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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Baubeschreibung Baubeschreibung
1. Erläuterung der Gesamtbaumaßnahme
Die Bolle Mobile Raumsysteme GmbH ist als Generalunternehmer mit der funktionalen, betriebsbereiten Errichtung und dem Ausbau mehrerer zweigeschossiger Containeranlagen als Unterkunftsgebäude für die Bundeswehr beauftragt. Die Bauausführung erfolgt auf dem Gelände der Generalfeldmarschall-Rommel-Kaserne (Generalfeldmarschall-Rommel Straße 1, 32832 Augustdorf).
Es handelt sich um insgesamt fünf baugleiche Unterkunftsgebäude, die an zwei Standorten errichtet werden (Standort 1 mit drei Anlagen, Standort 2 mit zwei Anlagen). Die Ausführung erfolgt als zweigeschossige Stahlkonstruktion in Containerbauweise. Die Module werden größtenteils werkseitig durch einen Nachunternehmer vorgefertigt und anschließend zur Baustelle transportiert.
Vor Ort erfolgen insbesondere die Montage sowie die Ausbauarbeiten innerhalb der Anlagen. Hierzu zählen vor allem Innenausbauleistungen sowie die technischen Ausbaugewerke, insbesondere Elektroinstallationsarbeiten.
Weitere vor Ort auszuführende Arbeiten umfassen Ausbau- und Nacharbeiten an den Containern. Die Anlagen werden in betriebsbereitem Zustand übergeben.
Abmessungen der Anlagen: ca. 45,20 m x 14,50 m (5 Gebäude mit je 2 Etagen)
Containerabmessungen: ca. 6,058 m x 2,99 m, 6,058 m x 2,44 m sowie 2,44 m x 7,50 m
Die Unterkunftsgebäude befinden sich auf 2 Baufeldern:
Ehemalige Tankstelle: 2 Unterkunftsgebäude
Hubschrauberlandeplatz: 3 Unterkunftsgebäude
Ein Unterkunftsgebäude besteht im Einzelnen aus:
50 Unterkunftscontainer
10 Sanitärcontainer
2 Treppenhäuser
4 ELT-Räume
4 Trockenräume
16 Flurcontainer
2.Baustelleneinrichtung:
Die Bolle Mobile Raumsysteme GmbH stellt während der gesamten Bauzeit die erforderlichen WC-Anlagen sowie die notwendigen Anschlüsse für Wasser und Strom zur Verfügung.
3. Vergabe- und Besondere Vertragsbedingungen
Zu beachten sind die besonderen Vertragsbedingungen der Bundeswehr und die Anlage "Vergabe- und Besondere Vertragsbedingungen" der Bolle System- und Modulbau GmbH.
4. Besondere Hinweise
Im Anhang der Ausschreibung befinden sich die Planunterlagen wie Grundrisse, Ansichten und Schnitte. Weitere Unterlagen werden auf Anfrage digital zur Verfügung gestellt.
5. Kasernenzutritt
Für den Kasernenzutritt ist die Staatenliste und die Firmenmeldeliste beigefügt. Die Meldeliste muss spätestens 3 Werktage vor der Ankunft in der Kaserne vorliegen und vollständig ausgefüllt sein. Einem Mitarbeiter, der Bürger eines der Staaten der Staatenliste ist, wird rigoros der Zutritt verweigert. Der Zutritt erfolgt dann durch das Passtauschverfahren, d.h. jeder Mitarbeiter muss seinen Pass mit sich führen.
6 . Durchführungszeitraum
Die Endreinigung ist einmalig nach Aufstellung der Gebäude durchzuführen (voraussichtlich in KW 35/2026), die Unterhaltsreinigung über einen Zeitraum von 729 Tagen (2 Jahre -1 Tag), beginnend ab 01.09.2026.
Baubeschreibung
Allgemeine Hinweise Reinigungsprodukte
Der Auftragnehmer stellt alle zu den Reinigungsarbeiten benötigten Reinigungs-, Pflege- und Desinfektionsmittel zur Verfügung.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, nur einwandfreie und nicht ätzende Reinigungs-, Pflege- und Desinfektionsmittel zu verwenden, bei denen schädigende Einflüsse auf Personen, die zu behandelnden Flächen und Einrichtungsgegenstände sowie Sachwerte des Auftraggebers ausgeschlossen sind. Für die Fußbodenpflege sind nur rutschhemmende Pflegemittel zu verwenden. Die Reinigungs-, Pflege und Desinfektionsmittel dürfen zu keiner vermeidbaren Gesundheitsschädigung führen und sollen die Umwelt möglichst gering belasten. Zur Verminderung der Abwasserbelastung ist dem Auftragnehmer insbesondere die Verwendung von Reinigungsmitteln mit Verdünnern, Kaltreinigern, Lösungsmitteln und solchen Reinigungs- und Pflegemitteln, die den späteren Einsatz von Verdünnern, Kaltreinigungs- und Lösungsmitteln erforderlich machen, untersagt.
Die Vorschriften des Arbeits- und Umweltschutzes sind einzuhalten.
Für die eingesetzten Produkte sind dem Auftraggeber die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter für gefährliche Stoffe und Zubereitungen gemäß EG-Verordnung Nr. 1907/06 vorzulegen. Die Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe können ergänzend herangezogen werden.
Liegen Pflegeanleitungen vor, sind diese zu beachten. Reinigungsmittel müssen dahingehend geeignet sein.
Auf PVC-, Linoleum- und Holzböden sind dem Wischwasser geeignete Pflegemittel beizugeben.
Der Auftragnehmer gewährleistet durch entsprechende Reinigungs- und Pflegemaßnahmen den ordnungsgemäßen Zustand des Pflegefilms. Schichtenaufbau, Laufstraßen, Gehspuren, schlechte Optik, z.B. durch Vergrauung der Böden, sind zu vermeiden.
In Sanitärbereichen sind desinfizierend wirkende Reinigungsmittel einzusetzen.
Reinigungsgeräte / Hilfsmittel
Der Auftragnehmer stellt alle zu den Reinigungsarbeiten benötigten Maschinen, Geräte und Utensilien. Diese müssen dem aktuellen Stand der Technik entsprechen und sind stets funktionsfähig, sauber und hygienisch einwandfrei zu halten (tägliche Säuberung und Desinfizierung). Gebrauchtes und abgestandenes Reinigungswasser darf nicht in den Reinigungsmaschinen oder -eimern verbleiben. Die Maschinen müssen mit dem CE- oder VDE/GS-Zeichen versehen sein. Nach Möglichkeit sind Geräte der besten Energieeffizienzklasse zu wählen. Die Reinigungsgeräte müssen nach Arbeitsende verschlossen aufbewahrt werden. Der Auftraggeber haftet nicht für Beschädigungen oder Diebstahl der vom Auftragnehmer eingesetzten Betriebsmittel. Der Haftungsausschluss gilt nicht für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Auftraggebers und seiner Erfüllungsgehilfen.
Der Auftragnehmer hat innerhalb von zwei Werktagen nach Beendigung des Vertragsverhältnisses sämtliche von ihm eingesetzte Maschinen, Geräte und Materialien aus dem Gebäude zu entfernen und die ihm zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten zu räumen und sauber zu hinterlassen. Kommt der Auftragnehmer dieser Verpflichtung nicht nach, kann der Auftraggeber ohne vorherige Rücksprache die Entfernung der Geräte etc. für den Auftragnehmer kostenpflichtig anordnen.
Verbrauchsmittel
Das Verbrauchsmaterial für Papierhandtuch-, Seifen-, Desinfektionsspender, und Toilettenpapier stellt der Auftragnehmer in den jeweiligen Gebäuden der Kaserne bereit. Die Unterverteilung des Materials durch Transport und die Bestückung der Spender muss vom Auftragnehmer durchgeführt und organisiert werden.
Alle Versorgungsspender in den Räumen, welche der Reinigung unterliegen, müssen durchgehend durch den Auftragnehmer bestückt werden, sodass es keiner Nachsteuerung durch den Nutzer oder den Auftraggeber bedarf.
Das zur Durchführung der Reinigungsarbeiten notwendige Wasser und die elektrische Energie werden unentgeltlich vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Es ist auf einen sparsamen Verbrauch zu achten.
Reinigungsräume / Abstellräume
Dem Auftragnehmer steht min. ein Container je Gebäude als Lager zur Verfügung. Soweit der Auftraggeber Räumlichkeiten an den Auftragnehmer zur Verfügung stellt, erfolgt dies unentgeltlich.
Der Auftraggeber übernimmt keine Haftung für Schäden und Verlust an vom Auftragnehmer oder seinen Arbeitskräften eingebrachten Sachen. Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber von derartigen Ansprüchen freizuhalten.
Die Putzräume sind jederzeit in einem ordentlichen Zustand zu halten. Feuchte Reinigungsmaterialien (z. B. Reinigungsmopps) dürfen in den Räumlichkeiten nur kurzfristig in geschlossenen Behältern gelagert werden.
Die Ausstattung der überlassenen Räumlichkeiten mit Mobiliar und Lagerungskapazitäten (Regale, Lagerungswannen, etc.) muss durch den Auftragnehmer erfolgen.
Dem Auftraggeber ist jederzeit Zugang zu den von ihm zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten zu gewähren, um diese auf Ordnung und Sauberkeit sowie die verwendeten Reinigungsgeräte und -mittel zu überprüfen.
Schlüssel
Schlüssel für die Lagerräume werden vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Über diesen Vorgang wird ein Schlüsselbeleg geführt. Selbiges gilt für die Schlüsselrückgabe. Vom Auftragnehmer nicht mehr benötigte Schlüssel sind unverzüglich dem Auftraggeber gegen Schlüsselbeleg zurückzugeben.
Die Anzahl der Berechtigten ist dabei auf das notwendige Minimum zu beschränken. Änderungen bei den Schlüsselberechtigten sind dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Ebenso sind Verluste bzw. Beschädigungen von Schlüsseln oder Schließeinrichtungen dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Schlüssel müssen bei Leistungsende dem Auftraggeber vollständig übergeben werden.
Vorarbeiter/in
Der Auftragnehmer hat bei seiner Leistungserbringung neben der Objektleitung auch einen Vorarbeiter / eine Vorarbeiterin einzusetzen und dem Auftraggeber namentlich zu benennen. Für den/die Vorarbeiter/in gilt während des gesamten Zeitfensters der Unterhaltsreinigung Anwesenheitspflicht. Die Wahrnehmung der Funktion vor Ort und die mobiltelefonische Erreichbarkeit muss montags bis donnerstags von mindestens 07:00 Uhr bis 13:00 Uhr und freitags von 07:00 Uhr bis 11:00 Uhr sichergestellt sein. Diese Person ist für die Überwachung, Einweisung und Kontrolle des Reinigungspersonals sowie der Reinigungsreviere zuständig. Während der Unterhaltsreinigung hat er/sie ihrer Kontrollfunktion nachzukommen. Der Vorarbeiter/ die Vorarbeiterin hat u.a. folgende Tätigkeiten auszuführen:
Vorbereitung der Unterhaltsreinigung (Bestückung der Putzkammern mit Reinigungs- und Verbrauchsmaterial, etc.)
Beaufsichtigung und logistische Unterstützung des Reinigungspersonales während der Reinigung
Ansprechperson für Reinigungskräfte während der Leistungserbringung
Ihre Kenntnisse der deutschen Sprache müssen für die Erfüllung der Aufgaben ausreichend sein.
Personal
Auswahl
Der Auftragnehmer hat zur Erfüllung der vertraglichen Leistungen die erforderlichen Arbeitskräfte zu stellen und zu entlohnen. Er verpflichtet sich, nur volljähriges fachkundiges und zuverlässiges Personal unter Beachtung aller gesetzlichen und vertraglich zugesicherten Anforderungen und Vorschriften einzusetzen. Der Auftragnehmer muss für die Bundeswehrliegenschaften die Sicherheitsbestimmungen gemäß Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) beachten. Der Auftraggeber ist berechtigt, das Personal auf Zuverlässigkeit und Eignung zu prüfen. Als geeignet gilt nur solches Personal, welches die in dieser Leistungsbeschreibung aufgeführten Anforderungen und Qualifikationen erfüllt.
Der Auftragnehmer hat seine Beschäftigten vor Arbeitsantritt intensiv einzuweisen. Der Auftragnehmer muss die Unterweisung bzw. Belehrung der Beschäftigten zu den einschlägigen rechtlichen Bestimmungen des Gewerbes sowie den am Einsatzort geltenden Bestimmungen über Unfallverhütung, Arbeitsschutz, Arbeitszeiten und des Hausrechtes vor Aufnahme des Dienstes mit Unterschrift der Beschäftigten nachweisen. Insbesondere ist das eingesetzte Personal über die anzuwendenden Reinigungsverfahren und die angestrebten Qualitätsziele zu unterrichten.
Eine geringe Fluktuation des eingesetzten Personals einschließlich der Objektleitung ist durch den Auftragnehmer anzustreben und möglichst sicherzustellen.
Ausländische Arbeitskräfte müssen im Besitz einer gültigen Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis sein, welche der Auftragnehmer dem Auftraggeber auf Verlangen vorzulegen hat. Das Personal muss die deutsche Sprache, in einem der Dienstleistung angemessenen Niveau beherrschen, damit eine mündliche und schriftliche Verständigung problemlos möglich ist. Gefahrenhinweise; Gebrauchsanweisungen sowie die Dienstanweisung müssen in deutscher Sprache zweifelsfrei verstanden werden. Der Auftragnehmer darf nur sozialversicherungspflichtiges Personal mit einem schriftlich abgefassten Arbeitsvertrag beschäftigen. Die Beschäftigung erfolgt ausschließlich nach den geltenden Bestimmungen des Rahmentarifvertrags der Gebäudereinigung (RTV). Darüber hinaus ist der Auftragnehmer für die Einhaltung des Arbeitnehmer Entsendegesetzes (AEntG), des Schwarzarbeitergesetzes und des Mindestlohngesetzes verantwortlich. Er stellt den Auftraggeber im Innenverhältnis von allen Ansprüchen bei Verletzung dieser Regelungen frei.
Beschäftigungsbedingungen
Arbeitskräfte, die an einer Krankheit gemäß Infektionsschutzgesetz (z.B. ansteckender Borkenflechte, Tuberkulose, Keuchhusten, Krätze, Masern, Mumps, Röteln, Windpocken, COVID-19) erkrankt sind, dürfen nicht eingesetzt werden, bis nach dem schriftlich nachzuweisenden Urteil des behandelnden Arztes oder eines Gesundheitsamtes eine Weiterausbreitung der Krankheit durch sie nicht mehr zu befürchten ist. Entsprechendes gilt im Falle der Verlausung. Ausscheider dürfen nur mit Zustimmung eines Gesundheitsamtes und unter Beachtung der vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen die Räume betreten und Einrichtungen benutzen. Für Arbeitskräfte, in deren Wohngemeinschaft eine übertragbare Krankheit aufgetreten ist, gilt entsprechendes. Die jeweils aktuell gültigen gesetzlichen Bestimmungen sind zu beachten und einzuhalten.
Verschwiegenheitsverpflichtung
Der Auftragnehmer gewährleistet die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften und gibt für jeden Beschäftigten eine Erklärung zum Datenschutz ab.
Der Auftragnehmer und das von ihm eingesetzte Reinigungspersonal dürfen keinen unbefugten Einblick in Unterlagen, wie z.B. Schriftstücke, Akten, elektronische Dateien usw., die sich in den Räumen des Auftraggebers befinden, nehmen. Schränke, Schubladen u. ä. dürfen nicht unbefugt geöffnet werden. Über alle Vorgänge und Einrichtungen, die dem Reinigungspersonal während seiner Tätigkeit in den Räumen des Auftraggebers bekannt werden, ist strengstes Stillschweigen gegenüber jedermann – auch gegenüber Mitarbeitern – zu wahren. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Arbeitsauftrages bzw. der individuellen Arbeitsverträge bestehen.
Der Auftragnehmer hat das Reinigungspersonal auf Verschwiegenheit gemäß Anlage Verpflichtungserklärung für Fremdpersonal zu verpflichten. Außerdem muss er seine Mitarbeiter nach der Verpflichtungserklärung für Fremdpersonal vor der Dienstaufnahme unterweisen.
Entsorgung
Im Bereich der Unterkunftsgebäude befinden sich bauseits gestellte Container, in denen die Abfälle entsorgt werden können. Das Reinigungspersonal ist zur konsequenten Durchführung der Abfalltrennung, so wie sie im Objekt eingeführt ist, verpflichtet.
Die Beutel / Säcke für die verschiedenen Müllgefäße stellt der Auftragnehmer. Diese müssen der Größe des jeweiligen Müllgefäßes entsprechen. Die Kosten dafür sind mit dem Reinigungspreis abgegolten. Das Behältnis muss entsprechend dem angegebenen Turnus mit passenden Beuteln bestückt sein.
Die bei der Reinigung anfallenden Abfälle sind täglich in die im Bereich der Unterkunftsgebäude befindlichen Müllcontainer zu entsorgen. Die dafür benötigten Beutel / Säcke für den Abtransport zu den Sammel- / Sortierstellen stellt der Auftragnehmer. Diese Kosten sind mit dem Reinigungspreis abgegolten. Der Abtransport und die Bereitstellung von Behältern gehört nicht zum Reinigungsumfang.
Alle für die Reinigung notwendigen Geräte, Materialien und Reinigungsmittel sind vom Auftragnehmer zu stellen.
Leistungsnachweis Bauendreinigung
Die erbrachten Leistungen für die Bauendreinigung sind durch eine detaillierte Auflistung aller ausgeführten Arbeiten mit Datum, Uhrzeit und Objekt-/Flächenangaben zu dokumentieren. Die Datenblätter der verwendeten Reinigungsmittel sind mit Abnahme der Reinigungsleistung vorzulegen. Zusätzlich ist eine Fotodokumentation zum Nachweis des Reinigungszustands bei Übergabe zu erstellen und dem Auftraggeber vorzulegen.
Leistungsnachweis Unterhaltsreinigung
Die erbrachten Leistungen der Unterhaltsreinigung können monatlich abgerechnet werden. Die Rechnungen müssen an die E-Mail-Adresse Rechnung-BMR@bolle.net versendet werden. Die erbrachten monatlichen Leistungen sind mittels einer detaillierten Auflistung aller ausgeführten Arbeiten mit Datum, Uhrzeit und Objekt-/Flächenangaben mittels Unterschrift zu protokollieren und dokumentieren und als Abrechnungsnachweis der Rechnung zur Unterhaltsreinigung beizufügen.
Allgemeine Hinweise
Allgemeine Hinweise Unterhaltsreinigung Allgemeines
Die Durchführung der Reinigungsarbeiten basiert auf dem jeweils neuesten Stand der Technik. Die Reinigung der Fußböden, Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände ist jederzeit so vorzunehmen, dass nach Beendigung der Reinigungsarbeiten kein Schmutz mehr vorhanden ist, ggf. ist auch maschinell zu reinigen. Werterhalt, hygienische Pflege und Optik haben absoluten Vorrang.
Zu den Nebenarbeiten bei der Fußbodenreinigung gehört das Beiseitestellen leicht beweglicher Einrichtungsgegenstände (z.B. Tische, Rollcontainer, Hocker, Stühle etc. )
Auf PVC-, Linoleum- und Holzböden/ -treppenstufen sind dem Wischwasser geeignete Pflegemittel beizugeben. Der Auftragnehmer gewährleistet durch entsprechende Reinigungs- und Pflegemaßnahmen den ordnungsgemäßen Zustand des Pflegefilms. Schichtenaufbau, Laufstraßen, Gehspuren, schlechte Optik, z.B. durch Vergrauung der Böden sind zu vermeiden.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei Arbeiten, die die im Gebäude anwesenden Personen gefährden können, sämtliche erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen durchzuführen (Warnschilder u. ä.). Der Auftragnehmer ist dafür verantwortlich, dass die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft eingehalten werden.
Nach Ausführung der Reinigungsarbeiten hat das Reinigungspersonal Fenster und Türen zu schließen sowie Beleuchtungskörper abzuschalten; benutzte Wasserentnahmestellen sind auf ordnungsgemäßen Verschluss zu überprüfen. Das Putzwasser ist über die Abwasserkanalisation zu entsorgen und nicht im Gelände (nicht auf Straßen oder Regenwasserabläufe). Geräte, Pflege- und Reinigungsmittel sind nach Beendigung der Reinigungsarbeiten wieder in die Putzkammern/Abstellräume zu räumen. Alle Einrichtungsgegenstände sind wieder an ihren ursprünglichen Platz zu stellen.
Besonderheiten
Anlassbezogen bzw. bei festgestelltem Infektionsrisiko ist die Nass- und Feuchtreinigung in sanitären Anlagen, das Feuchtwischen der Telefone sowie das Nassreinigen der Abfallbehälter unter Beigabe von Desinfektionsmitteln bzw. entsprechenden kombinierten Produkten vorzunehmen („Desinfizierende Reinigung“). Dabei sind die Angaben des Herstellers zu beachten. Ansonsten ist in diesen Bereichen eine normale Unterhaltsreinigung ausreichend. Sanitäreinrichtungen sind – zusätzlich zur voranstehend beschriebenen desinfizierenden Reinigung – anlassbezogen einmal wöchentlich zu desinfizieren.
Änderung des Arbeitsumfangs
Im Rahmen der Unterhaltsreinigung sind grundsätzlich auch die durch kleinere bauliche Unterhaltungsarbeiten oder sonstige außergewöhnliche Anlässe (z. B. Gemeinschaftsveranstaltungen) entstandenen Verschmutzungen zu beseitigen. Eine besondere Vergütung wird hierfür nicht gewährt.
Darüber hinaus geforderte Mehrarbeiten infolge größerer Instandsetzungsarbeiten oder Bauarbeiten können durch den Auftragnehmer nicht abgelehnt werden, sofern diese nicht unzumutbar sind. Sie bedürfen der vorherigen schriftlichen Beauftragung durch den Auftraggeber und werden zum jeweils gültigen Stundenverrechnungssatz vergütet. Erfolgt vorher keine Beauftragung, entfällt die Bezahlung für die Mehrarbeit.
Die Reinigungsflächen, die in der Zeit der Ausführung größerer Instandsetzungsarbeiten oder Bauarbeiten nicht gereinigt werden müssen, werden bei der Entgeltberechnung in Abzug gebracht.
Ändert sich durch unvorhergesehene Tatsachen die Leistung, die Größe der zu reinigenden Flächen, die Häufigkeit der Reinigung oder die Art und Weise der Reinigung, kann der Auftraggeber unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften entsprechend den jeweiligen Erfordernissen diese anpassen. Bei einer Änderung hat der Auftraggeber das nach der tatsächlich erbrachten Leistung zustehende Entgelt zu zahlen. Die Änderungen sind dem Auftragnehmer grundsätzlich spätestens eine Woche vorher schriftlich mitzuteilen und von diesem schriftlich zu bestätigen. Im Ausnahmefall ist eine kurzfristige Änderung möglich. Durch den Auftragnehmer muss dann die gewünschte Vergütung schriftlich beziffert und mit dem Auftraggeber vereinbart werden.
Fundsachen
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle Gegenstände, die in den Reinigungsrevieren gefunden werden, sofort bei dem Auftraggeber oder der Kasernenkommandantur abzuliefern.
Meldungen
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass das eingesetzte Personal auch dahingehend unterwiesen wird, erkannte infrastrukturelle Mängel (z.B. Schimmelbildung, Feuchtigkeitsschäden, Defekte an Einrichtungsgegenständen) dem Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen. Gleiches gilt für Schäden, die das Personal des Auftragnehmers zu vertreten hat. Soweit diese Mängel und Schäden eine Gefährdung des Reinigungspersonals darstellen, darf die Reinigung nicht vor Abstellung der festgestellten Gefährdung ausgeführt werden.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Nicht-Durchführbarkeit einzelner Leistungen dem Auftraggeber unmittelbar anzuzeigen, wenn etwa ein Nutzer den Zutritt zu bestimmten Räumlichkeiten verweigert oder der Zustand des Raumes keine ordnungsgemäße Reinigung zulässt (z.B. Fußboden zugestellt).
Der Nutzervertreter (Kasernenkommandant) ist verpflichtet, die Nutzer dazu anzuhalten, eine Raumreinigung auch im Zeitraum einer Nutzung zu ermöglichen.
Gesonderte Reinigungsaufträge
Aufträge können ausschließlich von Bolle Mobile Raumsysteme GmbH erteilt werden. Von Nutzern erteilte Aufträge werden nicht vom Auftraggeber beglichen.
Prävention
Die Prävention umfasst die Arbeitssicherheit, den Gesundheitsschutz und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren. Der Auftragnehmer hat dafür zu sorgen, dass der Arbeits- und Gesundheitsschutz praktisch umgesetzt wird und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden.
Die Gefährdungsbeurteilung ist eine vorausschauende, kritische Betrachtung der betrieblichen Arbeitsverfahren mit dem Ziel, mögliche Gefährdungen für das Reinigungspersonal rechtzeitig zu erkennen und geeignete Schutzmaßnahmen zu veranlassen. Anzustreben ist dabei die Beseitigung der Gefahren an der Quelle ihres Entstehens. Die veranlassten Maßnahmen müssen sich am derzeitigen Stand der Technik orientieren.
Allgemeine Hinweise Unterhaltsreinigung
01 Bauendreinigung Containeranlage
01
Bauendreinigung Containeranlage
01.__.0010 Bauendreinigung 5 Containeranlagen pauschal Bauendreinigung der insgesamt fünf (5) zweigeschossigen, neu errichteten Containeranlagen als Pauschalleistung. Details können den beigefügten Grundrissen (EG u. 1. OG) entnommen werden. Es handelt sich dabei um Flure, Trockenräume, ELT-Räume, Treppenhäuser, Sanitärbereiche sowie der Unterkunftsräume einschließlich der Reinigung der Außenflächen. Die Sanitärräume sind mit sämtlichen Verbrauchsmaterialien zu bestücken, wie im folgenden beschrieben. Die Leistungen sind gemäß den nachfolgenden Anforderungen fachgerecht, hygienisch einwandfrei sowie unter Verwendung ökologisch zertifizierter Reinigungs- und Desinfektionsmittel auszuführen.
Die Leistung umfasst die komplette Beseitigung von Bauverschmutzungen (z.B. Bohrstaub, Farb- und Lackspritzer, Etiketten und Folien u. Folienresten) und die Herstellung eines nutzungsfähigen, gepflegten Zustands für den Betrieb (Erstreinigung) gemäß den nachfolgenden Anforderungen in den Gebäuden und in einem 3m breiten Streifen um die Gebäude.
Reinigungsanforderungen:
Reinigung der PVC-Bodenbeläge
Reinigung der Sockelleisten
Reinigung der Wände n. B. (staubfrei)
Komplettreinigung der Türen inklusive Rahmen und Zargen
Reinigung der Fenster, Glasflächen der Alu-Türen und zugehöriger Rahmen, innen und außen
Reinigung des Geländers und Handlaufs der Holz-Innentreppe
Reinigung von Steckdosen und Schaltern
Komplettreinigung des WC- und Duschcontainers (Sanitärobjekte, Armaturen, Spiegel usw.)
Reinigung der Deckenleuchten (innen)
Erstreinigung des Sanitärbereichs
Reinigen des Bodenbelages (Sichtbereich und unterhalb von Einrichtungsgegenständen soweit zugänglich) durch zweistufig desinfizierendes Nasswischen mit Reinigungstextilien (Mopp, Wischbezug, Scheuer bzw.
Wischtuch, Vliestuch). Die zurückbleibende Flüssigkeit abtrocknen lassen. Es ist zur Reinigung handwarmes Wischwasser unter Zugabe von desinfizierenden Reinigungsmitteln (Reiniger ökologisch zertifiziert (EU Ecolabel 2005/344/EG)) nach Angaben des Herstellers zu verwenden. Die Oberflächen sind frei von Grobschmutz, schwach haftenden Verschmutzungen, Staub und wasserlöslichen Rückständen. Der Bodenbelag ist nach der Trocknung schlieren- und wischspurenfrei.
Zweistufiges desinfizierendes Reinigen (Reiniger ökologisch zertifiziert (EU Ecolabel 2005/344/EG), von Türen, Wänden, Trennwänden, Rahmen, Griffen, Lichtschaltern, Beschlägen, Spiegeln, Ablagen, Spendern von Hygieneartikeln, Waschbecken und Armaturen, WC Becken, WC-Sitz und Abdeckung (vollflächig von oben und unten), WC-Bürsten (bei Bedarf austauschen) und Halterung, Urinalbecken, Schamwänden, Duschen und Armaturen durch feuchtes (entwässertes Reinigungstextil) Reinigen und trocknes Nachwischen. Die Oberflächen sind frei von Griffspuren, sichtbaren Verschmutzungen, Wisch und Wasserfleckenspuren. Sichtbare Wasserabläufe und herausnehmbare Stopfen von Duschen und Handwaschbecken sind allseitig frei von haftenden Verschmutzungen. Abfallbehälter sind innen und außen feucht zu reinigen. Die Oberflächen sind frei von Griffspuren, sichtbaren Verschmutzungen, Wischspuren.
Erstreinigung der Flure, Unterkunftszimmer, ELT-Räume und Trockenräume
Reinigen der Schmutzfangmatte mittels trockenen Absaugens (mit Staubsauger) von lose aufliegenden oder schwach haftenden Verschmutzungen. Die Schmutzfangmatte ist beidseitig (Ober- und Unterseite) trocken abzusaugen. Die Unterseite ist anschließend feucht abzuwischen und vor dem Zurücklegen zu trocknen. Die Schmutzfangmatte ist nach der Reinigung frei von Grobschmutz, schwach haftenden Verschmutzungen und Staub.
Reinigen des Bodenbelages durch Nasswischen in einem Arbeitsgang mit stark entwässerten Reinigungstextilien (Mopp, Wischbezug, Scheuer- bzw. Wischtuch, Vliestuch). Die zurückbleibende Flüssigkeit abtrocknen lassen. Es ist zur Reinigung handwarmes Wischwasser unter Zugabe von Reinigungsmitteln (Neutralreiniger, ökologisch zertifiziert EU Ecolabel 2005/344/EG) nach Angaben des Herstellers zu verwenden. Die Oberflächen sind frei von Grobschmutz, schwach haftenden Verschmutzungen, Staub und wasserlöslichen Rückständen. Der Bodenbelag ist nach der Trocknung schlieren- und wischspurenfrei. Reinigen von horizontalen Flächen der Flure bis 1,80 m und sichtbaren Oberflächen des Einrichtungsmobiliars, der Türen, Rahmen, Griffe, Lichtschalter und von Beschlägen durch nebelfeuchtes (sehr stark entwässertes Reinigungstextil mit Neutralreiniger ökologisch zertifiziert (EU Ecolabel 2005/344/EG)) reinigen und trockenes Nachwischen. Die Oberflächen sind frei von Griffspuren, sichtbaren Verschmutzungen und Wischspuren.
Bestückung der Sanitärräume im Rahmen der Endreinigung
Bestückung der Raumzellen „Toilette“, „Dusche“ und „Dusche und Toilette“ für die ausgelegte Nutzeranzahl des Gebäudes: der Toilettenpapierhalter und Toilettenreservepapierhalter mit geprägtem Toilettenpapier (Kleinrolle, 2-lagig, weiß) mit Toilettenpapier, maximal zu kalkulierender Verbrauch: 60 Blatt Toilettenpapier (10 cm x 12 cm) je Nutzer/Tag, die Papierhandtuchspender mit Papierhandtüchern maximal zu kalkulierender Verbrauch: 20 Blatt je Nutzer/Tag, die Seifenspender mit Hautreiniger (flüssiger Hautreiniger für leichte Verschmutzungen, alkali- und seifenfrei, hautverträglich, angepasst an den menschlichen ph-Wert) Maximal zu kalkulierender Verbrauch: Ca. 10,0 ml je Nutzer /Tag, die Desinfektionsmittelspender mit Desinfektionsmittel (Viruzide Händedesinfektion, farb- und duftstofffrei, hautverträglich bei häufiger Anwendung) Maximal zu kalkulierender Verbrauch: Ca.15,0 ml je Nutzer/Tag, Die Hygienebeutelspender mit Hygienebeuteln (Ca. 0,2 Beutel je Nutzer/Tag).
Entsorgung
Entsorgung des durch die Reinigung anfallenden Kehrichts und Schmutzwassers. Das Reinigungspersonal ist zur konsequenten Durchführung der Abfalltrennung, so wie sie im Objekt eingeführt ist, verpflichtet.
Leistungsnachweis:
Die erbrachten Leistungen sind durch eine detaillierte Auflistung aller ausgeführten Arbeiten mit Datum, Uhrzeit und Objekt-/Flächenangaben zu dokumentieren. Die Datenblätter der verwendeten Reinigungsmittel sind mit Abnahme der Reinigungsleistung vorzulegen. Zusätzlich ist eine Fotodokumentation zum Nachweis des Reinigungszustands bei Übergabe zu erstellen und dem Auftraggeber vorzulegen.
Alle für die Reinigung notwendigen Geräte, Materialien und Reinigungsmittel sind vom Auftragnehmer zu stellen.
Die Abrechnung erfolgt als Pauschale.
01.__.0010
Bauendreinigung 5 Containeranlagen pauschal
1,00
Psch
Stundenlohnarbeiten Für Arbeiten, die durch zusätzliche, nicht im Rahmen des Leistungsverzeichnisses erfasste Leistungen erforderlich werden können, werden die folgenden Stundenlöhne zusätzlich in das Leistungsverzeichnis aufgenommen. Der Einheitspreis gilt auch für darüber hinausgehende Stundenlohnarbeiten.
Die Stunden dürfen nur mit vorheriger Genehmigung der Bauleitung oder des Auftraggebers verfahren werden. In den Stundensätzen sind alle Gemeinkosten, Auslösungen, Weg- und Fahrgelder anteilig enthalten. Die Stundenlohnarbeiten sind täglich am Abend oder spätestens am darauffolgenden Morgen in doppelter Ausfertigung zur Anerkennung vorzulegen.
Stundenlohnarbeiten
01.__.0020 Stundenlohnarbeiten Reinigungsfachkraft Stundenlohn für eine Reinigungsfachkraft für zusätzliche, gesondert beauftragte Reinigungsarbeiten.
01.__.0020
Stundenlohnarbeiten Reinigungsfachkraft
E
10,00
h
01.__.0030 Stundenlohnarbeiten Helfer Stundenlohn für einen Helfer für zusätzliche, gesondert beauftragte Reinigungsarbeiten.
01.__.0030
Stundenlohnarbeiten Helfer
E
10,00
h
02 Unterhaltsreinigung Containeranlage
02
Unterhaltsreinigung Containeranlage
Hinweistext Ziel des Auftraggebers ist es, in den Objekten ein gleichbleibendes Sauberkeitslevel sicher zu stellen. Um dieses Ziel zu erreichen, muss der Auftragnehmer die Regelreinigungsleistung nach Vorgabe, Turnus und Verfahren gemäß dieser Vorgabe ausführen.
Die Unterhaltsreinigung ist für eine Laufzeitzeit von 729 Tagen durchzuführen. Produktinformationen zu den Verbrauchsmaterialien, Dusche und Spiegel sind unter Dokumenten hinterlegt
Der Auftragnehmer hat die vertragsgegenständlichen Leistungen nach dem jeweils aktuellen Stand der Technik sowie unter Einhaltung aller für ihn geltenden rechtlichen Verpflichtungen in der jeweils gültigen Fassung durchzuführen. Insbesondere trägt der Auftragnehmer die alleinige Verantwortung zur Erfüllung aller rechtlichen Vorgaben für und durch sein Personal, insbesondere der Arbeitssicherheits-, Arbeitsschutzvorschriften, der Unfallverhütungsvorschriften sowie des Mindestlohnes.
In jedem Fall verwendet der Auftragnehmer nur einwandfreie, im Hinblick auf Arbeitssicherheit, Umweltverträglichkeit und Oberflächenschonung geeignete Materialien, die dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Diese dürfen die zu reinigenden Flächen nicht angreifen und deren Zustand nicht negativ verändern.
Leistungsarten / Reinigungsverfahren
Das anzuwendende Verfahren, die einzelnen Arbeitsgänge und der Umfang der Reinigungsflächen ergeben sich jeweils aus der Leistungsbeschreibung, der Flächenzusammenstellung und dem nachstehenden Leistungsartenverzeichnis.
Reinigungszeiten
Die nach dieser Leistungsbeschreibung pro Reinigungstag durchzuführenden Arbeiten sind an den vom Auftraggeber bestimmten bzw. zu bestimmenden Tagen und Uhrzeiten auszuführen.
Die Unterhaltsreinigung wird an allen Wochentagen in Absprache mit dem Auftraggeber ausgeführt. Die Kernzeit hierfür liegt vormittags zwischen 8.00 und 11.00 Uhr. Die Reinigungszeiten für die täglichen Regelleistungen liegen nicht in zuschlagspflichtigen Tageszeiten. Die Reinigungszeiten sind mit dem Auftraggeber für die einzelnen Bereiche unter Berücksichtigung einzelner dienstlicher Besonderheiten abzustimmen. Die Reinigungszeiten sind verbindlich und dürfen nur in Ausnahmefällen nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch den Auftraggeber geändert werden.
Sonstiges
Folgende Reinigungsleistungen sind nicht Gegenstand des Gebäudereinigungsvertrages:
Unterkunftsräume
ELT-Räume
Trockenräume
Fassadenreinigung
Dachrinnenreinigung
Entwesen und Entseuchen
Fensterreinigung
Außenanlagen
Nebenleistungen
Nebenleistungen sind Leistungen, die zur vertraglichen Leistung gehören und durch den vereinbarten Preis abgegolten sind. Folgende Leistungen gelten u.a. als Nebenleistungen
Heranbringen von Wasser und Strom von den vom Auftraggeber angegebenen Anschlussstellen zu den Verwendungsstellen
Vorhalten der Kleingeräte und Werkzeuge
Befördern aller Reinigungs-, Pflege- und Hilfsmittel sowie der Verbrauchsmaterialien für Toiletten und Toilettenvorräume, auch wenn sie vom Auftraggeber bereitgestellt werden, von den Lagerstellen zu den Verwendungsstellen und etwaiges Rückbefördern
Hinweistext
02.__.0010 Unterhaltsreinigung des Santitärbereichs für 1 Woche (7 Tage) Reinigen des Bodenbelages (Sichtbereich und unterhalb von Einrichtungsgegenständen soweit zugänglich) durch zweistufig desinfizierendes Nasswischen mit Reinigungstextilien (Mopp, Wischbezug, Scheuer- bzw.
Wischtuch, Vliestuch). Die zurückbleibende Flüssigkeit abtrocknen lassen. Es ist zur Reinigung handwarmes Wischwasser unter Zugabe von desinfizierenden Reinigungsmitteln (Reiniger ökologisch zertifiziert (EU Ecolabel 2005/344/EG)) nach Angaben des Herstellers zu verwenden. Die Oberflächen sind frei von Grobschmutz, schwach haftenden Verschmutzungen, Staub und wasserlöslichen Rückständen. Der Bodenbelag ist nach der Trocknung schlieren- und wischspurenfrei.
Zweistufiges desinfizierendes Reinigen (Reiniger ökologisch zertifiziert (EU Ecolabel 2005/344/EG), von Türen, Wänden, Trennwänden, Rahmen, Griffen, Lichtschaltern, Beschlägen, Spiegeln, Ablagen, Spendern von Hygieneartikeln, Waschbecken und Armaturen, WC Becken, WC-Sitz und Abdeckung (vollflächig von oben und unten), WC-Bürsten (bei Bedarf austauschen) und
Halterung, Urinalbecken, Schamwänden, Duschen und Armaturen durch feuchtes (entwässertes Reinigungstextil) Reinigen und trocknes Nachwischen. Die Oberflächen sind frei von Griffspuren, sichtbaren Verschmutzungen, Wisch und Wasserfleckenspuren. Sichtbare Wasserabläufe und herausnehmbare Stopfen von Duschen und Handwaschbecken sind allseitig frei von haftenden Verschmutzungen. Abfallbehälter sind innen und außen feucht zu reinigen. Die Oberflächen sind frei von Griffspuren, sichtbaren Verschmutzungen, Wischspuren.
02.__.0010
Unterhaltsreinigung des Santitärbereichs für 1 Woche (7 Tage)
104,00
Wo
02.__.0020 Unterhaltsreinigung Flure für 1 Woche (7 Tage) Reinigen der Schmutzfangmatte mittels trockenen Absaugens (mit Staubsauger) von lose aufliegenden oder
schwach haftenden Verschmutzungen. Die Schmutzfangmatte ist beidseitig (Ober- und Unterseite)
trocken abzusaugen. Die Unterseite ist anschließend feucht abzuwischen und vor dem Zurücklegen zu trocknen.
Die Schmutzfangmatte ist nach der Reinigung frei von Grobschmutz, schwach haftenden Verschmutzungen und
Staub.
Reinigen des Bodenbelages (Sichtbereich und unterhalb von Einrichtungsgegenständen soweit zugänglich) durch Nasswischen in einem Arbeitsgang mit stark entwässerten Reinigungstextilien (Mopp, Wischbezug, Scheuer- bzw. Wischtuch, Vliestuch). Die zurückbleibende Flüssigkeit abtrocknen lassen. Es ist zur Reinigung handwarmes Wischwasser unter Zugabe von Reinigungsmitteln (Neutralreiniger, ökologisch zertifiziert EU Ecolabel 2005/344/EG) nach Angaben des Herstellers zu verwenden. Die Oberflächen sind frei von Grobschmutz, schwach haftenden Verschmutzungen, Staub und wasserlöslichen Rückständen. Der Bodenbelag ist nach der Trocknung schlieren- und wischspurenfrei. Reinigen von horizontalen Flächen der Flure bis 1,80 m und sichtbaren Oberflächen des Einrichtungsmobiliars, der Türen, Rahmen, Griffe, Lichtschalter und von Beschlägen durch nebelfeuchtes (sehr stark entwässertes Reinigungstextil mit Neutralreiniger ökologisch zertifiziert (EU Ecolabel 2005/344/EG)) reinigen und trockenes Nachwischen. Die Oberflächen sind frei von Griffspuren, sichtbaren Verschmutzungen und Wischspuren.
02.__.0020
Unterhaltsreinigung Flure für 1 Woche (7 Tage)
104,00
Wo
02.__.0030 Entsorgung Restmüll für 1 Woche (7 Tage) Entsorgung des anfallenden Restmülls des Gebäudes für die enstprechende Anzahl an Nutzern je Tag wie folgt: Leeren und Entsorgen des Abfalls der 4,5 Liter Tretabfalleimer und der Abfallbehälter 8 Liter „RESTMÜLL“ des Sanitärbereiches (Raumzellen, „Toilette“, „Dusche“ und „Dusche und Toilette“). Anschließende Bestückung der Abfallbehälter mit stabilen Müllbeuteln (Reiß- und durchstoßfest, Hitze- und kältebeständig, Farbe: grau) aus Polyethylen passend zu den Größen der jeweiligen Abfallbehälter, Leeren und Entsorgen des Abfalls der Abfallbehälter 100 Liter „RESTMÜLL“ vor dem Unterkunftsgebäude. Anschließende Bestückung der Abfallbehälter mit stabilen Müllbeuteln (Reiß- und durchstoßfest, Hitze- und kältebeständig, Farbe: grau) aus Polyethylen passend zu den Größen der jeweiligen Abfallbehälter, Leeren und Entsorgen des Abfalls der Aschenbecher vor dem Unterkunftsgebäude, der zu entsorgende Restmüll ist abzutransportieren und gemeinwohlverträglich zu beseitigen, zu kalkulierende Restmüllmenge: Ca. 0,5 Liter je Nutzer/Tag
02.__.0030
Entsorgung Restmüll für 1 Woche (7 Tage)
104,00
Wo
02.__.0040 Entsorgung Kunststoff für 1 Woche (7 Tage) Entsorgung des anfallenden Wertstoffs für die entsprechende Anzahl an Nutzern je Tag wie folgt: Leeren und Entsorgen des Abfalls der Abfallbehälter 8 Liter „KUNSTSTOFF“ des Sanitärbereiches (Raumzellen „Dusche“ und „Dusche und Toilette“). Anschließende Bestückung der Abfallbehälter mit stabilen Müllbeuteln (Reiß- und durchstoßfest, Hitze- und kältebeständig, Farbe: gelb) aus Polyethylen passend zu den Größen der jeweiligen Abfallbehälter, Leeren und Entsorgen des Abfalls der Abfallbehälter 100 Liter „Kunststoff“ vor dem Unterkunftsgebäude. Anschließende Bestückung der Abfallbehälter mit stabilen Müllbeuteln (Reiß- und durchstoßfest, Hitze- und kältebeständig, Farbe: gelb) aus Polyethylen passend zu den Größen der jeweiligen Abfallbehälter, der zu entsorgende Wertstoff ist abzutransportieren und schadlos zu verwerten, nicht verwertbare Reststoffe sind gemeinwohlverträglich zu beseitigen, zu kalkulierende Wertstoffmenge: Ca. 0,75 Liter je Nutzer/Tag,
02.__.0040
Entsorgung Kunststoff für 1 Woche (7 Tage)
104,00
Wo
02.__.0050 Entsorgung Papier für 1 Woche (7 Tage) Entsorgung des anfallenden Wertstoffs für die entsprechende Anzahl an Nutzern je Tag wie folgt: Leeren und Entsorgen des Abfalls der Abfallbehälter 8 Liter „PAPIER“ und der Abfallbehälter mind. 60 Liter für Papierhandtücher des Sanitärbereiches (Raumzellen „Toilette“, „Dusche“ und „Dusche und Toilette“). Anschließende Bestückung der Abfallbehälter mit stabilen Müllbeuteln (Reiß- und durchstoßfest, Hitze- und kältebeständig, Farbe: blau) aus Polyethylen passend zu den Größen der jeweiligen Abfallbehälter, Leeren und Entsorgen des Abfalls der Abfallbehälter 100 Liter „PAPIER“ vor dem Unterkunftsgebäude. Anschließende Bestückung der Abfallbehälter mit stabilen Müllbeuteln (Reiß- und durchstoßfest, Hitze- und kältebeständig, Farbe: blau) aus Polyethylen passend zu den Größen der jeweiligen Abfallbehälter, der zu entsorgende Wertstoff ist abzutransportieren und schadlos zu verwerten, nicht verwertbare Reststoffe sind gemeinwohlverträglich zu beseitigen, zu kalkulierende Wertstoffmenge: Ca. 0,75 Liter je Nutzer/Tag,
02.__.0050
Entsorgung Papier für 1 Woche (7 Tage)
104,00
Wo
02.__.0060 Entsorgung Metall für 1 Woche (7 Tage) Entsorgung des anfallenden Wertstoffs für die entsprechende Anzahl an Nutzern je Tag wie folgt: Leeren und Entsorgen des Abfalls der Abfallbehälter 8 Liter „METALL“ des Sanitärbereiches (Raumzellen „Dusche“ und „Dusche und Toilette“). Anschließende Bestückung der Abfallbehälter mit stabilen Müllbeuteln (Reiß- und durchstoßfest, Hitze- und kältebeständig, Farbe: rot) aus Polyethylen passend zu den Größen der jeweiligen Abfallbehälter, Leeren und Entsorgen des Abfalls der Abfallbehälter 100 Liter „METALL“ vor dem Unterkunftsgebäude. Anschließende Bestückung der Abfallbehälter mit stabilen Müllbeuteln (Reiß- und durchstoßfest, Hitze- und kältebeständig, Farbe: rot) aus Polyethylen passend zu den Größen der jeweiligen Abfallbehälter, der zu entsorgende Wertstoff ist abzutransportieren und schadlos zu verwerten, nicht verwertbare Reststoffe sind gemeinwohlverträglich zu beseitigen, zu kalkulierende Wertstoffmenge: Ca. 0,25 Liter je Nutzer/Tag
02.__.0060
Entsorgung Metall für 1 Woche (7 Tage)
104,00
Wo
02.__.0070 Bestückung der Sanitärräume für 1 Woche (7 Tage) Gebäudebelegung: je Etage 50 Personen (100 Personen/Gebäude)
Regelmäßige Bestückung der Raumzellen „Toilette“, „Dusche“ und „Dusche und Toilette“ für die ausgelegte Nutzeranzahl des Gebäudes: der Toilettenpapierhalter und Toilettenreservepapierhalter mit geprägtem Toilettenpapier (Kleinrolle, 2-lagig, weiß) mit Toilettenpapier, maximal zu kalkulierender Verbrauch: 60 Blatt Toilettenpapier (10 cm x 12 cm) je Nutzer/Tag, die Papierhandtuchspender mit Papierhandtüchern maximal zu kalkulierender Verbrauch: 20 Blatt je Nutzer/Tag, die Seifenspender mit Hautreiniger (flüssiger Hautreiniger für leichte Verschmutzungen, alkali- und seifenfrei, hautverträglich, angepasst an den menschlichen ph-Wert) Maximal zu kalkulierender Verbrauch: Ca. 10,0 ml je Nutzer /Tag, die Desinfektionsmittelspender mit Desinfektionsmittel (Viruzide Händedesinfektion, farb- und duftstofffrei, hautverträglich bei häufiger Anwendung) Maximal zu kalkulierender Verbrauch: Ca.15,0 ml je Nutzer/Tag, Die Hygienebeutelspender mit Hygienebeuteln (Ca. 0,2 Beutel je Nutzer/Tag).
02.__.0070
Bestückung der Sanitärräume für 1 Woche (7 Tage)
104,00
Wo
Stundenlohnarbeiten Für Arbeiten, die durch zusätzliche, nicht im Rahmen des Leistungsverzeichnisses erfasste Leistungen erforderlich werden können, werden die folgenden Stundenlöhne zusätzlich in das Leistungsverzeichnis aufgenommen. Der Einheitspreis gilt auch für darüber hinausgehende Stundenlohnarbeiten.
Die Stunden dürfen nur mit vorheriger Genehmigung der Bauleitung oder des Auftraggebers verfahren werden. In den Stundensätzen sind alle Gemeinkosten, Auslösungen, Weg- und Fahrgelder anteilig enthalten. Die Stundenlohnarbeiten sind täglich am Abend oder spätestens am darauffolgenden Morgen in doppelter Ausfertigung zur Anerkennung vorzulegen.
Stundenlohnarbeiten
02.__.0080 Stundenlohnarbeiten Reinigungsfachkraft Stundenlohn für eine Reinigungsfachkraft für zusätzliche, gesondert beauftragte Reinigungsarbeiten.
02.__.0080
Stundenlohnarbeiten Reinigungsfachkraft
E
10,00
h
02.__.0090 Stundenlohnarbeiten Helfer Stundenlohn für einen Helfer für zusätzliche, gesondert beauftragte Reinigungsarbeiten.
02.__.0090
Stundenlohnarbeiten Helfer
E
10,00
h