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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Baubeschreibung 1. Allgemeines
1.1 Ort der Leistung/Auftraggeber
Bauvorhaben:
Erweiterung und Generalinstandsetzung des Simpert-Kraemer-Gymnasiums
Jochnerstraße 30
86381 Krumbach
1.2 Allgemeine Beschreibung der Leistung
Das Simpert-Kraemer-Gymnasium mit zurzeit mehr als 900 Schüler/innen ist in einem Gebäude untergebracht, das ursprünglich 1966 erstellt und über die Jahre immer wieder erweitert wurde. Das Simpert-Kraemer-Gymnasium besteht aus dem Haupttrakt aus dem Jahre 1966, der als 3-geschossiger H-Bau mit Innenhof errichtet wurde. Auf Grund steigender Schülerzahlen wurde in den geburtenstarken 70-er Jahren entsprechend den damaligen Schulbaurichtlinien ein Ergänzungsbau (Westerweiterung) errichtet. Durch den Geländeverlauf ist dieser 2-geschossige Bauteil über Treppenläufe an den Haupttrakt angeschlossen. Es besteht ein gemeinsamer Innenhof . Der letzte Anbau auf der Ostseite wurde in den 2000er Jahren errichtet, um mit Sondernutzungen wie z.B. Mensa und Schulküche dem erhöhten Bedarf nachkommen zu können. Dieser Bauteil ist nicht Bestandteil der Sanierungsmaßnahme.
Nach der Sanierungsmaßnahme kann auch ein im Süden des Haupttrakts gelegenes erdgeschossiges
Pavillon-Gebäude rückgebaut werden. Das Schulgebäude wird entsprechend zeitgemäßer energetischer,funktionaler, brand- und schallschutztechnischer Belange generalsaniert. Die Sanierungsmaßnahmen am Gebäude werden 2024 abgeschlossen.
1.3 Sanierung und Erweiterung - Konstruktion
nur von Belang für Außenanlagen ist folgendes:
Die Fassade wird/wurde auf Grund zahlreicher Mängel umfassend erneuert. Die neue Fassade wird als hinterlüftetes System mit vorgehängten Fassadenplatten konzipiert. Die geschlossenen Fassadenteile werden von Fensterbändern in Aluminiumkonstruktion gegliedert. Der Fassade vorgesetzt ist eine Rahmenkonstruktion aus Aluminium die den Sonnenschutz aufnimmt. Die Außenraffstore ermöglichen eine individuelle Verschattung oder Lichtlenkung tief in die Räume.
1.4 Bauabschnitte
nur von Belang für Außenanlagen ist Folgendes:
Die Gesamtbaumaßnahme wird/wurde in 3 Bauabschnitten (bis 2026) umgesetzt.
In vorliegender Ausschreibung geht es um den Abschluss der Arbeiten im
Schulhof BA 3b.
2. Beschreibung Bauwerk/Baukörper
nur von Belang für Außenanlagen ist Folgendes:
2.1 Ausführung Außenwand außenseitig:
Hinterlüftete Fassadenkonstruktion (Fassadenplatten) auf Aluminium Unterkonstruktion montiert, mit mineralischer Dämmung - gem . Wärmeschutznachweis.
Im Erdbereich mit Perimeterdämmung aus XPS - gem. Wärmeschutznachweis;
3. Baustelleneinrichtung
3.1 Lage der Baustelle
Die Baustelle befindet sich in Krumbach zwischen der Jochnerstraße und der Theodor-Einsle-Straße. Nach Süden wird das Grundstück durch einen Fußgänger- und Radweg begrenzt. Das Gelände wird von der im Osten verlaufenden Jochnerstraße erschlossen.
3.2 Verkehrsverhältnisse im Bereich der Baustelle,
Zu- und Abfahrten
Alle öffentlichen Straßen stehen als Zufahrtswege unentgeltlich zur Verfügung. Der Weg im Süden muss jedoch während der Bauzeit als Verbindungsweg für öffentlichen Fuß- und Fahrradverkehr aufrecht erhalten werden. Die Zufahrt erfolgt über die Theodor-Einsle-Str. über eine vorhandene Baustraße bis zum späteren Schulhof.
3.3
Lager- und Arbeitsplätze
Auf dem Gelände stehen Baustelleneinrichtungsflächen nur in begrenztem Umfang zur Verfügung. Insbesondere die Lagerfläche ist deswegen durch eine "just-in-time"-Anlieferung und zeitnahes Abfahren von nicht mehr benötigtem oder zu entsorgendem Material auf ein Minimum zu reduzieren.
Beim wöchentlichen Jour-Fixe sind die baustellen-logistischen Maßnahmen einvernehmlich mit der Bauleitung und anderen beteiligten Firmen rechtzeitig abzustimmen. Größere Materialanlieferungen sind der Bauleitung rechtzeitig mitzuteilen.
3.4 Baustellenbeleuchtung
Für die Arbeitsplatzbeleuchtung ist der jeweilige AN selbst verantwortlich.
Eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht.
3.5 Lage, Art, Bedingungen etc. für Anschlüsse
Wasser und Stromanschlüsse werden bauseits unentgeltlich vom AG bereit gestellt.
Darüberhinaus benötigte Anschlussmöglichkeiten z. B. für Abwasser, Telefon und dgl.
sind soweit erforderlich vom AN selbst zu erkunden und einzurichten.
3.6 Anlagen im Baugelände
Im Baugelände befinden sich Kabel und Leitungen Dritter.
Vor Arbeitsbeginn muss sich der Unternehmer von allen bestehenden Anlagen (Leitungen, Kanal, etc.) Dritter bei den entsprechenden Ver- und Entsorgungsunternehmen die aktuellen Bestandsunterlagen einholen. In allen Leitungsbereichen ist mit größter Sorgfalt und äußerster Vorsicht zu arbeiten. Der ständige Betrieb der Leitungen ist sicherzustellen. Sollten bei den Erdarbeiten unbekannte Anlagen angetroffen werden, so ist unverzüglich der AG zu verständigen und auf dessen Weisung zu handeln. In Zweifelsfällen ist vor dem Einsatz von Aushubgeräten durch Suchschlitze in Handarbeit Klarheit zu schaffen.
Der Geräteeinsatz ist entsprechend zu gestalten, dass Beschädigungen ausgeschlossen werden. Die Kosten und Folgekosten bei Beschädigungen trägt der AN. Leitungsumlegungen dürfen nicht durch den AN erfolgen. Notwendige Umverlegungsarbeiten sowie Spartenarbeiten allgemein sind durch den AN frühzeitig mit den entsprechenden Versorgungsträgern zu koordinieren. Der Koordinierungsaufwand ist in die Baustellengemeinkosten einzurechnen und wird nicht gesondert vergütet.
3.7 Zu schützende Bereiche und Objekte
Die an das Baugelände anschließenden Bäume und Flurgehölze, Zäune, Gebäude, Grundstückzufahrten und Häuser sind zu schützen.
Der Schulbetrieb wird während der gesamten Sanierungsmaßnahme aufrecht erhalten. Lärmintensive Arbeiten sind in Rücksprache mit der Bauleitung überwiegend zu Ferienzeiten, bzw. am Nachmittag auszuführen.
Während der Prüfungszeit wird es in Rücksprache mit der Schulleitung ein Zeitfenster geben, in dem Bohr- und Brecharbeiten sowie weitere laute Tätigkeiten nicht ausgeführt werden dürfen.
3.8 Straßenunterhaltung
Der Auftragnehmer hat für die unverzügliche Beseitigung der durch ihn und seine Zulieferer verursachten Verunreinigungen auf allen öffentlichen und nichtöffentlichen Wegen und Straßen ohne gesonderte Vergütung zu sorgen. Er haftet bei Nichtbeachtung für alle heraus entstehenden Schäden und Unglücksfälle.
3.9 Werbung
Es darf auf der gesamten Baustelle keine Werbung angebracht werden. Die auf Wunsch beim AG zu bestellenden Gewerkeschilder (ca. 1,5m x 0,20m) werden am Bautafelgerüst montiert. Die Kosten trägt der Auftragnehmer.
4. Baustellenbesprechung
Der AN hat zu den Baustellenbesprechungen, die der AG regelmäßig durchführt, einen bevollmächtigten Vertreter zu entsenden. Die Besprechungen finden je nach Bedarf 1 bis 2 mal je Woche statt. Die Kosten sind in die EP einzurechnen. Die teilnehmenden Personen müssen der deutschen Sprache mächtig sein.
5. Bauleitung
Während der Arbeiten des Auftragnehmers an der Baustelle muss ständig eine fachlich qualifizierte Aufsichtsperson des Auftragnehmers anwesend sein. Die Qualifikation ist auf Anforderung des AG durch den AN nachzuweisen. Die teilnehmenden Personen müssen der deutschen Sprache mächtig sein. Der Bauleiter darf während der gesamten Dauer der Baumaßnahme nicht wechseln.
6. Bautagebuch
Vom AN ist täglich ein Bautagebuch zu führen und wöchentlich dem AG zur Prüfung vorzulegen. Diese Arbeitsberichte sollen Stand und Fortschritt der Arbeiten sowie alle bemerkenswerten Ereignisse des Bauablaufes lückenlos festhalten. Es dient als Grundlage für alle Meldungen und Berichte, die über die Bauausführung zu erstatten sind und bildet nach Abschluss der Bauarbeiten einen wichtigen Bestandteil der Bauakten. Insbesondere sind in diesen Arbeitsberichten einzutragen: die erbrachte Leistung und Arbeitsfortschritt des AN und die Zahl der eingesetzten Facharbeiter, Lehrlinge etc., außergewöhnliche Ereignisse (Unfälle, Behinderungen etc.)
7. Baugrund/ Grundwasser/ Kampfmittel
Der Baugrund besteht aus kiesig, bindigen Auffüllungen. Es erfolgt eine Auffüllung des Innehofes von ca. 1,0 m über dem derzeitigen Niveau. Die Baugrubensohlen liegen oberhalb des Grundwasserspiegels. Grundwasser wurde bei den Bodenuntersuchungen nicht angetroffen. Gemäß vorliegender Prüfberichte nach LAGA PN 98 von Vorgewerken, wurden im Innenhof sowie Werkhof beim Aushubmaterial ausnahmslos Z 0 Material angetroffen.
Im Baugelände sind keine Kampfmittel zu erwarten. Eine entsprechende Stellungnahme zur Kampfmittelfreiheit liegt vor.
Allgemeine Baubeschreibung
01 Schlosserarbeiten in den Freianlagen
01
Schlosserarbeiten in den Freianlagen
01.01 Allgemeine Arbeiten
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Allgemeine Arbeiten
01.02 Absturzsicherung Stützmauer Haupteingang
01.02
Absturzsicherung Stützmauer Haupteingang
01.04 Absturzsicherung Mensa
01.04
Absturzsicherung Mensa
01.05 Gitterroste
01.05
Gitterroste
01.06 Handlauf
01.06
Handlauf
01.07 Poller
01.07
Poller
01.10 Stundenlohnarbeiten
01.10
Stundenlohnarbeiten