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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Bauvorhaben Auftraggeber :
Cureus Nord GmbH
Schmalhorn 13
29308 Winsen (Aller)
1.1. Projektbeschreibung
Neubau einer Seniorenresidenz mit 95 Pflegeplätzen,
davon 15 Kurzzeitpflegeplätze
1.2. Lage des Grundstücks
Die Anschrift des Baugrundstückes lautet:
Hermann - Fortmann - Straße 23 & 25
28759 Bremen - Grohn
1.3. Bestand
Das Grundstück ist jetzt unbebaut.
1.4. Städtebauliches Konzept
Das insgesamt 4 - geschossige Altenwohn - und Pflegeheim (EG, 1. OG bis 3. OG) ist mit einem Flachdach geplant.
1.5. Verkehrstechnische Erschließung
Die verkehrstechnische Erschließung erfolgt über die
Hermann - Fortmann - Straße und der Grohner Bergstraße.
1.6. Planungskonzept, Projektdaten
Grundlage für die funktionsgerechte Planung sind die
Vorschriften des Wohnungsbaus, der gültigen
Heimmindestbauverordnung, die darüber hinausgehenden
Vorschriften des Bundeslandes und der DIN 18040; sowie
alle weiteren zur Errichtung des funktionstüchtigen
Gebäudes gültigen Vorschriften, Normen und Gesetze.
Bauvorhaben
Allgemeine Vorbemerkungen Ausschreibung
Im Text des Leistungsverzeichnisses wird aus Gründen der Vereinfachung auf
selbstverständliche Ausdrücke wie z. B.: liefern, fachgerecht, usw. verzichtet. Die
Ausführung jeder Position versteht sich demnach als die vorschriftsmäßige, ordentliche und gebrauchsfähige Erbringung der geforderten Leistung einschließlich aller notwendigen, aber nicht immer besonders erwähnten Nebenleistungen und Materiallieferung.
Die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Fabrikate gelten als Qualitätsbeispiel und schaffen für alle Bieter eine einheitliche Kalkulationsgrundlage. Sie werden durch Angebotsabgabe Bestandteil des Angebotes. Der Anbieter hat die Möglichkeit, ein gleichartiges Erzeugnis anzubieten, wobei der Nachweis der Gleichwertigkeit durch den Auftraggeber verlangt werden kann. Die Bauleitung behält es sich vor, von allen zur Anwendung kommenden Stoffe Proben zu entnehmen und auf Qualität und Eignung prüfen zu lassen.
Die Leistungsbeschreibung dient der Preisfindung. Erkennt der Anbieter, dass Leistungen nicht erschöpfend beschrieben sind, so hat er dieses schriftlich mitzuteilen.
Art der Positionen
Eventualposition mit Gesamtpreis (Bedarfsposition)
Eventualposition mit GP sind als solche im LV gekennzeichnete Positionen mit Gesamtpreisansatz, bei denen zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht feststeht, ob bzw. von wem und in welchem Umfang sie zur Ausführung kommen. Die Entscheidung über die Ausführung der Eventualpositionen (Bedarfspositionen) trifft der Auftraggeber bei der Vergabe bzw. während der Bauzeit. Eventualpositionen (Bedarfspositionen) sind als Gesamtpreis anzubieten.
Eventualposition ohne Gesamtpreis
Eventualpositionen ohne GP sind als solche im LV gekennzeichnete Positionen ohne Gesamtpreisansatz, bei denen zum Zeitpunkt der Auftragserteilung nicht feststellbar ist, ob und in welchem Umfang sie zur Ausführung kommen.Eventualpositionen sind nur als E.P. anzubieten, nicht als Gesamtpreis.
Alternativposition
Alternativpositionen sind als solche im LV gekennzeichnete Positionen ohne Gesamtpreisansatz. Sie können anstelle einer oder mehrerer anderer Grundpositionen zur Ausführung vorgesehen werden. Die Entscheidung hierüber trifft der Auftraggeber in der Regel bei der Auftragserteilung. Ist die Entscheidung ausnahmsweise, z. B. aus technischen Gründen, erst nach der Auftragserteilung möglich, wird der AN rechtzeitig vom Auftraggeber darüber informiert. Alternativpositionen sind nur als E.P. anzubieten, nicht als Gesamtpreis.
Ablauf
Sämtliche Leistungen sind sach- und fachgerecht entsprechend der DIN-Normen, der Herstellerrichtlinien und den allgemein anerkannten Regeln der Technik auszuführen.
Der Auftragnehmer hat sämtlichen anfallenden Bauschutt und Baustellenabfälle,
die durch ihn verursacht wurden (Reste und Verpackungen, usw.), in regelmäßigen Abständen zu beseitigen, andernfalls wird dies durch den Auftraggeber, bzw. durch den Auftraggeber beauftragte Fremdfirmen auf Kosten des Auftragnehmers veranlasst.
Für die beschriebenen Reinigungs-, Endschichtungs- und Entsorgungspositionen wird auf die gültigen Gesetze, örtlichen Verordnungen, Satzungen und Transportbestimmungen verwiesen, die bei den zuständigen Behörden zu erfragen sind. Behördliche Forderungen und Auflagen sind, soweit nicht besonders beschrieben, entsprechend einzukalkulieren.
Alle Leistungen umfassen auch die Lieferung der dazugehörigen Stoffe und Bauteile, einschl. Abladen und lagern auf der Baustelle, wenn nicht anderes ausgeschrieben ist. Alle ausgeschriebenen Leistungen verstehen sich als abnahmefähig, in fix- und fertiger, fachgerechter Ausführung inkl. aller erforderlichen Materialien und Hilfsstoffe, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes ausgeschrieben.
Die Anlieferung aller zum Einsatz kommenden Werkstoffe und Materialien muss in der Originalverpackung erfolgen. Es sind die Richtlinien des Werkstoffherstellers zu
berücksichtigen. Bei Systemaufbauten dürfen nur die Stoffe eines Herstellers verwendet werden.
Sämtliche für die Erstellung der auszuführenden Arbeiten erforderlichen
Baustelleneinrichtungsmaßnahmen, die nachfolgend nicht gesondert aufgeführt sind, gelten als Nebenleistung und werden nicht gesondert vergütet. Entsprechend benötigte Hebezeuge sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Eine mögliche Nutzung des Baukranes seitens des Rohbauunternehmers ist eigenverantwortlich abzustimmen.
Beschädigungen an den Zufahrts-, Rad- und Gehwegen sind vom AN durch geeignete Maßnahmen zu vermeiden. Das Beseitigen von eventuell entstehenden Schäden geht zu Lasten des AN.
Das Gebäude ist bauseitig mit einem Bauzaun versehen. Der AN hat diesen
entsprechend zu unterhalten und nach Beendigung seiner Arbeiten stets zu schließen. Das Anbringen von Werbeschildern an vorgenanntem Bauzaun ist aus statischen Gründen untersagt.
Der Bieter hat sich vor Abgabe des Angebotes über die Örtlichkeiten zu informieren (Zufahrtswege, Stellplätze Baustelleneinrichtung usw.).
Mit seiner Unterschrift unter dem ausgefüllte Leistungsverzeichnis erkennt der
Auftragnehmer / Bieter an, dass diese Vorbemerkungen Bestandteil seines Angebotes sind und in den Einheitspreisen enthalten sind.
Ort, Datum, Stempel, Unterschrift des Bieters
Allgemeine Vorbemerkungen
Besondere Vorbemerkungen – Gerüstarbeiten Vertragsgrundlagen
Für die Ausführung gelten die VOB/B sowie Ausführung gemäß DIN EN 12810-1, DIN EN 12811-1 und ATV DIN 18451 und 18299 in der jeweils gültigen Fassung.
Die Gerüstarbeiten sind entsprechend den geltenden Arbeitsschutzvorschriften, den technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS), den einschlägigen DIN-EN-Normen sowie den anerkannten Regeln der Technik auszuführen.
Der Auftragnehmer hat sämtliche für die Ausführung erforderlichen:
statischen Nachweise,
Brauchbarkeitsnachweise,
Montageanweisungen,
Zulassungen,
Werk- und Montageplanungen
vorzuhalten und auf Verlangen vorzulegen.
Schutzgerüste
Schutzgerüste werden gemäß nach DIN 4420-1 abgerechnet.
Leistungsumfang
Die Einheitspreise umfassen sämtliche Leistungen zur vollständigen Herstellung, Vorhaltung, Unterhaltung, Anpassung und Demontage der ausgeschriebenen Gerüstanlagen einschließlich aller Nebenleistungen.
Hierzu gehören insbesondere:
An- und Abtransport,
abschnittsweiser Auf- und Abbau,
Teilmontagen,
Teilabbauten,
erforderliche Umbauten,
Gerüstkennzeichnung,
Seitenschutz,
Stirnseitenschutz,
Bordbretter,
Aussteifungen,
Verankerungen,
Übergänge,
innenliegende Treppenzugänge,
Schutzmaßnahmen,
lastverteilende Unterlagen,
Schutzlagen,
Reinigung,
Rückbau,
Verschluss der Verankerungspunkte.
Nicht gesondert vergütet werden Leistungen, die zur vollständigen und funktionsfähigen Herstellung der Gerüstanlage erforderlich sind.
Gerüstplanung / Werkplanung
Vor Beginn der Arbeiten hat der Auftragnehmer in Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung einen Gerüstplan einschließlich:
Treppenführung,
Verankerungskonzept,
Gerüstabfangungen,
Sonderkonstruktionen,
Lastabtragung,
Zugangsführung
zu erstellen.
Der Gerüstplan ist vor Ausführungsbeginn durch die Bau- und Projektleitung freizugeben.
Erforderliche Werk-, Montage- und Detailplanungen einschließlich statischer Nachweise sind Bestandteil der Leistung und mit den Einheitspreisen abgegolten.
Die Freigabe durch den Auftraggeber entbindet den Auftragnehmer nicht von seiner Ausführungs- und Prüfverantwortung.
Prüfungen / Gerüstfreigabe
Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass Gerüste vor Übergabe an den Nutzer sowie nach konstruktiven Änderungen durch eine befähigte Person geprüft werden.
Die Prüfung umfasst insbesondere:
ordnungsgemäße Montage,
standsichere Ausführung,
Verankerung,
Belagssicherung,
Seitenschutz,
Zugänge,
Lastklassen,
Übereinstimmung mit statischen Nachweisen,
Übereinstimmung mit Montageanweisungen.
Die Gerüste sind dauerhaft sichtbar zu kennzeichnen mit:
Gerüstklasse,
Lastklasse,
zulässiger Nutzlast,
Gerüstersteller,
Datum der Freigabe.
Anforderungen an den Untergrund
Es wird ein tragfähiger Untergrund mit Höhentoleranzen von maximal ± 20 cm bereitgestellt.
Der Auftragnehmer hat den Untergrund sowie die Verankerbarkeit der angrenzenden Bauteile vor Beginn der Arbeiten eigenverantwortlich zu prüfen.
Bedenken gegen:
Tragfähigkeit,
Untergrundbeschaffenheit,
Verankerbarkeit,
Auflagerflächen,
Abdichtungen,
Lastabtragung,
vorhandene Bauteile,
vorgesehene Ausführung
sind der Bauleitung unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
Vorhandene Bodengutachten sowie Angaben zu Bodenaufbau und Tragfähigkeit sind durch den Auftragnehmer zu berücksichtigen.
Erforderliche lastverteilende Maßnahmen, Unterlagen, Bohlenlagen und Bautenschutzmaßnahmen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Ausführung der Gerüstarbeiten
Die Gerüste sind abschnittsweise entsprechend dem Rohbau- und Baufortschritt herzustellen, vorzuhalten und anzupassen.
Mehrere An- und Abfahrten sowie Teilmontagen und Teilabbauten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Abstützungen und Überbrückungen im Bereich von Lichtschächten sind mit den Einheitspreisen abgegolten.
Vor- und Rücksprünge, Fassadenversätze, Balkone, Loggien, Gebäudeecken und sonstige Bauteilversprünge sind vollständig einzurüsten.
Eingänge, Hauseingänge, Durchfahrten und Rettungswege sind im vollen nutzbaren Öffnungsquerschnitt freizuhalten.
Bei eingerüsteten Gebäudeecken sind Übergänge in jeder Belagsebene herzustellen.
Innenliegende Treppenzugänge sind entsprechend den geltenden Arbeitsschutzvorschriften herzustellen.
Kosten für Konsolentausch von 70 cm auf 30 cm Ausladung sind in die Einheitspreise einzukalkulieren, sofern keine Kombikonsolen verwendet werden.
Gerüstverankerung
Die Gerüstverankerung hat entsprechend den statischen Erfordernissen sowie den geltenden technischen Regelwerken zu erfolgen.
Art, Anzahl und Lage der Verankerungen sind auf:
Untergrund,
Fassadenaufbau,
Wärmedämmverbundsysteme,
Abdichtungsebenen,
Fassadenbekleidungen,
Betonfertigteile,
Mauerwerk
Fensteranschlüsse,
sonstige Bauteilaufbauten
mit der örtlichen Bauleitung abzustimmen.
Bohrungen und Verankerungen in wasserführenden Ebenen, Abdichtungen oder Fassadensystemen dürfen nur nach Abstimmung mit der Bauleitung ausgeführt werden.
Die Verankerungstechnik sowie der Verschluss der Verankerungspunkte sind auf den vorhandenen Schichtenaufbau abzustimmen.
Verankerungslöcher sind nach Demontage dauerhaft schlagregendicht und gegen Feuchtigkeitseintritt gesichert zu verschließen.
Verankerungslöcher sind mit farblich angepassten Gerüststopfen zu verschließen.
Beschädigungen an Fassaden, Abdichtungen oder Bauteilen infolge der Gerüstverankerung oder Demontage gehen zu Lasten des Auftragnehmers.
Schutzmaßnahmen
Wasserführende Ebenen, Dachflächen, Abdichtungen, Fensterbänke, Attiken, Außenanlagen und sonstige empfindliche Bauteile sind gegen Beschädigungen zu schützen.
Werden Gerüste auf Vordächern, Dachterrassen, Flachdächern oder sonstigen wasserführenden Flächen erstellt, sind geeignete lastverteilende Schutzmaßnahmen herzustellen.
Zusätzliche lastverteilende Bohlenlagen auf Bautenschutzmatten oder Schutzplatten sind einzukalkulieren.
Wasserführende Flächen dürfen ausschließlich innerhalb der zulässigen Belastungsgrenzen genutzt werden.
Bei Zweifeln hinsichtlich Tragfähigkeit oder Belastbarkeit ist die Bauleitung vor Ausführung zu informieren.
Bohlen, Unterlagen und Schutzlagen sind gegen Verrutschen zu sichern.
Erforderliche Maßnahmen zum Schutz von Materialien und Gerüstbauteilen gegen Witterungseinflüsse sind einzukalkulieren.
Nutzung durch Folgegewerke
Die Gerüste sind für die ausgeschriebenen Lastklassen vorzuhalten.
Veränderungen, Teilrückbauten oder Ergänzungen an Gerüstanlagen dürfen ausschließlich durch den Gerüstersteller erfolgen.
Beschädigungen oder Veränderungen an Gerüstanlagen sind der Bauleitung unverzüglich mitzuteilen.
Baustellenkoordination
Der Auftragnehmer benennt einen der deutschen Sprache mächtigen verantwortlichen Fachbauleiter als ständigen Ansprechpartner der Baustelle.
Der verantwortliche Fachbauleiter hat während der Ausführung der Leistungen auf der Baustelle verfügbar zu sein und an den angesetzten Baubesprechungen teilzunehmen.
Die Teilnahme an regelmäßig stattfindenden Baubesprechungen, derzeit ca. einmal wöchentlich, ist Bestandteil der vertraglichen Leistung.
Sollte der Auftragnehmer trotz schriftlicher Einladung nicht an den Baubesprechungen teilnehmen, wird für jedes unentschuldigte Fernbleiben ein Betrag von 300,00 € pauschal von der Schlussrechnungssumme einbehalten.
Der Auftragnehmer hat seine Leistungen mit sämtlichen Folge- und Nachfolgegewerken abzustimmen.
Behinderungen, Terminabweichungen und Ausführungshemmnisse sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
Vorhaltung / Rückbau
Die Gerüste sind innerhalb von 4 Werktagen nach schriftlicher Freimeldung durch die Bauleitung zurück zubauen.
Die Gerüstdemontage ist mit den Folgegewerken so abzustimmen, dass das Verschließen der Verankerungspunkte unmittelbar im Zuge des Rückbaus erfolgen kann.
Nach Abschluss der Arbeiten sind sämtliche Gerüstbauteile, Schutzlagen, Verankerungen und Hilfskonstruktionen vollständig zu entfernen.
Die betroffenen Bereiche sind sauber und frei von Beschädigungen zu hinterlassen.
Aufmaß / Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlich ausgeführten Mengen gemäß ATV DIN 18451.
Aufmaßtermine sind mindestens 1 Woche vor Durchführung mit der Bauleitung abzustimmen.
Spätestens mit der Schlussrechnung sind prüffähige Aufmaße vorzulegen.
Dies gilt auch bei pauschal beauftragten Leistungen.
Mengen / Massen / Kalkulationsgrundlagen
Der Auftragnehmer hat die zur Kalkulation übergebenen Planunterlagen, Mengenansätze und örtlichen Gegebenheiten eigenverantwortlich zu prüfen.
Erforderliche zusätzliche Unterlagen sind vor Angebotsabgabe beim Auftraggeber anzufordern.
Mit Angebotsabgabe bestätigt der Auftragnehmer, dass die angebotenen Einheitspreise unter Berücksichtigung sämtlicher erkennbarer Ausführungsbedingungen kalkuliert wurden.
Stundenlohnarbeiten
Stundenlohnarbeiten werden ausschließlich vergütet, wenn diese vor Ausführung schriftlich durch den Auftraggeber angeordnet wurden.
Vor Ausführung sind:
Leistungsumfang,
voraussichtlicher Aufwand,
Ausführungszeitraum
schriftlich anzuzeigen.
Stundennachweise sind spätestens innerhalb von 1 Werktag nach Leistungserbringung vorzulegen.
Für verdeckte oder später überdeckte Leistungen ist eine Fotodokumentation vorzulegen.
Nicht bestätigte Stundenlohnnachweise werden nicht anerkannt.
Reinigung / Verkehrssicherung
Der Auftragnehmer hat öffentliche Verkehrsflächen, Gehwege, Zufahrten und angrenzende Bereiche während der Ausführung sauber zu halten.
Verschmutzungen sind unverzüglich zu beseitigen.
Sämtliche erforderlichen Verkehrssicherungsmaßnahmen, Absperrungen, Kennzeichnungen und Beleuchtungen sind Bestandteil der Leistung.
Prüf- und Hinweispflicht
Der Auftragnehmer hat die ihm übergebenen Unterlagen, Planungen und Vorleistungen auf erkennbare Mängel, Widersprüche und technische Risiken zu prüfen.
Bedenken gegen:
Planung,
Untergrund,
Verankerbarkeit,
Bauzustand,
Vorleistungen,
Schutzmaßnahmen,
Ausführungsdetails
sind vor Ausführung schriftlich anzuzeigen.
Unterbleibt die Anzeige erkennbarer Bedenken, haftet der Auftragnehmer im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Regelungen für daraus entstehende Schäden und Mehrkosten.
Zusätzliche Leistungen
Nicht ausgeschriebene Leistungen dürfen erst nach schriftlicher Beauftragung ausgeführt werden.
Zusätzliche oder geänderte Leistungen sind vor Ausführung schriftlich anzuzeigen und anzubieten.
Angebotsgrundlage
Mit Abgabe seines Angebotes bestätigt der Auftragnehmer, dass:
die örtlichen Gegebenheiten berücksichtigt wurden,
sämtliche erforderlichen Nebenleistungen einkalkuliert wurden,
die Vorbemerkungen Vertragsbestandteil sind,
die angebotenen Preise die vollständige Leistungserbringung umfassen.
Besondere Vorbemerkungen – Gerüstarbeiten
DGNB - Zertifizierung Allgemeine Vorbemerkungen zum Thema DGNB - Zertifizierung und QNG
Für das Bauvorhaben der CUREUS Nord GmbH soll der QNG-Siegel Plus Standard (V1.3) umgesetzt werden.
Das "Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude" ist ein staatliches Qualitätssiegel für Gebäude.
Voraussetzung für die Vergabe des QNG-Siegels ist ein Nachweis der Erfüllung allgemeiner und besonderer Anforderungen an die technischen, funktionalen, ökologischen, soziokulturellen und ökonomischen Qualitäten des Gebäudes, sowie an die Qualitäten der Planungs- und Bauprozesse auf Grundlage einer unabhängigen Prüfung. Das Qualitätssiegel wird in Plus und Premium vergeben.
Zertifizierung gemäß DGNB (Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen)
Für die Vergabe des QNG-Siegels ist eine Nachhaltigkeitszertifizierung, auf Grundlage eines bei der deutschen Akkreditierungsstelle registrierten Nachhaltigkeitsbewertungssystems, erforderlich.
Das o.g. Bauvorhaben wird nach den Kriterien der DGNB (Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen) bewertet und zertifiziert.
Mit der Zertifizierung gemäß DGNB V2018 (Neubau Wohngebäude) soll mindestens die Auszeichnungsstufe Silber erreicht werden.
Zur Sicherstellung und Koordinierung des Zertifizierungsprozesses sowie der Erhaltung der Anforderungen nach DGNB und QNG wurde die iproplan ° Planungsgesellschaft mbh (Chemnitz), in Form des DGNB - Auditors beauftragt. Die für die Zertifizierung benötigten Nachweise, Unterlagen und Erklärungen sind auf Anforderung des Auditors bei diesem einzureichen. Der Auditor sammelt, prüft und bewertet die relevanten Planungsunterlagen und Dokumente, unter den Aspekten der DGNB & QNG Anforderungen und erstellt die erforderlichen Unterlagen für die DGNB - Zertifizierung und das QNG - Siegel
Alle anfallenden Mehrkosten und anfallender Mehraufwand, für die DGN- Zertifizierung sowie für die Einhaltung der Anforderungen nach QNG, sind in die entsprechende LV-Position mit einzukalkulieren.
Im Folgenden werden die Anforderungen, Nachweise und Dokumentationsleistungen für diese Vergabeeinheit zusammengestellt.
1. Anforderungen an Materialien/Produkte/ Baustoffe
Für eine erfolgreiche Zertifizierung ist generell sicherzustellen, dass die eingesetzten Baustoffe und Bauprodukte (einschließlich der verwendeten Hilfsmaterialien) für die gesamte Dauer der geplanten Nutzung gesundheitlich unbedenklich sind. Ebenso ist sicherzustellen, dass diese robust, wartungsarm und umweltverträglich sind, sowie der Ressourcenverbrauch und die Risiken für Grund- und Oberflächenwasser, Boden und Luft minimiert werden und eine gute Recycling- und Demontagefreundlichkeit der eingesetzten Produkte besteht. Entsprechend sind die Bauverfahren und Bauausstattungen energie- und wassersparend auszuwählen.
Für dieses Bauvorhaben soll grundsätzlich, gemäß der Anforderungen nach DGNB, das Qualitätsniveau 2 (QN 2), für Baustoffe, Materialien und Produkte eingehalten werden.
Die sich hieraus ergebenden, detaillierten Anforderungen finden sich in der beigefügten Anlage 1 (Spalte QN 2).
Die Anforderungen an die eingesetzten Baustoffe, Materialien und Produkte sind vom AN zu beachten und umzusetzen.
Zudem ist die Einhaltung der Anforderungen an Baustoffe, Materialien und Produkte gemäß QNG sicherzustellen. Die QNG - Qualitätsanforderungen an die Schadstoffvermeidung sind beschrieben in Anlage 2 (Anhang Dokument 313). Die dort aufgeführten Anforderungen sind in ihrer Gesamtheit umzusetzen, Abweichungen sind unzulässig.
Zum Nachweis, dass die Anforderungen an die Schadstoffvermeidung eingehalten werden, verpflichtet sich der AN hiermit vertraglich, die beschriebenen Qualitätsanforderungen zu kennen und im Rahmen der Produktauswahl einzuhalten. Der AN verpflichtet sich zudem, nach Fertigstellung der Leistungen deren Erfüllung schriftlich zu erklären.
Hinsichtlich materialökologischer Prüfungen sind die mindestens folgende Dokumente und Informationen seitens Auftragnehmer einzureichen:
➢ Hersteller & Produktname
➢ Angaben zum Einsatzort
➢ verbaute Menge
➢ Sicherheitsdatenblätter
➢ Technische Produktdatenblätter
➢ Herstellererklärungen
➢ EPD (Environmental Product Declaration)
Es sind alle Baustoffe/ Materialien/ Produkte der folgenden Flächen zu beachten:
➢ Bodenaufbauten inkl. Gründungen
➢ Außenwandaufbauten
➢ Innenwandaufbauten
➢ Deckenaufbauten
➢ Dachaufbauten
➢ Tiefgaragen
Die zur Prüfung erforderlichen Nachweise sind 4 Wochen VOR Einbau bei der Objektüberwachung oder Bauleitung zur Übergabe an den Auditor einzureichen.
Der AN ist dafür verantwortlich, dass sich auch ggf. zu beauftragende Nachunternehmer ebenfalls an diese Bedingungen halten. Die Materialien dürfen erst nach Freigabe durch den AG bzw. die von ihm beauftragte Bauleitung eingesetzt werden.
1.1 Hölzer und Holzwerkstoffe
Für die Anforderungen des Qualitätssiegel Nachhaltige Gebäude sowie für die DGNB - Zertifizierung ist die Verwendung von zertifiziertem Holz erforderlich.
In Summe müssen mindestens 50% der neu eingebauten Hölzer, Holzprodukte und / oder Holzwerkstoffe nachweislich aus nachhaltiger Forstwirtschaft stammen.
Die Gesamtbetrachtung erfolgt für alle verbauten Hölzer bis zu den Innenzargen, Türen, Holztreppen, Holzfensterbänke usw.)
1.1.1 Hölzer
Belegt werden kann die Erfüllung der Anforderung durch:
➢ PEFC-Zertifikate (Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes)
➢ FSC-Zertifikate (Forest Stewardship Council)
➢ vergleichbare Zertifikate oder Einzelnachweise, die bestätigen, dass die für das jeweilige
Herkunftsland geltenden Kriterien des PEFC oder FSC erfüllt werden
➢ Auflistung des verbauten Holzes
➢ Schlussrechnungen und Leistungsverzeichnisse
➢ Lieferscheine mit CoC-Nummer
Die CoC (Chain of Custody) Nummer muss mit den Lieferscheinen übereinstimmen.
1.1.2 Holzwerkstoffe mit FSC-Mix
Insofern Holzwerkstoffe nur teilweise einen Holzanteil aus nachhaltiger Waldbewirtschaftung aufweisen, ist das entsprechend anteilige Volumen anzusetzen, bspw. 70% bei "FSC-Mix" oder Certified Content CC bei dem PEFC-Zertifikat.
Erforderlich sind diesbezüglich die folgenden Nachweise:
➢ Auflistung aller verwendeten Holzprodukte oder holzbasierenden Materialien nach
Gewerken inkl. Angaben über den prozentualen Anteil am Gesamtvolumen und die
vorhandenen Zertifikate
➢ PEFC-Zertifikate (Programme für Endorsment of Forest Certification Schemes)
➢ FSC-Zertifikate (Forest Stewardship Council)
➢ ggf. vergleichbare Zertifikate oder Einzelnachweise, die bestätigen, dass die für das
jeweilige Herkunftsland geltenden Kriterien des PEFC oder FSC erfüllt werden
➢ Schlussrechnungen und Leistungsverzeichnisse der Gewerke mit den relevanten
Materialien in Auszügen
➢ Lieferschein der zertifizierten Hölzer bzw. Holzwerkstoffe
Zur Nachweisführung sind somit die gesamte, verbaute Menge des Holzes / Holzwerkstoffe, Zertifikate (inklusive des Anteils des zertifizierten Holzes z.B. FSC.Mix oder PEFC) und die Lieferscheine für das gesamte verbaute Holz, zu liefern.
1.2Weitere Anforderungen zur Material- und Baustoffbeschaffung gem. DGNB
Es dürfen zudem nur Baustoffe verwendet werden, die frei von Kinder- und Zwangsarbeit hergestellt wurden und ein illegaler Rohstoffabbau /-herstellung ausgeschlossen ist. Dies gilt auch für die Verwendung von Natursteinen. Bei Verwendung von Natursteinen aus Ländern der EU werden die Mindest- sowie die inhaltlichen Anforderungen als umgesetzt angenommen. Als Nachweis ist eine Herstellererklärung vorzulegen, die die Einhaltung der Mindestanforderungen bestätigt sowie, dass sämtliche Herkunfts- und Verarbeitungsorte in Ländern der EU liegen. Für Natursteine aus NICHT-EU-Staaten muss nachgewiesen werden, dass die Anforderungen der ILO-Konvention 182 erfüllt sind und dass unangekündigte, unabhängige Kontrollen in den Steinbrüchen stattfinden (Label WiN=WiN Fair Stone).
2 Anforderungen Bauprozess - Baustelle
Im Rahmen der Erfüllung der Zertifizierbarkeit nach DGNB müssen zudem folgende weitere Aspekte während des Bauprozesses berücksichtigt und nachgewiesen werden.
2.1 Lärmarme Baustelle
Die durch Baumaßnahmen in den Objekten ausgelösten Lärmimmissionen dürfen zu keiner übergesetzlichen Beeinträchtigung der benachbarten Gebiete führen. Es sind grundsätzlich lärmarme Geräte und Maschinen einzusetzen. Soweit dennoch Arbeiten durchzuführen sind, die das Umfeld wesentlich stören können, ist der Zeitpunkt und Modus dieser Arbeiten mit dem AG zuvor abzustimmen. Bei der Ausführung sind umweltfreundliche Technologien und Geräte einzusetzen.
2.2 Staubarme Baustelle
Unnötige Staubentwicklung ist durch zusätzliche, geeignete Maßnahmen, wie z. B: Befeuchten, Abdecken, Einsatz von Absauggeräten, etc., zu vermeiden. Stäube sind an der Entstehungsstelle möglichst vollständig zu erfassen und gefahrlos zu entsorgen. Die Ausbreitung des Staubs auf unbelastete Arbeitsbereiche muss verhindert werden, soweit dies technisch möglich ist. Ablagerungen sind zu vermeiden.
Geräte und Maschinen sind vor Einsatz auf technisch einwandfreien Zustand zu überprüfen.
2.3 Abfallarme Baustelle
Grundsätzlich soll der Anfall von Abfall und Reststoffen unter Einsatz der besten verfügbaren Techniken auf ein Minimum eingeschränkt werden. Der AN hat alle anfallenden Baustellenabfälle arbeitstäglich selbst zu entsorgen. Die Arbeitsplätze sind unverzüglich nach Beendigung der Arbeiten zu reinigen und in einem ordnungsgemäßen Zustand zu übergeben. Die nach den abfallrechtlichen Bestimmungen und gesetzlichen Mindestvorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetz zum Nachweis einer ordnungsgemäßen Entsorgung erforderlichen Erklärungen, Bestätigungen, Belege usw. sind auf Anforderung dem AG vorzulegen oder in Kopie zukommen zu lassen. Die Baustoffe müssen mindestens in mineralische Abfälle, Wertstoffe (Metall, Beton, Holz, MW, Erdstoffe, Stahl), Problemabfälle und gefährliche Abfälle getrennt werden. Gemischte Baustellenabfälle sind nachweislich zu minimieren und alle Arbeitskräfte bzw. am Bauprozess Beteiligten des AN gezielt auf die Abfalltrennung einzuweisen und zu schulen. Im Falle von Abbrucharbeiten, soll stets ein selektiver Abbruch erfolgen, um die Entfernung und sichere Handhabung von Gefahrstoffen zu ermöglichen und weiterhin eine Erleichterung der Wiederverwendung und des hochwertigen Recyclings durch selektive Entnahme von Materialien mittels Sortiersysteme für Bau- und Abbruchabfälle zu ermöglichen.
2.4 Boden- und Grundwasserschutz
Weiterhin sind der Boden und das Grundwasser vor schädlichen Stoffeinträgen und chemischen sowie mechanischen Einflüssen durch die Baumaßnahme zu schützen. Ziel ist es, den Boden nach Beendigung möglichst in seinen ursprünglichen Zustand zurückzuversetzen. Dabei sind gewachsene Bodenschichten besonders zu schützen. Um Boden und Grundwasser vor schädlichen Stoffeinträgen zu schützen, müssen Stoffe vermieden werden, die den Boden, das Wasser bzw. die Umwelt gefährden. Es darf auf keine Stoffe mit der chemikalienrechtlichen Kennzeichnung "umweltgefährlich" zurückgegriffen werden.
Für unvermeidbare, umweltgefährliche Baumaterialien wie z. B. nicht ausgehärtete Epoxidharze, muss auf der Baustelle sichergestellt werden, dass diese Stoffe nicht in Kontakt mit der Umwelt kommen.
Anlagen werden zum Bauvertrag ausgehändigt:
Anlage 1 - Anforderungen DGNB (Neubau Wohngebäude V2018) zu ENV1.2
Anlage 2 - Anforderungen QNG Schadstoffvermeidung (Anhang Dokument 313) Version 1.3 / gültig ab 03/2023
DGNB - Zertifizierung
01 Fassadengerüst
01
Fassadengerüst
Hinweistext - Gerüsthöhen Sämtliche Gerüsthöhen verstehen sich ab Aufstandsfläche bis oberster Austritts-, Arbeits- oder Nutzungsebene einschließlich eines zusätzlichen Überstandes von 2,00 m über der obersten Ebene, soweit in den Einzelpositionen nichts anderes
angegeben ist. Der Überstand dient der Herstellung eines sicheren Austritts, Seitenschutzes und Absturzschutzes und ist in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Hinweistext - Gerüsthöhen
01.01 Fassadengerüst - Arbeitsgerüst (W06) Fassadengerüst aus verzinktem Stahl-Systemgerüst liefern, abschnittsweise entsprechend Bauablauf auf- und abbauen sowie vorhalten. Geeignet für Maurer-, Beton- und WDVS-Arbeiten.
Konsolen in gesonderter Position.
Technische Kenndaten / Maße:
Lastklasse: 3
Breitenklasse: W06
Verkehrslast: 200 kg/m²
Gerüsthöhe: ca. 13,60 m
Grundstandzeit: 4 Wochen
Angebotenes Gerüstsystem :
(vom Bieter einzutragen)
Angebotenes Gerüstsystem :
(vom Bieter einzutragen)
01.01
Fassadengerüst - Arbeitsgerüst (W06)
2.850,00
m²
01.02 Verlängerung der Vorhaltung - Fassadengerüst Vorhaltung des Fassadengerüstes gemäß Grundposition über die Grundstandzeit hinaus.
01.02
Verlängerung der Vorhaltung - Fassadengerüst
35,00
Wo
01.03 Fassadengerüst - Arbeitsgerüst LK 3 (SW09) Fassadengerüst aus verzinktem Stahl-Systemgerüst einschließlich innenliegender Leitergang liefern, abschnittsweise entsprechend Bauablauf auf- und abbauen sowie vorhalten. Geeignet für Maurer-, Beton- und WDVS-Arbeiten.
Konsolen in gesonderter Position.
Technische Kenndaten / Maße:
Lastklasse: 3
Breitenklasse: SW09
Verkehrslast: 200 kg/m²
Gerüsthöhe: ca. 13,60 m
Grundstandzeit: 4 Wochen
Angebotenes Gerüstsystem :
(vom Bieter einzutragen)
01.03
Fassadengerüst - Arbeitsgerüst LK 3 (SW09)
E
1,00
m²
01.04 Verlängerung der Vorhaltung - Fassadengerüst Vorhaltung des Fassadengerüstes gemäß Eventualposition über die Grundstandzeit hinaus.
01.04
Verlängerung der Vorhaltung - Fassadengerüst
E
1,00
Wo
01.05 Zulage innenliegender Rückenschutz Fensteranlagen Durchgängige Innenliegenden Rückenschutz als Absturzsicherung zum Gebäude hin als Zulage zur Gerüsthauptposition liefern, montieren, vorhalten und abbauen.
Ausführung passend zum eingesetzten Gerüstsystem.
Grundvorhaltezeit: 4 Wochen
01.05
Zulage innenliegender Rückenschutz Fensteranlagen
170,00
m
01.06 Verlängerung Vorhaltung - Innenliegender Rückenschutz Verlängerung der Vorhaltung des innenliegenden Rückenschutzes über die Grundvorhaltezeit hinaus, einschließlich Erhalt der Betriebs- und Standsicherheit.
Abrechnung je angefangene Woche
Der Einheitspreis gilt auch bei verkürzten Standzeiten.
01.06
Verlängerung Vorhaltung - Innenliegender Rückenschutz
35,00
Wo
01.07 Gerüsttraversen Öffnungsüberbrückung System-Gerüsttraversen zur Lastabtragung und Überbrückung von Fassadenöffnungen liefern, fachgerecht montieren, vorhalten, demontieren und abtransportieren.
Ausführung passend zum eingesetzten Gerüstsystem.
Grundvorhaltezeit: 4 Wochen
Lasteintragung bis 4 Geschosse
01.07
Gerüsttraversen Öffnungsüberbrückung
20,00
m
01.08 Verlängerung Vorhaltung - Gerüsttraversen Öffnungsüberbrückung Verlängerung der Vorhaltung der Gerüsttraversen gemäß Vorposition über die Grundvorhaltezeit hinaus.
01.08
Verlängerung Vorhaltung - Gerüsttraversen Öffnungsüberbrückung
35,00
Wo
01.09 Gerüstbelag - Konsolen 30 cm Innenseitigen Gerüstbelag 30 cm breit, komplett mit Gehbelagsplatten, an Gerüstlagen liefern, fachgerecht montieren, vorhalten, demontieren und abtransportieren. Ausführung passend zum eingesetzten Gerüstsystem.
Belagbreite: 30 cm
Grundvorhaltezeit: 4 Wochen
Mengenansatz für alle Geschosse insgesamt
01.09
Gerüstbelag - Konsolen 30 cm
1.500,00
m
01.10 Verlängerung Vorhaltung - Konsolen 30 cm Verlängerung der Vorhaltung des innenseitigen Gerüstbelages gemäß Vorposition über die Grundvorhaltezeit hinaus.
01.10
Verlängerung Vorhaltung - Konsolen 30 cm
35,00
Wo
01.11 Gerüstbelag - Konsolen 70 cm Gerüstbelag 70 cm breit, komplett mit Gehbelagsplatten, an Gerüstlagen liefern, fachgerecht montieren, vorhalten, demontieren und abtransportieren. Ausführung passend zum eingesetzten Gerüstsystem.
Belagbreite: 70 cm
Grundvorhaltezeit: 4 Wochen
Mengenansatz für alle Geschosse insgesamt
01.11
Gerüstbelag - Konsolen 70 cm
1.500,00
m
01.12 Verlängerung Vorhaltung - Konsolen 70 cm Verlängerung der Vorhaltung des innenseitigen Gerüstbelages gemäß Vorposition über die Grundvorhaltezeit hinaus.
01.12
Verlängerung Vorhaltung - Konsolen 70 cm
35,00
Wo
01.13 Wechselkonsole 32/64 Gerüstkonsole 32/64 mit Wechselmöglichkeit für 1- oder 2-bohligen Aufbau, komplett mit Gehbelagsplatten, an Gerüstlagen liefern, fachgerecht montieren, vorhalten, demontieren und abtransportieren.
Ausführung passend zum eingesetzten Gerüstsystem.
Technische Kenndaten / Maße:
Konsole: 32/64
Grundvorhaltezeit: 4 Wochen
Mengenansatz für alle Geschosse insgesamt
01.13
Wechselkonsole 32/64
E
1,00
m
01.14 Verlängerung Vorhaltung - Wechselkonsole 32/64 Verlängerung der Vorhaltung der Gerüstkonsole 32/64 gemäß Vorposition über die Grundvorhaltezeit hinaus
01.14
Verlängerung Vorhaltung - Wechselkonsole 32/64
E
35,00
Wo
01.15 Gerüsttreppenturm - über 4 Etagen Vorgesetzten Gerüsttreppenturm für das Arbeitsgerüst liefern, aufbauen, vorhalten und abbauen. Ausführung einläufig mit Zwischenpodesten. Einschließlich aller erforderlichen Verankerungen und Anschlüsse an das Gerüstsystem.
Technische Kenndaten / Maße:
Etage: KG - Attika
Bauhöhe: ca. 13,60 m
Lichte Breite: mind. 0,60 m
Ausführung: 4 Geschosse
Grundvorhaltezeit: 4 Wochen
01.15
Gerüsttreppenturm - über 4 Etagen
3,00
Stck
01.16 Verlängerung Vorhaltung Gerüsttreppenturm Verlängerung der Vorhaltung des vorgesetzten Gerüsttreppenturms über die Grundvorhaltezeit hinaus.
01.16
Verlängerung Vorhaltung Gerüsttreppenturm
35,00
Wo
01.17 Gerüsttreppenturm - über 3 Etagen Vorgesetzten Gerüsttreppenturm für das Arbeitsgerüst liefern, aufbauen, vorhalten und abbauen. Ausführung einläufig mit Zwischenpodesten. Einschließlich aller erforderlichen Verankerungen und Anschlüsse an das Gerüstsystem.
Technische Kenndaten / Maße:
Etage: EG - Attika
Bauhöhe: ca. 10,60 m
Lichte Breite: mind. 0,60 m
Ausführung: 3 Geschosse
Grundvorhaltezeit: 4 Wochen
01.17
Gerüsttreppenturm - über 3 Etagen
1,00
Stck
01.18 Verlängerung Vorhaltung Gerüsttreppenturm Verlängerung der Vorhaltung des vorgesetzten Gerüsttreppenturms über die Grundvorhaltezeit hinaus.
01.18
Verlängerung Vorhaltung Gerüsttreppenturm
35,00
Wo
01.19 Lastturm / Absetzpodest Lastturm / Absetzpodest als Allround-Modulgerüst, einschließlich Seitenschutz liefern, aufbauen, vorhalten und abbauen und Auf- und Abbaumontagen sowie aller Transportleistungen.
Technische Kenndaten / Maße:
Lastklasse: 3
Breitenklasse: W06
Belastung: bis 2,50 t
Plattform: ca. 6,54 × 3,27 m
Höhe: ca. 4,00 m + 8,00 m
Grundvorhaltezeit: 4 Wochen
01.19
Lastturm / Absetzpodest
2,00
Stck
01.20 Verlängerung Vorhaltung Lastturm / Absetzpodest Verlängerung der Vorhaltung des vorgesetzten Gerüsttreppenturms über die Grundvorhaltezeit hinaus.
01.20
Verlängerung Vorhaltung Lastturm / Absetzpodest
35,00
Wo
01.21 Zulage Dachdeckerfangnetz Dachdeckerfangnetz als Zulage zum Fassadengerüst liefern, fachgerecht montieren, vorhalten und abbauen.
Ausführung einschließlich aller erforderlichen Befestigungen und Anschlüsse an das Gerüstsystem.
01.21
Zulage Dachdeckerfangnetz
E
1,00
m
02 Stundenlohnarbeiten
02
Stundenlohnarbeiten
Hinweistext Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten dürfen nur nach vorheriger Anordnung des Auftraggebers ausgeführt werden.
Stundenlohnzettel sind dem Auftraggeber spätestens innerhalb von 1 Werktag nach Ausführung zur Prüfung und Abzeichnung vorzulegen. Später vorgelegte Nachweise werden nicht vergütet.
Für einfache Arbeiten, wie z. B. Stemmarbeiten, werden ausschließlich Lohnstunden für Helfer anerkannt.
Mit Angebotsabgabe bestätigt der Bieter, dass die angebotenen Stundenlohnverrechnungssätze vollständig kalkuliert sind und sämtliche Lohn-, Gehalts-, Gemein-, Sozial- und Nebenkosten enthalten.
An- und Abfahrten, Rüstzeiten, Werkzeugvorhaltung sowie sonstige Nebenkosten sind in die Stundenlohnverrechnungssätze einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet.
Stundenlohnnachweise müssen mindestens enthalten:
Baustelle, Datum und Ausführungsort
Art der ausgeführten Leistung
Beginn, Ende und Dauer der Arbeiten
Anzahl und Qualifikation der eingesetzten Arbeitskräfte
Geräte- und Maschineneinsatz mit Typenangabe
verwendete Materialien und Materialmengen
Hinweistext Stundenlohnarbeiten
02.01 Stundensatz Vorarbeiter/in oder Polier/in Stundenlohnarbeiten eines Vorarbeiters / einer Vorarbeiterin bzw. Poliers / Polierin auf besondere Anordnung des Auftraggebers ausführen.
02.01
Stundensatz Vorarbeiter/in oder Polier/in
E
1,00
Std
02.02 Stundensatz Facharbeiter/in Stundenlohnarbeiten eines Facharbeiters / einer Facharbeiterin auf besondere Anordnung des Auftraggebers ausführen.
02.02
Stundensatz Facharbeiter/in
E
1,00
Std
02.03 Stundensatz Helfer/in Stundenlohnarbeiten eines Helfers / einer Helferin auf besondere Anordnung des Auftraggebers ausführen.
02.03
Stundensatz Helfer/in
E
1,00
Std
02.04 Stundenlohnarbeiten Auszubildende Stundenlohnarbeiten eines Auszubildenden / einer Auszubildenden auf besondere Anordnung des Auftraggebers ausführen.
02.04
Stundenlohnarbeiten Auszubildende
E
1,00
Std