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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Vorbemerkungen 1. Vertragsgrundlagen
Für die Ausführung der Bauleistungen gelten, soweit in den nachfolgenden Positionen nicht anders beschrieben, die folgenden Vertragsgrundlagen in der genannten Reihenfolge:
Das Leistungsverzeichnis (LV) mit allen seinen Bestandteilen.
Die VOB, Teil B (DIN 1961) und Teil C (ATV), in der bei Vertragsabschluss gültigen Fassung. Insbesondere sind die ATV DIN 18299 "Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art" und die ATV DIN 18465 "Bauschlussreinigung" zu beachten.
Die anerkannten Regeln der Technik sowie alle einschlägigen gesetzlichen und behördlichen Vorschriften.
2. Ausführung und Materialien
Alle Arbeiten sind fach- und termingerecht auszuführen. Der Auftragnehmer hat sich vor Beginn der Arbeiten von den Gegebenheiten vor Ort zu überzeugen und eventuelle Bedenken schriftlich anzumelden.
Es sind ausschließlich Materialien zu verwenden, die den im LV genannten Normen und Qualitätsanforderungen entsprechen. Für alle verwendeten Produkte sind auf Verlangen die entsprechenden Prüfzeugnisse, Zulassungen und Herstellerverarbeitungsrichtlinien vorzulegen.
Anschlüsse an angrenzende Bauteile sind fachgerecht und gemäß den Systemvorgaben der Hersteller auszuführen. Insbesondere sind Anschlüsse an Massivbauteile mit geeigneten Trennstreifen (z.B. Trenn-Fix) auszuführen, um eine kontrollierte Rissbildung zu gewährleisten.
Der Auftragnehmer ist für den Schutz seiner eigenen und fremder Leistungen verantwortlich. Verunreinigungen sind umgehend zu entfernen. Die Baustelle ist sauber zu halten.
3. Aufmaß und Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt nach den Aufmaßregeln der VOB/C, ATV DIN 18340.
In die Einheitspreise sind alle Leistungen einzurechnen, die zur fachgerechten und vollständigen Erbringung der Leistung erforderlich sind, auch wenn sie nicht explizit erwähnt werden (Nebenleistungen gem. VOB/C, Abschnitt 4). Dazu gehören insbesondere das Einrichten und Räumen der Baustelle, der Transport der Materialien zum Einbauort sowie die Entsorgung von Restmaterialien.
Allgemeine Vorbemerkungen
Hinweis zu Bauabschnitten Die ausgeschriebene Leistung ist Teil einer Gesamtmaßnahme, die in drei separaten Bauabschnitten (BA) realisiert wird. Die ausgeschriebenen Leistungen sind Teil einer Gesamtmaßnahme, deren Umfang sich über die drei Bauabschnitte erstreckt.
Bauabschnitt 1: 47 Wohneinheiten (29.06.2026 bis 07.05.2027)
Bauabschnitt 2: 72 Wohneinheiten (10.05.2027 bis 05.05.2028)
Bauabschnitt 3: 78 Wohneinheiten (08.05.2028 bis 30.03.2029)
Das vorliegende Leistungsverzeichnis mit den ausgeschriebenen Mengen umfasst ausschließlich die Arbeiten für den Bauabschnitt 1.
Es besteht die Option, den Auftragnehmer nach erfolgreicher und termingerechter Ausführung des ersten Bauabschnitts auch mit den Leistungen der nachfolgenden Bauabschnitte zu beauftragen. Eine separate Vergabe der weiteren Bauabschnitte bleibt jedoch vorbehalten.
Hinweis zu Bauabschnitten
3 Schutzmaßnahmen
3
Schutzmaßnahmen
3.1 Schutzmaßnahmen
3.1
Schutzmaßnahmen
3.2 UG - 7 OG Zwischenreinigung
3.2
UG - 7 OG Zwischenreinigung
3.3 Baureinigungsarbeiten
3.3
Baureinigungsarbeiten