01 Elektroakustische Anlagen (ELA)
Elektroakustische Anlagen (ELA)
01.__.0010 Elektroakustische Anlagen (ELA) Es ist eine flächendeckende ELA-Anlage bzw.
Elektroakustisches Notfallsystem (ENS) mit mehreren Kreisen
(Treppenhäuser, Brandabschnitte, Etagen, Innen- und
Aussenbereiche usw.) von Auftragnehmer (AN/GU) vorzusehen.
Es sind die aktuellen Normen und Vorschriften (z.B. VDE 0828,
VDE 0833, DIN 608849, DIN 33404, ZVEI,
Sonderbauverordnungen der ARGEBAU,
Muster-Schulbaurichtlinien usw.) zu beachten. Die Anlage
umfasst mind. Zentrale mit abschließbarem Standschrank,
Bedienungs-, Steuerungs- und Anzeigeelemente,
Energieversorgung mit Batteriepufferung und Ladeeinrichtung
(Überbrückung mind. 32h), Verstärkereinheiten,
Sprachsicherung usw. Des Weiteren muss die Anlage mind.
zwei Einsprech- und Einspielmöglichkeit für ext. Endgeräte
(Durchsage, Musik etc.) mit „Notfall-Taste“ (rot und klappbare
Glasabdeckung als Sicherung) sowie eine Gongfunktion mit
separater Einstellungsmöglichkeit über Jahreszeitschaltuhr mit
Funkantenne haben. Zusätzlich muss eine Abschaltung der
Gongfunktion(en) für Aussen- und Innenbereich vorgesehen
werden (Ferienschaltung). Zur besseren Ausrichtung und zum
Schutz vor Feuchtigkeit sind vorrangig
Aufputz-Wand-Deckenlautsprecher einzusetzen. Bei
Aussenlautsprechern ist der erhöhte Schlag- und
Feuchtigkeitsschutz zu beachten. Vom Auftragnehmer,
Errichter, Planer (AN/GU) ist ein einheitliches und zugelassenes
System vorzusehen. Nachweise wie Sprachverständlichkeit,
Störschallpegel, Energieversorgung sowie die Dokumentation
mit allen erforderlichen Abnahmen sind mit dem Betreiber
abzustimmen und zu übergeben. Ggf. weitere Auflagen regelt
das Brandschutzgutachten.
Elektroakustische Anlagen (ELA)