Aufzugsanlage
Schule Überlingen
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
01 Aufzugsanlage
01
Aufzugsanlage
01.__.0010 Aufzugsanlage Erschließung von Erdgeschoss und Obergeschoss einschließlich versetzbarem Fahrschacht, Schachttüren, Kabine, Steuerung, Brandfallsteuerung, Sicherheitsausstattung, Prüfungen, Einweisung und Dokumentation. Ziel der Ausschreibung ist eine dauerhaft nutzbare, jedoch demontierbare und bei fachgerechter Demontage versetzbare Aufzugs- und Schachtlösung. Der Auftragnehmer hat ein System anzubieten, das die spätere Demontage, den Transport und den Wiederaufbau an einem anderen Standort technisch ermöglicht. Alle dafür erforderlichen konstruktiven Voraussetzungen, Schraub-/Montageverbindungen, Schnittstellen zum Systembau, Anschlussdetails und Rückbaukonzepte sind in Planung, Lieferung und Dokumentation zu berücksichtigen. Der Fahrschacht ist hersteller- und systemneutral als brandschutztechnisch nachweisbare, raumabschließend feuerhemmende Schachtkonstruktion auszubilden. Zulässig sind insbesondere Metall-, Holz-, Trockenbau-, Hybrid- oder gleichwertige Schachtkonstruktionen, sofern Verwendbarkeit, Feuerwiderstand, Raumabschluss, Brandfallsteuerung, Standsicherheit, Gebrauchstauglichkeit, Demontierbarkeit und Kompatibilität mit der angebotenen Systembauweise nachgewiesen werden. Die Schachtkonstruktion darf nicht als nicht versetzbarer Ortbeton- oder massiver Betonschacht angeboten werden, sofern hierdurch die geforderte Versetzbarkeit ausgeschlossen wird. Abweichende Lösungen sind nur zulässig, wenn die gleichwertige Versetzbarkeit, Wiederverwendbarkeit und Wirtschaftlichkeit nachgewiesen und separat erläutert werden. Der Auftragnehmer hat mit dem Angebot die vorgesehene technische Lösung, den Hersteller bzw. Systemtyp, die Brandschutzklassifizierung, die Schnittstellen zum Gebäude, den Platzbedarf, Wartungszugänge, Anforderungen an Fundament/Unterkonstruktion sowie ein Kurzkonzept für Demontage und Wiederaufbau zu benennen. Folgende Ausführungsmerkmale sind zu beachten: Es ist eine Beleuchtung mit mind. 300lux am Boden, eine Schuko-Steckdose (230V/16A) sowie ein Datenanschluss (2port) vorzusehen. Die Stromkreise müssen jeweilig unabhängig zur Aufzugsanlage/Triebwerk aufgeteilt werden. Antrieb/Technik: Beim Antrieb sind generell Seilaufzüge einzuplanen. Bei anderen Anforderungen (Hydraulik, Bänder oder ähnlich) sind die genauen Details mit der Stadt-Überlingen, Abt. GBM abzustimmen und freigeben zu lassen. Beim Einsatz von Frequenzregelungen sind eigene Filterstromkreise einzusetzen. Es wird ausdrücklich auf die Einhaltung der VDE Abschaltbedingungen hingewiesen (Backup-Schutz). Die Nachweise sind zwingend und durchgehend bis zum Endstromkreis per Messprotokoll festzustellen. Für die Aufzugsversorgung sind mind. folgende separate Abgänge vorzusehen: · Triebwerkversorgung · Beleuchtung Kabine (evtl. über Ersatzstrom/Akku bei Stromausfall) · Schachtbeleuchtung · Arbeitsteckdosen · Versorgung der Notrufeinrichtung (GSM und Ersatzstrom/Akku bei Stromausfall) Schacht Der Schacht, Schachtkopf und Schachtgrube ist gemäß Anforderung und gültiger Vorschriften herzustellen. Es ist eine energetische und unabhängige Entlüftung einzuplanen. Es dürfen keine anderen Medien, die nicht zur Aufzugsversorgung erforderlich sind, eingebracht werden. Im Schacht ist eine durchgehende Schachtbeleuchtung mit mind. 50Lux sowie folgende Mindestausstattungen in der Schachtgrube, Maschinenraum sowie Fahrkorbdach vorzusehen: · Notbremsschalter mit eindeutiger Beschriftung · Arbeits-Schuko-Steckdose, 230V/16A (unabhängig vom Triebwerk) · Schaltung der Schachtbeleuchtung als Tasterschaltung mit Rückmeldung vor Ort · LED-Schachtbeleuchtung auf kompletter Schachthöhe (unabhängig vom Triebwerk) · Notruftaster zur Auslösung der Notrufeinrichtung · Alu-Schachtleiter fest eingebaut Notakku-Leuchte mit mind. 3h-Betriebsdauer (Ladung über separater Steckdose) · Zusätzliche Anforderungen durch aktuelle Vorschriften oder Brandschutzgutachten Der Schachtboden ist waagerecht mit einem Glattstrich sowie evtl. mit einem ölfesten Anstrich zu versehen. Fahrkorb/Türen Grundsätzlich ist der Fahrkorbboden mit Steinboden oder Fliesen nach Angaben der Bauleitung auszustatten. An den Seitenwänden ist auf gut zu reinigen Oberflächen zu achten, auf der Rückseite ist ein bruchsicherer Spiegel anzubringen. Auf großzügige Glasflächen ist Abstand zu nehmen! Bei der Beleuchtung ist auf eine homogene Beleuchtung mit mind. 150lux (Lichtdecke) zu achten. Punktstrahler oder ähnlich dürfen nicht eingeplant werden! Bei Anforderung zur barrierefrei Ausführung sind die allg. Vorschriften (Tastergröße, optische oder/und akustische Ansage, Haltegriffe, Sitz usw.) zu achten. Beim Verlassen des Aufzuges muss gewährleistet werden, dass im Normalbetrieb kein Verklemmen oder Aufschlag auf Personen möglich ist (über/durch Lichtschranken). Die Schiebetürführungen müssen so ausgebildet sein, dass eine Verschmutzung (z.B. Wintersplitt) gezielt abgeführt wird (Türschwellenprofile mit Aussparungen) und dadurch Türstörungen vermieden werden. Vor der Ausführung/Planung müssen zwingend die Ausstattung/Funktionen mit der Stadt Überlingen, Abt: GBM im Detail abgestimmt sowie freigegeben werden. Aufzugssteuerung Es sind Computersteuerungen mit Schnittstellen an einen PC einzusetzen. Fahrten-, Betriebsstundenzählung sowie Fehlerspeicher und Fehlerdiagnosesystem (e) gehören zur Mindestausstattung. Wird eine Überwachung des Aufzugsschachtes gefordert, sind nur Rauch-Ansaug-Systeme (RAS) vorzusehen. Jeder Personenaufzug ist mit einen Notrufeinrichtung auszustatten. Die Notrufeinrichtung erfolgt über eine Sprechverbindung zu einer ständig besetzten Stelle (evtl. Leitstelle oder über Aufzugsbetreiber). Die Anbindung erfolgt drahtlos über ein sog. GSM-Modul und muss über den Errichter des Aufzugs eingebaut werden. SIM-Karte wird dann als Mietvertrag über die Wartungsfirma gestellt. Wird eine Notstrom-/Ersatzversorgung erforderlich (Feuerwehraufzug oder ähnlich), so ist dieser gemäß der Aufzugsanforderung auszulegen. Alle Stromkreise müssen nach Vorgaben der Stadt-Überlingen, Abt. GBM beschriftet werden (siehe ELT-TGA´s). Die Wartung sämtlicher sicherheitstechnischer Einrichtungen muss durch die Aufzugswartung abgedeckt sein! Ist im Gebäude eine GLT/MSR vorgesehen, so müssen folgende Kontakte potentialfrei übergeben werden: · Sammelstörung (SSM-Aufzug) · Notruf Kabine (NR-Aufzug) · BMA-Auslösung (BMA-Aufzug) In der Kabine ist eine Vorrangschaltung vorzusehen. Bei Einzelzugängen in Etagen ist dies mit dem jeweiligen Nutzer und der Stadt-Überlingen, Abt. GBM abzustimmen. In der Eingangsebene ist an der Aussenanholung ein Schlüsselschalter für: „Ausser Betrieb“ mit optischer Anzeige vorzusehen. Zusätzlich ist in jeder Ebene ein Schlüsselschalter zur Öffnung der Türen und damit der berechtigte Zugang/Fahrt sicherzustellen. Zusätzlich ist mind. folgende Anlagenkomponenten vorzusehen und bereitzustellen: · 1 x Akku-LED-Handlampe für mind. 3h (Ladung über sep. Steckdose) · 1 x Notentriegelungsschlüssel mit Kennzeichnungsschild und Kette · 1 x Schaltschrankschlüssel · Einrichtungen für Notbefreiung (en) und deren Kurzanleitung · Spezialwerkzeug (evtl. Fettpressen usw.) · Magnetische Hinweisschilder je Etage (2 Sätze) · Dokumentation, Wartungsbücher, Abnahmen usw. in Ordner gefasst Schrank oder Aufhängevorrichtung zur Aufnahme aller o.g. Komponenten aus Stahlblech. Grundsätzlich sind folgende Abmessungen mindestens einzuhalten: · Lichtes Innenmaß der Kabine: 140 x 110 cm (T x B), bei geschlossenen Türen · Lichtes Durchgangsmaß der Türen: 90-100 cm (B), bei geöffneten Türen Des Weiteren ist der jeweilige Musterkatalog der Stadt-Überlingen, Abteilung GBM von Planer / Auftragnehmer (AN/GU) zwingend zu beachten. Material und Herstellerangaben sind Pflichtangaben. Material: ___________________ Produktangabe: ___________________
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