stützmauer durch den AN wieder einzubauen, s. gesonderte Position).
Beschreibung der Arbeiten:
ABBRUCHARBEITEN
ABBRUCHARBEITEN
13.__.0001 Aufnehmen+Seitlich Lagern, vorh. Kopfsteinpflaster Aufnehmen des vorh. Kopfsteinfpflasters, inkl. seitliches Lagern des Kopfsteinpflasters für späteren Wiedereinbau. Die Arbeiten sind mit entsprechender Sorgfalt auszuführen! Abrechnung pro qm Pflasterfläche.
13.__.0001
Aufnehmen+Seitlich Lagern, vorh. Kopfsteinpflaster
40,00
m2
13.__.0002 Aufnehmen+Seitlich Lagern, vorh. Tragschicht Aufnehmen der vorh. Bettungs-, Trag- und Frostschutzschichten (Sand, Schotter, Kies), inkl. seitliches Lagern für späteren Wiedereinbau, Dicke ca. 40 bis 50 cm. Die Arbeiten sind mit entsprechender Sorgfalt auszuführen! Abrechnung pro cbm.
13.__.0002
Aufnehmen+Seitlich Lagern, vorh. Tragschicht
16,00
m3
13.__.0003 Zulage, vorh. Tragschicht abtransportieren Zulage zur Vorposition, für Abtransport und fachgerechte Entsorgung / Verwertung des nicht mehr benötigten Materials der Bettungs-, Trag- und Frostschutzschichten. Überschüssiges Aushubmaterial laden und zur freien Verwendung abfahren, inkl. Verwertung gem. LAGA Z0, in den EP dieser Position einzukalkulieren. Verwertungs- bzw. Entsorgungskosten > Z 0 werden auf Nachweis gesondert vergütet. Abrechnung pro cbm.
13.__.0003
Zulage, vorh. Tragschicht abtransportieren
16,00
m3
13.__.0004 Abbruch+Entsorgen STB-Bodenplatte Zwischen der vorhandenen Stützmauer und der Südfassade (vor den Räumen Multifunktion 3 und Krippengruppe 3) gibt es eine STB-Bodenplatte (ohne weiteren Belag) als Terrasse, die Grundfläche beträgt ca. 8,05 m x 1,95 m, es wird von einer Materialstärke von ca. 20-25 cm ausgegangen. Abbrechen der Bodenplatte, inkl. Abtransport und fachgerechte Entsorgung / Verwertung des Abbruchmaterials. Abrechnung pro cmb.
13.__.0004
Abbruch+Entsorgen STB-Bodenplatte
4,00
cbm
13.__.0005 Trennschnitte Zulage zur Vorpositon, für Trennschnitte, für das Abtrennen der STB-Bodenplatte vom Bestand.
13.__.0005
Trennschnitte
18,00
lfdm
13.__.0006 Abbruch+Entsorgen, Stahlzaun Abbrechen und Entsorgen des Stahlzauns auf der vorh. Stützmauer, bestehend aus Ober- und Untergurt mit vertikalen Füllstäben, Höhe ca. 1,45 m, inkl. sämtlicher Zaunpfosten, Befestigungsmittel, etc., inkl. vorsichtiges Lösen von Verschraubungen / Befestigungen an der Bestands-Mauerwerksfassade am Endpunkt des Zauns. Die Gesamtlänge teilt sich auf in drei Einzelelemente, 2 x 3,70 m, 1x 0,70 m + 3,90 m als Eckelement. Abbrechen und Entsorgen, inkl. Abtransport und fachgerechte Entsorgung / Verwertung des Abbruchmaterials.
13.__.0006
Abbruch+Entsorgen, Stahlzaun
12,00
lfdm
13.__.0007 Abbruch+Entsorgen, Stützmauer inkl. Pfeiler, Sichtmauerwerk Abbrechen und Entsorgen der Stützmauer, inkl. 2x Pfeiler, als Sichtmauerwerk ausgeführt, Abbruch bis auf OK Fundament. Länge: ca. 10,35 m + ca. 0,90 m, Wandstärke: ca. 43 cm, Höhe: ca. 1,5 m, OK Stützmauer liegt ca. 55 cm über OK Gelände (im Hof) bzw. ca. 92 cm über OK STB-Bodenplatte als Terasse (s. Pos. 13.4 ). Pfeilerquerschnitt: ca. 43 / 43 cm, Höhe Pfeiler: ca. 1,60 m (ab OK Stützmauer), es sind zwei Pfeiler vorhanden. Abbrechen und Entsorgen, inkl. Abtransport und fachgerechte Entsorgung / Verwertung des Abbruchmaterials. Abrechnung pro cmb.
13.__.0007
Abbruch+Entsorgen, Stützmauer inkl. Pfeiler, Sichtmauerwerk
8,00
cbm
13.__.0008 Abbruch+Entsorgen, Stützmauer Stahlbeton Abbrechen und Entsorgen der Stützmauer aus Stahlbeton, (im Anschluss an das Nachbargebäude Kolumbarium). Abbruch bis auf OK Fundament. Länge: ca. 1,90 m, Wandstärke: ca. 18 cm, Gesamthöhe: ca. 1,50 m, s. Vorposition. Abbrechen und Entsorgen, inkl. Abtransport und fachgerechte Entsorgung / Verwertung des Abbruchmaterials. Abrechnung pro cmb.
13.__.0008
Abbruch+Entsorgen, Stützmauer Stahlbeton
0,50
cbm
13.__.0009 Abbruch+Entsorgen, Streifenfundament unterhalb Stützmauer Abbrechen und Entsorgen (STB-)Streifenfundament unterhalb Stützmauer. Abbrechen und Entsorgen, inkl. Abtransport und fachgerechte Entsorgung / Verwertung des Abbruchmaterials. Abrechnung pro cmb.
13.__.0009
Abbruch+Entsorgen, Streifenfundament unterhalb Stützmauer
3,00
cbm
ERDARBEITEN
ERDARBEITEN
13.__.0010 Erdaushub Erdaushub (zur Schaffung von Arbeitsraum für den Abbruch der vorh. Stützmauer und für die  Erstellung der neuen STB-Stützmauer). Aushubtiefe auf Seite "Straße": bis ca. 1,00 m (von OK Gelände nach Abbruch des Kopfsteinpflasters inkl. Frostschutz-/Tragschicht) bis Unterkante neues Streifenfundament. Tiefe auf Seite "Kita": bis ca. 0,50 m (von OK Gelände nach Abbruch der STB-Bodenplatte bis Unterkante neues Streifenfundament). Aushub jeweils beidseitig der vorhandenen, abzubrechenden Stützmauer. Grabenbreite an der Grabensohle: jeweils ca. 50 cm ab Außenkante Stützmauer, Seitenwände jeweils abgeböscht. Der Abstand zwischen dem Gebäude und der abzubrechenden Stützmauer beträgt zwischen ca. 1,70 m und 1,95 m, bei der Kalkulation des EPs dieser Position ist dies entsprechend zu berücksichtigen und einzukalkulieren! Falls erforderlich ist der Aushub - bzw. Teilmengen - des Aushubs als Handaushub oder mit kleinem Gerät auszuführen, in den EP dieser Position enetsprechend einzukalkulieren! Das Aushubmaterial ist seitlich zu lagern, für den späteren Wiedereinbau bzw. für das Verfüllen der Arbeitsräume; das seitliche Lagern ist in den EP dieser Position einzukalkulieren. Abrechnung pro cbm Erdaushub, wie vor beschrieben.
13.__.0010
Erdaushub
28,00
m3
13.__.0011 Zulage, Aushubmaterial abtransportieren Zulage zur Vorposition, für Überschüssiges Aushubmaterial laden und zur freien Verwendung abfahren, inkl. Verwertung gem. LAGA Z0, in den EP dieser Position einzukalkulieren. Verwertungs- bzw. Entsorgungskosten > Z 0 werden auf Nachweis gesondert vergütet.
13.__.0011
Zulage, Aushubmaterial abtransportieren
6,00
m3
13.__.0012 Arbeitsräume verfüllen Nach Erstellung der neuen Stützmauer sind die Arbeitsräume zu verfüllen und lagenweise und höhengerecht zu verdichten, unter Verwendung des Aushubmaterials der Pos. 13.10. Anforderung Verdichtungsgrad: min. mitteldichte Lagerung. Abrechnung nach Masse in eingebautem Zustand.
13.__.0012
Arbeitsräume verfüllen
22,00
m3
13.__.0013 Füllsand für Arbeitsraumverfüllung liefern Füllsand für Verfüllung der Arbeitsräume zur Baustelle liefern und zum Verwendungsort transportieren. (Einbau wird über Vorposition vergütet).
13.__.0013
Füllsand für Arbeitsraumverfüllung liefern
5,00
m3
13.__.0014 Planum herstellen und verdichten Planum herstellen und verdichten, als fertig vorbereitete Fläche für den Einbau der Frostschutzschicht durch das Gewerk Gala-Bau. Ebenflächigkeit 2 cm unter der 4-m-Latte Ev2-Wert 45 MN/m2, Ev2/Ev1 < 2,5 Bodenklasse 3-4 DIN 18300. Abrechnung pro qm.
13.__.0014
Planum herstellen und verdichten
40,00
m2
BETONARBEITEN FUNDAMENTE
BETONARBEITEN FUNDAMENTE
13.__.0015 Schalung Fundamente unter Stützmauer und Torpfosten Schalung der Streifenfundamente unter der Stützmauer und der Punktfundamente unter den Torpfosten, als senkrechte Abstellung, Höhe bis ca. 50 cm. (Abrechnung pro qm einseitige Schalung).
13.__.0015
Schalung Fundamente unter Stützmauer und Torpfosten
18,00
m2
13.__.0016 Ortbeton Fundamente unter Stützmauer und Torpfosten Ortbeton der Fundamente unter Stützmauer und Torpfosten, Untergrund waagerecht, obere Betonfläche waagerecht, als Stahlbeton, Normalbeton C 20/25 DIN EN 206, DIN 1045-2, natürliche Gesteinskörnung, Expositionsklasse XC2, Feuchtigkeitsklasse WF. Liefern und einbringen.
13.__.0016
Ortbeton Fundamente unter Stützmauer und Torpfosten
6,00
m3
BETONARBEITEN STÜTZMAUER
BETONARBEITEN STÜTZMAUER
13.__.0017 Schalung Stützmauer, Sichtbetonanforderung, SB 2 Schalung der neuen Stützmauer, für beide Wandseiten gilt: Schalungshaut geeignet für sichtbar bleibende Betonflächen, Klasse SB 2 gemäß DBV-Merkblatt "Sichtbeton", Textur: T2, Porigkeit: P1 + nicht saugende Schalung, Farbtongleichmäßigkeit: FT2 + nicht saugende Schalung, Ebenheit: E1, Arbeitsfugen und Schalungsstöße: AF 2 Schalungshaut: SHK2. Mit Dreikantleiste 10/10 für gefaste Betonkanten, hohe Anforderungen an die Schalhaut: Schalung neu, nicht saugend, Schalhautstöße stumpf ohne Dichtung, Hüllrohr aus Faserzement, Verschluss der Ankerstellen durch Faserzementstopfen, Ankerstellen bündig. Stöße geordnet bzw. gleichmäßiges Fugenbild in Abstimmung mit Architekt, in den EP dieser Position entsprechend einzukalkulieren. Bauteilhöhe.ca. 1,10 m, Wandstärke: bis 24 cm, Oberseite waagrecht. (Hinweis zur Kalkulation: Für 1 qm werden 2 qm Schalung vergütet)
13.__.0017
Schalung Stützmauer, Sichtbetonanforderung, SB 2
30,00
m2
13.__.0018 Zulage, Sichtbeton SB 3 Zulage zur Vorposition, für die Ausführung mit Sichtbetonanforderung an Klasse SB 3 gemäß DBV-Merkblatt "Sichtbeton". Textur, Porigkeit, Farbtongleichmäßigkeit, Ebenheit, Arbeitsfugen und Schalungsstöße sowie Schalungshaut gemäß DBV-Merkblatt "Sichtbeton" für SB 3. Schalung nicht saugend. Die Abrechnung erfolgt als Zulage zur Vorpositon pro qm Schalung.
13.__.0018
Zulage, Sichtbeton SB 3
30,00
m2
13.__.0019 Ortbeton Stützmauer Ortbeton der Stützmauer, Untergrund waagerecht, obere Betonfläche waagerecht, als Stahlbeton, Normalbeton C 20/25 DIN EN 206, DIN 1045-2, natürliche Gesteinskörnung, Expositionsklasse XC2, Feuchtigkeitsklasse WA (Sockel), Dicke bis 24 cm. Liefern und einbringen.
13.__.0019
Ortbeton Stützmauer
3,50
m3
13.__.0020 Druckfeste Dämmung Druckfeste Dämmung (XPS), zwischen neu zu erstellenden Bauteilen und Bestands-Bauteilen im Erdreich einlegen, d= 30 mm, Ausführung in Kleinflächen.
13.__.0020
Druckfeste Dämmung
1,00
m2
ALTERNATIVAUSFÜHRUNG
ALTERNATIVAUSFÜHRUNG
13.__.0021 Alternativausführung: Stützmauer in Fertigteilbauweise, SB 2 Alternativausführung zu Pos. 13.17 und folgende: Um ein einheitliches Erscheinungsbild mit der Treppenanlage aus Beton-Vollfertigteilen (s. Pos. 11.9) zu erreichen, soll auch die Stützmauer mit Vollfertigteilen errichtet werden. Mögliche Aufteilung: 5 Stück Fertigteile b/h= 2,46  / 1,10 m, Wandstärke 24 cm. 1 Stück Fertigteil b/h= 0,90 / 1,10 m, Wandstärke 24 cm. Inkl. fachgerechte Fugen-/Stoßausbildung, inkl. unterer Anschluss/Befestigung auf  Streifenfundament, inkl. Fertigteilplanung durch den AN (wie unter Pos. 11.7 beschrieben), inkl. Erstellung der Bewehrungspläne für die Fertigteile durch den AN bzw. das Fertigteilwerk (als AN-Leistung). Mit Sichtbetonanforderung: Für alle sichtbaren Oberflächen besteht Sichtbetonanforderung (in Anlehnung, da Fertigteil) an Klasse SB 2 gemäß DBV-Merkblatt "Sichtbeton" (s. dazu auch Beschreibung unter Pos. 11.9). (Die reinen Materialkosten für den Betonstahl werden  über den Titel "Betonstahl" gesondert vergütet). Abrechnung als einmalige Pauschale (= 1 Stück), für sämtliche vor beschriebenen Bauteile / Leistungen.
13.__.0021
Alternativausführung: Stützmauer in Fertigteilbauweise, SB 2
E
1,00
Stck
13.__.0022 Zulage, Sichtbeton SB 3 Zulage zur Vorposition, für die Ausführung mit Sichtbetonanforderung (in Anlehnung, da Fertigteil) an Klasse SB 3 gemäß DBV-Merkblatt "Sichtbeton". Textur, Porigkeit, Farbtongleichmäßigkeit, Ebenheit, Arbeitsfugen und Schalungsstöße sowie Schalungshaut gemäß DBV-Merkblatt "Sichtbeton" für SB 3. Schalung nicht saugend. Die Abrechnung erfolgt als einmalige, pauschale Zulage zur Vorpositon.
13.__.0022
Zulage, Sichtbeton SB 3
E
1,00
Psch
PFLASTERARBEITEN
PFLASTERARBEITEN
13.__.0023 Kopfsteinpflaster, inkl. Bettungs-, Schottertrag- und Frostschutzschicht, verlegen Nach Fertigstellung der Stützmauer ist straßenseitig (privater Grund des Erzbistums "Am Mariendom) das Kopfsteinpflaster wieder zu ergänzen, unter Verwendung des seitlich gelagerten Kopfsteinpflasters. Aufbau wie folgt: Kopfsteinpflaster, inkl. Bettunggschicht ca. 4 cm, inkl. Schottertragschicht ca. 20 cm, inkl. Frostschutzschicht ca. 30 cm. Lieferung von Bettungsmaterial Splitt-Brechsandgemisch 0-5 mm aus Hartgestein ist in den EP dieser Position miteinzukalkulieren. Lieferung Fugenmaterial ist in den EP dieser Positon miteinzukalkulieren. Pflaster höhengerecht versetzen und Fugen verfüllen (einkehren und einschlämmen), inkl. Anarbeiten an das vorh. Kopfsteinpflaster. Abrechung pro qm Pflasterfläche wie vor beschrieben. (Ausführung über eine Fläche von ca. 12 x 2 m entlang der neu errichteten Stützmauer).
13.__.0023
Kopfsteinpflaster, inkl. Bettungs-, Schottertrag- und Frostschutzschicht, verlegen
25,00
m2
13.__.0024 Zulage, Lieferung Material für Schottertrag- und Frostschutzschicht Zulage zu Position 13.23, für Lieferung Material für Frostschutz- und Schottertragschicht, Schotter-Splitt-Sand-Gemisch aus Hartgestein Körnung 0/32 mm. Abrechnung pro cbm.
13.__.0024
Zulage, Lieferung Material für Schottertrag- und Frostschutzschicht
12,50
m3
ZULAGEN
ZULAGEN
13.__.0025 Zulage, Entsorgungskosten Laga Z1.1 Zulage zu sämtlichen Positionen "Aushubmaterial abtransportieren" für den Abtransport und die ordnungsgemäße Entsorgung des Aushubmaterials auf einer Deponie. Für LAGA Einbau-/Zuordnungsklassen Z1.1. Mengenermittlung nach Aufmaß an der Entnahmestelle. Abrechnung als Zulage pro cbm, für den erhöhten Aufwand bzw. Abtransport zur Deponie. Die reinen Deponiegebühren werden vom AG getragen und sind nicht in den EP dieser Position einzukakulieren.
13.__.0025
Zulage, Entsorgungskosten Laga Z1.1
E
10,00
cbm
13.__.0026 Zulage, Entsorgungskosten Laga Z1.2 Beschreibung wie Position 13.25, jedoch Für LAGA Einbau-/Zuordnungsklassen Z1.2.
13.__.0026
Zulage, Entsorgungskosten Laga Z1.2
E
10,00
cbm
13.__.0027 Zulage, Entsorgungskosten Laga Z1 Beschreibung wie Position 13.25, jedoch Für LAGA Einbau-/Zuordnungsklassen Z2.
13.__.0027
Zulage, Entsorgungskosten Laga Z1
E
10,00
cbm
14 Betonstahl
14
Betonstahl
14.__.0001 Betonstahlmatten Bewehrung aus Betonstahlmatten. Lieferung und Einbau gem. Bewehrungsplänen. Abrechnung nach tatsächlich eingebauten Massen.
14.__.0001
Betonstahlmatten
2,50
t
14.__.0002 Betonstabstahl Bewehrung aus Betonstabstahl, Lieferung und Einbau gem. Bewehrungsplänen. Abrechnung nach tatsächlich eingebauten Massen.
14.__.0002
Betonstabstahl
2,50
t
15 Betonsanierung
15
Betonsanierung
Beschreibung der Leistung: An einigen STB-Betonbauteilen im Bestand (Unterzüge, Decken) liegt die Bewehrung frei. In Abstimmung mit dem Statiker ist eine Betonsanierung durchzuführen. Die Arbeiten sind im Stunden- und Materialnachweis durchzuführen.
Beschreibung der Leistung:
15.__.0001 Teilnahme an Ortstermin mit Statiker, AG und Architekt Teilnahme an Ortstermin mit Statiker, AG und Architekt, zur Abstimmung von Art und Umfang der Maßnahmen.
15.__.0001
Teilnahme an Ortstermin mit Statiker, AG und Architekt
3,00
Stck
15.__.0002 Regiestunden Facharbeiter Betonsanierung
15.__.0002
Regiestunden Facharbeiter Betonsanierung
40,00
h
15.__.0003 Regiestunden Meister/Polier Betonsanierung
15.__.0003
Regiestunden Meister/Polier Betonsanierung
40,00
h
16 Leibungsdämmung, Kalzium-Silikat-Platten
16
Leibungsdämmung, Kalzium-Silikat-Platten
Beschreibung der Arbeiten: Im EG bis 3.OG werden neue Fensterelemente eingebaut. Die Leibungen dieser Fensteröffnungen sind jeweils dreiseitig umlaufend mit Kalzium-Silikat-Platten zu dämmen. Die Bestands-Putzbeläge auf den Leibungsflächen (es wird von Kalk- oder Kalk-Zement-Putz ausgegangen) inkl. der Anstriche wurden erhalten. Tapeten wurden bauseits entfernt.
Beschreibung der Arbeiten:
VORLEISTUNGEN
VORLEISTUNGEN
16.__.0001 Schutz der Fensterelemente Sorgfältiges Abdecken und Abkleben der Fenster (neu eingebaut!) mit geeigneten Materialien zum besonderen Schutz der Bauteile, einschließlich vollständiges, restloses Entfernen und Entsorgung des Abdeck-/Abklebematerials nach Fertigstellung der Arbeiten. Auf den zu schützenden Bauteilen dürfen keine Kleberückstände etc. verbleiben. Ausführung als besondere Leistung nach DIN 18350, Punkt 4.2.10. Abrechnung pro qm.
16.__.0001
Schutz der Fensterelemente
150,00
m2
16.__.0002 Untergründe reinigen und prüfen, t= bis 30 cm Untergründe abkehren, reinigen und und von losen Bestandteilen befreien. Untergründe auf Beschaffenheit (sind Gipsanteile vorhanden?), Eignung und und Tragfähigkeit prüfen. Ausführung für Leibungstiefen bis ca. 30 cm.
16.__.0002
Untergründe reinigen und prüfen, t= bis 30 cm
540,00
lfdm
16.__.0003 Untergründe reinigen und prüfen, t= bis 40 cm Beschreibung wie Vorposition, jedoch Ausführung für Leibungstiefen bis ca. 40 cm.
16.__.0003
Untergründe reinigen und prüfen, t= bis 40 cm
180,00
lfdm
16.__.0004 Vorhandenen Putz abschlagen, im Leibungsbereich, t= bis 30 cm Vorhandenen Putz im Leibungsbereich, inkl. Tapeten und/oder Altanstriche, Putzstärke ca. 15 bis 25 mm, im Mittel 20 mm (= Kalkulationsgrundlage), dreiseitig umlaufend (2x senkrechte Leibungsfläche, 1x Sturzuntersicht) abschlagen bis auf Oberkante Mauerwerk, als fertig vorbereitete Fläche für das Aufbringen der nachfolgend beschriebenen Leibungs-Dämmplatten. Inkl. Abtransport und fachgerechte Versorgung/Entwertung des Abbruchmaterials. Ausführung für Leibungstiefen bis ca. 30 cm. Ausführung nur nach Rücksprache mit der Bauleitung, in Bereichen mit schadhaftem oder nicht mehr tragfähigem Altputz. Ausführung mit besonderer Sorgfalt, im Anschluss an NEU eingebaute Fensterelemente!
16.__.0004
Vorhandenen Putz abschlagen, im Leibungsbereich, t= bis 30 cm
50,00
lfdm
16.__.0005 Vorhandenen Putz abschlagen, im Leibungsbereich, t= bis 40 cm Beschreibung wie Vorposition, jedoch Ausführung für Leibungstiefen bis ca. 40 cm.
16.__.0005
Vorhandenen Putz abschlagen, im Leibungsbereich, t= bis 40 cm
50,00
lfdm
16.__.0006 Vorhandenen Putz abschlagen, als ca. 10 cm breiter Streifen, auf Wandflächen Beschreibung wie Position 16.4, jedoch Ausführung auf den Wandflächen im unmittelbaren Anschluss an die Leibungen, als ca. 10 cm breiter Streifen, dreiseitig um die Fensteröffnung umlaufender Streifen, zur Einbettung des Eckwinkels mit  Gewebestreifen, inkl. Trennschnitte im Bestandsputz. Abrechnung pro lfdm Putzabschlag (als ca. 10 cm breiter Streifen), inkl. Trennschnitte.
16.__.0006
Vorhandenen Putz abschlagen, als ca. 10 cm breiter Streifen, auf Wandflächen
50,00
lfdm
16.__.0007 Tapeten entfernen, im Leibungsbereich, t= bis 30 cm Vorhandene Tapeten im Leibungsbereich, vollständig entfernen. Inkl. Abtransport und fachgerechte Versorgung/Entwertung des Abbruchmaterials. Ausführung für Leibungstiefen bis ca. 30 cm.
16.__.0007
Tapeten entfernen, im Leibungsbereich, t= bis 30 cm
50,00
lfdm
16.__.0008 Tapeten entfernen, im Leibungsbereich, t= bis 40 cm Beschreibung wie Vorposition, jedoch Ausführung für Leibungstiefen bis ca. 40 cm.
16.__.0008
Tapeten entfernen, im Leibungsbereich, t= bis 40 cm
50,00
lfdm
16.__.0009 Fehlstellen im Bestandsputz ergänzen, ca. 10/20 cm Fehlstellen im Bestandsputz ergänzen: Im Zuge der Demontage der vorhandenen Fensterelemente sind im Bereich der ehemaligen Befestigung der Fenster durch den Abbruch der Laschen / Anker Fehlstellen im Putz erstanden. Abmessung pro Fehlstelle ca. 10 cm hoch und ca. 20 cm lang. Bestands-Putz: Kalk-Zement, d= 15 bis 25 mm, für die Kalkulation ist von einer mittleren Putzstärke von 20 mm auszugehen. Untergrund: KS-Mauerwerk. Diese Fehlstellen sind durch den AN zu ergänzen, um einen vollflächigen, ebenen Untergrund für das Verkleben der Kalzium-Silikat-Platten zu schaffen, inkl. Untergrundvorbehandlung, inkl. Gewebeeinlage im Anschluss an den Bestandsputz. Die Abrechnung erfolgt pro Stück ergänzten Putz-Fehlstelle, für sämtliche vor beschriebenen Leistungen.
16.__.0009
Fehlstellen im Bestandsputz ergänzen, ca. 10/20 cm
340,00
Stck
GRUNDIERUNG
GRUNDIERUNG
16.__.0010 Spezialgrundierung, t= bis 30 cm Spezialgrundierung auf Dispersionsbasis, unverdünnt gemäß Herstellervorschrift auftragen. (Ausführung nur nach Rücksprache mit der Bauleitung, bei gipshaltigen Putzen im Leibungsbereich). Ausführung für Leibungstiefen bis ca. 30 cm.
16.__.0010
Spezialgrundierung, t= bis 30 cm
E
540,00
lfdm
16.__.0011 Spezialgrundierung, t= bis 40 cm Beschreibung wie Vorposition, jedoch Ausführung für Leibungstiefen bis ca. 40 cm.
16.__.0011
Spezialgrundierung, t= bis 40 cm
E
180,00
lfdm
HAFTSPACHTELUNG
HAFTSPACHTELUNG
16.__.0012 Haftspachtelung, t= bis 30 cm Haftspachtelung mit Klebe- und Armierungsmörtel auf Leibungsflächen aufbringen, Ausführung gemäß Herstellervorschrift, Dicke der Haftspachtelung ca. 3 - 5 mm bzw. gemäß Systemaufbau, Oberfläche aufrauen. Vorhandener Untergrund: Kalk- oder Kalk-Zementputz mit Anstrich. Ausführung für Leibungstiefen bis ca. 30 cm.
16.__.0012
Haftspachtelung, t= bis 30 cm
540,00
lfdm
16.__.0013 Haftspachtelung, t= bis 40 cm Beschreibung wie Vorposition, jedoch Ausführung für Leibungstiefen bis ca. 40 cm.
16.__.0013
Haftspachtelung, t= bis 40 cm
180,00
lfdm
KALZIUM-SILIKAT-PLATTEN ANBRINGEN, d= 20 mm
KALZIUM-SILIKAT-PLATTEN ANBRINGEN, d= 20 mm
16.__.0014 Kalzium-Silikat-Platten anbringen, d= 20 mm, t= bis 30 cm Kalzium-Silikat-Platten anbringen, Vorgehen wie folgt: Kalzium-Silikat- Leibungsplatten auf der ungeschliffenen Seite (Klebeseite) mit verdünnter Grundierung vorgrundieren. Verbrauch/Auftrag gemäß Herstellervorschrift bzw. Vorgaben des Systemaufbaus Anschließend systemkonformen Klebemörtel nach DIN EN 998-1 (GP, CS II, Wc1 (DIN 18550: P II) bzw. gemäß Herstellervorschrift bzw. Systemaufbau) vollflächig auf die Leibungsflächen auftragen und mit grober Zahnspachtel aufkämmen. Anschließend K alzium-Silikat-Platten zuschneiden und in das nasse Klebermaterial einbetten, die Verklebung muss vollflächig und hohlraumfrei erfolgen. Die Plattenstöße sind ebenfalls dünn zu verkleben und flächenbündig abziehen. Falls im Systemaufbau vorgesehen, mit zusätzlicher Gewebeeinlage oder Fugenband zur Rissvermeidung, ggf. in den EP dieser Position einzukalkulieren. Plattenstärke: 19 mm oder 20 mm (herstellerabhängig). Ausführung für Leibungstiefen bis ca. 30 cm. Abrechnung pro lfdm, für sämtliche vor beschriebenen Arbeitsschritte.
16.__.0014
Kalzium-Silikat-Platten anbringen, d= 20 mm, t= bis 30 cm
540,00
lfdm
16.__.0015 Kalzium-Silikat-Platten anbringen, d= 20 mm, t= bis 40 cm Beschreibung wie Vorposition, jedoch Ausführung für Leibungstiefen bis ca. 40 cm.
16.__.0015
Kalzium-Silikat-Platten anbringen, d= 20 mm, t= bis 40 cm
180,00
lfdm
KALZIUM-SILIKAT-PLATTEN, d= 15 mm
KALZIUM-SILIKAT-PLATTEN, d= 15 mm
16.__.0016 Kalzium-Silikat-Platten anbringen, d= 15 mm, t= bis 30 cm Beschreibung wie Position 16.14, jedoch Plattenstärke: 15 mm.
16.__.0016
Kalzium-Silikat-Platten anbringen, d= 15 mm, t= bis 30 cm
E
540,00
lfdm
16.__.0017 Kalzium-Silikat-Platten anbringen, d= 15 mm, t= bis 40 cm Beschreibung wie Position 16.15, jedoch Plattenstärke: 15 mm.
16.__.0017
Kalzium-Silikat-Platten anbringen, d= 15 mm, t= bis 40 cm
E
180,00
lfdm
KALZIUM-SILIKAT-PLATTEN, d= 25 mm
KALZIUM-SILIKAT-PLATTEN, d= 25 mm
16.__.0018 Kalzium-Silikat-Platten anbringen, d= 25 mm, t= bis 30 cm Beschreibung wie Position 16.14, jedoch Plattenstärke: 25 mm.
16.__.0018
Kalzium-Silikat-Platten anbringen, d= 25 mm, t= bis 30 cm
E
540,00
lfdm
16.__.0019 Kalzium-Silikat-Platten anbringen, d= 25 mm, t= bis 40 cm Beschreibung wie Position 16.15, jedoch Plattenstärke: 25 mm.
16.__.0019
Kalzium-Silikat-Platten anbringen, d= 25 mm, t= bis 40 cm
E
180,00
lfdm
ZULAGE, ZUSÄTZLICHE VERDÜBELUNG
ZULAGE, ZUSÄTZLICHE VERDÜBELUNG
16.__.0020 Zulage, zusätzliche Verdübelung an Sturzuntersichten, t= bis 30 cm Zulage zu Pos. 16.14 und folgende, für die zusätzliche konstruktive Befestigung der Kalzium-Silikat-Platten an den Sturzuntersichten mit  Dübeln, Dübelteller bündig mit der Oberkante der Platte gesetzt. Dübelanzahl, -abstände und -längen gemäß Herstellervorschrift, in den EP dieser Position entsprechend einzukalkulieren. Vorhandene Untergründe: Mauerwerks-Flachstürze. Ausführung für Leibungstiefen bis ca. 30 cm.
16.__.0020
Zulage, zusätzliche Verdübelung an Sturzuntersichten, t= bis 30 cm
110,00
lfdm
16.__.0021 Zulage, zusätzliche Verdübelung an Sturzuntersichten, t= bis 40 cm Beschreibung wie Vorposition, jedoch Ausführung für Leibungstiefen bis ca. 40 cm.
16.__.0021
Zulage, zusätzliche Verdübelung an Sturzuntersichten, t= bis 40 cm
40,00
lfdm
PUTZAUFTRAG
PUTZAUFTRAG
16.__.0022 Filzputz auftragen inkl. Grundierung, t= bis 30 cm Verklebte Kalzium-Silikat- Leibungsplatten auf der geschliffenen Seite mit Grundierung vorbehandeln, Verbrauch/Auftrag gemäß Herstellervorschrift bzw. Vorgaben des Systemaufbaus Anschließend Oberputzlage in Filzputzstruktur aus systemkonformem, hydraulisch abbindenden Kalkputz DIN EN 998-1: GP, CS II, W 1 (DIN 18550: P II) mit geringem Zementanteil auf vorbereiteten Untergrund herstellen. Putzdicke: ca. 2 - 3 mm Oberfläche: abgefilzt Körnung: 0 - 1 mm. Ausführung für Leibungstiefen bis ca. 30 cm.
16.__.0022
Filzputz auftragen inkl. Grundierung, t= bis 30 cm
540,00
lfdm
16.__.0023 Filzputz auftragen inkl. Grundierung, t= bis 40 cm Beschreibung wie Vorposition, jedoch Ausführung für Leibungstiefen bis ca. 40 cm.
16.__.0023
Filzputz auftragen inkl. Grundierung, t= bis 40 cm
180,00
lfdm
16.__.0024 Zulage, Kalkglätte, t= bis 30 cm Kalkglätte als zusätzliches Finish auf Kalkfilzputz der vorangegangenen Positionen, Mörtelgruppe DIN EN 998-1: GP, CS I, W0, für glatte Wandflächen innen auf vorbereiteten Untergrund herstellen. Kalkglätte in zwei Arbeitsgängen in max. Dicke von 1-2 mm aufziehen und abglätten. Oberflächenqualität in Anlehnung an die Qualitätsstufen Q 2. Ausführung für Leibungstiefen bis ca. 30 cm. Abrechnung als Zulage pro lfdm.
16.__.0024
Zulage, Kalkglätte, t= bis 30 cm
540,00
lfdm
16.__.0025 Zulage, Kalkglätte, t= bis 40 cm Beschreibung wie Vorposition, jedoch Ausführung für Leibungstiefen bis ca. 40 cm.
16.__.0025
Zulage, Kalkglätte, t= bis 40 cm
180,00
lfdm
LEIBUNGS- UND STURZKANTEN
LEIBUNGS- UND STURZKANTEN
16.__.0026 Herstellen von Leibungs- und Sturzkanten (als 90°-Außenecken) Herstellen der senkrechten Leibungs- und waagrechten Sturzkanten (als 90°-Außenecken), jeweils im Anschluss an die vorhandenen Putzflächen auf der Wand. Ausführung durch Einbettung bzw. Einspachteln eines PVC-Eckwinkels mit Gewebestreifen auf beiden Seiten (d.h. auf der Leibungsfläche und auf der Wandfläche mit Bestandsputz) in systemkonformem Klebemörtel, inkl. Untergrundvorbehandlung, inkl. Einspachteln / Anspachteln des Winkels und des Gewebestreifens auf der Seite der Wandfläche mit Bestandsputz und -anstrich), inkl. Angleichen der Oberflächenstruktur an die Bestands-Wandfläche. Abrechnung pro lfdm hergestellte Leibungs- oder  Sturzkante.
16.__.0026
Herstellen von Leibungs- und Sturzkanten (als 90°-Außenecken)
670,00
lfdm
16.__.0027 Herstellen von Leibungs- und Sturzkanten (als 90°-Außenecken) Beschreibung wie Vorposition, jedoch ist zusätzlich auf der Wandfläche der ca. 10 cm breite Putzstreifen im unmittelbaren Anschluss an die Leibungs- bzw. Sturzkante zu ergänzen (s. Position 16.6 ) bzw. an den Bestands-Putz anzuarbeiten, inkl. Angleichen / Anpasssen der Putzoberfläche an den Bestand. Abrechnung pro lfdm hergestellte Leibungs- oder  Sturzkante, unter Berücksichtigung der Putzergänzung.
16.__.0027
Herstellen von Leibungs- und Sturzkanten (als 90°-Außenecken)
50,00
lfdm
ANSCHLUSS AN FENSTERELEMENTE HERSTELLEN
ANSCHLUSS AN FENSTERELEMENTE HERSTELLEN
16.__.0028 Anschluss an Fensterelemente herstellen Zwischen den Kalzium-Silikat-Platten im Leibungsbereich und den Fensterelementen ist eine 5 mm breite Fuge herzustellen und mit einem selbstklebendem Fugendichtband aus anorganischem, elastischen Material zu verschhließen, Fugendichtband ist in den EP dieser Position einzukalkulieren. Abrechnung pro lfdm
16.__.0028
Anschluss an Fensterelemente herstellen
720,00
lfdm
17 Innenputzarbeiten
17
Innenputzarbeiten
Hinweis zu Arbeitshöhen / Gerüststellung im Innenraum: Für den Titel "Innenputzarbeiten" gilt folgendes: Die lichte Raumhöhe von OK FB bis UK Decke beträgt im DG: ca. 2,48m 3.OG: ca. 3,10 m 2.OG: ca. 3,15 m 1.OG: ca. 3,11 m EG: ca. 3,00 m. Der Estrich wurde nur in Teilbereichen entfernt, in diesen Bereichen erhöht sich die Arbeitshöhe um maximal ca. 15 cm und liegt somit bei max. 3,30 m. Das Auf-, Um- und Abbauen sowie Vorhalten von Gerüsten für die eigene Leistung wird als Nebenleistung nicht gesondert vergütet! Einzige Ausnahme: Die Gerüststellung für die Innenputzarbeiten im Treppenhaus 2 (unter Untertitel 03 ausgeschrieben) wird als besondere Leistung des AN über eine separate Position gesondert vergütet!
Hinweis zu Arbeitshöhen / Gerüststellung im Innenraum:
17.01 Großflächige neue Putzflächen (nur im EG)
17.01
Großflächige neue Putzflächen (nur im EG)
17.02 Putzarbeiten im Bestand (Kleinflächen, Ergänzungen, etc.)
17.02
Putzarbeiten im Bestand (Kleinflächen, Ergänzungen, etc.)
17.03 Putzarbeiten Treppenhaus 2
17.03
Putzarbeiten Treppenhaus 2
17.04 Stundenlohnarbeiten
17.04
Stundenlohnarbeiten
18 Regiestunden
18
Regiestunden
18.__.0001 Zusätzliche sonstige Arbeiten Meister/Polier Besondere und zusätzliche Leistungen nur gegen Nachweis und in Abstimmung mit der Bauleitung. Ausführung durch Meister/Polier Abrechnung mittels Stundennachweisen, welche eine zweifelsfreie Zuordnung zu den ausführenden Personen sowie zu Datum und Inhalt der Arbeiten enthalten müssen und zwingend innerhalb 5 Werktagen nach Ausführung der Bauleitung des AG vorgelegt werden müssen und auf denen die Ausführung der Arbeiten durch die Bauleitung des AG bestätigt wurde. Wichtiger Hinweis: Besuche der Baustelle für Abstimmungen mit dem AG oder der Bauleitung des AG - auch außerhalb der Baubesprechungen - sind in üblichem Rahmen zu erbringen und nicht über diese Position abzurechnen, sondern in die Gemeinkosten mit einzurechnen.
18.__.0001
Zusätzliche sonstige Arbeiten Meister/Polier
25,00
h
18.__.0002 Zusätzliche sonstige Arbeiten Facharbeiter Wie Position 18.1, jedoch: Ausführung durch Facharbeiter, auch Vorarbeiter Nachweis auf Stundenzettel
18.__.0002
Zusätzliche sonstige Arbeiten Facharbeiter
100,00
h
18.__.0003 Zusätzliche sonstige Arbeiten Helfer Wie Position 18.1, jedoch: Ausführung durch Bauhelfer oder Lehrling Nachweis auf Stundenzettel
18.__.0003
Zusätzliche sonstige Arbeiten Helfer
25,00
h