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bis
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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
LEISTUNGSBESCHREIBUNG
VOM: 03.08.2025
ABGABETERMIN: 21.08.2026 gerne auch früher
BETREFF: Verputzarbeiten
Adresse: Zizenhausen
AUSFÜHRUNG: ca. 4 Quartal 2026
nach Vereinbarung
PLANUNG UND Hausbau Huber GmbH
BAULEITUNG: In Neustückern 7
78351 Ludwigshafen-Bodman
Tel. 07773 - 93230
info@hausbau-huber.de
ANSPRECHPARTNER: Christian Mähring
E-Mail: Christian Mähring
Mobil: 0170 / 8214584
die Zuschlagsfrist läuft mit dem 30. Kalendertag nach Eröffnung des Angebots ab. Bis zum Ablauf der Frist bleibt der Bieter an sein Angebot gebunden. Der Zuschlag wird durch den Auftraggeber erteilt.
Angebot in Euro..........................................................................
........................................,den................................... ....................................................................
LEISTUNGSBESCHREIBUNG
Allgemeine Vorbemerkungen: Lage Bauvorhaben:
Meßkircherstr. 102
78333 Stockach Zizenhausen
Projektbeschreibung:
An das Bestandsgebäude wird ein Anbei mit Flachdach erstellt, es entsteht hier eine zusätzliche Wohnung.
Grundlage der Projektierung bildet die Planung durch das Büro Joachim Binder Architekten einen Anbau in Holzbauweise mit Flachdach
Das Bauvorhaben wird als Effizienzhaus 55 nach Anforderung der KFW und den Vorgaben des Planers erstellt.
Bauwerk:
Der Anbau wird wie folgt erstellt, Bodenplatte und die Wände und Dach in Holzkonstruktion. Das Gebäude erhält ein Flachdach mit Abdichtung. Kunsstoffenster mit Rolläden zur Verschattung.
Die Wohnungen erhalten einen Zementestrich ohne Fußbodenheizung, mit schwimmendem Estrich. (evlt. auch Trockenestrich) Bodenbeläge als Vinyl .
Eckdaten:
- Anbau für eine extra Wohneinheiten mit Küche und Schlafenzimmer.
Termine und Fristen:
Vorgesehener Beginn der Arbeiten: 2026
Geplante Dauer der Arbeiten: 6 Monate
Beginn der gesamten Baumaßnahme: letzten Quartal 2026
Zuständigkeiten:
Bei Rückfragen zum Leistungsverzeichnis wenden Sie sich bitte an
Herr Christian Mähring
Tel. 0170/8214584
cmaehring@hausbau-huber.de
Anlagen:
ERDGESCHOSS_AP01
SCHNITTE mit Detail_AP02
Allgemeine Vorbemerkungen:
Allgemeine Vertragsbestimmungen Allgemeine Vertragsbestimmungen
Auftragsführung
Bauwasser-/Baustrom und WC wird vom AG gestellt. Verrechnung der Kosten anteilig 0,6% der Schlussrechnungssumme.
Der AG schließt eine Bauwesenversicherung ab, Verrechnung der Kosten anteilig 0,3% der Schlussrechnungssumme.
Sicherheitseinbehalte bei Abschlagszahlungen, Vertragserfüllungseinbehalt 10,00 % vom kumulierten Rechnungsbetrag. Bei der Schlussrechnung, Gewährleistungseinbehalt 5,00% vom Bruttoschlussrechnungsbetrag auf die Dauer von 5 Jahren und 6 Monaten.
Für die Abnahme des Gewerks hat eine förmliche Abnahme stattzufinden.
Gewährleistungsdauer: 5 Jahre und 6 Monate
Stundenlohnarbeiten/Regiearbeiten sind werktäglich der Bauleitung zur Freigabe vorzulegen.
Rechnungen sind entweder in digitaler Form oder analog in 1-facher Ausfertigung beim Auftraggeber einzureichen.
Abschlagszahlungen sind als kumulierte Rechnungen inkl. den dazugehörigen Aufmaß und Abrechnungsunterlagen (Skizzen, Massenblätter, etc.) fortlaufend zu stellen.
Liefer-, Wiegescheine, etc. müssen in Kopie beigelegt werden.
Die Bauleitung obliegt der Firma Hausbau Huber GmbH.
Die Fachbauleitung nach LBO übernimmt AN / Bieter.
Der Bauherr hat auf Grundlage der Baustellenverordnung vom 10. Juni 1998 (BaustellV) einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator beauftragt, der für das vorliegende Bauvorhaben einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan erstellt hat. Die Angaben im Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan und den mitgeltenden
Unterlagen müssen von allen am Bauvorhaben Beteiligten berücksichtigt werden. Die Einhaltung der darin festgelegten Regelungen werden von der Bauleitung und vom Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator kontrolliert. Bei der Durchführung der beschriebenen Arbeiten sind sämtliche Bestimmungen, die der
Arbeitssicherheit dienen, zu beachten. Ein eingeschalteter Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator wird die Einhaltung überwachen. Ein SIGE-Plan wird auf der Baustelle hinterlegt und ist ebenfalls zu beachten.
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der
Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch
sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist.
Überstunden, Nachtarbeit sowie Arbeiten an Samstagen, Sonn- und Feiertagen sind nur nach Genehmigung des AG zugelassen. Der AN ist verantwortlich für die Einholung der ggf. erforderlichen öffentlich rechtlichen Zustimmung.
Hat der AN diese Arbeitszeiten zu verantworten (z. B. bei Terminverzug), gehen alle damit verbundenen Mehraufwendungen und Genehmigungsgebühren zu seinen Lasten.
Neben-, Alternativangebot:
Sind zulässig, jedoch nur bei gültigem Hauptangebot. Im Nebenangebot sind eindeutige Bezüge zu den betreffenden Positionen im Leistungsverzeichnis herzustellen. Änderungen bzw. unvollständiges Ausfüllen des Leistungsverzeichnisses können zum Ausschluss führen. Bedenken gegen die Art der vorgesehenen Ausführung sind dem Angebot schriftlich beizulegen.
VOB
Die Ausschreibung erfolgt gem. Maßgabe der
VOB Teil B: ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN für die Ausführung von Bauleistungen
VOB Teil C: ALLGEMEINE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN (ATV) für Bauleistungen
Die VOB (jeweils aktuelle Ausgabe ist zu beachten!) ist im Beuth Verlag GmbH Berlin Wien Zürich erschienen und kann über den Buchhandel bezogen werden.
1. Allgemein
1.1. Grundlage für die Ausführung aller Leistungen:
Grundlage für die Ausführung aller Leistungen ist die
VOB/C, mit allen in diesen Normen angegebenen Zusatznormen und Bestimmungen in der zum Zeitpunkt
der Angebotsabgabe gültigen Fassung. Dies gilt auch für Normentwürfe.
Weiterhin gelten die LBO / AVO- Landesbauordnung / Ausführungsordnung (neueste Fassung), sowie die
Richtlinien und technischen Anschlussbedingungen des zuständigen EVU in der zum Zeitpunkt der
Angebotsabgabe gültigen Fassung.
2. Stoffe und Bauteile
2.1. Siehe Ziffer 2 der jeweiligen DIN-Norm
2.2. Fabrikate: Die geforderten Fabrikats- und Typenangaben, Leistungsdaten und Abmessungen sind
eindeutig und zweifelsfrei anzugeben.
2.3. Gleichwertigkeit: Werden andere als im Leistungsverzeichnis beschriebene Produkte angeboten,
muss die Gleichwertigkeit dieser Produkte hinsichtlich Qualität, Eigenschaften und Optik und Funktion
nachgewiesen werden.
3. Ausführung
3.1. Prüfung Planunterlagen
Der Auftragnehmer überprüft vor Beginn der ihm obliegenden Arbeiten alle ihm zur Verfügung stehenden
Unterlagen und informiert bei Unstimmigkeiten die Bauleitung/Fachplanung. Die Prüfung bezieht sich auf
Übereinstimmungen mit den tatsächlichen Gegebenheiten auf der Baustelle, dem letzten Stand der
Bauzeichnungen.
3.2. Ausführungsunterlagen
Vom Auftragnehmer sind folgende Ausführungsunterlagen zu erstellen:
- Abschriften oder Kopien der Originalangebote (1-fach)
- Berechnung, soweit ergänzend erforderlich, in prüffähiger Form
- Detailzeichnungen (2-fach), soweit erforderlich
- Montageunterlagen und andere Unterlagen, entsprechend der VOB/C, Ziffer 3.1.2, sind in prüffähiger Form,
rechtzeitig vor Ausführungsbeginn zur Freigabe an den Fachplaner einzureichen. Durch den
freigabevermerk ist die Gewährleistung des Auftragsnehmers nicht eingeschränkt.
- Mitzuliefernde Unterlagen nach VOB/C, Ziffer 3.7
3.3. Koordination
Der Auftragnehmer hat eine Abstimmung mit den ihn berührenden Gewerken vorzunehmen. Eine besondere
Vergütung hierfür erfolgt nicht.
3.4. Bemusterung
Vor Ausführung der Leistungen sind die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Fabrikate ohne
besondere Vergütung zu bemustern. Dies gilt auch für Musterinstallationen. Ersatzfabrikate sind zugelassen
wenn sie gleichwertig und vorher von der Bauleitung genehmigt sind.
4. Nebenleistungen
Folgende Leistungen sind ergänzend zu Ziffer 4.1 der VOB/C, Nebenleistungen und in die Einheitspreise
einzurechnen:
Das Erstellen der Unterlagen laut Punkt 3.2
4.1. Inbetriebnahme, Leistungsmessung
Inbetriebnahme und Funktionsprüfung
Nach Fertigstellung der Anlagen oder abgeschlossener Anlagenteile ist vom Auftragnehmer die
Inbetriebnahme und Funktionsprüfung durchzuführen.
Der Schutz der ausgeführten Leistungen bis zur Übergabe des Bauvorhabens an den Bauherrn obliegt dem AN. Die Wahl der Schutzmittel steht ihm frei. Reichen diese offensichtlich nicht aus oder wird dadurch der Bauablauf behindert, kann die Bauleitung weitergehende oder andere Maßnahmen zu Lasten des AN anordnen.
5. Leistungsmessung
5.1. Leistungsmessung
Die Leistungsmessung hat der Auftragnehmer gemäß VOB/C durchzuführen und protokollarisch mit Ist- und
Sollwerten festzuhalten.
5.2. Vorbehalte / Zweifel
Bestehen Zweifel an den vom Auftragnehmer durchgeführten Messungen, so behält sich der Auftraggeber
vor, diese Messungen durch eine neutrale Institution auf Kosten des Auftragnehmers durchführen zu lassen.
6. Brandschutzdokumentation
Die im Brandschutzkonzept - falls vorliegend - ausgewiesenen Brandabschnitte müssen durch
Brandschutzvorkehrungen vor einem möglichen Brandüberschlag gesichert werden („F90"). Sollte kein
Brandschutzkonzept vorliegen so sind die allgemein bekannten Brandabschnitte gegen einen möglichen
Brandüberschlag zu sichern.
Die Dokumentation über die getroffenen/verbauten Brandschutzvorkehrungen sollte folgende Punkte
beinhalten:
Produktunterlagen,
Digitale Bilder der eingebauten Brandschutzvorkehrungen
(gegebenenfalls von beiden Seiten), mit Bezeichnung des Einbauorts,
- Konformitätserklärung und bauaufsichtliche Zulassung (AbZ/AbP)
- Unterschriebene Übereinstimmungserklärung
Die Erstellung der Brandschutzdokumentation ist bei den Revisionsunterlagen einzupreisen und diesen anbzw. beizufügen.
7. Schlechtwetter
Sämtliche Mehrkosten, insbesondere für Überstunden, Mehrschichtenbetrieb, Schlechtwetter, Arbeiten bei
Frost und Schneefall, Sicherung aller Bauteile und Baustoffe gegen Schäden durch Sturm, Tagwasser, Frost
und Schnee sind in die Einheitspreise einzurechnen.
Baustelleneinrichtung und Baukran:
In die Einheitspreise ist die Baustelleneinrichtung einzukalkulieren, diese wird nicht gesondert vergütet. Dies
meint u.a. das Einrichten und Räumen der Baustelle mit An- und Abfuhr, sowie Vorhalten der zur
Durchführung der Arbeiten erforderlichen Maschinen, Geräte, Werkzeuge und Bauwagen für die Dauer der
Arbeiten.
8. Kran
Es wird vom AG kein Baukran zur Verfügung gestellt, sofern ein Transport jeglicher Art erforderlich ist, ist
dieser vom AN zu organisieren und wird nicht gesondert vergütet.
_______________________________________________________________________________________________
Unterschrift Bieter zur Anerkennung der Vorbemerkungen
Allgemeine Vertragsbestimmungen
zusätzliche technische Vertragsbestimmungen (ZTV) zusätzliche technische Vertragsbestimmungen:
Sämtliche in den technischen Vorbemerkungen vereinbarten Pflichten, Qualitäten, Materialien etc. verstehen sich
als Nebenleistung. Aufwendung sind in die Einheitspreise einzurechnen, sofern diese nicht in Positionen bereits
erfasst sind.
Es gelten die einschlägigen Normen, Richtlinien und Merkblätter der Fachverbände
Für die Ausführung der Zimmerarbeiten gilt die DIN 18334 sowie alle das Gewerk betreffenden DIN
Normen.
1. Die Einheitspreise verstehen sich für die Lieferung und Verarbeitung aller notwendigen
Materialien und Befestigungsmittel, einschl. aller Lohn- und Gerätekosten.
2. Für die angebotene Leistung übernimmt der Auftragnehmer die Verpflichtung der
Vollständigkeit, d.h. Leistungen und Nebenleistungen, die sich bei den Pos. zwangsläufig ergeben,
sind einzukalkulieren, auch wenn sie im Leitungsverzeichnis nicht ausdrücklich erwähnt sind.
3. Die Latten-, Konterlatten- und Pfettenabstände und notwendige weitere Details für die Ziegeldächer
sind so rechtzeitig mit dem beauftragten Dachdecker zu besprechen, dass
keine Verzögerungen bei der Bauausführung und keine Mehrkosten bzgl. zusätzlichem Verschnitt
entstehen. Die Dachlattungen sind nach Möglichkeit auf ganze Ziegelreihen ausgehend abzustimmen.
Der Auftragnehmer hat die Durchführung seiner Arbeiten mit dem Dachdecker und Klempner so abzusprechen,
dass ein reibungsloser Ablauf der Arbeiten gewährleistet ist.
4. Ferner hat der Auftranehmer sich bezüglich den Anschlüssen der Flachdachabdichtung auf den Gauben
mit der ausführenden Firma abzustimmen.
5. Vorgeschriebene und anzubietende Materialien sind unter Beachtung der Richtlinien des
Herstellerwerks einzubauen.
6. Gegen Verschmutzungen und Beschädigungen an Bauteilen jeder Art sind geeignete
Vorkehrungen zu treffen.
7. In die Preise sind einzukalkulieren die Kosten für: die erforderlichen Maßnahmen zur Ausführung
der Arbeiten bei Frost, Schnee, Eis und Regen, die Transporteinrichtungen, Vorkehrungen bei zu
erkennender Gefahr, auch Dritten gegenüber, der Verschnitt, evtl. Baustellenbeleuchtung, die
Sicherung von oberirdischen Leitungen und Kabeln, Arbeits- und Schutzgerüste bis 2,00 m Höhe,
Abdecken und Umwehren von Öffnungen über die eigene Benützungsdauer hinausgehend, das
Anfertigen von Schablonen und Lehren für den Rohbauunternehmer, Stemmarbeiten zur
Herstellung von Auflagern, Verankerungen usw., Höhenausgleichung und Unterlagen bei
unterschiedlichen Höhen, Auswechslungen jeder Art, das Ausbilden von Aussparungen für Rollladen
und Gurtroller, das Verlegen von Blindböden im Gefälle für innenliegende Rinnen, Sprießungen an
Pfetten und Balken, soweit das Mauerwerk nicht vollständig ist bzw. eine Stahlkonstruktion zum
Einbau kommt und bei zu erwartende Gefahr, das Abnehmen von Dachschrägen und Anpassen
beim Anbau an bestehende Gebäude (in diesem Fall gehen die örtlich festgestellten Maße denen
der Zeichnung vor), das Streichen von Balkenköpfen mit Karbolineum, Abdecken von Gebäudeteilen
bei Um- und Anbauten mit Planen bzw. Folien, das Einlassen der Eisenteile und Bohrarbeiten.
8. Die Güte des Bauholzes hat den Forderungen der DIN 68 365 zu entsprechen, es darf nur
trockenes Holz zum Einbau kommen. Für Holzschutzmittel gilt DIN 68 800.
9. Der Unternehmer hat die in den Zeichnungen vorgeschriebenen Holzstärken genau einzuhalten.
Mehrstärken werden nicht vergütet. Verbindlich sind die vom Statiker festgelegten Holzstärken und
Konstruktionen. Die Holzbestellung ist aufgrund dieser Angaben und Zeichnungen vorzunehmen.
10. Rechtzeitig vor Ausführung der letzten Massivdecke bzw. von Betongurten und Kniestöcken sind
dem Rohbauunternehmer die einzubetonierenden Anker mit Lehren zu überlassen, bzw. müssen
verbindliche Angaben gemacht werden wegen der vorzusehenden Aussparungen. Evtl. notwendig
werdende Stemmarbeiten bei Nichtbeachtung dieser Festlegung gehen auf Kosten des
Unternehmers.
11.Bei Ausführung von Wandschalungen jeder Art und Kaltdächern ist auf die Anordnung einer
funktionsfähigen Be- und Entlüftung zu achten. Dies gilt auch besonders dann, wenn
Unterspannbahnen verlegt werden.
12.Bei Verschraubungen jeder Art sind Unterlagscheiben zu verwenden, Stärken und Abmessungen
laut Statik.
14.Es sollen nur Vorratskanthölzer und Latten nach den Querschnittsmaßen der DIN 4070
verwendet werden. Beim Einbau von Hölzern mit hiervon abweichenden Querschnitten wird die
Abrechnung nach dem nächst kleineren Querschnitt nach DIN vorgenommen. Kommen Kanthölzer
zur Verarbeitung mit weniger als 6/6 cm laut DIN (keine Latten) und ist im Leistungsverzeichnis
hierfür keine besondere Position vorgesehen, so wird nach dem tatsächlichen Querschnitt und den
Pos.1 abgerechnet. Dies betrifft auch Verbindungen, Verstärkungen und Unterlagen wie
Zangen, Knaggen und Kleinholzteile, die aus konstruktiven Gründen erforderlich sind. Eine
Vergütung über den Einheitspreis der oben aufgeführten Pos. hinausgehend erfolgt nicht.
_______________________________________________________________________________________________
Unterschrift Bieter zur Anerkennung der Vorbemerkungen
zusätzliche technische Vertragsbestimmungen (ZTV)
1 Baustelleneinrichtung
1
Baustelleneinrichtung
1.01 Baustelleneinrichtung Baustelleneinrichtung
Baustelleneinrichtung stellen und vorhalten.
Kran, Baustellensicherung usw.
Bauseits werden bereitgestellt
Kosten für Strom (Steckdose mit 32 Ampere)
Baustellen-WC
1.01
Baustelleneinrichtung
1,00
psch
1.02 Stellen und vorhalten eines Schutz und Arbeitsgerüst Stellen und vorhalten eines Schutz und Arbeitsgerüst
an drei Seiten des neuen Anbaues
1.02
Stellen und vorhalten eines Schutz und Arbeitsgerüst
1,00
psch
2 Holzbau
2
Holzbau
2.01 Rückbau des Dachvorsprung im Bereich des Anbau Rückbau des Dachvorsprung im Bereich des Anbau
mit Entsorgung des Altmaterials und stellen eines
Bock-Gerüstes vor der Traufe für die Rückbauarbeiten
2.01
Rückbau des Dachvorsprung im Bereich des Anbau
1,00
psch
2.02 Mauersperrbahn Mauersperrbahn
Bitumendachbahn zwischen Holzbauteil und Betonbzw.
Mauerwerksbauteil einlegen.
Breite: 25 cm
Material: Dichtungsbahn R500D
2.02
Mauersperrbahn
17,90
m
2.03 Herstellen von Holzrahmen-Aussenwänden mit Herstellen von Holzrahmen-Aussenwänden mit
folgendem Wandaufbau:
Holzständerwerk aus 8/20 KVH ausgedämmt mit
Mineralwolle WLG 035
OSB Platte 18 mm
Gipskartonplatte 12,5 mm ohne Spachtelung
2.03
Herstellen von Holzrahmen-Aussenwänden mit
45,416
m2
2.04 Herstellen von Holzrahmen-Innenwänden mit Herstellen von Holzrahmen-Innenwänden mit
folgendem Wandaufbau:
Gipskarton 12,5 mm ohne Spachtelung
15 mm OSB Platten
Holzständerwerk aus 6/12 KVH ausgedämmt mit
Mineralwolle WLG 038
OSB Platten 15 mm
Gipskartonplatten 12,5 mm ohne Spachtelung
2.04
Herstellen von Holzrahmen-Innenwänden mit
9,741
m2
2.05 Liefern und verlegene einer Brettschichtholzdecke aus Liefern und verlegene einer Brettschichtholzdecke aus
heimischer Fichte 120 mm stark - CLT-Decke
Unterseite geschliffen aber nicht behandelt
2.05
Liefern und verlegene einer Brettschichtholzdecke aus
28,408
m2
2.06 Herstellen einer Attikaaufkantung auf die Herstellen einer Attikaaufkantung auf die
Brettschichtholzdecke aus zwei übereinander
liegenden Konstruktionshölzer 10/16 und Attikabrett mit
Gefälle nach innen.
2.06
Herstellen einer Attikaaufkantung auf die
17,81
m
2.07 Luftdichter Anschluß zwischen Holzwand und Luftdichter Anschluß zwischen Holzwand und
Folienstreifen der mit der Wand und der Decke verklebt
wird.
2.07
Luftdichter Anschluß zwischen Holzwand und
17,81
m
2.08 Luftdichter Anschluss von der Bodenplatte zur Luftdichter Anschluss von der Bodenplatte zur
Holzwand und Hauswand zur Holzwand mittels
Spezialklebeband "Siga Fenstrim"
2.08
Luftdichter Anschluss von der Bodenplatte zur
22,91
m
2.09 Aufbringen einer Dampsperre aus PE auf die Aufbringen einer Dampsperre aus PE auf die
Brettsperrholzdecke
2.09
Aufbringen einer Dampsperre aus PE auf die
28,408
m2
2.10 Aufbringen einer Holzweichfaserplatte 80 mm auf die Aufbringen einer Holzweichfaserplatte 80 mm auf die
Holzrahmen-Aussenwände zum verputzen
2.10
Aufbringen einer Holzweichfaserplatte 80 mm auf die
45,416
m2
2.11 Zulage zu den Holzweichfaserplatten für ein Zulage zu den Holzweichfaserplatten für ein
Sockelprofil aus Alu
2.11
Zulage zu den Holzweichfaserplatten für ein
17,81
m
3 Flachdacharbeiten mit Entwässerung
3
Flachdacharbeiten mit Entwässerung
3.01 Dämmen des Daches mit einer Gefälledämmung aus Dämmen des Daches mit einer Gefälledämmung aus
PU WLG 027 im Mittel ca 12 cm Stark
3.01
Dämmen des Daches mit einer Gefälledämmung aus
24,717
m2
3.02 Herstellen einer Flachdachabdichtung aus 2 Herstellen einer Flachdachabdichtung aus 2
Kunststoffbahn "Alwitra Evalon VG
3.02
Herstellen einer Flachdachabdichtung aus 2
27,00
m2
3.03 Randbefestigung mit Winkelprofilen Randbefestigung mit Winkelprofilen
3.03
Randbefestigung mit Winkelprofilen
21,00
m
3.04 Randabdichtung bis auf die Attika und an der Randabdichtung bis auf die Attika und an der
Hauswand hoch mit Alwitra Anschlußbahn VSKA 43
cm Abwicklung
3.04
Randabdichtung bis auf die Attika und an der
21,00
m
3.05 Kappleiste an der Hauswand aus Alu WA 150 Kappleiste an der Hauswand aus Alu WA 150
3.05
Kappleiste an der Hauswand aus Alu WA 150
4,50
m
3.06 Liefern eines Flachdachablaufes und in die Dämmung Liefern eines Flachdachablaufes und in die Dämmung
einbauen mit anschließen an die Dachabdichtung
3.06
Liefern eines Flachdachablaufes und in die Dämmung
1,00
Stk
3.07 Liefern und einbauen eines Notüberlaufs als Liefern und einbauen eines Notüberlaufs als
Wasserspeier Ø70 mm
3.07
Liefern und einbauen eines Notüberlaufs als
1,00
Stk
3.08 Attikaabdeckung aus Alu blank Alwitra Kronenbreite Attikaabdeckung aus Alu blank Alwitra Kronenbreite
250mm
3.08
Attikaabdeckung aus Alu blank Alwitra Kronenbreite
17,00
m
3.09 Zulage zur Attikaabdeckung für Eckverbindung Zulage zur Attikaabdeckung für Eckverbindung
3.09
Zulage zur Attikaabdeckung für Eckverbindung
2,00
Stk
3.10 Liefern und montieren einer Regenwasserableitung mit Liefern und montieren einer Regenwasserableitung mit
Ablaufrohr aus Zink Ø 100 mm und in die Grundleitung
anschließen
3.10
Liefern und montieren einer Regenwasserableitung mit
1,00
Stk
3.11 Wieder Herstellen der Traufausbildung am Haus im Wieder Herstellen der Traufausbildung am Haus im
Bereich des Anbaues.
Das heißt:
Neue Traufschalung Aufbringen
Dachaufbau mit Konterlattung Lattung und Ziegel
aufbringen
Traufbohle und Dachrinne wieder montieren
3.11
Wieder Herstellen der Traufausbildung am Haus im
1,00
psch
3.12 Aufbringen eines Gründaches bestehend aus Schutz Aufbringen eines Gründaches bestehend aus Schutz
Vegetationsschicht ca 6-8 cm Pflanzgranulat
Extensive Begrünung
Am Dachrand ein Tränstreifen ca 20 cm breit aus
Rollkies 16/32
3.12
Aufbringen eines Gründaches bestehend aus Schutz
25,00
m2