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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Bau- und Leistungsbeschreibung für den Neubau von 8 zweigeschossigen Doppelhäusern mit Dachgeschoss. Diese Ausschreibung beschreibt die kompletten Doppelhäuser. Vorbemerkung: Die Baubeschreibung beschreibt die wesentlichen Qualitätsmerkmale des Bauvorhabens. Die Ausführung erfolgt nach den anerkannten Regeln der Technik. Geringfügige Abweichungen von den technischen Einzelheiten und der Austausch in gleichwertige oder höherwertige Qualität bleiben vorbehalten.
Haustyp 3 + 5 wird als Doppelhaushälfte in massiver Bauweise mit einem Satteldach und einer Gaube mit Flachdach errichtet. Die Doppelhaushälfte verfügt über ein Erdgeschoss, ein Obergeschoss und ein Dachgeschoss.
Die lichten Raumhöhen im Erd- und Obergeschoss betragen 2,66 m und im Dachgeschoss zwischen 0,9/ 0,8 m und 2,39/ 2,46 m (OKFFB bis Unterkannte abgehängte Decke). Bei den angegebenen Maßen handelt es sich um Circa-Maße, da bautechnisch bedingte, leichte Abweichungen nicht ausgeschlossen werden können.
Das Erdgeschoss ist mit einer Diele im Eingangsbereich, einem Gäste-WC mit Fenster, einem Hauswirtschaftsraum, einer Wohn-Ess-Küche, einem Abstellraum (unter der Treppe), einer Terrasse und einer halbgewendelten Stahlbetontreppe zum Obergeschoss ausgestattet.
Im Obergeschoss befindet sich ein Tageslicht-Bad mit Fenster, drei Schlafzimmer, ein weiterer Abstellraum, eine Diele und eine halbgewendelte Stahlbetontreppe zum Dachgeschoss.
Das Dachgeschoss ist ausgebaut und es besteht die Möglichkeit Dachflächenfenster nachzurüsten.
Die Häuser wurden entsprechend den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) gebaut, in der zum Zeitpunkt der Bauantragstellung gültigen Fassung.
Des Weiteren entsprechen die Häuser den Standards des KfW Effizienzhauses 55 (KfW 55 EE).
1 Erschließung
1.1 öffentliche Erschließung
Die öffentliche Erschließung der Grundstücke wird hergestellt mittels Anbindung an das öffentliche Straßen- und Wegenetz sowie an das Versorgungsnetz, so dass alle für den Betrieb der Häuser notwendigen Medien anliegen. Die Dimensionierung der Medien Strom, Wasser, Abwasser und Telefon / Internet werden mit den Versorgungsträgern abgestimmt und entsprechend heutigen Standards ausgeführt.
Je Doppelhaushälfte wird nahe der Grundstücksgrenze zur Straße ein Revisionsschacht für die Abwassereinleitung und eine Hausanschlusssäule für die Stromversorgung errichtet.
1.2 Private Erschließung
Die jeweiligen Anschlüsse werden in das Haus hineingeführt und entsprechend verzogen. Zähleinrichtungen Trinkwasser und Strom sind im Hauswirtschaftsraum vorhanden. Die Wärmeversorgung erfolgt über eine Luft-Wasser-Wärmepumpe.
2 Bauwerk/ Baukonstruktion
2.1 Fundamente
Die tragende Bodenplatte wird gemäß statischen Erfordernissen ausgeführt. Die Gebäude erhielten darunter zudem eine Frostschürze.
2.2 Bauwerksabdichtung
Die Abdichtung wird unter Berücksichtigung der vorhandenen Baugrundverhältnisse und den anerkannten Regeln der Technik umgesetzt.
2.3 Außenwände Erdgeschoss bis Dachgeschoss
Die Ausführung der Außenwände erfolgt in Massivbauweise aus Kalksandsteinmauerwerk und teils auch in Stahlbeton, nach den bauphysikalischen Erfordernissen unter Berücksichtigung der Statik sowie den Brand- und Schallschutzanforderungen.
2.4 Tragende Innenwände
Die Ausführung der tragenden Innenwände erfolgt analog zu den Außenwänden in Massivbauweise aus Kalksandsteinmauerwerk und teils auch in Stahlbeton, nach statischen Erfordernissen. Dazu gehören auch die Haustrennwände zwischen den Doppelhaushälften, die durch eine durchgehende, schalltechnisch entkoppelte Fuge die Häuser trennen.
2.5 Nichtragende Innenwände
Nichttragende Innenwände sowie Versorgungsschächte und Vorsatzschalen werden in Trockenbauweise unter Einhaltung der notwendigen bautechnischen und bauphysikalischen Anforderungen hergestellt.
2.6 Geschossdecken
Es wird eine massive Stahlbetondecke über dem Erdgeschoss und Obergeschoss nach statischer Notwendigkeit errichtet. Die Decke über dem Dachgeschoss wird in Trockenbauweise an der vorhandenen Dachkonstruktion aus Holz abgehängt und nach bauphysikalischen Anforderungen gedämmt und abgedichtet.
Bau- und Leistungsbeschreibung für den Neubau von 8 zweigeschossigen Doppelhäusern mit Dachgeschoss. Diese Ausschreibung beschreibt die kompletten Doppelhäuser. Vorbemerkung: Die Baubeschreibung beschreibt die wesentlichen Qualitätsmerkmale des Bauvorhabens. Die Ausführung erfolgt nach den anerkannten Regeln der Technik. Geringfügige Abweichungen von den technischen Einzelheiten und der Austausch in gleichwertige oder höherwertige Qualität bleiben vorbehalten.
BESONDERE HINWEISE ZUR BAUAUSFÜHRUNG
Der AN hat diesen Bedingungen Rechnung zu tragen.
Grundsätzlich gelten für Ausführung, Aufmaß und
Abrechnung die Bestimmungen der VOB, Teil B und Teil C,
in den jeweils neuesten, gültigen Fassungen.
Erforderliche Hebezeuge sind in die Einheitspreise
einzurechnen.
Zur Verfügung gestellt werden:
- Lagerplätze
Der Bieter hat sich vor Abgabe des Angebotes von der
Örtlichkeit und den Baustellenverhältnissen zu
informieren u. aus den Gegebenheiten resultierende
Erschwernisse u. Zusatzleistungen für die gemäß
Leistungsverzeichnis aufgeführten Leistungen
einzukalkulieren.
Während der Ausführungszeit der Unternehmerleistungen
muss ein verantwortlicher Vertreter anwesend sein, der
telefonisch auf der Baustelle zu erreichen ist. Er ist
vor Arbeitsbeginn namentlich zu benennen.
Die Kosten für den Verbrauch von Strom und Wasser ab
bauseitig bereitgestelltem Anschluss werden gesondert
berechnet.
Die vom Auftragnehmer verwendeten Ausführungsunterlagen
müssen den Freigabevermerk des Auftraggebers oder
seines Architekten tragen, um Verwechslungen bei der
Bauausführung zu vermeiden.
Nicht freigegebene Unterlagen dürfen nicht verwendet
werden.
Dies entbindet den Auftragnehmer aber nicht von seiner
eigenen Prüfungs- und Hinweispflicht. Diese bleiben
unberührt.
Sämtliche im Leistungsverzeichnis und in den
Zeichnungen angegebenen Maße müssen überprüft und an
Ort u. Stelle nachgemessen werden.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich vor Beginn der
Arbeiten von der Beschaffenheit der vorgefundenen
Baustelle zu überzeugen. Etwaige Beanstandungen sind
vor Baubeginn schriftlich der Bauleitung zu melden.
Bevor mit den Ausführungen begonnen wird, sind in einer
Besprechung zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber
Einzelheiten bezüglich Material und Ausführung zu
klären.
Mit den Preisen ist die komplette Leistung
einschließlich Abladen und Lagern auf der Baustelle
abgegolten.
Das gilt auch für Vermessungsleistungen, soweit sie der
Auftragnehmer zur Durchführung seiner Leistungen zu
erbringen hat.
Zwischenlagerkosten werden nicht gesondert vergütet.
Das Herrichten des Arbeitsplatzes sowie die notwendigen
Hilfsmittel für die Einhaltung der
Unfallverhütungsvorschriften gehen ausschließlich zu
Lasten des Auftragnehmers.
Der Bauablauf ist kontinuierlich geplant, etwaige
Arbeitsunterbrechungen und damit verbundene mehrfache
An-/Abfahrten sowie das Einrichten des Arbeitsplatzes
sind mit den Einheitspreisen abgegolten.
Notwendige Absperrungen und Hinweisschilder sind nach
Erfordernis anzubringen, werden jedoch nicht gesondert
vergütet.
Schutz der Bewohner ist zu jeder Zeit zu gewähren.
Nebenleistungen werden nicht gesondert vergütet u.
gehören ohne Erwähnung zur vertraglichen Leistung.
Bei der Verarbeitung von Materialien, Bauteilen und
Baustoffen sind die Hersteller-Richtlinien einzuhalten.
Alle Hilfsmittel und Einrichtungen, die zur Erfüllung
der angebotenen Leistungen erforderlich sind, müssen in
die Preise einkalkuliert werden.
Sämtliche Materialien und Arbeitsmittel müssen
gesundheitlichen Vorschriften und Arbeitsrichtlinien
entsprechen, Verwendung bedenklicher Materialien und
Arbeitsmittel, soweit sie unvermeidlich erscheinen,
sind
mit der Bauleitung vorher abzustimmen.
Für gleichwertig angegebene Materialien muss die
Gleichwertigkeit nachgewiesen werden, es hat eine
Abstimmung mit dem Architekten zu erfolgen.
Der Bieter bestätigt, daß die aufgeführten
Lohnstundensätze unter Beachtung der preisrechtlichen
Vorschriften ermittelt worden sind und die üblichen
Berechnungsmerkmale vollständig beinhalten.
Leistungen im Stundenlohn werden grundsätzlich nur dann
vergütet, wenn sie vor ihrem Beginn vereinbart werden.
Die Stundennachweise sind täglich zu führen u.
innerhalb von drei Werktagen zur Bestätigung
vorzulegen.
Stunden für Aufsichtspersonal (Bauführer, Polier,
Hilfspolier) werden nicht vergütet.
Sämtliche bei den Demontage-, Ausbau-, Aushub- und
Abbrucharbeiten usw. anfallendes Material wird Eigentum
des Auftragnehmers und ist zu beseitigen. Abweichungen
hiervon sind in den Positionen erwähnt.
Eigenes Restmaterial, Verschnitt, Bruch,
Verpackungsmaterial und dgl. ist vom Auftragnehmer
kostenlos zu beseitigen.
Das Einfüllen in Arbeitsräumen ist untersagt.
Täglich zum Feierabend muss der AN sicherstellen, dass
alle Türen, Fenster, Stromkästen und Wasseranschlüsse
geschlossen bzw. abgeschlossen sind.
Der AN ist verpflichtet, das Bauvorhaben über die
gesamte Ausführungungszeit trocken zu halten.
Sauberkeit auf der Baustelle
Jeder Auftragnehmer hat den Bereich seiner
Baustelleneinrichtung und seiner Arbeitsstellen in
sauberem Zustand zu halten. Die Flächen sind, falls
erforderlich, täglich zu reinigen. Alle Auftragnehmer
haben sämtliche bei ihren Arbeiten anfallenden
Verunreinigungen, den gesamten Schutt und Müll, sowie
sämtliches Verpackungsmaterial usw. unmittelbar nach
Beendigung der täglichen Arbeit abzufahren bzw. in
eigenen geschlossenen Schuttbehältern zu lagern.
Der Schutt ist entsprechend den gültigen Richtlinien
und Vorschriften zu sortieren und zu entsorgen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die bei der
Ausführung seiner Leistungen anfallenden
Bauschuttmengen und brennbaren Abfälle täglich bzw.
nach Aufforderung der Bauleitung des AG einzusammeln
und zu entsorgen.
Kommt ein AN der Schuttbeseitigung, trotz einmaliger
Aufforderung der AG-Bauleitung nicht nach, so ist der
AG berechtigt, auch ohne weitere Aufforderungen die
entsprechenden
Maßnahmen auf Kosten des AN durch Dritte durchführen zu
lassen.
Bauschuttmassen mit "strittigem Verursacher" werden vom
Auftraggeber entsorgt, die Kosten werden auf die
tätigen Auftragnehmer umgelegt.
Alle von den Bauarbeiten betroffenen Bereiche sind
besenrein zu übergeben.
Besonders wird auf die DIN 18299 off. hingewiesen.
Sanitäreinrichtungen
Alle am Bau Beteiligten sind gehalten, die
Sanitäreinrichtungen pfleglich zu behandeln.
Auf der gesamten Baustelle herrscht ein striktes
Alkoholverbot und Rauchverbot in den Gebäuden. Die
Firmenleitungen werden aufgefordert, ihre Mitarbeiter
auf diese Tatsache aufmerksam zu machen. Bei Verstößen
gegen diese Vorschriften kann von der Bauleitung ein
Baustellenverbot ausgesprochen werden.
Der Auftragnehmer haftet für die vertragsmäßige
Beschaffenheit seiner Leistungen und Lieferungen nach
den gesetzlichen Vorschriften.
Die Abnahme erfolgt durch den Auftraggeber bzw. dessen
bevollmächtigten Stellvertreter, nach vom Auftragnehmer
schriftlich angezeigter Fertigstellungsmeldung.
Bei der Abnahme festgestellte Mängel sind innerhalb
einer angemessenen Frist vom Auftragnehmer zu
beseitigen, andernfalls kann der Auftraggeber einen der
Wertminderung entsprechenden Betrag von der
Schlussrechnung abziehen.
Werden bei der Abnahme durch das Bauordnungsamt, die
unter Umständen nach Abnahme des Auftraggebers erfolgen
kann, bau- und feuerpolizeiliche Mängel festgestellt,
die der Auftragnehmer zu vertreten hat, ist dieser
verpflichtet, diese Mängel kostenlos zu beheben. Es
wird ein Abnahmeprotokoll erstellt und allen
Beteiligten zugestellt.
Der Wortlaut des vom Auftraggeber übergebenen
Leistungsverzeichnisses ist verbindlich. Das gilt auch
dann, wenn der Auftragnehmer selbst nicht bestätigte
Gegenangebote abgibt oder Kurzfassungen verwendet.
Die Abrechnung erfolgt nach Aufmaß.
Für Aufmaß u. Abrechnung gelten -falls in den
Abrechnungshinweisen oder im Leistungsverzeichnis nicht
anders geregelt- die Bestimmungen der DIN 18299 ff
(VOB/C).
In der Zusammenstellung zum Angebot sind sämtliche
Grund- u. Bedarfspos. aller Gewerke zu addieren.
Der Bieter hat dem Angebot eine Aufstellung der
erforderlichen Nachauftragnehmer mit deren
Leistungsumfang beizufügen.
Rechnungen mit komulativen Aufmaß sind in
übersichtlicher prüfbarer Form in 2-facher Fertigung
der Bauleitung einzureichen. Das Aufmaß stellt der
Auftragnehmer ohne besondere Vergütung auf.
Mit seiner Unterschrift unter sein Angebot erkennt der
Auftragnehmer an, dass diese Regelungen
Vertragsbestandteil werden u. erklärt, dass er sich
weder im Vergleichs- od. Konkursverfahren
befindet.
Die Leistung muss, sofern sie nicht aus Plänen oder
dem LV quantifiziert werden kann, vor Beginn der
Arbeiten aufgenommen werden.
Eingesetztes Personal
Jeder Auftragnehmer hat geeignete Fachkräfte sowie
einen Firmenbauleiter und seinen ständigen Vertreter
(beide deutschkundig in Sprache und Schrift) für die
Arbeitssicherheit spätestens 14 Tage nach schriftlicher
Auftragserteilung unaufgefordert der Bauleitung
schriftlich zu benennen.
Der Firmenbauleiter des AN oder ein von ihm bestellter
weisungsberechtigter Vertreter muss auf der Baustelle
anwesend sein.
Baubesprechungen
Zu den turnusmäßigen wöchentlichen Baubesprechungen hat
der AN, während der Ausführung seiner Arbeiten,
mindestens einen weisungsberechtigten Vertreter zu
entsenden.
Von der örtlichen Bauleitung wird jeweils über die
Baubesprechung ein Protokoll gefertigt, das ab 2 Tage
später verteilt wird. Dieses Protokoll dient nur als
Anhaltspunkt und Erinnerung. Jeder Teilnehmer an der
Baubesprechung hat die ihn betreffenden Punkte
eigenverantwortlich zu notieren und umzusetzen.
Bautageberichte
Der AN ist verpflichtet, kontinuierlich ab
Ausführungsbeginn bis Ausführungsende Bautagesberichte
über die eigenen Leistungen zu führen und der
Bauleitung des AG wöchentlich zu übergeben.
BAUZEIT
Der Bieter benötigt für die Ausführung der im
Leistungverzeichnis beschriebenen Arbeiten
voraussichtlich:
................................ Arbeitstage
( Vom Bieter unbedingt ausfüllen ! )
BESONDERE HINWEISE ZUR BAUAUSFÜHRUNG
01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
1. Allgemein:
Vollständige Baustelleneinrichtung einschl.
aller Maschinen, Geräte, Personal- und Material -
Container die dem Umfang und der vereinbarten
Ausführungsdauer der Baumaßnahme bis zur Fertigstellung
der Gesamtmaßnahme angemessen sind in der Form, dass
ein ordnungsgemässer und reibungsloser Ablauf aller
Bauarbeiten gewährleistet wird.
Der AN hat sich vor Angebotsabgabe persönlich ein Bild
von den Örtlichkeiten zu machen.
Eingeschlossen sind die für die Durchführung der
vertraglichen Leistungen erforderlichen Lager- und
Arbeitsplätze einschließlich Herrichtung und Rückbau.
Sämtliche erforderlichen Schutzmaßnahmen für Bäume
etc.,
im Bereich des Baufeldes, sind in die Einheitspreise
einzurechnen.
Messungen für das Ausführen und Abrechnen der Arbeiten,
einschließlich des Vorhaltens der Messgeräte, Lehren,
Absteckzeichen usw., sind in der Baustelleneirichtung
mitzukalkulieren.
Geländeflächen, auf denen sich Baustellen-
einrichtungen befunden haben, sind dem
früheren Zustand entsprechend wiederherzustellen.
2. Baukräne ( soweit es zurifft):
Die Kapazität der Krananlagen ist durch den AN
eigenverantwortlich dem Bauvorhaben angemessen
festzulegen.
Die Kosten hierfür sind in der Position 1
Baustelleneinrichtung nach Bedarf zu kalkulieren.
Bei einer Kranaufstellung sind sämtliche damit
verbundenen Leistungen, einschließlich Kranfundamente
und ggf. nachträgliches schließen von Aussparungen mit
einzukalkulieren.
Für Kranleistungen finden keine gesonderten vergütungen
satt.
Die Lage der Kranstandorte ist in Abstimmung mit der
Bauleitung, dem AG und dem Statiker zu treffen.
Die gewählte Fundamentierung ist mit dem Bodengutachter
abzustimmen.
Die jeweils notwendigen Kranfundamente sind vom AN
statisch zu berechnen und vom Prüfingenieur zu prüfen
und freigeben zu lassen.
Auswirkungen aus der Lage der Fundamente in Bezug auf
das Tragwerk sind auszuschliessen.
Kranstellungen in der Tragkonstruktion sind
ausgeschlossen.
Die Drehkräne sind grundsätzlich mit einem
Antikollisionssystem und Drehbegrenzern auszustatten.
Die Kräne sind am horizontalen Ausleger so zu
begrenzen, das keine Bauteile / Baumaterial über
Verkehrsflächen, Gebäude, bzw. schützenswerte
Einrichtungen geführt werden.
Die Kranstandorte sind durch den AN durch eigene
Bauzäune einzuhausen, so das der Schwenk-, Drehbereich
der Standfläche gesichert ist, die Kosten hierfür sind
bereits in dieser Pos. enthalten.
Die Kranführer sind hier nochmal speziell durch den
Sigeko einzuweisen.
Die Einweisung ist durch die Kranführer schriftlich zu
bestätigen.
3. Sicherheitsmaßnahmen, Unfallverhütung:
Sämtliche Massnahmen, die der Unfallverhütung dienen
und den bauaufsichtlichen, strassenbauaufsichtlichen,
verkehrspolizeilichen sowie berufsgenossenschaftlichen
und örtlichen Angaben entsprechen, einschl.
Beantragung und Gebühren sind durch den AN
sicherzustellen.
Eine Abstimmung mit dem Sigeko ist eigenverantwortlich
vorzunehmen. Den Anordnungen des SiGeKo ist Folge zu
leisten.
Schutz und Sicherung öffentlichen sowie privaten
Eigentums vor Beschädigung und Verschmutzung ist Sache
des AN, im Falle von Beschädigung und Verschmutzung ist
die kostenlose Beseitigung der Schäden durchzuführen.
4. Strassen- und Wege:
Alle öffentlichen Strassen und Wege sind unverzüglich
von Verschmutzungen durch den Baustellenbetrieb zu
reinigen. Strassen und Wege innerhalb des
Baugrundstücks sind für die Dauer der Bauausführung des
AN von Schnee und Eis zu räumen.
5. Sicherung der Baustelle:
Sicherung der Baustelle bis zur Beendigung und Abnahme
der gesamten Baumaßnahme.
Bemerkung:
Weitere vom AN benötigte Flächen werden von ihm auf
eigene Kosten hergestellt, unterhalten und abgebaut.
Weitere Flächen neben der zugewiesenen
Baustelleneinrichtungsfläche sind nur mit Zustimmung
des AG möglich.
6. Entsorgung:
Der AN hat zwei Entsorgungsflächen separat in die
Baustelleneinrichtung zu integrieren, die als
Containeraufstellfläche für Restmüllsortierung
dient.
Es ist eine feste und gut sichtbare Beschilderung
der einzelnen Mülltrennungen für alle Nachunter -
nehmer einzurichten.
Die Entsorgungsfläche sollte in der Nähe des
Baukörpers angelegt werden.
Jeder Nachunternehmer muß eine Einweisung in das
Mülltrennungskonzept erhalten.
7. Bauschutt:
Anfallender Bauschutt ist täglich zu beräumen und in
vorhandene Container zu entsorgen.
Die Baustelle ist wöchentlich besenrein zu säubern, das
Gelände zu beräumen (Baustellenabfälle umgehend
abzufahren).
1. Allgemein:
01._._.0001 Baustelleneinrichtung Hauptposition Baustelleneinrichtung Hauptposition
Einrichten, Vorhalten über die vereinbarte
Leistungszeit sowie Räumung und Reinigung der
Baustelle, mit folgenden in den Pauschalpreis
einzurechnenden Leistungen:
- Lager- und Arbeitsplätze
- Baustellenbeleuchtung
- Kommunikationseinrichtungen
- Aufenthaltsräume
- Lagerräume, Werkstätten, Magazine,
Unterstelleinrichtungen
- Maschinen und Geräte
- Baukräne
Leistungen, die der Auftraggeber über die oben
definierten Bereiche hinaus fordert, sind in den
nachfolgenden Positionen beschrieben und werden
gesondert vergütet.
01._._.0001
Baustelleneinrichtung Hauptposition
13,00
psch
02 Stundenlohnarbeiten
02
Stundenlohnarbeiten
Vorbemerkung Stundenlohnarbeiten
Stundenlohnarbeiten dürfen nur nach ausdrücklicher
Aufforderung durch die Bauleitung ausgeführt werden.
Die Verrechnung erfolgt zu den Stundenvergütungen, die
der Ausbildungsvoraussetzung der jeweiligen Handwerker
für deren Einsatz entsprechen,
d.h. Leistungen, die durch Helfer erbracht werden
könnten, werden auch nur zu den Stundensätzen eines
Helfers vergütet.
Vorbemerkung Stundenlohnarbeiten
02._._.0001 Stundenlohn eines Facharbeiters, Stundenlohn eines Facharbeiters,
für zusätzlich erforderliche Arbeiten,
gesondert angewiesen durch die Bauleitung,
während normaler Arbeitszeiten
werktags 6:00-20:00 Uhr.
02._._.0001
Stundenlohn eines Facharbeiters,
E
1,00
h
02._._.0002 Stundenlohn Helfer Stundenlohn Helfer
für zusätzlich erforderliche Arbeiten,
gesondert angewiesen durch die Bauleitung,
während normaler Arbeitszeiten
werktags 6:00-20:00 Uhr.
02._._.0002
Stundenlohn Helfer
E
1,00
h
02._._.0003 Stundenlohn Auszubildender Stundenlohn Auszubildender
für zusätzlich erforderliche Arbeiten,
gesondert angewiesen durch die Bauleitung,
während normaler Arbeitszeiten
werktags 6:00-20:00 Uhr.
02._._.0003
Stundenlohn Auszubildender
E
1,00
h
03 Stahlbetonarbeiten
03
Stahlbetonarbeiten
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VORSCHRIFTEN (ZTV) BETON- UND STAHLBETONARBEITEN DIN 18331 Diese Bedingungen gelten für sämtliche Stahlbetonarbeiten aller Bereiche.
1. Die statische Berechnung wird bauseits gestellt, Schal- und Bewehrungspläne sowie Stahllisten ebenso.
2. Vor Arbeitsbeginn hat sich der Auftragnehmer von der Tragfähigkeit des vorgefundenen Bodens zu überzeugen. Bei Zweifeln sind die Arbeiten einzustellen, bis Aussagen der eines Fachingenieurs vorliegen.
3. Zur Ausführung der Arbeiten gelten grundsätzlich die Ausführungs- und Detailzeichnungen neuesten Datums, im Zweifelsfalle jedoch immer die Angaben des Bauleiters. Nachgeordnet ist die Leistungsbeschreibung maßgebend.
4. Die Beseitigung eventuell anfallenden Tageswassers, bzw. des Schichtenwassers, obliegt dem Auftragnehmer.
5. Das Herstellen des Schnurgerüsts und die Grobabsteckung sowie des Nivellements der in den Plänen angegebenen Höhen, das Stellen eines Gehilfen beim Abstecken bzw. Einmessen des Gebäudes durch das Katasteramt/Vermessungsingenieurs sowie beim Aufmessen obliegt dem Auftragnehmer und wird nicht gesondert vergütet.
6. Während der Ausführung sind von den einzelnen Betonierungsabschnitten Probewürfel herzustellen. Für die Entnahme der Probewürfel gilt DIN 1045-3. Die Probewürfel sind einer amtlichen Prüfstelle zuzuleiten. Die daraus entstehenden Kosten sowie die Prüfgebühren sind in den EP's enthalten.
7. Sämtliche Stahlbetonteile sind, soweit nicht anders angegeben, in C20/25 auszuführen bzw. gem. Statik auszuführen.
8. Sichtbetonflächen sind besonders sauber und glatt ohne jeden Ansatz unter Verkittung der Fugen an den Stößen einzuschalen. Beim Einschalen der Sichtbetonflächen ist ein bestimmter Maßrythmus bei den Schalungsstößen einzuhalten, der jeweils im Achs- oder Gebäudegesamtmaß aufgeht. Dies ist vor der Ausführung mit der Bauleitung zu besprechen. Nach der Entfernung der Schalung ist jede Fläche wirkungsvoll gegen Schlag- und Stoßbeschädigungen sowie gegen Verschmutzung zu schützen. Dieser Schutz kann aus Wellpappe oder - in besonders gefährdeten Bereichen aus einer Schutzschalung bestehen. Die hieraus entstehenden Kosten sind im EP enthalten. Entstehende Schäden an Sichtbetonbauteilen dürfen auf keinen Fall nachgebessert werden. Grundsätzlich werden diese Schäden nicht abgezogen, sondern erneuert durch Entfernen des Bauteils oder Elements, neu geschalt und geschüttet, zu Kosten des Auftragnehmers. Als Zuschlagsstoffe für Sichtbetonteile sind möglichst helle Materialien zu verwenden. Basaltsplit oder Kies aus dunklem Urgestein darf nicht verwendet werden. Als Standard gelten die Anforderungen an geschalte Sichtbetonflächen gemäß Merkblatt Sichtbeton des Deutschen Beton- und Bautechnik-Vereins e.V. (DBV). Sichtbetonklasse: SB2 - normale Anforderungen Textur: T2 Porigkeit: P1 / ns Farbtongleichmäßigkeit: FT2 / ns Ebenheit: E1 Arbeits- / Schalhautfugen: AF2 Schalhautklasse: SHK2 Bei Bedarf kann der AG die Herstellung von Erprobungsflächen zur Begutachtung der Betonoberfläche verlangen. Vergütung ggf. nach gesonderter LV-Position ....... Schalungssystem: Rahmenschalung (z.B. Doka Rahmenschalung Framax Xlife o. gleichwertig). Schalhaut: nicht saugend, glatt, Gebrauchszustand gemäß Richtlinien des Güteschutzverbandes Betonschalungen e.V. (GSV). Zulässig: kleine Kratzer und Dellen als Reparaturstellen, Nagel- und Schraublöcher ohne Absplitterungen. Nicht zulässig: Furnierablösungen, unverschlossene Bohrungen, Schäden an der Schalhaut durch Innenrüttler, Ripplings. Flächengliederung der Schalungselemente: muss geordnetes Fugen- und Ankerbild ergeben. Betonkanten: mit Dreikantleisten abgefast. Schalhaut vor dem Betonieren reinigen, mit geeignetem Trennmittel behandeln.
9. Wenn nicht anders in den Positionen angegeben, werden alle in das Mauerwerk einbindenden Betonteile der Decken und Unterzüge ohne Rücksicht auf die Größe von den Mauerwerksmassen abgezogen. Wand-, Unterzugs- und Balkendurchkreuzungen werden grundsätzlich nur einmal durchgemessen.
10. In die Einheitspreise ist einzukalkulieren: a) Vor dem Einbetonieren von Flanschen für Bodeneinläufe ist insbesondere darauf zuachten, daß später ein ausreichendes Gefälle zum Bodeneinlauf herzustellen ist. Wenn nicht, ist die zuständige Installationsfirma auf diesen Mangel hinzuweisen und zur Nachbessbesrung zu veranlassen. b) Das Einbetonieren von Rohrhülsen, Aufhängungen und Konsolen etc., soweit diese von den Installationsfirmen geliefert und für spätere Montage benötigt werden und soweit dies nicht in gesonderten Positionen erfaßt wurde. Ebenso ist das Liefern und Einbetonieren von Dübelklötzen und Leisten für Klempner und Dachdeckerarbeiten in die EP's einzubeziehen. c) entfällt d) Bei ausgeschriebenen Dehnungsfugen sind die Maße unbedingt einzuhalten, Maß toleranzen von +/- 5 mm werden zugelassen, nach oben gehende Abweichungen nicht vergütet, nach unten gehende ergeben einen Minderpreis. e) entfällt f) Bei allen Abbruchpositionen die Abfuhr und Entsorgung des abgebrochenen Materials, solange nicht anders im Leistungstext vermerkt. g) entfällt
11. Bei evt. zu erwartendem Frostwetter, im Laufe der Bauzeit, ist dem Beton in zulässiger, die Festigkeit nicht beeinträchtigender Menge Frostschutzmittel zuzugeben. Frostschäden an Arbeiten, die vor Eintreten des Frostwetters hätten ausgeführt werden können, hat der Auftragnehmer auf eigene Rechnung nachzubessern. Frostschutzmaßnahmen allgemein hat der Auftragnehmer in Eigenregie durchzuführen. Die Aufstellung von Heizgerätschaften wird nach Absprache mit der Bauleitung gesondert vergütet.
12. Bei der Kalkulation der Einheitspreise wurden folgende Stundenlöhne zugrunde gelegt: 1 Vorarbeiter- oder Kolonnenführerstunde ....................... 1 Facharbeiterstunde ....................... 1 Lehrlingsstunde ....................... 1 Bauhelferstunde ....................... 1
13. Besondere Hinweise a) Die Verwendung von Filigranplatten bzw. Hohlwänden wird dem AN anheim gestellt, Filigrandecken sind malerfertig zu verspachteln (beachte auch Punkt 10.g)) .
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VORSCHRIFTEN (ZTV) BETON- UND STAHLBETONARBEITEN DIN 18331 Diese Bedingungen gelten für sämtliche Stahlbetonarbeiten aller Bereiche.
03.1 Stahlbetonarbeiten-Sohle
03.1
Stahlbetonarbeiten-Sohle