Fliesenlegerarbeiten
Seehotel Überfahrt Rottach-Egern
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Gewerkeübergreifende, allgemeine Baubeschreibung GEWERKEÜBERGREIFENDE, ALLGEMEINE BAUBESCHREIBUNG 01 Allgemeiner Bauablauf Zu Beginn wird die bestehende Lichtkuppel über dem Innenpool rückgebaut und somit eine Öffnung geschaffen, die für die Materialeinbringung ins UG während der Baumaßnahme dienen soll, sowie dem Material-Abtransport bzw. der Schuttentsorgung im Zuge der Abbruchmaßnahmen. Die vorhandene langlochförmige Deckenöffnung wird anschließend teilweise geschlossen, sodass für das neue Oberlicht eine verkleinerte, quadratische Öffnung entsteht. Der Umbau des Oberlichts erfordert eine temporäre Ertüchtigung der Tragkonstruktion im Bereich des Deckenausschnitts, um die Standsicherheit während der Bauphase zu gewährleisten. Hierfür muss die Decke umlaufend um den bestehenden Ausschnitt im Bereich des Innenpool mit einem Stützgerüst abgefangen werden. Die Maße der nutzbaren Einbringöffnung wird ca. 7,00m x 7,00m (l x b) betragen. Die Öffnung ist arbeitstäglich mittels einer temporären, durchtrittssicheren und wasserundurchlässigen Abdeckung morgens zu öffnen und abends wieder zu verschließen. Witterungsbedingt kann es erforderlich werden, die Öffnung mehrfach täglich zu öffnen oder zu schließen. Hierfür steht ein Kran zur Verfügung. Die Öffnung wird zu einem späteren Zeitpunkt mit einem neuen Oberlicht (Glaskubus mit Gründach) überbaut. Ab diesem Zeitpunkt ist der Materialtransport über die Einbringöffnung nicht mehr möglich. Der Materialtransport erfolgt im weiteren Bauablauf über die Andienung im Bereich der Tiefgarage. Bei den geplanten Abbruch- und Rückbaumaßnahmen handelt es sich im Einzelnen um folgende Leistungen: - Abbruch Lichtkuppel Schwimmbad - Abbruch Oberlicht über Ruheraum - Abbruch tragender Bestandswände (Mauerwerk, Stahlbeton, u.ä.) - Abbruch nichttragender Bestandswände (Mauerwerk, Stahlbeton, Trockenbau, u.ä.) - Abbruch Wandbekleidungen (überwiegend Naturstein, Feinsteinzeug, Keramik) - Abbruch Bodenbekleidungen / Hohlraumboden - Abbruch Deckenbekleidungen / Abhangdecken - Rückbau Lüftungs- / Elektroinstallationen, etc. - Rückbau Bädertechnik - Rückbau sanitärer Einrichtungsgegenstände - Rückbau Heizungsinstallationen - Rückbau im Bereich Spa-Rezeption und Yogaraum Bei den geplanten Rohbauarbeiten handelt es sich im Einzelnen um folgende Leistungen: - Anpassungen im Bereich Deckenöffnung Oberlicht - Herstellung neuer Betonbalken, Schließen der Decke mittels Stahlbaukonstruktion - Statische Ertüchtigungen, in Form von neuen Stahlunterfangungen und Verstärkung von bestehenden Stahlbeton       stützen - Ergänzung von tragenden Mauerwerkswänden - Rohbauarbeiten im Bereich neuer Hotpool / Innenpool - Erstellung des neuen Stahlbeton-Treppenkerns inkl. Auszugschacht - Erstellung einer neuen Stahlbetondecke im Bereich eines kleineren Oberlichts - Erstellung der neuen SPA-Rezeption im EG Bei den geplanten Ausbauarbeiten handelt es sich im Einzelnen um folgende Leistungen: - Erneuerung des Oberlichts - Erneuerung der Wand-, Boden- und Deckenbekleidungen - Erstellung von neuen Trockenbau- und Glastrennwänden - Erstellung eines neuen Bodenaufbaus inkl. Fliesenbelag - Erstellung neuer Abhangdecken inkl. Bekleidung (überwiegend Holz, Akustikputz) - Einbau neuer Liegekojen und sonstiger Schreinermöbel - Ergänzung Hot-Pool - Ergänzung Element Wasserwand - Ausbau der neuen SPA-Rezeption im EG - Erneuerung sämtlicher Heizungs-/ Lüftungs- und Sanitärinstalliationen - Erneuerung sämtlicher Elektroinstallationen und Beleuchtung - Verschließen und Abdichten der neuen Deckenausschnitte des neuen Treppenhauses inkl. Aufzugskern 02 Ausführungsterminplan Dem AN wird nach Auftragserteilung vom AG ein detaillierter Ausführungsterinplan übermittelt. Sollte der AN für die Erbringung seiner Leistung von diesem abweichen wollen, so hat er auf Basis der vertraglich vereinbarten Ausführungszeiträume und unter Berücksichtigung des Ausführungsterminplans einen eigenen Firmen- und Gewerke-spezifischen, detaillierten Bauablaufplan zu erstellen. Sofern erforderlich, sind auch die Fertigungs-/Produktionsvorgänge der in der Werkstatt bzw. in den Produktionsstätten des ANs herzustellenden Leistungen aufzuführen. Die Festlegungen des AGs zur gewerkeübergreifenden, baufachlichen Koordination sind zu berücksichtigen. Dieser Plan ist der örtlichen Objektüberwachung innerhalb von 5 Tagen nach Übermittlung des Gesamtbauablaufplans zur Genehmigung und Abstimmung vorzulegen. Gravierende Auswirkungen auf vertraglich vereinbarte Fristen, oder bei erheblichen Abweichungen vom Ausführungsterminplan des AGs welche im Verantwortungsbereich des ANs liegen, ist der Plan unverzüglich zu überarbeiten zur Prüfung und Genehmigung vorzulegen. Der Bauablaufplan des ANs ist stets auf der Baustelle vorzuhalten. Fristen und Bauablaufplanung: Allgemein gilt: Im Außenbereich sind die rechtlichen Bestimmungen der Gemeinde zu beachten, siehe hierzu auch "Verordnung zum Schutz vor Immissionen durch Baustellen in der Gemeinde Rottach-Egern, vom 08. Mai 2025." Ausführungszeiträume: - KW 02 - KW 11 / 2026: Bauphase 1 - KW 13 - KW 30 / 2026: Bauphase 2 Ab Auftragsvergabe Arbeitsvorbereitung und Werkstattfertigung Regelung der detaillierten Ausführungstermine im zu schließenden Bauvertrag. Zur Ausführung der im nachstehenden Leistungsverzeichnis beschriebenen Arbeiten ist ausreichend Personal und Gerät bereit zu stellen, die der Parallelität von Ausführungsschritten Rechnung tragen. Der AN hat davon auszugehen, dass die Arbeitszeit auf der Baustelle während der Bauphase 1 jeweils von Montagmorgen bis Freitagabend erforderlich ist. In Bauphase 1 (KW 02 - KW 11) gelten folgende Arbeitszeiten: 06 Uhr bis 22 Uhr. Es ist, abhängig von der Personaleinsatzplanung des AN davon auszugehen, dass der Umfang der beschrieben Leistung  indem dafür vorgesehen Zeitraum nur im Zweischichtbetrieb erbracht werden kann. In KW 12 ist der Baustellenbetrieb komplett eingestellt, es sind keine Arbeiten möglich. In Bauphase 2 (KW 13 - KW 30) gelten folgende Arbeitszeiten: 08 Uhr bis 18 Uhr. Ein Zweischichtbetrieb in Bauphase 2 ist ausgeschlossen. Lärmintensive Arbeiten dürfen im Innen- und im Außenbereich, ausschließlich zwischen 09 Uhr und 18 Uhr ausgeführt werden. Ebenfalls muss der AN kapazitär in der Lage sein, eventuell auftretenden Verzug durch Mehrarbeit an den Samstagen, die Bereitstellung von noch mehr Personal und Mehrkapazitäten zu kompensieren. Ergänzend sind die Angaben aus dem Baulogistikhandbuch bindend. 03 Baubesprechungen/JF /LEAN-Management Der AN hat zu den Baustellenbesprechungen, die der AG voraussichtlich wöchentlich durchführt, einen geeigneten bevollmächtigten Vertreter zu entsenden. Die Besprechungen finden in geeigneten Räumlichkeiten, auf der Baustelle vor Ort statt. Über sämtliche Besprechungen werden von der Objektüberwachung Protokolle erstellt und nur diese haben Gültigkeit. Eventuelle Einwände müssen vom AN innerhalb einer Woche nach Versand des Protokolls schriftlich erfolgen oder sind vom AN spätestens in der nächstfolgenden Sitzung geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist gilt der Inhalt des Protokolls als anerkannt. Zur Gewährleistung eines reibungslosen Bauablaufs und zur kontinuierlichen Abstimmung der beteiligten Gewerke finden regelmäßige LEAN-Besprechungen statt. Hierzu gehört eine tägliche LEAN-Besprechung mit einer Dauer von etwa 15 Minuten vor Arbeitsbeginn sowie eine wöchentliche LEAN-Besprechung mit einer Dauer von etwa einer Stunde, die im Anschluss an die reguläre Baubesprechung durchgeführt wird. Die Teilnahme an diesen Besprechungen ist verbindlich. 04 Bautagesberichte Der AN hat Bautagesberichte zu führen und dem AG spätestens wöchentlich zu übergeben. Sie müssen alle Angaben enthalten, die für die Ausführung und Abrechnung des Auftrages von Bedeutung sind. Die ausgeführten Leistungen sind zu verorten. Hierzu gehören u.a.: Personal-, ggf. Nachunternehmer- und Geräteeinsatz Materiallieferungen Arbeitsleistungen, Arbeitsfortschritt besondere Vorkommnisse (Begehungen, Unfälle, Schadensfälle, Behinderungen) Klimadaten: Temperatur und Witterung Anweisungen durch die Bauleitung bzw. den Bauherrn Abweichungen vom Leistungsverzeichnis bzw. Werkplan, Arbeiten nach Aufwand. 05 Vertreter des AN auf der Baustelle Damit den Anweisungen der Bauleitung und des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators zur Aufrechterhaltung der Sicherheit auf der Baustelle und zum Schutz von Leib und Leben unverzüglich Folge geleistet werden kann, ist der AN verpflichtet, nur Vorarbeiter einzusetzen, die der deutschen Sprache mächtig sind. 06 Herstellen von Zeichnungen und Vorlage von Unterlagen Zeichnungen, Berechnungen oder andere Unterlagen, die der AN nach Vertrag, Technischen Vertragsbedingungen oder als Nebenleistung nach VOB zu beschaffen hat, sind in deutscher Sprache auf Grundlage der Planung anzufertigen. Die Unterlagen haben alle Angaben zu enthalten, die zur fachtechnischen Prüfung und zur Beurteilung der Übereinstimmung mit dem Leistungsverzeichnis und dem Projekt erforderlich sind. Die Plan- und Unterlagenvorlage des ANs hat in Abstimmung mit der Bauüberwachung des AGs und dem Architekten so rechtzeitig zu erfolgen, dass die vertraglich vereinbarten Ausführungstermine unter Berücksichtigung der Unterlagenprüfung, der Materialdisponierung und Vorfertigung nicht gefährdet werden. Neben der durch den AN vorzulegenden Werk- und Montageplanung sind zeitgleich sämtliche Datenblätter der zum Einsatz kommenden Materialien inkl. der zugehörigen CE-Nachweise und Verwendbarkeitsnachweise (z.B. allgemein bauaufsichtliches Prüfzeugnis, allgemeine Bauartgenehmigung, allgemeine bauaufsichtliche Zulassung, Europäisch Technische Bewertung) vorzulegen. Diese Vorlage ist nicht Bestandteil der in separater Position beschriebenen Dokumentation, sondern dient dem Nachweis der Übereinstimmung mit den geforderten Eigenschaften und ist in den Einheitspreisen einzukalkulieren. Für die Dokumentation sind sämtliche Unterlagen erneut vorzulegen. Sämtliche vorgenannten Unterlagen als auch die Aufmaß-Unterlagen des ANs sind sowohl 1-fach in Papierform als auch digital vorzulegen. 07 Übergabe von Ausführungszeichnungen Die Übermittlung von Ausführungszeichnungen des AGs erfolgt ausschließlich digital. Benötigte Papierausfertigungen und Vervielfältigungen hat der AN auf eigene Kosten vorzunehmen. Ab dem Stand "Frei Baustelle" ist hierbei von max. 5 Planfortschreibungen (Index A - E) der Planunterlagen auszugehen. 08 Vorhaltekosten Vorhaltekosten verstehen sich inkl. der Mietkosten, der Kosten für Abschreibung und Verzinsung sowie der Kosten, die durch Unterhalts-, Instandhaltungs-, Reparatur- und Wartungsarbeiten des normalen Gebrauchs entstehen. 09 Urkalkulation Der Bieter hat dem AG 10 Werktage nach Auftragsvergabe die Urkalkulation sowie die Mengen- und Massenermittlung in einem geschlossenen Umschlag zu übergeben. Die Urkalkulation muss die Zusammensetzung der Positionspreise in ihren Teilansätzen und sämtlichen Preisbestandteilen vollständig erkennen lassen, d.h. die eindeutige Ermittlung der Materialbestandteile, der Verarbeitungskosten, der Werkstatt- und Montagekosten einschließlich Geräte- und Maschinenkosten sowie etwaiger Fremdleistungen. Auf separater Anlage zur Urkalkulation sind die Baustellengemeinkosten mit sämtlichen Bestandteilen und deren Kostenansätzen aufzustellen und beizulegen. Ebenso sind die Baustelleneinrichtungskosten mit sämtlichen darin kalkulierten Bestandteilen und deren Kostenansätzen aufzustellen und beizulegen. 10 Vegetation Auf dem Baugrundstück, bzw. daran angrenzend vorhandene, schützenswerte Bäume sind mit einem Baumschutzzaun zu versehen. Vegetationsflächen werden durch geeignete Maßnahmen geschützt. Vor Aufnahme der Arbeiten wird gemeinsam mit dem AN eine Bestandsaufnahme durchgeführt. Bei Schäden an Bäumen, Pflanzbeständen und Vegetationsflächen ist, soweit diese durch den AN zu vertreten sind, Schadensersatz zu leisten. Die Höhe des Schadensersatzes bemisst sich nach dem einschlägigen und gerichtlich anerkannten Sachwertverfahren für Bäume, Sträucher und Hecken, Obstgehölzen und Reben (Methode Koch).
Gewerkeübergreifende, allgemeine Baubeschreibung
Ausführungsbeschreibung - Fliesen- und Abdichtungsarbeiten AUSFÜHRUNGSBESCHREIBUNG - FLIESEN- UND ABDICHTUNGSARBEITEN 01 Fliesenarbeiten, Leistungsumfang allgemein: - Vorabmaßnahme Abdichtung im Bereich der Türzargen - Baustelleneinrichtung für das Gewerk Fliesenarbeiten - Abdichtungsarbeiten Boden und Wand - Fliesenarbeiten Boden und Wand - Fliesenarbeiten in den Becken mit Rinnenausbildung - Schutzmaßnahmen allgemein 02 Ausführungszeitraum, Personaldisposition: - KW 15 / 2026: Vorabmaßnahme Abdichtungsarbeiten im Bereich der Türzargen - KW 23 - KW 26 / 2026: Hauptleistung (Abdichtungs- und Fliesenarbeiten, Boden und Wand) Ab Auftragsvergabe Arbeitsvorbereitung und Werkstattfertigung Regelung der detaillierten Ausführungstermine im zu schließenden Bauvertrag. Zur Ausführung der im nachstehenden Leistungsverzeichnis beschriebenen Arbeiten ist ausreichend Personal und Gerät bereit zu stellen, die der Parallelität von Ausführungsschritten Rechnung tragen. Für das Gewerk Fliesenarbeiten gelten folgende Arbeitszeiten: 08 Uhr bis 18 Uhr (lärmintensive Arbeiten ab 9 Uhr). Der AN muss kapazitär in der Lage sein, eventuell auftretenden Verzug durch Mehrarbeit an den Samstagen, sowie durch die Bereitstellung von zusätzlichem Personal, zu kompensieren. 03 Ausführungsbeschreibung: MONTAGEUNTERGRÜNDE Als Montageuntergründe sind folgende Bauelemente vorzufinden: Untergrund Boden: - Hohlraumboden mit Fußbodenheizung (als Systemkomponente) - Zementestriche, Ausführung im Verbund, sowie ggf. schwimmend auf Dämmschicht,   mit und ohne Fußbodenheizung - seitlich begrenzende Bauteile aus Stahlbeton-, Mauerwerks- und TB- Metallständer- Wände - Stahlbetonbecken im Bereich Schwimmbecken / Hotpool / Kinder- und Kältebecken Untergrund Wand: - Stahlbeton-, Mauerwerks- und TB- Metallständer- Wände BEWEGUNGS-, DEHN- UND SCHEINFUGEN Sämtliche Bewegungsfugen, Schein- und Dehnfugen aus dem Untergrund sind im Bodenbelag zu übernehmen. Die Fugen sind mit erhöhter Genauigkeit, fluchtgerecht im Fliesenbelag zu übernehmen. BAUSEITIGE VORLEISTUNGEN Der AN hat die für sein Gewerk relevanten, bauseitigen Vorleistungen zu prüfen und etwaige Bedenken, rechtzeitig und in schriftlicher Form, vor Beginn der Leistungserbringung zu äußern. NORMEN UND RICHTLINIEN Für die Auftragsabwicklung gelten neben den für dieses Gewerk maßgeblichen, allgemeinen technischen Vorschriften, die allgemein anerkannten Regeln der Technik, sowie alle einschlägigen DlN - Normen, DIN - EN - Normen, DIN EN - ISO - Normen, DIN ISO - Normen, sofern zutreffend und aktuell für Bauteile, Baustoffe, Herstellung und Verarbeitung, in ihrer jeweils zum Angebotszeitpunkt gültigen Fassung. OBERFLÄCHENSCHUTZ Der AN verpflichtet sich, für einen ausreichenden Oberflächenschutz während der Bauzeit zu sorgen und diesen zur Abnahme nach Abstimmung mit dem AG rückstandsfrei zu beseitigen. NACHWEISE UND PRÜFUNGEN Vor Ausführung der Leistungen hat der AN die Technischen Datenblätter, Sicherheitsdatenblätter und Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller sämtlicher einzubauenden Fabrikate zu übermitteln. 04 Sonstiges LEISTUNGEN GEGEN NACHWEIS Die Verrechnungssätze sind unter Beachtung der preisrechtlichen Vorschriften zu ermitteln und gelten unabhängig von der abgerechneten Stundenzahl. Die Lohnkosten enthalten die tatsächlichen Lohn- und Gehaltskosten, inkl. der Zuschläge für Gemeinkosten, Sozialkassenbeiträgen, vermögenswirksamen Leistungen und dergleichen sowie Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Winterbauumlage, Stammzulage, sowie An- und Abfahrt zur Baustelle. Nicht enthalten sind die Zuschläge für Überstunden, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit und werden entsprechend den tariflichen Vereinbarungen abgerechnet. Für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit wird als Zuschlag nur der Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung vergütet. Für Mehrarbeit werden zusätzlich die Sozialkosten vergütet. Samstag gilt als regulärer Arbeitstag. Beschäftigt der Bieter bei einer der nachstehenden Lohn- / Berufsgruppen keine Arbeitskräfte, hat er dies anzugeben und stattdessen den Einsatz möglichst gleichwertiger Arbeitskräfte anzubieten. Bei Gerätekosten werden die Verrechnungssätze einschl. Bedienung, Wartung, Reparatur, Kraftstoffe und Schmierung gefordert. Materialkosten für auf der Baustelle abgeladen, ohne Lohnanteil für Verarbeitung. Stundenlohnarbeiten bedürfen generell der vorherigen Genehmigung durch den AG. Dies gilt vor allem für Stundenlohnarbeiten außerhalb der Rahmenarbeitszeit. Nicht schriftlich genehmigte und bestätigte Tageslohnlisten werden nicht anerkannt und vergütet. Die Abrechnung erfolgt nach Verrechnungssätzen gegen Nachweis der tatsächlich geleisteten Stunden und des Materialverbrauches. Vor Ausführung von Arbeiten auf Nachweis sind die damit zu beschäftigenden Mitarbeiter namentlich zu benennen. Die Qualifikation der Mitarbeiter ist ggf. anhand von Nachweisen der Lohnbuchhaltung zu belegen. Die Vorbemerkungen zu den Stundenlohnarbeiten gelten für alle Abschnitte des Bereichs Stundenlohnarbeiten einschließlich aller Positionen. 05 Nebenleistungen Ergänzend zu den Nebenleistungen der VOB werden folgende Leistungen nicht gesondert vergütet und sind mit dem Einheitspreis abgegolten, sofern nicht besondere Positionen dafür vorgesehen sind: Die Ausführung der Arbeiten in Teilabschnitten gemäß Ausführungsterminplan und Baufortschritt auf Anordnung der OÜ, einschließlich der dazu erforderlichen An- und Abfahrten. Die Vorlage eines detaillierten Bauablaufplans, gegliedert in Bauabschnitte, spätestens 3 Wochen nach Beauftragung. Die Bereitstellung von Produktdatenblättern, Nachweisen, Erklärungen, Prüfzeugnissen und Messunterlagen. Alle erforderlichen Schutzmaßnahmen, sofern diese nicht eindeutig eine besondere Leistung nach VOB/C darstellen. Sämtliche Preise verstehen sich auf eine nutzungsfertige Arbeitsleistung, soweit nicht ausdrücklich eine bauseitige Lieferung und Leistung vermerkt ist. Aus diesem Grund wird im Langtext auf die explizite Erwähnung von Herstellung, Lieferung und Montage verzichtet. 06 Aufmaß und Abrechnung Die Abrechnung erfolgt gemäß dem entsprechenden Abschnitt in der VOB/C. Vollständige Aufmaße vor Ort, bzw. sämtliche Nachweise, wie beispielsweise Lieferscheine, zur Abrechnung, sind im Rahmen der Rechnungsstellung zwingend erforderlich. Der Aufwand für Aufmaß und Nachweisführung, sowie für sämtliche damit verbundene Protokolle, wird ergänzend zur VOB/C als Nebenleistung nicht separat vergütet. 07 Abwasser / Schmutzwasser Schmutzwasser, Reinigungswasser, Mörtel- und Waschwasser sowie sonstige flüssige Rückstände dürfen unter keinen Umständen innerhalb des Gebäudes, in Entwässerungsanlagen, Schächten, Bodenabläufen oder auf dem Grundstück entsorgt oder eingeleitet werden. Die ordnungsgemäße Sammlung, der Abtransport und die fachgerechte Entsorgung sämtlicher beim Ausführen der Arbeiten anfallenden flüssigen und festen Rückstände sind vom Auftragnehmer vollständig einzukalkulieren und in den Einheitspreisen enthalten. Entsorgungsnachweise sind auf Verlangen der Bauleitung vorzulegen. Etwaige Schäden oder Verunreinigungen durch unsachgemäße Entsorgung gehen zu Lasten des Auftragnehmers. 08 Fliesenabschnitte Material Anfallender Verschnitt, Bruchstücke sowie Materialreste aus der Verarbeitung von Feinsteinzeug, Fliesen, Baustoffen und Hilfsmaterialien gehen mit ihrer Entstehung in das Eigentum des Auftragnehmers (AN) über. Der Abtransport und die fachgerechte Entsorgung sämtlicher anfallender Materialreste, Verpackungen, Paletten, Behälter und sonstiger Rückstände sind durch den Auftragnehmer auf eigene Kosten auszuführen. Eine Zwischenlagerung oder Entsorgung auf dem Grundstück oder im Gebäude ist nicht zulässig. Die Entsorgungsleistungen sind vollständig in den Einheitspreisen einzukalkulieren. Nachweise über die ordnungsgemäße Entsorgung sind auf Verlangen der Bauleitung vorzulegen.
Ausführungsbeschreibung - Fliesen- und Abdichtungsarbeiten
1 Technische Bearbeitung, Baustelleneinrichtung und Dokumentation
1
Technische Bearbeitung, Baustelleneinrichtung und Dokumentation
1.01 Technische Bearbeitung
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Technische Bearbeitung
1.02 Baustelleneinrichtung
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Baustelleneinrichtung
1.03 Dokumentation
1.03
Dokumentation
2 Fliesen- und Abdichtungsarbeiten
2
Fliesen- und Abdichtungsarbeiten
2.01 Untergrundvorbereitung
2.01
Untergrundvorbereitung
2.02 Ergänzende Untergrundvorbereitung, Bereich Becken
2.02
Ergänzende Untergrundvorbereitung, Bereich Becken
2.03 Abdichtung Im Bereich Wand und Boden, W0-I bis W3-I
2.03
Abdichtung Im Bereich Wand und Boden, W0-I bis W3-I
2.04 Abdichtung im Bereich Becken, W1-B
2.04
Abdichtung im Bereich Becken, W1-B
2.05 Keramische Bodenbeläge
2.05
Keramische Bodenbeläge
2.06 Einbauteile Boden
2.06
Einbauteile Boden
2.07 Keramische Wandbeläge
2.07
Keramische Wandbeläge
2.08 Einbauteile Wand
2.08
Einbauteile Wand
2.09 Stützenbekleidung
2.09
Stützenbekleidung
2.10 Keramische Beläge Hallenbecken
2.10
Keramische Beläge Hallenbecken
2.11 Einbauteile Hallenbecken
2.11
Einbauteile Hallenbecken
2.12 Keramische Beläge Warmbecken / Hotpool
2.12
Keramische Beläge Warmbecken / Hotpool
2.13 Einbauteile Warmbecken / Hotpool
2.13
Einbauteile Warmbecken / Hotpool
2.14 Keramische Beläge Kinderbecken
2.14
Keramische Beläge Kinderbecken
2.15 Einbauteile Kinderbecken
2.15
Einbauteile Kinderbecken
2.16 Keramische Beläge Kältebecken
2.16
Keramische Beläge Kältebecken
2.17 Einbauteile Kältebecken
2.17
Einbauteile Kältebecken
2.18 Ausführung Rinnen
2.18
Ausführung Rinnen
2.19 Sonstiges
2.19
Sonstiges
3 Stundenlohnarbeiten
3
Stundenlohnarbeiten
3.__.01 Bauvorarbeiter/-in sämtliche Kosten/Zuschläge Stundenlohnarbeiten durch Bauvorarbeiter/-in, der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
3.__.01
Bauvorarbeiter/-in sämtliche Kosten/Zuschläge
5,00
h
3.__.02 Baufacharbeiter/-in sämtliche Kosten/Zuschläge Stundenlohnarbeiten durch Baufacharbeiter/-in, der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
3.__.02
Baufacharbeiter/-in sämtliche Kosten/Zuschläge
20,00
h
3.__.03 Bauhelfer/-in sämtliche Kosten/Zuschläge Stundenlohnarbeiten durch Bauhelfer/-in, der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
3.__.03
Bauhelfer/-in sämtliche Kosten/Zuschläge
20,00
h