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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
01 Aufzugsanlage
01
Aufzugsanlage
01.__.0010 Aufzugsanlage Erschließung von Erdgeschoss und Obergeschoss
einschließlich versetzbarem Fahrschacht, Schachttüren,
Kabine, Steuerung, Brandfallsteuerung, Sicherheitsausstattung,
Prüfungen, Einweisung und Dokumentation.
Ziel der Ausschreibung ist eine dauerhaft nutzbare, jedoch
demontierbare und bei fachgerechter Demontage versetzbare
Aufzugs- und Schachtlösung. Der Auftragnehmer hat ein
System anzubieten, das die spätere Demontage, den Transport
und den Wiederaufbau an einem anderen Standort technisch
ermöglicht. Alle dafür erforderlichen konstruktiven
Voraussetzungen, Schraub-/Montageverbindungen,
Schnittstellen zum Systembau, Anschlussdetails und
Rückbaukonzepte sind in Planung, Lieferung und
Dokumentation zu berücksichtigen.
Der Fahrschacht ist hersteller- und systemneutral als
brandschutztechnisch nachweisbare, raumabschließend
feuerhemmende Schachtkonstruktion auszubilden. Zulässig
sind insbesondere Metall-, Holz-, Trockenbau-, Hybrid- oder
gleichwertige Schachtkonstruktionen, sofern Verwendbarkeit,
Feuerwiderstand, Raumabschluss, Brandfallsteuerung,
Standsicherheit, Gebrauchstauglichkeit, Demontierbarkeit und
Kompatibilität mit der angebotenen Systembauweise
nachgewiesen werden.
Die Schachtkonstruktion darf nicht als nicht versetzbarer
Ortbeton- oder massiver Betonschacht angeboten werden,
sofern hierdurch die geforderte Versetzbarkeit ausgeschlossen
wird. Abweichende Lösungen sind nur zulässig, wenn die
gleichwertige Versetzbarkeit, Wiederverwendbarkeit und
Wirtschaftlichkeit nachgewiesen und separat erläutert werden.
Der Auftragnehmer hat mit dem Angebot die vorgesehene
technische Lösung, den Hersteller bzw. Systemtyp, die
Brandschutzklassifizierung, die Schnittstellen zum Gebäude,
den Platzbedarf, Wartungszugänge, Anforderungen an
Fundament/Unterkonstruktion sowie ein Kurzkonzept für
Demontage und Wiederaufbau zu benennen.
Folgende Ausführungsmerkmale sind zu beachten:
Es ist eine Beleuchtung mit mind. 300lux am Boden, eine
Schuko-Steckdose (230V/16A) sowie ein Datenanschluss
(2port) vorzusehen. Die Stromkreise müssen jeweilig
unabhängig zur Aufzugsanlage/Triebwerk aufgeteilt werden.
Antrieb/Technik:
Beim Antrieb sind generell Seilaufzüge einzuplanen. Bei
anderen Anforderungen (Hydraulik, Bänder oder ähnlich) sind
die genauen Details mit der Stadt-Überlingen, Abt. GBM
abzustimmen und freigeben zu lassen. Beim Einsatz von
Frequenzregelungen sind eigene Filterstromkreise einzusetzen.
Es wird ausdrücklich auf die Einhaltung der VDE
Abschaltbedingungen hingewiesen (Backup-Schutz). Die
Nachweise sind zwingend und durchgehend bis zum
Endstromkreis per Messprotokoll festzustellen.
Für die Aufzugsversorgung sind mind. folgende separate
Abgänge vorzusehen:
· Triebwerkversorgung
· Beleuchtung Kabine (evtl. über Ersatzstrom/Akku bei Stromausfall)
· Schachtbeleuchtung
· Arbeitsteckdosen
· Versorgung der Notrufeinrichtung (GSM und Ersatzstrom/Akku bei Stromausfall)
Schacht
Der Schacht, Schachtkopf und Schachtgrube ist gemäß
Anforderung und gültiger Vorschriften herzustellen. Es ist eine
energetische und unabhängige Entlüftung einzuplanen. Es
dürfen keine anderen Medien, die nicht zur Aufzugsversorgung
erforderlich sind, eingebracht werden.
Im Schacht ist eine durchgehende Schachtbeleuchtung mit
mind. 50Lux sowie folgende Mindestausstattungen in der
Schachtgrube, Maschinenraum sowie Fahrkorbdach
vorzusehen:
· Notbremsschalter mit eindeutiger Beschriftung
· Arbeits-Schuko-Steckdose, 230V/16A (unabhängig vom
Triebwerk)
· Schaltung der Schachtbeleuchtung als Tasterschaltung mit
Rückmeldung vor Ort
· LED-Schachtbeleuchtung auf kompletter Schachthöhe
(unabhängig vom Triebwerk)
· Notruftaster zur Auslösung der Notrufeinrichtung
· Alu-Schachtleiter fest eingebaut
Notakku-Leuchte mit mind. 3h-Betriebsdauer (Ladung über
separater Steckdose)
· Zusätzliche Anforderungen durch aktuelle Vorschriften oder
Brandschutzgutachten
Der Schachtboden ist waagerecht mit einem Glattstrich sowie
evtl. mit einem ölfesten Anstrich zu versehen.
Fahrkorb/Türen
Grundsätzlich ist der Fahrkorbboden mit Steinboden oder
Fliesen nach Angaben der Bauleitung auszustatten. An den
Seitenwänden ist auf gut zu reinigen Oberflächen zu achten, auf
der Rückseite ist ein bruchsicherer Spiegel anzubringen. Auf
großzügige Glasflächen ist Abstand zu nehmen!
Bei der Beleuchtung ist auf eine homogene Beleuchtung mit
mind. 150lux (Lichtdecke) zu achten. Punktstrahler oder ähnlich
dürfen nicht eingeplant werden!
Bei Anforderung zur barrierefrei Ausführung sind die allg.
Vorschriften (Tastergröße, optische oder/und akustische
Ansage, Haltegriffe, Sitz usw.) zu achten.
Beim Verlassen des Aufzuges muss gewährleistet werden, dass
im Normalbetrieb kein Verklemmen oder Aufschlag auf
Personen möglich ist (über/durch Lichtschranken). Die
Schiebetürführungen müssen so ausgebildet sein, dass eine
Verschmutzung (z.B. Wintersplitt) gezielt abgeführt wird
(Türschwellenprofile mit Aussparungen) und dadurch
Türstörungen vermieden werden.
Vor der Ausführung/Planung müssen zwingend die
Ausstattung/Funktionen mit der Stadt Überlingen, Abt: GBM im
Detail abgestimmt sowie freigegeben werden.
Aufzugssteuerung
Es sind Computersteuerungen mit Schnittstellen an einen PC
einzusetzen. Fahrten-, Betriebsstundenzählung sowie
Fehlerspeicher und Fehlerdiagnosesystem (e) gehören zur
Mindestausstattung.
Wird eine Überwachung des Aufzugsschachtes gefordert, sind
nur Rauch-Ansaug-Systeme (RAS) vorzusehen.
Jeder Personenaufzug ist mit einen Notrufeinrichtung
auszustatten. Die Notrufeinrichtung erfolgt über eine
Sprechverbindung zu einer ständig besetzten Stelle (evtl.
Leitstelle oder über Aufzugsbetreiber). Die Anbindung erfolgt
drahtlos über ein sog. GSM-Modul und muss über den Errichter
des Aufzugs eingebaut werden. SIM-Karte wird dann als
Mietvertrag über die Wartungsfirma gestellt. Wird eine Notstrom-/Ersatzversorgung erforderlich
(Feuerwehraufzug oder ähnlich), so ist dieser gemäß der
Aufzugsanforderung auszulegen. Alle Stromkreise müssen
nach Vorgaben der Stadt-Überlingen, Abt. GBM beschriftet
werden (siehe ELT-TGA´s).
Die Wartung sämtlicher sicherheitstechnischer Einrichtungen
muss durch die Aufzugswartung abgedeckt sein!
Ist im Gebäude eine GLT/MSR vorgesehen, so müssen
folgende Kontakte potentialfrei übergeben werden:
· Sammelstörung (SSM-Aufzug)
· Notruf Kabine (NR-Aufzug)
· BMA-Auslösung (BMA-Aufzug)
In der Kabine ist eine Vorrangschaltung vorzusehen. Bei
Einzelzugängen in Etagen ist dies mit dem jeweiligen Nutzer
und der Stadt-Überlingen, Abt. GBM abzustimmen. In der
Eingangsebene ist an der Aussenanholung ein
Schlüsselschalter für: „Ausser Betrieb“ mit optischer Anzeige
vorzusehen. Zusätzlich ist in jeder Ebene ein Schlüsselschalter
zur Öffnung der Türen und damit der berechtigte Zugang/Fahrt
sicherzustellen.
Zusätzlich ist mind. folgende Anlagenkomponenten vorzusehen
und bereitzustellen:
· 1 x Akku-LED-Handlampe für mind. 3h (Ladung über sep.
Steckdose)
· 1 x Notentriegelungsschlüssel mit Kennzeichnungsschild und
Kette
· 1 x Schaltschrankschlüssel
· Einrichtungen für Notbefreiung (en) und deren Kurzanleitung
· Spezialwerkzeug (evtl. Fettpressen usw.)
· Magnetische Hinweisschilder je Etage (2 Sätze)
· Dokumentation, Wartungsbücher, Abnahmen usw. in Ordner
gefasst
Schrank oder Aufhängevorrichtung zur Aufnahme aller o.g.
Komponenten aus Stahlblech.
Grundsätzlich sind folgende Abmessungen mindestens
einzuhalten:
· Lichtes Innenmaß der Kabine: 140 x 110 cm (T x B), bei
geschlossenen Türen
· Lichtes Durchgangsmaß der Türen: 90-100 cm (B), bei
geöffneten Türen
Des Weiteren ist der jeweilige Musterkatalog der Stadt-Überlingen, Abteilung GBM von Planer / Auftragnehmer
(AN/GU) zwingend zu beachten.
Material und Herstellerangaben sind Pflichtangaben.
Material: ___________________
Produktangabe: ___________________
01.__.0010
Aufzugsanlage
1,00
psch