02 Abbruch
02.01 Ausbau und Entsorgung
10 HKLS
10.04 Elektrotechnik
11 Elektroinstallation EDV
11.01 EDV
12 Revisionsunterlagen
12.__.0010 Erstellen von Revisionsunterlagen Revisionsunerlagen für die ausgeführten Leistungen:
Die nachfolgend aufgeführten Unterlagen sind vom AN zu
erstellen und in der beigefügten Reihenfolge
zusammenzustellen. Alle Unterlagen sind als DIN A4
gefaltet in Ordnern mit Rückenbeschriftung zu
übergeben. Die Ausfertigungsnummer ist auf den
Ordnerrücken anzugeben.
Die äußere Form ist zwingend vor Ausführung mit dem
Auftraggeber abzustimmen (bezüglich
Archivierungsnummern, Einordnung der Gewerke in das
Gesamtbauvorhaben usw.) -> Inhaltsangabe und Auflistung
der geplanten Inhalte 4 Wochen vor Fertigstellung an
den AG zur Abstimmung.
Dokumentationsunterlagen:
1. Deckblatt mit Adresse der Errichterfirma, Namen des
Projektleiters/Ansprechpartners, Namen des Obermonteurs
und Fachbauleiters, Telefon und Faxnummer sowie ggf.
E-Mail Adresse, Notrufnummer für Havariefälle
2. Inhaltsverzeichnis
3. Anlagenschema
4. Gebäudegrundrisse inkl. Eintragung aller
Installationen
5. Anlagen- und Funktionsbeschreibung, Datenpunktlisten
(Gebäudeautomation)
6. Geräteverzeichnis mit Angabe aller Daten,
Bedienungs- und Wartungsanweisungen (ggf. unterteilt in
verschiedene Anlagenbereiche)
7. Garantiekarten
8. Inbetriebnahmeprotokolle
9. Brandschutzdokumentation inklusive Prüfzeugnisse und
Übereinstimmungserklärungen über
Brandschutzbestandteile (Dämmungen, Kanäle,
Brandschutzklappen, Brandschutzelemente, Schottungen
etc.)
10. Fachbauleitererklärung / Fachunternehmererklärung
11. Protokoll über die Einweisung des Hauspersonals
inkl. Unterschrift der unterwiesenen Person(en)
12. Abnahmeprotokoll über die durchgeführte technische
Abnahme nach VOB
13. Abnahmeprotokoll über durchgeführte
Hygiene-Erstinspektion(en) (soweit erforderlich)
14. Auflistung der Gewährleistungsfristen
15. Revisionsunterlagen komplett auf Datenträger
(USB-Stick) oder per Download-Link. Zeichnungen im dwg
und pdf-Format, restliche Dokumente im pdf Format.
Nicht elektronisch vorliegende Dokumente (z.B.
Protokolle) sind einzuscannen und abzulegen.
Die Unterlagen sind dem Auftraggeber in 1-facher
Ausfertigung auf Papier und 1x digital auszuhändigen.
Alle Texte müssen elektronisch recherchierbar sein.
Unklarheiten und Detaillierungen sollten in Abstimmung
mit dem AG erfolgen.
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