Personenaufzüge
SCI Jugendhilfeeinrichtung Moers
Um Ihr Angebot auszufüllen und abzugeben, . Erfahren Sie hier mehr darüber, wie Sie mit Cosuno neue Ausschreibungen finden können.

Angebot einreichen

bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Beschreibung des Bauvorhabens Beschreibung des Bauvorhabens Bei dem Objekt handelt es sich um den Neubau eines Wohnheims für eine Jugendhilfeeinrichtung in Moers. Die Bebauung ist freistehend auf dem Grundstück geplant und erstreckt sich über drei oberirdische Geschosse. Das Objekt wird in konventioneller Massivbauweise errichtet, die Primärkonstruktion besteht aus Stahlbeton und Mauerwerk. Das architektonische Konzept sieht im Erdgeschoss und im ersten Obergeschoss Verwaltungs-, Gemeinschafts- und Bewohnerbereiche vor, im Staffelgeschoss befinden sich Lager, Werk- und Therapieraum sowie Wasch- und Trockenräume. Adresse:                         Galgenbergsheide 30                                       47443 Moers Es wird empfohlen, die Baustelle vor Abgabe des Angebotes zu besichtigen, um eventuelle Fragen oder Unklarheiten auszuschließen. Die Besichtigungen sollten im Vorhinein mit der Projektleitung der Fa. Runkel Hochbau abgestimmt werden. Nachforderungen aus Unkenntnis und aus nicht durchgeführten Besichtigungen sind ausgeschlossen. Bei Rückfragen, Ergänzungen oder Hinweisen zum LV wenden Sie sich bitte an: Runkel Hochbau GmbH Frau Silvia Bredenbeck Tel.:             0271-695 177 Mobil:           0151-155 573 21 E-Mail:         silvia.bredenbeck@runkelbau.de
Beschreibung des Bauvorhabens
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) - Allgemein Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Allgemein Es wird empfohlen, die Baustelle vor Abgabe des Angebotes zu besichtigen, um evtl. Fragen oder Unklarheiten auch hinsichtlich der Transport- und Logistikgegebenheiten auszuschließen. Die Besichtigung ist im Vorhinein mit der Projektleitung der Runkel Hochbau GmbH abzustimmen. Nachforderungen die auf Unkenntnis aus nicht durchgeführten Besichtigungen zurückzuführen sind können nicht geltend gemacht werden. Der Bieter ist gehalten, die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Details auf Vollständigkeit, fachgerechte Ausführung und Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck zu überprüfen. Sinnvoll oder notwendig erscheinende Änderungen oder Ergänzungen sind mit einer entsprechenden Begründung dem Angebot beizufügen. Für die angebotene Leistung übernimmt der Bieter die Verpflichtung der Vollständigkeit, d.h. Leistungen, die sich mit der Ausführung der bereits angefragten Leistung zwangsläufig ergeben, hat der Bieter mit einzukalkulieren, auch wenn sie im Leistungsverzeichnis nicht ausdrücklich erwähnt sind. Alle dem AN in Erfüllung der vorgenannten Punkte entstehenden Kosten/ Aufwendungen sind mit den im LV eingetragenen Einheitspreisen/ Vergütungen abgegolten, soweit diese im LV nicht gesondert aufgeführt werden. Dazu zählen u.a. sämtliche Materialien zur Herstellung einer beschriebenen Leistung, auch wenn nicht ausdrücklich beschrieben. Hingewiesen wird im Zusammenhang insbesondere auf die VOB, Teil C, DIN 18299. Alle EPs verstehen sich als Festpreise inkl. Lieferung und Montage, in fertiger Arbeit, sofern nicht anders beschrieben. Werden dem AN Umstände bekannt, die darauf schließen lassen, dass die beschriebene Leistung nicht ausführbar ist oder von denen der AN wissen muss, dass diese dem AG aus funktionellen oder sicherheitstechnischen Gründen nicht akzeptiert werden, so hat er den AG umgehend und vor Ausführung der Arbeiten darüber zu informieren. Im vorliegenden Leistungsverzeichnis sind teilweise spezielle Produkt- bzw. Firmennamen ausgeschrieben. Selbstverständlich steht es dem Anbieter frei, gleichwertige Produkte anzubieten. Zur Beurteilung der Produkte sind dann jedoch vom Anbieter bei Angebotsabgabe entsprechende schriftliche Aussagen (Produkt- und Materialbeschreibung) dem Angebot beizulegen. Der AG behält sich in diesen Fällen jedoch die kostenlose Übersendung der entsprechenden Muster vor Auftragserteilung bzw. vor Baubeginn vor. Der AN ist für die termingerechte Übersendung der entsprechenden Muster bzw. Proben selbst verantwortlich. Liegen dem Angebot keine v.g. Angaben bei, so ist der AN verpflichtet, die im Angebot genannten Materialien oder Produkte zu verwenden. Materialien sind entsprechend der im Leistungsverzeichnis vorgegebenen Qualitäten und Anforderungen bzw. Sorten anzubieten. Dem AG bleibt vorbehalten, auch nur Teilleistungen zu vergeben oder auf Leistungen ganz zu verzichten. Der Bieter bestätigt mit der Angebotsabgabe die besonderen Vertragsbedingungen zur Verfügung gestellt bekommen zu haben. Baustelleneinrichtung und Hilfsmittel Eingeschlossen sind die für die Durchführung der vertraglichen Leistungen notwendig werdenden Aufwendungen für Sicherheitseinrichtungen für das Absperren der Gefahrenbereiche, Abdeckung von Öffnungen, regelmäßige Reinigen der Arbeitsbereiche, Absperren von Verkehrsflächen im Innen- und Außenbereich. Einrichten, Vorhalten und Beseitigen von Arbeitshilfsmitteln wie Gerüste im Innenbereich, Schuttrutschen, Hebezeuge, Transportbehälter, Werkzeuge und Entsorgungsbehälter. Herstellen, Vorhalten, Sichern und Schließen der erforderlichen Öffnungen in Böden, Wänden und Dächern für eventuelle Materiallieferungen und Transporte. Hilfseinrichtungen, aufbauen, über den für die Ausführung der Arbeiten vorgesehenen Zeitraum vorhalten und nach Beendigung der Arbeiten wieder abbauen, inkl. Entsorgung, falls erforderlich. Werden Gerüste, Geräte und Einrichtung anderer AN oder des AG mit benutzt, so sind diese auf Ordnungsmäßigkeit entsprechend UVV und BG Bau-Vorschriften zu prüfen und Bedenken dem AG und dem SiGeKo unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Weitere Sicherheitseinrichtungen sind stets mit einzukalkulieren. Bei Bedarf Einrichten, Vorhalten und Beseitigen von Lager- und Aufenthaltsräumen für die Zwecke des AN. Die Nutzung von Räumlichkeiten innerhalb der Baustelle ist ausgeschlossen. Räumlichkeiten der Sanitären Einrichtung sowie Baustrom- und Bauwasserversorgung werden bauseits durch den AG vorgehalten. Bauwasser wird zentral innerhalb des Baufelds eingerichtet. Baustrom-Verteiler befinden sich bis 400 V/16 A, zentral innerhalb des Baufelds / in jeder Etage. Der AN hat vor Beginn der Baumaßnahmen seine Baustelleneinrichtung mit der Bauleitung abzustimmen. Insgesamt sind die Platzverhältnisse für Lagerung, Ausführung und Logistik nur begrenzt vorhanden. Parkmöglichkeiten stehen nur begrenzt zur Verfügung. Grundsätzlich erfolgt die Erschließung der Baustelle über die Hauptzufahrt. Entsprechend ist hier Rücksicht auf den Verkehr zu nehmen. Die Vorschriften des Bauherren hinsichtlich Sperrzonen, Raucherbereiche, Verkehrsregeln etc. sind zwingend zu beachten. Ein Verstoß kann zum sofortigen Platzverweis führen. Die Beschaffenheit der angrenzenden Wege und Straßen ist vor Beginn der Arbeiten zu dokumentieren Beschädigungen und notwendige Reparaturarbeiten gehen zu Lasten des AN und werden nicht gesondert vergütet. Verschmutzungen der angrenzenden Wege und Straßen sind eigenständig und ohne Aufforderung der Projekt-/ Bauleitung des AG ggf. täglich mit geeigneten Gerätschaften zu beseitigen. Erforderliche Genehmigungen für Sperrungen oder Teilsperrungen sind rechtzeitig bei der zuständigen Behörde zu beantragen und werden nicht gesondert vergütet. Das Anbringen von Werbeträgern, mit Ausnahme der auf Baustellenfahrzeugen angebrachten Werbung, hat in Absprache mit der örtlichen Bauleitung zu erfolgen und kann ggf. untersagt werden. Bevollmächtige*r, Fachbauleiter*in, Baustellenleiter*in Der AN bestätigt mit seinem Angebot, dass er Unternehmer und Fachbauleiter im Sinne der LBauO ist. Die entsprechende Person ist namentlich bekanntzugeben. Der/ Die Bevollmächtigte hat während der Vertragsdauer und der Ausführung der Leistungen kurzfristig erreichbar zu sein. Er/ Sie hat an allen Besprechungen teilzunehmen, zu denen der AG oder die Bauleitung einlädt.  Im Weiteren verweisen wir auf unsere AGB. Angaben zur Baustelle und Ausführung Die Montage erfolgt entsprechend dem Baufortschritt. Arbeitsunterbrechungen bzw. Fortführung mit erhöhtem Personaleinsatz sind, entsprechend den Erfordernissen, durchzuführen. Muss die Ausführung der Arbeiten, bedingt durch Witterungseinflüsse oder aus anderen Gründen unterbrochen werden, berechtigt dies nicht zu Mehrforderungen. An die Ebenheitstoleranzen der entsprechenden Bauteile werden erhöhte Anforderungen gemäß DIN 18202 gestellt. Schuttbeseitigung / Baustellenreinigung Wir verweisen auf unsere AGB und: Benötigt der AN zur ordnungsgemäßen Entsorgung Container, so stellt er diese in ausreichendem Umfang. Die Aufstellung hat ausschließlich auf den Aufstellplätzten des AG zu erfolgen. Zum Feierabend ist die gesamte Baustelle besenrein zu verlassen. Abnahmen / Bescheinigungen / Dokumentation Wir verweisen auf unsere AGB und: Alle zur Erbringung der Leistungen notwendigen Abnahmen und dergleichen hat der AN rechtzeitig bei den zuständigen Behörden, der Bauleitung etc. zu beantragen. Die Leistungen des AN sind umfassend zu dokumentieren. Spätestens bei Vorlage der Schlussrechnung ist auch die vollständige Dokumentation (Fachunternehmerbescheinigung, Nachweise und Unterlagen der verbauten Materialien, Prüfzeugnisse, Zertifikate, Pflege- und Wartungshinweise, Werkplanung, Revisionspläne etc.) in 1-facher Digitalausfertigung (PDF und Zeichnungen zusätzlich im DWG- bzw. DXF-Format) beim AG einzureichen, nach Maßgabe und Gliederung des AG. Nach besonderer Aufforderung auch in 1-facher Papierform. Die notwendigen Wartungsverträge gehören ebenso dazu, adressiert an einen Adressaten, gemäß Angabe des AG. Auf erste Anforderung durch die Projekt-/ Bauleitung sind diese Nachweise unverzüglich auch im Einzelfall sofort zu erbringen. Bereits vor Ausführungsbeginn sind unaufgefordert alle Nachweise zur Baustellensicherheit zu erbringen (u.a. Gefährdungsbeurteilung, Teilnahme an der SiGeKo-Unterweisung etc.). Ausführungsgrundlage Zur technischen Ausführung sind alle nach DIN 18299 ATV gültigen Regeln zu beachten. Darüber hinaus gelten alle zum Ausführungszeitpunkt gültigen EN- und DIN-Normen, Unfallverhütungsvorschriften, behördlichen Erlasse und Gesetze sowie die anerkannten Regeln der Technik und Auflagen der Feuerwehr.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) - Allgemein
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) - Aufzüge Allgemeine und Technische Vorbemerkungen - Aufzüge Ausführungsgrundlagen Ausführungsgrundlage ist die ATV/DIN 18385 Förderanlagen , Aufzugsanlagen, Fahrtreppen und Fahrsteige sowie alle weiteren relevanten und aktuellen DIN-Normen, VDI-Richtlinien und allgemein anerkannten Regeln der Technik. Ausführungsvorbereitung; Werkstatt- und Montageplanung Der AN erstellt innerhalb 14 Tagen nach Auftragserteilung eine Werkstatt- und Montageplanung, aus der alle rohbaurelevanten Details hervorgehen, so unter anderem die Lage von Lasteinleitpunkten, Befestigungsschienen und -steinen, Lasthaken, Ankerpunkten, Leerrohre in der Rohbaukonstruktion, Schachtmaße, Unterfahrtsmaße etc. Der AN übergibt diese in dreifacher Ausführung in Papierform sowie digital an den AG. Die Werkstatt- und Montageplanung beinhaltet die Beschreibung der Anforderungen des AN für alle Schnittstellen zu Bauausführung und TGA, so unter anderem Leistungsaufnahme, Übergabepunkte, Anschlussarten für Kommunikationssysteme, Wärmelasten, Rauchabzugsöffnungen etc. Weiterer Bestandteil der Werkstatt- und Montageplanung sind alle Angaben für bauseitig zu erbringende Vorleistungen und Anschlussvoraussetzungen in Listenform samt Terminierung, aus denen der AG ersehen kann, welche AG-seitigen Leistungen wann beizustellen sind. Die Terminierung der AG-Leistungen ist vom AN so aufzustellen, dass dem AG eine Nachfrist von jeweils 5 Arbeitstagen bei Nichteinhaltung der ihm vom AN aufgegebenen Termine verbleibt, ohne dass dies negative Auswirkungen auf den Planungs- oder Bauablauf des AN hätte und hieraus Mehrkosten entstehen könnten. Soweit die Werkstatt- und Montageplanung des AN Anforderungen, die dieser für Montage, Inbetriebnahme oder Abnahme seiner Anlagen benötigt, nicht darstellt, hat sich der AN alle terminlichen und sachlichen Folgen hieraus zurechnen zu lassen. Dem AN obliegt die Koordinationspflicht auch für AG-seitige Leistungen. Insoweit prüft der AN die rechtzeitige Erbringung AG-seitig zu erbrigender Leistungen zu den von ihm vorgegebenen Terminen tagesaktuell, und teilt dem AG jeden fruchtlosen Fristablauf unverzüglich schriftlich unter Nachfristsetzung mit. Bauausführung Spätestens 21 Tage vor Ausführungsbeginn der Baustellenleistungen des AN sind vom AN am Bau sind alle tatsächlichen Maße, so auch Schachtmaße, deren Winkligkeit, Maßhaltigkeit und Lotrechtigkeit vom AN, sowie alle Höhenmaße unaufgefordert und eigenverantwortlich zu prüfen, und ggf. von den AN-Werkstattplanungen abweichende Bauausführungen dem AG schriftlich anzuzeigen. Beantragungen und Abnahmevorbereitung Der AN ist für die Beantragung sämtlicher Anschlüsse und Genehmigungen sowie für die Inbetriebnahme und die Abnahme der an ihn beauftragten Leistungen alleine verantwortlich, so unter anderem auch für die rechtzeitige Beantragung und Bereitstellung der erforderlichen Telekommunikationsanschlüsse für Notrufanlagen. Insoweit wird der AN alle vom AG abzugebenden Anträge, Erklärungen usw. rechtzeitig vorbereiten und für den AG vorab ausfüllen. Die rechtzeitige Versorgung der Unterschriften des AG unter alle vom AN vorauszufüllenden Anträge, Formulare und Erklärungen obliegt dem AN als Koordinationsleistung. Die Sachverständigenabnahme zur Inbetriebnahme (umgangssprachlich "TÜV-Abnahme") der vom AN errichteten Anlagen ist Bestandteil der Leistungen des AN. Der AN beantragt und koordiniert die Abnahme und alle zur Abnahme erforderlichen Vorleistungen, Hilfsleistungen (Probekörper, Gewichte...) usw. soweit es sich nicht um bauliche Vorleistungen aus der KGR 300 oder 440 handelt. Die zur Abnahme erforderlichen Vorleistungen der KGR 300 und 440 teilt der AN dem AG unaufgefordert mindestens 14 Tage vor vorgesehenem Inbetriebnahmetermin gesondert schriftlich mit, soweit diese noch nicht gegeben sind. Baustelleninbetriebnahme Soweit der AG dies fordert, sind betriebsfähige Aufzugsanlagen vom AN gegen gesonderte Vergütung für den besonderen Schutz der Leistung für den AG für die provisorische Baustellennutzung bereitzustellen. AN und AG werden in diesem Fall eine gemeinsame Sichtprüfung vor der AN-seitigen Ausführung des Schutzes der Leistung sowie nach rückbau des Schutzes der Leistung durchführen. Die Nutzung der vom AN geschützten Aufzugsanlagen zu Baustellenzwecken gilt nicht als Inbetriebnahme mit der Rechtsfolge der Abnahme der Leistung, sondern als Baustellen-Probebetrieb. Dokumentation Der Auftragnehmer erstellt eine für die von ihm errichteten anlagen mindestens folgenden Inhalts und Umfangs und übergibt diese jeweils dreifach in Papierform (A4-Aktenordner mit Trennblättern) und dreifach in digitaler Form: Ausführungszeichnungen für Fahrschächte und Maschinenraum, Schalt- und Stromlaufpläne, Betriebs- und Wartungsanweisungen, Anlagenzeichnungen, Kabinen- und Portalzeichnungen, Vollständige elektrische Schalt- und Stromlaufpläne nach DIN, Herstellernachweise, Vollständige Ersatzteillisten. Alle Protokolle und Prüfnachweise der Inbetriebnahme/Abnahme. Bei An-seitigen Schachtgerüsten statische Berechnungen. Wartungs- und Bedienungsvorschriften und -anleitungen.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) - Aufzüge
Planunterlagen Planunterlagen Grundlage des Angebotes sind die Planungsunterlagen und die Leistungsbeschreibung sowie die statischen und bauphysikalischen Berechnungen und Nachweise als auch das Bodengutachten. Etwaige Unklarheiten sind vor Abgabe des Angebotes zu klären. Die Unterlagen sind nachzuprüfen. Bei Leistungsänderungen, Unstimmigkeiten oder ähnlichem sind vor Ausführung entsprechende Hinweise in Textform an den AG zu übermitteln. ‑
Planunterlagen
01 Personenaufzüge
01
Personenaufzüge
01.01 Personenaufzüge
01.01
Personenaufzüge
01.02 Schachtentrauchung
01.02
Schachtentrauchung
01.03 Sonstige
01.03
Sonstige
02 Stundenlohnarbeiten
02
Stundenlohnarbeiten
02.01 Stundenlohnarbeiten
02.01
Stundenlohnarbeiten