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Kalkulationsangebot einreichen
bis
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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
F0.0 L E I S T U N G S V E R Z E I C H N I S mit ZTV
F 0.0 L E I S T U N G S V E R Z E I C H N I S mit ZTV
Gewerk:Rohbau- und Tiefbauarbeiten
F 0.1 Folgende Vergabeunterlagen werden
Vertragsbestandteil !
a) die Leistungsbeschreibung
b) die Besonderen Vertragsbedingungen BVB
c) die Zusätzlichen Vertragsbedingungen ZVB
d) die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen
(ZTV)
e) die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen
(ATV) VOB/C
f) die Allgem. Vertragsbed. für die Ausführung von
Bauleist. VOB/B
F 0.2 Richtlinien und Vorschriften
Den Arbeiten liegen alle einschlägigen Vorschriften
und Richtlinien
zugrunde, insbesondere die
1. Unfallverhüt.-Vorschrift Bauarb. (GUV 6.1) mit
Durchf.- Anweisungen
2. Sicherheitsbestimmungen der
Bauberufsgenossenschaft,
3. Technische Richtlinien des Handwerks,
4. Anerkannte Regeln der Technik,
5. Gesetzliche und behördliche Vorschriften sowie
Umweltrichtlinien.
6. Die einschläg. Vorschriften, Empfehlungen,
Merkblätter,
Gütebestimmungen von
Fachverbänden und Überwachungsvereinen (z.B. TÜV, VDE
usw.)
F 0.3 DIN-Normen und fachtechnische Vorschriften
Alle mit den Arbeiten im Zusammenhang stehenden
DIN-Normen, insbesondere:
DIN 18 299 - Allgemeine Regeln für
Bauarbeiten jeder Art
DIN 18 300 - Erdarbeiten
DIN 18 306 - Entwässerungskanalarbeiten
DIN 18 330 - Mauerarbeiten
DIN 18 331 - Betonarbeiten
DIN 18 384 - Erdungsanlagen
Stundenlohnarbeiten
F 0.4 Gewerke
Aus Gründen der Gewährleistung und der Sicherheit
können
unterschiedliche Gewerke in einer Ausschreibung
zusammengefasst sein.
Kann oder darf der Auftragnehmer ein Gewerk nicht
ausführen, so hat
er die in dem Gewerk enthaltenen Bauleistungen durch
eine Fachfirma
(Nachunternehmer) ausführen zu lassen.
F 0.5 Information
Mit der Abgabe des Angebotes erklärt der Bieter, dass
er sich vom Umfang
der Arbeiten sowie dem Zustand der Zu- und
Abfahrtswege in Kenntnis
gesetzt hat. Nachträgliche Vorbehalte und Mehrkosten
werden nicht
anerkannt.
F 0.6 Umstellen von Leistungen
Bei Ausführungsänderungen während der Bauzeit, bedingt
durch äußere
Einflüsse (z.B. Vorschriften, Kosten, geänderte
Bauteile u.ä.), bleibt
es der Bauleitung vorbehalten, einzelne Positionen
nicht ausführen zu
lassen bzw. entfallene Positionen durch alternative
oder
Nachtragspositionen zu ersetzen.
F 0.7 Sauberhalten der Baustelle
Die Baustelle, Baustraße, Lagerplätze und Grundstücke
sind laufend
sauberzuhalten, andernfalls geschieht dies auf
Anordnung der
Bauleitung und auf Kosten der Auftragnehmer. Die
Aufforderung hierzu
erfolgt mündlich.
F 0.8 Material und Fabrikate
Die in den Leistungsbeschreibungen angegebenen
Werkstoffe gelten als
Qualitätsbeispiel und schaffen für alle Bieter eine
einheitliche
Kalkulationsgrundlage.
Systemaufbau: Alle Werkstoffe eines kompletten
Systemaufbaues (z.B.
Anstriche, Dachaufbau usw) müssen von demselben
Hersteller sein, um
die Verträglichkeit der Stoffe untereinander zu
gewährleisten.
Grundsätzlich dürfen nur umweltfreundliche
schadstoffarme Fabrikate
verwendet werden, lösungsmittelhaltige Materialien
sind zu vermeiden!
Für jedes angebotene Produkt muss ein
Sicherheitsdatenblatt gemäß
EG-Richtlinie 91/155/EWG auf Verlangen vorgelegt
werden.
Tropenhölzer dürfen nur verwendet werden, wenn sie aus
kontrolliertem
Anbau mit Zertifikat stammen.
Es dürfen nur Baustoffe solider Herkunft verwendet
werden, die durch
eine staatlich anerkannte Güteschutzgemeinschaft
überwacht werden, das
entsprechende Gütezeichen tragen oder einer laufenden
Überwachung
durch eine anerkannte Prüfstelle unterliegen.
F 0.9 Technische Spezifikation VOB/A §13 Abs.2
Eine Leistung, die von den vorgesehenen technischen
Spezifikationen
abweicht, darf angeboten werden, wenn sie mit dem
geforderten
Schutzniveau in Bezug auf Sicherheit, Gesundheit und
Gebrauchstauglichkeit gleichwertig ist.
Die Abweichung muss im Angebot eindeutig bezeichnet
sein.
Die Gleichwertigkeit ist mit dem Angebot nachzuweisen!
Prüfzeugnisse
sind vorzulegen.
F 0.10 Nebenangebote
Etwaige Änderungsvorschläge oder Nebenangebote müssen
auf besonderer
Anlage gemacht und als solche deutlich gekennzeichnet
werden.
F 0.11 Abnahme
Die Abnahme und Übergabe der Leistungen erfolgt
gemeinsam mit der
Bauleitung. Der Übergabe geht eine einwandfreie
Reinigung aller
Bauteile durch den AN voraus.
Die Arbeiten werden vom Hochbauamt während der
Durchführung durch
gemeinsame Baudurchgänge überprüft.
Der Auftragnehmer kann sich bei der Endabnahme jedoch
nicht darauf
berufen, dass die Ausführung vorher geprüft und nicht
beanstandet
worden sei.
Teilabnahmen können bei in sich abgeschlossenen
Bauteilen vorgenommen
werden.
F 0.12 Besondere Hinweise
Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage
Diese Vorbemerkungen gelten für Abbrucharbeiten im
Zusammenhang mit
Teilabbrüchen oder mit Bauarbeiten zur
Wiederinstandsetzung der
Gebäude oder baulichen Anlagen.
Die für das jeweilige Gewerk bestehenden DIN-
Bestimmungen und
Richtlinien sind sinngemäß anzuwenden.
Sofern in den Leistungspositionen die Vorgänge
"Abbrechen, Demontage,
Entfernen, Transport, Aufladen und Abfuhr" nicht
gesondert beschrieben
sind, gelten diese Vorgänge unter Zugrundelegung der
allgemeinen
anerkannten Regeln der Technik, der gesetzlichen und
behördlichen
Bestimmungen und Ausführungsbestimmungen nach den DIN-
Normen der
ATV-VOB Teil C als beschrieben.
Vorleistungen und Baufreiheit
Der Auftragnehmer hat sich vor Arbeitsausführung über
die genaue Lage
von Hindernissen, wie Leitungen, Kabel, Kanäle,
Vermarkungen u. dgl.
zu informieren und ggf. eine Ausgrabungserlaubnis der
Rechtsträger
einzuholen.
Der Auftraggeber sorgt für die Freischaltung der
abzubrechenden Bauteil
bezüglich vorhandener Leitungen für Strom, Wasser, Gas
und anderer
Medien.
Der Auftragnehmer hat vor Baubeginn die Einhaltung
dieser Maßnahmen zu
kontrollieren und Mängel oder Behinderungen
unverzüglich anzuzeigen.
Ist der Auftragnehmer zur Geltendmachung von Bedenken
verpflichtet, muss
er auch auf die nachteiligen Folgen aufmerksam machen.
Baustelleneinrichtung
Sofern keine gesonderten Positionen ausgeschrieben
sind, sind die Kosten
für die nicht vom Auftraggeber bereitgestellte
Baustelleneinrichtung
in die Preise einzurechnen. Dies gilt auch für das
Herstellen, Unterhalten,
Vorhalten und Beseitigen von Baustraßen,
Baubeleuchtung und
Lagerplätzen sowie für Maßnahmen des Umwelt- und
Gewässerschutzes.
Die Beleuchtung der Arbeitsplätze ist Bestandteil der
Baustelleneinrichtung.
Das Lagern von Druckgasflaschen in Kellerräumen,
Treppenhäusern,
Durchgängen und Durchfahrten ist untersagt. Ein
Feuerlöscher, tragbar,
der Klasse C nach DIN EN 2 - oder vergleichbar
einsetzbar - muss bei
Arbeiten mit brennbaren Gasen vorhanden sein.
Kostenabgrenzung
Auf- und Abbau, An- und Abtransport sowie das
Vorhalten von Schutz- und
Arbeitsgerüsten gehören abweichend von DIN 18 299 ff.
zum
Leistungsumfang. Die Kosten sind - sofern keine
spezielle Regelung
vorgesehen ist in die Einheitspreise einzurechnen.
Folgende Leistungen gelten in der Regel als Besondere
Leistungen im
Sinne der VOB/C und werden gesondert vergütet:
- Aufstellen, Vorhalten, Betreiben und Beseitigen von
Anlagen zur
Sicherung des Baustellen- und öffentlichen Verkehrs,
einschl. des
Stellens von Sicherheitsposten
- Leistungen zur Denkmalpflege
- Leistungen zum Schutz der Altbausubstanz, der
Nachbargrundstücke oder
der Leistungen anderer Auftragnehmer
- Sichern von Leitungen, Grenzsteinen, Bäumen u. dgl.
- Freilegen von Bauteilen zum Feststellen statischer
Gegebenheiten
- Leistungen zur Vermeidung oder Minderung von
umweltbelastenden
Emissionen, sofern diese bei Angebotsabgabe nicht
erkennbar waren
oder durch nachträgliche Forderungen des Auftraggebers
notwendig
wurden
- Planungsleistungen (Berechnungen, Zeichnungen) für
Sicherungsmaßnahmen, Untersuchungen, Absteifungen u.
dgl.
- Leistungen aufgrund statischer Berechnungen oder
Erfordernisse, soweit
sie aus den Ausschreibungsunterlagen nicht
zweifelsfrei zu erkennen waren.
Zwischenlagerkosten werden nicht gesondert vergütet.
Verunreinigungen und Schuttreste, die von begleitenden
Arbeiten
herrühren, sind rückstandsfrei zu entfernen.
Allgemein übliche statische Sicherungsmaßnahmen in
Form von
Absteifungen, Abfangungen und sonstigen Hilfs- und
Unterstützungsmaßnahmen sind grundsätzlich in die
Einheitspreise mit
einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
In die Preise sind einzurechnen:
- witterungsbedingte Erschwernisse, mit denen bei
Abgabe des Angebots
während der Ausführungszeit normalerweise gerechnet
werden muss
- Verbrauch von Energie und Gasen
- ständige Reinigung der durch die eigenen Arbeiten
verschmutzten
Straßen und Wege sowie der bereitgestellten Gerüste
- Staubschutz für Füllen und Transport von Containern
u. dgl.
- Sicherungsmaßnahmen für arbeitszeitlich oder
technologisch bedingte
Unterbrechung der eigenen Arbeiten
- Sicherungsmaßnahmen gegen unbefugtes Betreten des
Arbeitsbereiches
- Brandschutztechnische Maßnahmen beim Brennschneiden
Schuttbeseitigung
Der anfallende, nicht als Sonderabfall gemäß "TA
Sonderabfall"
einzuordnende Bauschutt ist vom Auftragnehmer zu
entsorgen, sofern
im Leistungsverzeichnis nichts anderes angegeben ist.
Der Nachweis
über den Verbleib aller zu entsorgenden Stoffe kann
gefordert werden.
Ebenso kann ein Nachweis über spezielle Zulassungen
beauftragter
Dritter (z. B. Transportunternehmen, Deponiebetreiber)
verlangt
werden.
Die einschlägigen Vorschriften über die Entsorgung von
Sondermüll und
Sonderabfall sowie Reststoffverwertung und örtlich
festgelegte
Maßnahmen für Recycling sind streng einzuhalten. Das
Eingraben oder
Verbrennen auf der Baustelle ist grundsätzlich
untersagt.
Das direkte Abwerfen von Bauschutt ist nicht gestattet.
Die Entsorgung von Abfällen, Abbruchmassen, Erdaushub
und Bauschutt
umfasst die Verwertung entsprechend den Vorschriften
bzw. die
erforderlichen Maßnahmen des Einsammelns, Beförderns,
Behandelns und
Lagerns entsprechend den Vorschriften und behördlichen
Auflagen.
Abfall im Sinne von Nr. 4.1.12 DIN 18 299 aus dem
Bereich des
Auftraggebers besteht aus Stoffen, die vor
Durchführung der
Bauarbeiten mit dem Bauwerk oder der baulichen Anlage
körperlich
verbunden waren.
2.6 Verbindung zu anderen Gewerken
In Absprache mit der Bauleitung sind die technischen
Bedingungen und
Zeitabläufe der betroffenen Roh- und Ausbaugewerke zu
beachten.
Allgemeine Angaben zur Bauausführung
Sind bei der Ausführung der Arbeiten Verschmutzungen
zu erwarten, so
gehören - unbeachtlich der jeweiligen
Vergütungsregelung
(Nebenleistung, Besondere Leistung) - die
gewerksüblichen Maßnahmen
zur Vermeidung zu den Pflichten des Auftragnehmers,
auch wenn diese
nicht ausgeschrieben sind. Die Vergütung erfolgt
gemäß DIN 18 299 ff.
In bewohnten Gebieten dürfen nur schallarme
Kompressoren (Schrauben oder
Rotationskompressoren) eingesetzt werden.
Die Wahl technologischer Vorgänge bleibt, wenn nicht
anders beschrieben
dem Auftragnehmer überlassen. Dabei sind die Arbeiten
so auszuführen,
dass Beeinträchtigungen anderer Arbeiten,
Belästigungen durch Lärm
und Staub auf das unvermeidbare Maß reduziert werden.
Erforderliche Schutzmaßnahmen für Nachbargrundstücke,
Umwelt und
Verkehr sind vom Bieter in Abhängigkeit von der von
ihm vorgesehenen
technologischen Lösung bei Angebotsabgabe darzulegen,
sofern sie nicht
mit den angebotenen Preisen abgegolten sind.
Arbeitsstätten sind dem Nachfolgegewerk besenrein zur
Verfügung zu
stellen.
Ausführungszeitraum:
Juli 2025 - Aug. 2025
nach Rücksprache mit dem Projektleiter
Bauort
Musterhaus
Knochenhauer Strasse 2-4
37574 Einbeck
Energie
bauseits vorh.
Ortsbesichtigung
Es wird empfohlen, vor Angebotserstellung die
Örtlichkeit zu
besichtigen, um einen genauen Eindruck von Art und
Umfang der Arbeiten
zu erhalten.
Nachträgliche Forderungen wegen ungenügender
Baustellenkenntnis werden nicht anerkannt.
F0.15 Anschriften
Bauherr:
Stadt Einbeck
Teichenweg 1
37574 Einbeck
Tel.: 05561/916-0
F0.0 L E I S T U N G S V E R Z E I C H N I S mit ZTV
Projektbeschreibung
Beschreibung der Baumaßnahme:
Bei den Gebäuden handelt es sich um zwei
denkmalgeschützte Fachwerkhäuser in der Einbecker
Innnenstadt.
Beide Gebäude stehen derzeit leer und sind stark
sanierungsbedürftig.
Ziel ist die denkmalgerechte und nachhaltige Sanierung
beider Gebäude. Außerdem soll ein vorbildhaftes Objekt
hinsichtlich der technischen Gebäudeausstattung
geschaffen werden. Es soll eine Kombination von einerm
vorbildlich sanierten Baudenkmal und digital
gesteuerter Haustechnik realisiert werden.
Im Erdgeschoss befindet sich im Haus 2 bereits die
fertig sanierte Fahrradgarage. Im Haus 4 werden im
Erdgeschoss Ver- und Entsorgungsräume entstehen.
Im ersten Obergeschoss werden Büroräume eingerichtet.
Im zweiten Obergeschoss wird eine eine Musterwohnung
und eine Musterfläche geschaffen, die einen Einblick
in die Gebäudesubstanz, den Sanierungsprozess, die TGA
und verwendete Materialien geben und zu Ideen in der
denkmalgerechten Sanierung anregen sollen.
Im Innenhof von Haus 4 soll ein Eisspeicher für die
neue Heizungsanlage errichtet werden. Der Arkadengang
von Haus 4 soll entfernt und der äußere
Gebäudeabschluss im Erdgeschoss (Sockel, Fenster,
Außentür) hergestelt werden.
Inhalt dieser Ausschreibung sind folgende Leistungen:
- Rohbauarbeiten an der Baugrube des Eisspeichers im
Innenhof
- Herstellung von neuen Grundleitungen (Regenwasser
und Schmutzwasser)
- Herstellung der Erdungsanlage für den Blitzschutz
- Herstellung eines neuen Sockels für Haus 4
Der Aushub erfolgt unter Begleitung des Archäologen
der Stadt Einbeck mit Kleingerät und in
Handschachtung. Ein durchgängiges Arbeiten ist nicht
möglich, es ist mit mehrfachen Arbeitsunterbrechnungen
zu rechnen.
Die Baustelle ist nur mit Kleingerät zu erreichen
(Microbagger, Minidumper). Ausub und Abbruchmaterial
ist durch das Erdgeschoss des Gebäudes in die
Knochenhauerstraße zu transportieren und kann von dort
aus abgefahren werden.
Die Einholung der benötigten verkehrsbehördlichen
Anordnungen für das Befahren der Fußgängerzone,
Aufstellen von Bauzäunen, halbseitige Sperrung
Knochenhauerstraße, etc. obliegt dem Auftragnehmer.
Projektbeschreibung
Baubeschreibung
Beschreibung Baustelle:
Die Baustelle befindet sich in der Einbecker
Innenstadt. Der Zugang zur Baustelle erfolgt direkt
von der "Knochenhauerstraße" aus.
Parkmöglichkeiten sind nur begrenzt auf dem Hallenplan
vorhanden. Über die Zugänglichkeit der Baustelle muss
sich der Bieter an Hand der örtlichen Gegebenheiten
informieren.
Die Einholung der benötigten verkehrsbehördlichen
Anordnungen für das Befahren der Fußgängerzone,
Aufstellen von Bauzäunen, halbseitige Sperrung
Knochenhauerstraße, etc. obliegt dem Auftragnehmer.
Es ist davon auszugehen, dass auch kurzfristige
Arbeitseinsätze erfolgen.
Bauliche Vor- und Nacharbeiten zu einzelnen
Arbeitsabschnitten sind unabhängig vom Terminplan zu
erwarten. Dadurch entstehende zusätzliche
Anfahrtskosten werden nicht gesondert vergütet.
Die Arbeitszeit ist an Werktagen von 7.00 bis 18.00
Uhr möglich.
Besondere Lohnkostenzuschläge wie Zuschläge für
Überstunden, Feiertagsarbeiten, Schmutzzuschläge
werden für die im LV beschriebenen Leistungen und
Lieferungen nicht gewährt.
Zeitgleich mit den Vertragsarbeiten werden Arbeiten
anderer Gewerke ausgeführt. An den Berührungspunkten
sind Beeinträchtigungen im Arbeitsablauf zu erwarten.
Dadurch bedingte Mehrforderungen des AN sind
unzulässig.
Im Zuge des Brandschutzes wird auf die An- und
Abmeldung aller Schweiß-, Schneid-, Löt-, Auftau-,
Trenn-, Schleif-, Heißarbeiten u. ä. und bei Arbeiten
mit Staubentwicklung bei der Bauleitung/ Feuerwehr
hingewiesen. Für missbräuchliche Alarmierung der
Feuerwehr und Nichtabmeldung anmeldungspflichtiger
Arbeiten gelten die jeweiligen Gebührensätze aus dem
Kostenkatalog der Feuerwehr.
Strom und Wasser werden vom AG kostenlos zur Verfügung
gestellt.
Ein Strom- und Wasseranschluss ist vorhanden.
Abfallcontainer sind unmittelbar nach Beendigung von
Arbeiten zu entfernen.
Zuwegungen dürfen nicht eingeschränkt werden.
Feuerwehrzufahrten sind freizuhalten.
Baubeschreibung
Vorbemerkung / Vertragstext
VORBEMERKUNGEN - ROHBAUARBEITEN
Ausführung:
- Leistungen sind vor dem Einbau mit dem AG /
der Objektüberwachung des AG abzustimmen, die
Massen im LV
können abweichen
- Bedenken gegen die geplante Ausführung sind vor
Beginn der
Arbeiten beim AG / der Objektüberwachung des AG
schriftlich
bekannt zu geben
- Das gebäude ist leerstehend.
Stundenlohnarbeiten:
Stundenlohnarbeiten werden nur auf ausdrückliche
Anweisung des AG oder
der Objektüberwachung des AG ausgeführt. Die im
Stundenlohn ausgeführten
Leistungen sind anhand von nummerierten Rapporten klar
und
nachvollziehbar zu dokumentieren. Rapporte ohne
Gegenzeichnung durch AG
/ Objektüberwachung des AG sind ungültig und werden
bei der
Rechnungsprüfung zurückgewiesen.
Allgemeine Vorbemerkungen:
Die Leistungen für Baustelleneinrichtung einschl.
deren Beseitigung werden gesondert erfasst und sind
nicht in die Einheitspreise einzurechnen. Die
Unfallverhütungsvorschriften sind entsprechend
einzuhalten.
Aufenthalts- und Lagerräume, die leicht verschließbar
zu machen sind, stehen nicht zur Verfügung.
Evtl. der Ausschreibung beigelegte Zeichnungen und
Skizzen sowie statische Berechnungen dienen zur
Untersützung der Kalkulation. Gegenüber der späteren
Ausführung können noch geringfügige Änderungen
erfolgen. Bindend sind die zum Zeitpunkt des Beginns
der Vertragsparteien vorliegenden
Ausführungszeichnungen sowie Angaben der Bauleitung.
Der Bieter ist gehalten, die im Leistungsverzeichnis
beschriebenen Details auf Vollständigkeit,
fachgerechte Ausführung und Eignung für den
vorgesehenen Verwendungszweck zu überprüfen.
Die in den beschriebenen Positionen aufgeführten
Leistungen sind gem. den Vorbemerkungen und den
vorgestellten technischen Beschreibungen (Statik)
auszuführen.
Um ein funktionsfähiges Werk anbieten zu können, sind
der Ausschreibung beigefügte Unterlagen, wie z.B. die
statische Berechnung etc., bei der Angebotserstellung
zu berücksichtigen.
Bei den Arbeiten ist größte Sorgfalt auf die
bestehende Bausubstanz zu verwenden.
Der AN hat den Nachweis der Güteüberwachung der zu
liefernden Stoffe und Bauteile entsprechend den
betreffenden DIN-Normen zu erbringen. Beim Zusammenbau
unterschiedlicher Werkstoffe muss gewährleistet sein,
dass keine Kontaktkorrosion und keine andere
ungünstige Beeinflussung entstehen kann. Es sind
Zwischenlagen aus Kunststofffolie oder dgl. vorzusehen.
Werden öffentliche Flächen über das vorgesehene Maß
hinaus (zeitlich oder räumlich) auf Veranlassung des
Auftragnehmers in Anspruch genommen, hat dieser die
entsprechenden Vereinbarung mit den Behörden zu
treffen (z.B. Sondernutzungserlaubnis nach StVO) und
die erhöhten Gebühren zu tragen.
Bereits vorhandene Absteckungen, Grenzsteine,
Festpunkte, Höhenmarken usw. für Gebäude oder Straßen-
und Wegeführungen sind vor Arbeitsbeginn durch den
Auftragnehmer zu sichern.
Der Auftragnehmer hat sich vor der Ausführung der
Arbeiten über die genaue Lage von Hindernissen, wie
Leitungen, Kabel, Kanäle, Vermarkungen und dgl. zu
informieren und ggf. eine Aufgrabungserlaubnis der
Rechtsträger einzuholen. Eine Vergütung hierfür
erfolgt nicht.
Werden vorhandene Leitungen beschädigt, hat der
Auftragnehmer sofort das zuständige
Versorgungsunternehmen sowie die Bauleitung des
Auftraggebers zu verständigen.
Die nach Abschnitt 4.1.11 ATV DIN 18299 durch den
Auftragnehmer zu beseitigenden Verunreinigungen
beziehen sich auch auf die Verunreinigung der
öffentlichen Verkehrswege durch Fahrzeuge und
Maschinen des Auftragnehmers oder seiner
Subunternehmer. Solche Verunreinigungen sind durch
geeignete Maßnahmen möglichst zu vermeiden. Trotzdem
auftretende Verunreinigungen sind so rechtzeitig zu
beseitigen, so dass durch sie keine Gefährdung des
öffentlichen Verkehrs entstehen kann.
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass
während der Ausführung seiner Leistungen immer
mindestens ein fließend deutsch sprechender
Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend
ist.
Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden
Ausführungsunterlagen zählt neben den vom AN zu
erstellenden Werkstattplänen sowie den
Ausführungsplänen des Architekten auch eine
Ausfertigung der Leistungsbeschreibung.
Vorbemerkung / Vertragstext
3 BLITZSCHUTZ
3
BLITZSCHUTZ
@@
Allgemeine Angaben zum Blitzschutzsystem und
Erdungsanlage
Die nachfolgenden Angaben erheben keinen Anspruch auf
Vollständigkeit, Gültigkeit und Anwendbarkeit der
zitierten
Normen. Nach DIN EN 62305-2 wurde die zu erstellende
bauliche Anlage in die Schutzklasse II eingestuft.
Alle normativen Forderungen entsprechend dieser
Schutzklasse sind zu beachten.
Die einzuhaltenden Trennungsabstände sind rechnerisch
nachzuweisen und bei der Errichtung des
Blitzschutzsystems zu beachten. Hierfür empfehlen sich
Software-Lösungen (Anmerkung 2 in 6.3.3 der DIN EN
62305-3).
In DIN EN 62305-3, Absatz 5.2.1 wird "eine geeignet
ausgelegte Fangeinrichtung" beschrieben. Diese Aussage
spezifiziert nicht nur die Materialien und
Materialstärken, sondern auch die Beachtung der zu
erwartenden Windlast. Als geeignete
Dimensionierungsgrundlage für die Windlastberechnung
haben sich die Eurocodes herausgestellt, da diese
Normen den aktuellsten Stand von Windlastberechnungen
aufzeigen.
Für jedes neue Gebäude ist eine Erdungsanlage nach DIN
18014 zu errichten. Die Forderung nach Errichtung von
Erdungsanlagen für neu zu errichtende Gebäude ist
unter anderem in VDE-AR-N 4100, DIN VDE 0100-410 und
DIN VDE
0100-540 enthalten. Die DIN 18014 legt
Mindestanforderungen für die Planung, Umsetzung und
Dokumentation von Erdungsanlagen in Gebäuden fest. Die
erforderliche Maschenweite im Betonfundament bzw.
unter dem Betonfundament (WU-Beton, Schwarze Wanne,
Perimeterdämmung od. Folienisolierung) ist der DIN
18014 bzw. der DIN EN 62305-3 bzw. DIN EN 62305-4 zu
entnehmen. Im Erdreich eingebrachte Erder, außerhalb
des Betonfundamentes, müssen aus korrosionsfesten
Werkstoffen
(NIRO V4A, z.B. Werkstoff-Nr. 1.4571, 1.4404,)
eingesetzt werden.Hinsichtlich der Anforderungen an
die Erdungsanlage sind eventuelle, mitgeltende Normen
des Personenschutzes nach DIN VDE 0100 und für
Anlagen > 1kV nach DIN VDE 0101 Teil 1 und 2 zu
beachten. Lage und Anordnung von Anschlussfahnen für
den Äußeren und Inneren Blitzschutz, Blitzschutz-
Potentialausgleich wie auch für den
Schutzpotentialausgleich über die Haupterdungsschiene
(HES) sind vor Errichtung der Erdungsanlage
festzulegen. Wird für den Erder eines
Blitzschutzsystems die schutzklassenspezifische
Mindestlänge nicht erreicht, sind im Bereich jeder
Ableitung zusätzliche Erder (Tiefen- oder
Strahlenerder) einzubringen. Die Mindestlänge muss
nicht berücksichtigt werden, wenn der
Erdungswiderstand der Erdungsanlage 10 Ohm
unterschreitet.
@@
3.1 Erdungsanlage
3.1
Erdungsanlage
3.2 Baunebenarbeiten
3.2
Baunebenarbeiten