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bis
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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
12 Mauerarbeiten
12
Mauerarbeiten
ZTV MAUERARBEITEN ZTV MAUERARBEITEN
1. Allgemeines / Geltungsbereich
Es gelten die allgemeinen Hinweise der ZTV ÜBERGEORDNET.
2. Stoffe / Bauteile
Es gelten die allgemeinen Hinweise der ZTV ÜBERGEORDNET.
Zusätzlich sind bei der Kalkulation der Leistungen nachfolgende Hinweise zu beachten:
Besonders zu beachten ist DIN 20000-402 und die EN 771-2.
3. Ausführung
Es gelten die allgemeinen Hinweise der ZTV ÜBERGEORDNET.
Zusätzlich sind bei der Kalkulation der Leistungen nachfolgende Hinweise zu beachten:
Die Höhe der Deckenanschlussfugen ist an die max. zulässigen Durchbiegungen der Deckenbauteile anzupassen.
Sämtliche erforderliche Aussparungen, Öffnungen, Nischen, Schlitze und Kanäle für Einbauteile, Technikbauteile etc. sind frühestmöglich zu verschließen. Die Ausführung erfolgt in mehreren Abschnitten.
Wanddurchbrüche und Wandschlitze sind mit Steinen gleicher Qualität und im gleichen Mauerwerksverband zu schließen. Hierbei sind die Brandschutz- und Schallschutzanforderungen zu berücksichtigen.
Anschlüsse von tragendem Mauerwerk sind kraftschlüssig an den Rohbau auszuführen und zu vermörteln. Spätere Anschlüsse von Mauerwerk an Mauerwerk sind mit Verzahnung auszuführen.
Die horizontalen Fugen von nichttragenden Wänden sind grundsätzlich mittels Mauerwerksschienen auszuführen, satt mit 1000°-Wolle auszustopfen und beidseitig dauerelastisch zu versiegeln. Farbton nach Wahl des AG.
Beim Anlegen des Mauerwerks sind die Maßtoleranzen des Untergrundes in der 1. Lagerfuge aufzunehmen. Die letzte Steinschicht unterhalb der Rohdecke darf nicht geschlagen werden. Der Höhenausgleich zum Erreichen des erforderlichen Schichtenmaßes muss somit in der ersten Schicht erfolgen.
Für neu zu erstellendes Mauerwerk und die Herstellung/Korrektur von Öffnungen gelten die zulässigen Ebenheitstoleranzen der DIN 18202 mit folgenden Abweichungen:
Öffnungen grunds. nach Abs. 5.2, Tabelle 1 Zeile 6, wenn nicht anders in der Planung definiert.
Ebenheit grunds. nach Abs. 5.4, Tabelle 3, Zeile 6, wenn nicht anders in der Planung definiert.
4. Nebenleistungen
Es gelten die allgemeinen Hinweise der ZTV ÜBERGEORDNET.
Zusätzlich sind bei der Kalkulation der Leistungen nachfolgende Hinweise zu beachten:
Jede Mauerwerkswand (auch in den Obergeschoßen) erhält eine Sperrschicht aus Bitumenpappe gegen aufsteigende Feuchtigkeit (auch aus Tageswasser) oberhalb der ersten Schicht (1. Lagerfuge).
Das Mauerwerk ist täglich bei Beendigung der Arbeiten abzudecken, um ein Eindringen von Feuchtigkeit zu vermeiden.
Steine mit geringen Flächenabplatzungen, bis 10 mm Durchmesser und 2 mm Tiefe, sind zugelassen.
Mauerwerkssteine dürfen nicht geschlagen werden. Es sind ausschließlich geeignete Nass-Schneidemaschinen zu verwenden.
Unverputztes bzw. gespachteltes Mauerwerk ist grundsätzlich als Sichtmauerwerk mit Fugenglattstrich auszuführen. Stürze sind als KS-Fertigstürze auszuführen.
Vorsorge- und Schutzmaßnahmen für das Mauern unter +5°C Lufttemperatur.
Herstellen von Anschlüssen an geneigte Bauteile, z.B. Decken, Unterzüge, Stahlträger, etc.
Mauerwerk ist gegen Feuchtezutritt zu schützen.
Herstellen von Mustern für die Mauerwerksoberflächen bei Sichtmauerwerk.
Aussteifungsstützen nach statischen Anforderungen sind - soweit erforderlich - zu berücksichtigen, insbesondere bei freien Wandenden neben Türöffnungen.
ZTV MAUERARBEITEN
--- ERGÄNZENDE HINWEISE, VERBLENDMAUERWERK ERGÄNZENDE HINWEISE, VERBLENDMAUERWERK
Auf die erforderliche Sorgfalt bei der Herstellung der äußeren Mauerwerksflächen und die erforderlichen Schutzmaßnahmen während der Bauzeit wird ausdrücklich hingewiesen. Es wird ebenfalls auf die Besonderheiten der zu verarbeiteten vor Ort gebrochenen Steine hingewiesen. Ein entsprechender Ausschuss von Material ist bereits im Rahmen der Kalkulation zu berücksichtigen. Der einkalkulierte Ausschuss ist im Angebotsanschreiben anzugeben.
Es wird an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass bzgl. der Formate höhere Anforderungen an die Maßhaltigkeit, insbesondere bezogen auf die Seitenlänge (+/- 2mm) gestellt werden. Dies ist bei der Kalkulation zu berücksichtigen. Bei der Breite der Ansichtsfläche ist zwingend darauf zu achten, dass die Toleranz maximal -2mm betragen darf, um eine ausreichende Fugenausbildung zu gewährleisten.
Es sind nur Steintypen und -fabrikate anzubieten, die sich für diese Konstruktionsart eignen.
Sollten für die Formsteine geklebte Steine zur Ausführung kommen, ist hierauf im Angebotsschreiben bereits seitens des AN hinzuweisen. Diese Steine sind im Vorfeld gesondert bzgl. Ihrer Eignung und Ihrer Eigenschaften nachzuweisen und explizit zu bemustern. Der Kleber ist farblich auf den Klinker abzustimmen.
Vom AN ist vor Ausführung ein ensprechender Vorschlag in Abstimmung mit dem Werktrockenmörtelhersteller, abgestimmt auf die Umgebungsbedingungen und den Stein, einzureichen und zu bemustern. Die Mörtelkonsistenz ist dem Saugvermögen der jeweiligen Klinker anzupassen.
Ziegelsichtmauerwerk-Fertigelemente, z.B. Stürze, Traufsimse, Fensterbänke, Gurtsimse, Wandscheiben, Pfeiler oder Mauerabdeckung usw. sind vom AN in der Werkstattplanung detailliert darzustellen und in oberflächengleicher Ausführung zu liefern und unsichtbar zu montieren.
Mauerwerkssteine sind so zu lagern, dass ein Schutz gegen Bodenfeuchtigkeit und andere Witterungseinflüsse gewährleistet ist.
Mauerwerkssteine sind auf Paletten anzuliefern, zu lagern, zu transportieren und im Freien mit PE-Folie abzudecken. Die Folie ist gegen Abheben zu sichern.
Beim Anlegen neu zu erstellender Mauerwerksflächen (z.B. Vormauerschalen) sind die Maßtoleranzen des Untergrundes in der 1. Lagerfuge aufzunehmen.
Die genaue geometrische Darstellung aller Stürze, Fensterbänke, Leibungen, Gesimse und Gewände (insbesondere bei den Sichtmauerwerksflächen) ist der Architektenplanung zu entnehmen.
Das Mauerwerk ist täglich bei Beendigung der Arbeiten abzudecken, um ein Eindringen von Feuchtigkeit zu vermeiden. Bei den Vormauerschalen ist außerdem die Luftschicht bzw. Dämmung oberseitig und im Bereich der Öffnungen dauerhaft gegen das Eindringen von Feuchtigkeit zu sichern.
Die Rezeptur der Fugmaterialien ist in Abhängigkeit zu den Steinmaterialien auszuwählen, um Ausblühungen, Verfärbungen, etc. auszuschließen. Die Fugengeometrien müssen jeweils denen der angrenzenden Bestandsflächen entsprechen.
Öffnungen zum Belüften und Entwässern der Vorsatzschalen sind im Fußpunkt bzw. über den Stürzen durch Offenlassen der Stoßfugen gem. Detailplanung des Architekten herzustellen. Hierzu können ebenfalls die als Dehnungsfugen vorgesehenen Lagerfugen herangezogen werden. Die Abstimmung erfolgt im Rahmen der Werkstatt- und Montageplanung des AN.
Gemauert wird grundsätzlich "nach der Schnur" in den vorgegebenen Mauerwerksverbänden und Rastermaßen. Gleichmäßige Lagerfugen werden durch Verwendung von Schichtlatten erzielt. Lot- bzw. senkrechte Ecken, Leibungen, Vor- oder Rücksprünge werden durch "Schnüren" erreicht.
Vor Beginn der Klinkerarbeiten ist der Rohbau sowohl horizontal als auch vertikal auf mögliche Abweichungen hin zu überprüfen.
Hohlraumfrei und satt auszufüllen sind alle Stoß- und Lagerfugen. Stoßfugen dürfen nicht ausgestochert werden.
--- ERGÄNZENDE HINWEISE, VERBLENDMAUERWERK
12.01 Lohnleistung Klinker
12.01
Lohnleistung Klinker