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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Vorbemerkungen
Baubeschreibung und Lagebeschreibung
Die geplante Baumaßnahme umfasst die Erweiterung der Grund- und Oberschule Maxim Gorki Bad Saarow durch einen dreistöckigen Grundschulneubau, sowie den Umbau eines Bestandsgebäudes, im weiteren Haupthaus genannt.
Die Gemeinde Bad Saarow befindet sich ca. 70 km südöstlich von Berlin. Die Gemeinde hat durch die Nähe zur A 12 eine gute Anbindung an das öffentliche Straßennetz.
Das Grundstück befindet sich in der Schulstraße 6 in 15525 Bad Saarow. Der Schulcampus in Bad Saarow besteht aus der Grund- und Oberschule "Maxim Gorki" mit einer großen zentral gelegenen Sportanlage.
Die Grundschule besteht derzeit aus mehreren Bestandsgebäuden. Dem Haupthaus und einer "Baracke", die mit einem Verbindungsbau verbunden sind, sowie dem eingeschossigen Fachwerkhaus.
Das Hortgebäude an der Straße als Modulbau wird ggfs. 2026 demontiert.
Das Grundstück umfasst das Flurstück 448 der Flur 11 in der Gemarkung Bad Saarow-Pieskow. Es hat eine Gesamtfläche von 45.151 m².
Kurzbeschreibung der baulichen Maßnahmen:
Am Standort soll eine Grundschule für 448 Schüler im Ganztagsbetrieb Platz finden mit einer Mensa mit Essensanlieferung. Die Planung umfasst einen dreigeschossigen nicht unterkellerten Neubau entlang der Straße. Das bestehende Haupthaus wird umgebaut und die Außenanlagen neu hergestellt.
Neubau:
Beim Neubau handelt es sich um ein dreigeschossiges, nicht unterkellertes Gebäude. Der Haupteingang vom Neubau befindet sich auf der Südseite des Gebäudes. Ein großer Einschnitt im Außenbereich bildet eine witterungsgeschützte Vorzone als Warte- und Aufenthaltsfläche.
Das Gebäude öffnet sich auf der Südseite zu einem neu gestalteten Vorplatz, der sich an der Straßenseite westlich des Hauptgebäudes befindet.
Über den Haupteingang gelangt man in die Pausenhalle, die mit dem Mehrzweckraum verbunden ist. Optional besteht auch noch die Möglichkeit, den Musikraum zu den beiden Räumen dazuzuschalten: Dieser funktioniert als Erweiterung des Foyers. Der Raumverbund ermöglicht unterschiedliche Bespielbarkeiten von Mittagessens-, über Bewegungs- zu Versammlungs- / Gemeinderaum.
An die Aula schließt der Küchenbereich an; die Essensausgabe erfolgt über eine integrierte Durchreiche.
Insgesamt soll Essen für 500 Personen, die in drei Durchgängen essen, bereitgestellt werden.
Ein zentraler Treppenraum mit Aufzug verbindet die Geschosse miteinander.
Auf der Nordseite des Erdgeschosses befinden sich diverse Fachräume: Musik, Kunst / WAT Nähen, Naturwissenschaft, WAT-Holz sowie eine Lehrküche.
Im Westen des Gebäudes befindet sich ein Nebeneingang, über den der Küchenbereich separat erschlossen werden kann.
Die beiden Obergeschosse sind klar strukturiert:
Auf der Nord- und Südseite der Obergeschosse des Gebäudes sind die Unterrichts-Cluster angeordnet. Insgesamt 16 Klassen- und Gruppenräume sind in vier Clustern organisiert. Auf jedem Geschoss befinden sich je zwei Cluster.
Der dreigeschossige Neubau wird in Massivbauweise erstellt. Die tragenden Innen- und Außenwände, sowie das Dach und die Bodenplatte bestehen aus Stahlbeton.
Neue Innenwände werden in Trockenbauweise erstellt und dienen z.T. der Leitungsführung für die TGA-Installationen.
Eckdaten Neubau:
- dreigeschossiges Gebäude
- nicht unterkellert, Bodenkanal
Gebäudeabmessungen des Neubaus betragen ca. 49,10m x 27,15m.
Höhe Attika über Fertig-Gelände ca. +13,80m
Bruttogrundfläche EG: ca. 1.341,25m2
Bruttogrundfläche BGF (3 Geschosse): ca. 4.024,6m2
Bruttorauminhalt BRI: ca. 16.192,1 m3
Nach Tragwerksplanung und geotechnischem Bericht wird eine Flachgründung mittels umlaufender Frostschürze unter den tragenden Wänden und Stützen hergestellt.
Die Fassade ist zweigeteilt: im Erdgeschoss wird eine vorgehängte, hinterlüftete Fassade VHF ausgebildet. Als Bekleidungsmaterial kommen Faserzementplatten zur Ausführung. Die VHF erhält eine Dämmung von d=14 cm WLG035. In den Obergeschossen ist ein Wärmedämmverbundsystem mit einer Dämmung von d=18 cm WLG035 vorgesehen. Im Erdgeschoss bilden Beton-Fertigteilplatten h= 70 cm einen robusten Sockel.
Die Decken werden gem. statischer Vorermittlung als Stahlbeton-Flachdecken (bis d=28 cm) ausgeführt. Treppenläufe und -podeste werden ebenfalls aus Stahlbeton hergestellt.
Das Dach wird als Flachdach gem. Flachdachrichtlinie ausgebildet.
Die Entwässerung erfolgt außenliegend in Fallrohren hinter der vorgehängten, hinterlüfteten Fassade (West- und Ostseite) / integriert in das WDVS mit entsprechenden Revisionsöffnungen in der Fassade.
Auf der Dachfläche werden TGA-Geräte aufgestellt (Lüftungsgeräte, Wärmepumpen, Photovoltaik).
Die Unterkonstruktion der PV-Module wird auf das "Nacktdach" aufgeschweißt, in Auflast-freier Ausführung.
Zur Entrauchung der Haupttreppe des Schulgebäudes werden zwei Lichtkuppeln mit RA-Antrieb in die Dachfläche integriert. Diese Lichtkuppeln können auch zur Belüftung geöffnet werden.
Weitere Lichtkuppeln dienen der natürlichen Belichtung des innenliegenden Treppenraums.
Die Lichtkuppeln sind durchsturzsicher, u-Wert 1,40 W/m2K, Sonnenschutzverglasung.
Bestandsgebäude / Haupthaus:
Das bestehende Haupthaus wird umgebaut. Im Hochparterre wird die Schulverwaltung untergebracht (Schulleitungen, Sekretariat, Lehrerzimmer). Die sanitären Anlagen auf der Ostseite des Gebäudes werden saniert.
Im Untergeschoss des Haupthauses finden die Lager- und Technikflächen sowie der Hausmeister-Bereich Platz.
Das Verbindungsgebäude von Haupthaus zur Baracke wird abgerissen.
Bauherr:
Amt Scharmützelsee
Forsthausstraße 4
15526 Bad Saarow
Rückfragen
Rückfragen sind bis zur Auftragsvergabe ausschließlich über die Vergabestelle, schriftlich einzureichen.
Baustellenbesetzung
Das Führungspersonal ist der Bauleitung vor Baubeginn schriftlich zu benennen (Firmenbauleiter, Montageleiter, Obermonteur).
Während der Bauzeit sollte das vom Auftragnehmer einzusetzende Führungspersonal nicht gewechselt werden.
Ein deutschsprachiger Polier bzw. Vorarbeiter, der bevollmächtigt ist, Anweisungen entgegenzunehmen und verbindliche Auskünfte bezüglich der Baustellenabwicklung geben kann, muss ständig auf der Baustelle anwesend sein.
Wird ein Wechsel aus zwingenden Gründen erforderlich, so hat der Auftragnehmer, unter Angabe der Gründe, den Wechsel schriftlich bei der örtlichen Bauüberwachung anzumelden. Die auf der Baustelle beschäftigten Mitarbeiter des AN haben ihren Personalausweis mitzuführen und diesen auf Verlangen der Bauleitung vorzuzeigen. Auf der Baustelle selbst muss immer eine hinreichende Verständigung in deutscher Sprache gewährleistet sein.
Das Tragen der berufsgenossenschaftlich vorgeschriebenen Sicherheitsbekleidung ist zwingend erforderlich.
Arbeitstage
Die Arbeitswoche beginnt am Montag und endet am Samstag. Aufgrund des Fertigstellungstermins wird darauf hingewiesen, dass der Samstag ein normaler Arbeitstag und zur Einhaltung des Bauablaufs bei Bedarf nach Abstimmung mit der Bauleitung zu nutzen ist.
Baustelleneinrichtung
Der AN hat seine Aufenthalts- und Lagerräume selbst bereit zu stellen, Aufstellung innerhalb der Baustelleneinrichtungsfläche nach Rücksprache und Freigabe durch die Bauleitung.
Werbeschilder und andere Werbemittel dürfen an der Baustelle, an Bauzäunen, Baucontainern etc. nur mit vorheriger Zustimmung des AG angebracht werden.
Firmenschilder sind nur an vom AG bestimmten Stellen anzubringen.
Das Baugelände wird durch einen Bauzaun abgetrennt.
Als Zugang sind nur die vorgesehenen Tore zu nutzen. Tore und Türen sind nach Begehen wieder zu schließen. Wurden Teile nach Anmeldung bei der Bauleitung wegen Transport abgebaut, so sind sie nach Abschluss der Arbeiten unverzüglich und unaufgefordert wieder aufzustellen.
Vor Feierabend sind die Zugänge in Absprache mit den anderen Gewerken zu verschließen. Bei wiederholter Missachtung wird diese Leistung zu Lasten der beteiligten Firmen durch einen Sicherheitsdienst wahrgenommen.
Materiallager und -transport
Das Baugelände ist umschließend mit einem Bauzaun abgetrennt. Darüber hinaus gesicherte Flächen für Material und Werkzeug stehen nicht zur Verfügung.
Das vorgesehene Baufeld erstreckt sich über den im BE-Plan mit Bauzaun abgetrennten Bereich. Bautätigkeiten finden ausschließlich in diesem Bereich statt. Angrenzende Bereiche dürfen nicht genutzt werden. Die Zuweisung der Flächen erfolgt durch die Bauleitung.
Materialien können nur in den Mengen angeliefert werden, die für die sofortige Verarbeitung erforderlich ist. Evtl. notwendige kurzfristige Zwischenlagerungen sind mit der Bauleitung abzustimmen. Zuwiderhandeln hat zur Folge, dass die Materialien etc. ohne Aufforderung vom Auftraggeber beseitigt werden. Alle anfallenden Kosten gehen zu Lasten des Auftragnehmers.
Aufstellflächen für die Mannschaftsunterkünfte werden bauseits ausgewiesen bzw. im zu liefernden BE-Plan
genehmigt. Die Aufstellung erfolgt nur nach Absprache mit der Bauleitung.
Räume innerhalb des Bauvorhabens werden als Lager-, Arbeits- und Aufenthaltsräume grundsätzlich nicht zur Verfügung gestellt und dürfen als solche auch nicht hergerichtet werden.
Einrichtungen für Wohnlager sind unzulässig.
Innerhalb der Gebäude/Bauwerke dürfen Transportgeräte (Karren, Gabelstapler und dergleichen) mit Verbrennungsmotoren nicht betrieben werden. Es dürfen nur elektrisch betriebene Geräte eingesetzt werden. Gleiches gilt sinngemäß für Kompressoren, Bohrmaschinen und dergleichen für deren Antriebe. Im Übrigen sind die Arbeitsstättenrichtlinien, besonders auch in Bezug auf den erforderlichen Schallschutz zu berücksichtigen.
Prüfung der örtlichen Verhältnisse
Es wird dringend empfohlen, sich vor Angebotsabgabe vor Ort über die örtlichen Verhältnisse zu informieren.
Nachforderungen aus Unkenntnis der örtlichen Gegebenheiten sind ausgeschlossen.
Gerüste
Die Errichtung und Vorhaltung aller zusätzlich erforderlichen Gerüste und sonstigen Arbeitsschutz- Maßnahmen, die über die bauseitige Gerüststellung (Fassadengerüst, Raumgerüst) hinausgehen, sowie spezielle Hebegeräte für die Montagearbeiten sind in die Einheitspreise miteinzukalkulieren. Arbeitshöhen: siehe Angaben im Leistungsverzeichnis bzw. beiliegende Schnittzeichnungen.
Schutzgerüste sowie Umwehrungen, Geländer, Abdeckungen und Schutznetze sind über die in der VOB genannten Zeiten hinaus und bis zum Zeitpunkt der Arbeitsaufnahme eines Nachfolgehandwerkers an dieser Stelle vorzuhalten und zu unterhalten. Die Kosten sind in Einheitspreise einzukalkulieren. Eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht. Der Abbau dieser Einrichtungen darf nur nach Freigabe durch die Bauleitung erfolgen. Es ist eine Grundeinsatzzeit von ca. 6 Monaten einzukalkulieren.
Arbeitsgerüste sind in der Regel mindestens 4 Wochen über die zur Erledigung der eigenen Arbeiten benötigten Zeit, über die in der VOB genannten Zeiten hinaus vorzuhalten und zu unterhalten. Der Abbau darf nur nach Freigabe durch die Bauüberwachung erfolgen.
Das bauseits gestellte Fassadengerüst ist ausschliesslich für die Fassadenarbeiten zu benutzen. Die Benutzung für die Rohbauarbeiten ist ausgeschlossen.
Einhaltung der Baustellenordnung
Für die Einhaltung der Baustellenordnung sind die Firmen verantwortlich. Bei Verstoß gegen die Baustellenordnung ist der AG berechtigt, der / den betroffenen Person / Personen ein Baustellenverbot zu erteilen.
Schulbetrieb
Dem Anbieter ist es bewusst, dass der Neubau in unmittelbarer Nähe zu einer Grundschule durchgeführt wird. Die Funktionsfähigkeit des Schulbetriebes muss stets gewährleistet sein.
Arbeiten, die starken Lärm bzw. Erschütterungen verursachen, insbesondere Hämmern, Bohren, Arbeiten mit Kompressor und Lufthammer, dürfen nur nach Absprache mit der Bauleitung ausgeführt werden.
Weisungsbefugnis
Zur Einhaltung der Baustellenordnung sind die Firmen verpflichtet, den Anordnungen der Bauleitung des Architekten und der Fachingenieure zu folgen.
Besondere Vorbemerkungen
00.Schriftverkehr
Alle vertragsrelevanten Schriftstu¨cke, Mitteilungen und Erkla¨rungen sind direkt an den Auftraggeber zu richten. Ein Duplikat geht an die Objektu¨berwachung.
zu adressieren an:
Amt Scharmützelsee
Forsthausstraße 4
15526 Bad Saarow
Mit dem Vermerk:
Projekt: GBS- Grundschule / Ganztagsschule Maxim Gorki in Bad Saarow: Schulerweiterung durch Neubau 1, Außenanlagen sowie Abriss
hier: VE 3xx Gewerkname (sh. Kopfzeile)
Sowie 1 Duplikat einschl. Anlagen wie Aufmaße usw. zur Pru¨fung an die Objektu¨berwachung (Adresse wird im Auftragsfall bekannt gegeben)
01. Versorgung der Baustelle mit Wasser und Strom
Die Kosten für Wasser und Energie und Abwasser werden in den zusätzlichen Vertragsbedingungen geregelt. Die Versorgung der Baustelle erfolgt ab der eingerichteten Entnahmestelle. Die Kosten des Verbrauchs werden prozentual auf die Verbraucher umgelegt.
Einrichtungen der Schule dürfen nicht genutzt werden. Bei Nichteinhaltung droht Baustellenverbot.
02. Der Sanitärcontainer wird bauseits gestellt (in Rohbau-LV Titel BE enthalten). Kosten für Unterhalt und Reinigung des Sanitärcontainers gem. DIN 18299/4.1.5 sind vom AN nicht einzukalkulieren. Die für die Baumaßnahme vorgehaltenen sanitären Einrichtungen stehen allen Auftragnehmern bis zum Ende der Bauzeit zur Verfügung. Beschädigungen dieser Einrichtungen sind zu Lasten der Schädiger zu beseitigen. Die entstehenden Kosten werden prozentual als Umlage vom Rechnungsbetrag in Abzug gebracht.
03. Es gelten die allgemein anerkannten Regeln der Technik, insbesondere die einschlägigen DIN bzw. EN-Normen, sowie die VOB / neueste Fassung.
04.Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen (z.B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, Europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, Internationale Normen) Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig" immer gleichwertige technische Spezifikationen in Bezug genommen.
05. Mit Beginn der Arbeiten wird ein Sicherheits- und Gesundheitskoordinator beauftragt. Seinen Anweisungen ist Folge zu leisten.
06. Stundenlohnarbeiten
Für Stundenlohnarbeiten gilt §15VOB/B. Ausschließlich der AG ist berechtigt Stundenlohnleistungen anzuweisen und die Nachweise abzuzeichnen.
07. Parken
Auf der gesamten Baustelle gilt Parkverbot für Privatfahrzeuge und Mannschaftstransporter. Ausnahmen in begründeten Fällen bedürfen der Zustimmung durch die Bauüberwachung.
08. Baustellenreinigung
Die Auftragnehmer haben ihre Arbeitsplätze, Lagerflächen sowie Verkehrswege täglich besenrein, sauber und funktionsfähig zu halten. Der anfallende Schutt ist nach Erfordernis von der Baustelle zu entfernen. Bis spätestens Freitag jeder Woche ist von allen auf der Baustelle tätigen Firmen die Baustelle gemeinsam aufzuräumen und besenrein an die Bauleitung zu übergeben. Bei Zuwiderhandlung wird der AG die Baustellenreinigung zu Lasten der Firmen von Dritten ausführen lassen.
09. Streupflicht
Jeder Auftragnehmer ist verpflichtet, seine Arbeits-, Lager, Aufenthalts- und Unterkunftsplätze sowie deren Zuwegung bei Schnee- und Eisglätte so abzustumpfen, dass für die eigenen Beschäftigen und andere Personen, die den jeweiligen Bereich betreten müssen, die Gefahr des Ausrutschens vermieden wird.
10. Dem AN werden nach Auftragserteilung bzw. gem. Baufortschritt unentgeltlich zur Verfügung gestellt, z.B. Ausführungs- und Grundrisspläne sowie Schnittzeichnungen der Baumaßnahme, Schlitz- und Durchbruchpläne, Pläne der Außenanlagen
Der Planversand erfolgt digital u¨ber die Projektplattform "Planfred". Der AN wird per E-Mail u¨ber neue Pla¨ne die hochgeladen wurden informiert und erhält einen Download-Link, über den die Pläne heruntergeladen werden können.
Pla¨ne in Papierform
Der AN erha¨lt keine Pla¨ne in Papierform. Es ist Sache des AN, Pla¨ne in Papierform erstellen zu lassen.
Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass alle erforderlichen Planunterlagen auf der Baustelle vorliegen oder zugänglich sind.
11. Die vom AN mit CAD-Programm zu erstellenden Montagepläne und -unterlagen werden nach abgestimmten Terminplänen dem AG zur Genehmigung 3-fach zur Verfügung gestellt, als Papierzeichnung / Plotterausdruck, farbig, auf DIN A3 Format, auf A4 gefaltet und digital.
12. Alle erforderlichen Leistungs- und Liefernachweise sind nach Ausführung der Arbeiten des AN dem AG 3-fach auszuhändigen.
13. Die Abnahme setzt voraus, dass für alle erbrachten Leistungen Prüfatteste, behördliche Abnahmebescheinigungen sowie die Bestands- und Revisionspläne und sämtliche Bedienungsanleitungen in zweifacher Ausfertigung sowie auf CD-ROM übergeben werden.
14. Die in den Vergabeunterlagen enthaltenen Besonderen und Zusätzlichen Vertragsbedingungen werden im Auftragsfall bindend. Ergeben sich dadurch Auswirkungen auf die Kalkulationspreise ist dies in die Angebotspreise einzurechnen.
15. Abnahme/ Brandschutz
Zur brandschutztechnischen Abnahme sind die erforderlichen Nachweise wie z. B. Prüfzeugnisse, Gerätekarten, Produktbeschreibungen, ABPZ etc. mind. 14 Tage vor dem Abnahmetermin dem Architekten digital und 1-fach in Papierform gesondert zu übersenden.
16. Für sämtliche einzusetzenden Materialien, Bau- und Einbauteile sind der örtlichen Bauleitung im Vorfeld unaufgefordert die entsprechenden Gewährleistungsbescheinigungen, Zulassungsbescheide etc. vorzulegen.
17. Bei Verwendung von EDV-Formularen ist in jedem Falle das vorliegende Leistungsverzeichnis ebenfalls
vollständig auszufüllen. Wenn in den einzelnen Positionen des LV's durch Linien Eintragungen des
Bieters verlangt werden, sind diese unbedingt vorzunehmen oder in einem gesonderten Anschreiben zur
verlangten Angabe Stellung zu nehmen.
18. Der Auftragnehmer hat einen detaillierten Bauzeitenplan, speziell für sein Gewerk, spätestens 10 Tage nach der Auftragsvergabe auszuarbeiten und zur Genehmigung vorzulegen. Die Ausführungsdauer hat sich im Rahmen der vorgesehenen Fristen zu orientieren. Der Plan ist dem Auftraggeber rechtzeitig, in 2-facher Ausfertigung sowie digital, unaufgefordert zur Prüfung zu übergeben. Der genehmigte Terminplan wird Vertragsbestandteil.
19. Vorgaben der DGUV-Schulbaurichtlinien, der DIN18040 und DIN 32984 sind einzuhalten.
20. Die Schule ist nicht als Empfänger von
Materiallieferungen anzugeben, vielmehr ist hierfür
anzugeben:
"Baustellenanlieferung:
Steinstraße 6,
15525 Bad Saarow".
Allgemeine Vorbemerkungen
01 Neubau 01
01
Neubau 01
01.01 Baustelleneinrichtung, Sicherheitseinrichtungen
01.01
Baustelleneinrichtung, Sicherheitseinrichtungen
01.02 Erdbauarbeiten
01.02
Erdbauarbeiten
01.03 Beton- und Stahlbetonarbeiten
01.03
Beton- und Stahlbetonarbeiten
02 Haupthaus
02
Haupthaus
02.01 Baustelleneinrichtung und Sicherungsmaßnahmen
02.01
Baustelleneinrichtung und Sicherungsmaßnahmen
02.02 Erdbau
02.02
Erdbau
02.03 Abbrucharbeiten im Hauptgebäude
02.03
Abbrucharbeiten im Hauptgebäude
02.07 Rückbau und Entsorgung Verbinderbau
02.07
Rückbau und Entsorgung Verbinderbau
04 Zuarbeit TGA Außenanlagen - Technische Anlagen
04
Zuarbeit TGA Außenanlagen - Technische Anlagen
04.01 KG 510: Erdbau
04.01
KG 510: Erdbau
04.02 KG 550: Technische Anlagen im Außenbereich
04.02
KG 550: Technische Anlagen im Außenbereich
04.03 Sonstiges
04.03
Sonstiges
05 Zuarbeit BuB Grundleitungen Regenwasser BA1
05
Zuarbeit BuB Grundleitungen Regenwasser BA1
05.05 Außenanlagen
05.05
Außenanlagen