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bis
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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
LEISTUNGSBESCHREIBUNG
VOM: Mittwoch, den 03.08.2025
ABGABETERMIN: 21.08.2026 gerne auch Kurzfristig
BETREFF: Malerarbeiten
Adresse: Zizenhausen
AUSFÜHRUNG: ca. 4 Quartal 2026
nach Vereinbarung
PLANUNG UND Hausbau Huber GmbH
BAULEITUNG: In Neustückern 7
78351 Ludwigshafen-Bodman
Tel. 07773 - 93230
info@hausbau-huber.de
ANSPRECHPARTNER: Christian Mähring
E-Mail: Christian Mähring
Mobil: 0170 / 8214584
die Zuschlagsfrist läuft mit dem 30. Kalendertag nach Eröffnung des Angebots ab. Bis zum Ablauf der Frist bleibt der Bieter an sein Angebot gebunden. Der Zuschlag wird durch den Auftraggeber erteilt.
Angebot in Euro..........................................................................
........................................,den................................... ....................................................................
LEISTUNGSBESCHREIBUNG
Allgemeine Vorbemerkungen: Lage Bauvorhaben:
Meßkircherstr. 102
78333 Stockach Zizenhausen
Projektbeschreibung:
An das Bestandsgebäude wird ein Anbei mit Flachdach erstellt, es entsteht hier eine zusätzliche Wohnung.
Grundlage der Projektierung bildet die Planung durch das Büro Joachim Binder Architekten einen Anbau in Holzbauweise mit Flachdach
Das Bauvorhaben wird als Effizienzhaus 55 nach Anforderung der KFW und den Vorgaben des Planers erstellt.
Bauwerk:
Der Anbau wird wie folgt erstellt, Bodenplatte und die Wände und Dach in Holzkonstruktion. Das Gebäude erhält ein Flachdach mit Abdichtung. Kunsstoffenster mit Rolläden zur Verschattung.
Die Wohnungen erhalten einen Zementestrich ohne Fußbodenheizung, mit schwimmendem Estrich. (evlt. auch Trockenestrich) Bodenbeläge als Vinyl .
Eckdaten:
- Anbau für eine extra Wohneinheiten mit Küche und Schlafenzimmer.
Termine und Fristen:
Vorgesehener Beginn der Arbeiten: 2026
Geplante Dauer der Arbeiten: 6 Monate
Beginn der gesamten Baumaßnahme: letzten Quartal 2026
Zuständigkeiten:
Bei Rückfragen zum Leistungsverzeichnis wenden Sie sich bitte an
Herr Christian Mähring
Tel. 0170/8214584
cmaehring@hausbau-huber.de
Anlagen:
ERDGESCHOSS_AP01
SCHNITTE mit Detail_AP02
Allgemeine Vorbemerkungen:
Allgemeine Vertragsbedingungen: Allgemeine Vertragsbestimmungen (Auftragsführung)
Bauwasser-/Baustrom und WC wird vom AG gestellt. Verrechnung der Kosten anteilig 0,6% der Schlussrechnungssumme.
Der AG schließt eine Bauwesenversicherung ab, Verrechnung der Kosten anteilig 0,3% der Schlussrechnungssumme.
Sicherheitseinbehalte bei Abschlagszahlungen, Vertragserfüllungseinbehalt 10,00 % vom kumulierten Rechnungsbetrag. Bei der Schlussrechnung, Gewährleistungseinbehalt 5,00% vom Bruttoschlussrechnungsbetrag auf die Dauer von 5 Jahren und 6 Monaten.
Gewährleistungsbürgschaften müssen nach VOB unbefristet ausgestellt werden.
Für die Abnahme des Gewerks hat eine förmliche Abnahme stattzufinden.
Gewährleistungsdauer: 5 Jahre und 6 Monate
Die Bauleitung obliegt der Firma Hausbau Huber GmbH.
Die Fachbauleitung nach LBO übernimmt AN / Bieter.
Der Bauherr hat auf Grundlage der Baustellenverordnung vom 10. Juni 1998 (BaustellV) einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator beauftragt, der für das vorliegende Bauvorhaben einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan erstellt hat. Die Angaben im Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan und den mitgeltenden
Unterlagen müssen von allen am Bauvorhaben Beteiligten berücksichtigt werden. Die Einhaltung der darin festgelegten Regelungen werden von der Bauleitung und vom Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator kontrolliert. Bei der Durchführung der beschriebenen Arbeiten sind sämtliche Bestimmungen, die der
Arbeitssicherheit dienen, zu beachten. Ein eingeschalteter Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator wird die Einhaltung überwachen. Ein SIGE-Plan wird auf der Baustelle hinterlegt und ist ebenfalls zu beachten.
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist.
Überstunden, Nachtarbeit sowie Arbeiten an Samstagen, Sonn- und Feiertagen sind nur nach Genehmigung des AG zugelassen. Der AN ist verantwortlich für die Einholung der ggf. erforderlichen öffentlich rechtlichen Zustimmung.
Hat der AN diese Arbeitszeiten zu verantworten (z. B. bei Terminverzug), gehen alle damit verbundenen Mehraufwendungen und Genehmigungsgebühren zu seinen Lasten.
Neben-, Alternativangebot:
Sind zulässig, jedoch nur bei gültigem Hauptangebot. Im Nebenangebot sind eindeutige Bezüge zu den betreffenden Positionen im Leistungsverzeichnis herzustellen. Änderungen bzw. unvollständiges Ausfüllen des Leistungsverzeichnisses können zum Ausschluss führen. Bedenken gegen die Art der vorgesehenen Ausführung sind dem Angebot schriftlich beizulegen.
VOB
Die Ausschreibung erfolgt gem. Maßgabe der
VOB Teil B: ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN für die Ausführung von Bauleistungen
VOB Teil C: ALLGEMEINE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN (ATV) für Bauleistungen
Die VOB (jeweils aktuelle Ausgabe ist zu beachten!) ist im Beuth Verlag GmbH Berlin Wien Zürich erschienen und kann über den Buchhandel bezogen werden.
1. Allgemein
1.1. Grundlage für die Ausführung aller Leistungen:
Grundlage für die Ausführung aller Leistungen ist die
VOB/C, mit allen in diesen Normen angegebenen Zusatznormen und Bestimmungen in der zum Zeitpunkt
der Angebotsabgabe gültigen Fassung. Dies gilt auch für Normentwürfe.
Weiterhin gelten die LBO / AVO- Landesbauordnung / Ausführungsordnung (neueste Fassung), sowie die
Richtlinien und technischen Anschlussbedingungen des zuständigen EVU in der zum Zeitpunkt der
Angebotsabgabe gültigen Fassung.
2. Stoffe und Bauteile
2.1. Siehe Ziffer 2 der jeweiligen DIN-Norm
2.2. Fabrikate: Die geforderten Fabrikats- und Typenangaben, Leistungsdaten und Abmessungen sind
eindeutig und zweifelsfrei anzugeben.
2.3. Gleichwertigkeit: Werden andere als im Leistungsverzeichnis beschriebene Produkte angeboten,
muss die Gleichwertigkeit dieser Produkte hinsichtlich Qualität, Eigenschaften und Optik und Funktion
nachgewiesen werden.
3. Ausführung
3.1. Prüfung Planunterlagen
Der Auftragnehmer überprüft vor Beginn der ihm obliegenden Arbeiten alle ihm zur Verfügung stehenden
Unterlagen und informiert bei Unstimmigkeiten die Bauleitung/Fachplanung. Die Prüfung bezieht sich auf
Übereinstimmungen mit den tatsächlichen Gegebenheiten auf der Baustelle, dem letzten Stand der
Bauzeichnungen.
Es darf nur nach freigebenen Plänen mit aktuellem Index gearbeitet werden. Bei Widersprüchen zwischen den
Plänen (z.B. Werkplanung und Architektenplanung) ist Rücksprache mit dem AG zu halten.
3.2. Ausführungsunterlagen
Vom Auftragnehmer sind folgende Ausführungsunterlagen zu erstellen:
- Abschriften oder Kopien der Originalangebote (1-fach)
- Berechnung, soweit ergänzend erforderlich, in prüffähiger Form
- Detailzeichnungen (2-fach), soweit erforderlich
- Montageunterlagen und andere Unterlagen, entsprechend der VOB/C, Ziffer 3.1.2, sind in prüffähiger Form,
rechtzeitig vor Ausführungsbeginn zur Freigabe an den Fachplaner einzureichen. Durch den
Freigabevermerk ist die Gewährleistung des Auftragsnehmers nicht eingeschränkt.
- Mitzuliefernde Unterlagen nach VOB/C, Ziffer 3.7
3.3. Koordination
Der Auftragnehmer hat eine Abstimmung mit den ihn berührenden Gewerken vorzunehmen. Eine besondere
Vergütung hierfür erfolgt nicht.
3.4. Bemusterung
Vor Ausführung der Leistungen sind die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Fabrikate ohne
besondere Vergütung zu bemustern. Dies gilt auch für Musterinstallationen. Ersatzfabrikate sind zugelassen
wenn sie gleichwertig und vorher von der Bauleitung genehmigt sind.
4. Nebenleistungen
Folgende Leistungen sind ergänzend zu Ziffer 4.1 der VOB/C, Nebenleistungen und in die Einheitspreise
einzurechnen:
Das Erstellen der Unterlagen laut Punkt 3.2
In den vertraglichen Leistungen sind, sofern im Leistungsverzeichnis nichts anderes bestimmt ist, ohne
besondere Vergütung eingeschlossen:
Der Schutz und jegliche Haftung für alle am Bau oder im Gelände gelagerten Materialien und Geräte, auch
wenn diese bauseits geliefert werden.
Evtl. Arbeitsunterbrechungen aus mangelnder Zusammenarbeit mit sonstigen beteiligten Firmen.
Die Sauberhaltung des Bauwerks von Schutt, Materialresten etc. getrennt nach den anfallenden Reststoffen
in Containern während der Bauzeit. Volle Container sind Zug um Zug abzufahren.
Anlegen von Musterflächen zur Entscheidungsfindung für den Auftraggeber, welche Beschichtung zur Ausführung kommen soll.
Bei Benutzung von im Angebot nicht zur Benutzung ausgewiesenen Wegen, Grundstücken und Anlagen hat der
Auftragnehmer etwaige an ihn gestellte Forderungen und Ansprüche selbst zu befriedigen.
Gerüstarbeiten für sämtliche Leistungen des Auftragnehmers entsprechend VOB.
Die Ausführungsunterlagen sind vor Ausführungsbeginn vom Auftragnehmer umfassend zu prüfen. Bei Unstim-
migkeiten ist die örtliche Bauüberwachung umgehend diesbezüglich zu informieren.
Ausführungsunterlagen die seitens des Auftragnehmers erstellt werden, sind vor Beginn der Arbeiten der örtlichen Bauüberwachung zu übergeben und benötigen einer Genehmigung des Auftraggebers.
5. Schutzmaßnahmen
Alle erforderlichen Einrichtungen zum Schutz der Umwelt, des öffentlichen Verkehrs, der Bauteile, Installationen
und der Arbeitnehmer sind vorzunehmen, in die EP mit einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet.
Beschädigungen und Verschmutzungen von Fahrbahnen, Nebenflächen und Bauteilen sind zu vermeiden.
Anfallende bzw. gemeldete Schäden sind auf Kosten des Auftragnehmers zu beseitigen. Dies gilt insbesondere
auch für Zufahrtsbereiche der Baustelle.
Alles anfallende Abbruchgut, Staub, Wasser und Strahlgut ist aufzufangen und durch den Auftragnehmer auf seine
Kosten zu entsorgen. Die instand zu setzenden Bauwerksteile, Verkehrsflächen, Nebenflächen usw. sind
bei Verschmutzungen und/oder Beschädigung auf Kosten des Auftragnehmers in ihren ursprünglichen Zustand
zurück zu versetzen.
Dabei sind alle Leistungen wie Abplanungen, Abdichtungsmaßnahmen, Wasserführungen, Absaugeinrichtungen,
Reinigungsarbeiten und die Entsorgung in die EP einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet.
Alle Einrichtungen, die den Umweltschutz, Arbeitsschutz und Schutz Dritter betreffen, sind in die EP einzurechnen
und werden nicht gesondert vergütet.
6. Nachträge
Sind Arbeiten auszuführen, die im LV nicht enthalten sind, so ist der Auftragnehmer verpflichtet, vor Inangriffnahme
der fraglichen Arbeiten auf der Grundlage der Einheitspreise des Hauptangebotes mit dem Auftraggeber eine
schriftliche Preisvereinbarung abzuschließen, welche Vertragsbestandteil wird.
Es ist zu beachten, dass ein ausreichender Vorlauf für die Beauftragung einzuhalten ist.
Besteht Übereinstimmung darüber, dass eine Leistung nur über ein Nachtragsangebot abgerechnet werden kann,
so ist dessen Einheitspreis durch folgende Unterlagen zu belegen:
- Kalkulation der neuen Leistung auf der Grundlage der Urkalkulation
- Nachweis der Zuschläge aufgrund der Urkalkulation
- Kalkulation für ähnliche vertragliche Leistungen oder Teilarbeiten
- Nachweis der Stoffkosten
Sofern solche Arbeiten nicht vor Inangriffnahme angezeigt werden, verfällt der Anspruch des Auftragnehmers auf
eine Vergütung bzw. die Vergütung wird einseitig von der Bauleitung festgelegt.
7. Baustellenerkundung
Der Auftragnehmer bestätigt, dass er das Baufeld besichtigt und eventuell auftretende und dadurch verursachte
erschwerte Verhältnisse bei der Bildung der Einheitspreise berücksichtigt hat.
8. Aufmaß und Abrechnung
Das Aufmessen der Leistungen erfolgt grundsätzlich nach den Ausführungszeichnungen gemeinsam mit der Bauleitung. Soweit Leistungen später nicht mehr zugänglich und messbar sind, hat der Auftragnehmer rechtzeitig die Bau-
leitung zu verständigen.
Aufmaßblätter müssen beiderseits anerkannt werden.
Eine Rechnungsstellung einschließlich Abschlagsrechnungen ohne Massenermittlung ist nicht zugelassen.
Arbeiten auf Nachweis bedürfen der Beauftragung durch die Bauleitung. Nachträglich erfolgt keine Anerkennung. Rapporte sind spätestens einen Tag nach der Ausführung der Taglohnarbeiten zur Unterschrift der Bauleitung vorzulegen.
Rechnungen sind entweder in digitaler Form oder analog in 1-facher Ausfertigung beim Auftraggeber einzureichen.
Abschlagszahlungen sind als kumulierte Rechnungen inkl. den dazugehörigen Aufmaß und Abrechnungsunterlagen (Skizzen, Massenblätter, etc.) fortlaufend zu stellen.
9. Reinhaltung der Baustelle
Jede Verunreinigung von Straßen und Gehwegen außerhalb der Bauabschnitte sind umgehend zu beseitigen. Bei Auf- und Abladearbeiten sind die verwendeten Fahrzeuge zu säubern, der auf die Straße gefallene Schmutz ist umgehend zu entfernen.
Das gilt auch, wenn Straßen durch abzufahrenden Bauaushub o.ä. verschmutzt werden.
Verunreinigungen und Beschädigungen der Grünflächen sind zu vermeiden. Beschädigungen die durch den Auftragnehmer oder dessen Nachunternehmer verursacht werden, sind auf Kosten des Auftragnehmers wieder zu beheben.
Die gesamte Baustelle ist sauber zu halten. Es dürfen keine Baumaterialien, Verpackungen, Isolierstoffe, Kabel etc. hinterlassen werden. Es ist darauf zu achten, dass keine Flüssigkeiten und sonstigen Stoffe, die auf der Baustelle verwendet werden, in den Untergrund gelangen.
10. Eigenüberwachung
Die Überwachung durch das ausführende Unternehmen (Eigenüberwachung) ist von der qualifizierten Führungskraft des Unternehmens zu planen und von einer verantwortlichen Fachkraft durchzuführen.
11. Revisionsunterlagen
Nach Abschluss der Arbeiten hat der Auftragnehmer die gesamten Revisionsunterlagen bestehend aus:
- Technische Merkblätter der verwendeten Materialien
- Sicherheitsdatenblätter der verwendeten Materialien
- Ggfs. Betriebsanweisungen
- Pflege- und Reinigungs-, und Wartungsarbeiten
- Bautagebuch
- Sämtliche durch den Auftragnehmer durchgeführten Prüfungen/Messungen
dem Auftraggeber spätestens 2 Wochen vor Abnahme der Gesamtleistung in 2- facher Ausfertigung jeweils in Papierform als auch digital zu übergeben.
12. Brandschutzdokumentation
Die im Brandschutzkonzept - falls vorliegend - ausgewiesenen Brandabschnitte müssen durch
Brandschutzvorkehrungen vor einem möglichen Brandüberschlag gesichert werden („F90"). Sollte kein
Brandschutzkonzept vorliegen so sind die allgemein bekannten Brandabschnitte gegen einen möglichen
Brandüberschlag zu sichern.
Die Dokumentation über die getroffenen/verbauten Brandschutzvorkehrungen sollte folgende Punkte
beinhalten:
Produktunterlagen,
Digitale Bilder der eingebauten Brandschutzvorkehrungen
(gegebenenfalls von beiden Seiten), mit Bezeichnung des Einbauorts,
- Konformitätserklärung und bauaufsichtliche Zulassung (AbZ/AbP)
- Unterschriebene Übereinstimmungserklärung
Die Erstellung der Brandschutzdokumentation ist bei den Revisionsunterlagen einzupreisen und diesen anbzw. beizufügen.
13. Bautagesberichte
Der Auftragnehmer hat Bautagesberichte arbeitstäglich zu führen und dem Auftraggeber oder dem mit der Bauüberwachung beauftragten Architekten/Ingenieur spätestens wöchentlich zu übergeben. Inhalte und Angaben sind vor Ausführungsbeginn mit dem Auftraggeber oder mit dem Bauüberwacher abzustimmen.
14. Baustelleneinrichtungsflächen
BE-Flächen stehen in sehr begrenztem Umfang zur Verfügung.
Abstimmung mit der Bauleitung erforderlich. Sanitär-Container werden vom AG gestellt.
15. Schlechtwetter
Sämtliche Mehrkosten, insbesondere für Überstunden, Mehrschichtenbetrieb, Schlechtwetter, Arbeiten bei Frost und Schneefall, Sicherung aller Bauteile und Baustoffe gegen Schäden durch Sturm, Tagwasser, Frost und Schnee sind in die Einheitspreise einzurechnen.
16. Baustelleneinrichtung und Baukran:
Falls nicht explizit aufgeführt, ist in die Einheitspreise die Baustelleneinrichtung einzukalkulieren, diese wird nicht gesondert vergütet. Dies meint u.a. das Einrichten und Räumen der Baustelle mit An- und Abfuhr, sowie Vorhalten der zur Durchführung der Arbeiten erforderlichen Maschinen, Geräte, Werkzeuge und Bauwagen für die Dauer der
Arbeiten.
16.1. Kran
Es wird vom AG kein Baukran zur Verfügung gestellt, sofern ein Transport jeglicher Art erforderlich ist, ist
dieser vom AN zu organisieren und wird nicht gesondert vergütet.
_______________________________________________________________________________________________
Unterschrift Bieter zur Anerkennung der Vorbemerkungen
Allgemeine Vertragsbedingungen:
zusätzliche technische Vertragsbestimmungen (ZTV) zusätzliche technische Vertragsbestimmungen (ZTV)
1. Regelwerke
1.1 Es gelten die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen gemäß DIN, insbesondere:
Für die Ausführung der Putz, Stuck und Wärmedämmputz gilt die DIN 18350 sowie alle das Gewerk
betreffenden DIN-Normen und Verarbeitungsrichtlinien in der neuesten Fassung.
- DIN 18350:VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil C:ATV Putz- und Stuckarbeiten
- DIN 18550 - Planung, Zubereitung und Ausführung von Außen- und Innenputzen - Teil 1: Ergänzende
Festlegungen zu DIN EN 13914-1:2016-09 für Außenputze
- DIN EN 15824:2017-09 - Festlegungen für Außen- und Innenputze mit organischen Bindemitteln; Deutsche
Fassung EN 15824:2017
- VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil C: Allgemeine Technische
Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) - Maler- und Lackierarbeiten - Beschichtungen
- DIN 18202 Toleranzen im Hochbau - Erhöhte Anforderungen
- DIN EN 13162, DIN EN 13172 u. DIN 4108-10 Dämmstoffe im Bauwesen
- Leitlinien für das Verputzen von Mauerwerk und Beton
- Merkblatt Verputzen bei hohen und tiefen Temperaturen
- Merkblatt für den Einbau und das Verputzen von extrudierten Polystyrol- Hartschaumstoffplatten
- Merkblatt Egalisationsanstriche auf Edelputzen
- Merkblatt BFS Nr. 25 Farbübereinstimmungen und Farbabweichung
- Merkblatt BFS Nr. 26 Farbveränderungen im Außenbereich
- Richtlinie Fassadensockelputz / Außenanlage
- Richtlinie Metallanschlüsse an Putz und Wärmedämm-Verbundsysteme
- Richtlinie Anschlüsse an Fenster und Rolläden bei Putz, Wärmedämm-Verbundsystem und Trockenbau
- Technisches Merkblatt Verputzen von Fensteranschlussfolien
- gültige Landesbauordnung Baden-Württemberg
- Allgemein anerkannten Regeln der Technik
sowei die Verarbeitungsvorschriften des Herstellers/Herstellerrichtlinien.
2. Revisions-/ Dokumentationsunterlagen
In den Einheitspreisen enthalten ist die vollständige Darstellung der vertragsmäßig erstellten Leistung in
Form von Revisionsunterlagen. Diese müssen im Einzelnen enthalten:
Dokumentation sämtlicher in Zusammenhang mit der vertraglichen Leistung relevanter Unterlagen sind mit
der Schlussrechnung an den AG zu übergeben. Die Dokumentationsunterlagen haben dem tatsächlichen
Ausführungsstand zu entsprechen, sollten sich ab Planfreigabe noch Änderungen ergeben haben, so sind
diese in den Dokumentationsplänen nachzuführen. Die Unterlagen sind sortiert und mit Inhaltsverzeichnis im
Original per Ordnern sowie digital im PDF zu übergeben, die Dokumentation muss mindestens folgende
Unterlagen beinhalten:
- Prüfzeugnisse und allgemein bauaufsichtliche Zulassungen sämtlicher für die Erbringung der Leistung
eingebauten Baustoffe, Bauelemente und Systeme
- Fabrikatsnachweise, Produktbeschreibungen und (technische) Datenblätter sämtlicher für die Erbringung
der Leistung eingebauten Baustoffe, Bauelemente und Systeme
- Sicherheitsdatenblätter
- Betriebs-, Wartungs- und Reinigungsanweisungen
- Lieferscheine
- Material- und Farbliste
- Übereinstimmungserklärungen und Errichterbescheinigungen
- Fachunternehmererklärungen
- sämtliche erforderliche Nachweise energetisch relevanter Bauteile
Die beschriebenen Leistungen sind komplett und als zusammenhängendes Putzsystem eines
Herstellers auszuführen. Es dürfen keine Systembestandteile eigenmächtig ausgetauscht oder
ersetzt werden.
3. Sonstige Angaben
3.1 Gerüst:
Das Fassadengerüst wird vom AG gestellt. Eventuelle Anforderungen (Lastklasse, Fassadenabstand,
Gerüstbreite, etc.) seitens des AN sind dem AG mit Abgabe des Angebotes schriftlich mitzuteilen.
Das Gerüst ist ständig sauberzuhalten. Es dürfen keine Materialien in den Verkehrswegen und dem Gerüst gelagert werden.
3.2 Anforderungen Außenputz:
Die oberste Putzlage ist stoßfrei über die gesamte Fassadenfläche herzustellen, Arbeitsunterbrechungen
dürfen nur an Gebäudeecken erfolgen.
3.3 Mehr-/Minderstärken:
Mehr-/Minderstärken der Außen- oder Innenputze, die die zulässige Maße nach DIN 18201 - Toleranzen im
Bauwesen - und DIN 18202 - Toleranzen im Hochbau - überschreiten, sind vor Beginn der Arbeiten
festzuhalten und der Bauleitung schriftlich anzuzeigen. Später in Rechnung gestellte Kosten hierfür werden
nicht anerkannt.
3.4 Einputzen von Aussparungen, Rohr- und Kabeldurchführungen:
Das Einputzen von Aussparungen, Rohr- und Kabeldurchführungen u. ä. ist in die Einheitspreise
einzurechnen, auch wenn die Ausführung zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen muss. Gleiches gilt für
späteres Beiputzen von einbauteilen, Plattensockel, Laibungen usw.
3.5 Freilegen von Elektrodosen:
Das Freilegen von Elektroschalter- und Abzweigdosen nach Abschluss der Putzarbeiten ist in die
Einheitspreise der Hauptpositionen einzurechnen.
3.6 Schutz angrenzender Bauteile:
Sämtliche das Gewerk angrenzende Bauteile sind ständig zu schützen. Lichtschächte müssen abgedeckt werden.
__________________________________________________________________________________
Unterschrift Bieter zur Anerkennung der Vorbemerkungen
zusätzliche technische Vertragsbestimmungen (ZTV)
1 Vorarbeiten
1
Vorarbeiten
1.1 Schutz von angrenzenden Bauteilen (Verunreinigungen) Schutz von angrenzenden Bauteilen (Verunreinigungen)
Vollflächiges Abkleben/Abdecken von angrenzenden Bauteilen wie z. B. Fenster, Türen, Ein- und Anbauteilen, Bodenflächen, Treppen, etc. zum Schutz vor Verunreinigungen mit geeignetem Material, wie z. B. PE-Folie, Malervlies oder Tetrapack-Tüten, einschl. dem Vorhalten und dem Beseitigen, nach Abnahme der Bauleistungen.
1.1
Schutz von angrenzenden Bauteilen (Verunreinigungen)
30,374
m2
1.2 Glattspachtelung der GK-Wände in Q2 Glattspachtelung GK-Wännde - in Q2
Liefern und Aufbringen einer Glatt-/Flächenspachtelung durch vollflächiges Überziehen und Glätten der gesamten Oberfläche mit gut füllender, spritzfertiger Leichtspachtelmasse, emissions und lösemittelfrei zum Ausgleich von Unebenheiten.
Qualitätsklasse: Q2
Untergrund: Trochenbauplatten (Montage auf Holzkonstrukiton durch den Zimmermann)
Farbton: Weiß
Untergrund: Rohbetonwände
Einbauort: EG-2.OG
1.2
Glattspachtelung der GK-Wände in Q2
70,89
m2
1.3 Zulage: Spachtelung Laibungen/Nischen Anlehnung Q2 Zulage: Spachtelung Laibungen/Nischen Anlehnung Q2
Spachtelung von Laibungen inkl. Kantenschutz zur Aufnahme einer Beschichtung oder einer Tapete.
Verarbeitung und Qualitätsanforderungen wie in der Vorposition 1.2. beschrieben.
Das Angleichen der Oberfläche durch nachschleifen ist mit einzukalkulieren.
Bauteil: Laibung/Nischen
Leibungstiefe: bis 16 cm
1.3
Zulage: Spachtelung Laibungen/Nischen Anlehnung Q2
14,46
m
1.4 Raufaster tapezieren (mittelfein), Wand Raufaster tapezieren (mittelfein), Wand
Tapezierung der Wände mit Raufaser auf Stoß nahtlos und faltenfrei mit Spezialkleister verkleben einschließlich Lieferung.
Struktur Raufaser 31 mittelfein
Standardfarbton: weiß
Untergrund: Trockenbau mit Fugenspachtelung Q2, Mauerwerk und Betonwände mit Glattspachtelung
Einbauort: EG-2.OG
1.4
Raufaster tapezieren (mittelfein), Wand
70,89
m2
1.5 Zulage Laibungen/Nischen mit Raufaser Zulage Laibungen/Nischen mit Raufaser
wie in vor Position beschrieben, jedoch als Zulage für die Ausführung auf Laibungen und/oder Nischen.
Laibungs-/Nischentiefe: 18 cm
1.5
Zulage Laibungen/Nischen mit Raufaser
14,46
m
2 Acrylfugen Wohnung
2
Acrylfugen Wohnung
2.1 Anschlussabdichtung mit Acrylat-Fugendichtstoff erstellen Anschlussabdichtung mit Acrylat-Fugendichtstoff erstellen
Erstellen einer Anschlussabdichtung an andere Bauteile mit einem systemzugehörigen, anstrichverträglichen, plastoelastischen Acrylat-Fugendichtstoff.
Einspritzen in vorbereitete Fuge und glätten
Einbauort: alle Ecken der. Wände + Anschlüsse
2.1
Anschlussabdichtung mit Acrylat-Fugendichtstoff erstellen
42,26
m
3 Malerarbeiten
3
Malerarbeiten
3.1 ZB+SB, Dispersionsfarbe, NAK 2, hochdeckend, Wand ZB+SB, Dispersionsfarbe, NAK 2, hochdeckend, Wand
Liefern und Aufbringen einer Zwischen- und Schlussbeschichtung mit Dispersionsfarbe,
wasserverdünnbar, lösemittelfrei,
emissionsminimiert, hoch diffusionsfähig,
Nassabriebbeständigkeit: Klasse 2, nach DIN EN 13300
Deckvermögen: Klasse 1, stumpfmatt, nach DIN EN 13300.
Untergrund: Raufasertapete und Zellstoffvlies
Technische Eigenschaften:
- frei von foggingaktiven Substanzen
- weichmacherfrei
- Zertifiziert durch das Institut Bauen und Umwelt e.V., die Umwelt-Produktdeklaration.
Farbton: 9010/9016 in Absprache mit Bauherr
Angebotenes Produkt .......................................................
(vom Bieter anzugeben)
3.1
ZB+SB, Dispersionsfarbe, NAK 2, hochdeckend, Wand
70,89
m2
3.2 Zulage Laibungen/Nischen Zulage Laibungen/Nischen ZB+SB
Beschichtung wie in vorh. Position beschrieben, jedoch als Zulage für die Ausführung auf Laibungen und/oder Nischen.
Laibungs-/Nischentiefe: 18 cm
3.2
Zulage Laibungen/Nischen
14,46
m
4 Leibung herstellen und richten
4
Leibung herstellen und richten
4.2 Durchbruch zum Bestand – anarbeiten Durchbruch zum Bestand – anarbeiten
Durchbruch/Öffnung fachgerecht an den Bestand anarbeiten.
Beidseitig Eckschutzschienen an allen erforderlichen Kanten setzen und fachgerecht einarbeiten. Anschlussbereiche und Laibungen je nach vorhandenem Untergrund mit geeignetem Grundputz bzw. Gipskartonplatten herstellen und an den Bestand anschließen.
Sämtliche Kanten, Übergänge und Anschlussbereiche einschließlich Befestigungsstellen fachgerecht spachteln und vollflächig egalisieren.
Untergrund anschließend fachgerecht für die Aufnahme einer Rauhfaser-Tapete vorbereiten, einschließlich aller erforderlichen Nebenarbeiten und Materialien.
Ausführung nach den anerkannten Regeln der Technik sowie den einschlägigen ATV der VOB/C.
Abrechnung: pauschal je Durchbruch.
Maß ca. 1,10 x 2,2 Meter / Leibung ca. 0,40 mtr.
4.2
Durchbruch zum Bestand – anarbeiten
1,00
psch
4.3 Bestandswand / Außenwand – Haftspachtelung, Grundputz und Oberflächenvorbereitung Bestandswand / Außenwand – Haftspachtelung, Grundputz und Oberflächenvorbereitung
Auf vorhandener Bestandswand (Außenwand) eine fachgerechte Haftspachtelung als Haftbrücke aufbringen.
Anschließend geeigneten Grundputz aufbringen und lot- und fluchtgerecht herstellen. Oberfläche nach ausreichender Trocknung fachgerecht spachteln und egalisieren, Sämtliche erforderlichen Vorarbeiten, Grundierungen, Materialien, Eckschutzprofile, Anschlüsse und Nebenarbeiten sind in die Position einzurechnen.
Dies ist in der Pos 1.1 entlanten - Herstellung der Oberflächenqualität Q2. Oberfläche fertig vorbereiten für die nachfolgende Aufnahme einer Rauhfaser-Tapete.
Ausführung nach den anerkannten Regeln der Technik sowie den einschlägigen ATV der VOB/C.
Abrechnung: nach m² bearbeiteter Wandfläche
4.3
Bestandswand / Außenwand – Haftspachtelung, Grundputz und Oberflächenvorbereitung
9,741
m2
5 Stundenlohn
5
Stundenlohn
5.1 Facharbeiterstunden Facharbeiterstunden
5.1
Facharbeiterstunden
10,00
h