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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
1. Baubeschreibung
Bauvorhaben:
Schule am Schleemer Park
Schulneubau einer 5-zügigen Grundschule
Ausführungsort:
Oberschleems 9
22117 Hamburg
Bauherr:
SBH | Schulbau Hamburg
An der Stadthausbrücke 1
20355 Hamburg
01 Grundstück
1.1 Planvorhaben und Grundstück
Die Freie und Hansestadt Hamburg, vertreten durch
Schulbau Hamburg I SBH beabsichtigt, am Standort
Oberschleems 9, in 22117 Hamburg Billstedt, einen
Neubau für eine 5-zügige Grundschule samt einer
Gymnastik-und einer Turnhalle zu errichten. Ein
Kompetenzzentrum Zuwanderung und die Zweigstelle der
VHS vervollständigen das Lernangebot auf dem
Schulgelände. Das Baufeld liegt in einem Wohngebiet,
bei
der angrenzenden Bebauung handelt es sich um zwei- bis
dreigeschossige Wohngebäude mit vereinzelt
gewerblicher Nutzung im Erdgeschoss. Die vorhandenen
Bestandsgebäude wurden im Vorwege durch den
AG abgebrochen.
1.2 Topografie
Das Grundstückgelände fällt kontinuierlich vom
Südwesten (15.94 NHN) in Richtung Nordwesten zum
Oberschleems (12.20 NHN) ab, es erfolgen keine
wesentlichen Geländeanpassungen.
Der Neubau folgt im Wesentlichen der
Geländetopografie, die unterschiedlichen
Geländeanschlusshöhen
der einzelnen Bauteile werden in der Topographie der
Schulhöfe und Außenanlagen aufgenommen.
Das zentral liegende Bauteil B bildet mit OKFF
+14,75mNHN die Richthöhe +/- 0.00 für den Neubau und
beherbergt den Haupteingang. der ca. 2,50m über dem
Straußenniveau liegt.
Die im Osten anschließenden Bauteile C und D liegen
mit OKFF +0,34 (+ 15.09 mNHN) etwas höher, das
im Nord-West anschließende Bauteil A ist mit OKFF UG
-2,89 (+11,86 mNHN) als einziges unterkellert.
Der Geländeanschluss an Bauteil B ist mit (+14,43
mNHN) an der Gebäudeecke Süd-West am niedrigsten
und steigt entlang der Süd- und Westfassade auf die
endgültige und im Anschlusshöhe (+14,75 mNHN) an.
Der Geländeanschluss an Bauteil D ist umlaufend bei
+15,09 mNHN.
Entlang der Westfassade von Bauteil C fällt das
Gelände zur Außenecke hin, von +14,75 mNHN auf +14,20
mNHN, leicht ab, und liegt deutlich tiefer als der
Anschluss entlang der Ost- und Südfassade mit +15,09
mNHN. Das Höhenniveau wird vollständig entlang der
Nordfassade in einem gleichmäßigen Gefälle
aufgenommen.
Die Süd-Ost- Ecke des UG Bauteil A ist in voller Höhe
im Erdreich eingebunden, und wächst richt Süd-
Osten aus dem Gelände heraus. Die Süd-Ost Ecke ist,
mit 1,00m (OKRS +11,64 mNHN) nur noch zu 1/3
im Erdreich eingebunden. Entlang der Süd- und
Westfassade fällt das Gelände kontinuierlich von
+14,75
mNHN auf die tiefste Anschlusshöhe bei +12,45 mNHN am
Haupteingang der VHS ab. Entlang der
Nordfassade, bis ca. mittig der Ostfassade, verläuft
die Anschlusshöhe auf +12,66 mNHN. Ein, dem
Gebäude vorgelagerter Fluchtbalkon, nimmt einen
Niveau-Versprung von ca. 2,00m, auf +14,75, auf.
1.3 Baumbestand
Nach der, für die Baumaßnahme erforderliche und durch
den AGvorgenommene, Fällung von Bäumen auf
dem Grundstück verbleiben noch etwa 72
Baumpflanzungen,von denen insbesondere die alten und
dick-
stämmigen Baumgruppierungen im Nordwesten, entlang
Oberschleems, als erhaltenswert erachtet werden.
Außerhalb des Baufelds wurde vom AG ein Teil der
Baumstämme für die Gestaltung der Außenanlagen auf
dem Grundstück eingelagert und gesichert.
Die im Baumgutachten genannten Schutzmaßnahmen des
Baumbestands wurden im Zuge der Abbruch-
arbeiten hergestellt, und sind vom AN zu beachten. Im
Zuge der Baumaßnahme können zur Aufrecht-
erhaltung des bauseits erstellten Baum- und
Kronenschutz zusätzliche Leistungen und Ergänzungen
erforderlich werden, diese sind nur nach vorheriger
Abstimmung mit der Objektüberwachung durch den AN
auszuführen. Das Gutachten sowie ein Bestandsplan ist
in den Anlagen dieser Ausschreibung enthalten.
1.4 Verkehr
Die Liegenschaft befindet sich im Stadtteil
Hamburg-Billstedt. In unmittelbarer Nähe in der
Möllner Land-
straße befindet sich eine Bushaltestelle. In ca. 350m
Entfernung befindet sich die U-Bahn-Station
Merkenstrasse. Das Grundstück ist ausschließlich über
die Straße Oberschleems erschlossen.
Die Oberschleems ist eine verkehrsberuhigte Straße zur
Erschließung des Wohngebiets, und verläuft
zwischen der Kappelstraße im Süden und der Möllener
Landstraße im Norden. Das Quartier ist über die
nahe gelegene B5 im Süd-Westen sowie der A1 im
Süd-Osten an das übergeordnete Verkehrsnetz
angebunden.
02 Objektbeschreibung
2.1 Städtebau
Der Neubau ist als eigenständiger Baukörper geplant
und setzt einen zeichenhaften und prägnanten
Schwerpunkt im direkten Umfeld des Schulgeländes. Auf
die umgebende, heterogene Bebauung mit seiner
durch Satteldächer und kleinmaßstäblichem Wohnungsbau
geprägten Struktur wirkt der neue Baustein in
Maßstab, Ausformung und Materialisierung
identitätsstiftend.
Neben städtebaulichen Aspekten stellt die überwiegend
eingehaltene Zweigeschossigkeit des Baukörpers
einen angemessenen Maßstab für Kinder im
Grundschulalter dar. Einzig der im Nordwesten des
Grund-
stücks, entlang Oberschleems, platzierte
Gebäudeabschnitt A folgt dem topographisch abfallenden
Gelände
und ist dreigeschossig konzipiert. Auf diese Weise
konnten die im Sockelgeschoß verorteten Räumlichkeiten
der VHS-Zweigstelle nachträglich in den Entwurf
integriert werden.
2.2 Entwurf / Architektonisches Konzept
Das architektonische Erscheinungsbild wird von klaren
Baukörpern geprägt. Zugleich zonieren die kompakten,
gegeneinander verschobenen Bausteine das Schulgelände.
Unterschiedliche Freiräume mit vielfältigen
Charakteren werden gebildet, die auf die verschiedenen
Bedürfnisse reagieren. Ein großzügiger Vorplatz
erschließt den Haupteingangsbereich, der als
Schnittstelle zwischen Schulgebäude und Pausenhof
fungiert.
Grüner Hof und Schulgarten gliedern die weiteren
Freiräume des Außenbereichs.
Das Gebäudevolumen der Schule Am Schleemer Park wird
in 4 Gebäudeabschnitte A-D gegliedert.
Die vorgesehenen Nutzungen verteilen sich über die
Gebäudeabschnitte wie folgt:
Gebäudeabschnitt A
Sockelgeschoss: Volkshochschule, Kompetenzzentrum,
Technikräume
EG: Kompetenzzentrum, Verwaltung
1.OG: Unterrichtsräume (Cluster B1)
Gebäudeabschnitt B
EG: Eingangsfoyer, Mensa / Aula, Vitalküche
1.OG: Unterrichtsräume (Cluster C), Bibliothek
Gebäudeabschnitt C
EG: Unterrichtsräume (Cluster A)
1.OG: Unterrichtsräume (Cluster B2)
Gebäudeabschnitt D
EG: Gymnastikhalle und Einfeldturnhalle,
Sporthallennebenräume
1.OG: Sporthallennebenräume, Technikräume
2.3 Gebäudeerschließung
Der Hauptzugang zum Schulgebäude erfolgt vom
Nordwesten von der Straße Oberschleems.
Das Kompetenzzentrum und die Volkshochschule erhalten
einen separaten,Eingang, der ebenfalls vom
Oberschleems ebenerdig zugänglich ist. Der
Gebäudeabschnitt D(Sporthallen) erhält einen separaten
Zugang, für den Zugang externer Sportvereine außerhalb
der Unterrichtszeiten.
Die Eingangshalle im Zentrum des Gebäudes
(Gebäudeabschnitt B) mit der eschossübergreifenden,
großzügigen Haupttreppe dient als Verteiler der
Schüler- undBesucherströme.Die weitere vertikale
Erschließung erfolgt in jedem Gebäudeabschnitt durch
zusätzliche Treppenräume, welche im Notfall auch
als Rettungswege der jeweiligen Kompartments dienen.
Zwei rollstuhlgerechte Aufzüge in der Eingangshalle
(EG bis 1.OG) und im Eingangsbereich der VHS (UG-EG)
sorgen für barrierefreie Erschließung des
Gebäudes.
2.4 Fassade
Die hinterlüftete keramische Relieffassade in warmen,
naturnahen Farbtönen, farblich abgesetzte
Fensterprofile und -einfassungen der geplanten
Lochfassade sowie farbige Sonnenschutzvorhänge sollen
dem Baukörper eine, einer Grundschule angemessene,
Lebendigkeit verleihen. Es ist die erklärte Absicht
der Verfasserin, mit dem Materialkanon einen gezielten
Akzent in der umgebenden Bestandsstruktur zu
setzen.
2.5 Barrierefreiheit
Das Gebäude ist hinsichtlich der Anforderungen aus der
DIN 18040-1, Barrierefreies Bauen sowie den
Vorgaben der SBH barrierefrei erschlossen.Die gewählte
Gebäudestruktur ermöglicht eine barrierefreie
und intuitive Nutzung derwesentlichen
Gebäudefunktionen.
2.5.1 Orientierungssysteme
Informationstafeln am Hauptzugang und im Foyer dienen
zur Orientierung inden Außenanlagen bzw. im
Gebäude. Zusätzlich wird, anhand visuellerund taktiler
Orientierungssysteme und über das Farbkonzept
die Orientierung im Gebäude unterstützt.
2.5.2 Flure und horizontale Erschließungsflächen.
Die Hauptwege im Schulgebäude und in der Sporthalle
sind mindestens 1,80 m breit. Für Begegnungs-
verkehr sind ausreichende Ausweichflächen vorgesehen.
Die lichte Raumhöhe von 2,20 m wird nicht durch
Einbauten eingeschränkt. Die Flure in der VHS sind
mindestens 1,50 m breit.
2.5.3 Rampen
In den Verkehrsflächen sind barrierefreie Rampen mit
max. 6% Steigung bzw. geneigte Wege mit max. 4%
auf einer Länge von 10m (Cluster A, B.01 und B.02)
vorgesehen.
Für die abweichende Planung der 6%igen Rampe von der
Aula zur Bühne liegt eine schriftliche Zustimmung
durch Schulbau Hamburg / Nutzer vor.
2.5.4 Vertikale Erschließung
Alle Treppen sind barrierefrei bemessen, entsprechend
den Vorgaben der DIN 18040-1 geplant und mit
Orientierungshilfen versehen.
2.5.5 Außenräume
Die Erschließung der Außenanlagen ist barrierefrei
gestaltet. Die Außenanlagen dienen vorrangig als
Bewegungs- und Aufenthaltsflächen für die Schüler.
Daher sind nicht alle Bereiche der Außenanlagen
barrierefrei zugänglich
2.5.6 Mensa und Aula
Der Bereich Mensa/Aula ist über ein Vorhangsystem
abtrennbar, als flexibel nutzbarer Versammlungsraum
konzipiert und barrierefrei gestaltet.Die Raumakustik
wirdzur besseren Verständigung auf eine reduzierte
Nachhallzeit ausgelegt. Das Auditorium wird mit
einerinduktiven Höranlage ausgestattet. Die Freeflow-
Ausgabe mit ausreichendenBewegungsflächen und
entsprechend den Anforderungen an die Barrierefreiheit
nach DIN 18040-1 gestaltet.
2.5.7 Pädagogisch genutzte Räume
Alle Unterrichts- und Differenzierungsräume sowie
Marktplätze sind barrierefrei erschlossen und
gestaltet.
Die Höhe der Fensterbrüstungen beträgt in den
Klassenräumen und Arbeitsstätten überwiegend 80 cm.
2.5.8 Arbeitsstätten
Mit Ausnahme der Vitalküche sind alle Arbeitsplätze
für Mitarbeiter mit Einschränkungen der Mobilität
nutzbar.
2.5.9 Sanitärräume
In jedem der drei Geschosse befindet sich in zentraler
Lage eine geschlechtsneutrale barrierefreie Toilette.
Das barrierefreie WC im Bereich der Mensa / Aula ist
zusätzlich für die Nutzung der geplanten Klappliege
dimensioniert.
Im Bereich der Sporthallen befindet sich ergänzend zu
den Gruppenumkleiden eine geschlechtsneutrale
barrierefreie Duschumkleide mit WC, und ebenfalls
einer Klappliege ausgestattet.
2.6 Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Das Gebäude wird nach den Kriterien des aktuell
gültigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) vom Januar
2023 geplant und soll den Energiestandard EH 40
erreichen.
03 Konstruktion
3.1 Baugrund und Baugrube
Gem. dem Baugrundgutachten ist derBaugrund des
geplanten Neubaus im Bereich der Gründungsebene
durch sandige Auffüllungen und bereichsweise durch
Geschiebelehm und -mergel gekennzeichnet, so dass
eine Flachgründung auf Einzel- und Streifenfundamenten
oder einer Stahlbetonsohle möglich ist.Im Zuge der
vorgezogenen Abbrucharbeiten erfolgt der Austausch der
oberflächennahen nicht tragfähigen Auffüllungen.
Der Verdacht auf vergrabene Kampfmittel ist ausgeräumt.
Es sind Erdarbeiten für Bodenplatten, Streifen-, und
Einzelfundamente der Bauteile B,C, und D sowie für
das Untergeschoss des Gebäudeabschnitts A
vorgesehen.Der überwiegende Teil des Neubaus ist nicht
unterkellert. Die Gebäudeabschnitte B,C, und D werden
aufStreifenfundamenten mit Bodenplatte gegründet.
Es erfolgen Erdbauarbeiten mit geringer Aushubtiefe.
Lediglich Bauteil A erhält ein Kellergeschoss mit
Fundamentplatte, das an der Südostseite vollständig und
an der Nordwestseite ca. zu einem Drittel in das
Erdreich eingebunden ist. Die Aushubtiefe reicht bis
ca.
+10.60ü.NHN. bezogen auf die geplante Geländeoberkante
+14,60 üNHN.Zusätzliche Absenkungen, z.B.
für Aufzugsunterfahrten, sind nicht erforderlich.Die
Planung sieht entsprechend den Gründungsempfehlung
eine geböschte Baugrube vor. Abschnittsweise kann
aufgrund beengter Platzverhältnisse oder im
Wurzelbereichschützenswerter Bäume ein Berliner Verbau
erforderlich werden. Für den besonders
schützenswerten BaumNr. 9 ist ein umlaufender Verbau
zum Schutz des Wurzelbereiches vorgesehen.
Eine planmäßige Wasserhaltung während der Bauphase ist
nicht erforderlich, Maßnahmen zurAbleitung
von Oberflächen- und Sickerwasser im Bereich der
Baugruben ist ausreichend.
3.2 Dränanlage und WU-Konstruktion
Für das Untergeschoss des Bauteil A wird werden die
Stahlbeton-Bodenplatte und Stahlbetonaußenwände
als WU-Konstruktion hergestellt. Weitere Angaben zur
WU Konstruktion ist dem WU-Konzept zu entnehmen.
Zur Begrenzung der Stauwasserstände der nicht
unterkellerten Bauteile B, C und D ist die Herstellung
einer
Dränanlage vorgesehen, mit der aufstauendes
Sickerwasser und zusickerndes Schichtenwasser gefasst
und
abgeleitet werden kann.
Umlaufend um die Bauteile wird eine Ringdränage gem.
DIN 4095 geplant, zusätzlich ist unterhalb der
Gebäudesohlen ein Flächenfilter vorgesehen, in den
Stichdränleitungen eingelegt, und an die Ringdränage
angeschlossen werden.
Weitere Angaben zur Dränanlage sind dem Konzeptbericht
zu entnehmen.
3.3 Gründung
Gemäß der Tragwerksplanung und den Vorgaben aus der
Gründungsbeurteilungist eine Flachgründung
geplant.
Der Gebäudeabschnitt A wird mittels einer
durchgehenden, 40 cm starken, wasserundurchlässigen
elastisch gelagerten Stahlbetonplatte gegründet. Die
Bauteile B, C, und D werden auf Streifenfundamenten
und Einzelfundamenten gegründet.
Über den Fundamenten ist jeweils eine durchgehenden
15cm starken Stahlbetonsohle geplant.
Als Bodenaufbau der Bodenplatte sind Sauberkeits- und
Trennschichten, Perimeterdämmungen
sowie Bitumenbahnabdichtungen auf allen Sohlplatten
vorgesehen. Es sind schwimmende Estriche
mit Fußbodenheizung und Fliesen- bzw. Linoleumbelägen
vorgesehen. In den Technikbereichen ist
eine Beschichtung der Estriche vorgesehen.
3.4 Außenwände und Fassade
Fassadenbekleidung
Die Außenwände sind als hinterlüftete, vorgehängte
Keramikfassade geplant, die in den tragenden
Stahlbetonaußenwänden rückverankert ist. Die Fassade
ist gemäß Vorgaben der Fassadenstatik
abschnittsweise durch Dehnfugen zu unterteilen.
Lediglich in Fassadenbereichen, die vom Freiraum nicht
einsehbar sind, wie z.B. im Lichthof des
Gebäudeabschnitts C, wird die Fassade in einer
kostenoptimierten Variante als hinterlüftete
Putzfassade
(Putzauf Trägerplatte) ausgeführt.
3.5 Tragende Außenwände
Die Außenwände im Untergeschoss des Gebäudeteils A
sind als WU-Stahlbetonmassivkonstruktion mit
einer Stärke von 24cm geplant. Mit Ausnahme der
Technikräume werden die Außenwände verputzt und
gestrichen, die Treppenhäuser erhalten Wände in
Sichtbeton SB2 mit einer glatten Schalung und regel-
mäßigem Fugenbild.
In den oberirdischen Geschossen bestehen die 20cm
starken Außenwände überwiegend aus Stahlbeton-
wänden. In Teilbereichen werden Außenwände in
Mauerwerk ausgeführt. Die Außenwände werden
entsprechend den Vorgaben der thermischen Bauphysik
außenseitig mit Mineralwolle und im Sockelbereich
mit Perimeterdämmung gedämmt.
3.6 Fenster und Haustüren
Die Fassade ist als Lochfassade konzipiert, die
Unterrichts- und Arbeitsräume erhalten in der Regel
großzügige, rechteckige und regelmäßig angeordnete
Fenster. Die Holz-Aluminium-Fensterelemente sind
jeweils mit einer Festverglasung und einem
Dreh-Kipp-Element ausgestattet. Die Fenster der
Klassenräume
erhalten zusätzlicheine Nachtkühlklappe, bestehend aus
einem feststehenden Lamellenelement vor einem
Dreh-Kipp-Fensterflügel.
Über den Haupteingängen des Bauteil B befinden sich,
spielerisch angeordnete runde Festverglasungen.
Die Fassadenöffnungen des Versammlungsraumes Aula /
Mensa sind großzügige, regelmäßig in die
Fassadegesetzte Öffnungen. Die
Aluminium-Fensterelemente bestehen aus
Festverglasungen und Tür-
öffnungen im unteren Bereich sowie
mechanischbetriebene Oberlichter, die für die
notwendige Frischluftzufuhr
in den Versammlungsraum sorgen.Die große Sporthalle
und die kleinere Gymnastikhalle erhalten jeweils eine
in 3,00m Höhe angeordnete Pfosten-Riegel-Fassade mit
öffenbaren Oberlichtelementen, die die natürliche
Belüftung sicherstellen, die Sporthalle erhält
zusätzlich noch drei Deckenoberlichter.Die Nebenräume
des
Sporttraktes und der Vitalküche werden über horizontal
orientierte Oberlichtfenster ausHolz-Aluminium-
Fensterelementen belichtet.
Alle Fenster sind 3-fach verglast und je nach
Himmelsrichtung mit Sonnenschutzverglasung
ausgestattet.
Ein motorisch betriebener außenliegender Sonnenschutz
ist nur im Versammlungsraum Aula-Mensa
vorgesehen.
Für Sichtbarkeit und Orientierung werden die
Haupteingänge der Schule und der VHS werden als
Eingangs-
portale mit Metalleinfassungen gestaltet. Alle
Haupteingangstüren sind mitmotorischem Antrieb geplant
und
erhalten Türstopper. Die Stahlrahmen-Außentüren sind
mit materialsichtigen-, eloxierten Oberflächen
geplant. Die Sicherheitsanforderung RC2 wird für
Fenster und Außentüren im Erdgeschoss und Sockel-
geschoss berücksichtigt.
3.7 Innenwände
Tragende Innwandkonstruktionen sowie Kerne über alle
Geschosse sind als Stahlbetonmassivwände und
in Teilen als Mauerwerkswände geplant. Alle weiteren
nicht tragenden Wände, werden in Mauerwerk (d =
11,0-24cm) oder als Leichtbauwände in
Gipskartonbauweise mit gleitendem Deckenanschluss
hergestellt.
In den Fluren und zwischen den Kompartimenten werden
Stahlrahmentüren mit seitlichen Glaselementen
unter Berücksichtigung der Brandschutzanforderungen
geplant. Die Klassenräume erhalten in Stahl-
umfassungszargen eingesetzte Holzwerkstofftürblätter
mit scharnierseitigen Glasausschnitten. Die
Nebenraum- und Nasszellentüren werden in gleicher
Bauweise, jedoch ohne Glasausschnitte ausgeführt.
3.8 Decken und Bodenaufbauten
Alle Geschossdecken sind als Stahlbetonkonstruktionen
in Ortbetonbauweise geplant. Aufgrund der
weitgespannten Decken des Versammlungsraumes Aula /
Mensa sind über dem Erd- und 1. Obergeschoss
des Gebäudeteils B Verbundträger erforderlich.
Unterhalb der Geschossdecken werden die Trassen der
Haustechnik geführt. Mit Ausnahme der Treppen-
häuser und Technikräume werden akustisch wirksame
Abhangdecken zur Schallabsorption entsprechend
den Vorgaben der Bauakustik eingebaut. In den den
Unterrichts- und Arbeitsräumen werden, im Randbereich
der Abhangdecken, 1,00m breite Dämmstreifen zur
Absorption tieferer Frequenzeneingebaut.
Im Bühnenbereich werden zusätzlich Schallreflektoren
aus Gipskarton an der Decke montiert.
Als Fußbodenaufbau sind schwimmende Estriche mit
Heizschleifen vorgesehen. Im Bereich der Verwaltung,
der pädagogisch genutzten Räume und Flure sind
Linoleumbeläge vorgesehen, die Treppenhäuser erhalten
Betonwerksteinbeläge. In den Sanitärbereichen sind
schwimmende Estriche und Fliesenbeläge vorgesehen.
3.9 Dächer
Die Dachkonstruktionen der Bauteile B, C und D sind
als Stahlbetonflachdecken geplant. Über den
Marktplätzen entstehen geneigte Dächer mit
Zinkblecheindeckung und senkrecht angeordneten
Oberlichtern.
Die Dachaufbauten umfassen gemäß bauphysikalischen
Anforderungen Gefälledämmungen, bituminöse
Abdichtungen sowie extensive Begrünungen.
Die Technikzentralen auf dem Dach des Gebäudeteils B
sowie auf der Technikloggia des Gebäudeteils D
erhalten einen Belag aus Betonwerkstein. Die
Dachfläche über den Sporthallen des Gebäudeteils D
wird als
Trapezblechdach auf Holzbindern und Stahlbetonstützen
ausgeführt. Die Dachfläche über den Nebenräumen
des Gebäudeteils D ist als Stahlbetondecke auf
Stahlbetonunterzügen geplant.
Photovoltaikmodule sind sowohl auf den extensiv
begrünten Dachflächen als auch auf den geneigten
Dachflächen über den Marktplätzen der Bauteile B, C
und D vorgesehen.
Die Absturzsicherung aller Dachflächen erfolgt über
Einzelanschlagpunkte und geführte Seilsysteme.
Die Dachflächen werden über eine außenliegende
Freispiegelentwässerung entwässert; die
Notentwässerung
erfolgt offen in schadlos überflutbare Bereiche der
Außenanlagen.
Ein Fluchtweg vom Unterrichtscluster B02 zur
außenliegenden Stahltreppe führt über die Dachfläche
des
eingeschossigen Unterrichtsclusters A sowie über die
anschließende Brücke zu Gebäudeteil D.
Der Fluchtweg ist durch ein Geländer von der begrünten
Dachfläche getrennt, sodass ein unbefugtes Betreten
der Grünfläche verhindert wird.
3.10 Brandschutznachweis
Das Konzept des baulichen Brandschutz mit
denerforderlichen Brandschutzqualitäten der tragenden
und
nicht tragenden Bauteilesind dem Brandschutznachweis
zu entnehmen.
Tragende und aussteifende Wände und Stützen sind im
Erd- und Obergeschoss feuerhemmend, und im
Untergeschoss feuerbeständig auszuführen.
Im Bereich der Aula/Mensa sind die tragenden und
aussteifenden Bauteile feuerbeständig auszuführen,
dies
betrifft insbesondere die Geschossdecke zwischen dem
Bereich Aula/Mensa sowie dem Obergeschoss.
Es sind nur Bauprodukte und Bauarten einzusetzen,
deren Verwendbarkeit durch technische Regeln oder
Verwendbarkeitsnachweise, wie Allgemeine
bauaufsichtliche Zulassungen (AbZ), Allgemeine
bauaufsicht-
liche Prüfzeugnisse (AbP) oder Europäische Technische
Zulassungen (ETA), nachgewiesen ist.
Für die Ausführung und den Einbau von Bauprodukten und
Bauarten gilt, dass sie entsprechend den
Bestimmungen der zugrundeliegenden technischen Regeln
(national oder europäisch harmonisiert) oder
ihres Verwendbarkeitsnachweises eingebaut werden
müssen.
3.11 Versorgungsprinzip
Die Wärmeerzeugung erfolgt durch den Einsatz von
Luft/Wasser-Wärmepumpen für den geplanten Neubau
sowie durch den Einsatz von Gasbrennwertkesseln für
das Bestandsgebäude Nr. 12 (Gymnastikhalle).
Für die Wärmeverteilung ist im gesamten Neubau eine
Fußbodenheizung vorgesehen. Die Frischluftzufuhr
erfolgt generell über Fensterlüftung. Die fensterlosen
Kernbereiche sowie die Vitalkücheund die Nebenräume
der Sporthallen werden mechanisch be- und entlüftet.
Für die Bereiche Mensa / Aula, Gemeinschaftsraum und
Lehrerzimmer wurde ein mechanisch unterstütztes
Lüftungskonzept erarbeitet. Aufgrund der auftretenden
Wärmelasten sind für die Technikräume jeweils kleine
Umluftkühlgerätevorgesehen.
Für die elektrische Erschließung des Neubaus ist eine
zusätzliche Trafostation erforderlich.
3.12 Freiraumplanung
Das Schulgelände behält am Hauptzugang seinen offenen
von der Straße aus, bekannten Eindruck. Hier
liegen der Hauptzugang zum Schulgebäude und der Zugang
zum Kompetenzzentrum Zuwanderung und der
zur VHS. Der Haupteingang in die Schule ist stufenlos
über einen geneigten Weg, mit ca. 8% Gefälle und
einem barrierefreien, in die Topografie eingebetteter
Weg mit ca. 4,5% Gefälle erreichbar. Zum Haupteingang
und zum Eingang in die VHS führt ein taktiler
Leitstreifen vom Gehweg aus. Im Eingangsbereich an der
vorderen Gebäudeecke werden die Fahrräder / Roller
zentral vor der Schule neben dem Hauptweg abgestellt,
die Höfe werden als Pausenhöfe mit unterschiedlichen
Charakteren ausgebildet.
Der Hof zwischen Bauteil B und D wird ein aktiver
Spielhof mit, am Gebäude liegenden, befestigten
Flächen
und einer Fallschutzfläche für Kletter- und
Spielgeräte. Der Hof zwischen Bauteil A und C, welcher
zu den
Fenstern der VHS hin um ca. 1,85 m abfällt, wird
vorwiegend unversiegelt gestaltet. Die Böschung wird
mit
vorhandenen Baumstämmen stabilisiert und strukturiert.
Hier werden nur wenige Flächen an den Zugängen
zum Gebäude gepflastert.
Zwischen Gebäudeteil D und B bis zur Grundstücksgrenze
führt der Rettungsweg der Feuerwehr aus
Schotterrasen. Diese, durch die Feuerwehr befahrbaren,
Flächen werden mit einer Tragfähigkeit für Fahrzeuge
bis 16t Gesamtgewicht und bis 10t Achslast ausgebildet.
Die Fluchtwege der Schule im Außenbereich führen zu
den festgelegten Sammelpunkten auf die Sportflächen
im hinteren Grundstücksbereich. Für das
Kompetenzzentrum und die VHS wird ein Sammelpunkt auf
der
Rasenfläche vor deren Haupteingang eingerichtet.
Vor allen Eingängen sind Abtrittroste von 2 m Tiefe
als Bestandteil der Sauberlaufzonen geplant. Vor
nebengeordneten Eingängen sind Abtrittroste in
Laibungsbreite und 1 m Tiefe geplant. Vor den
bodentiefen
Fenstern und reinen Fluchttüren sind
Entwässerungsrinnen geplant. Alle diese Einrichtungen
sind an die
zentrale Regenentwässerung angeschlossen. Das Gefälle
fällt an allen Gebäudeseiten mit min. 2,5% vom
Gebäude weg.
Die Hauptwege von den Grundstückseingängen bis zur
Gymnastikhalle und die Fahrradabstellanlagen
werden beleuchtet.
1. Baubeschreibung
2. Allgemeine Hinweise zur Ausführung
01 Baustellenzufahrt / Baustelleneinrichtung
Die Baustellenzufahrt befindet sich an der
süd-westlichen Grundstücksecke und erfolgt über die
bestehende
Einfahrt zum Parkplatz die vorher auch als
Feuerwehrzufahrt diente. Auf Grund des engen
Straßenquerschnitt,
ist eine Halteverbotszone entlang des Grundstücks
erforderlich.
Entlang der südlichen Grundstücksgrenze, im Bereich
des zukünftigen Rettungsweg der Feuerwehr, wird eine
Baustraße hergestellt über der hintere
Grundstücksbereich und das Gebäude 12 erschlossen
werden kann.
Im Bereich des bestehenden Parkplatz werden durch den
AG Sanitäranlagen, ein Besprechungscontainer
sowie Baustrom und Bauwasser bereitgestellt. Weitere
Aufstellflächen für Material- und Büro- und
Aufenthaltscontainer des AN sind im geringen Umfang
vorhanden, die Nutzung ist mit der örtlichen Bau-
leitung abzustimmen.
Weitere Flächen für Lagerung von Baustoffen sowie
Parkmöglichkeiten für Firmen- und Handwerkerfahrzeuge
sind auf dem Grundstück eingeschränkt vorhanden, und
mit der örtlichen Bauleitung abzustimmen, das
Parken von Privatfahrzeugen ist nicht gestattet. Die
Anmietung zusätzlicher Flächen im Straßenraum ist
nicht möglich.
Es werden keine Hebe- und Fördergräte zur Verfügung
gestellt. Der Transport der Baustoffe und Bauteile ist
Sache des Auftragnehmers und in den EP-Preisen zu
berücksichtigen.
Der AN ist insbesondere verpflichtet, unter Beachtung
der einschlägigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften
sowie den Vorschriften der Berufsgenossenschaft alle
notwendigen oder zweckmäßig erscheinenden
Maßnahmen zum Schutz von Personen und Sachen, sowie
zur Unfallverhütung zu treffen.
Die Baustelleneinrichtung ist Sache des AN und
beinhaltet alle erforderlichen Einrichtungen, die für
die
Ausführung der Bauleistungen benötigt werden, d.h.
Arbeitsgeräte, Gerüste, Werkzeuge, Unterkünfte,
erforderliche Lagerräume sowie Arbeitsplatzbeleuchtung.
Die Baustelleneinrichtung ist, - soweit im
Leistungsverzeichnis keine entsprechenden Positionen
vorgesehen
sind -, in der Kalkulation der Einzelpreise zu
berücksichtigen.
02 Baudurchführung / Lärmschutz
Bauarbeiten auerhalb der gesetzlichen Ruhezeiten und
Feiertagen sind nur mit ausdrücklicher Erlaubnis
der Bauleitung gestattet und müssen im Vorfeld
abgestimmt werden.
Für die Bauarbeiten sind Verfahren mit
geringstmöglicher Lärm- und Erschütterungsentwicklung
zu wählen,
auf die einschlägigen Verordnungen zur Vermeidung von
Baulärm wird ausdrücklich hingewiesen. Die, unter
Punkt 3. "DGNB-Baustellenanforderungen", aufgeführten
Anforderungen und Pflichten des AN sind zu
beachten und einzuhalten.
03 Kampfmittelfreiheit
Die Kampfmittelfreiheit für Erdarbeiten ist gegeben
und liegt den Anlagen bei.
04 Leistungsverzeichnis
Alle Leistungen müssen den geforderten
Qualitätsmaßstäben gerecht werden. In Zweifelsfällen
ist der AN
verpflichtet, rechtzeitig Bedenken gegen die vom AG
vorgeschlagene Ausführung anzumelden. Grundsätzlich
ist die Ausführung, die dem geforderten
Qualitätsstandard entspricht, umzusetzen.
Alle Informationen wie z. B. technische Daten, Preise,
Zulieferer etc. müssen vom AN rechtzeitig schriftlich
zur Prüfung und Freigabe durch den AG bzw. der
Bauleitung vorgelegt werden.
Vorbemerkungen und allgemeine Texte gelten jeweils für
das gesamte Leistungsverzeichnis, auch wenn nicht
ausdrücklich darauf hingewiesen wird.
05 Baustellensauberkeit, Schuttentsorgung,
Umweltschutz, Recycling und Gefahrenstoffe
Im Zuge der eigenen Leistung anfallender Bauschutt und
Baustellenmüll ist durch den AN auf eigne Kosten
zu entsorgen.
Die, unter Punkt 3. "DGNB-Baustellenanforderungen",
aufgeführten Anforderungen und Pflichten des AN sind
zu beachten und einzuhalten.
06 Sanitäre Einrichtungen
Notwendige Wasch- & WC- Container werden durch den AG
bereitgestellt.
07 Baubeleuchtung
Die Beleuchtung der Verkehrswege wird bauseits
hergestellt, darüber hinaus erforderliche Arbeitsplatz-
beleuchtungen sind allein Sache des AN.
08 Baubewachung
Eine Baubewachung ist von Seiten des Auftraggebers
nicht vorgesehen. Die am Bau beteiligten Unternehmen
haben die Baustelle über die gesamte Bauphase
außerhalb der Arbeitszeit gesichert und verschlossen
zu
halten.
09 Baubesprechung
Baubesprechungen werden wöchentlich durchgeführt. Die
Teilnahme des AN ist verbindlich und zwingend
sicherzustellen.
10 Fachbauleiter
Durch den AN wird eine deutschsprachige, fachkundige
und weisungsbefugte Ansprechperson als Fachbau-
leiter gestellt, die die Durchführung der Arbeiten auf
der Baustelle überwacht.
11 Ausführungsplanung:
Das ausführende Unternehmen verpflichtet sich, die
vorgelegten Gutachten, Pläne und das LV auf
Vollständigkeit und Schlüssigkeit zu prüfen. Ein
aktueller Planstand ist dem LV beigefügt, die aktuelle
Ausführungsplanung ist bis vor Beginn der Arbeiten
beim AG abzufragen. Darüber hinaus erforderliche
Aufmaßpläne oder Skizzen sind, als Nebenleistung,
durch den AN zu erstellen, und werden nicht gesondert
vergütet.
12 Datenaustausch
Durch den AG wurde ein Projektkommunikationssystem
(Poolarserver) für die Bereitstellung und Verteilung
sämtlicher Projektunterlagen eingerichtet. Die Nutzung
des Poolarserver ist für den AN verpflichtend.
Der AN, hat seine sämtlichen projektrelevanten
Unterlagen und Dokumente wie Rechnungen, Nachträge,
Nachweise, Werks- und Montageplanung,
Dokumentationsunterlagen usw., entsprechenden den
Vorgaben,
über den Poolarserver an den AG und die Bauleitung zu
versenden.
13 Sicherheit- und Gesundheitsschutzkoordination
Vom AG wird, gemäß der Baustellenverordnung, ein
Koordinator für die Belange der Sicherheit und des
Gesundheitsschutzes eingesetzt. Der Koordinator
erstellt eine Baustellenordnung in Anlehnung an die
Musterbaustellenordnung BauBG. Sie enthält Regelungen
zur Organisation, Koordination und Überwachung
des Baustellenbetriebs.
Es bleibt dem Koordinator vorbehalten, nach
Mängelfeststellung bei der Prüfung erforderliche
Änderungen
des Arbeitsablaufs des AN zu veranlassen. Der
Koordinator kontrolliert die Einhaltung des SiGe-Plans
sowie
der einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften und
schreitet bei erkennbaren Gefahrenzuständen ein.
Der AN ist zur unverzüglichen Mängelbeseitigung
verpflichtet. Vor Beginn seiner Arbeiten hat der AN
dem
SiGe.Koordinator seine beabsichtigten Arbeitsverfahren
sowie die vorgesehenen Sicherheitsmaßnahmen
anzugeben.
Die Tätigkeit des Koordinators befreit den
Auftragnehmer nicht von seiner Abstimmungspflicht mit
anderen
Unternehmern entsprechend § 8 ArbSchG und § 6 UVV
"Allgemeine Vorschriften" (BGV A1).
Die Verantwortlichkeit des AN für die Erfüllung der
Arbeitsschutzpflichten gegenüber seinen Beschäftigten
bleibt unberührt. Der AN hat sein Personal und auch
eventuelle Nachunternehmer über den Inhalt der
Baustellenordnung zu unterrichten.
Die Einhaltung der Baustellenordnung ist Teil der
Vertragserfüllung
14 Dokumentation
Mit der Schlussrechnung ist durch den AN eine
komplette, für alle im LV aufgeführten Leistungen,
Dokumentations- und Revisionsunterlage entsprechend
der Vorgaben zusammenzustellen und abzugeben.
Die Die Revisionsunterlagen sind digital und auf
demProjektserver (Poolarserver) gem. den Vorgaben
hochzuladend und zusätzlich in einfacher Papierform an
den AG zu übergeben.
2. Allgemeine Hinweise zur Ausführung
3.DGNB-Baustellenanforderungen
Die nachfolgend aufgeführten Anforderungen und
Pflichten werden nicht gesondert Vergütet und sind in
den
Einheitspreisen mit einzukalkulieren.
01 Allgemein
Um dem Thema äNachhaltiges Bauen“ gerecht zu werden,
wird eine Zertifizierung des Bauwerks nach dem
deutschen Gütesiegel der DGNB angestrebt. Zur
erfolgreichen Zertifizierung gehören u.a. Punkte zum
Umweltschutz auf der Baustelle. Hierfür ist die
Erfüllung der folgenden Anforderungen unverzichtbar.
Ziel ist es, die Prozesse auf der Baustelle so zu
gestalten, dass Einflüsse auf die lokale Umwelt
minimiert
werden und die Vermeidung von Abfällen sowie das
hochwertige Recycling von Baureststoffen gefördert
werden.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die folgenden
Anforderungen auf der Baustelle umzusetzen und durch
geeignete Nachweise zu dokumentieren und an den
Bauherrn weiterzureichen. Die Übergabe der Nachweis-
unterlagen erfolgt parallel zum Bauprozess und soll
vierteljährlich, wenn nichts anderes vereinbart, beim
Bauherrn eingereicht werden.
Der beauftragte Materialökologe oder Auditor schult
den Ausführenden zu den vier Themenfeldern,
s. nachfolgend. Der Ausführende muss mindestens an
einem Schulungstermin teilnehmen.
Die Schulungen sind zu protokollieren.
02 Lärmarme Baustelle
Es ist vom AN ein Lärmvermeidungskonzept für die
Baustelle auszuarbeiten und umzusetzen.
Es behandelt u.a. Maßnahmen zur Vermeidung bzw.
Reduzierung von Baulärm z. B. durch den Einsatz
lärmarmer Maschinen gemäß DE-UZ 53 oder
Arbeitstechniken sowie die Planung von lärmintensiven
Arbeiten unter Berücksichtigung von Schutzzeiten.
Vorzulegen sind das Lärmschutzkonzept und Nachweise
zur Umsetzung der Maßnahmen aus dem Lärmschutzkonzept
mindestens zur Einhaltung der gesetzlichen
Anforderungen. Die Bauleitung / jeweils Zuständigen
kontrollieren die Maschinen, Lärmschutzmaßnahmen.
Die Nachweise werden über Baustellenprotokolle und
Fotos an den Bauherrn bzw. seinen Vertretern
übergeben.
02.1 Pflichten und Aufgaben des Auftragnehmers:
- Aufstellen aller zu erwartenden lärmintensiven
Baumaßnahmen.
- Aufstellen und schriftliches Einreichen eines
Maschineneinsatzplans vor Beginn der Baumaßnahme beim
Bauherrn / Bauherrnvertreter. Sollten sich während
der Realisierung Veränderungen ergeben, so sind diese
dem Bauherrn /Bauherrnvertreter schriftlich
mitzuteilen.
- Schriftlicher Nachweis, dass die gesetzlichen
Grenzwerte nicht überschritten werden. Wenn diese
überschritten werden, sind hierzu Maßnahmen zu
ergreifen (z. B. geschlossener Bauzaun etc.) und in
einem Konzept festzulegen und dem Bauherrn /
Bauherrnvertreter schriftlich nachzuweisen.
- Die Umsetzung des Konzepts ist zu kontrollieren und
die Kontrolle zu schriftlich protokollieren.
- Die Fachbauleiter / Poliere geben die Inhalte der
o.g. Schulung (s. Allgemein) zum Punkt lärmarme
Baustelle weiter. Die Schulungen sind zwingend zu
protokollieren. Die erstellten Protokolle mit
Unterschriften der Teilnehmer werden dem Bauherrn /
Bauherrnvertreter überreicht.
03 Staubarme Baustelle
Maschinen und Geräte sind mit einer wirksamen
Absaugung zu versehen, Stäube sind an der Entstehungs-
stelle möglichst vollständig zu erfassen und gefahrlos
zu entsorgen. Die Ausbreitung des Staubs auf
unbelastete Arbeitsbereiche wird verhindert, soweit
das technisch möglich ist.
Ablagerungen von Staub sind zu vermeiden. Zur
Beseitigung werden Feucht- bzw. Nassverfahren oder
saugende Verfahren durchgeführt.
Einrichtungen zum Abscheiden und Erfassen von Stäuben
entsprechen dem aktuellen Stand der Technik.
Die Einrichtungen werden regelmäßig gewartet und
geprüft. Durch diese Maßnahmen werden die
gesetzlichen Anforderungen erfüllt.
03.1 Pflichten und Aufgaben des Auftragnehmers:
- Aufstellen aller zu erwartenden staubintensiven
Baumaßnahmen.
- Aufstellen und schriftliches Einreichen eines
Maschineneinsatzplans (Liste aller staubarmen
Maschinen
und Geräte, Absaugung) vor Beginn der Baumaßnahme
beim Bauherrn / Bauherrnvertreter. Sollten sich
während der Realisierung Veränderungen ergeben, so
sind diese dem Bauherrn /Bauherrnvertreter
schriftlich mitzuteilen.
- Schriftlicher Nachweis, dass die gesetzlichen
Grenzwerte nicht überschritten werden. Wenn diese
überschritten werden, sind hierzu Maßnahmen zu
ergreifen (z. B. Staubwand, Absaugung) und in
einem Konzept festzulegen und dem Bauherrn /
Bauherrnvertreter schriftlich nachzuweisen.
- Die Umsetzung des Konzepts ist zu kontrollieren und
die Kontrolle schriftlich zu protokollieren.
- Die Fachbauleiter / Poliere geben die Inhalte der
o.g. Schulung (s. Allgemein) zum Punkt staubarme
Baustelle weiter. Die Schulungen sind zwingend zu
protokollieren. Die erstellten Protokolle mit
Unterschriften der Teilnehmer werden dem Bauherrn /
Bauherrnvertreter überreicht.
04 Boden- und Grundwasserschutz auf der Baustelle
Gewachsene Bodenschichten sind besonders
schützenswert. Der Schutz auf dem Baugrund vorhandener
wertvoller Böden oder Biotope kann beispielsweise
durch nicht befahrbare, eingezäunte Schutzflächen
erfolgen. Wertvolle Oberböden können abgeschoben und
die Mieten (Bodenaushub) für die Bauphase
begrünt werden. Das Konzept zum Schutz des Bodens und
des Grundwassers ist auf der Baustelle zu
schulen und die Umsetzung zu prüfen. Über den
dokumentierten Schutz vor chemischen Verunreinigungen
hinaus, wird der schützenswerte Boden auch vor
schädlichen mechanischen Einflüssen bewahrt.
Um Boden und Grundwasser vor schädlichen
Stoffeinträgen zu schützen, müssen Stoffe vermieden
werden,
die den Boden, das Wasser bzw. die Umwelt gefährden.
Hierbei kann als Ausschlusskriterium für die
Ausschreibungsunterlagen auf die chemikalienrechtliche
Kennzeichnung äUmweltgefährlich“ zurückgegriffen
werden.
Umweltgefährliche Materialien müssen nach dem
Chemikalienrecht mindestens auf dem Gebinde und dem
Sicherheitsdatenblatt mit folgendem Symbol
gekennzeichnet werden. Umweltgefährliche
Baumaterialien
sollten vermieden werden. Dieses gilt insbesondere für
den Baugrund an Gewässerrändern und in Wasser-
schutzzonen. Es wird sichergestellt, dass kein mit den
unter "Sonstige Hinweise" beschriebenen R- und
S-Sätzen gekennzeichneter Stoff in Kontakt mit der
Umwelt kommt.
Für unvermeidbare, umweltgefährliche Baumaterialien
wie z. B. nicht ausgehärtete Epoxidharze, muss auf
der Baustelle sichergestellt werden, dass diese Stoffe
nicht in Kontakt mit der Umwelt kommen.
04.1 Pflichten und Aufgaben des Auftragnehmers:
- Aufstellen aller zu erwartenden
bodenbeeinträchtigenden Baumaßnahmen (Angabe von
Produkten mit R-
und S-Sätzen; Mechanische Einflüsse).
- Aufstellen und schriftliches Einreichen eines
Maschineneinsatzplans (Liste aller Maschinen und
Geräte,
Bauprodukte mit R- und S-Sätzen) vor Beginn der
Baumaßnahme beim Bauherrn / Bauherrnvertreter.
Sollten sich während der Realisierung Veränderungen
ergeben, so sind diese dem Bauherrn /Bauherrn-
vertreter schriftlich mitzuteilen.
- Schriftlicher Nachweis, dass die gesetzlichen
geforderten Wartungen der Maschinen durchgeführt
wurden
und diese den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
- Maßnahmen sind zu ergreifen (z. B.
Lastverteilungsplatten, Auffangwannen- und Matten) und
in einem
Konzept festzulegen und dem Bauherrn /
Bauherrnvertreter schriftlich nachzuweisen.
- Die Umsetzung des Konzepts ist zu kontrollieren und
die Kontrolle schriftlich zu protokollieren.
- Die Fachbauleiter / Poliere geben die Inhalte der
o.g. Schulung (s. Allgemein) zum Punkt Boden- und
Grundwasserschutz weiter. Die Schulungen sind
zwingend zu protokollieren. Die erstellten Protokolle
mit Unterschriften der Teilnehmer werden dem
Bauherrn / Bauherrnvertreter überreicht.
05 Abfallarme Baustelle
Die gesetzlichen Mindestvorschriften des
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) werden erfüllt. Die
Baustoffe
werden mindestens in mineralische Abfälle, Wertstoffe,
gemischte Baustellenabfälle, Problemabfälle und
gefährliche Abfälle (z. B. asbesthaltige Materialien)
getrennt. Die Bauleitung bzw. der jeweils Zuständige
kontrolliert die Materialtrennung und die korrekte
Nutzung der Sammelstellen. Die Nachweise werden über
Lieferscheine, Baustellenprotokolle und Fotos an den
Bauherrn bzw. seinen Vertretern übergeben.
Der Nachweis über den angefallenen Abfall erfolgt über
eine Abfallbilanz nach der Verordnung über das
Europäische Abfallverzeichnis
(Abfallverzeichnis-Verordnung – AVV). Kleinmengen sind
geschätzt anzu-
geben.
05.1 Pflichten und Aufgaben des Auftragnehmers:
- Seinen Müll nach dem gesetzlichen
Mindestvorschriften des
Kreislaufabfallwirtschaftsgesetzt zu sortieren
und zu entsorgen, s. auch Gewerbeabfallverordnung
neu ab 9. Oktober 2020.
- Eine Abfallbilanz in Anlehnung an die Verordnung
über das Europäische Abfallverzeichnis (AVV) zu
führen.
Ziel ist u. a. die Minimierung von Mischabfällen.
Die aufgestellten Bilanzen werden dem Bauherrn /
Bauherrn-
vertreter während der Bauzeit monatlich zugeschickt.
- Die Fachbauleiter / Poliere geben die Inhalte der
o.g. Schulung (s. Allgemein) zum Punkt abfallarme
Baustelle im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetz
sowie Abfalltrennung weiter. Die Schulungen sind
zwingend zu protokollieren. Die erstellten
Protokolle mit Unterschriften der Teilnehmer werden
dem
Bauherrn / Bauherrnvertreter überreicht.
- Sollten Container aufgestellt werden, sind diese im
Baustelleneinrichtungsplan einzuzeichnen und dem
Bauherrn / Bauherrnvertreter zu übermitteln.
3.DGNB-Baustellenanforderungen
4 Zusätzliche Angaben für das Leistungsverzeichnis
Fassadenarbeiten, Keramikwandbekleidungen
4.1 Allgemeine Anforderungen
a) Gegenstand des Leistungsverzeichnisses ist u.a.:
- technische Bearbeitung
- Vorgehängte Ziegel-Keramikfassade einschließlich
Unterkonstruktion,
- Wärmedämmung der Außenwände,
b) Alle Leistungen sind einschließlich Transporte,
Verstärkungen, Montageaufwand, Befestigungen/
Verschraubungen, Verschweißungen,
Oberflächenbearbeitung, etc. anzubieten und in die
Einheitspreise
einzurechnen.
d) Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Maße sind
Richtmaße. Im Zuge der Werkstattplanung durch
den AN sind die genauen Maße auf Grundlage des
Aufmaßes festzulegen.
e) Eine von den beigefügten Zeichnungen oder
Ausführungsbeschreibungen abweichende Detailausführung
ist zulässig, sofern Architektur, Statik, Maße und
bauphysikalische Vorgaben unverändert bleiben.
Detailänderungen sind im Angebot zu erläutern und zu
begründen. Für Detailpunkte, deren Ausführung nicht
durch die Architektendetails bestimmt sind, hat der AN
im Zuge der Werkstattplanung eigene fachgerechte
Detaillösungen zu entwickeln.
f) Statik:
Alle statischen Fragen, Konstruktionsvorschläge wie
Anschlüsse und zulässige Gewichte sind vom Bieter
alleinverantwortlich zu ermitteln.
Bei auftretenden Zweifeln und in allen Fällen
außergewöhnlicher Belastung ist es erforderlich,
zusätzliche
Details, Anschlüsse usw. durch Zeichnungen darzulegen
und statische Berechnungen durch den Statiker
prüfen zu lassen.
Sollten andere Systeme eingesetzt werden, so muss
durch objektbezogenen Zeichnungen, Muster,
Berechnungen und Systemprüfzeugnisse die
Gleichwertigkeit nachgewiesen werden.
Die Elemente sollen nichttragend sein und müssen die
Kräfte, die durch Eigengewicht und Windbelastung
auftreten, an den Baukörper ableiten. Die statisch
tragenden Profile müssen vom Bieter
eigenverantwortlich
dimensioniert werden. Der prüffähige statische
Nachweis ist beim Prüfstatiker vorzulegen.
f) Bauphysik
Wärme- und Feuchtigkeitsschutz
Die Konstruktionen müssen hinsichtlich des
Wärmeschutzes des GEG-Nachweises entsprechen, die U-
Werte der DIN EN ISO 10077 bzw. der DIN 4108. Die
genauen U- Werte sind der Pos.- Beschreibung und
TKB zu entnehmen.
Werden wärmegedämmte Konstruktionen eingebaut, so
müssen am Bauanschluss entsprechende
Maßnahmen, durch Ausfüllen von Hohlräumen mit
Isolationsmaterial getroffen werden, um einen
ungünstigen
Einfluss durch Wärmeübergänge zu vermeiden. Es ist
darauf zu achten, dass beim Einbau von
Außenwandverkleidungen keine thermischen Brücken
entstehen.
4. 2 Werkstoffe
a) Verbindungen:
Tragende Befestigungsmittel wie Schrauben, Bolzen und
dergleichen, müssen aus nichtrostendem Stahl
bestehen. Für Außenwandbekleidungen gilt DIN 18516.
Belastete Schraubverbindungen in dünne Wandungen
von Aluminiumprofilen müssen durch Füllstücke,
Muttern, Gewindeniete oder gleichwertig verstärkt
werden.
Bei geklemmten Verbindungen müssen Sicherungen gegen
selbsttätiges Lösen angebracht werden z.B.
durch Schraubensicherungsmittel.
b) Dichtungen:
Konstruktionsfugen, Baukörperanschlüsse und sonstige
Abdichtungen sind mit ozon-, witterungs-,
alterungsbeständigen, temperaturfesten Materialien
auszubilden.
Für Dichtprofile sind elastomere Werkstoffe,
vorzugsweise EPDM (APTK) zu verwenden. Die Qualität
muss DIN 7863 entsprechen.
Dimensionierung der Fugen entsprechend der Dehn-und
Komprimierfähigkeit des Dichtstoffes und auftretender
Dehnungen und Schrumpfung des Bauelements.
Bauabdichtungsbahnen müssen dem Verwendungszweck
nach DIN 18195 entsprechen.
c) Dämmstoffe
Dämmstoffe haben DIN 4108-10 zu entsprechen. Ihre
Verlegung muss wärmebrückenfrei und formhaltig
erfolgen. Mineralfaser-Dämmplatten sind in hydrophober
Einstellung zu verwenden. Konstruktionsbedingte
Fugen und Hohlräume sind mit Mineralwolle vollständig
zu hinterfüllen/hinterstopfen.
4.3 Ausführung
a) Bauablauf:
Die Abläufe der Montagearbeiten und
Materialanlieferungen sind vor Ausführung mit der
Bauüberwachung
abzustimmen.
b) Gerüst
Es steht ein bauseits erstelltes Fassadengerüst zur
Verfügung. Zudem sind bei Gebäudeteil A, B und C je
ein Bauaufzug bis 1.000kg NL, Treppentürme und
Auslegerkonsolen (30cm) vorhanden. Die Gerüststellung
erfolgt im Vorwege auch für andere Gewerke
(Fenster/Dach). Die Montage der Fassadenelemente
erfolgt
von den Gerüsten aus.
In die Einheitspreise ist die Abstimmung mit dem AN
Gerüst über das einmalige Umsetzen aller Gerüstanker
der bauseits gestellten Fassadenrüstung mit
einzurechnen, die Abrüstung erfolgt in Gerüstreihen.
Eigenschaften Gerüst:
Lastklasse: 4 ( KN/m2)
Breitenklasse: W09
c) Befestigungsuntergrund
Die Außenwände bestehen in der Regel aus Ortbeton
C25/30
d) Keramikfassade Zuschnitte:
Die genauen Konfektionierung der geplanten Längen der
Keramikfassadenelemente mit den erforderlichen
Zuschnitten sind gemäß Werkstattplanung bereits im
Werk herzustellen und dürfen nicht vor Ort erstellt
werden.
e) Oberflächenbeschichtung - Aluminium
Bei der Farbbeschichtung der Aluminiumteile als
Oberflächenschutz hat der Verarbeiter die
Verarbeitungs-
richtlinie für kunststoffbeschichtete Profile zu
beachten. Die Beschichtung hat nach den Vorschriften
der
Gütegemeinschaft Stückbeschichtete Bauelemente e.V.
einschl. der Kontrolle und Abnahme dieser Teile
zu erfolgen.
Freibewitterte Pulverbeschichtungen für Aluminium
Pulverbeschichtungen auf Aluminium sind gemäß den
Anforderungen EN 12206-1 auszuführen.
Hinsichtlich Vorbehandlung und Schichtdicken sind die
einschlägigen Bestimmungen der Gütevorschriften
QUALICOAT einzuhalten.
Als Spezifikationsgrundlage gilt der im Folgenden
angegebene Anspruch an Qualität, Farbton, Effekt,
Oberflächenstruktur und Glanzgrad der beschichteten
Oberfläche.
Wetterbeständigkeit | Qualitätsstandard: QUALICOAT Cl.
2 und / oder GSB Florida 3
Der Schutz der Bauteile muss nach VOB bis zur Abnahme
gewährleistet werden. Der Auftragnehmer haftet
für alle Schäden an seinen Leistungen.
f) Abschlussarbeiten
Die Erstreinigung der Fassadenflächen, Fugen und
Profile gehört zum Leistungsumfang des AN.
Der Zeitpunkt der Reinigung wird vom Auftraggeber
bestimmt. Alle Schutzfolien o.ä. werden entfernt.
Reinigungshinweise der Hersteller werden dem AG in
zweifacher Ausführung übergeben
5. Abrechnung
Für die Abrechnung sind die
Abrechnungszeichnungen/-skizzen auf Grundlage der
Architektenzeichnungen
durch den AN zu jeder Rechnung neu anzufertigen.
4 Zusätzliche Angaben für das Leistungsverzeichnis
6 Abkürzungen im Leistungsverzeichnis
Abkürzungen im Leistungsverzeichnis für
Abrechnungseinheiten:
kg = Kilogramm
mm = Millimeter
cm = Zentimeter
m = Meter
m2 = Quadratmeter
m3 = Kubikmeter
psch = pauschal
Std = Stunde
St = Stück
t = Tonne
Wo = Woche
Mt = Monat
kN = Kilonewton
MN = Meganewton
N/mm2 = Newton pro Quadratmillimeter
d = Durchmesser
D = Dicke
B = Breite
H = Höhe
L = Länge
sonstige Abkürzungen:
BV = Bauvorhaben
AG = Auftraggeber
AN = Auftragnehmer
TM = Teilmaßnahme
SiGe = Sicherheit und Gesundheitsschutz
BE = Baustelleneinrichtung
KG = Kellergeschoss
EG = Erdgeschoss
OG = Obergeschoss
DG = Dachgeschoss
z.B. = zum Beispiel
u.a. = unter anderem
ggf. = gegebenenfalls
max. = maximal
mind. = mindestens
bzw.= beziehungsweise
erf. = erforderlich
Abm. = Abmessung
o. = ohne
M. = Maßstab
6 Abkürzungen im Leistungsverzeichnis
4 Vorhangfassade Putz
4
Vorhangfassade Putz
4. 1 VHF - System
4. 1
VHF - System
5 Arbeiten im Stundennachweis
5
Arbeiten im Stundennachweis
5. 1 Stundenlohnarbeiten
5. 1
Stundenlohnarbeiten