Erdbau und Entwässerung
Seniorenwohnen am Kurpark Bad Schlema
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Vorbemerkungen Zertifizierung QNG Anforderungen an die Materialität zur QNG-/BiRN-Zertifizierung Allgemeine Anforderungen Für das Bauvorhaben wird eine BiRN-(BNK/BNG)-Zertifizierung sowie eine Zertifizierung nach dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG-Plus) angestrebt. Die Einhaltung der nachfolgend aufgeführten Anforderungen ist Bestandteil der vertraglichen Leistung des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer hat die Einhaltung der Anforderungen sicherzustellen, die erforderlichen Nachweise zu erbringen und den Auftraggeber sowie den Auditor im Rahmen des Zertifizierungsprozesses zu unterstützen. Hierzu gehört insbesondere die rechtzeitige Bereitstellung der erforderlichen Produkt- und Materialinformationen sowie eine enge Abstimmung mit den Projektbeteiligten. BiRN-Anforderungen Gemäß dem BiRN-Kriteriensteckbrief SOC 1.1.1 „Wohngesundheit – Innenraumlufthygiene“ (Version 2.0) sind sämtliche oberflächennah eingesetzten Produkte zu deklarieren. Die Deklaration umfasst mindestens Hersteller, Produktbezeichnung sowie die für die Nachweisführung erforderlichen Produktunterlagen. Die Anforderungen sind dem folgenden Dokument zu entnehmen: https://bau-irn.com/wp-content/uploads/2024/08/1.1.1_Innenraumhygiene_V2.0_240820.pdf QNG-Anforderungen Zusätzlich sind die Anforderungen des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude (QNG-Plus) gemäß Anlage 1 des QNG-Handbuchs einzuhalten. https://www.qng.info/wp-content/uploads/2024/07/QNG_Handbuch_Anlage-3_AnforderungenBund_v1-4_GR-1.pdf Die Anforderungen an die Materialqualität ergeben sich insbesondere aus folgendem Dokument: https://www.qng.info/wp-content/uploads/2023/11/QNG_Handbuch_Anlage-3_Anhang313_Schadstoffe_v1-3-korr-14.09.2023.pdf Anforderungen an Holz und Holzwerkstoffe Das bauausführende Unternehmen verpflichtet sich, bei der Ausführung der Baumaßnahme ausschließlich Holz und Holzwerkstoffe zu verwenden, die nachweislich aus legaler und nachhaltiger Herkunft stammen und nicht aus unkontrolliertem Einschlag gewonnen wurden. Die Verwendung von Holz und Holzwerkstoffen aus unkontrollierter Gewinnung, insbesondere aus tropischen, subtropischen und borealen Waldregionen, ist ausgeschlossen. Zulässig sind ausschließlich Holzprodukte, deren Herkunft durch anerkannte Zertifizierungssysteme oder gleichwertige Nachweise belegt werden kann. Als geeignete Nachweise gelten insbesondere Zertifizierungen gemäß FSC oder PEFC. Die erforderlichen Nachweise sind produktbezogen durch Vorlage entsprechender Zertifikate, Lieferantenerklärungen oder gleichwertiger Dokumente zu erbringen und im Rahmen der Zertifizierungsdokumentation bereitzustellen. Das bauausführende Unternehmen hat sicherzustellen, dass diese Anforderungen auch an Nachunternehmer und Lieferanten weitergegeben und eingehalten werden. Dokumentationspflichten Zur Sicherstellung der Nachweisführung hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber spätestens 14 Kalendertage vor dem Einbau der für die QNG-/BiRN-Zertifizierung relevanten Bauprodukte eine Produktliste mit Hersteller- und Produktbezeichnung sowie die zugehörigen Produktdatenblätter zu übermitteln. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass sämtliche eingesetzten Bauprodukte die Anforderungen der QNG-/BiRN-Zertifizierung erfüllen. Sofern für einzelne Bauprodukte im Rahmen der Zertifizierung weitere produktspezifische Nachweise erforderlich sind (z. B. Herstellererklärungen, Sicherheitsdatenblätter, Emissionsnachweise oder Zertifikate), sind diese auf Anforderung des Auftraggebers oder des Auditors vorzulegen. Für Holz und Holzwerkstoffe sind die Anforderungen des jeweils gültigen QNG-Handbuchs einzuhalten. Die erforderlichen Nachweise sind im Rahmen der Zertifizierung bereitzustellen. Der Auftragnehmer hat die für die Erstellung der Gebäudedokumentation erforderlichen Angaben zu den von ihm eingesetzten Bauprodukten vollständig und nachvollziehbar bereitzustellen. Nach Abschluss der Leistungen hat der Auftragnehmer die tatsächlich eingebauten Bauprodukte und Hilfsstoffe durch geeignete Belege (z. B. Lieferscheine, Rechnungen) nachvollziehbar nachzuweisen und dem Auftraggeber auf Anforderung zur Verfügung zu stellen. Abweichungen Ist die Einhaltung einzelner Produktanforderungen aus technischen oder funktionalen Gründen nicht möglich, hat der Auftragnehmer dies vor dem Einbau schriftlich anzuzeigen und nachvollziehbar zu begründen. Hierbei sind das betroffene Produkt, der Verwendungszweck sowie die vorgesehene Einsatzmenge anzugeben. Die Entscheidung über die Anerkennung einer begründeten Abweichung erfolgt im Rahmen der Zertifizierungsanforderungen. Vertragliche Verpflichtung Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Einhaltung der vorstehenden Anforderungen und bestätigt dies vor Ausführungsbeginn im Rahmen einer vertraglichen Vereinbarung. Nach Abschluss der Leistungen ist eine unterschriebene Leistungserklärung vorzulegen, mit der die Einhaltung der Anforderungen bestätigt wird. Die Verantwortung für die Verwendung geeigneter, zugelassener und vertragskonformer Produkte verbleibt unabhängig von der Übermittlung der Unterlagen uneingeschränkt beim Auftragnehmer.
Vorbemerkungen Zertifizierung QNG
1 Baustelleneinrichtung, Räumung, Sicherung, Vorbereitung
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Baustelleneinrichtung, Räumung, Sicherung, Vorbereitung
1.1 Baustelleneinrichtung
1.1
Baustelleneinrichtung
1.2 vorbereitende Arbeiten
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vorbereitende Arbeiten
2 Prüfung und Dokumentation Tiefbauarbeiten
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Prüfung und Dokumentation Tiefbauarbeiten
Vorbemerkungen Eigenüberwachung Für jede Tiefbaumaßnahme ist eine nachvollziehbare Dokumentation der Eigenüberwachung zu führen. Die Nachweise sind in entsprechenden Prüfprotokollen dokumentiert, die als Eigenüberwachungsunterlagen übergeben werden. Die Eigenüberwachungsunterlagen enthalten auch die Fehlerprotokolle, sowie die getroffenen Maßnahmen zur Beseitigung dieser und die Wiederholungsprüfungen. Eigenüberwachung Erdbau gem. ZTV E-Stb 09 Eigenüberwachung Kanalbau gem. Leitfaden Güteüberwachung Kanalbau Die Aufwendungen sind in die Positionen einzurechnen. Folgende Überwachungsprüfungen betreffen Kontrollprüfungen für den AG.
Vorbemerkungen Eigenüberwachung
2.1 Überwachung Einbau Unterbau, Tragschichten
2.1
Überwachung Einbau Unterbau, Tragschichten
2.2 Beprobung Aushubmaterial
2.2
Beprobung Aushubmaterial
3 Erdarbeiten und Unterbau
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Erdarbeiten und Unterbau
Aufmaßerstellung und DGM Zur Abrechnung ist durch den AN ein digitales Geländemodell zu erstellen. Dazu ist das Gelände mehrfach digital zu vermessen und daraus elektronische Abrechnungsnachweise zu erzeugen. Die erste Messung erfolgt vor Oberbodenabtrag bzw. den ersten Aushubarbeiten. Die Aufwendungen für den Nachweis aller Einzelpositionen und das DGM sind einzurechnen.
Aufmaßerstellung und DGM
3.1 Bachlauf
3.1
Bachlauf
3.2 Unterbau
3.2
Unterbau
3.3 Transporte/Lieferungen
3.3
Transporte/Lieferungen
4 Tragschichten der Gebäude und Verkehrsflächen
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Tragschichten der Gebäude und Verkehrsflächen
4.1 Tragschichten unter Gebäuden
4.1
Tragschichten unter Gebäuden
5 Entwässerungsarbeiten
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Entwässerungsarbeiten
5.1 Erdarbeiten und Verbau
5.1
Erdarbeiten und Verbau
5.2 RW-Kanalisation
5.2
RW-Kanalisation
5.3 SW-Kanalisation
5.3
SW-Kanalisation
5.4 Prüfung und Dokumentation
5.4
Prüfung und Dokumentation