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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Haustyp 3 + 5 wird als Doppelhaushälfte in massiver Bauweise mit einem Satteldach und einer Gaube mit Flachdach errichtet. Die Doppelhaushälfte verfügt über ein Erdgeschoss, ein Obergeschoss und ein Dachgeschoss.
Die lichten Raumhöhen im Erd- und Obergeschoss betragen 2,66 m und im Dachgeschoss zwischen 0,9/ 0,8 m und 2,39/ 2,46 m (OKFFB bis Unterkannte abgehängte Decke). Bei den angegebenen Maßen handelt es sich um Circa-Maße, da bautechnisch bedingte, leichte Abweichungen nicht ausgeschlossen werden können.
Das Erdgeschoss ist mit einer Diele im Eingangsbereich, einem Gäste-WC mit Fenster, einem Hauswirtschaftsraum, einer Wohn-Ess-Küche, einem Abstellraum (unter der Treppe), einer Terrasse und einer halbgewendelten Stahlbetontreppe zum Obergeschoss ausgestattet.
Im Obergeschoss befindet sich ein Tageslicht-Bad mit Fenster, drei Schlafzimmer, ein weiterer Abstellraum, eine Diele und eine halbgewendelte Stahlbetontreppe zum Dachgeschoss.
Das Dachgeschoss ist ausgebaut und es besteht die Möglichkeit Dachflächenfenster nachzurüsten.
Die Häuser wurden entsprechend den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) gebaut, in der zum Zeitpunkt der Bauantragstellung gültigen Fassung.
Des Weiteren entsprechen die Häuser den Standards des KfW Effizienzhauses 55 (KfW 55 EE).
1 Erschließung
1.1 öffentliche Erschließung
Die öffentliche Erschließung der Grundstücke wird hergestellt mittels Anbindung an das öffentliche Straßen- und Wegenetz sowie an das Versorgungsnetz, so dass alle für den Betrieb der Häuser notwendigen Medien anliegen. Die Dimensionierung der Medien Strom, Wasser, Abwasser und Telefon / Internet werden mit den Versorgungsträgern abgestimmt und entsprechend heutigen Standards ausgeführt.
Je Doppelhaushälfte wird nahe der Grundstücksgrenze zur Straße ein Revisionsschacht für die Abwassereinleitung und eine Hausanschlusssäule für die Stromversorgung errichtet.
1.2 Private Erschließung
Die jeweiligen Anschlüsse werden in das Haus hineingeführt und entsprechend verzogen. Zähleinrichtungen Trinkwasser und Strom sind im Hauswirtschaftsraum vorhanden. Die Wärmeversorgung erfolgt über eine Luft-Wasser-Wärmepumpe.
2 Bauwerk/ Baukonstruktion
2.1 Fundamente
Die tragende Bodenplatte wird gemäß statischen Erfordernissen ausgeführt. Die Gebäude erhielten darunter zudem eine Frostschürze.
2.2 Bauwerksabdichtung
Die Abdichtung wird unter Berücksichtigung der vorhandenen Baugrundverhältnisse und den anerkannten Regeln der Technik umgesetzt.
2.3 Außenwände Erdgeschoss bis Dachgeschoss
Die Ausführung der Außenwände erfolgt in Massivbauweise aus Kalksandsteinmauerwerk und teils auch in Stahlbeton, nach den bauphysikalischen Erfordernissen unter Berücksichtigung der Statik sowie den Brand- und Schallschutzanforderungen.
2.4 Tragende Innenwände
Die Ausführung der tragenden Innenwände erfolgt analog zu den Außenwänden in Massivbauweise aus Kalksandsteinmauerwerk und teils auch in Stahlbeton, nach statischen Erfordernissen. Dazu gehören auch die Haustrennwände zwischen den Doppelhaushälften, die durch eine durchgehende, schalltechnisch entkoppelte Fuge die Häuser trennen.
2.5 Nichtragende Innenwände
Nichttragende Innenwände sowie Versorgungsschächte und Vorsatzschalen werden in Trockenbauweise unter Einhaltung der notwendigen bautechnischen und bauphysikalischen Anforderungen hergestellt.
2.6 Geschossdecken
Es wird eine massive Stahlbetondecke über dem Erdgeschoss und Obergeschoss nach statischer Notwendigkeit errichtet. Die Decke über dem Dachgeschoss wird in Trockenbauweise an der vorhandenen Dachkonstruktion aus Holz abgehängt und nach bauphysikalischen Anforderungen gedämmt und abgedichtet.
2.7 Ausbau
2.7.1 Fußböden
Die Fußböden im Wohn- und Essbereich, Küche, in den Schlafzimmern, Abstellräumen, in der Diele OG und Dachgeschoss werden mit 2-Schicht Eichenparkett als Einzelstab (Hinterseer PARAT Dos Eiche Standard, ca. 11 x 70 x 490 mm, o. glw.), geölt, im wilden Verband auf schwimmendem Heizestrich hergestellt. Die Sockelleisten aus Kiefer sind in den vorgenannten Bereichen in weiß ausgeführt, sowie in der Diele EG. Die Fußböden in der Diele EG, Bad und Gäste-WC werden mit Feinsteinzeugfliesen auf schwimmendem Heizestrich hergestellt. Die Sockelleisten sind als Fliesensockelleisten ausgeführt. Hierbei werden Feinsteinzeugfliesen in ca. 60 x 60cm, Farbton grau matt, R10, rekti-
fiziert oder gleichwertige Qualität verbaut. Der Hauswirtschaftsraum erhält einen staubbindenden Anstrich in grau. Dieser Anstrich wird
auf dem Boden und im Sockelbereich ausgeführt.
2.7.2 Fliesenarbeiten
Die Wandflächen im Gäste-WC und Bad werden im Bereich der Badobjekte mit Wandfliesen bis zu einer Höhe von ca. 1,20 m ausgeführt. Der offene Duschbereich wird raumhoch gefliest. Hierbei wird eine Feinsteinzeugfliese im Format von ca. 60 x 60cm, Farbton grau matt, R10, rektifiziert oder gleichwertige Qualität verbaut. Alle übrigen Wandbereiche werden mit Fliesensockel ausgeführt.
Die Verlegungen erfolgen im Kreuzfugenverband.
2.7.3 Innenputzarbeiten
Die Mauerwerkswände und Stahlbetonbauteile erhalten einen Innenputz auf Gipsbasis mit Vlies- oder Gewebeeinlage je nach Erfordernis.
2.7.4 Malerarbeiten
Die Wände und Decken erhalten einen Dispersionsanstrich in Weiß.
Die Oberflächenqualitäten der Wände im HWR ist in Q1 ausgeführt. Alle anderen Wände sind in der Oberflächenqualität Q2 realisiert.
2.7.5 Innentüren
Die Innentüren im EG und OG bestehen aus einem weißen Röhrenspan-Türblatt, sind unprofiliert und besitzen zwei sichtbare Türbänder sowie eine Umfassungszarge aus Holzwerkstoff, in Weiß. Der Anschlag ist gefalzt. Die Einsteckschlösser sind für Buntbartschlüssel (inkl. der Schlüssel). Die Drücker-Drücker-Garnitur wurde in Anlehnung an die Design-Optik „Frascio Lucia“ matt gebürstet (Fabrikat: Hoppe oder gleichwertig) montiert. Im Bad und dem Gäste-WC ist eine Verriegelung mit Badrosette eingebaut.
Hinweise:
Die ges. Bauausführung sämtliche Arbeiten, sind fachgerecht nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik auszuführen. Die Gewerke haben gemäß VOB die Pflicht vorleistende Werkleistungen in der Gebrauchsfähigkeit zu prüfen und abzunehmen. Dem Bauherrn und der Bauleitung nicht angezeigte Mängel eines Vorgewerkes gehen zu Lasten des Auftragnehmers (AN). Dies umfasst ebenfalls die Kostenübernahme für die ordnungsgemäße Herstellung als auch die Übernahme der Ausgleichszahlung für eventuelle Bauzeitverzögerungen. Aus diesem Grund ist jegliche Beanstandungen dem AG schriftlich mitzuteilen und über Capmo abzuwickeln. Ausführungen, welche laut dieser Baubeschreibung im Wortlaut "gemäß Vorgabe des Bauherren" zu erfolgen haben, sind schriftlich ausreichend im Voraus, das heißt mindestens zwei Wochen im Vorwege, festzuhalten. Die Gegebenenfalls während der Bauphase anfallenden Nachträge sind vor der Ausführung detailliert unter der Berücksichtigung von Mehr- und Minderkosten dem Auftraggeber schriftlich anzuzeigen, anderenfalls wird die Abrechnung dieser Leistungen nicht anerkannt. Alle Abweichungen von den Ausführungsplänen und den in der Baubeschreibung aufgeführten Materialien haben ausreichend im Voraus, das heißt, mindestens zwei Wochen im Vorwege, schriftlich unter der Benennung des Grundes und dem Vorschlag eines den Eigenschaften mindestens gleich- oder bessergestellten Äquivalents, angezeigt zu werden. Die endgültige Entscheidung obliegt dem AG. Die Umsetzung erfolgt erst nach erfolgter zeichnerischer Änderung des Ausführungsplanes.
Haustyp 3 + 5 wird als Doppelhaushälfte in massiver Bauweise mit einem Satteldach und einer Gaube mit Flachdach errichtet. Die Doppelhaushälfte verfügt über ein Erdgeschoss, ein Obergeschoss und ein Dachgeschoss.
Vorbemerkung Malerarbeiten gem. DIN 18363 5.4. Malerarbeiten
Die Decken und Wände (außer Hauswirtschafts- und Abstellraum) erhalten eine Spachtelung (im Fugenbereich mit Vlieseinlage) und einen deckenden Dispersionsanstrich in weiß. Generell werden die Oberflächenqualitäten der Wände in Q2 ausgeführt, in den Nebenräumen (Hauswirtschaftsraum) in Q1. Die Decken und Wände sind in Gipsputz lot- und toleranzgerecht gemäß DIN / VOB zu erstellen. Fensterlaibungen sind nach DIN 4108 Teil II innen und außen zu erstellen. Anschluss- und Eckfugen sind mit Dichtmaterial (z.B. Acryl, Silikon etc.) in notwendiger Dicke gemäß Verarbeitungsrichtlinie des Herstellers auszuführen, um ein Durchtrocknen des Füllstoffes zu verhindern. Trocknungszeiten zur weiteren Verarbeitung sind einzuhalten. Es sind grundsätzlich umweltfreundliche Materialien (blauer Engel oder gleichwertig) zu verwenden. Das Anarbeiten, bzw. Abkleben von Einbauteilen, wie z. B. Fenster und Türen mit Klebeband, sowie das anschließende Entfernen der Klebebänder, ist wenn nicht anders ausgeschrieben, in die EP der folgenden Positionen einzukalkulieren. Ebenso ist der Schutz von fremden Leistungen, wie z. B. Fenster, Türen und Fußbodenflächen, Nebenleistungen, die nicht gesondert vergütet werden und somit in den EP's mit zu berücksichtigen sind. Gerüste werden nicht gestellt, sämtliche Arbeitsgerüste bis 3,00 m, sowie in den Treppenkopfbereichen, sind mit einzukalkulieren. Inkl. aller Nebenleistungen gem. VOB DIN 18363 Pkt. 4.1.3.
Vorbemerkung Malerarbeiten gem. DIN 18363 5.4. Malerarbeiten
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VORSCHRIFTEN
MALER- UND LACKIERARBEITEN DIN 18363
1. Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage
Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich ebenso wie
die technische Ausführung aus ATV/DIN 18363 - Maler und
Lackierarbeiten und den folgenden technischen Regeln.
Ergänzend sind folgende ATV zu berücksichtigen:
DIN 18364 - Korrosionsschutzarbeiten an Stahl- und
Aluminiumbauten
DIN 18366 - Tapezierarbeiten
DIN 18451 - Gerüstbauarbeiten
Ergänzend zu den in VOB, Teil C aufgeführten Normen
gelten:
DIN 4102 - Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
DIN 6173-1 - Farbabmusterungen; Allgemeine
Farbabmusterungsbedingungen
DIN EN 927-1 - Lacke und Anstrichstoffe -
Beschichtungsstoffe und Beschichtungssysteme für Holz
im Außenbereich - Teil 1: Einteilung und Auswahl
DIN EN 971-1 - Lacke und Anstrichstoffe - Fachausdrücke
und Definitionen für Beschichtungsstoffe - Teil 1:
Allgemeine Begriffe.
Zusätzlich zu beachtende technische Regeln:
Merkblätter Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz
Merkblatt 2 - Imprägnierungen und Beschichtungen auf
Kalksandstein-
Sichtmauerwerk
Merkblatt 3 - Beschichtungen auf nicht maßhaltigen
Außenbauteilen aus Holz
Merkblatt 4 - Zinkstaubbeschichtungen
Merkblatt 5 - Beschichtungen auf Zink und verzinktem
Stahl
Merkblatt 6 - Beschichtungen auf Bauteilen aus
Aluminium
Merkblatt 7 - Prüfrichtlinien für Wandbekleidungen vor
der Verarbeitung
Merkblatt 8 - Innenbeschichtungen, Tapezier- und
Klebearbeiten auf Betonflächen mit geschlossenem Gefüge
Merkblatt 9 - Beschichtungen auf Außenputze
Merkblatt 10 - Beschichtungen, Tapezier- und
Klebearbeiten auf Innenputz
Merkblatt 11 - Beschichtungen, Tapezier- und
Klebearbeiten auf Porenbeton
Merkblatt 12.2 - Oberflächenbehandlung von
Gipskartonplatten
Merkblatt 13 - Beschichtungen auf Ziegel-Sichtmauerwerk
Merkblatt 14 - Beschichtungen von Platten aus
Faserzement und Asbestzement
Merkblatt 15 - Brandschutzbeschichtungen auf
Holzwerkstoffen und Stahlbauteilen
Merkblatt 16 - Technische Richtlinien für Tapezier- und
Klebearbeiten
Merkblatt 17 - Beschichtungen, Tapezier- und
Klebearbeiten auf Wänden aus Wandbauplatten aus Gips
Merkblatt 18 - Beschichtungen auf maßhaltigen
Außenbauteilen aus Holz, insbesondere Fenster und
Außentüren
Merkblatt 19 - Risse in Außenputzen, Beschichtungen und
Armierungen
Merkblatt 19.1 - Risse in unverputztem und verputztem
Mauerwerk, in Gipskartonplatten und ähnlichen Stoffen
auf Unterkonstruktionen; Ursachen und
Bearbeitungsmöglichkeiten
Merkblatt 20 - Beurteilung des Untergrundes für
Beschichtungs- und Tapezierarbeiten, Maßnahmen zur
Beseitigung von Schäden
Merkblatt 20.1 - Beurteilung des Untergrundes für
Putzarbeiten, Maßnahmen zur
Beseitigung von Schäden
Merkblatt 22 - Beschichtungen auf Kunststoff im Hochbau
Merkblatt 24 - Beschichtungen auf pulverlackierten
Bauteilen
Merkblatt 25 - Richtlinien zur Beurteilung von
Farbübereinstimmungen und Farbabweichungen
Güteschutz:
RAL-GZ 841 - Anti-Graffiti - Gütesicherung
Merkblätter der Wissenschaftlich-Technischen
Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und
Denkmalpflege (WTA e.V.):
2-3-92/D - Bestimmung der Wasserdampfdiffusion von
Beschichtungsstoffen
entsprechend DIN 55 945
2-5-97/D - Anti-Graffiti-Systeme. Endgültige Fassung
2-8-03/D - Bewertung von Anti-Graffiti-Systemen nach
WTA
2. Stoffe, Bauteile
Das zu verarbeitende Material muss der jeweiligen
Stoffnorm entsprechen. Die Verarbeitungsrichtlinien der
Hersteller sollen eingehalten werden, dem Auftraggeber
ist auf Verlangen Einsicht in diese zu
gewähren.
Der Auftragnehmer soll für den Beschichtungsaufbau
einschließlich Haftgrund, Abtönstoffe u. dgl. möglichst
Produkte desselben Herstellers verwenden, um das System
als Ganzes zu erhalten. Bei nicht eindeutigen
Produktnamen ist auf Verlangen die Bindemittelbasis
nachzuweisen.
Beschichtungsstoffe, Lösungs- und Verdünnungsmittel
müssen neben den Aussagen der DIN 18363 bei der
Verwendung in Räumen, die überwiegend dem Aufenthalt
von Menschen oder Tieren dienen, so beschaffen sein,
dass keine Belästigung oder Gesundheitsgefährdung
auftritt.
Als "ölbeständig" ausgeschriebene Beschichtungsstoffe
müssen eine Zulassung für die Verwendung als
Ölauffangwannenbeschichtung besitzen.
Für Dispersionsfarben sind folgende wesentliche
Eigenschaften gefordert:
- ohne organische Lösungsmittel
- ohne giftige Topfkonservierungsmittel
- ohne giftige Fungizide und Algizide
- keine Schadstoffemission an die Umwelt
- keine freiwerdenden KH-Monomeranteile
- keine negative Geruchsbildung
- Wasserdampfdurchlässigkeit
- äquivalente Luftschichtdicke sd </= 0,02m
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei
brandschutztechnischen Forderungen die
amtlichen Nachweise (Prüfzeugnis oder Prüfbescheid oder
allgemeine
bauaufsichtliche Zulassung) vorzulegen.
3. Ausführung
3.1 Allgemeines
Für die verwendeten Begriffe bei Tönungen gelten:
- leicht oder hell getönt: Weißpigment, geringe
Buntpigmentzusätze
- mittelgetönt: Weißpigment und Buntpigment ohne
Sättigung
- vollgetönt: Weißpigment höchster Sättigung mit
überwiegend Buntpigment
- Durch die Benutzung von Räumen als Unterkunft oder
Baustofflager dürfen die Arbeiten anderer Gewerke nicht
behindert werden.
- Die Lagerung feuergefährlicher Stoffe bedarf einer
ausdrücklichen Zustimmung
der Bauleitung.
- Nach Aufforderung durch den Auftraggeber sind
benutzte Räume innerhalb von
drei Werktagen besenrein zu räumen.
- Die Arbeitstechniken für die Beschichtung sind dem
Auftragnehmer freigestellt,
falls die Nutzung von Räumen - auch durch andere
Gewerke - nicht dagegen
spricht und in der Leistungsbeschreibung keine
bestimmte Technik
vorgeschrieben wird.
- Ergänzend zu Nr. 3.1.1 DIN 18363 hat der
Auftragnehmer Bedenken anzumelden, wenn der Untergrund
mit dem ausgeschriebenen Reinigungsverfahren nicht für
das gewählte Beschichtungssystem vorbereitet
werden kann
- Beschichtungsstoffe und -techniken müssen auf den
Untergrund abgestimmt
sein und den zu erwartenden oder ausgeschriebenen
Beanspruchungen gerecht
werden. Das Geltendmachen von Bedenken gemäß Nr. 3.1.1
DIN 18 363 umfasst deshalb auch die vom Auftraggeber
vorgesehene Ausführung aus fachspezifischer Sicht.
- Das eingebaute Material muss dem Muster entsprechen;
eine ausdrückliche Bestätigung des Musters durch den
Bauherren wird durch die Bauleitung eingeholt.
- Glas- und Aluminiumflächen sind bei Verwendung
silikat- bzw. kalkhaltiger Anstrichstoffe durch
Abkleben zu schützen.
- Wenn möglich, sind vorhandene Dichtungen an Zargen,
Türen, Fenstern u. dgl. vor den Arbeiten zu entfernen
und anschließend wieder einzubauen, anderenfalls sind
sie abzukleben.
Das gilt in gleicher Weise für Beschläge. Bewegliche
Teile sind gangbar zu halten.
- Mehrfache Beschichtung von Metallen kann von der
Bauleitung in unterschiedlicher Tönung verlangt werden.
- Falls Haustechnik-Leitungen zu beschichten sind, sind
sie farblich entsprechend DIN 2403 - Kennzeichnung von
Rohrleitungen nach dem Durchflussstoff - und DIN 2404 -
Kennfarben für Heizungsrohrleitungen - zu kennzeichnen.
Ungeachtet dessen sind die Kennzeichnungen von
Leitungen sowie Markierungshinweise vor
Ausführung mit dem Architekten abzusprechen.
- Als Gefahrstoffe nach der GefStoffV oder den TRGS
einzuordnende Anstrichstoffe und Lösungsmittel dürfen
grundsätzlich nur in Originalgebinden auf der Baustelle
verarbeitet werden. Ist eine Umfüllung nicht zu
vermeiden, müssen die Behälter wie das Originalgebinde
gekennzeichnet sein. Über den Verbleib von
Reststoffen kann die Bauleitung einen Nachweis
verlangen.
- Nach Abschluss der Arbeiten hat der Auftragnehmer dem
Auftraggeber eine Liste über die verwendeten
Beschichtungsstoffe, gegliedert nach Verwendungszweck
bzw. -ort, Fabrikat, Hersteller und Chargen-Nummer
wegen eventueller Nachbestellungen zu übergeben.
- Restmaterial ist, sofern es nicht vom Auftraggeber
ausdrücklich übernommen wird, kostenlos zu beseitigen.
Gleiches gilt für Verpackung, Behälter, Abdeckmaterial
u. dgl.
- Die einschlägigen Vorschriften über Sonderabfall sind
einzuhalten. Der Auftraggeber kann einen entsprechenden
Nachweis verlangen.
- Farbreste, auch wenn sie in Bezug auf Umweltschutz
unbedenklich sind, dürfen nicht in die Entwässerung des
Gebäudes bzw. der Außenanlagen geschüttet werden.
- Mit lösemittelhaltigen Abbeizmitteln entfernte
Altanstriche gelten als Sonderabfall im Sinne der "TA
Sonderabfall" und sind entsprechend zu entsorgen.
- Abfälle und Reststoffe sind nicht zu mischen, sondern
zur ordnungsgemäßen Entsorgung getrennt zu sammeln.
- Korrosionsgefährdete Teile, die nach dem Einbau nicht
mehr zugänglich sind, müssen zuvor beschichtet werden.
Der Auftragnehmer hat diese Arbeiten nach Aufforderung
durch die Bauleitung vorrangig auszuführen.
- Einzelteile aus Holz, wie Scheuerleisten, Ortbretter
u. a., erhalten die Schlussbeschichtung grundsätzlich
erst nach dem Einbau.
3.2 Untergründe und Vorbehandlung
Alle zu beschichtenden Untergründe sind vom
Auftragnehmer auf Eignung gemäß
Nr. 3.1.1 DIN 18363 sowie auf nachfolgende Kriterien zu
prüfen:
- nicht einwandfrei schließende Fenster und Türen,
sofern sie beschichtet sind
- Bindemittelanreicherungen oder Schalölrückstände bei
Betonflächen
- alkalische Reaktion des Untergrundes
- harzreiches, gerissenes oder astreiches Holz
- ungeeignete Grundanstriche sowie Unterrostungen bei
Stahlbauteilen
- nicht beschichtbarer Untergrund
Falls in der Ausschreibung keine besonderen Angaben zur
Mörtelgruppe des Untergrundes gemacht werden, ist davon
auszugehen, dass der Untergrund für die vorgesehene
Beschichtung geeignet ist.
Oberflächenbeschaffenheit von Decken und Wänden:
Unter dem Begriff "glatt" sind einzuordnen: geglättete
und geriebene Putzflächen, glatt gespachtelte
Putzflächen, d.h. Flächen, bei denen höchstens an
vereinzelten Stellen geringfügige Unebenheiten
auftreten, glatte Sichtbetonflächen und Zementplatten,
mit Raufaserpapier tapezierte Flächen u.ä. Untergründe.
Unter dem Begriff "rau" sind einzuordnen: Kalk- und
Zementputzflächen mit grobem Sandkorn, ungeputzte,
jedoch bündig verfugtes Ziegel- und
Kalksandsteinmauerwerk, schalungsraue Sichtbetonflächen
mit geringen
Schalungsgraten, strukturierte Anstriche, sandgefüllte
Kunststoff-Dispersionsputze u.ä. Untergründe.
Unter dem Begriff "stark rau" sind einzordnen:
stark profilierte Oberflächen von Spritzputz,
Wabenputz, Rohbeton, Kunststeinbossen u. ä.
Untergründe.
Klebebänder dürfen die Beschichtungen der Fensterrahmen
und Türzargen nicht
angreifen. Im Zweifel sind Proben an unsichtbarer
Stelle vorzunehmen.
Absperrmittel dürfen die Wasserdampfdurchlässigkeit der
nachfolgend vorgesehenen Beschichtungen nicht
wesentlich verändern.
In Feuchträumen ist das Ausbessern kleiner Putzschäden
nur mit gipsfreiem Mörtel bzw. Spachtelmassen
vorzunehmen. Noch alkalisch reagierende Nachputzstellen
sind mit Fluat zu neutralisieren.
Die Verwendung von Abbeizmitteln beinhaltet auch das
gründliche Nachwaschen mit Wasser (bei alkalischen
Mitteln) bzw. entsprechenden Lösungsmitteln (bei
Fluiden). Holzteile müssen nach alkalischem Abbeizen
vor der Weiterbehandlung trocken sein. Alle
Abbeizmittel müssen frei von FCKW sein.
Bei Beschichtung von Beton ist auf das sichere
Entfernen von Schalungstrennmittel-Rückständen zu
achten. Im Zweifel ist der Auftraggeber über das
verwendete Trennmittel (remulgierbar oder nicht, öl-
oder wachshaltig)
zu befragen und ggf. eine Benetzungsprobe durch den
Auftragnehmer durchzuführen. Die Entscheidung, ob eine
mechanische oder chemische Vorbereitung der
Betonoberfläche vorzunehmen ist, trifft der
Auftragnehmer.
Organische Lösungsmittel sind jedoch nicht zugelassen.
Bei glattem Sichtbeton sind die Luftporen durch eine
alkalische Spachtelmasse zu schließen. Zementleim ist
zur Vermeidung von Haarrissen zu entfernen.
Zu beschichtende Putzflächen sind vor der Grundierung
mit einem Messingbesen abzukehren.
Porenbeton ist nur in trockenem Zustand zu beschichten.
Die unmittelbare Beschichtung von Porenbeton für
normale Anforderungen soll mit Beschichtungsstoffen -
innen wie außen - auf der Basis von
Acrylharz-Dispersion erfolgen. Sind andere
Beschichtungen ausgeschrieben, muss ggf. eine
Vorbehandlung erfolgen. Die Herstellerrichtlinien
sowohl des Lieferanten von
Porenbeton als auch die des
Beschichtungsstoff-Herstellers sind in diesem Fall
zwingend zu beachten. Das gilt entsprechend bei
erhöhten Anforderungen an die Gestaltung, relativer
Luftfeuchtigkeiten von über 70% über längere Zeit und
chemischer Beanspruchung.
Vor dem Überstreichen von Dichtstoffen hat sich der
Auftragnehmer Gewissheit über die Verträglichkeit der
Stoffe zu verschaffen. Werden selbst Dichtstoffe
verwendet, so sind sie grundsätzlich nicht zu
überstreichen, sondern farblich entsprechend
auszuwählen. Fugen unbekannter stofflicher Grundlage
sollen nicht
überstrichen werden, sie sind vorher abzukleben.
Folgende Kunststoffuntergründe gelten u.a. als
grundsätzlich nicht überstreichbar:
- PUR-Schaum
- Elastische Dichtungsprofile
- Polyamid, Weich-PVC, Polyvinylfluorid
- Polycarbonat
- Polyethylen
Kunststoffuntergründe sind grundsätzlich anzuschleifen,
abzuwaschen und mit einem Haftmittler vorzubehandeln.
Durch Aufladung angezogener Staub ist mit
entsprechenden Mitteln im Rahmen der Reinigung zu
entfernen.
Mörtelreste dürfen keinesfalls überstrichen werden; sie
sind vollständig zu entfernen.
Sind Untergründe zu entkalken, so ist dazu die
Verwendung eines speziellen Kalk-
Entfernungsmittels vorgeschrieben; Salzsäure - auch
verdünnt - ist grundsätzlich
nicht zugelassen. Es ist ausreichend nachzuwaschen.
Im Innenbereich sind bei Holzuntergründen Löcher und
Risse mit einem der Beschichtung entsprechenden
Holzkitt in passendem Farbton auszufüllen; bei
lasierenden Anstrichen ist zuvor eine Absprache mit der
Bauleitung erforderlich.
Letzteres gilt auch bei festgestellten Rissen im
Außenbereich.
Nach Nr. 3.2.1.2 DIN 18363 sind Gipskartonflächen
grundsätzlich ganzflächig mit
Malervlies zu armieren.
Eisenteile in Fenstern, Türen u. dgl. sind bei Lasuren
oder Kunststoff-Dispersions- Beschichtungen
entsprechend vorzustreichen. Das gilt auch für
nichtkorrosionsgeschützte Verbindungsmittel wie Nägel,
Schrauben u. dgl.
Bei Stahlblech, Walzprofilen u. ä. umfasst das Reinigen
auch das Entfernen einer etwa vorhandenen Walzhaut
sowie von Öl, Fett oder Staub. Strahlverfahren, auch
Flammstrahlen, dürfen nur nach ausdrücklicher
Zustimmung durch den Auftraggeber angewendet werden.
Kupfer ist vor der Beschichtung mit Perchloräthylen zu
reinigen.
Unbehandeltes Aluminium ist zu schleifen und zu
entfetten.
Verzinkte Untergründe dürfen nicht mit Primern auf
Alkydharzbasis behandelt werden; ebenso ist die
Verwendung von Alkydharzlackfarben dafür untersagt.
Zu grobe Zementestrich-Oberflächen sind nach Absprache
mit der Bauleitung maschinell zu glätten.
Furnierte Türen dürfen vor dem Beizen nicht gewässert
werden.
Raufasertapeten oder andere tapetenähnliche Stoffe sind
nur mit wasch- oder scheuerbeständigen Stoffen zu
beschichten.
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VORSCHRIFTEN
01 Allgemeine Leistungen
01
Allgemeine Leistungen
01._._.0001 Baustelleneinrichtung Baustelleneinrichtung
nach Bedarf herstellen, während der gesamten Bauzeit
vorhalten und nach Beendigung der Arbeiten wieder
entfernen.
Einzukalkulieren ist die Bereitstellung und Lieferung
aller erforderlichen Geräte, Kleingeräte, Werkzeuge,
Rollrüstungen, Kabel und Kabeltrommeln, Hilfsmittel
aller Art und Zubehör wie Meißel, Schweißgeräte,
Trennscheiben etc. sowie deren Vor- und Unterhaltung
und spätere Abfuhr für die Dauer der Bauzeit des AN.
Wasser und elektr. Strom werden ohne Leitungsführung,
ab vorhandener Entnahmestelle, zur Verwendungsstelle,
für den Auftragnehmer, zur Verfügung gestellt.
Baurüstungen, wenn nicht gesondert ausgeschrieben,
werden bis auf eine Höhe von 3,00 m nicht gesondert
vergütet und sind mit einzukalkulieren.
Sollte der Einsatz eines Baukranes oder Bauaufzuges zur
Verwendung kommen, so sind diese Kosten ebenfalls in
die Baustelleneinrichtung mit einzukalkulieren. Eine
gesonderte Vergütung ist nicht vorgesehen.
Baustrom, Bauwasser und sanitäre Einrichtungen werden
vom AG als Umlage zur verfügung gestellt.
Die Baustelle besitzt keine Räumlichkeiten für
Aufenthaltsräume.
Wasch-, Umkleide- und Aufenthaltsräume sind nach Bedarf
aufzustellen und zu warten,
einschließlich Chemietoiletten.
Dazu gehört auch die Einholung von
Lagerungsgenehmigungen,
Strassenraumnutzungsgenehmigungen und sämtliche
Gebühren, die Sicherung der Baustelle mit Park-
verbots- und Warnschildern und ggf. die
Vorhaltung eines Bauwagens.
Für die Dauer der Bauzeit pauschal,
liefern, aufstellen für die Dauer der Bauzeit vorhalten
und warten, und nach Abschluss der Arbeiten vollständig
beräumen.
01._._.0001
Baustelleneinrichtung
1,00
psch
01._._.0002 Treppenhausrüstung h ab 3,50 m Treppenhausrüstung h ab 3,50 m
Treppenhausrüstung mit Traglast bis 300 kg/m2, max. Höhe 4 m,
liefern, vorhalten und abtransportieren. Für 2x Haustyp 5 und 1x Haustyp 3.
01._._.0002
Treppenhausrüstung h ab 3,50 m
P
1,00
St/W
Vorbemerkung Stundenlohnarbeiten
Stundenlohnarbeiten dürfen nur nach ausdrücklicher
Aufforderung durch die Bauleitung ausgeführt werden.
Die Verrechnung erfolgt zu den Stundenvergütungen, die
der Ausbildungsvoraussetzung der jeweiligen Handwerker
für deren Einsatz entsprechen,
d.h. Leistungen, die durch Helfer erbracht werden
könnten, werden auch nur zu den Stundensätzen eines
Helfers vergütet.
Die folgenden Stundenlohnarbeiten sind in der
vorgesehenen Zahl der Stunden geschätzt und
unverbindlich.
Vergütet wird jeweils nur der tatsächlich am
Ausführungsort geleistete Zeitaufwand, d. h. An- und
Abfahrzeiten sowie die Fahrkosten werden nicht
berücksichtigt und sind in die Stundensätze
einzukalkulieren.
Die Kosten für den Einsatz von Kleingeräten, Maschinen
und Werkzeugen (einschließlich Zubehör und der
Verbrauch sowie Schärfen im normalen Rahmen) werden
nicht vergütet.
Eine Vergütung setzt voraus, daß diese Leistungen durch
die örtliche Bauleitung angeordnet sind und Rapporte
mit genauer Beschreibung der Leistung/Ort/Zeit und
Namensnennung der Ausführenden fristgerecht innerhalb
einer Woche vorgelegt werden.
Der Auftragnehmer hat entsprechend der erforderlichen
Qualifikation für die zu erbringende Leistung
abzurechnen.
Vorbemerkung Stundenlohnarbeiten
01._._.0003 Stundenlohn eines Facharbeiters, Stundenlohn eines Facharbeiters,
für zusätzlich erforderliche Arbeiten,
gesondert angewiesen durch die Bauleitung,
während normaler Arbeitszeiten.
01._._.0003
Stundenlohn eines Facharbeiters,
E
1,00
h
01._._.0004 Stundenlohn Helfer Stundenlohn Helfer
für zusätzlich erforderliche Arbeiten,
gesondert angewiesen durch die Bauleitung,
während normaler Arbeitszeiten.
01._._.0004
Stundenlohn Helfer
E
1,00
h
01._._.0005 Abdeckung gem. VOB ATV DIN 18363 Besonderer Schutz von Bau- und Anlagenteilen sowie Einrichtungsgegenständen, z. B. durch Abkleben von Fenstern, Türen, Böden, Belägen, Treppen, Hölzern, Dachflächen, Schalter- und Steckdosenabdeckungen, oberflächenfertigen Teilen, staubdichtes Abkleben von empfindlichen Einrichtungen und technischen Geräten, Staubschutzwände, Gerüstbekleidungen, Schutzanstriche, Notdächer, Auslegen von Hartfaserplatten und Bautenschutzfolien ab 0,2 mm Dicke, Abdeckvlies.
01._._.0005
Abdeckung gem. VOB ATV DIN 18363
E
1,00
lfm
01._._.0006 Fein-Finish Maler Bereitstellung Mitarbeiter für Abnahme Bauherr mit Investor inkl. Farbe und notwendiges Werkzeug zum ausbessern von beschmutzten Wänden und Decken.
01._._.0006
Fein-Finish Maler
E
1,00
h
02 Anstrich Decken
02
Anstrich Decken
Vorbemerkung:
Die Decken bestehen überwiegend aus
Stahlbetonfiligrandecken und aus
Trockbaudeckenverkleidung im Obergeschoss.
Vorbemerkung:
02._._.0001 Vorbereiten der Deckenuntergründe, Vorbereiten der Deckenuntergründe,
bestehend aus Stahlbetonfiligran- und Gipskartondecken,
durch Reinigen der Oberflächen,
einschließlich Grundierung mit einer geeigneten
Haftbrücke.
02._._.0001
Vorbereiten der Deckenuntergründe,
2.877,36
m2
02._._.0002 FT-Filigrandeckenfugen schließen Fugen zwischen Filigranbetondecken C20/ 25 in Q1 Spachteln:
Reinigung der Fugen von Staub, Schmutz und losen Partikeln
Aufbringen eines geeigneten Grundierungsmittels auf die Fugenflächen
Spachteln der Fugen mit geeigneter Spachtelmasse (Zementspachtel) bis 2 mm vor Deckenebne.
Einzukalkulieren sind Spachtelmasse ( z.B. Gips- oder Zementspachtel), Grundierungsmittel, Spachtelwerkzeuge, Schleifpapier oder Schleifblock, Rollgerüst bis Deckenhöhe ca. 2,70 m.
02._._.0002
FT-Filigrandeckenfugen schließen
550,32
lfm
02._._.0003 FT-Deckenspachtelung, Q2 FT-Deckenspachtelung, Q2
Vollflächige Spachtelung von Filigrandecken mit
geeigneter Betonspachtelmasse aus kunststoffvergütetem
Mörtel,
Oberflächenqualität Q2.
für direkte Anstrichbeschichtung,
Ausführungshöhe bis 3,50 m.
Spachtelstärke bis 5 mm,
hier sind die Filigrandeckenplatten einschließlich der
Plattenübergänge, so wie die Schalungsanpassbereiche
übergangslos, zu einer kompletten ebenen Fläche zu
spachteln,
mit Hydrat-Spachtelmasse (Gipsspachtelmasse),
mehrlagig spachteln, ganzflächig,
an Innendecken aus neuem Beton,
einschließlich Vliesgewebeeinlage in den
Fugenbereichen.
02._._.0003
FT-Deckenspachtelung, Q2
1.855,80
m2
02._._.0004 Zulage für Mehrstärke der Spachtelung, Zulage für Mehrstärke der Spachtelung,
über 5 mm bis 10 mm,
als Zulage zu den Vorpositionen.
02._._.0004
Zulage für Mehrstärke der Spachtelung,
E
1,00
m2
02._._.0005 Flächenarmierung mit Flieseinlage aus Glasfaser, Flächenarmierung mit Flieseinlage aus Glasfaser,
an Decken, Oberfläche glatt.
Kleben eines Glasfaserflieses unter vorgespachtelten
Filigrandecken bzw. Dachschrägen und -Untersichten aus
GKPlatten,
Vliesgewicht ca. 40-50 gr/m²
in bindemittelreiche, satt aufgetragene
Dispersionsfarbe
einbetten, Stöße überlappend herstellen und
anschließend
mittels Doppelnahtschnitt trennen.
Ausführungsort: Dachgeschoss und Spitzboden,
mit Beton- und Trockenbaudecken
02._._.0005
Flächenarmierung mit Flieseinlage aus Glasfaser,
E
1,00
m2
02._._.0006 Erstbeschichtung vorbehandelte Decken, Erstbeschichtung vorbehandelte Decken,
Untergrundflächen: Stahlbeton und Trockenbaudecken,
Oberfläche glatt / gespachtelt,
Oberflächenqualität Q2,
als vollflächig deckender Anstrich.
Ausführungshöhe bis 3,50 m.
Die Untergründe sind mit einem geeigneten Mittel zu
grundieren.
Grundbeschichtung aus Dispersionsfarbe, wasserbasiert,
zwei Zwischenbeschichtungen aus Dispersionsfarbe,
wasserbasiert,
Schlussbeschichtung aus Dispersionsfarbe,
wasserbasiert, lösemittelfrei, matt, deckend,
hellgetönt,
Nassabriebbeständigkeit Klasse 2 DIN EN 13300
(scheuerbeständig),
beschichten. In Summe sind 2 Streichvorgänge notwendig.
Farbton: weiss bis hell getönt,
nach Wahl des AG's
Gewähltes Material: '..........'
Einschließlich Herstellung sämtlicher
Elasto-plastische Verfugung der Anschlüsse,
an Wand- / Deckenecken und Übergängen Zwischen Massiv-
und Trockenbauteilen und anderen Einbauteilen,
mit Dichtstoff auf Acryldispersionsbasis
(überstreichbar),
inkl. reinigen, Schutz- und Abklebeleistungen von Fremdgewerken und grundieren. Fugen
anschließend glätten.
Fugenbreite: bis 15 mm.
02._._.0006
Erstbeschichtung vorbehandelte Decken,
2.877,36
m2
02._._.0007 Anarbeiten Deckenstirnflächen in Treppenaugen Bündiges Anspachteln und malermäßiges Anarbeiten von Deckenstirnflächen in Treppenaugen an Stahlbauteile bzw. Rohbau. Eckschutzschiene im Übergang zu Deckenuntersicht anspachteln und malermäßiges Anarbeiten. Inklusive Anarbeitung an die Schlosserwinkel.
02._._.0007
Anarbeiten Deckenstirnflächen in Treppenaugen
E
1,00
m
02._._.0008 Ausbildung Kante Treppenauge zu Deckenuntersicht Ausbilden und Anarbeiten der Kante am Treppenauge im Übergang zwischen Trockenbau und Stahlbetondecke mittels Eckschutzschiene, rissüberbrückendem Gewebestreifen anspachteln und malermäßig anarbeiten.
02._._.0008
Ausbildung Kante Treppenauge zu Deckenuntersicht
E
1,00
m
02._._.0009 Spachtelung von Trockenbaudecken auf Q2 Spachtelung von Trockenbaudecken auf Q2,
mit Hydrat-Spachtelmasse (Gipsspachtelmasse),
mehrlagig spachteln, ganzflächig,
an Innenwänden,
Untergründe aus Trockenbau,
mit einer zu schaffenden Oberflächenqualität Q2,
einschließlich Vliesgewebeeinlage in den
Fugenbereichen,
für direkte Anstrichbeschichtung,
Ausführungshöhe bis 3,50 m.
02._._.0009
Spachtelung von Trockenbaudecken auf Q2
E
1,00
m²
03 Anstrich Wände
03
Anstrich Wände
Wandfläche
Ausführungshöhen bis 3,50 m,
die Wandflächen aus KS-Mauerwerk werden verputz,
die restlichen Trockenbauwände besitzen eine
Oberflächenqualität Q2.
Wandfläche
03._._.0001 Vorbereiten der Wanduntergründe inkl. Fensterlaibungen Vorbereiten der Wanduntergründe,
bestehend aus KS-Mauerwerk / Stahlbeton und
Gipskartonwänden,
durch Reinigen der Oberflächen,
einschließlich Grundierung mit einer geeigneten
Haftbrücke. Die Flächen der Fensterlaibungen (1.434,50 lfm) sind in den m² berücksichtigt.
03._._.0001
Vorbereiten der Wanduntergründe inkl. Fensterlaibungen
7.930,98
m2
03._._.0002 Spachtelung von Wänden auf Q2 inkl. Fensterlaibungen Spachtelung von Wänden auf Q2,
mit Hydrat-Spachtelmasse (Gipsspachtelmasse),
mehrlagig spachteln, ganzflächig,
an Innenwänden,
Untergründe aus Gipsputz,
mit einer zu schaffenden Oberflächenqualität Q2,
einschließlich Vliesgewebeeinlage in den
Fugenbereichen,
für direkte Anstrichbeschichtung,
Ausführungshöhe bis 3,50 m.
03._._.0002
Spachtelung von Wänden auf Q2 inkl. Fensterlaibungen
6.554,92
m2
03._._.0003 Flächenarmierung mit Flieseinlage aus Glasfaser, Flächenarmierung mit Vlieseinlage aus Glasfaser,
an Wänden, Oberfläche glatt.
Kleben eines Glasfaservlieses an vorgespachtelten
Fertigteilwänden mit Sichtbetonoberfläche
Fliesgewicht ca. 40-50 gr/m²
in bindemittelreiche, satt aufgetragene
Dispersionsfarbe
einbetten, Stöße überlappend herstellen und
anschließend
mittels Doppelnahtschnitt trennen.
03._._.0003
Flächenarmierung mit Flieseinlage aus Glasfaser,
E
1,00
m2
03._._.0004 Erstbeschichtung auf Wandflächen, Q2, Erstbeschichtung auf Wandflächen, Q2,
Untergrund: Betonflächen, Gipskartontrockenbau, oder
KS-Mauerwerk,
Oberflächenqualität Q2,
ggf. mit Vliesamierung,
als vollflächig deckender Innenanstrich,
Ausführungshöhe bis 3,50 m,
einschließlich Pfeiler,
mit unterschiedlichen Größen,
einschließlich aller notwendigen Gerüste.
Die Untergründe sind mit einem geeigneten Mittel zu
grundieren.
Grundbeschichtung aus Dispersionsfarbe, wasserbasiert,
zwei Zwischenbeschichtungen aus Dispersionsfarbe,
wasserbasiert,
Schlussbeschichtung aus Dispersionsfarbe,
wasserbasiert, lösemittelfrei, matt, deckend,
hellgetönt,
Nassabriebbeständigkeit Klasse 2 DIN EN 13 300
(scheuerbeständig). In Summe sind 2 Streichvorgänge notwendig.
Farbton weiß bis hell getönt, nach Wahl des AG's
Gewähltes Material: '..........'
Einschließlich Herstellung sämtlicher
Elastoplastische Verfugung der Anschlüsse,
an Wandecken und Übergängen Zwischen Massiv- und
Trockenbauwänden, an den Sockelleisten und Einbautielen
wie z. B. Tür- und Fensteranschlüssen, Treppen, Tritt- und Setzstufen etc.
mit Dichtstoff auf Acryldispersionsbasis
(überstreichbar),
inkl. reinigen, Schutz- und Abklebeleistungen von Fremdgewerken und grundieren. Fugen anschließend glätten.
Fugenbreite: bis 15 mm.
Bauteilfugen an der Fensterbank schließen,
z. B. zwischen Fertigteilwänden und unterhalb der
Fensterbretter,
die Fugen vollflächig auszustopfen und fachgerecht,
oberflächenbündig zu schließen.
03._._.0004
Erstbeschichtung auf Wandflächen, Q2,
7.930,98
m2
03._._.0005 Spachtelung von Trockenbauwänden auf Q2 Spachtelung von Wänden auf Q2,
mit Hydrat-Spachtelmasse (Gipsspachtelmasse),
mehrlagig spachteln, ganzflächig,
an Innenwänden,
Untergründe aus Trockenbau,
mit einer zu schaffenden Oberflächenqualität Q2,
einschließlich Vliesgewebeeinlage in den
Fugenbereichen,
für direkte Anstrichbeschichtung,
Ausführungshöhe bis 3,50 m.
03._._.0005
Spachtelung von Trockenbauwänden auf Q2
E
0,00
m²
04 Fensterbänke
04
Fensterbänke
04._._.0001 Einbauen Fensterbänke Fachgerechtes Einbauen von bauseits gestellten Innenfensterbänken
04._._.0001
Einbauen Fensterbänke
E
1,00
stk
04._._.0002 Anarbeiten Fensterbänke Einspachteln von Innenfensterbänken umlaufend (beide Leibungsflächen und unterseitig über gesamte Breite), sowie anschliessend malermäßiges Anarbeiten mittels Anstrich und ggf. Acryl. Fugengröße 3 - 4 cm.
04._._.0002
Anarbeiten Fensterbänke
228,00
stk
05 Anstrich Fußböden HWR
05
Anstrich Fußböden HWR
05._._.0001 Vorbereiten der Fußbodenuntergründe, Vorbereiten der Fußbodenuntergründe,
bestehend aus Zementestrich,
durch Reinigen der Estrichoberflächen,
einschließlich Grundierung mit einer geeigneten
Haftbrücke.
05._._.0001
Vorbereiten der Fußbodenuntergründe,
31,16
m2
05._._.0002 Erstbeschichtung Fußbodenanstrich, Erstbeschichtung Fußbodenanstrich,
auf Verbundzementestrichfußböden,
einschließlich Untergrundvorbehandlung entsprechend
Herstellervorschrift,
als dreilagiger, vollflächig deckender abriebfester
Kellerfußbodenanstrich,
Oberfläche glatt,
tritt- und abriebfest,
bestehnd aus
zwei Zwischenbeschichtungen und einer
Schlussbeschichtung,
Farbton: grau matt ( RAL ) nach Wahl des Architekten.
05._._.0002
Erstbeschichtung Fußbodenanstrich,
31,16
m2
05._._.0003 Anstrichsockel, Anstrichsockel mit PU-Verfugung in den Ixel - Bereichen,
entsprechend Fußbodenanstrich,
an Wandflächen aus rohem Stahlbeton, bzw. rohem
KS-Plansteinmauerwerk,
Sockelstreifenhöhe ca. 7 cm,
Oberkante verlaufsfrei, sauber und gerade geführt,
einschließlich abkleben und restlose Entfernung der
Abklebung nach der Abtrocknung des Sockelanstriches.
05._._.0003
Anstrichsockel,
W
111,44
m
06 Fertigteilbetontreppen
06
Fertigteilbetontreppen
06._._.0001 Erstbeschichtung Fertigteilbetontreppen Erstbeschichtung der Unterseiten- und Seitenflächen der Fertigteilbetontreppen auf Q2,
Untergrund: Betonflächen,
Oberflächenqualität Q2,
ggf. mit Vliesamierung,
als vollflächig deckender Innenanstrich,
Ausführungshöhe bis 2,80 m,
einschließlich Pfeiler,
mit unterschiedlichen Größen,
einschließlich aller notwendigen Gerüste.
Die Untergründe sind mit einem geeigneten Mittel zu
grundieren, zu spachteln und zu schleifen.
Grundbeschichtung aus Dispersionsfarbe, wasserbasiert,
zwei Zwischenbeschichtungen aus Dispersionsfarbe,
wasserbasiert,
Schlussbeschichtung aus Dispersionsfarbe,
wasserbasiert, lösemittelfrei, matt, deckend,
hellgetönt,
Nassabriebbeständigkeit Klasse 2 DIN EN 13 300
(scheuerbeständig). In Summe sind 2 Streichvorgänge notwendig.
Farbton weiß bis hell getönt, nach Wahl des AG's
Gewähltes Material: '..........'
Einschließlich Herstellung sämtlicher:
Elastoplastische Verfugung der Anschlüsse (Tritt- und Setzstufen),
an Wandecken und Übergängen Zwischen Massiv- und
Trockenbauwänden, an den Sockelleisten und Einbauteilen, Anschlussfuge Treppenauflager wie z. B., Treppen etc. mit Dichtstoff auf Acryldispersionsbasis (überstreichbar), inkl. reinigen, Schutz- und Abklebeleistungen von Fremdgewerken und grundieren. Fugen anschließend glätten. Ausführung nach Wahl des AG's al PU-Fuge oder offene Bewegungsfuge.
Fugenbreite: bis 20 mm.
06._._.0001
Erstbeschichtung Fertigteilbetontreppen
P
32,00
Stk
06._._.0002 Herstellung einer elastischen PU-Anschlussfuge Herstellung einer elastischen Anschlussfuge zwischen Fertigteiltreppe und Fertigteildecke im Innenbereich.
Die Fuge ist fachgerecht vorzubereiten und mit einem überstreichbaren, einkomponentigen PU-Dichtstoff herzustellen.
Ausführung:
Fugenbereich von Staub, Schmutz und losen Bestandteilen reinigen.
Fugenflanken für die Aufnahme des Dichtstoffes vorbereiten.
Erforderliche Hinterfüllung bzw. Trennlage fachgerecht einbauen.
Anschlussflächen und angrenzende Bauteile sauber abkleben.
Einbringen und fachgerechtes Glätten des PU-Dichtstoffes.
Ausbildung einer gleichmäßigen, dauerhaft elastischen und optisch sauberen Anschlussfuge.
Entfernen der Abklebungen nach Fertigstellung.
Einschließlich sämtlicher Nebenarbeiten und erforderlicher Hilfsstoffe.
Fugenabmessung:
Breite: bis 5 cm
Länge: 1,015 m
06._._.0002
Herstellung einer elastischen PU-Anschlussfuge
32,48
lfm